In Nordrhein-Westfalen scheitert keine Abschiebung an einer fehlenden Möglichkeit. Trotzdem ist das im Maßnahmenpaket enthalten, und es ist der richtige Weg, um auf einen steigenden Bedarf reagieren zu können.
wollten, weil das mit Abschiebung zu tun hat. Deshalb ist sie jetzt im Kreis Coesfeld. Das war das organisierte Wegsehen der Grünen.
Wenn Sie jetzt fünf neue Rückführungszentren fordern, dann sollten Sie nichtsdestotrotz den Bürgern bitte erklären, warum es Ihr Minister Stamp war, der 2020 beispielsweise die Sondernutzung von Landeseinrichtungen für Fälle in sogenannten beschleunigten Verfahren aufgehoben hat. Diese Einrichtungen dienten exklusiv der Abschiebung von Personen direkt aus den Landeseinrichtungen heraus, die keinerlei Anspruch auf unseren Schutz hatten. Die Zahl der abgeschobenen Gefährder unter FDP-Minister Stamp war eher erbärmlich. Diese Zahl – ich brauche die jetzt gar nicht wiederzugeben – bewegte sich im einstelligen Bereich.
Von daher ist meine Frage an Sie: Wie viele Gefährder sind in den letzten sieben Jahren abgeschoben worden? Denn nur mit der Abschiebung ist die Ausweisung vollzogen.
Dazu muss man wissen: Im Nordrhein-Westfalen des Hendrik Wüst ist nicht etwa das Innenministerium für die Abschiebung zuständig, sondern – das stimmt wirklich – das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.
So wurde dann auch die Abschiebung des abgelehnten Asylbewerbers Issa al-Hasan von Pauls Ministerium vergeigt. Der Weg für ihn war frei. Er war ausgestattet mit dem sogenannten subsidiären Schutz, Unterkunft und monatlichem Geld.
Wer so etwas behauptet, macht Stimmung gegen eine demokratische Opposition und rückt AfD-Mitglieder und ihre Wähler in die Nähe der nationalsozialistischen Verbrecher, die den industriellen Völkermord geplant und organisiert haben. Wer aber Deportationen und Völkermord im Dritten Reich mit rechtsstaatlichen Maßnahmen wie der Abschiebung von Migranten ohne Aufenthaltsrecht in einen Topf wirft, der verharmlost die widerlichen und monströsen Verbrechen der NS-Zeit.
Es ist skandalös, wenn die berechtigte Forderung nach der Abschiebung von – –
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Berliner! Berlin hat ein Migrationsproblem. Der CDUVorsitzende Merz sagte im Bundestag, dass die Bundesrepublik endlich eine Begrenzung in Asyl und Abschiebung braucht. Der CSU-Vorsitzende in Bayern fordert eine Asylwende. Bundeskanzler Scholz von der SPD sagt, wir müssen endlich im großen Stil abschieben. Und was macht diese Regierung aus CDU und SPD in Berlin? – Sie erlässt einen Winterabschiebestopp und schiebt überhaupt niemanden ab.
Trifft man sie dort zur Abschiebung nicht an, passiert nichts. So geschehen in Solingen.
Ich sage ganz klar: Wir fordern mit unserem Antrag, dass islamistische Organisationen rigoros verboten werden. Und es ist auch nicht hinnehmbar, dass Menschen, die ein Kalifat auf deutschem Boden fordern, weiter hier in Deutschland bleiben dürfen. Das braucht schwerwiegende Konsequenzen und vor allem braucht es die sofortige Abschiebung dieser Menschen, meine Damen und Herren.
Und, meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, was habt ihr denn eigentlich hingekriegt, nur, um mal eine Zahl aus 2021, damals 148 Abschiebungen aus MecklenburgVorpommern, letztes Jahr 2023 haben wir 191 geschafft und im Sommer dieses Jahres sind wir schon bei der Gesamtzahl des Jahres 2023. Kann man sagen, müssen noch viel mehr sein, ja, und jede einzelne Abschiebung ist ein Arbeitsprozess und im Übrigen trotzdem einem rechtsstaatlichen Verfahren unterworfen. Und für Letzteres bin ich dankbar,
Jetzt habe ich Folgendes gelernt: Wenn wir den abschieben aus dem Vollzug, dann dürfen wir ihn früher nach Hause schicken, genau mit der Idee, dann kriegt er ein Schmankerl. Er kriegt etwas weniger Vollzug und kriegt die Bewährung mit nach Hause, denn weil wir ihn nicht abschieben können aus rechtlichen Gründen, die ich nicht begeistert aufnehme, aber die ich zur Kenntnis zu nehmen habe, wenn wir ihm dann sagen, bitte reise freiwillig aus – ich brauche also mehr an seiner Mitwirkung als bei einer Abschiebung, die mache ich ja zwangsweise –, dann sagt mir der Bundesjustizminister in einem Brief, das täte ihm sehr leid, das ginge eben nicht, dann müsse man selbstverständlich bis zum letzten Tag sitzen und dann kann er ja freiwillig ausreisen.
und liegt deutlich höher als in anderen Staaten. Auch das sollten wir betonen und mal würdigen. Der derzeit vorherrschende Ansatz, der alleinig auf Abgrenzung und Abschiebung abzielt, gefährdet diese Erfolge. Schließlich, und damit möchte ich enden, bleibt es auch heute dabei, es gilt, Fluchtursachen endlich zu bekämpfen, und nicht Menschen, die Schutz suchen. – Danke schön!
unter anderem eben gegen die besagte Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Insbesondere gebe es erhebliche Gründe für die Annahme, dass eine Überstellung nach Ruanda die Betroffenen der reellen Gefahr von Misshandlungen aufgrund einer Abschiebung in ihren Heimatstaat aussetzen würde. Dass die erste Amtshandlung des neuen britischen Premierministers darin dann bestand, das umstrittene Asylabkommen mit Ruanda zu beenden oder dies zumindest anzukündigen, war nur folgerichtig.
Gerichtshofs für Menschenrechte verbietet Artikel 3 EMRK die Abschiebung in einen anderen Staat, wenn es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass die Betroffenen dort einer ernsten Gefahr ausgesetzt werden, gefoltert, unmenschlich behandelt, bestraft oder getötet zu werden.
Zur Abschiebung schwerstkrimineller Täter auch in unsichere Herkunftsländer hat der Innenminister ausführlich ausgeführt. Auch Frau, auch Frau Oehlrich hat noch mal, natürlich mit einer anderen Intention, aber noch mal aufgezeigt, warum das zurzeit nicht möglich ist.
Da stellen Sie eine wirklich gewagte These auf. Noch einmal zum Mitschreiben: Wir haben in der Sache keinen Dissens. Selbstverständlich müssen wir Gefährder konsequent abschieben. Aber Moment einmal: Das Abschieben hat rein gar nichts mit diesem aktuellen Vorfall zu tun. Weder war die Person im Vorfeld als Gefährder bekannt, noch stand irgendwie eine Abschiebung im Raum. Dafür gibt es einfach keine Grundlage. Es ist einfach nur populistischer Blödsinn, diesen Halbsatz bei diesem Antragstitel dranzuhängen.
So ist es zum Beispiel auch im Fall des Salafistenpredigers Abdul Hamza, bei dem die Stadt Bonn unter Oberbürgermeisterin Katja Dörner Beschwerde gegen die Entscheidung des OVG einlegt, welches ein Verbot der Abschiebung verfügt hat. Das passt jetzt überhaupt nicht in Ihre Erzählung, so ist aber die Realität.
All diese Fortschritte braucht es dringend. Sie müssen aus der demokratischen Mitte heraus vorangebracht werden. Dazu gehört folgerichtig auch die funktionale Abschiebung von Gefährdern. Aber gerade bei Minderjährigen sind die Hürden – das teilweise natürlich zu Recht – besonders hoch. Deswegen ist das Schaffen dreier neuer Asylkammern und die Verstärkung der Verwaltungsgerichte sowie die Verschlankung der Abläufe ein richtiger und wichtiger Schritt.
darauf zu konzentrieren, die Zahl der Straftaten durch die Reduktion der Straftäter per Grenzschutz und Abschiebung anzugehen, machen Sie Pressetermine in Shishabars. Das Ergebnis sind 20 % mehr Clankriminalität, 20 % mehr Straftaten und 20 % mehr Arbeit für die Polizei.
Wo ich gerade bei Recht und Ordnung bin, möchte ich außerdem auf zwei Gerichtsurteile hinweisen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt das EU-Land Zypern wegen der Abschiebung von zwei syrischen Flüchtlingen ohne asylrechtliche Prüfung in den Libanon, da dies gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Schon letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass afghanische Frauen in Afghanistan als soziale Gruppe systematisch verfolgt und in ihren Grundrechten eingeschränkt werden und daher unabhängig von ihrer individuellen Situation eine Flüchtlingsanerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention erhalten müssen.
Noch aber sind wir im Land von Hendrik Wüst und Josefine Paul. Wie steht es da mit der Abschiebung terroristischer Gefährder?
Die Ministerin, die hier 20.000 Euro im Monat bekommt, deren Job die Abschiebung von Illegalen, Kriminellen und Terroristen ist, hat nicht nur keine Ahnung, nein, sie will keine haben. Der Ministerpräsident lässt das zu, lässt sie im Amt – wissentlich und willentlich; auch aus Machtopportunismus.
Das fasst man bald alles nicht mehr. Sie können hier ausländischer Terroraspirant sein, und die Ausländerbehörde weiß nichts davon. Und mit einer Abschiebung ist das auch nicht verbunden. Wir reden hier von potenziellen Terroristen, meine Damen und Herren!
Für uns ist klar: Als AfD werden wir die Abschiebung dieser menschlichen Zeitbomben umgehend zur absoluten Priorität erheben. Jeder Einzelne von denen muss gehen, und zwar schnell.
Es ist viel zu oft viel zu einfach geworden, sich einer Abschiebung zu entziehen, auch in Nordrhein-Westfalen. Wir haben es hier mitunter nicht nur mit Lücken, sondern fast schon mit Scheunentoren zu tun, durch welche dann leider auch Extremisten schlüpfen können. Diese Löcher gilt es umgehend zu schließen.
Zur Verdeutlichung möchte ich Ihnen etwas zu den Zahlen sagen. Es sind 33 derzeit nicht rückführbare ausreisepflichtige Gefährder. Davon fehlt es bei elf Personen am Strafverzicht bzw. am Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung. Auch das ist Teil von Rechtsstaatlichkeit; denn es ist auch immer abzuwägen, ob das Strafverfolgungsinteresse oder das Ausreiseinteresse höher ist. Insofern muss immer das Einverständnis eingeholt werden. Wenn dies nicht erfolgt, weil derzeit das Strafverfolgungsinteresse höher liegt, wie in diesen elf Fällen, dann ist eine Rückführung derzeit nicht möglich. Das ist auch ein Teil von Rechtsstaatlichkeit.
„Mensch. Macht. Klima“ kann man auch ganz anders sehen: Mensch macht das Klima in unserer Gesellschaft, Mensch macht das Klima hier in diesem Saal. Und warum haben wir denn eine scheinbar nicht enden wollende Diskussion in der Öffentlichkeit in ganz Deutschland über Migration, über Abschiebung, über Gesetzesverschärfungen und so weiter?
Keine einzige Abschiebung wird für eine bessere Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen sorgen,
Sehr geehrte Präsidentin und Abgeordnete aller demokratischen Parteien! Jamil Ahmadi wurde im April 2017 am S-Bahnhof Karlshorst von mehreren Personen rassistisch beleidigt und schließlich verprügelt. Einer der Täter: der Polizist Stefan K., der außerdienstlich vor Ort war. Leider begann der Leidensweg von Jamil an dieser Stelle erst so richtig. Statt Gerechtigkeit und Aufklärung gibt es für ihn schwere körperliche und psychische Verletzungen, jahrelange Belastungen und Angstzustände, ein zunächst eingestelltes Verfahren gegen die Täter und schließlich im Jahr 2020 eine Abschiebung nach Afghanistan. „Verprügelt und abgeschoben“, titelte der „Tagesspiegel“. Im Prozess gegen den Polizisten Stefan K. konnte er auch nicht als Betroffener und Zeuge aussagen und sich verteidigen, weil er ja schon abgeschoben wurde.