Karin Sarantis-Aridas

Sitzungen

14/16 14/24 14/25 14/26

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Der europäische Protesttag behinderter Menschen am 5. Mai, dieser besondere Tag, ist Anlass für die Beratung einer Großen Anfrage – und auch aus diesem Grunde noch vor der Aktuellen Stunde. Wir finden es allerdings ein bisschen bedauerlich, Frau Herrmann, dass Sie das gemeinsame Anliegen benutzt haben, um sich als Initiatorin herauszustellen.
Es war und ist unser aller Anliegen, über diese Probleme zu beraten.
Die Große Anfrage betrifft die Auswirkungen eines Gesetzes, das die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit einem Handikap in allen Bereichen des Lebens sichern und sie vor Benachteiligung und Diskriminierung schützen soll. Nehmen wir dies aber wirklich ernst, dann wird für mich deutlich, wie zweischneidig die Sache ist, herausgehoben vom Alltagsgeschäft einen speziellen Tag zum Anlass dieser aktuellen politischen Debatte zu nehmen. Wenn die gleichberechtigte Teilhabe am Leben Selbstverständlichkeit wäre, wäre aus meiner Sicht dieser besondere Tag vollkommen überflüssig.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Es ist wirklich wichtig, dass wir uns intensiv einem Politikfeld widmen, das die alltäglichen Lebensumstände von etwa einer halben Million unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger betrifft. Aber aktuell sind ihre Probleme an 365 Tagen im Jahr, und sie sollten in unserer Arbeit ständig präsent sein.
Die Darlegungen von Frau Senatorin Schöttler haben die gesamte Bandbreite der Problematik sichtbar gemacht. Sie reicht von der Erziehung und Ausbildung bis hin zu den Hochschulen, über die Teilnahme am Arbeitsleben und die Mobilität für behinderte Menschen bis hin zu juristischen Fragen und zur Rehabilitation. Insgesamt kann das Land Berlin im Rückblick auf die Jahre seit der Wiedervereinigung unserer Stadt auf beachtliche Erfolge zurückblicken. Bewertet man die Politik dieser Jahre, so wird deutlich, dass die bisher bereits erreichte Teilnahme und Mitgestaltung behinderter Menschen an gesellschaftlichen Prozessen und damit die Übernahme sozialer Kompetenzen immer das Ergebnis erfolgreicher Integration und nicht zuletzt von Selbstbestimmung ist.
Die Verabschiedung des Landesgleichberechtigungsgesetzes war ein Meilenstein auf diesem Weg. Erwachsen aus dem kritischen Dialog zwischen den Betroffenen und der Politik, hat es diesen intensiviert, den Blick auf die Probleme geschärft und für viele Bereiche durch das gesetzliche Gebot, Barrieren zu beseitigen und Diskriminierung zu verhindern, vielfach erstmalig überhaupt ein öffentliches Bewusstsein dafür geweckt. Stärker als früher wird deutlich, dass die Verwirklichung der Chancengleichheit in der täglichen Praxis ein langwieriger Prozess ist – ein Weg, auf dem es noch viele Hindernisse zu beseitigen gilt.
(A) (C)
(B) (D)
So fokussiert die fraktionsübergreifend formulierte Große Anfrage folgerichtig das breite Spektrum der Probleme auf die zentralen Bereiche Schule, Ausbildung und Arbeit und zugleich auf die Defizite bei der Umsetzung des Gesetzes.
Definiert man Behinderung nicht nur als gesundheitlichen Defekt, sondern als einen gravierenden Nachteil in der Leistungsgesellschaft, dann ist Integration mehr als durch medizinische Rehabilitation ermöglichte Teilnahme am so genannten normalen Leben, sondern dann muss die soziale Integration im Vordergrund stehen. Dass dieser Grundsatz in der Berliner Landespolitik in den letzten zehn Jahren ernst genommen wurde, zeigt die beachtliche Kontinuität in den erfolgreichen Bemühungen des Senats um berufliche Ausbildung und Integration in das Arbeitsleben.
Obwohl das Landesgleichberechtigungsgesetz dafür keine konkreten Festlegungen enthält, hat der Senat dies trotz der Haushaltssituation immer als prioritäre Aufgabe begriffen. Aktuelles Beispiel ist die Eröffnung einer neuen Behindertenwerkstatt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf in der vergangenen Woche – also in einem ehemaligen Ostbezirk, wo der Nachholbedarf besonders groß ist. In Zukunft bieten hier die durch die rot-grüne Bundesregierung in Gang gesetzten Neuregelungen wie das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter – das wurde schon erwähnt –, aber auch das SGB IX gute Chancen, auf dem in Berlin so erfolgreich eingeschlagenen Weg weiter zu kommen. Die ausdrückliche Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen gilt es dabei besonders hervorzuheben.
Der Ausbau Berlins zur behindertengerechten Stadt: Hier ist seit den Leitlinien viel erreicht worden. Für die Mobilität von behinderten Menschen muss dabei das seit 20 Jahren bestehende Telebus-System erwähnt werden, das durch das Landesgleichberechtigungsgesetz nun als gesetzlicher Anspruch festgeschrieben wurde. Es konnte auch im letzten Haushaltsplan auf gleichem Niveau gesichert werden, und es ist in diesem Umfang und für einen so großen Nutzerkreis in der Bundesrepublik vorbildlich.
Trotzdem trifft im Hinblick auf die behindertengerechte Stadt auch nach In-Kraft-Treten des Landesgleichberechtigungsgesetzes immer noch Folgendes am stärksten zu: Behindert ist, wer behindert wird. – Das betrifft nicht nur den öffentlichen Personennahverkehr. Es ist die Summe der vielen kleinen Behinderungen, die leicht übersehen werden: Stufen an Eingängen, Podeste in Gaststätten, Poller im Straßenland oder Flatterbänder an Baustellen. – Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Unsere Gespräche mit dem Landesbeauftragten, dem Landesbeirat und mit bezirklichen Behindertenbeiräten haben hierbei deutlich gemacht, dass die bloße Änderung von gesetzlichen Vorhaben noch lange nicht ausreicht.
Besonders markante Negativbeispiele sind auch aus meiner Sicht z. B. die Pläne für Anzahl und Anordnung der Rollstuhlfahrerplätze beim Umbau des Olympia-Stadions – meine diesbezügliche Kleine Anfrage vom Januar 2001 ist vielleicht auch aus diesem Grunde bis heute nicht beantwortet worden –
oder die Planungen für das Holocaust-Denkmal, wo der zu enge Stelenabstand und erhebliche Bodenabsenkungen es Rollstuhlfahrern unmöglich machen würden, sich im Stelenfeld überhaupt zu bewegen. Wir sind in diesem Zusammenhang für den Bereich Bauen und Verkehr auf eine Gesamtbilanz für die Stadt im nun zwar endlich beschlossenen, aber uns – wie gesagt – immer noch nicht zugänglichen Behindertenbericht des Senats gespannt. Auch der Verstößebericht des Landesbeauftragten, der heute ebenfalls vorliegen sollte, wird hierzu sicherlich detailliert Auskunft geben. Für die Quantifizierung und die qualitative Bewertung der Auswirkungen von rechtlichen Veränderungen z. B. im Bau- oder Gaststättenrecht können nicht immer allein der Landesbeirat oder freie Träger zuständig sein. Gesetzestext und Realität klaffen hier leider noch allzu oft auseinander.
Eine Bilanz des bisher Erreichten ist die Voraussetzung für planendes Handeln. Sie fällt übrigens für die ehemaligen Ostbezirke nicht ganz so schlecht aus, nicht zuletzt durch die Einflussnahme der dort schon seit längerem tätigen hauptamtlichen und gut ausgestatteten Behindertenbeauftragten.
Barrieren bestehen zuallerst in den Köpfen. Immer wieder wird der Kostenfaktor betont, wird durch Bauherren und Ordnungsbehörden Barrierefreiheit als nicht oder nur sehr schwer finanzierbar dargestellt. Doch schaut man genauer hin, dann ist letzten Endes das Gegenteil der Fall. In anderen Ländern – beispielsweise in Nordeuropa und den USA – hat man das schon seit langem erkannt. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage – Drucksache 14/5206 – hat zum Beispiel gezeigt, dass allein das Reiseaufkommen behinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen in den Jahren 1996 bis 1998 6 Milliarden DM Umsatz gebracht hat. Barrierefreiheit bringt Gewinn, und das gilt nicht nur für das Bauen oder den Verkehr.
Barrierefrei müssen auch die Medien sein, zum Beispiel das Fernsehen. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern muss bei Bedarf problemlos möglich werden, nachdem die Gebärdensprache durch das Gesetz als gleichberechtigte Kommunikationsform anerkannt ist. Es müssen alle Behörden und Körperschaften im Land Berlin über das Internet auch für Blinde erreichbar sein. Hier appelliere ich ausdrücklich noch einmal an den SFB, seine ablehnende Haltung bezüglich der Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern zum Beispiel in der „Abendschau“ zu überdenken.
Ich appelliere auch an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, die zugesagte Veränderung der Homepage des Abgeordnetenhauses endlich Wirklichkeit werden zu lassen.
Elektronische Kommunikationsmittel müssen auch für behinderte Studierende eine Selbstverständlichkeit sein. Die vom Landesbeauftragten zu Recht beanstandeten Richtlinien zum § 9 Hochschulgesetz sind auch in dieser Hinsicht nachzubessern.
Zum Schulgesetz: So lobenswert die Festschreibung des Vorrangs der gemeinsamen Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern im Entwurf des neuen Schulgesetzes ist, so muss es aus behindertenpolitischer Sicht doch in einigen Punkten korrigiert werden. Ich setze es als selbstverständlich voraus, dass ein neues Gesetz nicht hinter den in Artikel VII Landesgleichberechtigungsgesetz erfolgten Festlegungen zur Schule zurückbleiben darf.
Die sichtbaren Erfolge der Berliner Landespolitik bei der Integration behinderter Kinder in der Kita und der Grundschule müssen ihre Fortsetzung in der Oberstufe finden. Deshalb unterstützen wir nachdrücklich die Forderung von Herrn Senator Böger nach 60 zusätzlichen Lehrerstellen für die Integration in der Sekundarstufe, um den dringensten Bedarf zu decken.
Erfolgreich begonnene Integration darf aber auch nicht an formalen Weisungen wie denen des Landesschulamtes zur Gesamtschule – dass nur die Hälfte aller Züge als Integrationsklassen bestehen darf, obwohl Personal und Sachmittel für mehr Züge vorhanden wären, wie in Kreuzberg geschehen – scheitern, und sie darf schon gar nicht scheitern an sogenannten „schutzwürdigen Belangen“ gesunder Kinder.
Ausgrenzung ist für behinderte Kinder oft belastender als die Behinderung selbst – ich weiß, wovon ich spreche. Ganz abgesehen davon, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten hier wie bei anderen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben zu einem möglichst sehr
(A) (C)
(B) (D)
frühen Zeitpunkt nachträgliche Auseinandersetzungen und Missverständnisse ersparen würde, so stellt sich hier noch eine andere Frage: Wird der Sinn der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Handicap durch solche Formulierungen nicht auf den Kopf gestellt? Geht es hier nicht vielmehr auch um die so oft zitierte Werteerziehung? – Werte haben nur einen Sinn, wenn sie gelebt werden.
Hilfsbereitschaft, Toleranz, Verständnis für den anderen, davor ist niemand zu schützen, sondern das sind Werte, die in unserer Gesellschaft leider nicht gebührend beachtet werden und die es gerade in der Schule zu fördern gilt.
Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage und die uns gegenüber vom Landesbehindertenbeirat in vielen Gesprächen dargelegten Probleme machen etwas ganz deutlich: In den Bereichen, in denen die Behindertenpolitik traditionell angesiedelt ist, wie zum Beispiel in der gesundheitlichen und sozialen Rehabilitation von der Frühförderung bis hin zum Arbeitsleben oder bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen mit Behinderung, dort sind die Erfolge am größten. Die meisten Defizite entstehen immer noch da, wo althergebrachtes Denken den Blick verstellt. Der Paradigmenwechsel der Berliner Behindertenpolitik – und zwar in der Verantwortung aller Fachbereiche – ist noch lange nicht vollendet. Aber er ist auf den Weg gebracht, einen mühevollen Weg, „denn es ist in vielen Dingen eine schlimme Sache mit der Gewohnheit: die macht, dass man Unrecht für Recht und Irrtum für Wahrheit hält“ – so Georg Christoph Lichtenberg.
Auch wir selbst, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind nicht ganz frei davon. Auch heute wieder nehmen die sozial- bzw. behindertenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen das Wort, beantwortet entsprechend der traditionellen Aufgabenverteilung im Senat Frau Senatorin Schöttler die Große Anfrage. Begreifen wir jedoch Behindertenpolitik wirklich als Querschnittsaufgabe, könnte ich mir vorstellen, dass auch der Regierende Bürgermeister das nächste Mal aus diesem Anlass das Wort nimmt.
Vielleicht mit einem ersten Fazit des an dieser Stelle am 12. Oktober 2000 zugesagten Beitritt Berlins zur Deklaration von Barcelona: Die Stadt und ihre behinderten Bewohner, die ihr Leben ohne Benachteiligung meisten wollen. Lassen Sie uns gemeinsam an verbesserten Möglichkeiten dafür arbeiten – und das nicht nur anlässlich des Protesttages. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass durch den gegenwärtigen Zustand der ungeklärten Zuständigkeiten zwischen Sozialämtern und Studentenwerk bezüglich der Gewährung von Integrationshilfen für behinderte Studierende – insbesondere der Fahrtkosten – diese in der Fortführung ihres Studiums akut bedroht sind?
2. Was gedenkt der Senat zu tun, um den gesetzlichen Anspruch der behinderten Studierenden auf Integrationshilfe unverzüglich zu erfüllen?
Herr Senator! Sie haben auf den Klageweg hingewiesen. Stimmen Sie mit mir in der Auffassung überein, dass dadurch der Zustand eintreten könnte, dass die auf der Grundlage des Landesgleichberechtigungsgesetzes erfolgte Änderung des Berliner Hochschulgesetzes zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen dieser Studierenden führen würde? Verwaltungsgerichtsverfahren dauern bekanntlich relativ lange, und das kann aus meiner Sicht nicht im Sinne des Erfinders sein.
Sie beziehen sich immer wieder auf den Sozialhilfeträger. In der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksachennummer 14/498 ist jedoch vom Senat selbst eindeutig der Nachrang der Sozialhilfe für diese Leistungen festgeschrieben worden. Welchen Zeitraum können Sie den Betroffenen zusichern, bis dieser Konflikt, der auf dem Rücken behinderter Menschen ausgetragen wird, geklärt ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Integration von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern ist für uns zuerst nicht nur ein fiskalisches Problem, sondern immer das von Menschen in ihrer konkreten Lebenssituation. Aber sie ist auch der wirkungsvollste Ansatz zur Steuerung der Sozialhilfeausgaben unter Budgetaspekten. Das haben Antworten des Senats auf Kleine Anfragen – die des Kollegen Brauner wurde vorhin schon erwähnt – und zahlreiche Beratungen in unterschiedlichen Gremien dieses Hauses, besonders im Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen, in den letzten Monaten deutlich unterstrichen. Die in den beiden Anträgen der PDS geforderte Modernisierung der Sozialämter als Schlüssel zur Lösung des Problems greift dabei aber aus unserer Sicht viel zu kurz. Die Forderungen der Anträge verengen die Frage auf eine Bewertung der unterschiedlichen Modelle, die in den Bezirken zur Zeit erprobt werden, und auf das Fallmanagement in den Sozialämtern.
Gänzlich außer Acht gelassen werden bei der Reduzierung auf die Tätigkeit der Sozialämter die unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Sozialgesetzbuch III und die Chancen ihrer Vernetzung. Doch gerade die Verbindung aller Möglichkeiten, das Zusammenwirken aller mit der Integration in den Arbeitsprozess befassten Akteure – Frau Herrmann wies gerade auch darauf hin – ist entscheidend. Dazu gehören nicht zuletzt die Arbeitsämter. Wie innovativ im Sinne eines komplexen Vorgehens dabei mehrere Bezirksämter und die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen bisher waren, wurde im letzten Oktober im genannten Ausschuss sehr detailliert und deutlich erörtert. Mit der Unterzeichnung der Rahmenempfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsämtern in Berlin und den Berliner Bezirksämtern aus dem Februar 1998 wurde die Grundlage für die Umsetzung des Landesprogramms „Hilfe zur Arbeit“ geschaffen, wurden die Zielgruppen der Arbeitslosen mit und ohne Anspruch nach Sozialgesetzbuch III erfasst, Verfahren für gemeinsame Vermittlungstätigkeiten geregelt und die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit Dritten geschaffen. Dass eine wirklich gute Kooperation im Sinne der in den Anträgen geforderten verbesserten Integration möglich ist, zeigen Beispiele aus Berlin exemplarisch, so die Einrichtung eines Integrationszentrums für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in der Trägerschaft der gemeinnützigen Grone-Schule durch Kooperation der Bezirksämter Charlottenburg und Spandau mit dem Arbeitsamt West oder – was der zweite Antrag von Ihnen zum Thema hat – die Einführung des Fallmanagements nach dem Kölner Modell – und zwar ohne dass dies dirigistisch verordnet worden wäre – in Weißensee seit 1999 und in Köpenick und Treptow seit dem 1. Januar 2000 durch Kooperation mit den Arbeitsämtern und vor allem auch durch die Einbindung ausgewählter Beschäftigungsträger, also die Zusammenarbeit mit Dritten. Gerade dieser Ansatz der professionellen arbeitsmarktlichen Unterstützung für die bezirklichen Sozialämter wurde und wird durch die Senatsverwaltung gefördert und ist aus unserer Sicht ein ganz wesentlicher Punkt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms „Integration durch Arbeit und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“, gemeinhin als „IdA“ bekannt, sind mit finanzieller Unterstützung der Senatsverwaltung und des Europäischen Sozialfonds in zahlreichen Bezirken Beschäftigungsagenturen eingerichtet worden. Die Evaluation des IdA-Programms, die im Ausschuss für Verwaltungsreform vorgestellt und ausgewertet wurde, hat die Erfolge deutlich gemacht. – Die Zahl der vermittelten Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger wurde hier bereits genannt. – Die Evaluierung wird bekanntlich kontinuierlich fortgeführt; dazu braucht man keine erneute Befragung zu verordnen.
Einen wesentlichen Impuls im Hinblick auf ressortübergreifende Verbindungen zur Integration von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in den Arbeitsmarkt brachte das am 1. Dezember 2000 in Kraft getretene neue Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe. Es enthält Änderungen des Sozialgesetzbuchs III und des Bundessozialhilfegesetzes, die die Kooperation bei der Überwindung der Arbeitslosigkeit von Leistungsbeziehern des Sozialgesetzbuchs III und von Arbeitslosenhilfeempfängern nach dem Bundessozialhilfegesetz ausdrücklich jetzt zur gesetzlichen Aufgabe der Arbeitsämter und der Träger der Sozialhilfe macht. Die darin enthaltene, bis zum 31. Dezember 2004 befristete Experimentierklausel ermöglicht die Durchführung regionaler Modellvorhaben. Auf Initiative der Senatsverwaltung nehmen drei Berliner Bezirksämter daran teil. Dieser Prozess hat gerade erst begonnen. Was macht es da für einen Sinn, bis zum 30. Juni alle Modelle zu bewerten und in die Arbeit der Sozialämter einzugreifen?
Dazu komme ich noch. – Dazu kommen die Umstrukturierungen in den Bezirken nach der Fusion, die auch die Chance bieten, zum Beispiel die Bereiche Soziales und Wirtschaft miteinander zu verknüpfen, wie in Friedrichshain-Kreuzberg geschehen.
(A) (C)
(B) (D)
Ja, ich denke daran.
Nun komme ich zu dem Antrag bezüglich des Fallmanagements. Es wurde hier mehrfach gesagt: Nach dem Willen des Abgeordnetenhauses ist die Sozialhilfe eine Bezirksaufgabe ohne Fachaufsicht. Der Senat kann Anregungen, Anstöße und Unterstützung geben. Das geschieht in den Planungsrunden der Sozialstadträte. Welche Modelle konkret vor Ort gefördert werden, können die Bezirke sehr gut entscheiden. Im Antrag Drucksache 14/1093 – dazu hat Frau Herrmann schon Wesentliches gesagt – ist der einzige den Senat betreffende Punkt der Auflagenbeschluss 55 mit dem Berichtsauftrag zum 31. Mai 2001 hinsichtlich des möglichen Einsatzes von Personalüberhangkräften in den Bezirksämtern. Bevor diese Prüfung abgeschlossen ist, soll nun schon ein neues Konzept zur Änderung der Organisation durch die Senatsverwaltung entwickelt werden. Arbeitsorganisation, Personalbedarfseinschätzung und Qualifizierungsprogramme sind Bezirksaufgaben. Und dann sprechen Sie von Leistungsanreizen für Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter im Fallmanagement. Nach unserer Kenntnis sind die Kolleginnen und Kollegen, die in den Sozialämtern bereits mit dem Fallmanagement arbeiten – und zwar individuell und intensiver –, hoch motiviert. Der Erfolg ihrer Arbeit ist für sie der beste Anreiz, den es geben kann. Ich glaube nicht, dass wir noch Anreizsysteme entwickeln müssen.
Selbstverständlich werden wir die Anträge im Ausschuss gründlich kritisch begutachten und im Sinne des von Frau Jantzen geäußerten Wunsches – einer Gesamtlösung des Problems näherzukommen – auch konstruktiv begleiten; aber in unseren Augen ist viel entscheidender, dass in Berlin im Jahre 2003 die Umsetzung der Experimentierklausel und damit die Auswertung der Projektphase erfolgen wird, um die Dinge in einer vernetzten Weise unter Einbeziehung der Arbeitsämter auf den Weg zu bringen, und nicht Vorgaben für die Bezirke und eine Bewertung im Juni 2001. – Danke schön!
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Dr. Stölzl: Welche Schlussfolgerung ziehen Sie aus der Beanstandung durch den Landesbehindertenbeauftragten zu den geänderten Richtlinien zur Anwendung des § 9 Absatz 2 des Hochschulgesetzes vom Februar besonders hinsichtlich der Nachrangigkeit der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers gegenüber der Leistungspflicht der Hochschulen z. B. bei der Übernahme der Beförderungskosten für behinderte Studierende?
(A) (C)
(B) (D)
Beinhalten diese Verhandlungen beispielsweise auch die bisher in den Richtlinien verankerten Stundenhonorare für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, die Kosten für die technische Ausstattung für blinde Studenten und Studentinnen oder Honorare für Hilfskräfte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welchen Stellenwert misst der Senat der am 24. März 1995 verabschiedeten Deklaration von Barcelona „Die Stadt und ihre Behinderten“ zu, die bisher von 297 europäischen Städten unterschrieben worden ist?
2. Warum hat sich Berlin der Deklaration bis jetzt noch nicht angeschlossen, obwohl dadurch die Kontinuität der Behindertenpolitik des Senats seit 1991 deutlich gemacht werden könnte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der PDS-Fraktion fügt sich inhaltlich ganz gut in unsere vorherige Debatte ein, thematisiert sie doch eine Zuwanderungsgruppe, die in der öffentlichen Diskussion und insbesondere in der Medienberichterstattung leider oft von starken Stigmatisierungen betroffen ist. Auch die bisherige Debatte war nicht ganz frei davon. Ein Begriff, Frau Dr. Schulze, wie „ethnische Kolonien“ gehört für mich dazu.
Zwar ist der überwiegende Teil dieser Neubürger mit dem deutschen Pass und rein rechtlich gesehen somit mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet, dennoch ist das ganze Ausmaß ihres Integrationsbedarfs vielen nicht klar. Die meisten von ihnen
begreifen sich als Deutsche, kommen aber kulturell, mental und sozial in eine echte Einwanderungssituation. Auf ihnen lastet ein wirklich riesiger Assimilationsdruck. Deutscher und Einwanderer zugleich zu sein – und das in der Regel im Familienverbund unterschiedlichster Zusammensetzung – sowie aus kulturell ganz unterschiedlichen Regionen, daraus resultiert eine Fülle von Besonderheiten beim Bemühen um ihre Integration. Sie sind keine homogene Gruppe. Deshalb ist aus unserer Sicht die Annahme falsch, ihr Integrationsprozess könnte von einer Stelle oder durch ein Gesamtkonzept des Senats gesteuert werden. Integration kann – das wurde hier schon gesagt – eben nicht verordnet werden, sie muss wachsen.
Außerdem, glaube ich, sollten Sie sich stärker überlegen, was Sie eigentlich angesichts der öffentlichen Meinung, die Sie selbst erwähnt haben, dieser Gruppe antun, wenn Sie ständig nur über ihre Defizite reden. Der Kollege Czaja hat das erfreulicherweise korrigiert.
Fakt ist, dass es für keine andere Zuwanderungsgruppe eine solche Vielzahl von statusspezifischen Förderungen gibt. Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung hat zudem mit dem Zukunftsprogramm „Aussiedlerpolitik 2000“ und der Erhöhung der Integrationsmittel des Bundeministeriums des Inneren von 32 Millionen DM im Jahr 1998 auf 45 Millionen DM im Jahr 2000 den großen Stellenwert der Integration deutlich gemacht. Und der Senat von Berlin schöpft mit seinen Fachabteilungen dieses zur Verfügung stehende Eingliederungsinstrumentarium aus. Wenn trotzdem Defizite beklagt werden, dann liegt das zum einen daran, dass sich gerade hier die übliche Trennung von Zuständigkeiten und Fördertöpfen besonders nachteilig auswirkt. Deshalb begrüßen wir die geplante Vernetzung auf Bundesebene durch eine Zentrale für Integration mit umfassender Zuständigkeit für alle relevanten Haushaltstitel des Bundes, die unter Einbeziehung der Länder und Kommunen sowie auf der Basis einer exakten Analyse der lokalen Gegebenheiten die vorhandenen Ressourcen nutzen und sie sinnvoll ergänzen soll.
Zum anderen muss aber sehr genau differenziert werden, wo in unserer Stadt in welchem Umfeld die Defizite bestehen, muss der Schwerpunkt also auf einer qualitativen Verbesserung der Arbeit liegen. Nicht Betreuungszahlen, sondern in erster Linie Ausstrahlung und Wirkung im Wohnumfeld sind entscheidend. Auch hier sind aus der Sicht der SPD-Fraktion künftig Qualitätskontrollen und Leistungsvereinbarungen unter Einbeziehung der Bezirke zu verstärken. Und so wird aus unserer Sicht in der Antwort des Senats ganz richtig besonders auf den Wirkungsgrad der Maßnahmen, auf die Entwicklung von Erfolgskriterien abgezielt. Jedes Förderprogramm kann in seinen Anwendungen zweifelsohne optimiert werden.
Und – der Kollege Berger hat darauf hingewiesen – es wäre sicher hilfreich, wenn Sie über ihre beiden eingebrachten Anträge hinaus konkrete und realisierbare Vorschläge machen würden. Es reicht wirklich nicht aus, Fragestellungen zu formulieren, und diese dann, wie in Marzahn und Hellersdorf in der Rolle der Fürsprecherin bei den Betroffenen, bei den Bürgerinnen und Bürgern, die eingewandert sind, an den Mann bzw. an die Frau zu bringen.
(A) (C)
(B) (D)
Auch auf dem Gebiet der Sprachförderung – das wurde hier schon mehrfach erwähnt – wurde in Berlin eine erhebliche Effizienzsteigerung erreicht. Hier muss alles daran gesetzt werden, diesen Standard zu halten. Deshalb begrüßen wir die über die gesetzlichen Möglichkeiten hinausgehende Öffnung von Deutschsprachkursen für Eltern nichtdeutscher Muttersprache an den Volkshochschulen auch für Aussiedler, wie das in den Volkshochschulen Köpenick und Marzahn passiert – natürlich dort, weil dort die Menschen leben und nicht in den Innenstadtbezirken. Genauso kann man Überlegungen einbeziehen, wie vielleicht für Kinder von Aussiedlern das Modell der zweisprachigen Erziehung in der Schule geprüft werden kann. Das zielt in die gleiche Richtung wie das erwähnte von der Bundesregierung geplante Gesamtsprachförderkonzept, das den Anspruch für alle Spätaussiedler auf Förderung und Qualititätsstandards sichern soll. Natürlich hat die Sprachförderung eine existentielle Bedeutung für die Eingliederung in den Arbeitsprozess. Doch können die Schwierigkeiten nicht auf die mangelnde Sprachkompetenz reduziert werden. Auch die bloße Anerkennung mitgebrachter Abschlüsse dürfte dabei herzlich wenig ausrichten. Es geht vielmehr darum, effektive Hilfen dafür zu leisten, dass mitgebrachte sozialisitionsbedingte Denk-, Bewertungs- und Handlungsweisen dem neuen Umfeld und seinen Anforderungen an die Mobilität, Flexibilität und das Durchhaltevermögen entsprechend modifiziert werden. Es muss erreicht werden, dass dann alle Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung bzw. zur Arbeitsaufnahme genutzt werden. Die Fraktionen der SPD und der CDU haben daher in ihrer Koalitionsvereinbarung die Einführung von individuellen Förderplänen als einen gangbaren Weg benannt, bei dem der Schwerpunkt auf der Motivationsarbeit und der Aktivierung von Selbsthilfekräften liegt. Damit die Vielzahl der vorhandenen Programme und Angebote zum Erfolg führt, müssen die Anstrengungen außerdem verstärkt in eine andere Richtung gehen. Aussiedlerintegration ist eben kein isolierter Prozess. Ob wirkliche Integration stattfindet – und das wurde heute hier auch schon erwähnt –, hängt im entscheidenden Maße von der Aufnahmebereitschaft des Umfelds ab. Zur Integration gehören nicht nur Kenntnis der Sprache, Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt, sondern auch die Freizeitgestaltung, der Alltag und die Wohnsituation und nicht zuletzt die subjektive Erfahrungsperspektive der Betroffenen. Die Zitate aus der Studie der Migrationsbeauftragten aus Marzahn, die Sie mehrfach brachten, belegen das ja. Die mit Landesmitteln geförderten Hilfen zur Integration müssen daher wesentlich stärker als bisher in den Bezirken auf das Wohnumfeld orientiert werden. Deshalb unterstützen wir die bisherigen Bemühungen der Senats- und Bezirksverwaltungen zur Bildung von Integrationsnetzwerken einschließlich der Möglichkeiten des Quartiersmanagements, für das im Landeshaushalt erhebliche Mittel eingestellt sind. Dass Integrationsnetzwerke wirklich funktionieren können, zeigt das Beispiel im mehrfach erwähnten Bezirk Marzahn. An diesem Punkt wäre es für uns interessant zu erfahren, was die PDS im künftigen Doppelbezirk tun wird, wo sie ja wie in anderen Gebieten mit starkem Aussiedlerzuzug die absolute Mehrheit im Bezirksamt hat, um die weit über Berlin hinaus bekannte Marzahner Struktur zu erhalten. Die von der PDS-Fraktion beklagten Informationsdefizite gibt es aus unserer Sicht in allererster Linie im Umfeld, bei den Nachbarn und den ortsansässigen Vereinen und Verbänden. Nicht noch mehr Sonderprogramme, sondern die Teilhabe an den vorhandenen Angeboten, das geht von der Mitgliedschaft im Sportverein bis zum Besuch der Seniorenfreizeitstätte oder die Einbeziehung in ehrenamtliche Tätigkeit, halten wir für sinnvoll. Aber zu einer wirklichen Integration gehört dabei für uns das Bemühen auf beiden Seiten. Die Spätaussiedlerfamilien müssen bereit sein, offen auf ihre Umgebung zuzugehen und zu akzeptieren, anders zu sein als die anderen Deutschen. Sie müssen bereit sein, dies als Bereicherung einzubringen und zugleich zu zeigen, dass sie mitmachen wollen. Nur dann können die zahlreich vorhandenen Berührungsängste, die Ablehnung des Fremden und falsche Erwartungshaltungen im Lebensumfeld, in der Nachbarschaft und in der Schule überwunden werden. Bei der Verwirklichung von Integration geht es eben nicht allein um einen rechtlichen Zustand. Der Erfolg aller Bemühun
gen wird immer davon abhängen, in welchem Maße die Gleichberechtigung mit der Anerkennung der Verschiedenheit der anderen Kultur einhergeht. Auch hier ist Migrantenarbeit Beziehungsarbeit. Fremdenfeindlichkeit ist immer auch ein Ausdruck eigener unbewältigter Probleme. Sie ist Ausdruck der Konkurrenz um soziale Ressourcen und von Unwissenheit über den anderen, den Fremden.
Damit die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nicht mehr „fremde Deutsche in deutscher Fremde“ sind, bedarf es vor allem eines Klimas der Toleranz und des Bewusstseins, dass Deutschland längst ein Einwanderungsland mit Menschen aus vielen unterschiedlichen Kulturen ist.