Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Ich eröffne die 24. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste und unsere Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen sowie die Medienvertreter sehr herzlich. Allen, denen ich bisher meine herzlichen Wünsche nicht persönlich auf den Weg geben konnte, wünsche ich im Namen des Präsidiums unseres Hauses für das Jahr 2003 alles Gute, insbesondere Gesundheit, Elan und Schaffenskraft für unser gemeinsames aufgabenreiches Jahr 2003.
Ich eröffne die 1. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in diesem Jahr und beginne mit einigen geschäftlichen Vorbemerkungen.
Wir begrüßen heute in den Reihen der Fraktion der PDS drei neue Abgeordnete, die jeweils nachgerückt sind, und zwar
Herzlich willkommen in unserem Haus. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer verantwortungsvollen politischen Tätigkeit.
ums war, aus dem Abgeordnetenhaus ausgeschieden ist, ist eine Neuwahl für das Präsidium vorzunehmen. Die Fraktion der PDS schlägt hierfür die Abgeordnete Frau Minka Dott vor. Wer Frau Dott in das Präsidium zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist Frau Minka Dott gewählt. Wir sprechen ihr unsere Glückwünsche aus und wünschen ihr Erfolg bei ihrer Tätigkeit. Heute kann Frau Dott aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen. Ab der nächsten Sitzung werden Sie Frau Dott als Beisitzerin beobachten können.
Schließlich möchte ich wieder auf die Ihnen vorliegende Konsensliste und auf das Verzeichnis der eingegangenen Dringlichkeiten hinweisen. Sofern sich gegen die Konsensliste bis zum Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes kein Widerspruch erhebt, gelten die Vorschläge als angenommen. Über die Anerkennung der Dringlichkeit wird dann wieder jeweils an entsprechender Stelle der Tagesordnung entschieden.
Zu Beginn unserer Fragestunde ein Hinweis: Die Frage unter der laufenden Nummer 16 des Abgeordneten Hoffmann von der Fraktion der CDU wurde zurückgezogen.
1. Welche Schädigungen und Belästigungen entstehen Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Kenntnis des Senats durch die missbräuchliche Verwendung von Dialer-Nummern, und welche Maßnahmen sind auf Bundes- und Landesebene hiergegen geplant?
2. Wie bewertet der Senat die Haltung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die es bisher den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern überlässt, gegen die missbräuchliche Verwendung der Dialer-Nummern vorzugehen, statt ihrerseits als unseriös erkannten Anbietern die Lizenz zu entziehen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Frau Hertlein! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Wir sind der Auffassung, dass Ihre Frage auf ein zunehmendes Problem hinweist. In letzter Zeit häufen sich bundesweit Klagen über Abzockmethoden im Internet insbesondere über die von Ihnen bereits genannten berühmten 0190-Nummern oder die so genannten DialerProgramme, wie der Fachausdruck lautet. Für viele Familien ist die monatliche Telefonrechnung inzwischen zum
Konkret zu Ihrer zweiten Frage: Sosehr ich natürlich auf die Rechtsprechung des Gesetzgebers hoffe und auch denke, dass der Gesetzgeber hier gefordert ist, sosehr ist es auch notwendig, an Verbraucherinnen und Verbraucher zu appellieren. Sie dürfen nicht gutgläubig sein, sie müssen sich informieren, und sie müssen selber Vorsorge treffen, damit ihnen nicht das Geld aus der Tasche gezogen wird. Das Problem ist, dass die gewünschte Freiheit des Internets, die wir wohl alle nicht einschränken wollen, individuelle Wachsamkeit und Kenntnis darüber verlangt, welche Seiten und welche E-Mails man sicher nicht aufrufen darf. Die Verbraucherzentrale in Berlin ist hierzu eine gute Ansprechpartnerin. Sie wird auch bereits als
Ansprechpartnerin insbesondere von betroffenen Nutzerinnen und Nutzern in Anspruch genommen. Etwa zwei Drittel der Nachfragen gehen im Moment in diese Richtung. Ich habe veranlasst, dass auf der Internetseite unserer Verwaltung, auf der Verbraucherschutzseite, detaillierte Informationen veröffentlicht und Tipps gegeben werden, wie Nutzerinnen und Nutzer des Internets sich schützen können. Nach Auffassung der Vebraucherschützer ist in diesem extrem mobilen Internetbereich der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Regulierungsbehörde und im Moment auch durch den Gesetzgeber in der Tat nicht ausreichend gesichert. Auch die Rechtsprechung hat hier Neuland betreten und lässt für Vebraucherinnen und Verbraucher noch viele Wünsche offen, was einzelne Beispiele in diesem Bereich deutlich zeigen. Aus diesem Grunde empfiehlt auch die Vebraucherzentrale, sich genau über die Möglichkeiten des Widerstandes gegen erhöhte Telefonrechnungen zu informieren. Ich teile die Auffassung von Verbraucherschützern, von Wissenschaft und auch von der Berliner Verbraucherzentrale, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sehr wohl zuständig und auch befugt ist, nach pflichtgemäßem Ermessen die fraglichen Lizenznehmer zu überprüfen und ihnen die Lizenzen zu entziehen. Das tun sie gegenwärtig nicht, und ich hoffe sehr, dass mit der von der Bundesregierung angestrebten Novellierung des Gesetzes eine bessere Grundlage auch für die Arbeit der Regulierungsbehörde geschaffen wird. Der Senat wird dieses Gesetzesvorhaben im Bundesrat begleiten.
Sprengsatz für den häuslichen Frieden geworden, denn sehr häufig passiert es, dass unvorstellbar hohe Rechnungsbeträge ins Haus flattern, deren Zustandekommen die eine oder andere Frage offen lässt und unerklärbar erscheint. Auch sehr viele ältere, alleinstehende Menschen haben damit schon schlimme Erfahrungen gemacht. Sie lesen sehr häufig das Kleingedruckte nicht, und dann kann es passieren, dass die schlichte Lösung eines beliebten Preisrätsels, bei dem man das Lösungswort telefonisch weitergibt, unverschämt teuer wird. Auch viele Jugendliche und Kinder merken am heimischen Computer oft nicht, dass sie nicht mehr die üblichen Verbindungskosten beim Surfen durch das Internet bezahlen, sondern dass sie in eines der Dialer-Programme geraten sind oder ganz unbemerkt aus der üblichen Verbindung ausgeklinkt sind in eine andere, die ein Vielfaches der üblichen Verbindung kostet.
Es sind in der Zwischenzeit mehr als 1 000 solcher Programme bekannt geworden. Die Spannbreite dieser Programme geht von seriös über dubios bis hin zu kriminell. Sehr häufig sind gerade bei diesen kriminellen Programmen die Opfer völlig ahnungslos, d. h. sie geraten mit diesen Internetverbindungen plötzlich in völlig andere Programme, was dazu führen kann, dass sie Preise von bis zu 3,72 € pro Einheit zahlen müssen.
Die Zuständigkeit für Regulierungen im Kommunikationsbereich liegen beim Bund. Die Länder können nur über den Bundesrat tätig werden. Der Senat ist also gar nicht befugt, hier direkte Maßnahmen gegen Unternehmen oder gegen diese Geschäftspraktiken einzuleiten oder Nachforschungen vorzunehmen. Der Bundesgesetzgeber hat in einem ersten Schritt bereits im Sommer 2002 Änderungen in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung eingeleitet. Es wurde eine Verpflichtung zum eindeutigen Ausweis des jeweiligen Anbieters der entsprechenden Leistungen und natürlich auch der Rechnungspositionen festgelegt. Die Bundesregierung plant – noch vor der großen Novelle des Telekommunikationsgesetzes –, dass ein Referentenentwurf vorgelegt wird zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienstnummern – das sind diese 0190er-Nummern. Zur Zeit wird dieser Entwurf im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit den entsprechenden Verbänden beraten, und ein schnelles Gesetzgebungsverfahren wird angepeilt.
Danke schön! – Die Beantwortung war mehr als kurz und knapp, demzufolge dürfte es eigentlich keine Nachfragen mehr geben. Frau Hertlein, Sie haben auch nicht gedrückt. Dann die kurze Nachfrage durch den Abgeordneten Herrn Schmidt – bitte schön!
Ich habe an den Senat die folgende Nachfrage: Wie ist der Kenntnisstand darüber, wie sich die Verbraucher, die von solchen gewählten DialerNummern betroffen sind, zur Wehr setzen können – hat das Erfolg? Sie sagten auch, dass der Gesetzgeber hier noch gefordert sei. In welcher Hinsicht muss er dann aktiv werden, wenn das heute noch nicht mit Erfolg abgewehrt werden kann?
Ich hatte mir, weil ich auch fand, dass die Frage recht umfangreich ist, geschenkt, einzelne Tipps zu geben, wie Verbraucherinnen und Verbraucher sich sozusagen prophylaktisch gegen diese Abzockerprogramme schützen und wehren können. Wir haben im Moment die Situation, dass Sie, wenn Sie überhöhte Rechnungen bekommen, nur den Rechtsweg einschlagen können. Der ist im Moment in der Tat ausgesprochen kompliziert. Es gibt gerade in Berlin den Fall eines 15-jährigen Jungen, wo die Eltern mit einer Monats
Herr Regierender Bürgermeister! Entspricht es den Tatsachen, dass es zuvor ein Gutachten des Bundesratsdirektors Oschatz gegeben hat, welches ausdrücklich Ihre ausgeübte Verfahrensweise als nicht verfassungsgemäß eingestuft hat?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ihre Darstellung ist falsch. Der Direktor des Bundesrates hat einen Vermerk gefertigt, um auf entsprechende Schwierigkeiten hinzuweisen. In diesem Vermerk steht ausdrücklich, dass es gemäß der Verfassung zu keinem uneinheitlichen Abstimmungsverhalten eines Landes kommen darf und dass dann, wenn so etwas vorliegt, der Bundesratspräsident ausdrücklich noch einmal nachfragen muss, wie das Land - -
rechnung von 18 000 DM überrascht worden sind. Die Mutter hat die Klage verloren, es gibt jetzt ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Landesgericht. Man wird sehen, wie dort die Entscheidung ausgeht. Das ist bislang ziemlich unbefriedigend, und insofern hoffe ich auch, dass der Bundesgesetzgeber eine bessere Grundlage schafft.
Ja, sie ist eigentlich durch Ihre letzte Bemerkung, Frau Senatorin, schon beantwortet. Ich wollte gerne wissen, ob der Bundesgesetzgeber den Minderjährigenschutz stärker verankern wird.
Nach allen Kenntnissen, die ich habe, hat der Bundesgesetzgeber das vor. Darüber hinaus möchte ich initiieren, dass wir uns im Land Berlin mit dem Ressort für Jugend und dem Ressort für Justiz zu einem Fachgespräch zusammensetzen zwecks Klärung der Frage, welche Möglichkeiten wir auf der Landesebene zur Aufklärung und zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen haben.
Bruch der Verfassung durch den Regierenden Bürgermeister in Ausübung seines Amtes als Bundesratspräsident
Bei der ersten Gelegenheit hier im Hause nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts frage ich den Senat:
1. Sieht der Senat von Berlin das Ansehen des Staatsamtes des Regierenden Bürgermeisters von Berlin durch den offenkundigen und höchstrichterlich entschiedenen Verfassungsbruch des Senatsmitglieds Wowereit – in Ausübung seines Amtes als Präsident des Bundesrates – als nachhaltig beschädigt an?
2. Gab es Absprachen über die Ausübung der fraglichen Sitzungsleitung – entgegen der rechtlichen Stellungnahme des Bundesratsdirektors –, denen der Regierende Bürgermeister in Ausübung seines Amtes als Bundesratspräsident mit der bewussten Inkaufnahme eines möglichen Verfassungsbruchs gefolgt ist?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wambach! Zu den in den Fragestellungen enthaltenen unrichtigen Unterstellungen kann ich nur sagen: Diese weise ich entschieden