Rainer Ueckert
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Ich frage den Senat:
1. Treffen Informationen zu, dass für das Grundstück Mariendorfer Damm 148 in Berlin-Mariendorf ein Bauantrag für eine Moschee vorliegt, der von einer islamistischen Gruppierung gestellt wurde, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird oder wurde, und wenn ja, worin bestehen die Gründe, und wie schätzt der Senat das daraus resultierende Gefahrenpotenzial ein?
Frau Senatorin! Auch ich spreche mich gegen Gewalt aus. Trifft mein Eindruck zu, dass Sie zwar für die freie Entfaltung der verschiedenen Religionen und die Toleranz in unserer Stadt plädieren, aber der Senat – nicht Sie persönlich – gleichzeitig die Wahlfreiheit zwischen Ethikunterricht und christlichem Religionsunterricht hartnäckig verweigert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass inzwischen alle Parteien in diesem Hohen Haus bei der Marktwirtschaft und beim Wettbewerb angekommen sind. Das war lange Jahre nicht so. Wir brauchen nicht darüber zu reden, wie das im Osten organisiert war, aber auch hier im Westen konnte man getrost vom Staatsmonopolismus reden. Das ist in der Nachkriegszeit gewachsen, insbesondere unter der Führung der SPD. Und die Anmerkungen von Herrn Dr. Lindner vorhin sind dann schon zutreffend. Da wurde die Gewerkschaftsklientel schon gut bedient mit Freizeit- und Erholungsheimen, und auch den ausgedienten Funktionären wurde dort ein gutes Versorgungswerk geboten. Wozu hat das geführt? – Die Gebühren waren zu hoch. Bezahlt hat das der Kunde, also wir. In guten Zeiten ist das nicht weiter ins Gewicht gefallen, heute empfinden wir das zu Recht als unzumutbare Belastung. Deshalb heißt die Marschrichtung nun: Ausstieg aus dem Monopolismus,
Erstens: Die BSR bleibt Alleinverantwortlicher für die Müllentsorgung und Straßenreinigung, das heißt, die Dritten, die Sie verlangen, werden von der BSR als Nachunternehmer beauftragt. Folge sollte sein, dass damit die Gebühren sinken, weil die Kostenersparnis eingerechnet und auf alle umgelegt werden kann. Das
und auf alle umgelegt werden kann. Das könnte jetzt schon passieren. Das haben Sie aber nicht beantragt. Das ist mit Ihrem Antrag nicht kompatibel.
Zweitens: Der Staat, das Land Berlin, beauftragt neben der BSR, die quasi gesetzt wird für diese Arbeiten, durch Ausschreibung für bestimmte Gebiete der Stadt, zum Beispiel bezirksweise – wie Sie, Herr Dr. Lindner, dies auch angeführt haben –, einen oder mehrere Dritte. Das hat zur Folge, dass in der Stadt unterschiedliche Gebühren erhoben werden müssen, da die BSR kein Vertragsverhältnis mehr zu diesen Dritten hat, folglich auch keine Kosten für sie anfallen, die mit ihren eigenen Leistungen zu verrechnen sind. Das ist nun einmal das Grundgesetz der Gebührenberechnung.
Drittens: Das Land Berlin bezieht die BSR sofort in den Wettbewerb, sprich die Ausschreibung, mit ein. Das wäre aber ein unfairer Wettbewerb – von dem ich vorhin schon gesprochen habe – unter vorläufig noch ungleichen Bewerbern, der dazu führen würde, dass die BSR keine dieser Ausschreibungen mit kostendeckenden Preisen gewinnen würde. Also stünde die BSR entweder völlig ohne Arbeit da, und wir müssten das Personal entlassen und das Unternehmen sofort schließen, oder sie muss wieder vom Staat subventioniert werden. Das bringt uns überhaupt nicht weiter, mal abgesehen von den dann unterschiedlichen Gebühren in dieser Stadt.
Wettbewerb auch bei staatlichen Aufgaben, auch bei den Anstalten des öffentlichen Rechts. Wir sagen dazu Ja, aber mit Augenmaß, Herr Dr. Lindner, im Gleitflug und nicht im Sturzflug, liebe Freunde. Denn das gibt meistens eine Bruchlandung.
Wettbewerb ist nämlich nicht gleich Wettbewerb. Ich will es vereinfacht ausdrücken: Es gibt den fairen Wettbewerb und den unfairen, den ruinösen Wettbewerb. Letzterer entsteht z. B., wenn ungleiche Wettbewerber aufeinander losgelassen werden. Das wäre der Fall, wenn wir per Gesetz ab sofort die BSR dem freien Wettbewerb aussetzen würden. Das geht so leider nicht. Wir müssen die BSR zunächst einmal von innen für den Wettbewerb fit machen, organisatorisch und strukturell. Das sind wir der BSR auf Grund der Geschichte im Rahmen unserer Fürsorgepflicht schuldig.
Welche Schritte sind dazu notwendig? – Erstens die Abkopplung von der Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes, einschließlich Arbeitsrecht und Kündigungsschutz. Zweitens Aufgabe aller nicht für den Geschäftszweck notwendigen Einrichtungen und Liegenschaften. Drittens Privatisierung des Unternehmens; Umwandlung der Rechtsform in eine GmbH oder AG einschließlich Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen mit marktwirtschaftlichen Arbeitsverträgen; auch das ist heute noch nicht der Fall.
Dazu ist eine Übergangszeit notwendig. Sie bekommen das nicht mit einer einfachen Gesetzesänderung so schnell – par ordre du Mufti –in den Griff. Ich sage noch einmal: Gleitflug statt Sturzflug. Deshalb wurde eine Zielvereinbarung mit der BSR geschlossen. Wir können im zuständigen Fachausschuss gern darüber diskutieren, Herr Dr. Lindner, ob eine Übergangszeit bis 2014 zu lang ist, aber wir haben nun einmal solch eine Zielvereinbarung, und wir haben auch eine Pflicht zur Vertragstreue.
Man kann diesen Vertrag sicher noch einmal aufmachen, da haben Sie Recht. Vielleicht gibt es heute auch andere und bessere Lösungen. Vielleicht sind aber die Fusionsverhandlungen mit dem Land Brandenburg der geeignete Ort und Zeitpunkt, überhaupt die Frage der Berliner Betriebe als Anstalten des öffentlichen Rechts neu zu ordnen und damit diese Fristen zu verkürzen.
Lassen Sie mich auf den Antrag der FDP zurückkommen und eine Frage aufgreifen, die sich auch im Antrag der Grünen, Drucksache 15/1040, der bereits in die Ausschüsse überwiesen ist, auftut. Es ist die Frage nach den Konsequenzen aus der Formulierung „Drittbeauftragter“. Für die Umsetzung eines solchen Antrages gibt es drei Möglichkeiten.
Ein möglicher Ausweg aus diesen unterschiedlichen Gebühren wäre eine zu schaffende Gebührenordnung des Landes, die allerdings rechtliche Bedenken hervorrufen und sicher zu Klagen der betroffenen Anlieger führen wird, die von den billigen Anbietern versorgt werden. Stellen Sie sich vor, in dem Bezirk TempelhofSchöneberg kehrt der billige Anbieter und im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die BSR oder ein teurer Anbieter, und dann haben sie unterschiedliche Gebühren. Die Prozesse möchte ich sehen!
Die sicher in manchen Köpfen herumschwirrende Idee, jeder Kunde könnte selbst seinen Reinigungsauftrag erteilen, lehnen wir ab. Stadtreinigung und Müllentsorgung müssen eine hoheitliche Aufgabe des Staates bleiben. Hier steht die Hygiene und die Gesundheitsvorsorge im Vordergrund.
Damit möchte ich es zu diesem Antrag bewenden lassen und freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss, in den er überwiesen wird.
Ich komme damit zu den Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder eines Sonderausschusses. Ich mache es kurz: Die CDU-Fraktion kann sich dem Anliegen der FDP nicht anschließen – was Sie auch nicht weiter verwundern wird, Herr Dr. Lindner. Ein Untersuchungsausschuss ist ein ausschließlich rückwärts gewandtes Instrument, Fehlverhalten von Personen oder Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung aufzudecken.
)
Wenn man sich die Realität anschaut, dann ist es doch ganz einfach: Der Wirtschaftssenator Wolf hat im Plenum bereits im vergangenen Jahr und auch heute wieder dargestellt, wie die Verwaltung zur Aufklärung des Gebührensachverhalts handelt, welche Konsequenzen in der Verwaltung und in der BSR gezogen werden und wie die Gebühren zurückgezahlt werden. Die gesamte Aufklärungsarbeit, die der Wirtschaftssenator bisher im Wirtschaftsausschuss und im Plenum vorgenommen hat –auch
im Unterausschuss Vermögen und Beteiligungen, wenn auch nicht in dem von den Mitgliedern gewünschten Maß, weshalb am Sonntag eine Sondersitzung des Unterausschusses stattfindet –, hat er geleistet, ohne dass es Ihrer, Herr Dr. Lindner, gebraucht hätte.
Sie stellen sich als eine aufklärende Fraktion dar, aber die Aufklärung, die bereits stattfindet, geschieht durch die zuständige Senatsverwaltung, den Aufsichtsratsvorsitzenden. Aus diesem Grund sagen wir: Ja, dieser Sachverhalt muss aufgeklärt werden. Ja, es muss auch schnell eine Rückzahlung erfolgen, es müssen Konsequenzen gezogen werden, wie es der Wirtschaftssenator heute dargestellt hat, aber dafür braucht es keinen Untersuchungsausschuss.
(D
Deshalb werden wir Ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht zustimmen, sondern werden einen Sonderausschuss institutionalisieren, und zwar einen Sonderausschuss, der deutlich weiter geht als das, was Sie mit Ihrem Untersuchungsausschuss bislang versucht haben. Wir versuchen, die Klärung der Sachverhalte, die Ihnen auch unter den Nägeln brennen, mit einer strategischen Option für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Berlin zu verknüpfen. Das heißt, wir wollen strategische Überlegungen darüber anstrengen, in welchen Rahmen und Strukturen künftig in Berlin die Straßenreinigung und die Abfallentsorgung – auch im Wettbewerb – stattfinden sollen.
Vielmehr halten wir den Weg der Einrichtung eines Sonderausschusses für den besseren.
Ein solcher Sonderausschuss muss sich natürlich auch auf die Prüfung von Vorgängen der Vergangenheit beziehen, kann aber wesentlich besser die Beteiligung der parlamentarischen Gremien an den Fehlentwicklungen bei der Tarifkalkulation der BSR in seine Arbeit einbeziehen und notwendige Änderungen für die Zukunft einleiten. Wir haben dazu unseren eigenen Antrag eingebracht. Im Gegensatz zum Antrag der Regierungsfraktionen und der Grünen halten wir jedoch eine Befristung auf zwei Jahre für sinnvoller.
Außerdem halten wir die Einbeziehung der Vorgänge um das Entsorgungszentrum „Schwarze Pumpe“, das ursprünglich einen Platz im Entsorgungskonzept der BSR haben sollte, für gegeben. Da wir aber befürchten, dass wir mit unserem Antrag nicht die Mehrheit finden, beantragen wir dazu die sofortige Abstimmung.
Bundesstraße 101 – eine „Never ending Story“ oder
ein Denkmal für den Bausenator Strieder?
Eigentlich ist es schon mehr als ein Skandal, in wel
chem Zustand sich die B 101 – eine von 8 Bundesstraßen, die Berlin mit Brandenburg verbinden im Abschnitt Landesgrenze bis Diedersdorfer Weg, über den hier heute gesprochen werden muss, 13 Jahre nach der Wende noch präsentiert! Nämlich in demselben, nein, in einem schlechteren Zustand als 1989!
Was ist in diesen 13 Jahren passiert? – Euphorisch
wurde nach der Wende um uns herum die Erkenntnis aller Experten und fast aller Politiker umgesetzt, dass eine Grundvoraussetzung für die Gestaltung der Einheit Deutschlands die Wiederherstellung der alten und ergänzend die Schaffung neuer Verkehrswege sei.
Verkehrsprojekte Deutsche Einheit für Schiene, Straße und Wasser wurden milliardenschwer aufgelegt, und
)
Nur zum Vergleich, Herr Strieder: Der Anteil Berlins
an den Baukosten beträgt weniger als 800 000 €, und der Etat des einwohnerstärksten Berliner Bezirkes Tempel
hof-Schöneberg für die bauliche Unterhaltung seiner Straßen beträgt 880 000 €.
Herr Strieder, ich fordere Sie deshalb auf: Werden Sie
Ihrer mit der Ablegung Ihres Amtseides eingegangenen Verpflichtung gerecht, sich für das Wohl der Bürger dieser Stadt einzusetzen! Setzen Sie sich persönlich für den schnellstmöglichen Ausbau der B 101 von der Stadtgrenze bis zum Diedersdorfer Weg ein, und führen Sie persönlich die notwendigen Verhandlungen mit dem Bund. Nur dann bleibt Ihnen das Denkmal B 101 für den größten Stausenator der Geschichte Berlins erspart!
(D Auf eine Beratung wurde inzwischen verzichtet. Die Fraktion der FDP bittet um die sofortige Abstimmung. Es liegen jedoch auch Anträge auf Ausschussüberweisung vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Im Ältestenrat empfahl die SPD-Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten und Medienpolitik sowie an den Hauptausschuss. Wer diese Überweisung vornehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? – Damit haben wir diese Überweisung gegen die Stimmen der FDP- und der CDU-Fraktion so vorgenommen.
wurden milliardenschwer aufgelegt, und vieles davon ist heute bereits realisiert. Auch die Brandenburger und die Berliner Landesregierungen waren sich einig, entsprechend einer beiderseitig vereinbarten Prioritätenliste die verbindenden Bundesstraßen leistungsfähig auszubauen. Die B 101 stand dabei auf dieser Liste ganz oben. Nicht zuletzt deshalb war das Grund für die Entscheidung, ein Güterverteilzentrum vor Großbeeren zu errichten.
Doch während die Brandenburger angetrieben von
einem weitsichtigen Verkehrsminister Hartmut Meyer – SPD – die geschlossenen Vereinbarungen umsetzten und ihre Schularbeiten im Herbst dieses Jahres mit der Fertigstellung und Verkehrsübergabe einer 2 x 2-spurigen neuen Straße erledigt haben werden und damit gleichzeitig noch mit Bundesmitteln eine Umgehungsstraße für die Ortschaften Genshagen, Großbeeren und Heinersdorf schufen, dümpelt Berlin unter der Führung von Senator Strieder weiter mit Nichtstun und Verhinderung vor sich hin. Sein in den Gängen seiner Verwaltung kolportierter Leitsatz: „Lieber den Stau in Brandenburg vor unserer Haustür als in Berlin“ lässt vermuten, dass Herr Strieder sich sehr wohl seiner verfehlten Verkehrspolitik in Berlin hinsichtlich des Erhaltes und der Förderung eines leistungsfähigen überörtlichen Hauptstraßennetzes bewusst ist.
Zweifel kommen allerdings auf, wenn Herr Strieder
offensichtlich nicht einmal darüber Bescheid weiß, wer eigentlich für 1 km der 1,1 km langen Strecke von Stadtgrenze bis Diedersdorfer Weg zuständig ist – nämlich als so genannte „anbaufreie Strecke“ der Bund und damit im Bundesland Berlin seine eigene Verwaltung. Allerdings kommt ihm diese aufgesetzte Unwissenheit natürlich zu Gute, wenn es darum geht, den Ausbau zu verzögern. Doch das wird ebenso wenig zum Ziel führen wie die bisherige verlangsamte Durchführung des Planfeststellungsverfahrens oder die Verzögerungen, die durch bestellte, freihändig vergebene Gutachten die Notwendigkeit des Ausbaus herunterrechnen sollten. Zum Glück ist Ihnen das nicht gelungen, denn auch diese Experten prognostizierten eine DTV von 45 000 Fahrzeugen/Tag.
„Der Bund will den Ausbau nicht bezahlen, und wir
haben kein Geld“ ist eine weitere billige Ausrede. Herr Strieder, der Bund hat zumindest für 90 % der knapp 8 Millionen € Baukosten – Herr Gaebler, nicht
20 Millionen – zu zahlen. Fordern Sie das schleunigst ein, und setzen Sie sich notfalls gerichtlich durch!
Stattdessen setzen Sie, Herr Strieder, auf Stau! Einen
Stau, der nach einer seriösen Studie des ADAC, die nur den unnötigen Kraftstoffverbrauch rechnerisch berücksichtigt, umgerechnet auf den besagten Bereich der B 101 einen volkswirtschaftlichen Schaden von 1 Million € pro Jahr verursacht.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch, dann wird so verfahren.
Die lfd. Nr. 27 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 28:
Antrag auf Annahme einer Entschließung
Zinsabgeltungsteuer statt Vermögensteuer
Antrag der FDP Drs 15/1174
Ich rufe auf
lfd. Nr. 29:
Antrag
Plenarsitzungen „im Lichte der Öffentlichkeit“
Antrag der FDP Drs 15/1171
Nach unserer Geschäftsordnung stehen jeder Fraktion 5 Minuten Redezeit zur Verfügung. – Das Wort hat Herr Ritzmann. – Bitte sehr!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Herrn Senator Strieder. Herr Strieder, da Sie mir am vergangenen Mittwoch in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr schnippisch eine falsche Auskunft zur Frage der Veranlassung der Tempo-30-Beschilderung auf der B 101, und zwar im Abschnitt von Ahrensdorfer Straße bis Stadtgrenze, gegeben haben, frage ich Sie: Welche Hoffnungen auf ausreichend zeitnahe und vor allen Dingen korrekte Antworten können sich auskunftssuchende andere Verwaltungen, die Presse oder ganz normale Bürger eigentlich machen, wenn Sie als zuständiger Senator es innerhalb einer Stunde nicht schaffen zu erfahren, dass Ihre Verwaltung eine wichtige Ausfallstraße nach Brandenburg, auf der zwei Buslinien verkehren, durch Tempo-30-Beschränkung unter Umgehung von Rechtsvorschriften in ihrer Leistungsfähigkeit weiter schwächt und der Staubildung Vorschub leistet?
Herr Strieder! Wie kommt es dann, dass Ihre Referentin bei unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter angerufen und sich dafür entschuldigt hat, dass Sie am Mittwoch eine falsche Auskunft gegeben haben, und diese am Donnerstag dann richtiggestellt hat, dass diese Schilder doch von Ihrer Verwaltung aufgestellt worden sind?