Björn Lakenmacher
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Frau Kollegin Gossmann-Reetz, das war eine sehr interessante Antwort. Dass Sie sich anmaßen, Bürgermeister zu bewerten, ist eine bodenlose Frechheit.
Ich verschone Sie damit, Sie ganz persönlich heute zu bewerten, sage aber eines: Wer die Kommunen chronisch unterfinanziert,
wer das kommunale Investitionsprogramm ständig unterfinan ziert,
sodass die Kommunen ihre Feuerwehrgerätehäuser nicht mo dernisieren können und diese auf einem veralteten Stand sind, und sich dann hier hinstellt und auf die Bürgermeister und die Kommunen schimpft, der hat wirklich keine Antworten.
Aber ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Sie haben vorhin die Landesfeuerwehrschule angesprochen.
- Ja, es wäre schön, wenn sie ihre Redezeit dann auch nutzte.
Wissen Sie, Frau Gossmann-Reetz, was mir die Kameradinnen und Kameraden sagen? Im Gegensatz zu Ihnen und zu Herrn Dr. Woidke, der nur schnell hinausfährt, wenn er einen Presse termin hat, und hofft, damit Wahlkampf machen zu können, bin ich andauernd vor Ort. Zum Thema Landesfeuerwehrschu le und Aus- und Fortbildung äußern die Kameradinnen und Ka meraden Folgendes: Herr Lakenmacher, Herr Senftleben, wir beantragen 200 % Mittel für Aus- und Fortbildung, um irgend wie wenigstens 20 % zu bekommen.
Die Landesfeuerwehrschule ist - das ist Ihre Verantwortung, die können Sie nicht abschieben - hinsichtlich Ausbildungska pazitäten und Personal chronisch unterbesetzt. So sieht es aus.
Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu Stellung nähmen. - Sie haben jahrelang keine Abhilfe geschaffen - wir haben hier jah relang gepredigt, dass das nötig wäre -, und das in einem Flä chenland, in dem zu erwarten bzw. bekannt ist, dass die Wald brandgefahr in Sommern wie im vergangenen Jahr und - wie leider zu erwarten steht - in diesem immens ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen mit folgenden Zahlen beginnen: Wir werden in den kommenden fünf bis acht Jahren pensionsbedingte Abgän ge in Höhe von etwa 30 % des gegenwärtigen Personalbestan des bei der Polizei Brandenburg erfahren. Bei der Kriminalpo lizei wird der Verlust an Personal mehr als 50 % betragen. Dies, Herr Innenminister, sagte der Chef des LKA vor wenigen Wochen im Rahmen der Vereidigung von Fachhochschulabsol venten. Ich weiß gar nicht, ob Sie das wussten - ich glaube, nicht.
In den kommenden Jahren werden also viele Spezialisten in Sachen Brandursachenermittlung, Tötungsdelikte, Wirtschafts kriminalität und Spurenerkennung in Pension gehen. Herr Mi nister, ich sage das in diesem Hause nicht zum ersten Mal und warne auch nicht zum ersten Mal vor diesem unwiederbringli chen Verlust an kriminalistischem Wissens- und Erfahrungs horizont, sondern ich sage das seit mittlerweile neun Jahren. Keiner der Innenminister der SPD war und ist in der Lage, diesbezüglich wirklich Abhilfe zu schaffen und dem steigen den Bedarf an Kriminalisten und kriminalistischer Fachkompe tenz in Brandenburg sowie dem zu erwartenden pensionsbe dingten Verlust von mehr als 50 % der Kriminalisten in Bran denburg wirksam zu begegnen.
Was mit diesem Gesetzentwurf jetzt auf den Weg gebracht werden soll, ist zwar ein längst überfälliger und auch begrü ßenswerter Schritt, aber es ist auch ein zu kleiner Schritt hin zu einer zeitgemäßen Ausbildung künftiger Kriminalbeamter. Zu kurz gesprungen ist es, weil er eben nur wenige Spezialisten betrifft. Die wirklich zeitgemäße Antwort auf die ständig wachsenden Anforderungen an die Kriminalpolizei kann nur in einer auf die speziellen Aufgaben ausgerichteten Ausbildung für alle künftigen Ausbildungen bestehen. Mit dem derzeitigen einheitlichen Bachelor-Studium für alle Polizeibeamten kön nen diese Anforderungen nur ungenügend erfüllt werden; denn die Anforderungen der Praxis sind andere. Das heißt also, auch der Bachelor - nicht nur der Master - muss schon speziell aus gerichtet werden.
Was wir brauchen, ist eine spezialisierte Kriminalistenausbil dung, also eine Öffnung des Bachelorstudiengangs, sodass künftig auch verschiedene Ausrichtungen des Bachelors mög lich sind und eine Spezialisierung schon dort erfolgen kann. Daneben benötigen wir einen deutlichen Ausbau des Direktein stiegs von Fachhochschülern, die unmittelbar nach dem Studi um bei der Kriminalpolizei in Brandenburg gebraucht werden. Nur so wird die Kriminalpolizei in Brandenburg mit der tech nischen und gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten, und nur so werden auch organisierte Kriminalität, Wirtschaftskri minalität, Internetkriminalität und Cyberkriminalität - es gibt noch viele weitere Phänomenbereiche - wirksam bekämpft werden können.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zu beschließenden Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/680 um gesetzt. In den vergangenen 20 Jahren ist die Welt rasant zu sammengewachsen. Auch der Verkehr von personenbezogenen Daten wird immer wichtiger. Dies ist auch im Bereich der Strafverfolgung sowie des Straf- und Maßregelvollzugs der Fall. Durch die nunmehr umzusetzende Richtlinie wird eine Mindestharmonisierung in allen EU-Mitgliedsstaaten herge stellt, um die Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden zu erleichtern, bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes.
Dies ist ein richtiges und wichtiges Anliegen. Denn es muss einerseits die grenzüberschreitende Strafverfolgung sicherge stellt werden - man denke nur an die grenzüberschreitende Bandenkriminalität. Andererseits muss der notwendige Daten schutz gewährleistet sein; das ist ganz selbstverständlich. Da ten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Entsprechend sensi bel muss man damit umgehen. Datenschutzrecht ist ja vor al lem eines: Grundrechtsschutz.
Der Grundrechtsschutz hat einen äußerst hohen Stellenwert. Das Datenschutzrecht leitet sich aus dem allgemeinen Persön lichkeitsrecht ab und ist damit untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden. Datenschutz ist damit nicht nur funda mental für unser gemeinsames rechtsstaatliches Verständnis, sondern auch zentral für den Einzelnen als individuelles Rechtssubjekt. Daher begrüßen wir, die CDU-Fraktion, die Vereinheitlichung der Standards.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EURichtlinie endlich um. Sie wurde bereits im April 2016 erlas sen. Eine Umsetzung - das kann man wohl so sagen - ist damit mehr als überfällig. Gerade im Bereich der Strafverfolgung so wie des Justiz- und Maßregelvollzugs werden personenbezoge ne Daten erhoben. Diese dann auch entsprechend zu schützen ist selbstverständlich.
Das Gesetz nutzt aber auch die Regelungsspielräume, die uns die Richtlinie lässt, um das unabweisbare Bedürfnis des Daten schutzes mit den Anforderungen der Praxis unter einen Hut zu bringen; denn das Gesetz muss praktikabel sein. So soll es bei spielsweise im Strafvollzug ausreichen, wenn ein Hinweis auf die Erhebung bestimmter personenbezogener Daten nur einmal erfolgt. Gerade bei längeren Inhaftierungen würde der be zweckte Datenschutz in sein Gegenteil verkehrt, wenn er stets und ständig ohne Änderung der Umstände und des Inhalts wie derholt werden müsste.
Zudem setzt das Gesetz Vorgaben im Bereich der Unterbrin gung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz - PsychKG - um, die das Bundesverfassungsgericht uns gemacht hat. Auch dies ist ein richtiger, wichtiger und längst überfälliger Schritt.
Insofern, meine Damen und Herren, begrüßen wir die - endlich erfolgte - Umsetzung der Richtlinie. Man hätte das früher ma chen können, ja müssen. Wir werden dem Gesetzentwurf zu stimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns im parlamentarischen Verfahren; die Anhörung haben wir durchlaufen. Der Gesetzentwurf von SPD und Lin ken war vorher unzureichend, und er ist heute unzureichend. Ich möchte auf drei Punkte eingehen.
Erstens. Die Regierungsfraktionen, SPD und DIE LINKE, wollen offensichtlich keinen zeitgemäßen, modernen Verfas sungsschutz.
- Frau Gossmann-Reetz, da hilft alles Schönreden nichts.
Sie wollen keinen zeitgemäßen Verfassungsschutz und damit auch keinen wehrhaften Staat; denn der Verfassungsschutz ist eine wichtige, nicht wegzudenkende Säule der Sicherheitsar chitektur und eines wehrhaften Rechtsstaates.
Die Bedrohungslage ist heute eine deutlich andere als vor zehn Jahren. In sämtlichen Phänomenbereichen - Linksextremis mus, Rechtsextremismus, islamistischer Terrorismus - ist nicht nur die Zahl der Mitglieder, sondern auch die der Sympathisan ten um ein Vielfaches angestiegen. Auch die Gewaltbereit schaft ist in allen Bereichen größer geworden; Sie wissen das, Herr Minister. Tendenz: Weiter steigend!
So prognostiziert die Landesregierung selbst, dass die Zahl der Islamisten in Brandenburg 2019 noch weiter steigen wird. Zu gleich berichtet sie in einer Antwort auf unsere parlamentari sche Anfrage, dass - hören Sie zu! - soziale Netzwerke und Messenger-Dienste gerade auch im Bereich verfassungsfeind licher Bestrebungen, also im Kernbereich der Verfassungs schutzarbeit, immer wichtiger werden. Umso erschreckender ist es, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung in der bereits zitierten Antwort einräumen muss, dass „auf Grund der nur eingeschränkten Überwachbarkeit von Netz-Aktivitä ten die Erkenntnislage unbefriedigend ist.“
Und weiter:
„Konspiration unter Islamisten ist auch im Land Bran denburg festzustellen.“
Das hätte ich Ihnen übrigens auch sagen können, bevor ich nachgefragt habe. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass be reits mit dem Gesetzentwurf der Koalition der IMSI-Catcher sowie die verdeckte Teilnahme an Kommunikation im Internet eingeführt wird. Aber, Herr Minister - und Sie wissen das ganz genau -, da können und dürfen wir jetzt nicht stehenbleiben. Mit dem IMSI-Catcher kann man den Standort eines Handys ermitteln, aber man steht vor verschlossenen Türen, was den Kommunikationsinhalt betrifft.
- Richtig, genau. Da sagen Sie „richtig“.
Was verschlüsselt ist - und dass es verschlüsselt ist, dürfte heutzutage der Regelfall sein, denn was technisch zur Verfü gung steht, wird von denjenigen, die verfassungsfeindliche Be strebungen verfolgen, auch genutzt -, muss natürlich auch of fenbar werden. Da bleibt der Entwurf des Verfassungsschutz gesetzes, den Sie anbieten, leider ein absolut stumpfes Schwert. Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz des IMSICatchers muss mit der Befugnis der Quellen-TKÜ und der On linedurchsuchung ergänzt werden. Obwohl Sie wissen, dass es so ist, können Sie hier nicht liefern - das haben Sie gerade noch einmal bestätigt. Das heißt, Sie sind schwach. Man muss sich das einmal vorstellen:
Der Verfassungsschutz Brandenburg ist nicht in der Lage, Mes sengerdienste oder schlichte WhatsApp-Nachrichten mitzuver folgen. Ganz ehrlich, Herr Minister, das kann man auch nicht mehr weglächeln. Damit sind Sie für mich nach dem Polizeige setz, nach der misslungenen Kommunalreform ein absolut tra gischer Minister geworden; das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
Zum zweiten Punkt: Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE achten in ihrem Gesetzentwurf nicht hinreichend die verfas sungsrechtlichen Vorgaben zum Grundrechtsschutz.
Und zum dritten Punkt, der Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss: Hier hätten Sie die einmalige Gelegenheit gehabt, die Erkenntnisse in geltendes Recht umzu setzen. Der Einsatz von V-Männern, ja, das ist ein zweischnei diges Schwert, das hat der Untersuchungsausschuss gezeigt. Aber als Ultima Ratio muss er weiterhin möglich sein. Wir wollen das und wir wollen den Verfassungsschutz auch mit viel weitreichenderen Kompetenzen ausstatten, aber eben auch mit mehr Verantwortlichkeit und Kontrolle, Herr Minister. Das ist eben kein Gegensatz, Herr Scharfenberg, sondern es ist in ei nem Rechtsstaat zwingend notwendig, dass das einander er gänzt. Wir hätten uns deshalb gewünscht, dass die Kontrolle des Verfassungsschutzes parlamentarisch und innerbehördlich gestärkt wird.
Und hochnotpeinlich ist es für die Linke, dass sie das in ihrem Sondervotum zum Untersuchungsausschuss zwar fordert, aber nicht imstande ist, das hier einzubringen.
Meine Damen und Herren, stimmen Sie dem Änderungsantrag der CDU zu, dann machen Sie das Richtige für einen zeitgemä ßen Verfassungsschutz. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Scharfenberg. Ob es zur Aufhellung bei trägt, liegt vor allem an Ihnen. Meine Frage ist folgende: Sie haben gerade geäußert - oder ich habe es missverstanden -, wir bräuchten keinen Verfassungsschutz, sondern mündige Bürger. Da drängt sich mir der Umkehrschluss auf: Wir haben einen Verfassungsschutz, weil wir unmündige Bürger haben?
Oder wie ist die Konstellation jetzt gemeint?
Ich kann das nicht nachvollziehen.
In sich logisch ist die Aussage nicht. Bitte führen Sie das näher aus!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kommunalwahl am 26. Mai ist gemeinsam mit der Europa wahl der Auftakt ins Wahljahr 2019. Meine Fraktion schließt sich dem Wahlaufruf an. Ich möchte zu Beginn aber auch allen Kandidatinnen und Kandidaten danken, die an diesem Tag Ver antwortung für ihre Städte, Gemeinden und Landkreise über nehmen wollen, denn diese Ehrenamtler spüren oftmals als Erste Veränderungen in der Gesellschaft. Sie sind Adressaten von Erwartungen und Ängsten der Bürger sowie in letzter Zeit auch von aufgeheizten politischen Debatten.
Es ist wichtig, dass wir diese ehrenamtlichen Kandidatinnen und Kandidaten im kommunalpolitischen Raum haben. Die Städte und Gemeinden sind ein wichtiger politischer Raum, in dem viele Diskussionen ausgetragen werden. Ich bin gerade im Hinblick darauf froh - ich denke, da spreche ich vielen hier aus
dem Herzen -, dass die von der Landesregierung geplante Kreisgebietsreform gescheitert ist.
Zum Ende dieser Legislaturperiode können wir feststellen: Es war letztlich die größte kommunalpolitische Leistung der Landesregierung und des Ministerpräsidenten, den eigenen Reformvorschlag - jetzt kommt es wieder - auf einem Park platz in der Prignitz stillos - da sind Sie sich treu geblieben, Herr Dr. Woidke - zu beerdigen. Danke dafür!
Ich möchte mir nicht ausmalen, unter welchem Stern diese Kommunalwahl gestanden hätte, wenn die Kreistage eines rie sigen Lausitzkreises - der Lausitzbanane - oder eines Land kreises Barnim-Uckermark hätten gewählt werden müssen: wie viele ehrenamtliche Kommunalpolitiker vorher das Hand tuch geworfen hätten, welche Verwerfungen die Verteilungs kämpfe um die Kreisstädte und die kommunalen Arbeitsplätze mit sich gebracht hätten. Dies alles ist uns Gott sei Dank erspart geblieben.
Meine Damen und Herren, wie stehen die Kommunen im Jahr 2019 da? Ein Erfolg bei der Kommunalfinanzierung ist die vom gesamten Landtag unterstützte Anhebung der Ver bundquote - in diesem Jahr, im nächsten Jahr und auf 22,43 % im Jahr 2021. Pro Jahr erhält die kommunale Familie damit rund 100 Millionen Euro mehr. Damit lässt sich etwas be wegen.
Die kreisfreien Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt erhalten in den nächsten zehn Jahren Teilentschul dungshilfen. Auch das ist ein Erfolg, jedoch müssen wir fest stellen, dass ein Viertel der Kommunen insbesondere im ländli chen Bereich weiterhin in der Haushaltssicherung ist und von der Kommunalaufsicht kontrolliert wird. Diese Kommunen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Defizite durch weite re Einsparungen abzubauen. Sie stehen auch vor der Frage, warum ihnen bei der Entschuldung nicht ebenso wie den kreis freien Städten geholfen wird. Es ist bedenklich, dass trotz Rekordsteuereinnahmen und Hochkonjunktur ein so großer Teil der Kommunen in den letzten Jahren nicht vorangekom men ist. Auch das müssen wir leider feststellen.
Auch in Bezug auf die Investitionen stehen die Kommunen vor großen Herausforderungen. Ein Beispiel sind die Gemeinde straßen, bei denen laut Gutachten des Difu ein Investitionsbe darf von bis zu 2,7 Milliarden Euro besteht. Auch hinsichtlich der Feuerwehr, der Bildungsinfrastruktur oder des bezahlbaren Wohnens - das haben wir hier oft diskutiert - bestehen große Investitionsbedarfe. Mit der Änderung des Finanzausgleichs gesetzes stehen den Kommunen ab 2020 6,5 % der Schlüssel zuweisungen als investive Mittel zur Verfügung; das sind et was mehr als 130 Millionen Euro. Als ein wichtiges Instrument für Investitionen haben sich auch die kommunalen Infrastruk
turprogramme des Landes und des Bundes erwiesen. Nach lan gem Anlauf und einigen Problemen, als die Landesmittel trotz hohen Bedarfs nicht abgeflossen sind, scheint das kommunale Investitionsprogramm KIP jetzt in Gang zu sein - jedenfalls sieht man die Minister pünktlich zum Wahlkampf fast im Wochentakt Bänder vor sanierten Feuerwehrgerätehäusern durchschneiden.
Ich hoffe, die Minister erwähnen vor Ort auch den Landtag als Haushaltsgesetzgeber, der diese Förderprogramme mit abge sichert hat.
Mit Ende der Legislaturperiode laufen diese Förderprogramme aus, der Bedarf ist aber bei Weitem noch nicht gedeckt. Hier wird der neue Landtag Verantwortung übernehmen müssen.
Bei Gesprächen mit den Kommunen werden auch Probleme bei den kommunalen Landesförderungen deutlich. Sie bekla gen den bürokratischen Aufwand - auch dann, wenn man einen Ablehnungsbescheid bekommt. Uns wird gesagt: Erhöht ein fach die investiven Schlüsselzuweisungen, um sie als ständige Landesförderprogramme aufzulegen! - Das Problem ist aber: Dann können der Ministerpräsident und der Innenminister keine Bänder mehr durchschneiden.
Meine Damen und Herren, eine wichtige Finanzierungsquelle der Kommunen ist die Grundsteuer - sie wurde heute schon in die Debatte eingebracht. Bis Ende 2019 muss hier aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung gefunden werden. Wir unterstützen die im Antrag formulierte Forderung, dass sich die Landesregierung für eine fristgerech tere Form einsetzt, um die Kommunen in Brandenburg vor Steuerausfällen in Höhe von 270 Millionen Euro zu bewahren. Das unterstützen wir. Anders als der Finanzminister dieses Landes richten wir unseren Blick aber nicht nur auf die Kom munen, sondern auch auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzah ler, Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie - das sollten Sie auch tun, Herr Finanzminister - auf die Kapazitäten der Steuerverwaltung.
Für uns stehen bei der Reform nicht die Worte „Umverteilung“ und „Wertermittlung“ im Vordergrund, sondern „Aufkom mensneutralität“ und „Bürokratieabbau“.
Die Reform muss aufkommensneutral ausgestaltet werden: Sie darf nicht dazu genutzt werden, das Steueraufkommen zu er höhen. Wohnen und Mieten ist in Deutschland bereits teuer ge nug. Eine Reform der Grundsteuer darf nicht dazu führen, das Wohnen weiter zu verteuern - das ist unsere klare Aussage.
Darüber hinaus muss die Steuererhebung nachvollziehbar und transparent sein. Unnötige Bürokratie muss vermieden werden: Die Steuerverwaltung hat schon heute alle Hände voll zu tun, und die angekündigte Einstellung von Quereinsteigern bei der
Finanzverwaltung zur Ermittlung der Daten für die Grund steuer zeigt, dass ein Mehr an Bürokratie nicht unbedingt im Sinne des Steuerzahlers ist, Herr Finanzminister.
Beide Punkte - zum einen die generelle Steuererhöhung und zum anderen der Bürokratieabbau - werden durch den Vor schlag des Bundesfinanzministers bisher nicht erfüllt. Daher können wir den Widerstand auf Bundesebene und einzelner Länder nachvollziehen. Um es klar zu sagen: Wir stellen uns nicht gegen eine mögliche Länderöffnungsklausel. Wir erach ten das nicht - wie Sie - als unfairen Steuerwettbewerb, son dern als das, was es ist: Föderalismus. Sollen die Bürgerinnen und Bürger doch genau sehen, welche Landesregierung ihre Bürger entlasten will und welche nur an die nächste Steuerer höhung denkt!
Meine Damen und Herren, am 26. Mai wird aber nicht über die Grundsteuer abgestimmt, sondern über unsere kommunalen Vertretungen und das Europäische Parlament. Die beschriebe nen Herausforderungen sind enorm. Ich und meine Fraktion hoffen, dass die Wahl ein guter Auftakt wird, damit im Herbst endlich ein frischer Wind durch Brandenburg zieht - denn der ist dringend nötig, Herr Ministerpräsident. - Vielen Dank.
Laut Presseberichterstattung wollen die Länder Bremen und Niedersachsen ein weitreichendes Verbot für das Mitführen von Messern anstoßen. Die beiden Länder sollen dem Bundes rat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt haben. Be lebte öffentliche Orte wie Fußgängerzonen, Einkaufszentren, Bahnhöfe, Veranstaltungsorte und das Umfeld von Schulen und Kindergärten sollen künftig per Rechtsverordnung zu voll ständig messerfreien Zonen erklärt werden können.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Initiative der Länder Bremen und Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es in dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion? In den vergange nen Jahren mussten wir eine zunehmende Verunsicherung in unserer Gesellschaft feststellen. Diese wird von Präventions fachleuten auf ein negatives, schlechter werdendes Sicherheits gefühl der Bürgerinnen und Bürger zurückgeführt. Die Ursachen dieser gefühlten Unsicherheit und die angemessene Reaktion darauf sind umstritten - sowohl unter Praktikern als auch unter Wissenschaftlern.
Eine plausible Ursache ist meines Erachtens der soziale Wan del in den vergangenen zehn Jahren und die sich immer stärker und dynamischer verändernde Gesellschaft. Wir haben uns zu einer komplexen und vernetzten Gesellschaft entwickelt, die an vielen Stellen sehr verwundbar geworden ist.
Unser Zugang zu Informationen hat sich vervielfältigt. Ins besondere die Nachrichten über Katastrophen, Konflikte und Kriminalität beeinflussen das Sicherheitsgefühl. Man kann es auch in andere Worte fassen: Die Themen Heimat und Sicher heit stehen bei den Menschen - gerade auch in Brandenburg - wieder hoch im Kurs.
Im gleichen Zuge, wie das Bedürfnis nach Heimat und Sicher heit zugenommen hat, hat sich leider auch die staatliche, die hoheitliche Präsenz zurückgezogen. Sie ist gesunken. Bei spielsweise ist seit dem Jahr 2012 in den Polizeiinspektionen in Brandenburg ein Rückgang des Personals um insgesamt 534 Stellen zu verzeichnen. Ganze 207 Stellen davon wurden in den Polizeirevieren abgebaut. Das Personal für polizeiliche Prävention wurde in diesem Zeitraum von 120 auf 90 Bediens tete reduziert; dies hat zur Folge, dass statt der üblichen 14 000 Präventionsveranstaltungen pro Jahr nur noch 9 000 an geboten und durchgeführt werden können.
Herr Innenminister, aus der Sicht der CDU-Fraktion ist das eine falsche, nicht hinnehmbare Politik und Entwicklung. Der
Staat darf im Land Brandenburg keine Stellen bei der Polizei und bei der wichtigen Präventionsarbeit abbauen, sondern im Gegenteil: Er muss vor Ort wieder mehr Flagge zeigen und sich stärker in der kommunalen Sicherheitsprävention enga gieren.
Herr Minister, das ist das Zeichen der Zeit, und die Polizei ist in diesem Zusammenhang der koordinierende Faktor, der die verschiedenen örtlichen Akteure an einen Tisch bringt. Wenn beispielsweise im Polizeirevier Neuenhagen mehr als 30 % des Personals abgebaut wurden, dann stellt sich die Frage, ob die Polizeireviere die Aufgabe der polizeilichen Präventionsarbeit überhaupt noch hinreichend erfüllen können, und die Antwort lautet: Natürlich nicht, nein, das geht nicht.
Um zu diesem Schluss zu kommen, muss man nicht unbedingt Sicherheitsexperte sein. Man braucht nur einen gesunden Menschenverstand und eine lebensnahe Betrachtung. Sie haben uns heute dargelegt, dass Sie ein In-Bier-Umwandler sind. Das reicht dann schon aus, wenn man diese Kapazitäten hat, um das klar zu erkennen, Herr Innenminister.
Deshalb schlagen wir in unserem Antrag vor, die Polizeireviere in Brandenburg statt zu schwächen endlich zu stärken und sie von Bürokratie zu entlasten, um die Polizeipräsenz vor Ort und den Kontakt der Polizei zu den Bürgern, den Unternehmern und zur Kommunalverwaltung endlich spürbar zu intensivie ren. Die Polizeireviere brauchen nicht nur mehr, sondern auch jüngeres Personal, denn der Altersdurchschnitt und die durch schnittlichen Krankenstände sind gerade auf den Polizeirevie ren bei uns in Brandenburg am höchsten. Die CDU will, dass sich die Polizistinnen und Polizisten in Brandenburg wieder auf ihre originären Tätigkeiten, auf die Vollzugs- und Präventi onsarbeit, konzentrieren und vermehrt Sicherheitsgespräche und Konferenzen zur Erfassung der örtlichen Sicherheitsbefun de von Bürgern, Unternehmern und Fachkundigen durchführen können. Es leuchtet doch ein: Starke Polizeireviere können zu dem besser die Vernetzung mit den Ordnungsämtern und Sicherheitspartnern vorantreiben und die Justiz in örtliche Präventionsanstrengungen einbinden.
Ein Schwerpunkt der polizeilich-ordnungsamtlichen Zusam menarbeit sollte deshalb auf der systematischen Beseitigung von Angsträumen und Kriminalitätsräumen liegen, denn ge meinsame Lagebilder und kriminalpräventive Handlungs konzepte, abgestimmte kommunale Raumgestaltungskonzepte sowie Präventionsberatung und Präventionsprojekte vor Ort - also das, was nötig ist, um kommunale Sicherheitsprävention zu betreiben - und das Sicherheitsgefühl der Menschen hier wieder spürbar zu erhöhen, bedarf einer personellen, sach lichen und finanziellen Untersetzung.
Meine Damen und Herren, genau hier kann und muss das Land im Rahmen eines Programms zur Stärkung der Sicherheit in den Kommunen, wie es der CDU-Antrag vorschlägt, einen Beitrag leisten und die örtlichen Akteure bei ihrer Arbeit unter stützen. Deshalb ist es zweckmäßig, einen Präventionsbau kasten zur Verfügung zu stellen, aus dem die Akteure die
passenden Bausteine für die Prävention vor Ort auswählen kön nen. Manchmal reicht bereits eine kleine Maßnahme wie das Ausleuchten einer dunklen Unterführung aus, um das Sicher heitsgefühl der Menschen ganz nachhaltig zu stärken. In den an deren Fällen müssen die Polizeipräsenz und die Präsenz des Ordnungsamtes durch gemeinsame Streifen erhöht oder eben die Angebote der örtlichen Sicherheitsberatung ausgebaut werden.
Meine Damen und Herren, aus Sicht der CDU-Fraktion ist das Sicherheitsgefühl der Menschen von sehr großer Bedeutung und besonders schützenswert, denn die subjektive Sicherheit bestimmt maßgeblich über die Entfaltungsfreiheit und die Frei heit des Einzelnen. Unterstützen Sie deshalb den Ausbau der kommunalen Sicherheitsprävention durch Zustimmung zu un serem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Herr Präsident! Kollege Bretz hat es gerade schon richtig gesagt: Das spricht für den Antrag der CDU-Fraktion.
Herr Minister, danke für Ihre Ausführungen. Ich komme ganz kurz zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion und zu Herrn Jung:
Herr Jung, Sie haben die Debatte inhaltlich verfehlt; das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen. Der Minister hat zur Aufwands entschädigung - da fordern Sie eine Verdopplung -, was den Unfallversicherungsschutz und die Haftpflichtversicherung betrifft, bereits Ausführungen gemacht. Eigentlich hätte ich erwartet, dass Sie zumindest begründen, warum Sie jetzt aus der Luft greifen, dass die Aufwandsentschädigung verdoppelt werden soll. In dieser Hinsicht kam aber gar nichts von Ihnen. Sie haben vielmehr eine Migrationsdebatte aufgemacht. Das war leider gar nichts.
Kommen wir jetzt zu unserem Antrag. Ich habe zur Kenntnis genommen, Frau Kollegin Gossmann-Reetz und Herr Kollege Scharfenberg, wie Sie die kommunale Prävention und das Sicherheitsgefühl der Menschen bewerten, das nach Meinung der CDU-Fraktion besonders wichtig ist. Frau GossmannReetz, Herr Scharfenberg, Sie behaupten, dafür wären die Landesregierung und das Land Brandenburg nicht zuständig. Da kann ich Ihnen nur entgegnen: Doch, das Land Branden burg und die Landesregierung sind für die kommunale Sicher heitsprävention, für die Sicherheit in den Kommunen und das Sicherheitsgefühl der Brandenburger verantwortlich, ganz selbstverständlich.
Ich finde es sehr bemerkenswert, dass Sie sich hier für nicht zuständig erklären. Das werde ich aus dieser Debatte sicher mitnehmen, Frau Kollegin.
- Ich habe sehr gut zugehört, und ich gehe jetzt auf das ein, was Sie gesagt haben.
Da war der Innenminister schon viel weiter. Er hat die Zustän digkeit klar anerkannt. Haben Sie ihm zugehört, Frau Kolle gin? Der Innenminister - das kann ich sogar nachvollziehen - lässt es an politischer Dynamik und am Willen fehlen, hier mehr zu tun. Ich kann das angesichts all der Niederlagen, die Sie mit den regierungstragenden Fraktionen und Ihren Minis terpräsidenten erlebt haben, gut nachvollziehen.
Ich habe schon angemerkt: Sie würden gerne etwas tun. Sie wissen auch, dass das ein wichtiges Thema ist, bei dem man etwas bewegen muss. Nehmen Sie es mir aber bitte nicht übel: Für Ihre Truppen bin ich nicht verantwortlich.
Also: Der Antrag ist wichtig, und ich bitte um Ihre Zustim mung. - Danke schön.
Wie der Innenminister am 30. Januar 2019 schriftlich mitteilte, wird das Ministerium des Innern und für Kommunales ein Ge nehmigungsverfahren über die Eingemeindung der amtsange hörigen Gemeinde Schöneberg einleiten, wenn der Beschluss von Schöneberg über den Gebietsänderungsvertrag im MIK eingegangen ist. Seitens der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder liegt dieser Beschluss seit dem 13.09.2018 vor. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich die weiteren amts angehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse gegen die Ein gemeindung von Schöneberg in die Stadt Schwedt/Oder und für den Verbleib im Amt Oder-Welse ausgesprochen haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird das Ministerium des Innern und für Kommunales die Entscheidung der übrigen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse im Ge nehmigungsverfahren über die Eingemeindung der amtsange hörigen Gemeinde Schöneberg berücksichtigen, die sich für den Verbleib der Gemeinde Schöneberg aussprechen?
Anfang 2017 sprach sich Ministerpräsident Dr. Woidke dafür aus, das Sicherheitsniveau in Brandenburg deutlich zu erhöhen. Dabei forderte er ganz konkret die zügige Einführung von mehr Videoüberwachung und Fußfesseln für Gefährder.
Innenminister Schröter kündigte im Januar 2017 daraufhin im Innenausschuss an, dass er zeitnah ein neues Polizeigesetz für Brandenburg vorlegen werde. Auf meine mündliche Anfrage vom Februar 2018 antwortete der Innenminister, dass sein Haus einen Gesetzentwurf erarbeitet habe, der noch im ersten Halb jahr das Kabinett erreichen wird.
Nun ließ jedoch der Pressesprecher des Ministeriums des In nern und für Kommunales im Juni 2018 verlautbaren, dass der Gesetzentwurf derzeit auf Arbeitsebene in den Ressorts abge stimmt werde und nach der Sommerpause im Kabinett beraten werden könnte. Gleichzeitig gibt es erhebliche Meinungsver schiedenheiten zwischen den die Regierung tragenden Fraktio nen der SPD und DIE LINKE über den Inhalt des Änderungs gesetzes zum Polizeigesetz.
Ich frage die Landesregierung: In welchem Monat des zweiten Halbjahres 2018 wird der Gesetzentwurf im Kabinett beraten und anschließend dem Landtag zugeleitet?
Herr Minister, kann man das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen?
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus Sicht der CDU-Fraktion kann auch ich sagen, dass es im Innen ausschuss ein gutes Anhörungs- und Beratungsverfahren zu dem vorliegenden Gesetzentwurf gab. Der Gesetzentwurf macht unser Beamtenrecht - das kann man so sagen - auf jeden Fall
besser und erhöht die Attraktivität der Beamtenlaufbahn hier bei uns im Land Brandenburg.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in das Beamtenverhält nis und den Aufstieg wird jetzt umgesetzt. Die Vorschriften zur Teilzeitarbeit und zur Beurlaubung, um Angehörige pflegen und betreuen zu können, sind eine gute Sache, die den Entwick lungen in einer älter werdenden Gesellschaft gerecht wird.
Weiterhin soll die angefallene Mehrarbeit für eine befristete Zeit bereits nach drei Monaten und dann nach sechs Monaten vergütet werden. Zudem übernimmt der Dienstherr auf Antrag ab einer Bagatellgrenze von 300 Euro Schmerzensgeldansprü che, die durch die Beamten nicht vollstreckt werden konnten.
Dass anders als die Landesregierung nun auch die SPD-Frakti on und die Fraktion DIE LINKE einen einmaligen Vollstre ckungsversuch für ausreichend erachten, entspricht auch der Auffassung der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion sieht aber weitere Änderungsbedarfe, um das Beamtenrecht in Branden burg attraktiver zu machen. Zu unseren Änderungsbegehren im Einzelnen:
Aus unserer Sicht sollte es neben der Beihilfe zur Krankenver sicherung auch die Möglichkeit der Pauschale für eine gesetzli che oder private Krankenversicherung geben; denn die Pau schale stellt in Fallkonstellationen, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte günstiger ist, eine gute Alter native dar. So muss zum Beispiel der Polizist oder die Lehrerin, der bzw. die vier Kinder hat, diese bei einer privaten Kranken versicherung teuer mitversichern. Hier kann es günstiger sein, wenn einer der Ehepartner sich und seine Kinder gesetzlich versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung muss von dem Beamten jedoch voll bezahlt werden, weil bisher kein Arbeitge beranteil gezahlt wird. Diese Ungerechtigkeit würde durch die Pauschale ausgeglichen. Im Gegensatz zum Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss aber eine Rückkehr von der Pauschale in die Beihilfe möglich sein. Dies würde einen fairen Wettbewerb eröffnen, der sich in den Kosten und in der Qualität der Krankenversicherungsprodukte für Beamte nieder schlagen könnte. Dass die Koalitionsfraktionen der Landesre gierung diesbezüglich einen Prüfauftrag erteilen, kann deshalb nur begrüßt werden.
Meine Damen und Herren, die Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen sollte aus Sicht der CDU-Fraktion nicht mit dem Unfallausgleich oder der Unfall entschädigung aufgerechnet werden. Dies sind unseres Erach tens zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die nicht miteinander vermischt werden sollten.
Weiterhin haben insbesondere Lehrer und Polizeibeamte in den vergangenen Jahren eine erhebliche Anzahl an Überstunden an gehäuft. Ob diese nun durch Freizeit oder Mehrarbeitsvergü tung ausgeglichen werden oder nicht, hängt - aufgrund der mo natlichen sogenannten Fünf-Stunden-Regelung - oft von der Verteilung der Überstunden durch den Dienstvorgesetzten ab. Die Abschaffung der monatlichen Fünf-Stunden-Regelung und eine sofortige Bezahlung der Überstunden würden die Attrakti vität des Brandenburger Berufsbeamtentums sogar gegenüber den Laufbahnen beim Bund wesentlich erhöhen.
Meine Damen und Herren, zudem sollen bei nicht genehmi gungspflichtigen Nebentätigkeiten aufgrund des Abstandsgebo tes nicht die gleichen Mitteilungsanforderungen gelten wie bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Daher beschränken wir diese in unserem Änderungsantrag auf die Art und den Umfang der Nebentätigkeit.
Die Sonderregelungen zu den Altersgrenzen für die Einstellung und den Aufstieg von Polizeivollzugsbeamten sollen - trotz des niedrigen Ruhestandseintrittsalters - an die allgemeinen Alters grenzen bei Polizei und Feuerwehr angepasst werden, um ein heitliche Regelungen zu schaffen und für den verschärften Wett bewerb um Personal in den kommenden Jahren gewappnet zu sein. Eine Regulierung kann über die Eignung und prognosti zierte Leistungsfähigkeit erfolgen. Außerdem kann so auf wei tere Ausnahmeregelungen verzichtet werden.
Schließlich sollte aus unserer Sicht auch die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand bei Polizei- und Feuerwehrbeam ten angepasst werden. Die Fraktionen von SPD und Linke ha ben in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, eine einmalige Erhöhung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand mit einem sehr komplizierten System von Verringe rungszeiten vorzunehmen. Dies ist unseres Erachtens keine ge rechte Lösung. Deshalb fordern wir eine Reduzierung der Altersgrenzen und eine Erhöhung der freiwilligen Verlängerungszeit von drei auf fünf Jahre. Nur so wird sichergestellt, dass Polizisten und Feuerwehrkameraden, die wirklich noch können und wollen, mit Engagement für Sicherheit sorgen. Dies macht im Ergebnis Sinn, da in einer Vielzahl von Polizei inspektionen der durchschnittliche Krankenstand bei über 60-Jährigen auf 80 bis 130 Krankheitstage pro Jahr anwächst. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsan trag. - Vielen Dank.
In den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ vom 8. Dezember 2017 wurde berichtet, dass der Favorit von Innenminister KarlHeinz Schröter für die Nachfolge Carlo Webers, des ausschei denden brandenburgischen Verfassungsschutzchefs, nach „PNN“-Informationen am Widerstand der Linken gescheitert sei. Der Minister habe auf eine Ausschreibung des Postens ver zichtet, weil er auf einen Fachmann aus den eigenen Reihen zurückgreifen und den Chef einer Brandenburger Behörde zum Leiter der Verfassungsschutzabteilung machen wollte. Er schei terte laut „PNN“ jedoch in einer frühen Phase der Abstimmung im kleinsten Kreis am Widerstand des Koalitionspartners. Auf Nachfrage der „PNN“, wann Innenminister Schröter dem Kabi nett einen neuen Vorschlag macht, wollte sich Innenstaatssekre tärin Katrin Lange nicht näher äußern.
Ich frage die Landesregierung: In welchem Verfahren wird wann die Stelle des Leiters des Verfassungsschutzes, also der Abteilung 5 im Ministerium des Innern und für Kommunales, nach dem Ausscheiden von Carlo Weber neu besetzt werden?
Vielen Dank für die Hinweise, Frau Präsidentin.
Herr Innenminister, vielen Dank für die teilweise Beantwor tung der Frage. Ich möchte aber an meine Ausgangsfrage erin nern: Wann wird die Stelle des Verfassungsschutzchefs, des Leiters der Abteilung 5, neu besetzt? Wird es einen nahtlosen Übergang geben, wenn Herr Weber Ende Dezember dieses Jah res in den Ruhestand geht - den wohlverdienten, wir teilen Ihre Ausführungen zu den Verdiensten von Herrn Weber -, und ist eine Neubesetzung ab 01.01.2018 garantiert?
Herr Innenminister, welche Regierungsvorhaben aus Gegen wart oder Vergangenheit im Land Brandenburg - oder gerne auch bundesweit - sind Ihnen noch bekannt, die über Radio werbung beworben werden mussten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die se Große Anfrage gibt uns heute die Möglichkeit, hier über das Phänomen des Linksextremismus in Brandenburg und über die Extremismusbekämpfung in Brandenburg zu reden. Allein die Qualität der Antworten der Landesregierung lässt eines erken nen
- ja, die Polizeireform steht dazu im Kontext -, nämlich dass ein Personalmangel beim Verfassungs- und beim Staatsschutz im Land Brandenburg besteht. Das wissen Sie. Dieser Perso nalmangel in Brandenburg spiegelt sich sprachlich beispiels weise darin wider, dass in der Antwort auf die Große Anfrage von einer notwendigen gefährdungsorientierten Priorisierung bei den Sicherheitsbehörden berichtet wird.
Klar ist: Ja, die linksextremistischen Aktivitäten sind im Ver gleich zum Rechtsextremismus erheblich geringer; das ist so. Dennoch hat auch die Gefahr durch den Linksextremismus in Brandenburg zugenommen. Und wenn extreme Phänomene zunehmen, dann ist diese Landesregierung in der Pflicht, dies ernst zu nehmen und mit entsprechenden Maßnahmen gegen diese Zunahme auch beim Linksextremismus vorzugehen.
Selbstverständlich ist, dass dies nicht - das sage ich ganz klar - zulasten der Bekämpfung von Rechtsextremismus geschehen darf.
Herr Innenminister, da sehen Sie Ihr Dilemma, Ihr persönliches Dilemma: Ihnen fehlt im Verfassungsschutz, Ihnen fehlt im po lizeilichen Staatsschutz in Brandenburg schlicht das Personal, um den gewachsenen Problemen bei der Extremismusbekämp fung hier im Land Brandenburg zu begegnen.
Der jahrelange Personal- und Sicherheitsabbau zwingt die Be diensteten der Sicherheitsbehörden zu solchen Priorisierungen und führt im Ergebnis dazu, dass gesetzliche Aufgaben dieser Behörden nicht vollumfänglich erfüllt werden können.
Wie ist nun die Lage im Bereich des Linksextremismus im Einzelnen? Von 2009 bis 2014 wurden jährlich etwa 15 bzw. 30 politisch motivierte Gewaltdelikte von Links registriert; im Jahr 2016 waren es schon 53 Gewaltdelikte. Zudem wurden bei Demonstrationen und Aufzügen Gewalt- und Straftaten von linksextremer Seite registriert. In den beiden vergangenen Jah ren waren dies rund 180 Taten. Zudem ist eine Verjüngung der linksextremen Szene festzustellen. Festzustellen ist auch, dass sich deren Gewaltgeneigtheit im Anstieg befindet. Die gewalt bereite linksextreme Szene nutzt ihre Kommunikationsnetz werke zur Koordination gemeinsamer Aktivitäten: zum Aufruf zu Straf- und Gewalttaten, zur ideologischen Propaganda und Konfrontationsgewalt. Polarisierungstendenzen zwischen den verschiedenen extremistischen Lagern nehmen leider zu.
Meine Damen und Herren, rechtsextremistische und linksext remistische Ideologien sind nicht gleichzusetzen. Das will ich hier auch nicht tun. Es gibt aber durchaus strukturelle Gemein samkeiten am äußersten rechten und am äußersten linken Rand. Für die Christlich Demokratische Union ist klar: Es gibt das Gebot, es gibt die Erforderlichkeit der konsequenten Beob achtung und Bekämpfung des Rechtsextremismus und des Linksextremismus. Beides darf nicht zu einer unterschätzten Gefahr werden.
Der Rechtsstaat darf auf keinem Auge blind sein und muss sich zu allen Seiten hin wehren. Ob Rechtsextremismus, ob Links extremismus, ob religiös motivierter Extremismus: Jedwede extremistische Erscheinung steht im Widerspruch zu unserer Demokratie und im Widerspruch zu unserem Rechtsstaat. Ext remismus jeglicher Couleur muss konsequent beobachtet und bekämpft werden.
Abschließend werde ich auf das Erstarken der sogenannten mi litanten Linken und auf die deutliche Zunahme des Gefahren potenzials eingehen, welches von der sogenannten militanten Linken ausgeht.
Ich halte es im gemeinsamen Kampf gegen Extremisten jegli cher Couleur und im Sinne eines ganz selbstverständlichen Einstehens für unsere freiheitlich-demokratische Grundord nung für notwendig, dass sich politische Parteien, die im Ver dacht stehen, die militante Linke zu dulden oder gar zu unter stützen, klar von dieser distanzieren. Ich halte es für selbstver ständlich, dass der Verfassungsschutz als ein wesentlicher Be standteil der deutschen Sicherheitsarchitektur anerkannt wird,
und ich halte es für selbstverständlich, dass das aktive Eintreten für Demokratie immer und überall konsequent gegenüber je dem Extremisten erfolgt - gegenüber den Rechtsextremisten ge nauso wie gegenüber den Linksextremisten. Dazu gehört auch, dass sich beispielsweise friedliche Versammlungsteilnehmer klar von militanten Linken und Krawallmachern distanzieren.
Klar ist: Der Extremismus in Brandenburg kann nicht Arm in Arm mit Extremisten bekämpft werden. - In diesem Sinne vie len Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine innenpolitische Debatte, wie wir sie jetzt führen, ist nach ei nem Tag mit solch schrecklichen Ereignissen wie gestern, bei denen drei Menschen - darunter zwei Polizisten unseres Lan des im Dienst - ihr Leben verloren, für mich persönlich - Sie wissen, ich bin selbst Polizist - und, wie ich denke, für uns alle nicht einfach.
Wir haben gestern einmal mehr auf tragische Weise erfahren müssen, dass Crystal Meth - der Täter stand mit aller Wahr scheinlichkeit unter dem Einfluss dieser Droge - eine der ge fährlichsten Drogen unserer Zeit ist. Wir werden uns mit die sem Phänomen in diesem Haus sozial- und innenpolitisch aus einandersetzen müssen.
Meine Damen und Herren! Nach dem Anschlag auf den Berli ner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz ist uns einmal mehr aufgezeigt worden, wie dringend notwendig es ist, das Sicher heitsniveau in Deutschland zu erhöhen und eine Debatte darü ber zu führen. Als Landesgesetzgeber müssen wir deshalb un
verzüglich und ohne irgendwelche ideologischen Scheuklap pen die Frage beantworten, wie wir Brandenburg sicherer ma chen können. Die Menschen in Brandenburg erwarten zu Recht von uns, dass wir alles tun, um ihre bzw. die bestmögliche Si cherheit in Brandenburg zu gewährleisten.
Bei der Frage nach mehr Sicherheit geht es auch um die Frage, ob die Instrumente, also die unseren Sicherheitsbehörden ein geräumten Möglichkeiten zur Gefahrenvorsorge und Krimina litätsbekämpfung in Anbetracht der massiv erhöhten Bedro hungslage und des technischen Fortschritts noch zeitgemäß und ausreichend sind, um den gestiegenen polizeilichen Her ausforderungen zu begegnen. Für die CDU-Fraktion ist die Antwort ganz klar: Es ist dringend notwendig und bei der ge genwärtigen Sicherheitslage eine Selbstverständlichkeit, die Videoüberwachung und die Möglichkeit verdachts- und ereig nisunabhängiger Kontrollen, also der Schleierfahndung, in Brandenburg auszuweiten.
Der Innenminister ist leider nicht oder noch nicht da. Man kann es auch in andere Worte fassen: Was wir gegenwärtig brauchen, sind keine neuen Kreisgrenzen. Wir brauchen nach der gescheiterten Polizeireform keine Hunderte Millionen ver schlingende Kreisreform als erneuten Rohrkrepierer aus dem Hause Innenministerium. Was wir in diesem Land dringend brauchen, und zwar ohne weiteren Verzug, sind zeitgemäße po lizeiliche Befugnisse und die Erweiterung der Möglichkeiten polizeilicher Maßnahmen.
Damit fordert die CDU-Fraktion nichts Absurdes oder Außer gewöhnliches, nein, was wir hier fordern, ist in Anbetracht der Sicherheitslage eine absolute Selbstverständlichkeit. Andere Landesgesetzgeber und auch der Bund handeln bereits. Des halb möchte ich heute in Richtung Landesregierung sagen: Ich habe kein Verständnis dafür, dass hier noch länger gezögert wird und die dringend notwendigen Erweiterungen im Bran denburgischen Polizeigesetz wegen eines linken Koalitions partners, der - das wurde im Innenausschuss sehr deutlich - in ideologischer Blockade verharrt, weiter hinausgeschoben wer den.
Es kann nicht sein, Herr Domres, dass man sich im rot-roten Kabinett nicht über dringend notwendige Änderungen im Poli zeigesetz einigt, während im Land Brandenburg die Zahl der gewaltbereiten Extremisten steigt und damit die Terrorgefahr wächst, während die registrierten Fallzahlen in der politisch motivierten Kriminalität stetig steigen und die der politisch motivierten Gewaltdelikte nahezu explodieren, kann man sa gen. Ich gebe Ihnen eine Zahl zur Verdeutlichung: Im ziemlich kurzen Vergleichszeitraum von 2014 zu 2016 hat sich die An zahl der politisch motivierten Gewaltdelikte in Brandenburg mehr als verdoppelt, und zwar vor allem aufgrund der drasti schen Zunahme fremdenfeindlicher Gewalt. Wir haben also insgesamt eine verschärfte Sicherheitslage, und wenn der In nenminister im ersten Atemzug sagt, er sehe die Notwendig keit, das Brandenburgische Polizeigesetz zu ändern und die Maßnahmen zu erweitern, und dass sein Haus sich irgendwann
melden werde, dann frage ich mich: Wann denn? Das Ministe rium für Inneres und Kommunales und die die Regierung tragenden Fraktionen sind seit Monaten gebunden und total überfordert mit einer von ihnen eingerührten Zwangsfusion, einer Kommunalreform, zu der ihnen das Volk mit knapp 130 000 Stimmen gerade die erste rote Karte gezeigt hat.
In Richtung Innenminister muss man sagen: Er ist eben nicht nur Minister für Kommunales, er ist auch der für die innere Si cherheit zuständige und verantwortliche Minister, und deshalb muss sich die Landesregierung fragen, ob sie gegenwärtig die Prioritäten richtig setzt. Ich sage: Nein. Sie setzt die Prioritäten beim Unnötigen, den Zwangsfusionsplänen, und das wirklich Wichtige und keinen Aufschub Duldende bleibt leider auf der Strecke. Die Zwangsfusionspläne binden das Innenministeri um und auch die regierungstragenden Fraktionen. Während die Landesregierung die notwendigen innenpolitischen Richtungs entscheidungen nicht trifft, warten eben leider auch die Innen politiker der regierungstragenden Fraktionen wie gelähmt ab. Von der Linksfraktion - das sage ich ganz ehrlich - erwarte ich nicht viel - sei‘s drum! -, aber auch von der SPD-Fraktion kommt leider nichts. Sie zeigen leider wieder einmal, dass Sie sich nicht als ideengebende, als proaktive und selbstbewusste Fraktion begreifen.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Als die CDU im Jahr 2015 nach der Ergreifung des Mörders von Elias und Mohammed erneut eine Ausweitung der Videoüberwachung forderte, sagte der in nenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Kosanke, wort wörtlich:
„Wir sollten darüber reden, aber nicht jetzt, wo die Emo tionen angesichts der schlimmen Verbrechen überwie gen.“
Was ist danach passiert? Ich blicke in Richtung von Herrn Kurth - Herr Kurth, es ist nichts passiert. Dann, kurz nachdem die CDU-Fraktion ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes ins Parlament eingebracht hat, erwachten Sie kurz aus Ihrem innenpolitischen Schlaf und beantragten übereilt zwei Tage vor der Innenausschusssitzung ein Fachgespräch zur Videoüberwachung.
- Nein, das war nicht übereilt, sondern viel zu spät.
Ich stelle immer wieder fest, dass Sie innen- und sicherheitspo litisch leider nicht liefern, dass Sie hier schlicht und ergreifend träge sind.
Ihnen liegt deshalb heute hier der Entwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vor - ein Gesetzentwurf mit Augenmaß, welcher die präventiven Er mächtigungsgrundlagen für die dringend notwendige Auswei tung der Videoüberwachung und der Schleierfahndung in Brandenburg schafft. Die gemäß dem Brandenburgischen Poli zeigesetz derzeit bestehenden Möglichkeiten der Videoüber wachung im öffentlichen Raum - nur an wenigen Kriminali tätsschwerpunkten - sind viel zu eng gefasst. Mit dem von uns eingebrachten Änderungsentwurf werden endlich die Video überwachung von sogenannten weichen Zielen - öffentliche Plätze wie Busbahnhöfe - als Gefahrenvorsorge und zur Erhö hung der objektiven und auch subjektiven Sicherheit im öffent
lichen Raum sowie eine Speicherfrist von bis zu einem Monat ermöglicht. Zudem werden mit dieser erweiterten Ermächti gungsgrundlage endlich die technischen Möglichkeiten einer sogenannten intelligenten Videoüberwachung, also einer auto matisierten Ausweitung und der Erfassung biometrischer Da ten, für unsere Polizei in Brandenburg nutzbar gemacht und somit polizeiliche Ermittlungen oder Fahndungen erheblich unterstützt.
Eine weitere notwendige Änderung betrifft die Ausweitung der Schleierfahndung, also der verdachts- und ereignisunabhängi gen Kontrolle, räumlich auf das gesamte Land Brandenburg. Mit der von uns vorgeschlagenen Möglichkeit wird zudem der Kontrollanlass erweitert; dieser erstreckt sich ja bislang nur auf die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Er wird auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität sowie die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus ausgeweitet und schafft damit die Möglichkeit, den Kontrolldruck bei Ter rorismus und Extremismus zu erhöhen.
So weit ein kurzer Umriss unseres Gesetzentwurfs. Ich bitte Sie um Zustimmung und freue mich auf die Debatte. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Herr Dr. Woidke, Sie haben sich am 21. August 2013 als Innenminister des Landes Bran denburg von der Polizei Brandenburg verabschiedet. Sie nann ten die Behörde damals gern „meine Polizei“. Sie haben sich auch entsprechend geriert und beispielsweise auf den Intranet seiten der Exekutivbehörde Polizei einseitig nur Ihre Reden als Innenminister zu unseren CDU-Anträgen eingestellt. Allein das lässt schon tief blicken. Bei der Verabschiedung im August 2013 haben Sie „Ihrer Polizei“ dann versprochen, dass diese bei Ihnen auch als zukünftiger Ministerpräsident immer einen großen Stein im Brett - so waren Ihre Worte - haben werde und Sie als zukünftiger Ministerpräsident das Ziel beibehalten wol len, das Sie da nannten: Die Brandenburger sollen sicher leben.
Ich sage Ihnen heute am Ende des Jahres 2016 und in Auswer tung des vorgelegten Haushalts: Dieses Ziel haben Sie weit verfehlt.
Zunächst einmal ist mir völlig unverständlich, warum Sie, Herr Innenminister - und Herr Kurth hat es gerade auch probiert -, denken, dass Sie uns einen Personalabbau von über 1 000 Poli zisten seit dem Jahr 2010 auch noch als Erfolg verkaufen kön nen, und bei diesem Weniger vom Weniger - mehr ist es nicht - von einem Stellenaufwuchs sprechen.
Ich kann Ihnen nur sagen: Glauben Sie wirklich, Herr Schröter, dass Sie sich mit nur 8 250 Stellen bei der Polizei und nur 90 Stellen beim Verfassungsschutz als starkes Kabinettsmit glied und als Kämpfer für die innere Sicherheit präsentieren und brüsten können? Ich sage Ihnen, was dieser Haushalt in Wahrheit ist, Herr Innenminister: Dieser Haushalt ist gerade im Einzelplan 03 mutlos, er ist blauäugig
und im Grunde eine Bankrotterklärung für die innere Sicher heit in Brandenburg.
dass eine Untersuchungskommission des Polizeipräsidiums zur Evaluation Anfang dieses Jahres, im Frühjahr, festgestellt hat, dass 8 456 Stellen notwendig sind, um die Handlungsfähigkeit der Polizei zu sichern und sie nicht dauerhaft auf Verschleiß zu fahren - Ihre Zahlen! Ja, da gucken Sie, das wissen Sie gar nicht, was? Das sind Zahlen aus Ihrem Haus, Herr Schröter, Ihre Referentin wird es Ihnen bestätigen -,
wer das alles ignoriert und als Kabinettsmitglied nicht imstan de ist, hierauf im Haushalt angemessen und mit politischem Gestaltungswillen zu reagieren, und nur 8 250 Stellen bei der Polizei und nur 90 beim Verfassungsschutz - dazu komme ich noch - präsentiert, der offenbart damit, dass er als verantwortli cher Minister für die innere Sicherheit erschreckend blauäugig ist.
Und Sie offenbaren damit, während dann 600 Millionen Euro in den Rohrkrepierer Kreisgebietsreform gesteckt werden, dass Sie die innere Sicherheit in diesem Land, ich sage mal, aufs Geratewohl steuern und schlicht und ergreifend darauf hoffen, dass im Land Brandenburg nichts Schlimmeres passiert und die Lage auch in Zeiten stark gestiegener Bedrohungen mit dem vorhandenen Personal bei Polizei und Verfassungsschutz noch irgendwie beherrscht werden kann. Ich sage Ihnen: Das ist blauäugig, das ist verantwortungslos, das ist eine innenpoli tische Geisterfahrt.
Ich bin dankbar und froh, dass es in Ihrem Hause dann doch hohe Beamte gibt, die sich das nicht mehr länger anschauen und es eben nicht mit ihrem Amtsverständnis vereinbaren kön nen, diesen verantwortungslosen, gefährlichen innenpoliti schen Irrweg einfach mitzugehen und hinzunehmen. Ich muss es hier noch einmal so sagen: Es ist ein bundesweit einzigarti ger Vorgang, dass sich ein Verfassungsschutzchef über die Presse Gehör verschaffen muss und laut Alarm schlägt, weil er von der Landesregierung nicht gehört wird - es ist ja sogar viel schlimmer: weil er genau weiß, dass er von Teilen der Landes regierung nicht einmal gewollt ist.
Ein weiteres Beispiel Ihres peinlichen öffentlichen Gezerres und der katastrophalen Darstellung dieser rot-roten Koalition und dieser Landesregierung nach innen und außen ist das fol gende: Da kündigt der SPD-Fraktionschef Mike Bischoff im Juli zum Entwurf des Haushalts öffentlich an, dass er den Ver fassungsschutz personell stärken wolle, und nur wenige Tage später sagt der linke Finanzminister Görke: Dazu fehle ihm die Fantasie. - Das ist Ihre öffentliche Außenwirkung.
Wenn das die öffentliche Außenwirkung ist, was meinen Sie, wer dann noch Lust hat, sich für den öffentlichen Dienst in Brandenburg zu bewerben? Was meinen Sie? Mir hat auch die Fantasie gefehlt, mir vorzustellen, dass es in Brandenburg ein mal so weit kommen kann, dass ein Verfassungsschutzchef über die Presse von der Landesregierung ein Drittel mehr Per sonal fordert und dabei ganz klar bekennt, dass die Aufgaben sonst nicht mehr erfüllt werden können und die Qualität leidet. Wissen Sie, Carlo Weber sagt damit genau das, was wir seit Jahren von Ihnen einfordern: Machen Sie den Umkehrschub, bauen Sie den Verfassungsschutz personell endlich wieder auf und nicht - wie in den letzten Jahren - von über 120 Stellen auf gegenwärtig nur noch 90 Stellen ab.
Herr Kurth hat hier den Wettbewerb um die besten Köpfe im öffentlichen Dienst hervorgehoben. Ich sage Ihnen auch: Än dern Sie Ihre Außendarstellung, Ihre katastrophale Außendar stellung.
Potenzielle Bewerber lesen, dass in Brandenburg die Polizeili che Kriminalstatistik gefälscht wird,
potenzielle Bewerber lesen, dass der Verfassungsschutzchef - ein einmaliger Vorgang - hier Alarm schlägt und sagt: Wir kön nen die Qualität nicht halten, ich brauche mehr Personal!
Brandenburg gehört zum Schlusslicht - und ist es im nächsten Jahr hinter Berlin - bei der Besoldung im öffentlichen Dienst. Da haben Sie gar nichts getan. Herr Kurth, da gucken Sie nach unten, gucken Sie mich doch an. Da haben Sie nichts getan.
Wer das alles für einen attraktiven öffentlichen Dienst hält, der irrt und wird nicht die besten Köpfe gewinnen, er wird nieman den mehr für den öffentlichen Dienst in Brandenburg gewin nen können.
Sie haben heute erneut die Gelegenheit - mit der Zustimmung zu den Anträgen der CDU -, dem Abhilfe zu schaffen. Ich for dere Sie auf: Lassen Sie den Chef des Verfassungsschutzes in Brandenburg und dessen Mitarbeiter nicht im Regen stehen, lassen Sie die Polizistinnen und Polizisten im Land Branden burg nicht im Regen stehen und lassen Sie die Bürgerinnen und Bürger nicht im Regen stehen. Stimmen Sie unseren Anträgen zu - mit einem Stellenplus auf 8 400 Stellen bei der Polizei und 120 beim Verfassungsschutz. - Vielen Dank.
Wir haben ein bisschen den Pfad verloren. Meine Nachfrage bezieht sich auf die Antwort auf die Frage des Kollegen Petke. Daran möchte ich anschließen, um wieder auf die richtige Spur zu kommen. Meine Frage an die Landesregierung - ich gucke eher zu Minister Schröter - ist folgende: Inhalt der Presseberichterstattung in dieser Woche war, dass der Chef der Gewerkschaft der Polizei befürchtet und prognostiziert, dass nach einer vollzogenen Kreisgebietsreform eine Reform nach der Reform bei der Polizei notwendig ist. Deswegen frage ich die Landesregierung: Ist dem so? Ist nach einer vollzogenen Neustrukturierung der Kreisgrenzen wieder eine Polizeireform in Vorbereitung bzw. angedacht?
Das Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr sieht eine besondere Würdigung der ehrenamtlichen Leistungen verdienstvoller Feuerwehrkameraden vor. In dieses Gesetz wurde die Würdigung der 70-, 75- und 80-jährigen Mitgliedschaft in der Feuerwehr aufgenommen.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Würdigungen von Kameradinnen und Kameraden zur 70-, 75- und 80-jährigen Mitgliedschaft haben 2016 stattgefunden bzw. werden in diesem Jahr noch stattfinden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Neuregelung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Ver messungsingenieure im Land Brandenburg ist auch aus Sicht der CDU-Fraktion gelungen, und wir stimmen dem zu.
Die Harmonisierung mit europarechtlichen Vorgaben, die er folgte rechtssichere Ausgestaltung von Vorschriften, der ver besserte Handlungsrahmen der Aufsicht und auch die höheren Standards bei der Qualität sind zu begrüßen. Auch die im Aus schuss vorgenommene Änderung, nach welcher die Vermes sungsingenieure nicht mehr in öffentlich-rechtlichen Verträgen von der Vermessungsgebührenordnung abweichende Gebühren vereinbaren können, erachten wir als sinnvoll. Zudem wird durch die nun im Gesetz verortete Bindung der hoheitlichen Tätigkeiten an die Gebührensätze ein Preiskampf unter den Vermessungsingenieuren bei den öffentlichen Leistungen ver mieden, und das ist gut so.
Unterschiedliche Auffassungen bestanden im Ausschuss hin sichtlich der kommunalpolitischen Tätigkeit von Vermessungs ingenieuren; denn nach bisherigem Recht und auch dem vorlie genden Gesetzentwurf dürfen aufgrund der enthaltenen Befan
genheitsregelung des allgemeinen Verwaltungsrechts Öffent lich bestellte Vermessungsingenieure, die einer Gemeindever tretung oder einem Landkreis, also einem Kreistag, zugehörig sind, bei Vermessungsarbeiten nicht tätig werden, wenn diese Gemeinde oder dieser Landkreis selbst an dem entsprechenden Verfahren beteiligt ist. Diese Vorschrift schränkt - das ist zu nächst richtig - die Berufsfreiheit betroffener Vermessungsin genieure umfassend in den einschlägigen örtlichen Gebieten zugunsten einer Vermeidung von Befangenheit ein.
Aber dies gilt entsprechend dem Entwurf dann auch für solche Fälle der sogenannten Drittbeteiligung einer Gemeinde oder eines Landkreises, also auch für die Fälle, in denen der Kom mune eine unmittelbar an das zu vermessende Grundstück an liegende öffentliche Fläche - meistens wird es eine Straße oder ein Weg sein - gehört und in denen die Kommune selbst dabei keine eigentumsrechtlichen oder unmittelbaren wirtschaftli chen Interessen an dem zu vermessenden Grundstück hat. Für die CDU-Fraktion ist in solchen Fällen klar, dass das Eintreten einer Befangenheitslage dann kaum gegeben ist. In diesen Fäl len darf die Ausübung eines Ehrenamtes, also eines kommu nalpolitischen Mandats in einem Kreistag oder einer Stadtver ordnetenversammlung oder einer Gemeindevertretung, nicht dazu führen, dass Vermessungsingenieure hier nicht tätig sein dürfen. Das wäre ein zu weit gehender Eingriff in die Berufs ausübungsfreiheit. Diesem Umstand tragen wir mit unserem Änderungsantrag Rechnung, der zwischen Berufsfreiheit und dem Bedürfnis einer möglichst effektiven Befangenheitsver meidung einen gerechten Ausgleich schafft.
Wir werben um die Zustimmung zu diesem Änderungsantrag und stimmen dem Gesetzentwurf insgesamt zu. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Wunsch und das Bedürfnis der Gewährleistung eines Brand- und Katastrophenschutzes gibt es - wie wir feststellen, wenn wir in die Geschichte blicken - schon sehr lange. Bereits Kaiser Augustus gründete eine Feuerwehr und nannte sie „Wächter“. Im 19. Jahrhundert wurde in der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft in Tübingen gefordert:
„Eine Feuerlandwehr wünschen wir, statt des Feuerland sturms, den wir haben. […] Deshalb soll das ganze Volk in den Schulen den erforderlichen Unterricht hierüber er halten.“
Meine Damen und Herren, dies drückt den schon sehr frühen Wunsch nach gut ausgebildeten Feuerwehrleuten aus, die re gelmäßig üben und einsatzbereit sind. Wir hier in Brandenburg können stolz und müssen dankbar sein: Seit 1990 - auch schon davor, wir blicken jetzt einmal auf das Land Brandenburg - sind die Brandenburger Feuerwehren der hohen Messlatte, die an sie gelegt wurde, immer gerecht geworden.
Die Kameradinnen und Kameraden in Brandenburg haben bei ihren Einsätzen und in ihrem Ehrenamt Außerordentliches ge leistet. Sie verwenden sich seit Jahren dafür, die Menschen zu schützen, zu retten und Gefahren abzuwehren. Dabei setzen sich die Kameradinnen und Kameraden oft großen Gefahren aus und stehen kameradschaftlich füreinander ein.
Von dieser Stelle, liebe Kameradinnen, liebe Kameraden der Feuerwehren: Dafür gebühren Ihnen unser großer Dank und alle erdenkliche Unterstützung!
- Da kann man einmal klatschen, genau!
Die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Situation der Feuer wehren in Brandenburg ist ein Auftakt zu dem weiteren Pro zess, der jetzt folgt, die Feuerwehren des Landes zukunftsfest aufzustellen. Im kommenden Jahr wird - zumindest hoffe ich das - die Landesregierung dem Landtag einen umfassenden Bericht und einen ersten Konzeptentwurf zu einer Zukunfts strategie für die Feuerwehren vorlegen. Die vorliegende Ant wort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion enthält bereits wichtige Daten, um das Thema eingehend zu bewerten - denn das müssen wir tun - und zu diskutieren. Zudem erhält der Landtag durch die Große Anfrage die Möglichkeit, der Landes regierung für diesen erwarteten Konzeptentwurf wichtige
Gesichtspunkte mit auf den Weg zu geben. Der Landtag wird sich also auf der Grundlage der Großen Anfrage der CDUFraktion auch in den kommenden Monaten vertieft mit dem Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg beschäftigen und beschäftigen müssen.
Im Folgenden gehe ich auf drei Punkte ein: die Mitgliederent wicklung und -gewinnung, die Einsatzbelastung und Einsatz bereitschaft sowie die Aus- und Fortbildung.
Meine Damen und Herren, Brandenburg hat 200 freiwillige Feuerwehren und fünf Berufsfeuerwehren. Die Zahl der örtli chen Feuerwehreinheiten hat sich innerhalb von 5 Jahren von 1 832 auf 1 774 reduziert - leider. Die freiwilligen Feuerweh ren hatten im Jahr 2010 noch rund 46 000 Mitglieder, gegen wärtig sind es nur noch 39 000 Mitglieder - es gibt also einen Mitgliederschwund. Die Große Anfrage zeigt auf, dass insbe sondere die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Ober spreewald-Lausitz, Ostprignitz-Ruppin und Potsdam-Mittel mark von diesem Mitgliederschwund betroffen sind. Allein Potsdam-Mittelmark hat seit dem Jahr 2010 rund 1 200 Kame radinnen und Kameraden verloren. Die Verluste verteilen sich unter den Ämtern und Gemeinden in Brandenburg ziemlich ungleichmäßig. Viele verzeichnen moderate Zuwächse - zum Beispiel die Gemeinde Märkische Heide: von 531 auf 698 Kameraden, bei den Frauen von 107 auf 198 -, einige leichte Verluste, aber andere haben mehr als die Hälfte ihrer Mitglie der verloren.
Ebenso ungleichmäßig verläuft der Zuwachs bei den Kinder- und Jugendfeuerwehren. In einigen Ämtern und Gemeinden sind Kinderfeuerwehren geradezu aus dem Boden geschossen, während andere weit und breit überhaupt keine Kinderfeuer wehr haben. Gerade die Kinderfeuerwehr führt in vielen Fällen zu mehr Jugendlichen in den Jugendfeuerwehren und bietet so die Chance, später mehr Heranwachsende in den aktiven Dienst bei den freiwilligen Feuerwehren zu überführen.
Meine Damen und Herren! In einer Diskussion zur Zukunft der Feuerwehren im Land Brandenburg im Jahr 2013 hat der da malige Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, Herr Gerdes, prognostiziert, dass das Land im Jahr 2020 nur noch 35 000 Kameradinnen und Kameraden haben werde. Ich sage ganz klar für die CDU-Fraktion: Mit solch rapidem Verlust können, dürfen und wollen wir uns nicht abfinden.
Die Zahlen in der Großen Anfrage zeigen, dass durch eine gute Nachwuchsgewinnung nicht gleich ein totaler Umkehrtrend, wohl aber ein erheblicher Rückgang des Mitgliederschwunds erreicht werden kann. Deshalb halten wir es als CDU-Fraktion für wichtig, dass nachhaltige Nachwuchsarbeit betrieben und gefördert wird. Wir müssen in den kommenden Monaten darü ber reden, was dabei Erfolg verspricht und was nicht und wie wir die Mitgliedergewinnung besser gestalten können. Klar ist: Nachwuchsgewinnung fängt im Kindergarten und in der Grundschule an. Kinder an diesen Orten haben genau das Alter, in welchem sie für den Feuerwehrdienst begeistert wer den können und müssen.
Ich komme zur Thematik Einsatzbelastung und Einsatzbereit schaft. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt auf: Die Ein
satzbelastung der Kameradinnen und Kameraden ist in den vergangenen Jahren vor allem bei Groß- und Mittelbränden und insbesondere bei den technischen Hilfeleistungen erheb lich angestiegen. In den meisten Brandenburger Leitstellen sind die Einsatzzahlen nach oben geschnellt: von 62 633 im Jahr 2010 auf 100 528 im Jahr 2015.
Wie reagieren wir darauf, dass es immer schwieriger wird, die Tageseinsatzbereitschaft herzustellen? Neben der unabding baren Stärkung der Stützpunktfeuerwehren ist eine weitere Maßnahme, Modelle zu fördern, die bei geringer Tagesverfüg barkeit zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft führen. Dies ge lingt vor allem durch den Ausbau der interkommunalen Zu sammenarbeit. Dafür gibt es im Land gute Beispiele wie in der Modellregion Oderland, wo ein interkommunaler Gefahrenab wehrbedarfsplan besteht. Die interkommunale Zusammenar beit ermöglicht zudem eine noch engere Einbindung der Feuer wehrtechnischen Zentren der Landkreise, um die Feuerwehren vor Ort zu entlasten.
Ich komme zur Aus- und Fortbildung der Kameradinnen und Kameraden. Klar ist: Die Aus- und Fortbildung muss in einem zukünftigen Strategiekonzept für die Brandenburger Feuer wehren einen Schwerpunkt bilden. Ich habe den Eindruck, der Landesregierung ist sehr spät, nämlich erst bei Beantwortung unserer Großen Anfrage aufgefallen, dass es eben Defizite bei der Aus- und Fortbildung von Leitstellendisponenten an der Landesfeuerwehrschule gibt und diese Module besser unter setzt werden müssen. Auch deshalb spricht sich die CDU-Frak tion dafür aus, die Landesfeuerwehrschule zu einem Kompe tenzzentrum für die Feuerwehren in Brandenburg auszubauen und zu einem Institut für die Feuerwehren weiterzuentwickeln. Die Ausbildungskonzepte müssen endlich dem neuesten Ent wicklungsstand entsprechen und auch den Zivilschutz und den Schutz kritischer Infrastrukturen - ein Thema, was uns in den nächsten Jahren noch mehr beschäftigen wird - berücksichti gen.
Meine Damen und Herren! Allein dieser kurze Einblick in die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU zeigt auf, wie notwendig dieser umfassende von uns einge reichte Fragenkatalog war bzw. ist und dass umgehend wichti ge Weichenstellungen vorgenommen werden müssen, um den Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg zukunftsfest zu machen. Deshalb freue ich mich, dass SPD, die Linke, CDU und die Grünen heute einen gemeinsamen Entschließungsan trag auf den Weg bringen. Uns eint dabei nicht nur der Wille, unsere Feuerwehren weiterhin zu unterstützen und optimal für die Zukunft aufzustellen. Alle Antragsteller wissen auch, dass ein verlässlicher Brand- und Katastrophenschutz in Branden burg zukünftig mit einer Sache steht und fällt: mit dem heraus ragenden Engagement der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren.
Man kann es nicht oft genug betonen, und deshalb schließe ich mit folgenden Worten: Danke an alle Kameradinnen und Ka meraden der Feuerwehren! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie bereits meine Vorredner sagten: Der vorliegende Bericht be leuchtet Maßnahmen der Datenerhebung nach dem Polizeige setz. Diese Maßnahmen führen einerseits zu Eingriffen in die Grundrechte bei den betroffenen Menschen. Andererseits gibt es jedoch auch ein Sicherheitsinteresse der Bürger, dem der Staat durch effektive Gefahrenabwehr gerecht werden muss.
Die Brandenburger Polizistinnen und Polizisten nutzen die Mittel der Datenerhebung regelmäßig im Rahmen ihrer recht lichen Befugnisse, und eines verdeutlicht der Bericht ganz klar: Sie wägen dabei sorgfältig ab und beschränken diese ver hältnismäßigen Grundrechtseingriffe durch eine ordnungsge mäße Ermessungsausübung.
An lediglich vier Standorten im Land wird die Videoüberwa chung eingesetzt. Viele Maßnahmen der Datenerhebung wur den gar nicht eingesetzt, so die Wohnraumüberwachung, die Ermittlung spezifischer Kennungen von Mobiltelefonen und die Unterbrechung oder Verhinderung von Telekommunikati onsverbindungen.
In nur drei Fällen fand eine Telekommunikationsüberwachung statt. Hier wurde dann aufgrund eines Falls auch die Konse quenz gezogen, zukünftig vor Antragstellung bei dem zustän digen Richter Beschäftigte des Stabsbereiches Recht einzube ziehen. Dies zeigt deutlich: Die Selbstkontrolle in der Bran denburger Polizei funktioniert.
Ich möchte noch kurz auf die Videoüberwachung eingehen. Als CDU-Fraktion halten wir es für sinnvoll und geboten, dass ge fährdete Orte mit Videokameras überwacht werden und über wacht werden können, denn dadurch wird das polizeiliche Handlungskonzept der kriminalpräventiven Umweltgestaltung ganz wesentlich positiv beeinflusst.
Oft steht die rein mittelbare Wirkung der Videoüberwachung im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Es wird dann darüber gestritten, ob Überwachungsanlagen potenzielle Straftäter von ihren Taten abhalten können.
Die Polizei Brandenburgs begründet den Anstieg des Strafta tenaufkommens in Potsdam und Guben zu Recht damit, dass das Fahrradaufkommen am Potsdamer Hauptbahnhof gestie gen ist, und mit der Kriminalitätsentwicklung im mittelbaren Grenzbereich.
Entscheidend ist also, ob die Videoüberwachung an den vier Standorten in Brandenburg eine unmittelbare und nicht eine mittelbare Wirkung entfaltet, wenn also aufgrund des Bildma terials ereignis- und objektbezogene Interventionsmaßnahmen ergriffen werden können. Um eine unmittelbare Wirkung der Videoüberwachung zu erzielen, muss die Polizei die fortlau fende Auswertung gewährleisten, und dies ist personalaufwen dig.
Der Minister kann uns dann im Innenausschuss näher erläu tern, ob die richtige und notwendige Überwachung an den vier Standorten in Brandenburg interventionsmäßig eingesetzt und genug Personal dafür verwendet wird.
Fest steht jedenfalls: Die Videoüberwachung muss auch in Zu kunft verstärkt eingesetzt werden.
Der Überweisung stimmen wir zu. - Danke.
In der Dienstwagenaffäre des früheren Büroleiters von Minis terpräsident Dr. Dietmar Woidke und stellvertretenden Landes branddirektors soll das Ministerium des Innern und für Kom munales laut Presseberichterstattung lange Zeit nicht gehandelt haben, obwohl ein „Abschlussbericht zur Plausibilitätsprüfung von Fahrtenbüchern“ bereits im September 2015 vorgelegen und es in diesem Zusammenhang Hinweise aus dem eigenen Haus auf mögliche Straftaten gegeben haben soll.
Ich frage die Landesregierung: Welche Verdachtsmomente hin sichtlich eines strafbaren Verhaltens des stellvertretenden Lan desbranddirektors gab es zu welchen Zeitpunkten?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch an den In nenminister für die ausführliche Antwort und den Hinweis auf die Tiefenprüfung, von der Sie mehrfach gesprochen haben. Daher frage ich Sie: Wenn im Ministerium des Innern, im Ver fassungsministerium, eine solche Tiefenprüfung im Hinblick auf eventuell begangene Straftaten bzw. Verdachtsmomente stattfindet, ist es dann nicht üblich und absolut selbstverständ lich, dass man gerade die Antragsfristen für in Betracht kom
mende Straftatbestände mit im Blick hat? Erstens: Hatten Sie die im Blick? Zweitens: Warum haben Sie nicht früher Strafan trag gestellt?