Iris Schülzke

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Liebe Gäste! Dynamik auf dem Arbeitsmarkt bringt Chancen und Herausforderungen - das ist unstrittig. Bundes
weit gibt es eine sehr gute Entwicklung: Die Arbeitslosenzahl sinkt, die Beschäftigung nimmt zu. In vielen Bereichen gibt es einen sehr positiven Trend, auch wenn es in manchen - wie beim Waggonbau oder bei der Braunkohle, aber auch in ande ren Bereichen - Störfeuer gibt.
Beschäftigung bringt dem Land, dem Bund und den Gemein den gute Einnahmen. Die meisten Menschen wollen Beschäfti gungen entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten nach gehen, selbstständig oder im Angestelltenverhältnis, manche in der Produktion, manche im Dienstleistungsbereich oder im öf fentlichen Dienst. Die Palette ist breit und nicht vollständig. Jedoch benötigen alle, die Unternehmungen führen oder sozi alversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgehen, ent sprechende Umgebungsbedingungen. Telefon und Internet müssen funktionieren; ein Funklochteppich erfordert ernsthafte Anstrengungen. Straßen, Kindergärten, Schulen, Ärzte, Pflege- und Altersbetreuungseinrichtungen sowie Nahverkehrsmittel müssen vorhanden sein. Da klemmt die Säge an vielen Stellen. Menschen brauchen Wohnungen und nach der Arbeit Erho lung. Sie müssen sich revitalisieren. Entsprechende Freizeitan lagen müssen in der Nähe vorhanden sein. Not- und Rettungs dienste und Krankenhäuser müssen für den Notfall vorhanden sein. In der näheren Umgebung müssen umfassende, qualifi zierte Auskünfte zum Ordnungsrecht, zu Geoinformationssys temen, zu den Versorgungs- und Entsorgungssystemen, zur all gemeinen Kultur oder zu geplanten Entwicklungsstrategien eingeholt werden können. Es muss also eine intakte Kommu nalverwaltung in der Nähe vorhanden sein - dagegen wird ge rade gearbeitet.
Die allgemeinen Kosten der Lebenshaltung müssen planbar und erschwinglich sein. Genau in diesem Bereich besteht un strittig großer Handlungsbedarf. Brandenburg hat mit die höchsten Energiekosten und in weiten Teilen des Landes sehr hohe Kosten bei Trink- und Abwasser. An vielen Straßen macht der Investitionsstau auf sich aufmerksam, sogar die mangelnde Unterhaltung des Straßenkörpers und der Nebenanlagen. Der ÖPNV ist oft auf den Schülerverkehr reduziert, dient also nicht dazu, zur Arbeit oder zurückzugelangen. Dafür grüßen immer mehr Tempo-70-Schilder an den Straßen.
Die Kosten für die Unternehmen, besonders für Energie, Was ser, Baukosten, Beiträge usw., sind höher als in vielen anderen Bundesländern oder auch im benachbarten Polen. Das ist re gelmäßig ein Wettbewerbsnachteil für Brandenburger Betriebe. Aber auch die Einkommen liegen in vielen Branchen unter dem Bundesdurchschnitt. Viel Idealismus und Organisationsta lent wird den Einheimischen abverlangt. In der Enquetekom mission diskutieren wir viel über die Chancen gerade in struk turschwachen Räumen, entdecken neue Dinge, die mit einfa
chen Möglichkeiten umgesetzt werden konnten, wo Macher oder Generalisten Unternehmen für Spezial- oder Sonderanfer tigungen gegründet und heute nicht selten über 40 Beschäftigte haben. So war es in Pinnow, Schlieben, Grünewalde oder Borkheide.
Ich bin davon überzeugt, dass es solche Vordenker und Macher überall in Brandenburg gibt. Ihnen müssen die Wege geebnet werden. Schwarze Schafe und großspurige Trittbrettfahrer müssen aussortiert werden; dafür gibt es genügend Sicherungs systeme. Wir und die Unternehmen fordern brauchbare Kon zepte, Entwicklungsplanungen und keinen LEP Hauptstadtre gion, der mehr bremst als beschleunigt. Wir brauchen aktuelle Zahlen und keine Zahlen von vor zwei Jahren. Da ist ein Käse in der Regel vergammelt, und keiner liest eine Zeitung, die äl ter als zwei Jahre ist. Wir müssen wissen, wo wir aktuell ste hen.
Auch die Rückkehrer und Zuzügler - ob nach dem Studium oder einer Tätigkeit außerhalb Brandenburgs - brauchen Be gleitung. Nicht nur das Schulsystem in Brandenburg ist anders, sondern oft sind es auch die Kultur oder andere Gepflogenhei ten des Lebens. In Finsterwalde im Landkreis Elbe-Elster gibt es auch eine Comeback-Agentur. Die Arbeit ist äußerst erfolg reich. Es ist gelungen, hoch Qualifizierte in die Regionen zu vermitteln. Auch junge Ärzte und Lehrer waren darunter. Lei der haben solche Einrichtungen nach wie vor große Finanzie rungsprobleme. Zusagen des Landes wurden erst nach intensi ven Nachfragen und Erinnerungen mehrere Monate später rea lisiert. Das funktioniert nicht; das sollten Sie sich hinter die Ohren schreiben. Wenn Sie Dynamik als Chance sehen, muss auch dynamisch und vor allem zügig und motivierend gearbei tet werden. Für die Unternehmerschaft unnötige Bürokratie als zusätzlicher Kosten- und Zeitfresser ist abzuschaffen; denn schließlich sind sie die Produzenten unserer finanziellen Grund lage.
Wir begrüßen den Vorschlag, in einigen Monaten Bilanz zu ziehen …
… was mit Ihrer Dynamikoffensive erreicht wurde. Wir sind sehr gespannt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Lieber Gregor Weyer! Weidetierhal tung ist aktive Landschaftspflege, sie dient dem Erhalt der brandenburgischen Kulturlandschaft. Die Kulturlandschaft zu erhalten ist verfassungsmäßiger Auftrag in Brandenburg. Auch die Landwirte leisten ihre Beiträge zum Erhalt der Kulturland schaft, selbst wenn sie durch EU-Auflagen immer wieder an gehalten sind, Bäume und Sträucher an landwirtschaftlichen Nutzflächen zurückzuschneiden, damit die Äste optisch nicht die Flächengrößen mindern. Die Landwirte würden diese Bäu me lieber als Schattenspender für die Tiere nutzen. EU-Vor schriften fordern anderes.
Damit will ich sagen, dass die Umsetzung mancher EU-Vor schriften natürlichen Gegebenheiten oftmals stark entgegen steht.
Im Januar hatten wir ebenso wie die CDU mit dem heutigen Antrag klare Handlungsregelungen für Problemwölfe eingefor
dert. Eine Wolfsverordnung ist in Vorbereitung. Auf eine Klei ne Anfrage wurde vor wenigen Tagen geantwortet, dass die unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen für Entnah meverfahren zuständig seien. Für die Umsetzung der in Aus nahmegenehmigungen durch die Naturschutzbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte erlaubten Entnahmen von Wölfen in der Natur seien die Empfänger der naturschutzbe hördlichen Ausnahmegenehmigung zuständig, auch für die Entsorgung. Sachkundige Personen oder Jäger seien mit Aus nahmegenehmigungen berechtigt zu entnehmen.
Da passt vieles nicht zusammen. Wölfe unterfallen in Branden burg nicht dem Jagdrecht. Was Jäger jagen dürfen, regelt das Bundesjagdgesetz; eine Brandenburger Verordnung kann die ses Gesetz nicht aufheben. Auch ist in den Jagdgesetzen genau geregelt, wer wo was darf. Dies kann aus Sicherheitsgründen gar nicht anders sein. Das bedeutet auch, dass Wolfskundige nicht einfach in irgendeinem Revier Wölfe entnehmen können. Dies bedarf mindestens der Genehmigung der Pächter.
Die meisten Jäger - auch ich - können gut mit einer gewissen Anzahl von Wölfen leben. So ist es auch mit allen anderen Wildtieren: mit Rehen, Hirschen, Wildschweinen, Hasen, Füchsen und anderen.
Wildschweine im Wald sind kein Schadwild, weil sie intensiv nach Forstschädlingen suchen. Auf dem Feld und auf Wiesen verursachen sie enorme Schäden. Bei Wildschweinen wurden die zwei- bis vierjährigen Keiler viel zu lange geschont. Sie haben sich schneller verbreitet als gewollt und sind nicht ein fach zu bejagen. Schutzgebiete dienen als Rückzugsflächen, Jägern wird dort gerne die Pirschjagd im Frühjahr und Sommer untersagt. Die Bestände wachsen dort immer schneller - genau dort läuft es aus dem Ruder.
Rehe zupfen auf Feldern Unkräuter; im Wald verbeißen sie gern junge Bäume - besonders oft, wenn nur wenige Jungbe stände vorhanden sind. Unsinnigerweise wurde die zwingende Jagd auf die weiblichen Rehe rechtlich außer Acht gelassen. Wo nicht ordentlich bejagt wird, kommt es zu Wildschäden; unwaidmännische Jagdpraktiken sind die Folge. Gleiches gilt bei den Hirschen.
Viele Jahre gab es in den Abschussplänen viel zu starre Plan vorgaben. Ausnahmegenehmigungen sind selten eingeholt worden. Der Tenor war: Die sollen doch sehen, was dann kommt. - In bestimmten Gebieten sind überhöhte Wildbestän de entstanden.
Mit dem unter Naturschutz stehenden Wolf ist es viel ernster. Im Süden Brandenburgs ist der notwendige Erhaltungszustand längst erreicht. Von den 22 Rudeln, die es offiziell gibt, leben 21 südlich von Berlin; zehn grenzübergreifende kommen hin zu, weitere fünf Paare sind auf der Karte des Landesamts für Umwelt zu finden. Wölfe haben keine Angst, sie ziehen am helllichten Tag am Rande der Ortschaften umher. Das ist natür liches Sondieren, Spionieren, würden manche in Städten sa gen. Ältere Menschen und Eltern haben zunehmend Angst. Oft wird gefragt: Können wir die Kinder noch allein in der Natur spielen lassen? Junge Eltern aus Trebbus in Doberlug-Kirch hain - beide Jäger - fragen, ob der Kindergarten seine Walder lebnistage noch durchführen sollte. Diese Eltern wollen es nicht mehr, weil sich dort Wölfe aufhalten und ihr Verhalten nicht vorhersehbar ist. In Luckau und Walddrehna sind die gleichen Fragen aufgetaucht.
Wolfskundige haben immer wieder bekundet, dass Wölfe vor Menschen Angst haben. Heute ziehen sie um die Ortschaften und sondieren. Wölfe haben kaum Angst vor Menschen; sie sind aber große Raubtiere und brauchen relativ viel Nahrung. Bisherige Vorschläge und Entwürfe in der geplanten Wolfsver ordnung sind nicht ausreichend. Das haben auch die am Wolfsplenum Beteiligten zum Ausdruck gebracht.
Die Wölfe werden in den nächsten Tagen mit ihrem Nach wuchs aus diesem Jahr auftauchen. Bei gutem Nahrungsange bot kann jedes Muttertier problemlos sechs bis acht Welpen aufziehen. Wenn die Wölfin ihrem Nachwuchs beibringt, wie er sich ernähren muss, bieten sich auf der Weide gehaltene Nutztiere an. Dort wird dann auch mehr getötet, als Nahrungs bedarf besteht. Für die Wölfe ist das Grundschule, aber natürli ches Verhalten des Raubtieres. Es kann nicht Aufgabe eines Landwirtes sein, Anträge auf Wolfsentnahme zu schreiben, der hat andere Sorgen, wenn der Wolf da ist und raubt. Schnelles Handeln muss möglich sein - und das nicht erst, wenn das Hündchen an der Leine in der Großstadt vom Wolf getötet wird. Auch die Landwirte haben Anspruch auf Schutz.
Wir unterstützen den Antrag der CDU-Fraktion. Es ist noch viel zu klären, und ich bin froh, dass die SPD diesem Antrag folgt.
Bitte überweisen Sie den Antrag an den Ausschuss, diskutieren und reden Sie darüber. - Vielen Dank.
Die Nutzfahrzeughersteller Daimler, Iveco, MAN und Volvo/ Renault haben nicht nur jahrelang illegal die Verkaufspreise abgesprochen, sondern sich auch auf einen Zeitplan zur Ein führung von Maßnahmen zur Minderung des Schadstoffaussto ßes geeinigt. Sie haben sich durch ihre Absprachen dem Kon kurrenzdruck entzogen, was eindeutig zulasten der Kunden, somit auch zulasten unserer Gemeinden ging. Damit sind Käu fer und Leasingnehmer massiv geschädigt worden. Das LkwKartell brachte MAN 2011 durch Selbstanzeige zur Strecke.
Wenn zwischen 1997 und 2011 ein Lkw mit mehr als 6 Tonnen Gesamtgewicht der genannten Marken gekauft oder geleast worden ist, kann Schadensersatz eingefordert werden. Für die Regulierung der Schadensersatzansprüche aus dem Lkw-Kar tell und auch aus dem Feuerwehrbeschaffungsskandal haben die betroffenen Hersteller jeweils freiwillige Regulierungs fonds aufgelegt.
Ich frage die Landesregierung: Wo und wie müssen die Ge meinden und weitere Betroffene des Lkw-Beschaffungsskan dals und des Feuerwehrbeschaffungsskandals ihre Ansprüche geltend machen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Dörfer prägen die ländlichen Räume. Sie sind meist naturnahe, von Land- und Forstwirtschaft, Handwerk und Kleinunternehmen geprägte Siedlungs- und Landschaftsräume mit sehr geringer Bevölkerungs- und Be bauungsdichte und geringer Zentralität der Orte. Die Dichte sozialer Netzwerke zwischenmenschlicher Beziehungen ist oft höher als in den Städten. Vom Thünen-Institut wurde ermittelt, dass in den ländlichen Regionen in Deutschland 57 % der Be völkerung auf 91 % der Fläche leben. Untersucht wurden vom Institut die Zusammenhänge zwischen ländlicher Prägung, sehr ländlicher Prägung und sozioökonomischer Lage.
Nun wird wissenschaftlich geprüft, ob die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Dienstleistungen sowie die Qualität oder Preise der Daseinsvorsorge in sehr ländlich geprägten Regio nen, die in Brandenburg, insbesondere im berlinfernen Raum, zu finden sind, wesentlich ungünstiger sind als in ländlichen Regionen. Ermittelt wurde, dass sozioökonomische Ungleich heiten zwischen ländlichen Räumen vorhanden sind und be stimmte Problemlagen in den ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage tendenziell geballt auftreten.
Bemerkenswert ist jedoch, dass ermittelt wurde, dass die Ein teilung in „gut“ und „weniger gut“ nicht statisch zu sehen ist, sondern sich im Zeitablauf sehr schnell ändern kann. Gleiches gilt auch für die Ländlichkeit. Eine geringere Ressourcenaus stattung in Räumen mit weniger guter sozioökonomischer La ge schränkt künftige Entwicklungsmöglichkeiten tendenziell ein, während eine gute Ausstattung künftige Entwicklungs möglichkeiten eher begünstigt. Auch Ländlichkeit wird repro duziert, indem sie Menschen mit entsprechenden Wohnpräfe renzen und Absichten zur entsprechenden Nutzung der Fläche anzieht.
Gleichwohl verändert sich das Verständnis von Ländlichkeit im Laufe der Zeit und hängt vom jeweiligen gesellschaftlichen Kontext ab. Ländliche Räume sind vielfältig. Ihre heterogene Realität spiegelt sich in einer besonderen Komplexität wider - so die Forschungsergebnisse aus dem Jahr 2016.
Liest man die Antworten auf die vorliegende Große Anfrage, so gibt es durchweg eine sehr positive Bilanz vonseiten der Landesregierung. Es wird der Eindruck erweckt, dass der Strukturwandel gemeistert ist. Es gibt die Aussagen: Gemeind liche Förderung ist ein Ansatz der Entwicklungspolitik, die Landesentwicklungsplanung ist darauf gerichtet, im ganzen Land gleiche Lebensverhältnisse herzustellen. Die Raumord nungsplanung des Landes räumt den Gemeinden ausreichende Entwicklungspotenziale für die Befriedigung des örtlichen Be darfs ein. - Die Bürger im ländlichen Raum schätzen das an ders ein. Sie fühlen sich gerade in den Dörfern nicht mehr ernst genommen. Ihr Gestaltungswille wird ignoriert bzw. oft nicht einmal zur Kenntnis genommen.
Es gibt in der Antwort Verweise auf Fördermittelprogramme. Die Fördermittelverwendung ist in der Praxis kompliziert, für
kleine Unternehmen mit unterschiedlichsten Profilen regelmä ßig unpraktikabel. In den Gemeinden und Landkreisen hören wir, dass Fördermittelverfahren immer öfter in der Sackgasse landen. Der Aufwand für Eigenmittelnachweise ist in einen Umfang ausgeartet, der kaum noch handelbar ist. Hinzu kommt, dass bewilligte Mittel spät ausgezahlt werden, weil ir gendwelche Verfahren es so vorschreiben. Antragsteller bringt das nicht selten in Liquiditätsprobleme. Die gute Absicht, hel fen zu wollen, schlägt oft in das Gegenteil um. Hilfen werden zu Existenzrisiken; in der Presse war viel darüber zu lesen.
Die notwendige Versorgung mit Breitband in den Dörfern ist fast ganz außen vor. Ist es doch möglich, jede einzelne Wind energieanlage mit modernster Nachrichtentechnik im letzten Waldwinkel zu versorgen, so vermissen die Einwohner in den Dörfern schon, dass ihre Bedürfnisse überhaupt ernst genom men werden. Potenziale des ländlichen Raumes wie auch das Holz, der Wald und seine Produkte sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse werden kaum wertgeschätzt. Wertvolle Acker- und Waldflächen, der Boden der Kulturlandschaft überhaupt finden in der Landes- und Regionalplanung kaum Beachtung. Kleine Gemeinden unter 10 000 Einwohnern sind von der Beteiligung im Planungsverfahren ganz ausgeschlossen. Die Antwort auf die Große Anfrage stellt das anders dar.
Wir unterstützen den vorliegenden Antrag gern. In den Dörfern des Landes wohnt mehr als die Hälfte der Brandenburger. Die se Menschen wollen sich am aktiven Leben beteiligen, sie wol len Wertschöpfung erbringen, mitgenommen und nicht ausge grenzt werden. Sie wollen in Dörfern leben, auch wenn die Bedingungen in diesen Siedlungsstrukturen andere sind. Es müssen Mitspracherechte auf Augenhöhe geschaffen werden; gesellschaftlich aktive Menschen vor Ort haben oft auch prak tikable Lösungen. Dazu müssen die Fördermittel auf reale Be dingungen und Praktikabilität umgestellt werden. Die Schaf fung von Arbeitsplätzen in Dörfern sollte intensive Unterstüt zung erfahren. Die panische Angst vor dem Entstehen von Splittersiedlungen an Dorfrändern muss und kann durch Ent siedelung in Außenbereichen, durch Beräumung von Müllkip pen oder durch Rückbau von leergefallenen Gebäuden in Ort schaften kompensiert werden. Individuelle Lösungen sind ge fragt. Kleinunternehmen in Dörfern - ländliche Räume mit sehr ländlicher Prägung -, sollen aktiv unterstützt werden.
Anders ist die Situation zum Beispiel im nahen Berliner Ver dichtungsraum, wenn es zum Beispiel in Fredersdorf im Blick feld von Marzahn dem letzten Grün an den Kragen gehen soll. Bitte öffnen Sie Ihr Herz für die Dörfer in Brandenburg! - Vie len Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Artikel 3 Nr. 18 des Gesetzentwurfs sieht vor, § 85 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz dahin gehend zu ändern, dass die Zeit der Tätigkeit als Rechtsanwalt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt und § 11 Beamtenversorgungsgesetz in der seit 31. August 2006 geltenden Fassung auf diese Berufs gruppe angewandt wird. Damit wird die Berufsgruppe der Rechtsanwälte bessergestellt als beispielsweise Ingenieure, Verwaltungsmitarbeiter oder Personen mit der Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder zum Richteramt, die als Angestellte im öffentlichen Dienst gearbei tet haben. Dies betrifft aber auch Lehrer, Polizisten, ebenso Ärzte und Tierärzte.
Wir schlagen vor, Artikel 3 Nr. 5 des Gesetzentwurfs wie folgt zu ändern:
„In § 17 Satz 1 werden die Wörter ‚bis zu fünf Jahren‘ und ‚oder im Rahmen eines Dienstordnungsverhältnis ses‘ gestrichen.“
§ 85 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz enthält Übergangsvorschriften für vorhandene Beamte. Nach jetzt gül tigem § 85 Abs. 2 Brandenburgisches Beamtenversorgungsge setz ist für die am 1. Januar 2014 vorhandenen Beamtinnen und Beamten, die bis zum 31. Dezember 1957 geboren sind, bei der Berücksichtigung von Zeiten im privatrechtlichen Ar beitsverhältnis im öffentlichen Dienst als ruhegehaltsfähige Dienstzeit § 10 des Beamtenversorgungsgesetzes in der seit 31. August 2006 geltenden Fassung anzuwenden. Auch diese Gruppe wird also bevorteilt. Warum den Menschen, die später geboren sind, nur bis zu fünf Jahren Arbeitszeit im öffentlichen Dienst anerkannt werden, ist völlig unerklärlich. Außerdem er halten die Personen ja nicht zweimal Rente, sondern die Ver sorgungskasse und die Rentenkasse gleichen das untereinander aus.
Es wird zukünftig notwendig sein, auch auf Fachkräfte oder Beamte aus anderen Bundesländern zurückzugreifen; wir ha ben heute viel darüber gesprochen. Dies trifft für Lehrer, Ärzte, Polizisten, Richter oder Ingenieure gleichermaßen zu. Gerade Sie als Regierungskoalition sprechen oft davon, dass Sie Bran
denburg mit Fachpersonal zukunftsfest machen wollen. Dann gehört auch dazu, dass alle hochqualifizierten Personen genau wie die Rechtsanwälte gleiche versorgungsrechtliche Bedin gungen vorfinden. Im Bundesrecht gibt es diese Unterschiede nicht; auch in anderen Bundesländern sind sie nicht bekannt.
Wir beantragen somit, die Worte „bis zu fünf Jahren“ ersatzlos zu streichen und der bundeseinheitlichen Regelung auch in Brandenburg wieder Wirksamkeit zu verschaffen. Wir bitten darum, unserem Änderungsantrag zu folgen. - Vielen Dank.
Herr Minister, können Sie bitte noch einmal erklären, warum aufgrund der Entscheidung Ihres Hauses speziell die Rechtsan wälte in diesem Gesetz bessergestellt werden und warum auf grund der Entscheidung Ihres Hauses der Verband der Kom munalen Wahlbeamten an dem durchgeführten Anhörungsver fahren nicht beteiligt wurde?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Gestern war die „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ - zunächst in einem Antrag der CDUFraktion, dann in einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Linken - hier Beratungsgegenstand. In unserer Aktuellen Stunde soll dieses Thema wiederum in den Mittelpunkt gestellt werden. Als wir unseren Antrag formuliert und eingereicht haben, war uns der Antrag der CDU-Fraktion noch nicht bekannt. Zum Ausdruck kommt jedoch, wie wichtig dieses Thema für uns alle ist, auch für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes.
Kommunikation, die Möglichkeit, sich miteinander zu verständigen und Informationen auszutauschen, ist für die Wirtschaft und die Bevölkerung ein wichtiges Kriterium bei der Standort- bzw. Wohnortwahl geworden. Ein unverzichtbarer Baustein in der Infrastruktur ist das schnelle Internet, aber noch wichtiger sind Telefon- und Mobiltelefonverbindungen - eben ein flächendeckendes Netz -, denn die Nutzung des Internets ist von den verschiedensten Orten aus notwendig, oftmals über Telefon.
Seit einiger Zeit ist festzustellen, dass sich neben den bekannten Netzlücken weitere Lücken auftun. Gerade im ländlichen Raum kommt es an verschiedenen Stellen zu deutlichen Verschlechterungen im Bereich der Netzzugänge und der Telekommunikation, insbesondere bei den Funknetzen. Die großen Telekommunikationsunternehmen wie Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 verweisen auf ihren Netzabdeckungskarten auf einen Überblick über die Netzversorgung. Auf den entsprechenden Internetseiten wird dargestellt, dass es heutzutage in puncto Handytelefonie bei der Grundversorgung nur noch in abgelegenen Orten ein Problem gibt.
Dies mag vor mehr als drei Jahren zutreffend gewesen sein. Heute ist das Bild ein ganz anderes. In meinem Heimatort gibt es eine Reihe kleiner Unternehmen. Der Handyempfang war vor Jahren kein Problem. Heute gibt es in den Häusern kaum Empfang, außen ist er sehr lückenhaft. Vielen Unternehmen ist ein großer Nachteil entstanden. Zwischen Herzberg und Doberlug-Kirchhain bzw. Jüterbog gibt es über viele Kilometer keinen Netzempfang mehr.
Bei einem Telefongespräch mit dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße berichtete dieser vor einigen Wochen, dass er beim Durchfahren der Stadt Cottbus zeitweise keinen Mobilnetzempfang hat. Die Verbindungen seien immer wieder abgerissen. Dies trifft auch auf den Bereich Ludwigsfelde Richtung Thyrow entlang der B 101 zu. Überraschenderweise tritt dieses Phänomen neuerdings auch im Bereich der Autobahnabfahrt Babelsberg Richtung Nutheschnellstraße auf.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Post und Telefonie waren staatliche Aufgaben. Sie wurden privatisiert, Netzfrequenzen wurden versteigert. Heute treten Probleme auf; es werden ständig mehr. Mein Telefon hat die große Aufschrift „LTE“, auch als „4G“ bekannt. Mit der monatlichen Rechnung bekomme ich - wie tausende andere Telekom-SmartphoneNutzer - „tolle“ Flyer zugeschickt: „Arbeiten Sie doch, wo Sie wollen. Nutzen Sie die modernen Möglichkeiten der Kommunikation.“ In der Zeit, in der das Funktelefon, das Minister Schröter zu den Regionalkonferenzen herumgezeigt hat, genutzt wurde, wurden solche Behauptungen und Darstellungen als Hochstapelei bezeichnet. Im Brief- und Mailaustausch, den es nun seit August dieses Jahres zu diesem Problem mit dem Vorstand der Telekom gibt, weist er auf die vielen Naturschutzgebiete in Brandenburg hin, die für die Probleme verantwortlich seien. Damit will sich das Unternehmen Telekom aus der Affäre ziehen.
Mangel- oder lückenhafte Mobilfunkverbindungen führen zu Nachteilen für Bürgerinnen und Bürger vor Ort, Gewerbetreibende sowie Touristen und damit für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen. Unverständlich sind die Auskünfte des Wirtschaftsministeriums, dass die Bereitstellung zuverlässiger Mobilfunkverbindungen
nicht unter den Begriff „Universaldienst“ falle. Erreichbarkeit und zuverlässige Netzverbindungen im Gleichklang mit dem Internet sind inzwischen existenznotwendig.
Es wird nicht erwartet, dass das Land die Mobilfunknetze selbst betreibt und weiterentwickelt. Es wird jedoch erwartet, dass sich die zuständigen Behörden und Ämter schnellstens dieser Probleme annehmen, sich mit den Telekommunikationsanbietern in Verbindung setzen und Lösungen erarbeiten. Die 5G-Netztechnologie steht vor dem Start. Eine der Anwendungen soll das autonome Fahren sein. Stellen Sie sich vor, wie die Mercedes-LKWs in Ludwigsfelde auf dem Weg zur Bundesstraße stehen bleiben oder wie das Landesstraßenamt regelmäßig über Lücken im Mobilfunknetz in Brandenburg berichten muss, weil moderne Autos dort nicht fahren können.
Ich möchte Sie bitten, dieses Thema ernsthaft und zügig aufzugreifen. Gestern war es Bestandteil der Zukunftsstrategie. Die Landesregierung wurde gebeten zu handeln. Ich meine, hier müssen konkrete Aufträge her. Auch eine mittelfristige Lösung in fünf Jahren ist einfach nicht zeitgemäß, denn die Kritik, dass wir hinter der wirtschaftlichen Entwicklung der westlichen Bundesländer zurückbleiben, sollte Ansporn genug sein, dass sich der Wirtschaftsausschuss insbesondere mit einem verbindlichen Zeitplan und dessen Kontrolle beschäftigt, um für abrechenbare, zeitnahe Lösungen zu sorgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zeitgemäßes Internet, leistungsfähige Netzverbindungen einschließlich Mobilfunk erschließen uns in Brandenburg weitere sozialökonomische und technische Entwicklungsmöglichkeiten. Festgestellt haben wir, dass es einen großen Nachholbedarf gibt.
Meine Tochter und mein Schwiegersohn arbeiten in einem pharmazeutischen Unternehmen in der Krebszellenforschung. Sie sind beruflich weltweit unterwegs. Nicht selten ist zu hören, dass selbst in Afrika digitale Verbindungen besser funktionieren als hier in Brandenburg.
Gleiches berichtet mein Neffe, der seinen Hauptwohnsitz in Elbe-Elster hat, einem „wirtschaftlichen Leichenkreis“, wie es Minister Schröter vorige Woche nannte.
Mein Neffe arbeitet als leitender Ingenieur bei Siemens, baut Großkraftwerke in den verschiedensten Ländern weltweit.
Herr Minister Gerber, ich will Sie nicht brüskieren. Aber ich schlage Ihnen vor: Machen Sie doch einmal ein Praktikum bei uns in Elbe-Elster, bei uns in Jagsal, um sich von den Realitäten der Netzlücken zu überzeugen.
Wir wissen: Durch Digitalisierung, durch Industrie 4.0 werden Arbeitsplätze verschwinden, in der Logistik, in der Produktion, das ist der Lauf der Dinge; denn keiner von uns will mehr per Hand eine Kohlenlore aus dem Tagebau schieben oder ein Auto mit der Hand zusammenbauen. Fortschritt ist so. Arbeitsplätze werden sich anders gestalten, darauf müssen wir mit ausreichenden Netzverbindungen vorbereitet sein. Es darf nicht mehr sein, dass zur Verfügung gestelltes Geld für Gutachten, Konzepte, Hochglanzprospekte genutzt wird und in Papierstrategien fließt. Diese Zeit muss vorbei sein.
In der „Frankfurter Allgemeinen“ stand vor ein paar Tagen: 38 Millionen Euro für Ratschläge. Fördermittel auch ohne Internetausbau. - Diese verfahrene Situation muss beendet werden. Handeln ist angesagt, einfach machen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger.
Es gibt genügend Beschäftigte in den Landeseinrichtungen, die diese Strategien selbst erstellen können. Sie wollen und müssen diese auch lesen und bewerten, wenn sie von außen kommen. Hier kann man von anderen lernen, übernehmen und umsetzen.
Ich weiß, dass wieder einige schmunzeln werden. Jedoch haben wir selbst in Schlieben in Elbe-Elster ein Softwareentwicklungsunternehmen. Dieses arbeitet nicht nur in Deutschland, es betreut auch viele Kommunen, es ist an verschiedenen Geodatenentwicklungen beteiligt, betreut die digitale Verwaltung von Haus- und Fachärzten in ganz Deutschland. Für seine Netzzugänge hat es selbst gesorgt. Wir haben uns dieses Unternehmen angeschaut, als wir mit der Enquetekommission dort waren. Sagen will ich damit, dass die Menschen in den ländlichen Räumen nicht so unbeholfen sind, wie sie bewertet werden.
Kurzum: Wir haben hochqualifiziertes Personal in der Gemeinsamen Landesplanung. Anstatt sich damit zu befassen, ob der Bäcker im Unterspreewald zwei Meter zu groß baut oder das Hotel in Lychen zu groß ist, sollte sie Strategien und Planungen für die digitale Infrastruktur erstellen. Es muss aufhören, dass alles, was mehr als 20 Kilometer von Berlin entfernt ist, schlecht- oder totgeredet wird. Hier geht es darum: Auftrag ausgeben, gute Erfahrungen austauschen, Zeitplan festlegen - los geht’s! - Wir haben keine Erkenntnisdefizite, wir haben Handlungsdefizite.
So können wir dann wieder Schritt halten zum Beispiel mit Marokko, Schweden oder Finnland. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Regionale Wachstumskerne sind in wirtschaftlichen Branchen von der Landesregierung Brandenburgs besonders geförderte Regionen. Unter der Abkehr von der alten Wirtschaftsförderung nach dem sogenannten Gießkannenprinzip begann die Landesregierung 2004, die Förderung neu auszurichten. Unter Einbeziehung von 26 Städten und Gemeinden wurden 15 Regionale Wachstumskerne geschaffen.
Die Kooperation von Unternehmen, Wissenschaft, Bildung, Politik und Verwaltung in regionalen Bündnissen und Netzwerken kann helfen, regionale Innovationssysteme zu etablieren und zu stärken. Für die 26 Städte und Gemeinden gibt es zweifellos Erfolge zu berichten.
Der Landrat aus Oberspreewald-Lausitz hat vor der Enquetekommission 6/1 berichtet, dass die Arbeitslosigkeit in diesem Landkreis nun auch unter 10 % liegt; die Instrumente für die Regionalen Wachstumskerne hätten dazu beigetragen. Schaut man sich das genauer an, dürfte schon das Grübeln einsetzen, wenn die Arbeitslosenzahlen auftauchen. Hinzu kommen die Bevölkerungsentwicklung und die oft geringen Einkommen in den berlinfernen Regionen.
Im Bericht ist dargestellt, dass einige Anhörungen durchgeführt wurden. Die große Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur, der Fachkräftesicherung und -integration sowie der Wohnraumsicherung waren und sind neben vielen anderen Dingen die zukünftigen Arbeitsschwerpunkte. Hier taucht die Frage auf: Stehen diese Schwerpunkte nicht auch für mindestens 150 weitere Städte und Gemeinden?
Verwiesen wird auch auf Kooperationen und den Stadt-Umland-Wettbewerb. Natürlich ist es gut, die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden zu befördern. Innovative Produkte und Verfahren sind immer das Ergebnis hochspezialisierten Wissens aus unterschiedlichen Disziplinen und Verantwortungsbereichen. Innovationen werden oft durch den Austausch informellen Wissens beschleunigt.
Nur: Die gesamte Programmplanung für die Förderung der Maßnahmen und Projekte über ELER-Mittel, EFRE-Mittel oder ESF-Mittel zukünftig zu steuern, wird eine große Herausforderung für alle, fehlt doch auch die Richtlinie für die ESFMittel noch ganz.
Gerade aus den verschiedenen Ministerien kommen - so berichten die antragstellenden Kommunen - gegensätzliche Hinweise. Bisher sind wohl auch nur wenige Fördermittel - es stehen 213 Millionen Euro zur Verfügung - für den Bereich des SUW abgeflossen. Die Antragsteller verweisen auf sehr spät zur Verfügung gestellte Richtlinien und das komplizierte, kaum noch praktikable Antragsverfahren. Unternehmer erklären immer öfter, dass die Antragsverfahren zu aufwendig sind und das Risiko der Rückzahlungen sehr hoch ist.
Während der Beratungen durch die Wirtschaftsförderungen werden Antragsteller schon motiviert, jedoch muss in diesem Zusammenhang auch immer wieder auf die scharfen Regeln in diesem System hingewiesen werden. Nicht selten können Berichts- oder Interpretationsfehler zu kompletten Rückforderungen führen.
Bis 2018 sollen 60 % der zur Verfügung gestellten Gesamtsumme abgerufen sein. Unternehmer und auch die Kommunen sprechen von einem Fördermittelkuddelmuddel, das in dieser Form wenig hilfreich ist. Vielleicht hören wir ja gleich von der Landesregierung, welche Mittel inzwischen beantragt worden sind, wie viele in den nächsten Wochen bewilligt werden - denn da steht ja noch ein kompliziertes Ausschreibungsverfahren bevor - und wie die Strategie insgesamt aussieht, um das ehrgeizige Ziel der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 60 % bis 2018 zu erreichen.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass die Regionalen Wachstumskerne 2004 nicht falsch waren und durchaus Erfolge zu verzeichnen sind. Jedoch hat Brandenburg viel mehr Einwohner als die RWKs.
Vor einigen Tagen hat der Wirtschaftsminister die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die Wirtschaft in Brandenburg dominieren - so seine Worte -, gelobt: Sie seien fleißig und kreativ, wagten Neues, besetzten Nischen und Marktlücken, übernähmen Verantwortung und brächten Brandenburg voran. - Diese Unternehmen zahlen Steuern, ebenso die Mitarbeiter. Sie erwarten mit Recht, dass auch sie bedacht werden. Sie erwarten, dass die notwendige technische und soziale Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird und sich die Politik mit der Überbürokratisierung befasst. Dazu hat auch der Bundeswirtschaftsminister vor wenigen Tagen in Bad Saarow aufgefordert. Es kann nicht sein, dass in berlinfernen Regionen nur noch störungsarmer Naturschutz in Freilandverbünden zugelassen werden soll. So ist es im LEP formuliert.
Wenn Fördermittelanträge unendlich lang sind und Bewilligungsschreiben nochmals 80 Seiten umfassen, ist ein Wurm im System. Kein Antragsteller kann das mehr überblicken, auch kein Verwendungsnachweisprüfer. Dieses Fördersystem kann man nicht gutheißen. Da hilft es nicht, Behörden zukünftig zu konzentrieren, sondern das überbürokratisierte Formular- und Fördersystem ist zusammenzustreichen. Nur dann kann Förderung ihre Ziele erreichen und nachhaltig sein. So können die kleinen und mittelständischen Unternehmen weiterhin die Wirtschaft stärken, nur so kann gezielt Armut bekämpft werden, weil dann die Brandenburger gute Einkommen erzielen können. Wir fordern Sie auf, dieses System zu überarbeiten und die Hinweise der Brandenburger, auch die aus der Lausitz und der Uckermark, ernst zu nehmen. - Vielen Dank.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2096 erklärt der Finanz minister, dass die Bemessung der Grundsteuer nach Ersatzbe messungsgrundlage bei vergleichbaren Sachverhalten zu nied rigeren Steuerlasten und geringeren Steuereinnahmen als die Festsetzung der Grundsteuer auf der Grundlage des Einheits wertes und des Grundsteuermessbetrags führt. Ursächlich sei en dafür die unterschiedlichen Bewertungsnormen.
Bei einer aktuellen Neuermittlung eines Ersatzbemessungs wertes für ein Haus in Elbe-Elster mit einer Wohnfläche von ca.150 m² ergab sich ein neuer zu zahlender Grundsteuerbetrag von 87 Euro - zuvor waren 18 Euro zu zahlen -, wobei dieser neue Wert noch weit unter dem nach Ermittlung über den Ein heitswert liegen dürfte.
In ländlichen Gemeinden ist etwa ein Drittel aller Wohngrund stücke von dieser Situation betroffen, überwiegend gilt der alte Wert. Gleiches trifft auf Grundstücke zu, deren Einheitswert vor 1990 ermittelt wurde.
Erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland die Hauptermitt lung 1965 neu, wird in Brandenburg immer noch der 1937 festgestellte Einheitswert zugrunde gelegt. Bei allen, die ein neues Haus gebaut oder ein altes umfassend saniert haben, er folgte eine Neubewertung des Einheitswertes. Das bedeutet, dass eine junge Familie, die ein neues Haus gebaut oder ein altes umfassend saniert hat, etwa das Drei- bis Vierfache an Grundsteuern zu zahlen hat wie ein Hausbesitzer, der auf Bau genehmigungen verzichten konnte, aber ebenfalls großzügig saniert hat. Den Gemeinden gehen so erhebliche Steuerein nahmen verloren.
Nach dem Finanzausgleichsgesetz oder bei Antragstellungen zu Finanzhilfen werden die Gemeinden immer wieder an Lan desdurchschnittswerten gemessen und gegebenenfalls aufge fordert, mindestens den Landesdurchschnitt für die Grundsteu er B, der bei 355 % liegt, festzusetzen. Aktuell ist zum Beispiel Cottbus mit einem Hebesatz von 450 % wie viele andere Ge meinden aufgefordert, den Hebesatz für die Grundsteuer B weiter anzuheben.
Für gleiches Vermögen entstehen unter diesen Bedingungen im mer größere Ungerechtigkeiten gegenüber Grundstücksbesit zern, die nach 1990 neu gebaut haben. Die Gemeinden haben keine Möglichkeit, den Gleichheitsgrundsatz umzusetzen bzw. die notwendigen Steuern gleichmäßig einzuziehen und so die Steuerhebesätze zumindest auf Bundesdurchschnitt zu halten.
Meine Frage lautet: Schätzt die Landesregierung es nach wie vor als gerechtfertigt ein, als Bedingung für Finanzhilfen wie Schuldenhilfen, Investitionshilfen, Hilfen in Bezug auf Abwas ser oder in Notsituationen von den Gemeinden die weitere An hebung der Grundsteuer B zu fordern?
Meine Frage zielte weniger darauf ab, ob Sie als Minister es für gerechtfertigt halten, dass die Grundsteuer für Cottbus an gehoben wird. Mit 500 % liegt Cottbus im absoluten Spitzen bereich - weit über Großstädten wie Kempten als selbstständi ge kreisfreie Stadt mit 61 000 Einwohnern oder anderen Städ ten.
Das Problem liegt darin, dass junge Familien, die jetzt - in den letzten 20 bis 25 Jahren - gebaut haben, erheblich mehr zur Kasse gebeten werden als Eigentümer von Grundstücken, die schon sehr alt sind. Da besteht eine Ungerechtigkeit.
Meine Frage ging vielmehr in die Richtung: Was tun die Fi nanzämter nun dafür, dort Gerechtigkeit zu schaffen? Wie geht man auch vor dem Hintergrund der Personalausstattung der Fi nanzämter - das ist auch Thema der heute noch zu behandeln den Großen Anfrage - damit um? Wie soll es mit den Grund steuerbewertungen weitergehen? Dass die Gemeinden ihre Einnahmen erzielen wollen, ist richtig; aber sie müssen gerecht und dürfen nicht ungerecht für die Bevölkerung sein. Da kommt jeder Bürgermeister und jeder Landrat, der so etwas macht, in ganz große Schwierigkeiten.
Meine Frage ist also: Wie wollen die Finanzämter die Gemein den in dieser Beziehung unterstützen, um Gleichheit herzustel len?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Zukunft des Digitalen war das Thema des Energiekonvents vor wenigen Tagen in Leipzig. Ausgangspunkt waren die intelligenten Energiezähler, die ent sprechend gesetzlicher Vorschriften ab dem kommenden Jahr auch in Haushalten eingebaut werden sollen. Diese Zähler sol len erkennen, wann auf dem Energiemarkt zu viel elektrische Energie zur Verfügung steht. Diese sollen dann Empfehlungen geben, energieintensive Haushaltsmaschinen wie Kühlgeräte, Waschmaschinen oder Heizungen zu steuern. Unstrittig eine gute Idee, waren sich die vielen Anwesenden einig, aber noch weit von der Realität und dem praktischen Einsatz entfernt; denn auch die Geräte müssen Signale erkennen, die Steuernden müssen über ein Grundwissen verfügen und das digitale Netz muss zuverlässig zur Verfügung stehen.
Im Antrag der CDU war vieles auf den Punkt gebracht. Eine digitale Strategie mit Zeitplan und Umsetzungsfeststellung ist notwendig, um endlich ein zuverlässiges digitales Netz zu schaffen. Es ist die Grundlage für Entwicklung und Wachstum, für Erfahrungs- und Datenaustausch, für innovatives Handeln überhaupt. Es ist gut, dass die Regierungskoalition nun auch diesen Antrag begleitet.
Digitale Bildung ist in aller Munde, jedoch wie sieht die Reali tät aus? Erinnern möchte ich immer wieder an das Telelear ningprojekt in Schlieben im Süden Brandenburgs. 10 Jahre vergingen von der Idee bis zur Umsetzung. Im schwedischen Ljusdal war es schon im Jahr 2001 gang und gäbe. In dieser Zeit verändern sich nicht nur die Formen der Rechner und die Softwareprogramme, auch das Grundwissen der Schüler ist in diesem Bereich viel weiter, als es manch ein Beamter im Bil dungswesen wahrhaben will.
Hier geht es aber nicht nur um Schulen, die Allgemeinbildung vermitteln, es trifft alle Qualifikationsbereiche. In Elbe-Elster soll ein Projekt aus dem Landaufschwungprogramm auf das Telelearning aufsetzen. Seit mehr als einem Jahr wird daran ge arbeitet, wird es umgeschrieben, an Fördervorgaben angepasst und wird nochmals und nochmals in Richtung Fördermittel stelle erläutert, warum die Qualifikation im Bereich der digita len Bildung notwendig ist.
Ein ähnlicher Antrag eines Bildungsträgers liegt aus Elsterwer da vor. Da geht es um Qualifizierung für Unternehmensnach folger, seit über einem Jahr im Referat für ländliche Entwick lung. So lange braucht man, um sich eine Meinung zu bilden.
Sehr geehrte Kollegen, hier wird nicht gefördert, sondern aus gebremst. Es geht kaum noch um die Sache des Antrags, son dern um die Erfüllung von fragwürdigen Formularvorgaben. Herr Wirtschaftsminister Gerber sagte der Presse:
„Wenn die Unternehmen eine Idee für ein innovatives Produkt haben, dann können sie beim Land Fördermittel beantragen.“
Das haben viele Unternehmer probiert. Jeder, der in diesem Be reich tätig ist, weiß, dass innovative Dinge zügig umgesetzt wer den sollten, sonst sind es alte Hüte. Wenn die Bearbeitung von Fördermitteln Jahre dauert, passt wohl Einiges im System nicht.
Der Appell des Wirtschaftsministers an Unternehmen, sich für die digitale Zukunft zu öffnen, klingt schon fast wie ein Ver spotten der Unternehmer. Überall im Land fordern die Unter nehmen besseren digitalen Zugang, um den Anschluss an die rasante globale Entwicklung nicht zu verlieren. Wenn der eine oder andere Unternehmer die Digitalisierung ablehnt, ist ihm ohnehin nicht zu helfen - soll er doch mit Rauchzeichen arbei ten. Aber mehr als 95 % der Unternehmen und der Haushalte erwarten, dass sie in absehbarer Zeit ausreichende Breitband anschlüsse haben, um weiterhin Wertschöpfung gestalten zu können.
Erinnern möchte ich an meine Kleine Anfrage „Wo sind digita le weiße Löcher“? Die Antwort war, dies sei dem Land nicht bekannt. Wenn man dann aber fordert, Unternehmer sollen sich für die digitale Zukunft öffnen, unterstützt das die Aussage der Bürger und Unternehmer, in Ministerien wolle man von den Realitäten wenig wissen. Eine kleine Umfrage im Land könnte für Aufklärung sorgen.
Vor einigen Wochen hatten wir hier im Hause Abgeordnete aus Finnland und Lappland zu Gast. Es wurde berichtet, 4G seien auch in Zwei-Einwohner-je-Quadratkilometer-Gebieten vor handen. Da gebe es keine Probleme. Gleiches durften wir als Enquetekommission in Spanien feststellen. Jedoch wird dort in vielen Gebieten mit Funk gearbeitet. Bundeswehr und Ret tungsdienste tun dies in Deutschland auch. Nicht überall und erst recht nicht in ländlichen Räumen sind leitungsgebundene Lösungen notwendig. Hier wäre Innovationsaustausch, zum Beispiel mit Finnland, für uns Brandenburger von Vorteil. Viel leicht sollte man sich in Finnland einmal darstellen lassen, wie Entwicklungsförderungen funktionieren. Auch Finnland unter liegt den Vorgaben der EU.
Wir unterstützen den Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Frak tion und der Fraktion DIE LINKE, sich der Aufgabe der Digi
talisierung als gesamtgesellschaftliche Herausforderung aktiv zu stellen und zügig eine praktikable Strategie zur Lösung des Problems der digitalen Unterversorgung zu erstellen, um so gu te Entwicklungsvoraussetzungen für alle zu schaffen. Wir for dern jedoch einen straffen Zeitplan, der vom Wirtschaftsaus schuss überwacht werden sollte, und konkrete Arbeitsaufträge an die Landesregierung. Das sind Sie der Wirtschaft und den Bürgern schuldig. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Sehr geehrte Kolle gen! Wachstumschancen für das ganze Land nutzen - ein stol zer Einstieg. Landesmittel sollen aber kleinräumig und sektoral fokussiert werden.
Der Landtag soll sich zur Daseinsvorsorge in allen Teilräumen bekennen. Meine Damen und Herren, das ist durch das Grund gesetz vorgegeben. Das ist kein Geschenk oder Almosen, son dern eine Verpflichtung. Vielen scheint das nicht bewusst zu sein.
Bei den Menschen in den Räumen zwischen den sogenannten Wachstumskernen entwickelt sich immer mehr das Gefühl, allein gelassen zu werden. Der scheidende Landrat Zalenga aus dem Landkreis Oder-Spree sagte in einem Interview: Das Ge spür für das flache Land ist verloren gegangen. Es wird ver
dammt schwer, die bestehenden wirtschaftlichen Strukturen am Leben zu erhalten.
Und er hat den Eindruck, in der Landesregierung macht jeder, was er will. Die Ministerien ziehen nicht an einem Strang. Die Folge: Die Prignitz oder Elbe-Elster sind außen vor; Sie haben es schon angedeutet, Frau Lieske.
Sie von Rot-Rot gehen aber in Ihrem Antrag noch weiter: Zen trale Orte in der zweiten Reihe - so Brandenburg an der Havel. Was wird mit Herzberg-Elster oder Spremberg? Dritte Reihe: Dahme, Rheinsberg. Orte vierter Wahl: die ehemaligen Klein zentren wie Schönewalde mit dem aufwachsenden Bundes wehrstandort. - Orte ohne Chancen.
Die Bevölkerungsentwicklung verläuft anders als prognosti ziert. Kommunen wollen keine weitere Fokussierung der Lan desmittel, um Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Dadurch ver schwindet viel zu viel Geld in Verwaltungen, in komplizierten Fördermittelanträgen, in komplizierten Bewilligungs- und Ab rechnungsverfahren. Eine solide Grundfinanzierung ist in den Kommunen erforderlich, um strategisch entwickeln zu können.
Wir wollen, dass sich Brandenburg weiter zu einem starken In dustrie- und Dienstleistungsstandort entwickelt. Brandenburg hat durch Berlin in seiner Mitte hervorragende Standortqualitä ten. Die dadurch gegebenen Entwicklungschancen müssen ge nutzt werden.
Bei der Bevölkerungsentwicklung hat sich die Schere zwischen den Regionen weiter geöffnet. Vor allem in strukturschwachen Räumen gab es jahrelang ein Defizit an jungen Menschen, gleichzeitig einen Anstieg des Anteils älterer Menschen. Die Tragfähigkeit der sozialen und technischen Infrastruktur wie Schulen und Krankenhäuser wurde infrage gestellt. Nun wol len wir zukunftsfeste Rahmenbedingungen für kleinere Kom munen. Dazu müssen Teilräume geschaffen und muss Arbeit zu den Menschen gebracht werden. Dies trifft für Frankfurt (Oder) genauso zu wie für Rheinsberg oder Mühlberg.
Internationale Arbeitsteilung und globale Abhängigkeiten von Märkten nehmen zu. Bei der fortschreitenden Globalisierung wird Brandenburg im Wettbewerb erfolgreich sein, wenn es über eine gute infrastrukturelle Ausstattung, ausreichende Flä chen für künftige Entwicklungen, effiziente und attraktive Siedlungsstrukturen und eine intakte Umwelt verfügt. Wir er warten, dass die Landesplanung für das Land Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung vorgibt, und das sollen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen, attraktive Lebens- und Arbeitsräume in al len Regionen sein. Eine räumlich ausgewogene polyzentrale Entwicklung ist vorzubereiten. Dazu sind eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur in allen Teilräumen und eine Stärkung des Mittelstandes notwendig. Attraktive Wirtschafts- und Versor gungskerne sind in ländliche Räume zu setzen, um den Nut zungs- und Bevölkerungsdruck im Verdichtungsraum um Ber lin abzumildern. Eine flächendeckende, leistungsfähige IT- und Verkehrsinfrastruktur, eine nachhaltige, leistungsfähige Ener gieinfrastruktur, Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen sind zu entwickeln. Dazu zählen vor allem die Aufwertung und der Schutz der Wälder, einschließlich einer maßvollen Flächeninanspruchnahme.
Vielfältige Regionen, Städte, Dörfer und Landschaften sollen erhalten und weiterentwickelt werden, damit die unterschied lichen Möglichkeiten der Lebensgestaltung gewahrt werden. Ihre Vorlage erfüllt das alles nicht. Sektorale Fokussierung grenzt weiter aus. An die vielen Menschen in den Zwischen räumen wird kaum gedacht. Diese haben Ideen; dort gibt es Potenziale. Die Menschen wollen mitgenommen werden. Auch die Gemeinden wollen mitgenommen und ernst genommen werden. Das alles ist in Ihrem Antrag nicht zu finden, darum lehnen wir ihn ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Faire Bedingungen für die Kinder in den Tagesstätten - ein The ma, das den Landtag schon oft beschäftigt hat. Eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und eine vielfältige direkte Förderung von Kindern seien wichtig für die Zukunftsperspek tiven, für den persönlichen Lebensweg; ausreichende Bewe gung und Kontakt zu Gleichaltrigen seien gewissermaßen Fak toren sozialer Gesundheit - so die Worte von Ministerin Golze zur Armutsprävention vor wenigen Tagen. Wie soll das bei dem bestehenden Betreuungsschlüssel funktionieren?
Kollegin Gerrit Große hat es vor einiger Zeit in einer Informa tionsrunde in Oberhavel auf den Punkt gebracht: Schließlich habe Brandenburg ohnehin schon den bundesweit schlechtes ten Erzieherschlüssel, so das Zitat in der MAZ. Auch rät sie den Bürgern, sich für die Verbesserung starkzumachen.
Nun habe ich erfreulicherweise gestern Abend im Fernsehen Herrn Bischoff gesehen. Ich schaue sehr selten fern, aber Herr Bischoff hat mich aus dem Fernseher angelächelt
und verkündet, dass die ersten Schritte eingeleitet werden, um die Situation in den Kitas zu verbessern.
Herr Minister Görke hat heute ebenso verkündet, dass es auf der Agenda steht. Es ist ein guter Schritt, dass Sie die Beitrags freiheit ab 2018 planen. Sie wollen den Erziehern und den Lei tern Stunden zur Verfügung stellen. Das ist ein Lob. Das wurde vor Jahren abgeschafft. Die Kitas brauchen diese Organisati onsfreiheit.
Sie wollen Investitionen zur Verfügung stellen; das ist ebenso notwendig, denn wir haben ja heute mehr Kinder.
Aber die Qualität der Betreuung - der Erzieherschlüssel - bleibt nach wie vor unzureichend. Dadurch haben unsere Branden burger Kinder erhebliche Nachteile. Hier ist nachzusteuern, hier ist noch viel zu tun. Unsere Kinder brauchen eine gute Be treuung.
Ich werbe dafür, dass Sie unseren Antrag an den Ausschuss überweisen. Sie haben heute auch gehört: Es ist noch gar nicht alles finanziell untersetzt. Hier ist einiges nachzuarbeiten, und das kann man dann gemeinsam tun.
Es sollte nicht passieren, dass die Kommunen mit diesen Kos ten belastet werden; das können sie nicht tragen. Das würde auch nicht funktionieren. - Vielen Dank.
Frau Theiss, wir hatten Eltern aus Spremberg im Petitionsaus schuss. Wir haben dort über die Elternbeiträge gesprochen, und die Frage ist, warum Sie das so, wie Sie es hier sagen, nicht auch den Eltern dort erklären. Da wurde gesagt, wir müssen etwas tun, wir müssen dringend etwas tun.
Vielleicht noch zur Klarstellung: Eltern in Putzbrunn bei Mün chen zahlen für einen Kindergartenplatz 120 Euro, in Senften berg müssten sie erheblich mehr zahlen. Man sollte einmal dar über nachdenken, warum das in Bayern so ist.
Herr Hoffmann, Sie sagten: schrittweise umsetzen. - Da sind wir uns einig. Darum haben wir gesagt, der Ausschuss soll sich wieder damit beschäftigen. Das ist dringend notwendig.
Elternbeiträge werden nach dem Kommunalabgabengesetz kalkuliert und berechnet. Jede Gemeinde kann das nachweisen. Das große Problem ist, dass aufgrund der Doppik auch Ab schreibungen und Sonstiges in die Elternbeiträge eingerechnet werden müssen. Da ist der Knackpunkt, ob es sich um eine alte Einrichtung, um eine neuere Einrichtung handelt, wie viel Kos ten da entstanden sind.
Das wissen Sie alle, und da braucht man sich nicht zu wundern, warum manche Einrichtungen teuer und manche billig sind. Das ist einfach so. Die Grundlagen sind die Doppik und das Kommunalabgabengesetz.
Jede Gemeinde kann Ihnen das nachweisen. Wenn die Gemein den einander die Rechnungen für diese Elternbeiträge stellen müssen, muss das nachgewiesen werden. Das ist Tagesge schäft. Ich habe das über 20 Jahre machen und erklären müs sen. Und wir hatten sechs Kindereinrichtungen mit verschiede nen Beiträgen. Das kommt daher, dass die Brandenburger Ge setze so sind, wie Sie sie hier in diesem Haus beschlossen ha ben.
Dabei waren unsere Elternbeiträge relativ gering, Herr Baaske, erheblich geringer als in den meisten anderen Gemeinden, weil wir darauf geachtet haben, dass die Kosten gering sind und wir trotzdem schöne Einrichtungen haben.
Frau Große, die Betreuungszeiten, Zeiten, die länger sind, als wir sie finanzieren: Was ist denn das für ein Satz? Denken Sie doch bitte einmal darüber nach. Das heißt doch mit anderen Worten, dass Erzieherinnen und Erzieher in Zeiten da sein müssen, die gar nicht finanziert werden. Und das ist in den Kommunen das Problem. Oftmals betragen die Betreuungszei ten dort neun, zehn oder elf Stunden, weil die Eltern so lange unterwegs sind.
Herr Baaske hat im vergangenen Jahr, als ich diesen Antrag eingebracht hatte, zu mir gesagt, in den alten Bundesländern seien die Betreuungszeiten nicht so lang. Ich sage: Die sind in Putzbrunn genauso lang, die sind in Ulm genauso lang, und dort sind die Erzieherschlüssel schon weit - weit! - unter unse ren, weit unter dem Bundesdurchschnitt. Das wissen Sie auch alle.
Ich habe nur gesagt, wir wollen wenigstens den Bundesdurch schnitt erreichen.
Ich wusste …
- Das stimmt nicht. Da haben Sie keine andere Quote.
Mein Enkelkind ist in Ulm, da gibt es keine anderen Quoten.
Sie stellen das immer so dar, als ob …
- Ich glaube, das können wir bleiben lassen.
Dort ist der Anspruch genauso wie hier, der ist bundesweit so, und das wissen Sie. Daraus entsteht auch die Verpflichtung, den Erzieherschlüssel anzupassen, weil unsere Kinder wirklich erhebliche Nachteile haben.
Frau Große, Sie haben gesagt, ich hätte keine finanziellen Vor stellungen. Wissen Sie, als Amtsdirektorin musste ich oft Geld von irgendwoher holen;
da hat niemand danach gefragt, ob wir finanzielle Vorstellun gen haben. Hier kann man gemeinsam überlegen, und hier soll te man gemeinsam daran arbeiten, das besser zu machen.
Herr Baaske, Sie sagen, alle wollten die Beiträge absenken. Na, sicherlich wollen wir alle die Beiträge absenken. Mein per sönlicher Standpunkt ist, erst vielleicht pauschale Beiträge ein zuziehen, damit wir gewisse Einnahmen haben, und vorher den Erzieherschlüssel zu verändern. Das halte ich für viel wichti ger, als eine Beitragsfreiheit zu schaffen. Ich glaube, das wäre ein Weg, den man gehen könnte.
Es gibt viele Wege, die wir gehen können, viele Lösungsansät ze. Die Frage ist nur: Wann will man das tun? Gesagt wurde, es sei gut, dass wir darüber reden. Ich denke, die ersten Schritte, die gestern Abend bekanntgegeben wurden, haben sicherlich damit zu tun, dass wir den Antrag eingereicht haben.
Ob er Ihnen gefällt oder nicht, ob er perfekt ist oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wichtig ist, dass etwas für die Kinder getan wird, und daran sollten wir in der Zukunft ge meinsam verstärkt arbeiten. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Medienbildung, Medien- bzw. digitale Kompetenz an Schulen weiter stärken sollte selbstverständlicher Bestandteil der Schulbildung sein. Kinder und Jugendliche treffen regel mäßig auf Medien. Audiovisuelle Mittel zur Verbreitung von Informationen, Bildern und Prozessen begegnen uns und auch den Kindern und Jugendlichen im Alltag durch Presse, Rund funk, Fernsehen und Internet.
Kommunikationsmittel erfahren eine rasante Entwicklung. Ih re Anwendung und Nutzung erfolgt durch intelligente Kon zepte und Kommunikationsorganisation. Es ist erforderlich, dass Jugendliche in ihrer Schulzeit die Fähigkeit erwerben, mit den digitalen Medien umzugehen. Effizientes Lernen ist kaum möglich, wenn in den Schulen für diesen Bereich der Bildung nach wie vor nicht die erforderlichen Voraussetzungen zur Ver fügung stehen. Dies trifft ganz besonders auf den ländlichen Raum zu.
Andererseits steht die Initiative Industrie 4.0 vor der Tür. Wir stehen einer hochflexibilisierten Produktion, Verfahren der Selbstoptimierung und Selbstkonfiguration gegenüber. Dies betrifft auch den gesamten Dienstleistungssektor und alle Pro zessstufen der Wertschöpfungskette. Verfahren werden intelli genter. Menschen sollen bei ihrer zunehmend komplexeren Arbeit unterstützt werden.
Die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine wird ständig vervollkommnet und anspruchsvoller. E-Learning, In
formation, Kommunikation und gemeinsames Lernen spielen in allen Fächern eine größere Rolle. Es gibt gute Ansätze in den Schulen, aber nicht überall.
Vor einigen Wochen besuchten wir die Veranstaltung DIA LOG P am Beruflichen Gymnasium in Falkenberg, Elbe-Elster. Diese Schule ist für gute Bildung bestens gerüstet. Die Pädago gen wissen um die Notwendigkeit einer guten Ausbildung der Schüler im Bereich der digitalen Medien. Zwei Schülerinnen berichteten jedoch, dass sie zu diesem elften Schuljahr aus ei ner anderen Schule nach Falkenberg gewechselt seien, weil es eine solche IT Ausrüstung am Vorgängergymnasium nicht und kaum interaktive Tafeln und zu wenig PC-Arbeitsplätze gebe. Die Netzverbindungen seien mangelhaft, der Server überfor dert.
Gestern berichtete ein Arzt aus dem Ärztenetzwerk, dass es den älteren Lehrern oft an Bereitschaft mangele, eine entspre chende IT-Bildung zu sichern. Ein Vater ergänzte, dass seine die zweite Klasse einer Finsterwalder Schule besuchende Tochter das den Schülern gezeigte Smartboard nicht anfassen durfte, damit es nicht kaputtgehe.
Sagen will ich damit, dass es im Jahr 2016 ein sehr differen ziertes Bild gibt. Leider sind das keine Einzelfälle. Es fehlt an verschiedenen Stellen auch der Wille, die IT-Bildung so anzu bieten, wie es die heutige Situation und die Zukunft erfordern. An manchen Schulen fehlen das Geld und die Ausrüstung. In den Fällen kann man nicht davon sprechen, dass wir auf einem guten Weg seien, wie es im Antrag der Koalition steht. Hier bleibt einiges zu tun, und dies systematisch und zügig.
Die Bereitstellung zeitgemäßer Bildungssoftware, die Schu lung der Lehrkräfte und der Einsatz von interaktiven Präsenta tionseinheiten im Unterricht sind dem Fortschritt der digitalen Medien entsprechend weiterzuführen. Dies kommt im Antrag der CDU zum Ausdruck.
Die Abkehr vom starren Informatikunterricht sollte zügig er folgen, zum Beispiel nach dem Vorbild Schwedens oder Nor wegens. Sinnvoll wäre eine koordinierte Anwendung der Ein zelleistungen in verschiedensten Fächern. Schnellstens sollte dazu eine Checkliste zum Ausstattungsgrad der Schulen, zu den Möglichkeiten der angewandten Software und zur Qualifi kation der Lehrer erstellt werden. Selbstkritisches Herangehen ist hier gefragt.
Parallel müssen die Schulen zügig aufgerüstet werden. Lei tungssysteme, Versorgungsgrad in Down- und Upload müssen stimmen, und zwischen den Schulen sollten Netzwerke einge richtet werden, damit die Schulen sich auch gegenseitig helfen können. Das kostet viel Geld; auch das muss zur Verfügung gestellt werden.
Es reicht keinesfalls - wie es im Antrag von SPD und Linke heißt -, die Schulen oder die Kommunen aufzufordern, für die entsprechenden Ausrüstungen zu sorgen. Angesichts des herr schenden Investitionsstaus und der finanziellen Probleme ste hen die Schulen nicht immer an erster Stelle.
Wer behauptet, die Medienkompetenz sei auf einem guten Weg, sollte sich mit ausbildenden Unternehmen zusammenset zen und sich von ihnen über den aktuellen Stand unterrichten lassen. Fahrschulen bilden heute auch nicht mehr am Trabbi aus - aber so sieht die Situation im Vergleich leider aus.
Der Antrag der Grünen enthält gute Vorschläge. Wird im Be reich der modernen Medien jedoch weiter im Tempo einer griechischen Landschnecke gearbeitet, werden wir weiter zu rückfallen.
Wir werden die Anträge der Grünen und der CDU unterstüt zen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Die Aktualisierung der Rechtslage durch eine entsprechende Änderung ist grundsätzlich zu begrüßen. Den inhaltlichen An passungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und des Landesbeamtengesetzes bezüglich der Anhebung der bestehenden Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und die Ausübung des Amtes aller kommunalen Wahlbeamten stim men wir zu. Jedoch sollte die Altersgrenze nicht über 70 Jahre angehoben werden. Schon alleine der aktive Dienst im Freiwil ligenbereich der Feuerwehr ist mit 65 Jahren zu beenden. Viel leicht kann der Innenminister dazu ein paar Worte sagen.
Das Mindestalter für die Wählbarkeit zum hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat auf 18 Jahre zu senken ist jedoch realitätsfremd. Es ist unseres Erachtens ein Fehler, wenn argu
mentiert wird, dass das Mindestalter der Wahl von Landräten und Bürgermeistern auf 18 Jahre gesenkt werden soll, um eine Angleichung an die Wählbarkeitsregeln zum Deutschen Bun destag oder zum Landtag zu erreichen. Die Aufgabenstel lungen von Landräten und Bürgermeistern sind wesentlich an ders strukturiert als die politische Tätigkeit des Bundestags- oder des Landtagsabgeordneten. Landrat und Bürgermeister sind nicht nur für die Arbeit in den Beschlussgremien zustän dig, sondern sind auch ausführendes Organ auf kommunaler Ebene sowie innerbetriebliche Dienstvorgesetzte und nicht zu letzt Repräsentanten der jeweiligen Kommune, um nur einige der verschiedensten Aufgabenstellungen zu nennen. Diese Zu ständigkeiten haben ununterbrochene Wirkung auf die in un mittelbarer Nähe agierende Bürgerschaft, für die nicht selten durch aktives Tun des Verwaltungsleiters sofort und unmittel bar, sachgerecht, persönlich und konkret zu handeln ist.
Aus diesen und vielen anderen logischen Gründen bestehen er hebliche Zweifel, dass die praktische Lebenserfahrung eines 18-jährigen Kandidaten mittelfristig ausreichen wird, um dem Druck von außen sowie der Aufgabenfülle und der sachlichen Repräsentationspflicht mit Wirkung auf das gedeihliche Mitei nander vor Ort gerecht zu werden. Diese Problematik, die im Grunde nichts mit der Wertigkeit des Amtsinhabers zu tun hat, kann kaum durch menschliches Handeln einer 18-jährigen Per son kompensiert werden. Erfahrungsgemäß nimmt auch der Wähler in der Regel auf jugendliche Unerfahrenheit keine Rücksicht.
Ständigen Wahl- und Entscheidungsstreitereien könnte durch eine gewisse praktische Berufserfahrung und ein entspre chendes Alter vorgebeugt werden. Daher plädieren wir dafür - da es für das Geschehen vor Ort hilfreicher ist -, das Mindestal ter des Kandidaten für das Amt des Landrates bzw. des Bürger meisters von 25 Jahren beizubehalten.
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich Ihnen berichten, dass die Repräsentationspflicht sich nicht darin erschöpft, gra tulierend bei schönen Feiern aufzutauchen. Es geht darum, in ungewöhnlichen Situationen Entscheidungen zu treffen, nicht nur, wenn die Scheune brennt, sondern auch bei Unfällen mit Todesfolgen und wenn Ausländer betroffen sind - am Wochen ende ist die Botschaft nicht erreichbar. Oder wenn ganze Fami lien völlig verwahrlost sind, voller Ungeziefer stecken, müssen Lösungen her. Wenn politische Fehlentscheidungen getroffen wurden, muss der Hauptverwaltungsbeamte die Kohlen aus dem Feuer holen.
Der Wähler wird die richtige Entscheidung schon treffen - das ist eine gewisse Hoffnung, aber angesichts der ständig abneh menden Wahlbeteiligung mehr als fraglich. Aus diesem Grund lehnen wir das Gesetz ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Lie be Gäste! Verockerung und Sulfatbelastung in Gewässern - be sonders in der Lausitz - sind Erscheinungen im Ergebnis einer Prozesskette; sie resultieren aus der Oxidation oder Verwitte rung der ursächlich in den tertiären Lockergesteinssedimenten befindlichen Eisensulfite. Es wird also weitergehen: Immer, wenn es regnet, wird etwas herausgelöst und herausgespült.
Wir haben gestern und heute viel zu diesem Problem gehört. Es sind schon viele Maßnahmen eingeleitet worden, aber leider reichen sie nicht aus, weshalb der Antrag und sicherlich auch der nachfolgende Entschließungsantrag eingebracht wurden.
Wir befürworten diesen Antrag sehr. Wir unterstützen ihn und regen an, die Hochschulen intensiver einzubinden. Ich kann mich an meine Studentenzeit erinnern: Wir haben Aufgaben bekommen, die zunächst unlösbar erschienen: Kümmern Sie sich darum, stellen Sie dies und das her! - Oder: Entwickeln Sie dieses oder jenes Verfahren! - Wir haben damals die Wir belschichtreaktoren entwickelt, mit denen gekörntes Spee her gestellt werden konnte. Wir haben Kläranlagen entwickelt, um nach Galvanik Chrom und Nickel aus Wasser herauszulösen. Warum gibt man nicht jetzt Studenten - wir haben sie in Berlin, Dresden und Cottbus - Aufgaben mit bestimmten Freiräumen und einem Budget, um Lösungen vorzuschlagen und Pilotanla gen zu entwickeln und einzusetzen, damit schneller reagiert werden kann? Ich denke, hier drängt die Zeit.
Herr Nowka hat es gesagt, der Fluss ist tot, die Trinkwasser werke haben große Probleme. In der Regel kommt noch Man gan dazu, so wird dieses Problem noch verschärft. Darum von unserer Seite die Empfehlung, intensiver auf unsere Hochschu len und unsere zukünftigen Ingenieure zurückzugreifen.
Wir werden diesen Antrag unterstützen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Dieser Gesetzentwurf baut auf ein Gesetz auf, das vor un serer Zeit entworfen und beschlossen wurde.
Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf eine transparente und nachvollziehbare Berechnung der Abgeordnetenentschädi gung. Auch dem trägt dieses Abgeordnetengesetz Rechnung. Jedoch bedeutet die Spanne - 2,8 % - für die Diäten, die wir erhalten, eine erhebliche Summe. Auf Anregung von Herrn Dr. Redmann möchten wir einen anderen Vorschlag unterbreiten, nämlich die Anpassung zunächst auszusetzen und sie in Zu kunft statistisch berechnen zu lassen, aber ohne den öffentli chen Dienst, sondern auf die privatrechtlichen Bereiche, auf die mehrwertschaffenden Bereiche im privaten Bereich bezo gen. Die sollte man sich anschauen und den öffentlichen Dienst dabei unberücksichtigt lassen.
Gegen die die Reisekosten und Krankenkasse betreffenden Re gelungen gibt es selbstverständlich keine Einwände. Das sind Sachen, die angepasst werden müssen. Das tragen wir mit. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! In der Industrie 4.0 verzahnt sich die Produktion mit mo dernster Informations- und Kommunikationstechnik. Ziel ist es, die Potenziale der digitalen Revolution auszuschöpfen, um den Wohlstand und die Lebensqualität für alle zu steigern. Die Arbeitswelt wird sich durch die industrielle Revolution und die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft deutlich verändern. Die Kommunikation zwischen den Beteiligten verläuft oftmals naht- und drahtlos, sie ermöglicht eine effiziente Interaktion zwischen den Beschäftigten und den intelligenten Maschinen.
Diese Entwicklung eröffnet eine Neuorganisation der Arbeit, zum Beispiel für gesundheitsfreundlich gestaltete Arbeitsorte sowie familienfreundliche Arbeitszeitregelungen. So sind aber auch Standards für Aus- und Weiterbildung zügig anzupassen. Besonders der Mittelstand, also die kleinen und mittleren Un ternehmen, bedarf dabei besonderer Unterstützung. Es ist die Aufgabe der Wirtschaftspolitik, den Unternehmen ein Umfeld zu schaffen, das neue Entwicklungen fördert. Ein brandenbur gischer IT-Gipfel wäre der richtige Weg, um Erfahrungen aus zutauschen, Fehlentwicklungen oder Defizite zu identifizieren, Probleme zu erkennen und Lösungen anzusteuern.
So ist durch bestmögliche Qualifikation Personal zu entwi ckeln. Noch drängender ist es, auch die allgemeine Schulbil dung darauf auszurichten. Die IT-Ausrüstung der Schulen ist oftmals mangelhaft, die Qualifikation der Lehrer und Ausbil der muss auf diese Anforderungen eingestellt werden. Von der Qualität der Ausbildung hängt die Effektivität der Nutzbarkeit der digitalen Revolution ab.
Im Landkreis Elbe-Elster gibt es das Netzwerk Telelearning an 13 Schulen. Zusammenarbeit, Informationsaustausch und ge genseitiges Fördern waren und sind Ziele dieses Projektes. Das Projekt leidet aber derzeit an Überbürokratisierung, an der nicht zeitgemäßen Qualifikation des Lehrerpersonals, aber auch an voreingenommenen Gestrigen, die die Digitalisierung ablehnen und Computertechnik verteufeln. Es fehlt aber auch Geld.
Telelearning ist ein Qualifizierungsmodell, aber auch eine qua lifizierte Kommunikationsmöglichkeit, ähnlich wie die Tele medizin. Es wäre gut, solche Möglichkeiten zu nutzen und weiterzuentwickeln. Technischer Fortschritt und Revolution
warten nicht auf uns; man muss sie verstehen und als Chance nutzen.
Folgerichtig gehört dazu auch die schnelle Aufrüstung des Breitbandes. In der Presse sind gestern erneut große Mängel in unserem Land aufgezeigt worden. Gerade kleine Unterneh men, der Einzelhandel, aber auch die öffentliche Hand sind be troffen. Es gibt Aufholbedarf. Gegebenenfalls könnten Infor mationsaustausche mit Schweden oder Österreich gute Hilfe stellungen für die Aufrüstung der Breitbandgrundausstattung geben.
Darstellungen in der Kleinen Anfrage, dass die Sicherstellung in manchen Gebieten Brandenburgs wirtschaftlich nicht ver tretbar sei, können natürlich nicht akzeptiert werden, denn auch für die Land- und Forstwirtschaft sowie für Pflege- und Rettungsdienste ist die schnelle Datenübertragung unverzicht bar. Hochglanzprospekte braucht man in diesem Bereich erst gar nicht mehr zu fördern.
Wir unterstützen den Antrag der CDU, bitten ihn aufzugreifen und weiterzuentwickeln, auch um die Effizienz im öffentlichen Verwaltungshandeln zu fördern. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! In der Antwort auf die Große Anfrage wird von der Lan desregierung dargestellt, dass Kinder und Jugendliche durch ein Landesprogramm an den organisierten Vereinssport heran geführt werden. Auch sieht die Landesregierung bei den Sport vereinen ein großes Potenzial zum Ausbau der Bewegungsför derung und des Gesundheitssports. Zu Frage 29 wird auf den „Goldenen Plan Ost“ eingegangen und dargestellt, dass die in vestiven Maßnahmen des Sportstättenbaus der Sicherung öf fentlicher Einrichtungen für die Grundversorgung der Bevöl kerung dienen und somit gefördert werden. Ausgeführt wird, dass die Sportvereine eine sinnvolle, gesundheitsorientierte Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche, für die Bürger überhaupt anbieten. Jeder Abgeordnete, jeder Bürgermeister und jeder aktiv ehrenamtlich tätige Bürger wird dies ebenso einschätzen.
Vereine, Sportler, Bürger und Gemeinden warten seit Monaten auf entsprechende Hilfen und Zuschüsse. Seit Juni 2015 waren die Richtlinien der neuen Förderperiode bekannt. Vor einigen Tagen wurde die Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2015 geändert; ebenso wurden die Zugangsvoraussetzungen für das LEADER-Programm geändert. Die Sportstätten sind - so die Information heute Morgen - völlig herausgefallen. Kompli zierte Förderanträge wurden eingereicht, zuvor durch verschie dene Gremien beraten, sehr viel Zeit wurde in Verwaltungen von Abgeordneten, aber auch von ehrenamtlichen Sportlern aufgebracht, weil sie einem Förderangebot, das medienwirk sam veröffentlicht wurde, gefolgt sind und echte Hilfe erhoff ten.
Nun ist alles anders. Es muss neu bewertet werden, die Priori tätenlisten sind zu ändern, die Förderkriterien neu zu prüfen.
Wann es Geld gibt, ist unklar. Die Vereine sind enttäuscht. Da zu gesellt sich das Problem, dass Sport eine freiwillige Aufga be der Kommune ist, obwohl sportliches Leben einen hohen Wert für eine Gemeinde ausmacht. Die Unterhaltung der Sport anlagen, Zuschüsse für die Anlagen oder für Vereine werden den freiwilligen Aufgaben zugerechnet, obwohl sie zur Grund versorgung einer Gemeinde zählen.
Hier gibt es politischen Handlungsbedarf. Gemeinden mit einem Haushaltssicherungskonzept dürfen höchstens 2 bis 3 % ihrer Ausgaben für freiwillige Aufgaben verwenden. In der Dringenden Anfrage des Abgeordneten Wilke habe ich heute gelesen: 6,5 % will man Frankfurt (Oder) zugestehen.
Haushaltssicherungskonzepte entstehen schon, wenn Abschrei bungen für Straßen, Schulen oder Parkanlagen nicht erwirt schaftet werden können. Trotzdem kann eine Gemeinde über Barvermögen verfügen. Im Sportbereich dürfte das Geld kaum verwendet werden. Manche Gemeinde, so auch Lebusa oder Kremitzaue könnten einiges berichten. Dem Innenministerium liegen umfassende Schreiben und Bitten dazu vor.
Das Problem ist hinreichend bekannt. Der Stellenwert des Sports als Freizeitgestaltung, Bewegungsförderung und Ge sundheitsförderung ist auf sichere Füße zu stellen. Die Vereine und Gemeinden müssen dabei eine bessere und verlässliche Unterstützung erfahren. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Zum vorliegenden Gesetzentwurf sind verschiedene Gutachten eingeholt worden. Alle Stellungnahmen weisen bedingungslos darauf hin, dass eine mittelbare sowie unmittelbare Beeinflussung der Datenschutzbeauftragten ausgeschlossen sein muss. Richtlinie 95/46 der Europäischen Kommission fordert, dass die datenschutzrechtlichen Kontrollstellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Die Gutachter verweisen auf die Urteilsbegründungen der bisherigen Vertragsverletzungsverfahren:
„Diese Unabhängigkeit schließt nicht nur jegliche Einflussnahme seitens der kontrollierten Stellen aus, sondern
auch jede Anordnung und jede sonstige äußere Einflussnahme …“
Beim vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist zwar das Weisungsrecht erheblich eingeschränkt, jedoch bleibt die Dienstaufsicht mit ihrem Weisungs- und Disziplinarrecht bestehen. Die Gutachter weisen darauf hin, dass „völlig unabhängig“ nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bedeutet, dass die Kontrollstelle völlig frei von Weisungen und Druck handeln kann. Daraus folgt, dass die Landesbeauftragte mit Unabhängigkeit ausgestattet sein muss.
Mit der vorliegenden Regelung und auch derjenigen im Änderungsantrag kann es immer zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Präsidentin des Landtages und der Landesbeauftragten kommen. Wir als Gruppe BVB/FREIE WÄHLER haben Erfahrungen mit der Unabhängigkeit sammeln dürfen, als es im Frühjahr um notwendige Räume für unsere Gruppe ging. Unsere schriftlichen Anträge auf gemeinsame Gespräche oder gemeinsame Lösungssuche an die Präsidentin nahmen komische Wege. Einer Landesdatenschutzbeauftragten müssen solche Situationen erspart bleiben.
Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, demzufolge die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht als oberste Landesbehörde in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist, bietet eine Regelung, die Unabhängigkeit herstellt und - in dieser Form - in Berlin, Hessen und Niedersachsen Anwendung findet. Das Risiko von Vertragsverletzungsverfahren und Strafzahlungen wäre ausgeschlossen. Wir werben dafür, dem Änderungsantrag von CDU und Grünen zu folgen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste! Im vorliegenden Gesetzentwurf ist angedacht, inhaltliche Anpassungen am Kommunalwahlgesetz und am Landesbeamtengesetz vorzunehmen. Die Aufhebung der bestehenden Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und für die Ausübung des Amtes bei allen kommunalen Wahlbeamten sollte überdacht werden. Sicherlich ist es schwierig, Altersgrenzen festzusetzen. Auch ist die bisherige Regelung ungeeignet, Kandidaten ab dem 62. Lebensjahr auszuschließen. Jedoch sollte bei etwa 70 Jahren schon eine Grenze eingezogen werden, zumal sich dann noch acht Dienstjahre anschließen - nicht zuletzt, weil das Krankheitsrisiko in diesem Alter doch sehr zunimmt.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, das Mindestalter für die Wählbarkeit zum hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat von 25 Jahren auf 18 Jahre zu senken. Das ist einfach realitätsfremd, und dabei bleibe ich. Nach wie vor ist es richtig, bei Abgeordneten der Gemeinden, der Kreistage, des Landtages oder
des Bundestages die Wählbarkeit mit 18 Jahren sicherzustellen. Hauptverwaltungsbeamte, also Bürgermeister und Landräte, haben anders strukturierte Aufgabenstellungen. Sie sind nicht nur Repräsentanten, sie sind auch zuständig für die Arbeit in den Beschlussgremien, in deren Folge ausführendes und materiell allein verantwortliches Organ. Ebenso sind sie innerbetriebliche Dienstvorgesetzte. Regelmäßig sind Konflikte zu bewältigen, gleichzeitig ist für ein gutes Miteinander zwischen den Bürgern zu sorgen, denn Wutbürger gibt es überall - Unzufriedenheit über gesetzliche Vorgaben oder zu gemeindlichen Entwicklungen sind keine Seltenheit, sondern eher das Tagesgeschäft. Gern wird der Hauptverwaltungsbeamte dafür auch in Haftung genommen. Es ist ein enormer Druck, der von außen aufgebaut wird. Parallel ist eine erhebliche Aufgabenfülle zu bewältigen.
So bestehen doch erhebliche Zweifel, ob 18-jährige Kandidaten dem standhalten können, zumal diese als Beamte tätig werden und mit 18 in der Regel noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen. Schleichen sich dabei Fehler ein, helfen auch Haftungsregelungen nicht viel. Es könnte sogar das Jugendstrafrecht greifen. Die Folgen bei Fehlern für betroffene Bürger sind immens - erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Abwasserproblematik.
Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzesvorschlag daher in dieser Form untauglich. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.