Henryk Wichmann
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Die Uckermark habe ich vorhin schon begrüßt - aber gern noch einmal von hier vorn. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich 2009 freiwillig für den Petitionsausschuss gemeldet.
Ich habe es nicht bereut. Es ist der Ausschuss, wo man am dichtesten an den Belangen und den Problemen der Menschen vor Ort arbeiten kann. Das macht mir großen Spaß. Wir können nicht immer helfen, aber in vielen Fällen konnten wir Menschen mit konkreten Anliegen unterstützen und hilfreich zur Seite stehen. Das ist sehr arbeitsintensiv, das ist richtig. Es ist aber auch ein Ausschuss, bei dem man hinterher Ergebnisse sehen kann, wenn man die Dinge vor Ort in eine vernünftige Richtung steuern konnte.
Wir haben in dieser Legislaturperiode fast einen Rekord an Petitionen erreicht. Mehr gab es nur kurz nach der Wiedervereinigung, als die vielen Petitionen zu den offenen Vermögensfragen im alten Landtag eingegangen waren.
Wir hatten in dieser Wahlperiode ganz viele Petitionen zum Unterrichtsausfall. Der Petitionsausschuss ist einer derjenigen gewesen, der durch die vielen Petitionen, die dem Bildungsministerium immer wieder zur Stellungnahme vorgelegt worden sind, mit angeschoben hat, dass die Unterrichts- und Vertretungsreserve durch die Landesregierung aufgestockt worden ist und sich an dieser Stelle etwas bewegt hat.
Wir hatten sehr viele Petitionen zum Thema Altanschließer. Wir hatten und haben immer noch viele Petitionen zum Thema GEZ, vor allem nach Umstellung der Berechnung der GEZGebühren mit Blick auf die Wochenendhäuser, die nicht ganzjährig bewohnbar sind, für die man trotzdem das ganze Jahr über GEZ zahlen muss für ein Gerät, das man meistens nicht einmal hat. Da haben wir auch eine Menge anschieben können und immer wieder mit dem RBB und den entsprechenden Gremien beraten. Wir hoffen, dass mit der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages eine etwas praktikablere und bessere Lösung für die Wochenendhäuser gefunden werden kann, damit nicht sinnlose Beiträge und Gebühren auf Dauer dafür erhoben werden.
Wir haben von den Vorrednern schon gehört, dass wir der Ausschuss mit den meisten Sitzungen sind: 75 haben stattgefunden, drei werden noch stattfinden. Wir sind also noch nicht fertig, sondern haben im Juli und August noch Sitzungen. Wir haben die Bürgersprechstunden. Die Vorsitzende Frau Fortunato und ich als stellvertretender Vorsitzender haben den Bereitschaftsdienst bei eiligen Petitionen zu leisten, die wir aufgrund der vielen Flüchtlinge und Asylbewerber jetzt häufiger haben. Wir wollen nicht jedes Mal mit Sondersitzungen operieren, sondern versuchen, die Dinge auf dem kurzen Dienstweg vernünftig zu klären.
Ich möchte noch ein Beispiel aus meinem Wahlkreis nennen, wo wir richtig etwas für die Kinder und die Eltern vor Ort erreichen konnten. Bei mir in Bredereiche gibt es eine Grundschule. Die Kinder sollten nach der Schule in den Hort nach Fürstenberg fahren und nachmittags wieder zurück. Es wäre unglaublich viel Zeit verlorengegangen. Das war eine irrsinnige Entscheidung, die der Bürgermeister der Stadt vorgehabt hatte. Wir als Petitionsausschuss haben erreicht, dass ein neuer Hort in Bredereiche eingerichtet worden ist und die Kinder in der kleinen Grundschule vor Ort ihren Hort haben. Das ist auch Teil des Berichts. Sie können sich das gern angucken. Man kann also auch ganz konkrete Anliegen aus seinem Wahlkreis vernünftig auf den Weg bringen, wenn man sich im Petitionsausschuss einbringt.
- Das ist überhaupt nicht eigennützig, sondern im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Herr Dr. Scharfenberg. Sie können sich gern für Potsdam an entsprechender Stelle einbringen. Ich kann Ihnen von hier vorn nur meine Unterstützung dazu anbieten.
Ich denke, es ist alles gesagt. Auch ich möchte mich bedanken, vor allem bei Thomas Domres, der am Anfang der Wahlperiode den Vorsitz des Petitionsausschusses innehatte, und natürlich auch bei Frau Fortunato. Ich muss ehrlich sagen: Mit beiden hatte ich in den fünf Jahren eine wirklich vertrauensvolle und freundschaftliche Zusammenarbeit. Es hat Spaß gemacht mit euch beiden. Wir werden sehen, wie es in der nächsten Wahlperiode weitergeht. Ich wünsche den Ausschussmitgliedern jedenfalls - egal, wer in der nächsten Wahlperiode dabei sein wird -, dass sie so konstruktiv parteiübergreifend weiterarbeiten, wie wir es in dieser Wahlperiode vorgemacht haben. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich auch zu Wort gemeldet. Der Petitionsausschuss hatte schon am Anfang der Diskussion, als der Landtag fertiggestellt wurde, eine Petition mit 1 284 Unterzeichnern auf den Tisch bekommen, die den roten Adler für unseren Plenarsaal eingefordert haben. Eine der Unterzeichnerinnen dieser Petition ist Frau Margitta Mächtig, die Fraktionsvorsitzende der Linken. Sie hat heute wahrscheinlich bewusst nicht zu diesem Thema gesprochen.
Lieber Thomas Domres, bei aller Wertschätzung, eines müssen wir feststellen, nicht nur in dieser Debatte, sondern auch an vielen anderen Stellen: Die Linken in Brandenburg - und ich denke in ganz Deutschland - tun sich schwer mit nationalen Symbolen. Sie tun sich schwer, unsere Nationalhymne zu singen.
Das haben wir bei gemeinsamen Veranstaltungen und Festakten oft genug erlebt. Sie tun sich auch schwer mit unserem Landeswappen. Das sollen die Bürgerinnen und Bürger im Land auch wissen. Dieses Signal geht von der heutigen Debatte in das Land hinaus.
Lieber Klaus Ness, auch die SPD tut sich offenbar schwer; zumindest hat sie es nicht geschafft, sich durchzusetzen. Ich weiß von vielen aus Ihrer Fraktion, dass sie insgeheim für den roten Adler waren. Auch der Präsident Gunter Fritsch, Mike Bischoff und Sie, Herr Ness, haben den roten Adler in Ihren Büros hängen. Sie wollten ihn eigentlich, aber Sie konnten sich aus Koalitionsdisziplin nicht gegen die Linken durchsetzen. Ich weiß nicht warum, es ist mir auch ziemlich egal. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Menschen im Land den roten Adler wollen. Wir haben die Menschen befragt, ca. 80 % der Befragten möchten den roten Adler hier im Plenarsaal sehen.
Was sie nicht sehen wollen, ist ein fauler Kompromiss; denn es kann beim Landeswappen - ich finde, das hat die Kollegin Blechinger in ihrer Rede wunderbar deutlich gemacht - keine Kompromisse geben. Es gibt den Artikel 4 in unserer Landesverfassung. So ist der Adler als Landeswappen bestimmt, so hat er auszusehen und so hat er hier in diesem Saal zu hängen. Wenn nicht jetzt, dann hoffentlich später. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Mit dem Antrag „Kommunen stärken - Leistungsfähigkeit erhalten - Identität bewahren“ wollen wir heute, am Ende Wahlperiode und knapp zwei Wochen vor den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014, ein Signal an unsere kommunale Familie, an diejenigen im Land aussenden, die in den Kommunen ehrenamtlich aktiv sind.
- Ich weiß gar nicht, was es da zu lachen gibt; das muss ich ehrlich sagen.
Ich denke, es ist eine wichtige Debatte. Wir debattieren viel zu selten über unsere Städte, Gemeinden und Landkreise hier in diesem Hohen Haus.
- Hören Sie sich doch erst einmal meine Rede an!
Vielleicht können Sie meinen Argumenten heute folgen und sich ihnen sogar anschließen, wenn ich sage, dass unsere kommunalen Mandatsträger seit 1990 doch auch Garanten und Gestalter unserer kommunalen Selbstverwaltung in Brandenburg waren und auch sind. Ich weiß, wovon ich rede, im Gegensatz zu vielleicht manchem Kollegen hier im Haus. Ich bin seit 1998 ehrenamtlich als Kommunalpolitiker im Kreistag Uckermark tätig.
Und ich kann Ihnen sagen, dass wir auf keiner Ebene so viele ehrenamtlich Tätige haben wie auf der kommunalen Ebene. Sie sind am dichtesten an den Problemen im Land.
Sie sind am dichtesten an den Bürgern dran, und sie müssen auch am meisten von dem ausbaden, was wir als Berufspolitiker uns in Europa, im Bund und auch in den Ländern manchmal ausdenken.
Viele Frauen und Männer der ersten Stunde, die 1990 das Land mit aufgebaut haben, die in den Kreisen, Gemeinden und Städten Verantwortung übernommen haben, werden am 25. Mai nicht wieder kandidieren und aus den kommunalen Parlamenten ausscheiden. Ich denke, ihnen allen gilt am heutigen Tag von dieser Stelle hier in diesem Hohen Haus aus auch einmal partei- und fraktionsübergreifend Dank für das, was sie in 25 Jahren für unser Land geleistet haben,
unter hohem persönlichem Einsatz und mit viel Mut, auch Neues auszuprobieren. Wenn ich mir überlege, wie viel Spiel
raum 1990 auf der kommunalen Ebene vorhanden war und wie wenig Spielraum heute eigentlich für die, die dort tätig sind, verblieben ist, bin ich, ehrlich gesagt, froh, dass sich so viele gefunden haben, um sich bei der Kommunalwahl am 25. Mai, egal aus welcher Partei, der Wahl zu stellen und ein Mandat in unseren kommunalen Vertretungen anzustreben.
Ich möchte die Gelegenheit im Rahmen dieser Debatte auch einmal nutzen, um den Dank auch direkt an unsere kommunalen Spitzenverbände, den Städte- und Gemeindebund und auch den Landkreistag, zu richten. Wir haben in dieser Wahlperiode viel mit ihnen gemeinsam zu beraten und zu diskutieren gehabt, zum Beispiel in der Enquetekommission, wo sich beide Verbände sehr konstruktiv und sehr aktiv eingebracht haben, aber auch bei den vielen Anhörungen, die wir im Innenausschuss mit den Verbänden durchgeführt haben.
Wir als CDU wollen, dass die Zukunftskraft unserer Gemeinden, Städte und Landkreise in unserer Heimat Brandenburg ausgebaut und nicht abgebaut wird. Wir wollen eine aktive Bürger- und Chancengesellschaft mit Teilhaberechten für alle Menschen, und wir wollen die Daseins- und Zukunftsfürsorge gemeinsam mit unseren Kommunen und den Bürgern vor Ort sichern und ausbauen und die Menschen vor Ort stärken, um die Bürger für die Mitgestaltung der anstehenden Aufgaben zu gewinnen und ihnen dabei auch neue Spielräume schaffen.
Nun kommen wir einmal Punkt für Punkt zu dem, was in unserem Antrag steht.
- Herr Jürgens, immer mit der Ruhe, ich habe ja noch ein bisschen Zeit.
Als Erstes die kommunale Selbstverwaltung. Wir haben den Antrag bewusst so geschrieben, dass er auch für Sie zustimmungsfähig ist.
Das müssten Sie normalerweise unterschreiben können. Es ist nicht nur verfassungsrechtlich verankertes Grundprinzip, sondern muss auch bei parlamentarischen Entscheidungen gewürdigt und beachtet werden. Und auch das Prinzip der Subsidiarität ist - aus unserer Sicht jedenfalls - dabei ein zentrales Kriterium.
Was haben wir denn in den letzten viereinhalb Jahren erlebt? Große Verunsicherung durch eine rot-rote Landesregierung, am Anfang noch mit dem Innenminister Speer,
wo Kommunen und vor allem die, die dort tätig sind, Sorge hatten, wie es weitergeht, ob die kommunale Eigenständigkeit und die kommunale Selbstverwaltung erhalten bleiben oder nicht. Wir können froh sein, dass wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit den Grünen und der FDP diese Enquetekommission durchgedrückt haben, um sicherzustellen, dass wir unseren kommunalen Mandatsträgern, zumindest die größten Sorgen,
in dieser Wahlperiode jedenfalls, nehmen und sie vor dem Schlimmsten bewahren konnten. Das muss ich an der Stelle so sagen.
Insofern ist es nachher bei der Abstimmung spannend, ob Sie sich ….
Vielen Dank, Herr Präsident. - Kommen wir zum Punkt 2: Solide finanzielle Ausstattung. Sehen Sie sich einmal an, wie es vor allem in den kleinen Gemeinden aussieht. Ich komme aus einer sehr kleinen Gemeinde, aus Lychen in der Uckermark, am Rande von Berlin, 3 600 Einwohner. In unserem Haushalt haben wir in diesem Jahr 20 000 Euro für Investitionen. Das reicht vorne und hinten nicht.
- 20 000 Euro.
Wenn Sie sich ansehen, was Ihre Landesregierung gemacht hat, um die Finanzausstattung der Kommunen solider auszugestalten, stellen Sie fest: Es ist nicht sehr viel, was da am Ende dieser Wahlperiode für unsere Kommunen in Brandenburg als Bilanz Ihrer Regierungsverantwortung übrig bleibt.
Dann schauen Sie sich einmal die Situation in Bezug auf Sicherheit, Ordnung und Recht an! Polizeireform ist das Stichwort, Personalabbau bei der Polizei. Reden Sie mal mit den Feuerwehrleuten in Ihrem Wahlkreis,
reden Sie mal mit Ihren Bürgermeistern, Ihren Gemeindevertretern, mit den Ortsbeiräten, wie viele Aufgaben, die eigentlich Polizeiaufgaben sind,
mittlerweile Ehrenamtliche übernehmen müssen, weil die Polizei nicht erreichbar ist oder nicht kommt, wenn sie gebraucht wird.
Das ist die Situation in unserem Land,
und die haben Sie mit zu verantworten. Das muss ich Ihnen an dieser Stelle sagen.
- Das war nicht Herr Schönbohm, das waren ganz andere. Da gab es schon drei in dieser Wahlperiode für die SPD, die im Innenministerium die Sache nicht hinbekommen haben.
Dann kommen wir einmal zur leistungsfähigen Infrastruktur. Wir hatten ja heute schon die Diskussion über die Landesstraßen in Brandenburg. Wenn ich mir überlege, wie wenig Landesstraßen in meinem Kreis in diesen fünf Jahren gebaut wurden und wie viel Kreisstraßen und Gemeindestraßen wir gebaut haben, dann muss ich ehrlich sagen: Wenn die Gemeinden, Städte und Kreise nicht wären, dann würden in Brandenburg gar keine Straßen mehr gebaut werden,
denn so wenig, wie Sie in die Landesstraßen investiert haben, das hatten wir noch in keiner Wahlperiode.
Kommen wir bei diesem Punkt Infrastruktur - da kann ich Ihnen auch aus meiner Gemeinde berichten - mal zum Thema Ärztemangel. Wir haben in unserer Stadt noch zwei Ärzte, einer wird jetzt gehen. Die Stadt hat keine geeigneten Praxisräume. Sie muss aber, weil sich Ärzte sonst gar nicht mehr im Land ansiedeln, Praxisräume zur Verfügung stellen. Aber sie hat kein Geld, um zu investieren und Praxisräume zur Verfügung zu stellen. Und unser linker Bürgermeister wartet vergeblich auf Unterstützung von seiner roten Landesregierung, dass es einen Fördertopf und einen Fonds gibt, aus dem er auch einmal für seine Gemeinde mit dreieinhalbtausend Einwohnern finanziell unterstützt wird, um die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.
Es ist doch interessant, heute von Ihnen zu erfahren - Sie haben ja nachher Redezeit -, was Sie eigentlich tun wollen, um diese Probleme bei den Bürgern vor Ort, und da sind die Probleme, zu lösen; denn kommunale Mandatsträger wissen manchmal gar nicht mehr, wie sie diese Probleme lösen sollen.
Dann sind wir bei Bildung, das ist Punkt 5 in unserem Antrag. Da kann ich Ihnen nur sagen …
- Bleiben Sie mal ganz ruhig!
In Bezug auf die Bildung kann ich Ihnen sagen: Das ist auch keine gute Bilanz, die Sie da für die Kommunen und für die, die für Sie am 25. Mai kandidieren, vorzuweisen haben.
Aus dem Bereich Schülerbeförderung haben Sie sich verabschiedet. Wer bezahlt denn die Schülerbeförderung
in den Kreisen?
Als wir noch mit der SPD zusammen regiert haben, gab es zumindest die Option. Was ist denn jetzt passiert?
Sie haben die Mittel ganz gestrichen. Die Landkreise bekommen gar nichts für die Schülerbeförderung. Das ist die Situation!
Zu den Kita-Personalkosten kann ich Ihnen nur sagen: Ich bin seit vielen Jahren Jugendhilfeausschussvorsitzender in der Uckermark. Wir als Landkreis müssen jedes Jahr 20 Millionen Euro für unsere Erzieherinnen und Erzieher bezahlen. Das machen wir gerne. Aber wir bekommen von Ihrer rot-roten Landesregierung nur 10 Millionen Euro im Jahr überwiesen, um diese Aufgabe wahrzunehmen. Deshalb sagen wir: Wenn das Land Aufgaben überträgt, dann müssen diese bei den Kommunen auch ordentlich bezahlt werden,
wenn es geht 1:1. Da haben Sie als rot-rote Landesregierung leider in dieser Wahlperiode nichts für die Kommunen bewegt. Deshalb kann ich Sie eigentlich nur einladen,
dann wenigstens heute, am Ende dieser Wahlperiode, mit dem Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, einmal ein Bekenntnis für unsere Kommunen abzulegen,
zu den Punkten, die wir Ihnen aufgeschrieben haben, die Sie eigentlich alle unterschreiben können müssten, weil alle diese Punkte auch in Ihren Wahlprogrammen stehen. Ich bin gespannt, welche Argumente Sie uns jetzt vortragen, um dies trotzdem abzulehnen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wie wichtig das Thema Bekämpfung von Tierseuchen ist, können
wir derzeit im Baltikum und in Polen erleben, wo die Afrikanische Schweinepest bereits ausgebrochen ist. Sie breitet sich immer weiter auch in Richtung Westen aus. Obwohl diese hoch infektiöse Krankheit für Menschen keine Gefahr darstellt, wäre ein Ausbruch in Deutschland und bei uns in Brandenburg eine Katastrophe für die Schweinehalter und den Schwarzwildbestand.
Mit dem Tiergesundheitsgesetz sind jetzt eine ganze Reihe von Regelungen neu in das Bundesgesetz aufgenommen worden, die vor allem der vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen, der Bekämpfung bereits ausgebrochener Tierseuchen und auch der Verbesserung der Überwachung von Tierseuchen dienen sollen. Mit dem Ausführungsgesetz sind eine Reihe von Regelungen auch für Brandenburg übernommen, und ich beginne meine Rede mit den Punkten, die wir als CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützen und begrüßen.
Das ist zum einen, dass die Zuständigkeit der Amtstierärzte als Leiter der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten beibehalten wird. Das ist zum Zweiten, dass der Amtstierarzt eine besondere zusätzliche Qualifikation erwerben muss, bevor er als approbierter Tierarzt die hoheitlichen Aufgaben des Amtstierarztes ausführen darf. Drittens begrüßen wir, dass die Festlegung, einen Tierseuchenbekämpfungsdienst gesetzlich festzuschreiben, mit diesem Ausführungsgesetz jetzt auch in Brandenburg umgesetzt werden kann und wird - das ist absolut notwendig und auch positiv. Die Regelungen zum Datenschutz für den Informations- und Datenaustausch zwischen den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der obersten, der oberen und unteren Landesbehörden ist notwendig und richtig. Ich denke, die Ergänzung um das Landeslabor Berlin-Brandenburg und die Tierseuchenkasse ist an dieser Stelle ebenfalls geboten.
Nun zu den Punkten, die ich schon in der 1. Lesung hier im Plenum einmal kritisch hinterfragen möchte: Als Erstes stellt sich - für uns jedenfalls - die Frage, warum es sozusagen neben den neu zu schaffenden Tierseuchenbekämpfungsdiensten nicht auch den Tierseuchenkassen möglich sein kann, entsprechende Tiergesundheitsdienste zu unterhalten. Wir denken, die sind viel näher an den Landwirten und den Betrieben vor Ort, als es der Landestierseuchenbekämpfungsdienst sein kann. Darüber sollten wir in der weiteren parlamentarischen Beratung auch im Ausschuss miteinander sprechen. Auf jeden Fall wird diese Forderung auch von den Amtstierärzten in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgemacht und unterstützt. Ich denke, wir sollten an der Stelle auf deren Sachverstand zurückgreifen und überlegen, wie wir in unserem Ausführungsgesetz vielleicht eine Ergänzung dahin gehend vornehmen können, dass auch die Tierseuchenkasse hier entsprechend aktiv werden kann.
Zum Zweiten, denke ich, müssen wir uns in der weiteren parlamentarischen Beratung noch einmal über die zu schließende Rahmenvereinbarung verständigen. § 8 Abs. 3 sieht vor, dass die Kreisordnungsbehörden die Inanspruchnahme geschlossener Rahmenvereinbarungen entsprechend anordnen können. Die Landkreise befürworten seit Langem den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zwischen einer privaten Institution auf der einen Seite und dem Land als Verantwortlichem, wenn es um Tierseuchenbekämpfung geht. Das spart nicht nur den Tierhaltern, sondern letztlich auch dem Land Kosten, wenn es im Seuchenfall erforderlich ist, ganze Bestände zu keulen, da die
Konditionen vorher vereinbart wurden und nicht zum Notfallzeitpunkt von den Landwirten auf dem freien Markt teuer eingekauft werden müssen.
Bislang ist mir nicht bekannt, Frau Ministerin Tack, dass es entsprechende Verhandlungen und einen abgeschlossenen Rahmenvertrag vonseiten des Landes gibt. Ich denke, sicherlich muss man in der weiteren Beratung hierzu auch einmal die Meinung der Landwirte einholen, denn das Land zog sich bisher immer auf den Standpunkt zurück, dass der Landesbauernverband eine solche Rahmenvereinbarung schließen müsse. Ich sehe das vollkommen anders und denke, dass das Land und damit auch Ihr Haus, Frau Ministerin Tack, hier durchaus in der Pflicht ist und auch aktiv werden muss, um endlich eine solche Rahmenvereinbarung auf den Weg zu bringen.
Ein letzter Punkt, den ich kritisch anspreche und der noch nicht ausreichend geklärt ist, betrifft die Kostentragungsregel. In dem Gesetzentwurf ist in § 19 Absatz 2 vorgesehen, dass, wenn das Ministerium oder die Kreisordnungsbehörden die Aufgaben der nachgeordneten Behörden wahrnehmen, die Kosten trotzdem von der unteren Ebene getragen werden sollen. Wir sind eigentlich der Meinung: Wer bestellt, muss bezahlen. Auch darüber sollten wir im Ausschuss mit Ihnen, Frau Tack, noch einmal ins Gespräch kommen.
Ich denke, wir haben eine ganze Reihe von Punkten, die wir gemeinsam in der weiteren parlamentarischen Beratung verfolgen können. Als Letztes - das, Frau Tack, kann ich Ihnen nicht ersparen - möchte ich noch sagen: Am Ende nützt das beste Gesetz natürlich nichts - auch nicht im Tierseuchenschutz -, wenn entsprechende Stellen in Ihrem Haus und auch im LUGV für den Bereich der Veterinärmedizin und der Tiergesundheit nach wie vor unbesetzt sind. Ich denke, wir werden im Ausschuss auch noch einmal darüber zu sprechen haben, wie es mit den Stellen weitergeht, denn ein Gesetz braucht auch Beamte und Mitarbeiter, die es vor Ort und in der Fläche des großen Agrarlandes Brandenburg erfüllen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank! - Herr Abgeordneter Vogel, Sie sprachen mich als Vorsitzenden des Rechtsausschusses di
rekt an. Als Vorsitzender habe ich die Stellungnahme zu unterschreiben und die Ergebnisse der Beratung dem federführenden Ausschuss mitzuteilen.
Es ist leider so - das wissen wir alle -, dass Rot-Rot im Rechtsausschuss unseren Antrag abgelehnt hat. Aus der Stellungnahme ergibt sich - darauf weise ich ausdrücklich hin -, dass wir als CDU-Fraktion durchaus die Möglichkeit gesehen haben, die Annahme des Antrags auch ohne den darin enthaltenen Passus zum Nachtragshaushalt 2013 zu empfehlen. Das hat auch Kollegin Schulz-Höpfner in ihrem Redebeitrag verdeutlicht. Es gab also sehr wohl Kompromissbereitschaft auf unserer Seite, auf der Seite der antragstellenden Fraktion.
Ich sage es noch einmal deutlich: Rot-Rot hat es im Rechtsausschuss verhindert, eine andersgeartete Stellungnahme an den federführenden Ausschuss auf den Weg zu bringen.
Der Rechtsausschuss hat sich aber sehr wohl in dem Sinne klar positioniert - mit den Stimmen von Rot-Rot! -, dass bis zum Ende dieser Legislaturperiode ein Gesamtkonzept vorzulegen sei. Das hat der Rechtsausschuss dem federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie auch so mitgeteilt.
Insofern ist die Sachlage klar: Rot-Rot hat verhindert, dass unserer Antrag eine Mehrheit gefunden hat. Immerhin hat sich der Rechtsausschuss einstimmig dafür ausgesprochen, dass noch in dieser Wahlperiode ein Gesamtkonzept zu dieser Thematik vorgelegt wird. Insofern kann ich als Vorsitzender des Rechtsausschusses Ihre Haltung heute nur mit Verwunderung zu Kenntnis nehmen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank an die einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wir als CDU-Fraktion unterstützen Ihr Vorhaben und Ihren Antrag. Ich denke, er kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Wir haben nächste Woche im Innenausschuss die Anhörung zum Gesetz zur Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit.
Unsere Landesregierung hat in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen - das hatte ich in der 1. Lesung im Plenum begrüßt -, dass wir in Brandenburg zu einer interkommunalen Zusammenarbeit kommen: über Kreisgrenzen hinweg, zwischen Landkreisen und Kommunen. Nun kann mir heute niemand erklären - verzeihen Sie mir, sehr geehrter Kollege Richter -, warum wir mit allen anderen Nachbarländern Brandenburgs seit Jahren funktionierende Staatsverträge haben, die die interkommunale Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg regeln. Da, wo relativ wenig Menschen leben - an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern und zu Sachsen-Anhalt, im Westhavelland, an der Grenze zu Sachsen in Elbe-Elster und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz -, gibt es entsprechende Verträge. Aber da, wo die Hälfte der Brandenburger Bevölkerung lebt, im Speckgürtel von Berlin, wo die Verzahnung zwischen Stadt und Umland eigentlich am größten ist, wo es die größten Baustellen gibt und wo man rechtssichere Regelungen braucht, können Sie - so erklären Sie uns heute - die Vorteile und die Notwendigkeit eines solchen Staatsvertrags nicht erkennen.
Das ist eine erneute Bankrotterklärung der Landespolitik. Wir haben heute hintereinanderweg mehrere erlebt.
Man hat manchmal den Eindruck, der Landtag komme nur noch zusammen, um über Vorschläge lang und breit zu diskutieren und am Ende zu sagen: Es wird nicht gebraucht, es geht nicht, und wir können es nicht. - Ich frage mich, wozu wir eine Landesregierung haben, wenn man nicht einmal mehr mit dem Land Berlin einen Staatsvertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit aushandeln möchte. Man hat ein wenig den Ein
druck, dass es daran liegen könnte, dass Ministerpräsident Woidke und der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit nicht mehr recht miteinander reden können. Vielleicht ist das ja der Grund, warum Sie uns heute hier erklären, dass man einen Staatsvertrag an der Stelle nicht brauche. Mir erschließen sich Ihre Argumente nicht.
Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen. Wir haben nächste Woche die Anhörung im Innenausschuss, und ich hoffe, dass wir die offenen Fragen, was diesen Teil der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Land und der Stadt Berlin Berlin ist ja ein Stadtstaat- angeht, mit den Anzuhörenden klären können. Insofern gibt es aus unserer Sicht durchaus Nachsteuerungs- und Handlungsbedarf.
Andere Bundesländer haben entsprechende Verträge geschlossen, etwa Niedersachsen, das einen Staatsvertrag mit den benachbarten Stadtstaaten Bremen und der Metropole Hamburg geschlossen hat. Mir erschließt sich nicht, warum Brandenburg mit der Metropole Berlin in seiner Mitte keinen solchen Staatsvertrag brauchen soll. Ich kann nur hoffen, dass Sie im Rahmen der weiteren parlamentarischen Beratung - sofern wir den Antrag heute hoffentlich wenigstens an den Ausschuss überweisen - Ihre Meinung ändern und wir auch den Rat der Sachverständigen hören werden, die wir zur Anhörung in den Innenausschuss eingeladen haben. - Herzlichen Dank.
Darauf möchte ich auch Wert legen. Aber ich möchte zunächst auch im Namen der CDU-Fraktion - noch einmal zum Ausdruck bringen, dass wir es schon ein Stück weit missbilligen, dass der Ministerpräsident und ehemalige Innenminister beim Aufruf dieser beiden Dringlichen Anfragen sofort den Raum verlassen hat.
Es ist ja doch ein wichtiger Vorgang, der uns als Parlament heute in der Fragestunde beschäftigt.
Von 2008 bis 2013 - ich kann es Ihnen nicht ersparen - ist die durchschnittliche Interventionszeit um ca. 5 Minuten auf über 28 Minuten und 17 Sekunden im Jahr 2013 angestiegen. In der Presse konnten wir alle lesen - „Märkische Oderzeitung“ vom 21. Februar 2014 zum Bespiel -: „Polizei trickste bei Einsatzzeiten“.
Seitens der Polizeigewerkschaft wird berichtet, dass Polizeibeamte per Dienstanweisung verpflichtet wurden, bei Einsätzen, welche nicht unmittelbar mit einem verfügbaren Funkstreifenwagen untersetzt werden konnten, eine verzögerte Einsatzeröffnung vorzunehmen. Der Einsatz sollte durch die Einsatzbearbeiter gemäß der Dienstanweisung erst dann im dafür vorgesehenen Erfassungssystem eröffnet werden, wenn ein verfügbarer Funkstreifenwagen zum Einsatzort fährt.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie jetzt konkret als Konsequenz aus dieser Manipulation der Erfassung der Interventionszeiten in der Polizei eingeleitet?
Wir haben von Ihnen bisher nur gehört, Herr Innenminister, wie die Theorie dazu sein sollte, aber die Praxis war offensichtlich anders. Und wenn wir eine andere Praxis hatten, dann denke ich schon - haben die Bürgerinnen und Bürger und auch wir als Parlament den Anspruch, dass daraus handfeste Konsequenzen gezogen werden. Die möchte ich jetzt von Ihnen gern noch einmal hören.
Aber das haben sie in Einzelfällen offensichtlich nicht. Das haben Sie heute auch bestätigt.
Meine erste Nachfrage - ich habe mehrere - wäre: Ab wann hatten der jetzige und der vorherige Innenminister von diesem Vorfall Kenntnis?
Meine zweite Nachfrage: In welchen Polizeidirektionen und inspektionen galten vergleichbare Dienstanweisungen, die entweder schriftlich oder mündlich erteilt wurden?
Meine letzte Nachfrage - die ist natürlich auch im Zusammenhang mit dem Abbau der Zahl der Funkstreifenwagen zu sehen -: Wie bewertet die Landesregierung die an die Einsatzbearbeiter ergangene interne Dienstanweisung zur Manipulation bei der Erfassung der Interventionszeiten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Absinken der Anzahl der landesweit verfügbaren Funkstreifenwagen von 123 im Jahr 2012 auf 100 Funkstreifenwagen im 2013 eine unmittelbare Folge der von der Landesregierung umgesetzten Polizeistrukturreform samt Polizeiabbau ist?
Die zweite Frage meiner drei Nachfragen lautete: In welchen Polizeidirektionen und -inspektionen galten vergleichbare Dienstanweisungen, entweder schriftlich oder mündlich? Haben Sie das schon nachgefragt und aufgearbeitet oder nicht? Das ist die Frage, die im Raum steht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Ihrem Antrag geben Sie uns die Gelegenheit, hier noch einmal klar die Position der CDU zur generellen doppelten Staatsbürgerschaft darzulegen.
Ich weiß, dass ich heute am Rednerpult einen relativ schweren Stand habe, weil die FDP sich dem Antrag der Grünen ange
schlossen hat, obwohl sie damals in der Bundesregierung noch den Optionszwang mit beschlossen hat. Auch SPD und Linke haben sich mit ihrem Entschließungsantrag ziemlich weit auf die Grünen zubewegt, was die generelle Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft angeht.
Wissen Sie, es ist auch nicht schlimm, wenn man im Parlament einmal bei einem Thema isoliert ist. Draußen bei den Bürgerinnen und Bürgern - übrigens nicht nur in Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen, sondern auch bei uns in Brandenburg sind wir aber, glaube ich, mit unserer Position sehr gut aufgestellt.
Wir haben eine sehr differenzierte Position zur doppelten Staatsbürgerschaft, die Alltag in unserem Land ist. Jedoch lehnen wir es ab. Das haben wir in der Vergangenheit getan und werden dies auch heute tun. Wir werden auch in der großen Koalition im Bund weiter auszuverhandeln haben, dass generell alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen automatisch die doppelte Staatsbürgschaft haben und sich nicht für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, wenn sie volljährig sind.
Das möchte ich Ihnen auch noch einmal begründen. Wie bereits gesagt, haben wir diesbezüglich eine sehr klare Position und eine sehr klare Haltung. Im Übrigen wurde auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD eine sehr klare Formulierung dazu gefunden. Zudem will ich noch einmal an Folgendes erinnern: Die Union hat die Wahl gewonnen.
Die SPD verhält sich manchmal so, als ob sie als Juniorpartner im Bund irgendwie sagen will bzw. kann, wo es langgeht. Ich denke, Sie müssen sich auch im Bund langsam einmal darüber klar werden, dass Sie nicht mehr in der Opposition sind, sondern Regierungsverantwortung tragen und insofern auch einmal Dinge mitzutragen haben, die Sie im Koalitionsvertrag unterschrieben haben.
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist klar festgehalten, wie der Optionszwang auszusehen hat. Zudem verhandeln die Kollegen im Bund im Moment noch darüber. Insofern kommt der Antrag der Grünen eigentlich zu einer völligen Unzeit in den Landtag. Derzeit gibt es eine deutschlandweite Welle solcher Anträge der Grünen in allen Landesparlamenten zu einem Thema, zu dem die Landtage überhaupt keine Gesetzgebungszuständigkeit besitzen und zu dem im Bund noch nichts zu den Einzelheiten feststeht.
Es steht lediglich fest: Wir als Union im Bund - wir haben mit unserem Innenausschussvorsitzenden auch noch einmal Kontakt aufgenommen - vertreten weiterhin ganz klar die Haltung, dass es eine Abschaffung des Optionszwanges nur für Kinder und Jugendliche geben kann, die hier geboren wurden oder die hier aufgewachsen sind und einen Schulabschluss vorzuweisen
haben. Schließlich kann es nicht sein, dass jeder X-Beliebige ich sage das jetzt einmal so -, der im jugendlichen Alter nach Deutschland kommt, automatisch in den Genuss der doppelten Staatsbürgerschaft gelangen kann. Diese Haltung werden wir auch hier im Landtag Brandenburg als Landtagsfraktion nicht ändern.
Insofern staune ich über die FDP-Fraktion - aber Sie haben gleich noch die Gelegenheit, ihre Position vorzutragen -, dass sie sich so weit von der großen Mehrheit der Bevölkerung in unserem Land, die die doppelte Staatsbürgerschaft in dieser Form ablehnt, wegbewegt hat.
Wir werden jedenfalls diesem Antrag nicht zustimmen und das auch ganz klar mit unserem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen.
Nun vielleicht noch ein Punkt, der mir - wenn man über Staatsbürgerschaftsrecht spricht - wichtig ist und den alle Redner aus dem linken Spektrum völlig beiseite tun. Mit dem Staatsbürgerschaftsrecht sind Rechte und Pflichten zwischen dem Bürger und dem Staat verbunden. Man kann sich nicht einfach so mir nichts, dir nichts in völliger Beliebigkeit überall Rechte und Pflichten heraussuchen, wie es einem gerade passt. Das ist unsere Position zu diesem Thema.
Es gibt für die EU-Bürger - das ist klar - die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft, aber wir wollen nicht, dass jeder Bürger - egal, aus welchem Land dieser Erde er stammt - automatisch in den Genuss der deutschen Staatsbürgerschaft kommen und sich völlig beliebig entscheiden kann: Er behält seine Heimatsstaatsbürgerschaft, er nimmt die deutsche Staatsbürgerschaft mit dazu sowie alle Rechte und Pflichten, die sich daran binden. Wenn es ihm dann aber nicht mehr passt, beruft er sich auf seine Eltern und seine Herkunftsstaatsbürgerschaft.
Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Das sehen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland so wie wir. Insofern werden wir weder im Landtag noch im Bund in der Koalition unsere Haltung dazu ändern. Ich kann nur hoffen, dass dieser Antrag im Bund keine Auswirkungen haben wird. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin Münch, zuerst muss ich Ihnen ehrlich sagen: Ich finde, es ist eine Verharmlosung zu sagen, es sei unerfreulich, wenn man für ein Schulfach keine Noten auf seinem Halbjahreszeugnis bekommt.
Viele Schülerinnen und Schüler müssen sich gerade mit diesem Halbjahreszeugnis bewerben. Ich möchte einen Arbeitgeber sehen, der so ein Zeugnis in der Bewerbungsmappe vor sich hat. Man kommt als Schüler ja auch in Erklärungsnot, obwohl man es nicht zu verantworten hat, dass man keinen Unterricht erhalten hat. Der Arbeitgeber hat dann mindestens mehrere Fragezeichen, wenn er sieht, dass bei einem Fach ein Strich ist. Ich möchte nicht, dass wir als Landtagsabgeordnete und als Land Brandenburg dafür verantwortlich sind, dass Schülerinnen und Schüler in eine solch missliche Situation kommen. Das ist das erste, was ich feststellen möchte.
- Meine Frage kommt gleich. Haben Sie keine Angst. - Zuvor muss ich Ihnen auch noch sagen, dass ich nicht bestätigen kann, dass es Einzelfälle seien. Ich war in der vergangenen Woche bei einem Gespräch mit einer Oberschulleiterin. Allein an der Oberschule in Templin können 73 Stunden - vor allen Dingen WAT und Englisch - nicht gegeben werden, weil keine Lehrer da sind, weil wir dauererkrankte Lehrer haben.
Meine Frage ist jetzt - weil die Kollegen von Rot-Rot darauf so gespannt sind -:
Sie haben gemeinsam mit dem neuen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke 10 Millionen Euro mehr für die Vertretungsreserve angekündigt. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Bei mir in der Uckermark, im ländlichen Raum funktioniert diese Vertretungsreserve nicht, weil meine Schulleiterin weder angehende Lehramtskandidaten hat, die sie vorübergehend einstellen
kann, noch ausreichend Lehrer im Ruhestand findet, die sie an ihrer Schule für eine befristete Zeit anstellen kann.
Meine Frage ist jetzt, Frau Münch,
was Sie zu tun gedenken, um dieses Missmanagement bei der Umsetzung dieser erhöhten Vertretungsreserve vor allen Dingen in den strukturschwachen ländlichen Regionen Brandenburgs in den Griff zu bekommen. Ganz offensichtlich ist es so, dass die Erhöhung der Vertretungsreserve bei den Schulen, in der Praxis - jedenfalls bei mir, im ländlichen Raum - nicht ankommt.
Die Frage an Sie, Frau Münch, ist: Haben Sie das Problem erkannt, und was gedenken Sie zu tun, um gegenzusteuern?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister Holzschuher, ich denke, dass wir uns bei diesen Gesetzen fraktions- und parteiübergreifend besser einig werden können, liegt vor allem daran, dass sie aus dem Innenministerium kommen. Die Gesetze, die aus dem Innenministerium kommen - wenn ich es mit denen aus dem Bildungsministerium vergleiche - sind handwerklich zunächst einmal besser gemacht, das darf ich an dieser Stelle als stellvertretender Innenausschussvorsitzender und auch als Oppositionspolitiker vielleicht einmal sagen.
Wir haben, was die Problemlage angeht, eine Situation, die wir alle, glaube ich, kennen. Vor allem alle aus den ländlichen Regionen können bestätigen, dass wir aufgrund des demografischen Wandels und der sinkenden Einwohnerzahl, vor allem in der Peripherie des Landes, eine Veränderung haben, die sich auf die finanzielle Kraft, aber auch auf die Verwaltungskraft unserer Kommunen auswirkt. Ich durfte als stellvertretendes Mitglied in der Enquetekommission eine lange Zeit daran mitarbeiten, wie wir mit den Empfehlungen, die die Enquetekommission erarbeitet hat, eine Grundlage dafür schaffen können, dass wir diese Entwicklung, die in den Kommunen ansteht, auch angehen können.
Ein wichtiger Punkt in der Enquetekommission war immer die Frage der Verbesserung und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, weil wir natürlich mit der verbesserten interkommunalen Zusammenarbeit auch die Möglichkeit sehen, die Qualität der Aufgabenerfüllung in unseren Städten und Gemeinden sowie Amtsverwaltungen zu sichern und zu verbessern, die Bürgerfreundlichkeit zu steigern und auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in unseren kommunalen Verwaltungen zu verbessern.
Wenn wir uns die konkreten Punkte ansehen, vor allem auch die Frage der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung auf unterschiedlichen kommunalen Ebenen, die bisher so nicht möglich war - dass in Zukunft Landkreise gemeinsam mit der untersten kommunalen Ebene, mit Städten und Gemeinden, Dinge angehen können -, stellen wir fest, dass das ein deutlicher Fortschritt ist, den auch wir als Opposition nur begrüßen können und auch unterstützen werden.
Wir werden heute dieses Gesetz an den Innenausschuss überweisen. Wir werden eine Anhörung vereinbaren und uns dort mit den Einzelheiten zu beschäftigen haben. Wir als CDUFraktion sind gern bereit, uns konstruktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess zu diesem Gesetzentwurf einzubringen.
Ich denke, es gibt noch ein paar Punkte, wo wir die interkommunale Zusammenarbeit betreffende Dinge nicht ganz ausgereizt haben, die wir noch verbessern könnten.
Ich will ein paar Punkte nennen: die Förderung der verstärkten Zusammenarbeit der Kommunen bei internen Servicebereichen - gemeinsamer Einkauf, gemeinsame Bewirtschaftung von Immobilien -, aber auch Personaldienstleistungen und Informationstechnologien. Da haben wir noch Reserven, die im Gesetzentwurf auch noch nicht so dargestellt sind, wie man sie vielleicht ausgestalten und regeln könnte. Wir sind gern bereit, das weiterhin einzubringen.
Die Frage der Backoffice-Lösungen haben wir in der Enquetekommission auch viel diskutiert. Wir müssen uns im Zusammenhang mit diesem Gesetz ansehen, ob wir nicht auch dadurch die Verwaltungseffizienz stärken und kommunaler Ansprechpartner vor Ort für die Bürger bleiben und trotzdem eine Bündelung der Aufgabenerfüllung im Hintergrund vornehmen können. Durch gemeinsame Dienstleistungen können die Kosten kapitalintensiver Betriebe und Einrichtungen auf mehrere Schultern verteilt werden. Wir haben weniger Abschreibungsaufwand für Fahrzeuge und Maschinen.
Also Sie sehen, es geht dann sehr ins Detail, und wir werden versuchen, unsere Vorstellungen im Rahmen der weiteren Diskussionen auch im Innenausschuss einzubringen. Was wir uns in jedem Fall in der weiteren Beratung dieses Gesetzes gemeinsam vornehmen sollten, ist, sich auch die positiven und negativen Erfahrungen anzusehen, die es mit der interkommunalen Zusammenarbeit an einzelnen Stellen, in einzelnen Bereichen schon gibt. Es ist ja nicht etwas, was wir völlig neu erfinden. Wir sollten auch einen Blick darauf werfen, was bisher in Brandenburg im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit eigentlich gelaufen ist.
Ein Letztes muss ich allerdings noch ansprechen, was vielleicht auch die Debatte etwas eintrüben wird: Es ist natürlich so, dass mir die Bürgermeister und Hauptverwaltungsbeamten im Land sagen: Wisst ihr, es ist schön und gut, dass ihr euch im Landtag jetzt Gedanken über die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit macht, aber wir haben eine andere Frage, die uns derzeit - vor allem auch mit Blick auf das Wahlprogramm der SPD - umtreibt: Wie geht es denn nun eigentlich mit der Verwaltungsstrukturreform weiter? Wie wird denn in Brandenburg in Zukunft nun über eine kommunale Gebietsstruktur diskutiert?
- Ja, Frau Nonnemacher, Sie haben gleich die Möglichkeit, hier noch einmal Ihre Vorstellungen deutlich zu machen. Ich will nur sagen: Die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit kann man eigentlich nicht am Anfang stellen, sondern die stellt sich danach, weil die Bürgermeister natürlich im Moment alle nach Potsdam schauen und wissen wollen, was nun aus ihrer Gemeinde wird. Wird ihre Gemeinde selbstständig bleiben können oder nicht?
Solange diese Frage nicht beantwortet ist und immer noch unbeantwortet im Raum steht, wird sich kaum ein Bürgermeister
freiwillig auf den Weg machen, entsprechende Bemühungen anzustellen, um die interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden, mit Partnergemeinden voranzutreiben. Insofern sind wir natürlich auch weiterhin auf die Debatte von morgen zu den kommunalen Gebietsstrukturempfehlungen und -diskussionen - die wir jetzt von der SPD auf dem Tisch haben - gespannt. Wir werden sehen, wie es dann im Innenausschuss mit diesem Gesetzentwurf weitergeht. Wir sind gern bereit, konstruktiv mitzuarbeiten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird im Grunde genommen in drei Gesetze eingegriffen, werden in drei Gesetzen Änderungen vorgenommen. Ich will sie einmal alle drei kurz hier in der 1. Lesung anreißen.
Im Haushaltssicherungsgesetz werden die Regelungen in Artikel 1 und Artikel 2 des Haushaltssicherungsgesetzes von 2003, die sich im Grunde genommen zeitlich erledigt haben, aufgehoben. Da geht es vor allem um die Frage der Personalbedarfsplanung, die im Grunde genommen schon im Jahr 2007, das war die Zielzahl, die damals 2003 festgesetzt wurde, erreicht wurde und an der auch gearbeitet wurde. Ich denke, es ist ausreichend, wenn man in Zukunft in der Landeshaushaltsordnung einen entsprechenden § 17a neu einfügt, in dem man die ganze Problematik der Personalbedarfsplanung weiterhin regeln kann.
Zum Zweiten wird im Verwaltungsmodernisierungsgesetz eine entsprechende Anpassung an die Dinge vorgenommen, die sich zeitlich und fachlich überholt haben. Ich denke, auch da können wir als CDU-Fraktion durchaus mitgehen.
Wir werden dieses Gesetz heute in den Innenausschuss überweisen. Es geht vor allem um die Regelung der elektronischen Erfassung und Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen, die aus meiner Sicht unproblematisch ist.
Aber ich möchte schon heute hier in der 1. Lesung Ihre Aufmerksamkeit auf einen Punkt lenken, den ich wirklich bedenklich finde, nämlich die Frage, ob wir als Landtag Brandenburg das Landesorganisationsgesetz wirklich so neu formulieren wollen, wie es uns die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf vorschlägt, wonach es am Ende so sein wird, dass über die Frage der Errichtung, über die Schließung, die Umstrukturierung, die Neuschaffung, wie auch immer, von oberen Landesbehörden und unteren Landesbehörden nicht mehr wir als Gesetzgeber das letzte Wort und die Entscheidung zu treffen haben, sondern dies über die Verordnungsermächtigung die Landesregierung selbst tun kann. Wir haben nicht umsonst in Artikel 96 der Landesverfassung einen ganz klaren Gesetzesvorbehalt. Der Verfassungsgeber hat uns den bei der Neugründung des Landes mit auf den Weg gegeben, nicht ohne Grund, weil es schon eine wesentliche Frage ist, wie Landesbehörden organisiert sind, an welchen Stellen, in welcher Form, in welcher Größe, mit welchen Aufgaben. Ich habe in der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung gelesen, warum dies in Zukunft nicht mehr notwendig und auch nicht mehr zeitgemäß sein soll. Es wird geschrieben, dass es zeitlich zu aufwendig sei, ein solches Gesetzgebungsverfahren durch den Landtag zu bringen, vor allem, wenn sich nach einer Landtagswahl eine Regierung neu bilden möchte und Ministerien neu zugeschnitten werden. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wir haben doch heute in einem Musterbeispiel erlebt, in der 2. Lesung zum Gesetz über die Neustrukturierung der Schulämter, wie schnell eine Landtagsmehrheit Behördenstrukturen verändern kann.
Leider - muss ich Ihnen sagen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns dafür etwas mehr Zeit gelassen und die Expertise der Sachverständigen, die wir im Ausschuss angehört haben, genauer ausgewertet hätten. Wir sollten nicht im Eiltempo eine völlige Neustrukturierung der Schulbehörden vornehmen.
Wie lautet die Begründung, die Sie uns gegeben haben? Die Landesregierung schreibt, wir sollten unsere Gesetzgebungskompetenz abgeben, weil wir zu langsam seien. Angesichts dessen muss ich fragen: Wozu haben wir den Landtag Brandenburg eigentlich noch? Wozu sind wir Gesetzgeber? Warum haben wir in der Landesverfassung eine solche Regelung, wenn wir uns gleichzeitig mit einem solchen Gesetz diese wichtige Aufgabe aus der Hand nehmen lassen und der Landesregierung quasi die Gesetzgebungskompetenz übertragen wollen?
Das ist einfach nicht in Ordnung, und davor möchte ich schon in der 1. Lesung warnen. Im Innenausschuss wird dazu noch eine Anhörung stattfinden.
Ich kann Ihnen schon an dieser Stelle sagen, dass unsere Fraktion einer solchen Regelung auf keinen Fall zustimmen kann. Die Zuständigkeit für die wichtige Frage, welche oberen und unteren Landesbehörden wir haben wollen und wie die Struktur aussehen soll, dürfen wir als Gesetzgeber nicht aus der
Hand geben. Die Landesregierung darf nicht eine so weitreichende Verordnungsermächtigung erhalten.
Ich kann Sie alle, auch Sie in den Regierungsfraktionen, nur bitten, sich mit diesem Gesetzesvorschlag der Landesregierung auseinanderzusetzen und an dem einen oder anderen Punkt nachzusteuern. Wir als Opposition können nur mahnen. Die Geschichte des Landtags Brandenburg als Parlament mit eigener Gesetzgebungszuständigkeit ist noch sehr jung; so lange gibt es den Landtag Brandenburg noch nicht. Ich wiederhole: Dass wir angesichts dessen die Kompetenz für diese wichtige Aufgabe, die unsere Landesverfassung berührt, freiwillig und ohne Not aus der Hand geben, ist nicht nachvollziehbar. Die Begründung lautet, Koalitionsgespräche und Regierungsbildung dauerten zu lange, wenn man den Gesetzgeber an der Frage der Errichtung von Behörden noch beteiligen müsse. Ich sage: Lieber sollten sich diejenigen, die eine Koalition bilden, bemühen, die Koalitionsverhandlungen schnell zu führen. Das hat doch aber mit dem Gesetzgeber, mit unserer Rolle im System aus Legislative und Exekutive nichts zu tun.
Das wollte ich uns allen von hier vorn mahnend mit auf den Weg geben. - Herzlichen Dank.
Mit dem Winterfahrplan 2014 verkehrt die Regionalbahn 12 wieder durchgehend zwischen Templin und Berlin-Lichtenberg. So viel zu dem Erfreulichen. Um einen Korrespondenzanschluss zur Linie RE 5 zu gewährleisten, wartet die Regionalbahn 12 seit dem Fahrplanwechsel in Oranienburg in beiden Richtungen allerdings bis zu 25 Minuten. Die Pendler aus der Region Uckermark und Oberhavel sind damit bis zu 45 Minuten pro Tag länger in der Bahn unterwegs als bisher.
Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe sind für diesen pendlerunfreundlichen Fahrplan der RB 12 zwischen Templin und Berlin-Lichtenberg ursächlich?
Vielen Dank für diese Information. - Diejenigen, die in der Regionalbahn 12 nach Berlin-Mitte fahren, können in Oranienburg warten und den nächsten Zug nehmen. Es gibt genügend Anschlussmöglichkeiten von Oranienburg nach Berlin-Mitte. Das aber kann kein Grund dafür sein, dass die anderen, die aus Templin und Zehdenick nach Berlin-Lichtenberg oder anderswo in den Osten der Stadt wollen, weil sie dort arbeiten, jeden Tag 45 Minuten Lebenszeit verschwenden müssen. Insofern wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dieses Versprechen einlösen und wir vielleicht zum Juni eine vernünftige Lösung hätten. - Herzlichen Dank.
Nach einem Pressebericht vom 19. November ist beabsichtigt, den Leiter der Zentralabteilung im Umwelt- und Gesundheitsministerium in das Justizministerium zu versetzen, wo er die Abteilung für Strafrecht, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug übernehmen soll.
Ich frage die Landesregierung: Was befähigt nach ihrer Auffassung den langjährigen Leiter der Zentralabteilung im Umwelt- und Gesundheitsministerium, ohne juristische Staatsexamina die Fach- und Rechtsaufsicht über die Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg zu übernehmen?
Herr Minister Schöneburg, Sie können sich denken, dass ich mit Ihrer Antwort nicht einverstanden und nicht zufrieden bin. Ich habe Nachfragebedarf.
Als Erstes möchte ich meine Nachfrage vorwegschicken: Sie sind schon der dritte linke Minister in Brandenburg, der offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten mit der Leitung des Ministeriums und seiner Verwaltung hat.
Ich frage ganz genau nach: Ist es richtig, dass der für die Justiz und Verfassung zuständige Minister im hochsensiblen Ministerialbereich, der für die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften und - dies dürfte die Öffentlichkeit besonders berühren - die Sicherheit der Gefängnisse zuständig ist, eine anerkannte Justizexpertin durch einen Justizlaien zu ersetzen beabsichtigt, von dem er bislang vorrangig nur weiß, dass die Parteifreundin des Justizministers, Frau Ministerin Tack, ihn nicht länger in ihrem Ministerium beschäftigen möchte?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir jetzt in der 2. Lesung des Nachtragshaushalts
sehr lange und intensiv über das Geld und über Anliegen, die sinnvoll sind und viel Geld kosten, die wir uns nicht leisten können, diskutiert haben, kommen wir jetzt zu einem Gesetzentwurf, der für viele Bürgerinnen und Bürger im Land eine sehr große Verbesserung mit sich bringt, nämlich die Verbesserung des Rechtsschutzes gegenüber Aufgabenträgern und gegenüber Beitragsbescheiden und Abgabenbescheiden. Er kostet nicht einen Cent, sondern im Gegenteil, er wird sogar noch zu
einer Entlastung unserer Brandenburger Gerichte und zu einer Entlastung der Justiz beitragen.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf erreichen - wir haben ihn ja im Innenausschuss beraten; wir hatten dort eine Sachverständigenanhörung dazu -, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Wir nehmen zur Kenntnis, dass rund 70 bis 80 % der Bürger ins Widerspruchsverfahren einsteigen, aber die wenigsten davon gehen damit vor Gericht und haben die Kraft, eine Klage durchzuziehen, wenn sie meinen, zu Unrecht veranlagt und von den Aufgabenträgern nicht rechtens behandelt worden zu sein. Wir sehen daher die Notwendigkeit, diese Musterverfahren verpflichtend einzuführen. Im Moment haben wir aufgrund des geringen Streitwertes - das haben auch die Sachverständigen und Richter dargestellt - eine relativ geringe Anwaltsvergütung, die Fälle sind aber so gelagert, dass bei der Überprüfung der Satzungen und auch der Kalkulationen ein unglaublich großer Prüfungsaufwand betrieben werden muss, der mit diesem Honorar gar nicht entgolten werden kann. Insofern wäre die verpflichtende Schaffung von Musterverfahren ein großer Schritt in die Richtung, den Bürgern endlich den Rechtsschutz zukommen zu lassen, der ihnen in unserem Rechtsstaat auch zustehen müsste. Wir können mit diesem Gesetzentwurf diesen Widerspruch auch auflösen.
Andere Länder sind da schon weiter; auch das hat die Anhörung gezeigt. Wir hatten einen Richter vom Landgericht Schwerin in der Anhörung, der in seiner Stellungnahme und in seinem Statement ganz klar gesagt hat, wie die Lage ist. Es ist eben so, dass erfahrungsgemäß Verfahren mit relativ geringem Streitwert geführt werden und eben nur niedrige Gerichtsgebühren und Anwaltskosten entstehen und aus gerichtlicher Sicht der Eindruck entsteht, dass sich die betroffenen Bürger zu Prozessgemeinschaften zusammenschließen und dann anteilig die Kosten des Musterverfahrens tragen können.
Wir haben im Rahmen der Ausschussberatungen weiterhin festgestellt, dass wir diese Verfahren in anderen Rechtsgebieten schon lange haben. Wir haben sie im Bereich des Zivilrechts, wir haben sie im Bereich des Steuerrechts, wir haben sie auch im Bereich des Kapitalmarktrechts. Wir haben auch festgestellt, dass die Bedenken der Koalitionsfraktionen gegenüber unserem Gesetzentwurf nicht zutreffend sind, dass etwa ein Verstoß gegen höherrangiges Recht befürchtet werden müsse. So besteht nicht einmal die Gefahr - weder was die VwGO angeht, noch was unsere kommunale Selbstverwaltung angeht.
Wir haben auch gesehen, dass die Regelungen, die wir vorschlagen, praktikabel sind. Wir haben zur Kenntnis nehmen können, dass es in Mecklenburg-Vorpommern einen wirklichen Befriedungseffekt auch in diesem langen Streit bezüglich der Altanschließerbeiträge gegeben hat. Das hat uns der Richter vom Landgericht Schwerin in seiner Stellungnahme ganz klar ins Stammbuch geschrieben. Es gibt eine Erleichterung für alle drei Seiten des Prozesses - für die Kläger, für die Beklagten, also auch für die Aufgabenträger, und eben für die Justiz.
Nach alldem bin ich erstaunt gewesen, dass unser Gesetzentwurf dann im Innenausschuss, als wir dort die letzte Beratung darüber hatten - Sie hatten ja genügend Zeit; wir hatten den Gesetzentwurf vor der Sommerpause eingebracht -, ohne jede Diskussion, ohne jeden Wortbeitrag von den Kollegen der SPD
und der Linken abgelehnt wurde. Wenn ich in Richtung des Kollegen Scharfenberg schaue, muss ich sagen: Von Ihrer Fraktion waren die ordentlichen Mitglieder des Ausschusses bei dieser wichtigen Frage gar nicht anwesend.
Es wundert mich, ehrlich gesagt, dass Sie, Herr Scharfenberg, obwohl Sie im Haus waren, nicht einmal an der Beratung und Abstimmung im Innenausschuss teilgenommen haben, obwohl Sie, als Sie noch in der Opposition waren, den Bürgern draußen jahrzehntelang etwas anderes erzählt haben. Diesen Vorwurf kann ich Ihnen heute nicht ersparen.
Ich frage mich, ehrlich gesagt, auch, wenn Sie sich schon nicht einmal zu Wort gemeldet haben und noch nicht einmal in der Lage waren, einen Änderungsantrag zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, mit welchen inhaltlichen Einwänden Sie den Bürgerinnen und Bürgern Ihre heutige Ablehnung erklären und vor allem auch uns hier erklären werden, warum Sie diesem Gesetzentwurf bei der gleich folgenden Abstimmung nicht zustimmen werden. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Redebeiträge, auf Ihre Argumente. Wir haben im Mai nächsten Jahres Kommunalwahlen, wir haben im Herbst Landtagswahlen, und ich wünsche Ihnen viel Glück dabei, den Bürgerinnen und Bürgern draußen im Land Ihre heutige Ablehnung zu erklären. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Scharfenberg, ich bin Ihnen für Ihren Redebeitrag außerordentlich dankbar, denn Sie haben damit zumindest heute einmal die Katze aus dem Sack gelassen, worum es bei Ihrer Ablehnung wirklich geht.
Sie haben gerade selbst gesagt, es sei eigentlich ein vernünftiger Gesetzentwurf. Es sind vernünftige Vorschläge, und die Bedenken, die dagegen vorgetragen wurden, sind eigentlich nicht haltbar und auch nicht wirklich berechtigt.
Jetzt frage ich mich, aus welchem Grund Sie dann trotzdem den Bürgerinnen und Bürgern draußen im Land - und denen sind Sie verpflichtet, nicht einzelnen Verbänden, nicht einzelnen Aufgabenträgern, nicht einzelnen Parteikollegen in irgendwelchen Kommunen - diese Verbesserung des Rechtsschutzes vorenthalten. Sie könnte zu Befriedung eines Konflikts beitragen, der uns alle seit Jahrzehnten in Brandenburg beschäftigt. Auf diese Frage möchten wir von Ihnen heute noch eine Antwort haben.
Ein abschließender Punkt: Die namentliche Abstimmung hat natürlich den Vorteil, dass man den Bürgern draußen im Land sagen kann, wie sich jeder Einzelne bei dieser Sachfrage verhalten und hier abgestimmt hat. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit etwas Positivem beginnen. Wir haben uns als Fraktion sehr gefreut, nachdem wir im Frühjahr den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis genommen haben, das in einem bayerischen Fall entschieden hat, dass sowohl Verjährungsfristen als auch die Festsetzungsverjährung im kommunalen Abgabenrecht nicht auf den Sanktnimmerleinstag verschoben werden dürfen, sondern dass es da auch ein zeitliches Ende geben muss, und dass auch unsere Landesregierung hierbei relativ schnell aktiv geworden ist und ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt hat. Dies wird auch für die Zukunft zu einer Klarstellung dieser zeitlichen Obergrenze und Höchstfrist maßgeblich beitragen.
Wir hatten dazu im Innenausschuss insgesamt zwei Anhörungen und haben uns im Ausschuss sehr intensiv mit diesem Gesetzentwurf befasst. Ich kann für unsere Fraktion sagen, dass wir die Grundintention, eine zeitliche Obergrenze einzuführen, zwar begrüßen, aber die im Gesetzentwurf getroffenen Regelungen nicht mittragen wollen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf erarbeitet. Ich möchte Ihnen erläutern, wie wir dazu gekommen sind.
Es ist so, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, der Gesetzgeber hat einen großen Ermessens- und Gestaltungsspielraum, wie er diese zeitliche Obergrenze definiert.
Wir haben in diesem Gesetzentwurf zwei Fristen. Ich möchte mit der ersten, nämlich der zeitlichen Obergrenze, beginnen. Die Landesregierung schlägt uns eine von 15 Jahren vor. Infolge der Auswertung der Anhörungen und auch mit Blick auf andere Rechtsbereiche, wo wir solche Fristen haben, haben wir uns entschieden, Ihnen eine zehnjährige zeitliche Obergrenze vorzuschlagen.
Im Steuer- und Abgabenrecht haben wir die höchste gesetzliche Sonderfrist bei zehn Jahren für Steuerhinterziehung, zum Beispiel im § 169 Abgabenordnung. Man fragt sich schon, warum der Beitragsschuldner schlechter gestellt sein soll als der Steuerhinterzieher. Ich denke, das ist ein sehr schlagkräftiges Argument, warum als zeitliche Obergrenze mit Blick auf die Fälle, die in der Zukunft kommen werden, die Frist von zehn Jahren eigentlich ausreichen müsste. Des Weiteren haben wir Ihnen empfohlen, die Hemmung, die die Landesregierung uns vorgeschlagen hat, zeitlich anders zu wählen und anders zu begründen.
Im Gesetzentwurf führt die Landesregierung aus, dass aufgrund der besonderen Lage nach der deutschen Einheit zehn Jahre bis zum 3. Oktober 2000 angesetzt sind, in der die zeitliche Ober
grenze und die Verjährung nicht greifen, sondern aufgrund dieses besonderen Sachverhaltes gehemmt sein sollen.
Wir schlagen Ihnen in unserem Änderungsantrag vor, diese zeitliche Hemmung zu verlängern, nämlich auf 14 Jahre, bis zum Ende des Jahres 2004. Das möchte ich Ihnen gerne begründen: Wir haben erst zur Mitte des Jahres 2004 überhaupt Klarheit über die wirksame Gründung unserer Aufgabenträger und Zweckverbände gehabt. Erst in diesem Jahr haben wir als Gesetzgeber, aber auch die Regierung und die Kommunen aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung wirklich Klarheit gehabt, sodass spätestens im Jahr 2004 jedem klar sein musste, dass auch die Altanschließer zur Beitragsveranlagung mit herangezogen werden müssen. Insofern ist es aus unserer Sicht besser begründet und fundierter, diese Hemmung etwas länger zu gestalten und die zeitliche Obergrenze, die auch für die Fälle in der Zukunft Geltung haben wird, von 15 auf zehn Jahre herunterzunehmen.
Damit kommen wir im Ergebnis - das muss man auch so ehrlich sagen - zu einem Jahr weniger Zeit für die Aufgabenträger, die Altanschließerbeiträge noch einzusammeln. Wir stehen als CDU-Fraktion aber auch ganz klar auf dem Standpunkt, dass es jetzt schon viele Jahre bekannt ist, dass die Altanschließerbeiträge veranlagt werden müssen. Die Zweckverbände wissen und tun dies auch. Insofern ist dieser verkürzte Verjährungsvorschlag aus unserer Sicht der bessere. Ich kann Sie nur bitten, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.
Wenn dies, wovon wir ausgehen, nicht passieren wird, ist für uns auch ganz klar, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen werden. Das hat im Übrigen auch damit zu tun, dass Sie sich eben beim Tagesordnungspunkt 7 ohne stichhaltige Argumente dagegen ausgesprochen haben, Musterverfahren zuzulassen und verpflichtend einzuführen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, ich möchte nur ganz kurz sprechen, weil mich Herr Scharfenberg direkt angesprochen hat.
Herr Scharfenberg, wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir uns die Zeit genommen, die zweite Anhörung, die wir durchgeführt haben - und es kommt nicht so oft vor, dass man zwei Anhörungen zu einem Gesetzentwurf durchführt -, in Ruhe auszuwerten und dann im weiteren parlamentarischen Verfahren auch die Möglichkeit zu eröffnen, daraus noch Rückschlüsse zu ziehen. Wenn Sie sich aber dafür entschieden haben - das hatten Sie in der Hand, Sie haben die Mehrheit hier im Haus -, dieses Gesetzgebungsverfahren in einem derartigen Eiltempo noch im November durch den Landtag zu bringen, sodass es eigentlich gar nicht möglich war, die vielen schriftlichen Stellungnahmen und die vielen Argumente, die in der Anhörung vorgetragen wurden, überhaupt noch in der Ausschussberatung für einen Änderungsantrag zu berücksichtigen, dürfen Sie uns nicht vorwerfen, dass wir unseren Änderungsantrag fristgemäß erst nach der Innenausschusssitzung zu diesem Gesetzentwurf eingebracht haben.
Sie hatten Angst davor, dieses Gesetz im nächsten Jahr, vor den Kommunalwahlen durchs Parlament zu bringen. Sie wollten es unbedingt im November haben. Aber dann dürfen Sie sich auch nicht darüber beklagen, dass unser Änderungsantrag nicht eher auf dem Tisch gelegen hat. - Herzlichen Dank.
Bisher haben die Landkreise vom Land finanzielle Mittel zur Sicherstellung von notwendigen Busersatzverkehren für vom Land abbestellte Bahnlinien erhalten. Eine dieser abbestellten Bahnlinien ist die Strecke Templin - Joachimsthal - wo es weiter
geht nach Eberswalde -, deren Wiederinbetriebnahme von der rot-roten Landesregierung kategorisch abgelehnt wird. Nunmehr wurde auch der Zuschuss des Landes für diesen Busersatzverkehr ersatzlos gestrichen, sodass die betroffenen Landkreise diese Aufgabe allein finanzieren müssen.
Ich frage die Landesregierung: Warum werden diese Verkehrsleistungen, die bisher eine Aufgabe des Landes waren, nicht als landesbedeutsame Linien weiter finanziert?
Die L 15 ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen der B 96 in Fürstenberg und der B 109 in Prenzlau. Aus diesem Grund ist sie auch in das Grundnetz eingestuft, was mittlerweile, glaube ich, leider die wenigsten Straßen in unserem Land sind. Nichtsdestotrotz wird die notwendige Instandsetzung der Straße im Abschnitt Lychen/Abzweig Mahlendorf immer wieder verschoben.
Deshalb frage ich heute die Landesregierung: Wann können die Bürgerinnen und Bürger vor Ort damit rechnen, dass diese wichtige Landesstraße gemäß ihrer Verkehrsfunktion im Grundnetz saniert wird?
Ich war mit meiner Nachfrage relativ zügig, weil ich nicht erwartet habe, dass Sie mir heute zusagen können, dass wir in kurzer Zeit die komplette grundhafte Sanierung dieser Landesstraße hinbekommen. Schließlich haben wir schon oft über diese Themen gesprochen. Zudem weiß ich, dass in dieser Koalition die Bereitschaft sehr gering ausgeprägt ist, in diesem Bereich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.
Herr Minister Vogelsänger, inwieweit können wir zumindest den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Autofahrern in der Region zusagen, dass dringend notwendige Reparaturen an der Straßendeckschicht vorgenommen werden? - Die Anzahl der Löcher in dieser Straße steigt stetig an, vor allem durch den derzeitigen Umleitungs- und den Schwerlastverkehr - etwa alle drei bis vier Minuten fährt ein 40-Tonner über diese Straße, da der gesamte Stettiner Schwerlastverkehr gegenwärtig über diesen Abschnitt geführt wird. Aus diesem Grund kann man auf dieser Straße kaum noch fahren. Insofern wäre eine Reparatur, die möglichst kurzfristig erfolgen sollte - auch aufgrund der Winterschäden auf dieser Straße -, zumindest eine Notlösung für die Übergangszeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir waren in Brandenburg im Bereich der Informationsfreiheit zu Zeiten der Neugründung unseres Landes einmal ganz weit vorne. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, das auch in der Landesverfassung dazu einen Artikel mit einer Extra-Regelung hat, für die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Informationszugang so festzuhalten. Wir haben mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen Entwurf vorliegen, mit dem wir kleine Schritte machen, um Dinge zu verbessern. Aber ich sage ganz bewusst: Es ist nicht der große Wurf. Das haben offensichtlich auch die Regierungsfraktionen bemerkt, sonst hätten sie nicht einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf und nun kurzfristig auch keinen Entschließungsantrag zum Regierungsentwurf auf den Weg gebracht.
- Das haben Sie angekündigt, das ist richtig.
Gehen wir die Dinge einmal Punkt für Punkt durch. Zum Ersten ist es so, dass die Rechtszersplitterung in dem Bereich zwischen dem Akteneinsichtsrecht, dem AIG, und dem Zugang zu Zahlen, Daten und Fakten zu Umweltinformationen aufrechterhalten bleibt. Da ist keine Vereinheitlichung vorgesehen. Wir haben in unserem Antrag Vorschläge gemacht, wie man da eine Harmonisierung vornehmen kann.
Für uns sind die drei wesentlichsten Punkte: erstens der Bereich Open Data - dazu steht im Entwurf der Landesregierung nichts. Wir haben in unserem Antrag dazu einen Extra-Paragrafen vorgeschlagen, § 7a, um eine proaktive Veröffentlichungspraxis durch die Behörden einzuführen. Die Regierung hat dazu nichts gesagt, die Fraktionen von SPD und DIE LINKE haben sich - immerhin - entschlossen, es in ihrem Entschließungsantrag aufzugreifen. Aber da - das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen - muss ich als Abgeordneter dieses Hauses ehrlich sagen: Sie alle sind Mitglieder dieses Hauses, haben die Regierungsmehrheit und können im Gesetzgebungsverfahren doch wohl Ihre eigenen Ideen und Vorschläge in Form von Gesetzesänderungsanträgen einbringen und müssen nicht im Rahmen einer 2. Lesung eines Regierungsentwurfs mit Entschließungsanträgen an die Landesregierung appellieren, irgendwann später vielleicht einmal Dinge einzuführen oder vorzunehmen.
Da - das muss ich ehrlich sagen - hätte ich Ihnen an dieser Stelle mehr Mut gewünscht. Die Möglichkeiten dazu haben Sie.
Damit sind wir beim nächsten Punkt: dem Anwendungsbereich. Er wird nach dem vorliegenden Entwurf etwas ausgeweitet; das ist positiv, das will ich überhaupt nicht verheimlichen. Wir haben uns aber mehr gewünscht. Wir haben in unserem Antrag die Ausweitung auch auf Private, die für staatliche Stel
len tätig sind, vorgeschlagen. Wir haben bewusst auch bezüglich des Verfassungsschutzes eine Ausweitung des Anwendungsbereichs vorgeschlagen sowie den rbb und die ILB in den Anwendungsbereich genommen. Dazu - das muss ich heute konstatieren - hat der Regierungsentwurf nichts gesagt. Immerhin haben Sie mit Ihrem Änderungsantrag für den rbb und die ILB weiter reichende Vorschläge eingebracht, was ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüße und positiv hervorheben will.
Ansonsten haben wir dann als dritten Punkt - was für uns wichtig war - die Bereichsausnahmen zu reduzieren. Da haben wir in unserem Antrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung auch einen Vorschlag gemacht. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie diesen aufgreifen - immer verpflichtend, eine objektive Abwägung vorzunehmen, ob man eine Bereichsausnahme zulässt oder nicht.
Als letzten Punkt haben wir in unserem Entwurf deutlich gemacht, dass uns die Wahlfreiheit unserer Bürgerinnen und Bürger, die Informationsmittel selbst auszuwählen, wichtig gewesen wäre. Auch dazu waren Sie nicht bereit. Es ist jetzt so, dass die Entscheidung nicht bei demjenigen liegt, der die Information begehrt, sondern dass nach wie vor die Behörde entscheiden wird, welches Informationsmittel - ob Kopie oder andere Veröffentlichungen - gewählt wird.
Nach alldem ist die Lage also so, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung nicht zustimmen können, es sei denn, Sie entschließen sich heute dazu, unserem Änderungsantrag doch noch zuzustimmen. Das wird wohl nicht passieren. Insofern kann ich Ihnen sagen: Wir werden Ihren Antrag und Ihren Entwurf ablehnen und dem Antrag der FDPFraktion zustimmen. Was die Grünen angeht, muss ich ehrlich sagen, dass wir auch diesen Antrag ablehnen müssen, weil er uns an bestimmten Stellen dann doch wieder zu weit geht.
Ich kann zusammenfassend sagen: Die rot-rote Koalition hat ein sehr restriktives Verständnis vom Akteninformationszugangsrecht, die Grünen haben ein verdammt weitgehendes Verständnis vom Akteninformationszugangsrecht …
Wir liegen eigentlich genau in der goldenen Mitte.
Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Mike Bischoff, die Bemerkung „Kamera läuft“ verbitte ich mir, denn wir debattieren über dieses Thema nicht, weil die Kamera läuft, sondern weil es einen erheblichen Anteil von Schulen in unserem Land gibt, die unsere Kinder in Rechtschreibung nach einer Methode unterrichten, deren Verbot die Deutsche Gesellschaft für Lesen und Schreiben fordert, weil ein Großteil der Kinder dadurch nie schreiben lernt.
Jetzt komme ich zu meiner Vorrednerin. Liebe Frau Theiss, als wir unsere älteste Tochter in eine staatliche Grundschule eingeschult haben, haben auch wir gedacht, dass sie an dieser Schule in den ersten zwei, drei Schuljahren auf ganz normale Art und Weise lesen und schreiben lernt.
Wenn ich Ihnen jetzt sage, was wir an dieser Schule erlebt haben … Zwei Jahre lang sollten die Kinder ohne zugelassenes Lehrbuch im Fach Deutsch, ohne eine Fibel lesen und schreiben lernen; zwei Jahre lang konnten sie schreiben, wie sie wollten; die Fehler wurden nicht als solche kenntlich gemacht und auch nicht vom Lehrer korrigiert; es wurden keine Diktate geschrieben und keine Noten vergeben. Zum allerersten Mal tauchte die Rechtschreibmisere in der Vergleichsarbeit in Klassenstufe 4 auf - da war für viele Kinder der Zug schon lange abgefahren.