Ralf Holzschuher
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Beyer, die Antwort fällt kurz aus: Nein, den Anlass sehen wir nicht. Kommunale Unternehmen sind - anders als rein privatwirtschaftlich orientierte Unternehmen - nicht nur gewinnorientiert tätig, sondern dienen der Daseinsvorsorge. Sie sollen dafür sorgen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Zugang zu öffentlichen Leistungen gewährt werden kann, und deswegen ist es eben nicht per se möglich, etwa bei einem Theater oder einem öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen, sofort Gewinne zu erzielen; das dürfte unstreitig sein. Ich will nicht ausschließen, dass die Unternehmen in Bayern, wo es eine sehr starke kommunale Struktur und traditionell viele kommunale Unternehmen gibt, mehr als die Unternehmen im Land Brandenburg auch in wirtschaftlich interessanten Bereichen tätig sind. Das mag die Ursache für diese Statistik sein. Wenn Ihre Anfrage darauf abzielt - das würde mich freuen -, sind wir gehalten, in der nächsten Legislaturperiode im Rahmen der ohnehin anstehenden Evaluation der Kommunalverfassung darüber nachzudenken, ob wir unseren Unternehmen - ähnlich, wie es in Bayern der Fall ist - noch mehr Unterstützung gewähren sollten, sodass sie noch erfolgreicher wirtschaftlich tätig sein können - selbstverständlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der FDPFraktion für diese Anfrage durchaus dankbar. Am Ende der Legislaturperiode haben wir damit nun ein Thema, welches ansonsten kaum präsent ist, weil - zu Unrecht, weil Stiftungen in der Tat eine ganz bedeutende Angelegenheit sind und - so hoffe ich - in den nächsten Jahren in unserem Land durchaus noch wichtiger werden.
Wenn wir über Stiftungen sprechen, dann müssen wir natürlich wissen, dass die Stiftungslandschaft in Deutschland eine sehr komplexe ist, und zwar gerade auch, was die Rechts- und Organisationsformen angeht. Nicht alles, was sich Stiftung nennt, gehört auch zur Stiftungsaufsicht des Landes. Es gibt Stiftungen öffentlichen Rechts und Stiftungen bürgerlichen Rechts und darunter dann unselbständige, also nicht rechtsfähige, sowie rechtsfähige Stiftungen. Die Stiftungsaufsicht umfasst nur die selbständigen Stiftungen bürgerlichen Rechts. Deshalb haben wir auch nur begrenzte Erkenntnisse über die gesamte Stiftungslandschaft und deren Bedeutung. Wir können auch nur darüber spekulieren, warum nun gerade Brandenburg noch weniger Stiftungen hat als andere ostdeutsche Bundesländer. Warum Ostdeutschland gegenüber Westdeutschland anders dasteht, hat Frau von Halem soeben gesagt.
Insgesamt liegt es aber nicht daran, dass wir eine stiftungsfeindliche Atmosphäre hätten; das hat auch niemand behauptet. Auch die Stiftungsaufsicht, die in meinem Ministerium angesiedelt ist, geht sehr sachorientiert und kompetent an ihre Aufgaben heran. Sie ist selbstverständlich auch an vielen Dingen beteiligt, wenn es darum geht, konstruktiv-beratend tätig zu werden. Wir haben daher auch einen Zuwachs an Stiftungen im Land. Das ist positiv.
Auch ich habe mich erst kürzlich davon überzeugen können, als ich beim 7. Stiftungstag in Potsdam-Hermannswerder anwesend war, wie vielfältig die Stiftungslandschaft in unserem Land ist. Das alles ist wichtig und interessant. Aber einen darüber hinausgehenden konkreten Handlungsbedarf vermag ich nicht zu erkennen. Da bin ich auch den Vorrednern, insbesondere Herrn Burkardt, dankbar, dass hier sehr deutlich auf den Punkt gebracht wurde, worum es geht.
Ich bin auch etwas überrascht von der Staatsnähe, die die FDP beim Thema Stiftungsrecht hier zeigt. Aber man lernt ja bekanntlich nie aus; von daher kann man vielleicht auch am Ende
einer Legislaturperiode eigene Positionen - in diesem Fall diejenige der FDP - zur Rolle des Staates überprüfen. Vielleicht war das der Ansatz dazu. Ich aber möchte das beim Stiftungsrecht nicht tun. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag betrifft durchaus ein sehr ernstes Thema. Es ist so, dass ich durchaus überlegt habe, ob man da „ausholt“. Die Landesregierung darf ja immer ohne Redezeitbegrenzung, also sehr lange und ausführlich reden.
Ich muss das heute zum Glück nicht tun, weil das Thema morgen ohnehin wieder auf der Tagesordnung steht. Das ist schon angesprochen worden. Ich kann mich also heute auf ein paar Punkte beschränken, die den Antrag der FDP-Fraktion betreffen.
- Ja, das ist sicherlich zu viel, weil der Antrag - das ist gesagt worden - es von der Substanz her nicht wert ist. Ich will dennoch einige wenige Aspekte ganz kurz nennen.
Sie rennen offene Türen ein. Natürlich ermittelt die Polizei im Internet. So weit und so klug sind die auch schon. So schlecht sollten Sie unsere Polizistinnen und Polizisten nicht machen. Selbstverständlich sitzen beim LKA auch Experten, die gezielt danach fahnden. Aber „Beute zurück“ als Kampagne wäre doch eher lächerlich und grotesk und nicht erfolgversprechend.
Die Versicherungsunternehmen wissen um die Problematik, und die Politik hat den Kontakt zu den Versicherungsunternehmen. Das ist aber ein bundesweites Thema, weil das Problem auch ein bundesweites ist. Natürlich müssen die Versicherungsbedingungen bundeseinheitlich geregelt werden. Wir sind an dem Thema dran. Das ist ein Aspekt, aber, wie gesagt, der Bundesinnenminister ist eher gefragt.
Die Maßnahmen zur Koordinierung, bundesweit und europaweit, sind aktuell intensiv in der Diskussion. Wir haben darüber vor zwei Wochen auf der Innenministerkonferenz intensiv gesprochen und übrigens auch auf Anregung des Bundesinnenministers Beschlüsse gefasst, die genau die Vernetzung der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt bei dieser Thematik betreffen. Ich glaube, wir sind auf einem sehr guten Weg.
Dass Brandenburg motivierte Polizeibeamte braucht, das sehe ich auch. Wir haben sie auch; das ist das Schöne. Wenn wir sie noch etwas mehr motivieren können, dann können Sie sicher sein, dass Sie mich auf Ihrer Seite haben. Der Antrag hilft uns dabei aber nicht weiter.
Die Frage, ob sich Beschäftigte, die im Außendienst nicht einsetzbar sind, im Internet um die Beuterückholung kümmern sollten, überlasse ich dem Polizeipräsidenten, der die Einsatzfähigkeit seiner Kräfte viel besser beurteilen kann als dieser Landtag.
Im Ergebnis geht der Antrag leider - trotz der ernsten Problematik - an der Sache vorbei. Deswegen ist er abzulehnen. Morgen reden wir weiter. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg, es ist zunächst festzustellen, dass die Erfassung der politisch motivierten Kriminalität nach dem bundesweit abgestimmten Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ erfolgt; so heißt es exakt. Es wurde auf der Innenministerkonferenz am 10. Mai 2001 rückwirkend zum 1. Januar 2001 beschlossen. Seitdem wird es regelmäßig fortgeschrieben. Es ist die Grundlage dafür, dass wir überhaupt politisch motivierte Kriminalität - Rechtsextremismus, Linksextremismus, auch die Kriminalität im Ausländerbereich, die etwa vom Islamismus ausgeht - gesondert erfassen können.
Es gibt aber keine gesonderte Bundesstatistik mit den Bewertungsmerkmalen, die Sie angesprochen haben. Deren Aufnahme in die Statistik obliegt letztlich den Ländern. Wir haben zur Kenntnis genommen - es gab eine entsprechende Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums -, dass es 2013, statistisch erfasst, 8 673 Fälle linksmotivierter Straftaten gab, was als Steigerung um 40 % gegenüber dem Jahr 2012 dargestellt wird.
Was wir nicht nachvollziehen können, ist die Angabe im „Spiegel“, dass das konkret im Zusammenhang mit Sitzblockaden oder ähnlichen Delikten stehen soll. Das wird von der Statistik nicht erfasst. Es ist allerdings bekannt - das betrifft gerade politisch motivierte Kriminalität, ob von rechts oder von links -, dass in Wahljahren Sachbeschädigungen an Plakaten bzw. Schmierereien zunehmen und insoweit regelmäßig eine Steigerung erfasst wird. So ist das, wenn das System die Aufnahme dieser Daten in entsprechender Weise erfordert.
Ich betone: Wir können das von uns aus nicht im Einzelnen bewerten, weil dies den Ländern obliegt und die Bundesstatistik die Angaben nur zusammenfasst. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Polizei, das Innenministerium und ich, wir bekämpfen Kriminalität.
Die CDU bekämpft die Statistik. Das, meine Damen und Herren, ist etwas, was die Bürger im Lande nun wirklich am wenigsten brauchen. Die Landesregierung braucht allerdings objektive Daten zur Kriminalitätslage im Land. Deswegen - das habe ich mehrfach gesagt und das ist im Übrigen auch von niemandem in Zweifel gezogen worden - hat niemand im Ministerium angewiesen, dass irgendwelche Veränderungen, Manipulationen oder Beschönigungen an der Statistik vorgenommen werden. Im Gegenteil, ich gehe, seit ich im Amt bin - übrigens genauso wie mein Vorgänger Dietmar Woidke -, sehr offen mit den Daten um. In der Tat ist die Lage im Land, was die Kriminalitätsbelastung angeht, nicht gut. Wir haben in einigen Deliktsbereichen, Einbruchs- und Kfz-Diebstähle, erhebliche Zuwächse, und das - das habe ich von Anfang an gesagt - belastet, beunruhigt und besorgt die Menschen erheblich. Deswegen müssen wir gegensteuern.
Das ist unser Ziel, und deswegen haben wir immer einen klaren und offenen Umgang mit der Statistik gepflegt. Was Sie in den letzten Wochen und Monaten bei diesem Thema treiben, ist, den Eindruck zu erwecken, als hätte die Polizei im Land nichts anderes zu tun, als ihre eigene Arbeit schönzureden und zu manipulieren. Es ist eben nicht so, dass es darauf ankäme, nur die Führungskräfte im Blick zu haben. Sie werfen den einzelnen Polizistinnen und Polizisten vor, die mit der Statistik beschäftigt sind, dass sie etwas falsch machen.
Diesen schlechten Ruf, den Sie der Polizei im Land andichten, hat sie nun wirklich nicht verdient.
Ich nehme - das hatte ich gesagt - die Statistikzahlen so, wie sie sind.
Ich erwarte in der Tat von der Polizei, dass sie die Statistik nach fachlich bestem Wissen und Können erstellt. Die Statistik ist übrigens ein Bund-Länder-Produkt, eine bundeseinheitliche Richtlinie, die im Land Brandenburg einzuhalten ist. Daran habe ich nie Zweifel gelassen. Genau das erwarte ich von der Polizei.
Es gibt natürlich - das ist ein Ansatz für Diskussionen - Auslegungsprobleme,
zum Beispiel bezüglich der Definition von Tateinheit/Tatmehrheit. Wir haben im Oktober 2013 - lange, bevor hier irgendwer über Richtlinien und Auslegungen diskutiert hat - das Thema PKS-Erfassungsregeln im Bereich der Fallerfassung in die zuständige Kommission beim Bundeskriminalamt eingebracht, die sich damit befasst. Dort ist der Einsatz einer Arbeitsgruppe beschlossen worden, an der das Land Brandenburg, die Länder Sachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Niedersachsen beteiligt sind. In den nächsten Monaten wird zu dem Thema ein Ergebnis erwartet. Das ist es, was in dieser Angelegenheit zu tun ist: auf Fachebene eine Klärung herbeizuführen. Es ist nicht meine und im Übrigen auch nicht Ihre Aufgabe, uns bei der Auslegung von Richtlinien in die Details zu begeben; das sollen die Fachleute bei der Polizei tun, und das tun sie jetzt.
Im Übrigen ist dafür gesorgt worden, dass seit dem 7. April 2014 eine landeseinheitliche Richtlinie gilt, und die schon erwähnte Richtlinie der Direktion West, die nur kurzzeitig in Kraft war, ist damit außer Kraft getreten.
Meine Damen und Herren! Die Polizistinnen und Polizisten in Brandenburg sind verpflichtet, die Weisungen der LKA-Fachdirektion zu beachten. Sie kommen dieser Pflicht nach - davon bin ich überzeugt -, und sie werden die Erstellung der Statistik korrekt handhaben.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei Sätze zu dem, was Sie, Herr Lakenmacher, eingangs ausführten, sagen. Es ist ein völlig anderer Aspekt, und ich bin einigermaßen erstaunt, dass andere Abgeordnete noch nicht darauf eingegangen sind: In einem öffentlich laufenden Gerichtsverfahren ergreifen Sie Partei, indem Sie Vermutungen äußern, wohl wissend, dass der Polizeipräsident und andere am Verfahren Beteiligte sich gar nicht öffentlich äußern dürfen, weil sie Zeugen in diesem Prozess sind und, wenn es beantragt wird - Sie haben ja Aufklärung gefordert -, als solche aussagen werden zu der Frage, wie ermittelt wurde. Das ist von erheblicher Relevanz, zumal in einem Indizienprozess. Sie erwarten nicht ernsthaft von mir als Innenminister, nicht vom Justizminister und auch nicht vom Polizeipräsidenten oder dem Generalstaatsanwalt, dass wir uns in einem laufenden Gerichtsverfahren - noch dazu einem so brisanten - öffentlich positionieren. Ich halte es für schäbig, dass Sie den Polizeipräsidenten in eine derartige Lage bringen, ihm Unterstellungen an den Kopf werfen, gegen die er sich nicht verteidigen kann. Wir werden uns dazu nicht äußern, aber wir werden uns das merken, Herr Lakenmacher. - Danke.
Herr Abgeordneter Schulze, das klang ein bisschen nach einer Abrechnung mit einer ganzen Legislaturperiode und nicht mit einem Thema.
Über die Glaubwürdigkeit einzelner Abgeordneter, die ihre Position, auch ihre Sitzposition wechseln, will ich mich hier nicht äußern.
Aber eines, Herr Schulze, werden Sie mir nicht vorhalten können: dass ich behaupte, ich hätte damals die Polizeistrukturreform bekämpft. Nein, in der Tat, ich war wie die Fraktion der SPD insgesamt überzeugt, dass das der richtige Weg ist.
Ich bin weiterhin überzeugt, dass es der richtige Weg war, aber wir haben - und zwar nicht erst, seitdem ich im Amt bin, sondern auch schon zur Zeit meines Amtsvorgängers Dietmar Woidke - immer gesagt: Wir müssen uns die Lage im Land genau ansehen und entscheiden, wie wir reagieren. Deshalb hat es schon unter Dietmar Woidke und dann unter meiner Amtsführung Änderungen am ursprünglichen Konzept gegeben. Eine der Problemlagen, die wir damals nicht erwartet hatten, ist in der Tat die zunehmende Kriminalitätsbelastung im Land. Deswegen ist der Manipulationsvorwurf so grotesk; ich beschönige es doch überhaupt nicht. Das ist doch der Ansatz, warum wir sagen: Die ursprüngliche Zielzahl von 7 000 ist so nicht zu halten. Wir haben gegengesteuert, weil es sinnvoll und erforderlich ist und nicht, weil Wahlen anstehen, Herr Schulze.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Insbesondere vielen Dank, Frau Nonnemacher, für Ihren Beitrag, der mir vieles erspart.
Ja, meine Damen und Herren, auch ich bin für den Frieden
- ich meine es ernst - und die kommunale Selbstverwaltung. Auch ich bin für eine solide Finanzausstattung der Kommunen. Für Sicherheit und Ordnung stehe ich auch und für eine gute Infrastruktur und auch für eine qualitätsvolle Bildung.
Ich spreche da im Übrigen auch im Namen der Landesregierung.
Und wie ich erfahren habe, spreche ich da im Augenblick im Namen aller in diesem Parlament,
ich glaube, sogar im Namen der Zuhörer.
Ja, in der Tat, alle diese Positionen, die Sie hier - Frau Nonnemacher hat es so wunderbar charakterisiert - so blumig, so positiv darstellen, sind von jedem von uns sofort zu unterzeichnen. Aber solche Anträge, liebe Damen und Herren Abgeordnete von der CDU-Fraktion, braucht dieses Parlament, braucht das Land Brandenburg nun wirklich nicht.
Was wir bräuchten, wären - Sie haben es einmal versucht, das will ich ja anerkennen - in der Umsetzung dieser Anträge ein paar kontroverse Debatten über die eine oder andere Thematik. Aber das steht alles nicht darin.
Punkt 6 - der ist auch ein bisschen schwierig; das Heimatgefühl hat Frau Nonnemacher schon so ausgiebig dargestellt, dass ich das hier nicht toppen kann -
enthält aus meiner Sicht ein Problem, wenn Sie sagen „Notwendige Reformen dürfen nicht zu Lasten der Leistungsfähigkeit der Verwaltung gehen“. Das stürzte uns, wenn wir das in der Landesregierung so umsetzten, in unlösbare Widersprüche, weil: Was machen wir denn, wenn etwas notwendig ist, aber nicht umgesetzt werden darf? Wir dürften das Notwendige dann nicht tun.
Tatsächlich aber haben Sie nur die Enquetekommission zu den kommunalen Strukturen nicht richtig verstanden, die ja gesagt hat: Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung der Kommunen zu erhalten und zu stärken, sind Reformen notwendig. - Umgekehrt würde also ein Schuh daraus. Das ist die aus meiner Sicht einzige Kontroverse.
Im Übrigen sage ich: Ein so wunderschöner Antrag, ein so herrlicher Antrag! Ich hoffe, dass alle die Gelegenheit haben, das, was Frau Nonnemacher eben gesagt hat, noch einmal im Protokoll nachzulesen. Ich werde das tun, denn das war wirklich wunder-, wunderschön.
Damit ist, glaube ich, alles gesagt, wie wir zu diesem Antrag stehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt erinnert mich an einen Spruch, der vor genau 100 Jahren in dieser Region verbreitet wurde: „Gott schütze uns und Kaisers Hand vor Groß-Berlin und Zweckverband.“
Das passt ganz gut. In den vergangenen 100 Jahren sind wir deutlich weiter gekommen. Groß-Berlin gibt es seit 1920. Es
ließ sich damals also nicht verhindern, was diejenigen, die den Spruch verbreitet haben, bezweckten.
Die Befürchtungen sind nicht eingetreten, denn wir sind heute, was die Zusammenarbeit mit dem großen Berlin inmitten unseres Landes angeht, wesentlich weiter. Die kommunale Zusammenarbeit mit Berlin funktioniert durchaus auf vielen verschiedenen Ebenen. Das haben die Vorredner Manfred Richter und Stefan Ludwig schon ausgeführt. Schon im Rahmen des geltenden Rechts, also heute, ist viel mehr möglich. Das Land Berlin kann an Zweckverbänden im Land Brandenburg beteiligt sein, und Kommunen unseres Landes können nicht nur privatrechtliche, sondern auch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit Berlin schließen.
Es gibt aber einen grundlegenden Unterschied zu den an Brandenburg angrenzenden Flächenländern, mit denen wir Staatsverträge geschlossen haben - auch darauf ist hingewiesen worden -: Diese Flächenländer haben ihrerseits eine kommunale Struktur. Wenn Kommunen des Landes Brandenburg beispielsweise mit Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns einen Zweckverband bilden wollen, bedarf es eines gemeinsamen rechtlichen Rahmens, weil das - höherrangige - Landesrecht zu beachten ist. Da zwei Länder zusammenwirken wollen, brauchen wir einen Staatsvertrag.
Das, was wir gemeinsam mit Berlin erreichen wollen, können wir in unserem Gesetz regeln. Die Berliner sind ihrerseits gehalten, das zu tun. Das ist in der Tat eine Frage der Verhandlungen - aber nicht des Landes, sondern der Kommunen oder der Zweckverbände im Berliner Umland, die gemeinsam mit Berlin etwas planen. Das alles ist möglich.
Sollte es erforderlich sein, den rechtlichen Rahmen im Land Brandenburg zu verbessern, kann das möglicherweise im Rahmen der Gesetzgebung erreicht werden. Das entsprechende Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit ist ja gerade in der Diskussion und kann möglicherweise an dieser Stelle ergänzt werden. Ich bin davon überzeugt: Wir brauchen, was die rechtlichen Voraussetzungen angeht, keinen Staatsvertrag, um das zu erreichen, was gewollt wird.
Frau Nonnemacher, Sie haben vorhin gesagt, die Landesregierung delegiere immer wieder Verantwortung auf den Bund oder die Kommunen. In diesem Falle delegieren wir tatsächlich Verantwortung - an Sie, das Parlament des Landes Brandenburg. Ich sage es bewusst: Sie haben die Kompetenz, eine Regelung zu treffen, wenn etwas ergänzungsbedürftig ist. Warten Sie die Anhörung ab! Wenn im Ausschuss etwas gesagt wird, was Ihr Anliegen voranbringt, und wenn die Mehrheiten da sind, dann mag man das einführen. Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Unser Gesetzentwurf ist „rund“ und bedarf keiner Ergänzung.
Ich wiederhole: Es ist Sache dieses Parlaments, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens entsprechend zu entscheiden. Einen Staatsvertrag brauchen wir an dieser Stelle nicht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Thema Brand- und Katastrophenschutz haben wir in der Tat, unabhängig von Wahlzeiten, einen sehr breiten Konsens in diesem Landtag. Deswegen, denke ich, ist es gut und richtig, der CDUFraktion dafür zu danken, dass sie diesen Antrag heute zur De
batte gestellt hat, weil es wieder einmal für alle Fraktionen Gelegenheit gab zu betonen, wie zentral und wichtig die Zukunft eines funktionsfähigen Brand- und Katastrophenschutzes im Land ist.
Das Thema beschäftigt uns in diesem Landtag seit vielen Jahren zu Recht sehr intensiv; denn - das hat nicht zuletzt WernerSiegwart Schippel betont - ohne eine funktionsfähige Struktur der freiwilligen Feuerwehren im Land funktioniert der Brandund Katastrophenschutz nicht, funktioniert die Hilfe und die Rettung von Menschen nicht, funktioniert das Löschen von Bränden nicht, funktioniert in diesem Land sehr viel nicht.
Weil es derzeit noch so viele aktive Kameradinnen und Kameraden in den freiwilligen Feuerwehren im Land gibt, ist es derzeit tatsächlich noch so, dass es überall funktioniert und wir uns darauf verlassen können: Wenn wir sie brauchen, dann kommt die Feuerwehr.
Zu Recht haben aber alle Redner darauf hingewiesen, dass wir uns sehr intensiv Gedanken darüber machen müssen, wie sich die Zukunft der Feuerwehren im Land in zehn oder 20 Jahren darstellt, und zwar nicht nur wegen des demografischen Wandels, sondern auch wegen des gesellschaftlichen Wandels, den wir im Blick haben müssen. Die Menschen arbeiten häufig nicht mehr dort, wo sie wohnen, und haben auch andere Vorstellungen von ihrer Freizeitgestaltung, sodass es schwerer wird, als es in der Vergangenheit gewesen ist, so viele freiwillige ehrenamtliche Kräfte für eine so verantwortungsvolle, schwere und, ja, auch gefährliche Arbeit zu gewinnen, wie wir sie bei den freiwilligen Feuerwehren vorfinden.
Deswegen ist über die Ansätze, wie wir die Einsatzbereitschaft im Land künftig sichern können, in den vergangenen Jahren zu Recht intensiv diskutiert worden. Darüber muss weiter diskutiert werden.
Natürlich beschäftigt sich die Landesregierung, beschäftigt sich mein Haus damit sehr intensiv und kontinuierlich. Wir sind dabei - auch das ist gesagt worden -, die Konzeption für die Stützpunktfeuerwehren sehr konkret zu überarbeiten. Darin wird es sehr klare Festlegungen geben, wie es weitergeht. Dass es mit diesem sehr erfolgreichen Konzept der Stützpunktfeuerwehren weitergehen muss, das ist, glaube ich, allen, die mit der Thematik vertraut sind, klar. Es muss weitergehen, weil wir nur so überhaupt die Chance haben, als Anker in der Fläche die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Es ist einiges angesprochen worden, was darüber hinaus zu berücksichtigen sein wird. Wie gewinnen wir ehrenamtliche Kräfte? Frau Nonnemacher hat völlig Recht: Wir müssen darauf achten, mehr Frauen als freiwillige Kameradinnen in die Feuerwehren zu bekommen. Das ist heutzutage eine selbstverständliche Aufgabe, aber eben bei der Feuerwehr noch nicht ganz so selbstverständlich. Wenn wir mehr werben können „Frauen an den Brandherd“; eine wunderbare Kampagne -, dann haben wir schon einen wesentlichen Ansatz, um auch künftig die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Die Jugendfeuerwehren zu unterstützen ist ohnehin seit Langem Anliegen unseres Hauses, Anliegen der Landesregierung und, ich glaube, Anliegen aller in diesem Haus. Auch dabei ist in der Vergangenheit einiges erreicht worden. Wir haben jetzt tatsächlich mehr junge Menschen in den Jugendfeuerwehren
als noch vor ein paar Jahren. Der Trend hat sich umgekehrt. Das lässt hoffen, dass die Zukunft nicht so schlecht aussieht, wie manche befürchten.
Es ist aber richtig, wir werden darüber nachdenken müssen, ob die Einsatzbereitschaft überall im Land auf Dauer nur mit freiwilligen Kräften zu gewährleisten sein wird. Natürlich werden wir darüber nachdenken müssen. Das Land hat sich in diesen Bereichen nie seiner Verpflichtung entzogen, koordinierend und auch finanziell unterstützend tätig zu werden.
Es muss aber klar sein: Brand- und Katastrophenschutz sind klassische Aufgaben der Kommunen. Der Brandschutz ist eine der zentralen, ursprünglichen Aufgaben, die die Kommunen immer hatten. Wenn wir sie ihnen wegnehmen würden, dann wäre in der Tat mehr verloren als nur eine Aufgabe. Dann wäre in den ländlichen Regionen auch die Struktur gefährdet, die viel mehr bedeutet als nur Brandschutz. Das wissen auch alle hier. Es geht um das soziale Leben gerade auf dem Land.
Ja, aber nur, weil es schon so spät ist.
Na ja, nun nehmen Sie den Leuten doch nicht die Hoffnung, dass sich etwas Positives entwickelt.
Ja, das ist mir bekannt. - Trotzdem hat sich etwas geändert, nämlich, dass wir viel jüngere Kinder in die Jugendfeuerwehren aufnehmen. Das ist ein sehr sinnvoller Ansatz. Den hatten wir früher nicht, als Kinder erst in einem Alter zur Feuerwehr gehen konnten, in dem die Freizeitgestaltung in Sportvereinen oder sonst wo schon klar war. Jetzt können wir durch eine wesentlich frühere Herangehensweise viel eher dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche bei der Feuerwehr bleiben. Wenn man mit sechs Jahren an dieses Thema herangeführt wird, dann ist das viel besser, als wenn man versucht, bei Zehnjährigen Inter
esse zu wecken. Deswegen ist der Zuwachs ein positiver Zuwachs und nicht nur ein rein statistischer.
Unabhängig davon ist uns bewusst, dass wir daran arbeiten müssen, diese Bereiche weiter zu fördern.
Ich war vorhin bei dem Thema der Unterstützung der Kommunen und bei den kommunalen Aufgaben. Ich will noch einmal betonen: Der Brandschutz bleibt eine kommunale Aufgabe und deswegen ist es auch nicht so einfach zu sagen, das Land muss das Geld geben und dann wird es schon funktionieren.
Die Kommunen sind maßgeblich gefordert. Wir unterstützen das und werden das auch weiterhin unterstützen.
Dass wir das gemeinsam mit Ihnen tun wollen, ist auch klar. Deswegen ist es richtig, die Konzeption, die vor etwa drei Jahren in den Landtag eingebracht und hier beschlossen wurde, weiterzuentwickeln. Natürlich ist das richtig, und richtig ist es perspektivisch auch, das in Ruhe zu tun, in etwa nach dem Zeitplan, den der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vorsieht, und mit allen Beteiligten und Betroffenen, natürlich mit den Feuerwehren und insbesondere mit dem Landesfeuerwehrverband über alle Aspekte zu diskutieren.
Das ist sinnvoll, und das werden wir dann auch tun.
Der Antrag der CDU-Fraktion geht mir da viel zu sehr in die falsche Richtung und setzt viel zu viel Akzente, die in Ruhe diskutiert werden sollten.
Ich bitte um Zustimmung zum Entschließungsantrag. Das ist eine Basis für ein klares Signal. Da können wir dann, wenn wir es alle gemeinsam machen würden, auch das Zeichen setzen: Wir im Land, alle Fraktionen in diesem Landtag stehen für die Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Nonnemacher, die bundeseinheitliche Richtlinie des Bundeskriminalamtes stellt in der Tat verbindlich für alle Bundesländer eine vergleichbare Kriminalitätsstatistik sicher. Die Richtlinie gilt uneingeschränkt auch im Land Brandenburg.
Zur Erfassung etwa tateinheitlichen Handelns sind die Regelungen der Richtlinie in den Ziffern 4.4.2 und 4.4.3 maßgeblich und auch sehr klar formuliert. Die Handlungsanweisung aus der Direktion West vom 25. August 2013 weicht davon nicht ab, sondern soll diese bekräftigen. Im polizeilichen Alltag gibt es bei der Anwendung der Kriminalitätsstatistik oft schwierige Auslegungsfragen, und zwar ganz und gar nicht nur bei der Abgrenzung Tateinheit - Tatmehrheit, sondern bei einer Fülle von Problemfeldern. Das ist nichts Neues und kein Phänomen, das sich etwa nur auf Brandenburg beschränken würde, sondern solche Fragen stellen sich auch in allen anderen Bundesländern und werden dort seit vielen Jahren diskutiert.
Vor diesem Hintergrund dient die Handlungsanweisung als Hilfestellung, die unter anderem die Voraussetzungen der Tateinheit erläutern soll. Allerdings muss eine einheitliche Anwendungspraxis im gesamten Land gewährleistet sein, und deswegen ist das Polizeipräsidium über das Landeskriminalamt derzeit dabei, eine Handreichung zu erstellen, die dann landeseinheitlich ergänzende Hilfestellung geben soll.
In der Tat. In beiden Punkten gebe ich Ihnen Recht. Die erste Frage hatte ich schon beantwortet. Zum zweiten Aspekt: Es ist so, dass das Land Brandenburg bereits im vergangenen Jahr über die zuständige Kommission beim Bundeskriminalamt angeregt hat, eine Klarstellung der Richtlinie auf Bundesebene vorzunehmen. Das ist im Oktober 2013 im entsprechenden Gremium diskutiert worden, und zwar mit der Feststellung, dass diese Probleme in der Tat nicht nur im Land Brandenburg, sondern in vielen Bundesländern erkannt und kontrovers diskutiert werden. Es ist das Ziel, eine einheitliche Auslegungspraxis herbeizuführen. Das muss das Ziel bleiben. Insofern gebe ich Ihnen Recht. Das Präsidium arbeitet daran, zunächst einmal die Einheitlichkeit im Land mit einer Handreichung herbeizuführen.
Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass die Frage, wie man mit der Statistik umgeht, ohnehin eine ist, die jeder Praktiker, jeder Sachbearbeiter immer eigenverantwortlich anhand eines konkreten Falles beantworten muss. Ich verlasse mich darauf, dass das alle Sachbearbeiter kompetent und erfahren, wie sie sind, korrekt handhaben. Grundlage bleibt immer die Richtlinie des Bundes.
Es ist nicht meine Aufgabe, diese Anweisung zurückzuziehen ich habe sie ja auch nicht in die Welt gesetzt -, sondern ich sagte, es wird derzeit daran gearbeitet, eine einheitliche Regelung zu schaffen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Grundzüge dieses Gesetzentwurfs fraktionsübergreifend auf Zustimmung stoßen. Das ist etwas sehr Positives; denn es zeigt, dass das, was mit diesem Gesetzentwurf als Anliegen verfolgt wird - das muss ich, glaube ich, nicht wiederholen, da meine Vorredner das schon im Einzelnen dargelegt haben -, eine absolut sinnvolle und zweckmäßige Maßnahme ist und somit die Änderung unbedingt erforderlich und geboten erscheint.
Aus der Anhörung darf ich Ihnen zwei Zitate nennen, die belegen, dass wir uns, glaube ich, sehr große Mühe damit gegeben haben, alle im Vorfeld geäußerten Bedenken bei diesem Gesetzentwurf zu berücksichtigen. So hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, Frau Hartge, ausgeführt, dass die Regelung, die vorgelegt wird, im Vergleich mit den bereits bestehenden Regelungen zahlreicher anderer Bundesländer die engste und beste Lösung sei, um den Bereich Bestandsdaten zu regeln.
Der Sachverständige Prof. Dr. Albrecht vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht fasst in derselben Anhörung zusammen:
„Der Brandenburger Entwurf enthält einen hohen Standard an Sicherheit der Daten und an materieller und formeller Umsetzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Er geht über die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts teilweise noch hinaus.“
Wenn man das zugrunde legt, dann verwundert es, glaube ich, nicht, wenn ich sage: Ich sehe darüber hinaus keinen wesentlichen Änderungsbedarf. Wenn sich die SPD-Fraktion und ihr Koalitionspartner mit dem Änderungsantrag auf einen relativ kleinen Teilbereich beschränken, dann liegt das nicht daran, dass wir nicht offen und nicht kritisch miteinander umgehen könnten, sondern daran, dass dieser Entwurf tatsächlich rund und geschlossen ist, sodass nicht viel Änderungsbedarf besteht.
Insofern wundert es Sie, glaube ich, auch nicht, wenn ich sage: Ich sehe aus verschiedenen Gründen keine Veranlassung, dem Änderungsantrag Ihrer Fraktion, Frau Nonnemacher, mit dem Sie sich dem der FDP-Fraktion angeschlossen haben, zu folgen. Da muss ich Sie enttäuschen. Ich kann leider nicht die Empfehlung geben, dies umzusetzen.
Wenn wir uns nun darauf verständigen, dass dieser Entwurf Gesetz wird, dann erleichtert er die Bestandsdatenabfrage in Fällen konkreter Gefahr, wenn es darum geht, vermisste Personen und Suizidgefährdete zu finden oder vielleicht auch im Vorfeld gefährlicher Straftaten wie angekündigter Amokläufe tätig zu werden.
Die Bestandsdatenabfrage ist nicht dazu da, Herr Lakenmacher, die Statistik der Polizei zu verbessern. Der Respekt gegenüber dem Parlament und die Einhaltung der Tagesordnung verbieten es, näher auf das einzugehen, was Sie sonst noch aufgeworfen haben.
Herr Lakenmacher, ich weiß nicht, warum Sie während der Fragestunde nicht anwesend waren und mir jetzt auch nicht zu
hören. Hätten Sie vorhin die Gelegenheit genutzt, angesichts der Frage von Frau Nonnemacher klärende Nachfragen zu stellen, hätten wir uns Ihren Exkurs erspart. Das scheint Sie alles schon nicht mehr zu interessieren. Daraus entnehme ich, dass das Thema auch für Sie erledigt ist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch bei der Regelung der Abschiebungshaft, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in gewissen Teilen verändern wollen, gibt es relativ breiten Konsens, wenn auch nicht ganz so breiten wie bei dem zuvor beratenen Gesetzentwurf zum Polizeigesetz: Es gibt relativ breiten Konsens dahingehend, dass Abschiebungshaft immer das letzte Mittel sein muss, Konsens, dass es sich grundlegend von einem Strafvollzug unterscheiden muss, Konsens auch dahingehend, dass bei besonderen Gruppen von Personen Abschiebungshaft zu vermeiden ist.
Die Änderungen im Gesetzentwurf sind von den Vorrednern relativ gut vorgestellt worden. Ich möchte mich da kurzhalten und nur zwei Punkte betonen, die aus meiner Sicht wesentlich sind. Das eine ist das Thema der Unterbringung in einem Haftkrankenhaus. Es ist in der vorliegenden Form zulässig und ist auch europarechtskonform. Es ist konform mit allen anderen Richtlinien, die wir zu beachten haben, weil eine strikte Trennung von Strafvollzugsgefangenen selbstverständlich gewährleistet sein wird. Das Haftkrankenhaus der JVA Brandenburg an der Havel ist so groß, dass das rein praktisch ohne Probleme möglich ist. Sollte dieses Haftkrankenhaus tatsächlich eines Tages - aus welchen Gründen auch immer - so belegt sein, dass die Trennung nicht möglich ist, würde selbstverständlich die Unterbringung dort nicht erfolgen können. Wir werden im praktischen Vollzug unbedingt darauf achten. Die gesetzliche Grundlage, die geschaffen wird, ist aber für eine effektive Behandlung erforderlich.
Das, was aus meiner Sicht sehr positiv aufgenommen worden ist, insbesondere von den Kirchen und den Initiativen in dem Bereich, ist die Einführung eines Beirates. Das wird aus meiner Sicht dazu beitragen, die Zusammenarbeit mit diesen Initiativen weiter zu verbessern, zu intensivieren und vielleicht auch manche Missverständnisse abzubauen, die auch heute in der Debatte zu Tage traten.
Was die Entschließungsanträge angeht, wird es Sie nicht überraschen, dass ich dem Entschließungsantrag von SPD und Linken den eindeutigen Vorzug gebe, aber nicht, weil er sich in einem Teil mit dem anderen Entschließungsantrag deckt - es ist erfreulich, dass es da Konsens gibt -, sondern weil Punkte darüber hinausgehend nicht erfasst sind, die es mir unmöglich machen würden, dem anderen Entschließungsantrag zuzustimmen. Was soll ein Minister - zudem ein Innenminister - sagen, wenn er darauf hinwirken soll, dass keine rechtswidrigen Haftanordnungen von Richterinnen und Richtern ergehen? Wie soll ein Innenminister auf die Justiz, auf die unabhängigen Richter, dahin gehend einwirken, dass sie doch bitte schön rechtmäßig handeln? Das ist ein ganz merkwürdiger Teil.
Wenn dann auch noch die Bundespolizei für rechtswidrige Haftanordnungen die Kosten tragen soll - wohlgemerkt Anordnungen, die ein Richter erlässt -, weiß ich nicht, wie wir das umsetzen sollen.
In der Sache haben wir, wie ich sehe, Konsens: Abschiebungshaft ist Ultima Ratio und wird es im Land Brandenburg und bundesweit bleiben. Die Initiativen auf Bundesebene sehe ich durchaus. Ich möchte aber abschließend sagen: Eine grundlegende vollständige Abschaffung halte ich im derzeitigen System nicht für geboten und für möglich, weil es in der Tat immer Sonderfälle gibt, in denen wir sie brauchen. Da haben wir keinen Konsens. Ich hoffe trotzdem auf eine deutliche - mehrheitliche - Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abschlussbericht der Enquetekommission 5/2 - die übrigens einen guten Namen hatte: „Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020“ - ist hier am 22. November letzten Jahres intensiv diskutiert worden. Ich erinnere mich, dass wir in der Bewertung dieses Berichts sehr breiten Konsens erzielt haben. Ich selbst habe damals gesagt das sage ich auch heute wieder -, dass ich diesen Bericht als „positive Enttäuschung“ empfunden habe, Enttäuschung deshalb, weil ich nicht erwartet hätte, dass es einen so fundierten, klugen und konsensfähigen Abschlussbericht geben würde wie den, der uns vorliegt.
An dem, was damals diskutiert worden ist, hat sich bis heute aus meiner Sicht nichts Wesentliches geändert; denn es ist etwas, worüber wir diskutieren müssen. Das genau ist der Grundtenor dieses Abschlussberichts: kein abgeschlossenes, fertiges Konzept, kein Gesetzentwurf, der jetzt 1:1 umzusetzen wäre, sondern eine hervorragende Diskussionsgrundlage. Die Diskussion hat begonnen, nachdem der Bericht vorgelegt worden ist, und sie wird weitergehen.
Von daher bin ich etwas überrascht über den Tenor dieser Aktuellen Stunde, denn genau das ist es doch, was auch die Mitglieder der Enquetekommission wollen: dass wir diskutieren, wie wir uns die Zukunft des Landes vorstellen. Übrigens war die FDP eine der Beteiligten an dieser Kommission und eine der Fraktionen, die diesen Bericht uneingeschränkt mittragen wollten.
Was sind die Fakten? Was hat die Kommission uns als Diskussionsgrundlage mitgegeben?
Zur Kreisebene: In der Tat sieht die Kommission Reformbedarf. Sie sieht ihn aber unter der Maßgabe, dass es darum gehen muss, zu definieren, welche Landesaufgaben auf die untere Ebene - übrigens nicht nur die kreisliche Ebene - übertragen werden können.
Als zweites wesentliches Element beschäftigt sich der Bericht der Enquetekommission mit der unteren Gemeindeebene, mit der aus meiner Sicht viel spannenderen Ebene, der Frage: Was ist die Zukunft der Gemeinden, der Städte, der Ämter in unserem Land? Wie wollen wir die weiterentwickeln? - Viel zu viel wird in den letzten Jahren immer nur über die Frage der Kreisstrukturen diskutiert. Dabei ist das - ich habe es gestern gesagt, als es um die kommunale Zusammenarbeit ging -, was auf der untersten kommunalen Ebene passiert, das, was die Bürger wirklich interessiert, was sie betrifft, wo es um ihre Zukunft geht und darum, wie demokratische Partizipation zukünftig in unserem Land funktionieren kann. Da hat die Kommission wie ich meine - einen ganz wunderbaren Vorschlag gemacht. Sie hat sich nämlich offensichtlich den Titel dieser Enquetekommission vor Augen geführt, der zu möglichen Widersprüchen führen könnte. Bürgernah, effektiv und zukunftsfest - das könnte ja ein Widerspruch sein. Aus diesem Widerspruch heraus hat die Kommission den Vorschlag gemacht, keine zwangsweisen Fusionen auf der Gemeindeebene mehr vorzuschlagen, keine zwangsweise Veränderung der politischen Strukturen in
unserem Land. Das ist das, was an Bürgernähe erforderlich ist. Da, wo das demokratische Leben stattfindet, wollen wir nicht wieder eingreifen. Das schlägt die Kommission vor, und das ist auch - das betone ich - meine Meinung, das ist meine Überzeugung. So müssen wir auch zukünftig vorgehen: keine zwangsweisen Fusionen.
Ich war soeben etwas überrascht. Herr Schierack, Sie haben Bezug genommen auf eine Reform des früheren Innenministers Schönbohm, die genau das andere Modell vertreten hat, eine Reform, die - wie heute sehr viele sagen - viel zu kurz gegriffen, aber andererseits mit viel, viel Zwang gearbeitet und Verwerfungen im Land erzeugt hat, die in einigen Regionen noch nicht überwunden sind.
Auch heute haben Sie wieder von Fusionen geredet. Das genau ist etwas, was ich für nicht richtig halte und was die Landesregierung auch nicht unterstützt.
Aber die Kommission hat noch etwas anderes konstatiert. Sie hat konstatiert, dass wir neben der bürgernahen Gemeindestruktur effiziente, zukunftsfähige, zukunftsfeste Verwaltungen brauchen. Und da beides nicht zwingend zusammenpasst, schlägt sie vor, diese Verwaltungsstrukturen zu straffen und größere Verwaltungseinheiten zu errichten. Das ist ein ebenso kluger Vorschlag. Dabei ist es jetzt müßig, über 10 000 oder 9 500 oder 5 000 oder 15 000 zu reden,
sondern zunächst einmal ist für mich die entscheidende Festlegung: Wir brauchen größere,
effektive Verwaltungseinheiten. Und wenn wir uns - offenbar im Gegensatz zur CDU - darauf verständigen, dass wir keine zwangsweisen Fusionen wollen,
dann spricht in der Tat aus meiner Sicht auch nichts dagegen, größere Verwaltungseinheiten zu schaffen, die dann zukunftsfest wären. 5 000 - da gebe ich Frau Nonnemacher Recht - das wäre der Status quo und der ist nicht effektiv und nicht zukunftsfest.
Jetzt haben wir eine ganz spannende Entwicklung. Die Enquetekommission hat in der Tat einen Diskussionsprozess ausgelöst, der weit über diesen Raum und auch über den drüben auf dem Brauhausberg hinausgegangen ist. Ich bin jede Woche mehrfach - im Land unterwegs. Was ich erlebe, ist ein ganz spannender Prozess,
dass überall auf den unteren Ebenen Diskussionen laufen. Die Menschen sind schon sehr weit. Sie wissen, es muss sich etwas ändern.
Sie machen sich Gedanken, wie sich im Land etwas verändern kann. Diesen Prozess hat die Enquetekommission angestoßen. Statt sich darüber zu freuen, meine Damen und Herren von der CDU - Sie haben ja immerhin, das muss man anerkennen, den Anstoß gegeben, dass es diese Enquetekommission gibt - und das unterstützen, was da läuft, versuchen Sie jetzt, hier zu mauern. Das tun wir gerade nicht, sondern wir wollen diesen Diskussionsprozess unterstützen und fördern, der in der Tat darauf gerichtet ist, zunächst einmal freiwillig, aus Überzeugung, vor Ort andere, größere, bessere Einheiten zu schaffen. Er ist, wie gesagt, sehr weit.
Mein Eindruck ist, dass dieser Diskussionsprozess in den meisten Regionen des Landes schon so weit gediehen ist, dass wir für die nächste Legislaturperiode eine sehr gute Grundlage haben. Dann wird es sicherlich auch eines Tages erforderlich sein zu gucken, ob wir damit im Land einheitliche Verwaltungsstrukturen erzeugen, und dann wird es erforderlich sein, gesetzgeberisch einzugreifen - wohlgemerkt: immer unter Berücksichtigung der Vielfalt unseres Landes. Wir müssen auch überlegen, inwieweit die Strukturen im Berliner Umland mit denen in den dünn besiedelten, berlinfernen Regionen unseres Landes tatsächlich exakt identisch sein müssen. Das alles sind Dinge, die diskutiert werden müssen und vor Ort auch diskutiert werden.
Dann gibt es ganz viele andere spannende Fragen: Wie könnte denn so ein größeres Amt aussehen? Was ist denn, wenn eine kleine Gemeinde mit einer größeren, einer Stadt mit Mittelfunktion zusammengehen will, nicht - wohlgemerkt - als politische Einheit, aber verwaltungstechnisch? Wie machen wir das dann? Wie lösen wir das verwaltungstechnisch? Welche Änderungen sind an der Kommunalverfassung erforderlich? Frau Nonnemacher hat Fragen gestellt, die die Enquetekommission zu Recht aufgeworfen hat, Fragen, die kompliziert sind und die, bevor ein abschließendes Ergebnis auf den Tisch kommt, diskutiert - wohlgemerkt: diskutiert - werden müssen: mit den Betroffenen, mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Bürgermeistern, Amtsdirektoren und natürlich auch der Landrätin und den Landräten, mit allen im Land.
Anschließend werden wir eine neue Struktur auf dieser Ebene haben. Das, was der Ministerpräsident als Parteivorsitzender gesagt hat, deckt sich doch absolut mit den Empfehlungen der Enquetekommission.
Wenn wir noch einmal ganz kurz auf die Kreisebene übergehen, dann geht es genau dort darum, eine Funktionalreform durchzuführen, die kein Mittel ist, um Einsparungen zu erzielen, sondern ein Mittel, um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Das waren die Vorgabe und das Ziel der Enquetekommission.
Wenn wir diese Funktionalreform ernst nehmen, dann müssen wir in der Tat sehr genau beachten, was effektiv auf die Kreise oder die Kommunen übertragen werden kann. Wir müssen uns natürlich auch darüber im Klaren sein, was das kostet. Denn klar ist - das ist auch angesprochen worden -: Das ist konnexitätsrelevant, wenn wir Funktionen an die Kommunen übertragen. Selbstverständlich ist es das!
Wenn wir gleichzeitig sagen, es sei nicht zwingend ein Mittel, um Kosten zu sparen, dann müssen wir uns aber auch fragen dürfen: Was kostet es das Land? Wenn wir da nicht beliebig die Kosten in die Höhe schnellen lassen wollen, dann ist auch das ein Spannungsverhältnis: eine Funktionalreform, die effektivere, bürgernähere Verwaltungsstrukturen auf der kommunalen Ebene schafft und gleichzeitig - unter Beachtung des Konnexitätsprinzips - keine Mehrbelastung für den Landeshaushalt bringt. Das ist eine schwierige Frage - eine Frage, die wir diskutieren müssen und die diskutiert werden wird.
Natürlich ist der Auftrag - oder die Bitte, wie man in diesem Zusammenhang sagen muss - der Enquetekommission an die Landesregierung verstanden worden, sich darüber Gedanken zu machen. Sie können sicher sein, dass auch in meinem Haus Überlegungen bestehen, wie sich das auswirken könnte. Wir werden, wenn Fragen auftauchen, dabei unterstützend tätig werden. Aber im Augenblick ist nicht die Zeit für Festlegungen; das haben wir immer gesagt.
Es ist auch nicht Ziel der Enquetekommission gewesen - noch einmal -, ein fertiges, abschließendes Konzept vorzulegen, sondern mit allen Beteiligten im Land zusammen einen Weg einzuschlagen. Auf diesem Weg sind wir. Ich hoffe, dass wir ihn weiterhin so einmütig und gemeinsam beschreiten können, wie wir das in der Vergangenheit getan haben, trotz zwischenzeitlich stattfindender Wahlkämpfe. Danach wird es weitergehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Nonnemacher, für diese Frage. In der Tat - Sie haben es bereits in der Frage vorgelesen - dulde ich keine Manipulationen bei den Einsatzzeiten in der Polizei.
Wie Sie sich erinnern werden, habe ich im Rahmen der Aktuellen Stunde am 23. Januar 2014, also vor etwa einem Monat, versichert, dass sich die Interventionszeiten aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen, die im Laufe dieses Jahres wirken, verkürzen werden. Selbstverständlich habe ich damit nicht die Verfahrensweise gemeint, auf die Sie eben abgestellt haben und die auch Gegenstand der weiteren Frage von Herrn Lakenmacher ist - selbstverständlich nicht. Im Gegenteil, ich habe bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass es im alleinigen Interesse der Polizei, aber natürlich auch des Innenministers liegt, wenn die Erfassung ohne Veränderungen an den bisherigen Kriterien weitergeführt wird. Daran hat sich nicht das Geringste geändert.
Ich möchte deswegen kurz schildern, wie die Einsatzzeiten erfasst werden. Die Interventionszeit im Land Brandenburg umfasst die Zeit von der Einsatzeröffnung im Einsatzleitsystem „Elbos“ bis zum Eintreffen der Funkstreife am Ort. Das ist seit vielen Jahren so festgelegt. Es gibt eine Dienstanweisung aus dem Jahr 2008 - damaliger Innenminister: Schönbohm -, und seither ist diese Praxis nicht verändert worden; die Dienstanweisung ist zwar inhaltlich in anderen Bereichen verändert worden, aber in dieser Praxis nicht. Das ist die simple Grundlage der Erfassung: Eröffnung in „Elbos“, Eintreffen der Streife am Einsatzort.
Wann im Einsatzleitsystem der Polizei zu eröffnen ist, ist in der Dienstanweisung ebenfalls sehr konkret geregelt: unverzüglich, in dem Augenblick, in dem der Anruf eingeht. Das ist dann unproblematisch, wenn, wie in fast allen Fällen, der Anruf über 110 bei der Leitstelle eingeht, denn da ist das technisch gewährleistet und funktioniert automatisch.
In den Polizeiinspektionen gibt es Anrufe - zwar vereinzelt, aber es gibt sie - über normale Telefonnummern - wohlgemerkt: nicht über 110 -, die auch einen Einsatz erfordern. Auch in diesen Fällen ist selbstverständlich Voraussetzung, dass in dem Augenblick, in dem der Anruf eingeht, die Registrierung erfolgt, und wenn der Einsatzwagen am Einsatzort eintrifft, dann ist damit die Interventionszeit zu erfassen.
Das ist - wohlgemerkt - nicht der Regelfall, in keiner Weise, aber es kommt vor. Es muss selbstverständlich in gleicher Weise gewährleistet sein, dass die Erfassung der Einsatzzeiten erfolgt, wie das bei der Leitstelle ist.
Die in den Medien dargestellte Verfügung der Polizeiinspektion Cottbus/Spree-Neiße hat gegen diese geltende Dienstanweisung verstoßen,
ganz offensichtlich verstoßen. Es war daher folgerichtig, dass sie vom verantwortlichen Direktionsleiter sehr schnell wieder aufgehoben worden ist.
Der Sachverhalt, der sich im Dezember 2013 ereignete, wurde vom Polizeipräsidenten sehr intensiv ausgewertet und mit allen Führungskräften besprochen. Es ist klargestellt, dass die bisherige Dienstanweisung, die ganz einfach die Erfassung der Zeiten regelt, selbstverständlich weiter gilt.
Die Führungskräfte sind hinreichend sensibilisiert, dass der Polizeipräsident und der Innenminister derartige Praktiken nicht dulden werden, und es hat - soweit die Abfrage des Präsidiums erfolgt ist - auch in der Vergangenheit in keinem anderen Fall, in keiner anderen Inspektion vergleichbare Abweichungen von der Dienstanweisung gegeben.
Dies ist ein unerfreulicher Vorgang, aber er stimmt mich insofern positiv, als nämlich klar wurde, dass Mitarbeiter die Verfügung nicht einfach hingenommen, sondern sie weiter - wie auch Sie hier im Landtag - thematisiert haben. Das zeigt den hohen Grad ihrer Sensibilisierung und das Verantwortungsbewusstsein der Polizistinnen und Polizisten in den Dienststellen.
Das hat letztlich dazu geführt, dass die Verfügung sehr schnell wieder aufgehoben worden ist. - Sie brauchen darüber nicht zu lachen, weil ich das sehr, sehr ernst meine. Ich erwarte, dass sich Polizisten an Dienstanweisungen halten. Ich erwarte, dass das in diesem Fall mit jeder Konsequenz auch weitergeführt wird.
Wir werden - davon bin ich überzeugt - in den kommenden Monaten die Interventionszeiten im Land verbessern, aber nicht durch Manipulation an der Statistik, sondern durch reales Handeln im Interesse der Bürger. Das genau ist das Ziel der Polizeiarbeit. - Vielen Dank.
Ich sagte ja: Es hat eine Abfrage des Präsidiums in allen Inspektionen gegeben, und es ist dort mitgeteilt worden, dass in allen anderen die Dienstanweisungen beachtet werden.
Man muss sich noch einmal die Größenordnung vor Augen führen: Es geht hier in Cottbus in der fraglichen Zeit, im Dezember, um insgesamt zwölf Vorgänge. In der Tat ist der Regelfall nun einmal - das wissen, glaube ich, alle, die mit der Polizei in Kontakt treten -, dass man 110 wählt, wenn man einen Notfall melden will. Nur in besonderen Ausnahmefällen wird bei der
Inspektion direkt angerufen, sodass es also auch die Statistik nicht wesentlich beeinflusst. Aber falsch war es, und es darf sich nicht wiederholen. Das ist - wohlgemerkt nach Information des Präsidenten - in keiner anderen Inspektion vergleichbar gehandhabt worden.
Nein, Herr Goetz, die Antwort war richtig!
Also, Herr Goetz, da muss ich mich schon wundern, wie Sie das hier formulieren.
Ich habe gesagt: Es gab keine Veränderung, und es gibt keine Veränderung, es darf keine Veränderung der Dienstanweisung geben. Und wenn sich Einzelne vor Ort nicht daran halten, dann ist das möglicherweise dienstrechtlich zu untersuchen.
Aber es ändert nichts daran, dass die Erfassung - so wie sie in den vergangenen Jahren war - auch in Zukunft erfolgen soll. Das genau habe ich Ihnen gesagt, nichts weiter, und dazu stehe ich auch.
Herr Abgeordneter Wichmann, Sie haben ja zugehört, was ich auf die sehr ähnliche Frage der Abgeordneten Nonnemacher geantwortet habe. Ich gehe davon aus, dass Sie das auch soweit nachvollziehen konnten.
Was die Maßnahmen angeht, habe ich Ihnen ganz klar gesagt: Durch das Polizeipräsidium bzw. den Polizeipräsidenten ist ein Führungsgespräch mit allen Verantwortlichen in den Inspektionen geführt worden,
dass die Dienstanweisung gilt. - Ja, Sie sollten zuhören, das finde ich allerdings auch.
Ich wundere mich über Ihr Polizeibild, dass Sie nämlich meinen, Maßnahmen ergreifen zu müssen, um Polizeibeamte dazu anzuhalten, Dienstanweisungen einzuhalten. Mehr ist nicht erforderlich, denn Polizeibeamte im Land Brandenburg halten sich an die Vorschriften - Punkt!
Das waren mehrere Fragen. Ich hatte im Januar Kenntnis erlangt, und zwar gab es dort im Vorfeld der Aktuellen Stunde im zeitlichen Vorfeld, nicht im inhaltlichen Zusammenhang im Januar-Plenum bereits eine öffentliche Berichterstattung darüber. Deswegen ist das auch alles nicht so dringlich. Ich glaube, Ihr Kollege Lakenmacher hat genau diesen Sachverhalt in der Aktuellen Stunde auch schon angesprochen. Da war ich darüber informiert.
Wann der jetzige Ministerpräsident darüber informiert wurde, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann auch nicht erkennen, welche Bedeutung das haben sollte.
Sie haben dann generell auf die Entwicklung der Interventionszeiten Bezug genommen. Das ist etwas, womit ich sehr offen umgehe - all die letzten Monate. Das ist ja durch eine - dafür
danke ich noch einmal - Kleine Anfrage auch Ihrer Fraktion hier im Plenum sehr deutlich geworden. Ich bin immer bereit, solche konstruktiven Anfragen zu unterstützen, weil sie mir auch helfen, in der Arbeit voranzukommen. Das tun wir da, indem wir gesagt haben: Das akzeptieren wir nicht. Die Polizei hat den Auftrag durch diesen Landtag, die Interventionszeiten nicht schlechter werden zu lassen.
Sie sind schlechter geworden, das habe ich gesagt - genauso wie Sie das jetzt auch ausführen. Das alles ist öffentlich dokumentiert. Jetzt ist es Aufgabe der Polizei, diese Interventionszeiten mit bestimmten Maßnahmen, die ich mit veranlasst habe, in den nächsten Monaten zu verbessern. Dazu stehe ich. Ich bin auch überzeugt: Wir werden es in den nächsten Monaten erreichen, dass sie sich deutlich verbessern, und zwar - das möchte ich noch einmal betonen - nicht durch Veränderungen bei der Erfassung, durch statistische Tricks, sondern durch reales Handeln: indem die Streifenwagen schneller vor Ort eintreffen werden.
Das ist das Ziel, das ist die Vorgabe, die Sie hier gemacht haben, jedenfalls das Plenum in seiner Mehrheit. Ich weiß nicht, wer damals alles dem Entschließungsantrag zugestimmt hat. Aber die Fraktionen, die das unterstützt haben, können zu Recht erwarten, dass die Polizei des Landes, dass die Landesregierung diesen Beschluss umsetzt. - Sie haben noch irgendetwas gefragt.
Ich bitte Sie, Ihre Frage zu wiederholen, Herr Wichmann. - Es war noch eine Frage offen, Herr Präsident.
Entschuldigung, ich dachte, Sie hatten zugehört.
Offenbar nicht. Ich kann Ihnen das alles, was ich hier vorgetragen habe, gern noch einmal vorlesen. Es gibt eine Dienstanweisung, die auf einem Text beruht, den der damalige Innenminister Schönbohm - den kennen Sie auch - 2008 mit veranlasst hatte. Diese Dienstanweisung ist, was die fragliche Interventionszeit angeht, nicht verändert worden. Es gibt eine neue Dienstanweisung vom Februar 2013, die aber inhaltlich in diesem Punkt völlig gleich ist. Diese Dienstanweisung zur Erfassung der Interventionszeiten gilt im gesamten Bereich des Landes Brandenburg seit vielen Jahren unverändert fort. Alle Direk
tionen haben diese Dienstanweisung nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern beachten sie auch.
Wenn Sie fragen wollen, ob es andere Inspektionen im Land gab, in denen möglicherweise ähnlich wie in Cottbus gehandelt wurde, würde ich gern auf das Protokoll verweisen; das kann ich jetzt nicht. Ich muss also noch einmal sagen: Nein, gab es nicht. Der Polizeipräsident hat in allen Inspektionen eine Abfrage veranlasst. Alle Inspektionsleiter haben übereinstimmend bestätigt, dass man dort die Dienstanweisungen der Polizei, wie sich das gehört und wie das erwartet wird, einhält. Deswegen ist es ein Einzelfall in Cottbus.
Nein, hätte ich da Kenntnis gehabt, hätte ich die Gelegenheit genutzt - das können Sie mir abnehmen -, genauso, wie heute sehr deutlich zu sagen, was ich von derartigen Manipulationen halte. Vielleicht hätten wir uns dann diese ganzen eigenartigen Nachfragen -
- wohlgemerkt: es ist nachvollziehbar, dass sie gestellt werden; Entschuldigung, nicht falsch verstehen - in diesem Haus ersparen können. Das hätte ich dann schon gemacht, Herr Goetz.
Ja.
Es ist nicht meine vorrangige Aufgabe, das zu prüfen. Dafür sind andere da. Ob das jetzt ein Anlass ist, da einzuschreiten, werde ich derzeit nicht kommentieren.
Herr Abgeordneter Petke, ich empfehle Ihnen, diese Frage einmal mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Schuster, zu besprechen.
Die Antwort, die er Ihnen zu Ihrem Polizeibild geben würde die können Sie sich jetzt schon denken -, will ich hier lieber nicht geben.
Das verbieten der Respekt vor dem Hohen Haus und der Respekt vor den Abgeordneten, Herr Abgeordneter Petke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt ja manchmal Anträge - auch von kleinen Fraktionen dieses Hauses kamen in den letzten Jahren manchmal durchaus welche -, die eine Tür öffnen und in die Zukunft weisen. Aber der Antrag - und das ist mehrfach schon gesagt worden - ist wirklich das Anrennen mit einem riesigen Rammbock gegen ein sperrangelweit offenes Scheunentor. Das, was darin steht, ist schon Praxis im Land Brandenburg. Das ist sicher alles gut gemeint, aber zum heutigen Tag überflüssig.
Schon seit Beginn der Legislaturperiode setzt sich die Landesregierung übrigens dafür ein, dass die Optionspflicht abgeschafft wird. Bereits im Juni 2010 hat das Innenministerium die zuständigen Kommunalverwaltungen gebeten, das, worum es geht - nämlich die Gefahren des unfreiwilligen Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit - durch umfassende Information an die Betroffenen möglichst zu verhindern. Am 16. Dezember letzten Jahres - Frau Stark, Frau Fortunato haben darauf hingewiesen - ist durch das Innenministerium, von mir veranlasst, auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung eine Weisung an alle Kommunen ergangen, dass man bei der Anwendung des Rechts keine vollendeten Tatsachen schaffen soll. Ich sage das ein bisschen vorsichtig, weil natürlich das Gesetz gilt, und Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden, solange es nicht aufgehoben ist. Aber die Möglichkeiten, die hier im Zusammenhang mit der Informationsanordnung an alle bestehen, gestatten es - für eine lange Übergangsphase jedenfalls -, die doppelte Staatsangehörigkeit beizubehalten, bis - so hoffen wir - das Gesetz dies endgültig legalisiert. Das ist auch richtig so. Zeit wird es allemal.
Ich verstehe nicht, was vonseiten der CDU-Fraktion insoweit als Problem aufgeworfen wird. Sehen wir uns die Zahlen an: Wir reden im Land Brandenburg von etwa 30 - wohlgemerkt: 30! - Personen, die ab dem Jahr 2008 optionspflichtig wurden. Was ist das für ein Verwaltungsaufwand, für diese 30 Personen immer alle Prüfmaßnahmen vorzusehen und zu kontrollieren, ob die Ausübung der Option wirksam erfolgt ist. Das ist doch völlig unsinnig. Diese Einschätzung gilt vor allen Dingen dann, wenn man dem eine andere Zahl gegenüberstellt: 1 500 Personen wurden in derselben Zeit im Land Brandenburg eingebürgert - mit doppelter Staatsangehörigkeit.
Auf Bundesebene sind die Zahlen ähnlich. Dort gibt es zwar mehr Menschen, die unter die Optionsregelung fallen - von 2008 bis 2012 waren es etwa 20 000 Fälle in ganz Deutschland -, aber über eine Viertel Million Menschen sind in dieser Zeit in Deutschland eingebürgert worden - mit doppelter Staatsangehörigkeit und ohne Probleme. Es sind nicht die Verwerfungen ausgelöst worden, die die CDU hier ins Feld geführt hat. Ich glaube, die große Mehrheit der Deutschen ist in dieser Frage inzwischen deutlich weiter und empfindet es als Bereicherung, wenn die Menschen zu uns kommen uns sagen: „Wir möchten Deutsche sein!“ Es war vor einigen Jahrzehnten vielleicht nicht selbstverständlich, dass Menschen gern Deutsche sein wollten. Heute aber sagen diese Menschen: „Wir möchten in Deutschland dazu beitragen, dieses Land voranzubringen.“ Darüber sollten wir uns freuen.
Das Anliegen der Antragsteller ist gut, der Antrag aber aus den dargelegten Gründen überflüssig.
Der Entschließungsantrag weist tatsächlich darüber hinaus. Diesen finde ich, das überrascht Sie sicherlich nicht, besser. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Nonnemacher, die Unterstützung von Ausstiegswilligen aus der rechtsextremen Szene ist selbstverständlich ein ganz wichtiger Punkt im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Natürlich helfen auch die Behörden des Landes Brandenburg bei der Verwirklichung eines solchen Ausstiegswunsches im jeweiligen Einzelfall und im Rahmen der gebotenen rechtlichen Möglichkeiten.
Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich auf den im Beitrag angesprochenen Einzelfall hier nicht eingehen kann. Generell kann ich aber dazu sagen, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen und bei der präventiven Arbeit im Bereich der politischmotivierten Kriminalität ganz klare Prioritäten hat und die vorhandenen Aussteiger-Programme sehr aktiv unterstützt.
Bei relevanten Fällen erfolgt das insbesondere durch eine umfassende Analyse der etwaigen Gefährdung Betroffener. Dazu gehören die Einbeziehung bzw. die Einholung von Informationen anderer Sicherheitsbehörden und die Prüfung gegebenenfalls erforderlicher Schutzmaßnahmen. Natürlich geschieht das Ganze immer in direktem Kontakt mit den Betroffenen; es gibt dort eine sehr intensive Herangehensweise. Im sicherheitsbehördlichen Rahmen gibt es für diese Fälle Regelungswerke, die im Land Brandenburg - wie inzwischen eigentlich bundesweit - sehr akkurat beachtet werden.
Jetzt ist der Ton weg.
- Oder die Redezeit ist um, das kann auch sein.
Die Polizei des Landes Brandenburg weist im Übrigen Ausstiegswillige auf das Aussteiger-Programm des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie auf die in dem Beitrag angesprochene Organisation Exit hin.
Nochmals: Es erfolgt immer die Prüfung, ob es Schutzmaßnahmen für konkret gefährdete Personen darüber hinaus geben muss.
Ähnlich wird es beim Verfassungsschutz des Landes Brandenburg gehandhabt. Dort gibt es zwar kein eigenes AussteigerProgramm, aber es wird ein sehr intensiver Kontakt mit Ausstiegswilligen gepflegt. Zudem erfolgt eine Vermittlung an das Programm beim Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. in den anderen Fällen auch an die Organisation Exit. Das ist immer eine langwierige Betreuungsaufgabe, die wir sehr ernst nehmen.
Ich bitte nochmals um Verständnis, dass ich mich jetzt zu konkreten Fällen - zumal dieser Fall aus Sachsen stammt - nicht äußern werde.
Aber: Hier im Land Brandenburg nehmen das sowohl der Verfassungsschutz als auch die zuständigen Polizeibehörden sehr ernst. Wir kümmern uns um Ausstiegswillige. Insofern kann ich jetzt konkrete Vorwürfe - auch hinsichtlich des Landes Brandenburg - nicht nachvollziehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hackenschmidt, wie Sie zu Recht feststellen, arbeitet die Brandenburger Polizei bereits seit gut zwei Jahren im Wesentlichen in den neuen Strukturen. Es war von Anfang an vorgesehen, dass man diese Reform und deren Wirkungen mit einer Evaluierung begleitet. Dazu gehört dann auch, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität ständig verbessert werden.
In diesem Jahr beginnt nun die Evaluierung der Polizeistrukturreform. Ich habe dem Innenausschuss zugesagt, dass ich im April über die konkrete Vorgehensweise berichten werde. Der erreichte Stand soll dabei ebenso untersucht werden wie die Frage, an welchen Stellen gegebenenfalls nachjustiert werden muss.
Es geht dann natürlich auch um die Aufgaben und Stärken der Stäbe und um die Frage, wie weiteres Personal für den operati
ven Dienst freigesetzt werden kann. Auch das wird eine wichtige Rolle spielen und die Reform weiter vertiefen. Im Übrigen wird aktuell auch die Organisation der Dienstplanung untersucht. Das ist übrigens unabhängig von der Reform eine permanente Aufgabe.
Die Evaluierung soll noch in diesem Sommer beginnen. Sie wird dann sicherlich ein halbes Jahr oder etwas länger andauern, sodass sie voraussichtlich Anfang 2015 zu Ergebnissen führen wird.
Im Übrigen - das ist Ihnen sicher auch bekannt - habe ich bereits unabhängig von dieser Evaluierung Maßnahmen eingeleitet, um die entstandenen Unwuchten bei der Umsetzung der Reform auszugleichen. Dazu gehört etwa die Stärkung des Streifendienstes mit mindestens 150 weiteren Beamten im Laufe dieses Jahres. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der Kommunen im Land Brandenburg, ein weiterer wichtiger Baustein bei der kommunalfreundlichen Politik, die diese Landesregierung in den letzten Jahren zu einer ganz zentralen Aufgabe gemacht hat. Deswegen, glaube ich, ist es gut, dass wir kurz vor Schluss der Legislaturperiode mit einem solchen Gesetz noch einmal ein Signal an die Kommunen im Land senden, dass wir ihre Tätigkeit, ihre Stellung stärken und weiter stärken wollen, auch zukünftig.
Die Kommunen, die Städte, die Gemeinden, die Ämter, die Landkreise, die kreisfreien Städte in unserem Land sind nicht nur Verwaltungseinheiten, sondern dort findet das Leben eines jeden von uns statt, dort ist der wahre Ursprung auch demokratischen Lebens und demokratischen Handelns. Das war es immer, in den Kommunen vor Ort. Dort wird um das Beste für die Bürgerinnen und Bürger gerungen. Die Stärkung der Kommunen ist deswegen weit mehr als eine verwaltungstechnische Aufgabe, nämlich etwas, was das Land Brandenburg und die Demokratie im Land stärkt.
Gerade angesichts des demografischen Wandels in unserem Land und angesichts knapper Kommunalfinanzen ist es von großer Bedeutung, dass wir den Kommunen alles ermöglichen, was es ihnen erleichtert, effektiv und kostengünstig und zu
gleich bürgernah zu arbeiten. Dazu gehört natürlich ganz entscheidend die Zusammenarbeit der Kommunen. Das ist keine Modeerscheinung, sondern ein ganz lange bewährtes Instrument, das wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, wie ich sagte, noch verbessern und weiterentwickeln wollen.
Bei der Zusammenarbeit geht es darum, Ressourcen zu bündeln und die Qualität der Aufgabenerfüllung sicherzustellen bzw. zu erhöhen. Es geht natürlich auch darum, Kosten zu sparen - die berühmten Synergieeffekte -, und es geht darum, die Spielräume, die man sich dadurch eröffnet, für andere wichtige Aufgaben in den Kommunen zu nutzen.
Ich will heute einige Einzelaspekte erwähnen, um die es geht. Wir schaffen ein klares, gesetzlich verbrieftes Recht zu Kooperationen und damit auch die Grundlage dafür, dass das, was Kommunen angehen wollen, übergreifend und dauerhaft gesichert und geschützt bleibt.
Wir sagen, dass es zukünftig weiterhin möglich sein soll, einen Teilaspekt einer Aufgabe wahrzunehmen oder auch nur einen Teilbereich einer Kommune mit einer gemeinsamen Aufgabe zu versehen.
Wir wollen zukünftig Zusammenarbeit auf unterschiedlichen kommunalen Ebenen ermöglichen, eine ganz wichtige Sache, da dadurch etwa auch die Aufgabenerfüllung von Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen befördert und ermöglicht wird.
- Vielen Dank. Ich sehe, dass wir parteiübergreifendend Konsens finden können.
- Ja, Beifallsstürme geradezu. Ich räume ein, dass dieses Thema vielleicht nicht so emotionsgeladen wie manch anderes Thema ist, das wir heute schon hatten.