Annelies Herrmann
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass sich Bürger zunehmend über folgende Zustände in Krankenhäusern der Vivantes GmbH beschweren:
Lange Wartezeiten in den Notaufnahmen,
lange Wartezeiten bei der Feststellung von Diagnosen,
lange Wartezeiten von der Feststellung der Diagnose bis zur stationären Versorgung,
unzureichende Sauberkeit in den Häusern insgesamt und auf den Stationen sowie
fehlendes bzw. unzureichend ausgebildetes Pflegepersonal?
2. Was wird der Senat unternehmen, damit diese Probleme entsprechend den Erwartungen der Bürger gelöst werden?
Frau Senatorin, sind Sie meiner Meinung, dass die unhaltbaren Zustände in den Krankenhäusern – zu geringer Mitteleinsatz bei den Notaufnahmen und Reinigungskräften – mit der drohenden Insolvenz von Vivantes zu tun hat?
Durch die interne Anweisung der Bundesanstalt für
Arbeit an die Landesarbeitsämter, massiv finanzielle Mittel in der beruflichen Rehabilitation einzusparen, sind auch in Berlin Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderungen akut bedroht. Betroffen ist das AnnedoreLeber-Bildungswerk, das lernbehinderte Jugendliche mit Lern-, Körper-, psychischen oder Sinnesbehinderungen ausbildet, die es ohnehin auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sehr schwer haben.
Kürzungen in der beruflichen Rehabilitation für Men
schen mit Behinderungen leisten keinen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit, weder bei den behinderten Jugendlichen noch bei den Beschäftigten in den Ausbildungseinrichtungen. Im Gegenteil werden dadurch die Folgekosten für die Sozialkassen höher. Die Bundesanstalt für Arbeit verletzt mit ihrem Vorgehen – gewollt oder ungewollt – das im Grundgesetz verankerte Recht auf Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen und verhindert damit berufliche Integration und grenzt Betroffene aus. Das darf nicht zugelassen werden. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion den heute vorliegenden Antrag eingebracht, in dem der Senat aufgefordert
Vizepräsident Dr. Stölzl
Meine Frage geht noch einmal an Frau Senatorin Dr. Knake-Werner. – Sie hatten vorhin gesagt, dass Sie mit den Bezirken abgesprochen haben, welcher Bezirk die Kältehilfe oder die Übernachtung zur Verfügung stellt. Ich habe einen Plan gesehen, aus dem hervorgeht, dass einige Bezirke überhaupt keine Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen und manche an drei aufeinander folgenden Tagen. Das heißt, dass die Menschen, die diese Übernachtungsmöglichkeit benötigen, von einem Bezirk in den anderen laufen oder – ohne Fahrgeld – fahren müssen, und sie wissen auch nicht, welcher Bezirk am nächsten Tag eine Übernachtungsmöglichkeit anbietet. Könnten Sie bei den nächsten Verhandlungen sicherstellen, dass es in jedem Bezirk an jedem Tag eine Übernachtungsmöglichkeit gibt?
Frau Senatorin, besteht für ältere Obdachlose, die krank sind, die Möglichkeit, in Pflegeheime eingewiesen zu werden?
Wer bezahlt die Leistungen, die die Obdachlosen nach § 72 und § 93 BSHG in Anspruch nehmen? Geht das aus den Senatskassen oder den Bezirkskassen?