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Vielen Dank! – Ich frage den Senat:
2. Wie bewertet der Senat die Aussagen zahlreicher Universitätsprofessoren, dass der Beschluss „eine Katastrophe“ sei und der BioCampus sowie die Bewerbung der Freien Universität Berlin als Elite-Universität in Mitleidenschaft gezogen würde?
Zudem wurde bei der Diskussion der Standortoptionen deutlich, dass die Verteilung der Lehrangebote auf zwei Standorte zu einem erheblichen Koordinierungsbedarf führt. Für den Studienbetrieb ist die Ein-Standort-Lösung in jedem Fall die günstigere Lösung, da sich die gesamte Lehre an einem Ort konzentriert und die zeitaufwändigen Wege entfallen.
Im Übrigen sei daran erinnert, dass die große Koalition 1995 eine Absenkung der Zahl der Studierenden von 1 200 auf 600 beschlossen hatte. Der Betrieb einer Vorklinik ist nach Auffassung des Senats schon aus diesem Grunde eine wirtschaftlich gebotene Lösung.
Es geht hier im Übrigen nicht um eine Schließung der Vorklinik, wie Ihre Frage fälschlicherweise unterstellt,
der Senat sein Selbstbewusstsein, dass er das alles besser
Der Senat hat diese Entscheidung keineswegs nach Gutsherrenart getroffen, sondern in der von mir dargestellten Art sachlich abgewogen. Gerade Sie als neoliberaler Denker müssten sich daran gewöhnen, dass mindestens bei Privatunternehmen die Eigentümer eine einständige Rolle spielen. Insofern hat der Senat von seiner Träger- und Eigentümerfunktion für das Land Berlin Gebrauch gemacht und im Interesse des Landes und der Einrichtung eine wirtschaftlich günstige und fachlich angemessene Entscheidung getroffen. Es ist ausdrücklich der Wunsch des Senats, dass diese Formen der Eigentümerentscheidung zur Ausnahme gehören – das haben wir auch im Aufsichtsrat deutlich gemacht –, aber der Eigentümer hat das Recht und die Pflicht, von dieser Eigentümerposition Gebrauch zu machen, wenn er sieht, dass Entscheidungen in Gremien, selbst wenn sie von ihm selbst besetzt sind, diesen Zielen zuwiderlaufen. Das ist mit den demokratischen Grundsätzen einer durch mehrere Gremien gefassten öffentlichen Institution durchaus vereinbar.
Es soll eine Ausnahme bleiben. Und es gibt eine Offenlegungspflicht – ich bin ihr Ihnen gegenüber auch nachgekommen –, die Gründe darzulegen, die den Senat veranlasst haben, diese Entscheidung zu treffen. Im Übrigen wurde diese Diskussion auch breit in der Öffentlichkeit geführt. Es macht keinen Sinn, dass es jetzt eine regionalpolitische Zuspitzung gibt oder einen Kampf der alten Charité gegen die neue Charité. Es kann nur eine Weiterentwicklung der neuen, fusionierten Charité geben und landesweite gesamtstädtische Lösungen für die gemeinsame Universitätsmedizin.
sondern es bleibt bei jährlich 600 Studienanfängern, die künftig allerdings an einem Standort konzentriert werden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Nachteile für die Forschung, gar eine Beeinträchtigung des BioCampus Dahlem, sieht der Senat nicht, da die Kooperation zwischen den universitären und außeruniversitären Einrichtungen nach wie vor erhalten bleibt und sich im Wesentlichen an fachlichen Synergien orientiert. Die im Rahmen der Exzellenzinitiative eingereichten, zum Teil länderübergreifenden Clusteranträge und Forschungskooperationsvorhaben werden den Standort Südwest vielmehr stärken und nicht zuletzt die Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg auf diesem Gebiet vertiefen.
Angesichts der überschaubaren Entfernung innerhalb Berlins wird eine gemeinsame Vorklinik der Charité am Standort Mitte für den Bestand bzw. den Ausbau der Vernetzung mit der Freien Universität als vertretbar angesehen. Das wird bereits jetzt durch eine Vielzahl von erfolgreichen Drittmittelkooperationen zwischen Charité und Freier Universität bewiesen. Die Ein-Standort-Lösung hat zudem den Vorteil, dass die personellen und sachlichen Ressourcen der Fachgebiete gebündelt werden und sich die kritische Masse für die Planung und Durchführung von Forschungsprojekten eher erreichen lässt.
Im Übrigen wird der universitäre Status des Standortes Benjamin Franklin mit der Konzentration der Vorklinik und durch den Senatsbeschluss ausdrücklich nicht in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass der universitäre Status des Virchow-Klinikums niemals in Zweifel gezogen wurde. Vielmehr hatten früher das Virchow-Klinikum und das Universitätsklinikum Benjamin Franklin gemeinsam eine Vorklinik in Dahlem, ohne dass es dadurch zu Nachteilen für die Forschung gekommen ist. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, warum die Standortentscheidung zu Nachteilen für die Freie Universität führen sollte.
Ist es Beispiel gebend auch für andere Landesbeteiligungen, dass die Sachentscheidung, die im Aufsichtsrat der Charité gefallen ist – dem zwei Senatoren angehören und dessen Mitglieder vom Senat mehrheitlich bestellt wurden –, durch eine politische Entscheidung des Senats nach Gutsherrenart ausgehebelt wurde? Wie begründet der Senat seine Entscheidung unter dem Blickpunkt, dass nach Berechnung der Freien Universität das Zwei-Standorte-Konzept kostengünstiger wäre?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die FDP-Fraktion gratuliert der HumboldtUniversität, der Freien Universität und der Technischen Universität zu den Erfolgen, die sie in der ersten Stufe des Exzellenzwettbewerbs erringen konnten. Es ist beeindruckend zu sehen, wie sich unsere drei Universitäten gegen die Vielzahl der Bewerber aus anderen Bundesländern durchgesetzt haben. Dabei ist klar, dass nicht alle Ziele erreicht werden konnten. Wenn die Zahl der Bewerber derartig groß ist, müssen einige Erwartungen auf der Strecke bleiben.
Insgesamt ergibt sich für Berlin ein positives Bild. Wenn man zusammenrechnet, was an Mitteln über diesen Wettbewerb zusätzlich von der Bundesebene für Berlin in die Wissenschaft investiert wird, sind das in der ersten Stufe des Wettbewerbs 56 Millionen € jährlich. Vielleicht ist es in der zweiten Stufe mehr. Das werden wir im Jahr 2007 wissen. Wir wünschen den drei Universitäten viel Glück dabei. Wir werden erst im Herbst dieses Jahres genau wissen, welche Universitäten welchen der drei Wettbewerbsbestandteile bestanden haben.
Wenn man sich die Ergebnisse des Wettbewerbs anschaut, dann ist das für Berlin zwar erfreulich, aber man stellt fest, dass es in der regionalen Verteilung deutliche Unterschiede gibt. Wenn man die Zahl der Wettbewerber insgesamt nimmt und mit denen vergleicht, die den Zuschlag erhalten haben, stellt man fest, das ungefähr ein Drittel Gewinner aus dem Norden Deutschland kommt und sich der Rest im Süden der Republik konzentriert. Wenn ich mir den dritten Teil des Wettbewerbs – die Zukunftskonzepte der Universitäten bzw. den Eliteuniversitätswettbewerb – anschaue, dann ist besonders auffällig, dass sieben der zehn Prämierten aus Baden-Württemberg und Bayern kommen.
Man muss überlegen, woran das liegt. Aus Berliner Sicht muss man sich die Frage stellen: Hat die Politik – deshalb diskutieren wir heute hier – alles getan? – Der Erfolg bei diesem Wettbewerb liegt zuerst bei den Hochschulen. Die Politik hat damit relativ wenig zu tun.
Aber wir geben zumindest den Rahmen vor, in dem sich Universitäten und Wissenschaft in Berlin entwickeln können. Da stellt sich die Frage – dabei muss man die letzten vier Jahre Rot-Rot kritisch hinterfragen –: Hat Politik in Berlin alles getan, um den Erfolg der drei Universitäten zu unterstützen? – Die Antwort lautet leider: Nein! RotRot hat nicht alles getan, sondern vieles schleifen lassen, vieles in die falsche Richtung bewegt und den Universitäten in dem Wettbewerb eher geschadet.
In diesem Sinn ist es schon mutig – Herr Liebich hat vorhin um Lob gebeten –, den schlechtesten Senator, den der Berliner Senat zu bieten hat, in dieser Aktuellen Stunde vorzuführen. Ich denke – von den Kollegen wurden bereits viele Beispiele genannt –, dass die rot-rote Hoch
Zum nächsten Punkt, den Hochschulverträgen: Wenn man die Änderung und den Bruch der Hochschulverträge anspricht, werden die Kollegen aus der Koalition immer ganz allergisch. Sie sagen: Na ja! Die Universitäten haben das unterschrieben. Aber wir können uns noch genau an die Beratung des Nachtragshaushalts erinnern, in der Sie im Hauptausschuss beschlossen haben, die 54 Millionen € herauszunehmen, obwohl kein einziges Kuratorium den geänderten Hochschulverträgen zu dem Zeitpunkt zugestimmt hatte. Das ist wirklich ein Indiz dafür, wie Rot-Rot
in dieser Stadt Hochschulpolitik betrieben hat. Das sucht seinesgleichen! Deshalb sind die Beteuerungen aus der Koalition, wie wichtig Ihnen doch das Instrument Hochschulvertrag ist, einfach lachhaft und nicht mehr glaubwürdig,
Eine rot-rote Hochschulpolitik, wie sie Herr Flierl in den letzten vier Jahren betrieben hat, wird es in dieser Stadt nicht wieder geben. – Ich appelliere an Sie, dass Sie die letzten Monate, die Sie noch haben – das besonders an Herrn Senator Flierl gerichtet –, nutzen, um zumindest wieder eine Kursänderung einzuleiten, so dass Berlin wieder an die Richtung anknüpft, die es vorher hatte: Vorreiter bei der Entwicklung neuer Instrumente der Hochschulpolitik und nicht mehr Schlusslicht der Entwicklung zu sein und sich deshalb von anderen Bundesländern und international überholen lassen zu müssen. Ich denke, Sie müssen begreifen,
schulpolitik, die Senator Flierl betreibt, wenig Grund zur Freude bietet.
Das Gegenteil ist der Fall – ich beginne mit dem Berliner Hochschulgesetz –: Nach dem, was in der Berliner PDS-Fraktion dazu diskutiert wird, kann man fast froh sein, dass uns kein Gesetzentwurf dazu erreicht hat. Die Viertelparität und andere Punkte wurden bereits erwähnt. Wenn man sich Bayern und Baden-Württemberg anschaut, sieht man, in welche Richtung sich die Berliner Hochschulpolitik entwickeln muss. Wir waren einst Vorreiter bezüglich der Autonomie und Freiheit der Hochschulen. Das hat sich nicht erst mit Rot-Rot in die falsche Richtung verändert, aber seit vier Jahren ist in dieser Hinsicht rein gar nichts passiert. Das kann nicht sein. Das bringt die Universitäten und Hochschulen nicht voran, sondern legt ihnen eher Steine in den Weg.
Man muss sich fragen, weshalb wir nichts tun, um den Hochschulen in den Bereichen mehr Freiheit zu schaffen, die uns kein Geld kosten. Wir sind uns alle darüber einig, dass es die Berliner Haushaltssituation schwer macht, zusätzliche Investitionen in Wissenschaft und Forschung zu tätigen. Aber ich frage Sie von SPD und PDS, warum Sie nicht bereit sind, Freiräume zu geben, in denen sich Kreativität entfalten kann, die keine Haushaltsmittel verbrauchen. Das hätte die Hochschulen in dem Wettbewerb unterstützt. Warum haben Sie die Chancen, die Sie dort in den letzten vier Jahren hatten, nicht genutzt?
Zum zweiten Schwerpunkt, nämlich der Hochschulmedizin: Im Dezember 2001 haben Sie angefangen, über die Schließung des Klinikums Benjamin Franklin zu diskutieren. Sie sind dann auf die Idee gekommen, es vielleicht doch nicht zu schließen und die Hochschulmedizin zu fusionieren. Dann wurde ein Vorschaltgesetz beschlossen, dann das Hochschulmedizingesetz. Insgesamt muss man feststellen, dass die Hochschulmedizin nach vier Jahren Entwicklung immer noch nicht auf einem Weg ist, der sicherstellt, dass sie am Ende erfolgreich bestehen wird. Die Prognosen des Vorstands für die wirtschaftliche Zukunft der Charité sind vielmehr äußerst düster. Es muss sich erst zeigen, ob die Charité auf einen Weg kommt, der zum Erfolg führt. Da kann man nur fragen, was SPD und PDS dafür getan haben, die Charité voranzubringen. Sie haben viel diskutiert, Klientelinteressen ins Gesetz aufgenommen und Gremien und Räte geschaffen, die nicht zu einem effizient geführten Unternehmen, das die Charité auch ist, gehören.
weil Sie vor Augen geführt haben, dass die Universitäten bei den Vertragsverhandlungen leider immer der schwächere Partner sind.
Rot-Rot wird – da bin ich mir ziemlich sicher! – in dieser Stadt keine lange Zukunft mehr haben.
Bei einem bin ich mir noch sicherer:
dass nicht Geld wichtig ist, sondern dass wir auch eine Menge tun können, um die Wissenschaftseinrichtungen der Stadt voran zu bringen. Das kostet kein Geld!
Fangen Sie endlich damit an, Sie haben nur noch einige wenige Monate Zeit – Gott sei Dank! –, aber tun Sie endlich etwas!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Mich überrascht es nicht, dass Sie unseren Antrag ablehnen wollen. Das sind wir von Ihnen gewöhnt. Ihre Rede hat mich aber etwas verwundert, weswegen ich mich zu Wort gemeldet habe.
Wenn Sie bemängeln, dass die Unternehmen in Kopenhagen nach der Einführung von Wettbewerb nur wenig Flexibilität hatten, dann kann ich das bedauern, aber in der ersten Phase des Wettbewerbs geht es nicht anders, außer Sie entscheiden sich, alle auf die Straße zu setzen, die zuvor beim Monopolisten gearbeitet haben. Wir zeigen Ihnen ein Modell auf, wie es auch anders geht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wie gesagt, hat sich gestern der Wissenschaftsausschuss mit dem Unimed-Gesetz beschäftigt. Man muss sich bei dem Thema erinnern, wie das Gesetz entstanden ist. – Herr Flierl hatte anfangs des Jahres einen eigenen Entwurf vorgelegt, den nicht einmal die Koalition bereit war, als eigenen zu übernehmen. Sie hat es abgelehnt. Dann haben sich in Heimarbeit anscheinend, das kann man der Qualität des Gesetzes entnehmen, ein paar Kollegen aus der Koalition zusammengesetzt und an dem Gesetz, das uns jetzt zur Abstimmung vorliegt, herumgebastelt.
Die Anhörung im Ausschuss hat deutlich gezeigt, was für einen schlechten Entwurf uns SPD und Linkspartei.PDS vorgelegt haben. Aus der Charité kamen ganz viele Verbesserungsvorschläge. Auch an der Stellungnahme des Senats wurde deutlich, dass es sehr viel an dem Gesetzentwurf zu verändern gibt. Das zeigt wiederum, dass das wirklich nicht der große Wurf war, nicht das Gelbe vom Ei.
Ganz merkwürdig fand ich – das habe ich im Abgeordnetenhaus auch noch nicht erlebt – das Verfahren, wie gestern in der Ausschussberatung mit den Universitäten umgegangen wurde. Da hatte die Koalition den Präsidenten von Humboldt-Universität und Freier Universität noch einmal die Möglichkeit gegeben zu plädieren, weshalb sie im Aufsichtsrat verbleiben sollten. Dann wurde die Sitzung für 15 Minuten unterbrochen, und in dieser Zeit hat die Koalition anscheinend entschieden und eine Entscheidung übers Knie gebrochen, die Universitätspräsidenten aus dem Aufsichtsrat zu entfernen. Das ist kein Umgang mit den Universitäten. Einen solchen sind wir zwar von Senator Flierl gewohnt, hatten davon in der Vergangenheit reichlich Beispiele, aber von den Fraktionen hier im Haus habe ich einen solchen Vorgang noch nicht erlebt. Ich kann mich natürlich täuschen, aber das würde heißen, dass ihre Entscheidung schon festgestanden hat, die Universitätspräsidenten aus dem Gremium zu entfernen, und deren Anhörung im Ausschuss nur eine reine Showveranstaltung war. So sollte man mit den Universitäten und den Universitätspräsidenten nicht umgehen!
Aber schlimmer als die reine Formalie, wie diese Entscheidung getroffen wurde, ist die Entwicklung, die dadurch für die Charité eingeleitet wird. Schon das Expertengutachten hat einen schwieriges Ergebnis produziert, indem es empfohlen hat, Charité und UKBF zusammenzufassen, und damit einen Weg vorgegeben, der klar in
Richtung medizinische Hochschule läuft. Zwar hat man gesagt, wir wollen die Anbindung an die Universitäten – das finden wir auch richtig, dass sie erhalten wird –, aber durch die Abkoppelung der Präsidenten aus dem Aufsichtsrat gehen Sie genau in die Richtung, die wir alle nicht wollen. Das hat weit reichende Folgen, finanziell und wissenschaftlich.
Dann hat mich enttäuscht, welche Begründung für die Entscheidung der Staatssekretär für den Senat gegeben hat. Da heißt es – Herr Zimmer hat es auch schon angesprochen –, dass wer nicht hafte, auch nicht im Aufsichtsrat der Charité sitzen dürfe. Dann haben Sie aber ein Argumentationsproblem mit dem Gesetzentwurf, denn was ist mit den Vertretern der Mitarbeiter im Aufsichtsrat? – Diese haften auch nicht. Das müssten Sie mir erklären. Es war nicht so – danach hatte ich gestern explizit gefragt –, dass die Universitätspräsidenten gefordert hätten, Berlin solle die Gewährträgerhaftung übernehmen und dennoch im Aufsichtsrat verbleiben wollten, sondern sie haben vielmehr kritisiert, dass sie zu wenig Gestaltungsspielraum hätten, um die Haftung guten Gewissens übernehmen zu können.
Ich lasse gerne eine Zwischenfrage von Herrn Flemming zu.
Da kann ich Ihnen zwar Recht geben, aber wir haben uns damals aus guten Gründen dafür entschieden, die Universitätspräsidenten in den Aufsichtsrat aufzunehmen. An den Voraussetzungen hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Ihre Argumentation, dass dort blockiert würde, kann ich nicht nachvollziehen, weil ich dafür keine Beispiele und keine Anhaltspunkte habe. Vielmehr ist es so, dass Ihnen die Präsidenten dort zu unbequem sind, dass Sie sich dort Vertreter wünschen, die den verlängerten Arm des Senats darstellen. Da muss ich sagen: Davon hatten wir genügend schlechte Beispiele in der Vergangenheit, dass wir – die FDP-Fraktion – das in
Zukunft nicht weiter wollen. Deshalb sagen wir: Die Präsidenten müssen im Aufsichtsrat bleiben!
Ein weiteres Problem an Ihrer Gesetzeskonstruktion sind die ineffizienten Strukturen, die Sie schaffen. Das hat die Anhörung gezeigt: Verantwortlichkeiten sind unklar geregelt, es gibt Gremien statt persönlichen Verantwortlichkeiten. Da läuft man Gefahr, dass sich die Leute in den Gremien anschauen, alle mit den Fingern auf den anderen zeigen und man bei den Entscheidungen, die getroffen werden müssen, nicht vorankommt. Und das sind einige. Es ist fraglich, wie mit diesem Gesetz die Kürzungen, die Sie der Charité auferlegt haben, bewältigt werden sollen, wie man mit der Umstellung auf DRGs vorankommt. Das alles bringt nach unserer Ansicht die Charité nicht auf einen guten Weg. Sie konservieren mit den Detailregelungen im Gesetz lediglich die jetzigen Strukturen und geben keinerlei Möglichkeiten, auf künftige Entwicklungen zu reagieren, so dass die Charité selbst eine Chance hat, ihre Strukturen umzustellen, wenn es denn notwendig wird.
Wir meinen, die Charité braucht mehr Freiraum und nicht dieses starre Korsett, das Sie ihr verpassen. Ich kann zum Schluss nur noch an Sie appellieren: Wenn Sie ein Interesse haben, die Charité fit für die Zukunft zu machen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, den wir heute hier noch einmal zur Abstimmung stellen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion will heute ebenfalls über das Thema Charité diskutieren, allerdings mit einer anderen Stoßrichtung. Uns geht es darum, wie wir die Charité auf den richtigen Weg bringen können, um die Anforderungen, die in den nächsten Jahren an sie gestellt werden, bewältigen zu können. An Anforderungen kommt wahrlich eines auf sie zu: die Umstellung auf die DRGs, die Umstrukturierung durch die von Rot-Rot angesetzte Fusion, die Absenkung der Zuschüsse für Forschung und Lehre, das alles sind Themen, die die Charité vor enorme Herausforderungen stellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Die Zahl wurde schon genannt, die die Charité bis 2010 einzusparen hat – eine Riesenaufgabe. Wenn man sich das Gesetz anschaut, sieht man, dass es wahrlich kein gutes Instrument ist, um diese Aufgabe stemmen zu können. Insgesamt ist es sehr lang geraten. Aus den Fehlern, die er mit dem Vorschaltgesetz gemacht hat, hat der Senat leider nichts gelernt. Immerhin ist es besser als der erste Entwurf, der von Senator Flierl im Februar dieses Jahres vorgestellt wurde. Da schwirrte das Gesetz noch von allen möglichen Räten, die zur totalen Bewegungs- und Handlungsunfähigkeit der Charité geführt hätten.
Leider hat Rot-Rot die Fehler aus dem Vorschaltgesetz wiederholt. Es gibt immer noch zu viele Gremien, wodurch die Entscheidungsprozesse, die gerade in Anbet
le.
Schmidt, Erik
Letzter Punkt, den ich konkret ansprechen will – die Haftung. Ich hatte den Eindruck, dass wir bei der Bera
tung des Studentenwerksgesetzes gemeinsam ein Stück weiter gewesen waren. Zwar führt an der Gewährträgerhaftung des Landes für die Charité insgesamt kein Weg vorbei, aber beim Studentenwerk hatten wir es für die Beteiligungen und die Tochtergesellschaften so geregelt, dass die Haftung beschränkt worden ist. Eine ähnliche Regelung fehlt mir hier. Es ist zwar auch vorgesehen, dass im Beteiligungskonzept der Charité entsprechendes realisiert werden soll, doch ein solch wichtiger Passus gehört – analog zum Studentenwerksgesetz – mit in das Gesetz.
racht dieser riesigen Summe, die die Charité einzusparen hat, nur sehr langsam laufen, was die Gefahr mit sich bringt, dass die notwendigen Entscheidungen nicht getroffen werden können. Die vielen Gremien, die auch das neue Gesetz einrichtet, haben einen entscheidenden Nachteil: Sie lösen einen großen Personalbedarf aus, um die Leitungen und Gremien zu besetzen. Das konnte man schon Ende August in einer Anzeige der Charité lesen, als in der „FAZ“ am 21. August 2005 27 Stellen ausgeschrieben wurden, übertariflich bezahlt, sicher zur Freude der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité, denen zugesagt worden war, dass diese Stellen intern aus der Charité heraus besetzt werden sollen.
Insgesamt gibt es viel zu verbessern. Wir haben uns ein ambitioniertes Programm mit der Anhörung gesteckt – die Zahl der Anzuhörenden wurde ja bereits benannt. Ich hoffe, dass an dem einen oder anderen Punkt die Koalition noch gesprächsbereit für Verbesserungen ist, denn die Charité braucht vieles, um wettbewerbsfähig zu bleiben, aber sie braucht keine Ideologie. – Vielen Dank!
Daneben gibt es weitere, ganz konkrete Kritik vorzubringen. Dazu muss ich nicht die Präambel ansprechen, die mir an dieser Stelle egal ist, aber fangen wir einmal mit dem Aufsichtsrat an. Auch dieser ist wieder von einer Mehrheit des Landes dominiert, von zwei Senatoren und vier weiteren vom Senat berufenen Vertretern, so dass bei sechs zu fünf Mitgliedern das Land seinen Willen durchsetzen kann.
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wenn man den Forschungsstandort Berlin stärken will, heißt es nicht immer gleich automatisch, nach mehr Geld für die Berliner Forschungseinrichtungen zu rufen. Es gibt auch eine ganze Menge anderer Wege, um die Forschungsarbeit in den Berliner Einrichtungen zu erleichtern.
Ein wichtiger Punkt dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir hier in Berlin, aber auch auf Bundesebene zu beachten haben. Rechtliche Rahmenbedingungen heißt, dass man tatsächlich Erleichterungen schaffen kann, ohne Geld in die Hand zu nehmen. Man kann sogar Sparpotentiale damit erschließen.
Bei dem Thema Zielkriterien kann ich überleiten zu dem zweiten vorliegenden Antrag und die Diskussion um das Beteiligungscontrolling erweitern. Auch dem stehen wir sehr offen gegenüber. Man sieht sehr deutlich, wer sich hier viel Arbeit gemacht und herausgesucht hat, was noch alles zu kontrollieren ist. Ich halte es in der Tendenz für richtig, diese Kriterien mit aufzuführen, vielleicht bei dem einen oder anderen mit einer gewissen Abschwächung. Was ich aber für besonders wichtig halte – es wäre eine große Chance in diesem Parlament – ist die Vorlage der mit den öffentlichen Unternehmen vereinbarten Zielbilder gegenüber diesem Parlament und deren Besprechung. Erst dann kommen wir zu einer wirklichen Diskussion darüber, was die Aufgabe der öffentlichen Unternehmen ist, warum diese Aufgabe über ein öffentliches Unternehmen wahrgenommen wird, die Aufgaben nicht in einen privaten Markt gehen, welche Gründe es dafür gibt und was genau die Aufgabe ist, die diese Unternehmen wahrnehmen, und welche nicht mehr. Das ist eine Schlüsselposition in dem Antrag. Deswegen stehen wir ihm auch sehr positiv gegenüber. Dieser Diskussion müssen wir uns unbedingt stellen. – Vielen herzlichen Dank!
In Berlin haben wir nun eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen. Ein wesentlicher Faktor, hier haben wir wirklich Stärken, ist die Biomedizin. Uns geht es darum, diesen Bereich zu stärken.
Deshalb haben wir uns als Fraktion im Sommer genau in Buch umgeschaut, waren auch im Max-DelbrückCentrum.
Das kannte ich selbst auch schon. Wir haben dies mit der Absicht getan, um bei den Wissenschaftlern vor Ort nachzufragen, was an rechtlichen Rahmenbedingungen einer noch besseren Forschungsleistung Berlins im Wege steht.
Ein Punkt, der dort besonders angesprochen wurde, war das Stammzellengesetz auf Bundesebene. Das ist ein großes Hindernis. Dort ist geregelt, dass die Gewinnung von embryonalen Stammzellen in Deutschland untersagt ist und die Einfuhr und Verwendung von Stammzellen, die nach dem 31. Dezember 2001 gewonnen wurden, nicht verwendet werden dürfen. Deutsche Wissenschaftler, die im Ausland tätig sind, dürfen sich auch nicht an Forschungsvorhaben beteiligen, wo entsprechende embryonale Stammzellen verwendet werden. Das ist eine besondere Innovationsbremse. Das wird seit einiger Zeit öffentlich von vielen Wissenschaftlern kritisiert.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich bedaure es ebenfalls – auch wenn er entschuldigt ist –, dass der Wissenschaftssenator nicht anwesend ist. Dem Thema wäre es angemessen. Wenn man sich jedoch die Hochschulverträge ansieht, stellt man fest, dass diese eine ganz andere Handschrift tragen als seine. Deshalb ist es vielleicht ganz gut, dass der Finanzsenator anwesend ist.
be, dass ich den Antrag eigentlich für die gestrige Sitzung erwartet habe, scheint es endlich bei der CDU geklickt zu haben, und er wird heute vorgelegt.
Was ist das Problem dieses Dringlichkeitsantrags? – Er basiert auf einer Haushaltsvorstellung, die ich etwas schwierig finde. Weshalb? – Es gibt eine relativ geringe Akzeptanz innerhalb der CDU hinsichtlich der Probleme eines Landes in Haushaltsnotlage. Solch ein Land zeichnet sich dadurch aus, dass es relativ wenig Geld hat und nicht einfach welches für neue Programme produzieren kann. Wenn beispielsweise ein bestimmter Finanzierungstatbestand entfällt, muss man sich genau überlegen, woher man etwas nimmt, um es verteilen zu können. Wenn Frau Grütters die kühne Rechnung aufmacht, die lautet, eine Einsparung, die nicht erbracht wird – wo man also bei einem bisher finanzierten Tatbestand etwas wegnimmt, der Tatbestand selbst aber nicht entfällt –, soll das Geld bringen, um etwas Neues zu finanzieren, dann wird es schwierig. Wenn ich Null habe, davon etwas wegnehmen soll, es aber nicht tue, habe ich dadurch nicht 20 Millionen mehr, sondern weiterhin Null.
Aus dieser Null kann ich nichts finanzieren. Deshalb ist Ihr Antrag gelinde gesagt peinlich. Diese Art der Gegenfinanzierung ist wirklich peinlich.
Eigentlich hatte ich geplant, mir eine Rede von Herrn Zimmer herauszusuchen, als er noch Teil der Koalition und der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion gewesen ist, in der er den Oppositionsfraktionen bescheinigt, dass man Gegenfinanzierungsvorschläge machen muss. Ich richte diese Bitte auch an Sie. Sie werden diesem Haus womöglich demnächst nicht mehr angehören, Frau Grütters. Dann wird es für Ihre Fraktion noch viel peinlicher, was Hochschulpolitik betrifft, weil Sie die Einzige sind, die in dieser Fraktion von Hochschulpolitik Ahnung hat. Wenn Sie es noch nicht einmal schaffen, sich zwischen Hochschul- und Haushaltspolitikern so weit abzustimmen, dass Sie zumindest einen Hauch von Gegenfinanzierung benennen, dann heißt es für mich: Gute Nacht, Marie, für die künftige Hochschulpolitik der CDUFraktion.
Die FDP-Fraktion kritisiert an den Hochschulverträgen am meisten, dass mit der Kürzung von 75 Millionen € der Abbau von 10 000 Studienplätzen einher geht. Der Senat kann alles versuchen, dies schön zu rechnen und behaupten, unter dem Strich seien es nur 1 000. Es ist und bleibt Tatsache, dass die Kürzung von 75 Millionen € zu einem Abbau von 10 000 Studienplätzen geführt hat. Das ist fatal. Gerade in Berlin sind wir auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen, um Wirtschaftskraft zu erlangen und die Berliner Abiturienten müssen studieren können, wenn sie es wollen. Das jedoch ist momentan nicht der Fall. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass wir viele Berliner Abiturienten wegschicken müssen, weil es nicht genügend Studienplätze gibt.
Zu dem Stil der Vertragsverhandlungen: Ich habe immer noch die Argumentation der Koalition im Ohr, es handele sich um einen ganz normalen Vorgang. Man handelt etwas aus, es wird paraphiert, anschließend wird es verändert und die Hochschulen sind gezwungen, es anzunehmen. Daran merkt man, dass es sich nicht um Vertragsverhandlungen auf gleicher Augenhöhe gehandelt hat, weil die Hochschulen sich nämlich in der Situation befinden, das annehmen zu müssen, was ihnen angeboten wird. Zumindest ist die Argumentation der Koalition ziemlich merkwürdig. Offensichtlich haben es noch nicht einmal SPD und PDS vermocht gemeinsam mit ihren Senatoren eine gemeinsame Verhandlungsposition zu finden, auf deren Grundlage verhandelt wird. Andernfalls
Schmidt, Erik
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man über Hochschulfinanzierung reden will, denken die meisten, es gehe nur um die Menge des Geldes, die man für die Hochschulen bekommen will. Darüber möchte ich heute weniger reden. Geld ist zwar auch wichtig, aber die Wege, wie die Hochschulen zu ihrem Geld kommen, sind genauso wichtig. Um diese Instrumente der Mittelverteilung auf die Hochschulen in Berlin geht es in unseren beiden Anträgen, die hier zur Debatte stehen.
Berlin steht wegen der Kürzungen, die Rot-Rot im Hochschulbereich vorgenommen hat, vor großen Herausforderungen. Das bedarf einer Reaktion. Man muss die Hochschulen mit Instrumenten versehen, die sie in die Lage versetzen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Deshalb kann man Herrn Prof. Lenzen, der vor ein paar Tagen in einem Artikel Freiheit für die Hochschulen eingefordert hat, damit sie die schwierige Situation, in der sie sich befinden, bewältigen können, nur voll und ganz zustimmen. Berlin hatte vor einigen Jahren die Führungsrolle bei den modernen Instrumenten in der Hochschulfinanzierung eingenommen. Diese Führungsrolle wollen wir gern wieder einnehmen, weil wir da inzwischen mächtig ins Hintertreffen geraten sind.
Was die Hochschulverträge angeht, die wir zum Glück in Berlin als Instrument der Hochschulfinanzierung haben, ist der Zeitpunkt günstig, dort neue Sachverhalte, neue Wege einzubauen, wie wir erreichen können, dass das Geld, das wir an die Berliner Hochschulen geben, effizienter eingesetzt werden kann. Das heißt, dass wir für jeden Euro, den wir ausgeben, mehr Qualität in Forschung und Lehre erhalten wollen. Das ist unser wichtigstes Ziel.
Dazu ist es notwendig, dass die Hochschulen in einen echten Wettbewerb um diese Mittel eintreten können. Man kann sich viele Gedanken machen, wie man messen will, wie gut die Qualität z. B. in der Lehre ist. Wir sagen, dass es nicht so schwierig ist. Jeder Studierende macht sich Gedanken, welche Hochschule er für sein Studium wählt. Da gibt es zahlreiche Rankings. Genau das ist der Qualitätsindikator, den wir für geeignet halten. Man sollte ein System so ausstatten, dass sich die Entscheidung der Studierenden für eine bestimmte Hochschule direkt im Budget der einzelnen Hochschule niederschlägt. Dafür sind Studienkonten ein geeignetes Instrument.
Jeder Student würde ein solches Studienkonto erhalten, mit einem bestimmten Betrag an Kreditpunkten gefüllt. Wenn er einzelne Veranstaltungen an einer Hochschule besucht, erhält die Hochschule für jeden Kreditpunkt, der eingelöst wird, einen Geldbetrag, der von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein wird. Damit ergibt sich ein direkter Anreiz für die Hochschulen, um Studierende zu werben, die die Kreditpunkte an ihrer Hochschule einlösen.
Wenn man ein solches System in Berlin einführen will, dann ist das nicht so schwierig. Wir haben in den Hochschulverträgen jetzt schon ein Instrument, die leistungsorientierte Mittelzuweisung. Diese ließe sich mit ein paar Änderungen schon so ausgestalten, dass der Anreiz verstärkt wird. Zwar haben SPD und PDS bei den laufenden Hochschulvertragsverhandlungen schon einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gemacht, aber wir sagen, es reicht nicht. Bislang hat die Kappungsgrenze dafür gesorgt, dass in jedem Jahr eine oder zwei Millionen € verschoben wurden, aber das hat in den Hochschulleitungen vielleicht einmal für ein kleines Tränchen gesorgt, aber keinen wirklichen Anreiz gesetzt, mehr dafür zu tun, die eigene Hochschule attraktiver zu machen. Deshalb denken wir, man sollte nicht nur einen kleinen Schritt tun, sondern einen großen, damit Berlin wieder vorangehen kann, was moderne Wege der Hochschulfinanzierung angeht.
Genau das wollen wir mit unseren Anträgen erreichen. Dazu sind Änderungen im Berliner Hochschulgesetz nötig, aber auch Änderungen in den Hochschulverträgen.
Noch eins zum Schluss: Ich bedauere die Diskussion, wie sie in der SPD läuft, dass Studienkonten nur als Verhinderungsinstrument für Studienentgelte diskutiert werden. Das finde ich sehr schade, denn gerade in den Studienkonten liegt eine große Chance, dafür zu sorgen, dass das Geld, das wir den Hochschulen in Berlin geben, viel effizienter eingesetzt wird. Die Mittel müssen nach Qualität verteilt werden. Sie haben zumindest in einem unsere volle Unterstützung: Wenn Sie sich entscheiden, Studienkonten einzuführen und mit den anderen Bundesländern Gespräche über einen bundesweiten
Vizepräsident Dr. Stölzl
Gespräche über einen bundesweiten Hochschulfinanzausgleich zu führen, dann bieten sich dafür gerade Studienkonten an. NRW und Rheinland-Pfalz sind diesen Weg gegangen. Da hätte man die Möglichkeit, in ein bundesweites Modell einzusteigen und für Berlin zusätzliche Einnahmen für die Studierenden aus anderen Bundesländern zu erhalten, die wir hier ausbilden.
Zum Schluss noch einen Satz: Wir haben nicht den Anspruch, dass unser Modell zu einhundert Prozent umgesetzt wird. Wir wollten einen Diskussionsbeitrag leisten, weil wir es für wichtig halten, die Hochschulfinanzierung weiterzuentwickeln. Das Vorgehen, das Rot-Rot bisher an den Tag gelegt hat, reicht nicht aus. Deshalb bitte ich Sie, sich Gedanken darüber zu machen, ob Sie nicht doch den großen Schritt und nicht nur den kleinen Schritt gehen wollen. Der Anreiz, den Sie mit den aktuellen Entwicklungen setzen, reicht nicht aus, um die Kürzungen –
Sofort! Jetzt kommt wirklich der letzte Halbsatz –, die Sie zu verantworten haben, zumindest teilweise aufzufangen und für die Studierenden die Lehrqualität nicht weiter zu senken. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe mich gemeldet, weil einige Dinge richtig zu stellen sind. Herr Flemming hatte es vorhin auch bereits so dargestellt, als hätten wir die Anträge eingebracht, – –
Herr Hoff hat den gleichen irrigen Eindruck wie Herr Flemming erweckt, dass wir die Anträge als Reaktion auf den SPD-Parteitag eingebracht hätten. Das ist schlichtweg falsch. Wenn man sich das Datum der Anträge anschaut, so sind diese inzwischen gut ein Jahr alt. Sie sind vom 20. April 2004, und wir haben sie nicht eingebracht, um die Koalitionspartner in irgendeiner Form gegeneinander auszuspielen, sondern weil wir davon überzeugt sind, dass die Studienkonten ein gutes Instrument sind, um die Idee des Bildungsgutscheins, für die sich die FDP bereits seit langem einsetzt, praktisch umzusetzen.
Sie haben die Frage gestellt, wieso wir nicht auch Studiengebühren in den Anträgen mit behandeln. Man kann den Anspruch erheben, dass in jedem Antrag die Weltformel enthalten sein müsse, um alle Probleme auf einmal zu lösen. Wir haben uns jedoch das Recht herausgenommen, nur den Aspekt zu beleuchten, wie man die Mittel des Landes nach möglichst effizienten Kriterien auf die einzelnen Hochschulen verteilt, und das Gebührenthema beiseite zu lassen.
Vor einiger Zeit hatten wir im Wissenschaftsausschuss eine Anhörung der privaten Hochschulen in Berlin, die recht eindrucksvoll gezeigt hat, dass dort, wo sich die Politik aus einem Bereich heraushält und es die Möglichkeit gibt, mit Gebühren zu arbeiten – wie dies an staatlichen Hochschulen nicht möglich ist –, so etwas wie ein privates Stipendiensystem entsteht. Dies zeigt mir, dass der Kurs der FDP ganz richtig ist: Auch bei den Gebühren für staatliche Hochschulen sollte sich die Politik zurücknehmen und den Hochschulen die Möglichkeit geben, Schritt für Schritt in ein Gebührensystem einzusteigen.
Die Entwicklung hinsichtlich der Stipendiendarlehen und Studienkredite ist auf dem richtigen Weg, und man muss nur die Hemmnisse abbauen, die noch immer beste
Hoff
hen. Dann können wir zwar nicht von heute auf morgen, jedoch über einen mittelfristigen Zeitraum dazu kommen, dass Hochschulen mehr Finanzmittel zur Verfügung haben. – Vielen Dank!
Das klang fast so, als würden die 10 Millionen € von der PDS bezahlt werden.
Eineinhalb Monate des Jahres 2005 sind schon vorbei. Können wir damit rechnen, spätestens bis Ende März ein schriftliches Konzept von Ihnen dazu zu bekommen? – Wir wollen nicht kurz vor Jahresende in die Situation kommen, dass hier und da gestrichen werden muss und das zu Lasten der Wissenschaftseinrichtungen in Berlin geht.
(D
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an Herrn Senator Flierl zu den im Jahr 2005 erwarteten Einnahmen aus Studiengebühren in Höhe von 10 Millionen €.
Herr Sarrazin hat sie heute in der „Berliner Zeitung“ als „schmerzendes Furunkel für den Kollegen Flierl“ bezeichnet. Er meinte, es sei ihm keineswegs erlassen, sie einzusparen. Woher nehmen Sie im Jahr 2005 diese 10 Millionen € aus dem Wissenschaftshaushalt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Herrn Senator Flierl zum Start der Bachelorstudiengänge. Da wüsste ich gerne von Ihnen, wie und mit welcher Zeitperspektive der chaotische Start der Bachelorstudiengänge, der sich vor allen Dingen in der Lehrerausbildung ergeben hat, abgestellt werden soll, damit die Studierenden die vorgesehene Regelstudienzeit einhalten können und nicht gezwungen sind, diese zu überschreiten.
Wir haben das Lehrerstudium neu gefasst. Die Hochschulen sind engagiert dabei, diese neuen Studiengänge jetzt einzurichten. Wir können gerne den Stand der Einrichtung der Bachelorstudiengänge im Wissenschaftsausschuss ausführlich erörtern.
(D
Das fällt zwar etwas schwer, aber habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es nicht als problematische Studienbedingungen ansehen, wenn Kurse zu gleichen Zeiten stattfinden, so dass Studierende den vorgesehenen Zeitplan des Studiums nicht einhalten können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was die datenschutzrechtlichen Aspekte des hier vorliegenden Gesetzes angeht, haben wir keine Probleme. Da folgen wir den Ausführungen des Datenschutzbeauftragten, der gesagt hat, dass es keine Probleme gebe. Den Änderungsantrag, der heute aus den Reihen der Koalition eingebracht worden ist, finden wir gut. Wir werden ihn unterstützen, da er einige Dinge noch einmal klar stellt, bei denen sich durchaus Probleme hätten ergeben können.
Wir hätten nämlich die Chance, Berlin im Bereich der effizienten Strukturen an den Hochschulen wieder an die Spitze zu stellen, neue Mittel zu diskutieren, um die Zuweisungen an die Hochschulen direkt nach Leistungsparametern zu verteilen. Diese Chance vertut man jedoch, wenn man nur die Diskussion über Viertelparitäten führt, wie dies die Grünen tun. Das ehnen wir schlichtweg ab. l
Die Befristung ist deshalb nicht nötig, und uns schwanten aus der gewählten Formulierung, dass es gegenüber den Hochschulen als Druckmittel benutzt wird, damit sie zu gegebener Zeit eine Gegenleistung erbringen müssen. Das sehen wir nicht als notwendig an. Deswegen lehnen wir diese Passage auch ab.
Insgesamt kommen wir bei dem Gesetzentwurf zu einer Enthaltung, weil wir die Umstellung auf die WBesoldung trotz einiger Bedenken – weil sie zunächst keine Relevanz haben wird – durchaus begrüßen. Aber die Formulierungen, wie sie bei der Erprobungsklausel im
Schmidt, Erik
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Fachausschusses und der zusätzlichen Änderungen des Hauptausschusses, beides Drucksache 15/3426. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Gesetz enthalten sind, lehnen wir strikt ab. Deshalb werden wir uns insgesamt enthalten. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Können sie mit 100-prozentiger Sicherheit ausschließen, dass das Land über den von Ihnen genannten Betrag hinaus Kosten an die BVG zu erstatten hätte, und aus welchem Titel und Einzelplan soll der von Ihnen genannte Betrag finanziert werden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! In der Tat, da kann ich Herrn Flemming nur beipflichten, auch wenn die Aufmerksamkeit geringer ist als bei den vorangegangenen Tagesordnungspunkten, finde ich es gut, dass wir das Thema Studentenwerk aufgreifen. Ich bin zwar über den Anlass froh, aber mit den beiden Anträgen der Grünen kann ich nicht sonderlich viel anfangen.
Vor einiger Zeit hat in Hamburg das Zentrum für Hochschulentwicklung ein Gutachten über das Hamburger Studentenwerk erstellt. Darin sind einige interessante Anregungen für die im Wissenschaftsausschuss anstehende Debatte enthalten. Davon finde ich aber leider relativ wenig in den Anträgen der Grünen. Ein Punkt ist in Ihrem Gesetzesantrag die Trägerschaft der Studierendenschaften
Schmidt, Erik
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alles wird gut! – So lautet die Zusammenfassung der Rede von Frau Hinz.
Wenn man die Hoffnung hätte, dass dem so ist, wäre dies gut, aber diese Hoffnung teile ich gerade nicht.
Die Debatte ist teilweise abenteuerlich. Ihr Beitrag, Frau Kuballa, war wirklich keine Meisterleistung. Auch bei Ihnen, Herr Goetze, muss ich mich wundern, wenn Sie sagen, dass die Rückstellungen nicht ausgezahlt werden sollen. Da frage ich mich: Wo leben wir denn eigentlich?
Ich sprach eben Herrn Goetze an, und nicht Sie, Herr Klemm! –
Auch die FDP ist für das Verursacherprinzip, ist dafür, dass die Abfallverursacher die Kosten tragen. Deshalb ist es vernünftig, dass Rückstellungen von den Abfallverursachern und nicht von den Steuerzahlern gebildet werden.
Schmidt, Erik
Wenn man sich jedoch die Gesetzesformulierungen ansieht, dann steht dort an manchen Stellen wieder „BSR“. Hier habe ich, ebenso wie Frau Kubala es schon formuliert hat, die Befürchtung, dass der Wettbewerb nicht ab dem Jahr 2015 beginnt – so, wie Sie es immer behaupten –, sondern ab heute noch 30 Jahre ins Land gehen. Dann haben wir 2034. Wir haben heute bereits den Begriff „marktorientierte Direktvergabe“ gehört, viel
leicht fällt Ihnen auch in diesem Fall eine Lösung ein, um Wettbewerb zu verhindern. Hätten Sie das Gesetz anders formuliert – was möglich gewesen wäre –, hätten wir ihm heute zugestimmt. Aber ein solches Wettbewerbsverhinderungsgesetz für die BSR bekommt unsere Stimme nicht. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass wir zur Abstimmung kommen können. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen von CDU, Grünen und FDP – die Annahme des Gesetzes. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind die Oppositionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz mit der Mehrheit der Koalition angenommen.
Ich frage mich: Auf welchem Kurs bewegt sich hier die Fraktion der Grünen?
Klar ist auch, dass die Rückstellungen nicht in den blauen Dunst hinein gebildet werden können, sondern dazu gab es das Gutachten. Wir haben lange im Sonderausschuss BSR gestritten, ehe wir es bekommen haben. Wir haben schon damals gesagt – die Koalition hat diese Auffassung damals nicht geteilt –, dass die Rückstellungen überhöht sind und die Zinsen, die inzwischen aufgelaufen waren, und alles, was über dem Bedarfssatz liegt, an den Gebührenzahler zurückgeführt werden müssen. Das ist ganz klar.
Die 200 Millionen € aber rein prophylaktisch drinnen zu behalten, ist nicht vernünftig. Deshalb freuen wir uns, dass der Senat den Schritt wirklich zu tun beabsichtigt und hoffen, dass er ihn auch in die Tat umsetzt, wenn es in den nächsten fünf Jahren ansteht, die erhöhten Rückstellungen an die Gebührenzahler zurückzuführen.
Probleme bereiten natürlich – das ist bereits angesprochen worden – die Altstandorte. Da ist das Gutachten tatsächlich längst überfällig, um die Kosten dort einschätzen zu können. Aber anders als bei den Grünen, Herrn Goetze und dem Koalitionsvertreter, frage ich mich, was der Abfallverursacher von heute mit den Deponien, die seit Jahren und Jahrzehnten nicht mehr in Betrieb sind, zu tun hat. Ich bin deshalb der Meinung, dass dies ein Problem der Gesamtgesellschaft ist. Damals hat man eben die Probleme für die Zukunft nicht gesehen und die Kosten, die auf die Allgemeinheit zukommen. Deshalb darf man dies nicht von den heutigen Abfallverursachern zahlen lassen, sondern wird es eher über das Land abwickeln müssen. Insgesamt kommen wir deshalb zu einer Ablehnung des Grünen-Antrages, weil es nicht angeht, Rückstellungen auf Verdacht zu behalten.
Nun zum Gesetz: Wir finden es vernünftig, sich Gedanken darüber zu machen, welche Kosten nach der Schließung der Deponien noch anfallen. Es ist auch vernünftig, dass diejenigen, die dort Abfälle eingelagert haben, die finanzielle Verantwortung dafür übernehmen. Es ist weiterhin sinnvoll, dass die Abfallverursacher dies über die Gebühren bezahlen und es nicht aus dem Landeshaushalt getätigt wird. Insofern widersprechen wir dem Gesetz nicht in der Sache.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Jetzt muss ich doch ein paar Sachen klarstellen.
Wir waren vollen Mutes in den Sonderausschuss gegangen, das ist richtig. Wir hatten von Anfang an einen Untersuchungsausschuss gefordert, weil uns von Anfang an klar war, dass das Ergebnis dieses Sonderausschusses recht dürftig sein würde. Es ist richtig, wir sind in den Sonderausschuss, zumindest am Anfang, mit großem Elan gegangen, hatte doch die Koalition signalisiert, alle Möglichkeiten, die es in einem Untersuchungsausschuss gebe, könnten wir dort nutzen, zumindest alle, die rechtlich möglich sind. Aber das hat sich dann zum Beispiel in der Diskussion über die Ausschreibungsunterlagen der BSR gezeigt. Da war selbst Herr Gaebler sehr erzürnt, dass wir die BSR so lange bitten mussten, bis überhaupt einige Informationen herüber kamen. Da ist es leicht zu erklären, dass unser Fraktionsvorsitzender dann irgendwann die Geduld verloren hat.
Am Ergebnis des Sonderausschusses, dem Bericht, kann man feststellen, dass Sachverhalte, die offenkundig sind, die auch der Rechnungshof mehrfach kritisiert hat, keinen Eingang gefunden haben. Da fühlen wir uns in unserer Kritik von Anfang an bestätigt, dass dieser Sonderausschuss fragwürdig war und ein Untersuchungsausschuss vielfach weitergeholfen hätte.
Zum Schluss noch ein Punkt, der den Berichtsentwurf Herrn von Lüdekes betrifft. Es kann mir sehr gut vorstellen, welche Kritik seitens der Koalition gekommen wäre, hätten wir diesen Bericht anders abgefasst. Herr von Lüdeke hat sich bewusst dafür entschieden, dem Ausschuss einen neutralen Berichtsentwurf vorzulegen, um ihm den Vorwurf der Parteilichkeit nicht anheften zu können. Die Fraktionen hatten dann die Möglichkeit, diesen Berichtsentwurf mit Änderungsanträgen aufzuwerten. Wenn ich mir ansehe, wie der erste Berichtsentwurf aussah und was die Koalition dann zum Schluss vorgelegt hat, dann kann ich wesentliche Unterschiede nicht erkennen. Die Punkte, die wir als FDP-Fraktion in diesen Bericht eingehen lassen wollten, haben Sie niedergestimmt, obwohl – wie gesagt – sie bereits vom Rechnungshof mehrfach kritisiert worden waren.
Insgesamt muss man festhalten: Dieser Sonderausschuss war in der Arbeit sehr enttäuschend. Ein Untersuchungsausschuss hätte uns vielfach weiter gebracht. Die Zugriffsmöglichkeiten auf Informationen waren äußerst unzureichend. Das lag nicht nur an der BSR, sondern auch an der Koalition, die viele Sachverhalte von Anfang an blockiert hat. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Zu Beginn noch einmal an die Vertreter der Koalition gerichtet: Natürlich hätten wir, die FDP-Fraktion, dem Abschlussbericht des Sonderausschusses zustimmen können, wenn Sie auf unsere Vorschläge eingegangen wären.
Wir haben gar nicht erwartet, dass Sie unseren Änderungsanträgen zu 100 % zustimmen, aber zumindest bei den Punkten, die offenkundig und vom Rechnungshof kritisiert worden sind, hätten Sie uns ein Stück entgegenkommen können. Ich greife nur ein Beispiel heraus: die Deponierückstellungen. Diese waren bis zum Jahr 2002 im Eigenkapital der BSR eingestellt, das heißt, mit den erwirtschafteten Zinsen konnte die BSR machen, was sie wollte. Es ist gut, dass das in Zukunft nicht mehr so geht. Künftig muss das Geld verzinst und extra im Monopolbereich gelagert werden. Diesen Punkt wollten Sie nicht in
den Abschlussbericht aufnehmen, obwohl er in den Jahresberichten des Rechnungshofs nachzulesen ist.
Ein anderes Thema, das Sie in der Debatte zwar für interessant erklärt haben, wollten Sie nicht als noch zu klärende Frage in den Bericht einfügen. Dabei geht es darum, was mit den Zinsen in Höhe von 101 Millionen € geschieht. Das ist schließlich keine kleine Summe, die nachträglich von der BSR auf die Deponierückstellung verzinst werden musste. Unserer Meinung nach muss diese Summe an die Gebührenzahler zurückgezahlt werden, weil in dem Gutachten, in dem damals die Höhe der Deponierückstellung bemessen worden, diese Summe nicht obendrauf gepackt worden ist. Aber auch das wollten Sie nicht klären.
Ein weiterer Punkt: In alten Jahresberichten des Rechnungshofs war bereits auf die Grundlage hingewiesen worden, auf der die Fehlkalkulation fußt. Deshalb muss man sich wundern, dass Sie so tun, als sei dies durch den Senat aufgedeckt worden. Die Anzeichen hat es bereits eine ganze Weile gegeben. Hier muss man vergangenen wie auch dem aktuellen Senat vorwerfen, darauf nicht reagiert zu haben.
Zum Schluss noch etwas zu unserem Antrag. Diesen sehen wir als einzig logische Konsequenz der Beratungen des Sonderausschusses. Für uns ist nach wie vor ungeklärt – das steht auch so im Abschlussbericht –, ob es Quersubventionierungen gegeben hat oder nicht. Daraus kann nur folgen, dass das Monopol sauber von dem wettbewerblichen Teil entflochten werden muss, um Fehlern in der Zukunft vorzubeugen und um Finanztransfers auszuschließen.
Darüber hinaus müssen alle Leistungen der BSR ausgeschrieben werden, um von vornherein jeglichen Fehlern bei der Gebührenerhebung vorzubeugen, die unserer Ansicht nach auch bei der jetzigen Konstruktion in Zukunft auftreten können. Nach den Redebeiträgen von Herrn Wellmann hier und im Sonderausschuss bin ich gespannt, ob die CDU-Fraktion an dieser Stelle mitstimmt. Wir hoffen darauf. Aber die Position der gesamten CDU-Fraktion ist nicht vorhersehbar. Wir hoffen aber auch, dass die anderen Fraktionen dieses Hauses noch einmal nachdenken und unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Auch ich kann mich meinen Vorrednern insoweit anschließen, dass ich die Frage Rauchmelder in den Wohnungen für ein ernst zu nehmendes Problem halte. Ich muss aber Frau Hämmerling direkt fragen, ob Sie die Bürger eigentlich vor allen Gefahren – sie drohen nicht nur durch Brände, sondern auch durch umherfahrende Autos –,
Das geht auch bei dieser Frage nicht von Staatsseite. Ich glaube zwar schon, dass es möglich ist, Ihren Vorschlag in die Bauordnung zu schreiben, habe aber einen ernsten Zweifel, ob dieser tatsächlich nachhaltig das Problem lösen kann. Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht.
Nein! Ich will die Debatte nicht weiter ausdehnen!
Zumindest möchte ich eines noch zum Schluss sagen, weil Sie meinen Kollegen Matz so gescholten haben, nachdem er Sie des Lobbyismus gescholten hatte: Klar ist doch, dass hinter der Initiative, die Sie in Ihrer Pressemitteilung benannt hatte, Vertreter stehen, die finanzielle Interessen haben. Das will ich nicht bewerten. Wir sollten uns aber bei der Entscheidung darüber, welche Lösung tatsächlich sinnvoll ist, doch frei von solchen Vertretern machen, die eigene Interessen verfolgen. Auf Grund der
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Schmidt, Erik
Mich interessiert, ob damit auch die weitere Planung des Senats – es wurde im Februar das Übergangsmodell beschlossen, ab dem 15. Semester 500 € pro Semester zu erheben – vom Tisch ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Anfang meiner Rede stelle ich fest – das wurde noch gar nicht gesagt –, dass die meisten Berlinerinnen und Berliner abseits der Statistiken, die wir nun erneut auf den Tisch bekommen haben, gern dort leben, wo sie wohnen. Das gilt auch für den Bezirk Marzahn und andere, die nach dem Sozialstrukturatlas nicht so gut bei der Erhebung abgeschnitten haben. Über die statistischen Ungenauigkeiten solcher Erhebungen wurde bereits einiges gesagt. Zum Beispiel wird dort kein Lebensgefühl erhoben. Und gerade das zeichnet viele Gebiete unserer Stadt aus.
Ich habe Probleme, das Loblied, das Frau Senatorin Knake-Werner auf das Quartiersmanagement gesungen hat, nachzuvollziehen. Ich kann für mich, wenn ich alles Revue passieren lasse, nur feststellen: In der heutigen
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Schmidt, Erik
Bei einem Blick auf die Statistiken, die es zur demographischen Entwicklung sowohl der Region Berlin und Umland als auch der einzelnen Bezirke gibt, muss man feststellen, dass der Senat offensichtlich wie das Kaninchen vor der Schlange sitzt, erstarrt ist und sich nicht
traut, sich in irgendeiner Richtung zu bewegen, weil er Angst hat, gebissen zu werden. Wenn man solchen Erhebungen zu viel Glauben schenkt, dann ist man wirklich gefangen und hat von vornherein verloren. Hier wäre genau das Gegenteil erforderlich. Der Senat müsste aktiv werden und genau sagen, wie er sich Berlin in Zukunft vorstellt. Er dürfte eben nicht das hinnehmen, was sich an Wanderungsbewegungen abzeichnet. Denn die Erhebungen von heute basieren auf den heutigen politischen Rahmenbedingungen, und genau diese gilt es zu verändern, will man das prognostizierte Szenario nicht Realität werden lassen.
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Ich möchte an ein Beispiel erinnern: Das Land hat bis vor einigen Jahren die Genossenschaftsförderung betrieben, und daran wird besonders deutlich, wie Herr Strieder agiert hat. Es gab verschiedene Genossenschaften, wo sich Bürger zusammengefunden haben – gerade im Bereich der Großsiedlungsgebiete – und Verantwortung übernehmen wollten. Sie wollten sich um die Sanierung ihrer Häuser kümmern. Das zeigt, in welchem Maß Engagement investiert wird, damit sich die Lebensumstände dort bessern und den Menschen langfristig eine angenehme Wohnperspektive geboten wird. Aber hierbei hat Herr Strieder schlichtweg versagt, und erst mit Herrn Klemm und anderen ist es gelungen, den Genossenschaften ein Stück weit zu helfen. Weil aber Herr Ex-Senator Strieder nicht in der Lage war, ein klares Bild zu zeichnen, wohin er mit den einzelnen Gebieten in der Stadt will, sondern immer nur die Abrissbirne über allem kreiste, war selbstverständlich keine Bank bereit, für diese Genossenschaften irgendeinen Kredit zu geben. Das muss sich in der Zukunft dringend ändern, denn sonst geben wir in den Gebieten, die schon jetzt in der Erhebung nicht besonders gut dastehen, das weitere Signal: Hier wird nur abgebaut! – Das kann nicht zielführend sein. Damit verstärkt man nur die vorhandenen Abwärtstendenzen, wo anderes notwendig wäre.
Form zumindest hat das Quartiersmanagement kläglich versagt.
Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir es weiterentwickeln können. Auch die FDP will nicht, dass wir Gebiete, die „auf der Kippe“ stehen, sich selbst überlassen. Es ist selbstverständlich, dass die Politik hier aktiv werden muss.
Aber das Quartiersmanagement in der heuten Form ist fehlkonstruiert. Da kann man Vergleiche zur Dienstleistungsindustrie ziehen, die sich um die Bundesagentur für Arbeit gebildet hat. Verdient wird nur an Problemen. Nehmen diese ab, fehlt die Einnahmequelle. Deshalb muss man das Quartiersmanagement auf eine andere Basis stellen.
Das Quartiersmanagement hat auch das Problem, dass man nicht diejenigen mitnehmen kann, die man eigentlich erreichen will. Es engagieren sich nur diejenigen für die Verbesserung der einzelnen Quartiere, die sich auch so schon engagieren, und diejenigen, die zu Hause sitzen, die resigniert haben, die sich von der Politik nicht angesprochen fühlen, die können wir darüber nicht erreichen. Mein Kollege Herr Lehmann hat schon einiges angesprochen und deutlich gemacht, dass beim Quartiersmanagement gerade nicht die sozialen Probleme gelöst werden. Die liegen vor allem in der Einnahmesituation der Bewohner, und diese lässt sich nur über verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen lösen.
Auch die bessere Vernetzung, die Frau Knake-Werner mit allen Initiativen vor Ort machen will, ist zwar löblich, wird aber keine Besserung bringen. Ganz wichtig – und der Beitrag von Herrn Hoffmann war dabei durchaus hilfreich – ist die Frage, wie man es schafft, den Bewohnern der einzelnen Quartiere Perspektiven zu bieten, damit diese sich in dem Gebiet weiterhin wohl fühlen. Da hat der Senat in der Vergangenheit kläglich versagt. Herr Strieder ist zum Glück nicht mehr da, aber wenn man sich anschaut, was er mit dem Programm Stadtumbau Ost erreicht hat, stellt man fest, dass es das Gegenteil von dem ist, was sinnvoll ist. Wenn ihm etwas anderes als die Politik mit der Abrissbirne eingefallen wäre, wäre das sicherlich gerade für die Großsiedlungsgebiete im Ostteil der Stadt eine Hilfe gewesen. Aber stattdessen erfahren die Bürger z. B. in Marzahn-Nord – das ist eines der Gebiete, wo abgerissen wird – per Post, dass ihre Häuser zum Abriss bereit stehen, und zwar ohne dass sie vorher in Entscheidungsprozesse eingebunden waren. So kann man selbstverständlich keine Politik machen. Da kann man nur hoffen, dass mit der neuen Besetzung dieses Senatsressorts eine Besserung eintreten wird.
Das sieht für einige Gebiete, die in der neuesten Erhebung nicht so gut abschneiden, nicht besonders vorteilhaft aus.
Ich komme zum Schluss, denn das Lämpchen hier vorn blinkt bereits: Selbstverständlich müsste der Senat als Schnittstellenfunktion eine Moderationsfunktion übernehmen. Gerade im Bereich der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist mit Sorge zu beobachten, dass bestimmte Separierungstendenzen bei der Vermietung eher verstärkt als abgebaut werden. Da fragt man sich, welche Ursachen das hat. Hier sollte das Land nicht vordringlich Druck ausüben, um die finanziell ausgebluteten Wohnungsbaugesellschaften zu zwingen, nur nach Kosten- und Einnahmegesichtspunkten zu agieren, sondern auch in Gesprächskreisen daran appellieren, die soziale Verantwortung für die Gebiete, die sie betreuen, wahrzunehmen und für eine aktive Durchmischung der Bevölkerung zu sorgen.
Ich komme sofort zum Ende! – Das passiert z. B. in Marzahn-Hellersdorf auch nicht. Hier muss der Senat aktiv werden, denn wenn die Rahmenbedingungen nicht gesetzt sind, dann wird alles scheitern, was an politischen Absichtserklärungen abgegeben wird. Hierbei hat der Senat bisher versagt und müsste dringend aktiv werden. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider ist es bedauerlich, dass gerade bei dieser Debatte der Wissenschaftssenator nicht da sein kann. Vielleicht kommt er ja noch.
Ich hatte angenommen, dass bei ihm die Erinnerung an den PDS-Parteitag noch so schmerzlich ist, dass er – –
Vielen Dank! – Vielleicht war die Erinnerung an den Parteitag der PDS so frisch, dass ihn die Studienkonten noch schmerzen. Aber wenn er noch kommt, dann um so besser. – Wie ich gestern in der Zeitung lesen konnte, hat sich die SPD daran gemacht, ein paar alte Protokolle durchzulesen – die Arbeit hätte sie sich sparen können –, um zu suchen, was wir von den Studienkonten à la Rot-Rot halten. Das will ich Ihnen am Anfang sagen: Die fanden wir von der Konstruktion her völlig falsch, weil sie zwei Steuerungswirkungen haben, die wir ablehnen. Die Hochschulen bekommen einen Anreiz, Langzeitstudierende zu haben, weil sich diese zumindest finanziell mehr lohnen als normale Studenten; und die Hälfte des Geldes fließt ans Land ab. Das sehen wir bei allen Entgelten, die Studierende zu zahlen haben, anders. Das muss zu 100 % an den Hochschulen für Qualitätsverbesserungen eingesetzt werden.
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Schmidt, Erik
Die Grundpunkte zu unserem Modell: Jeder Studierende erhält ein Konto mit einer bestimmten Anzahl von Punkten plus Zuschlag, die notwendig sind, um das Studienziel zu erreichen. Das wären für den Masterabschluss beispielsweise insgesamt 360 Punkte – 300 Punkte plus Zuschlag in Höhe von 20 Prozent. Diese Punkte werden je nach verbrauchten Leistungen für einzelne Veranstaltungen – Module – innerhalb des Studiums abgebucht. Es gibt einen Mindestumsatz an Punkten, damit der Anreiz besteht, überhaupt zu studieren, und man diejenigen „packen“ kann, die sich aus anderen Gründen an der Hochschule einschreiben. Die Punkte kann man nicht nur an der Hochschule einlösen, an der man eingeschrieben ist, sondern das soll an allen Berliner Hochschulen möglich sein, so dass jeder Studierende sich die besten Veranstaltungen aussuchen kann, unabhängig von der Hochschule, an der er immatrikuliert ist.
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Wie kommt man nun von den Studienkonten zu den Geldzuweisungen für die Hochschulen? – Schon jetzt gibt es in den Hochschulverträgen ein System, das sich leistungsorientierte Mittelzuweisung nennt. Da werden ungefähr 15 Prozent aus den Globalzuschüssen der Hochschulen in einen Topf gepackt. Nach bestimmten Parametern werden sie jeweils für Fachhochschulen und Universitäten getrennt aufgeteilt. Das ist Grundlage für unsere neue, strukturierte Mittelzuweisung nach den Studienkonten.
Und natürlich, auch wenn man sich das Gutachten von Herrn Dohmen anschaut, wurde deutlich, dass dieses Modell relativ kompliziert in der Einführung ist, so kompliziert, dass wir glauben, es wäre so gar nicht so einfach und so schnell einzuführen gewesen. Bedauerlich ist, dass die Diskussion um die Studienkonten lediglich auf die Frage der Langzeitstudiengebühren reduziert worden ist oder über generelle Studiengebühren diskutiert wurde. Da verkennt man die Wirkung, die Studienkonten auch in der Hochschulfinanzierung entfalten können. Sie sind nämlich ein hervorragendes Instrument, wie man die Landeszuschüsse zwischen den Hochschulen im Wettbewerb besser verteilen kann. Deshalb finden wir die Diskussion um die Studienkonten richtig und wichtig.
Die Entwicklung der Zuschüsse für die Hochschulen einschließlich Hochschulmedizin wird zwischen 2002 und 2009 erschreckend sein. Setzt man 100 Prozent im Jahr 2002 an, bleiben davon im Jahr 2009 nur noch 80 Prozent übrig. Das zeigt, dass eine Entwicklung „eingeläutet“ ist, die abwärts führt, wenn man nicht gegensteuert – alles nach der Planung von Rot-Rot. Bis 2009 dauert es noch ein wenig. Aber auch vor 2006 wird sich hoffentlich schon etwas ändern; denn dieser Senat wird nicht mehr bis 2006 durchhalten.
Unabhängig von der Zuschusshöhe sind Überlegungen wichtig, wie das Geld, das wir in die Berliner Hochschulen investieren, noch effizienter eingesetzt werden kann und wie man mit dem gleichen Geld eine bessere Lehrqualität erreichen kann. Diese Überlegung gibt es nicht nur in der FDP, sondern auch in anderen Parteien. Die Studienkonten bieten da eine interessante Ausgangsgrundlage. Die FDP hat schon lange an dem Modell für Bildungsgutscheine gearbeitet und es immer vertreten. Ich fasse knapp zusammen, was sich dahinter verbirgt: Jeder Studierende an einer deutschen Hochschule erhält den Bildungsgutschein, kann ihn dort abgeben. Der Gutschein hat einen bestimmten Geldwert, den kann die Hochschule beim Land, dem Zuwendungsgeber, abgeben und bekommt darüber ihre Zuwendungen zugewiesen.
Dahinter steckt ein Wettbewerbsgedanke, dass die Studierenden sich ihre Hochschulen auch unter Qualitätsgesichtspunkten aussuchen sollen – was sie auch jetzt bereits tun – und sich die Zuwendungen danach richten und nicht – wie bislang – eher auf Grund von pauschalen Festlegungen und historisch gewachsenen „Besitzständen“ zugeteilt werden. Damit würde man die Nachfragemacht der Studierenden stärken, und es würde ein Wettbewerb zur Qualitätsverbesserung in der Lehre initiiert.
Die Studienkonten ermöglichen eine genauere Abrechnung. Sie verfeinern die Idee, die wir schon vor langer Zeit entwickelt haben. Die Anträge, die wir ins Parlament eingebracht haben, sollen eine Diskussionsgrundlage dafür darstellen, wie wir Qualitätsverbesserungen in
der Lehre erreichen, ohne zusätzliches Geld einzusetzen, und wie wir das Geld effizienter verteilen können.
Wir halten es für notwendig, dass man die Lehrparameter in der leistungsorientierten Mittelzuweisung ändert. Die Lehre muss ein stärkeres Gewicht bekommen. Da können die Kreditpunkte über die Studienkonten eine wichtige Rolle spielen. Bisher ist es so, dass die Lehrparameter über einen Wert Studierender in der Regelstudienzeit und andere relativ pauschal erfasst werden. So hat man ein Problem, diejenigen zu erfassen, die teilzeitstudieren, und es werden statistisch relativ ungenaue Aussagen über die tatsächliche Lehrqualität an den einzelnen Hochschulen geliefert und darüber, ob es möglich ist, mit dem Besuch bestimmter Veranstaltungen in einem Studiengang schnell zu studieren oder ob man Probleme hat, voranzukommen.
Wir wollen die getrennten Kreisläufe, die es bisher zwischen Universitäten und Fachhochschulen gibt, zusammenführen. Den in der leistungsorientierten Mittelzuweisung existierenden Parameter für Forschung sehen wir als verzichtbar an, um den Parameter für die Lehre zu stärken. Es gibt schon jetzt andere Programme, wo sich gute Forschungsleistungen der Universitäten besser bezahlt machen – beispielsweise die Drittmittelprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft –, so dass das Land keinen zusätzlichen Anreiz setzen muss und dieser Parameter sicher verzichtbar ist. Das Geld aus diesem gemeinsamen Topf, den alle Berliner Hochschulen dann speisen, wird nach Anzahl der Kreditpunkte, die je nach Fächergruppen unterschiedlich gewichtet werden, neu
Schmidt, Erik
Ich danke Herrn Schmidt für das Aufgreifen dieses Themas, und zwar aus zwei Gründen. Der erste ist: Herr Lindner hat heute Morgen vehement den Sachverhalt dar
gestellt und auch einen Konflikt zwischen SPD und PDS konstruiert. Die PDS ist – was man nicht annehmen konnte – bei einer Programmpartei angekommen. Sie hat Grundsätze. – Es ist für Führungen manchmal schwierig, Grundsätze durchzusetzen. Das kann ich auch von der SPD sagen, wo es ebenfalls manchmal so ist. – Das sind Voraussetzungen, die ich durchaus schätze. Das muss man festhalten.
aufgeteilt. so dass jede Hochschule das Geld bekommt, das sie in ihren einzelnen Veranstaltungen an Kreditpunkten eingelöst hat. Damit schafft man im Gegensatz zum heutigen Modell, dass sich die Studierendenwünsche direkt in Geld bezahlt machen. Bei den heutigen Abrechnungen gibt es Verschiebungen von einigen Hunderttausend Euro zwischen einer Universität und einer anderen. Das ist kein großer Anreiz, sich für Verbesserungen in der Lehre einzusetzen.
Eins betone ich noch zum Schluss: Unser Vorschlag braucht keine allgemeinen Studiengebühren. Ich kann mir vorstellen, dass das als Gegenargument angeführt wird. Aber es geht auch ohne allgemeine Studiengebühren. Sie sind nach Hochschulrahmengesetz im Moment auch gar nicht zulässig. Im Ausschuss würde ich mir darüber eine offene Diskussion wünschen. Die Hochschulverträge laufen Ende 2005 aus, die Verhandlungen beginnen noch in diesem Jahr. Wir haben jetzt die einmalige Chance zu überlegen, wie Anreize für die Berliner Hochschulen geschaffen werden können, die Qualität der Lehre noch mehr zu verbessern. Das heutige System führt zu relativ geringen Verschiebungen im Finanzvolumen der einzelnen Hochschulen. Wir müssen uns Gedanken machen, wie man die Anreize für gute Lehre noch stärken kann. Unsere Ansicht ist: Jeder Studierende kann die Entscheidung für sich am besten treffen, welche Veranstaltung sich zu besuchen lohnt. Wir sollten diesbezüglich den Studierenden vertrauen und nicht pauschalen Daten.
Unser Modell bietet eine gute Ausgangsgrundlage für eine Diskussion, die wir auch im Ausschuss zeitnah führen sollten, damit die Hochschulvertragsverhandlungen zu einer Weiterentwicklung des Modells kommen, das wir in Berlin schon haben. Denn in Bezug auf Hochschulautonomie und zumindest auf moderne Finanzierungsinstrumente stand Berlin in den vergangenen Jahren nicht ganz schlecht da, sondern an der Spitze in Deutschland. Wir sollten die Vorreiterrolle auch weiterhin einnehmen. Das erfordert aber eine Diskussion, wie man die Finanzierungsinstrumente weiterentwickeln kann, damit sich im Interesse der Studierenden in Berlin die Lehre zum Positiven entwickelt. – Vielen Dank!
Geben Sie sich keinen Illusionen hin, Herr Hoff, aber an dem Punkt will ich doch mit ein paar Irrtümern von Frau Grütters aufräumen. Es geht zuerst um die Anrechnung auf den Zuschuss. Ich fürchte, Sie haben das Modell nicht ganz verstanden. Jede Hochschule erhält einen Zuschuss. Davon geht ein bestimmter Prozentsatz in einen Topf, der über leistungsorientierte Mittelzuweisung verteilt wird. Darin ist, weil die Hochschule zunächst einen Gesamtzuschuss benötigt, eine bestimmte pauschale Summe an Kreditpunkten enthalten. Wenn die Hochschule dann real weniger, mehr oder gleich viel einnimmt, wird es auf den Gesamtzuschuss, den es vorher gab, angerechnet. Dann gibt es im Endeffekt weniger an Zuschüssen; die Zuschüsse wandern an eine andere Hochschule, die mehr Kreditpunkte eingeworben hat, oder es ist entsprechend auch anders.
Sie sollten sich einen Ruck geben und die Diskussion im Ausschuss offen führen, wie man die Hochschulen nach den tatsächlich erbrachten Leistungen und der Qualität besser bezuschussen kann.
Zwar bewegt sich die PDS inzwischen in Richtung der Studiengebühren, doch gibt es im Senat inzwischen eine Übereinkunft, was geschehen soll, wenn diese nicht eingeführt werden können? Was passiert dann mit den betreffenden 10 Millionen €? Müssen diese aus dem Wissenschaftsetat gegenfinanziert werden, oder wird das dann aus dem allgemeinen Haushalt ausgeglichen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist der ungeheuerlichste Vorgang, den ich erleben musste, seit ich dem Parlament angehöre.
Frau Matuschek, Sie machen Andeutungen, ohne einen konkreten Vorwurf machen zu können. Ich weiß nicht, ob Sie der Meinung sind, dass der Herr, den Sie andauernd beschuldigen, unsere Anträge geschrieben hat. Auch wenn Sie nicht in der Lage sind, Privates von Beruflichem zu trennen, dann berechtigt Sie das nicht, anderen zu unterstellen, sie seien dazu ebenfalls nicht in der Lage.
Es fällt mir schwer, in meinen eigentlichen Redeablauf einzusteigen. Ich wollte mit einer netten Anekdote beginnen: Für die BVG ist das Thema „Gehälter in der Führungsetage“ nicht neu. Als die BVG Anfang 1929 startete, wurden schon 1928 die damals fünf Direktoren bestellt. Der Vorsitzende des Direktoriums erhielt die stattliche Summe von 100 000 Reichsmark. Das war das Doppelte des Verdienstes des Reichspräsidenten. Das sorgte seinerzeit für Aufruhr. Der Arbeitsdirektor Brohlert erhielt die stolze Summe von 72 000 Reichsmark. Das war immerhin das 30-fache des Verdienstes, den er vorher als einfacher Schlosser erhalten hatte. Das sorgte für zusätzlichen Aufruhr in der damaligen Gesellschaft. Die Begründung war damals so einfach wie heute: Die BVG war das drittgrößte Unternehmen im Deutschen Reich. Mit stattlichen Vergütungen wollte man Fachleute an die Führungsspitze des Unternehmens holen. Das Problem war nur, dass die BVG damals wie heute ein defizitäres Unternehmen war. Deshalb ist die Argumentation nicht ganz nachvollziehbar.
Ich habe mich in der Debatte ein wenig gewundert. Frau Matuschek redete die ganze Zeit davon, dass man die BVG nicht mit privaten Unternehmen vergleichen könne; sie sei ein staatliches Unternehmen. Mir fehlt die Schlussfolgerung daraus. Wenn es diese Probleme mit der BVG als Staatsunternehmen gibt, dann müssten Sie daraus auch Konsequenzen ziehen. Wenn ich an die Anhörung denke, die wir im Verkehrsausschuss zum Thema „Zukunft der BVG“ hatten, dann kann ich mich nur wundern. Herr von Arnim trug ganz trocken seine Zahlen vor, wie er es schaffen würde, bis 2008 das Defizit auf 2 Milliarden € zu verdoppeln. Aber eine Lösung hat er dazu nicht vorgeschlagen. Die einzige Alternative, die er angeboten hat, war: Das Land verlängert noch einmal die Monopolstellung des Unternehmens und den Unterneh
mensvertrag. – Nur das ist Herrn von Arnim dazu eingefallen. Dazu fällt wiederum mir nichts mehr ein.
Ich kann mich auch nur wundern, dass der Finanzsenator, der Aufsichtsratsvorsitzender bei der BVG ist, hier sagt, die BVG agiere zwar nicht im Markt, aber für die Beschäftigten gebe es Markt. Das ist zwar richtig. Aber dennoch ist die BVG kein gleichberechtigter Partner, weil sie ihre Beschäftigten, die in etlichen Bereichen zu viele sind, nicht wie andere Unternehmen einfach an den Markt abgeben kann. Insofern sind das schlechte Vergleiche und schlechte Argumentationen.
Die Grundzüge des Rechnungshofberichts konnte man der Presse entnehmen. Die Zahlen haben angeblich alle überrascht. Das Land sitzt dort im Aufsichtsrat. Was ist das für ein Aufsichtsrat, an dem alle Entwicklungen vorbeilaufen, der nichts gesehen und mitbekommen hat?
Die Neiddiskussionen lehne ich ab. Sie lenkt von dem eigentlichen Thema ab, nämlich wie man die BVG auf einen vernünftigen Kurs bekommen kann, wie man das Unternehmen sanieren kann, um eine neue Geldvernichtungsmaschine des Landes zu vermeiden. Die Forderung, das Management solle mit gutem Beispiel vorangehen, kann man verstehen. Sie zeigt aber, dass von der Wirtschaft wenig verstanden wird. In einem Unternehmen, das dem Unternehmer selbst gehört, ist es sinnvoll, dass er mit gutem Beispiel vorangeht. Er hat auch selbst etwas davon. Denn wenn er und die anderen verzichten, steht das Unternehmen insgesamt besser da. Bei einem Management, das von außen kommt, ist das eine ganz andere Sache. Die Leute haben einen gewissen Marktwert. Wenn man qualifiziertes Personal haben will, dann muss man diesen auch bezahlen. Wenn man sie auffordert, erst einmal Gehalt abzugeben, wenn sie hierher kommen wollen, dann wird es schwer fallen, gutes Personal zu bekommen. Man muss schauen, wie man noch mehr erfolgsabhängige Elemente in das Gehalt von Vorstandmitgliedern in landeseigenen Unternehmen einbauen kann. Wenn dann das Defizit und der Landeszuschuss sinken, gibt es mehr Gehalt, und ansonsten gibt es weniger, oder es droht der Rauswurf aus dem Unternehmen. So muss das System sein und nicht ein solcher Selbstbedienungsladen, wie der Bericht den Eindruck erweckt.
Diese Diskussion müssen wir im Ausschuss fortsetzen. Es macht keinen Sinn, Neiddebatten zu führen und
Schmidt, Erik
Zum Antrag Drucksache 15/2605 zu Konsequenzen aus dem BVG-Skandal empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und an den
Hauptausschuss. Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Zum dringlichen Antrag der Fraktion der Grünen – Drucksache 15/2639 – Kein Zeitschinden durch überflüssige und kostenträchtige Gutachten bei der BVG – wird die sofortige Abstimmung gewünscht.
Entschuldigung! Das ist uns nicht signalisiert worden. Die Fraktion der SPD bittet um Überweisung an den Hauptausschuss. Wer die Überweisung wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit haben wir den dringlichen Antrag überwiesen.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragraphen miteinander zu verbinden. Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die §§ 1 und 2. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage. Wer dem Gesetz seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit haben wir dieses Gesetz einstimmig angenommen.
das Problem auf wenige zu beschränken. Wir müssen grundlegend überlegen, wohin wir mit der BVG wollen, damit sie uns nicht ewig auf der Tasche liegt. Wir haben dazu Vorschläge gemacht. Die Koalition hat bisher nur mit fadenscheinigen Argumenten geblockt und alles abgelehnt. Sie müssen darüber nachdenken, wo bei Ihnen der Mentalitätswechsel bleibt, den Sie von anderen erwarten. – Vielen Dank!
Es ist etwas merkwürdig, dass sich Herr Gaebler stellvertretend für Frau Matuschek entschuldigt. Die Höflichkeit gebietet, dass sich Frau Matuschek in aller Öffentlichkeit entschuldigen sollte.
Wenn Herr Gaebler nicht in der Lage ist, unsere Anträge zu verstehen, dann sollte er die Gelegenheit nutzen, mit uns außerhalb der Ausschüsse zu sprechen oder vielleicht anderen Sachverstand zu Rate zu ziehen.