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Das macht deutlich, wie entscheidend eine weitsichtige und entschlossene Politik in diesen Bereichen Arbeit, Migration und Teilhabe ist. Deshalb sieht der Landeshaushalt für 2025 unter anderem 7,5 Millionen Euro für Maßnahmen der Arbeitsförderung vor, darunter die Förderung der regionalen Fachkräftebündnisse, die die Arbeitsmarktakteure vor Ort vernetzen und durch ihre Welcome Center die Zuwanderung internationaler Fachkräfte unterstützen. Neue Projekte der Welcome Center, die mit den 2,5 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln aus der politischen Liste für den Haushalt 2024 gestartet werden konnten, erhalten nun durch die Fortschreibung für dieses Jahr Planungssicherheit bis Mitte 2026.

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Last, but not least - ich muss mich wirklich sputen; denn die Redezeit ist abgelaufen - möchte ich die Leistungen für den Bereich Migration und Teilhabe herausheben. Ich erwähne sie, weil es uns ein großes Anliegen ist, die 16,7 Millionen Euro im Landeshaushalt zu sichern. Integration und Teilhabe stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir brauchen die wertvolle Arbeit der Migrationsberatung, damit wir Zugewanderten die gesellschaftliche Teilhabe erleichtern können. Wir wissen, dass vor allem die Sprachmittlung von großer Bedeutung ist, damit Menschen in unserer Mitte einen Platz finden können. Auch diese wollen wir weiter fördern.

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Meine Damen und Herren, mit Millionenbeträgen finanziert dieser Haushalt eine Vielzahl von Programmen, die sich nur und ausschließlich um Flüchtlinge kümmern. Das können wir uns sparen, wenn wir endlich die illegale Massenmigration stoppen. Dann braucht es keinen Integrationsfonds mit 4 Millionen Euro als Förderung für die Kommunen wie in diesem Haushalt. Mieten und Pachten für Asylunterkünfte lassen sich bei veränderter Politik hinsichtlich illegaler Zuwanderung um knapp 11 Millionen Euro reduzieren. Eine Förderung der Migrationsberatung ließe sich durch eine andere Flüchtlingspolitik einsparen. Allein dieser kleine Einzelpunkt soll 11 Millionen Euro kosten. Dass 122 000 Euro für das Verbindungsbüro des Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe und „dortige Repräsentationsaufgaben“ ausgegeben werden sollen, darf man auch kritisch sehen. So läppern sich hier die Millionen, die wir im allergrößten Teil an anderer Stelle einsetzen können.

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Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Was den Haushalt des Innenministeriums im Bereich Migration angeht, so planen wir für das kommende Jahr deutlich mehr Geld ein, um vor allem dem steigenden Bedarf in der Landesaufnahmebehörde für Geflüchtete gerecht zu werden. Für deren Kosten für Betreiber*innen, für Verpflegung, Krankenstationen, Kinderbetreuung, Sprachkurse Dolmetscher*innen und Hilfeleistungen für Kranke stellen wir für das kommende Jahr 172 Millionen Euro ein. Das ist mehr als notwendig; denn es ist zu konstatieren, dass es nach wie vor, wie der Kollege Watermann erläutert hat, viele Kriege und Unruhen auf der Welt gibt. Deswegen müssen wir die Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen stärken und damit auch unsere Kommunen vor schnellen Überforderungen schützen.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Investitionen des Landeshaushalts im Bereich Arbeit, Migration und Teilhabe schaffen wir die Grundlage für ein respektvolles Miteinander, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine stabile Arbeitswelt in Niedersachsen. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten!

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Kommen wir zum Thema Migration und Teilhabe von Zugewanderten. Eine tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, wird nicht dadurch ermöglicht, dass immer mehr Beratungsangebote für Migranten geschaffen werden. Eine Gesellschaft wächst eben dann zusammen, wenn es gemeinsame Aktivitäten im Bereich der Freizeit, aber auch ganz besonders im Arbeitsleben gibt. Wir sehen die besten Chancen für eine gelungene Integration am Arbeits- und Ausbildungsplatz. Aus diesem Grund verschieben wir in unserem Entwurf die Förderung der landesweit tätigen Migrationsorganisationen in den Bereich Arbeit. Wir sind auch der Meinung, dass die Landesverwaltung über ausreichend intrakulturelle Kompetenzen verfügt. Deshalb sehen wir keinen Bedarf für eine Stärkung dieser Kompetenz und streichen den Titel komplett. Integration betrifft eben nicht nur die Aufnahmegesellschaft; sie ist auch eine Bringschuld der Zuwanderer.

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Zugewanderte Menschen können sich auch jetzt auf uns verlassen - trotz schwieriger Zeiten, in denen die Haushalte in vielen anderen Bundesländern zusammengekürzt werden. Die weitere Bereitstellung von 1,6 Millionen Euro für die Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe ist ein wichtiger Bestandteil einer gelungenen Teilhabe- und Integrationspolitik.

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Meine Damen und Herren, die Herausforderung von Maßnahmen im Bereich der Migration und Teilhabe von Zugewanderten ist, den Zusammenhalt der ganzen Gesellschaft zu stärken. Von einer schnellen und nachhaltigen Integration profitieren nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, sondern wir alle.

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Für das Jahr 2025 haben wir für diesen Zweck - wie schon im Vorjahr - Haushaltsmittel von mehr als 16,7 Millionen Euro veranschlagt. Damit fördern wir Maßnahmen wie zum Beispiel die Migrationsberatung mit über 11 Millionen Euro, Projekte für die Teilhabe zugewanderter Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit 1,6 Millionen Euro oder auch den Betrieb von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe ebenfalls mit über 1,6 Millionen Euro.

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Diesen vier Wörtern stimme ich vollinhaltlich zu und ergän ze sie um ein weiteres Wort: Die Koalition der Rekordaufga ben. Vor uns liegen, wie wir alle wissen, sehr große Heraus forderungen für unsere Gesellschaft wie die Bekämpfung der Coronapandemie und deren weitreichenden Folgen, die wei teren gesellschaftlichen Herausforderungen wie Wohnungs bau, Digitalisierung, Migration, Integration, Zusammenhalt unserer Gesellschaft und Klimaschutz.

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Dazu gehören z. B. der Aufbau eines Gesundheitssystems, die Bekämpfung des Klimawandels, die Bewältigung der ökolo gischen Herausforderungen, die soziale Gerechtigkeit, der di gitale Wandel Europas, die Durchsetzung der europäischen Rechte und Werte einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, die Herausforderungen im Bereich der Migration, der Sicherheit sowie die Rolle der EU in der Welt, also ein breites Feld.

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Auf dieser breiten fachlichen Basis hat das Projektteam in meinem Haus mit ebenfalls breiter Anbindung der gesammelten Fachexpertise der Kolleginnen und Kollegen im Sächsischen Staatsministerium für Kultus und des Landesamtes für Schule und Bildung die Strategie zur Weiterentwicklung der schulischen Bildung in Sachsen erarbeitet. Im Lichte der großen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse, wie Digitalisierung, Komplexität, Nachhaltigkeit, Individualisierung und Migration, werden wir unser Bildungssystem zukunftsorientiert weiterentwickeln. Die intensiven Arbeiten an der Konzeption befinden sich auf der Zielgeraden. Noch im Mai werden wir die Strategie „Bildungsland Sachsen 2030“ veröffentlichen.

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Orte – hier nenne ich gern die Stadt Leipzig –, die Migration und Integration als positive Herausforderung, als positive Aufgabe angenommen haben, gehen quasi voran. Andere Landkreise – ich nenne jetzt keinen, aber viele können sich einen vorstellen oder kennen Situationen vor Ort, die sehr verschieden sind – bleiben weiterhin die Schlusslichter, weil dieses Gesetz einfach unverbindlich ist und nichts festschreibt.

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Wir schaffen einen Landesbeirat für Integration und Teilhabe. Seine Aufgabe ist die Beratung der Staatsregierung zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen von Migration, Integration und Teilhabe sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

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Der heute zum Beschluss vorliegende Gesetzentwurf setzt da an, geht aber leider nicht weit genug. Er konzentriert sich größtenteils auf geflüchtete Menschen und vergisst, dass es auch andere Arten der Migration gibt. Er setzt bei Leistungen an, die zu erbringen sind, und lässt die Leistungen, die Menschen mitbringen, größtenteils aus. Er setzt an mit Beiträgen zur gemeinsamen migrationsgesellschaftlichen Kompetenz, geht aber nicht weit genug, damit diese in allen alltagsrelevanten Bereichen Fuß fassen kann. Er spricht von einer besseren migrationsgesellschaftlichen Repräsentanz, schränkt den Bereich aber stark ein. Er setzt Regeln für Kommunen, für kommunale Integrationsarbeit, macht aber Integrationsarbeit nicht zur kommunalen Pflichtaufgabe.

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Schließlich führen wir einen Sächsischen Integrations- und Teilhabebericht sowie kommunale Berichte ein; denn für Politik, Verwaltung und Gesellschaft ist es überaus wichtig, Entwicklungen bei Migration und Integration nachvollziehen zu können, damit auf dynamische Veränderungen adäquat reagiert werden kann. Darum sollen in den Berichten die Entwicklung und die Zusammensetzung der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Einwanderung sowie der Stand der Integration dargestellt werden. Wir wünschen uns auch die Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur Weiterführung, zur notwendigen Intensivierung oder Neuorientierung von Integrationsmaßnahmen.

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Auch die Hälfte meiner Familie ist nicht in Deutschland geboren und lebt zum Teil gar nicht in Deutschland. Wir haben, wenn man so will, auch eine Migrationsgeschichte. Aber wir haben einen anderen Ansatz. Das ist auch in der Anhörung im Ausschuss schon klargeworden. Man muss die Frage stellen: Hilft uns das Integrationsgesetz bei der Lösung der Probleme, die wir mit Migration haben? Das ist doch der Punkt, bei dem Sie alle wie getroffene Hunde bellen, und zwar, wenn es darum geht, dass man diese Probleme klar benennt.

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Was Sie tun, das ist, Menschen, sobald es um Migration geht, immer in denselben Kontext zu stellen.

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Werte Abgeordnete! Wer die Stellungnahme der Staatsregierung gelesen hat, kann daher unserem Antrag nur zustimmen. Bildungsminister Piwarz erklärte darin, die irreguläre Migration aus Drittstaaten habe ein Ausmaß angenommen, das zu grundlegenden Problemen führte. Es bedarf einer grundlegenden Wende in der Migrationspolitik, sodass der irreguläre Migrationsdruck unverzüglich begrenzt werde. Genau darauf zielt unser Antrag ab. Wir wollen die Qualität der Bildung in Sachsen retten und unsere Schulen von der falschen Asylpolitik entlasten.

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Auch wenn gesagt wird, das gehört nicht hierher: Der Staat muss einsparen, er muss beim Bürgergeld und auch bei den Ausgaben für die illegale Migration sparen.

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Herr Präsident, werte Kollegen! Die großen Fragen der Zeit gehen auch an unserer schönen bayerischen Heimat nicht vorüber, und uns erreicht heute ein Hilferuf aus dem beschaulichen Leiblfing in Niederbayern. Migration und Remigration sind zur Schicksalsfrage für das deutsche Volk geworden.

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Jetzt kenne ich Sie schon seit ein paar Monaten im Ausschuss. Aber dass Sie es wagen, hier an diesem Pult mit dieser Verve von millionenfacher Migration –

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Ihr freudscher Versprecher, als Sie vorhin von millionenfacher Migration sprachen, hat eigentlich Sie selbst und Ihre Agenda bloßgestellt und offengelegt. Wir wollen die millionenfache Remigration.

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seien Sie doch ruhig – nach § 26, Sonderregelung, eine Reglung, die besagt: Falls Schausteller eine Schankgenehmigung und eine Reisegewerbekarte haben, entfällt die Bindung an den Standort, und der Käse ist gegessen? Aber nein, Sie halten sich einfach nicht an Recht und Gesetz. Genauso sieht es bei der Migration aus. Alles geht durcheinander. Stellt einen normalen Gesetzesänderungsantrag, dann passt es.

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(Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Am Ende bei der Schankerlaubnis wieder auf die Migration gekommen! Es ist unglaublich!)

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Um die kommunale Finanzlage zu verbessern, müssen wir an die Ausgaben herangehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die wahren Kostentreiber sind Asyl, Migration, Soziales, Personal, aber natürlich auch die Bürokratie. Ich gönne jedem Beschäftigten jeden Euro, aber die Forderung der Gewerkschaften in der aktuellen Tarifrunde nach 8 % mehr Lohn und drei zusätzlichen freien Tagen dürften die kommunale Finanzlage weiter überfordern. Aus haushaltsrechtlicher Sicht gibt es keinen Anlass, die Bagatellgrenzen und Schwellenwerte abzusenken. Eine Absenkung würde lediglich dazu führen, dass die Fördermittel des Freistaates auf viele kleinere Projekte verteilt würden mit dem Ergebnis, dass für die wirklich kostenintensiven Maßnahmen weniger Geld zur Verfügung stünde. Das würde letztendlich weder den Schulen noch den Kommunen helfen.

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besonders häufig vorkommt, gilt auch hier die Erkenntnis unseres ehemaligen CSU-Ministerpräsidenten: Die Migration ist die Mutter aller Probleme.

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Ich möchte auch noch etwas zur qualifizierten Einwanderung sagen. Sie wissen, dass wir uns mit Ihrer Unterstützung am Triple-Win-Programm der Bundesagentur für Arbeit beteili gen. Wir, das Land Baden-Württemberg, finanzieren Sprach kurse zur Niveauerreichung im Herkunftsland. Selbstverständ lich orientieren wir uns an der ILO-Liste für faire Migration. Wir werben nicht aus Ländern ab, bei denen die ILO sagt: Hier ist faire Abwanderung nicht möglich. Wir werben aus Län dern ab, die auf uns zukommen, die Interesse haben, weil sie junge Leute haben.

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Kommunale Beiräte für Migration und Integration sind auch unter einer Einwohnerzahl von 10.000 vorzusehen. Das Gleiche gilt für die Benennung von Integrationsbeauftragten, denn Menschen mit Migrationsgeschichte leben selbstverständlich auch in kleineren Gemeinden.

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Längst haben viele von uns erkannt, Migration bereichert unsere Gesellschaft.

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Ich konnte dort berichten, dass wir in MecklenburgVorpommern Mitsprache und Teilhabe für Migrantinnen und Migranten, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren in einem Artikelgesetz neu regeln werden. Das Gesetz stärkt die Mitsprache an politischen Prozessen. Es geht zum Beispiel um die Möglichkeit zur Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration auf kommunaler Ebene. Verankert sind die Sicherung von Strukturen wie dem Landesintegrationsbeirat, der oder die Landesintegrationsbeauftragte und der Bereich der Förderung und Beratung.