Michael Braun
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion unterstützt ausdrücklich die Änderung der Inkompatibilitätsregelung des Landeswahlgesetzes.
Wir sind für eine deutliche Verschärfung, und ich sage ausdrücklich: für eine weitergehende als der Koalitionsantrag. – Ich räume heute offen ein: Es war von uns falsch, als wir uns in früheren Jahren einer strikteren Trennung widersetzten.
Wir haben verkannt, dass bei einer Verquickung von politischem Mandat und wirtschaftlicher Betätigung jede Schieflage, jede Fehlinvestition und jede Fehleinschätzung des Politikers in seiner Funktion als Vorstandsmitglied eines Wirtschaftsunternehmens sich auch auf seine Tätigkeit als Politiker auswirkt. Die Union hat in der Bankenkrise leidvoll erfahren, dass durch die Verflechtung von Politik und Wirtschaft sehr schnell in der Öffentlichkeit der Eindruck von Unregelmäßigkeiten entstehen kann, auch wenn wir alle wissen, dass bis heute kein substantiierter Vorwurf unserem früheren Fraktionsvorsitzenden KlausRüdiger Landowsky gemacht werden kann.
Ich bin sicher – –
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Warten Sie doch erst einmal ab! Herr Cramer, wir leben in einem Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat geht es zunächst einmal darum, etwas beweiskräftig darzustellen. Eine reine Behauptung reicht nicht aus.
Ich weiß, dass wir uns im Wahlkampf befinden, ich weiß, dass Sie eine Stimmungsmache in der Stadt betreiben
und deswegen auch für schnelle Neuwahlen sind!
An Aufklärung haben Sie doch gar kein Interesse! – Schreien Sie doch nicht herum wie in der Schule!
Ich bin sicher: Wäre Klaus Landowsky nicht gleichzeitig CDUFraktionsvorsitzender gewesen, wäre über die gesamte Bankenkrise nicht nur sachlicher berichtet und aufgeklärt, es wäre auch erheblich Schaden von der Bank und vom Bankenstandort Berlin abgewendet worden.
Ich verkenne nicht das hohe Gut des passiven Wahlrechts, es ist ein Bürgerrecht. Bei jeder Einschränkung dieses Rechts müssen dafür triftige Gründe vorliegen. Bereits in der Vergangenheit haben wir durch Umorganisation unserer Verwaltung beispielsweise den Lehrern in Berlin die Möglichkeit genommen, für das Abgeordnetenhaus zu kandidieren. Meine Fraktion ist deshalb der Meinung, dass es im Interesse von Transparenz und Entflechtung von Politik und Wirtschaft vertretbar ist, Vorstandsmitgliedern von Wirtschaftsunternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, die Entscheidung aufzuerlegen, ob sie sich wirtschaftlich oder politisch betätigen wollen.
Es gibt aber auch noch einen anderen wichtigen Aspekt. Die Union unterstützt seit Jahren die Privatisierung von Aufgaben, die bisher von der öffentlichen Hand wahrgenommen wurden. Durch die bloße Änderung der Rechtsform ändert sich selbstverständlich nichts an dem Aufgabenbereich. Auch ein wirtschaftliches Unternehmen – zumindest eines, an dem das Land Berlin beteiligt ist –, kann und wird anerkennswerte öffentliche Zwecke verfolgen. Genauso wie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes als Teil der Exekutive nicht gleichzeitig Mitglied der Legislative sein können, muss auch aus Gründen der Gewaltenteilung eine Einschränkung des passiven Wahlrechts bei denen möglich sein, die als Vorstände von Wirtschaftsunternehmen auch öffentliche Zwecke wahrnehmen. Ich bin sicher, die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene strikte Trennung von politischer und wirtschaftlicher Tätigkeit ist auch ein Beitrag zur Transparenz und um das Vertrauen der Bürger in die Politik zu erhalten. Der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen ist eine Mogelpackung. Ich werde auch gleich darauf zurückkommen, weshalb.
In der Sitzung des Rechtsausschusses am Dienstag habe ich mich darüber gewundert, dass die vereinigte Linke sich zu diesen Grundsätzen nicht bekennen konnte. Von den Sozialdemokraten habe ich ohnehin nichts anderes erwartet. Ihr Filz lähmt seit Generationen die Stadt.
Sie befinden sich in einem Zustand, der zu Hoffnung wenig Anlass gibt. – Hören Sie einmal gut zu, ich zitiere jetzt gerade aus einem Positionspapier von Frau Freundl und Herrn Wolf vom 22. Januar dieses Jahres, also ungefähr fünf Monate alt. Ich werde Ihnen einmal sagen, was die beiden Fraktionsvorsitzenden der PDS gesagt haben. Über die SPD haben sie gesagt:
Sie befinden sich in einem Zustand, der zur Hoffnung wenig Anlass bietet. Den Grünen geht es nicht viel besser, sie leben mehr und mehr von ihrer Substanz. Wirklich neue Vorschläge kommen von ihnen kaum noch. Der Fraktionsvorstand
damit ist Ihr Fraktionsvorstand gemeint, von den Grünen –,
ist als Notgemeinschaft der alten Garde zusammengesetzt.
Dieses muss als Eingeständnis gewertet werden, dass die Integration der jungen, neuen Mitglieder offensichtlich gescheitert ist.
So weit Frau Freundl und Herr Wolf von der Fraktion der PDS über den Zustand Ihrer Fraktion.
Übrigens, das ist ein wörtliches Zitat, das ich vorgetragen habe.
Ich halte ansonsten von den beiden Herrschaften nicht viel, aber wenn sie Recht haben, soll man ihnen auch Recht geben.
Bei diesem desolaten Personalangebot der SPD und der Grünen ist es verständlich, wenn Sie sich gegen eine strikte Trennung von Politik und wirtschaftlicher Betätigung wehren. Bei dem wenigen Personal, das Sie haben, benötigen Sie jeden an Bord.
Nun ist aber nicht jedes Personalproblem der Koalitionäre ein Grund dafür, sich vernünftigen Regelungen in den Weg zu stellen. Ich bitte deshalb alle Mitglieder dieses Hauses, den Antrag der CDU zu unterstützen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion will das Berliner Pressegesetz ändern. Wir wollen, dass künftig in allen Zeitungen und Zeitschriften deutlich im Impressum steht, wer Inhaber der Zeitung ist. Eine solche Transparenz ist unbedingt erforderlich, da der Leser und Bürger nicht darüber getäuscht werden sollte, wer hinter so manchen angeblich unabhängigen Zeitungen steht.
Wir haben uns schon alle über so manche politische Berichterstattung oder Zeitungsartikel geärgert. Nicht etwa deshalb, weil uns der Inhalt nicht gefiel, sondern weil wir den Eindruck hatten, der Journalist, der gerade den Artikel geschrieben hat, war auf einer anderen Veranstaltung.
Gerade in den letzten fünf Monaten wurde die Macht der Medien in Berlin deutlich.
Hier geht es nicht um Schelte, der CDU-Fraktion geht es um Aufklärung und Klarheit. Die Änderung des Pressegesetzes wird dazu führen, dass insbesondere auch die Parteien deutlich machen müssen, ob und gegebenenfalls welche Beteiligungsverhältnisse sie an Zeitungen und Zeitschriften haben.
Für die CDU kann ich feststellen, dass wir lediglich deutlich gekennzeichnete Parteizeitschriften haben. Wir wissen nicht, ob die FDP, die Grünen und die PDS und gegebenenfalls in welchem Umfange Beteiligungen an Presseorganen haben.
Wir wissen aber, dass die SPD über ein durch Treuhandverträge abgeschottetes und verschleiertes Finanz- und Beteiligungsimperium in den Medien verfügt. Die SPD verfügt über 22 Zeitungen mit einer Auflage von ca. 2 Millionen und ist an 16 Hörfunkstationen beteiligt. Bis einschließlich 1998 hat die SPD entgegen dem Transparenzgebot des Grundgesetzes ihre einzelnen Firmenbeteiligungen in ihren Rechenschaftsberichten verschwiegen. Erst durch Druck der öffentlichen Diskussion sind die sozialdemokratischen Beteiligungen erstmalig im Rechenschaftsbericht für das Jahr 1999 aufgeführt. Den Wert dieser Beteiligungen beziffert die Schatzmeisterin der SPD auf mindestens 750 Millionen DM ohne Grundbesitz.
Die CDU-Fraktion gönnt der SPD deren Vermögen.
Es ist jedoch unerträglich, wenn Zeitungen wie zum Beispiel die „Leiziger Volkszeitung“ mit einer Auflage von 306 000 Exemplaren, die „Westfälische Rundschau“ mit einer Auflage von 194 000 oder die „Neue Westfälische Zeitung“ mit einer Auflage von ca. 170 000 suggerieren, sie seien unabhängig, neutral und objektiv.
Bei all diesen Zeitungen – Herr Gaebler, weil Sie gerade einen Zwischenruf machten – handelt es sich um Publikationen, die eine größere Auflage haben als die führenden Berliner Zeitungen. Wir hoffen nicht, dass die SPD ihr Medienimperium auch auf den Berliner Zeitungsmarkt erstreckt, wir wollen jedoch Sicherungen einbauen. Konkret heißt das: Jede Zeitung muss ihre Beteiligungsverhältnisse offenlegen.
Schon jetzt kann ich für meine Fraktion ankündigen, dass wir auch in Kürze ein Mediengesetz vorlegen werden. Wir halten es für notwendig, dass im Hörfunk und Fernsehen deutlich wird, wer hinter welchen Medienprodukten steht.
Wir haben gerade über die Inkompatibilität nach dem Landeswahlgesetz geredet. Unsere Linie ist klar: Wir fordern Transparenz, Entflechtung in Politik und Wirtschaft, und zur Wirtschaft gehören auch die Medien.
Von der SPD erwarten wir nicht, dass sie ihren eigenen Sumpf trockenlegt. Die anderen Fraktionen bitte ich um Unterstützung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Aktivitäten plant der Senat zum 40. Jahrestag des Mauerbaus am 13. August?
2. Ist dem Senat bekannt, ob auch die Bundesregierung des Jahrestags gedenken wird?
Herr Senator Stölzl! Liegen dem Senat von Berlin Erkenntnisse darüber vor, dass die – höflich ausgedrückt – Zurückhaltung der Bundesrepublik beim Gedenken an den Mauerbau damit zusammenhängt, dass die Bundes-SPD in Berlin eine neue Regierung unter Beteiligung der PDS anstrebt?
Herr Senator Stölzl! Gerade angesichts der aktuellen Lage in Berlin frage ich nach, ob bei den Gedenkveranstaltungen nicht ein Schwerpunkt auf das Thema Agitprop der SED gelegt werden sollte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Beitrag, aber auch der Inhalt des Antrags werfen zunächst die Frage auf, ob sich tatsächlich das gesamte Haus mit einer solchen Problematik zu beschäftigen hat. Doch dazu später. interjection: [Frau Oesterheld (Grüne): Leider!] – Ja, weil Sie möglicherweise ohne Sachkenntnis sind, Frau Oesterheld, hören Sie doch erst einmal zu. interjection: [Frau Oesterheld (Grüne): Ich habe zugehört!] Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen suggeriert nämlich, dass in Berlin unter Verletzung von § 142 Strafvollzugsgesetz bisher nicht die Möglichkeit bestand, eine straffällig gewordene Mutter gemeinsam mit ihrem Kind in einer Justizvollzugsanstalt unterzubringen. Dies ist falsch. interjection: [Frau Oesterheld (Grüne): Wird es gemacht?] Wir haben in Berlin Möglichkeiten sowohl in Pankow als auch in Neukölln als auch in Reinickendorf, Mütter mit ihren Kindern unterzubringen. Das ist auch nach der Auflösung der MutterKind-Station in Charlottenburg im Frühjahr 1998 geschehen, interjection: [Weinschütz (Grüne): Warum brauchten wir dann das Verfassungsgericht?] nämlich in insgesamt sechs Fällen – nur damit wir eine Größenordnung haben, über die wir hier reden. Im Übrigen: Die Auflösung der Mutter-Kind-Station erfolgte nicht zu einem Zeitpunkt – ich habe ihn gerade genannt –, als das Justizressort CDU-geführt war. Das nur am Rande. interjection: [Frau Oesterheld (Grüne): Das ist u n s egal!] Wir können uns allenfalls darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, eine Mutter-Kind-Station in einer Justizvollzugsanstalt zu konzentrieren oder den aktuellen Zustand beizubehalten, nämlich eine solche Möglichkeit in drei Anstalten anzubieten. Unsere Fraktion ist da relativ offen. Wir werden auch die finanziellen Voraussetzungen zu prüfen haben. Für eine entscheidende Frage halten wir es nicht. Entscheidend ist uns Folgendes: Im Vordergrund unserer Überlegungen steht zunächst das Kindeswohl, nicht die Resozialisation der Mutter. Deshalb sieht auch das Gesetz vor, dass für derartige Maßnahmen immer die Zustimmung des zuständigen Jugendamts erforderlich ist. Gerade zu Beginn der Inhaftierung besteht oft Suicidgefahr bei der straffällig gewordenen Mutter. Unsere Aufgabe ist es, dass man in derartigen Ausnahmesituationen darauf achtet, dass die Mutter nicht möglicherweise auch noch dem Kind Gewalt antut. Auch deshalb müssen wir sehr vorsichtig mit dem Thema umgehen. Wir müssen bei der Problematik auch beachten, dass das Aufwachsen von Kindern in einer geschlossenen Anstalt zu erheblichen Schädigungen bei Kindern führen kann, –
Nein, das hilft ja nicht weiter. interjection: [Zurufe von den Grünen] – jedenfalls ab dem Alter, wo für die Entwicklung Spielkameraden und andere Einflüsse notwendig sind. Nach unserer Auffassung kann deshalb eine gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind allenfalls kurzfristig erfolgen und für eine Zeit, wo dies keine Schädigung bei Kindern hervorruft. Ein letzter Punkt noch, der mich bei Ihrem Antrag überrascht hat: Wenn man die Begründung liest, stellt man sich die Frage: Warum richten wir eigentlich nur eine Mutter-Kind-Station ein, warum nicht auch eine Vater-Kind-Station? interjection: [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Frau Dr. Klotz (Grüne): Jetzt kommt der „feministische“ Charakter der CDU! – Zuruf der Frau Abg. Ströver (Grüne)]
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Ich weiß, das Strafvollzugsgesetz spricht nur von einer MutterKind-Situation, aber das stammt auch aus den 70er Jahren, wir sind einen Schritt weiter. Ich kann mir jedenfalls, wenn ich Ihre Begründung durchlese, vorstellen, dass es sehr viele Fälle gibt, wo die gleiche Problematik auch auf Väter zutrifft.
Deshalb – keine Erregung, Frau Klotz – wünsche ich mir, dass wir vorurteilsfrei über das wichtige Thema reden.
Abschließend noch einmal: Es gibt wichtigere Themen, die dieses Parlament zu erörtern hätte. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst Herr Diepgen: Vielen Dank für die sehr umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage zur Situation der Justiz in Berlin. Die Ergebnisse, die uns schriftlich vorab überreicht wurden, belegen, dass sämtliche Annahmen der Grünen aus der Begründung der Großen Anfrage nicht nur falsch sind, sie zeugen von mangelnder Sachkenntnis
und missachten die erheblichen Aufbau- und die Modernisierungsleistungen, die die Berliner Justiz insgesamt erbracht hat.
Hierfür möchte ich mich namens meiner Fraktion ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken.
Nach der Vollendung der äußeren Einheit stand der Senat vor der Herausforderung, die innere Einheit in Berlin zu schaffen. Auf die Justiz, hier insbesondere auf die Berliner Justiz kamen erhebliche Aufgaben zu. Die Menschen in der DDR haben mit ihrer friedlichen Revolution die Ketten des Unrechtsregimes gesprengt. Wir waren und sind stolz auf das Gelingen der friedlichen Revolution, mit der eine Phase der deutschen Geschichte zu Ende ging, die vielen Menschen Leid, Elend und Verzweiflung gebracht, manchen das Leben gekostet hat. Es ging eine Zeit zu Ende in der die Menschen mitten in Deutschland in Lagern des Stalinismus, in Gefängnissen und Zuchthäusern gequält und umgebracht wurden oder beim Versuch, Mauer und Stacheldraht zu überwinden, getötet wurden.
Ohne Urteil wurde die Todesstrafe vollstreckt. Die Menschen forderten Gerechtigkeit und erwarteten die schnelle Einführung des Rechtsstaates. Während im Westen der Rechtsstaat oft verhöhnt wurde, war jenen aus der ehemaligen DDR bewusst, dass der Rechtsstaat gerade die Schwachen der Gesellschaft, nicht die Mächtigen schützt. Die Mächtigen brauchen diesen Schutz nicht, sie nehmen sich, was sie wollen oder brauchen.
Halten Sie sich zurück, Herr Wieland!
Manche wollten auch Rache, andere das schnelle Vergessen. Die Aufgabe der Justiz war es zunächst, Vertrauen zu schaffen in ihre Entscheidungen und deren Vollzug. Dieses ist im Wesentlichen gelungen, auch wenn einige enttäuscht wurden. Wir erinnern uns an die Klagen der ehemaligen MfS-Mitarbeiter ebenso wie an viele Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rückgabe von Vermögenswerten. Vielen fiel es schwer zu akzeptieren, dass der Rechtsstaat manchmal auch die Falschen schützt. Bärbel Bohley sagte dazu signifikant: Wir wollten Gerechtigkeit und erhielten den Rechtsstaat.
Bei der Beantwortung der Großen Anfrage weist der Regierende Bürgermeister zu Recht darauf hin, dass die Gesetze der Bundesregierung Deutschland nicht auf alle Sachverhalte anzuwenden waren, die sich aus der Situation in der DDR ergeben haben, und für diese Sachverhalte eigentlich nicht geschaffen waren. Hieraus ergaben sich eine Fülle von Rechtsproblemen, die von der Justiz im Wesentlichen befriedigend und allgemein akzeptiert gelöst wurden. Nach Auffassung der CDU-Fraktion hat der Rechtsstaat damit seine Aufgaben erfüllt.
Die Berliner Justiz stand nach der Wende vor der Herkulesaufgabe quasi über Nacht statt für 2,1 Millionen Einwohner des Westteils der Stadt für 3,4 Millionen Einwohner in Gesamtberlin zuständig zu sein. Die DDR-Justiz war zu Recht delegitimiert, ihr Personal im Wesentlichen in einer rechtstaatlichen Justiz nicht brauchbar. Es ist daher verständlich, dass lediglich 25 Richter und 9 Staatsanwälte nach Durchlaufen des normalen Einstellungsvorganges und der Wahl durch den Richterwahlausschuss
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im Berliner Justizdienst verblieben. Es ist im Übrigen gerade das Ziel von Revolutionen – auch friedlichen –, dass die herrschende Nomenklatura durch andere ersetzt wird.
Berücksichtigt werden muss auch, dass die Haushaltssituation in den Jahren des Aufbaus nicht viel besser war als jetzt. Die CDU-Fraktion fordert deshalb auch nicht plump mehr Geld, wir waren und sind bereit, Strukturen in Frage zu stellen, um Haushaltsmittel wirksamer einsetzen zu können. So fordern wir noch einmal an dieser Stelle die neue Haftanstalt in Großbeeren in public private partnership zu errichten und zu betreiben, soweit rechtlich zulässig.
Doch zurück zum Beginn der 90er Jahre. Trotz knapper finanzieller Mittel ist es gelungen, die Amtsgerichte in Pankow, Weißensee, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg und Mitte zu modernisieren und sie zu leistungsfähigen Gerichten zu machen. Einige Amtsgerichte im Westteil der Stadt wären heute froh, wenn sie ein vergleichbares technisches und bauliches Niveau hätten. Heute freuen wir uns über das neue Familiengericht in Tempelhof-Kreuzberg und das Kammergerichtsgebäude am Kleistpark. Auch wenn es manchmal gering geschätzt wird, zur Zufriedenheit mit der Arbeit und damit der Leistungsfähigkeit des Einzelnen gehört auch das bauliche Umfeld, in dem gearbeitet wird.
Nach der zusätzlichen Arbeitsbelastung, die auf die Berliner Justiz durch wiedervereinigungsbedingte Aufgaben hinzu kamen, entstanden weitere durch die Einführung neuer Rechtsvorschriften und nach dem hauptstadtbedingten Umzug der Bundesregierung. Diese Aufgaben wurden geschultert, ohne Murren und mit vorbildlichem Pflichtbewusstsein.
In der Anfrage wird auch hervorgehoben, in welchem Umfang die Justiz ausgebildet hat und zwar in allen Bereichen. Vorbildlich auch die Fort- und Weiterbildung der Berliner Justiz und die Bereitschaft zur Modernisierung.
Ein Wort, weil das Thema vorhin angesprochen worden ist, zur P-Abteilung der Staatsanwaltschaft. Ich verstehe nicht, wie Sie in allen Sonntagsreden die Bekämpfung des Rechtsextremismus fordern und andererseits, wenn es darum geht, die Mittel dafür zu schaffen, diese bekämpfen. Diesen Konflikt müssen Sie mir bei Gelegenheit einmal erklären.
Ich möchte aber auch noch ausdrücklich auf die Einsetzung des maschinell geführten Grundbuches in den Berliner Grundbuchämtern hinweisen. Wir wissen, auch hier sind noch nicht alle Probleme gelöst. Die Justiz ist jedoch auf dem richtigen Wege.
Trotz allem: Viele Probleme sind noch ungelöst. Ich wünschte mir beschleunigtere Verfahren, geringere Terminstände, schnellere Urteile bei gleichbleibender Qualität und die Einstellung von mehr Gerichtsvollziehern, um ein erstrittenes Urteil möglichst schnell auch durchsetzen zu können. In diesem Jahr gab es zum Teil Wartezeiten von mehr als einem Jahr. Das Vertrauen der Bürger in die Justiz hängt auch davon ab, in welcher Zeit Urteile gesprochen und ggf. vollstreckt werden. Die Voraussetzung hierfür zu schaffen, bleibt die Aufgabe des gesamten Abgeordnetenhauses auch angesichts unserer Haushaltslage.
Noch ein Satz zu dem Antrag, ein eigenständiges Justizressort zu schaffen:
Ich habe im Sommer die Diskussion eröffnet
und habe gesagt: Die CDU-Fraktion setzt sich für eine Erhöhung der Anzahl der Senatoren ein, dabei bleiben wir.
werden. Wir werden in Kürze den Antrag einbringen, die Verfassung entsprechend zu ändern, um so die Möglichkeit zu geben, auch den Senatoren das zu gönnen, was Sie vorhin gewünscht haben: Zeitoasen.
Wir freuen uns schon jetzt auf die Diskussion mit Ihnen und werden Sie an Ihre heutigen Worte erinnern! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob sich die hier geführte Diskussion zum Abschluss des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags tatsächlich für die Plenarsitzung eignet. Mir hätte die Diskussion im Ausschuss genügt. Bei der Begeisterung, die ich im Plenum bemerkt habe, frage ich mich nach der Notwendigkeit, sie noch einmal im Plenum zu hören. Frau Ströver, wenn Sie es aber nun wollen, machen wir es gern!
Der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt die sogenannte Fernsehrichtlinie der EG, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates in nationales Recht um. Der Vertrag – ich erkläre dies für die Laien – bedarf der Zustimmung unseres Hauses, für die ich hiermit ausdrücklich werbe. Ich habe zwei Anmerkungen zu der Rede von Frau Ströver: Ich bedauere, dass Sie diesem Vertrag nicht zustimmen können. Anders als Sie, haben alle anderen rot-grünen Regierungen bundesweit diesem Vertrag ihre Zustimmung erteilt. Offensichtlich haben diese die Entwicklung genauso verschlafen, wie Sie es uns vorwerfen.
Ich möchte Ihnen zunächst einmal die wichtigsten Änderungen vorstellen. Hierzu gehören – anders als Frau Ströver Ihnen versuchte glaubhaft zu machen, übrigens keine Regelung zum Offenen Kanal – zum einen die Verbesserung des Jugendschutzes. Indizierte Sendungen, sofern sie überhaupt strafrechtlich nicht relevant sind, können frühestens ab 23 Uhr ausgestrahlt werden. Das ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand. Weiter trifft der Vertrag Regelungen für die Übertragung von Großereignissen im frei empfangbaren Fernsehen. Die Befürchtungen, dass Olympische Winter- oder Sommerspiele, Fußballwelt- oder Europameisterschaften sowie andere wichtige Fußballendspiele auf nationaler oder europäischer Ebene nur gegen unangemessene hohe Bezahlung der Zuschauer im Fernsehen verfolgt werden können, ist damit gebannt. Ich will hier verdeutlichen, dass dies nicht selbstverständlich war. Damit liegen auch Eingriffe in das Vermögen und Eigentum der jeweiligen Veranstalter vor.
Der Vertrag eröffnet der Werbung, dem Sponsoring und dem Teleshopping größere Handlungsspielräume. Das finde ich richtig. ARD und ZDF können ihre gesetzlich bestimmten Programme gesichert ausstrahlen, unabhängig davon, ob die Verbreitung digital oder analog erfolgt. Der Vertrag gibt den Landesrundfunkanstalten damit die ihnen zustehende Entwicklungsgarantie.
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Die Landesmedienanstalten können noch bis Ende 2003 neue Übertragungstechniken fördern. Der Vertrag regelt in Form eines Moratoriums, dass PCs, die Rundfunkprogramme empfangen können, von der Rundfunkgebühr befreit sind. Er lässt allerdings offen, wie es danach weitergeht. ZDF und ARD werden ermächtigt, Online-Dienste mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt anzubieten, allerdings ohne Werbung und Sponsoring.
Unberücksichtigt blieb leider der Berliner Wunsch nach einer ARD-Strukturreform sowie einer Neuregelung der Werbung und des Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Hierzu gehört auch zunächst die Debatte, dann eine Entscheidung über die Höhe der Rundfunkgebühren. Die CDU-Fraktion erwartet, dass der Senat bei den Verhandlungen zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag für eine funktionsgerechte Ausstattung des SFB Sorge trägt. Wir erwarten aber auch Fairness im Umgang mit den privaten Sendern. Hierzu gehört auch Wettbewerbsgerechtigkeit. Etwas anderes kann sich Berlin als Medienstandort auch gar nicht leisten.
Abschließend möchte ich noch eine Bemerkung zum Offenen Kanal machen: Bei den neuen Kommunikationsmöglichkeiten, der Qualität des Offenen Kanals und seiner mangelnden Akzeptanz bei den Bürgern stellt sich für uns die Frage nach seiner Berechtigung. Wir haben insoweit mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass es auch bei der SPD Bewegung gibt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wieland! Sie bringen einen Antrag zur Vorbildfunktion der Politik ein. Dieser Beitrag war kein Vorbild und schon gar nicht von Politikern und zwar deshalb, weil Sie vieles miteinander vermischt haben, so dass man sich schon die Frage der Redlichkeit Ihrer Ausführungen stellen kann.
Unbestreitbar haben die Politik, mehr noch die Politiker eine Vorbildfunktion, nicht nur, aber auch im Kampf gegen Filz und Korruption. Zu unserer Glaubwürdigkeit gehört, dass wir unser Handeln mit unserem Reden in Einklang bringen. Dieser Verantwortung muss sich jeder politisch Tätige stellen, ganz gleich, welches politische Amt er bekleidet. Jeder von uns weiß, dass er sein Amt – sei es als Senator oder als Abgeordneter – so zu führen hat, dass noch nicht einmal der Anschein erweckt wird, sein Handeln oder Reden sei durch Hingabe von Geschenken, Geldspenden oder sonstigen Belohnungen beeinflusst. Dies alles ist eigentlich so selbstverständlich, dass es einer gesonderten Regelung hierfür nicht bedarf.
Anlass für den hier zu entscheidenden Antrag sind zwei Vorgänge: die Dienstflüge einiger Senatoren in Privatmaschinen einiger bekannter Berliner Unternehmen und die Entgegen
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nahme eines sogenannten Organizer beim „Focus“-Fest im Herbst vergangenen Jahres. Beide Vorgänge sind unterschiedlich zu bewerten.
Die Dienstflüge von Senatoren, soweit zumindest bislang bekannt, sind weder rechtlich noch politisch zu beanstanden.
Nachdem was bisher bekannt ist, Herr Wieland. Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist es sogar die Aufgabe und die Pflicht der Senatoren, alles zu unterstützen, was der Berliner Wirtschaft nützt.
Hierzu gehören Ansiedlungsbemühungen ebenso wie das Akquirieren von Aufträgen, um Arbeitsplätze zu sichern oder noch besser, um solche zu schaffen. Soweit bekannt, haben die Senatoren die Privatflugzeuge der Berliner Unternehmen auch nur für diese Zwecke benutzt. Niemand hat die Flüge mit privaten Reisen verbunden, wie es offensichtlich in anderen Bundesländern der Fall gewesen ist.
Auch die Journalisten, die ebenfalls an diesen Flügen teilnahmen, haben offensichtlich an diesen Flügen keinen Anstoß genommen. Ich gehe davon aus, dass auch die Journalisten in ihrer unabhängigen Berichterstattung durch die Flüge nicht beeinflusst wurden.
Die rechtlichen Bestimmungen sind klar, der sogenannte Pätzold-Erlass gilt, anders als der Antrag suggeriert, auch für Senatoren. Darüber hinaus ist es unsere Aufgabe, nicht die des Senats, die Senatoren zu kontrollieren. Wir haben die Möglichkeit, Misstrauens- und Missbilligungsanträge zu stellen, wenn wir, die Abgeordneten, ein Fehlverhalten feststellen. Aus der Rechtfertigungspflicht dem Parlament gegenüber möchte ich die Senatoren nicht entlassen.
Anders ist die Entgegennahme des Organizers durch Senator Strieder auf dem „Focus“-Fest zu beurteilen. Selbst wenn er das Geschenk nicht hätte ablehnen können, wäre es seine Pflicht gewesen, dieses sofort abzugeben. Derartige Geschenke müssen dann sozialen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Seiner Pflicht ist Senator Strieder offensichtlich verspätet und erst dann, als der Fall öffentlich wurde, nachgekommen. Er hat sich dafür entschuldigt, und ich meine, das ist genug. Bei den persönlichen Belastungen unserer Spitzenpolitiker verzeihe ich ihm diese Nachlässigkeit.
Nach dem Coming-out einer Abgeordneten im Rechtsausschuss in der letzten Woche wurde die Frage aufgeworfen, ob auch die Abgeordneten sich neue Verhaltensregeln geben sollten. Unsere Fraktion ist hierüber gesprächsbereit, auch wenn wir uns von ihnen nicht viel versprechen.
Rechtlich bestehen Bedenken. Nach Artikel 38 Grundgesetz sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen und dem Wähler gegenüber verantwortlich. Jeder von uns steht unter einem ständigen Rechtfertigungsdruck für sein Handeln, sich selbst, seiner Partei und dem Wähler gegenüber. Zudem gibt es Verhaltensregeln zum Beispiel bei Inkompatibilitäten oder bei der Mitarbeit für das ehemalig MfS. Unser bisheriges Problem war nicht die Feststellung von Verstößen, sondern deren Ahndung. Dieses Problem werden wir wegen Artikel 38 auch bei neuen Verhaltensregeln nicht lösen.
Ich bezweifele auch, dass die Beeinflussung von Abgeordneten von Einladungen oder kleinen Geschenken wirklich relevant ist. Wir alle nehmen sehr viele Termine wahr. Nicht aus Vergnügen, sondern um Informationen zu sammeln, für unsere Ansichten zu werben oder um unsere Fraktion zu repräsentieren.
Ich appelliere deshalb an alle, Maß zu halten. Wir sollten nicht in eine Verdächtigungshysterie verfallen und aus jedem Besuch eines Empfangs einen Bestechungsskandal machen. Ich weiß, der Zeitgeist surft auf der Welle der Parteiverdrossenheit. Es sollte das Interesse aller Demokraten sein, sich hieran nicht zu
beteiligen. Das sind wir uns gegenüber, aber insbesondere auch unseren vielen ehrenamtlich politisch Tätigen in unseren Parteien gegenüber schuldig. – Vielen Dank!