Klara Geywitz

Sitzungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Herzlichen Dank für Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema. Drei Jahre sind vergangen, seitdem die Europäische Union die Datenschutz-Grundverordnung veröffentlichte, eine Verordnung, die vielleicht wie keine andere in der vergangenen Zeit zahlreiche Institutionen europaweit beschäftigt hat und bis heute noch beschäftigt - uns natürlich auch.
Weit weniger bekannt ist die damals mit veröffentlichte soge nannte kleine Schwester der Datenschutz-Grundverordnung, die die Präsidentin gerade erwähnt hat: die Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbe zogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Daten verkehr - kurzum der Datenschutz bei Polizei und Justiz.
Ich danke den Kolleginnen und Kollegen vom Sozialaus schuss, die die Regelungen für das PsychKG in ihrem Aus schuss sehr intensiv auch im Rahmen einer Anhörung disku tiert haben.
Die sogenannte kleine Schwester der DSGVO ist ein wichtiger Meilenstein für eine effektivere und effizientere Zusammenar beit der Justiz- und Polizeibehörden in ganz Europa. Gerade in diesem hochsensiblen und von Eingriffen überdurchschnittlich stark berührten Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenab wehr ist eine gesetzliche Festlegung unerlässlich.
Der bisherige europäische Rahmenbeschluss machte keine Aussagen über die interne Organisation der Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz und beschränkte sich lediglich auf den grenzüberschreitenden Datenverkehr. Der gestiegene Bedarf der Polizei und Justiz an einem schnelleren Datenaustausch zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität erfordert jedoch neue rechtliche Regelungen.
Der nun zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf stellt die Ausführung aus Sicht des Landes Brandenburg dar. Wir kom men damit jedoch nicht nur der bloßen Umsetzung einer EURichtlinie nach, sondern auch dem Grundsatz, dass jede Person während einer mitunter sogar europaweiten polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit das unverrückbare Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten hat. Ziel der Richtlinie und damit des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es also, inner halb der EU-Staaten einen Mindeststandard beim Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz herbeizuführen.
Der Datenschutz ist für uns ein hohes Gut, das in Brandenburg bereits durch die in der allgemeinen Verwaltung geltende Da tenschutz-Grundverordnung und ergänzend durch das bereits in Kraft getretene Brandenburgische Datenschutzgesetz maß geblich geschützt wird.
Dieser umfassende Datenschutz wird nun vervollständigt, um den Menschen prioritären Schutz ihrer persönlichen Daten zu gestehen zu können, die aufgrund einer möglichen Straftat un ter Beobachtung der Polizei oder Justiz stehen. Die Bürgerin nen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Po lizei und Justizbehörden so sorgfältig wie nur irgend möglich mit ihren Daten umgehen - und das auch, wenn ein Austausch zwischen EU-Staaten erfolgt.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt diese Garantie an die Bürgerinnen und Bürger dar. Wir glauben nicht, dass der Ge setzentwurf aufzuschieben ist. Vielmehr muss er jetzt verab schiedet werden, um diese Schutzfunktion zu erfüllen. Der Entwurf ist in langen Verhandlungen unter Einbeziehung aller Beteiligten ausverhandelt worden und erfüllt die Ziele der EURichtlinie vollends.
Die Kritik, die uns immer wieder erreichte, der vorliegende Entwurf würde von der EU-Richtlinie zu sehr abweichen, ist nicht berechtigt. Eine Richtlinie soll dem Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum einräumen, eigene Erwägungen einzube ziehen. Das hat die Landesregierung getan, um unter anderem eine leichtere Anwendbarkeit des Gesetzes in der Praxis zu ge währleisten. Das stellt in keinerlei Hinsicht eine Aufweichung der EU-Vorgaben dar. Auch haben wir uns sehr intensiv mit der Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten auseinander gesetzt und einige kritische Anmerkungen aufgenommen. Ich bin überzeugt davon, dass am Ende dieses Prozesses alle maß geblichen Aspekte berücksichtigt worden sind.
Kurz zusammengefasst enthält der Gesetzentwurf zum Daten schutz bei Polizei und Justiz erstens Regelungen zu den Rech ten der betroffenen Personen, zweitens zum Umgang mit per sonenbezogenen Daten innerhalb der Polizei und Justiz, drit tens zur Datenübermittlung an Dritte, viertens zur Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Die daraus ableitbare effektivere und effizientere Bekämpfung der Krimi nalität sowie der Schutz personenbezogener Daten sollten im Interesse unseres Rechtsstaates sein, sodass eine Verschiebung der Verabschiedung des Gesetzes nicht geboten erscheint. Ein Aufschieben, um andere Regelungen herbeizuführen, halten wir für nicht verhältnismäßig. Ich bitte daher, diesem Gesetz entwurf zuzustimmen. - Danke schön.
Herr Vizepräsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsvertrag über die Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien durfte eine Ehrenrunde im Hauptausschuss drehen. Er ist aber unverändert daraus her vorgegangen, weil wir, das Parlament, zu diesem Vertrag nur Ja oder Nein sagen können; denn er wird zwischen den beiden
Staatskanzleien verhandelt. Das ist in der Tat ein bisschen frus trierend, gibt es doch - wie bei vielen dieser Verträge - positive und negative Seiten.
Grundsätzlich ist dieser Vertrag positiv zu beurteilen. Ich hof fe, dass er heute vom Parlament so angenommen wird, weil er einige sehr wichtige und dringend notwendige Regelungen ent hält.
Das Zulassungsrecht wird an die digitale Realität angepasst. Der Medienrat wird paritätisch besetzt. Wir wollen die Förde rung der lokalen Medienvielfalt anschieben, auch auf Be schluss dieses Landesparlaments.
In der letzten Rede zu diesem Staatsvertrag habe ich natürlich auch auf die Punkte, die ich nicht so schön finde, hinzuweisen. Wir hatten uns zum Beispiel eine stärkere Förderung der nicht kommerziellen Radios und der lokalen TV-Anbieter in Bran denburg gewünscht; denn die schwindende Medienvielfalt im ländlichen Raum macht uns große Sorgen. Damit einher geht ein Verlust an öffentlichen Debatten außerhalb des FacebookMilieus und oberhalb des Facebook-Niveaus. Intensive, quali tätsvolle und vor allem öffentlich zugängliche Informationen und darauf aufbauende Diskussionen sind für unsere Demokra tie wichtig. Die Mitwirkenden von Bürgerradios und lokalen Anbietern sollen durch Fortbildung und technische Unterstüt zung in die Lage versetzt werden, genau das zu bieten. Das al les würden wir verschenken, wenn wir diesen Staatsvertrag heute nicht annähmen. Wir haben in der Anhörung von vielen Engagierten aus den Bürgerradios Berichte über ihre Arbeit be kommen.
Der Medienrat jedoch - das wurde in der Anhörung auch deut lich - ist in einigen Punkten skeptisch. Eine direkte Förderung erhöhe die Gefahr der Einflussnahme, so die Bedenken einiger Mitglieder. Hinzu kommt, dass die mabb aus Rundfunkbeiträ gen finanziert wird. Diese sind zweckgebunden und primär für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgesehen.
Aus dieser schwierigen Gemengelage ergab sich im Staatsver trag der Passus, dass die Förderung der lokalen TV-Anbieter in Brandenburg aus Steuermitteln finanziert wird, und zwar aus Brandenburger und nicht aus Berliner Steuermitteln, wenn wir als Parlament das beschließen. Das würde für eine Entkopp lung der Entscheidungsebenen sorgen, so der Vorsitzende der Berlin-Brandenburgischen Medienanstalt. Das ist, gelinde ge sagt, eine originelle Argumentation, hat aber auch einen sehr praktischen Hintergrund: Die mabb wird in Zukunft Einspa rungen vornehmen müssen, da die Rücklagen aufgebraucht sind. Das wird sich auch auf die Fördertätigkeit in Babelsberg auswirken.
Wie immer bei diesen Verfahren: Es gibt Schatten, und es gibt Licht. Wir haben heute nur die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Wenn wir Nein sagen, kämen auch die vielen positiven Regelungen des Staatsvertrags nicht zur Geltung. Deshalb empfehle ich Ihnen, mit Ja zu stimmen.
Herr Görke, ich kann Ihnen da die Angst nehmen: Sowohl die letzten Neubauten von Ministerien als auch der sehr schöne und hier in der Nähe liegende Neubau der ILB haben weder zu Volkszorn noch zu Revolutionen geführt, aber ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass die letzte Entscheidung und Abwägung in den Händen dieses Parlaments liegt. Überraschenderweise scheint das den Kollegen neu zu sein.
Natürlich muss die Voraussetzung für jegliche Planung die Haushaltsgrundlage sein - die entsprechenden Berechnungen laufen gerade. Sie haben den Zeithorizont genannt, bis wann die Heinrich-Mann-Allee geräumt werden muss, und darauf hingewiesen, dass das Ganze keine Sturzgeburt ist, sondern ein langfristiger Prozess. Gehen Sie davon aus, dass Sie, wenn Sie Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen beendet haben, dem Parlament für diese Planungen einen Nachtragshaushalt für den nächsten Doppelhaushalt vorschlagen? Oder gehen Sie davon aus, dass es erst mit dem folgenden Haushalt oder Doppelhaushalt in die Haushaltsverfahren eingespeist wird?
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz der CDU ist ein Sollgesetz. Wir haben über den Sinn und den Unsinn von Sollbestimmungen - ob sie etwas bringen oder auch nicht - anlässlich der Diskussion um das Parité-Gesetz zu den Landtagswahlen intensiv gesprochen. Ich bleibe dabei: Die Zeit von Sollen ist vorbei. Wir brauchen schärfere Waffen.
Das Anliegen der CDU, Chancengerechtigkeit zu erreichen, in dem die Aufwendungen für die Kinderbetreuung der Mandats träger übernommen werden - sowohl bei Vätern als auch bei Müttern selbstverständlich -, unterstützen wir sehr gerne. Wir weisen aber darauf hin, dass wir dies bereits in die Wege gelei tet haben. In einem gemeinsamen Antrag haben wir die Landesregierung aufgefordert, die kommunalen Entschädi gungsverordnungen entsprechend zu überarbeiten. Viele Kolle ginnen und Kollegen von uns wissen auch aus ihrer kommuna len Praxis, dass das bereits zahlreiche Kommunen im Land machen.
- Ja, deswegen haben wir die Landesregierung aufgefordert, das entsprechend zu verankern.
Anders ist es bei einem Punkt im Gesetz, der geschlechtsspezi fischen Analyse der Frage: Wer kandidiert? Wer kandidiert nicht? Hier stimmen wir der CDU zu: Das ist ein wichtiger Punkt. Wir wollen dabei aber weiter gehen. Das Gesetz bezieht sich im Gegensatz zum Parité-Gesetz nicht auf die Landtags wahlen, sondern auf die Kommunalwahlen. Hier haben wir es mit einem ganz anderen Wahlsystem zu tun. Bei den Landtags wahlen können die Wählerinnen und Wähler eine starre Liste ankreuzen. Das ist bei den Kommunalwahlen nicht der Fall.
Auch das werden viele Bürgerinnen und Bürger in den nächs ten Tagen vor den Kommunalwahlen sehen: Sie haben drei Stimmen, die sie verteilen können, wie sie möchten. Das heißt, man kann mit einer Stimme die Frau von der SPD wählen, dann seinen Nachbarn, der vielleicht auf Platz 7 bei den Grü nen ist, und vielleicht auch noch eine Stimme dem letzten Kan didierenden auf der Liste der Tierschutzpartei geben. Die Wäh lerinnen und Wähler haben es also selbst in der Hand, Männer und Frauen zu wählen.
Wir wollen wissenschaftlich begutachten lassen, was für Aus wirkungen dieses Wahlsystem - das man Panaschieren und Ku mulieren nennt - auf die Wahlchancen von Frauen hat. Wir glauben nach wie vor, dass es sinnvoll ist, eine Regelung zu finden, die verbindlicher ist als eine Sollregelung. Aber wir glauben, dass wir gerade im Bereich der kommunalen Ebene noch sehr viel Vorarbeit leisten müssen. Deswegen gibt es die sen Entschließungsantrag. Ich möchte Sie aber darauf hinwei sen, dass zum Beispiel unser Nachbarland Polen da deutlich weiter ist als wir momentan. Da gibt es bereits seit 2011 ein entsprechendes Gesetz mit einer Vorschrift für eine feste Quote bei den Frauen von 35 %. Das hat dazu geführt, dass der Anteil der Frauen, die kandidieren, von knapp 30 % im Jahr 2010 auf immerhin 45,8 % im Jahr 2018 gestiegen ist. Es ist noch ein weiter Weg, bis wir soweit sind, aber dieser Entschließungsan trag zu dem CDU-Gesetz ist ein erster Schritt in diese Rich tung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, wenn man mal richtig viel Zeit hat.
Sicherlich gibt es kaum einen Tagesordnungspunkt hier im Plenum, bei dem mehr gedankt wird als bei der Berichterstat tung zu den Rechnungsabschlüssen und ihrer Kontrolle. Das ist ziemlich erstaunlich; denn es geht um Geld und dessen Verwendung. Ich schließe mich jedoch den Danksagungen an alle Beteiligten an.
Ich stelle fest: Die Mitglieder des Haushaltskontrollausschus ses haben einen ganz speziellen Team Spirit. In dieser Legis laturperiode ging es - das darf ich so sagen - im Haushaltskont rollausschuss fast harmonisch zu. Akribisch wurden hier die Haushaltsausgaben der Jahre 2012 bis 2017 kontrolliert und bewertet. Der Ausschuss ist sehr faktenorientiert; anders geht es bei diesem Thema auch gar nicht.
Es geht darum, eine Übersicht über die Haushaltskontrolle zu erhalten und die Kontrolle zu verbessern. Das erstreckt sich über die unterschiedlichen Bereiche - von der Präsidentin über
das Verfassungsgericht bis zu den Berichten des Landesrech nungshofs, jeweils in einzelnen Punkten, die er sich herausge sucht hat. Von diesen besonderen Prüfergebnissen gab es in dieser Legislaturperiode insgesamt 40.
Mit „harmonisch“ meine ich natürlich nicht, dass Ausschuss mitglieder nicht streitbar wären. Die Entdeckungen des Landesrechnungshofs bedeuteten zumeist den Finger in der Wunde. Die verantwortlichen Ministerien mussten daraufhin handeln und haben es in den allermeisten Fällen auch getan. Beispielsweise beschäftigte das große Thema „Landesliegen schaften“ den Landesrechnungshof mehrfach; auch im Plenum haben wir uns schon einmal damit befasst. Das Ganze begann beim Landesrechnungshof bereits 2014 mit dem deutlichen Hinweis auf die Instandhaltung der Landesliegenschaften. Es sollte mehr und exakt am Bedarf orientiert geplant und durch geführt werden.
2014 beschlossen wir im Landtag die Landesnachhaltigkeits strategie, die sich mit Investitionen in alle unsere landeseige nen Besitztümer beschäftigte. Der Landesrechnungshof hat hier nicht lockergelassen und immer wieder die Maßstäbe die ser Strategie aufgerufen. Ich hoffe, das findet dann auch bei zukünftigen Standortentscheidungen Anwendung. Zum Bei spiel wurden aber auch im Bereich der Radwege die Zustände erfasst und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Radwege ein gefordert. Insgesamt sind wir jetzt ein Stück vorangekommen; denn ein Radweg an sich ist für das Land ein finanzieller Wert. Hier musste der Landesrechnungshof mit Unterstützung des Haushaltskontrollausschusses das Ministerium überzeugen, ein Erhaltungsmanagement einzurichten. Das haben wir geschafft.
Es gab keine dramatischen Ereignisse, keine riesigen schwar zen Löcher, vielleicht mit Ausnahme des über uns allen schwe benden BER und seiner irgendwann erfolgenden Eröffnung und deren finanziellen Folgen. Es ist jedoch für uns alle etwas gewöhnungsbedürftig, dass der Haushaltskontrollausschuss seiner Zeit immer um einige Jahre hinterherhinkt. Heute geht es um das Jahr 2016, während wir noch vor ein paar Monaten den Haushalt 2019/2020 verabschiedet haben. Das ist fast eine ganze Legislaturperiode. Umso spannender ist es, zu schauen, ob Ziel und Ergebnis zusammenpassen.
Am Anfang der Legislaturperiode haben wir uns mit dem Jahr 2013 beschäftigt, ein erfolgreiches Jahr - das erste - mit einem satten Haushaltsüberschuss von 583,2 Millionen Euro. Wir konnten zum ersten Mal seit 1990 jeweils die Hälfte zur Schul dentilgung und für die allgemeine Rücklage verwenden. Das Abschmelzen der Schulden ging in den darauffolgenden Jahren weiter, obwohl 2014 ein durchwachsenes Jahr war, die Steuer einnahmen geringfügig geringer waren als im Jahr davor. 2015 und 2016 dagegen waren sehr gute Haushaltsjahre. Die Steuer einnahmen wuchsen um 8 %, unsere Rücklagen haben sich ge füllt, die Schulden wurden abgebaut. Brandenburg geht es gut.
Ein Indiz ist die Pro-Kopf-Verschuldung Brandenburgs. Wir starteten 2013 mit 7 709 Euro pro Brandenburger und landeten 2017 bei 6 666 Euro, kaum auszudenken, eine Schnapszahl. Das freute nicht nur den Haushaltskontrollausschuss.
Der Landesrechnungshof begleitete die Haushaltskontrolle im mer mit weisen Ratschlägen und Warnungen und Ermahnun gen an die Landesregierung - Ermahnungen, die Schulden bremse ernst zu nehmen, die Warnung vor dem strukturellen
Defizit, die Ermahnung, den Landeshaushalt generationenge recht zu formen.
Die Generationengerechtigkeit macht uns allen Sorgen. Wenn wir mehr Lehrer und Polizisten einstellen, werden wir mehr Menschen im Alter eine Pension oder Rentenbeiträge zahlen müssen. Das ist so. Doch wenn wir es nicht tun, wenn wir kei ne Lehrer und Polizisten einstellen, werden unsere Kinder das Land verlassen, weil sie keine Zukunft haben. Wir müssen also optimistisch sein. Das heißt: investieren und gleichzeitig klug haushalten. - Vielen Dank.
Laut Presseberichterstattung - unter anderem der „Potsdamer Neueste Nachrichten“ vom 3. April 2019 - plant der Fußball verein Hertha BSC Berlin weiterhin einen Stadionneubau. Nachdem dieser am Standort Olympiapark gescheitert ist, wer den Vertreter der Landesregierung unter anderem dahin gehend zitiert, dass der Verein in Brandenburg natürlich weiterhin herzlich willkommen sei. In diesem Zusammenhang werden von anderer Seite Zweifel geäußert, dass ein solcher Stadion neubau mit der Gemeinsamen Landesplanung vereinbar ist.
Ich frage die Landesregierung: Ist aus ihrer Sicht ein Stadion bau des Vereins Hertha BSC Berlin in Brandenburg mit der Gemeinsamen Landesplanung vereinbar?
Es gibt im politischen Raum durchaus die Idee, den Gemeinsa men Landesplanungsvertrag zu kündigen. Würden Sie sagen, dass es dann einfacher wäre, in Brandenburg Großprojekte in der Nähe Berlins zu bauen; oder hätten wir nicht die Problema tik wie Anfang der 90er-Jahre, dass man dann bei jeglichen An siedlungen oder größeren Vorhaben mit Klagen der Berliner Seite zu rechnen hätte?
Laut Landesumweltamt ist die Abgasbelastung in der Potsda mer Zeppelinstraße im Mai 2018 leicht gestiegen, liegt mit
37 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft jedoch noch unter dem Grenzwert von 40 Mikrogramm. Im Zuge der Einrichtung des Modellversuchs mit Geschwindigkeitsbe schränkung und neuer Fahrbahnaufteilung wurden von Kriti kern unter anderem Zweifel an Messmethoden und -ergebnis sen geäußert.
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit findet eine Evaluie rung des Modellversuchs, gegebenenfalls unter Hinzuziehung anderer bzw. ergänzender Messmethoden, statt?
Ich habe eine einfache Nachfrage. - Vielen Dank zunächst für die ausführliche Beantwortung meiner Eingangsfrage. Können Sie mir sagen, wie viel an Mitteln Ihr Haus für die begleitende Analyse zur Verfügung stellen wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Der Juni vor zehn Jahren war über Wochen sehr heiß. Ge radezu angenehme Temperaturen herrschten dagegen auf der Intensivstation des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam. Hier hatte mein Vater seit einigen Tagen im Koma gelegen. Sein Körper war schwächer geworden, und es war wahrscheinlich, dass er in der kommenden Nacht sterben würde. Ich beschloss, diese Nacht bei ihm zu verbringen, auch wenn mir bewusst war, dass er es höchstwahrscheinlich nicht mehr mitbekommen wür de. Mir war es wichtig, dass er nicht alleine stirbt.
Nach seinem Tod wurde mein Vater zu einer - wie es in unserer Gesetzesnovelle heißt - toten Person, zu einem Leichnam. Wie wir mit Leichen umgehen, regelt der Staat im Bestattungsge setz. Warum das so ist? Artikel 1 des Grundgesetzes besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und für mich be
deutet das, dass die Würde des Menschen auch nach seinem Tod unantastbar ist und durch uns alle geschützt werden muss. Daraus folgt, dass wir Sorge tragen müssen für einen ehrenhaf ten Umgang mit den Toten und dass es gerade nicht egal ist, was nach dem Tod mit einem Leichnam passiert,
und zwar verstanden als abstraktes ethisches Prinzip und nicht nur aus Rücksicht auf den Wunsch des Verstorbenen. Mein Va ter zum Beispiel war ein prototypischer DDR-Atheist. Er sagte immer: Wenn ich mal umfalle, dann ist mir total egal, was mit mir passiert; Hauptsache, es macht nicht so viel Mühe. - Wenn er es sich hätte aussuchen können, hätte es wahrscheinlich bei einer praktischen, preiswerten Bestattung auf einer Aschestreu wiese geendet.
Doch da war natürlich noch seine Frau. Für meine Mutter ist der Friedhof in unserem kleinen Heimatdorf ein wichtiger Ort der Trauer. Regelmäßig um den 1. März schickt sie die Enkelkinder mit dem Fahrrad zum Friedhof, um kontrollieren zu lassen, ob das Wasser schon angestellt ist. Der Friedhof ist für sie ein le bendiger Trauerort, aber auch ein Ort des gesellschaftlichen Le bens in unserem Dorf. Und durch die regelmäßigen Besuche am Grab konnten auch meine Kinder eine Beziehung zu ihrem Opa aufbauen, obwohl sie ihn nie kennengelernt hatten. Wie schon seit Jahrzehnten folgt die Grabbepflanzung dem Lauf der Na tur - von den frühen Stiefmütterchen über die Sommerbepflan zung bis hin zu den Herbstastern -, und natürlich wird das Grab vor Totensonntag abgedeckt und winterfest gemacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Schon in meiner Familie gibt es vollkommen unterschiedliche Auffassungen über Bestattung. Wie muss es erst in diesem Haus mit seinen 88 Abgeordneten sein? Der Umgang mit den Toten ist eine der ältesten Kulturfragen der Menschheit. Sie ist tief verbunden mit religiösem und ethischem Empfinden. Deswegen halte ich es für eine große Leistung dieses Parlaments, dass wir bei der Diskussion über das Bestattungsgesetz unsere eingespielten Pfade verlassen und nicht als Oppositions- bzw. Regierungs fraktionen entscheiden. Heute geht es nicht um Sieg oder Nie derlage.
Es geht darum, ein Bestattungsgesetz zu schaffen, das dem Empfinden der Mehrheit dieses Hauses entspricht. Herzlichen Dank allen, die dieses Verfahren ermöglicht haben.
Wir haben heute über drei Änderungsanträge zu entscheiden, die im Kern religiöse oder ethische Grundfragen berühren. Eine davon ist die Frage, ab wann das Leben beginnt, oder vielmehr, ab wann man einen Menschen bestatten soll. Der Tod macht es uns leicht; er ist medizinisch sehr gut zu überprüfen. Auf der Intensivstation konnte ich in der Nacht, als mein Vater starb, quasi dabei zusehen: Die kleinen Berge auf dem Monitor wur den immer flacher, das Piepen des EKG wurde zu einem Dau erton, und nachdem das Herz meines Vaters zu schlagen aufge hört hatte, sank die Sauerstoffsättigung im Blut schnell und stetig. Ich saß in dieser Nacht am Totenbett und hatte einen di cken Bauch - ich war im achten Monat schwanger. Ein Leben geht, ein anderes Leben kommt. Aber ab wann ist es denn ein
anderes Leben? Das ist viel schwerer zu beantworten als beim Tod mit seinen eindeutigen Merkmalen.
Zu den Fragen, wann das Leben beginnt und ab wann ein Mensch es wert ist, beerdigt zu werden, liegen uns zwei Ände rungsanträge vor. Es sind schwer zu beantwortende Fragen. Jede Frau, die schon einmal schwanger war, kennt den Moment, wo man selbst nicht weiß, ob im Bauch noch das Mittagessen ru mort oder ob das schon die ersten Bewegungen des Kindes sind.
„Wann beginnt das Leben?“ - dazu sind ganz unterschiedliche Zugänge möglich. Ganz grundsätzlich könnte der Biologe oder Katholik sagen, der Beginn des Lebens ist der Zeitpunkt der Verschmelzung von Eizelle und Samen. Aber kann man getrost von einem Menschen sprechen, wenn er vielleicht nicht mehr als zehn Gramm wiegt? Die potenzielle Lebensfähigkeit eines Babys ist daher durchaus auch ein nachvollziehbares Kriterium für die Beantwortung der Frage, ab wann ein Mensch ein Mensch ist. Der Fortschritt ist hier rasant: Heute können Früh chen ins Leben geführt werden, die vor Jahrzehnten noch sicher dem Tod geweiht gewesen wären. Deswegen ist mir bewusst, dass die Absenkung des Gewichts von 1 000 auf 500 Gramm für die Bestattungspflicht nur eine vom Menschen gesetzte Zahl ist. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine Bestat tungspflicht erst ab einem Gewicht von 1 000 Gramm vor; denn gerade für Frauen mit mehreren Fehlgeburten kann die Bestat tung mehr Belastung als Trost sein. Auf jeden Fall sind Familien, die ihr Kind verlieren, immer in einer seelischen Ausnahmesi tuation. Deswegen begrüße ich es außerordentlich, dass sich der Innenausschuss darauf verständigt hat, dass künftig alle Krankenhäuser des Landes, unabhängig vom Geburtsgewicht, über die Bestattungsmöglichkeit informieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Medizinischer Fortschritt, aber auch der Zeitgeist und die Lebensumstände beeinflussen unsere Bestattungskultur. Eine Erscheinung dieses Zeitgeistes ist der Wunsch, aus Verstorbenen etwa Aschekristalle zu züch ten, Teile der Asche in Kreuze zu verbringen oder Ähnliches. Ursächlich hierfür dürfte zum einen der technische Fortschritt sein, zum anderen der Zerfall der dörflichen Gemeinschaften mit ihrer traditionellen Friedhofskultur sowie das Bedürfnis, in Zeiten der Globalisierung quasi ortsunabhängig zu trauern. Der Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit für diese Form der Trau erkultur, die offensichtlich auf Nachfrage in der Bevölkerung trifft. Bisher musste dafür der Umweg ins Ausland gegangen werden. Nach dem Beschluss des Gesetzes wäre das auch bei uns in Brandenburg möglich.
In unserer Fraktion gibt es Befürworter dieser Regelung; ich ge höre nicht zu ihnen. Erinnerungsdiamanten sind Ausdruck eines vermeintlich liberalen Zeitgeistes. Die Trauerfamilie privatisiert damit das Gedenken an den Toten, sie nimmt es mit nach Hause. Zugleich freut sich die Bestattungsindustrie, die ein neues, sehr lukratives Geschäftsfeld eröffnet hat. Auf den ersten Blick könn te man meinen: Wen stört es? Beide Seiten sind doch reicher. - Das verkennt, dass man Menschen nicht besitzen kann, nicht während sie leben, aber auch nicht nach dem Tod. Gerade heute, wo viele von uns in Patchworkfamilien leben, mit der dritten Frau das zweite Kind haben, darf man nicht zulassen, dass die letzte Familie das exklusive Recht auf Trauer für sich bean sprucht. Der Friedhof ist eine große kulturelle Errungenschaft, die Platz für die Trauer aller schafft, die den Toten vermissen, unabhängig vom aktuellen Beziehungsstatus.
Den Friedhof als Ort der Trauer zu erhalten war der Anstoß für die Novelle dieses Gesetzes. Es war eine Anregung des Kolle gen Kosanke, die historische Friedhofskultur mit ihren Grabge bäuden und Grüften zu bewahren. Der Anstoß zog eine intensi ve Beschäftigung dieses Hauses mit dem Thema Bestattung nach sich. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für die besondere Arbeitsweise, in der wir dieses Gesetz diskutieren konnten. Wie das letzte Hemd keine Taschen hat, geht es heute beim Bestattungsgesetz nicht um Sieg oder Niederlage, es geht um die Würde des Menschen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Weiser, ich kann Ihnen versichern: Brandenburg verfügt nicht nur über ei nen sehr politischen Chef des Landesrechnungshofes, sondern auch über ein durchaus selbstbewusstes Landesparlament.
Der Haushaltskontrollausschuss hat sich in diesem Jahr mit den Rechnungen des Landtages, des Verfassungsgerichtes, des Lan desrechnungshofes sowie der Haushaltsrechnung und dem Ver mögensnachweis für das Haushaltsjahr 2015 beschäftigt. Es macht nicht jedem Spaß, nach einem Fehler in einer 805-seiti gen Zahlenkolonne zu suchen. Doch für die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses - jedenfalls für die allermeisten - kann ich sagen: Wir machen das gerne und mit Freude!
Noch glücklicher bin ich, wenn keine Fehler zu finden und die Berichte so aufbereitet sind, dass sich zu jeder Zahl - vor allen Dingen bei den Ausgaben - eine sinnvolle Erklärung findet.
Das war auch in diesem Jahr so. Die Präsidentin des Landtages, der Beauftragte des Haushaltes des Verfassungsgerichtes, die Staatssekretärin des Finanzministeriums und der Präsident des Landesrechnungshofes standen den Mitgliedern des Ausschus ses Rede und Antwort.
Ich bitte Sie daher um die Bestätigung der Beschlussempfeh lung des Ausschusses für Haushaltskontrolle und damit um die Entlastung der Landesregierung, des Landtages, des Verfas sungsgerichtes und des Landesrechnungshofes.
Zurück zum Bericht des Landesrechnungshofes. Dieses Jahr stand der Jahresbericht 2017 auf der Tagesordnung. Der Lan desrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde mit Verfas sungsrang. Er ist durchaus unbequem und verursacht Arbeit. Das ist aber gut so, schließlich prüft er im Auftrag der Bürgerin nen und Bürger des Landes die ordnungsgemäße und wirt schaftliche Verwendung von Steuermitteln.
Auch dieses Jahr sorgten die Berichte wieder für Schwung im Abgeordnetenleben. Ich durfte mich unter anderem mit zwei weiteren Kollegen mit der Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ beschäftigen und über den möglichen Stifterwillen von Friedrich Wilhelm I. rätseln. Da Rätseln nun einmal keine seriöse Abgeordnetentätigkeit ist, haben wir der Landesregie rung einen Prüfauftrag erteilt, um dem Ansinnen juristisch auf die Spur zu kommen.
Spannend ist dabei vor allem, dass jeweils Vertreter der Oppo sition und der Regierungskoalition einen Bereich bearbeiten und sich in einem konstruktiven Miteinander auf einen gemein samen Bericht einigen. So entstehen im Pingpong-Verfahren Empfehlungen für die geprüften Institutionen oder Landesbe
hörden. Die Beratungsleistung des Landesrechnungshofes ist enorm und hat in der Folge der Umsetzung bereits sehr viel bewirkt.
Es geht oft nicht nur um weniger Kosten, sondern um Effizienz und Prioritäten. Ein kritischer und kompetenter Blick von au ßen ist für jede staatliche Institution eine Bereicherung. Das trifft auch auf den Landtag zu.
Vor einigen Tagen hat der Landesrechnungshof seinen Bera tungsbericht über die mögliche Ausgestaltung einer Schulden bremse für das Land Brandenburg vorgelegt. Ich muss sagen: Anfänglich war ich etwas irritiert, dass der Landesrechnungs hof immer wieder auch dieses Thema angemahnt hat, denn ich dachte: Das ist im Kern keine Frage der Haushaltskontrolle, sondern eine zutiefst politische Fragestellung.
Natürlich ist der Landesrechnungshof nicht nur dazu da, die Erbsen zu zählen, sondern gerade auch auf strukturelle Verwer fungen hinzuweisen und Verbesserungen im großen Gesamt system des Haushaltes zu empfehlen. Deswegen freue ich mich, dass unser Landesrechnungshof nicht nur eine begleitende, nachgelagerte Rechnungsprüfung durchführt, sondern explizit auch den Anspruch hat, uns zu empfehlen, wie wir uns in Zu kunft inhaltlich krisensicher aufstellen.
Ab dem 1. Januar 2020 gilt für die Länder das strikte Neuver schuldungsverbot, das heißt, die Landeshaushalte sind dann grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Den Ländern steht es frei, von Ausnahmeregelungen des Arti kels Gebrauch zu machen. Die Ausnahmen beziehen sich auf konjunktur- oder - Herr Weiser erwähnte es - notlagenbedingte Kreditaufnahmen.
Brandenburg hat diese landesgesetzliche Regelung noch nicht getroffen. Doch Brandenburg hat seit sieben Jahren einen aus geglichenen Haushalt und Kredite und Altschulden abgebaut. Es ist daher keine Frage - wie schon mein Fraktionskollege Uwe Schmidt gesagt hat -, dass die Schuldenbremse rechtzeitig vor dem Jahr 2020 umgesetzt wird.
Die SPD-Fraktion möchte mit Ihnen gemeinsam eine breite parlamentarische Mehrheit für die Verankerung der Schulden bremse im Landesrecht finden. Der Bericht des Landesrech nungshofs mit seinen klaren Handlungsempfehlungen wird da her bei den weiteren Beratungen eine große Hilfe sein.
Zur Kenntnisnahme steht ebenfalls der Bericht der Präsidentin gemäß § 22 unseres Abgeordnetengesetzes. Auch hier geht es um möglichst viel Transparenz. In diesem Bericht sind sämtli che Leistungen, die an Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene gezahlt werden, aufgelistet. Dazu zählen die Diäten, die Ausgaben für die Wahlkreisbüros, die IT-Ausstattung, aber auch die Alters- und Hinterbliebenenver sorgung. Es wird aufgezählt, wer für welches Amt welche Zula gen erhält und wie viel Geld die Mitarbeiter der Abgeordneten erhalten. Dieser Bericht ist öffentlich, Bürgerinnen und Bürger sollen und dürfen ihn einsehen und sich ihr eigenes Bild ma chen. Das ist gut. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen äußerst komplexen Tagesordnungspunkt, der mehrere Drucksachen miteinander verbindet. Damit alle hier auch wirk lich wissen, worüber wir gleich abstimmen, noch einmal eine ganz kurze Einführung in den Tagesordnungspunkt: Herr Wei ser hat sich natürlich auf den Bericht des Landesrechnungsho fes konzentriert; das ist nachvollziehbar. Bevor wir das disku tieren, ist festzustellen, dass die Tagesordnung aber noch die Rechnungen des Landtages, des Landesverfassungsgerichts sowie des Landesrechnungshofes ausweist. Diese sind natür lich im Vergleich zum Volumen der Landesverwaltung ein ganz kleiner Etat; aber ich finde, es ist Ausdruck von gut ver standenem Parlamentarismus, dass wir diesen drei Institutio nen dieselbe Sorgfalt in der Kontrolle ihrer Haushalte angedei hen lassen, wie wir das in regelmäßigen Abständen mit der Landesregierung tun.
Herr Weiser hat ausgeführt, dass sich angesichts der guten Jah resabschlüsse 2011 bis 2014 die Frage stellt, wie wir mit dem Überschuss im Haushalt umgehen. Es ist ja schon ein ganz spannender Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungs hofes, wenn er sagt: Wir erwarten regelmäßig so viele Über schüsse, dass wir in der Landeshaushaltsordnung ein ganzes Potpourri von Maßnahmen einführen. - Was wird dann passie ren? Ich nenne einmal kurz die Zahlen: 2014 hatten wir einen Überschuss von 235 Millionen Euro, und die Reserve ist da mals auf 944 Millionen Euro angewachsen. Wir haben keine Nettokreditaufnahme gemacht und hatten eigentlich auch vor gesehen, 190 Millionen Euro für den BER der Rücklage zu entnehmen. Der Flughafen ist, wie wir alle leider immer wie der feststellen müssen, noch nicht fertig. Bevor man sich über legt, was man bei der Landeshaushaltsordnung alles tun muss, würde ich empfehlen: Warten wir erst einmal ab, was da bis zur Fertigstellung noch alles auf uns zukommt. Danach - Herr Wei ser hat es angesprochen - werden wir den Jahresbericht 2016 des Landesrechnungshofes beschließen.
Herr Weiser hat darauf hingewiesen: Der Landesrechnungshof versteht sich nicht als reiner Erbsenzähler, sondern als Instituti on, die schaut, ob es strukturelle Verbesserungen in den beste henden Systemen gibt. Deswegen würde ich mich freuen, wenn der Bericht des Landesrechnungshofes nicht nur die Au gen, Ohren und Herzen der Mitglieder des Haushaltskontroll ausschusses erreicht. Wir widmen uns natürlich vielen einzel nen Fachthemen, zum Beispiel der Filmförderung oder den Arbeiten am Leibniz-Zentrum und anderen Dingen. Meine herzliche Empfehlung und Einladung an die Kollegen aus den anderen Fachausschüssen: Werfen Sie einfach regelmäßig ei nen Blick in unseren Ausschuss! Man wird auf jeden Fall schlauer.
Ich habe mich heute Morgen gefreut; Herr Jungclaus hatte ja gefragt, wie viele Abgeordnete wohl regelmäßig mit der Bahn fahren, und vermutet, es dürften nicht so viele sein. Das Ge genteil ist richtig - jedenfalls könnten die Abgeordneten poten ziell. Zum Schluss diskutieren wir nämlich noch den Bericht der Präsidentin für die Jahre 2014 und 2015. 2014 war nur ein Rumpfjahr, weil sich der Landtag neu konstituiert hat, und
selbst in diesem Jahr haben immerhin 45 Mitglieder des Land tages die Fahrkarte der Deutschen Bahn benutzt und bezahlt, was darauf schließen lässt, dass sie ab und zu mit dem Zug fahren. Und für 2015 verzeichnen wir einen Anstieg auf 51 von 88 Mitgliedern dieses Hauses, die ab und zu mit der Bahn fah ren. Ich finde, das ist eine gute Quote für dieses Haus.
Da ist natürlich noch Luft nach oben. Aber einige wohnen ja auch in Potsdam.
Insofern: Da steckt ganz viel Spannendes in diesen Papieren, die vielleicht, wie man vermutet, wenn man die Tagesordnung liest, nicht das Highlight zu sein scheinen. Aber gerade die Be richte des Landesrechnungshofes sind wirklich in allen Politik feldern unterwegs, und meine Empfehlung ist, sich regelmäßig mit den Kollegen zu verständigen. Die Zahlen des Haushalts abschlusses können sich sehen lassen. Und wir haben einen Landesrechnungshof, der auch die Fachministerien immer kri tisch und konstruktiv begleitet.
Noch ein Punkt: Herr Weiser hat die Versorgungsrücklage mit den 2 % Verzinsung angesprochen - seiner Meinung nach im mer noch eine ganz ordentliche Zahl. Man muss natürlich be rücksichtigen, dass da in der Summe die gesamten Altanlagen mit einem höheren Zinsniveau mitzählen. Der Durchschnitt ist ein mathematischer Faktor. Klar ist: Wenn es jetzt zu Neuab schlüssen in Größenordnungen kommt, wird die Zahl deutlich unter 2 % sinken. Insofern müssen wir uns da offensichtlich etwas anderes einfallen lassen. - Herzlichen Dank.
Momentan ist sehr viel Bewegung in der Struktur des Leis tungssports. Es gibt auch Sorge um den Erhalt des Bundesleis tungsstützpunktes Schwimmen in Potsdam. Ich frage die Lan desregierung, welche Erkenntnisse ihr dazu vorliegen.
In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungs plans Berlin-Brandenburg beschreibt die Landeshauptstadt Potsdam den Bahnhof Pirschheide als prädestiniert für eine Weiterentwicklung als Büro- und Wohnstandort, eventuell auch für zukünftige Bedarfe an Bildungsinfrastruktur, und will dort den Siedlungsbereich ausweiten.
Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu diesem Vor schlag der Landeshauptstadt?
Wirtschaftsminister Gerber hat anlässlich des Besuchs einer Bäckerei in Götz die Nachricht über die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge überbracht, dass ein als Auszubildender beschäftigter Flüchtling Deutschland vorerst nicht verlassen muss und seine Ausbildung hier fortset zen kann.
Ich frage die Landesregierung: Warum und auf welcher rechtli chen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, das Asyl verfahren in Deutschland durchzuführen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Sehr geehrter Präsident des Landesrechnungshofes Wei ser, ich freue mich außerordentlich, dass Sie bei der Diskussion
in diesem Jahr die Gelegenheit ergriffen und in diesem Parla ment zu uns gesprochen haben. Das unterstreicht aus meiner Sicht nochmals die wichtige Funktion, die die Haushaltskont rolle in Brandenburg hat, und auch deren Status für unsere par lamentarische Demokratie.
Jeder weiß: Wenn wir die Haushalte beschließen, ist die Dis kussion hitzig, sind die Tribünen voll und schreiben die Jour nalisten mit. Das ist bei der Haushaltskontrolle leider nicht im mer der Fall, doch das ist eine Unterschätzung des Wertes der Haushaltskontrolle. Denn der Zusammenklang von Verab schiedung und Vollzug eines Haushaltsgesetzes, also einer Re gierung aufzugeben, wofür man wie viel Geld ausgeben darf, wird erst dann richtig lebendig und wichtig, wenn dies auch kontrolliert wird. Deswegen freue ich mich umso mehr, dass Präsident Weiser eine Kritik angesprochen hat, die auch mir sehr am Herzen liegt, nämlich die Frage der rechtzeitigen Vor lage der Jahresabschlüsse. Wenn wir nämlich den Jahresab schluss diskutieren und auch hier im Parlament beschließen, dieser aber unvollständig ist, dann ist der Dreiklang von Geset zesverabschiedung, Vollzug und Entlastung mit der entspre chenden Kontrolle nur unvollständig gegeben. Deswegen ist mir diese Systematik ganz wichtig.
Der zweite Punkt ist folgender: Ich würde den Kollegen der jeweiligen Bereiche wirklich empfehlen, sich die jeweiligen Prüfberichte anzusehen. Es ist nämlich mitnichten so, dass wir nur Erbsenzählerei betreiben und darauf schauen, ob die Haus haltstitel überschritten wurden oder nicht, sondern der Landes rechnungshof gibt auch Empfehlungen und die Abgeordneten greifen diese in ihren Prüfberichten zwecks struktureller Ver besserung der Arbeit der Landesverwaltung auch auf. Wir hat ten das beim BLB sehr erfolgreich mit der systematischen Ein führung einer Bauzustandssoftware gemacht. Wir fordern Glei ches auch bei der SPSG, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Wir sind auch hier der Meinung, dass spätestens mit dem zweiten Masterplan darüber nachgedacht werden muss, wie der Bauunterhalt in Zukunft gestaltet werden kann, damit man die Gebäude nicht nur einmalig instand setzt, sondern auch in Zukunft vor einem Werteverfall bewahren kann.
Herr Weiser hat einen interessanten politischen Vorschlag zur Aufnahme der Verschuldungsbremse in die Verfassung gemacht. Diese Diskussion wird zwischen Finanzpolitikern sehr intensiv geführt; hier gibt es durchaus Für und Wider. Es ist gut und richtig, dass wir uns bemühen, nachhaltige Finanzpolitik zu praktizieren; Brandenburg hat das auch im Berichtszeitraum gemacht. Wir waren in der Lage, unserer Rücklage Gelder zu zuführen, sodass wir unserer nächsten Generation mehr Geld und weniger Schulden hinterlassen können. Man muss auch immer beachten, welche Steuerungsmöglichkeiten Landespar lamente haben. Das unterscheidet uns von der Bundespolitik, die beispielsweise im Bereich der Steuergesetzgebung ganz an dere Möglichkeiten hat, um die eigene Einnahmesituation zu verbessern. Ich denke, das werden wir hier auch im Interesse von Herrn Weiser im Finanzausschuss noch einmal diskutie ren; dorthin gehört es meiner Meinung nach. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Herrn Weiser für seine Rede. Ich denke, es ist gut, dass es langsam Tradition wird, dass der Präsident des Landesrechnungshofes nicht nur Rederecht in unserem Haus hat, sondern es auch in Anspruch nimmt.
Vor uns liegt die Debatte über sechs Drucksachen. Zunächst einmal die Rechnung des Parlaments für 2012: Hier empfiehlt der Ausschuss für Haushaltskontrolle ebenso eine Entlastung wie für das Landesverfassungsgericht und den Landesrechnungshof.
Heute befassen wir uns auch mit der Haushaltsrechnung 2012 und dem Vermögensnachweis für dieses Jahr. 2012 war ein gutes Haushaltsjahr für Brandenburg. Die Nettokreditermächtigung in Höhe von 270 Millionen Euro wurde nicht in Anspruch genommen. Vielmehr wurde ein Überschuss von 44,9 Millionen Euro erzielt, der der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurde. Die Summe der Ausgabereste konnte im Vergleich zum Vorjahr um 42,9 Millionen auf nunmehr nur noch 123,7 Millionen Euro reduziert werden. Auch das ist ein Zeichen ordentlicher Haushaltsaufstellung und -durchführung, ebenso wie es die nur geringen Haushaltsüberschreitungen in 41 Positionen mit einer Summe von 31,6 Millionen Euro sind. Angesichts des Gesamthaushaltsvolumens von 10,297 Milliarden Euro könnte man so kurz vor den Ferien fast ein Bienchen für alle am Haushaltsvollzug Beteiligten vergeben.
Bevor es aber zu positiv wird, sollte man bedenken, dass diese positive Haushaltsentwicklung auch Resultat niedriger Zinsen und eines guten Zinsmanagements ist. Bei Letzterem sollte immer Nutzen und Risiko behutsam im Blick behalten werden, Herr Weiser hatte das schon angedeutet. Deswegen ist dies immer einer der Schwerpunkte der Diskussion sowohl im Finanzals auch im Haushaltskontrollausschuss gewesen. Insgesamt empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushaltskontrolle, der Landesregierung Entlastung zu erteilen.
Des Weiteren diskutieren wir heute den Bericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 2014. Die untersuchten Themen waren breit gestreut, von Mängeln bei der Organisation in der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz bis zur Vergabe von Gutachten und Beraterleistungen.
Ich schließe mich dem Dank meiner Vorredner für die konstruktive Arbeitsatmosphäre zwischen allen Beteiligten an. - Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.