Christel Dettmann

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Frau Dr. Enkelmann, Sie haben am Anfang Ihrer Rede gesagt, der Haushaltskontrollausschuss sei anderer Meinung, als im Bericht dargelegt worden ist. Könnten Sie bitte näher erläutern, woraus Sie diese Erkenntnis ziehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Domres, Sie haben den Inhalt Ihres Antrages ausführlich erläutert, sodass ich das nicht wiederholen muss. Somit komme ich gleich zur Sache.
Ich verweise darauf, dass das Konnexitätsprinzip in Verbindung mit der Neuverteilung der Mittel zwischen Bund, Ländern und Kommunen bereits in der Kommission zur Neuordnung der Kommunalfinanzen behandelt wird. Es gibt Argumente, die für den Antrag sprechen, und Argumente dagegen. Auf den ersten Blick spricht vieles für den Antrag. Wer befürwortet nicht eine finanzielle Stärkung von Ländern und Kommunen? Die Lösung scheint einfach zu sein: Das Konnexitätsprinzip, das in einigen Bundesländern - auch bei uns - gilt, soll auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern übertragen werden.
Auf den zweiten Blick fällt auf, dass diese Übertragung nicht systemkonform wäre, jedenfalls nach meiner Meinung, weil zwischen Ländern und Kommunen einerseits sowie zwischen Bund und Ländern andererseits im Gesetzgebungsverfahren ein anderes Verhältnis besteht. Die Ländergesetzgebung erfolgt unabhängig von einem kommunalen Votum. Deshalb ist das Konnexitätsprinzip in Landesverfassungen sinnvoll. Die Bezie
hung zwischen Bund und Ländern wird im Bundesrat auf gleicher Augenhöhe geregelt. Das System ist auf Interessenausgleich angelegt. Dabei vertreten die Länder die Kommunen gegenüber dem Bund.
Die Mitwirkungsrechte des Bundesrates an der Bundesgesetzgebung haben eine breite Basis. So ist auch das Steuerpaket der Bundesregierung, wie wir alle wissen, im Vermittlungsausschuss verhandelt worden. Zu diesen Verhandlungen sagte noch am 8. April Finanzminister Eichel, dass den Kommunen 2,7 Milliarden Euro in den Haushalten fehlten, wenn sich die Union mit den geplanten Abstrichen im Vermittlungsausschuss durchsetzen sollte.
Ausgerechnet in dieser Situation stellt Sachsen-Anhalt den Antrag zur Grundgesetzänderung. - Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Wir lehnen Ihren Antrag ab. - Danke.
Nach Zeitungsberichten hat der Pressesprecher des stellvertretenden Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg in einem Leserbrief Bundeskanzler Gerhard Schröder mit Diktatoren verglichen.
Ich frage die Landesregierung: Was hat sie zu einem derartigen Verhalten eines Landesbediensteten in herausgehobener Position zu sagen?
Ist das so zu verstehen, dass Pressesprecher von Landesministerien überall ihre Privatmeinung kundtun dürfen, ohne auf ihre Position Rücksicht nehmen zu müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Vietze, die Erwartungen, die wir von Anfang an an unsere Haushaltspolitik
gestellt haben, haben sich in vielen Fällen nicht erfüllt. Das ist so, das weiß jeder. Aber wenn man aus dem Rathaus kommt, ist man immer klüger. Wenn wir aber auf Sie gehört hätten, wären wir heute noch höher verschuldet, als wir es jetzt schon sind.
Das wissen Sie auch. Ich erinnere mich noch daran, dass die Grundlage für die sehr hohe Verschuldung gerade in den ersten vier Jahren gelegt worden ist. Ich erinnere mich noch an Auseinandersetzungen, die wir geführt haben, die Herr Kühbacher geführt hat, die Frau Theben geführt hat.
Das waren interessante Auseinandersetzungen. Aber da ging es wirklich immer um die Frage: Wer gibt noch mehr Geld aus?
- Sicherlich auch. Aber auch die PDS wollte immer noch mehr. Das dürfen wir bei der ganzen Geschichte nicht vergessen. Wir alle - wir wollen auch einmal ehrlich sein
hatten damals andere Erwartungen. Was haben wir uns alles vorgestellt, wie sich die Region Berlin-Brandenburg entwickeln wird! Was haben wir uns vorgestellt, wie viel Einwohner wir bekommen werden! Wir haben uns schon im Voraus mit Berlin darüber verständigt, wohin die Einwohner gehen werden, wie viel Brandenburg und wie viel Berlin bekommt.
- Auch darüber, wer nach Wünsdorf geht. - All diese Dinge, zu denen man heute sagt: Es waren Träume, die bitter bezahlt wurden. So einfach kann man das sagen.
Warum haben wir das alles gemacht? Wir haben auf der einen Seite gerade nach der Wende viel Geld investiert, um soziale Abfederungen vorzunehmen. Wir haben viel Geld in konsumtive Aufgaben gegeben. Wir haben aber auch sehr viel Geld in investive Aufgaben gegeben - immer mit dem Ziel, industrielle Kerne zu erhalten und Neuansiedlungen zu gewährleisten. Dafür haben wir uns hoch verschuldet in der Erwartung, dass wir Arbeitsplätze schaffen, dass wir neue Steuereinnahmen erzielen und dadurch die Schulden wieder ausgleichen können. Das wissen Sie alles. Das waren damals leider nur Wünsche. Die wenigsten davon sind in Erfüllung gegangen.
Ich muss noch eines hinzufügen. Wir haben heute noch einen Abbau von Arbeitsplätzen zu verzeichnen, genauso aber auch einen Aufwuchs von Arbeitsplätzen. Der Aufwuchs von Arbeitsplätzen, der erreicht wurde, ist auch auf die Investitionen zurückzuführen, die im Land Brandenburg möglich waren. Wir können auch auf viele Neuansiedlungen verweisen, nicht nur auf Flops.
Aber es ist jetzt, wie es ist: Wir haben trotzdem immer noch hohe Ausgaben im konsumtiven Bereich. Ein großer Betrag
betrifft nach wie vor den Kita-Bereich. Das darf man bei dem Ganzen nicht vergessen. Man kann nicht in allen Bereichen Geld ausgeben, man muss auch Prioritäten setzen.
Wir legen unsere Prioritäten eben in diese Richtung.
Ich möchte nun aber zu den Haushaltsgesetzen kommen, die uns heute vorgelegt wurden. Mein Kollege Bischoff ist schon auf die großen Zusammenhänge zur Konsolidierung eingegangen. Ich werde jetzt mehr ins Detail gehen und will mich mit den Ausführungen zum Entwurf des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 beschäftigen.
Ich werde dazu meine Einführungen...
- Ich habe Vorstellungen, die hier noch nicht genannt worden sind, und bitte Sie, mir noch ein paar Minuten zuzuhören. Ich will Sie auch nicht überstrapazieren.
Das Gesetz ist meiner Meinung nach nicht der große Wurf, aber immerhin ein Anfang, mit dem wir arbeiten können.
Die personalwirtschaftlichen Maßnahmen sind zu begrüßen. Personalbedarfsplanung, Einstellung der Personalausgaben als Globalsumme in jeden Einzelplan und andere Maßnahmen werden helfen, die Personalausgaben zu begrenzen. Über betriebsbedingte Kündigungen im Einzelfall wird zu reden sein, so meinen wir jedenfalls.
Das Gesetz über Ziele und Vorgaben zur Modernisierung der Landesverwaltung gibt in den §§ 1 bis 4 einen Handlungsrahmen zur Modernisierung der Landesverwaltung, zur Ausgliederung aus der Landesverwaltung in Verbindung mit Aufgabenkritik und zur Aufgabenbindung in der Landesverwaltung vor. Die hierin getroffenen Aussagen haben die Form von Leitlinien. Detaillierte Angaben zu neuer Aufgabenverteilung fehlen. Ebenso fehlen konkrete Angaben zu den vorgesehenen Ausgliederungen und Umstrukturierungen. In diesen Fragen sind weitere gesetzliche Regelungen notwendig. Die Darlegungen in der Begründung reichen nicht aus, sie haben keinen Gesetzescharakter.
Der jetzige Entwurf bietet der Landesregierung mit den §§ 1 bis 4 eine komfortable Situation. Im Rahmen sehr weit gefasster Grundsatzaussagen kann die Landesregierung ohne Mitwirkung des Landtages inhaltlich und organisatorisch Entscheidungen treffen und sich gleichzeitig bei Auseinandersetzungen auf den Landtag berufen. Das kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein.
Nach der jetzigen Gesetzesvorlage kann das Parlament nicht bestimmen, welche Aufgaben zur Kernkompetenz staatlichen Handelns gehören sollen, welche Aufgaben im Landesinteresse
liegen, welche Aufgaben durch Dritte erfüllt werden sollen und welche Aufgabenregelungen im Bereich der Gefahrenabwehr erfolgen sollen. Wir wissen, dass die Überlegungen zu den genannten Punkten in der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sind und dass wir daher zum jetzigen Zeitpunkt das Gesetz noch nicht ergänzen können. Wir sollten uns jedoch darauf verständigen, dass das Gesetz fortzuschreiben ist, damit die Organisation der staatlichen Landesverwaltung und die Regelung der Zuständigkeit durch Gesetz und nicht aufgrund eines Gesetzes festgelegt wird.
In der Aufgabenkritik vermisse ich einen wichtigen Gesichtspunkt. Es handelt sich um die Fortsetzung der Funktionalreform. Diese sollte dort fortgesetzt werden, wo es durch Abbau von Doppelstrukturen im Land und in den Kreisen zu Mitteleinsparungen kommen kann.
Nun, meine Damen und Herren, will ich aus aktuellem Anlass daran erinnern, dass immer noch die Reihenfolge Legislative, Exekutive, Judikative gilt. Denn rechtzeitig zum Aschermittwoch erreichte uns in der Gesetzgebung noch ein Faschingsscherz. Ich spreche von § 1 Abs. 3 im Artikel 2. Dort heißt es:
„Landesverwaltung im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verwaltungsbereiche des Landtages, der Hochschulen des Landes, des Landesrechnungshofes und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht.“
Was soll man dazu sagen?
Aschermittwoch regte mich zu einem kleinen Sprüchlein an: Was soll man dazu sagen? Wir behalten den Humor und nehmen eine Streichung vor.
Landtag, Rechnungshof und dergleichen werden nicht die Segel streichen. Wir kreuzen weiter frei im Wind, auch wenn nicht alle für uns sind. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich danke für die Erläuterung.
- Ich habe soeben als Ausschussvorsitzende gesprochen und spreche jetzt im Namen der SPD-Fraktion. Das ist etwas anderes, wie Sie gleich erleben werden.
Die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofes beziehen sich - das liegt in der Natur der Sache - auf zurückliegende Fehler, auf Fehler, die häufig eine Verschwendung von Fördermitteln zur Folge haben.
Weil wir verantwortungsbewusst mit dem Geld, das die Steuerzahler im Land, im Bund und in der EU aufbringen, umgehen müssen, haben wir aus den Mängeln, die uns der Landesrechnungshof alljährlich aufzeigt, Schlussfolgerungen zu ziehen.
Heute früh haben wir uns ausführlich mit dem Bau der Chipfabrik beschäftigt. Wenn alle genannten Voraussetzungen geschaffen werden, wird sich die öffentliche Hand am Bau der Chipfabrik beteiligen. Ich fordere die Landesregierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass keine Fehler und Gesetzesverstöße bei der Vergabe und Verwendung der Fördermittel auftreten können. Sie haben genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten. Bitte werten Sie den Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Förderung des Lausitzringes aus und ziehen Sie daraus Ihre Schlussfolgerungen! Stellen Sie innerhalb der Landesregierung ein Verfahren auf, das die Gesetzestreue in Bezug auf die Handhabung der Fördermittel gewährleistet!
Sie können schon heute davon ausgehen, dass der Landesrechnungshof das Thema Chipfabrik prüfen wird. Wir alle sind an einem positiven Prüfergebnis interessiert.
Aus Fehlern lernen wollte die Landesregierung in einem anderen Fall offensichtlich nicht. Ich meine - das liegt nun schon
Jahre zurück, aber es ist ja oft so, dass sich im Laufe der Zeit Fehler wiederholten - die Liquidation der Brandenburgischen Landgesellschaft, wo sich damalige Fehler später wiederholt haben. Demzufolge ist ein Untersuchungsausschuss eingesetzt worden, der einen Prüfbericht erstellt hat. Ich bin heute der Meinung: Hätte sich die Landesregierung damals mit den Ergebnissen dieses Untersuchungsauschusses auseinander gesetzt, dann wäre es in der LEG nicht zu der heute zu beklagenden Situation gekommen.
So ist auch zu verstehen, dass der Landesrechnungshof Fehler bei der Führung der LEG aufgezeigt hat. Der Untersuchungsausschuss des Landtages hat sich mit dieser Sache auseinander zu setzen und wird dem sicherlich den Prüfbericht des Landesrechnungshofes zugrunde legen.
Ich frage noch einmal: Welche Lehre ist aus dieser Geschichte zu ziehen? - Es geht darum, aus den Fehlern zu lernen, um in Zukunft alles besser machen zu können.
Lassen Sie mich noch einige Worte zu dem Streit um den Landesrechnungshof sagen. Dazu bezieht die SPD-Fraktion folgende Position: Die Auseinandersetzungen im Landesrechnungshof sind rein dienstrechtlicher Natur. Angesichts der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gilt für den Landtag und seine Abgeordneten das Gebot der Zurückhaltung. Der Landtag sollte sich grundsätzlich nicht in Angelegenheiten einmischen, für die er keine Kompetenz hat. Wir meinen, dass es im Interesse aller Parteien liegt, sensibel und umsichtig auf die aktuellen Probleme innerhalb des Landesrechnungshofes zu reagieren. Eine Politisierung des Streits nutzt niemandem, schadet aber am Ende dem Ansehen des Landesrechnungshofes. Deshalb sind wir nicht dafür, die dienstrechtliche Auseinandersetzung im Landesrechnungshof in den Ausschüssen des Landtages zu behandeln. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass Bauarbeiten in den Oberstufenzentren Teltow und Werder seit dem Jahr 2000 unterbrochen sind, weil beantragte Fördermittel vonseiten des Landes nicht gezahlt werden.
Ich frage die Landesregierung: Wann werden die Oberstufenzentren Teltow und Werder die Förderbescheide sowie die Gelder zur Fortsetzung der Bauvorhaben erhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzsituation vieler Kommunen hat sich in diesem und im vorigen Jahr deutlich verschärft. Das hat uns Herr Sarrach noch einmal vorgeführt und wir haben darüber auch schon sehr oft im Landtag gesprochen. Insofern ist das für uns keine Neuigkeit.
Für diese Entwicklung gibt es vielfältige Ursachen, deren Zusammenwirken bei vielen Kommunen zu einer problematischen Situation geführt hat. Zum einen führte die auch mit Zustimmung des Landes Brandenburg durchgeführte Steuerreform zu den erwarteten Einnahmeausfällen bei der Einkommensteuer, die die Kommunen entsprechend ihrem Anteil bei den Einkommensteuereinnahmen mit zu tragen haben. Zum anderen haben viele Kommunen dramatische Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen, die vom Deutschen Städtetag für das Jahr 2001 auf eine Größenordnung von 16 % geschätzt wurden.
Hierfür gibt es mehrere Ursachen, beispielsweise die verstärkte Umstrukturierung großer Unternehmen, die intensive Nutzung von gewerbesteuerlichen Organschaften, den Rückgang der konjunkturellen Entwicklung, insbesondere die über viele Jahrzehnte hinweg vollzogene Aushöhlung der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist für die Kommunen keine verlässliche Einnahmequelle mehr, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass die Gewerbesteuereinnahmen nicht durchgängig bei allen Kommunen rückläufig sind, dass aber bei manchen Kommunen Einbrüche von weit über 50 % eingetreten sind.
Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass die in der letzten Zeit seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer wieder geäußerte Kritik an der Bundesregierung im Hinblick auf die Entwicklung der Kommunalfinanzen nicht stichhaltig ist; denn es war gerade die CDU/CSU, die zum einen gemeinsam mit ihrem ehemaligen Koalitionspartner FDP die Gewerbesteuer immer mehr ausgehöhlt hat und die sich zum anderen für noch höhere Steuersenkungen mit der Folge erheblicher kommunaler Steuerausfälle vehement eingesetzt hat und weiterhin einsetzt. Wir halten die Argumentation der CDU/CSU-Frak
tion im Deutschen Bundestag für nicht ausgewogen, wenn gleichzeitig Forderungen nach einer Verbesserung der kommunalen Finanzsituation erhoben werden.
Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen kurzfristige und langfristige Maßnahmen eingeleitet. Als kurzfristige Maßnahmen wurden bereits mehrere Gesetzesänderungen durch Bundestag und Bundesrat beschlossen, durch die die weitere Aushöhlung der Gewerbesteuer vermieden werden soll. Als langfristige Maßnahme wird jetzt das zentrale Anliegen der kommunalen Spitzenverbände und der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker und -politikerinnen aufgegriffen, eine Gemeindegebietsreform anzugehen. Was in 16 Jahren konservativ-liberaler Regierung nicht geschafft wurde, packt die Bundesregierung nun an und hält sich damit im Übrigen an die entsprechende Festlegung des Koalitionsvertrages.
Für dieses wichtige Zukunftsprojekt sind ein offener Dialog zwischen allen staatlichen Ebenen und die Bereitschaft aller gesellschaftlichen Kräfte, ohne Vorbehalte an der Weiterentwicklung des Gemeindefinanzsystem mitzuwirken, erforderlich. Deshalb wird im Frühjahr 2002 eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes erarbeiten soll. Herr Sarrach, das kann nur Schritt für Schritt gehen. Die Bundesregierung hat hier die Initiative ergriffen und das Gesetz kann bereits zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden. An der Arbeit der Kommission sind neben Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen auch Repräsentanten der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften beteiligt. Ihre Aufgabe ist es, zu den zentralen Strukturproblemen bei den Einnahmen und Ausgaben der Kommunen Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Die SPD setzt sich für eine Weiterentwicklung des Gemeindefinanzierungssystems ein, welche den Kommunen einerseits verlässliche Einnahmen sichert und andererseits den kommunalen Entscheidungsspielraum erweitert sowie Aufgaben und Finanzierung wieder in Einklang bringt. Dabei wird sich die Kommission nicht allein auf die Einnahmeseite, vor allem auf die Frage nach der Zukunft der Gewerbesteuer, beschränken können. Die Probleme der Kommunen können nur durch eine Reform des Gemeindefinanzsystems insgesamt unter Einbeziehung der Ausgabenbelastungen der Kommunen insbesondere durch die Sozialhilfe gelöst werden.
Meine Damen und Herren, meine Ausführungen haben gezeigt, dass die Behauptungen der PDS dahin gehend, die Bundesregierung würde in Richtung Gemeindefinanzreform nicht aktiv, falsch sind, wobei Sie, Herr Sarrach, ja selbst schon darauf hingewiesen haben, dass die Kommission eingerichtet wird.
Diese Kommission wird es in der Tat geben und, wie ich bereits gesagt habe, die Landesregierung wird in ihr mitwirken. Die Kommission wird mit ihrer Arbeit bereits im Frühjahr beginnen.
Deshalb lehnen wir den Antrag der Fraktion der PDS ab. Die Landesregierung sitzt bereits auf dem Pferd, auf das Sie sie erst noch hieven wollen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur heutigen Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und die Berichte des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung 1999 und der Jahresbericht 2001 des Landesrechnungshofes vor.
Der Jahresbericht 2001 des Landesrechnungshofes befasst sich neben der Haushaltsrechnung für das Jahr 1999 auch mit der haushaltswirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Landes und der Kommunalfinanzen.
Der Landesrechnungshof benennt den hohen Schuldenstand und weist in seinen Prüfergebnissen Möglichkeiten für Strukturverbesserungen und Einsparpotenziale im Landeshaushalt nach. Der Schuldenstand des Landes Brandenburg entwickelte sich am Ende des Jahreshaushaltes 2000 in gleicher Höhe wie 1999 auf rund 25 Milliarden DM. Daraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner von 9 623 DM. Das ist die zweithöchste ProKopf-Verschuldung der neuen Länder nach Sachsen-Anhalt.
Diese Zahlen kennen Sie im Grunde genommen schon. Es vergeht ja keine Haushaltsdebatte oder Debatte zwischen den einzelnen Haushalten, in denen diese Zahlen nicht genannt werden. Trotzdem wollte ich Ihnen das noch einmal vor Augen führen, weil wir uns ja gerade in der Haushaltssitzungsperiode befinden. Bei allen Beschlüssen, die wir fassen, und auch bei allen Nachschiebelisten der Landesregierung sollte man daran denken, dass der Verschuldungsgrad bereits einen hohen Stand erreicht hat und wir daran arbeiten wollen, den Schuldenstand zu senken.
Der Schuldendienst erfordert Aufwendungen in Höhe von etwa 1,3 Milliarden DM. Damit belasten die Zinsen den jährlichen Haushalt mit einem Anteil von 7 % bei weiter steigender Tendenz - und das trotz sinkender Nettoneuverschuldung.
Der Landesrechnungshof wies wiederholt darauf hin, dass das Land Brandenburg den Weg in die Schuldenfalle stoppen muss, und betrachtet es mit nachhaltiger Sorge, dass sich die Landesregierung erst im Jahr 2004 in der Lage sieht, einen Haushalt ohne neue Schuldenaufnahme vorzulegen.
Der Landesrechnungshof mahnt an, nach der Beendigung der Neuverschuldung zügig mit dem Abbau der angewachsenen Schulden
zur Haushaltskonsolidierung zu beginnen, um wieder größere politische Handlungsfähigkeit zu erlangen und neue Impulse zu ermöglichen. Ich nehme an, diesen Satz werden wir in weiser Voraussicht in den folgenden Jahren immer wieder lesen, denn das Ende der Nettokreditaufnahme haben wir noch nicht erreicht. Diese Ermahnungen sollten wir uns aber jetzt schon zu Herzen nehmen.
In diesem Zusammenhang weist der Landesrechnungshof darauf hin, dass die finanziellen Engagements des Landes außerhalb des Kernhaushaltes nicht aus dem Auge verloren werden dürfen. Bei Ausgliederung von öffentlichen Aufgaben und Vermögen aus dem Landeshaushalt besteht die Gefahr, dass jetzt zusätzliche Kreditaufnahmemöglichkeiten geschaffen werden, ohne dass diese bei der Ermittlung der haushaltsrechtlichen Kreditobergrenze eingerechnet werden.
Die Vermögens- und Schuldenlage wird damit nicht umfassend und transparent ausgewiesen und kontrolliert. Mit diesen so genannten Neben- und Schattenhaushalten verliert der Gesetzgeber den unmittelbaren Einfluss auf das Finanzgebaren und die Übersicht über die weiteren finanziellen Aktivitäten des Landes. Dies führt außerdem dazu, dass die Kernhaushalte der Länder nicht mehr vergleichbar und damit Ländervergleiche nicht mehr aussagefähig sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass wir bei der Verwaltungsreform, die im Lande stattfindet, häufig davon hören - Outsourcing ist ja jetzt das große Schlagwort -, dass Einrichtungen privatisiert wurden. Das birgt natürlich für uns als Landesgesetzgeber auch seine Gefahren in Richtung Schattenhaushalte.
Meine Damen und Herren, nach den Prüfergebnissen des Landesrechnungshofes bieten sich im Landeshaushalt durchaus noch Einsparpotenziale an. Dazu gehören zum Beispiel ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln und Einhaltung des Haushaltsrechts, Weiterführung der Verwaltungsreform, verbunden mit Personaleinsparungen, Einführung von Kosten- und Leistungsrechnung, sachgerechte Entscheidungen bei Fördermittelbescheiden, sorgfältige Prüfung von Verwendungsnachweisen, Neuordnung von Erfassung, Nachweis und Verwaltung des Ressortvermögens des Landes Brandenburg.
Viele Mängel sind offensichtlich auf ungenügende Qualifikation von Mitarbeitern in der Landesregierung zurückzuführen. Der Haushaltskontrollausschuss fordert die Landesregierung auf, für entsprechende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Der Haushaltskontrollausschuss fordert in seinen Beschlüssen die Landesregierung weiterhin auf, die benannten Fehler auszuräumen und die Anregungen des Landesrechnungshofes in ihr Verwaltungshandeln aufzunehmen.
Die Beschlussfassungen im Haushaltskontrollausschuss erfolgten bis auf eine Ausnahme einstimmig. Die Beratungen konnten zügig vonstatten gehen, weil es eine gute Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Landesrechnungshof und Haushaltskontrollausschuss gab. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanken.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, den vorliegenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wann hat man schon einmal Gelegenheit, so ausführlich auf den Bericht des Landesrechnungshofes einzugehen. Dieser Bericht ist von den Kollegen leider wenig beachtet worden. Dabei kann ich Ihnen allen diesen wirklich nur ans Herz legen. Man wird da fündig, gerade im Zusammenhang mit der Aufstellung der Haushalte für die einzelnen Ressorts. Deshalb ergreife ich auch noch einmal das Wort für die SPD-Fraktion.
Ich möchte dabei auf folgende Schwerpunkte eingehen: Zunächst auf den Personalhaushalt, dann auf die Stellenbewertung in der Ministerialverwaltung sowie auf die wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung von Zuwendungen, obwohl Herr Dobberstein dazu schon einige Worte gesagt hat.
Im Jahr 2000 erreichten die Personalausgaben eine Höhe von etwa 4,7 Milliarden DM. Das entspricht einer Personalausgabenquote von derzeit 29 %. 29 % Personalausgabenquote in unserem Haushalt! Im Jahr davor waren es 28,3 %. Diese Zahlen bestätigen, dass beim Personalabbau dringender Handlungsbedarf besteht; denn hieraus lässt sich ein Spielraum für den Landeshaushalt gewinnen. Das wussten wir alles aber schon vorher.
Mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2000 sollte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reduzierung der Stellen im Landeshaushalt auf 55 000 bis zum Jahr 2005 geregelt werden. Danach sind in der Landesverwaltung mindestens 8 000 Personalstellen abzubauen. Daraufhin hat die Landesregierung am 1. April 2001 eine Konzeption zur Aufgaben- und Personalplanung beschlossen, wonach bis zum Jahresende 2005 eine Stellenzahl von 58 000 erreicht werden soll, also deutlich weniger.
Mit der nachträglichen Einbeziehung der außerhalb der Stellenpläne geführten Beschäftigungspositionen für Lehrkräfte und Waldarbeiter ist das Kürzungsziel halbiert worden. Ob damit die notwendige Rückführung der Personalausgaben erfolgen kann, ist fraglich. Wir sind der Meinung, dass die Stellenzahl deutlich geringer als 58 000 ausfallen muss.
Zur Erhöhung der Personalausgaben trägt auch die Höhe der vorgenommenen Stellenbewertung in der Ministerialverwaltung bei. Der Landesrechnungshof stellte fest, dass im Unterschied zu anderen Bundesländern in Brandenburg die Spitzenpositionen ausnahmslos nach Besoldungsgruppe B VI ausgebracht sind. Der Landesrechnungshof wertet dies als Verstoß gegen das Differenzierungsgebot des Bundesbesoldungsgesetzes. Der Haushaltskontrollausschuss hat sich der Forderung des Landesrechnungshofes angeschlossen, eine Besoldungsdifferenzierung für Abteilungsleiter vorzunehmen.
Die Abgeordneten unterstützen die Landesregierung in ihrer Absicht, die Zahl der Abteilungen und Referate zu reduzieren und zu größeren Einheiten umzubilden. Dabei soll bei der Einstufung der Bediensteten der Leistungsgedanke im Vordergrund stehen.
Meine Damen und Herren, nun möchte ich noch zu einem besonderen Problem kommen, nämlich der wirtschaftlichen und zweckentsprechenden Verwendung von Zuwendungen. Sie wird in der Landesverwaltung immer noch nicht richtig gehandhabt, obwohl der Landesrechnungshof seit Jahren immer wieder darauf hinweist.
Es hat sich, obwohl nun schon vor Jahren in einem bestimmten Ministerium Mängel aufgedeckt worden sind, offensichtlich noch nicht in allen Ministerien herumgesprochen, dass bezüglich des Umgangs mit der Vergabe von Fördermitteln und auch mit der Bearbeitung der Verwendungsnachweise Handlungsbedarf besteht. Und siehe da, bei Prüfungen durch den Landesrechnungshof ergab sich wieder, dass bei mehreren Ministerien hier Probleme bestehen.
In diesem Zusammenhang gibt es aber auch Glücksfälle. So ein Glücksfall ist eingetreten, als ein Staatssekretär eines Ministeriums, in dem er die betreffenden Probleme erfolgreich bearbeiten konnte, in ein anderes Ministerium gewechselt ist. Letzteres Ministerium stand gerade unter großem Handlungszwang. So kann dieser Staatssekretär die Erfahrungen, die er schon gesammelt hat, dort einbringen und alte Fehler aufarbeiten lassen.
Es gibt hier noch einen Glücksfall. Bei der entsprechenden Beratung im Haushaltskontrollausschuss war auch ein Mitarbeiter des Umweltministeriums anwesend. Dieser hat dort erfahren, wen er fragen kann, wenn es darum geht, die Mängel, die auch im Umweltministerium in dieser Hinsicht bestehen, und zwar bei Wasser/Abwasser, zu beseitigen.
Es gibt also immer Wege und Möglichkeiten, hier zu Veränderungen zu kommen.
Nun möchte ich aber doch wieder auf den Ernst der Sache zurückkommen.
Dabei greife ich noch einmal das Stichwort Wasser/Abwasser auf. Das ist seit Jahren ein Ärgernis. Es ist besonders ärgerlich, dass eine Prüfung im Umweltministerium ergibt, dass auch ausgerechnet dort recht sorglos mit Fördermitteln umgegangen wurde, was letztendlich zu Preissteigerungen bei der Abwasserbeseitigung beitragen könnte. Deshalb unsere ernsthafte Aufforderung, an dieser Stelle etwas zu ändern. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns in 1. Lesung einen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2001 vorgelegt. Damit soll, wie eben mehrfach dargelegt, die Landesregierung ermächtigt werden, Rücksicherungsgarantien oder Verlustdeckungszusagen gegenüber Banken in Höhe von 74 Millionen DM auszusprechen. Der Betrag wird für das Jahr 2001 nicht wirksam, muss aber für das Jahr 2002 als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt 08 eingestellt werden.
Die SPD-Fraktion wird diesem Nachtragshaushalt zustimmen. Wir wollen die Entwicklung des Technologiestandortes Frankfurt (Oder) unterstützen. Eine Chipfabrik soll gebaut werden. Die Finanzierung ist noch nicht endgültig geklärt. Der Bau soll aber jetzt beginnen, damit der vorhandene technologische Vorsprung des Verfahrens zur Chipproduktion marktwirksam werden kann.
In der Chipfabrik und ihrem Umfeld werden hoch qualifizierte, zukunftsorientierte Arbeitsplätze entstehen. Neue Forschungsaufträge für das IHP sind zu erwarten und die Technische Universität Cottbus wird in diese Entwicklung einbezogen. Das sind für unser Land Brandenburg Chancen, die wir nutzen sollten. Ansonsten brauchen wir über eine Politik von Umstrukturierung, zukunftsorientierter Industrieansiedlung und Wissenschaftsförderung in diesem Land nicht mehr zu sprechen.
Wir haben hier eine klassische Situation. Es liegen Erfolg versprechende wissenschaftliche Ergebnisse vor. Ein Markt für entsprechende Produkte ist vorhanden. Es gibt Know-how für die Errichtung einer Produktionsstätte ebenso wie hoch qualifiziertes Personal. Jedoch gibt es Schwierigkeiten, das erforderliche Geld aufzutreiben. Das hört man ziemlich häufig. Dieser Teufelskreis ist leider sehr oft anzutreffen.
Daraus ergeben sich in dieser speziellen Variante zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Patente verkauft und die Produktion erfolgt an einer anderen Stelle oder die Patente bleiben im Land und es wird eine Finanzierung sichergestellt, damit die Produktion hier im Land Brandenburg erfolgen kann. Wir haben uns für die letzte Variante entschieden.
Herr Christoffers, deshalb sind wir auch bereit, den Banken eine Verlustdeckungszusage zu geben, wenn man dies von uns verlangt, denn wir gehen davon aus, dass die Finanzierung gesichert werden wird. Wir haben eben den Wirtschaftsminister dazu gehört. Schließlich ist uns im Haushaltsausschuss auch dargelegt worden, dass die Genehmigungen aus Brüssel noch zum Ende dieses Jahres zu erwarten sind. Diese beiden Voraussetzungen - endgültige Sicherstellung der Finanzierung und Genehmigung aus Brüssel - sind für uns die Gewähr dafür, dass
wir beide Varianten, die im Nachtragshaushalt vorgelegt worden sind, mit gutem Gewissen mittragen können.
Somit empfehle ich die Überweisung in den Haushaltsausschuss. - Ich danke Ihnen.
Ich habe dazu eine Nachfrage. Sie sagten, dass vonseiten des Bundes unterstützende Hinweise des Landes akzeptiert werden. Nun ist gerade diese Nachfolgekampagne für InnoRegio schon am Laufen. Es gibt dazu einen Zeitplan. Meine Frage ist: Gibt es auch einen abschließenden Termin, bis wann die einzelnen Länder ihre unterstützenden Meldungen oder Beiträge abgeliefert haben müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hesselbarth. ich möchte Ihnen den Rat geben, sich Ihre Rede aufzuheben, bis wir tatsächlich über den Nachtragshaushalt sprechen. Dann werden wir sehen, welche Vorschläge die Landesregierung unterbreitet oder nicht unterbreitet. Heute reden wir über die allgemeine Haushaltssituation. Das ist in der Tat aktuell und im Grunde ein Dauerbrenner.
Es ist nicht zu bestreiten, dass die dauerhafte Konsolidierung des Landeshaushalts eine Aufgabe ist, der sich Regierung und Parlament seil Jahren stellen: die Debatten wiederholen sich fortlaufend. Jedoch ist auch nicht zu übersehen. dass wir beachtliche Erfolge bei der Einsparung bzw. Haushaltskonsolidierung erzielt haben. Die vorgenommenen Einsparungen benthen aber mehr auf schmerzhaften Notoperationen als auf grundsätzlichen Strukturänderungen. Diese sind jedoch unerlässlich. wenn wir uns unsere polnische Handlungsfähigkeit dauerhaft erhalten wollen.
Dic SPD-Fraktion hat schon vor Jahren einen Maßnahmenkatalog aufgestellt. der zwingend umgesetzt werden muss, aber bisher nur halbherzig behandelt wurde. Ressortübergreifende Egoismen spielen anscheinend immer noch eine größere Rolle als der Wille zum gemeinsamen Handeln. Doch der Haushalt spricht eine klare Sprache und führt uns mit seinen Zahlen die herbe Wirklichkeit vor Augen; wir können uns daran nicht vorbeimogeln.
Was ist am dringendsten zu tun?
Erstens: Nach Aufgabenkritik und Prioritätensetzung ist eine Umverteilung der Mittel zwischen den Ressorts vorzunehmen. Der derzeitige Haushaltsumfang für die einzelnen Ministerien ist immer noch weitgehend auf die Jahre 1990 und 1991 zurückzuführen.
Zweitens: Der Haushalt ist langfristig von Personalkosten zu entlasten. Deshalb sind Verwaltungsreform, Forstreform und Polizeireform in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
Drittens: Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kennminen sind langfristig auf eine verlässliche Basis zu stellen. Deshalb bestehen wir auf der Vorlage des Finanzausgleichsgesetzes.
Viertens: Die Funktionalreform ist fortzusetzen.
Fünftens: Nonnen und Standards sind zu reduzieren.
Sechstens: Bei der Ausgabe von Fördermitteln sind Risikoabschätzung und Erfolgskontrolle der Maßnahmen erforderlich.
Meine Damen und Herren! Seit Jahren stellen wir in den verschiedensten Politikbereichen wichtige Maßnahmen zurück. was uns nicht leicht fällt. Ich will nur an folgende Bereiche erinnern: Jugend und Bildung, Wissenschaft und Kultur, Justiz und Inneres. Es ist aber kaum noch zu verantworten, wenn gleichzeitig dem Landeshaushalt durch Fehlentwicklungen jährlich Millionenbeträge verloren gehen. Ich erinnere nur an den Dauerbrenner Flughafen und an die neuesten Zahlen aus der LEG. Das Parlament muss sich in Zukunft stärker als bisher auf seine Kontrollfunktion konzentrieren. Wir werden die Landesregierung bei den Reforrnmaßnahmen unterstützen, kritisch begleiten und auf der Haushaltskonsolidierung bestehen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll neben dem normalen Weg zum ÖbVI eine Zulassungsprüfung erlaubt werden, die nach dem Abschluss des Studienganges Vermessungswesen oder nach einem gleichwertigen Studiengang und einer sechsjährigen Praxis abgelegt werden kann. Damit soll den früheren Vermessungsbefugten eine
neue Perspektive eröffnet werden. Wir haben das in den Redebeiträgen vorhin schon gehört.
Aus der Begrundung des Gesetzentwurfes geht hervor, dass aus fachlicher Sicht ein solcher Bedarf nicht besteht. Der Bedarf einer Zulassungsprüfung ergibt sich ausschließlich aus Forderungen, die aus dem politischen Raum an die Landesregierung herangetragen wurden. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, dass dieser politische Raum in der SPD-Fraktion nicht zu suchen ist. Vielmehr nehme ich an. dass es sich hier um Forderungen einzelner interessierter Parlamentarier handelt.
Die SPD-Fraktion befürwortet die Überweisun g in den Ausschuss für Inneres. Als Gesetzgeber sollten wir uns überlegen, ob es tatsächlich angezeigt ist, das Niveau der Zulassungsvoraussetzungen für eine hoheitliche Tätigkeit als ÖbVI generell zu senken, um die Interessen einzelner Betroffener zu bedienen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.