Ralf Holzschuher

Sitzungen

6/11 6/14 6/16 6/21 6/30 6/32 6/37 6/47 6/53 6/63 6/75 6/81

Letzte Beiträge

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Raschke, ich nehme aus Ihrer Rede eher das insgesamt positiv Verbindende, das nach vorn Schauende mit und will jetzt nicht zu sehr kritisieren.
Ich will nur darauf hinweisen, dass wir mit Sicherheit nicht heute, am 14. Juni 2019, beginnen, uns in diesem Lande ernst haft über Klimaschutz und die Klimakrise zu unterhalten. Wenn ich zurückblicke, stelle ich fest, dass ich in den letzten Jahren zumindest gefühlt viel mehr Energie und Nerven in das Thema Ausbau erneuerbarer Energien als in das Thema Braun kohleverstromung gesteckt habe.
Ich will aber, wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin, die Gele genheit nutzen - weil das voraussichtlich meine letzte Kurzin tervention sein wird -,
zurückzublicken - sicherlich nicht lange, aber ein bisschen schon. Wenn man 15 Jahre dabei war, kann man feststellen, dass nicht alles immer nur schön war und es auch Niederlagen gab. Zum Beispiel war es mir vor sieben Jahren völlig unvor stellbar, dass es mir bis heute nicht gelingen würde, im Flug hafenterminal Staub zu wischen. Das kann ich immer nur mit Kopfschütteln quittieren.
Aber insgesamt gab es, glaube ich, mehr positive Dinge. Posi tiv ist es vor allen Dingen dann, wenn es gelingt - das haben wir in den Sitzungen der letzten Tage erlebt -, etwas auch mal gegen den Widerstand von Bedenkenträgern kraftvoll umzuset zen, zu bewirken, dass etwas vorankommt. Da haben wir als frei gewählte Abgeordnete viel mehr Möglichkeiten als die meisten anderen Menschen. Ich wünsche deshalb allen, die auch dem neuen Landtag angehören werden, und allen, die da zukommen, dass sie diese Möglichkeiten klug und besonnen im Interesse des Landes nutzen.
Im Übrigen soll das jetzt kein grundlegender Abschied sein. Ich will mich in der einen oder anderen Weise weiter engagie ren, und in diesem doch relativ überschaubaren Land wird es die eine oder andere Gelegenheit des Wiedersehens geben. Ich hoffe, das beunruhigt Sie jetzt nicht.
Mich jedenfalls erfüllt es mit Freude, in die Vergangenheit zu blicken, und ich freue mich auch sehr, Sie demnächst in ande rem Zusammenhang - wo auch immer - wiederzutreffen. - Vie len Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Homeyer, das Thema Elektromobilität ist ohne Zweifel von zentraler Bedeutung. Die Verkehrswende war viel zu lange ein Stiefkind der Energiewende, und sie ist zu Recht immer mehr im Fokus: In diesem Bereich muss sich sehr viel tun. Und ich bin davon überzeugt, dass sich auch viel im Verhalten der Men schen ändern wird - es muss sich jedenfalls ändern -, wie Sie Mobilität ausleben.
Wie sich das entwickelt, wird sich zeigen, denn es gibt in die sem Zusammenhang auch eine Menge Fehlvorstellungen. Des wegen zwei Klarstellungen. Erstens: Elektromobilität ist nicht per se ein Beitrag zum Klimaschutz, jedenfalls nicht, solange - nicht zuletzt in Deutschland - der überwiegende Anteil des Stroms nicht aus erneuerbaren Energien, sondern aus Kohle, Gas oder zum Teil auch noch aus Kernenergie erzeugt wird. So lange ist Elektromobilität einfach nur ein Beitrag zur Steigerung des Stromverbrauchs, der uns beim Klimaschutz überhaupt nicht weiterhilft. Man muss das Problem also weiterdenken.
Die zweite Klarstellung - Herr Homeyer hat bereits darauf hin gewiesen -: Elektromobilität ist nicht das Allheilmittel für den
Verkehr der Zukunft. Es wird - davon bin ich überzeugt - aus praktischen und technischen Gründen zwingend andere Syste me geben, die insbesondere beim Schwerlastverkehr und bei anderen Verkehrsarten ergänzend oder vielleicht ausschließlich zum Zuge kommen. Da geht es um grünes Erdgas und nicht zuletzt um den Ausbau der Wasserstofftechnologie, die noch ganz am Anfang steht und bei der erhebliche Chancen gerade im Verkehrssektor liegen - immer mit der Maßgabe, dass auch diese Gase aus erneuerbaren Energien hergestellt werden müs sen, denn das Ziel bleibt eine CO2-emissionsfreie Welt.
Es ist also ein zentrales Thema, doch der Antrag - es tut mir leid, lieber Kollege Homeyer - ist eine Enttäuschung. Denn was darin steht, sind erst einmal Selbstverständlichkeiten. Wir fördern, und wir müssen fördern. Wir können gerne darüber re den, ob wir mehr fördern müssen, das ist klar, aber so steht es ja nicht einmal im Antrag. Ladeinfrastruktur muss es flächen deckend geben - darüber gibt es überhaupt keinen Dissens -, damit das Ganze funktioniert.
Wir sind auch sehr wohl im Bilde darüber, dass die derzeitige Abrechnungssystematik - wenn denn überhaupt abgerechnet wird - unbefriedigend ist. Viele Unternehmen installieren La desäulen, ohne abzurechnen, weil es sich derzeit wegen der ge ringen Zahl von Elektrofahrzeugen nicht lohnt, ein Abrech nungssystem zu entwickeln. Das ist nicht die Zukunft, wir müssen da einheitlich werden. Aber das ist etwas, was nicht das Land und nicht einmal der Bund entscheidet, sondern letz ten Endes muss marktwirtschaftlich geklärt werden, wie das ablaufen soll. Der Bund kann Anteil daran nehmen, aber nicht wir. Wir können auch schlecht auf Tank & Rast, eine rein pri vatwirtschaftliche Gesellschaft, einwirken, damit sie Ladeinfrastruktur schafft. Die Notwendigkeit sollte sie eigentlich selbst erkannt haben, und wenn sie es nicht tut, können wir es jetzt noch einmal sagen: Schaffe sie bitte! - Einen Antrag im Landtag brauchen wir dafür aber nicht.
Einzelne Teile dieses Antrags sind eher skurril; es tut mir leid, wenn ich das so sagen muss. Wenn wir aufgefordert werden, an Behördenstandorten - und als Beispiele werden ausgewählte Polizeipräsidien genannt - Ladeinfrastruktur zu schaffen, frage ich mich, ob sich Kollege Eichelbaum den Antrag angesehen hat, bevor er eingereicht wurde; da stimmt irgendetwas nicht. Und dass wir als Landesregierung bei den kommunalen Bau ämtern Ladeinfrastruktur schaffen, geht baurechtlich nur dann, wenn wir uns mit den Kommunen einvernehmlich in Verbin dung setzen. Was nicht heißt, dass es gut wäre, wenn das pas siert.
Besonders eigenartig finde ich den Schluss Ihrer Forderung. Ich lese aus der Begründung vor:
„Mit einem groß angelegten Aufforstungsprogramm soll den brandenburgischen Schülerinnen und Schülern eine konkrete Möglichkeit geschaffen werden, ihren eigenen, greifbaren Beitrag zum Klimaschutz in ihrer Heimat zu leisten.“
Beabsichtigt ist nämlich, dass die Brandenburger Schülerinnen und Schüler bei der Aufforstung eingesetzt werden. Unabhän gig davon, dass der Forst vielleicht nicht begeistert davon ist und so viele großflächige Aufforstungsflächen ad hoc auch nicht zur Verfügung stehen: Ist das jetzt die Antwort der CDU auf „Fridays for Future“? Ich glaube, das ist eher traurig. Es tut
mir leid, so einen Antrag können wir nicht unterstützen, auch wenn wir Ihrem Anliegen uneingeschränkt folgen. - Vielen Dank.
Mir geht so ähnlich wie der Kollegin Richstein. Auch ich woh ne an einer Straße, die nach rechtlichen Einordnungen wahr scheinlich nicht erstmalig erschlossen ist, sodass ich mögli cherweise davon profitieren würde, wenn man so eine Rege lung macht. Ich bin trotzdem vorsichtig, weil das gut abgewägt werden muss. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zu den Straßenbaubeiträgen. Bei dem Thema Erschließung gibt es in aller Regel unterschiedliche Grundstückswerte …
Ja, ich muss ein bisschen ausholen. - Grundstücke, die nicht vollständig erschlossen sind, haben einen geringeren Wert als Grundstücke, die voll erschlossen sind. Wenn Sie jetzt die Fi nanzierung dieser Maßnahme durch die Allgemeinheit fordern, würden Sie den Zuwachs an Wert allein dem Eigentümer über lassen und das nicht ausgleichen. Halten Sie das für gerecht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Klima auf der Erde ändert sich. Wir sind überzeugt, dass der Mensch einen wesentlichen Anteil an dieser Änderung hat und insbesondere die CO2-Emissionen, die glo bal extrem angestiegen sind, einen erheblichen Beitrag dazu leisten. Wir sind gerade auch im Hinblick auf die Verantwor tung, die wir für unsere Kinder und Enkel haben, verpflichtet, dem entgegenzuwirken. Und die Bundesrepublik Deutschland hat sich gemeinsam mit fast allen Staaten der Erde verpflichtet, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die Energiewende in Deutschland soll dazu dienen, dass auch am Ende des 21. Jahrhunderts die Erde ein überall gut bewohn barer Planet sein wird, mit Lebensbedingungen, die für alle aus kömmlich sind und auch zukünftigen Generationen eine Grund lage bieten.
Im Rahmen dieser Energiewende ist es auch im Land Branden burg das Ziel, eines Tages ohne CO2-Emissionen auszukom men. Insbesondere bei der Stromversorgung, aber auch im Ver kehr- und Wärmesektor wird es darum gehen. Dazu ist der Ausbau erneuerbarer Energien nicht der einzige, aber ein un verzichtbarer Weg.
Wir wissen aber auch, dass, obwohl die Grundzüge dieser Ener giewende in weiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert sind, jede einzelne Maßnahme, die damit verbunden ist, zu Beein trächtigungen führen kann und vor Ort nicht selten zu massiven Beeinträchtigungen führt. Viele Menschen, die die Energie wende als solche befürworten, lehnen konkrete Maßnahmen ab. Das betrifft nicht zuletzt den Ausbau von Windkraftanlagen.
Wir im Land Brandenburg haben da besondere Erfahrung. Das Land Brandenburg ist über viele Jahre beim Ausbau der erneu erbaren Energien Vorreiter gewesen und ist es weiterhin. In vie len Teilen des Landes sind die Windkraftanlagen ein dominan ter Faktor im Landschaftsbild. Wir verstehen, dass das für die Menschen auch mit Nachteilen verbunden ist. Und wir sehen, dass es immer schwieriger wird, Menschen konkret davon zu überzeugen, dass einzelne Projekte erforderlich sind, um das große Ziel gemeinsam zu erreichen.
Die Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist aber auch ein wesentlicher Bestandteil unserer Energiestrategie. Wir haben vier Säulen, auf die diese Energiestrategie setzt. Die eine ist der Klimaschutz - dafür haben wir sie. Aber wir müssen die Versorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit beachten. Das Land Brandenburg hat sich zu Recht sehr frühzeitig dazu be kannt: Akzeptanz ist unabdingbar, nur mit Akzeptanz wird es funktionieren. Da gibt es Defizite, und wir müssen gegensteu ern. Dazu soll dieser Antrag einen Beitrag leisten, sicher nicht den alleinigen, aber einen wichtigen Beitrag.
Ich bin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr dank bar, dass sie den Aufschlag gegeben hat und wir heute hier ge meinsam - die beiden Regierungsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - einen Antrag vorlegen, der zur
Akzeptanzsteigerung beim Ausbau von Windenergie beitragen soll. Zwei Anträge der Fraktionen sind in den letzten Monaten an die Ausschüsse verwiesen worden. Das betraf die Beratungs agentur - eine Servicestelle nach Thüringer Muster - und die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung - das ist das Blinken, das jeder von uns wahrscheinlich schon beobachtet hat, wenn er nachts durchs Land gefahren ist, und das vor Ort viele Men schen stört.
Der erstgenannte Antrag war Anlass, im Ausschuss für Wirt schaft und Energie eine sehr umfassende Anhörung durchzu führen. Wir als SPD-Fraktion haben von vornherein gesagt: Wir möchten das Thema umfassender beleuchten. Es ist deutlich geworden, dass es bei diesem Thema tatsächlich große Defizite gibt, Defizite - das möchte ich betonen -, die zum Handeln An lass geben, aber nicht dazu führen dürfen, dass wir den Ausbau insgesamt stoppen - das ist immer die Gefahr. Das ist auch die Gefahr, die ich in dem Entschließungsantrag der CDU sehe: Man trägt dieses gemeinsame Ziel - was auch die Union, ge meinsam mit allen demokratischen Kräften in Deutschland, seit Jahrzehnten verfolgt - weiterhin vor sich her, aber wenn es vor Ort darum geht, Akzeptanz zu fördern und Verantwortung zu übernehmen, duckt man sich weg und sagt: Dieses Projekt wol len wir nicht, das andere Projekt wollen wir auch nicht.
Ich betone noch einmal: Wir wollen nicht, dass überall im Land Windkraftanlagen entstehen, und nicht jedes geplante Projekt ist aus meiner Sicht richtig. Ich verstehe manche, die da protes tieren, sehr gut.
Aber wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, wir könnten mit verfehlten Maßnahmen etwas erreichen, was bei den Bürgern den Anschein erweckt, sie könnten den Ausbau verhindern, ob wohl wir ihn doch gemeinsam wollen.
Deswegen müssen wir dafür sorgen - etwa durch verbesserte Beratungsangebote vor Ort -, dass die Menschen verstehen, wa rum konkrete Maßnahmen in einer konkreten Form erforderlich sind. Diese Beratung soll aber selbstverständlich auch Gelegen heit geben, bestimmte Dinge in den Planungsvorgaben zu ver ändern. Zur Akzeptanz gehört sicherlich auch, dass das eine oder andere Projekt vielleicht nicht umgesetzt wird, weil es eben nicht überzeugt. So ist das.
Wir werden sehen, was uns die Landesregierung vorlegt. Wir haben sie aufgefordert, bis zum September ein Konzept zu un terbreiten, wie diese Beratung in Zukunft konzentriert erfolgen kann. Das ist ein Aspekt.
Ein weiterer Aspekt ist die Frage der kommunalen Beteiligung. Die Kommunen haben nichts davon, wenn in ihrem Bereich Windkraftanlagen errichtet werden. Windkraftanlagen belas ten; sie bringen einzelnen Menschen in den Kommunen zwar auch Vorteile, aber die Gemeinschaft hat nichts davon. Ein Weg sind Abgaben, sei es eine Netzeinspeisevergütung, die auf Bun desebene geregelt werden kann, oder andere Formen kommu naler Abgaben, über die wir diskutieren müssen und wollen. Wir wünschen uns eine bundeseinheitliche Regelung. Wenn das nicht gelingt, werden wir - das ist das Ziel - noch in diesem Jahr selbst handeln und landesrechtliche Vorgaben machen. Das be trifft auch das Thema der bedarfsgerechten Nachtkennzeich
nung. Auch dort wünschen wir uns eine einheitliche Regelung auf Bundesebene. Aber wenn das nicht gelingt, werden wir uns möglicherweise an Mecklenburg-Vorpommern oder SchleswigHolstein orientieren und eigene Regelungen vorlegen. Es muss dort Verbesserungen geben.
Zum Antrag der CDU-Fraktion werde ich zum Schluss etwas sagen, wenn ich Gelegenheit dazu habe. Sie werden ihn gleich einbringen. Ich sagte schon, es ist kein verantwortungsvoller Antrag, vielmehr ist er aus meiner Sicht populistisch. Ich hoffe, dass Sie sich Ihrer Verantwortung nicht nur für den Ausbau der Windenergie im Land, sondern auch für die Zukunft des Welt klimas und die Glaubwürdigkeit auf Bundesebene bewusst sind - bei diesem Thema und bei anderen Themen. Ich bin ge spannt, wie Sie den Antrag begründen werden. - Vielen Dank.
Herr Kollege Homeyer, vielen Dank, dass Sie die Frage zulas sen.
Sie haben gerade gesagt, wir würden nicht akzeptieren - mit Ak zeptanz hat das an dieser Stelle sowieso nichts zu tun; ich nehme an, Sie meinen „erkennen“ -, dass die Strompreise bei uns im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands exorbitant hoch sind, wozu insbesondere der Ausbau der Erneuerbaren beiträgt.
Nun haben wir - auch die Landesregierung - seit langer Zeit und durchaus mit Erfolgen dafür gekämpft, dass diese Ungerechtig
keit, die wir genauso wie Sie erkennen, abgebaut wird. Darin sind wir uns also einig. Aber die Frage ist doch - weil Sie das betonen -: Sind Sie für den weiteren Ausbau von Windenergie oder anderen erneuerbaren Energien im Land, oder wollen Sie das jetzt stoppen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte hat ge zeigt, wie schwierig das mit der Energiewende ist, wie wider sprüchlich manches ist und wie viele offene Fragen es gibt. Diesen Problemen muss man sich aber stellen.
Herr Kollege Vida, Sie haben vorhin einen Vorwurf in den Raum gestellt, den ich eher lustig finde. In diesem Haus haben wir mehrfach Debatten geführt, in denen man uns - der SPDFraktion - vorgeworfen hat, wir seien Lobbyisten der Kohlein dustrie. Jetzt werfen Sie mir - jedenfalls mittelbar - vor, ich sei Lobbyist der Windkraft.
- Nein, das ist nicht skurril, sondern das ist die Energiewende. Das ist Brandenburg, sage ich einmal.
Wir nehmen in der Tat alle Probleme, die diese Energiewende mit sich bringt,
aber auch alle Chancen in den Fokus. Vieles in diesem Land ist einfach, aber die Energiewende ist es definitiv nicht - auch nicht bei uns.
Es ist Populismus, sich mit populistischen Parolen wegzusteh len, sich immer nur auf die Seite derjenigen zu schlagen, die sagen, dass sie gegen etwas sind, ohne zu sagen, wofür sie sind und wie sie das erreichen wollen, was wir doch angeblich fast einmütig wollen, nämlich eine Energiewende mit eines Tages CO2-freien Emissionen überall auf der Welt!
Das ist nicht der Weg, den wir gehen. Wir stellen uns der Debat te.
Dazu soll dieser Antrag dienen, nämlich mit den Menschen ins Gespräch zu kommen.
Nein, jetzt hören wir gleich mit der Debatte auf. - Das ist das Ziel. Es geht nicht darum, alles unbedingt umzusetzen, was überall im Land diskutiert wird. Ich bin nicht der Meinung, dass alle Wälder Brandenburgs mit Windkraftanlagen zuge baut werden sollen, ganz gewiss nicht. Wir müssen da sehr vorsichtig sein. Wir wollen selbstverständlich nicht, dass Wohnsiedlungen umzingelt werden. Es gibt auch Projekte, die ich individuell für falsch halte. Insgesamt aber führt kein Weg an einem weiteren Ausbau vorbei. Daher müssen wir die Men schen mitnehmen.
Dieser Antrag soll einen kleinen Teil dazu beitragen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist vor Kurzem festgestellt worden, dass es an tragenden Stahlbauteilen des Brückenbauwerks an den Bundesstraßen 1 und 102 am Hauptbahnhof der Stadt Brandenburg an der Havel gravierende Schäden gibt. Seit dem 5. Dezember 2017 ist diese Brücke daher in beiden Richtungen für Fahrzeuge über 16 t Ge samtgewicht gesperrt. Damit ist die Zufahrt zu den sehr wichti gen großen Industriebetrieben in der Stadt Brandenburg an der Havel für den Schwerlastverkehr seit dem 5. Dezember 2017 nur mit außerordentlich umfangreichen Umwegen möglich. Damit ist auch der Wirtschaftsstandort Brandenburg an der Ha vel betroffen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Maßnahmen sind geplant, um die Befahrbarkeit der Brücke für den Schwer lastverkehr kurzfristig wieder zu gewährleisten?
Zwei Nachfragen - die erste: Vor Weihnachten, habe ich verstan den, soll die erste Prüfung abgeschlossen sein. Dann gehe ich davon aus - das ist sozusagen die Frage -, dass Sie mich, aber selbstverständlich auch andere interessierte Abgeordnete und die Öffentlichkeit spätestens Anfang Januar über weitere Schritte informieren, insbesondere mit einem konkreten Zeitplan. Denn das ist das, was in der Stadt natürlich als Erstes gefragt wird.
Die zweite Frage betrifft den öffentlichen Personennahverkehr: Mir ist bekanntgeworden, dass das Problem besteht, dass die Gelenkbusse der Verkehrsbetriebe, die ein zulässiges Gesamtge wicht von 26 Tonnen aufweisen, nicht über die Brücke fahren dürfen und dadurch, weil sie unterschiedlich eingesetzt werden
müssen, der gesamte Fahrplan der Stadt betroffen ist. Gibt es die Möglichkeit, für diese Gelenkbusse auch eine Ausnahmegeneh migung zu erteilen, vorausgesetzt, es wird sichergestellt, dass immer nur ein Bus - das wären dann maximal 26 Tonnen - pro Überfahrt auf der Brücke ist? - Das wäre aus meiner Sicht eine Möglichkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bodenreform hat den Landtag schon verschiedentlich beschäftigt, vor allem sehr intensiv vor jetzt schon fast zehn Jahren: Das bereits er wähnte Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007, das die Praxis des Landes Brandenburg im Jahr 2000 für sittenwid rig erklärte, hat zu Recht erhebliches Aufsehen erregt und letz ten Endes im Rahmen eines Untersuchungsausschusses zu Konsequenzen, richtigen Konsequenzen geführt.
Es war richtig, dass man sich danach intensiv bemüht hat, den wahren Eigentümern, den Erben, diejenigen Grundstücke rück zuübertragen, die sich das Land im Jahr 2000 durch eine sehr trickreiche, rechtswidrige Praxis verschafft hat. Wir wissen heute, dass 8 738 Liegenschaften unmittelbar vom BGH-Urteil betroffen waren. Immerhin 3 787 davon - das ist die aktuellste Zahl, die ich aus einer Antwort auf eine Anfrage des Kollegen Schulze vom 12. Oktober habe - sind herausgegebene Liegen schaften: 3 787 Fälle, in denen geklärt werden konnte, wer schon im Jahr 2000 unbestritten berechtigt gewesen wäre, über die Grundstücke zu verfügen. Von daher gibt es überhaupt nichts zu beschönigen, und man muss nicht darüber diskutie ren, dass das, was im Jahr 2000 passiert ist, falsch war und nun konsequent abgearbeitet werden muss.
Ich bin nicht der Meinung, dass das Land da zu wenig unter nommen hat. Wie wir aus der Antwort auf die Anfrage der
CDU-Fraktion wissen, hat das Land sehr viel getan und viel Geld investiert, um die wahren Berechtigten zu finden. Das ist ein Prozess, der nicht abgeschlossen ist und noch Jahrzehnte weitergehen kann, der aber auch - das muss man fairerweise sagen - im Verhältnis zum Wert der Grundstücke gesehen wer den muss, sodass ich nicht dafür plädiere, hier den finanziellen Aufwand noch weiter zu erhöhen, zumal ich glaube, dass alle interessierten Kreise öffentlich genügend darüber informiert waren, welche Möglichkeiten bestanden.
Ich würde allerdings dringend davon abraten, weiter in die Ver gangenheit zu gehen. Richtig ist, dass auch in der Zeit vor 2000 im Zusammenhang mit Bodenreformgrundstücken sehr viel Unrecht geschehen ist, und zwar nicht erst seit Bestehen des Landes Brandenburg, sondern - wenn wir konsequent sind - seit 1945. Auch die 1990 noch unter Modrow getroffene Entschei dung, dass jeder, der damals als Eigentümer von Bodenreform land feststand, unbeschränkt Eigentümer bleiben sollte, war - das wissen wir aus späteren Entscheidungen - nach unseren verfassungsrechtlichen Maßstäben ungerecht, weil er sehr viele Fälle erfasste, die dann durchs Raster gefallen sind. Daraufhin hat man mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz 1992 zu Recht versucht, einen Weg zu finden, der zwischen Modrow und der DDR-Realität im Umgang mit Bodenreform land vermittelt. Dass die folgende entschädigungslose Enteig nung zu Verwerfungen, viel Unverständnis und zu Zweifeln am Rechtsstaat bei denjenigen führte, die 1992 im Grundbuch un eingeschränkt eingetragen waren, wissen wir.
Wir wissen aber auch - bestätigt nicht nur vom Bundesverfas sungsgericht, sondern auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte -, dass dieses Gesetz 1992 angesichts der be sonderen Rechtslage richtig war. Deswegen wird es nicht gelin gen - das sage ich ganz bewusst -, durch irgendeine Regelung, die wir heute treffen können, mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Es ist im Zusammenhang mit Bodenreformland sehr viel Un recht geschehen, und das eine Unrecht durch andere Maßnah men aufzuwiegen, schafft nicht mehr Gerechtigkeit. Deswegen plädiere ich dafür, den jetzt eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen, aber nicht weiter an der Vergangenheit zu rühren. Wir werden es nicht schaffen, Gerechtigkeit herbeizuführen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gliese, Sie haben zum Schluss eine persönliche Erklärung abgegeben. Deswegen möchte auch ich ein bisschen persönlich antworten - nicht als gebürtiger DDRBürger, sondern als jemand, der als Jurist mit dieser Materie seit den frühen 90er-Jahren sehr intensiv befasst war und der in der Tat erlebt hat, welche Verwerfungen die Abwicklung der Bodenreform nach der Wende mit sich gebracht hat, und der erlebt hat, welche persönlichen Verzweiflungen es ausgelöst hat, wenn Menschen, die glaubten, Eigentümer eines Grundstü ckes zu sein, gezwungen waren, es herauszugeben. Für Juristen war es nicht ganz einfach, das nachzuvollziehen. Es ist auch der einzige mir bekannte Fall, in dem das Bundesverfassungsge richt und dann auch der Europäische Gerichtshof gesagt haben, dass eine entschädigungslose Enteignung zulässig war.
Aber sie war auch deshalb zulässig, weil zu DDR-Zeiten will kürlich gehandelt wurde - da werden wir uns vielleicht schnell einig -, weil es Zufall war, wer im Grundbuch stand und wer nicht im Grundbuch stand, weil in der Praxis das Bodenreform land, das nicht mehr genutzt wurde, weil die Erben nicht in der Landwirtschaft tätig waren, an den Bodenfonds zurückgeführt wurde. Das wurde in einigen Fällen vollzogen und in anderen Fällen nicht - also willkürlich vollzogen oder nicht vollzogen.
Diese Willkür weiterzuführen wäre nach der Wende nicht ver fassungsgemäß gewesen. Das jedenfalls war die Auffassung vieler. Deswegen gab es 1992 die Entscheidung, das ModrowGesetz - das übrigens nicht die frei gewählte Volkskammer, sondern noch Modrow gemacht hat - nicht zur Grundlage der weiteren Entwicklung zu machen.
Das hat natürlich zu neuen Ungerechtigkeiten geführt; das weiß ich. Wenn wir aber heute versuchen würden, all diese Unge rechtigkeiten zu beseitigen, würde es wieder neue auslösen. So ist das mit der Bodenreform - es tut mir leid.
Ich sehe keine gerechte Lösung in diesem Fall. Das heißt nicht - insofern bin ich dem Finanzminister sehr dankbar -, dass man in Einzelfällen, in denen es zu besonderen Verwerfungen und zu extremen finanziellen Belastungen gekommen ist, nicht darüber nachdenken muss, ob ein Staat nicht verpflichtet ist, da zu helfen. Eine Härtefallregelung in Einzelfällen ja, aber keine
grundsätzliche Infragestellung dessen, was war. Wir müssen nach vorn schauen - auch bei dem Thema; es tut mir leid.
Frau Präsidentin! Herr Genilke, zunächst einmal möchte ich betonen, dass ich das, was die CDU als Verkehrskonzept vor gelegt hat, durchaus für diskussionswürdig halte.
Selbstverständlich - da gibt es gar keinen Dissens - halte ich es für unabdingbar, dass sowohl Frankfurt (Oder) als auch Bran denburg an der Havel perspektivisch im 20-Minuten-Takt an die Metropole Berlin angeschlossen werden. Ich sehe da auch keinen Unterschied zur Auffassung der Ministerin, die viel leicht nachher noch Stellung dazu nehmen wird. Es gab eine Diskussion, die aber - davon bin ich überzeugt - nicht die Grundlage der zukünftigen Gestaltung des Regionalverkehrs bilden wird.
Eine Bitte habe ich an der Stelle aber: Sie sind wie ich für den Wiederaufbau der Stammbahn und auch für die Regionalbahn, weil das eine deutliche Erleichterung für den Regionalverkehr zwischen Brandenburg an der Havel, Werder und auf dem Teil stück Potsdam–Berlin wäre. Ihre Parteifreunde in Brandenburg an der Havel sind aus für mich unverständlichen Gründen da gegen. Vielleicht könnten Sie sich dafür einsetzen - das meine ich wirklich ernst -, dass man das dort noch einmal überdenkt. Potsdam und Werder - das ja auch von einer Bürgermeisterin Ihrer Partei regiert wird - haben die Zeichen der Zeit erkannt, und das sollte Brandenburg an der Havel auch. Es nützt der gesamten Region. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kol leginnen und Kollegen! Postfaktisch - das Wort hatten wir ges tern mehrfach in der Debatte.
Postfaktisch - das meint
den Ersatz der Vernunft durch Emotionen, und das impliziert, dass eine Lüge wahr wird, wenn man sie nur oft genug teilt und wiederholt. Postfaktisch ist das Ende jeder modernen Gesell schaft.
Wenn wir die Tendenzen, die dazu führen, dass derartige An sichten real werden, nicht abstellen, dann wird es ganz schwie rig.
Das Gegenteil von postfaktisch - ja, ich muss nur noch sagen, was das Gegenteil ist - ist das, worüber wir in den letzten zwei Tagen intensiv diskutiert haben. Nehmen wir beispielsweise den Einzelplan 20, die Allgemeine Finanzverwaltung. Das ist alles sehr spröde, sehr trockene Materie. Es ist sicherlich nichts, was sich dem Normalbürger sofort erschließt. Und doch ist es die Grundlage jedes modernen Staates: Exakte Zahlen, nachlesbar, abrechenbar, natürlich diskutabel und immer zu hinterfragen, natürlich auch immer mit der Möglichkeit zu sa gen: Das wollen wir nicht, das wollen wir anders, da wollen wir mehr oder weniger. - Aber immer sind es Fakten, über die wir reden, zugegebenermaßen trockene Fakten.
Jetzt, wenn es um trockene Fakten geht, darf der Kollege Schulze sehr gern seine Zwischenfrage stellen.
Ja, Kollege Schulze, Letztere kenne ich, und ich habe durchaus auch einige Erkenntnisse zu den möglichen Einsparungen bei Kreisgebietsreformen. Allerdings ist das ein wunderbares Bei spiel dafür, wie man mit Emotionen und teilweise grob fal schen Argumenten versucht, Stimmung zu machen.
Herr Kollege Schulze, übrigens ist das Gutachten des ifo Insti tuts sogar schon im Gesetzentwurf enthalten; den können Sie inzwischen einsehen. Das ist erwähnt, man hat sich damit aus einandergesetzt. Ich will jetzt nicht, auch wenn ich noch 35 Minuten Zeit habe, über die Kreisgebietsreform reden. Aber es gibt in der Tat für unsere konkrete Situation, in der wir im Land Brandenburg
angesichts der sich verschärfenden Fachkräftelage
und der Schwierigkeiten in einigen Regionen des Landes sind, sehr konkrete Ansätze dafür, dass diese Reform in einigen Jah ren auch sehr substanzielle Einsparungen bringt.
Mit der Qualität der Verwaltung hat sich das ifo Institut übri gens nicht auseinandergesetzt.
Das war jetzt der Einschub zur Kreisgebietsreform.
Im Übrigen will ich darüber eigentlich nicht reden und auch nicht so viel
über Postfaktisches, wobei ich zu dem Thema nachher schon noch einmal komme,
sondern über die Finanzverwaltung, das Finanzministerium. Ein sprödes Thema, das wir im Ausschuss mit der erforderli chen Sachlichkeit und Tiefgründigkeit behandelt haben.
Ein vernünftiges System, ein moderner Staat setzt voraus, dass die Zahlen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern durch konkrete Einnahmen des Staates, durch Steuern, die die Bürger zu zahlen haben, untersetzt werden. Ansonsten funktioniert ein moderner Staat nicht. Steuern sind die Lebensgrundlage jedes modernen Staates. Deswegen haben wir uns unter anderem auch damit auseinandergesetzt, wie wir die Steuerverwaltung stärken. Das war einer der wesentlichen Akzente im Bereich des Finanzressorts. Die Stärkung der Steuerverwaltung, insbe sondere der Steuerfahndung, nutzt all denen, die redlich Steu ern zahlen und wissen, dass ohne ein vernünftiges Steuersys tem jeder moderne Staat zusammenbrechen muss und der Will kür ausgeliefert ist.
Deswegen waren diese Grundentscheidungen wichtig und rich tig, und deswegen wird es auch zukünftig, im nächsten Jahr 5 und dann noch weitere 10 Stellen mehr in diesem Bereich ge ben. Das ist ein Beispiel dafür, wie wir die Grundlagen unserer Handlungsfähigkeit in unserem Land durch kluge Ergänzungs anträge gestärkt haben, und ich gehe davon aus - in diesem Be reich gab es keinen Streit -, dass das auch einvernehmlich un terstützt wird.
Wenn man sich die Allgemeine Finanzverwaltung ansieht, den Einzelplan 20, dann fällt einem sehr schnell auf, dass es dort einen entscheidenden Schwerpunkt gibt: Das ist der kommuna le Finanzausgleich. Enorme Summen fließen jedes Jahr konti nuierlich an die Gemeinden, kreisangehörigen und kreisfreien Städte und Landkreise zur Unterstützung ihrer allgemeinen Tä tigkeit: Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen betragen jähr lich grob 1,6 Milliarden Euro; sie sind nicht zweckgebunden. Insgesamt ist der kommunale Finanzausgleich sogar mit 2,7 Milliarden Euro im Jahr dotiert. Das ist etwas Bemerkens wertes; denn das Land Brandenburg ist im Bundesvergleich mustergültig, was die Unterstützung der Kommunen des Lan des angeht.
Nicht ohne Grund haben die meisten - ich weiß das wohl, ich kenne die Ausgaben sehr gut - der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine sehr solide Haushaltslage.
Das liegt vor allem daran, dass die Grundlagen der Finanzierung in unserem Land, festgeschrieben unter anderem im Einzelplan 20, funktionieren. Wir bekennen uns zur Unterstützung, nein, wir bekennen uns zum Leben in den Kommunen. Das ist nicht nur eine Frage von Hilfe, sondern eine Frage des kommunalen Lebens schlechthin. Da funktioniert die Bürgernähe,
und da wird sie auch weiterhin funktionieren.
Herr Senftleben, Sie bekommen gleich noch etwas zum Post faktischen zu hören, aber in einem anderen Zusammenhang, keine Sorge, nicht bezüglich der Kreisgebietsreform. Die Bür gernähe wird auch da funktionieren, da sind wir sicher. Wenn man den Gesetzentwurf auch in dieser Hinsicht richtig liest, hat man daran keinen Zweifel.
Die Unterstützung der Kommunen ist also ein wesentlicher Faktor. Wir legen auch in diesem Bereich noch ein wenig nach. Im Ausschuss wurde bereits ein von uns eingebrachter Ände rungsantrag beschlossen. Wenn Sie heute dem zur Abstimmung stehenden Entwurf zustimmen, unterstützen Sie diesen Ände rungsantrag. 11,6 Millionen Euro möchten wir den Kommunen zusätzlich für Leerstandskosten im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen. Das ist eine - wenn man so will - freiwillige Leistung des Landes, aber ich denke, eine solidarische, sehr erforderliche Leistung, weil in diesem Bereich nicht nur auf Landesebene Außerordentliches geleistet worden ist. Wir alle können uns sehr genau an die dramati schen Wochen Ende des letzten Jahres erinnern, als es darum ging, menschenwürdige Unterkünfte für alle zu sichern. Wir können uns auch daran erinnern, wie schnell die Kommunen in unserem Land es unter außerordentlichen Anstrengungen ge schafft haben, Plätze vorzuweisen, sodass wir nie in die Verle genheit gekommen sind - wie die Berliner etwa -, dass die Menschen unter menschenunwürdigen Umständen auf den Straßen campieren mussten.
Aufgrund des damals vermuteten weiteren Zustroms ist so viel geleistet worden, dass heute weit mehr Plätze zur Verfügung stehen, als aktuell benötigt werden. Ich sage: aktuell. Es ist nicht so, dass wir Grund zu der Annahme hätten, der Flüchtlingszustrom würde nicht wieder zunehmen. Im Gegenteil, lei der sind die Signale, die wir aus vielen Teilen der Welt erhal ten, nicht unbedingt Anlass für Optimismus. Aber aktuell ent stehen Kosten durch Leerstand. Natürlich wünschen wir uns, dass das mit dem Flüchtlingszustrom etwas solider weitergeht. Dann können wir aber die Kommunen, die in dieser Situation außerordentlich konstruktiv gehandelt haben, mit den Kosten nicht allein lassen. Das können wir auch guten Gewissens sa gen, weil wir durch den geringeren Flüchtlingszustrom insge samt weniger Ausgaben haben, als ursprünglich prognostiziert wurde. Deswegen ist dieser Antrag zu unterstützen. Er ist aus Sicht der Kommunen und aus unserer Sicht sehr sinnvoll.
Ich komme zu einem anderen Aspekt, den wir ergänzend auch in diesem Bereich einreichen. Da sind wir wieder beim Postfak tischen: Es geht um Altanschließer. Wenige Themen in diesem Land sind in den letzten Jahren - fast schon Jahrzehnten, kann man sagen; wir diskutieren seit zehn Jahren darüber - so emoti onal und teilweise grob verzerrend dargestellt worden wie die Thematik Altanschließer. Ich zitiere einen schönen Satz, der be legt, was ich in diesem Zusammenhang mit postfaktisch meine: Die ehrlichen Altanschließer sind die Dummen.
- Das hat Herr Senftleben gestern gesagt; Sie erinnern sich vielleicht. Eine wunderbare postfaktische Hammerkeule, wie man sie besser nicht schwingen könnte.
Ein sinnloser Satz, wenn man ihn in der aktuellen Lage einmal analysiert. Erst einmal: Was sagen Sie da eigentlich? Mit der Bezeichnung „ehrliche Altanschließer“ wollten Sie darauf Be zug nehmen, dass diejenigen, die gegen ihre Bescheide weder Widerspruch eingelegt noch geklagt haben und deren Beschei de bestandskräftig geworden sind, ihr Geld vielleicht nicht zu rückbekommen. Das sind aus Ihrer Sicht die ehrlichen Altan schließer. Die anderen sind dann die unehrlichen?
Diejenigen, die Rechtsmittel eingelegt haben, sind die unehrli chen? - Na ja, das haben Sie nicht so gemeint, das weiß ich auch, aber gesagt haben Sie es. Man muss eben manchmal dar über nachdenken, welchen Blödsinn man verzapft.
Seit 10 Jahren geistert der Begriff Altanschließer durchs Land. Er war anfangs zum Teil sogar gerechtfertigt, ist aber schon damals immer völlig falsch interpretiert worden. Denn natür lich geht es nicht - auch wenn Sie immer so wunderbar emotio nalisieren können, dass angeblich die Lebensleistung einer ganzen Generation negiert wird - um Anschlüsse aus DDRZeiten und nicht um die Aufbauleistung, die damals natürlich erbracht worden ist, sondern es geht immer nur um neue An schlüsse: um die, die schon einen Anschluss hatten, und die, die später dazugekommen sind. Darum geht es auch heute noch. Die aktuelle Debatte hat nicht das Geringste mit Altan schließern zu tun. Die Entscheidung des Bundesverfassungsge richts hat nichts mit Altanschließern zu tun. Sie bezieht sich allein auf die Frage: Wie ist die Rechtslage nach dem Inkraft treten des Gesetzes, mit dem im Jahr 2004 Änderungen im kommunalen Abgabengesetz vorgenommen wurden, gewesen? Konnte das rückwirkend etwas verändern, oder waren die An sprüche verjährt? Das Bundesverfassungsgericht hat das für alle entschieden - so, wie es ist. Wenn man das aber genau so ausdrücken würde, wäre es nicht mehr so schön emotionali sierbar. Dann würde es ja nicht so gut bei den Menschen an kommen. Dann würde man mit dem, was man tut, vielleicht auch nicht mehr die Mehrheit überzeugen. Das genau ist das Problem am Postfaktischen. Ich richte das insbesondere an die CDU, weil Sie normalerweise nicht im Verdacht stehen, derar tige Dinge so übermäßig zu betreiben. Aber in der heutigen und gestrigen Debatte schien mir das sehr in diese Richtung zu gehen. Übrigens geht es auch anders. Ich möchte an dieser Stelle einmal die Grünen loben, die es aus meiner Sicht immer schaffen, auch wenn sie eine grundlegend andere Auffassung haben als wir, die Debatten auf der sachlichen, rationalen Ebe ne zu halten. Das darf man hier auch einmal sagen.
Wir reden nicht über „ehrlich“ und „unehrlich“, und wir reden nicht über Altanschließer. Wer die Dummen in Ihrem Satz sind, Herr Senftleben, das können Sie selbst entscheiden. Aber wir reden in der Tat über ein schwerwiegendes Problem. Es hat nicht zuletzt mit Gerechtigkeit zu tun; das wissen wir wohl. Seit zehn Jahren reden wir im Grunde darüber: Ist es gerecht, wenn Menschen, die schon zu DDR-Zeiten einen Anschluss hatten, für die Erweiterung der Netze zahlen müssen? Oder umgekehrt: Wäre es gerecht, wenn diejenigen, die dazugekom men sind, den Ausbau allein tragen müssen? Ist das dann ge recht? Wäre es gerecht, in der jetzigen Situation und ohne
Rücksicht auf die Rechtslage allen ihre Beiträge zu erstatten? Wäre es gerecht, von den Mietern zu verlangen, dass sie sich an den Anschlusskosten der Eigenheimbesitzer beteiligen? Wäre es gerecht, wenn landesweit alle gezwungen wären, auf Gebühren umzustellen? Und wäre es - umgekehrt - nicht unge recht, wenn diejenigen, die bisher schon ein anderes System hatten, dadurch schlechtergestellt würden? Potsdam und Bran denburg an der Havel etwa hatten immer schon Gebührensys teme; die würden davon überhaupt nichts haben. Müssten wir um der Gerechtigkeit willen nicht auch da rückwirkende Rege lungen zur Entlastung treffen? Und was ist überhaupt mit der Erstattungsfähigkeit bei Bescheiden, die schon in den 90erJahren abgewickelt wurden? Wollen wir so weit zurückgehen? Wäre das gerecht? Wäre es gerecht, erst im Jahr 2000 oder 2005 anzusetzen? Das alles ist eben verdammt schwierig.
Übrigens räume ich an dieser Stelle ein, dass Gerechtigkeit ein Begriff ist, der sich nicht immer exakt mit Fakten untersetzen lässt. Auch unsere Rechtsordnung kennt das Einfließen von Gefühlen in die Gesetze. Das muss man einräumen. So einfach ist es manchmal nicht. Aber die Antwort kann eben nicht sein, dass wir sagen: Wir gehen damit um, wie es uns gerade in den Sinn kommt und was wir in dem Moment für gerecht halten. Dem, der uns gegenübersteht, tun wir einen Gefallen und ge ben ihm Recht. Wenn ein anderer kommt und die Problematik aus seiner Sicht schildert, geben wir ihm ebenso Recht. Zum Schluss haben alle Recht und alle bekommen etwas. So funktioniert es nicht.
Wir haben nicht erst jetzt, sondern im Grunde seit zehn Jahren versucht, in diesem Zusammenhang ein möglichst gerechtes System zu finden. Da ist, und zwar nicht erst in den letzten zehn Jahren, vieles schiefgelaufen; das wissen wir auch. Das, was damals schiefgelaufen ist, kann man heute nicht mit einem Federstrich ausgleichen, ohne neue Verwerfungen zu erzeugen. Deswegen haben wir immer gesagt: Angesichts dieser völlig komplexen Lage im Land ist es unverzichtbar, dass wir darauf achten, was vor Ort passiert. Die Kommunen sind am dichtes ten an dem Problem. Alle Kommunen und Zweckverbände, die das auf eigene Rechnung durchführen, haben ihre eigene Prob lematik, ihre eigenen Erfahrungen im Umgang damit und ihre eigene Rechtslage. Eine landeseinheitliche Regelung wäre die für alle Beteiligten ungerechteste Lösung. Und es wäre - auch das sage ich hier noch einmal - auch ungerecht, wenn wir lan deseinheitlich einfach nur Geld in die Hand nähmen, das uns dann an anderen Stellen fehlt: für die Bildung, für die Kitas und meinetwegen auch für Polizisten, und damit diejenigen entlasten, die seit 10, 15 Jahren eigentlich gar kein Problem damit haben, dass sie möglicherweise aufgrund eines rechts widrigen Bescheides einmal Geld bezahlt haben. Auch das ist nicht gerecht.
Nur vor Ort, in den Kommunen, kann entschieden werden, wie man mit dieser Problematik umgeht. Als Nächstes stellt sich die Frage, ob wir diesen Kommunen helfen müssen. Übrigens wäre es auch ungerecht, wenn diejenigen Verbände, die auf grund eigenen Fehlverhaltens in der Vergangenheit Probleme hatten, gegenüber denjenigen, die entweder von vornherein ein rechtmäßiges System hatten oder es durch kluges Agieren ge schafft haben, vor Ort Rechtsfrieden zu erzeugen, besserge stellt würden.
Ich habe dem Kollegen Vida gestern zugehört, als er darüber sprach. Ich gebe ihm Recht, wenn er sagt, dass in einigen Ver
bänden sehr viel falsch gelaufen ist und nicht hätte falsch lau fen müssen, wenn man klüger agiert hätte. Das wissen wir. Für die Menschen vor Ort, die unter diesen Fehlentscheidungen leiden mussten, ist das bitter und nicht gerecht. Aber es wäre eben auch nicht gerecht, wenn wir dieses Fehlverhalten jetzt durch Zahlungen einseitig „belohnen“ und diejenigen, die im mer gut agiert haben, daraus lernen: Na gut, dann brauchen wir ja nächstes Mal auch nicht mehr so genau hinzuschauen. - Des wegen ist unser Weg aus meiner Sicht der einzig Richtige: Wir unterstützen die Kommunen und Zweckverbände dort, wo es unabdingbar erforderlich ist. Natürlich werden wir auch sehen, wie es sich in den Bereichen, wo es Rückzahlungen geben soll, im Einzelfall auswirkt - auch bei bestandskräftigen Beschei den; das wird man - davon gehe ich aus - beobachten. Der Rechtsfrieden im Land ist ein extrem hohes Gut, auch für uns, Herr Kollege Schulze, und wir werden uns das ansehen. Aber noch einmal: Eine Vorgabe, bei allen in jeder Hinsicht gleich zu agieren, wird und darf es nicht geben; das funktioniert nicht.
Ein letzter Aspekt, der zur Allgemeinen Finanzverwaltung ge hört, sind die Schulden. Hinsichtlich der Schulden gibt es den Ansatz, sie möglichst schnell zu tilgen. Er wird vor allen Din gen vonseiten der Opposition vorgebracht, die dann immer gleich sagt - ich bin jetzt nicht beim Postfaktischen -: Wir müs sen aber da und da und da mehr ausgeben. - Das passt nicht zusammen. Ich bin seit 2004, wenn ich Haushaltsberatungen verfolge, mit dem Phänomen konfrontiert, dass die Opposition immer fordert, Schulden abzubauen und gleichzeitig mehr aus zugeben - das gilt nicht für jeden in der Opposition, das will ich vorsorglich betonen.
Das funktioniert nicht, das wissen wir, da muss man gar nicht lange postfaktische Gedanken haben. Aber man kann in der Tat immer darüber streiten, was sinnvoll ist und was nicht. Die CDU-Fraktion beantragt, im nächsten Jahr 120 Millionen Eu ro, im übernächsten Jahr 140 Millionen Euro mehr in die Til gung zu stecken -
auch wir tilgen. Als Deckungsgrundlage gibt sie die globalen Minderausgaben in gleicher Höhe an: 140 Millionen Euro. Das würden Sie sich nicht trauen, wenn Sie an der Regierung wä ren. Das ist das Vorrecht der Opposition. Aber es ist nicht plausibel - tut mir leid - und in dieser Höhe auch nicht sinnvoll.
In Baden-Württemberg ist die CDU übrigens an der Regierung beteiligt, wenn auch nur zu einem kleinen Teil. Dort agiert man anders und sagt: Angesichts des extrem niedrigen Zinsniveaus bringen Tilgungen überhaupt nichts, wir investieren lieber und schaffen dadurch Werte für zukünftige Generationen. Das ist derzeit besser als Tilgen. - Wir verfolgen nicht exakt den glei chen Ansatz, denn wir tilgen ja trotzdem, aber wir sagen eben auch: Wir sind konsequent auch für Unterstützung in vielen Bereichen.
Der gesamte Haushaltsplan ist ein Plan für die Zukunft dieses Landes. Unsere ergänzenden Änderungsanträge sind gerade solche, die man auch in Baden-Württemberg stellen würde, Anträge, für Maßnahmen, mit denen wir die Bedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen, die Sicherheit im Lande und
auch die Kultur stärken. Das ist Investition in die Zukunft und in dieser Situation auf jeden Fall der bessere Weg - wohl wis send, dass auch das niedrige Zinsniveau endlich ist.
Wir haben die gestrige Entscheidung sehr wohl vernommen und werden bei den nächsten Haushaltsberatungen mit Interes se zur Kenntnis nehmen, wie hoch das Zinsniveau dann ist.
Bis dahin aber, denke ich, ist unser Ansatz nicht nur der richti ge, sondern der in jeder Hinsicht verantwortbare.
Im Übrigen ist das mit den Prognosen und Fakten auch immer so eine Sache. Es ist nicht sinnvoll, Prognosen in jeder Hin sicht in alle Zukunft weiterzuschreiben - nicht nur hier, auch bei anderen Themen, die wir derzeit diskutieren. Aber darauf wollte ich heute eigentlich nicht eingehen, das machen andere zu anderer Zeit.
Ich hätte zwar noch 16 Minuten und 59 Sekunden Redezeit, aber ich denke, es ist an der Zeit, die Rede zu beenden. - Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Petke, über die Kreisfreiheit könnte man sehr gern diskutieren, wenn Sie in der Lage wären, zu Ihren eigenen Worten zu stehen - ich will nicht zitieren, was gestern schon zitiert wurde -,
wenn es darum geht, die Oberzentren, die extrem verschuldet sind, von ihren Schulden zu entlasten.
Ich muss leider feststellen, dass niemand hier im Hause bereit - vielleicht auch objektiv nicht in der Lage - ist, im bestehenden System so viel Geld in die Hand zu nehmen, dass die kreisfrei en Städte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel mit ihren massiven Kassenkrediten in einer absehbaren Zeit von diesen Krediten entlastet werden.
Das genau ist das Problem.
Deswegen sage ich in der Tat: Kreisfreiheit ist eine schöne Sa che, aber ohne Handlungsspielräume
oder Schuldenfreiheit ist Kreisfreiheit nichts wert. - Nie habe ich etwas anderes gesagt.
- Nein, tut mir leid.
Es geht immer darum, die finanzielle Handlungsfähigkeit die ser Städte wiederherzustellen.
Keiner von Ihnen - weder der Kollege Schulze, der da drüben schon grummelt, noch Sie, Herr Petke, oder irgendjemand an ders aus der CDU-Fraktion - hat irgendein plausibles Modell genannt. Sagen Sie doch einfach, Sie entschulden die Städte, Sie setzen sich dafür ein,
dass die reichen Kommunen dieses Landes etwas abgeben. Sa gen Sie das doch einfach!
Ich weiß nicht, ob ich meine 17 Minuten weiterreden kann. Nein, mache ich nicht, keine Sorge.
Aber das ist eben ein Teil der Verlogenheit in der Debatte. Sie machen den Menschen etwas vor!
- Nein, Sie machen ihnen etwas vor. Das ist es doch. Sie ma chen den Menschen vor, dass wenn alles so bleibt, wie es ist …
…, alles gut ist. Es ist aber nicht gut. Das ist das Problem, das Sie ignorieren - postfaktisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Kollege Schröder, die AfD warnt vor einem deutschen Sonderweg. Das ist ja auch mal etwas Besonderes.
Aber ein Sonderweg ist das zum Glück nicht, schon längst nicht mehr, denn in vielen wichtigen, großen Nationen wie China und den USA gibt es inzwischen eine sehr deutliche Tendenz, die Erneuerbaren auszubauen. Man beobachtet uns dabei.
Deswegen ist der Erfolg der Energiewende - das betonen wir immer - so wichtig.
Wichtig ist auch - da gebe ich Ihnen sogar Recht -, dass man sich mit den Kosten der Energiewende auseinandersetzt. Transparenz fordern - ja, das ist ein wichtiger Aspekt. Aber man muss immer im Hinterkopf haben, wozu sie dienen soll. In der Begründung des AfD-Antrags geht es darum, dass die Anlagen die Landschaft verunstalten, die dadurch ihren Erho lungswert und ihren identitätsstiftenden Charakter für die märkische Heimat verliert, dass Natur- und Kulturlandschaf ten zu Industrielandschaften und dass Wälder abgeholzt wer den. - Warum muss ich in dem Zusammenhang jetzt an Braun kohle denken?
Aber Sie meinen tatsächlich die Windkraft, vielleicht auch die Solaranlagen, und sagen, das Ganze sei eine besondere Belas tung, die Kosten seien nicht zu rechtfertigen, und wir müssten analysieren, was das tatsächlich für Brandenburg bedeutet. Was Sie da nicht alles von der Landesregierung analysiert ha ben wollen! Sie wollen feststellen lassen, was die konventio nellen Kraftwerke, was Windenergieanlagen, Solaranlagen, Biomasseanlagen und andere Anlagen kosten. Ich nehme an, es geht um die Herstellungskosten; genauer steht es in Ihrem An trag nicht. Sie wollen die Stromerzeugungskosten, reale Markt bedingungen sowie die Kosten der Umlagen und der Netzein griffe analysiert haben. Natürlich nehmen Sie auch die Kosten für Forschung sowie für die Entwicklung und Herstellung der zukünftigen Speichersysteme nicht aus. Heute weiß niemand genau, wie sie aussehen werden, aber wir lassen schon einmal im Voraus berechnen, was sie denn kosten werden. Was es kos tet, das alles zu entsorgen, soll ebenfalls berechnet werden. Das ist ein abenteuerlicher Auftrag an die Landesregierung, die tat sächlich anderes zu tun hat, als Gutachten in einem Umfang, wie es auch wissenschaftliche Institutionen in Deutschland kaum erbringen könnten, zu erstellen.
Wir brauchen solche Gutachten nicht, denn es gibt eine Studie. Was die Energiewende kostet, hat das Freiburger FraunhoferInstitut in einer Studie vom Ende letzten Jahres zu ermitteln versucht.
Man hat - bis zum Jahr 2050 - analysiert, was der Ausbau er neuerbarer Energien auf der Grundlage verschiedener CO2Minderungsziele gegenüber dem Wert von 1990 im Vergleich zur Fortführung konventioneller Kraftwerke auf der Grundlage des Status quo kosten würde. Eine CO2-Reduktion um 85 % war da ein Beispiel. Man kommt in der Tat zu sehr hohen Kos ten, wenn man einfach nur die Erneuerbaren analysiert: eine abenteuerliche Zahl von 1,1 Billionen Euro Mehrkosten beim Ausbau erneuerbarer Energien bis 2050 - keine Sorge, ich bin noch nicht fertig, nicht zu früh freuen - gegenüber der Weiter führung konventioneller Energieformen, wie wir sie jetzt ha ben. Also haben Sie scheinbar doch Recht?
Nein, haben Sie nicht, denn schon durch eine simple Verände rung von Variablen, und zwar eine sehr logische Veränderung, kommt das Fraunhofer-Institut zu einem ganz anderen Ergeb nis: Man setzt nämlich bei der ersten Zahl voraus, dass die Kosten für den Einkauf konventioneller Energieträger wie Öl, Erdgas und Steinkohle bis zum Jahr 2050 nicht steigen. Das ist natürlich nicht realistisch. Setzt man eine jährliche Kostenstei gerung von 2 % für die nächsten Jahre und eine zusätzliche plausible Kostensteigerung für den CO2-Emissionsrechtehan del voraus, dann kommt das Institut - in derselben Studie mit dem gleichen Ergebnis - beim Ausbau erneuerbarer Energien zu einer Kosteneinsparung von 600 Milliarden Euro gegenüber der Fortschreibung des Status quo. Da werden Sie natürlich sa gen: Das ist eine nicht realistische Zahl. - Damit führen Sie Ih ren Antrag ad absurdum, denn genau das - und nur das - könnte auch die Landesregierung einem extrem teuren, aufwändigen Prozess ermitteln. Variablen können und müssen natürlich im mer in Zweifel gezogen werden, weil sie in die Zukunft gerich tet sind. Niemand kann heute realistisch sagen, was die Strom erzeugung im Jahr 2030, 2040, 2050 wirklich kostet.
Wenn wir also einmal realistisch an das Thema herangehen, dann stellen wir fest: Ja, es kostet Geld. Aber es kostet Geld, weil es ein sinnvolles und gutes Ziel ist. Ich sage damit nicht, dass alle Elemente der Energiewende plausibel und vernünftig seien. Aber das große Ziel der Energiewende - auch unter In kaufnahme von vorübergehenden Mehrkosten - halten wir für das volkswirtschaftlich allemal kleinere Übel gegenüber den extremen Mehrkosten, die ein durchgreifender Klimawandel global, aber auch im Land Brandenburg verursachen würde,
die allerdings - das räume ich ein - niemand seriös beziffern kann. Unter den Umständen: Glauben Sie nicht, dass wir Ihrem Antrag zustimmen können! Selbstverständlich lehnen wir ihn ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schulze, ein Gruß auch an die erkrankte Kollegin Schülzke.
Wir sind Ihnen durchaus dankbar, dass Sie dieses Thema aufru fen; denn da geben wir Ihnen uneingeschränkt Recht: Es ist ein sehr wichtiges Thema und eines, das man ernst nehmen muss. Wir haben gestern über die erneuerbaren Energien debattiert. Dabei gab es auch einen kleinen Schlenker zur Braunkohle, wobei ich darauf hingewiesen habe, dass Braunkohleförderung und -verstromung in der Tat mit erheblichen Beeinträchtigun gen der Landschaft und der Menschen in der Region, in der die Förderung stattfindet, verbunden ist. Es ist unstreitig, dass das so ist. Wir sagen nur: Das sind Belastungen, die man in einer Gesellschaft hinnehmen muss, weil es aus unserer Sicht wei terhin unverzichtbar ist, dass wir Braunkohle fördern und ver stromen.
Richtig ist aber auch - deswegen bin ich für den Antrag dank bar -, dass diejenigen, die besondere Belastungen zum Beispiel durch Bergbauschäden erleiden, durch die Allgemeinheit ge schützt werden müssen und dass man alles tun muss, damit in dividuelle Nachteile ausgeglichen werden. In der Tat ist es im Bergrecht nicht ganz einfach, diesen Ausgleich für einen indi viduell Betroffenen zu erlangen, jedenfalls wenn Probleme und Streitigkeiten aufkommen.
Der Betroffene ist ja nicht rechtlos. Es gibt ein reguläres Ver fahren nach dem Bundesberggesetz. Die betroffenen Bergbau unternehmen prüfen Ansprüche, und wenn sie Ansprüche ver neinen, steht der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen; das ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich. Aber das ist eben auch - das wissen wir - bei einer derartigen Materie aufgrund des hohen Kostenrisikos für eine Privatperson schwierig - an gesichts der Unwägbarkeiten der Beweislastregelung, gerade bei Tagebauschäden.
Deswegen sind wir seit einigen Jahren darum bemüht, vor ein mögliches gerichtliches Verfahren eine Schiedsstelle zu stellen, die dazu dienen soll und kann, Akzeptanz bei Betroffenen in der Region zu fördern. Wir haben uns seit mehreren Jahren hier im Landtag dazu bekannt, eine solche Schiedsstelle zu errich ten. Dass es bis jetzt immer noch nicht dazu gekommen ist, liegt weder am Landtag noch an der Landesregierung oder am untätigen Minister. Denn eine Schiedsstelle zu errichten ist ja schön und gut - wie es hier vom Kollegen Schulze gefordert wurde -, aber solange nicht Beteiligte da sind, die sich diesem Verfahren freiwillig unterwerfen, ist sie Augenwischerei. Dazu gehören nicht nur die Betroffenen, sondern in allererster Linie die Bergbauunternehmen.
Es war in den letzten Jahren klar: Vattenfall hat sich dazu be kannt und wollte in der Tat ein solches Verfahren eingehen, hat aber gleichzeitig betont, in der Region bringe das nichts, wenn sich der andere wesentliche Hauptverantwortliche - die LMBV; Eigentümer: die Bundesrepublik Deutschland - nicht auch daran beteilige. Der Bund weigert sich seit Jahren beharrlich, sich auf eine solche Schlichtungsstelle einzulassen. Das ist in der Tat ärgerlich. Es ist mir auch nicht verständlich, warum es gerade der Bund, der öffentliche Eigentümer, versäumt, in die sem Bereich für mehr Akzeptanz, auch für mehr Rechtssicher heit bei den Betroffenen zu sorgen. Ich weiß aber, dass Minis ter Gerber und auch andere bei verschiedensten Gelegenheiten immer wieder versuchen, darauf einzuwirken, dass hier ein an deres Verfahren zustande kommt.
Mehr können wir derzeit nicht tun, außer alle Kanäle zu nut zen, Druck auf den Bund auszuüben. Wir hoffen, dass sich der Erwerber von Vattenfall, EPH, in gleicher Weise an das gebun
den fühlt, was Vattenfall schon zugesagt hat. Aber ohne den Bund läuft eben nichts. Würden wir jetzt also eine Schiedsstel le errichten, an der sich kein Bergbauunternehmen beteiligt, wäre das, glaube ich, eher schädlich für die Akzeptanz, weil die Menschen dann erst recht nicht verstehen würden, was eine Schiedsstelle ohne Schiedsverfahren bedeutet.
Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass der Bund dieser nachvollziehbaren Forderung endlich nachkommt. Ich weiß nicht, wie wir ihn dazu zwingen können. Rein theoretisch könnte man bundesgesetzliche Vorgaben für ein verbindliches Schiedsverfahren im Vorfeld machen. Dabei müsste der Bund zwar in anderer Funktion, aber doch irgendwie mitwirken, so dass ich meine: Es ist einfacher, ihn zu überzeugen, bei der LMBV doch einfach einmal Ja zu sagen.
Dafür ist der Antrag, den wir stellen, glaube ich, der richtigere. Wir senden das Signal aus, und wir setzen darauf, dass der Mi nister es erneut aufgreifen und alles tun wird, um diese Forde rung umzusetzen. - Vielen Dank.
Zur Kurzintervention: Wenn man direkt angesprochen wird, Herr Kollege Schulze, finde ich sie sinnvoll. Vielleicht haben Sie dann auch noch die Gelegenheit, zwei Minuten darauf zu erwidern.
Ich möchte nur einen Aspekt klarstellen, den Sie verzerrt dar gestellt haben. Ich habe die Menschen in der Lausitz, die von Bergschäden betroffen sind, nicht auf den Rechtsweg verwie sen. Ich habe gesagt: Es gibt ein rechtsstaatliches Verfahren. - Ich habe aber auch sehr wohl deutlich gesagt: Die rechtlichen Möglichkeiten sind in diesen Fällen unbefriedigend, weil die Menschen, die in der Regel nicht viel Geld in der Hand haben, aus Angst vor den Kostenfolgen und angesichts des großen Be weisproblems sowie des Kostenrisikos ein rechtsstaatliches Verfahren möglicherweise gar nicht erst einleiten.
Da müssen wir ihnen helfen. Dafür ist die Schiedsstelle genau das Richtige. Deswegen sind wir doch alle gemeinsam dafür, diese Schiedsstelle vorzuschalten, und müssen gemeinsam dar an arbeiten.
Der Ausschuss wird im Übrigen, ohne dass es einer Überwei sung bedarf, das Thema im Herbst aufrufen - im September oder Oktober. Es ist jedenfalls vorgesehen, dass wir darüber beraten, wie es weitergeht. Das werden wir auch tun. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Eine Reihe von Anträgen gibt heute Anlass, einmal grundlegend eine Einschätzung vorzunehmen, wo wir bei der Energiewende im Land Brandenburg stehen. Ich möchte mit drei Thesen beginnen. Erstens, der gleichzeitige Ausstieg aus Kernenergie und der Kohleverstromung ist nicht möglich. Zweitens, die Energiewende ist notwendig, aber sie droht an Unvernunft und Aktionismus zu scheitern. Drittens,
die Kumpel in der Lausitz arbeiten für den Wohlstand in Deutschland.
Zur ersten These, dass der gleichzeitige Ausstieg aus Kernener gie und Kohleverstromung nicht möglich ist: Das ist eigentlich selbstverständlich. Jeder, der sich etwas intensiver mit den Vor aussetzungen für die Energieversorgung in Deutschland be schäftigt, wird zu keinem anderen Ergebnis kommen, und doch wird auch diese Kernthese von vielen Seiten immer wieder grundsätzlich infrage gestellt.
Es herrscht, glaube ich, Konsens darüber, dass wir in Deutsch land zu Recht nicht mehr auf Kernenergie setzen. Dieses Kapi tel ist in Deutschland in absehbarer Zeit ein für alle Mal abge schlossen, und das ist eine grundlegende und richtige Entschei dung.
Es sollte immer wieder betont werden, dass wir gleichzeitig dafür sind, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Es ist unser großes Ziel, dass die Energieversorgung in Deutsch land eines Tages nur durch erneuerbare Energien gesichert wird. Bis dahin ist es aber ein weiter Weg und bis dahin ist der Ausstieg aus der Kohleverstromung - auch aus der Braunkoh leverstromung - nicht möglich. Diejenigen, die anders argu mentieren, verweisen immer gern darauf, wie viel man bei den erneuerbaren Energien schon erreicht habe. Da hört man im mer, das Land Brandenburg sei schon jetzt in der Lage, bis zu 100 % der Eigenversorgung durch erneuerbare Energien zu ge währleisten. Wir haben gehört, dass man in Schleswig-Holstein das Ziel hat, bis 2025 300 % des Stromverbrauchs durch erneu erbare Energien abzudecken, also Großexporteur zu werden - nur durch erneuerbare Energien. Mit diesen Zahlen wird dann immer gesagt: „Seht ihr, wir brauchen die Kohle doch gar nicht mehr!“ Dabei ist es ein völlig unsinniger Ansatz, so zu argu mentieren.
Richtiger wäre, zu fragen: In welchem Maße tragen die erneu erbaren Energien zu einer gesicherten Stromversorgung in Deutschland bei? Da kommt man schnell zu dem Ergebnis, das im unteren einstelligen Prozentbereich liegt - unter 5 % auf je den Fall, je nachdem, wie man rechnet. Mehr als 95 % der Stromversorgung in Deutschland können derzeit nicht durch erneuerbare Energien gesichert werden. Das liegt einfach dar an, dass es Zeiten gibt, in denen diese Energiequellen nicht oder nur marginal zur Verfügung stehen: an düsteren und wind stillen Novembertagen und bedingt durch früh einsetzende Dunkelheit. In solchen Zeiten die Elektrizitätsversorgung eines Industrielandes aufrechtzuerhalten ist die Herausforderung der Zukunft.
Wenn heute also nur ein, zwei, drei oder maximal fünf Prozent durch erneuerbare Energien gesichert werden können, brau chen wir natürlich - das ist keine Frage - die Grundlast durch die konventionellen Kraftwerke. Wenn wir aus der Kernener gie aussteigen, bleiben Kohle und eventuell - das räume ich ein - Gas als Energiequelle übrig. Natürlich könnten wir im großen Stil Gaskraftwerke bauen und dadurch Kohle ersetzen, und schon ist der Ausstieg aus der Kohle doch möglich. Damit bin ich fast schon bei der Überleitung zur zweiten These. Ich
möchte nur kurz darauf hinweisen, wie absurd es volkswirt schaftlich betrachtet wäre, in so massivem Umfang und mit ho hen Subventionen Gaskraftwerke in Deutschland zu bauen und Kohlekraftwerke zu schließen. Das Gas würde typischerweise aus Russland importiert, einer Region, wo es keine Sicherheit gibt, dass wir dauerhaft gute Versorgungsverträge haben wer den, und es würden viele Milliarden in dieses System gesteckt, nur um dann eine immer noch CO2-emittierende Gasstromver sorgung zu schaffen. Das wäre es weiß Gott nicht. Stattdessen wäre es sinnvoller, Geld in die Verbesserung der Verkehrstech nik, der E-Mobilität oder in Wärmedämmung und neue Hei zungsanlagen zu investieren. Damit kann man viel mehr CO2 einsparen. Deswegen sage ich - und ich glaube, da herrscht Konsens hier im Hause -: Der gleichzeitige Ausstieg aus Kern energie und Kohleverstromung ist nicht möglich. Wir werden die Kohle noch über Jahrzehnte hinweg brauchen.
Zweitens: Die Energiewende ist notwendig. Daran gibt es kei nen Zweifel. Ich zweifle auch nicht daran, dass es den Klima wandel gibt. Selbstverständlich gibt es ihn; die Daten sind ein deutig. Über Jahrzehnte hinweg ist die globale Durchschnitts temperatur gestiegen und in einigen Gebieten wie dem Nord pol steigt sie dramatisch. Das ist Klimawandel. Es gibt jeden Grund, anzunehmen, dass die menschengemachten CO2-Emis sionen zu diesem Anstieg beitragen, auch wenn es dafür keine naturwissenschaftlich exakten Beweise gibt. Es gibt allemal Anlass, jede vernünftige Handlung zu unternehmen, um den Klimawandel zu begrenzen. Das Zwei-Grad-Ziel von Paris ist deswegen durchaus ein sinnvolles, aber auch hehres Ziel.
Lassen Sie mich bitte weiter ausführen. Später vielleicht, jetzt nicht.
Die Energiewende ist also notwendig, aber sie droht an Unver nunft und Aktionismus zu scheitern. Unvernunft und Aktionis mus äußern sich darin, dass ständig - man kann es nicht anders sagen -, das heißt wöchentlich, zumindest aber monatlich, neue Ideen zu einer vermeintlichen Beschleunigung der Energie wende in Deutschland auf den Tisch kommen. Von Sachver ständigen, interessierten Gruppierungen, Lobbyisten, aber auch von ganz oben, von der Bundesregierung, kommen gelegent lich kontraproduktive Vorschläge, die wir für aktionistisch hal ten, weil sie nicht zielführend sind. Wenn man einen großen Öltanker stoppen will,
braucht es einige Kilometer Bremsweg. Das ist so, daran kann keiner etwas ändern. Auch wenn man Angst hat, dass er ausein anderbrechen und das Meer verseuchen könnte: Man braucht diese Strecke. Die einzige Alternative ist es, den Öltanker auf ein Riff auffahren zu lassen. Da benötigt man keinen Brems weg. - Manchmal habe ich das Gefühl, Vorschläge dieser Art werden von sonst seriösen Gruppierungen auch zur Energie wende gemacht.
Nein, wir wollen nicht, dass die Energiewende auf ein Riff auf läuft und zerschellt, sondern wir wollen, dass sie zum Erfolg geführt wird, gerade weil der Klimawandel aus unserer Sicht real ist.
Deswegen brauchen wir einen langfristigen, verlässlichen Weg und Ruhe in der Debatte. Deswegen muss man sich dazu be kennen, dass der Ausstieg aus der Braunkohle das Ziel bleibt, aber eben ein fernes, das erst in den nächsten Jahrzehnten ir gendwann zu realisieren sein wird. Nur wenn es uns gelingt, diesen ruhigen, sachlichen Weg in der Energiewende zu gehen, wird es uns auch gelingen, Deutschland zum Vorbild in der Energiewende zu machen.
Wir wissen: Deutschland hat einen Anteil von 2 % am globalen CO2-Ausstoß, und der CO2-Ausstoß steigt weiter.
Es sind Staaten wie China und neuerdings insbesondere Indien, die dazu beitragen. Wir dürfen allerdings nicht so vermessen sein, diesen Ländern Vorwürfe zu machen. Auch die Inder ha ben ein Recht darauf, ihre Gesellschaft zu einer modernen In dustriegesellschaft weiterzuentwickeln, und dafür setzen sie massiv Kohle ein. Die Chinesen setzen weiter auf die Kohle, wenn auch zunehmend massiv auf den Ausbau der Kernener gie. Das ist nicht unser Weg. Aber diesen großen Nationen zu zeigen, dass es auch anders geht, setzt voraus, dass wir die Energiewende nicht nur mit Rücksicht auf das Klima zum Erfolg führen, sondern dass wir ein wirtschaftlich starkes In dustrieland mit einer gesicherten Stromversorgung bleiben. Dafür brauchen wir keinen Aktionismus, der die Energiewende gefährdet. Davon müssen wir dringend wegkommen.
Drittens: Die Kumpel in der Lausitz arbeiten für den Wohl stand in Deutschland. Sehr oft hören wir den Vorwurf: Ihr in Brandenburg kämpft für die Arbeitsplätze - das ist verständ lich -, aber es geht doch um den Klimaschutz! - Das ist eine verkürzte Darstellung. Selbstverständlich wollen wir die Ar beitsplätze in der Lausitz erhalten, weil es gute Arbeitsplätze sind und weil die Menschen, die im Bergbau und anderen Be reichen in der Region tätig sind, gut davon leben können. Aber: Sie arbeiten, weil wir die Kohle als Energieträger in Deutsch land und für eine erfolgreiche Energiewende brauchen. Wir un terstützen die Kumpel in der Lausitz, weil wir sie für unser In dustrieland brauchen.
Deswegen ist es eine große Selbstverständlichkeit, dass wir die Menschen in der Lausitz auf diesem schweren Weg unterstüt zen. Deswegen müssen wir sie vor Angriffen in Schutz neh men, wenn sie oder wir mit ihnen zusammen als Klimakiller dargestellt werden. Nein: Sie arbeiten für Deutschland, und dafür haben sie jede Unterstützung verdient.
Das Demonstrationsrecht ist geschützt, auch wenn man für „falsche“ Sachen demonstriert. Aber niemals darf das Demons trationsrecht, so wie es zu Pfingsten geschehen ist, dazu füh ren, dass Menschen glauben, sie könnten das Recht in die eige ne Hand nehmen und andere Menschen bzw. eine ganze Re
gion diskreditieren. Dazu wird Sören Kosanke nachher noch Ausführungen machen.
Ich beende meine Ausführungen mit der Hoffnung, dass eines Tages Vernunft in der Debatte einkehrt. Wir brauchen sie. - Vielen Dank.
Herr Kollege Schulze, Sie haben eben gesagt, dass wir - damit haben Sie offenbar den Landtag gemeint - das Bundesgesetz mit Füßen getreten hätten, und haben auf die heutige Entschei dung des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, und zwar zu einem Gesetz, das im Februar 2004 verabschiedet worden ist. Zunächst einmal nehme ich an, dass auch Sie gele sen haben, dass nicht das Gesetz selbst - also unser Kommu nalabgabengesetz - vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist, sondern lediglich die Interpretation durch das Oberverwaltungsgericht des Landes in Bezug auf die Rückwirkung. Das ist schon ein entscheidender Unterschied.
Ja, jetzt kommt die Frage: Wenn Sie das so sehen, dass wir das Bundesgesetz mit Füßen treten, was sagen Sie dann dazu, dass Sie selbst - im Gegensatz zu mir - im Frühjahr 2004 als Abge ordneter an der Verabschiedung dieses Gesetzes im Landtag beteiligt waren?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen erneut und fast wieder - in Grundzü gen jedenfalls - einmütig über ein sehr wichtiges Problem: die Verockerung der Spree bzw. die Belastung der Spree mit Sul faten und Eisenhydroxid, was vor genau zwei Jahren den Landtag erstmals beschäftigt und zu einem fraktionsübergrei fenden Antrag geführt hat.
Mit dem heutigen Antrag, der zunächst von der CDU-Fraktion eingebracht wurde, wurde die Thematik erneut auf die Tages ordnung gesetzt. Dafür bin ich der CDU-Fraktion sehr wohl dankbar; denn es ist angezeigt, dass sich auch der neu gewählte Landtag - ganz neu ist er nun nicht mehr - in dieser Legislatur periode klar zu dem Thema bekennt und die Problemlösungen angeht.
Infolge des Beschlusses vom 24. Januar 2013 ist eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet worden - Kollege Nowka hat da rauf hingewiesen -, die bereits zur erkennbaren Verbesserung der Situation vor Ort geführt haben. Das heißt aber nicht - auch da sind wir durchaus mit Ihnen und den Kolleginnen und Kol legen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einer Meinung -, dass das Thema demnächst ad acta gelegt werden kann; im Gegenteil: Wir brauchen einen sehr langen Atem.
Wir brauchen in der Tat langfristig angelegte Strategiekon zepte, wie die Belastung der Spree deutlich vermindert werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Belastung für Flora und Fauna bei uns im Land oder die optischen Belastungen, die den Tourismus beeinträchtigen,
sondern in der Tat auch - das nehmen wir sehr wohl ernst - um die Trinkwasserversorgung, nicht zuletzt von Berlin. Deswe gen gab es zu dieser Thematik bereits diverse Gespräche auch mit der Berliner Seite. Erst kürzlich - das haben wir in der Fra gestunde gestern gehört - fand eine Besprechung auf Ebene der beteiligten Ministerien statt.
Unser Ziel ist ein langfristiges Konzept, mit dem verhindert werden soll, dass die Trinkwasserversorgung gefährdet wird. Das setzt klare Werte und eine Ermittlung der perspektivischen Entwicklung des Eintrags von Sulfaten und Eisenhydroxid in die Spree voraus, um entscheiden zu können, welche Maßnah men zur Sicherung der Trinkwasserversorgung erforderlich sind.
Das setzt des Weiteren voraus, dass alle Beteiligten - nicht zu letzt die LMBV und Vattenfall -, also auch die beteiligten Län der - da ist in erster Linie der Freistaat Sachsen zu nennen - in tensiv an der Erarbeitung einer solchen Strategie mitwirken und die Maßnahmen, die zu einem nicht unwesentlichen Teil auf dem Territorium des Freistaats Sachsen greifen müssten, einleiten. Diesbezüglich sind bereits Fortschritte zu verzeich nen, auch wenn man noch nicht mit allem zufrieden sein kann.
Wichtig ist auch - das wird ebenfalls fraktionsübergreifend ge sehen -, dass wir perspektivisch zwingend darauf achten, dass dieses Problem in dem neuen Abkommen zur Finanzierung der Braunkohlesanierung über 2017 hinaus, das wir auch mit dem Bund zu schließen haben, erfasst ist und die Finanzierungs
grundlagen der erforderlichen Maßnahmen für die nächsten Jahre - man kann sicherlich sagen: für die nächsten Jahrzehnte - vorhanden sind.
Insofern stimmen wir in dem Grundanliegen sehr überein. Wir, die Fraktionen der SPD und der Linken, haben einen Entschlie ßungsantrag vorgelegt, der aus meiner Sicht erforderliche in haltliche Klarstellungen und Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsantrag enthält. Vielleicht können wir uns darauf ver ständigen, dass Sie alle unserem Antrag zustimmen. Das wäre dann ebenfalls ein klares Signal.
Ich glaube, einig sind wir uns darin: Es ist ein Problem, das wir fraktions- und länderübergreifend erkannt haben, das wir im Interesse der Umwelt, im Interesse der Akzeptanz der Energie versorgung im Land und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger angehen müssen und angehen werden.
Das werden wir, glaube ich, heute erreichen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Be soldung und Versorgung geht es darum, Vereinbarungen, die im tarifrechtlichen Bereich für die Landesbediensteten getrof fen worden sind, auf die Richterinnen und Richter und Beam tinnen und Beamten im Land zu übertragen.
Der Vorschlag der Landesregierung ist in der Debatte auf sehr breite Zustimmung gestoßen. Es ist durchaus keine Selbstver ständlichkeit, dass er demzufolge im zuständigen Ausschuss, der hier eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat, mit wenigen redaktionellen Änderungen einstimmig zur Beschlussfassung angenommen worden ist.
Durchaus bemerkenswert ist ein weiterer Aspekt. Wir haben uns in der Debatte nicht darauf beschränkt, diese bloße Über tragung gutzuheißen, sondern haben uns mit einer durchaus schwierigen Rechtslage auseinandergesetzt, die aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt entstanden ist.
Die Frage der Übertragbarkeit dieser Entscheidung war schon Gegenstand der Debatten in der 1. Lesung hier im Plenum, aber natürlich gerade auch im zuständigen Fachausschuss. Ich freue mich, dass das zuständige Ministerium diese Problematik ebenfalls sieht und mit großer Bereitschaft erklärt hat, diese mögliche Übertragbarkeit und die etwaigen Konsequenzen für uns detailliert zu untersuchen.
Durchaus bemerkenswert ist auch, dass dann im Ausschuss auf
Anregung der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls einstimmig ein Beschluss angenommen wurde, in dem die Landesregierung gebeten wird, bis Ende April 2016 einen Bericht zu der Thematik vorzulegen und ge gebenenfalls bestehenden Handlungsbedarf mit konkreten Vor schlägen zu untersetzen. Dies ist ein außerordentlich konstruk tives Vorgehen aller Beteiligten in diesem Hause, wofür ich mich bei allen bedanke.
Wir sind gespannt, welche Empfehlungen das Ministerium ab gibt. Heute gibt es die Empfehlung zur Zustimmung an dieses Haus. Ich hoffe, dass das weiterhin so einmütig gesehen wird wie bisher in der Debatte. - Vielen Dank.
Die Parteivorsitzenden der Regierungsparteien auf Bundesebene haben sich am 1. Juli 2015 zu einem Eckpunktepapier verständigt, das politische Vereinbarungen zur Energie- und Klimapolitik enthält. Ziel ist es, den Kohlendioxidausstoß bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 in Deutschland zu reduzieren. Auf der Basis dieser Beschlüsse sollen die entsprechenden legislativen und sonstigen Maßnahmen erfolgen. Das Papier enthält unter anderem eine Kombination verschiedener Maß
nahmen für Kohlekraftwerke. So sollen zwischen 2017 und 2020 Braunkohlekraftwerksblöcke mit 2,7 Gigawatt Leistung vom Netz genommen und als Kapazitätsreserve für den Fall von Engpässen aufgebaut werden.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Auswirkungen dieser Beschlüsse des Bundeskoalitionsausschusses, insbesondere von der sogenannten CO2-Minderungsabgabe abzukommen und Braunkohlekraftwerksblöcke in eine Kapazitätsreserve zu überführen?
Herr Minister, vielen Dank für die klare Antwort. Ich denke, wir sind uns einig, dass die vier Säulen unserer Brandenburger Energiestrategie weiterhin zentral gelten. Warum brauchen wir die Energiewende? Wegen des Klimaschutzes. Aber wir brauchen auch Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Akzeptanz. Geben Sie mir Recht, dass - insbesondere auf Bundesebene - ein weiterer Aspekt von zentraler Bedeutung ist: die Verlässlichkeit von Politik und Rahmenbedingungen für die Energieversorgung, die Energiewirtschaft in unserem Land?