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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen hat eine außergewöhnliche und exzellente Wissenschaftslandschaft. Sie ist Kern des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolgs des Freistaates in den Jahrzehnten seit der friedlichen Revolution. Mit der Unterstützung der bestehenden Strukturen und neuen hervorragenden und umfangreichen Investitionen ebnet der Freistaat Sachsen den weiteren Weg zur internationalen Spitze. Sächsische Wissenschaftspolitik tat damit das, was Politik im besten Sinne tun sollte: nicht im Heute verweilen, sondern das Morgen gestalten sowie Wohlstand und Sicherheit für kommende Generationen zukünftiger Sächsinnen und Sachsen sichern. Mit dem, was wir in den kommenden Jahren in Wissenschaft und Forschung investieren, öffnen wir das Tor in eine erfolgreiche Zukunft dieses Freistaates. Ich danke Ihnen und allen, die daran mitwirken, für ihre Unterstützung der Wissenschaft und der Forschung.

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Sachsen ist de facto von alters her – auch das haben wir bereits gehört – einer der traditionsreichsten Standorte für die Wissenschaft. Damit das so bleibt, gibt es in Sachsen zahlreiche Förderprogramme, die dies tatkräftig unterstützen, beispielsweise die Landesforschungsförderung über die Titelgruppe 70, eingebettet in einen eindrucksvollen Gesamtetat zur Unterstützung von Forschung und Wissenschaft insgesamt.

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Eine wichtige Rolle bei diesen Herausforderungen in Wissenschaft und Forschung spielen die Gewinnung von Fachkräften sowie der Forschungstransfer. Lassen Sie mich diese beiden Stichworte etwas näher vertiefen. Die Zukunft der weiteren Entwicklung als Wissenschaftsland Sachsen hängt auch von der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften in Wissenschaft und Forschung ab. Die demografische Entwicklung ist für Sachsens Hochschulen und die gesamte Wissenschaftslandschaft eine der zentralen Herausforderungen.

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Ich bin besonders froh darüber, dass die neuen Forschungszentren nicht als Elfenbeintürme konzipiert sind, sondern die Wissenschaftskommunikation und die niedrigschwellige Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an mitgedacht wurden. Die Wissenschaft ist nichts, was hermetisch getrennt vom Rest der Gesellschaft bestehen kann. Die neuen Begegnungsräume werden Wissenschaft direkt erlebbar machen. Gleichzeitig stärken wir die Sichtbarkeit der sächsischen Spitzenforschung. In Zukunft werden Citizen Science und Reallabore an Bedeutung gewinnen. Wissenschaftspolitik muss das in Zukunft viel stärker als bisher in den Fokus nehmen.

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Ich möchte noch einmal an den Titel der Regierungserklärung erinnern: „Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen“ – das heißt für mich auch, dass die Freiheit der Wissenschaft von besonderer Bedeutung ist. Es muss unser Ziel sein, eben diese zu schützen und zu fördern, um damit die Rolle der Wissenschaft als Grundpfeiler für die Entwicklungsfähigkeit unserer Gesellschaft zu erhalten. Denn heute, mehr denn je, sind wir auf sie angewiesen. Wenn wir als Politik diesen Auftrag ernst nehmen, dann können wir zu Recht von einer guten Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen sprechen.

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Sehr geehrte Damen und Herren! Wissenschaft braucht kluge Köpfe. Damals wie heute sind ein exzellentes Bildungssystem und ein hohes Bildungsniveau die Grundvoraussetzung für die Wissenschaft. Beide verschlechtern sich jedoch seit Jahren immer weiter. Sachsen steht zwar noch auf einem Spitzenplatz im bundesweiten Ländervergleich, aber seien wir ehrlich: Sind wir nicht damit nur die Einäugigen unter den Blinden? Die Anzahl der Viertklässler, die nicht einmal die Mindestanforderungen für Mathe und Deutsch erreichen, wächst auch in Sachsen Jahr für Jahr. In Mathematik waren es 2021 bereits 13,4 %, das sind 50 % mehr als fünf Jahre davor. Beim Lesen sieht es nicht besser aus: 13 % der Viertklässler schaffen nicht mehr das geforderte Mindestmaß. Das sind sogar 80 % mehr als 2016.

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Zweifelsohne steht Sachsen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Künstliche Intelligenz, Krebsforschung, aber auch Nachhaltigkeit und Fragen der Energieforschung bis hin zur Materialforschung sind dabei nur einige Themen, die uns in den nächsten Jahrzehnten beschäftigen werden. Um darauf vorbereitet zu sein, wird federführend durch das SMWK und unter Beteiligung der Wissenschaft eine gemeinsame Agenda für die Wissenschaft mit dem Titel „SPIN2030“ entwickelt. Sie setzt sich mit diesen Herausforderungen auseinander und entwickelt Szenarien für unterschiedliche Schwerpunktbereiche, beispielsweise in der Robotik, in der Biotechnologie und Genetik, der Pharmazie und Krebsforschung, bei Energie und Wasserstoff, für künstliche Intelligenz und Quantencomputing, in der Mikroelektronik und Halbleitertechnologie sowie auch in den Themenfeldern Materialforschung und Leichtbau.

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Nein, nicht die unabhängige Wissenschaft gilt, sondern linksgrüne Ideologie. Wer von zwei Geschlechtern, von Mann und Frau spricht, gehört als Ketzer auf den Scheiterhaufen. Es geht nicht um unabhängige Wissenschaft, sondern um linksgrüne Ideologie. Über 72 soziale Geschlechter gibt es, und die brauchen alle Unisextoiletten an unseren Universitäten.

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denn gerade in Zeiten von Klimawandel und den großen Transformationsprozessen wie der Digitalisierung und des Strukturwandels spielen Wissenschaft und Forschung eine sehr wichtige Rolle. Der Staat sollte die dafür notwendigen Rahmenbedingungen bereitstellen, in Bildung, Wissenschaft und Forschung investieren, nicht an falscher Stelle knausern und sich für gut ausfinanzierte und zukunftsfähige Hochschulen und Forschungseinrichtungen einsetzen, aber auch für gute Arbeitsbedingungen in diesen Bereichen sorgen. Das stärkt den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Sachsen, hält gut qualifizierte Arbeitskräfte und wissenschaftlichen Nachwuchs im Freistaat und ist insgesamt gut und wichtig für die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen.

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Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat mehrfach über den vorliegenden Antrag beraten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 59. Sitzung vom 24. September 2021 wurde der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am 13. Oktober 2021, in seiner 22. Sitzung am 10. November 2021, in der 23. Sitzung am 8. Dezember 2021, in der 27. Sitzung am 9. März 2022 sowie in seiner 28. Sitzung am 27. April beraten. Trotz vielerlei Übereinstimmungen und des Wissens um die Notwendigkeit des Antrags gibt es aus dem Ausschuss heraus keine Empfehlung zur Annahme des Antrags. Herzlichen Dank.

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Es ist halt im Kontext der Debatte zu diesem Gesetzentwurf mehrfach schon darauf hingewiesen worden, aber man kann es nicht oft genug wiederholen: Wissenschaft, Forschung und Lehre profitieren nicht nur von internationalem und interkulturellem Austausch, von Zusammenarbeit und Transfer. Nein, im 21. Jahrhundert setzt Wissenschaft, die erfolgreich an Lösungen für globale Herausforderungen der Zeit arbeitet, internationale Kooperation geradezu voraus. Nur ein Wir kann den weltumspannenden Bedrohungen durch Erderwärmung, Hunger, Armut und Krieg begegnen. Ihr Gesetzentwurf verkennt deshalb vollkommen, dass der Wissenschaftsstandort Thüringen mit Studiengebühren einen schweren Nachteil in Deutschland, Europa und im weltweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe hätte. Daher freue ich mich, dass die Landesregierung auch weiterhin Ihren Vorschlag strikt ablehnt – so wie auch der Rest des Hauses jenseits Ihrer Fraktion.

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Wissenschaft weiß also nicht immer, was wahr ist. Wissenschaft weiß aber

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Das Fachgespräch fand dann in der 18. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 8. März 2023 statt. Hierzu wurden Fachexperten aus vier Universitäten bzw. Hochschulen, das Landesschulamt und die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft eingeladen. Die Ausführungen der Fachexperten sind in der Niederschrift dieser Sitzung nachlesbar, sodass ich es mir an dieser Stelle erspare, die Positionen im Einzelnen auszuführen.

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Der Bereich „Wissenschaft und Weiterbildung“ des Einzelplans 06 ist dabei keine Ausnahme. Der Etat des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft soll von knapp 10 Milliarden Euro auf gut 10,3 Milliarden Euro anwachsen, eine Steigerung von 3 %. Das ist ein gutes Stück weniger als die Inflation von 10 %.

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Folge der Wissenschaft! Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren! Folge der Wissenschaft: Das ist doch vielleicht ein gemeinsamer Schlachtruf, hinter den wir uns alle versammeln können; denn wir Politiker sind nun einmal in der Regel keine Experten für die Themen, über die wir hier debattieren, sodass wir als Legislative – zunehmend auch Exekutive und Judikative – auf externe Expertise, auf wissenschaftlichen Rat angewiesen sind. So weit, so klar.

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Aber da endet wahrscheinlich auch schon der Konsens; denn in den konkreten Sachfragen geht wiederum die Bewertung, was denn nun eigentlich Wissenschaft ist, komischerweise doch wieder sehr weit auseinander. Für praktisch jede Meinung gibt es auch den passenden Experten. In unserem politischen Betrieb wird leider viel zu oft daraus: Wissenschaft ist, was meine Meinung unterstützt. – Das ist jedoch grundfalsch; denn man vergewaltigt die

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Wissenschaft und führt ihre Methoden ad absurdum, wenn man Wissenschaft vom Ergebnis her bewertet.

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Er schießt in die Höhe. Und das ist der Einfluss, den die Industrialisierung hat. Die Forschung daran kann man hinterfragen. Das muss man auch. Gute Wissenschaft hält das aus, und die Klimawissenschaft ist eine verdammt gute Wissenschaft.

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Ich kann Ihnen nur eines sagen, was man aber nicht annehmen muss, es ist aber wichtig, das einfach einmal auszusprechen: Impfen ist ein Ergebnis der Fortschrittsentwicklung der Menschheit. Impfen ist ein Ergebnis von Wissenschaft und Vernunftbegabung. Wir in Bayern setzen auf Wissenschaft statt auf Verschwörungstheorien. Dazu stehe ich.

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Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt worden. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Wir können an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt schließen.

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Das Schulgesetz in der jetzigen Form ist 2020 und letztes Jahr 2021 in Kraft getreten. Wir haben seit dem 1. August 2021 noch nicht einmal ein Jahr um. Planungssicherheit bedeutet, nicht alle naselang, alle Monate lang das Schulgesetz zu ändern, um dann wieder Neuheiten einzuführen. Aber es gibt ein paar Dinge, die aus der Schulpraxis umgesetzt werden müssen. Dazu gehören Themen, die hier ganz konkret angesprochen werden. Aber die Frage ist doch – und das ist das, was mir bei den Reden von Frau Baum und Herrn Tischner nun wirklich nicht gefallen hat –: Wollen wir ausschließlich auf der Basis der Ergebnisse Ihrer Praxisbezüge arbeiten? Wir haben gute Kontakte zur Praxis. Ich habe jetzt gerade einen Dialogprozess mit Regelschuleiterinnen und Regelschulleitern hinter mir, nehme den jetzt mit den Kolleginnen und Kollegen der gymnasialen Oberstufen auf, also der Gymnasien und der Oberstufen aus den Gemeinschaftsschulen und der Gesamtschulen. Dann habe ich mit allen Grundschulleitungen, also mit vielen Grundschulleitungen gesprochen, dann habe ich jetzt mit den Regelschulkolleginnen und ‑kollegen gesprochen, und dann rede ich mit denen, die die gymnasiale Oberstufe vertreten, um Schlussfolgerungen zu ziehen. Aber eins, lieber Herr Tischner, wird doch nicht funktionieren: Sie blenden die Wissenschaftsorientierung aus. Wenn ich über ein modernes Schulwesen sprechen will, dann muss ich mich doch mit der modernen Pädagogik auseinandersetzen. Ich muss auch die Erkenntnisse der modernen Wissenschaft, der pädagogischen Wissenschaft berücksichtigen. Da geht es ganz anders – im Gegensatz zu dem, was Sie sagen – nicht darum, in der Schuleingangsphase Sitzenbleiber zu haben. Darum geht es nicht.

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Allerdings ist es fraglich, ob man den Fortschritt der Wissenschaft mit einem solchen politischen Antrag tatsächlich beschleunigen kann. Die Forschung soll die Lage sorgfältig klären, damit wir eine vernünftige Entscheidungsgrundlage haben, auch im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt für die Auffrischungsimpfungen. Wir müssen die Wissenschaft machen lassen und das Ergebnis abwarten. Das ist eigentlich selbstverständlich. Das wollen Sie offensichtlich auch einhalten. Sie wollen aber noch ein bisschen den Eindruck erwecken, als habe das mit Ihnen zu tun. Sie wollen den Eindruck erwecken, als hätte die wissenschaftliche Klärung etwas mit Ihrer politischen Tätigkeit zu tun. Sie wollen ein bisschen von dem Licht dieser Erkenntnis auf Ihre Fraktion strahlen lassen. Das ist eigentlich nicht nötig, aber auch nicht wirklich schlimm.

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Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht wahrgenommen. Dann stimmen wir zunächst darüber ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, Herr Gottweiss und die Fraktion der AfD.

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Deshalb: 1 500 € pro Monat für jemanden, der beschlossen hat, der Wissenschaft zu dienen, sollten wir uns leisten, wenn uns die Wissenschaft irgendetwas wert ist.

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Gerade weil hier so viele über Wissenschaft diskutieren, die Erfahrungen in der Wissenschaft gesammelt haben: Nicht jeder Wissenschafts- oder Studentenjob

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Ich habe mir damit als Studentin ein bisschen dazuverdient. Mit hoher Wissenschaft hatte das nicht wirklich etwas zu tun. Und die Studentinnen, die die Bibliotheksöffnungszeiten ab- decken etc. pp., machen auch nicht Wissenschaft, sondern sie helfen mit, dass Universität und Hochschule stattfinden und die Einrichtungen der Hochschule offen gehalten werden.

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Angesichts der Größenordnung müssen in der parlamentarischen Debatte zwangsläufig Schwerpunkte gesetzt werden, so auch im Bereich „Gesundheit und Wissenschaft“. Allein dieser Teilhaushalt umfasst 453 Seiten. Da ich auch gesundheitspolitischer Sprecher unserer Fraktion bin, möchte ich mit Blick auf die Ausführungen der Vorredner vom Üblichen abweichen und mit den Bereichen „Gesundheit“ und „Wissenschaft“ beginnen, sprechen wir doch von zwei wichtigen Pfeilern unserer Daseinsvorsorge.

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Meine Damen und Herren, die vergangenen Jahre haben anschaulich bewiesen, welch entscheidende Beiträge Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung von Krisen leisten. Gleichzeitig liefern sie wesentliche Grundlagen für die Innovationsfähigkeit unseres Bundeslandes. Und in Wissenschaft zu investieren, heißt, Zukunft zu gestalten. Deshalb bin ich froh, dass es uns trotz aller Schwierigkeiten gelungen ist, einen Haushalt vorzulegen, der in vielen Bereichen für Stabilität und Sicherheit sorgt.

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns in Niedersachsen wahrlich nicht verstecken, denn wir verstehen es, Krisen zu meistern. Dazu leistet die Wissenschaft einen gehörigen Anteil. Ich bin deshalb froh, dass die finanziellen Spielräume der Wissenschaft durch Mittel der VW-Stiftung und die Sonderdividende aus dem Porsche-Börsengang erheblich erweitert werden. Die Zukunftsfelder Transformation, Digitalität und Spitzenforschung profitieren davon erheblich und helfen dabei, unser Leben in Niedersachsen besser zu machen.

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Zum einen hat die ehemalige Abgeordnete Dr. Stephanie Rose mitgeteilt, dass sie ihr Mandat zum 30. Juni 2024 niederlegt. Sie gehörte dem Haus seit März 2020 an, war als Sprecherin ihrer Fraktion für Wissenschaft, Soziales und Diversity unterwegs und in den Ausschüssen für Soziales, Wissenschaft und Gesundheit, und wir danken ihr für die geleistete Arbeit.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung, Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, wurde dem Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus am 10. November 2022 zur weiteren geschäftsordnungsgemäßen Bearbeitung überwiesen. In der 26. Sitzung des AWK am 16. Januar 2023 wurde der Gesetzentwurf umfänglich öffentlich angehört. Der zuständige Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Kultur, Medien und Tourismus hat in seiner 29. Sitzung am 3. April 2023 abschließend dazu beraten. Diese inhaltlich sehr gehaltvolle Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf hat in Sachsen Tradition, ist wertvoll im Sinne einer weiteren Schärfung der politischen Standpunkte der Fraktionen zum öffentlichrechtlichen Rundfunk, und findet dennoch in engen Grenzen statt; denn Änderungen am vorliegenden Staatsvertrag sind länderseitig nicht möglich.