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In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die Schlussfolgerungen, die der Europäische Rat auf seiner außerordentlichen Tagung im Februar in Brüssel zur Migration beschlossen hat. Die Staats- und Regierungschefs haben sich unter anderem darauf verständigt, den Ausbau von Grenzeinrichtungen an den EU-Außengrenzen unverzüglich und mit umfangreichen europäischen Mitteln zu unter- stützen. Eine effektive Grenzsicherung ist ins- besondere auch eine sicherheitspolitische Notwendigkeit.

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Zudem sollten Asylbegehrende zukünftig verpflichtet werden, während der Prüfung ihres Antrags in dem für sie zuständigen Mitgliedstaat zu verbleiben. Dies sind meines Erachtens einige wichtige Ansatzpunkte, um illegale Migration zu begrenzen. Der subsidiäre Schutz sollte indessen nicht infrage gestellt werden. - Vielen Dank.

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Ich will zum Schluss kommen. Ich halte es, wie gesagt, nach wie vor für möglich, und die Zukunft wird zeigen, ob die Bundesregierung dem auch folgt: Wir brauchen die vorübergehenden Grenzkontrollen - im Einklang mit dem Schengenkodex - an der polnischen Grenze. Wir werden die Bundespolizei - dazu brauchen wir keinen zusätzlichen Vertrag - im Rahmen unserer Möglichkeiten, wie wir es schon immer machen, im Amtshilfeverfahren unterstützen. Und wir müssen - das ist der eigentliche Grund - eine Überlastung unserer kommunalen Aufnahmesysteme verhindern. Wir müssen verhindern, dass es ab Sommer dieses Jahres zu einem Unterbringungsnotstand in unseren Kommunen kommt. Das ist der eigentliche Ansatz, wo die Bedeutung klar wird: Wir müssen die illegale Migration reduzieren. - Danke schön.

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Wir haben vor wenigen Wochen eine sehr umfangreiche Debatte zum Thema Migration in diesem Landtag geführt. Die Situation hat sich seitdem nicht signifikant verändert, geschweige denn verbessert. Der erhoffte große Befreiungsschlag durch den Flüchtlingsgipfel verpuffte schnell. Das hörte man insbesondere von den Landräten deutschlandweit. Das war kein Gipfel mit konkreten Ergebnissen, sondern viel Lärm um nichts.

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Lösungen insbesondere bei der Begrenzung der illegalen Migration sind nicht wirklich ersichtlich. Wer die Kommunen tatsächlich entlasten will, der muss die EU-Außengrenzen stärker schützen; nur so können wir verhindern, dass Menschen zu uns kommen, die sowieso keinen Schutzstatus erhalten werden, die aus rein wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen und nur die Vorzüge des deutschen Sozialstaates genießen wollen.

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Zum anderen - das war der zweite Aspekt - wurde über die Begrenzung von Migration

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Die aktuelle finanzielle Unterstützung des Bundes ist nicht auskömmlich. Hier bedarf es weiterer Ressourcen, wenn wir die Aufgabe der geregelten Migration weiterhin pflichtgemäß wahrnehmen wollen. Da gilt es, ein Gesamtpaket zu schnüren. Deswegen beantragen wir die Überweisung in den Innenausschuss zur federführenden Beratung sowie in den Finanzausschuss zur Mitberatung. - Vielen Dank.

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Wenn wir über Flucht und Migration reden, über Bleiberecht und Rückführungen, dann geht es an erster Stelle um menschliche Schicksale. Gleichzeitig stellt sich dabei aber immer auch die Frage: Wie haben staatliche Stellen sowohl unter rechtlichen als auch unter humanitären Gesichtspunkten zu verfahren? Die Sächsische Staatsregierung hat hierzu eine klare Linie.

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Hier kommen wir zum Thema „Illegale Migration“.

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einziges stichhaltiges Argument gehört, warum die Bundesmittel nicht zu 100 % an die Kommunen weitergeleitet werden sollten. Stattdessen erhob Kollege Winkler einmal mehr den moralischen Zeigefinger in Richtung der kommunalen Spitzenverbände und ermahnte sie, dass es eine gesamtgesellschaftliche Pflicht zur Solidarität bei der Asylaufnahme gebe. Das klingt geradeso, als ob sich die Kommunen beim Thema „Migration“ aus der Verantwortung stehlen würden. Das ist eine unverfrorene Tatsachenverdrehung. Wer trägt denn seit Jahren die Hauptlast bei der Unterbringung, Versorgung und Integration, wenn nicht die örtlichen Gemeinschaften? Wer ist verantwortlich für die immer ungezügeltere Asylpolitik auf Bundes- und Landesebene?

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Außerdem habe ich aufgrund der Eilbedürftigkeit für Herrn Delf Zeh, Fotograf, der im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz arbeitet, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bildund Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

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Bitte überlegen Sie noch einmal, meine Damen und Herren auch von CDU und SPD, ob Sie dem nicht doch zustimmen können. In der Kommission für Migration und Teilhabe hat ja ein Teil der Regierungsfraktionen bereits diesem Antrag zugestimmt.

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Von daher ist es natürlich schwierig, zu sagen, wir können weiter nach Afghanistan abschieben. Ich glaube, dabei hat hier jeder ein mulmiges Gefühl. Deswegen ist es, glaube ich, notwendig, dass es insgesamt einen Appell gibt - da nehme ich auch die Koalitionspartner auf Bundesebene mit in die Pflicht -, auf Bundesebene über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein entsprechendes Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes zu initiieren und da den Druck aufzubauen. Dort muss es eine entsprechende Regelung geben. Es kann nicht sozusagen die Anwendung des Landes über § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes sein. Deswegen ist tatsächlich dieser Antrag nicht zustimmungs - - -

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Da sind wir in der Praxis auf einem sehr guten Weg. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt im Rahmen von Asylverfahren inzwischen eine hohe Schutzquote - mehr als 80 % - fest und spricht insbesondere vermehrt Abschiebeverbote für Afghaninnen und Afghanen aus. Hieraus können dann grundsätzlich auch Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 3 des Auf

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Schleswig-Holstein bleibt ein weltoffenes Bundesland. Aber es muss auch darum gehen, dass Menschen, die hier keine Bleibeperspektive haben und die womöglich auch noch straffällig geworden sind, unser Land wieder verlassen. Wir müssen Zuwanderung, politisches Asyl und Schutz vor Krieg klarer voneinander trennen und irreguläre Migration unterbinden. Wir haben große Zweifel daran, dass CDU und Grüne wirklich bereit sind, ihren aktuellen Kurs bei den Rückführungen zu ändern.

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Genauso erschreckend sind aber, das will ich an dieser Stelle ebenso deutlich sagen, die zwischenzeitlich bekannt gewordenen chaotischen Zustände in der Ausländerbehörde der Stadt Kiel. Das vernichtende Zeugnis des städtischen Prüfungsamtes spricht hier wirklich Bände. Wenn im konkreten Fall eingegangene E-Mails einfach übersehen wurden oder im Spamfilter gelandet sind, dann trägt die Stadt Kiel eine erhebliche Mitschuld daran, dass die erforderlichen Informationen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht erreicht haben.

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Erstens: In Nordrhein-Westfalen hat man 2016 versäumt, mindestens eine Straftat an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu melden, die man hätte melden müssen. Wäre das passiert, hätte Ibrahim A. vermutlich nie den subsidiären Schutzstatus erhalten.

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Zweitens: Als nach dem Umzug nach SchleswigHolstein 2021 in Kiel die Meldung unverzüglich nachgeholt wurde, dauerte es vier Monate, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum ersten Mal versuchte, Ibrahim A. für eine Anhörung zu erreichen. Zu spät – kurz danach bekam er Hausverbot in der Kieler Gemeinschaftsunterkunft und war nicht mehr zu erreichen.

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Warum fehlt so viel Wohnraum für Mieter und vor allem günstiger Wohnraum? Auch dies spreche ich hier erneut an, auch wenn Sie das immer sehr ungern hören. Im Januar und Februar gab es erneut einen Anstieg der Erstasylanträge um 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die illegale Migration explodiert. Da wundern Sie sich, dass Wohnraum knapp wird?

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TOP 15: Klarheit bei der Zuwanderung - Studie „Migration, Ankunft und Leben“ initiieren

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„Um sich den Fragen beim Thema Migration im Detail nähern zu können, braucht es eine gute, fundierte Datenbasis. Daher bin ich in Punkt 1 Ihres Antrags durchaus bei Ihnen, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion. Wenn wir wollen, dass Integration gelingt und die zu uns geflüchteten Menschen schnellstmöglich eine Perspektive für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben finden, dann gilt es, deren Bildungshintergründe, ja, auch ihre kulturellen und religiösen Einstellungen zu untersuchen, um Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu erkennen. Und hieran hapert es bislang; das muss ich einfach sagen. Das muss sich die Regierung ankreiden lassen.“

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin - auf Sie bezieht sich ja die Kurzintervention -, wir versuchen seit einem halben Jahr, Klarheit über die Kosten der Migration zu erhalten. Es ist schon erstaunlich, dass Sie von der Landesregierung uns ein halbes Jahr lang keine Antwort gegeben haben und auch jetzt keine Antwort geben.

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Früher haben sich die Täuscher wenigstens noch in die Kabine zurückgezogen und sich verkleidet. Sie tun jetzt plötzlich so, als hätten Sie die Sorgen und Nöte erkannt, die die Leute in Bezug auf das Thema Migration haben, und versuchen jetzt, es so darzustellen,

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Meine Damen und Herren, ich bitte um Abstimmung über den Antrag „Klarheit bei der Zuwanderung - Studie ‚Migration, Ankunft und Leben‘ initiieren“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/7886. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte. - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen.

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Und selbstverständlich auch durch qualifizierte Einwanderung. Die Bundesregierung hat mit ihrem Fachkräfteeinwanderungsgesetz jetzt etwas vorgelegt, was man wirklich als Quantensprung bezeichnen muss; denn wir werden Migration endlich nach den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarktes steuern, und zwar mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild. Das ist ganz massiv im bayerischen Interesse; denn Bayern ist massiv auf Zuwanderung angewiesen.

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Was tut die FDP in Berlin denn praktisch dafür, dass man die Fachmigration, die qualifizierte Migration wirklich erleichtert, indem man nämlich vor Ort, im Ausland, die Möglichkeiten schafft, damit man die Voraussetzungen erhält, um wirklich hierherzukommen? Ich habe davon in den letzten Jahren nichts gemerkt, ganz im Gegenteil: Mein Eindruck ist, dass die Schwierigkeiten größer geworden sind.

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Die Bundesregierung hat im Gleichklang mit den europäischen Innenministern gerade Eckpunkte für eine Reform vorgelegt, die das europäische Asylsystem vom Kopf auf die Füße stellt, die für einen wirkungsvollen europäischen Grenzschutz und für eine Steuerung und Kontrolle der Migration sorgt. Das heißt, wir sind dabei, das Problem zu lösen. Wir brauchen dabei keine Ratschläge von Rechtsaußen.

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Wie können wir die Menschen in ihrer fatalen Lage bestmöglich unterstützen? Schnell stellt sich heraus: Humanitäre Hilfe vor Ort ist essenziell. Allein sie reicht aber nicht aus. Einen Schritt in die richtige Richtung gehen wir mit Visaerleichterungen. Menschen aus Syrien und aus der Türkei sollen die Möglichkeit haben, ihre Verwandten in Deutschland zu besuchen, und dies - keine Frage - so unbürokratisch wie möglich. Dafür braucht es auch Personal in den Auslandsvertretungen in Istanbul und Ankara. Das muss aufgestockt werden, damit Visa schneller erteilt werden können. Für syrische Bürgerinnen und Bürger übernimmt die Internationale Organisation für Migration, die IOM, diese Aufgabe, um die Hilfe der Verwandten so schnell, wie es geht, möglich zu machen.

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Die R2G-Fraktionen werden für beide Gesetzentwürfe im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine mündliche, das heißt öffentlich wirksame Anhörung veranstalten wollen. Danke schön.

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im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschließen wollen, ausgeht. Ich hoffe sehr, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir noch vor Ende dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes kommen.

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Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3356. Hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen? Das ist nicht der Fall. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung erfolgt.