Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 53. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Síe, unsere Gäste, Zuhörer, Medienvertreter alle sehr herzlich in unserer Mitte.
Bevor wir mit unseren Beratungen beginnen, habe ich eine traurige Pflicht zu erfüllen. Ich bitte Sie, sich zu erheben.
nigten Staaten von Amerika, der Ehrenbürger von Berlin Ronald Reagan, nach langer Krankheit im Alter von 93 Jahren gestorben. Mit ihm verliert Berlin einen zuverlässigen Freund. Sein Name wird mit unserer Stadt immer verbunden bleiben.
Ronald Reagan hat sich als Präsident der USA von 1981 bis 1989 in der Zeit der Ost-West-Konfrontation immer mit großer Entschlossenheit und Festigkeit für die Freiheit West-Berlins engagiert. Es entsprach seiner Überzeugung, dass Berlin einer der Plätze war, an denen die Werte und Ideale der freien Welt verteidigt werden mussten. Die Konsequenz, mit der er sich in Berlin für die Freiheit engagierte, wurde auch von denen anerkannt, die sonst seiner Politik der Hochrüstung mit heftiger Kritik und mit Protest begegneten – und das waren nicht wenige auf der Welt.
Ronald Reagan hat die Machtposition der USA über Jahre hinweg gefestigt und ausgebaut. Diese Position der Stärke hat er genutzt, um die Ost-West-Konfrontation zu überwinden, eine allgemeine Entspannung einzuleiten und mit dem damaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow die ersten Abrüstungsvereinbarungen abzuschließen. – Das war noch zu seiner Zeit!
Unvergesslich ist Ronald Reagans Berlinbesuch 1987, als er in seiner Rede vor dem Brandenburger Tor Gorbatschow aufforderte, das Tor zu öffnen und die Mauer niederzureißen – eine Forderung, die damals wohl von uns allen für unrealistisch gehalten wurde. Zwei Jahre später aber – wenige Tage nach dem Ende der zweiten Amtszeit Reagans – wurde am 9. November 1989 die Mauer geöffnet.
Berlin trauert um Ronald Reagan. Er stand an der Spitze der größten Schutzmacht Westberlins, als die Freiheit gesichert werden musste. Er gehörte zu jenen, die uns auf dem Weg vorangebracht haben, der uns schließlich zur Einheit Deutschlands führte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist der 17. Juni, und es jährt sich zum 51. Mal der Volksaufstand am 17. Juni 1953 in Ost-Berlin und der DDR. Auf dem Friedhof an der Seestraße im Bezirk Wedding, der heute Bezirk Mitte heißt, haben wir heute Vormittag bei einer Kranzniederlegung der Opfer des Aufstandes gedacht.
Nur wenigen in unserem Land ist noch bewusst, welche Bedeutung dieser Tag für die politische Entwicklung in Deutschland hatte. Mit dem Aufstand wurde damals ein Zeichen gesetzt. Die Ereignisse des 17. Juni 1953 haben vor aller Welt dokumentiert, dass sich das DDR-Regime nicht auf die Zustimmung der Bevölkerung, sondern nur auf die sowjetische Besatzungsmacht stützen konnte.
schließlich die Niederschlagung des Aufstands durch die Panzer der sowjetischen Besatzungsmacht mit Ausnahmezustand, mit Toten und Verletzten und standrechtlichen Erschießungen.
Der Protest gegen Arbeitsnormen war zum Volksaufstand geworden. Die ganze Welt wusste nun, dass die DDR-Regierung keine Legitimation durch Wahlen hatte.
Der Aufstand war nicht ein Umsturzversuch von außen, wie die SED es immer behauptete, sondern ein Aufstand des Volkes gegen das System. Mit dem Ruf nach Rücktritt der DDR-Regierung war der Ruf nach der Wiedervereinigung Deutschlands verbunden.
Auch Jahrzehnte später – im Oktober und November 1989 – waren es Menschen aus dem Ostteil unseres Landes, die sich mit großem Mut auflehnten und jene Entwicklung einleiteten, die dann zur Öffnung der Mauer und zur Einheit Deutschlands führte.
Ich denke, es ist gut, wenn wir uns zu Beginn einer Sitzung, die natürlich dem Tagesgeschäft gilt, daran erinnern. Denn in unserem Land – und insbesondere hier in Berlin – wird Politik für Gegenwart und Zukunft immer auch vor dem Hintergrund der Vergangenheit, vor dem Hintergrund von Geschichte gemacht.
1. Antrag der Fraktion der SPD und der PDS zum Thema: „Opposition fordert neue Sparrunden, CDU und FDP drohen mit Klage – Welche Folgen hat das für Berlin?“,
2. Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „14,6 Millionen € am Parlament vorbei für die Messe Berlin – jetzt bricht auch der Wirtschaftssenator die Verfassung“,
3. Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ladenschluss – der rot-rote Senat muss endlich den blaugelben Turbo einschalten: Weg mit dem Ladenschluss!“,
Im Ältestenrat konnten wir uns auf ein gemeinsames Thema nicht verständigen. Bevor ich den Abgeordneten Krüger zur ersten Wortmeldung aufrufe, habe ich allerdings noch die angenehme Gelegenheit, dem neu gewählten Berliner Europaabgeordneten und Noch-Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Herrn Michael Cramer, der gestern auch noch seinen 55. Geburtstag begangen hat, zu gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch, alles Gute und gute Arbeit für Berlin, Herr Cramer!
Nun treten wir aber wirklich in die Beratungen ein, und der Kollege Krüger von der Fraktion der PDS hat das Wort zur Begründung der Aktuellen Stunde der Fraktionen von SPD und PDS. – Bitte schön, Herr Krüger!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Reihen der CDU- und FDPFraktionen wird erneut über eine Klage gegen den Berliner Doppelhaushalt diskutiert.
Da dadurch existentielle Interessen Berlins berührt sind, sehen wir allen Anlass, über die möglichen Folgen einer solchen Klage für die sozialen Besitzstände in Berlin zu diskutieren. Nicht der formaljuristische Aspekt – die Überschreitung der Kreditobergrenzen der Landesverfassung – ist unser Debatteninteresse. Das Warum und Wie ist hierzu schon zur Genüge erörtert worden. Es geht vielmehr darum, ob es zwei Fraktionsvorsitzenden widerspruchslos gestattet werden kann, den Minimalkonsens der Berliner Politik zu beschädigen, dass es ohne eine Entschuldung der Stadt durch den Bund keinen Ausweg aus der schweren Haushaltskrise geben kann.
Es ist völlig klar, dass die von Zimmer und Lindner beabsichtigte Klage auf dem Grundgedanken beruht, dass Berlins Ausgaben nicht in dem möglichen Maße abgebaut worden sind
und somit das Sanierungsprogramm Berlins keine ausreichende Voraussetzung für die existentiell notwendige Entschuldung durch den Bund ist. Genau auf dieser politischen Plattform haben sich auch elf Bundesländer begeben und sich gegen Berlins Notlageklage vor dem Bundesverfassungsgericht zusammengeschlossen. Und nun beteiligen sich zwei Fraktionsvorsitzende in schädigender und, wie ich hinzufügen möchte, schäbiger Weise
Fraktionen haften für ihre Vorsitzenden. Wer sich als Stichwortgeber der Elf-Länder-Koalition gegen Berlin betätigt, sabotiert die Zukunft unserer Stadt.
Sie mögen auf Rot-Rot zielen, aber sie treffen Berlin, auch wenn sich jetzt Herr Zimmer auf dem Rückzug befindet.
Es geht um die Frage, ob nur wenige Wochen nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes auf unverantwortliche und abenteuerliche Weise ein neuer politischer Druck aufgebaut werden soll, den Sparkurs in Berlin noch zu verschärfen.