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Deshalb: neue Handlungsfähigkeit. Das gilt genauso für die Landespolitik wie für die Bundespolitik. Insbesondere im Be reich „Ordnung und Begrenzung von Migration“ ist halt lei der primär der Bund zuständig. Da die Ampel in Berlin jedoch offenbar nur auf Druck schaltet, werden wir im Bundesrat ge meinsam mit anderen deutschen Ländern zur Not die richtige Politik erzwingen müssen. Wir handeln also sogar dort, wo der Bund nichts tut, und das, obwohl er zuständig ist. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Baden-Württemberg als selbstbewusstes Land hat auch einen bundespolitischen Anspruch, dem wir auch im Bundesrat Geltung verschaffen wollen.

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Ich will, da dieses Thema nun schon einmal auf der Tagesord nung steht, gern die Gelegenheit nutzen, um die Position der FDP zum Thema Zuwanderung deutlich zu machen. Denn die Diskussion über Sicherheit lässt sich nicht von den Themen Zuwanderung und Migration trennen.

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Nun komme ich natürlich noch zu der Partei, die den Ursprung der illegalen Migration zu verantworten hat. Wir vergessen nicht: Sie, die CDU, waren einst und sind noch immer der größte Fan der Unglückskanzlerin Merkel. Bei den Jubelpar teitagen der ehemals konservativen Union wurde Angela Mer kel

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Mit dem jetzt vorliegenden Maßnahmenpaket wird die Sicher heit noch einmal gestärkt, wird die Migration geordnet und wird der islamistischen Radikalisierung durch mehr Präven tion und Aufklärung vorgebeugt.

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Anders machen wir es hier Baden-Württemberg. Wir arbeiten mit voller Kraft und auf allen Ebenen für mehr Sicherheit und gegen ungeordnete und illegale Migration. Ich will mich noch einmal bei den Koalitionsfraktionen herzlich für die Unter stützung bedanken. In Baden-Württemberg treten wir Fein den der Demokratie entschieden und entschlossen entgegen; wir stärken unsere wehrhafte Demokratie, und wir tun alles dafür, dass die Menschen auch in Zukunft in einem sicheren Land leben und dass auch in Zukunft gilt: Nirgendwo lebt es sich so sicher wie in Bayern und in Baden-Württemberg!

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Regierungsinformation des Ministerpräsidenten zum Maßnahmenpaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“

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Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion, Drucksache 17/7520, bekannt geben. Der Antrag bezog sich auf die Re gierungsinformation des Ministerpräsidenten zum Maßnah menpaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisie rung vorbeugen“.

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(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Migration haben Sie vergessen!)

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Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Auf zwei, drei Sachen möchte ich noch mal eingehen. Vorhin hat Herr Koplin geäußert, Migrationsberatung fehle zum Beispiel bei uns in der Aufzählung. Nun haben wir uns aber schon als AfDFraktion zu mehreren Sachen hier im Parlament geäußert, dass Integration eine Bringschuld ist, dass es maximal Sprachkurse gibt und dass echte Migration ist, wenn Migranten zu unserer Familienberatung gehen, zu unserer Suchtberatung gehen, meine Damen und Herren,

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(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben doch mit Migration nichts am Hut. Das Boot ist voll, Ausländer raus, das ist doch Ihre Position.)

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Bevor ich nun ein paar konkrete Fallbeispiele vorstellen möchte, möchte ich jedoch betonen, dass neben diesen Petitionen von allgemeinem Interesse der Petitionsausschuss auch weiterhin für Einzelanliegen der Bürgerinnen und Bürger als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Inhaltliche Schwerpunkte unserer Arbeit waren dabei im vergangenen Jahr einmal mehr der Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“ mit 122 neuen Petitionen sowie der Bereich „Migration, Justiz und Verbraucherschutz“ mit 120 neuen Petitionen. Bei letzterem Bereich spiel

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Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“: 122 Petitionen, Bereich „Migration, Justiz, Verbraucherschutz“: 120 Petitionen, „Haushalt und Finanzen“: 72 Petitionen. Das sind mehr als alle anderen Petitionen zusammen. Das zeigt, wie groß dieser Anteil und diese Themenfelder sind.

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Wir werden uns als Linke-Fraktion der weiteren Diskussion dieser Thematik in den Ausschüssen trotzdem nicht verweigern und würden der Überweisung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz durchaus zustimmen. Danke schön.

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Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und wir würden jetzt zur Überweisung an den Ausschuss kommen. Ich habe wahrgenommen, dass eine Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgen soll. Gibt es weitere Anträge auf Überweisung an andere Ausschüsse? Das sehe ich nicht. Das gilt auch für beide Initiativen, wir haben ja einmal das Gesetz und dann das Gesetz zur Verfassungsänderung? Okay. Dann stimmen wir jetzt darüber ab.

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Wer das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7785, an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU, die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und Frau Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Überweisung stattgegeben.

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Wir kommen zur Überweisung des Tagesordnungspunkts 3 b, Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7786 in korrigierter Fassung. Wer das an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, Gruppe der FDP und Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist auch Tagesordnungspunkt 3 b an den dafür zuständigen Ausschuss überwiesen.

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Zu Frage 4: Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3500. Hierzu hatte die Landesregierung bereits ausgeführt, dass aufgrund des gemeinsamen Runderlasses des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten

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Wir stellen uns in Thüringen unserer humanitären Verpflichtung und gleichzeitig kümmern wir uns um die Frage, wie sich Thüringen zukunftssicher aufstellt. Es geht darum, wie wir unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für das Thema „Migration“ besser gerecht werden und den Grundstein für eine geordnete Zuwanderung legen, die nicht zuletzt den Wohlstand Thüringens sichert.

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Migration ist nämlich erstens unaufhaltsam. Machen wir uns nichts vor, die Krisen in der Welt nehmen zu und nicht ab, Menschen werden weiter flüchten. Schauen wir einmal auf die Veränderungen der Natur, unserer Lebensgrundlagen durch den Klimawandel. Voraussichtlich werden immer mehr Menschen wegen Extremwetterereignissen ihre Heimat verlassen müssen. Gleichzeitig nimmt die globale Armut zu. Allein die Pandemie hat Daten der Weltbank zufolge rund 70 Millionen Menschen in extreme Armut abrutschen lassen. Weltweit leben rund 700 Millionen Menschen, Tendenz steigend, in extremer Armut. Das heißt, sie verfügen über weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag. Vor diesem Hintergrund stehen wir als Rot-Rot-Grün in Thüringen ganz klar zu unserer Verantwortung und werden das Grundrecht auf Asyl achten und verteidigen.

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Zweitens ist die Bewältigung der Arbeits- und Fachkräftekrise eine grundlegende wirtschaftspolitische Aufgabe unserer Zeit. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, werden wir diese Herausforderung meistern können. In diesem Kontext ist Migration ungemein wichtig für die Stabilität unserer Sozialsysteme und die Wirtschaft. Zuwanderung hilft uns,

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Wo sollen die fehlenden Arbeitskräfte herkommen? Wer also sagt, Thüringen braucht keine Migration, der hat entweder keine Ahnung oder, noch schlimmer, der meint es absichtlich schlecht mit unserem Land. Die Wirtschaft hat es übrigens längst verstanden, sie will, sie braucht Zuwanderung, daran gibt es keinen Zweifel. Aber auch alle anderen gesellschaftlichen Gruppen, die wir bisher zu dem Gesetzentwurf angehört haben, reagieren auf das geplante Amt grundsätzlich positiv und zustimmend, angefangen bei den kommunalen Spitzenverbänden über juristische Vereinigungen, Organisationen aus der Flüchtlingshilfe bis hin zum Beamtenbund. Die von uns mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele werden nicht nur mitgetragen, sondern unterstützt, und zwar Verfahren zu optimieren, Kompetenzen zu bündeln, kommunale Gebietskörperschaften zu beraten und ihnen aktiv unter die Arme zu greifen sowie Hilfestellung bei der so wichtigen Arbeitskräftegewinnung zu leisten. Dass wir damit nicht am Ende der Entwicklung sind, ist unbestritten richtig. Dass etwa Verbesserungspotenzial in der Erstaufnahme besteht, das sehen wir auch. Aber diese Themen – das möchte ich hier in aller Deutlichkeit hervorheben – können nicht Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens sein, eins nach dem anderen.

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ausgerichteter Verfahrensabläufe. Zwar gehen wir bereits jetzt engagiert Probleme in der Erstaufnahme an, aber mit einem Amt für Migration und Integration können wir unsere Migrations- und Integrationspolitik endlich aus einem Guss gewährleisten.

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Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für uns in der Thüringer Landesregierung gilt: Migrationspolitik ist zu Recht menschenrechtszentriert, lassen Sie mich das noch einmal betonen. Es geht darum, Geflüchteten, die bei uns vor Verfolgung, Krieg und lebensbedrohlicher Ausgrenzung Schutz suchen, zu helfen. Wir müssen diesen Menschen zur Seite stehen. Das verlangen unsere Grundwerte, die zu Recht auf Humanität und Mitgefühl basieren. Aber Migrationspolitik muss auch praktikabel sein. Sie muss die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Wir dürfen einander nicht überfordern. Genau deshalb schaffen wir mit dem Amt für Migration und Integration ein geeignetes Instrument, damit Zuwanderung und Integration besser gelingen. Wir wollen, dass alles in einer Hand liegt. Wir führen zusammen, was zusammengehört. Das dient dem Wohle aller: dem der Menschen, die zu uns kommen, dem der Menschen, die bereits hier leben, dem der Kommunen und der Wirtschaft und damit letztendlich auch dem Wohl des Landes Thüringen. Ich bitte Sie: Helfen Sie dabei mit! Lassen Sie uns heute und in den nächsten Wochen sachorientiert beraten und dieses Gesetz zügig auf den Weg bringen! Vielen Dank.

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Auch wir wollen, dass das gesamte Thema „Migration“ professioneller, effektiver und auch wirksamer angegangen wird. Dazu wird es aber notwendig sein, dass noch eine ganze Menge Fragen, meine Damen und Herren, beantwortet werden muss. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar davon herausgreifen. Wodurch soll die Optimierung erfolgen, wenn lediglich Aufgaben von A nach B verschoben werden, und wo liegen hier die konkreten Effizienzgewinne? Warum werden finanzielle Aspekte erst zum Gegenstand der jeweiligen Haushaltsgesetze kommender Jahre gemacht? Denn im Moment handelt es sich ja ein Stück weit um die berühmte Katze im Sack. Welche Anmeldung zum Haushalt haben Sie für das kommende Haushaltsjahr 2024 konkret gemacht? Eine weitere Frage ist: Warum soll es die Erschwerniszulage, die im Papier genannt ist, nur für Beamte und nicht auch für Arbeitnehmer der EAE Suhl geben? Die letzte Frage, die mir dazu einfällt, ist spontan: Gibt es auch schon ein konkretes Organigramm für das Landesamt? Diese und auch weitere, nicht wenige weitere Fragen müssen dringend geklärt werden, denn auf das neue Amt würden auf dem Höhepunkt der derzeitigen Krise große Herausforderungen zukommen und auch große Erwartungen liegen. Seit mittlerweile über einem Jahr scheitert die RamelowRegierung bei der Aufnahme, Verteilung und Unterbringung von Flüchtlingen täglich aufs Neue. Die Hilferufe aus den Kommunen werden missachtet, Probleme bei der Unterbringung auch zu großen Teilen negiert und einer ungesteuerten Einwanderung auch zum Teil das Wort geredet, meine Damen und Herren.

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Sehr geehrte Frau Ministerin, eins ist klar: Wenn dieses Amt kommt, dann haben Sie die Chance, Migration zu ordnen, zu steuern und vielleicht zu begrenzen – Teile davon haben Sie angesprochen – und die Kommunen zu entlasten. Die Frage bleibt trotz allem, ob das in Ihrem Haus gewollt ist. Die Schlagkraft des neuen Amts darf aber nicht zum Anlass genommen werden, sich zusätzliche Aufgaben heranzuziehen. Konkret soll das heißen, nur weil man vielleicht irgendwann mal eine Struktur aufgebaut hat, die sich um all das kümmern kann, sollte es trotzdem keine eigene Thüringer Außenpolitik und damit auch keine eigenen Landesaufnahmeprogramme geben. Das haben wir in der Vergangenheit an verschiedenen Punkten immer wieder deutlich gemacht.

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Das ist eine meiner Erwartungen an das Landesamt für Migration. Das sage ich ganz ehrlich. Wir brauchen da tatsächlich mehr Power, mehr Kraft und am Ende – und da bin ich wieder bei Herrn Schard – wird sich zeigen, wie gut das Landesamt in der Praxis arbeitet. Ich bin sehr zuversichtlich, aber Wohl und Wehe dieses Amts hängt aus meiner Sicht vom Benefit für alle Beteiligten und in erster Linie für die Geflüchteten ab. Da bin ich – wie gesagt – aber zuversichtlich, dass das gelingen wird. Vielen Dank.

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Frau Ministerin, Migration ist ein weites Thema, das verstehe ich ja, aber wenn Sie Klimabewegungen

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Das Amt muss sich also um die Migration in allen Facetten kümmern. Und ja, auch Abschiebungen sind eine tragende Säule gelingender Migrationsarbeit. Menschen, die vor Verfolgung fliehen, suchen den Schutz, den der Rechtsstaat bietet. Um ihnen diesen Schutz auch in Zukunft gewähren zu können, müssen in der Migrationspolitik rechtsstaatliche Entscheidungen anerkannt und auch umgesetzt werden, auch Entscheidungen darüber, wer unser Land verlassen muss. Es kann also nicht sein, dass aus politischem Willen das Amt angehalten wird, im Bereich „Rückführung“ vielleicht weniger ambitioniert zu arbeiten als in anderen Bereichen. Das Amt muss sich nicht nur um Fluchtmigration kümmern, sondern auch – und das ist erfreulicherweise angeklungen – um Erwerbsmigration, und zwar ohne diese beiden Themen zu vermischen. Im Gesetzentwurf schreiben Sie, dass die Fachkräfteeinwanderung insoweit in den nächsten Jahren an erheblicher Bedeutung gewinnen wird. Auch hier stellt sich die Frage: In den nächsten Jahren; ist das der letzte Schluss?

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Ich erkläre es dir doch, ist doch gar keine Frage, du hast es ja gesagt. Du hast uns gerade „unverzüglich“ definiert. Das ist innerhalb eines halben Jahres. Frau Ministerin Denstädt ist ungefähr seit diesem Zeitraum im Amt. Also hat sie unverzüglich nach Amtsantritt das Landesamt für Migration auf den Weg bekommen. Also das finde ich jetzt ein Lob, und das hast du gesagt. Stehe doch dazu, ist doch nicht schlimm, wenn du jemanden lobst. Insofern, glaube ich, ist das eine gute Leistung, zumal wenn man in die Debatten davor involviert war, wie ich es in weiten Teilen war, ihr es sehnsüchtig erwartet habt. Ich kenne ganz viele Pressemitteilungen von Anfang des Jahres. Jetzt kommt es. Also insofern ist es doch für euch ein guter Tag. Das kann man eben auch mal sagen und ich fasse dei

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Aber, und das ist mir ganz wichtig zu sagen, das ist keine Sackgasse. Wir müssen gleichzeitig über dieses Landesamt für Migration Weiterbildungen, Ausbildungen organisieren, denn wir wollen eben nicht Fehler der Vergangenheit wiederholen, Menschen im Billiglohnsektor arbeiten lassen, die, wenn dann möglicherweise der Bedarf nicht mehr da ist, gesagt bekommen, wir brauchen euch nicht, wir wollen euch nicht mehr haben. Wir wollen, dass diese Menschen über diese wenig qualifizierten Arbeitsangebote die Möglichkeit bekommen, sich zu qualifizieren, um eben genau zu den Fachkräften zu werden, die wir tatsächlich dringend brauchen. Wir haben schon sehr, sehr viele Menschen hier, wir lassen jetzt schon ein enormes Potenzial an Menschen ungenutzt, die mit den entsprechenden Bildungsmöglichkeiten durchaus in der Lage wären, unseren Fachkräftemangel zu beheben.

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Insofern begrüßen wir die Initiative ausdrücklich, aber dieses Gesetz nicht. Ich bin da etwas kritischer als mein Kollege Schard, denn die Probleme sind anderer Art und Weise. Ein zentrales Problem ist – das hat Kollege Schard schon gesagt: Nur das Herauslösen von Abteilungen aus dem Landesverwaltungsamt greift zu kurz. Ein Problem haben wir auch in der Abstimmung mit den verschiedenen Bundesländern. In elf Bundesländern ist die Frage der Migration in dem jeweils ansässigen Innenministerium angesiedelt, Ausnahme ist zum Beispiel Bayern, da ist es sogar in der Staatskanzlei. Ich glaube, es wäre ein riesen Schritt, auch weil wir verschiedene Zuständigkeiten in beiden Ministerien, also im Innenministerium wie im Migrationsministerium, haben, wenn wir sie hier an dieser Stelle im Justizministerium bündeln und dann auch wirklich alle Aufgaben zusammenfassen. Dafür brauche ich kein neues Amt, was Behördenleitungen und nachgelagerte Stellen nach sich zieht. Die Zahlen divergieren ja, aber das liegt mindestens bei einer halben Millionen Euro und höher. Das ist den Leuten in diesen Zeiten auch nicht unbedingt zu verkaufen, dass hier mehr Aufwand betrieben wird, als erkennbar Probleme gelöst werden. Ich glaube, das muss man wirklich noch mal diskutieren. Kompetenzbündelung kann auch anders erfolgen. Straffung von Kompetenzen kann anders erfolgen. Insbesondere für eine Straffung von Abläufen und den Einzug von Digitalisierung brauche ich alles, nur kein neues Amt.