genau in diesem Zusammenhang bei entsprechenden Maßnahmen oder Beschlüssen zur Migration.
Hauptgründe dafür sind millionenfache illegale Migration bei gleichzeitig staatlich verordneter Willkommenskultur, die Milliarden Euro kostet und den Fleißigen durch Abgabenlast ausgepresst wird. Das ist eine deutsche Klimaplanwirtschaft, für die uns die Welt auslacht und durch die die gesamte Wertschöpfungskette der deutschen Unternehmen belastet wird.
Da der öffentliche Diskurs seit Monaten durch Themen wie Krieg und Frieden, Migration und Flucht, Terror, Gewalt und Radikalisierung geprägt wird, sind dies auch Themen, die Schülerinnen und Schüler bewegen, und die zweifelsohne Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens aufwerfen. Sie sind im Abstrakten wie im Konkreten Gegenstand der schulischen und politischen Bildung. Und genau dafür tragen die Lehrerinnen und Lehrer unter Beachtung der Lehrpläne die unmittelbare pädagogische Verantwortung. Zudem gilt, wie hier bereits erwähnt, der Beutelsbacher Konsens. Es wird richtigerweise in Ziffer I.3 des Antrags der Linken festgestellt, dass dieser gilt. Eine Feststellung ist nicht zu beanstanden, da Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung für den Unterricht gelten sollen. Auch die Erweiterung, dass politische Bildung im öffentlichen Auftrag pluralistisch, überparteilich und unabhängig erfolgen soll, ist wohl anerkannt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte, ehrlich gesagt, nicht gedacht, dass alles, was die AfD hier am Pult zustande bringt, ausschließlich mit dem Thema Ausländer und Migration zu tun hat zum Thema Bauen in Berlin. Das ist wirklich mehr als peinlich, selbst für Ihr Niveau.
Also wunderbar, Herr Kollatz, dass Sie noch mal erklärt haben, was ich heute Morgen gesagt habe: Die illegale Migration ist das Problem dieser Stadt.
Aber sowas kommt von sowas. Wer Parteien wählt, die illegale Migration fördern, also CDU, SPD, Grüne, Linke, muss damit rechnen, dass seine Interessen hinten angestellt werden.
Zu der ersten Frage: Ich glaube, der Ministerpräsident hat an verschiedenen Stellen immer wieder sehr glaubhaft dokumen tiert, dass er sich für die Interessen dieses Landes einsetzt. Das heißt selbstverständlich auch, dass wir schauen müssen, dass die Zahlen bei der irregulären Migration nach unten gehen. Das hat ja keinen Neuigkeitswert. Wir können aber die geo politische Lage – vor allem an den europäischen Außengren zen – allein, von Stuttgart aus, nicht bestimmen.
Das Asylgerichtsverfahren ist aber nur ein Teil des gesamten Asylverfahrens. Dem gerichtlichen Verfahren geht das Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge voraus. An das gerichtliche Verfahren können sich gegebenenfalls weitere ausländerrechtliche Schritte anschließen. Im Interesse der Asylbewerber wie des Gastlandes ist daher grundsätzlich eine Gesamtbetrachtung erforderlich.
Meine Damen und Herren! Zunächst ist zu berücksichtigen, dass das gerichtliche Asylverfahren nur ein Teil des insgesamt zu beschleunigenden Asylverfahrens ausmacht. Es schließt sich regelmäßig an das Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an, ist aber nicht darauf beschränkt, da es in zahlreichen asylrechtlichen Gerichtsverfahren auch um die Erlangung eines besseren Schutzstatus bei bereits gewährtem Aufenthaltsstatus geht. Zudem schließen sich an das gerichtliche Verfahren gegebenenfalls weitere Verfahren an.
Allein schon der Titel „Deutschland schafft sich ab“ - oder, wie es der Kollege Najafi gesagt hat, „Deutschland wird beerdigt“ -: Gucken Sie mal in die Historie unseres Landes! Ich habe noch meine Vorfahren kennengelernt, Großeltern und Urgroßeltern. Die haben leider zweimal innerhalb relativ kurzer Zeit live miterleben müssen, wie Deutschland sich abgeschafft hat. Das lag nicht an der Transformation eines Industriezweiges, es lag im Übrigen auch nicht an Migration oder beispielsweise an gendergerechter Sprache, sondern es lag an Nationalismus und Faschismus, es lag an gesellschaftlicher Spaltung, an Hass und der Idee, per Abstammung über anderen Völkern zu stehen.
Den Kommunen geht durch die Migration das Geld aus, was noch höhere Kitagebühren zur Folge hat.
(Mike Moncsek, AfD: Migration!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank für die Zulassung der Kurzintervention. Sehr geehrte Frau Kollegin Nagel, Sie haben das sicherlich ganz gut ausgeführt, was die Statistiken betrifft. Aber ich weiß nicht, ob Ihnen entgangen ist, inwieweit auch ein Kontext zwischen Migration und dem Gewaltanstieg, den wir in unserem Land zu verzeichnen haben, besteht – nicht unbedingt nur in Sachsen, auch im bundesdeutschen Raum – und inwieweit hier genau diese Tätergruppierung hineinzählt. Ich weiß nicht, inwieweit Ihnen das überhaupt bewusst ist und ob Sie das in Ihre Rede eigentlich einbezogen haben. Das ist nämlich auch ein Problem, das wir hier mit beachten sollten.
Die Zahlen sprechen für sich. Seit 2015 gibt es in Deutschland einen beispiellosen Anstieg der Migration, sei es aus Syrien und Afghanistan oder aus Urlaubsländern wie Tunesien, der Türkei oder Marokko. Für Sachsen bedeutet das, dass gerade die sozialen Mietwohnungen, die wir laut diesem Antrag mit viel Aufwand fördern sollen, oft zuerst von diesen Leuten in Anspruch genommen werden.
Aber natürlich gibt es keine monokausale Erklärung á la: „Migration ist der einzige Grund für Gewalt in der Familie“, auch wenn dies überproportional häufig der Fall ist.
Zu diesem Anstieg häuslicher Gewalt führt auch, dass Sie die Gesellschaft, also die Bürger, laufend weiter unter Druck setzen. Harte Polarisierung, ungezügelte Migration, steigende Kriminalität und Unsicherheit, existentielle Bedrohung durch hohe Preise, Energiekosten, steigende Mieten und Kriegslust – all das führt für den Einzelnen dazu, dass das Nervenkostüm dünn wird. Das ist politisch von Ihnen verantwortet.
Ihre Transformation – egal, ob bei Energie, Infrastruktur oder Migration – ein Traum? Nein, ein Albtraum.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Liminiski! Wir brauchen mehr Steuerung und mehr Ordnung in der Migration, und unserer Meinung nach kann die Bezahlkarte dabei ein wichtiger Baustein sein.
Wir müssen Fehlanreize für irreguläre Migration wie Bargeldauszahlungen reduzieren. Die Bezahlkarte ist dabei ein wichtiger Baustein. Dazu müssen bei der konkreten Ausgestaltung der Karte auf Landesebene aber auch Einschränkungen bei der Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten und in Geschäften vorgesehen werden. Eine Karte, bei der das gesamte Guthaben abgehoben werden kann, würde vielleicht weniger Bürokratie bedeuten, hätte aber null Steuerungswirkung, und das kann nicht der Weg für Nordrhein-Westfalen sein.
Mit diesen Maßnahmen können wir wenigstens einen von vielen Pull-Faktoren beseitigen, denn zur Wahrheit gehört leider auch, dass wir das Problem der anhaltenden Migration hiermit nicht vollständig beseitigen werden.
(Horst Förster, AfD: Nun sagen Sie doch mal was zur Migration konkret! Sie reden ja nur drum herum!)
Wir werden die Beiräte stärken, sofern die Kommunen das möchten. Beiräte gibt es für Frauen, für Migration, für verschiedenste Themen im Ausländerbereich, für Kinder und Jugendliche, und die Vielfalt ist deutlich größer. Dass es Beiräte geben durfte, war schon bisher Inhalt der Kommunalverfassung, deren Beteiligungsmöglichkeiten waren allerdings sehr begrenzt. Und es hat wiederholt Bemühungen von Kommunen gegeben, denen ein Antragsrecht oder aber ein eigenes Rederecht in den jeweiligen Ausschuss- oder aber den Vertretungssitzungen einzuräumen. Das ist ohne eine gesetzliche Grundlage nicht möglich. Genau die schlagen wir vor zu schaffen. Und auch dann gilt: Die kommunale Familie, die Kommune vor Ort entscheidet mit ihrer Hauptsatzung, welche dieser Möglichkeiten sie nutzen will. Keiner muss, aber künftig kann jeder.
Und, meine Damen und Herren, ob Sie es hören wollen oder nicht, überall dort, wo sich Staats- und Volkszugehörigkeit weitgehend decken, herrscht Ruhe, und dort, wo das nicht der Fall ist, herrschen Spannungen oder gar Eskalation und Krieg – in Bergkarabach, auf dem Balkan, in Nahost und an vielen anderen Stellen. Deshalb kann Integration nur gelingen, wenn die Migration in einem für die Aufnahmegesellschaft verträglichen Maß stattfindet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Staatsbürgerschaft zu verramschen, das fördert nicht die Integration, sondern führt zum Gegenteil und wird zusätzliche Pull-Effekte bei der illegalen Migration auslösen.
Da es ein Einspruchsgesetz ist, war keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich und Einspruch wurde nicht erhoben. Schon im Oktober 2022 haben wir auf Bundesebene zu bedenken gegeben, dass die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts weitere Anreize für Migration nach Deutschland schafft. Gleichzeitig schwächt es die Bedeutung der Einbürgerung für die Integration von Ausländern in der Gesellschaft und senkt Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU im Bund, Alexander Throm, hat dieses Gesetz daher „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“ genannt.
Die Gesellschaft braucht eine Verwurzelung, eine Identifikation der Eingebürgerten mit dem Land. Das ist in fünf oder sogar in drei Jahren überhaupt nicht möglich. Das Gesetz der Ampel sendet falsche Signale in einer Zeit, in der die Integrationsprobleme und Sozialisierungsprobleme in Deutschland immer größer werden und in der sich Migration nur mit allergrößter Mühe noch managen lässt, wenn überhaupt. Der innenpolitische Sprecher, ich habe ihn eben schon zitiert, Alexander Throm, hat das Gesetz daher nicht grundlos eine Gefährdung für das Staatswohl genannt.
Das setzt voraus – und das ist hier im Land bisher immer der Fall gewesen, ich bin überzeugt, es wird weiterhin der Fall sein –, dass das Prozedere, was die beiden großen deutschen Landeskirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besprochen haben, umgesetzt wird. Das Verfahren kennt dann das Dossier, eben angesprochen, es kennt aber auch eine Entscheidung, und die kann auch lauten, und das ist häufig der Fall, dass das Bundesamt keinen Sachverhalt als gegeben ansieht, der Kirchenasyl begründet. Und dann gehört es auch zu unserer Erwartungshaltung, dass wir dann gemeinsam die Situation des Kirchenasyls auch auflösen.
Sie wäre vermeidbar gewesen, wenn alle beteiligten Behörden über die erforderlichen Informationen verfügt, diese zutreffend bewertet und danach gehandelt hätten, wenn die zuständige deutsche Auslandsvertretung nicht die bereits zugesagte Visumserteilung verschleppt hätte, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht auf einer Anwendung des Dublin-III-Verfahrens bestanden hätte, wenn die Ausländerbehörde in Kiel nicht die Abschiebungsanordnung erlassen hätte und wenn die Polizei Mecklenburg-Vorpommern nicht versucht hätte, diese Abschiebungsanordnung gemäß dem Amtshilfeersuchen aus Schleswig-Holstein zu vollziehen. Schon der Versuch der Abschiebung muss als Bruch des der Familie gewährten Kirchenasyls gelten.
Das Kirchenasyl bietet seit mehr als 40 Jahren Flüchtlingen einen zeitlich begrenzten Schutz vor einer Abschiebung mit dem Ziel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Fälle in dieser Zeit noch einmal überprüft. Wir haben das nun schon mehrfach gehört, ich wiederhole es noch mal, dafür gibt es Vereinbarungen zwischen der Kirche und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt auch die Vereinbarung des damaligen Innenministers Lorenz Caffier mit den Landeskirchen aus dem Jahre 2015. Kirchenasyl kann nicht unbegrenzt und für jeden gewährt werden. Es soll der letzte Ausweg für Flüchtlinge sein, die in ihrem Herkunftsland um ihr Leben und ihre Freiheit fürchten müssen und denen die Abschiebung dorthin droht. Das ist der Sinn von Kirchenasyl.
Wir anerkennen das Ziel der Kirchengemeinden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Fälle erneut aufgreift und prüft. Das Kirchengelände genießt jedoch rechtlich keine Ausnahmestellung gegenüber dem sonstigen Hoheitsgebiet des Staates.
Unter Ziffer II Nummer 2 soll die Landesregierung ferner darin unterstützt werden, das Kirchenasyl auch weiterhin als Ausdruck der besonderen Beziehung zwischen Staat und Kirche zu nutzen, um im Rahmen der Verabredungen zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Vertretern der Kirchen den besonderen Schutzraum Kirche als Chance für alle am Verfahren Beteiligten für eine nochmalige humanitäre und rechtliche Prüfung besonderer Einzelfallkonstellationen und -härten zu sichern.