Steffen Zillich
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Herr Senator! Darf ich Ihre Antwort auf die erste Frage, dass Fragen aufgeworfen worden seien, so verstehen, dass Ihnen zumindest Zweifel gekommen sind, ob die Praxis der Fesselung bei den Arztbesuchen richtig und verhältnismäßig ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gewalt, das Stück, das Sie hier eben gegeben haben, war von bemerkenswerter Schlichtheit.
Einerseits Werthebach, Saberschinsky und die CDU als die Guten; andererseits die Grünen, die PDS, die Demonstranten und Gewalttäter alle gleich, alle die Bösen.
Diese ebenso bequeme wie falsche Darstellung lässt nichts Gutes für diese Stadt ahnen. Ich habe sehr den Eindruck, dass die CDU ihr Heil darin sucht, billige Freund-Feind-Klischees zu bedienen.
Sie wollen polarisieren und nehmen es dabei mit der Wahrheit nicht allzu genau.
Die Wirklichkeit des 1. Mai 2001 in Berlin war um einiges vielschichtiger, als mein Vorredner sie hier dargestellt hat. Es gab eine große Anzahl von politischen Veranstaltungen, von Festen. Alle verliefen friedlich. Es gab die DGB-Demonstration, es gab Feste in den Bezirken. Auch die Demonstration gegen Demonstrationsverbote, die die PDS-Bundestagsabgeordnete Angela Marquardt angemeldet hat, verlief ohne jeden Zwischenfall.
Und – nebenbei bemerkt – das war auch keine Privatveranstaltung von Angela Marquardt und der PDS mit Autonomen, sondern es gab noch andere Mitveranstalter, z. B. die Jungsozialisten in der SPD, die Grüne Jugend und Bürgerrechtsorganisationen wie beispielsweise die Humanistische Union.
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Und wenn Sie jetzt – wie Sie es seit einigen Tagen tun – eine Kampagne in dieser Stadt führen, indem Sie politische Personen gezielt diffamieren, dann hat das mit den Problemen, über die wir im Zusammenhang mit dem 1. Mai reden müssen, rein gar nichts zu tun. Es ist auch unanständig.
Es gab am 1. Mai viele friedliche Demonstrationen. In der Stadt wurde der 1. Mai so begangen, wie er begangen werden muss als ein Feiertag, als ein Tag der politischen Auseinandersetzung. Es gab jedoch auch – und auch das ist leider Tradition in dieser Stadt – schwere Krawalle.
Sie waren schwerer als in den vergangenen Jahren. Es gab eine große Anzahl junger Menschen, die diesen Tag zum Anlass nahmen, sich – oft ohne fassbares politisches Motiv – Straßenschlachten mit der Polizei zu liefern. Gründe gibt es dafür viele; eine Rechtfertigung gibt es dafür nicht.
Aber Politik muss sich daran messen lassen, wie sie mit einem solchen Eskalationspotential umgeht. Trägt sie zur Befriedung bei, oder eskaliert sie die Situation? – Der Innensenator hat eskaliert, und so war das Desaster programmiert. Man darf sich die Frage stellen: Wollte er das vielleicht sogar?
Herr Werthebach hat dafür gesorgt, dass das fatale Bild entstanden ist, die NPD darf demonstrieren und die Linken, die Antifaschisten, nicht.
Dies hat nicht nur in erheblichem Maße die ohnehin angespannte Stimmung angeheizt, sondern hat – auch zu Recht – zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Zwar stimmt es, dass Herr Werthebach beide Demonstrationen verboten hat, aber er wusste genau, dass sein Verbot der NPD-Demonstration keinen Bestand haben konnte.
In dieser Situation hat er bewusst in Kauf genommen, dass durch das Verbot der AAB-Demonstration dieses fatale Bild entstanden ist.
Der Innensenator hat im Innenausschuss gesagt, das Verbot der Demonstration sei eine politische Entscheidung. Da hat er Recht. Er hat diese politische Entscheidung gegen den Rat der Fachleute aus den Polizeidirektionen, gegen den Protest der Gewerkschaft der Polizei getroffen. Er und sein Polizeipräsident haben im Vorfeld des 1. Mai jegliche Idee von Deeskalation über Bord geworfen und stattdessen durch markige Worte wie „niedrige Eingreifschwelle“, „hartes Durchgreifen“ und „niemand soll auf einen Befehl warten“ die Situation angeheizt. Sie haben dies getan auf dem Rücken der Polizeibeamten.
Und der Innensenator ist verantwortlich für einen Polizeieinsatz, der die gewalttätigen Auseinandersetzungen auf den Mariannenplatz trieb. Auf dem Mariannenplatz fand ein großes Maifest statt. Ich war da. Ich stelle Ihnen einmal dar, wie es dort aussah. Dort waren im Laufe des gesamten Festen gut 25 000 Leute. Der Platz war seit dem Mittag voll. Es waren zwei Bühnen dort. Es gab 50 Stände. Es fand ein großes Kinderfest dort statt. Es gab eine Hüpfburg. Es waren viele Familien da, viele Kinder. Die Menschen haben getanzt, die Menschen lagen einfach auf der Wiese. Es war eine ganz friedliche Feststimmung.
Wie ging man nun mit diesem Fest um? – Im Vorfeld wurde durch die Demonstrationsverbote dafür gesorgt, dass der Mariannenplatz der einzige Ort war, an dem man sich in diesem Teil
Kreuzbergs nach 15 Uhr aufhalten konnte. Menschen, die man dazu bringen wollte, sich woanders hinzubewegen, hat man aufgefordert, in Richtung Mariannenplatz zu gehen.
Die Polizei hat dafür gesorgt, dass die Krawalle auf den Platz gedrängt worden sind. Dann hat die Polizei das Fest gestürmt. Festbesucher gerieten in Panik. Mütter mit Kindern wussten nicht, wohin.
Menschen, die einfach nur weg wollten, wurden durch die Polizei daran gehindert, den Platz zu verlassen. Viele von ihnen fanden sich in Polizeikesseln wieder und schmücken so die polizeiliche Erfolgsstatistik der Festnahmen. Und Werthebach sagt danach, es sei ein Erfolg des Polizeieinsatzes gewesen, die Auseinandersetzungen auf den Mariannenplatz zu beschränken. Herr Werthebach! Ich will nicht so weit gehen, Ihnen zu unterstellen, dass Sie dies bewusst so geplant hatten, obwohl es für diese Annahme gute Gründe gibt. Die politische Verantwortung für einen Polizeieinsatz, der zu einer solchen Situation führt, tragen Sie in jedem Fall. Und wer die politische Verantwortung für ein solch gefährliches Desaster trägt, der sollte es unterlassen, in einer Weise auf andere mit Fingern zu zeigen, wie Sie es tun.
Noch am Abend des 1. Mai stellte sich Werthebach vor die Fernsehkameras, ohne irgendetwas ausgewertet haben zu können – die Krawalle, die er versprochen hatte, mit seiner Verbotsund Eskalationsstrategie zu verhindern, liefen noch –, und erklärte: „Wir machen im nächsten Jahr auf jeden Fall so weiter mit Verbot und Eskalation.“
Wer so agiert, zeigt, dass es ihm um etwas anderes geht als um einen friedlichen 1. Mai; er nährt den Verdacht, auch am 1. Mai Anlässe zu suchen und zu schaffen, um seiner eigentlichen Absicht, seinem Kreuzzug gegen das Versammlungsrecht, Nahrung zu liefern.
Wir sagen ganz klar: Mit der PDS wird es eine Einschränkung des für die Demokratie elementaren Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit nicht geben. Es darf keine Situation geben, in der Menschen, die ihr Grundrecht ausüben wollen, dies nur nach Belieben des Innensenators tun können, zumal dieses Innensenators!
Es kann auch nicht sein, dass der Innensenator schon jetzt, im Mai 2001, jeden, der im nächsten Jahr in Kreuzberg feiern oder demonstrieren will, kriminalisiert und in die Ecke von Straftätern stellt. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Wollen Sie den 1. Mai in Kreuzberg verbieten? – Eine Haltung, dass jeder, der sich am 1. Mai in Kreuzberg aufhält, selbst Schuld ist, wenn er festgenommen wird oder „eins auf die Mütze“ bekommt, hat nicht nur mit einem Bild von Berlin als weltoffene, liberale Metropole nichts zu tun; Sie hat auch mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.
Der Innensenator agiert nach der Devise „Nach dem Desaster ist vor dem Desaster“ – so schrieb der „Tagesspiegel“. Er agiert wie jemand, der mit dem Kopf gegen eine Mauer rennt und der, wenn er merkt, dass er nicht durchkommt, den Schluss zieht, beim nächsten Mal einen größeren Anlauf zu nehmen. Das Schlimme daran ist, dass es die Köpfe von Demonstranten und Polizeibeamten sind, die in Folge dieses fatalen Irrtums schmerzen.
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Es kommt nun darauf an, dieses bornierte „Weiter so!“ des Innensenators zu verhindern und auch die Spirale der Krawallrituale am 1. Mai zu durchbrechen. Das heißt zuerst: Es gibt zur Deeskalation keine Alternative.
Die Deeskalation ist keine Garantie, aber es gibt zu ihr keine Alternative. – Das bedeutet, dass die Erfahrungen und Konzepte, die es in der Polizei dazu gibt, weiter entwickelt und angewandt werden und dass nicht auf dem Rücken und gegen die Warnungen der Polizei jemand sein politisches Süppchen kocht.
Deeskalation heißt auch vor allem: Reden und nicht Aufmuskeln. Deshalb schlagen wir vor, alle Beteiligten – Innenverwaltung, Polizei, Polizeigewerkschaft, Anwohner, Demonstrations- und Festveranstalter, Bezirksamt, Demonstrationsbeobachter – an einen Tisch zu holen, um über Wege zu reden, wie man einen friedlichen 1. Mai garantieren kann.
Ein „Weiter so!“ darf es im nächsten Jahr nicht geben. Und es liegt in der Verantwortung dieses Hauses, liebe Kollegen von der SPD, dafür zu sorgen, dass Werthebachs Linie sich im nächsten Jahr nicht durchsetzt. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst an die Ausgangssituation erinnern, der wir dieses Gesetz zu verdanken haben. Das Landesamt für Verfassungsschutz produzierte Skandal um Skandal. Die Affäre Otto D., das Ausspähen der PDS durch ehemalige Stasi-Mitarbeiter,
und in dieser Situation, wo wohlgemerkt das Öffentlichwerden der Skandale und nicht die Skandale selbst, auch Sie, Herr Werthebach, unter Druck geraten ließen, sahen Sie sich zu einem Befreiungsschlag genötigt. Sie kündigten an, das Landesamt für Verfassungsschutz aufzulösen. Sehr schnell wurde klar, dass damit nicht die Auflösung des Geheimdienstes gemeint war, das hätte denn auch zu sehr überrascht, sondern dass es darum ging, das Amt in eine Abteilung der Innenverwaltung zu überführen. Das Handeln des Geheimdienstes sollte nicht für die Öffentlichkeit, die Gesellschaft transparenter werden, sondern vor allem für Sie, Herr Innensenator.
Die Chance, das skandalgeschüttelte Amt grundsätzlich zu reformieren, ist mit diesem Gesetz gründlich vertan worden.
Wenn man über den Verfassungschutz spricht, muss man zuerst über die Frage reden, ob ein Geheimdienst denn ein geeignetes Mittel sein kann, Demokratie und Verfassung zu schützen. Wie Sie wissen, sind wir der Auffassung, dass dem nicht so ist, denn ein zentraler Grundsatz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist, dass staatliches Handeln, dass Verwaltung öffentlich, für Bürgerinnen und Bürger durchschaubar und transparent sein muss. Sie muss dies sein, um kontrollierbar sein zu können. Und ein Geheimdienst oder Nachrichtendienst ist dies nicht, er wird gerade dazu eingerichtet, um geheim, undurchschaubar agieren zu können. Deshalb sind wir der Ansicht, dass solche Dienste – also auch der Verfassungsschutz – für die Demokratie keine Hilfe, sondern eine Gefahr darstellen.
Herr Senator, warum denn ausgerechnet der Verfassungsschutz ein Instrument sein soll, mit dem „mit aller Liebe“, wie Sie sagten, gegen vermeintliche oder tatsächliche Verfassungsfeinde vorgegangen werden soll, bleibt auch im Dunkeln.
Den besten Schutz für eine Demokratie stellt unseres Erachtens eine demokratisch gesinnte Öffentlichkeit dar.
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Die beste Abwehr von Gefahren für diese Demokratie ist öffentliche Aufklärung über diese Gefahren und öffentliche Auseinandersetzung mit ihnen. All dies kann ein Verfassungsschutz nicht bieten. Dass dem so ist, zeigt auch die eigenartige Geheimniskrämerei um den NPD-Verbotsantrag vor dem Verfassungsgericht.
Ich sage gleich etwas dazu! – Da werden durch die Geheimdienste Informationen gesammelt und auf vielen Seiten aufgeschrieben, die deutlich machen sollen, weshalb diese Partei so gefährlich ist. Weil es Geheimdienstinformationen sind, werden sie nicht veröffentlicht, werden sie geheim gehalten, können also für eine Aufklärung der Öffentlichkeit und eine offensive Auseinandersetzung nicht genutzt werden.
Die PDS – wir sind darauf angesprochen worden – hat immer kritisiert, dass die Auseinandersetzung um das NPD-Verbot eine solche zentrale Stelle erhält, weil dadurch andere wichtigere Erscheinungen von Rechtsextremismus, wie z. B. eine rechtsextreme Subkultur, nicht untersucht werden und in Vergessenheit geraten. Das halten wir für gefährlich. Wir haben auch gesagt, die Ankündigungspolitik des Bundesinnenministers und anderer Landesinnenminister ist gefährlich, weil unklar bleibt, ob das Verfassungsgericht einem solchen Antrag stattgäbe. Fatal wirksamer als die Signalwirkung eines NPD-Verbots wäre ein abgelehnter Verbotsantrag. Ich persönlich – um das auch zu sagen – halte ein solches NPD-Verbot für das falsche Mittel in der Bekämpfung des Rechtsextremismus.
Wo wir gerade bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus sind – das wird in letzter Zeit als Begründung für die Notwendigkeit des Verfassungsschutzes dargestellt. Gucken wir uns doch einmal an, wie der Verfassungsschutz mit diesem Problem umgegangen ist. Als einer der letzten in der Gesellschaft hat der Berliner Verfassungsschutz die Ernsthaftigkeit dieses Problems erkannt.
Das angebliche Frühwarnsystem musste erst durch eine gesellschaftliche Debatte darauf hingewiesen werden.
Was der Verfassungsschutz an Bewertungen abzugeben hatte, war viel früher und viel fundierter – am Anfang war das noch an den Quellennachweisen in den Berichten des Verfassungsschutzes nachzuvollziehen – bei Wissenschaftlern, bei Publizisten, bei gesellschaftlichen Initiativen zu erfahren.
Wir haben zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht. Wir haben insbesondere beantragt, die geheimdienstlichen Mittel, also die Bespitzelung, vor allem die Bespitzelung durch technische Mittel, den Einsatz dubioser Informanten, mit dem wir in Berlin genug Erfahrung haben, und vor allen Dingen wegen der Unkontrollierbarkeit des Einsatzes solcher Mittel zu streichen. Wir stehen mit unserer Position nicht allein. Dass die SPD diesen Mitteln auch sehr skeptisch gegenübersteht, hat die Debatte im Sommer gezeigt. Nicht umsonst hat die SPD eifrig versucht, den Einsatz solcher Mittel einzuschränken und den Verfassungsschutz hier an die Kette zu legen. Sie setzte sich mit dieser zwar inkonsequenten, aber gleichwohl vernünftigen Überlegung nicht durch.
Wir haben weiterhin die Einfügung einer Aggressionsklausel beantragt. Da dachten wir, dass die Koalition mitgehen könnte. Wir haben nämlich beantragt, dass der Verfassungsschutz seine Beobachtung auf Gruppen beschränken soll, die eine aggressivkämpferische Haltung gegen die Verfassungsordnung an den Tag legen. Der Innensenator hatte bei seinen Reformüberlegungen selbst angekündigt, der Verfassungsschutz solle sich vor allem stärker auf Gruppen konzentrieren, die gewaltbereit sind und gewalttätig vorgehen. Von diesem Vorsatz war im Gesetzentwurf nichts zu sehen. Deswegen haben wir beantragt, die Aggressionsklausel einzuführen. Das ist abgelehnt worden.
Des Weiteren bleiben alte Hüte in dem Gesetz. Wir haben beantragt, die Beobachtung Minderjähriger einzuschränken, die Auskunftsrechte Betroffener zu stärken. All dies ist nicht geändert worden. Was eingeführt wurde, was tatsächlich Verbesserungen bringt, ist die Möglichkeit des Ausschusses, eine Vertrauensperson einzusetzen. Aber auch hier bleibt die Frage, ob diese Vertrauensperson einer Geheimdienstlogik verpflichtet ist oder ob sie das Auskunftsinteresse unterstützt. Auch eine Innenrevision ist insbesondere aus der Sicht des Innensenators zu begrüßen, wenn er die Möglichkeit haben will, zu untersuchen, was dieser Verfassungsschutz tatsächlich macht.
Herr Senator Böger! Fühlt sich der Senat in seiner von Ihnen dargestellten Einschätzung dadurch bestätigt oder unterstützt, dass auf Bundesbene z. B. vom innenpolitischen Sprecher der Bündnisgrünen Cem Özdemir, aber auch von Vertretern der SPD oder auch von Persönlichkeiten wie Burkhard Hirsch oder Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Auffassung vertreten wird, dass die genannte Organisation im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz nichts zu suchen hat?
Ich frage den Herrn Bürgermeister Böger: Der Regierende Bürgermeister hat im September in einer Debatte dargestellt, dass Berlin quasi auch Zufluchtsort für von rechter Gewalt bedrohte Menschen aus dem Umland geworden ist. Vor diesem Hintergrund möchte ich von Ihnen wissen, ob sich der Senat dafür einsetzen wird, dass sich Asylbewerber, die beispielsweise in Brandenburg Opfer rechter Gewalt geworden sind, nach Berlin übersiedeln dürfen, wenn sie denn einen solchen Antrag stellen.
Herr Senator! Teilt der Senat die Auffassung des Abgeordnetenhauses, die es mit dem Beschluss über dieses Gesetz zum Ausdruck gebracht hat, dass öffentliche Verwaltung grundsätzlich transparent gegenüber dem Bürger sein soll? Deswegen wurde das Akteneinsichtsrecht ja eingeräumt.
Ich möchte gleich im Anschluss den Senat fragen, ob er eine politische Haltung für konsistent hält, auf der einen Seite schwerere Strafen und mehr Haftstrafen zu fordern und auf der anderen Seite zu sagen: Die Gefängnisse bitte nicht bei uns!
Zweitens frage ich, mit welchem Personal der Senat neue Haftanstalten betreiben will angesichts der Situation, dass tendenziell die Haftplatzzahlen immer gestiegen sind, die Anzahl der Beschäftigten aber immer gesunken ist.