Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 30. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste und Zuhörer sehr herzlich.

Zuerst komme ich zum Geschäftlichen: Als n e u e M i t g l i e d e r i m A b g e o r d n e t e n h a u s begrüße ich für die Fraktion der Grünen F r a u R e g i n a S c h m i d t. Sie ist für F r a u A l i c e S t r ö v e r n a c h g e r ü c k t. – Herzlich willkommen!

[Beifall]

Herr N o r b e r t S c h e l l b e r g – n a c h g e r ü c k t f ü r Wo l f g a n g W i e l a n d – ist uns bekannt. – Auch für Sie: Herzlich willkommen!

[Beifall]

Auch P e t e r S e l l i n – n a c h g e r ü c k t f ü r D r. B e r n d K ö p p l – heiße ich herzlich willkommen! Auch Sie sind einigen noch bekannt.

[Beifall]

Es wurde mir mitgeteilt, dass der CDU-Abgeordnete M a t t h i a s A n d r a e a u s d e r F r a k t i o n d e r C D U a u s g e s c h i e d e n i s t. Er wird dem Parlament als fraktionsloser Abgeordneter angehören.

[Dr. Wruck (fraktionslos): Wir werden auch bald eine Fraktion!]

Der Zuruf, dass die Fraktionslosen bald eine Fraktion bilden, ist nicht realisierbar. Zuerst müssten Sie eine Gruppe bilden. Das gab es schon einmal.

Die Fraktion der PDS erklärt ihren A n t r a g über Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zügig umsetzen – Für eine Bundesratsinitiative zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für uneingeschränkten Kindergeldbezug für türkische Staatsangehörige – D r u c k s a c h e 14/474 – mit Schreiben vom 20. Juni 2001 für erledigt. Der Antrag ist damit z u r ü c k g e z o g e n.

Zur D u r c h f ü h r u n g e i n e r A k t u e l l e n S t u n d e lagen folgende Anträge vor:

1. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen zum Thema: „Neuwahlen jetzt“,

2. Antrag der Fraktion der PDS zum Thema: „Neuwahlen: die Berlinerinnen und Berliner sollen das Wort erhalten“.

Am Dienstag haben wir uns im Ältestenrat für eine Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen zum Thema „Neuwahlen jetzt“ entschieden. Die Aktuelle Stunde werde ich dann nach der Regierungserklärung als Tagesordnungspunkt 1 B aufrufen. Diese Erklärung hat der Regierende Bürgermeister mit Schreiben vom 26. Juni gemäß Artikel 49 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zum Thema „Richtlinien der Regierungspolitik“ angekündigt. Die Erklärung werden wir als Tagesordnungspunkt 1 A im Anschluss an die Fragestunde und die Spontane Fragestunde aufrufen. Die näheren Einzelheiten teile ich Ihnen dann jeweils bei Aufruf der Tagesordnungspunkte mit.

Dann weise ich Sie noch auf den Terminplan für die Plenarsitzungen 2002 hin. Der Ältestenrat hat sich am Dienstag darauf verständigt. Ihnen liegt in Kopie der Plan auf den Tischen vor.

Für die teilweise A b w e s e n h e i t w ä h r e n d u n s e r e r h e u t i g e n S i t z u n g sind entschuldigt: Der Regierende Bürgermeister ist ab ca. 18.30 Uhr abwesend. Der Grund ist die Eröffnungsfeier der Landesvertretungen Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Er sagt aber zu, dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung zu stehen, wenn es der Verlauf der Plenarsitzung erforderlich macht. Der Weg vom Parlament zu den Vertretungen ist auch nicht sehr weit. Bürgermeister Böger wird zwischen 17.00 und 18.00 Uhr abwesend sein. Er überreicht Zeugnisse an türkische Abiturienten. Senator Dr. Körting ist etwa in der Zeit

von 17.45 bis 18.30 Uhr abwesend. Der Grund dafür ist das Grußwort an den Flüchtlingsrat. Diese Entschuldigungen hat der Ältestenrat akzeptiert.

Wir kommen nun – vor Eintritt in die Tagesordnung – zum zusätzlichen Tagesordnungspunkt

Ernennung und Vereidigung des Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin

Artikel 95 der Verfassung von Berlin schreibt vor, dass der Präsident des Rechnungshofs auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses auf Lebenszeit ernannt wird.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 10. Mai 2001 Herrn Dr. Jens Harms mit großer Mehrheit zum Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin gewählt.

Auftrag und Aufgabe des Rechnungshofs sind durch die Verfassung von Berlin und das Gesetz über den Rechnungshof von Berlin festgelegt. Durch die Verankerung in der Verfassung ist der Rechnungshof in eine besondere staatspolitische Pflicht genommen worden, denn Finanzkontrolle ist immer auch Machtkontrolle. Das gilt für den Rechnungshof, vor allem aber auch für das Parlament. Finanzkontrolle kann eine nachvollziehende oder begleitende Kontrolle sein. Material und Informationen dazu erhält das Parlament auch vom Rechnungshof – im jährlichen Prüfungsbericht oder in Sonderprüfungsberichten. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Rechnungshof ein Erfüllungsgehilfe des Parlaments ist: In Artikel 95 der Verfassung von Berlin ist aus gutem Grund festgelegt, dass der Rechnungshof eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde ist und dass seine Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen.

Macht und Einfluss des Rechnungshofs sind beträchtlich. Wenn der Rechnungshof Kritik übt, so ist dies den betroffenen Behörden, vor allem aber den verantwortlichen Senatsmitgliedern, durchaus nicht gleichgültig: Der Machtfaktor Öffentlichkeit spielt im parlamentarischen Regierungssystem eine gewichtige Rolle. Vor allem dann, wenn die Prüfung durch den Rechnungshof zeitnah erfolgt. Die Verantwortlichen sind dann noch im Amt und können zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Wechsel an der Spitze des Rechnungshofs erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Bürger den Umgang mit Steuergeldern so aufmerksam und kritisch beobachten wie selten zuvor. Das wird sich auch so schnell nicht ändern. Deshalb ist zu erwarten, dass die Arbeit des Rechnungshofs künftig noch mehr Aufmerksamkeit finden wird als bisher.

Wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung des neuen Präsidenten des Rechnungshofs. Herr Dr. Harms, ich bitte Sie, zur Vereidigung nach vorn zu kommen.

Gemäß Artikel 95 Abs. 2 der Verfassung von Berlin wird der Präsident des Rechnungshofs vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses auf Lebenszeit ernannt. Ich ernenne Sie hiermit zum Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin und verlese die Ernennungsurkunde:

Ernennungsurkunde

Herr Dr. Jens Harms wird gemäß Artikel 95 Abs. 2 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995, GVBl. S. 797, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. April 1998, GVBl. S. 82, mit Wirkung zum 1. Juli 2001 unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin ernannt.

Berlin, 26. Juni 2001

Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich überreiche Ihnen hiermit die Ernennungsurkunde.

Danke sehr, Herr Präsident!

(A) (C)

(B) (D)

Nach § 6 Abs. 4 des Rechnungshofgesetzes hat der Präsident des Rechnungshofs vor dem Abgeordnetenhaus folgenden Eid zu leisten:

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.

Der Eid kann auch ohne die Wörter „so wahr mir Gott helfe“ oder mit einer anderen religiösen Beteuerungsformel geleistet werden. Ich bitte Sie, den Eid zu leisten.

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.

[Allgemeiner Beifall]

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben den Eid geleistet. Ich wünsche Ihnen alles Gute und eine gute Hand zum Wohle Berlins.

Ich danke Ihnen, Herr Präsident!

[Allgemeiner Beifall]

Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt. Sie können Ihre Arbeit antreten.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich danke den Abgeordneten für die Wahl. Sie haben mir einen großen Vertrauensvorschuss gegeben, und ich hoffe, diesem Vertrauensvorschuss gerecht zu werden. Herzlichen Dank!

[Beifall]

Wir kommen dann zur

lfd. Nr. 1:

Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung

Das Wort hat der Abgeordnete Axel Rabbach von der Fraktion der CDU zu einer Mündlichen Anfrage über

Wann und wo geht Senator Böger baden?