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Sehr geehrte Präsidentin und Abgeordnete aller demokratischen Parteien! Jamil Ahmadi wurde im April 2017 am S-Bahnhof Karlshorst von mehreren Personen rassistisch beleidigt und schließlich verprügelt. Einer der Täter: der Polizist Stefan K., der außerdienstlich vor Ort war. Leider begann der Leidensweg von Jamil an dieser Stelle erst so richtig. Statt Gerechtigkeit und Aufklärung gibt es für ihn schwere körperliche und psychische Verletzungen, jahrelange Belastungen und Angstzustände, ein zunächst eingestelltes Verfahren gegen die Täter und schließlich im Jahr 2020 eine Abschiebung nach Afghanistan. „Verprügelt und abgeschoben“, titelte der „Tagesspiegel“. Im Prozess gegen den Polizisten Stefan K. konnte er auch nicht als Betroffener und Zeuge aussagen und sich verteidigen, weil er ja schon abgeschoben wurde.

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Die Anwesenheit der Betroffenen ist zudem entscheidend für die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter. Die Abschiebung betroffener Personen führt oft dazu, dass wichtige Zeuginnen und Zeugen fehlen, was Straffreiheit für die Täterinnen und Täter begünstigt.

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Also das ist insoweit einfach und auch schwer, aber auch für Sie schwer, weil auch bei Ihrem Vorschlag auch erst einmal festgestellt sein muss, dass es sich um ein Opfer einer rechten Gewalttat handelt. Das ist bei den jetzt geltenden Regelungen genau dasselbe. Man muss es natürlich wissen. In dem Fall, den Sie geschildert haben, klingt es so, als sei das bis zum Tag der Abschiebung noch nicht bekannt gewesen, aber es gibt auch jetzt schon Regelungen im Land Berlin, die genau das bringen, was Sie eigentlich erreichen wollen. Es gibt eine Bleibeperspektive, die sich daraus ergibt, dass Zeuginnen und Zeugen im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht benötigt werden und dafür aussagen können sollen. Es gibt in den Verfahrenshinweisen in Berlin auch sogenannte VAB, bei unserem Landesamt LEA in den VAB zum § 60a Aufenthaltsgesetz, Sonderregelungen für Opfer von Hasskriminalität. Es gibt die Möglichkeit, über die Härtefallkommission eine Chance auf eine Bleibeperspektive für Opfer von Gewalt und Hasskriminalität zu bekommen. Es gibt heute schon eine ganze Reihe von Möglichkeiten.

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Die Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers zeigt, dass Ihrem Haus schon am Samstag klar war, dass die Abschiebung des Tatverdächtigen misslang. Auch die beiden Staatssekretäre Bahr und Lesmeister haben sich bereits am Samstagnachmittag ausge

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Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. Die Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen scheitert häufig. Einer der Hauptgründe ist: Die betroffenen Personen tauchen kurz vor der Abschiebung unter. Um das zu verhindern, bedarf es der Abschiebehaftplätze.

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Ja, in der Anhörung haben einige der Anzuhörenden Ihren Vorstoß zwar befürwortet; die geladenen Juristen haben Ihnen jedoch aufgezeigt, dass dies kompetenzwidrig wäre und dass der Bundesgesetzgeber die Frage der vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung bereits abschließend geregelt hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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eilten Rufe nach Abschiebung ihrer gut integrierten syrischen Beschäftigten ablehnen, ist doch vollkommen nachvollziehbar. Sie sind längst gute Kollegen, Freunde und Nachbarn geworden und als Ärztinnen, als Handwerker, als Pflegepersonal unverzichtbar für unsere Gesellschaft.

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Bei seinem letzten Besuch wurde er unter Vortäuschung – ich wiederhole: Vortäuschung – falscher Tatsachen mit einem amtlichen Schreiben der Behörde eingeladen. Der angebliche Grund war, über die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis zu entscheiden. Tatsächlich jedoch war der Termin dafür vorgesehen, ihn festzunehmen und per Abschiebung nach Bangladesch auszufliegen. Während des Termins wurde er in Abschiebehaft genommen.

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Wir könnten das Geld doch so viel besser ausgeben, zuallererst für die Abschiebung dieser Verbrecher. Doch das läuft bei Ihnen nicht – dafür aber problemlos die Einbürgerung dieser asozialen Kriminellen. Das schädigt unsere Gesellschaft ganz bewusst. Ich verspreche Ihnen: Wir werden damit Schluss machen – umgehend und konsequent.

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die Neuaufstellung von Behörden, die Verschlankung von Bürokratie und natürlich die konsequente Abschiebung illegaler Fremder böten nicht nur für Deutschland wieder eine Zukunftschance. Dies würde auch zahlreiche Probleme unserer Schulen lösen.

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Lassen Sie uns heute gemeinsam ein Zeichen setzen und Jesidinnen, die viel Leid erfahren, den Genozid überlebt und hier Zuflucht gefunden haben, ein sicheres Leben ohne Angst vor Abschiebung an den Ort des Traumas ermöglichen! Bitte stimmen Sie dem Antrag zu!

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Es ist schon bezeichnend, dass so kurz vor der Bundestagswahl eine Ministerin Paul – wir alle haben sie hier durchaus anders kennengelernt, wenn es um das Thema „Abschiebung“ geht – jetzt plötzlich als die Harte gelten möchte, als diejenige, die jetzt wirklich durchgreifen möchte.

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Es ist gerade mal ein Jahr her, dass der Deutsche Bundestag einstimmig beschloss, den Genozid, den Völkermord durch den sogenannten Islamischen Staat an den Jesidinnen im Irak anzuerkennen. Doch in Deutschland wird wieder regelmäßig in den Irak abgeschoben, und immer öfter trifft das auch Jesidinnen, wie uns aus der Community berichtet wird. Die größte jesidische Diaspora in Europa lebt in Deutschland, geschätzt rund 250 000 Menschen. Pro Asyl schätzt, dass derzeit bis zu 10 000 Jesidinnen ausreisepflichtig und von Abschiebung in den Irak bedroht sind. Jesidinnen haben Ende des vergangenen Jahres teils monatelang in einem Camp auf der Bundestagswiese bei Regen und Schnee ausgeharrt, um gegen ihre Ausweisung zu protestieren, viele von ihnen sogar mit dem extremen Mittel des Hungerstreiks, denn sie haben Angst.

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Jetzt mögen einige hier sagen: Mensch, dann ist es vielleicht so ein kleines Missverständnis, das kann ja mal passieren bei so einer Sache wie Abschiebung, wo die Rechtslage recht klar ist. – Nein, wenn man sich Frau Ministerin Paul und ihr Agieren seit Monaten einmal genau anschaut, dann wird man etwas Deutliches feststellen können: Widersprüchlichkeiten sind an der Tagesordnung und gehören grundsätzlich dazu, weil es nämlich zur Agenda und zur Konfliktbewältigung dieses Ministeriums gehört. Es ist tatsächlich die Kommunikationslinie nach außen.

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Dabei ist es recht einfach: Die Bundesrepublik Deutschland gewährt das Schutzrecht auf Asyl, und auch das Land NRW hält sich daran. Wird ein Asylantrag abgelehnt oder handelt es sich um einen Flüchtling aus einem Staat der Dublin-III-Verordnung und liegen auch keine weiteren Gründe für eine Duldung oder für einen anderen Aufenthaltsstatus vor, stehen am Ende die freiwillige Ausreise, die Überstellung, ein Spurwechsel oder die Abschiebung.

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Wenn ich über Abschiebung spreche, dann meine ich doch wohl eine ganz bestimmte Gruppe.

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Das eigentlich Skandalöse ist, dass wir über die herkömmlichen Abschiebungen hinaus längst wirksame Mittel haben, um Gefährder loszuwerden, und zwar schnelle, wirksame Instrumente, die schon seit 20 Jahren im Gesetz verankert sind: § 58a Aufenthaltsgesetz, Abschiebungsanordnung „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“. § 58a ermöglicht die sofortige Abschiebung hochgefährlicher Islamisten.

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§ 58a des Aufenthaltsgesetzes besagt etwas vereinfacht, es ist in Deutschland möglich, Terroristen und Gefährder bei drohender besonderer Gefahr umgehend abzuschieben, und zwar ohne vorherige Ausweisungsverfügung. Diese Regelung kommt immer wieder zur Anwendung, übrigens auch in NordrheinWestfalen. Die rechtlichen Hürden dafür sind recht hoch. Deshalb ist es manchmal einfacher, wie eben schon gesagt, auf andere Vorschriften für eine Abschiebung zurückzugreifen. Aber da, wo es möglich war, wurde diese Vorschrift immer wieder als Rechtsgrundlage genommen, auch in NRW, übrigens auch in der vergangenen Legislaturperiode. Kurz gesagt: Das gibt es also, das muss man gar nicht mehr fordern.

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Philipp Amthor von der CDU fand erst kürzlich harte Worte für Frau Reem Alabali-Radovan. Man höre kaum etwas von der Staatsministerin im Bundeskanzleramt, und das, was zu hören sei, sei eine – ich zitiere – Serie von Pleiten, Pech und Pannen. Aktueller Aufhänger für seine Kritik war das Informationsportal Handbook Germany, das in neun Sprachen rechtliche und praktische Hinweise zur Verhinderung einer Abschiebung vermittelt.

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Zum Abschluss will ich noch einen Punkt betonen, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: Der Standard für die Aufnahme, Versorgung und Unterbringung sollte unser Maß im Umgang mit allen Menschen sein, die von Krieg und Elend vertrieben werden. Wir müssen aufpassen, dass es keine Geflüchteten erster, zweiter oder dritter Klasse gibt. Alle Menschen, die aus der Ukraine kommen, müssen wir mit offenen Armen willkommen heißen. Niemand darf über kurz oder lang von einer Abschiebung bedroht werden, nur weil sie oder er aus einem vermeintlich sicheren Drittstaat kommt.

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[Harald Laatsch (AfD): Wäre durch Abschiebung zu vermeiden gewesen!]

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Leider kann der Petitionsausschuss aber nicht alle Probleme lösen. Oft werden individuelle Schicksale an den Ausschuss herangetragen: gut integrierte Menschen, denen die Abschiebung droht, und Familien mit Kindern, die in Länder kommen, die sie nie bewusst erlebt haben. Sie werden häufig aus ihrem gewohnten Leben gerissen.

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Natürlich geht es auch um die Frage der konsequenten Abschiebung der Straftäter. Das will ich gar nicht leugnen. Natürlich ist klar, dass konsequent abgeschoben werden muss, notfalls auch in Länder wie Afghanistan oder Syrien.

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Daher wollen wir – das haben wir bereits mehrfach gefordert –, dass die Abschiebung verurteilter schwerer Straftäter und Gefährder auch nach Afghanistan oder Syrien konsequent durchgeführt wird. Das fordert unser Ministerpräsident zu Recht. Wir brauchen eine konsequentere Politik der Europäischen Union, im Bund und in den Ländern. Wir brauchen aber keine populistischen Auftritte mit pauschalen Vorurteilen, Verurteilungen und Schuldzuweisungen. Das haben wir eben wieder gehört.

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Deshalb ergreift Hessen zum wiederholten Male die Initiative und geht voran. Ich nenne stellvertretend die Messereinschränkung, die konsequente Abschiebung auch nach Syrien und Afghanistan, wie ich bereits sagte, die Speicherung der IP-Adressen, die Sicherung der Außengrenzen, die Stärkung von Europol und vieles andere mehr.

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Bei den Apotheken ist die Situation nicht minder besorgniserregend. Ganz aktuell ist von einer gebürtigen Bosnierin zu lesen, die vor etwa einem halben Jahr an der hessischen Landesapothekerkammer erfolgreich ihre Approbationsprüfung bestanden hat. Dieser Dame droht nun aktuell die Abschiebung.

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Oder „Abschiebung der Antifa nach Buchenwald“ – Mirko Welsch, AfD. – Es ist einfach widerlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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Inzwischen haben es ja auch alle bis auf ein paar völlig verbohrte Betonköpfe verstanden, dass die Schuldenbremse ein historischer Fehler gigantischen Ausmaßes war. Selbst unserer Regierender Bürgermeister hat das anscheinend verstanden und hier ja auch schon mal gesagt. Aber bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz wird wieder einmal statt über tragfähige strukturelle Lösungen für diese Probleme lieber zum x-ten Mal über Scheinlösungen wie zum Beispiel Abschiebung debattiert.

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In Hessen ist im letzten Jahr mehr als jede zweite geplante Abschiebung gescheitert. Bei rund 3.600 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung ist das in Hessen mangelhaft, meine Damen und Herren. Das ist mangelhaft.

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Sie müsste auch analysieren, was es heißt, Abschiebung von Schwerstkriminellen mit fadenscheinigen Begründungen zu verhindern und dieser Gesellschaft damit zu signalisieren, dass ihre Sicherheit wohl nicht über die von Gewalttätern steht,

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Aber auch andere Parteien beteiligen sich an der Debatte, inwiefern die hier in Rede stehenden Herkunftsländer Syrien, Afghanistan und Irak sicher seien und von dort niemand aufgenommen oder auch abgeschoben werden sollte. CDU-Chef Merz fordert einen Aufnahmestopp und Herr Wegner – ist jetzt nicht da – fordert die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan und Syrien und ist sich da leider mit der SPD-Innensenatorin Spranger und sogar mit ihrer Bundesvorsitzenden Esken, die als SPDLinke gilt, einig.