Barbara Richstein
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vietze, von einem Beförderungsboom zu sprechen ist hier völlig falsch. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zu Recht auf eine Höhergruppierung oder eine Beförderung gewartet und warten noch immer, weil ihnen eine höhere Aufgabe übertragen wurde. In den Ressorts ist daher ein Mindestmaß an Beförderungen vorgenommen worden, zum Teil nach erheblichen Wartezeiten.
Sie haben Recht: Das Land Brandenburg befindet sich in einer schwierigen, angespannten Haushaltssituation. In Zeiten, in denen insbesondere die Personalmittel knapp bemessen sind, werden an die Beschäftigten besonders hohe Anforderungen gestellt. Zurzeit ist es in vielen Ressorts nicht möglich, alle freien Stellen nachzubesetzen, was eine starke Arbeitsbelastung der übrigen Mitarbeiter nach sich zieht. Auch die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten können nicht annähernd ausgeschöpft werden. Die Bewegungsspielräume für Personalmaßnahmen sind also insgesamt stark eingeschränkt, begründen aber andererseits eine hohe Legitimation für Personalför
dermaßnahmen, um wenigstens partiell hohe Belastungen auszugleichen.
Angesichts der kontinuierlich wachsenden Anforderungen an die Mitarbeiterschaft aufgrund von Stellenabbau, tief greifenden strukturellen Veränderungen mit ständig komplexer werdenden Steuerungsprozessen sind Beförderungen legitime und unverzichtbare Elemente eines modernen Personalmanagements - auch zur Aufrechterhaltung von Motivation und Leistungsbereitschaft.
Die Beförderungen in den einzelnen Ressorts im Jahre 2004, die Sie jeweils für den höheren und gehobenen Dienst nachfragen, sehen wie folgt aus:
Im Ressort des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei wurden sechs Beförderungen im gehobenen Dienst ausgesprochen. Das ist ein prozentualer Anteil im Verhältnis zum Gesamtstellenbestand von 3 %.
Im Ministerium des Innern gab es 251 Beförderungen im gehobenen Dienst, davon 220 im Polizeibereich; 41 Beförderungen im höheren Dienst, davon 21 im Polizeibereich; insgesamt 2,7 %.
Im Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten waren es 15 Beförderungen im gehobenen Dienst und sechs im höheren Dienst. Das sind prozentual gesehen 0,4 %.
Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport waren es 18 Beförderungen im gehobenen Dienst und 19 im höheren Dienst, was 4,1 % bedeutet, wobei hier zu sagen ist, dass für den Lehrerbereich keine auswertbare Erhebung vorliegt und dass nach Funktionsstellen oder nach Ablegung von Prüfungen befördert wurde.
Im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurden im gehobenen Dienst zehn Beförderungen ausgesprochen und im höheren Dienst sechs; das sind prozentual gesehen 1,9 %.
Im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen sind es 22 Beförderungen im gehobenen Dienst und elf im höheren Dienst, sprich 2,1 %.
Im Ministerium für Wirtschaft waren es vier Beförderungen im gehobenen Dienst und sechs im höheren Dienst; das sind 2,4 %.
Im Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung waren es 64 Beförderungen im gehobenen Dienst und 42 im höheren Dienst; das sind 4,5 %.
Im Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr gab es 15 Beförderungen im gehobenen Dienst und zwölf im höheren Dienst; sprich 1,0 %.
Im Ministerium der Finanzen waren es sieben Beförderungen im gehobenen Dienst und 54 Beförderungen im höheren Dienst, was 1,1 % ausmacht.
Sie bezog sich auf die insgesamt beschäftigten Beamten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt, das Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte in zwei Gesetze aufzuteilen: zum einen in eine verfassungsändernde Ergänzung und zum anderen in die Zustimmung zum Staatsvertrag mit den jeweiligen Folgeänderungen. Die Landesregierung hat hiergegen keine Einwände. Die Aufteilung ist - gerade auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zum Fusionsstaatsvertrag - verfassungsrechtlich zwar nicht zwingend erforderlich; es spricht aber auch nichts gegen sie, zumal damit vielleicht bei dem einen oder anderen, der verfassungsrechtliche Bedenken hat, diese beseitigt werden.
Zur Verfassungsänderung selbst: Es ist schon von Herrn Vietze dargestellt worden, Artikel 109 der Landesverfassung regelt die Richterberufung, die Wahl der Präsidenten der oberen Landesgerichte und die Ernennung der Richter. Es gibt in dem Artikel aber keine Vorschrift, die für gemeinsame Gerichte passte. Deswegen soll gerade Artikel 109 um eine Öffnungsklausel ergänzt werden. Das ist, ehrlich gesagt, eher ein rechtstechnischer Vorgang, zumal es Fachleute gibt, die sagen, es hätte gar keiner Verfassungsänderung bedurft.
Das heißt, sie stimmen nicht für oder gegen den Staatsvertrag, sondern sie stimmen einer Verfassungsänderung zu. Es ist auch nicht so, wie uns Herr Vietze vermitteln möchte, dass das eine nachträgliche Korrektur für ein Handeln des Ministerpräsidenten und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin ist, das damals ohne rechtliche Grundlage war. Aber - das ist der entscheidende Punkt - die Änderung der Verfassung hat eine erhebliche Symbolkraft. Das Land Brandenburg öffnet sich auf der verfassungsrechtlichen Ebene für gemeinsame Gerichte mit anderen Ländern, also in einem - für mein Empfinden sehr bedeutenden Bereich der Ausübung der Staatsgewalt.
Diese Öffnung ist nicht vom Himmel gefallen, diese Öffnung haben Sie einfach der Landesregierung gesetzlich im Haushaltssicherungsgesetz aufgegeben; genauer gesagt: In § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes haben Sie die Landesregierung aufgefordert, hierzu Verhandlungen aufzunehmen. Das Ergebnis liegt jetzt vor, und wir wollen verfas
sungsrechtlich die Tür aufmachen, damit wir mit dem Staatsvertrag hindurchschreiten können, den der Ministerpräsident und der Regierende Bürgermeister von Berlin am 26. April 2004 feierlich unterzeichnet haben.
Wir wollen vier gemeinsame Fachobergerichte mit den Standorten in Potsdam, Berlin und Cottbus schaffen. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei meinem Kollegen Baaske und seinen Mitarbeitern bedanken; denn er hat den Vertrag mit ausgehandelt und mit getragen, und wir vergessen in der Debatte oftmals, dass es nicht nur um das Oberverwaltungsgericht und das Finanzgericht geht; es geht genauso um das Landesarbeitsgericht und um das Landessozialgericht.
Das Vorhaben Berlins und Brandenburgs, hier gemeinsame Fachobergerichte zu schaffen, hat in der Öffentlichkeit wirklich große Aufmerksamkeit gefunden, und es wird sowohl im Gelingen als auch im Scheitern große Ausstrahlungskraft für das künftige Verhältnis beider Länder zueinander haben.
Schaffen wir gemeinsame Fachobergerichte, so ist dies auch ein Signal für die vertiefte Zusammenarbeit beider Länder und insbesondere auch - was immer gefordert wird - für eine verstärkte Rechtsangleichung; denn wer sollte ein besserer Garant für eine Rechtsangleichung sein als letztendlich ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht. Scheitert der Staatsvertrag hingegen, dann ist das eine ganz klare Absage an eine vertiefte Zusammenarbeit mit Berlin, ja mehr noch: Ich meine, wir schlagen dann die Tür regelrecht zu. Das, meine Damen und Herren, würde kaum jemand verstehen.
Wir haben - das ist meine felsenfeste Auffassung - mit Berlin einen in jeder Hinsicht ausgewogenen Staatsvertrag ausgehandelt. Es ist schon oft wiederholt worden, Herr Vietze, warum es in Berlin möglich ist, die Abstimmung auf den Herbst zu verschieben, was wir in Brandenburg aufgrund der endenden Legislaturperiode nicht machen können. Aber wenn Sie sagen, dass wir einen verantwortungslosen, übereilten Staatsvertrag vorgelegt haben, dann frage ich Sie, ob Sie das Ihrem Parteigenossen Wolf in Berlin auch gesagt haben: dass er hier einen schlechten Staatsvertrag ausgehandelt hat.
Der Standort für das gemeinsame Finanzgericht, Cottbus, bereitet - das ist auch ein Verhandlungsergebnis - einem Teil der Berliner Politiker sogar spürbares Unbehagen. Es heißt, Brandenburg habe hier einen sehr guten Vertrag ausgehandelt. Manche sagen sogar, er wäre zu gut und zu sehr zugunsten Brandenburgs.
Aber wie soll es eigentlich in Cottbus und in der Lausitz ankommen, wenn der Landtag heute sagen würde, dass er dieses günstige Ergebnis nun doch nicht will? Das kann meines Erachtens nicht sein. Ich glaube nicht, dass wir, wenn wir noch einmal neu in die Verhandlungen einsteigen müssten, dieses Ergebnis mit Berlin noch einmal erreichen könnten. Deshalb appelliere ich an Sie: Bitte geben Sie Ihre Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Stobrawa, Ihre Frage lässt sich relativ kurz beantworten: Es hat im Bundesrat noch keine inhaltlichen Beratungen über die Kommissionsmitteilung zur finanziellen Vorausschau gegeben. Die Beratungen sind auf unbestimmte Zeit vertagt; eine Positionsbestimmung der Länder war damit noch gar nicht notwendig.
Ich möchte aber diese Gelegenheit nutzen, um zu erklären, warum Ihre Frage hier zu kurz greift. Finanzpolitik wäre einfach, wenn man sagen könnte: Je mehr Geld wir nach Brüssel zahlen, desto mehr kommt in unsere Region zurück. Dem ist leider nicht so, weil die Verteilungsmechanismen in Brüssel anders funktionieren.
Unsere Haltung war und ist es immer, auf allen Ebenen und in allen Gremien die Position Brandenburgs darzustellen. Wir haben immer gesagt, dass wir die Förderung auch der bedürftigsten Regionen brauchen. Gerade die Regionen, die aufgrund des statistischen Effekts aus einer Förderung herauszufallen drohen, müssen wir berücksichtigen. Es kann nicht sein, dass bedürftige Regionen letztendlich die Erweiterung bezahlen müssen, denn, Sie haben es erwähnt: Es kommen viele Aufgaben auf uns zu.
Dankenswerterweise hat unsere Ansicht auch die Kommission überzeugt. Der Dritte Kohäsionsbericht, der noch vom bisherigen Kommissar Barnier veröffentlicht worden ist, hat diese Position auch aufgegriffen. Daher sind wir sehr zuversichtlich - zumal sich auch die Bundesregierung jetzt dieser Position anschließt -, dass Brandenburg bis 2013 auf jeden Fall in einem sehr hohen Maße von der Europäischen Union gefördert wird.
Ich denke, das wäre geeignet, in den Ausschüssen beraten zu werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg vor. Bereits im vergangenen Jahr konnte mit der Verabschiedung der inhaltsgleichen Juristenausbildungsvorschriften der erste Schritt zu einem juristischen Ausbildungs- und Prüfungsverbund beider Länder getan werden, und ich freue mich, dass heute, nicht einmal ein Jahr später, der zweite Schritt getan wird. Der Auftrag des Landtages aus dem Haushaltssicherungsgesetz, das juristische Prüfungswesen beider Länder zusammenzuführen, ist damit erfüllt.
Wir können stolz sein, dass unsere Arbeit auf diesem Gebiet auch bundesweit Anerkennung, Respekt und - vor allen Dingen - Nachahmer findet. Die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind noch dabei, einen neuen Staatsvertrag über ihr gemeinsames Prüfungsamt - allerdings, das muss man einschränkend sagen, nur für die Zweite Juristische Staatsprüfung - zu verhandeln. Hier hat das Land SchleswigHolstein bereits um Unterstützung gebeten. Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beabsichtigen ebenfalls, ein gemeinsames Justizprüfungsamt zu errichten.
Wir - Berlin und Brandenburg - sind hier aber noch einen Schritt weiter gegangen: Nicht nur das juristische Prüfungswe
sen wird künftig in einer einzigen Behörde mit Zuständigkeit für beide Länder verwaltet, sondern auch alle anderen Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung in der Justiz beider Länder, ausgenommen der Strafvollzug, sollen dem gemeinsamen Amt übertragen werden. Das ist ein weiterer Schritt in eine gemeinsame Zukunft der Justiz beider Länder.
Die Zusammenfassung aller Angelegenheiten der Ausbildung, der Fortbildung und der Prüfung in der Justiz in einem Amt ermöglicht die Sammlung und Nutzung von Wissen und Erfahrung und garantiert ein einheitliches Vorgehen.
Meine Damen und Herren! Mir ist meine Zustimmung zu der Standortentscheidung, den Sitz des gemeinsamen Amtes nach Berlin zu geben, nicht leicht gefallen. Ich hätte den Sitz sehr gern in Potsdam belassen, aber leider haben die ökonomischen Zwänge dies nicht zugelassen. Es hätte hier ein Neubau errichtet werden müssen; in Berlin sind die Räume bereits vorhanden.
Aber ich denke, dass wir eine ausgewogene Finanzierung der Kosten des gemeinsamen Amtes erreicht haben. Das Verhältnis der Prüfungszahlen ist ein geeigneter Maßstab für einen Finanzierungsschlüssel. Verbunden mit einer Personalreduzierung, die hier von Berlin zu erbringen ist, wird sich mittelfristig für Brandenburg auch eine Kostenreduzierung ergeben.
Der Staatsvertrag - das kann man sagen - berücksichtigt die Belange Brandenburgs, der Mitarbeiter des Justizprüfungsamtes, der Studierenden sowie der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Brandenburg in ausgewogener Art und Weise. So obliegt zum Beispiel das fachliche Weisungsrecht der für die Justiz zuständigen Ressortministerin des Landes Brandenburg, wenn das gemeinsame Amt Aufgaben des Landes Brandenburg wahrnimmt. Sichergestellt ist auch das Mitentscheidungsrecht in personellen und in haushaltsrechtlichen Fragen. Und schließlich bleibt das gemeinsame Amt zugleich Teil des Justizministeriums des Landes Brandenburg, wenn es ministerielle Grundsatzangelegenheiten des Landes wahrzunehmen hat.
Besonders wichtig war es mir aber, in den Verhandlungen zu erreichen, dass alle Mitarbeiter des Justizprüfungsamtes das Recht haben, in das gemeinsame Amt zu wechseln. Niemand verliert hier seinen Arbeitsplatz. Brandenburg hat zudem das Recht, anstelle derjenigen Mitarbeiter, die nicht wechseln wollen, andere Mitarbeiter zu benennen. Damit wird sichergestellt, dass Brandenburg in der neuen Behörde seinem Gewicht entsprechend personell vertreten ist.
Studierende und Rechtsreferendare werden - wie das in einem Flächenland anders gar nicht gestaltet werden kann - die schriftlichen Prüfungen dezentral ablegen. Die mündlichen Examina werden aber ab 2005 zentral in Berlin stattfinden, wobei darauf geachtet werden wird, den Prüfungsbeginn jeweils so zu legen, dass alle Prüflinge rechtzeitig in Berlin sein können.
An dieser Stelle gebührt ein Wort des Dankes denen, die beim Aufbau des Justizministeriums des Landes Brandenburg auch ein Justizprüfungsamt errichtet und in den letzten Jahren geleitet haben. Das Amt hat sich in seiner elfjährigen Tätigkeit einen guten Ruf erworben. Das verdient Anerkennung und ich bin mir sicher, dass der freundliche und gute Stil unseres Jus
tizprüfungsamtes auch im neuen, gemeinsamen Amt fortgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass die gemeinsame juristische Ausbildung, Prüfung und Fortbildung in beiden Ländern das richtige Fundament für eine gemeinsame Zukunft in diesem Bereich der Justiz legt. Darum bitte ich um Ihre zustimmende parlamentarische Begleitung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Sarrach, am 30. April nachmittags - es war ein Freitag - wurde ich von meiner Pressesprecherin informiert: nicht über konkrete Misshandlungen in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg, sondern darüber, dass am kommenden Mittwoch, dem 5. Mai, in einer Sendung des RBB ein Beitrag laufen werde, der zum Gegenstand habe, dass es Körperverletzungen durch Bedienstete an Gefangenen gebe. Ich habe daraufhin den Anstaltsleiter angerufen und gefragt, was er mir hierzu sagen könne. Er teilte mir mit, dass es Vorwürfe gegen Bedienstete gebe, dass ein Gefangener, der als Querulant bekannt sei, wiederholt in den besonders gesicherten Haftraum überstellt worden sei und hierzu ein Ermittlungsverfahren laufe. Da der Fall schon im Januar stattgefunden haben soll, ist ein Bericht angefordert worden.
Erst am Montag, dem 3. Mai, ist mir in dem Bericht bekannt gegeben worden, dass Bedienstete, die mit einem Schutzanzug und mit einer so genannten Sturmhaube, einer Maske über dem Kopf, bekleidet waren, in den Gefangenenraum zu einem Häftling gegangen sein sollen, welcher dann auch in einen besonders gesicherten Haftraum überstellt worden sei. In dem Moment, als mir bekannt gegeben wurde, dass es solche Sturmhauben gibt, habe ich deren Einsatz sofort verboten und sie einziehen lassen.
Die Vorwürfe, die dann in der „Klartext“-Sendung erhoben wurden, dass es regelrechte Schlägertrupps gebe, dass diese Justizvollzugsanstalt schon aus DDR-Zeiten eine gewisse Tradition habe, dass noch weitere Zeugen in der Sendung vorgestellt würden, sind Vorwürfe, die erst am Mittwochabend dargestellt wurden. Zum Glück haben sich diese Vorwürfe in vielen Bereichen bislang nicht bestätigt.
Fest steht - das hat mich sehr getroffen und das trifft mich noch heute -, dass solche Vorwürfe erhoben werden und dass sie sich zum Teil bestätigt haben. Richtig ist, dass ein bekanntermaßen herzkranker Gefangener zu nächtlicher Zeit, als er um medizinische Hilfe bat, nicht einen Arzt, sondern lediglich einen Krankenpfleger gesehen hat, der sagte, es lägen keine Beschwerden vor, und dass er dann durch Bedienstete, die Schutzanzüge und Masken trugen, in einen besonders gesicherten Haftraum überstellt wurde. Ob er zu diesem Zeitpunkt verletzt oder sogar, wie dargestellt, körperlich misshandelt wurde, ist bisher nicht erwiesen. Auch der behandelnde Arzt in einem städtischen Krankenhaus, der ihn zugegebenermaßen erst am nächsten Tag untersuchte, stellte fest, dass er einen Herzinfarkt erlitten hat. Es sind aber keine sonstigen Verletzungen diagnostiziert worden.
Es handelt sich hierbei um Vorwürfe, die mich sehr betroffen machen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich in dem Moment, als ich von den Vorwürfen erfahren habe, sofort die notwendigen Maßnahmen einleitete. Ich kann Ihnen versprechen, dass zu den weiteren Vorwürfen, deren Richtigkeit noch nicht erwiesen ist - es sind zum Teil Gefangene, die bereits in eine andere Anstalt und ein anderes Bundesland verlegt wurden oder in Frei
heit sind -, die Unterlagen gesichtet bzw. aus MecklenburgVorpommern angefordert werden müssen. Ich kann Ihnen versichern, dass hier wie auch bei allen anderen Vorwürfen, die im Zusammenhang mit dem Strafvollzug erhoben werden - wir hatten auch Vorgänge, was Trennungsgeld betrifft -, umfassend und zügig aufgeklärt wird.
Ich kann Ihnen aber auch versprechen, dass ich es nicht zulasse, dass hier quasi ungerechtfertigte Vorwürfe gegen alle Bediensteten im Strafvollzug erhoben werden, dass die Mitarbeiter, die wirklich eine harte Arbeit machen, hier unter Generalverdacht gestellt werden, dass es heißt: Wir haben im Knast nur noch prügelnde Bedienstete.
Es ist durchaus eine schwere Arbeit, die im Strafvollzug geleistet werden muss. Ich würde nicht unbedingt mit den Bediensteten tauschen, weil es wirklich eine harte Arbeit ist.
Es sind keine Chorknaben, die in Brandenburg an der Havel einsitzen. Gerade in Brandenburg an der Havel befinden sich die Gefangenen, die Langzeitstrafen absitzen, und es kann durchaus wie in jedem Strafvollzug zu Stress- oder Krisensituationen kommen.
Es muss ganz klar gesagt werden, dass es auch in anderen Ländern, in anderen Strafvollzugsanstalten - das ist durch das Strafvollzugsgesetz geregelt und somit gewährleistet - manchmal notwendig ist, Sicherungsmaßnahmen einzuleiten, und dass es manchmal auch notwendig ist, unmittelbaren Zwang gegenüber Gefangenen auszuüben, wenn sie sich gegen Bedienstete zur Wehr setzen oder renitent sind. Unmittelbarer Zwang - so definiert es das Gesetz - umfasst auch körperliche Gewalt. Sie muss allerdings verhältnismäßig sein. Es ist nicht so, dass ein Bediensteter von sich aus sagen kann: "Ich ziehe mir jetzt meinen Schutzanzug an", sondern das erfolgt auf Anweisungen, die von Vorgesetzten gegeben werden.
Ich verwahre mich dagegen, dass hier ein Generalverdacht ausgesprochen wird und dass Zeitungen mittlerweile nur noch von Folterknechten schreiben. Wir sind nicht im Irak, sondern in Brandenburg, in einem Rechtsstaat, und bislang haben sich solche Vorwürfe, wie sie hier erhoben wurden, nicht bestätigt.
Die Abgeordneten haben im Rechtsausschuss gefragt, um was für einen Gefangenen es sich handelt. Dazu sind Informationen darüber gegeben worden, weswegen er in Haft ist und wie lange diese andauert. Es muss aber, um das Bild zu vervollständigen, gesagt werden, welche Vita der betreffende Gefangene hat. Ich werde diese Information hier natürlich nicht wiederholen, weil auch ein Gefangener Persönlichkeitsrechte hat. Ich kann Ihnen aber sagen, dass er in eine andere Anstalt verlegt worden ist und dort mittlerweile fragt, warum er überhaupt in Haft sei, da er unschuldig verurteilt worden und schließlich herzkrank sei und man ihn zu entlassen habe.
Es ist durchaus so - damit will ich die Vorgänge in der Nacht nicht relativieren -, dass er seinen Zustand mehrfach instrumentalisiert hat. Er war nicht zwei Wochen mit Fieber in der JVA, sondern befand sich, nachdem er ins Krankenhaus gekommen war, in ärztlicher Behandlung. Es ist richtig, dass er gesagt hat, er habe Blut im Urin gehabt, was auf Schläge zurückzuführen sei. Der Krankenbericht, der Bericht des Arztes sagt etwas anderes aus, nämlich dass er einen Harnwegsinfekt hatte, der medikamentös behandelt wurde. Ich glaube nicht, dass diese Behandlung in einem ursächlichen Zusammenhang mit seinem Herzinfarkt steht; deswegen bestand auch keine Notwendigkeit, gegenüber dem Ausschuss davon zu berichten.
Es ist richtig: Ich habe fünf Beamte suspendiert. Über diese Suspendierung ist viel geschrieben worden. Es gibt viele Meinungsäußerungen. Die einen haben gefragt, warum überhaupt suspendiert worden ist; andere haben gesagt, ich hätte viel zu spät suspendiert. Ich habe die Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung getroffen und möchte hier auch ausdrücklich betonen: Die Beamten sind nicht suspendiert worden, weil sie - angeblich - geschlagen haben sollen, sondern weil ihnen der Vorwurf gemacht werden kann, dass sie den Gefangenen - obgleich bekannt war, dass er herzkrank ist, bereits einen Herzinfarkt hatte und einen Bypass besitzt - in dieser Nacht nicht mit der gebührenden Sorgfalt behandelt haben. Das ist der Vorwurf, der ihnen derzeit gemacht wird. Dies wird aufgeklärt.
Ich hoffe, der Sachverhalt kann so schnell wie möglich geklärt werden, damit die Bediensteten entweder zu ihrer Arbeit zurückkehren können oder die notwendigen Schritte eingeleitet werden.
Es ist richtig, dass der Generalstaatsanwalt gesagt hat - da bin ich mit ihm einer Meinung -, dass im vorliegenden Fall mehr Fingerspitzengefühl nötig gewesen wäre und der bearbeitende Staatsanwalt den Vorfall sofort nach Eingang der Akten hätte melden müssen. Das ist auch meine Auffassung, aber auch hier verwahre ich mich dagegen, die Staatsanwälte in Brandenburg unter den generellen Verdacht zu stellen, Dinge nicht aufklären zu wollen.
Ich kann bestätigen, dass er ärztliche Maßnahmen gefordert, aber auch bestimmte, ärztlich indiziert erscheinende Maßnahmen zum Teil abgelehnt hat.
Die Masken wurden 1994 in Brandenburg angeschafft. Aus den Unterlagen ergibt sich, dass Schreiben aus einer Justizvollzugsanstalt mit der Bitte an das Ministerium gerichtet wurden, diese Masken anzuschaffen, weil es damit gute Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt in Rheinbach bei Bonn in NordrheinWestfalen gebe. Ob es die Masken dort noch gibt, ist mir unbekannt. Bedienstete der Justizvollzugsanstalt und Anstaltsleiter haben mir jedoch gesagt, dass es durchaus auch in anderen Anstalten solche Masken gebe, beispielsweise in Hamburg.
Bei der Bundesvereinigung der Anstaltsleiter wurde schon 1995 der Schutzanzug mit Sturmmasken vorgestellt, sodass durchaus die Möglichkeit besteht, dass es solche Masken auch in anderen Ländern gibt. Es ist auf jeden Fall nicht so, dass allein in Brandenburg bzw. in Brandenburg an der Havel solche Masken vorhanden sind und auch benutzt wurden.
Die zweite Frage, welche sofortigen Maßnahmen eingeleitet wurden, umfasst natürlich einen großen Katalog. Erstens sind die Masken verboten und eingezogen, zweitens sind organisatorische Maßnahmen ergriffen worden. Die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaft wurden dahin gehend ergänzt, dass seit letzter Woche jeder Fall, jede Anzeige gegen einen Justizvollzugsbediensteten dem Justizministerium zu melden ist. Der Anstaltsleiter hat sich über jeden Vorgang zu informieren, wenn Kriminalbeamte in die Anstalt kommen, darüber, zu welchem Zweck wer vernommen wird und ob es um Vorfälle gegen Bedienstete geht. Dies ist dann in eigener Verantwortung dem Justizministerium zu melden.
Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass das mehrere Vorfälle - es gab gestern auch eine Pressemeldung; Vorfälle wurden an die Presse oder auch an das Ministerium herangetragen -, ähnliche oder vermeintlich ähnliche Vorfälle betrifft. Um dem vorzubeugen, habe ich angeordnet, dass alle Berichte, die über besondere Ereignisse in den Vollzugsanstalten vorliegen, noch einmal darauf überprüft werden, ob es irgendwelche Anzeichen gibt, dass sich solche Vorfälle bestätigen oder wiederholen könnten.
Hätte ich von dem Vorfall gewusst, der gestern in der Presse erwähnt wurde, hätte ich selbstverständlich den Rechtsausschuss informiert.
Ich habe den Rechtsausschuss umfassend informiert. Frau Faderl, wenn Sie die Presse richtig gelesen hätten, hätten Sie auch festgestellt, dass dort kein Wort darüber steht, dass mir dieser Vorfall per Post gemeldet worden ist. Den Trugschluss, dass nur Ministeriumspost nicht geöffnet werde, muss ich hier einmal aufklären. In dem in Rede stehenden Fall hat der Gefangene am 18. Februar 2004 an die Polizei geschrieben und darum gebeten, dass ein Polizist vorbeikommt, damit er Anzeige erstatten kann. Das sind auch Briefe, die nicht geöffnet werden. Deswegen ist es auch nicht so, dass man vorzeitig von solchen Vorfällen wissen könnte. Sie wissen ganz genau, welche Rechte ein Gefangener hat. Dazu gehört eben auch ein unkontrollierter Briefverkehr, es sei denn, es liegen Maßnahmen oder Anzeichen dafür vor, dass sicherheitsrelevante Aspekte dagegen sprechen.
Auf die Frage, welche sofortigen Maßnahmen ich eingeleitet habe, damit - das ist in meinem ureigensten Interesse, das können Sie mir glauben - mir vermeintliche Vorfälle nicht immer durch die Presse mitgeteilt werden, hatte ich schon geantwortet. Wir überprüfen anhand der Berichte, welche Vorfälle geschehen sind und ob es irgendwelche Anzeichen dafür gibt, dass sich die Vorwürfe bestätigen könnten.
Ich habe ja nicht nur Gespräche mit den Bediensteten, sondern auch mit den Mitgliedern des Anstaltsbeirates geführt und ich habe mit Gefangenen gesprochen. Niemand von ihnen konnte
mir bestätigen, dass es so etwas gegeben hat. Niemand hat davon etwas gesagt, auch der Gefangene nicht. Im Gegenteil, er hat gesagt: Wir haben keine Rollkommandos, wir haben keine nächtlichen Schlägertrupps. Ich glaube, dass hier auch gerade im Zusammenhang mit den Foltervorwürfen im Irak Vorwürfe erhoben werden, die in dem Maße nicht zutreffen. Gleichwohl nehmen wir die Vorfälle - wie gesagt, der Gefangene hat ärztliche Hilfe in dem erforderlichen Rahmen nicht bekommen, er hat einen Herzinfarkt erlitten - sehr ernst. Aber gleichzeitig stelle ich mich auch schützend vor meine Bediensteten; denn es haben sich bisher keine Anzeichen dafür ergeben, dass es hier wirklich solche Organisationen gibt. Ich bin sehr daran interessiert, dies auch darzulegen, damit diese Vorwürfe nicht weiterhin erhoben werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat der Landesregierung im letzten Sommer den gesetzlichen Auftrag erteillt, mit dem Senat von Berlin Verhandlungen über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte aufzunehmen. Diesen Verhandlungsauftrag haben mein Kollege Baaske und ich erfüllt.
Am 26. April 2004 haben der Regierende Bürgermeister von Berlin und der Ministerpräsident des Landes Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte unterzeichnet. Er liegt Ihnen nunmehr zur Zustimmung vor. Ich weiß, dass dabei eine gewisse Zumutung darin liegt, dass Sie nur noch wenig Zeit haben werden, sich mit diesem Vertrag zu befassen, wenn er denn, wie ich hoffe, noch in dieser Legislaturperiode den Segen des Parlaments bekommen soll.
In gut einem Monat wäre das Zustimmungsgesetz, das auch eine Verfassungsänderung vorsieht, in 3. Lesung zu verabschieden, und ich bitte Sie sehr, alles zu tun, um diesen Zeitplan einzuhalten; denn wir wollen bereits am 1. Juli 2005 mit der Errichtung des gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts in Berlin und des gemeinsamen Landessozialgerichts in Potsdam beginnen. Mit der Errichtung des gemeinsamen Finanzgerichts in Cottbus und des gemeinsamen Landesarbeitsgerichts in Berlin wollen wir dann am 1. Januar 2007 fortfahren und ein wichtiges Zeichen für die Zusammenarbeit beider Länder setzen, wie es auch der Ministerpräsident mehrfach betont hat. Leider reduziert sich die Diskussion - so haben wir die Presseveröffentlichungen der letzten Zeit erlebt - oft allein auf die Standortfrage.
Mit diesem Staatsvertrag betreten Berlin und Brandenburg Neuland. Zwar haben Niedersachsen und Schleswig-Holstein über mehrere Jahrzehnte ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht unterhalten und es gibt derzeit ein gemeinsames Landessozialgericht der Länder Niedersachsen und Bremen, aber es haben noch nie zwei Länder alle vier Fachobergerichte gemeinsam errichtet. Das bedeutet mehr als eine bloße punktuelle Zusammenarbeit; denn wir schaffen mit diesem Staatsvertrag im Kern bereits jetzt die Strukturen, die wir für die Justiz in einem künftigen gemeinsamen Land haben möchten.
Lassen Sie es mich kurz erläutern: Wenn sich Berlin und Brandenburg zu einem Land zusammenschließen, wird es auch weiterhin - so war es bereits im Entwurf des Fusionsvertrages 1995 geregelt - zwei Oberlandesgerichte geben, nämlich das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel und das Kammergericht in Berlin. Auch für die erstinstanzlichen Gerichte würde sich durch eine Länderfusion nichts verändern. Das bedeutet aber auch, dass die Zusammenlegung der Fachobergerichte Strukturen schafft, die auch nach einer Länderfusion im Justizbereich bestehen würden. Das heißt, wir wollen die Zuständigkeiten auf einen gemeinsamen Richterwahlausschuss vereinen und ein einheitliches Beurteilungswesen für die Richter schaffen.
Die Standortfrage wird immer in den Vordergrund gerückt. Ich möchte noch einmal die Position der Landesregierung Brandenburg darlegen: Es war für uns immer wichtig, dass auch der äußere Entwicklungsraum Berücksichtigung findet. Deswegen war für uns der Standort Cottbus nicht verhandelbar. Wir wissen, dass das Zusammenspiel zwischen Berlin und Branden
burg eben nicht nur im Speckgürtel stattfinden darf, sondern auch der äußere Entwicklungsraum berücksichtigt werden muss.
Hieran gibt es Kritik. Während der Senat von Berlin unserer Position bzw. unserer Argumentation gefolgt ist, scheint die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus noch nicht vollends überzeugt zu sein. Sie bekommen in diesem Punkt auch teilweise Unterstützung aus Brandenburg. Ich kann gut verstehen, dass ein Bürgermeister für seine Stadt wirbt, aber für uns war Oranienburg keine echte Alternative, denn es wäre letztendlich wieder ein Standort im Speckgürtel gewesen und ich glaube, dass wir den äußeren Entwicklungsraum nicht vergessen dürfen.
Unabhängig von der reinen Standortfrage und dem Signal, das wir geben wollen, ist es für die Justiz natürlich von Vorteil, wenn man in größeren Strukturen arbeiten kann. Die Senate können sich besser spezialisieren. Es ist also mehr als nur die Schaffung von vier gemeinsamen Gerichten. Es ist ein großes Projekt, bei dem viele Einzelheiten geklärt werden müssen.
Natürlich gibt es in dem einen oder anderen Punkt - weil nicht alle damit einverstanden sind - Kritik. Wir haben den Inhalt des Staatsvertrages sehr überlegt erarbeitet und haben auf etwaige kritische Nachfragen auch gute Antworten. Die Kostenfrage ist sehr intensiv geprüft worden - vermutlich intensiver als bei anderen Projekten.
Ich weiß auch, dass die Bediensteten Sorgen und Ängste haben, wenn es um die Standortfrage der Gerichte geht, in denen sie arbeiten; schließlich ist es nicht nur eine Fusion von Institutionen. Das haben wir berücksichtigt und werden es auch weiterhin berücksichtigen. Falls diesbezüglich kritische Anfragen kommen sollten, werden wir natürlich Antworten haben.
Ich bin mir sicher, dass die Länder Berlin und Brandenburg diese Frage gemeinsam klären können, und hoffe, dass sich nicht letztendlich aufgrund der reinen Standortfrage entscheiden wird, ob es ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus geben wird oder nicht. Das dürfte für dieses Haus zumindest kein Thema sein. Das muss auch in Berlin entschieden werden und diese Entscheidung können und dürfen wir Berlin nicht abnehmen.
Ich hoffe, dass der relativ straffe Zeitplan eingehalten werden kann. Ich freue mich auf die Diskussion, die wir in den Ausschüssen führen werden, und hoffe, dass wir mit der 2. Lesung am 16. Juni 2004 und der 3. Lesung am 17. Juni 2004 das erreichen, was wir wollen, nämlich die Schaffung vier gemeinsamer Fachobergerichte an den von uns vorgeschlagenen Standorten. - Vielen Dank.
Sexueller Missbrauch von Kindern, Kindesmisshandlung und Kinderpornographie gehören zu den abscheulichsten, grausamsten, verurteilenswertesten Taten überhaupt. Die Opfer und auch die Gesellschaft haben einen Anspruch darauf, dass die Täter mit aller Härte und mit aller Konsequenz entsprechend der Mittel, die in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, verfolgt und auch verurteilt werden. Der Ernst dieses Themas bie
tet aber sicherlich keinen Raum für Ihr populistisches Ansinnen, die Todesstrafe wieder einzuführen.
Meine klare Antwort lautet daher: Nein.
Ich glaube, dass jede Person, die sich im Bereich des Grundgesetzes bewegt, schon allein anhand des Grundgesetzes erkennen kann, warum die Todesstrafe nicht eingeführt werden kann. Zum anderen haben wir einen Maßstab, der von den Richtern genutzt werden muss. Ich denke, die vorhandenen Instrumente sind ausreichend. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich gehofft, dass Sie jetzt, vier Wochen vor dem Beitritt, ein bisschen mehr Interesse an der EU-Erweiterung, an Europa haben, wenn wir hier den Dritten Bericht zur Vorbereitung des Landes auf die Erweiterung der Europäischen Union vorstellen.
Ich merke und ich weiß, dass im Land langsam realisiert wird, dass wir einen Beitritt vor uns haben. Ich hatte gehofft, dass sich dieser Enthusiasmus auch ein bisschen in das Parlament hineinziehen würde. In der Vergangenheit haben wir viele Redebeiträge mit dem Satz beginnen hören: Warum reden wir eigentlich schon wieder über Europa? Gibt es da irgendetwas Aktuelles?
- Sie sind hier, aber ich hoffe, Sie nehmen die Mahnung an Ihre Kollegen mit.
Ich würde mich freuen, wenn man bis zum Beitritt doch noch ein bisschen proeuropäische Haltung in Brandenburg verspüren könnte und wir nicht wieder wie bei den letzten Europawahlen im Jahre 1999 Schlusslicht bei der Wahlbeteiligung werden. Damals lag Brandenburg bei nur 30 % Wahlbeteiligung bei einem Bundesdurchschnitt von 41 %.
Es gäbe viel zu sagen zum Beitritt, zu den Auswirkungen und zu den Gefühlen der Menschen, die davon betroffen sind. Aber hier und heute möchte ich mich auf den Dritten Bericht beschränken, der den Titel trägt „Von der Vorbereitungsstrategie zur Integrationsstrategie“. Das soll Ausdruck dafür sein, dass es sich eben nicht um ein Abschlussszenario handelt, sondern dass es auch ein Ausblick auf das Kommende ist.
Gern hätte ich Ihnen diesen Bericht zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt. Aber wir wollten die Handlungsempfehlungen aus dem trilateralen Workshop im vergangenen Jahr übernehmen. Es hat leider doch einiger Abstimmungen mit den polnischen Partnerwoiwodschaften bedurft, die sich bis in den November 2003 hineinzogen.
Der Bericht ist ein weiterer Mosaikstein in einem langjährigen Prozess. Bereits Anfang der 90er Jahre, als sich Polen dazu entschlossen hatte, der Europäischen Union beitreten zu wollen, nahm Brandenburg die Vorbereitungsarbeiten auf. Damit ist Brandenburg wirklich das einzige Land, das sich selbst eine Vorbereitungsstrategie gegeben hat. Wir haben uns Handlungsschwerpunkte gesetzt und vor allen Dingen haben wir sie auch umgesetzt.
Während der Erste Bericht vom 31. Juli 2001 noch die Chancen und Erweiterungen für Brandenburg definiert hat, ging der Zweite Bericht vom 10. Juni 2002 bereits projektscharf auf konkrete Maßnahmen zur besseren Nutzung dieser Chancen ein.
Entsprechend der Ankündigung im Zweiten Bericht, öffentliche Veranstaltungen an den Schwerpunkten der Vorbereitungskonzeption auszurichten, haben die einzelnen Ressorts, beginnend mit der Jahreshälfte 2002, eine Reihe von wichtigen und konkreten Themen der EU-Erweiterung aufgenommen und in Workshops dargestellt. Damit sollte ein Diskussionsprozess im Lande gefördert werden, und zwar wollten wir gerade die Fachöffentlichkeit als Multiplikatoren gewinnen, um zu verdeutlichen, dass die Auswirkungen des Erweiterungsprozesses und insbesondere auch der Beitritt unseres Nachbarn, der Republik Polen, in Brandenburg und durch Brandenburg aktiv mitgestaltet werden kann und auch mitgestaltet werden soll.
So wurde beispielsweise in einem Workshop des Wirtschaftsministeriums über die verbesserten Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen informiert, zum Beispiel über die zusätzlich zur Verfügung gestellten INTERREG-III-AMittel aus dem Grenzlandprogramm der Europäischen Kommission. Solche finanziellen Begleitmittel können natürlich nur die Rahmenbedingungen verbessern. Sie können den Schritt auf das unternehmerische Neuland erleichtern, aber nicht die unternehmerische Entscheidung ersetzen.
Die gegenwärtige Entwicklung bestätigt uns in unserer Erwartung, dass die hiesigen Unternehmen die Chancen verstärkt wahrnehmen. Brandenburg kann gerade in Bezug auf den Handel mit Polen Steigerungsraten verzeichnen. Bereits jetzt wird jeder zehnte Euro, der im Ausland verdient wird, in Polen verdient. Das ist immerhin viermal so viel wie im Bundesdurchschnitt. Polen ist bereits jetzt der wichtigste europäische Handelspartner für Brandenburg. Das gilt sowohl für den Import als auch für den Export. Gerade der Vorteil der Grenznähe muss und soll weiterhin und besser genutzt werden. In der weiteren Folge werden wir dieses natürlich noch im Zusammenhang mit Berlin als Hauptstadtregion, als eine Wirtschaftsregion wahrnehmen.
Eine gute Ergänzung dazu bildete auch der Workshop des Bildungsministeriums, auf dem Ausbildungsstrategien zur Bewältigung der Erweiterung und die Bedeutung von Sprache für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsaustausch erörtert wurden. Gerade vor ein paar Tagen konnte ich das Modellprojekt „Deutsch-polnische Berufsausbildung des Berufsbildungswerkes Eberswalde e. V.“ in Bad Freienwalde kennenlernen, wo deutsche und polnische Jugendliche gemeinsam in einer zweisprachigen Ausbildung zwei Berufsabschlüsse absolvieren können, nämlich zum Hotelfachmann und zum Hoteltechniker. Das ist ein wirklich gutes Beispiel, wie Berufsausbildung auf die neue Situation gerade an der Grenze vorbereiten kann.
Für Brandenburg als Flächenland war natürlich auch der Workshop des Landwirtschaftsministeriums zum Thema Landwirtschaft und ländlicher Raum von besonderer Bedeutung, ebenso wie der Workshop im Arbeitsministerium, wo anhand einer brandenburgisch-polnischen Studie über die Arbeitsmarktlage gerade in der Grenzregion gesprochen wurde, die bestehenden Regelungen erörtert und auch neue Vorhaben ins Auge gefasst wurden.
Meine Damen und Herren, jetzt ist der Zeitpunkt, wo wir die Vorbereitungen, die wir in den letzten Jahren hier im Lande erfolgreich absolviert haben, als Grundlage dafür nutzen, eine neue Qualität in der Zusammenarbeit mit unserem polnischen Partner zu entwickeln. Bisher haben wir eher die beitrittsvorbereitende Ausrichtung der Politik erlebt, jetzt gehen wir in eine kooperative Konzeption im Rahmen der Europäischen Union. Ausgangspunkt war und ist ganz zentral der trilaterale Workshop im März 2003 in Frankfurt (Oder) und in Slubice, an dem Regierungsvertreter und Experten aus Brandenburg, aus Lubuskie und aus Zachodniopomorskie teilnahmen. In sechs Arbeitsgruppen wurden Strategien für die Entwicklung der Grenzregion erarbeitet. Diese Arbeitsschwerpunkte entsprachen auch schon den Handlungsschwerpunkten, die wir uns bereits in der Vorbereitungsstrategie gesetzt hatten. Diese Handlungsempfehlungen liegen dem Bericht als Anlage III bei und sind auch auf der Homepage des Justiz- und Europaministeriums für die Öffentlichkeit einsehbar. Die Handlungsempfehlungen werden innerhalb der nächsten Jahre Grundlage für die grenznahe Zusammenarbeit sein.
Um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse dieses Workshops zu gewährleisten, haben wir ein Monitoring begonnen, bei dem bereits im November letzten Jahres ein erstes Treffen stattfinden und man die ersten Ergebnisse in der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zeigen konnte. Der Bericht dieses Treffens ist beigefügt. Ich hoffe, dass wir bereits im Juni dieses Jahres in Stettin eine weitere Abfolge erfahren können.
Zur Wahrung der Kontinuität hat die Landesregierung auch beschlossen, die bereits eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe beizubehalten und den Übergang von der Vorbereitungs- zur Integrationsstrategie weiter zu unterstützen. In dieser Arbeitsgruppe soll auch die Runde der Polenreferenten und der EU-Referenten aufgehen, was bedeutet, dass wir letztlich auch hier eine Aufwertung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit erfahren.
Meine Damen und Herren, der Dritte Bericht gibt Ihnen einen umfassenden Ausblick auf die künftige Qualität der Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und seinen polnischen Nachbarwoiwodschaften Lebuser Land und Westpommern. Wir werden die Entwicklung der Zusammenarbeit von der Nachbarschaft zur Partnerschaft aktiv gestalten. Darüber hinaus wollen wir aber auch weitere regionale Akteure in die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einbeziehen. Das heißt, wir wollen andere Woiwodschaften, vielleicht auch die Euroregionen und kommunale Organisationen stärker einbeziehen.
Wir müssen aber auch betrachten, dass es natürlich aufgrund der Struktur des Staatsgebildes Polens nicht so einfach ist, grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu praktizieren. Es geht vieles nur über die Zentralregierung in Warschau. Beispielsweise warten wir bezüglich des Grenzübergangs Küstrin schon seit Monaten auf die Note aus Warschau. Die direkte rechtliche Zusammenarbeit zwischen den Kommunen kann nicht beginnen, weil wir noch kein Abkommen wie das „Karlsruher Abkommen“ haben. Aber ich hoffe, dass sich das in der weiteren Zusammenarbeit ergeben wird und wir das realisieren können.
Es hat einen Wechsel in der Europäischen Kommission gegeben; das sollte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt bleiben. Der für die Regionalpolitik zuständige Kommissar, Herr Barnier, wird - für ihn zum Glück - in die Regierung Frankreichs wechseln. Ich hoffe, dass sein Nachfolger genau das gleiche Augenmerk auf die neuen Länder legen wird, wie wir es von Herrn Barnier gewohnt waren.
Zurück zum Bericht: Der Dritte Bericht weist den Weg von der Vorbereitungs- zur Integrationsstrategie. Integration erfordert, wie das Wort schon sagt, unser aller Mitwirken. Wir alle müssen bereit sein, die Chancen der Erweiterung beim Schopfe zu packen. Wir müssen auch die Bürgerinnen und Bürger mit auf den Weg nehmen, die noch zögerlich sind. Lassen Sie uns diese Aufgabe gemeinsam schultern und zu einem erfolgreichen Ende bringen! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ehler, ich nehme an, das war die Aufforderung zu einem vierten Bericht. Dieser wird jedoch wahrscheinlich erst in der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden.
Frau Wolff-Molorciuc, ich gestehe ein, dass nur wenig Zeit blieb, den gesamten Bericht zu lesen. Aber ich hoffe, dass die Denkblockade, dass am 30. April alles vorbei ist, irgendwann durchbrochen wird. Es geht doch nach dem 30. April weiter. Deswegen ist es auch eine Integrationsstrategie. Ich denke, dass die Abgeordneten während der Osterferien die Möglichkeit haben werden, sich den Bericht ganz genau zu Gemüte zu ziehen.
Ich sehe ein, dass man in der Kürze der Zeit vielleicht das eine oder andere überlesen hat, möchte aber klarstellen: Ich habe Sie in der Anlage I nicht zum Sündenbock gemacht, da Sie eine Anfrage gestellt haben. Ich muss Sie enttäuschen: Ich habe die PDS gar nicht erwähnt. Der Fragesteller ist nicht erwähnt worden, sondern nur die Tatsache, dass aufgrund einer Großen Anfrage die
Zeit fehlte, an dem Bericht zu arbeiten. Angesichts der kleinen Abteilung muss man, glaube ich, auch etwas Nachsicht üben.
Dass der Bericht jetzt nicht mehr ganz den aktuellen Sachstand wiedergibt, spricht dafür, dass wir in einer dynamischen Welt mit einer dynamischen Politik leben, dass es keinen Stillstand gibt, sondern die Vorbereitung jeden Tag weiterläuft. Es ist nicht nur so, dass ich im vergangenen Jahr mit Frau Helbig in Stettin war, sondern - Sie haben es kurz erwähnt - dass natürlich auch mit Berlin ein trilaterales Abkommen in Großpolen geschlossen wird. Viele Dinge kann man mit Polen nur nach einer Kompromisslösung unterschreiben, weil diese natürlich von der Zentralregierung in Warschau genehmigt werden müssen. Deswegen ist es zum Teil nicht ganz so konkret gefasst, wie wir es uns wünschten. Daher haben wir den Weg gefunden, dies mit gemeinsamen Arbeitsprogrammen zu untermauern.
Es ist mitnichten so, dass Brandenburg nicht vorbereitet wäre. Wenn ich heute in der „Märkischen Oderzeitung“ lese, dass gerade in der Euroregion Pomerania wichtige Förderbescheide aus Mecklenburg-Vorpommern nicht bestätigt werden, dann zeigt das auch - Mecklenburg-Vorpommern hat eine viel kürzere Grenze als Brandenburg und nicht so viele Anträge vorliegen -, welche Länder sich in welchem Verhältnis auf die Europäische Union vorbereiten.
Grundsätzlich würde ich Sie, Herr Nonninger, bitten, hier nicht immer nur mit Stimmungsmache zu agieren. Der EU-Beitritt liegt vor uns. Es gibt Chancen, viele Chancen, zum Teil auch Herausforderungen und Risiken. Aber es hilft auf keinen Fall, jetzt Stimmung gegen die Erweiterung zu machen, sondern es wäre gut, Lösungsansätze aufzuzeigen, wie man die Situation hier im Land verbessern kann, damit wir auf die Situation, auf die wir uns einzustellen haben, noch besser vorbereitet sind.
Ich glaube, dass wir gut vorbereitet sind. Am 30. April wird keine große Zäsur erfolgen. Es wird am 1. Mai unter besseren Bedingungen weitergehen, weil wir dann Gemeinschaftsrecht auf beiden Seiten der Oder haben. Wir haben die gleichen Förderprogramme. Wir haben leider noch nicht das gleiche Geld. Das betrifft nicht nur die Währung, sondern auch die Quantität der Mittel, die wir einsetzen können. Es ist auf jeden Fall ein großer Schritt, den wir dann gehen können. Ich glaube, dass wir in der Zukunft auch sehr erfolgreich sein werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Wiebke hat bereits gesagt, dass es bei der Angelegenheit, mit der wir uns befassen, drei Dimensionen gibt: eine rechtliche, eine politische und eine zutiefst menschliche. Wir können uns in diesem Gremium mit der politischen Dimension befassen, dürfen dabei die menschliche und vor allem die rechtliche Dimension aber nicht ganz unberücksichtigt lassen.
Die Landesregierung hat sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar 2004 mehrfach befasst. Es ist nicht so, dass die Landesregierung mit unterschiedlicher Stimme spricht. Es ist nicht so, dass wir den Kollegen Birthler allein gelassen haben, sondern wir haben uns im Kabinett geeinigt, dass es eine Angelegenheit der Bundesregierung ist. Wir haben uns auch im Einvernehmen mit dem Kollegen Birthler darauf verständigt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh ist, darüber zu reden, wie eine eventuelle Rückabwicklung vonstatten zu gehen hat, ob es eine Rückgabe vor Entschädigung oder ein anderer Weg sein soll.
Aber, meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist das Land Brandenburg selbst nicht Beteiligter in diesem Verfahren, sondern es ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten natürlich durch den Verfahrensbevollmächtigten der Bundesregierung. Hierfür federführend ist das Bundesministerium der Justiz. Gerade aus diesen Gründen hat sich die Landesregierung entschieden, die Verantwortung dort zu belassen, wo sie ist, bei der Bundesregierung. Das war auch der Grund dafür, dass der Landtag nicht einbezogen worden war. Der Landtag ist ja auch nicht originär beteiligt. Selbstverständlich obliegt es diesem Haus, sich jederzeit mit dem Thema zu befassen, was heute ja auch geschieht.
Bitte.
Natürlich müssen wir uns mit dem Thema befassen. Da haben Sie Recht. Aber man muss auch ganz klar sagen, dass in den Medien durch Juristen, durch Rechtsanwälte zum Teil falsche Auskünfte gegeben worden sind. Es war nämlich nicht nötig, wie es in den Medien hieß, bis zum 23. Februar einen Antrag für ein Wiederaufnahmeverfahren zu stellen. Ich meine, dass die Informationen, die hierzu seitens der Landesregierung gegeben wurden, ausreichend sind.
Die Bundesjustizministerin hat am vergangenen Donnerstag, dem 26. Februar 2004, mitgeteilt, dass die Bundesregierung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Sie wird, wie das die Menschenrechtskonvention auch vorsieht, den Antrag auf Verweisung der Sache an die Große Kammer stellen, weil das Urteil grundsätzliche Bedeutung für die Frage der Bodenreform in der DDR hat. Es spricht einiges dafür, dass der Prüfungsausschuss die Voraussetzungen für die Verweisung an die Große Kammer bejaht. Sodann wird sich die Große Kammer auch mit dem Fall der Neusiedlererben beschäftigen und eventuell eine endgültige Entscheidung treffen.
Aber unter folgenden Gesichtspunkten, die ich noch ausführen werde, kann ich Ihnen, meine Damen und Herren, nicht empfehlen, dem Antrag der PDS zuzustimmen. Wir sollten nämlich nicht vergessen, dass es hier um ein Bundesgesetz geht, nämlich das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz. In erster Linie kommt daher wirklich dem Bund die Verantwortung für die Entscheidung zu, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen oder nicht, zumal diese bundesgesetzlichen Vorschriften auch vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß angesehen worden sind.
Ich habe durchaus Verständnis für die betroffenen Personen, die möglichst bald Rechtssicherheit und Klarheit über ihre Ansprüche haben wollen. Aber das Verfahren vor der Großen Kammer wird sich nicht - wie immer prognostiziert - über mehrere Jahre hinziehen. Die Finanzministerin hat darüber hinaus bereits klargestellt, dass bis zum Eintritt einer Rechtskraft der Vollzug der geltenden Vorschriften gestoppt wird.
Aber es stellt sich die Frage - sie ist zum Teil schon gestellt worden -: Worum geht es eigentlich bei dem Urteil? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat über einzelne Individualbeschwerden von Erben so genannter Neubauern ent
schieden, die durch die Bodenreform in der ehemaligen DDR Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken erworben hatten. Die Beschwerdeführer wurden auf der Grundlage des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes aus dem Jahre 1992 zur Erklärung der Auflassung ihrer Grundstücke an den Fiskus der Länder verpflichtet, da sie eben selbst nicht in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft tätig waren.
Der Gerichtshof hat hierzu festgestellt, dass eine Verletzung des Eigentumsrechts nach dem ersten Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorliege, weil den Beschwerdeführern keine angemessene Entschädigung gewährt worden sei. Der Gerichtshof stellt dabei jedoch entschieden darauf ab, dass die Beschwerdeführer infolge des Volkskammergesetzes vom 6. März 1990 vollwertige Eigentümer geworden seien, da dieses Gesetz sämtliche Beschränkungen hinsichtlich der Grundstücke beseitigt habe.
In dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz sieht der Gerichtshof folglich eine Enteignung „durch Gesetz“. Bei der Bewertung der Frage, ob sie im öffentlichen Interesse liegt, gesteht der Gerichtshof dem nationalen Gesetzgeber aber eine Einschätzungsprärogative zu. Er bezweifelt demzufolge nicht das sollten wir beachten -, dass der deutsche Gesetzgeber die Eigentumsverhältnisse wohl neu ordnen kann und die aus seiner Sicht unfairen Wirkungen des Volkskammergesetzes vom 6. März 1990 korrigieren durfte.
Nach der Auffassung des Gerichtshofs ist Eigentumsentzug jedoch nicht verhältnismäßig, wenn das Gesetz keine angemessene Entschädigung vorsieht. Man macht es sich aber meiner Meinung nach zu einfach, wenn man hier von gesetzlichem Unrecht spricht. Gerade die PDS scheint hier einiges aus der Geschichte der DDR ausblenden zu wollen.
Unrecht ist es dann doch auch, lediglich eine vermeintliche Eigentümerstellung zuzugestehen und diese mit vielfachen Verfügungsbeschränkungen zu versehen. Das Grundstück musste landwirtschaftlich genutzt werden. Es galten nicht die Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts. Vorschriften des Erbrechts waren durch Besitzwechselverordnungen überlagert worden. Dementsprechend mussten auch Grundstücke aus der Bodenreform wieder an den Staat abgeführt werden.
Unrecht ist doch auch, dass zum Teil nur Zufälle darüber entschieden, ob eine Familie ein Grundstück aus der Bodenreform behalten durfte oder nicht. Entgegen dem geltenden DDRRecht wurde von den Behörden nämlich häufig versäumt, die Grundstücke wieder in den staatlichen Bodenfonds zurückzuführen und eine Berichtigung des Grundbuchs vorzunehmen. Dies geschah teils aus Nachlässigkeit, teils aber auch aus der Erwägung heraus, dass diese Grundstücke in der Nutzung der LPG standen, sodass es eigentlich egal sei und nicht darauf ankomme, wer im Grundbuch eingetragen war.
Ja, einen Satz noch. - Letztendlich hat das Volkskammergesetz vom 6. März 1990 die bestehenden Eigentumsbeschränkungen zwar aufgehoben, aber keine Regelung zu der Stellung der
nicht zuteilungsberechtigten Erben getroffen. Obgleich das Urteil einstimmig getroffen wurde, muss man auch anerkennen, dass gerade der Vorsitzende der Kammer erhebliche Zweifel hatte und ein abweichendes Votum abgegeben hat.
Ich möchte abschließend noch einmal klarstellen, dass ich hoffe, dass das weitere Verfahren - egal, ob die Beschwerde angenommen wird oder nicht - zügig betrieben wird und dass im Interesse aller Beteiligten und betroffenen Personen bald endgültig Klarheit über die völkerrechtliche Beurteilung der Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bodenreformen hergestellt wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Erschaffung der Welt heißt es im Alten Testament im Buch Genesis: „Abend ward und Morgen ward: Ein Tag.“ Seit dem ersten Erdentag, der nun quasi ein Erdenvorabend war, wiederholt sich diese Reihenfolge. Wenn wir sagen, wir seien am Vorabend der EU-Osterweiterung, dann beginnt diese nicht morgen; wir sind eigentlich schon mittendrin. Wir sind mittendrin und können selbstbewusst auf eine erfolgreiche Arbeit in Vorbereitung der EU-Osterweiterung zurückblicken.
Lange Zeit haben wir auf diesen historischen Moment hingearbeitet, haben uns für die Schaffung von Rahmenbedingungen eingesetzt, und ich kann sagen, dass unsere Vorbereitungen jetzt Früchte tragen.
Die erste EU-Osterweiterung hat Brandenburg selbst zum Teil der Europäischen Union gemacht, als wir die deutsche Wiedervereinigung vor 13 Jahren feiern durften. Die Erfahrung, sich von einem Tag auf den anderen in einem neuen System zurechtzufinden, hat uns geprägt und angeregt, unseren Nachbarn, die in die Union aufgenommen werden wollen, diesen Schritt zu erleichtern.
Von Anbeginn haben wir uns dafür eingesetzt, dass an der neuen EU-Außengrenze, an unserer östlichen Grenze keine neue Teilung Europas eintritt. Wir haben die Zusammenarbeit mit anderen Völkern, speziell mit Polen, sogar zum Verfassungsauftrag erhoben. In der Praxis heißt das schon allein aufgrund der geographischen Situation einer 250 Kilometer langen Grenze zu Polen grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Grundlage dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bilden die tief greifenden Beziehungen zu sechs Woiwodschaften.
Maßgebend für Kontakte und Kooperation auf kommunaler Ebene sind natürlich die bereits erwähnten Euroregionen, in denen nicht nur beachtliche Investitionen getätigt, sondern auch Begegnungen gefördert werden, um die Menschen einander näher zu bringen. Eben dieses Ziel wird auch durch unzählige Kooperationen und Partnerschaften auf kommunaler wie regionaler Ebene, durch Schulprojekte und Vereine, die sich austauschen, geprägt.
Das menschliche Miteinander ist ein wichtiger Aspekt, denn die Europäische Union selbst unterliegt auch dem Wandel der Zeit. Was als Wirtschaftsunion von sechs Staaten, darunter auch Deutschland, begann, ist heute eine Wertegemeinschaft. Diese wird besonders durch den Beitritt von zehn Staaten und den vorliegenden Verfassungsvertragsentwurf deutlich. Gerade die Aufnahme der EU-Grundrechtscharta zeigt, dass die Union auf einer gemeinsamen moralisch-ethischen Basis stehen möchte.
Meine Damen und Herren! Die Europäische Union ist bestrebt, vergleichbare Lebensverhältnisse in allen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Daher war und ist es wichtig, alle Staaten auf die neue Situation in Bezug auf die Vergrößerung einzustellen. Hierbei war das Land Brandenburg auf der Ebene der Bundesländer in einigen Bereichen federführend und die dort erarbeiteten Hinweise und Stellungnahmen flossen auch in die Verhandlungsführung der Bundesrepublik in Brüssel ein.
Schließlich wurde im Sommer 2001 das EU-Aktionsprogramm „Grenzlandförderung“ aufgelegt, mit dem zusätzliche Mittel für Verkehrsprojekte, für kleine und mittelständische Unternehmen und für Jugendprojekte in das Land kamen. In Brandenburg selbst haben alle Ressorts unter Federführung des Europaministeriums dazu beigetragen, eine Strategie zur Vorbereitung des Landes Brandenburg auf die EU-Erweiterung zu erarbeiten.
Der erste Bericht dazu ist dem Landtag bereits im Jahr 2001 vorgelegt worden. Es sind darin insbesondere die Chancen, die in der EU-Erweiterung für Brandenburg liegen, sowie deren Nutzbarmachung, die auch mit Unterstützung der Union erfolgen muss, dargelegt worden.
Die Chancen, meine Damen und Herren, liegen klar auf der Hand. Der Wirtschaftsraum wird sich um 70 Millionen Menschen vergrößern. Schon heute ist Polen Brandenburgs zweitgrößter Exportpartner. Die wirtschaftlichen Chancen für Brandenburger Unternehmen liegen auf der Hand. Brandenburg ist nicht nur das Tor zum Osten, Brandenburg ist auch das Tor zum Westen. Brandenburg ist im Grunde genommen die erste Schwelle, die mittel- und osteuropäische Unternehmer überwinden müssen, wenn sie westeuropäische Handels- oder Kooperationspartner finden möchten. Es muss uns gelingen, Brandenburg so investorenfreundlich zu gestalten, dass gerade diese Unternehmer nicht weiter nach Westeuropa gehen, sondern hier in Brandenburg ihre Chance finden.
Die politische Chance für Brandenburg liegt natürlich auch darin, dass es von der Randlage in das Herz Europas rückt, in ein Zentrum eines seit 50 Jahren funktionierenden Sicherheitsgefüges, in dem wir wohl aufgehoben sind. Die menschliche, gesellschaftliche und auch kulturelle Vielfalt Europas wird meines Erachtens noch besser verdeutlicht, wenn 25 Staaten an diesem Kaleidoskop mitwirken.
Meine Damen und Herren, natürlich gibt es bei den Menschen auch Ängste, die wir immer wahrgenommen und auch berücksichtigt haben. So ist beispielsweise auf eine breite Befürchtung hin, dass billige Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa den EU-Arbeitsmarkt überschwemmen könnten, gerade auf Druck Deutschlands und Österreichs eine bis zu sieben Jahre währende Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im EU-Beitrittsvertrag vereinbart worden. Die Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte auf dem hiesigen Arbeitsmarkt bedarf also auch nach dem 1. Mai 2004 der Genehmigung. Ebenso wird für Unternehmer im Bausektor, bei der Reinigung von Gebäuden, Inventar und Fahrzeugen sowie bei Innendekorateuren zunächst ebenfalls keine Dienstleistungsfreiheit vorhanden sein.
Im Unterschied dazu - das ist durchaus ein Vorteil - wurde die Niederlassungsfreiheit für Unternehmer aus Mittel- und Osteuropa in der Europäischen Union bereits mit dem Europaabkommen gewährleistet. Ausländische Unternehmen arbeiten in Deutschland unter den gleichen gesetzlichen Vorgaben wie hiesige Unternehmen, sodass auch hierdurch keine Belastung des Arbeitsmarktes entsteht. Im Gegenteil: Ausländische Niederlassungen schaffen in Brandenburg Arbeitsplätze und gerade deswegen sind sie uns willkommen. Brandenburgische Unternehmen sind natürlich weiterhin aufgerufen, auch ihre Chancen des erweiterten Marktes zu nutzen.
In den dritten Bericht mit dem Titel „Von der Vorbereitungsstrategie zur Integrationsstrategie“, der dem Landtag noch im Frühjahr zugeleitet wird, fließen gerade diese Ergebnisse ein. Dabei wird ein Ausblick auf die künftig neue Qualität der Zusammenarbeit gegeben, die sich wirklich von der Nachbarschaft zur Partnerschaft wandelt. In Zukunft wird seitens der mittel- und osteuropäischen Partner nicht mehr die Nachfrage nach bestimmten Erfahrungen Brandenburgs im Mittelpunkt stehen, sondern es wird eine kooperative Ausrichtung, eine Politik unter gleichgestellten Partnern auf gleicher Augenhöhe an diese Stelle treten.
Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, will die Europäische Kommission am 18. Februar 2004 ihren dritten Kohäsionsbericht sowie eine Woche zuvor die finanzielle Vorschau auf die Jahre 2007 bis 2013 vorlegen. Für uns ist dabei gerade die Ausgestaltung der europäischen Strukturpolitik nach dem Ende der jetzigen Förderperiode im Jahr 2006 von besonderer Bedeutung.
Bei strikter Anwendung der bisher geltenden Kriterien wird Brandenburg nach der EU-Erweiterung um wirtschaftlich är
mere Mitgliedsstaaten nach den bisher vorliegenden Berechnungen aus der höchsten Förderstufe voraussichtlich herausfallen - nicht, weil wir uns wirtschaftlich so entwickelt hätten, sondern nur, weil inzwischen noch ärmere Regionen zur Europäischen Union gehören. Die positiven Effekte der EU-Förderung für die Region würden konterkariert und es würde eine Sandwichsituation entstehen: auf der einen Seite im Westen die wirtschaftlich besser gestellten Bundesländer und auf der anderen Seite im Osten die mittel- und osteuropäischen Staaten, die eine Höchstförderung bekommen.
Wir dringen daher vehement darauf, dass die Förderung seitens der Europäischen Union im bisherigen Umfang erhalten bleibt. Es kann nicht sein, dass die notwendigen Kosten der EU-Erweiterung letztlich von jenen Regionen getragen werden, die bisher zu den am wenigsten entwickelten in der Europäischen Union zählten
und die nur wegen des statistischen Effekts nicht mehr dazugehören. Wir setzen alles daran, den Verantwortlichen im Europäischen Parlament, in der Europäischen Kommission, aber auch bei der Bundesregierung und in anderen Bundesländern zu verdeutlichen, dass wir in Brandenburg dringend eine weitere finanzielle Unterstützung der Europäischen Union brauchen, ja darauf angewiesen sind. An die Adresse der Entscheidungsträger in Berlin und auch in Brüssel sage ich ganz klar: Die Investitionen in die ostdeutschen Länder sind Investitionen für Deutschland und Investitionen für Europa. Sie helfen, dass wir hier schneller auf einen sich selbst tragenden wirtschaftlichen Wachstumspfad einschwenken können, der uns letztlich von externen Hilfen unabhängig macht.
Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die von der Bundesregierung vorgeschlagene Deckelung der künftigen EU-Ausgaben bei einem Prozent des jeweiligen Bruttonationaleinkommens als nicht hilfreich an. Dies würde uns letztlich in einen Verteilungskampf mit den neuen EU-Staaten bringen und den wollen wir auf keinen Fall.
Das Land Brandenburg hat sich energisch und, wie ich denke, auch mit Erfolg auf den Beitritt seines Nachbarlandes Polen sowie auf die EU-Erweiterung vorbereitet. Damit das in dem Bewusstsein der Brandenburger und Brandenburgerinnen verankert wird, hat sich im Land unter Federführung des Europaministeriums eine vielfältige europapolitische Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Es ist wichtig, die Menschen gerade während des Prozesses der Erweiterung zu begleiten und ihre Ängste und Bedürfnisse aufzunehmen. Nur wenn uns das gelingt, wird die EU-Erweiterung ein Erfolg sein.
Daher ist es nur folgerichtig, dass wir den historischen Moment der europäischen Wiedervereinigung dort feiern, wo er am augenscheinlichsten ist. Mit der Stadtbrücke über die Oder, die Frankfurt (Oder) und Slubice verbindet, verfügt unsere Region über ein symbolisches Wahrzeichen. Es steht für die bisherige Trennung, aber auch für die künftig enge Verbindung zwischen Deutschland und Polen, zwischen der bisherigen EU und einem neuen Mitgliedsland. Darum wird das Kernstück ein Volksfest im Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union am Abend des 30. April 2004 sein. Sie sind alle eingeladen, meine Damen und Herren, zu diesem Fest der Regionen am Vorabend der Erweiterung der Europäischen Union und ich hoffe, Sie werden zahlreich erscheinen.
Natürlich müssen wir auf dem Weg dorthin noch einige Schwierigkeiten beiseite räumen. Es ist zwar heute nicht explizit angesprochen worden, aber insbesondere haben wir noch immer ein Problem mit dem Nadelöhr „Grenzübergänge“. Aktuell möchte ich den Grenzübergang Guben/Gubinek ansprechen, bei dem wir aufgrund des hohen LKW-Aufkommens und der Situation auf der B 112 gezwungen waren, eine Tonnagenbegrenzung einzuführen. Das hat zu Diskussionen zwischen Polen und Deutschland, zwischen Polen und Brandenburg in diesem Bereich geführt, sodass wir neue Kompromisse eingehen müssen. Es ist aber nicht zutreffend, dass jetzt schon feststünde, wie gestern durch die Medien verbreitet wurde, dass die Tonnagenbegrenzung zum 18. Februar aufgehoben wird. Wir sind derzeit bemüht - heute findet ein Treffen zwischen der Bundesregierung, Vertretern des Landes Brandenburg und der polnischen Regierung statt -, eine Lösung zu finden, die allen Menschen dient.
Wir wissen um die Belange der Anwohner im Landkreis SpreeNeiße und werden - das kann ich Ihnen versprechen - eine Lösung suchen, die nur als allerletztes Mittel - ich denke, dass wir vorher einen Kompromiss finden - die Begrenzung der Tonnage wieder rückgängig macht.
Lassen Sie mich zusammenfassen, meine Damen und Herren: Die Landesregierung Brandenburg hat von Anfang an die Chancen, aber auch die Herausforderungen der EU-Erweiterung gesehen und gehandelt. Wir werden von der Erweiterung politisch, wirtschaftlich und kulturell profitieren. Wir müssen aber auch weiterhin daran arbeiten, dass der Prozess des Zusammenwachsens fortgeführt wird und sich vor allen Dingen die Menschen an der Wahrnehmung ihrer neuen Chancen aktiv beteiligen.
Lassen Sie mich mit einem Wort Konrad Adenauers enden, der vor mehr als 40 Jahren sagte:
„Die Einheit Europas war ein Traum weniger. Sie wurde eine Hoffnung für viele und sie ist heute eine Notwendigkeit für alle.“
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Woidke, in Ihrer Frage gehen Sie leider von einem Sachverhalt aus, der so nicht zutrifft. Richtig ist, wie Sie schon sagten, dass das Landesverfassungsgericht am 16. Oktober 2003 die Regelungen in § 1 Abs. 2 und 3 des Zweiten Gemeindegebietsreformgesetzes für nichtig erklärt hat. In den gesetzlichen Vorschriften war vorgesehen, dass 15 Gemeinden des Amtes Neuhausen/Spree zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen werden und das Amt Neuhausen/Spree aufgelöst wird. Grund für die Entscheidung des Verfassungsgerichts war, wie Sie richtig sagten, die unterbliebene förmliche Anhörung der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden.
Sie gehen jedoch zu Unrecht davon aus, dass das Landesverfassungsgericht das Justizministerium am 22. Juli über den Formfehler informiert habe. Richtig ist, dass dem Justizministerium in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der 15 Gemeinden lediglich zur Kenntnisnahme gesandt wurde. Die Darstellung der Prozessbevollmächtigten stand auch im Gegensatz zu ihren früheren Behauptungen.
Der Schriftsatz ist dann an das Justizministerium gesandt worden und dort am 28. Juli eingegangen. Das Landesverfassungsgericht hatte nicht ausdrücklich um eine Stellungnahme des Justizministeriums bzw. der Landesregierung gebeten. So hat das Gericht wenige Tage später, am 6. August 2003, auch und gerade in Kenntnis der geltend gemachten Anhörungsmängel entschieden.
Da das Verfassungsgericht eine Stellungnahme nicht für erforderlich hielt, ist das Schreiben zwei Monate später an das Innenministerium weitergeleitet worden. Dort hat eine Nachprüfung stattgefunden, die zu dem Ihnen bekannten Ergebnis führte.
Dieses Ergebnis ist seitens der Landesregierung dem Verfassungsgericht mitgeteilt worden. Gleichzeitig hat die Landesregierung ihre Rechtsauffassung dargelegt, dass keine Veranlassung bestehe, die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu ändern und das Inkrafttreten der Neugliederung auszusetzen.
Das Landesverfassungsgericht hat dann am 16. Oktober 2003 entschieden, ohne dies vorher anzukündigen. Die Landesregierung war von der Entscheidung überrascht. Die verfassungsgerichtliche Entscheidungskompetenz haben jedoch auch wir zu berücksichtigen und zu respektieren.
Das Justizministerium ist - unter Beteiligung der zuständigen Fachressorts - in den Angelegenheiten vor dem Landesverfassungsgericht federführend. Das Schreiben ist zur Kenntnis übersandt, an das Innenministerium weitergeleitet und dort geprüft worden.
Würden Sie die zweite Frage bitte wiederholen?
Das Landesverfassungsgericht hat sich am 6. August 2003 sicherlich in der Lage gesehen, eine ordnungsgemäße Entscheidung zu treffen; denn dem Landesverfassungsgericht war bekannt, dass diese pauschale Behauptung, die zudem im Gegensatz zu früheren Äußerungen der Prozessbevollmächtigten stand, erhoben wurde. Das Schreiben ist dem Justizministerium lediglich zur Kenntnis übersandt worden, wie es gerichtliche Praxis ist. Wenn sich das Gericht nicht in der Lage sieht, eine Entscheidung zu treffen,
dann wird man aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Natürlich ist dann auch im Innenministerium geprüft worden, ob eine Anhörung stattgefunden hat; das Ergebnis ist Ihnen bekannt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Petke, die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, aufgrund der neuerlich aufkommenden Diskussion über die Legalisierung des Cannabisbesitzes von ihrer Drogenpolitik abzuweichen. Der Betäubungsmittelkonsum und gerade der Konsum von - wie es leider verfälscht und verharmlosend dargestellt wird - so genannten weichen Drogen, also auch von Cannabis, ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, die sowohl psychische wie oftmals auch körperliche Abhängigkeit nach sich ziehen. Gerade eine verantwortungsvolle Drogenpolitik muss den Eindruck vermeiden, dass Cannabiskonsum unproblematisch sei. Hier wäre eine Entkriminalisierung das falsche Signal.
Gerade im Interesse des Gesundheitsschutzes von Kindern und Jugendlichen muss es den Vorrang behalten, den regelmäßigen Cannabiskonsumenten an der Legalisierung seines Konsums, seiner Sucht zu hindern.
Die Justizpolitik in Brandenburg versucht, auch mit den Mitteln des Strafrechts ihren Beitrag zu leisten, dass insbesondere junge Menschen nicht zum Drogenkonsum verleitet werden. Die Staatsanwaltschaften des Landes sind angehalten, gemäß einer Rundverfügung des Ministers der Justiz aus dem Jahre 1993 den Cannabisbesitz allein dann nicht zu verfolgen, wenn es sich um eine Menge handelt, die bei ungefähr drei Gelegenheiten verbraucht werden kann.
Hier befindet man sich im Einklang mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994, wonach die Strafverfolgungsbehörden ein Verfahren einzustellen haben, wenn es ausschließlich um den Eigenverbrauch geht und keine Fremdgefährdung damit verbunden ist.
Es ist nicht genau definiert, was als geringe Menge anzusehen ist. In Brandenburg sind es drei Konsumeinheiten. Wir befinden uns im Einklang mit den meisten Ländern, indem wir maximal sechs Gramm Cannabis darunter verstehen. Es wird unterschiedlich gehandhabt, teilweise werden bis zu 15 Gramm toleriert. Aber ich meine, dass wir sehr restriktiv mit der Problematik umgehen müssen.
Sie haben aber Recht. Mit Sorge betrachte auch ich die Entwicklung in Berlin; denn ich befürchte, dass eine Legalisierung in Berlin eine Sogwirkung auf Brandenburg ausüben wird, dass sich der Anstieg des Drogenkonsums, den wir jetzt schon ha
ben, dann noch mehr verstärken wird, weil Jugendliche nach Berlin fahren werden, um dort Drogen zu konsumieren. Ich hoffe, dass sich der Regierende Bürgermeister Berlins mit seiner Ansicht, dass Cannabisbesitz nicht legalisiert werden soll, in Berlin durchsetzen kann.
Der Vorstoß der Justizsenatorin im letzten Jahr ging dahin, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend eine einheitliche Regelung in den Ländern zu treffen. Da sie aber von einer Freigabe bis 15 Gramm ausgegangen ist, hatte sie damit keinen Erfolg und fand auch keine Sympathisanten, weil die Drogenpolitik in den meisten Ländern zum Glück wie in Brandenburg gehandhabt wird, nämlich sehr restriktiv.
Ich habe nicht gesagt, dass allein Brandenburg eine verantwortliche Drogenpolitik betreibt. Wir werden auch von vielen anderen Ländern darin unterstützt.
Über die Legalisierung von so genannten weichen Drogen diskutieren wir seit Jahrzehnten. Natürlich gibt es Positionen dafür und dagegen. Diese werden auch in die Diskussion einbezogen. Bislang haben mich diese Meinungen aber nicht überzeugen können.
Ich habe Ihre Frage so verstanden, dass Sie annehmen, die CDU strebe an, dass auch die so genannten legalen Drogen wie Nikotin und Alkohol verboten werden. Das ist nicht der Fall. Ich glaube auch, dass wir damit die Diskussion vom falschen Ende her aufzäumen, wenn es uns darum gehen sollte, etwas zu kriminalisieren. Wir müssen vielmehr über die Auswirkungen von Cannabis sprechen und darüber, ob es im Sinne einer präventiven Arbeit Erfolg versprechend wäre, wenn hier eine Legalisierung einträte.
Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass schon die derzeitige Praxis der unterschiedlichen Handhabung in den Ländern auch vom Bundesverfassungsgericht nicht gewollt ist. Meines Erachtens können wir die Länder nur zusammenführen, wenn wir das restriktiv handhaben und nicht, wenn die Regelungen im Sinne des Landes Berlins aufgeweicht werden.
Wichtiger als die Kriminalisierung und Strafverfolgung von Drogenkonsumenten ist es natürlich, ein größeres Augenmerk auf die Prävention zu legen. Aber auch Strafe hat sowohl einen generalpräventiven als auch einen spezialpräventiven Charakter. Das dürfen wir nicht vergessen. Mir wäre es lieber, wenn wir durch mehr Prävention verhindern könnten, dass in diesem Bereich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag greift zu Recht die derzeitige Diskussion über die Annahme des Entwurfs eines Verfassungsvertrages der Europäischen Union auf, mit dem die Europäische Union handlungsfähiger, bürgernäher, aber auch demokratischer werden soll. Nachdem ich den Duktus Ihres Beitrages, Frau Stobrawa, anhöre, keimt bei mir fast der Verdacht, dass Sie, weil Sie auch massive Kritik am Inhalt des Verfassungsvertrages aufgeworfen haben, den Volksentscheid gerade wollen, damit es nicht zu einer Annahme des Verfassungsvertrages kommt.
Ich teile Ihre Auffassung, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an der Reformdiskussion beteiligen sollen, und ich sehe in dem Antrag auch das Anliegen, den Bürgern des Landes den europäischen Integrationsprozess zu vermitteln und ihnen nahe zu bringen. Dieses Anliegen begrüße ich sehr und unterstütze es, gleichwohl empfehle ich die Ablehnung des Antrags aus folgenden Gründen:
Anders als die brandenburgische Landesverfassung sind Volksentscheide nach dem Grundgesetz nicht vorgesehen. Mit dieser Zurückhaltung bei der Schaffung plebiszitärer Elemente ist die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen 50 Jahren ganz gut gefahren. Wir sollten dies daher nicht ohne Not und übereilt infrage stellen. Auch die Annahme eines europäischen Verfassungsvertrages ist, wie es sich im gegenwärtigen Verfassungsentwurf darstellt, nach meiner Ansicht kein Grund für eine Sonderregelung im Grundgesetz.
In Ihrer Antragsbegründung ist zu lesen, dass eine Verfassung zu den grundlegendsten politischen Entscheidungen gehört, die der Legitimation durch die Bürgerinnen und Bürger bedarf. Dies trifft in der Tat zu. Verfassungen bilden traditionell die Rechtsgrundlage von Staaten, sie bestimmen die inhaltliche, die innerstaatliche strukturelle Ordnung wie die Gewaltenteilung, die Gewaltenbeschränkung, den Grundrechtsschutz, aber auch die Kompetenzregelung. Um solch eine Verfassung geht es gerade bei dem europäischen Verfassungsvertrag jedoch nicht, obgleich Sie ihn in Ihrem Redebeitrag, Frau Stobrawa, immer sehr konsequent als Verfassung bezeichnet haben.
Die Europäische Union erhält durch den angestrebten Verfassungsvertrag zwar einen neuen Charakter, ist jedoch nach wie vor kein eigener Staat. Sie bleibt ein Staatenverbund, ebenso wie die souveränen Mitgliedsstaaten weiterhin Herren der Verträge sind, die auch die alleinige Zuständigkeit für Vertragsänderungen haben. Der Europäischen Union kommt gerade keine Allzuständigkeit zu. Vielmehr gilt das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung.
Ja, bitte.
Sie greifen auf eine Äußerung in der „Berliner Zeitung“ zurück. Ich darf dazu anmerken, dass diese Äußerung in der „Berliner Zeitung“ verkürzt dargestellt wurde.
Hieraus folgt also - um fortzufahren -, dass es sich bei dem Verfassungsvertrag gerade nicht um eine Verfassung im staatsrechtlichen Sinne handelt. Damit will ich die Bedeutung des EU-Verfassungsvertrages nicht herabsetzen; denn er ist wirklich elementar für das weitere Gelingen des Integrationsprozesses in Europa und vor allen Dingen auch für die erfolgreiche Osterweiterung, wofür sich gerade Brandenburg stark einsetzt.
Ich warne aber vor dem Missverständnis, dass mit dem Verfassungsvertrag eine Verstaatlichung der Europäischen Union eintreten und gerade ihre Legitimationsgrundlage ausgewechselt werden würde. Diesem Missverständnis würde durch eine Volksabstimmung geradezu Vorschub geleistet werden. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, der in Deutschland gemäß Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes von Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden muss.
Das Grundgesetz schreibt in Artikel 23 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 79 Abs. 2 in diesen Fällen vor, dass eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig ist. Ich denke, dass wir damit in Deutschland bereits über eine außerordentlich hohe Hürde verfügen, die gerade sicherstellen soll, dass ohne einen breiten gesellschaftlichen Konsens grundlegende Entscheidungen - wie über einen Europäischen Verfassungsvertrag - nicht getroffen werden können.
Lassen Sie mich noch eines ergänzen, nämlich dass die Verfassungsvertragsväter, die Konventsmitglieder, es gerade offen gelassen haben, ob mittels eines Volksentscheides abgestimmt werden soll. Artikel IV (8) sieht eine Ratifikation des Verfassungsvertrages durch die Mitgliedsstaaten gemäß ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften vor. Damit steht es jedem Mitgliedsstaat frei, an seine eigene Verfassungstradition anzuknüpfen. Ich denke, das sollte auch in der Bundesrepublik Deutschland geschehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich könnte es kurz machen und sagen, ich teile die Auffassung meiner Vorredner zur Bewertung des vorliegenden Antrages. Er ist lediglich eine bunte Mischung aus vielleicht zum Teil berechtigten Befürchtungen, aber dennoch widersprüchlicher Anliegen und Forderungen, die in ihren Auswirkungen schlicht nicht im Interesse des Landes Brandenburg liegen können.
Zunächst möchte ich feststellen, dass der Binnenmarkt und die damit verbundene Liberalisierung von Dienstleistungen, die bislang von öffentlicher Seite erbracht wurden, zu den wesentlichen Politikfeldern der Europäischen Union gehört und dass die Vorteile die Nachteile durchaus überwiegen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger, auch in Brandenburg, profitieren davon, dass in wichtigen Dienstleistungsbereichen an die Stelle des staatlichen Monopols der freie Wettbewerb getreten ist. Evaluierungen, die übrigens bisher durchaus durchgeführt wurden, haben ergeben, dass die Verbraucher für diese Bereiche heute weit weniger Geld bezahlen müssen als noch vor wenigen Jahren. Die Entwicklung der Telefonkosten ist, denke ich, ein eindrucksvolles Beispiel in diesem Bereich.
Gleichwohl ist nicht zu bestreiten, dass Ihre Analyse in einem Punkt zutreffend ist, wenngleich sie nicht neu ist. Es gibt durchaus Dienstleistungsbereiche und es wird sie weiterhin geben müssen, die nicht oder nicht in vollem Umfang den Wettbewerbsvorschriften unterliegen. Dabei geht es um wesentliche und zentrale Bereiche der so genannten öffentlichen Daseinsvorsorge. Dienstleistungen in diesem Bereich werden gegen