Jürgen Radebold

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind nur noch Ergänzungen notwendig, die von meinen Vorrednern nicht vorgebracht wurden. Tatsache ist, dass Illegalität und Betrug Ursache einer Verschärfung des Gesetzes sind. Das ist zwar gegen unsere Philosophie; wir wollen eigentlich deregulieren und nicht noch mehr Bürokratie. Aber wenn Menschen die Gesetzeslücken so ausnutzen, dass sie zum Schaden der Umwelt, Berlins oder anderer privater Eigner damit Missbrauch treiben, müssen wir handeln.
Frau Hämmerling, ich bestätige noch einmal, was mein Vorgänger gesagt hat. Der Bundestag hat beschlossen, und der Bundesrat hat beschlossen. Dennoch haben wir eine geringfügige Verschärfung dieser Gesetzesnovelle vorgenommen. Wir gehen bei der Sicherungsleistung nicht von dem Wörtchen „kann“ wie die bundesrechtliche Regelung aus, sondern wir haben uns im Umweltschutzausschuss darauf geeinigt – das hat der Bauausschuss getragen –, dass wir mit dem Wort „soll“ die Sicherungsleistung verbindlicher vorschreiben, als es im Bundesgesetz vorgesehen ist.
Ich kann mich kurz fassen; es ist ein Beispiel, wo alle Fraktionen dieses Hauses das Handeln für richtig ansehen. Ich bitte Sie wie meine Vorredner um Zustimmung zur Änderung der Bauordnung. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstaunlich, was man bei einem so kurzen Antragstext doch an Lobhudeleien für die eine Partei und Beschimpfung für die anderen loslassen kann. Ich lobe einmal nicht die SPD und nicht den Senat, sondern rede zu dem Antrag, wie er vorliegt.
Herr Cramer, ich sehe es im Ansatz so wie Sie: Es geht für mich an dieser Stelle auch um ein demokratietheoretisches Problem. Ich beurteile es allerdings anders. Wenn Sie schauen, womit wir uns zum Nahverkehrsplan inhaltlich beschäftigen, dann ist das ein Haufen theoretischer, technokratischer Ermittlungen. Wir reden dort über Haltestellenabstände, wir reden über die Betriebszeiten des öffentlichen Personennahverkehrs, wir reden über Haltestellengestaltung, wir reden über die Leistungsangebote, die letzten Endes aus dem Bedarfsplan abgeleitet werden. Ich glaube, dass es in der gegenwärtigen Formulierung des Gesetzes deutlicher wird, wer welche Verantwortung im Lande Berlin wahrzunehmen hat. Herr Cramer, wir werden niemals mit dem Nahverkehrsplan einen konkreten Finanzierungsplan beschließen – das ist sicherlich auch nicht Ihre Absicht –, sondern den beschließen wir mit der Investitionsplanung und mit dem Haushalt. Der Nahverkehrsplan soll nur Rah
menbedingungen setzen. So wird es auch bleiben. Insofern denke ich nicht, dass es bisher negative Erfahrungen damit gibt. Denn, Frau Matuschek, auch wenn Sie den Nahverkehrsplan durch das Parlament beschließen lassen, wird es dazu keine anderen inhaltlichen Mehrheiten geben. Insofern wäre es keine Beschleunigung, diesen Nahverkehrsplan über das Parlament in Gang zu setzen. Sie haben mit Recht die langen Zeiten der Erarbeitung beklagt.
Wenn wir die Diskussion um einzelne Haltestellenabstände im Parlament führen, dann verbessern wir am Verfahren und der Qualität nichts. Wir sollten im Ausschuss noch einmal völlig unideologisch und sachlich abklären, ob wir die Verantwortung nicht doch deutlich zwischen Exekutive und Legislative getrennt belassen wollen. – Herr Präsident, die Kollegin Matuschek hat eine Frage, die ich zulassen würde.
Frau Matuschek, ich halte das nicht für vergleichbar. Aus dem Flächennutzungsplan werden konkrete Bebauungspläne in der Umsetzung zum Handeln vor Ort entwickelt. Im letzten Nahverkehrsplan waren die Schwerpunkte die Haltestellenabstände – subsumiert unter dem Begriff Erschließungsstandard – Erreichbarkeit der Zentren und Taktzeiten für die jeweiligen Verkehrszeiten. Das sind Einzelheiten, für die die Verwaltung verantwortlich ist. Lassen Sie uns im Ausschuss noch einmal abwägen, ob wir an dieser Stelle Legislative und Exekutive vermischen sollen. Damit würde der Verwaltung Verantwortung abgenommen. Das möchte ich eigentlich nicht. – Danke schön!
Ich begrüße die Initiative der Fraktion der Grünen, dieses Thema noch einmal anzusprechen, ausdrücklich. Es ist tatsächlich so, dass die Darstellungen des Senats zum Baurecht und den Abstandsflächen an dieser Stelle nicht so eindeutig waren, dass wir eine klare Position beziehen konnten.
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Deshalb trägt der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen meiner Ansicht nach den Gegebenheiten Rechnung. Wir müssen berücksichtigen, wo wir dort rechtlich eingreifen können, denn immerhin haben wir den B-Plan festgesetzt, der den Wachturm an dieser Stelle nicht vorsieht.
Ja, das war die Koalition. – Das war ein Fehler.
Das Ziel ist zu prüfen, ob wir den Wachturm an dieser Stelle erhalten können.
Wir möchten die Bedingungen dafür erfahren: Kann das Baurecht der Situation angepasst werden? Welche Kosten übernehmen wir? – Es hat mich betroffen gemacht, wie am Checkpoint Charlie mit einer wesentlichen Erinnerungsstelle der Berliner umgegangen wurde. Das sollte nun vermieden werden. Ich bitte Sie, dem Antrag in der geänderten Form zuzustimmen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit Berlin, wie Frau Künast sagt, seiner Hauptstadtrolle gerecht werden soll, sind wir der Meinung, dass wir heute das Thema, über das wir oft nur aus der Presse erfahren haben, nämlich voraussichtliche Kürzungen bei der Realisierung im Bahnbereich, in den Mittelpunkt unserer Aktuellen Stunde stellen sollten. Berlin hat bei der Einigung darauf, wie wir die Hauptstadt Berlin gestalten, wollen darauf gesetzt, dass es uns gelingt, in Berlin den Verkehr als integralen Bestandteil der Stadtentwicklung zu verstehen. Das ist für uns eine ganz wichtige Voraussetzung, um Umwelt, Verkehr, Mobilität, aber auch Stadtleben miteinander zu verbinden.
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Deshalb hat Berlin bei den Diskussionen um den Verkehrsknoten Berlin sich mit dem Pilzkonzept durchgesetzt, ein Konzept einer dezentralen Entwicklung der Stadt. Damit haben wir die Bahn nach Berlin wieder hineingeholt, und dort sind die ersten positiven Ansätze deutlich sichtbar: Zoo, Alexanderplatz, Friedrichstraße sind wieder Orte der Begegnung geworden, und raus aus den alten dunklen Gängen, durch die man als Fahrgast versucht hat, möglichst schnell durchzukommen.
Wenn wir aus der Zeitung hören, dass wesentliche Teile dieses Konzepts durch Schluderei der Bahn beim Umgang mit dem ihr anvertrauten Geld verschwunden sind, dann müssen wir dafür sorgen, dass Berlin nicht auf dem Abstellgleis landet, sondern dass wir dem Bund deutlich machen, in welcher Verantwortung er als verfassungsmäßig Beauftragter für den Fernverkehr für seine Hauptstadt an dieser Stelle steht. Ich denke nur daran, welche stadtentwicklungspolitischen Ziele wir um den Lehrter Bahnhof verfolgt haben, ich denke an den Wettbewerb Papestraße, der entscheidend sein wird auch für die Entwicklung von Schöneberg und Tempelhof, ich denke an den Regionalbahnhof Potsdamer Platz und vieles andere mehr.
Aber das gravierendste Problem, mit dem wir an der Stelle betroffen sind und das die Aktualität erzwingt, ist die Diskussion um die Anbindung unseres wichtigsten wirtschaftspolitischen Vorhabens, des Zentralflughafens in Schönefeld. Es ist paradox, wenn dieser Flughafen nicht in kürzester Zeit über die Schiene erreichbar wird, das heißt, wenn die Bahn den Bau der Dresdner Bahn in Frage stellt. Dann trifft sie Berlin in seiner wirtschaftlichen Entwicklung ins Mark, und deshalb, denke ich, ist es unverzichtbar, dass wir uns mit diesem Problem heute auseinandersetzen. Und es muss Schluss damit sein, dass wir häppchen
weise Wahrheiten von Frühstücksrunden erfahren, von Kurzinterviews von Journalisten, die dann wieder widerrufen werden. Ich glaube, der Bund muss schnellstens die Verantwortlichen von Berlin und Bahn um sich sammeln und unter seiner Führung die Prioritäten festsetzen, die vielleicht mit einer verschobenen Zeitachse die Entwicklung der Hauptstadt sichern. Dabei wollen wir keine goldene Türklinke am Bahnhof Ostkreuz z. B., aber das S-Bahnnetz muss intakt erhalten werden. Es ist völlig unvorstellbar, dass wir Nahverkehrssysteme verlieren durch die Schluderei der Bahn, die sich offensichtlich immer noch als sozialistischer Betrieb mit den Untiefen, in denen mal ganz schnell 2 Milliarden DM versickern dürfen, versteht. – Schönen Dank!