wurf Drucksache 16/9241. Abstimmungsgrundlage ist die Be schlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Digitalisie rung und Migration, Drucksache 16/9688. – Herr Abg. Dr. Fiechtner, wir befinden uns in der Abstimmung.
Allerdings hoffe ich schon jetzt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Einschätzung teilt, dass die aktuelle Situation im Iran konkrete Auswirkungen auf die Verfahren haben sollte. Ich werde jedenfalls den nächsten Austausch meines Hauses mit dem BAMF zum Anlass nehmen, genau dies zu erfragen und nötigenfalls darauf hinzuwirken.
Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus stellt sich die Frage, was wir als Thüringer Landesregierung für die in Thüringen lebenden Iranerinnen und Iraner tun können. Im Dezember letzten Jahres hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren einstimmig den Beschluss gefasst, bis auf Weiteres keine Abschiebungen in den Iran durchzuführen. Daraufhin hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wie auch viele weitere Bundesländer einen formellen Abschiebestopp auf Basis des § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erlassen, der vorerst bis
Sie wissen, dass wir in Teilen eine andere Auffassung zum Thema Migration und Integration vertreten. Sie wollen sich mit vielen Problemen nicht wirklich beschäftigen. Das spiegelt sich im vorliegenden Bericht eindrücklich wider.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mit den Zollbehörden kann Folgendes aus der Zuständigkeit des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gesagt werden: Grundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist das von mir angesprochene Gesetz. Die Behörden der Zollverwaltung prüfen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 unter anderem, ob bei ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel vorliegen. Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 Nummer 9 sind die Ausländerbehörden zur Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der FKS – verpflichtet. Diese umfasst die gegenseitige Unterrichtung über das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Verstöße, bei denen die ermittelnde Behörde nicht selbst zuständig ist, im Weiteren die Abstimmung von Kontrollen und das
Ich habe in der 42. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – das war am 6. Dezember 2022 – und dann in der 61. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses – das war zwei Tage später am 8. Dezember – vorgetragen, dass nach Artikel 72 unserer Verfassung in Verbindung mit § 1 des Thüringer Ministergesetzes die Mitglieder der Landesregierung in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Heißt konkret: Während Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, sofern sie nicht beispielsweise freiwillig auf den Beamtenstatus verzichten oder die Voraussetzungen für den Beamtenstatus nicht erfüllen, dann in einen Beamtenstatus ernannt werden, ist das bei Ministerinnen und Ministern nicht der Fall. Sie unterliegen damit gerade nicht den beamten- und laufbahnrechtlichen Bestimmungen des Thüringer Beamtengesetzes und auch nicht denen des Thüringer Laufbahngesetzes, es sei denn, dass
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9778
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über die beiden Gesetzentwürfe. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration empfiehlt Ihnen in den Ziffern 1 und 2 der Drucksache 16/9778, den beiden Gesetz entwürfen zuzustimmen.
Ich möchte auf den Bereich der Integration eingehen. Ich selber habe erlebt, dass türkische Mädchen, die früher keinen Fußball spielen durften, weil der Vater es nicht erlaubt hatte, über diese Programme zum Fußball gekommen sind und der Vater anschließend am Spielfeldrand gestanden hat, applaudiert hat und das Ganze angefeuert hat. Deshalb kann ich nur sagen: Herr Sportminister, lieber Boris Pistorius, ich glaube, es war richtig, gerade die Kooperationsstellen Migration auf den Weg zu bringen. Der Finanzminister wird mir hier beipflichten.
Denn ich habe einen ganz wichtigen Punkt angesprochen, der mir auch persönlich sehr wichtig ist, nämlich die Koordinierungsstellen für Migration. Diese Frage ist auch dem Landessportbund wichtig. Deshalb habe ich dem Finanzminister gerade erst gestern die Situation in einem Telefonat geschildert.
Meine Damen und Herren, bereits vor der Flucht aus einem Krisengebiet, in dem Krieg, Hunger oder politische Verfolgung herrschen, erleiden die Menschen dort vielfältige Qualen. Wir hier, im friedlichen und wohlhabenden Europa, sind vielleicht durch die täglichen Nachrichten aus solchen Gebieten inzwischen schon ein bisschen abgestumpft oder können bzw. wollen uns das persönliche Leid der Menschen dort nicht vorstellen. Wem das so geht, dem empfehle ich die Lektüre der Fluchtgeschichte der Syrerin Rauda Al-Taha, die Doris Schröder-Köpf als Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe in Kooperation mit der Stadt Celle im Januar veröffentlicht hat. Dafür meinen herzlichen Dank an Frau Rauda Al-Taha und auch an Frau Doris Schröder-Köpf!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir noch eine abschließende Bemerkung. Ich wünsche mir, dass beide Anträge von der Kommission für Migration und Teilhabe mitberaten werden. An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass wir hier in Niedersachen - einmalig in der Bundesrepublik - eine Kommission eingesetzt haben, die schon seit über 20 Jahren den politischen Raum berät, aber auch eigene Impulse und Initiativen setzt.
Ich danke Ihnen. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute gleich zwei Anträge der Grünen, die sich beide mit dem Thema Migration beschäftigen. In dem einen Antrag fordern die Grünen, die Versorgung von traumatisierten und psychisch erkrankten Migranten zu verbessern, und in dem anderen fordern sie, die Langzeitduldung abzuschaffen und stattdessen durch ein Bleiberecht die Integration zu fördern.
der Steuerzahler jährlich 23 Milliarden Euro für Migration.
Afrikas Probleme und auch die Probleme des Nahen Ostens müssen in Afrika und im Nahen Osten gelöst werden. Nur so schaffen wir eine nachhaltige Entspannung in der Frage der Migration. Immer mehr Anreize zu schaffen, die die Menschen verleiten, den gefährlichen Weg in die EU zu suchen, kann auf Dauer nicht gutgehen und wird Niedersachsen, Deutschland und die EU überfordern. Von daher lehne ich beide Anträge ab.
Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sein. Ebenfalls wurde beantragt, die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe um eine Stellungnahme zu bitten. Wer dem Verfahrensvorschlag zustimmen möchte, bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht.
Federführend soll ebenfalls der Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen tätig werden. Es wurde ebenfalls beantragt, die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe um eine Stellungnahme bitten. Wer dem so zustimmen möchte, bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Auch das ist einstimmig so überwiesen.
Meine Damen und Herren, sobald Dritte, insbesondere im sehr sensiblen Bereich der Justiz ins Spiel kommen, ist ein außergewöhnlich hohes Maß an Achtsamkeit und Sensibilität erforderlich. Der Schutz der Verfahren und auch die Unbeeinflussbarkeit der Justiz müssen auf jeden Fall gewährleistet werden. Damit setzt sich der sehr komplexe Gesetzentwurf letztlich auch auseinander. Um hier jedoch wirklich eine fundierte Aussage und Einschätzung über diesen Gesetzentwurf treffen zu können, halte ich es für richtig und unabdingbar, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen und
Gibt es weitere Redewünsche? Das sehe ich nicht. Es war beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Die Koalition will nicht mitstimmen? Ausschussüberweisung? Ich frage nur noch mal. Gut. Ich habe eben keine Hand gesehen. Ja, dann ist das – glaube ich – mit Stimmen des ganzen Hauses beschlossen. Es sei denn, es gäbe Gegenstimmen? Oder Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig wunschgemäß so überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Vielen Dank, Frau Müller. Es antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bitte schön, Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.
2. Nach Ablauf welcher Zeitspanne kann das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Wege der Dienstaufsicht die zur Entscheidung berufenen Richter zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertragenen Aufgabe ermahnen?
Vielen Dank, Herr Mühlmann. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Also erst mal zu Frage 1: Das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz musste in den letzten beiden Jahren jeweils zeitnah auf aus unvorhersehbaren Ereignissen resultierende
Zu Frage 2: Wie ich bereits ausführte, besteht keine Pflicht, in der Kommission nach § 13 Abs. 3 Thüringer Untersuchungsausschussgesetz tätig zu werden. Jegliche Einflussnahme des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Wege der Dienstaufsicht oder Ermahnung ist daher unzulässig.
Wir beide waren am 5. Januar im Rhein-Sieg-Kreis und haben da noch einmal einen Aufschlag gemacht. Zu dem Zeitpunkt waren in Nordrhein-Westfalen gerade fünf Gesundheitsämter bei SORMAS registriert, die das Programm selbst genutzt haben oder zumindest den Zugang hatten. Jetzt sind es 45, und wir arbeiten daran, dass die letzten es auch noch schaffen, was ja nicht heißt, dass alle es schon vollumfänglich nutzen. Das muss ja auch erarbeitet werden. Eine Migration ist nicht innerhalb weniger Tage organisiert, davon haben wir uns dort überzeugen können. Eine Schnittstelle lässt sich nicht so ohne Weiteres programmieren.
Europa gibt jedes Jahr rund 60 Milliarden Euro für gesunde Lebensmittel, für den Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität sowie für den Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe aus - und dies trotz der ebenfalls steigenden finanziellen Ansprüche anderer Politikfelder wie Verteidigung, Migration oder ganz aktuell auch Gesundheit.
Am 05.12. fand zur Besprechung des Vorfalls eine Videokonferenz mit dem Jugendamt in Cottbus statt, und zwar mit dem Teamleiter Migration, der Schule - also der Schulleitung - und der Schulaufsicht. Ein Nachfolgetermin kam - nicht aufgrund des Nichtwollens des Schulamtes oder der Schule - nicht zustande.
Coronafolgen, Migration, Inklusion sind nur drei Mega-Herausforderungen, die Schulen bewältigen müssen, ohne dass sie von dieser Landesregierung dafür zusätzliche Ressourcen erhalten haben. Die Folgen dieser Politik, die müssen die Schülerinnen und Schüler ausbaden, indem die Leistungsbereitschaft, die Leistungserfolge nach unten gehen. Und
Zwei Beispiele. Ein Geflüchteter bittet per Mail um einen Termin beim Amt für Migration – der neue Name macht übrigens noch keinen Antidiskriminierungsfrühling –, er bekommt keine Antwort. Zufall?
Aber all dies setzt natürlich den politischen Willen voraus, unser schönes Bayern tatsächlich vor den Folgelasten der illegalen Migration zu schützen. Und da hege ich doch meine starken Zweifel, wenn ich etwa den wankelmütigen Zickzackkurs des Herrn Innenministers betrachte, der an einem Tag öffentlichkeitswirksam sehr zutreffend vor den Folgen des Zustroms bildungsferner Migranten warnt, um dann an anderer Stelle wieder das Hohelied der angeblich so erfolgreichen Zuwanderung vermeintlicher Fachkräfte zu singen. – Was denn nun? Steht Ihre Politik für eine starke bayerische und deutsche Identität oder für einen Kurs der Beliebigkeit und der undifferenzierten Masseneinwanderung fremder Kulturen? Der bayerische Wähler hat ein Recht darauf, dass Sie und mit Ihnen die gesamte CSU sich diesbezüglich einmal festlegen, und das nicht nur kurz bzw. bis zu den nächsten Landtagswahlen oder solange man in Berlin in der Opposition ist, sondern jetzt. Ein guter Anfang wäre es, wenn die CSU-Fraktion hier und heute unserem Dringlichkeitsantrag zustimmen würde.
Aber nichtsdestoweniger ist es sicherlich auch mal wieder sehr interessant und richtig, im Schatten der Krisen, die momentan im Vordergrund stehen, über das Thema Migration zu reden. Sie haben es erwähnt: Wir hatten im Jahr 2021 einen Anstieg auf 190.000 Asylanträge. 2020 waren es noch 120.000. Das ist alles noch nicht dramatisch. Ich habe bei uns im Landkreis nachgefragt. Es wirkt sich noch nicht so massiv aus. Aber man sollte doch diese Zahl meines Erachtens sehr stark beachten. Die Migrationspolitik sollte wieder etwas mehr in den Mittelpunkt rücken.