Karin Hopfmann

Sitzungen

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Danke schön! – Ich habe eine Frage zu einem Beschluss, den das Abgeordnetenhaus im Juli gefasst hat, nämlich über Verbesserungen in der Abschiebungshaft Berlin; das geht sicherlich an das Innenressort. Herr Senator, wir haben mehrheitlich einen Beschluss gefasst, dass umgehend – aufgelistet in 10 Punkten – Veränderungen in der Abschiebungshaft durch die Innenverwaltung umzusetzen sind. Ich frage Sie: Welche Weisung haben Sie an die Innenverwaltung gegeben, ein entsprechendes Sicherheitskonzept, das für die beschlossenen Verbesserungen sicherlich Voraussetzung ist, zu erarbeiten, und haben Sie die Erstellung des Sicherheitskonzepts terminiert?
Herr Senator! Das ist nicht unmittelbar Bestandteil des Beschlusses gewesen, weil wir dieses Problem damals so noch nicht kannten. – Haben Sie veranlasst, dass die Praxis, dass Abschiebungshäftlingen während der zahnärztlichen Behandlung teilweise die Hände auf dem Rücken gefesselt werden, inzwischen abgeschafft wurde? Haben Sie Anweisung gegeben, dass das unterlassen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der PDS löst heute ein Wahlversprechen ein. Wir haben in unserem Wahlprogramm 1999 geschrieben, dass wir ein Gesetz zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Überwindung von rassistischer Diskriminierung auf den Tisch legen werden, was wir hiermit tun. Was nicht oft vorkommt: Wir betreten mit diesem Gesetzentwurf Neuland. Wir wollen, dass sich die Politik gesetzlich verpflichtet, Integration ernst zu nehmen,
und zwar so ernst zu nehmen, wie es der Situation auch tatsächlich entspricht.
In der letzten Woche – das Aufeinandertreffen ist nur Zufall – haben die Ausländerbeauftragte des Senats, der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg und der Präsident des Landesarbeitsamtes noch einmal die Alarmglocken geläutet, und das nicht zum ersten Mal. Sie haben auf die prekäre Bildungs- und soziale Situation der in Berlin lebenden Migrantinnen und Migranten hingewiesen. Ich nenne hier noch einmal einige Zahlen, um die Lage zu verdeutlichen: Die Arbeitslosenquote unter den Migrantinnen beträgt 35 %, unter den türkischen Berlinerinnen und Berlinern, die arbeitsfähig wären, beträgt sie sogar 42 %. Die Quote der Sozialhilfebezieher ist bekanntermaßen sehr viel größer in der Migrantenbevölkerung als in der deutschen Bevölkerung. Auch hier sind die Zahlen dramatisch angestiegen. Der Anteil an Auszubildenden allein nur im öffentlichen Dienst ist von 6,4 % 1992 auf knapp 2 % 1999 zurückgegangen, obwohl der Anteil der Jugendlichen im Alter von 16 bis 20 Jahren insgesamt 14,5 % in Berlin beträgt. Ich habe auch eine andere Zahl gefunden, aber ich gehe von diesen 14,5 % aus. Da muss man sich natürlich fragen, wie der öffentliche Dienst sich zu einer bürgernahen Dienstleistungseinrichtung entwickeln soll und wie er an interkultureller Kompetenz – wie es immer so schön heißt – in einer Weltstadt Berlin gewinnen will angesichts eines solchen Dilemmas. Oder nehmen Sie die erschreckende soziale Segregation in einigen Innenstadtbezirken, der man nun mit Quartiersmanagement beizukommen sucht. Nehmen Sie die Probleme der Jugendgewalt, zunehmender Jugendgewalt – auch und vor allem unter türkischen Jugendlichen in sozial prekären Familiensituationen.
Ich denke, Sie kennen aus der Presse der letzten Woche auch weitere aktuelle Zahlen, so z. B. die Tatsache, dass 68 % türkischer Jugendlicher die Schule nur mit einem Hauptschulabschluss oder ohne jeglichen Schulabschluss verlassen. Allerdings – wir haben im neuen Entwurf für das Schulgesetz nachgesehen und waren ganz gespannt – wir finden in diesem Entwurf keine adäquaten Lösungsvorschläge, gerade auch für diese Situation. – Herr Berger nickt, habe ich gesehen, wir sind offensichtlich einer Meinung.
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Ich denke wir haben in dieser Stadt kein Ausländerproblem, wir haben ein politisches Problem, nämlich ein Defizit an Politik, die Integration der hier lebenden Migranten in ihrer ganzen Komplexität anzupacken. Dafür unterbreiten wir nunmehr einen Vorschlag, und wir befinden uns in erfreulicher Übereinstimmung mit ganz gewichtigen Dokumenten, nämlich z. B. mit der Berlin-Studie „Strategien für die Stadt“. Da gibt es ein breites Kapitel „Austauschbeziehungen als Handlungsfeld“ und eine Abteilung „Einwanderungsstadt Berlin“, und da lese ich auf Seite 70:
Die aktive Berliner Integrationspolitik ist auszubauen. Nur bei gelungener wirtschaftlicher und kultureller Integration wird Zuwanderung zum Gewinn für die Stadt. Dem stehen Probleme und Barrieren entgegen.
Und die werden dann auch aufgezählt.
Ich finde auch an anderer Stelle – und das finde ich auch sehr interessant – den Vorschlag, Integration im Sinne kultureller Förderung gesetzlich zu verankern. – Na bitte! Nichts anderes wollen wir ja mit unserem Entwurf.
Wir befinden uns auch in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Beschäftigung und Beruf und mit den Richtlinien des Rates aus dem Jahr 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse und der ethnischen Herkunft.
Noch ein Hinweis: Die Fördermaßnahmen, die wir im arbeitsmarktpolitischen, im beschäftigungspolitischen Bereich vorschlagen, stehen nach wie vor in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Die europäischen Richtlinien weisen noch einmal darauf hin – da gibt es einen interessanten Artikel 5 –, dass Fördermaßnahmen, positive Fördermaßnahmen, keine Ungleichbehandlung sind, wenn sie dazu dienen, tatsächliche Gleichstellung herzustellen.
Meine Damen und Herren von der SPD, ich habe gehört, Sie haben vor, einiges in diese Richtung zu tun. Sie haben dazu auf Ihrem Parteitag etwas beschlossen. Herr Kollege Kleineidam, Sie sagten heute in der „taz“: Wir, die PDS, doktern an den Symptomen herum. – Nein, nein! Wir haben das lange und gründlich überlegt. Ich denke, wir legen den Finger in die Wunde, aber dazu haben wir ja dann in den Ausschüssen genügend Gelegenheit, sachlich, fachlich kompetent miteinander zu diskutieren und zu streiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kleineidam! Ich möchte an dieser Stelle wirklich intervenieren. Es kommt nun schon zum zweiten Mal vor, dass wir hier pauschal Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes angeblich diffamierten. Was stört daran, wenn wir in diesem Gesetzentwurf vorschlagen, im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu formulieren:
Die Polizei darf niemanden wegen seiner ethnisch-kulturellen Zugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Nationalität, Hautfarbe oder der Abstammung diskriminieren.
Dies steht in völliger Übereinstimmung mit den Richtlinien des Europarates zur Gleichbehandlung von Menschen auf Grund ihrer ethnischen, rassischen Abstammung. Diese Richtlinien müssen im Übrigen auch in Bundesgesetz umgesetzt werden. Das, was Sie, Herr Gewalt, vorhin zitiert haben, ist noch einmal in der Begründung formuliert. Wir begründen, warum wir es für hilfreich halten, einen solchen Punkt im ASOG zu formulieren.
Herr Kollege Trapp, hören Sie doch einmal zu! Es ist Tatsache, dass es Dokumentationen von internationalen Organisationen gibt, die auf das diskriminierende Verhalten in der Berliner Polizei in den letzten Jahren hingewiesen haben. Es haben sich sogar internationale Kommissionen damit beschäftigt. Das ist Fakt. Dagegen kann man nichts sagen. Ein zweiter Punkt ist, dass wir ein föderales Prinzip in der Bundesrepublik haben. Wenn Sie sagen, dass wir das in unserem Gesetz vergessen haben, so erwidere ich, dass wir bewusst ein Landesgesetz entworfen und bewusst nur das hineingeschrieben haben, was nach unserer Auffassung ein Landesgesetz auch leisten kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frist für die Einbürgerung von Kindern nach § 40 b des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist so gut wie abgelaufen. Sie endet nämlich – wir hören bis jetzt nichts Gegenteiliges – am 31. Dezember dieses Jahres. Wir haben uns deshalb rechtzeitig bemüht, einen Antrag einzubringen, in dem wir dafür plädieren, dass die Gebühren für die Einbürgerung dieser Kinder von 500 DM auf 100 DM gesenkt werden. Denn es gibt Familien, die mehrere Kinder haben und eine Hürde darin sehen, solche hohen Beträge zu bezahlen. Es geht um die eigenständige Einbürgerung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr – um Ihnen das noch einmal zu sagen. Sie haben das so lange verzögert und uns hingehalten, bis diese Frist nun fast abgelaufen ist. Dass diese hohen Gebühren neben der sogenannten Optionsfrist – ich weiß nicht, ob Sie wissen, was damit gemeint ist; ich kann es Ihnen hier nicht weiter erklären – für die betroffenen Kinder ein Einbürgerungshindernis ist, das hat die Ausländerbeauftragte bereits in einer Pressemitteilung vom Juni dieses Jahres für alle nachlesbar festgestellt. Ihre gegensätzliche Behauptung auf der letzten Plenarsitzung, Herr Innensenator, entspricht unserer Auffassung nach nicht den Tatsachen. Aber von Ihnen und Ihrer Partei wissen wir nun inzwischen, dass Sie durch die allzu zahlreiche Einbürgerung möglicherweise auch „die deutsche Leitkultur“ gefährdet sehen und daher solchen Anträgen nicht wohlwollend gegenüberstehen. Und da Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in diesem Zusammenhang immer wieder auf den Bundesgesetzgeber verweisen, frage ich Sie, ob denn für Städte wie Köln oder Stuttgart andere bundesrechtliche Regelungen gelten als für Berlin; denn dort konnte man offensichtlich – ohne mit dem Bundesrecht zu kollidieren – Gebührensenkungen vornehmen, weil man ein Interesse hatte, dass die betroffenen Kinder eingebürgert werden – auch diejenigen aus sozial schwachen Familien. Es scheint also weniger am Bundesrecht allein zu liegen – obwohl wir zugestehen, dass wir mit dem derzeitigen Staatsangehörigkeitsrecht bei weitem nicht zufrieden sind. Aber hier geht es um einen Ermessensspielraum der Behörden, den auszuschöpfen Sie nicht bereit sind.
Die Empfehlung des Hauptausschusses geht dahin, unseren Antrag abzulehnen. Deshalb haben wir uns entschlossen, einen Änderungsantrag einzubringen, mit dem wir eigentlich der Fraktion der SPD – die sich leider bisher mit der CDU in dieser Frage verbündet hat – entgegenkommen wollten. Ihre Kolleginnen und Kollegen in Stuttgart und Köln, meine Damen und Herren von der SPD, haben sich nicht mit dem Hinweis auf das Bundesrecht abspeisen lassen. Ich kann nur hoffen, dass Sie unserem Änderungsantrag etwas entschlossener entgegensehen und ihm doch noch zustimmen. Das läge sicher auch im Interesse Ihres Landesvorsitzenden, der die Notwendigkeit einer Senkung der Einbürgerungsgebühr eingesehen hat. Wie ich aber hörte, wollen Sie ihm keine Rückendeckung geben. Das ist eine Frage der innerparteilichen Solidarität, die müssen Sie selbst klären.
Wir brauchen kein Plädoyer an die Einbürgerungsämter, nämlich die Standesämter, den Ermessensspielraum bei der Gebührenermäßigung bezogen auf das öffentliche Interesse, das wir alle haben, oder bei Gründen der Billigkeit auszuschreiten. Die
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ämter sind allen unseren Erfahrungen nach nicht geneigt und nicht mutig genug, eigenständige Entscheidungenzu treffen. Wir fordern deshalb in unserem Änderungsantrag nichts anderes als das bereits in anderen Städten Praktizierte. Wir wollen nämlich, dass wenigstens ab dem zweiten Kind die Einbürgerungsgebühr von 500 DM auf 100 DM gesenkt wird. Es geht darum, die Regelung, die einen anderen Paragraphen des Staatsangehörigkeitsrechts betrifft, wonach Eltern und Kinder gemeinsam eingebürgert werden, auf diese Tatsache übertragen wird und für die weiteren Kinder – also ab dem zweiten Kind – die Gebühr gesenkt wird, denn ein größerer Arbeitsaufwand steht dann wirklich nicht an.
Sie haben die Wahl, unserem Änderungsantrag immer noch zuzustimmen und ein Einsehen zu zeigen. Wir denken, das ist im Interesse der Stadt Berlin. Wir haben bisher so geringe Einbürgerungsquoten in dieser Gruppe von Kindern nichtdeutscher Herkunft. Von 33 000 möglichen Fällen sind bisher nur 1 200 dieser Kinder eingebürgert bzw. Anträge gestellt worden. Wir haben uns auch gefragt, woran das liegt. Wir denken, das liegt zum Teil – es gibt auch andere Gründe – an der Hürde für sozial schwächere Familien, die Gebühr für mehrere Kinder zahlen zu können. Deshalb unser Änderungsantrag – die letzte Chance für Sie, hier mitzuziehen. Ansonsten werden wir sehen, ob sich auf der Bundesebene etwas tut, denn es muss sich etwas tun, wenn wir an Einbürgerung wirklich interessiert sind. – Danke!
Ich frage den Senat – ich weiß nicht, wer antworten möchte –: Erkundigen Sie sich nicht einmal nach der Verfahrensweise in anderen Bundesländern? Das Argumentationsmuster, dass bundesgesetzliche Regelungen vorhanden sind, ist immer wieder das gleiche. Ist Ihnen bekannt, ob andere Großstädte andere Verfahrensweisen zur Gebührensenkung gefunden haben, oder ist Ihnen bekannt geworden, dass das Bundesinnenministerium in irgendeiner Weise an der Verfahrensweise anderer Städte Kritik geäußert hätte?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es ans Eingemachte geht, dann gehen die Meinungen schon auseinander. Es ist auch eine Frage der Kriterien, die jeder in puncto Diätenerhöhung persönlich hat, nach denen er seine Entscheidung letztes Endes ausrichtet. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass die Entscheidungen der Diätenkommission für mich nicht das Kriterium sein kann, weil ich weiß, dass meine Wählerinnen und Wähler mehrheitlich diese Zustimmung nicht verstehen, nicht etwa, weil sie der Sozialneid triebe, sondern weil sie mir erzählen, wie es in den Initiativen und Projekten in dieser Stadt aussieht, die sich mühen, eine Infrastruktur am Leben zu erhalten, die ihre Arbeit machen,
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die sie gut und engagiert machen, und die mit ständigen Kürzungen konfrontiert werden, nicht nur der Sachmittel dieser Projekte, sondern vor allen Dingen mit Kürzungen der Arbeitseinkommen, auch was die Förderung über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen betrifft. Als Flüchtlingspolitikerin habe ich in erster Linie mit der Situation von Flüchtlingen in dieser Stadt zu tun.
Das ist eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Insofern liege ich, glaube ich, richtig.
Ich habe in meiner täglichen Arbeit als Flüchtlingspolitikerin in erster Linie mit der Situation von Flüchtlingen in dieser Stadt zu tun. Da bin ich auch schon mit der Meinung konfrontiert gewesen – ich nenne einen Betrag, ohne dass er auf den Pfennig stimmen muss –: 7,37 DM Versorgungsbedarf für Nahrung am Tag müssen reichen. – Ich sage Ihnen, das ist ein dürftiges Leben, wenn dies reichen soll, zumal dann noch die Möglichkeit beschnitten wurde, dass sie sich persönlich versorgen, sondern es werden ihnen einfach Lebensmittelpakete in die Hand gedrückt, und es werden im Prinzip noch Betrug und Geldschinderei damit getrieben. Es gibt einen Skandal, nicht in Berlin, aber woanders, und da wurde sehr deutlich gezeigt, dass man momentan auch Millionen verdienen kann, indem man Flüchtlinge um das ihnen Zustehende bringt. Es ist ausschlaggebend, welche Kriterien man persönlich wählt, wonach man sich ausrichtet. Ich richte mich danach aus, dass wir in dieser Stadt ein Haushaltsdefizit haben und nicht wissen, wie wir das jemals aus der Welt schaffen können, dass wir als Abgeordnete in diesem Hause Kürzungen über Kürzungen für viele wichtige Projekte und Leute beschließen, die engagiert in dieser Stadt arbeiten und für die öffentliche Hand und im öffentlichen Interesse tätig sind. Als Politikerin habe ich so etwas wie eine politische Moral, die ich mit gutem Gewissen vertreten möchte. Wenn ich hier über Kürzungen abstimmen soll, wogegen ich mich in vielen wichtigen Bereichen auch wende, dann kann ich nicht gleichzeitig meine eigenen Diäten per Abstimmung erhöhen. Das steht mir dann als Politikerin nicht zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es scheint schon so zu sein, dass wir mit Regelmäßigkeit Anträge von den Grünen und meiner Fraktion zum Asylbewerberleistungsgesetz diskutieren. Ich habe bewusst gesagt:
„nicht mit schöner Regelmäßigkeit“, denn schön finde ich diese Diskussion, die wir seit Jahren führen, schon lange nicht mehr. Ich finde sie eher ätzend und unwürdig!
Ganz bestimmt nicht in Ihrem Sinn, Herr Kollege von der CDU!
Wir hatten lange Debatten zum Sachleistungsprinzip, zu dem auch die Unterbringung in Wohnheimen gehört. Wir hatten langen Streit um die Weisung des Senats vom November 1996 – ich habe noch einmal nachgesehen –, wonach Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Rest-Jugoslawien in Zusammenhang mit den Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, was wir nicht für nötig erachtet haben – auch die Fraktion der Grünen nicht. Es gab nicht endende Proteste gegen die Einrichtung von Wohnheimen mit Vollverpflegung, die den Flüchtlingen – unserer Auffassung nach – das letzte Bisschen Menschenwürde für ein selbstbestimmtes Leben abgesprochen haben und immer noch absprechen, denn sie funktionieren noch immer. Nach dem Prinzip von Herrn Gewalt – ist er noch anwesend? – sollten wir die deutsche Hauptstadt nicht für Flüchtlinge attraktiv gestalten, aus Angst, sie gingen nie mehr nach Hause. Natürlich wissen wir, welche Gründe es für Flüchtlinge gibt, hierher zu kommen.
Die Flüchtlinge sind der Proteste inzwischen müde geworden. Sie haben resigniert. Gott sei dank nicht resigniert haben Menschen in dieser Stadt, denen die Lebensbedingungen von Asylbewerbern und von Flüchtlingen nicht egal sind. Letztens haben sich mehr als 60 dieser Leute zu einer Rundfahrt zu Orten der Unterbringung und Konfrontation von Flüchtlingen aufgemacht, und haben sich die Lebensbedingungen noch einmal konkret angesehen. Darunter waren Vertreter von Organisationen, einzelne Engagierte, aber auch Vertreter von kirchlichen Einrichtungen. Was sie dort vor allen Dingen in den Wohnheimen gesehen und vorgefunden haben, war katastrophal. Mir liegt ein solcher Bericht vor. Das Bezirksamt hat den Bericht im Übrigen auch bestätigt und einiges zur Änderung, zumindest des Schlimmsten, unternommen. Das, was in der Begründung zum Antrag der Grünen steht, ist dagegen noch sehr abstrakt in seiner Allgemeinheit und eigentlich gar nicht nachfühlbar. Was dort steht, stimmt. Ich will es hier nicht wiederholen. Es wird aber den meisten Abgeordneten wieder einmal egal sein. Sie können sich glücklich schätzen – ich tue es auch –, dass sie nicht Flüchtling in einem fremden Land sein müssen. Sie können froh sein, dass sie nicht jahrelang ein Gemeinschaftsklo mit Kleinkindern und Kranken benutzen müssen. Ich weiß nicht, wie lange Sie das aushalten würden. Sie können sich glücklich schätzen, dass Ihre Privatsphäre geschützt ist – es sei denn, der Verfassungsschutz hat ein besonderes Interesse, was ich ja nicht weiß. Aber Sie können in der Regel Ihre Wohnungstür schließen und können allein oder in der Familie sein. Ich denke, Sie wissen das zu schätzen, nur leider gönnen Sie das anderen Menschen nicht. Man muss sich das wirklich einmal vorstellen, jahrelang diese Privatsphäre nicht zu haben, darauf zu verzichten.
Ich frage mich, ob Sie meinen, dass Ihre Lebenssituation – genauso wie die heute beschlossene Erhöhung der Diäten – ein Ihnen zustehendes Privileg sei. Ich verlange nicht, dass Sie Ihre Diäten mit anderen teilen, das ist Ihre Privatsache, was Sie damit machen, aber ich wünschte, Sie könnten endlich einmal mehrheitlich dem Grundgesetz folgen und dem Grundsatz: „Die Würde des Menschen ist unteilbar.“
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion! Herr Benneter hat heute in der Debatte, in der wir über Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus diskutierten, gesagt – ich habe es mitgeschrieben –:
Der Schutz für Freiheit bedeutet Mitmenschlichkeit und Wahrung der Menschenwürde.
Und er sagte auch, dass es einen Zusammenhang gebe zwischen politischem Populismus mit Blick auf den rechten Rand der Gesellschaft und der Ausgrenzung, Diskriminierung und Ver
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folgung von Migranten, von Minderheiten, von jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Abschließend formulierte er eine Forderung:
Aufstehen, Einmischen, Zeichen setzen!
Mit der Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Fraktion der Grünen könnte durchaus ein Zeichen gesetzt werden im Sinne von Mitmenschlichkeit und Menschenwürde bewahren. Sie brauchen auch keine Angst zu haben, denn Sie tun dies sogar auf dem Boden des Gesetzes, Sie brauchen nicht einmal Zivilcourage dafür aufzubringen. Das Gesetz sagt eindeutig im § 2 – darauf bezieht sich dieser Antrag –, dass Flüchtlinge, die 3 Jahre Leistungen nach § 3 – also diese gekürzten Leistungen – erhalten haben, einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz wie jeder andere Sozialhilfeempfänger haben. Es ist auch die Möglichkeit gegeben, diese Menschen außerhalb von Wohnheimen unterzubringen. Das kann der Senat sehr wohl entscheiden, und er kann auch eine solche Ausführungsvorschrift unbesehen herausgeben.
Ich bin sofort fertig, Herr Präsident!
Herr Gewalt! Was Sie vorhin an juristischen Ausführungen zum § 2 Asylbewerberleistungsgesetz gemacht haben, das ist angesichts Ihrer Ausbildung als Jurist wirklich beschämend, davon abgesehen, dass es wieder einmal politisch beschämend ist und erneut populistisch den rechten Rand bedient hat.
Herr Senator! Ich möchte noch ein
mal nachfragen: Teilen Sie die Kritik, die auch in den Medien geäußert worden ist, dass das Agenda-21-Haus, das sehr weit abgelegen ist und von Berlinern kaum wahrgenommen wird. keine nachhaltige Wirkung hat, und dass die Gelder, die dort investiert worden sind. hätten anders eingesetzt werden können? Diese Kritik kam auch von umweltpolitischen Organisationen.
Herr Regierender Bürgermeister!
Ich entnehme Ihren Antworten, dass Sie auch die Kritik des Vor
sitzenden der Jüdischen Gemeinde Berlin, Andreas Nachama, und des Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, Herrn Friedman, nicht teilen, dass die Politik des sogenannten kritischen Dialogs inzwischen zu einem Schmusekurs übergegangen ist. Ist
das richtig?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Danke für den Hinweis, Herr Kollege – ich soll mir wohlüberlegen, was ich sage. Ich könnte dazu sagen: Sie können das in aller Ruhe in der „taz“ von gestern nachlesen, in diesem „Chaosblatt“, wie Sie dann das Blatt bezeichnen müssten, wenn Sie uns als „Chaospartei“ bezeichnen, wenn wir einmal den Finger auf die Wunden legen. In diesem „Chaosblatt“ – nach der Meinung des Kollegen – sind gestern – –
Das mache ich ja!.
Ich weise nur auf das Wort „Chaospartei“ hin. – Da stand gestern unter der Überschrift: „Ein fröhliches Milliardengrab“ – genau darauf hat mein Kollege hingewiesen –:
Es ist jetzt schon klar, dass die Expo eine glänzende Werbeund Verkaufsveranstaltung für die sogenannten global players sein wird, und jetzt schon klar, dass es die Steuerzahler dieses Landes, die Bürgerinnen und Bürger mindestens 400 Millionen DM Defizit kosten wird.
Das ist aber nur das Minimum. Da private Investitionen der von Ihnen so beschworenen Wirtschaft in ausreichendem Maße fehlen, ganz anders konzipiert waren, werden noch einmal einige Hundert Millionen DM dazukommen. Es ist wirklich so, wie schon einer der Kollegen in seinem Beitrag sagte: Es wird mehr als eine Milliarde DM Defizit geben, die die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für diese Verkaufs- und Showausstellung aufbringen müssen.
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Zu den Berliner Projekten: Es ist nicht so, dass wir alle diese Berliner Projekte hier negativ darstellen wollten – im Gegenteil. Aber ich frage Sie: Sind nachhaltige Projekte nicht auch ohne eine Expo, ohne eine solche Ausstellung notwendig? Wir haben sie in Berlin verdammt nötig. Es hat eine Enquete-Kommission gegeben, die in zwei dicken Bänden dargestellt hat, was nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung für Berlin sein soll und welche Projekte dafür notwendig sind. Sie sind auch unabhängig von der Expo notwendig und durchführbar.
Tourismus beflügeln, mehr Ausländer kommen nach Deutschland: Klar, deshalb hat Hannover gleich ein sogenanntes Expogefängnis gebaut, das in ein Abschiebegewahrsam umfunktioniert werden soll.
Nein, das mache ich nicht. Aber ich weiß – –
Ich glaube, das mache ich die ganze Zeit, indem ich auf Herrn Borghorst eingehe.
Herr Borghorst, es geht nicht darum, etwas zu chaotisieren. Es geht auch nicht darum, sicherlich wichtige ökologische nachhaltige Projekte negativ darzustellen. Ich will aber hervorheben, dass sie unabhängig von dieser Expo für Berlin notwendig sind.
Die Rechnung wird nach der Expo aufgemacht, Herr Borghorst. Sie haben die Expo hoch gelobt. Wir werden sehen, wenn die Rechnung präsentiert wird, ob das, was Sie gesagt haben, wirklich aufgeht. Wir glauben nicht daran.
Danke schön! Ich habe eine Frage an den Innensenator! Herr Innensenator, Sie haben auch medial erklärt, es sei Schluss mit lustig, und Sie haben vor, in diesem Jahr die in Berlin noch verbliebenen 20 000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien so schnell wie möglich loszuwerden, in dem ihnen beispielsweise auch die Aufenthaltsrechte entzogen werden. Wie wollen Sie bewerkstelligen, dass innerhalb kürzester Zeit 20 000 dieser Flüchtlinge – oder angenommen, es sind nur die Hälfte davon – nach Ex-Jugoslawien zwangsweise zurückgeführt werden?
Herr Innensenator! Was die Freiwilligkeit betrifft, haben Sie sich einmal im Büro der Ausländerbeauftragten erkundigt, wie viele der ursprünglich geplanten assistierten Gruppenrückkehrprojekte nach Bosnien-Herzegowina realisiert wurden oder wie viele bis heute nicht realisiert werden konnten, was die Lebensbedingungen dieser Menschen betrifft, und dass im Kosovo 100 bis 200 Millionen Dollar für Wiederaufbau der zerstörten Häuser und Infrastruktur fehlen, beklagt durch den UN-Beauftragten. In welches Verhältnis setzen Sie das zu der Absicht, 20 000 Flüchtlinge zurückzuschicken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Rauskolb! Sehr geehrter Herr Innensenator! Was da so harmlos unter dem Namen „Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung“ daherkommt, ist in Wirklichkeit ein großes Kuckucksei, das uns in das Nest gelegt werden soll. Oder versucht da vielleicht die CDU, ihren Koalitionspartner über den Tisch zu ziehen? Wir werden es sehen.
Worum geht es? – Mit der Änderung der Ausführungsvorschriften zur Verwaltungsgerichtsordnung soll ein Rechtsgut abgeschafft werden, nämlich das Rechtsgut des Widerspruchs gegen behördliche Entscheidungen im Bereich der Innenverwaltung. Die von der Änderung betroffene Rechtsmaterie ist in der Vorlage nachlesbar. Dort steht in der Begründung – daraus wird es deutlicher:
Durch die vorgesehene Fassung des § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung wird das Widerspruchsverfahren bei ausländerbehördlichen Entscheidungen künftig entfallen, wenn und soweit diese Entscheidungen im Zusammenhang mit der Begründung oder Durchsetzung der Ausreisepflicht stehen.
Nach meinen Informationen wollten Sie ursprünglich noch ganz andere Dinge im Widerspruchsverfahren aushebeln, aber das ist Ihnen nicht gelungen.
Wie wird nun der jetzige Vorschlag begründet? – Erstens wird eine Öffnungsklausel in der Verwaltungsgerichtsordnung als Bundesgesetz herangeführt und eine Änderung aus dem Jahre 1996, durch die der Landesgesetzgeber das Widerspruchsverfahren für bestimmte Rechtsbereiche ausschließen kann. Zweitens soll Verwaltungshandeln effektiver gestaltet werden. Dazu dient der Hinweis darauf, dass von 12 316 Widersprüchen in den Jahren 1997 bis 1999 nur 183 positiv im Sinne des Antragstellers entschieden wurden, und damit eigentlich kein Bedarf vorliege.
Drittens wird die jahrelange Nichtdurchsetzungsfähigkeit der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerberinnen und -bewerber, von Bürgerkriegsflüchtlingen oder von illegal Eingereisten beklagt. Mit der Gesetzesänderung solle ein „Beschleunigungseffekt“ im Verwaltungshandeln erreicht werden, also in der
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Durchsetzung der Ausreisepflicht, sprich im Vollzug der Abschiebungen. Genau das ist der Punkt. Hier wurde nach einer rechtlich zulässigen Lösung gesucht, wie man unliebsame Menschen schneller loswerden kann. Die Antragsteller machen nun, dieses Ziel listig bewerkstelligen zu können und dabei angeblich 210 270 DM für den lädierten Landeshaushalt einsparen zu können.
Bei allen demokratisch verfassten Menschen müssten hier die Alarmglocken läuten.
Hier liegt der Versuch einer Gesetzesänderung vor, der erstens politisch indiskutabel ist, weil er grundlegende demokratische Rechte von Bürgerinnen und Bürgern in einem Rechtsstaat massiv einschränkt. Für mich sind Ausländerinnen und Ausländer, die hier leben, auch Bürgerinnen und Bürger.
Zweitens wird dabei gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, denn vom Recht auf ein Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen werden hier nur Ausländerinnen und Ausländer ausgeschlossen. Versuchen Sie das einmal für Bürgerinnen und Bürger in durchaus existenziell wichtigen Situationen in anderen Bereichen! Oder prekär gesagt: Schaffen Sie doch das Widerspruchsverfahren im Zuge der Gleichbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger Berlins ab! Sie könnten wirklich Millionenbeträge in diesem Haushalt sparen. Aber mit einer demokratischen bürgernahen Verfasstheit der Verwaltung hätte das nichts mehr zu tun. Ist das der Sinn von Verwaltungsreform?
Der vorliegende Versuch der Gesetzesänderung ist in einem weiteren Punkt verfassungswidrig oder zumindest verfassungsrechtlich bedenklich: Er unterhöhlt das Prinzip der konkurrierenden Gesetzgebung. – Ich verweise auf die Artikel 72 und 74 Grundgesetz –, weil es das Ausländergesetz als Bundesgesetz verletzt. Im Ausländergesetz steht im § 71 Absatz 3 lediglich, dass nur gegen die Versagung einer Duldung kein Widerspruch stattfindet – ansonsten ist er zulässig, also auch bei Widerrufen der Duldung, Ausreiseaufforderungen und anderen Bescheiden des Landeseinwohneramts.
Die Öffnungsklausel in der Verwaltungsgerichtsordnung berechtigt den Landesgesetzgeber noch lange nicht, Bundesgesetz und damit den Grundsatz der Bundestreue zu verletzen. Das allerdings verschweigen uns die Verfasser des Begründungstextes.
Die auch auf den zweiten Blick ziemlich chaotische Begründung verschweigt uns aber noch eine ganze Reihe weiterer Informationen, nämlich die, dass Widerspruchsverfahren im Verwaltungshandeln eine sehr wichtige Filterfunktion haben. Wenn von 12 316 Widersprüchen nur 183 positiv entschieden werden, heißt das noch lange nicht, dass das Verfahren uneffektiv ist. Hier ist die Frage zu stellen, wie die Qualität der Bearbeitung von Widersprüchen in der Verwaltung ist. Sind die Beamten oder Angestellten überfordert? Wird hier schlampig gearbeitet? Wenn es dafür eines Beweises bedarf, dann sehen Sie sich an, in wie vielen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten positiv entschieden wird, nicht nur in 1,5 % der Fälle, sondern ich gehe von etwa 20 % aus, aber wir werden die genauen Zahlen eruieren.
Hier wird also versucht, Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, die für alle gelten – unabhängig von der Staatszugehörigkeit –, massiv auszuhebeln. Das gilt auch für die Bewahrung von Rechtsgütern, die für Ausländerinnen und Ausländer ohnehin schon in weiten Teilen aufgehoben sind. Einer solchen Politik werden wir nicht zustimmen.
Herr Staatssekretär! Angesichts Ihrer Ausführungen hier verstehe ich die Informationen der Servicegesellschaften gegenüber den freien Trägern nicht, die zu Anfang des Jahres gegeben wurden.
Was werden Sie unternehmen, um den freien Trägern ihre Existenz im Laufe des Jahres zu sichern? Anscheinend gibt es unterschiedliche Informationen, die nicht gedeutet werden können.