Marian Krüger

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Gründe gibt es dafür, dass die landeseigene Gesobau die Sanierung ihrer Bucher Wohnungsbestände zum Unwillen der Einwohner seit längerem vernachlässigt?
2. Welche Pläne sind dem Senat hinsichtlich der Sanierung bzw. eines Rückbaus der Bucher GesobauWohnungen bekannt; wird eine Privatisierung dieser Be
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Dr. Körting die Überleitung der tariflichen Verhältnisse der Beschäftigten des Landesinstituts für Medien betreffend, die in ein gemeinsames BerlinBrandenburgisches Landesinstitut übergehen. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die bislang nicht hinreichenden Regelungen zur Übernahme der tariflichen Bedingungen zur Arbeitszeit, zu Arbeitszeitkonten und zur Altersteilzeit für die Berliner Beschäftigten zu sichern? – Vielen Dank!
Das ist sehr erfreulich, dass Sie ggf. auch Handlungsbedarf bei Restlücken einräumen. – Meine Nachfrage ist: Wenn sich herausstellen sollte, dass die Möglichkeit einer Übernahme der Bedingungen des Anwendungstarifvertrags im Hinblick auf die verkürzte Arbeitszeit, die Arbeitszeitkonten und die Altersteilzeit tatsächlich nicht besteht, dann wären Sie ggf. bereit, tarifpolitisch tätig zu werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS-Fraktion legt Wert auf die Feststellung, dass die Besoldung und Versorgung einschließlich der Bestimmung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand ein originäres Recht des Parlaments ist, das es ebenso selbstbewusst wie abwägend handhaben sollte.
Die Grünen knüpfen mit ihrem Antrag, das Pensionsalter für Senatoren auf 65 Jahre zu erhöhen, an eine gesellschaftliche Debatte an, die danach fragt, ob diejenigen, die politisch die Abkehr von Besitzstandsdenken predigen, auch selbst bereit sind, zu verzichten. Die Berliner Landesregierung und das Berliner Parlament brauchen sich aber im Hinblick auf diese Frage – und damit schließe ich ausdrücklich die Repräsentanten aller Parteien ein – im Bundesvergleich nicht zu verstecken. Deswegen können wir diese Debatte, ob Rente ab 65 auch ein Grundsatz für Mitglieder der Berliner Landesregierung sein sollte, mit großer Gelassenheit führen.
Die Frage, warum dieser Grundsatz nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Mitglieder einer Landesregierung gelten sollte, ist aus Sicht der PDS-Fraktion sehr plausibel. Diese Frage stellt sich übrigens unabhängig vom Haushaltsnotstand, Herr Kollege Schruoffeneger! Die PDS plädiert dafür, eine sachliche Debatte zu führen, die sich an den Fakten und nicht an Unterstellungen orientiert.
Wenn die Grünen in ihrem Antrag ungeprüft behaupten, dass ein genereller Ausstattungsvorsprung Berlins bei den Senatorenpensionen bestünde – wobei sie sich auf die Autorität eines Berichtes an den Hauptausschuss berufen, den sie selber beauftragt haben –, so liegt hierbei ein gewisser Irrtum vor. Denn ob die Senatoren in Berlin tatsächlich mehr Pension bekommen als ihre Kollegen in anderen Bundesländern, steht gar nicht in dem Bericht,
und zwar deshalb, weil die Grünen nicht danach gefragt haben.
Ansonsten hat Kollegin Fischer hierzu schon Ausführungen gemacht. Ich möchte gern die Frage der tatsächlichen oder vermeintlichen Ausstattungsvorsprünge – und denke, dass das auch in Ihrem Sinne ist, Herr Schruoffeneger – prüfen, bevor ich darüber urteile.
Auch in einem weiteren Punkt plädieren wir für mehr Klarheit: Die Grünen beziehen sich in ihrem Antrag sehr ausführlich auf die finanziellen Auswirkungen einer Anhebung des Pensionsalters für Senatoren. Ausführlich, aber nicht umfassend, Herr Schruoffeneger! Denn Sie kennen diesen Bericht, der klar die Einschätzung trifft, dass eine Anhebung des Pensionsalters aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht rückwirkend erfolgen kann und demzufolge eine Anhebung des Pensionsalters in dieser Legislaturperiode keine kassenmäßige Auswirkungen hätte – langfristig etwas mehr als 300 000 '   inen Cent bis 2006. Das haben Sie zur Kenntnis genommen, aber wahrscheinlich aus Platzgründen in Ihrer Antragsbegründung nicht erwähnt. Es wäre interessant, zu erfahren, Herr Schruoffeneger, ob wir uns in der Bewertung der finanziellen Auswirkungen überhaupt einig sind. Das sage ich auch deshalb, weil die PDS-Fraktion, wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, dem Ansinnen Ihres Antrags sehr aufgeschlossen gegenüber steht.
Sie haben in Ihrer Rede noch einmal hervorgehoben, dass Sie dafür sind, eine Anhebung des Pensionsalters auch rückwirkend – d. h. auch bezüglich der Mitglieder dieser Landesregierung – zu vollziehen.
Wenn das Rückwirkungsverbot für alle gilt, für die die Regel: „Ruhestand mit 65“ bis jetzt noch keine Anwendung gefunden hat, dann muss dieser Grundsatz auch für die Mitglieder der jetzigen Landesregierung gelten. Das ist ein ernsthafter Streitpunkt zwischen der PDS-Fraktion und der antragstellenden Fraktion der Grünen.
Ich komme zum Schluss: Die PDS-Fraktion steht Ihrem Antrag aufgeschlossen gegenüber. Wir sehen Diskussionsbedarf. Wir sehen aber auch, dass es bestimmte Spielregeln bei der Beratung dieses Antrags geben muss. Wir wollen keine populistische Neiddebatte, sondern eine ernsthafte Abwägung. Und wir sehen Handlungsbedarf, denn das, was für einen einfachen Arbeitnehmer zumutbar ist, muss auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Regierungsämtern für einen Senator zumutbar sein. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche wirtschaftspolitischen Zielstellungen wurden mit dem China-Besuch des Senators Wolf verfolgt?
2. Wie haben sich die Außenhandelsumsätze Berlins und die wirtschaftliche Kooperation zwischen China und Berlin in den letzten Jahren entwickelt, und wie sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der China-Reise zu bewerten?
Zu Ihren Fragen zur Entwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen mit China: Der Bezug Berliner Waren hat sich im Zeitraum von 1996 bis 2003 nahezu verfünffacht, nämlich von 64,3 Millionen € auf 322,7 Millionen €. Der Schwerpunkt hat vor allem auf elektrotechnischen Erzeugnissen und Maschinen gelegen. Im gleichen Zeitraum sind die Berliner Einfuhren aus China von 81,9 Millionen € auf 152,4 Millionen € gewachsen, hier mit den Schwerpunkten auf Produkten der Bekleidungsindustrie, Rundfunk- und Fernsehgeräten und Geräten zur Elektrizitätserzeugung. Allein im Jahr 2003 ist eine Erhöhung der Ausfuhren in die Volksrepublik China von 38,9 % auf 322,7 Millionen € im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen gewesen. Was dieses Jahr angeht, ist
nochmals eine deutliche Verbesserung festzustellen. Bis Juni 2004 legten die Berliner Exporte nach China um 21,1 % zu.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In regelmäßigen Abständen mahnen
)
Krüger, Marian
Die Debatte, welche nationalen Aufgaben die Bundeshauptstadt wahrnehmen soll, hat einen neuen Auftrieb erhalten insbesondere durch die Überlegungen und Vorschläge der deutschen Nationalstiftung und durch die ehrenwerte Initiative des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau, den Status von Berlin im Rahmen der Arbeit der Föderalismuskommission neu zu regeln. Auch wenn hier noch einige Fragen strittig sind, zeichnet sich doch ab, dass das bisherige Regelwerk, das neben dem Berlin-Bonn-Gesetz vor allem aus zahlreichen bilateralen Verträgen zwischen dem Bund und Berlin besteht, durch eine neue gesetzliche Regelung ersetzt wird. Zumindest gibt es zwischen den beiden Koalitionsparteien und den Grünen eine substantielle Übereinstimmung, und dabei möchte ich an das Thesenpapier des Kollegen Ratzmann und der Frau Bundesministerin Künast erinnern.
Die CDU scheint im Kern die alte Linie der Finanzierungsmethoden aus der Ära Kohl-Diepgen weiterführen zu wollen. Ich kenne das Gefühl, dass nicht alles schlecht gewesen ist, aber wir brauchen jetzt neue Regelungen.
(D
Die prekäre finanzielle Lage der Stadt Berlin war für die deutsche Nationalstiftung Anlass, Ende vergangenen Jahres eine viel beachtete Studie mit dem Titel „Berlin – was ist uns die Hauptstadt wert?“ herauszugeben. Wenn im Hinblick auf den Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters häufig davon die Rede ist, dass Berlin darauf verzichten sollte, allzu offen über Geld zu reden, dann kann ich nur auf die Wortmeldungen von Helmut Schmidt, Kurt Biedenkopf, Richard von Weizsäcker und Eberhard Diepgen in dieser Studie verweisen – das ist, denke ich, Begründung genug, 200 Seiten Begründung für den Vorschlag von Klaus Wowereit!
Politiker aller Parteien eine Debatte über den Sinn der Hauptstadt an. Zu den Merkwürdigkeiten dieser Debatte zählt unzweifelhaft der Umstand, dass kaum jemand zu beachten scheint, dass die Sinnfrage in gewisser Weise bereits geklärt worden ist. Im Berlin-Bonn-Gesetz heißt es dazu:
Der Bund unterstützt das Land Berlin bei den ihm vom Bund zur Wahrnehmung der gesamtstaatlichen Repräsentation übertragenen Aufgaben.
Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass der größte Teil der Arbeitsplätze der Ministerien in Bonn zu verbleiben hat. Das war es dann im Wesentlichen zu Berlin.
Mit der Sinnfrage der Bundesstadt Bonn vermochten die Schöpfer dieses Gesetzes dagegen viel mehr anzufangen. Sie als Standort von Wissenschaft und Kultur und in ihrer Entwicklung als Region mit einer zukunftsorientierten Wirtschaftsstruktur ebenso zu fördern wie als Standort für internationale und supranationale Einrichtungen, das ist eine Antwort auf die Sinnfrage, mit der man sehr gut leben kann.
Warum erfolgte diese unterschiedliche Behandlung von Bonn und Berlin? – Hier ist an die Erwartungen und Prognosen, die von einem metropolitanen Boom in Berlin und in der gesamten Hauptstadtregion ausgingen, zu erinnern. Die Fiktion, dass Berlin auf Grund seiner Hauptstadtrolle einen gewaltigen Aufschwung und einen formidablen Zuwachs von bis zu 1,5 Millionen Einwohnern und 400 000 Arbeitsplätzen zu gewärtigen habe und für seine neue Funktion gewissermaßen nur einer Anschubfinanzierung bedürfe, lag den zwischen Kohl und Diepgen ausgehandelten Hauptstadtplanungen zu Grunde. Diese Fiktion ist vom Leben überholt worden, und es ist an der Zeit, daraus auch im Hinblick auf den rechtlichen Status von Berlin Konsequenzen zu ziehen.
Im Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen des Berlin-Bonn-Gesetzes zeichnet sich ab, dass die Bundesstadt Bonn mehr als doppelt so viel Förderung bekommt wie die Bundeshauptstadt. Wir sollten der Versuchung widerstehen, diesen Umstand zu skandalisieren oder zu beklagen. Bonn erhält diese Mittel nach Recht und Gesetz, und wir führen hier eine Hauptstadtdebatte und keine Neiddebatte.
Warum wir es für interessant halten, ausführlicher über das Berlin-Bonn-Gesetz zu sprechen, ist der Fakt, dass darin grundsätzlich ermöglicht wird, dass der Bund umfangreiche standortpolitische Verpflichtungen für eine Stadt übernimmt. Das ist eine Lösung aus einem Guss, und es ist nur recht und billig, nach zehn Jahren hierbei eine rechtliche Gleichstellung zwischen Berlin und Bonn einzufordern.
Mit einer solchen Statusverbesserung Berlins wäre der Stadt nachhaltiger geholfen als mit einer kurzatmigen finanziellen Nachschlagsdebatte.
Ohne eine nüchterne Bilanz der Hauptstadtfunktion kann jedoch keine sachgerechte Debatte über die gesamtnationale Verantwortung für Berlin geführt werden, zumal in den anderen Bundesländern völlig zu Recht die Frage besteht, ob eine Stadt, die Jahr für Jahr Milliarden € erhält, überhaupt noch weitere Forderungen stellen kann. Unsere Forderungen sind gut begründet – nicht nur, weil wir in Berlin bei 670 Millionen € Hauptstadt-Ausgaben nur ca. die Hälfte vom Bund ersetzt bekommen, sondern weil das ganze System der Hauptstadtförderung auf einigen veritablen Irrtümern der 90er Jahre beruht. Sie gemeinsam zu überwinden ist politische Aufgabe und der Auftrag, vor dem wir und diese Regierung stehen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Zimmer! Ich finde es völlig richtig, dass wir die Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die wir bezüglich des Hauptstadtthemas haben, in der zweiten Rederunde durchgehen.
Ich beginne, wie es guter Brauch ist, mit den Gemeinsamkeiten: Das betrifft beispielsweise Ihre Forderung, der Berliner Senat solle aufschreiben, was für die Hauptstadtfunktion ausgegeben wird. Das hat der Kollege Sarrazin bereits in einem eindrucksvollen Folienvortrag getan. Es sind 670 Millionen €. Davon bekommen wir vom Bund ungefähr die Hälfte ersetzt. Daran eine Debatte über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit der Regelung für Berlin festzumachen, ist eine Verführung, der ich widerstehen möchte.
Ich komme zu einem sicherlich unverdächtigen Gestalter der Debatte, und zwar zu Kurt Biedenkopf. Er schreibt:
Außer Frage steht die gesamtstaatliche Finanzierung der Kosten, die der Stadt aus ihrer Funktion als Kapitale im engeren Sinne erwachsen.
Diese Position teile ich. Das steht für mich außer Frage. Aber es gibt, wie die Zahlen zeigen, noch Handlungsbedarf. Bedauerlicherweise ist in diesem Punkt die Meinung von Hans Eichel und anderen maßgeblich und nicht die des Kollegen Biedenkopf.
Bei diesen Kosten wird man auch auf die Erfahrungen zurückgreifen, die während der Zeit, als Bonn die Hauptstadtfunktion wahrnahm, gesammelt wurden.
Streitig bleibt, in welchem Umfang die Metropole Berlin den Bund und die Gemeinschaft der Länder für die Finanzierung ihres Haushalts in Anspruch nehmen kann. Dies gilt insbesondere für den Erhalt und die Förderung als Zentrum von Kultur und Wissenschaft. Letztlich geht es dabei um die Entscheidung der Fragen, ob und in welchem Umfang die Existenz eines kulturelle und wissenschaftlichen Umfelds und dessen Unterhalt der Hauptstadtfunktion zuzuordnen ist, in welchem
Krüger, Marian
Die Große Anfrage, die hier gestellt worden ist, beschäftigt sich hauptsächlich mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Verlagerung der Regierungsfunktionen nach Berlin. Herr Wolf hat umfassend Auskunft gegeben. Das alles war auch schon in der Prognosstudie nachzulesen, die im April letzten Jahres fertiggestellt worden ist und die zu dem Ergebnis kommt, dass die Verlagerung der Regierungsfunktionen zwar nicht die strukturellen Veränderungen mit sich gebracht hat, aber doch einen deutlichen wirtschaftlichen Impuls – wie ich finde – in Berlin hinterlassen hat. 52 000 Arbeitsplätze sind kein Pappenstiel, wenn man sich die Arbeitsmarktsituation in Berlin anguckt.
Wichtig scheint mir – und das ist die spannende Frage, die sich angesichts dieses Themas stellt –: Was ist eigentlich die Hauptstadt, und wie füllen wir diese Hauptstadtfunktionen aus? – Herr Krüger, ich hatte bei Ihrem einleitenden Beitrag den Eindruck, Sie haben die Hauptstadtfrage schon ad acta gelegt. Sie haben gesagt, die Sinnfrage sei schon beantwortet. In Ihrem zweiten Beitrag haben Sie das ein bisschen anders dargestellt. Auch Herr Wolf hat zum Ausdruck gebracht, dass das eigentlich die Debatte ist, die es zu führen gilt. Auch Herr Zimmer hat deutlich gemacht, dass er diese Debatte führen will. Ich kann nur alle einladen, sich aktiv daran zu beteiligen. Es ist wichtig, dass wir von Berlin aus klar und deutlich machen, was wir für ein Angebot gegenüber den anderen Ländern mit in die Diskussion bringen wollen. Wir wollen Hauptstadt eines föderalen Staates sein. All diejenigen, die die Debatte auf die Arbeitsteilung zwischen der Bundesregierung, dem Bund, und der Stadt und dem Land Berlin reduzieren wollen, die vergessen dabei einen wichtigen Bestandteil, und das sind die Länder.
Umfang der Gesamtstaat als Nation durch Berlin repräsentiert ist und welche Kosten dafür übernommen werden.
Das macht den Problemhaushalt aus, Herr Zimmer. Lesen Sie bei Ihrem Parteifreund Biedenkopf nach!
Wir haben ein Vertragssystem – das Berlin-BonnGesetz regelt nicht die Details des Alltags –, das in seinen Grundannahmen überholt ist. Ich sprach darüber bereits in der ersten Rederunde. Berlin braucht eine dauerhafte Unterstützung vom Bund und den Ländern als Hauptstadt und als Metropole. Hierbei muss man neue gesetzgeberische Wege gehen. Es geht nicht darum, die alte Debatte über das Berlin-Bonn-Gesetz wieder anzufangen, sondern eine verfassungsrechtliche Begründung für ein neues Hauptstadtgesetz zu finden. Die CDU hat sich – – Das haben Sie in der kurzen Referierung Ihres Fünfpunkteprogramms – – Ich habe es hier auf der Rückseite einer Zigarettenschachtel komprimiert. Es hat dort Platz. Die Marke will ich mit Rücksicht auf die Kollegin Hämmerling nicht nennen. Die spannende Debatte fängt mit Kurt Biedenkopf an und geht mit Herrn Ratzmann zum Beispiel weiter.
Schade, dass Sie sich da heraushalten, Kollege Zimmer! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Reihen der CDU- und FDPFraktionen wird erneut über eine Klage gegen den Berliner Doppelhaushalt diskutiert.
Da dadurch existentielle Interessen Berlins berührt sind, sehen wir allen Anlass, über die möglichen Folgen einer solchen Klage für die sozialen Besitzstände in Berlin zu diskutieren. Nicht der formaljuristische Aspekt – die Überschreitung der Kreditobergrenzen der Landesverfassung – ist unser Debatteninteresse. Das Warum und Wie ist hierzu schon zur Genüge erörtert worden. Es geht vielmehr darum, ob es zwei Fraktionsvorsitzenden widerspruchslos gestattet werden kann, den Minimalkonsens der Berliner Politik zu beschädigen, dass es ohne eine Entschuldung der Stadt durch den Bund keinen Ausweg aus der schweren Haushaltskrise geben kann.
Es ist völlig klar, dass die von Zimmer und Lindner beabsichtigte Klage auf dem Grundgedanken beruht, dass Berlins Ausgaben nicht in dem möglichen Maße abgebaut worden sind
und somit das Sanierungsprogramm Berlins keine ausreichende Voraussetzung für die existentiell notwendige Entschuldung durch den Bund ist. Genau auf dieser politischen Plattform haben sich auch elf Bundesländer begeben und sich gegen Berlins Notlageklage vor dem Bundesverfassungsgericht zusammengeschlossen. Und nun beteiligen sich zwei Fraktionsvorsitzende in schädigender und, wie ich hinzufügen möchte, schäbiger Weise
an der Demontage der Berliner Interessen. Unabhängig davon, wie ihre Fraktionen entschieden haben,
Fraktionen haften für ihre Vorsitzenden. Wer sich als Stichwortgeber der Elf-Länder-Koalition gegen Berlin betätigt, sabotiert die Zukunft unserer Stadt.
Sie mögen auf Rot-Rot zielen, aber sie treffen Berlin, auch wenn sich jetzt Herr Zimmer auf dem Rückzug befindet.
Es geht um die Frage, ob nur wenige Wochen nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes auf unverantwortliche und abenteuerliche Weise ein neuer politischer Druck aufgebaut werden soll, den Sparkurs in Berlin noch zu verschärfen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Berlin in Größenordnungen Geld ohne verfassungsrechtliche Ermächtigung ausgibt, dann reden Sie Klartext, dann sagen Sie doch, wo diese Ausgaben gekappt werden müssen und wen es in dieser Stadt denn noch treffen soll. Tauchen Sie nicht hinter Paragraphen ab.
Sicherlich haben wir diese Aktuelle Stunde nicht beantragt, um ein weiteres Mal Zeuge der multiplen Gesamterscheinung der CDU zu sein, einerseits jede Sparmaßnahme zu beklagen
und andererseits wichtigtuerisch den Abbau der Schulden anzumahnen. Der Kern des politischen Konfliktes, der juristisch vor dem Bundesverfassungsgerichtshof ausgefochten wird, besteht darin, ob das Land Berlin ein Sanierungsprogramm hat, das alle gebotenen Anstrengungen unternimmt, die laufenden Defizite abzubauen, ohne die Potentiale der Stadt in Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft auf den Bundesdurchschnitt herabzudrücken. Der Kern des politischen Konfliktes besteht also darin, ob die Grenzen, die wir in dem Sanierungsprogramm gesetzt haben, Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben
Präsident Momper
werden und als Voraussetzung für die Entschuldung Berlins anerkannt werden.
Die Positionen der anderen Bundesländer hierzu ist klar. Sie finden, dass Berlin noch mehr Stellen – namentlich in Schulen und Kitas – abzubauen hat und noch mehr Geld in den Unis und der Kultur streichen kann. Niemand kann bestreiten, dass eine Klage, Herr Zimmer, Herr Lindner, die die Verfassungsmäßigkeit insbesondere der Ausgabenermächtigung des Landeshaushaltes bestreitet, genau dieser gegen Berlin gerichteten Operation juristische Munition liefert.
Wo stehen Sie, Herr Linder, Herr Zimmer?
Es ist eine Schande, wie ungeniert Sie dieser Stadt in den Rücken fallen wollten.
Darüber müssen wir heute reden, und dafür werden wir Sie zur Rede stellen. Es ist uns nicht verborgen geblieben, dass es in beiden Fraktionen, insbesondere der CDU, Abgeordnete gibt, die diesen gewissenlosen Amoklauf
gegen existentielle Interessen Berlins ablehnend gegenüberstehen. Aber Fraktionen haften für ihre Vorsitzenden, und für diese Politik werden wir Sie heute haftbar machen und zur Verantwortung ziehen.
[Beifall bei der PDS und der SPD – Ritzmann (FDP): Wer haftet denn für Sie? – Henkel (CDU): Dieses FDJ-Niveau! – Zurufe der Abgn. Zimmer (CDU) und Goetze (CDU)]
Danke sehr, Herr Präsident! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie setzt der Senat den Berliner Tarifvertrag dahin gehend um, dass
a) Altersteilzeitarbeitnehmer den Potsdamer Tarifabschluss ungekürzt erhalten und die Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. August 2003 und dem 31. Dezember 2009 Altersteilzeit leisten, an der Arbeitszeitreduzierung und der Entgeltverringerung teilnehmen, bis ihre Altersteilzeitphase beginnt, und
b) für die Berechnung der Altersteilzeitregelungen die jeweilige Arbeitszeit, die bis zum 31. Juli 2003 vereinbart war, gilt?
2. Wurden inzwischen Tarifverhandlungen zur Altersteilzeit aufgenommen, und welche Angebote macht der Senat in diesem Zusammenhang zur Steigerung der Altersteilzeitquote?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche wirtschaftspolitischen Ergebnisse brachten die Gespräche, die der Senat mit Repräsentanten der russischen Politik und Wirtschaft im Rahmen der BerlinTage in Moskau geführt hat?
2. Wie hat sich der Berliner Außenhandel mit Russland verbessert, und welche Projekte und Maßnahmen verfolgt der Senat, um die Position der Berliner Unternehmen in Russland und in Moskau zu stärken?
Danke, Herr Präsident! – Mich interessiert noch, ob es neben den Gesprächen mit Moskauer Repräsentanten auch Gespräche beispielsweise mit Repräsentanten wirtschaftlich starker russischer Regionen und der russischen Regierung gegeben hat und welches die Ergebnisse dieser Gespräche waren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bundespräsident Johannes Rau hat in der Föderalismuskommission von Bund und Ländern die Hauptstadtfrage auf die Tagesordnung gesetzt. Diese ehrenwerte Initiative des Bundespräsidenten sollte für dieses Haus Anlass genug sein, heute die Hauptstadtrolle Berlins und ihre Perspektive zu diskutieren. Nachdem schon Prof. Kurt Biedenkopf und Altbundeskanzler Helmut Schmidt im Auftrag der deutschen Nationalstiftung eine vielbeachtete Bestandsaufnahme der Hauptstadtrolle Berlins veröffentlicht haben, gewinnt die Debatte weiter an Dynamik. Diese breite und sicherlich kontroverser werdende gesellschaftliche Diskussion muss für Berlin Gelegenheit sein, die eigenen Interessen in die Diskussion um die Zukunft der bundesstaatlichen Ordnung einzubringen, kenntlich und deutlich zu machen. Hierbei hat die Verantwortung für unser Land die Richtschnur zu sein, und das Parteieninteresse hat dabei zurückzustehen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, Altbundeskanzler Helmut Schmidt in seinen einleitenden Bemerkungen zur Studie der Nationalstiftung sinngemäß zu zitieren:
Dass wir uns dem Thema Berlin zuwenden, beruht auf der Einsicht in die zunehmend prekäre finanzpolitische Situation der Stadt. Die Lage ist kritisch, weil der großen Stadt eine ausreichende ökonomische Basis fehlt. Es wird deshalb hohe Zeit, dass das Problem der Rolle der Hauptstadt und der Fi
nanzierung ins öffentliche Bewusstsein gehoben wird.
Dies müsse, so Helmut Schmidt, zu wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Korrekturen und verfassungspolitischen Konsequenzen führen.
Anknüpfend an diese Überlegungen hat der Regierende Bürgermeister die Initiative ergriffen, das Grundgesetz im Rahmen der Föderalismusreform um ein neues Element der Hauptstadtfinanzierung zu erweitern. Dies greift nicht nur die Anregungen Raus, Schmidts und Biedenkopfs auf, sondern entspricht auch der Bewertung der Finanzlasten der Hauptstadtrolle, wie sie Finanzsenator Sarrazin im Jahre 2002 vorgenommen hat. Demnach umfassten die hauptstadtbedingten Ausgaben der Stadt ca. 670 Millionen €, von denen damals ca. die Hälfte durch die Bundesregierung erstattet wurden. Angesichts der schweren Haushaltsnotlage unserer Stadt verweist dieser Zustand darauf, dass die Balance von Hauptstadt und Kommune neu justiert werden muss. Dass eine Verfassungsänderung dazu der beste Weg ist, wird niemand ernsthaft bestreiten können. Deswegen erschließt die Initiative des Regierenden Bürgermeisters, der das Thema auf die richtige Ebene gesetzt hat, den Weg, auch in den Verfassungsorganen eine neue Hauptstadtdebatte zu eröffnen. Es geht jedoch um mehr. Es geht um eine Bestandsaufnahme der arbeits- und wirtschaftspolitischen Effekte der Hauptstadtfunktion. Es geht um die Bilanz von zehn Jahren Berlin-Bonn-Gesetz und die Positionierung Berlins in einem deutschen und europäischen Städtenetzwerk.
Die meisten Parteien dieses Hauses haben sich mit eigenen Konzepten an dieser Debatte beteiligt. Die Grünen haben im Januar 2004 ihre Hauptstadtthesen vorgelegt, die PDS im Dezember 2003. Herr Zimmer hat unmittelbar, nachdem Klaus Wowereit mit seinem Vorschlag eine erfreulich breite öffentliche Diskussion ausgelöst hatte, einen Fünf-Punkte-Plan präsentiert. Wir haben nun die Gelegenheit, Übereinstimmungen und Differenzen in diesen Positionen zur Kenntnis zu nehmen und zu bewerten. Aber lassen Sie uns in Anbetracht der schwierigen Lage unserer Stadt auch unsere Gemeinsamkeiten klar aussprechen. Es ist auch für die Freunde dieser Stadt wichtig, dass wir es zumindest bei diesem Thema ernsthaft versuchen, den bornierten Parteienstreit zurückstehen zu lassen hinter dem Wettbewerb und auch dem Miteinander um den besseren Weg. Denken Sie an die vielen Persönlichkeiten, die Berlin in den letzten Jahren geholfen haben. Sie erwarten es von uns. Und wir, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, verlangen es auch von Ihnen.
Und dies muss ich namentlich an die CDU-Fraktion richten: Ihre Parteifreunde stellen die Mehrheit der Ministerpräsidenten der Bundesländer. Herr Zimmer! Bei all unserer Gegensätzlichkeit – gibt es nicht wenigstens hier die Chance, zum Nutzen der ganzen Stadt zusammenzuwirken? Ist Ihnen dieses Thema nicht die Abwägung zwischen Ihrem Bedürfnis nach oppositionellem Profil
und dem Landesinteresse wert? – Die Antwort darauf werden wir heute entgegennehmen können. Wie immer sie auch ausfallen mag – wir werden Sie beim Wort nehmen.
Danke, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! 10 Jahre nach dem Berlin
Kaczmarek
Bonn-Gesetz füllt Berlin die Hauptstadtrolle aus. Und was sie für diese Stadt bewirken kann und was künftig noch zu leisten sein wird, haben wir heute zu erörtern begonnen. Die schwere Finanzkrise unserer Stadt überschattet auch dieses Thema. Erlauben Sie mir deshalb eingangs, einige Überlegungen Kurt Biedenkopfs zur Hauptstadtrolle, die er im Rahmen der Studie der Deutschen Nationalstiftung vorgestellt hat, aufzugreifen. Er spricht hier über das Thema Hauptstadtfinanzierung, Kollege Kaczmarek, und Sie werden es Kurt Biedenkopf gewiss nicht übel nehmen, wenn er Hauptstadtrolle und Hauptstadtfinanzierung verbindet. Er spricht von zwei Funktionen Berlins: der Funktion als Kapitale und der Funktion als Metropole. Außer Frage stehe, dass die gesamtstaatliche Finanzierung der Kosten, die Berlin aus seiner nationalen Repräsentation erwachsen – so Biedenkopf –, durch den Bund übernommen oder erstattet werden müssen. Streitig bliebe, in welchem Umfang sich der Bund an der Finanzierung der Metropole zu beteiligen habe.
Im ersten Punkt wird man Herrn Biedenkopf im Anspruch zustimmen können. In der Realität halte ich mich lieber an Thilo Sarrazin, der errechnet hat, dass die gesamtstaatliche Repräsentation für Berlin ein Zuschussgeschäft in dreistelliger Millionenhöhe ist. Deswegen müssen wir bei dem Thema Hauptstadt auch über Geld reden. Ich denke, dass der Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters, Hauptstadtfinanzierung und -kompetenzen im Rahmen einer Grundgesetzänderung und im Rahmen der Föderalismusdiskussion neu zu ordnen, das Problem auf die Ebene gesetzt hat, wo es hingehört. Ich finde, dass wir, Kollege Ratzmann, die Gemeinsamkeiten, die wir konzeptionell haben – also Ihre Polemik gegen die Koalition, ihre Repräsentanten und Klaus Wowereit, sei Ihnen gestattet –, die Übereinstimmung in den Vordergrund stellen sollten und auch die Differenz. Denn wenn man sich das komplizierte Regelwerk der Hauptstadtverträge anschaut, was sie alles an gesamtstaatlichen Aufgaben, die Berlin wahrnimmt, nicht berücksichtigen, dann ist im Vergleich zu Ihrem Positionspapier der Vorschlag von Klaus Wowereit, auch eine neue Kompetenzabgrenzung zwischen gesamtstaatlichen, Landes- und kommunalen Aufgaben vorzunehmen, immerhin der weitergehende.
Stefan Liebich und Walter Momper haben hier für eine nüchterne Bestandaufnahme der Auswirkungen des Berlin-Bonn-Gesetzes plädiert. Ich kann dem nur zustimmen, und ich verstehe auch die Vorschläge der Grünen, das Thema Hauptstadt bundesgesetzlich neu zu regeln; sie gehen auch in diese Richtung. Es ist doch ein Unding, dass mit dem Berlin-Bonn-Gesetz erstens festgeschrieben wurde, dass es zu einer wundersamen Verdopplung der Dienstsitze der Ministerien gekommen ist und dass die Bundesstadt Bonn als Wissenschafts-, Kultur- und Wirtschaftsstandort einen Förderanspruch auf gesetzlicher Ebene erworben hat und Berlin nicht. Das drückt sich auch im Geld aus. An das Berlin-Bonn-Gesetz wurde unmittelbar anknüpfend der Hauptstadtfinanzierungsvertrag mit der Laufzeit 1994 bis 2004 abgeschlossen. Berlin hat etwas mehr als 660 Millionen € zu beanspruchen
gehabt, Bonn hat in einem analogen Vertragswerk über 1,4 Milliarden € erhalten. Das war die Politik von Kohl und Waigel. Wir können sagen, dass sich hier schon einiges geändert hat. Mit der Hauptstadtkulturfinanzierung ist ein neuer Geist eingezogen. Die drei Kulturstaatsminister des Bundes Michael Naumann, Julian Nida-Rümelin und Christina Weiss haben sich in vorbildlicher Weise für Berlin eingesetzt und verdienen die Wertschätzung des gesamten Hauses.
Die Grünen haben die Chance genutzt, ihre eigene Konzeption darzulegen. Die FDP hat die Redezeit überbrückt. Die nostalgischen Ausflüge des Kollegen Hahn möchte ich nicht weiter kommentieren.
Ich möchte zur CDU kommen. Das Fünfpunkteprogramm, Herr Kollege Zimmer, das Sie – –
Das ist betrüblich, Herr Präsident, dass ich nicht mehr in der Lage bin, die Vorschläge des Kollegen Zimmer wörtlich zu würdigen, aber ich habe sie bei mir: Sie passen auf eine Zigarettenschachtel. Das sind Ihre fünf Punkte. Das war die Substanz, die Sie heute in der Hauptstadtdebatte geboten haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Zimmer! Ich kann
mir zum Eingang meiner Rede eine Bemerkung nicht verkneifen:
Jemand, der wie Sie keine Gelegenheit auslässt, auf die Anwesenheitspflichten der Mitglieder der Landesregierung zu verweisen, und der dies, wie ich finde, durchaus im Namen des ganzen Hauses energisch einfordert, der sollte sich ein Verhalten, wie Sie es heute nach Ihrer Verspätung an den Tag gelegt haben, nicht gestatten.
Wie nicht anders zu erwarten war, hat das Urteil des Verfassungsgerichts zum Haushalt 2002/03 den parteipolitischen Streit in diesem Haus nicht entschärft, sondern verschärft. Einige tun nichts anderes – die einen mehr, die anderen weniger –, als sich aus dem Urteil herauszugreifen, was ihnen wertvoll erscheint. Das ist menschlich, allzu menschlich, politisch jedoch ist es fatal und ohne jede Verantwortung für das Ganze. Wir haben erst gestern gehört, dass die Fraktionsvorsitzenden der Oppositionsparteien hinter verschlossenen Türen schon an einer neuen Klage basteln,
ohne dass sie sich mit den Tausenden Seiten Einzelbegründungen, die jetzt im Rahmen der Beratungen dem Parlament zur Beurteilung vorliegen, überhaupt seriös befasst haben.
Jeder soll wissen, dass die CDU-Fraktion bereits vor Beginn der offiziellen Beratungen alles getan hat, um sie in die Länge zu ziehen und um mindestens mehr als einen Monat zu verzögern. Sie wissen, wie wenig uns Ihr parteipolitisches Intrigantentum beeindruckt. Ich konfrontiere Sie hier lediglich mit den Folgen einer weiteren Verzögerung: Das Ganztagsschulprogramm kann nicht begonnen werden, mehr als Tausend Neueinstellungen, die RotRot finanzieren will, können nicht erfolgen, die 5 Millionen € für den neuen Campus der FHTW können nicht freigegeben werden. Ich fordere Sie auf: Tun Sie Ihre Pflicht und geben Sie Ihre Verzögerungspolitik auf! – Ich erwarte im Übrigen, dass die Parlamentsferien ausfallen, damit wir die Arbeit am Haushalt zügig abschließen können.
Das Land Berlin steht im Haushaltsnotstand und kann nicht anders, als für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben vor allem in den Kernbereichen Bildung, Wissenschaft, Polizei und Justiz, Jugend und Kultur mehr Kredite aufzunehmen, als es die Verfassung allgemein erlaubt – und wie es im Übrigen auch die anderen Bundesländer tun. Die Überschreitung dieser Kreditobergrenzen war der Hauptanlass der Klage der Opposition, in deren Reihen sich jetzt viele erstaunt darüber geben, dass aus dem Urteil eine Bestätigung einer Politik der strikten Ausgabebegrenzung folgt.
Dr. Lindner
Wie hat der Senat dem Urteil Rechnung getragen? – Mit den Ergänzungen zum Doppelhaushalt sind weitere Ausgabensenkungen in Höhe von 200 Millionen € und Einnahmenerhöhungen von 250 Millionen € etatisiert worden. Im Zentrum einer politischen Bewertung der Folgen des Landesverfassungsgerichtsurteils für die Berliner Haushaltspolitik – und das betrifft alle Parteien und das, was sie für wünschenswert halten – steht das, was das Landesverfassungsgericht in einer Stadt wie Berlin für möglich und verfassungskonform hält. Dazu zählt auch – ich erlaube mir, nachdem meine hochgeschätzten Vorredner vermutlich aus Zeitgründen nicht darauf eingegangen sind, darauf zurückzukommen –, dass das Landesverfassungsgericht das Land Berlin dazu verurteilt hat, alle Möglichkeiten der Ausgabenbegrenzung und der Einnahmenerhöhung zu nutzen, um für einen Übergangszeitraum – also bis zur Behebung der Haushaltsnotlage – die Überschreitung der Kreditobergrenzen in Anspruch nehmen zu können. Das Land Berlin wurde zudem dazu verurteilt, Kollege Zimmer, ein langfristiges Sanierungsprogramm – oder wie der geschätzte Herr Senator gestern im Hauptausschuss sagte „Eigenanstrengungsprogramm“ – aufzulegen. Es ist sehr bezeichnend, Kollege Lindner und Kollege Zimmer, dass Sie mit keinem Wort auf die beschlossenen Maßnahmen dieses Programms, das immerhin einen Gegenwert von fast 2 Milliarden € von Ausgabenkürzungen, schmerzhaften Kürzungen beinhaltet– auch im Kitabereich, worüber Sie schon wieder Krokodilstränen vergossen haben – eingegangen sind. Ich weiß auch, weshalb Sie das nicht tun: weil dann Ihre Politik der Befriedigung und der Beruhigung der verschiedenen Klientele in der Stadt nicht mehr aufgehen würde. Der Abschied von der alten Berliner Klientelpolitik ist aber Geschäftsgrundlage haushaltspolitischen Handelns.
Ich denke, dass dieser Abschied von der Berliner Klientelpolitik auch etwas ist, was diese Koalition von SPD und PDS genauso eint wie die Anstrengung zur Wahrung der sozialen Balance in dieser Stadt im Notstand.
Die Berliner Eigenanstrengungen unterliegen nicht nur der Bewertung durch die Opposition, die hier allzu billig Krokodilstränen vergießt. Die gefrorene Krokodilsträne im Knopfloch
scheint das Markenzeichen der Opposition zu sein. Die Eigenanstrengungen unterliegen auch der Beurteilung der anderen Bundesländer. Mich verwundert der Vorstoß von elf Bundsländern gegen die Berliner Haushaltsnotlageklage nicht. Als ich mich kürzlich mit einem Kollegen aus Sachsen-Anhalt unterhielt, sagte dieser, die Berliner Ausstattungsstandards im Kitabereich hätte er genauso gern in Sachsen-Anhalt wie die sozial gestaffelten Kitagebühren. – Die gibt es nämlich nicht in dem CDU-regierten Bundesland. – Es sei den Menschen sehr schwer vermittelbar, dass jetzt auch noch für die Berliner Altschulden gespart
werden solle. – Deshalb sollten wir diesen Vorstoß der anderen Bundesländer sehr ernst nehmen, weil er nicht aus Bösartigkeit erfolgt, sondern weil die anderen Bundesländer keinen Cent zu verschenken haben. Um so mehr ist es notwendig, klarzumachen, dass diese Stadt und, wie ich finde, auch diese Regierung, bis an die Grenze des Zumutbaren geht, aber auch den Gestaltungsspielraum wahrt, wie beim Landespflegegeldgesetz, das es so in keinem anderen Bundsland gibt, wie bei den Ausstattungsstandards im Sozialhilfebereich. Dazu meinen nämlich andere Bundesländer, dort könne noch mehr getan werden. Ich finde aber, in einer Stadt mit 300 000 Menschen, die arm sind, gibt es unabweisbare Grenzen des Sparens. Wir, die PDS-Fraktion, sind an dieser Stelle sehr stolz auf unsere Sozialsenatorin, die viele Zumutungen für diese Gruppe abgewehrt hat.
Ja, selbstverständlich!
Wie stehen Sie denn zu der Forderung, die unter anderem an Frau Knake-Werner gerichtet worden ist, die Regelsätze für die Sozialhilfeempfänger in Berlin auf ostdeutsches Niveau abzusenken?
Es ist gut, dass das mit Frau Knake-Werner nicht zu machen war. Sie haben keine Senatoren, denen Sie zur Seite stehen können, ich verstehe das.
Die Grünen haben etwas verschämt – es war noch nichts von Ihnen zu hören – einen Vorschlag unterbreitet, die Einnahmen zu erhöhen
diese neue Steuer werden Sie uns sicherlich erläutern. Unsere verehrten sozialdemokratischen Kollegen haben uns schon gesagt, sie hätten keine Lust, über diesen Schaufensterantrag vertiefend in den Ausschüssen zu debattieren. Ich kann sie sehr gut verstehen.
Sie haben noch nicht einmal einen Antrag? Sie machen hier dicke Backen, wie Sie die Stadt retten können, und Sie haben noch nicht einmal einen Antrag?
Sollen wir den auch noch einbringen? Sollen wir Ihre Arbeit machen?
Nein, tue ich nicht! – Ich kann beim Thema Einnahmeerhöhungen gar nicht verstehen, warum Sie sich in der FDP so über die Tourismusabgabe aufre
Krüger, Marian
gen. Große internationale Hauptstädte haben solche Einnahmeformen. Aber Ihre Weltläufigkeit, Herr Kollege Lindner, war schon immer zu dick aufgetragen.
Die Grünen machen – wohlmeinend formuliert – einen Denkfehler. Die Logik des Urteils wie auch die des Gutachtens von Professor Färber zur Haushaltsnotlageklage sagt eindeutig, dass Einnahmeverbesserungen, die langfristig zu einem Primärüberschuss im Haushalt führen können, in erster Linie zum Abbau der Netto-Neuverschuldung einzusetzen sind. Das hören Sie möglicherweise nicht gerne. Aber da das Land Berlin dank Ihrer Bemühungen vor dem Landesverfassungsgericht dazu verurteilt wurde, genau so zu verfahren, fallen diese möglichen neuen Einnahmen – aus welchem Vorschlag der Grünen zur Finanzierung der von Ihnen geplanten Wohltaten oder zum Draufpacken, Frau Kollegin Klotz, sie auch immer resultieren könnten – einfach aus.
Die FDP hat zwei Gruppen im Auge, auf deren Schultern sie die Haushaltskrise ablasten will, nämlich den öffentlichen Dienst mit betriebsbedingten Kündigungen und weiterem Personalabbau in den Bereichen Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe. Ich habe mich gewundert, Kollege Lindner, dass Sie auf Ihren Vorschlag – den Sie mit dem Ihnen eigenen Karacho vorgetragen haben –, dort 400 Millionen € einzusparen, nicht zurückgekommen sind. Wenn man Klientelpolitik in dem Sinn betreibt, dass es nicht die eigenen Wähler treffen soll, dann wundert mich das nicht, denn im öffentlichen Dienst werden Sie nicht gewählt, und von den Armen dieser Stadt wollen Sie nicht gewählt werden.
Der Kollege Zimmer, den ich nach wie vor für einen den klügsten Politiker seiner Fraktion und ihren klügsten Haushälter halte, hat sich für die parteipolitische Loyalität und nicht für den unverstellten Blick auf die Misere der Stadt entschieden. Die CDU hat nichts anderes zu bieten als einen Nebelvorhang, hinter dem sie Platz genommen hat. FDP und Grüne fleddern das Urteil. Sie, Kollege Zimmer, verschanzen sich hinter ihm.
Dass die Grünen ein prinzipienloses Bündnis mit dieser Formation eingehen wollen,
müssen Sie dieser Stadt auch im Hinblick auf Ihre Vergangenheit genauer erklären. „Herr Diepgen und Herr Antes, die haben was Verwandtes“ dichtete ein ehemaliger Fraktionsvorsitzender Ihrer Partei hier im Haus. Sie scheinen sich eine neue Verwandtschaft aussuchen zu wollen.
Alle Oppositionsparteien eint, dass sie die Interessen ihrer Klientel, die materiellen Bedürfnisse ihrer Klientelpolitik nicht mehr in den Verteilungsspielräumen, die der Haushalt zulässt, darstellen können. Deswegen eint Sie auch das Bedürfnis, nicht über das Sanierungsprogramm der Landesregierung diskutieren zu wollen. Wenn Sie darüber diskutieren würden, müssten Sie sagen, ob Sie weniger als 800 Millionen € im Personalbereich sparen
wollen oder vielleicht sogar mehr, ob Sie mehr als 350 Millionen € bei den Investitionen einsparen wollen oder nicht und ob Sie im Bereich der Sozial- und Transferausgaben 900 Millionen € im Licht des Urteils für angemessen halten oder nicht. Dazu schweigen Sie, dass es uns und der Stadt laut in den Ohren dröhnt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema des heutigen Abends ist mit dem Sonderzahlungsgesetz zugleich das Thema der Einkommenspolitik im öffentlichen Dienst. An dieser Stelle fehlt mir in der Debatte – so wie sie bisher verlaufen ist – ein Stück Würdigung des Solidarbeitrages, den alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes – gleich, ob Arbeiter, Angestellte oder Beamte – zur Haushaltskonsolidierung des Landes Berlin leisten. Nachdem der Berliner Tarifvertrag abgeschlossen wurde, nachdem das Sonderzahlungsgesetz den Beitrag der Beamten regelt, können wir uns einen Einstellungskorridor leisten und eine Arbeitszeitpolitik machen, die im Bundesvergleich mit Arbeitszeitreduzierungen bis auf 37 Stunden für den Arbeitnehmerbereich und 40 Stunden für die Beamten Spitze ist. Das ist eine Leistung, die man gesamtstädtisch betrachten muss und nicht einer kleinteiligen parteipolitischen Polemik zu unterwerfen hat.
schließen, die schlecht war. Die Frage zur volkswirtschaftliche Gegenrechnung, die Bestandteil der Vorlage sein muss, wird nicht beantwortet. Mir wurde vorgeschlagen, dass wir diese Gegenrechnung ja beantragen könnten, wir können ja Fragen stellen, so viel wir wollen. Dass diese Gegenrechnung aber zu einer Vorlage gehört, damit man abwägen kann, ob es der richtige Weg ist, den Sie einschlagen, haben Sie außer Acht gelassen. Wir werden es aber noch erleben, wenn alle über ein schlechtes Weihnachtsgeschäft klagen, über schlechte Voraussetzungen, über weniger Steuereinnahmen, die daraus resultieren, dass die Umsätze nicht mehr so hoch sind. Dann werden Sie wieder abstreiten, dazu beigetragen zu haben. Dass Sie immer über soziale Gerechtigkeit und über soziale Ausgewogenheit reden, das kennen wir aus den Wahlkämpfen. Dass Sie aber dann ganz anders handeln, haben wir im Bereich der Behindertenhilfe erlebt, bei den Einzelfallhilfen, bei den Zuweisungen an die Bezirke und so weiter. Wir erleben es auch bei dem Sonderzahlungsgesetz.
Sie beschäftigen sich mit den Staatssekretären und den Vergütungen der Vergütungsgruppe B, statt sich um diejenigen zu kümmern, die das Weihnachtsgeld brauchen, weil sie davon z. B. Geschenke kaufen wollen und dies von ihrem normalen Einkommen nicht können, oder weil sie die Versicherungen für das nächste Jahr bezahlen müssen. Das nehmen Sie nicht wahr, und das empfinde ich als sozial unausgewogen.
Es ist eine Notwendigkeit, dass denjenigen Personengruppen, Herr Lindner, die über ein Jahreseinkommen – nicht monatlich! – von 22 000 € verfügen, die Möglichkeit gegeben werden muss, ein entsprechend adäquates Weihnachtsgeld zu erhalten, um die genannten Leistungen finanzieren zu können.
Mal abgesehen von der Frage, wie Sie mit dem öffentlichen Dienst umgehen: Das Thema der bösen Beamten – das habe ich Ihnen schon im Hauptausschuss gesagt – werden wir nicht mittragen, wir brauchen motivierte Mitarbeiter, die engagiert arbeiten, damit es mit dem öffentlichen Dienst im Land vorangeht und damit Aufträge schneller erledigt werden können. Dafür brauchen wir Menschen, die motiviert sind und Lust haben, im öffentlichen Bereich zu arbeiten.
Herr Schruoffeneger! Selbstverständlich verfüge ich über diese mathematischen Fähigkeiten. Ich weise Sie lediglich darauf hin, dass wir gegenwärtig 76 Millionen € für die Versorgungsempfänger ausgeben, von denen das Sonderzahlungsgesetz ca. 70 Millionen spart. Ich denke, auch Sie, Herr Schruoffeneger, verfügen über die mathematischen Fähigkeiten, um die Differenz der beiden Beträge mühelos zu errechnen und zugleich festzustellen, dass es weniger ausmacht als das, was die Propagandaabteilung, die offensichtlich mit der Haushaltsabteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen errechnet hat. – Verbindlichsten Dank!
(D
Da meine Redezeit vorbei ist,
können wir die Diskussion jetzt so fortsetzen.
Das ist betrüblich!
Herr Zimmer! Das ist aber nett, dass wir hier endlich einmal wieder etwas von Ihnen zu einer wichtigen Sachfrage hören können.
Allerdings muss ich Sie auch gleich in einem Punkt korrigieren: Es ist unzutreffend, dass der Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds am kommenden Freitag einen neuen Geschäftsführer bestellen wird. Hier sind Sie offensichtlich Gerüchten aufgesessen, aber nichts hat Sie daran gehindert, sie hier ungeprüft im Plenum zu verbreiten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit, weiter Immobilienvermögen des Landes für die Haushaltskonsolidierung zu aktivieren, ist eine Aufgabe von gesamtstädtischer Bedeutung. Die Entscheidung des Jahres 2001, den Liegenschaftsfonds zu
Krüger, Marian
Darüber hinaus ist an dieser Stelle – wenn es also um die künftige Nutzung des landeseigenen Immobilienvermögens geht – nicht nur über dessen Verwertung aus kommerziellem Interesse zu sprechen, sondern wir haben – und das ist mein letzter Gedanke: Herr Präsident, mit
Ihrer Erlaubnis – auch zu registrieren, dass es sehr plurale Interessen und sehr unterschiedliche Akteure im Hinblick auf die Liegenschaftspolitik gibt. Die Diskussion, nicht genutzte und leerstehende Liegenschaften des Landes Berlin einer Zwischennutzung durch Bürgerinitiativen zuzuführen und bürgerschaftliches Engagement mit der Haushaltskonsolidierung des Landes Berlin – nämlich der Einsparung von Betriebsausgaben – zu verbinden, ist aus unserer Sicht notwendig. Dieser Diskussion wird sich meine Fraktion – und, wie ich denke, auch die Koalition – nicht verweigern, sondern sie wird sie mitgestalten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Berliner Tarifvertrag ist auf die Beschäftigten der freien Träger und andere Zuwendungsempfänger nicht übertragbar. Er kann aus juristisch offensichtlichen Gründen keine Geltung für die freien Träger entfalten, und er ist auch keine politische Rechtfertigung für ein pauschales Absenken der Personalzuweisung für die Träger, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals seit Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen haben. Die tariflichen Spielräume des Landes Berlin, die dazu führten, dass wir den Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst doch recht erhebliche Kompensation in Freizeit und Kündigungsschutz für einen Gehaltsverzicht von acht bis zwölf Prozent bieten konnten, stehen den meisten Zuwendungsempfängern nicht zur Verfügung. Das ist der Konsens der Koalitionsfraktionen, wie er während der Besprechung des Themas in Hauptausschuss formuliert worden ist. Das ist, denke ich zumindest, auch Konsens mit den Oppositionsfraktionen. Den politischen Handlungsbedarf, den es nach dem von uns bereits hinreichend kritisierten, missverständlichen Formulierungen im Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen gegeben hat, haben wir mit dem Beschluss der Koalitionsfraktionen im Hauptausschuss Rechnung getragen.
Ich will hier noch einmal wiederholen, was wir dort beschlossen haben, woran sich hier einige Kollegen der Opposition nicht mehr zu erinnern scheinen: Pauschale Absenkungen sind nicht statthaft. Es darf keine Benachteiligungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der freien Träger bei der Prüfung der Gehaltsdifferenz geben, das heißt, unterschiedliche tarifliche Regelungen im Ar
K rüger, Marian
Wenn ich dem Kollegen Hoffmann damit einen Gefallen tun kann, gern.
Ja, gerne.
Ja, unter Führung des Abgeordneten Hoffmann, wie wir uns erinnern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Auswirkungen hat die Ankündigung der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder, künftig getrennt vom Bund Verhandlungen zu führen, auf die laufenden Tarifverhandlungen in Berlin?
2. Wie beurteilt der Senat die Ankündigung Bayerns und Baden-Württembergs, aus dem Tarifsystem auszusteigen, welche Bedeutung misst der Senat dem Erhalt und der Verteidigung des Flächentarifs auch unter den Bedingungen des Haushaltsnotstandes zu, und ist der Senat grundsätzlich bereit, den Wiedereinstieg Berlins in den Tarifverbund im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen in Berlin zu vereinbaren?
Herr Senator! Mich interessiert nur noch die Zeitschiene. Sie sprachen von den nächsten Jahren. Dann sprachen Sie von vier Jahren. Verstehe ich Sie richtig, dass das Andocken an den Tarifverbund nach Auffassung des Senats in spätestens vier Jahren wieder erfolgt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir jetzt die übliche Litanei von Herrn Dr. Lindner über den öffentlichen Dienst und die betriebsbedingten Kündigungen gehört haben,
eine Büttenrede ohne Beißhemmung gegen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Berliner Behörden, würde ich gerne zum Thema Stellenpool zurückkommen.
Mit dem heute eingebrachten Gesetz über die Einrichtung eines zentralen Stellenpools ist der Senat einem Anliegen nachgekommen, das alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses sowohl in dieser als auch in der vorangegangenen Legislaturperiode formuliert haben. Deswegen stehen auch alle Fraktionen in der Verantwortung, dieses ambitionierte Projekt zu begleiten und auf den Weg zu bringen. Wir haben aus den Reihen der Opposition heute bislang nur eine ernst zu nehmende Rede zu dem Thema
gehört, das war die des Kollegen Zimmer, darauf werde ich noch im Folgenden eingehen.
Nun schauen wir uns einmal an, welche Verbündeten wir für dieses Projekt im Land Berlin haben. Der Rat der Bürgermeister hat dazu etliche Stellungnahmen abgegeben. Was bleibt, ist eine namentliche Zustimmung des Kollegen Klett, Marzahn-Hellersdorf, und eine grundsätzliche Zustimmung des Kollegen Zeller aus Mitte, ansonsten Ablehnungen und schwerwiegende Einwände. Besonders pikant finde ich den Vorwurf, dass hier eine neue mit schlappen 85 Mitarbeitern für 6 000 Überhangkräfte aufgeblähte Behörde geschaffen werde, wenn man andererseits den Vorwurf erhebt, man kümmere sich nicht genügend um den Überhang. Man muss sich hier einmal entscheiden, was man will. Will man eine Behörde, die so schlank ist, dass sie den Betreuungs- und Vermittlungs
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Sarrazin! Sie haben sich betrübt über den Verlauf der heutigen Haushaltsdebatte gezeigt. Das ist hier doch „nur“ so wie immer. Ein alter Bekannter hat einmal zu dem üblichen
Das Thema Neuverschuldung hat die hohe Aufmerksamkeit verdient, die es von vielen Debattenrednern bekommen hat, obwohl ich viele Einschätzungen nicht teile. Deswegen noch einige Bemerkungen zum Thema Neuverschuldung. Man kann zumindest die Unterschiede,
wofür neue Schulden aufgenommen werden, registrieren. Was hatten wir in den neunziger Jahren? Wir hatten Neuverschuldung für die Finanzierung der Sonderlasten unserer Stadt im Prozess der deutschen Einheit – das war unumgänglich. Wir hatten Neuverschuldung im Hinblick auf die Abfederung des Prozesses des Zusammenwachsens von öffentlichen Einrichtungen in dieser Stadt. Und wir hatten die Verschwendung der Kreditmittel für spekulative Investitionsprojekte der großen Koalition wie die Wasserstadt Oberhavel. Wir hatten Klientelwirtschaft,
wir hatten die Verschwendung der Kreditmittel in den Potemkinschen Dörfern der großen Koalition und in ihrem obskuren Wolkenkuckucksheimen ihrer Großprojekte.
Sie werden nicht umhinkönnen, anzuerkennen, dass wir im Nachtragshaushalt 2003 eine ganz andere Agenda hatten, wenn es um die Neuverschuldung geht.
Es ging bei der Neuverschuldung darum, dieses Gemeinwesen vor Belastungen zu bewahren, die es nicht verursacht hat. Deswegen stehen wir zu den 700 Millionen €, die wir aufnehmen mussten, um die Steuerausfälle und die Folgen des gescheiterten Privatisierungsverfahrens für die Bankgesellschaft auszugleichen. Die PDS-Fraktion vertritt weiterhin die Position, dass neue Steuerausfälle – von der Steuerschätzung im Mai war schon die Rede – nicht mit dem Rotstift ausgeglichen werden können. Den Berlinerinnen und Berlinern, die noch viel zu tragen haben werden, sind diese Risiken nicht durch neue Ausgabenkürzungen zuzumuten. Hier müssen wir ganz offen miteinander umgehen und einräumen, dass es – wenn wir sozial verantwortlich handeln wollen – keinen anderen Weg gibt, als auf diese Weise Risikovorsorge zu treffen.
Verlauf der Berliner Haushaltsdebatten gesagt: Ich weiß, dass alle Leute vormittags vom Sparen reden und am Nachmittag „nicht bei uns“ sagen, wenn es sie trifft. Das Diktum von Klaus Böger, der ja gelegentlich all zu billig gescholten wird, resümiert sehr gut, welche Bemühungen die Opposition während der Nachtragshaushaltsverhandlungen an den Tag gelegt hat. Morgens eine Presseerklärung mit einer munteren Ermahnung an Rot-Rot, kräftiger zu sparen, und am Nachmittag die Schelte für die Rücksichten, die wir in unserer Haushaltspolitik nehmen. Das konnte man hier live besichtigen. Der Kollege Lindner schwang die Abrissbirne gegen den öffentlichen Dienst und hielt uns vor, nicht 50 000 Stellen abzubauen. Mit diesem Vorwurf können wir gut leben, ja, wir wollen nur 12 000 Stellen in der Legislaturperiode sparen. Wir überlegen uns sehr genau, was wir dieser Stadt zumuten können. Herr Zimmer prophezeite das Scheitern des Solidarpaktes, Herr Eßer meinte, mit dem Solidarpakt sei eigentlich schon alles gelaufen. Wir können die Einsparungen, die er dort erwartet, munter konsumtiv verfrühstücken für die Wohltaten der Grünen.
Wir haben hier die Operation „Klagelied“ erlebt.
Gleichwohl gibt es auch Gemeinsamkeiten, zumindest in der Betrachtung von Haushaltspolitik als Methode. Ich komme auf eine Bemerkung des Kollegen Zimmer aus seiner Rede in der I. Lesung zurück. Er plädiert für eine instrumentelle Betrachtung des Haushaltes als Mittel – –
– Ich möchte jetzt aber 30 Sekunden gutgeschrieben haben. – Zurück zu dem interessanten Ansatz von Herrn Zimmer. Er plädiert für eine instrumentelle Betrachtung des Haushalts als Mittel für Politik. Welche politischen Aufgaben waren die zentralen Herausforderungen dieses Nachtragshaushaltes? Erstens: Ausgleich der konjunkturbedingten und politikbedingten Steuerausfälle. Zweitens: Der Ausgleich der sozialen Mehrkosten in den Bezirken im Bereich der Transferausgaben.
Genau diesem Handlungsbedarf entspricht dieser Haushalt. Man kann diesen Haushalt zum Anlass nehmen, über running gags der Berliner Haushaltspolitik wie die Mahnung, endlich das Senatsgästehaus zu verkaufen, zu sprechen, oder man kann sich diesen beiden Hauptpunkten zuwenden.
Jetzt nicht. Ich bin gerade so gut in Fahrt.
Ich gehe noch auf eine Idee des Kollegen Sarrazin ein, die er mit dem Stichwort „betriebsbedingte Kündigung“ beschrieben hat. Ich respektiere ausdrücklich, dass der Finanzsenator dieser Stadt über einen Sachzwang redet, der auf uns zukommen kann, wenn wir unsere Hausaufgaben in der Konsolidierung des Personalhaushaltes nicht erledigen. Da wir eine Koalition von SPD und PDS haben und keine, der die FDP angehört, ist es jedoch nachrangig, ob es hier eine Nähe persönlicher Überzeugungen zwischen Herrn Sarrazin und Herrn Lindner gibt. Linie der Koalition ist es, betriebsbedingte Kündigungen, so es irgend geht, zu vermeiden.
)
Wir kommen nun zur Drucksache 15/1515-6, Stichwort: Haus für Natur und Umwelt. Zu diesen Antrag hat
die CDU namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte Sie zu überprüfen, ob Ihre Karten richtig eingesteckt sind. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Ich beginne mit der Abstimmung.
Ich bitte Sie, Ihr Votum abzugeben. – Ich schließe die Abstimmung.
Das war zu schnell; es gab ein Problem. Die Technik gibt auch ein Zeichen. Ich bitte Sie, den Vorgang sicherheitshalber, ehe Einsprüche kommen, zu wiederholen. – Bitte prüfen Sie jetzt Ihre Anlage. – Frau Hämmerling, leuchtet Ihre Lampe? – Ich höre keinen Widerspruch und bitte Sie, jetzt Ihr Votum abzugeben.
(D
Wir kommen zur Drucksache 15/1515-7, Stichworte: Lernmittel, pauschale Mehrausgaben, Kreditmarktmittel. Wer diesem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltung der Grünen ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, PDS und FDP abgelehnt.
Ich finde, aus gutem Grund: weil sie kein sinnvolles, das heißt effektives, Mittel der personalwirtschaftlichen Steuerung sind und weil sie im Übrigen nichts mit einem sozial verantwortlichen Personalabbau in dieser Stadt zu tun haben. Deswegen, Kollege Zimmer, setzen wir nicht auf das Scheitern der Tarifverhandlungen bzw. Solidarpaktverhandlungen, sondern arbeiten an ihrem Erfolg. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Lindner! Habe ich Sie in Ihrer Rede richtig verstanden, dass Sie eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Geltung der Beschäftigungssicherungsvereinbarung – also des Prinzips des Aus
schlusses betriebsbedingter Kündigungen – beabsichtigen?
Was den kleinen Wortwechsel mit dem Kollegen Körting betrifft, kann ich nur sagen, dass er mich sehr ermutigt hat, hier noch einmal Stellung zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist an der Zeit, ein wenig zum Ausgangspunkt und zum Anlass der heutigen Debatte zurück zu kehren, nämlich zu den Ursachen des Nachtragshaushalts. Wir haben Steuerausfälle von fast einer halben Milliarde Euro, und wir haben im laufenden Haushaltsjahr Mehrkosten in den Sozialetats der Bezirke in Höhe von fast 290 Millionen € auszugleichen. Die Opposition muss die Frage beantworten, was sie an Stelle der Regierung getan hätte. Da haben wir vom Kollegen Zimmer ein laut vernehmliches Bedenken über die Neuverschuldung gehört, die – um Herrn Schruoffeneger zu zitieren – „ein Schluck
leben.
Ich tue Ihnen diesen Gefallen gern und stelle für die PDS-Fraktion fest: Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafen Schönefeld zum internationalen Flughafen wird fortgesetzt. Im Planfeststellungsverfahren ist auf einen bestmöglichen Schutz der Anwohner vor Lärm und anderen schädlichen Umwelteinflüssen hinzuwirken. Mit dem Abbruch des Privatisierungsverfahrens entstehen für das Ziel der Koalitionspartner, den internationalen Verkehrsflughafen zügig zu realisieren, neue Rahmenbedingungen. Das betrifft auch die Finanzierung, für die wir eine gründliche Prüfung und keinen Blankoscheck, wie Sie ihn vorschlagen, für nötig erachten.
Die FDP hat heute in Gestalt des obersten Discounters für das Landesvermögen, Dr. Lindner, das Lied der Privatisierung gespielt. Wir können, Herr Dr. Lindner, mit dem Vorwurf, dass dieser Senat und diese Koalition gerade nicht unter der Billigflagge der Ausverkaufspolitik segeln, sehr gut
aus der Pulle“ gewesen sei. Ich frage Sie: Hätten wir diese halbe Milliarde Euro zusätzlich auf die Schultern der Berlinerinnen und Berliner, auf die sozialen Infrastrukturen der Stadt ablasten sollen? – Wir haben, denke ich, hier den richtigen Weg gewählt.
Die Opposition darf auch einer zweiten Grundsatzfrage, die über den Nachtragshaushalt hinausreicht, nicht ausweichen. Wie bauen wir das strukturelle Defizit in Höhe von 2 Milliarden € ab,
das zwischen den laufenden Ausgaben und den laufenden Einnahmen besteht? Mit anderen Worten: Wie ertüchtigen wir diese Stadt, nur das auszugeben, was wir auch durch Einnahmen belegen können? – Es ist schon bemerkenswert, dass sich alle Oppositionsfraktionen in der traurigen Gemeinsamkeit vereinen, genau zu dieser Frage zu schweigen.
Sie haben sich auch heute entschieden, dafür unzuständig, unzugänglich und unzulänglich zu sein.
Darüber kann Ihre ganze Angriffslust und Aufgeregtheit niemanden hinweg täuschen. Sie sind unter den harten und unerbittlichen Rahmenbedingungen dieser Stadt und ihrer über Jahre zerrütteten Finanzen politisch nicht handlungsfähig.
Das belegt auch ein kurzer Blick in Ihre Anträge und das, was Sie uns heute vorgelegt haben. Herr Zimmer hat schon zum Straßenbahnbau und den beträchtlichen Konsolidierungsspielräumen, die sich dadurch eröffnen – wir haben gehört in etwa im Jahr 2006 –, etwas gesagt. Was das mit dem Nachtragshaushalt zu tun hat, nämlich nichts, hat Ihnen der verehrte Kollege Wieland erläutert. Im Nachtragshaushalt, verehrte Kollegen von der CDUFraktion, wollen Sie hingegen einen kräftigen Schluck aus der Pulle nehmen, nämlich im Hinblick auf den Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg International.
Heute nicht, Kollege Hoffmann! – Dafür wollen Sie beim Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg International tief in die Tasche greifen, ohne sich um die Risiken für die öffentliche Hand und die Steuerzahler zu kümmern.
Natürlich haben Sie diesen Antrag auch gestellt, verehrte Kollegen von der CDU-Fraktion, um den Zusammenhalt
der Koalition zu testen und um zu sehen, was die PDSFraktion zum Flughafen zu sagen hat.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat hier – und sie neigt immer zu sehr eingängigen und einfachen Lösungen – erklärt: Frisches Geld gibt es in der Bank. Holt etwas Eigenkapital zurück, dann müsse in der Stadt weniger gespart werden. – Es ist richtig, dass die Berliner Politik sicherstellt, dass die Bank keinen Cent mehr als nötig aus dieser Stadt erhält.
Ihre abenteuerlichen und aktionistischen Vorschläge im Hinblick auf das Eigenkapital der Bankgesellschaft Berlin werden wir jedoch nicht übernehmen. FDP und Grüne haben in ihrem Umgang mit dem Landesvermögen eine Gemeinsamkeit, nämlich den Mangel an Verantwortung für die Beteiligungen und Unternehmen dieser Stadt. Auf diesen Unterschied legen wir einen sehr großen Wert.
Zum Abschluss noch eine Frage – Herr Dr. Lindner hat mich mit seinen Ausführungen über eine neue Verfassungsklage darauf gebracht –: Was macht eigentlich die trübsinnige Verfassungsklage der Opposition gegen den Doppelhaushalt?
Wir haben lange nichts mehr davon gehört. Das Letzte war, glaube ich, das etwas pessimistische Anerkenntnis Ihres Anwalts, dass sie wohl völlig folgen- und chancenlos ausgehen werde. Auf dieser Geisterfahrt, werte Kollegen Lindner, Zimmer und Schruoffeneger, Ihnen gute Reise zu wünschen fehlt mir jeglicher Zynismus. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Das ist eine politische Schwerpunktsetzung. Dafür heben Sie den Finger. Sie wollen das so. Sie wollen auch die Architekturgespräche wieder, die es im letzten Jahr nicht gab. Auch dafür wollen Sie neues Geld. Sie wollen auch mehr als dreimal so viel für neue räumliche Entwicklungsplanungen, obwohl wir alle genau wissen, dass wir in absehbarer Zeit keine Zuzugsgebiete mehr haben. Das können Sie politisch so entscheiden, aber dann werfen Sie uns nicht vor, dass wir immer nur Mehrausgaben forderten und keine Einsparvorschläge machten. Wir wollen andere Einsparungen. Wir wollen sie nicht bei den sozial
Schwachen, wir wollen sie nicht beim Telebus, der sie nicht erbringen wird. Wir wollen sie auch nicht bei den Lernmitteln, wo es alle Eltern dieser Stadt treffen wird.
Es hilft uns auch nichts, ihre Tricksereien zu akzeptieren. Wir nehmen mit dem Nachtragshaushalt aus den Opern 9 Millionen heraus, nehmen denen praktisch ihre Rücklagen weg, und im Dezember gründen wir dann eine Stiftung, die wir entschulden müssen, und deswegen müssen wir dann über eine außerplanmäßige Ausgabe wieder 9 Millionen hineingeben. Das weiß doch jeder, dass das ein absurdes Verfahren ist. Das dient im Moment der Kosmetik Ihres Haushalts, es dient aber nicht wirklich der Sanierung.