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Nun steht noch einmal die Frage zur Debatte, wie das Parlament die Verordnungsermächtigung an das Land aus dem Infektionsschutzgesetz per Gesetz ausfüllen kann. Das war der Ausgangspunkt, den die FDP gesetzt hat. Die Antwort grundsätzlich auf den Punkt gebracht, das hat die Debatte jetzt auch gezeigt: theoretisch vielleicht, mit großen juristischen Bedenken. Aber ich habe schon in der ersten Lesung gesagt: praktisch gesehen besser nicht. Das zeigen die Ergebnisse einer Anhörung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Teilpunkt eines CDU-Antrags, der auch die allgemeine Fragestellung zur Nutzung des Artikels 80 Abs. 4 Grundgesetz enthält. Die Anhörungsergebnisse machen deutlich, dass mit der praktischen Nutzung von Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz – Gesetzgebung der Länder anstelle von Verordnungen – vor der Pandemielage marginale und kaum verfassungsrechtliche und gesetzgeberische Erfahrungen vorhanden waren. Deshalb stellt sich schon die grundsätzliche Frage: Inwieweit ist es überhaupt sinnvoll, zur Bewältigung einer Pandemielage, verursacht durch ein neues unerforschtes Virus und damit verbundene weltweit rasant

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Migration und Integration stehen in keinem ausgewogenen Verhältnis. Wir erleben, so sagen es Kritiker, eine dramatische Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Und zum Zeichen, dass das nicht nur die AfD sagt: Gestern hat die "Bild"-Zeitung groß berichtet über eine Untersuchung,

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Deshalb brauchen wir sehr dringend eine Aufstockung der Schulsozialarbeit. Die kommunalen Finanzen sind begrenzt. Wir brauchen dringend eine bessere Sprachförderung. Bei einer Schule mit 98 % Migration und 450 Schülerinnen und Schülern reichen 5,5 Sprachförderkräfte nicht aus. Wir bräuchten das Doppelte.

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Ja, es gibt Probleme mit Migration an den Grenzen. Es ist sicherlich auch eine Schande, dass es bis heute keine konsistente Zuwanderungspolitik auf europäischer Ebene gibt. Das ist sicher auch eine Aufgabe, vor der die neue Bundesregierung stehen wird. Aber was auch immer beschlossen wird: Es muss im Dialog mit unseren Freunden und den Mitgliedsstaaten der EU abgestimmt sein und eine seriöse rechtliche Grundlage haben.

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Solidarität mit Polen zum Thema „Migration“ heißt aber nicht, dass keine Kritik an Warschau angesichts des erodierenden Rechtsstaates – was Sie ja sympathisch finden – geäußert werden darf.

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Sie rühren da etwas an. Ihre Botschaft richtet sich ja nicht an diesen Landtag, sondern an die Menschen draußen, um sie zu verführen, in diese Instrumentalisierung einzutreten. Dabei benutzen Sie die Freundschaft zu Polen, Sie benutzen die Frage, wie Migration geregelt oder nicht geregelt werden kann, und Sie benutzen die Diskussion um Rechtsstaatlichkeit.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, schönen guten Morgen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass die rechtsstaatliche Integrität der Wahlhandlung und der Wahlvorbereitung unter Wahrung der allgemeinen Wahlgrundsätze möglichst auch unter den Bedingungen einer Pandemiesituation gewährt werden kann. Durch Beschluss des Landtags in seiner 29. Sitzung am 12. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Kommunales federführend sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und den Verfassungsausschuss überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 13. November 2020, in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2020, in seiner 14. Sitzung am 19. Januar 2021, in seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2021 und seiner 16. Sitzung am 4. März 2021 beraten. Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 19. Januar eine mündliche, eine lange Anhörung zum Gesetzentwurf sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Änderungsantrag in Vorlage 7/1590 durchgeführt.

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Auch die höhere Heterogenität der Schüler in den Klassen, gefördert durch Migration und Inklusion, wird einen wesentlichen Anteil zum schlechteren Abschneiden im IQB-Bildungstrend beigetragen haben, wie schon auch in der Analyse des Ministeriums zum IQB-Bericht 2016 festgehalten wurde.

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Der Kontrollverlust bei der illegalen und bei der unkontrollierten Massenzuwanderung und die wachsende Unsicherheit auf unseren Straßen hängen unmittelbar zusammen. Wer das leugnet, der spielt weiterhin mit dem verloren gegangenen Vertrauen der Bürger in diesen Rechtsstaat. Statt Heuchelei und Beschwichtigung ist entschlossenes Handeln gefragt. Das heißt unmissverständlich: Schicken Sie abgelehnte Asylbewerber, illegale Migranten, kriminelle Zuwanderer und Gefährder umgehend und ohne Ausnahme in ihre Herkunftsländer zurück. Sichern Sie die Grenzen und schieben Sie illegaler Migration einen Riegel vor, anstatt mit noch höheren Sozialleistungen, mit exzessiven Aufenthaltszusagen und mit nachgeworfenen

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Der schriftliche Antrag erwähnt auch wieder Japan als vermeintliches Vorbild beim Thema Migration. Das hören wir nicht zum ersten Mal von der AfD. Ja, es ist bekannt: Seit Jahren geht Japan hart gegen Flüchtlinge vor. Man kann lernen, wie man es nicht machen soll.

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- Wir sprechen jetzt über Migration insgesamt.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wir hatten in der gestrigen Sitzung eine sehr umfangreiche Debatte zum Thema Migration. Ich möchte nicht noch einmal auf die wesentlichen Problemstellungen und darauf, wie sie gelöst werden könnten, eingehen. Nur ein paar konkrete Anmerkungen zu dem Antrag.

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Die von Ihnen angepriesene Bereicherung durch illegale Massenmigration ist in Wahrheit schon immer eine Lüge gewesen. Migration nach Ihrem Vorbild bedeutet kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Niedergang. Sie bedeutet vor allem Schuldknechtschaft für die nachfolgenden Generationen, für unsere Kinder und Enkelkinder, und eine zerstörte kulturelle Identität.

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Ich frage die Landesregierung zur Bewertung - und Sie, Herr Ministerpräsident, zu Ihrer persönlichen Bewertung - einer Äußerung Ihrer Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Frau SchröderKöpf, die sie gegenüber dem Sender Sputnik - übrigens ein bemerkenswerter Sender, auch schon damals - im Jahre 2017 gemacht hat,

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Ein wichtiges Thema der Innenpolitik ist auch die Migration. Außer der AfD schwiegen alle Fraktionen bei Fragen zu den Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten. Dabei ist nicht trotz, sondern gerade wegen des Ukraine-Krieges einmal mehr deutlich geworden, wie dringend eine kontrollierte Zuwanderung ist. Die Sozialsysteme ächzen, der Wohnraum wird immer knapper, Gewerkschaften wie die GEW warnen vor einer Überbelastung von Schulen und Lehrern. Wir dagegen machen konkrete Vorschläge, wie echte von falschen Flüchtlingen abgegrenzt werden können.

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und dann entsprechend die zwei Ihnen vorliegenden Änderungsanträge zum Thema „Migration und Integration“ etwas detaillierter ausführen.

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Weiterhin auffällig ist für mich, dass es oft kein Konzept zu im Haushalt festgeschriebenen Maßnahmen gibt: Was ist das genaue Ziel? Wie und Wann erreichen wir das und was sind die Mindeststandards? Im Bereich „Migration und Integration“ haben wir am vorvergangenen Freitag den Grundstein für ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz gelegt. Es drängt sich mir jetzt schon die Frage auf, ob und wie wir die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen dann auch im nächsten Haushalt mit Mitteln untersetzen werden. Oder bleibt das Gesetz eine leere Hülle, die wir in der Gesellschaft nicht mit Leben füllen können,

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Sicht der Migration und die damit verbundene Integration und Inklusion sieht auf den ersten Blick ganz gut aus. Geplant sind kräftige Erhöhungen der finanziellen Mittel. So verkündete die Ministerpräsidentin im März, dass die Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten auf 150 Millionen aufgestockt werden und dass der Integrationsfonds des Landes auf 2 Millionen verdoppelt wird. Medienwirksam wurde in diesem Rahmen stolz verkündet, dass unser Land eines von dreien ist, welches die Aufwendungen der Kommunen für geflüchtete Menschen zu 100 Prozent erstattet. Was erst mal wie ein großzügig aufgesetzter Superbonus für die Kommunen klingt, ist auf den zweiten Blick nichts anderes als eine reine Pflichtaufgabe, denn ob das Land das Geld ausgibt oder die Kommunen, die dann im Rahmen des FAG mit mehr Mitteln ausgestattet werden müssen, ist letztlich linke Tasche, rechte Tasche mit zusätzlichem Abrechnungsaufwand.

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Meine Damen und Herren, die Versorgung von Geflüchteten mit Verpflegung und Unterkunft und auch mit dem Nötigsten an medizinischer Versorgung ist eine Pflichtaufgabe und unterliegt damit keinerlei politischem Gestaltungswillen. Jeder und jede Geflüchtete, sofern bedürftig, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. Im vorliegenden Haushalt hätte die Landesregierung hingegen jede Menge Raum gehabt, ihren politischen Gestaltungswillen im Bereich der Migration und Integration zu zeigen. Bei den geplanten Ausgaben für die Beratungs- und Sprachangebote von Migrant/-innen wird dann aber sehr deutlich, dass hier nur mit dem Rotstift gestaltet wurde. Die Regierungskoalition wird in diesem Doppelhaushalt Kürzungen von fast 500.000 Euro für die Integrationsarbeit vornehmen. Diese Kürzungen senden – und da ist sich die bündnisgrüne Fraktion mit allen Expert/-innen, Verbänden und Vereinen sehr einig – ein vollkommen falsches Signal, denn gelungene und ernsthaft betriebene Integration beziehungsweise Inklusion von Menschen aus anderen Ländern bedarf Strukturen, die nachhaltig und stetig vorgehalten werden.

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Eine finanzielle Unterstützung, die sich nach der Kassenlage und den stark schwankenden Zugangszahlen ausrichtet und nicht auf den Erhalt und Ausbau bestehender Strukturen abzielt, ist das Gegenteil von nachhaltig. Schwankungen führen zu Qualitätsverlusten und sich weiter vergrößernden Angebotslücken. Grundsätzlich ist es ja völlig nachvollziehbar, dass Strukturen dem Bedarf angepasst werden, aber das geht nur, wenn der Bedarf generell dann auch irgendwann mal vollständig abgedeckt war. Das ist im Bereich der Migration und Integration praktisch noch nie der Fall gewesen.

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dass Kürzungen im Bereich der Migration und Integration, der Gleichstellung, der Vielfalt in unserem Land absolut nicht gegeben sind und absolut unerhört sind und man das nicht machen sollte. Aber ich finde, gerade in diesem Fall musste ich wirklich schlucken, weil, wenn man selbst Kürzungen in dem Bereich durchführt, da kann man nicht hier vorne stehen und es bei jemand anderen verurteilen.

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(Abg. Marco Weber, FDP: Quatsch! – Abg. Martin Haller, SPD: Wegen der Migration!)

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Wenn wir das eine politische Spektrum kritisch betrachten und auch durchaus kritisieren, so wie ich es eben getan habe, muss man auf der anderen Seite aber auch einmal sehen, was auf der linken Seite des politischen Spektrums gerade läuft. Gerade was die Migration angeht, sehe ich die Gefahr, dass unsere Sozialsysteme dies langfristig nicht mehr aushalten können und sich

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Ich würde mir wünschen, dass auch in diesem Hause bei vielen politischen Themen eine gewisse Ruhe einkehren würde und dass zunächst einmal überhaupt nur die Bereitschaft besteht, manche Themen wie etwa Migration oder auch Steuerpolitik, die Leistungsfeindlichkeit für Leute, die sich hier anstrengen, – –

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Dies sind nur einige wesentliche Eckpunkte des neuen Ein wanderungs- und Migrationsrechts, das in sich geschlossen eine vernünftige Regelung der Migration gewährleistet.

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Ich will jetzt nicht das ganze Kapitel „Integration, Migration, Flucht“ der Koalitionsvereinbarung vorlesen.

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Migration gehört organisatorisch zum Justizministerium, Ab schiebungen macht der Innenminister.

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Hier wurde extra ein Staatssekretärsposten geschaffen, besetzt mit einem ehemaligen Polizeioberrat, der sich um Migration kümmern soll. Insoweit hätte ich mir auch eine Äußerung der Frau Ministerin oder des Herrn Staatssekretärs gewünscht.

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Wir sehen das auch verfassungsrechtlich kritisch – insoweit stelle ich anheim, Artikel 98 und Artikel 96 des Grundgeset zes zu lesen –, da ein Justizministerium unabhängig sein soll, auch unabhängig von ressortfremden Aufgaben. Wir halten also die Zuordnung der Migration zum Justizministerium für verfassungsrechtlich sehr kritisch.

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Ein wesentlicher Punkt der Migration ist die Einwanderung von Arbeitskräften. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das scheint die Landesregierung auch erkannt zu haben. Es wurde ja für 21 Millionen € die Kampagne „THE LÄND“ ins Leben gerufen, eine Kampagne, mit der Fachkräfte angewor ben werden sollen. Eine Plakatierung wurde dann in BadenWürttemberg in großem Umfang umgesetzt, wobei es nach meiner Einschätzung aber darum ging, ausländische Arbeit

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Deshalb spielt hier für uns der Koalitionsvertrag der Ampel koalition in Berlin eine Rolle, der eine klare, strukturierte Re gelung enthält, was Migration und Einwanderung betrifft.