Klaus Uwe Benneter

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Herr Kollege Lindner! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Gerade weil wir im Wahlkampf sind, denke ich, gibt es auch in diesem Wahlkampf eigentlich nichts Wichtigeres, als die Arbeitslosigkeit anzusprechen und die Möglichkeiten, wie wir dieses Problem wirklich gesamtstrategisch in den Griff bekommen können, und zwar alle,
nicht nur diejenigen, die die Probleme meinen nicht anpacken zu können, sondern meinen, sie nur schlechtreden zu können. Dem wollen wir hiermit ein Ende bereiten.
Mit den Hartz-Vorschlägen werden die neuen Chancen für die Arbeitsmarktpolitik nicht nur in Berlin ein gutes Stück vorankommen, gerade weil die Arbeitslosigkeit hier ein zentrales Thema bleibt. Und wir lassen uns nicht vorhalten – wie dies auch im Wahlkampf erfolgt –, wir wären an 4 Millionen Arbeitslosen schuld. Wir haben 4,8 Millionen Arbeitslose übernommen, und da sind noch nicht einmal die gezählt, die Herr Kohl im Jahre 1998 als Wahl-ABM eingesetzt hat, um die Zahlen zu schönen. Aus diesen Wahl-ABM haben wir effektive, neue Arbeitsplätze gemacht, und das gilt es endlich auch einmal anzuerkennen.
Wir haben heute 1,2 Millilonen Arbeitsplätze mehr als 1998, und wir haben 480 000 weniger Arbeitslose. Da kann man sagen, das wäre nicht genug. Das ist auch richtig. Das ist uns nicht genug, und daran müssen wir alle arbeiten. Aber immerhin, 480 000 Arbeitslose weniger, das würde in Berlin mit den 288 000 schon bedeuten, dass wir hier die Arbeitslosigkeit doppelt beseitigt hätten. Deshalb lassen Sie uns die Erfolge der rotgrünen Regierung nicht kleinreden, sondern lassen Sie uns daran ansetzen, was jetzt auch gerade mit dem Hartz-Konzept hier vorgetragen wurde.
Herr Lindner, Sie sind doch hoffentlich mit mir einig, dass Stoibers Wahlversprechen, das er schon 1996 dem bayerischen Wahlvolk gegeben hat – nämlich in der Zeit von 1996 bis 2000 die Arbeitslosigkeit wenigstens in Bayern zu halbieren –, längst überschritten ist. Im Gegenteil, heute müssen wir uns in der ganzen Bundesrepublik Sorgen um Bayern machen.
Herr Henkel, hören Sie gut zu: Hätte Bayern nicht die Steigerung an Arbeitslosen – 20 % jeden Monat in der letzten Zeit –, dann hätten wir längst die 4 Millionen unterschritten. Es ist Bayern, das hier dafür sorgt, dass wir über diese Latte kommen!
Und zwar entgegen dem Bundestrend!
Weil dem so ist, ist es wichtig, dass die Hartz-Vorschläge als Teil dieser Gesamtstrategie auch in Berlin schnellstens umgesetzt werden. Auf Bundesebene werden sie sofort umgesetzt, das hat der Bundestag heute deutlich gemacht, das hat die Bundesregierung in dieser Woche deutlich
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gemacht. Berlin darf nicht abgehängt werden, wenn in Jobcentern Arbeitslose und arbeitswillige Sozialhilfeempfänger aus einer Hand betreut werden sollen. Berlin darf auch nicht abgehängt werden, wenn die Personalserviceagenturen Arbeitslose fortbilden und befristet ausleihen sollen. Bei all diesen Dingen darf Berlin nicht abgehängt werden und deshalb hat die Besprechung dieses Themas die höchste Aktualität.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Maßnahmen hat der Senat seit den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 ergriffen, um die größtmögliche Sicherheit der Bevölkerung in Berlin zu gewährleisten?
2. Wie beurteilt der Senat die Gefahrenlage in Berlin, ein Jahr nach den Ereignissen des 11. September?
Herr Senator! Nun geht mir da immer Bayern durch den Kopf. Das ist auch nicht verwunderlich, schließlich ist das ja – –
Ich wollte nur sagen, warum mir Bayern durch den Kopf geht, weil der bayerische Innenminister auch Bundesinnenminister werden soll.
Der hat davon gesprochen, dass es 4 000 des Terrorismus Verdächtige allein in Bayern gebe. Wenn dem so wäre oder wenn dem so ist, warum gibt es die dann nicht in Berlin in diesem Maße? Oder wo sind die in Berlin dann geblieben?
Herr Senator! Wenn Ihr Kollege Beckstein davon spricht, dass man außerhalb Bayerns Extremisten oder auch Terroristen – er scheint das offensichtlich nicht auseinander halten zu können – nicht in genügender Art und Weise sofort des Landes verweist, ausweist, trifft dies auch auf Berlin zu?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein weitergehender Geschäftsordnungsantrag bezog sich darauf, dass ich es wirklich für eine Ungeheuerlichkeit halte, dass die PDSSenatorinnen und PDS-Senatoren unter eine Art Generalverdacht von Ihnen, Herr Dr. Lindner, gestellt worden sind!
Hier geht es um eine Änderung des Landesabgeordnetengesetzes. Insofern weiß ich nicht, warum hier überhaupt die gesamte Senatsbank vollständig anwesend sein muss, um dies unter uns diskutieren zu können.
Herr Ratzmann, ich möchte zu Ihren Argumenten kommen. Sie haben hier vieles vorgetragen, wofür ich auch viel Verständnis habe. Dies alles verträgt sich aber nicht mit meiner Vorstellung, auch nicht mit der Vorstellung meiner Fraktion vom freien Mandat, das wir hier auszuüben haben und das wir ausüben. Gerade in diesem Kontext mit dem freien Mandat hat sich dieses Abgeordnetenhaus auch auf Ihren Antrag hin – wenn Sie sich richtig erinnern – im Januar dieses Jahres eine entsprechende Ordnung gegeben und ein Ehrenratsverfahren bis in alle Details bestimmt, das ausreichen sollte und ausreichen muss und das mit unserer Vorstellung vom freien Mandat vereinbar ist.
Diesen Grundsatz des freien Mandats sollten gerade Sie, Herr Ratzmann, besonders hoch halten. Er bedeutet, dass nicht nur die Ausübung dieses Mandats nicht unzulässig beeinflusst werden darf. Dieses freie Mandat wird auch in seinem gesamten Bestand gegen jeden unfreiwilligen Verlust gesichert, wenn Sie sich die entsprechende verfassungsrechtliche Kommentierung dazu ansehen.
Es ist keine Abberufung möglich.
Ich komme schon dazu, Herr Kollege! Herr Kollege Wieland, nun gedulden Sie sich! Ich wollte Sie nur noch einmal darauf hinweisen, welche wesentlichen Grundsätze das freie Mandat ausmachen. – Wir alle wissen, dass die Ausnahmesituation vom Wechsel DDR zur Bundesrepublik, von Diktatur zu demokratischen Verhältnissen auch vom Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise dazu erkoren war, hier die Legitimation von Abgeordneten gegebenenfalls in Frage stellen zu können, allerdings nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen. Diese eingeschränkten Voraussetzungen hat der Bundestag sich vor zehn Jahren gegeben, und das Berliner Abgeordnetenhaus hat es immer für richtig gehalten – auch mit Ihrer Unterstützung, auf Ihren Antrag hin, wenn Sie sich erinnern –, hier ein anderes, ein freiwilliges Ehrenratsverfahren durchzuführen, was mit dem freien Mandat zu vereinbaren ist. Die Verfahrensregeln, die Beteiligungsrechte, auch die abschließenden Verfahrensfeststellungen, all dies ist in unserer Entscheidung zum Ehrenrat im Einzelnen abgesichert und abgestimmt. Insoweit schützt das Verfahren, das wir hier eingerichtet haben, auch den Abgeordnetenstatus. Darauf sollten auch Sie, die Bündnisgrünen, großen Wert legen.
Das Berliner Abgeordnetenhaus ist damit jedenfalls immer gut gefahren, und in den Fällen, in denen es aus den Erkenntnissen über die Stasi-Überprüfungen dann zu Vorhaltungen gegenüber Abgeordneten gekommen ist, hat es seine entsprechenden Wirkungen gezeigt. Einen moralischen Druck kann man durchaus ausüben, und den üben wir auch mit dem freiwilligen Ehrengerichtsverfahren aus. Ich halte es durchaus auch für angebracht, dass die sieben Abgeordneten, die sich bisher einer solchen freiwilligen Überprüfung nicht unterziehen wollen – aus Schlamperei oder aber aus grundsätzlichen Erwägungen –, jedenfalls auch genannt werden können, dass damit aber dann die Zwangsmöglichkeiten beendet sind, die auf solche Abgeordneten ausgeübt werden sollen.
Herr Kollege Ratzmann! Sie werden mit diesem neuerlichen Antrag, mit einer zwangsweisen Stasi-Überprüfung, die Bedeutungslosigkeit der Bürgerrechtsbewegung nicht rückgängig machen können. Das ist nun mal so. Das ist eine Tragik dieser Bewegung.
Diese Entwicklung und die Tatsache, dass viele Abgeordnete der früheren DDR auch im Wissen um ihre Verknüpfung mit Stasi-Tätigkeiten dennoch Zustimmung gefunden haben und gewählt wurden, werden Sie mit einem solchen Antrag nicht rückgängig machen können. Sie selbst weisen ja in Ihrem Vorschlag darauf hin, dass er nur für diese Legislaturperiode befristet gelten soll. Ich denke, wir haben für diese Legislaturperiode schon einverständlich, einmütig und mit großer Mehrheit mit dem gesamten Parlament
eine Regelung in allen Verfahrensabschnitten, in allen Beteiligungsrechten und in den Verfahrensfeststellungen getroffen. Diese Regelung sollte so beibehalten werden. Ein freies Mandat verträgt nicht den Zwang, den Sie hier vorhaben,
schon gar nicht, wenn dies 13 Jahre nach Fall der Mauer der Fall ist.
Und was den zweiten Besprechungspunkt angeht, der zu diesem Tagesordnungspunkt mit abgehandelt werden soll: Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus mitgeteilt, dass die dem Regierenden Bürgermeister am 31. Juli 2002 zugegangene Mitteilung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik keine Anhaltspunkte dafür ergeben hat, dass eine dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 21. März entsprechende Mitteilung des Regierenden Bürgermeister an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses geboten sei. Damit ist jedenfalls auch dieser Antrag und sind die damals gefassten Beschlüsse erledigt. Also in dem einen Punkt erledigt und in dem anderen Punkt Ablehnung, weil ein freies Mandat einen solchen Zwang nicht verträgt.
Herr Kollege Ratzmann! Das war in der 13. Legislaturperiode. Da sind inzwischen mindestens fünf Jahre ins Land gegangen. Das heißt, es ist seither auch mindestens zwei Mal wieder gewählt worden.
Das ist ein Fakt, den Sie auch zu berücksichtigen haben.
Zum anderen hat sich dieses Parlament einstimmig darauf verständigt, eine freiwillige Überprüfung vorzunehmen und diese freiwillige Überprüfung auch für ausreichend zu halten.
Dies ist das, worauf wir uns stützen. Sie müssen doch zugestehen, dass Sie alles das, was Sie wollen – jemanden zur Mandatsaufgabe zu bringen oder dazu zu zwingen –, mit Ihrem Antrag nicht durchsetzen können. Dann müssen Sie doch mal sagen, was sie wollen. Wen wollen Sie denn an den Pranger stellen mit Ihrem Antrag?
Nein, ich stelle überhaupt niemanden an den Pranger, sondern ich nehme die Möglichkeiten wahr, um die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten, wer sich beispielsweise nicht an dieser freiwilligen Aktion des Parlaments beteiligt. Dann mögen die Wählerinnen und Wähler daraus ihre Schlüsse ziehen. Aber eines müssen Sie doch auch konstatieren: Die Wählerinnen und Wähler in der früheren DDR haben ihre Schlüsse gezogen und teilweise auch Abgeordnete gewählt, obwohl sie wussten, dass sie mit der Staatssicherheit zu tun hatten
und dass sie informelle Informanten für die Staatssicherheit waren. Dennoch sind diese gewählt worden. Das Entscheidende, worum es hier für Sie geht, ist eben, dass dieses An-denPranger-Stellen mit Ihrem Antrag nicht zu erreichen und mit dem freien Mandat nicht vereinbar ist.
Herr Kollege Hahn! Ist Ihnen klar, wenn es um die Verbesserung der Verhaltensregeln geht, dass auch hier immer nur das freiwillige Mittun von allen Abgeordneten gefragt ist und keine Sanktionen aus dem Nichteinhalten der Verhaltensregeln folgen? Die Verhaltensregeln kann dann jeder nur selbst treffen, auch nur freiwillig.
Frau Senatorin! Ist gewährleistet, dass Frau Rohloff unmittelbar nach Rechtskraft dieser Entscheidung von der Türkei hierher überstellt werden kann?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Senator Körting hat mit diesem Änderungsentwurf zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz gezeigt, dass die innere Sicherheit Berlins und seiner Bewohner, insbesondere auch seiner Gäste, bei ihm in guten Händen ist.
Er hat hier nicht erst gewartet, bis anlässlich eines aktuellen Ereignisses dann wieder irgendwelche aktionistischen Vorschläge zu Hauf kommen, sondern vier Regelungen vorgeschlagen, die darauf gezielt sind, unsere innere Sicherheit zu verbessern.
Herr Gewalt, Sie haben sich, wie üblich, wieder auf die Videoüberwachung bezogen und darauf hingewiesen, wie viele Kameras wir schon in der Stadt haben. Da frage ich mich, warum Sie immer noch mehr haben wollen. Wir jedenfalls wollen die Videoüberwachung nicht über die gesamte Stadt ausdehnen, sondern nur auf gefährdete Objekte wie Friedhöfe, oder Mahnmale konzentrieren, um dort Aufzeichnungen zu machen, die unverzüglich zu löschen sind, sofern sie nicht zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden. Dies zeigt, dass hier die innere Sicherheit und der Datenschutz zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger sich sehr gut vereinbaren lassen. Der wohlüberlegte und gezielte Einsatz moderner Sicherheitstechnik wird die Polizeiarbeit effektiv unterstützen und die Bürgerrechte wahren können.
Der von der CDU als Allheilmittel geforderte massenhafte Einsatz von Kameras auf Straßen und Plätzen gaukelt nur eine scheinbare Sicherheit vor und greift dabei zugleich ganz massiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das ist der Grund, warum die SPD diese Forderung immer abgelehnt hat.
Ich habe hier einen Zeitungsartikel über drei Wochen Videoüberwachung in Erkner. Da berichtet der zuständige Polizeibeamte: Seitdem die Polizei in Erkner Vorreiter beim Pilotprojekt Videoüberwachung öffentlicher Plätze in Brandenburg geworden ist, sitzt die halbe Wachbelegung vor dem Bildschirm. Zwischen Erkner und Grünheide ist eine Polizeistreife kaum noch aufzufinden. „Schon jetzt registrieren wir mehr Delikte in den Seitenstraßen, wo keine Kameras hängen.“ Zudem binde die Videoüberwachung in einer ohnehin schon angespannten Personalsituation Polizeibeamte an einem Ort, von dem sich die Kriminalität gerade wegverlagere. – Das ist die Situation bei Ihrer ungezielten, flächendeckenden Überwachung, die uns doch an Momente erinnert, die wir in der Vergangenheit der deutschen Geschichte hatten, wo die CDU meinte, dass mit einer solchen flächendeckenden Überwachung über Bürgerrechte hinweggegangen und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen mit Füßen getreten werden kann. So weit zur Videoüberwachung.
Sie haben überhaupt nicht erwähnt, dass wir ein Wegweisungsrecht bei häuslicher Gewalt installieren. Hier hat Berlin bereits eine Vorreiterrolle durch die Berliner Interventionszentrale gegen Gewalt, wo als Modellprojekt von Bund und Senat in der
Zusammenarbeit die viel stärkeren strukturellen Ursachen häuslicher Gewalt in den Blick genommen wurden; Frauenhäuser, Krisentelefone, Polizei, Senat, Männerberatungsstellen haben hier gemeinsam Handlungsstrategien erarbeitet und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Diese Arbeit hat dazu geführt, dass mit sehr viel stärkerem Blick auf die Täter geachtet wurde, was auch zu den wichtigsten Neuerungen des Gewaltschutzgesetzes auf Bundesebene geführt hat. Ab jetzt steht der Opferschutz im Mittelpunkt. Die Devise polizeilicher Maßnahmen heißt: Das Opfer bleibt, und der Täter geht.
Nicht die geschlagene Frau muss ins Frauenhaus, sondern der prügelnde Ehemann wird gezwungen, sich einen anderen Aufenthaltsort zu suchen. Das ist das Konzept aus dem Gewaltschutzgesetz, dass wir hier in eine Berliner Regelung umsetzen.
Da hätte ich mir schon gewünscht, Herr Gewalt, dass Sie wenigstens im Halbsatz darauf eingegangen wären. Aber dies ist ja etwas, was Sie überhaupt nicht interessiert.
Zum Schluss noch zur Klarstellung zum gezielten Todesschuss, auch finaler Rettungsschuss genannt. Es wird schon fast zur ideologischen Frage, wie man das nennt. Diese Regelung soll klarstellen – das hat auch eine entsprechend intensive Anhörung im Innenausschuss erbracht –, dass sich die Polizisten dabei auch auf das Recht auf Notwehr und Nothilfe berufen können. Das gilt sowohl für den Beamten selbst, der in einer Notwehrsituation einen tödlichen Schuss abgibt, als auch für den Einsatzleiter und weitere Beamte, die daran beteiligt sind.
Der Senat liegt jedenfalls mit seiner Initiative zur rechten Zeit offensichtlich richtig. Wenn die Humanistische Union dieses heute in einer Presseerklärung verteufelt und meint, Rot-Rot verliere seine bürgerrechtliche Unschuld mit solchen uferlosen Formulierungen und mit diesem Gesetz ließe sich das Prinzip der totalen Überwachung der Berliner Seenlandschaft legitimieren, und mit windelweichen Formulierungen würden Tür und Tor der polizeilichen Überwachung aller öffentlichen Bereiche geöffnet,
dann zeigt das nur: Wenn diese Kritik – einerseits von der Humanistischen Union und auf der anderen Seite von der CDU – lautet, dass hier nicht längst genügend Kameras aufgestellt worden sind, dann zeigt das, dass – allen Unkenrufen zum Trotz – diese Koalition mit ihrer Gesetzesinitiative – genau wie es sein sollte – in der Mitte liegt.
Bürgerschutz und Bürgerrecht gehen für uns zusammen. Wir befinden uns mit diesem Vorschlag klar in der Mitte der Gesellschaft, und insofern können wir diese Gesetzesinitiative nur unterstützen.
Meine Damen und Herren! Ich beantrage die Wiederholung der Abstimmung. Denn ich habe mich an der Abstimmung beteiligt, aber mein Anzeigegerät hat mir gezeigt, dass mein Votum nicht registriert worden ist.
Und wenn das so ist, dann beantrage ich als Abgeordneter, dass ich an einer solchen Abstimmung auch wirklich teilhaben kann. Deshalb muss die Abstimmung wiederholt werden, wenn aus technischen Gründen meine Stimme nicht gezählt werden konnte, obwohl ich die ganze Zeit im Saal war.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen unterstützen
den Antrag der Grünen, über die Fusion von SFB und ORB
und die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Region zu diskutieren. – Frau Kollegin Ströver, nur eine kleine Korrektur an Ihrem Antrag: Die SPD hat dies nicht zehn Jahre verschlafen, wir haben auch immer darauf gedrängt; es war Landowsky, der seine Strippen im Rundfunkrat gezogen und im Verbund mit seinen brandenburgischen Freunden dafür gesorgt hat, dass es nicht dazu gekommen ist.
Frau Ströver hat schon im Einzelnen ausgeführt, warum diese Fusionsdebatte aktuellen Anspruch hat. Die Kirch-Insolvenzen und die Drohung, dass Berlusconi und Murdoch weite Teile der Medien in der Bundesrepublik bestimmen könnten, müssen uns dazu bringen, darüber nachzudenken, dass die Rundfunkanstalten hier in der Region einen Status bekommen, der sie zukunftsträchtig macht und der vor allen Dingen mit dafür sorgt, dass sie
eine Perspektive haben, wenn der ARD-Finanzausgleich ausbleiben sollte. Insofern ist es sehr wichtig, all das, was im Zusammenhang mit dem anstehenden Staatsvertrag zu diskutieren ist, in dieser Aktuellen Stunde zu behandeln.
Warum ist das Thema, das von FDP und CDU beantragt wurde, nicht aktuell? – Am 1. Mai ist entgegen Ihren Unkenrufen
das „Konzept der ausgestreckten Hand“ aufgegangen.
Wir konnten entgegen allen herbeigeredeten Horrorszenarien am 1. Mai ein gutes Polizeikonzept feststellen.
Deshalb ist Ihre heuchlerische Sorge nicht angebracht; die Polizei hat unser aller Lob verdient.
Wir sollten stolz sein – auch Sie sollten stolz darauf sein –, dass es der Berliner Polizei an diesem 1. Mai gelungen ist, alles im Griff zu behalten, obwohl es sehr viele Krawallmacher gibt, die zum 1. Mai hierher anreisen – aber auch viele, die häufig herbeigeredet werden. Auch noch einmal von dieser Stelle aus unser Bedauern und unsere Genesungswünsche an alle verletzten Polizisten, die am 1. Mai eingesetzt waren und ihren Einsatz mit Verletzungen erleben mussten. I h n e n gilt unsere Sorge und unsere Nachdenklichkeit und nicht dem heuchlerischen Bedürfnis, sich jetzt schon darüber zu äußern, was unter Umständen in der nächsten Woche passieren könnte.
Die Berliner Polizei ist für den bevorstehenden BushBesuch gut gerüstet;
es gibt außer den vielen Warnungen überhaupt keine Anzeichen dafür, dass etwas aus dem Ruder laufen könnte. Es werden auch sehr viele Polizisten eingesetzt sein, da nicht auszuschließen ist, dass die Krawallmacher die geplanten friedlichen Demonstrationen missbrauchen könnten.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir einen Anspruch darauf haben, auch verantwortungsvolle Abgeordnete hier zu sehen, die im Sinne und im Interesse der Stadt handeln. Das, was sich CDU und FDP im Vorfeld zu diesem Bush-Besuch geleistet haben,
insbesondere, was die Reisepläne des Regierenden Bürgermeisters anging, war eine ganz üble Provokation.
Und nur aus Sorge darüber, dass die Stadt durch diese Provokation in internationale Verwicklungen hineingeredet und missverstanden werden könnte, war es vernünftig und richtig, dass der Regierende Bürgermeister auf seine andere Verpflichtung, als Bundesratspräsident in diesem Fall, verzichtet hat. Er wollte verhindern, dass die Stadt durch Ihr Vorgehen Schaden nehmen könnte.
Manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie geradezu enttäuscht sind, wenn Ihre vorhergesagten Horrorszenarien nicht eintreffen.
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Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Berliner Polizei gut gerüstet ist. Deshalb gibt es keinen Grund, das Thema zu einer Aktuellen Stunde zu machen. Der Regierende Bürgermeister hat richtig gehandelt. Er ist hier, und er ist nicht deshalb hiergeblieben, weil er zurückzitiert werden musste, sondern um zu verhindern, dass Sie uns mit Ihrem Vorgehen in internationale Verwicklungen hineinreden und der Stadt dadurch einen immensen Schaden zufügen. Insofern wäre es wichtig, heute über die Fusion von SFB und ORB zu reden und nicht über Ihre Provokation.
Herr Senator! Habe ich das richtig verstanden, als Sie auf den Spruch hingewiesen haben: Schuster, bleib bei deinem Leisten! –, dass Sie da insbesondere an das CDUMitglied und den früheren Chef der Senatskanzlei, Herrn Detlef Stronk, gedacht haben? – Der hatte dann nämlich sofort den Vorstandsvorsitz bei Herlitz übernommen und war wohl auch einer derjenigen, die dieses große prosperierende Unternehmen letztlich mit in den Sand gesetzt haben.
Herr Senator! Meine Frage bezieht sich ausdrücklich nicht auf den gegenwärtigen Vizepräsidenten in Berlin. Ich gehe davon aus, dass die Kriterien, die Sie eingangs Ihrer Beantwortung genannt hatten, schon länger gelten. Deshalb lautet meine Frage: Wie erklären Sie sich, dass diese Kriterien von Ihren Vorgängern bei wichtigen Entscheidungen, die die Polizeiführung betrafen, nicht in dieser Art und Weise angewandt worden sind?
Herr Kollege Lindner! Nehmen Sie mit mir zur Kenntnis, dass wir gemeinsam den Anwälten nicht das „Blaue vom Himmel“ versprochen haben, sondern ihnen gesagt haben, wie wichtig wir es finden, dass hier ein Anfang gemacht wird. Wenn Sie jetzt in den Haushaltsplan hineingucken, dann hat die Senatsverwaltung für Justiz hier 2,5 Millionen vorgesehen, um endlich zu beginnen, das Amtsgericht Tiergarten und das Kriminalgericht auszustatten. Sind Sie so nett und nehmen das zur Kenntnis und machen mich nicht dafür verantwortlich,
dass in den vergangenen Jahren viel Geld „vergeigt“ wurde. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht der jugendpolitische Sprecher, aber ich fühle mich als einer der Jüngsten hier im Hause. –
Wir begrüßen die Initiative, das Wahlalter herabzusetzen, allerdings sollte man die Kirche im Dorf lassen. Nordrhein-Westfalen wurde angesprochen. Wir halten es für sinnvoll, die nordrheinwestfälische Regelung hier zu übernehmen. Sie bedeutet, dass das aktive Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt würde, aber das passive Wahlalter weiter bei 18 Jahren bliebe. Wenn die Grünen das aktive Wahlalter auf 14 Jahre herabsetzen wollen, sollte man sich das noch einmal ganz genau anschauen. Auf den ersten Blick verdient das nicht unbedingt die Zustimmung.
Frau Kollegin Pop, was junge Menschen heute alles schon dürfen oder können, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Das ist nicht das Entscheidende dafür, dass wir sie etwas früher wählen lassen wollen. Wir können jedoch nicht einerseits das Desinteresse der Jugendlichen an Politik beklagen und sie anderer
seits ab einem bestimmten Alter von der politischen Mitwirkung fernhalten, in dem sie ansonsten schon wichtige Festlegungen für ihren Lebensverlauf zu treffen haben. Ob es die Berufswahl ist oder die Schul- oder Studienentscheidungen sind – überall dort müssen sie mit 16 Jahren schon sehr weit reichende und für ihr Leben entscheidende Festlegungen treffen. Insoweit sind sie auch von dem betroffen, was Politik in dieser Entscheidungsphase für sie bereitet und vorhält, beispielsweise in den Ausbildungs- und Studienbedingungen.
Ja, sie ist auch noch jung!
Frau Jantzen! Ich bin sicher, dass Ihr Sohn sich auch schon mit 12 ganz intensiv mit Politik beschäftigt hat, unter Umständen schon mit 10! Aber dies kann nicht das Kriterium für uns sein, alle 12- oder 10-Jährigen mitwählen zu lassen.
Das allein kann nicht der Maßstab sein, sondern auch, inwieweit Jugendliche in diesem Alter in eine gesellschaftliche Verantwortlichkeit mit einbezogen werden können. Frau Kollegin Pop hat zu Recht darauf hingewiesen: Eine Herabsenkung des Wahlalters ist kein Allheilmittel,
gegen jegliche Form der Politikverdrossenheit zu wirken – wobei alle Jugendstudien der letzten Zeit immer darauf hingewiesen haben, dass es eigentlich nicht um eine Politikverdrossenheit von Jugendlichen geht, sondern dass – umgekehrt – eine Jugendverdrossenheit in der Politik festzustellen ist.
Deshalb sind wir dafür und sind auch gehalten, das Wahlalter entsprechend herabzusetzen. Hier geht es – darauf haben Sie in Ihrem Antrag auch hingewiesen – ausschließlich um den kommunalen oder in Berlin um den bezirklichen Bereich, weil unsere Verfassung derzeit nichts anderes zulässt. Ob die Verfassung hier demnächst eine Änderung erfährt, wird auch davon abhängen, inwieweit der Bundesgesetzgeber bereit ist, einen entsprechenden Rahmen neu zu setzen. Jedenfalls sind die Jugendlichen auf die Möglichkeiten konkreter gesellschaftlicher Mitwirkung und Beteiligung im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Identitätssuche angewiesen. Das ist auch für uns der Grund, warum wir meinen, dass das Wahlalter herabgesetzt werden kann. Damit kann dann auch im Rahmen der in unserem Schulsystem verankerten politischen Bildungsaufgabe eine ganz konkrete politische Perspektive entwickelt werden. Schüler können dann das, was sie im Unterricht lernen, ganz praktisch beim Wählen anwenden. Deshalb zwingt die Herabsetzung des Wahlalters auch die Politik dazu, sich noch ernsthafter, als es bisher schon der Fall ist, mit dem jüngeren Teil der Bevölkerung auseinanderzusetzen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben Verständnis dafür, dass die Senatorinnen und Senatoren in Berlin nicht anders behandelt werden, als dies mit Pförtnern oder Amtsräten geschieht. Wir wollen mit unserem Antrag auch deutlich machen, dass wir eine Gleichbehandlung mit den Abgeordneten haben. Sie, Herr Kollege Lindner, verwischen hier den wesentlichen Unterschied zwischen Senatorinnen oder Senatoren und Abgeordneten. Abgeordnete, bei denen nach unserer bisherigen Fassung jedenfalls im Ehrenrat das Ergebnis der Überprüfungen als nicht unbedenklich zu bewerten wäre, die können von diesem Haus nicht abgewählt werden. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied zu dem, was hier mit Senatsmitgliedern geschieht. Aber ich will Ihnen verdeutlichen, wo weitere Unterschiede sind. Uns geht es um eine Gleichbehandlung der Senatsmitglieder sowohl mit einem einfachen Pförtner oder mit einem einfachen Amtsrat als auch mit Abgeordneten, soweit dies auf Grund der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung von Senatsmitgliedern möglich und zulässig ist. Und deshalb sind wir auch hier für eine Überprüfung auf eine MfS-Tätigkeit von Senatsmitgliedern, damit hier gar keine Unklarheiten in die Debatte kommen.
Aber, was wir nicht zulassen, Herr Gram, ist, dass dieses Thema von Ihnen hier politisch instrumentalisiert wird, dass Sie davon ablenken wollen, dass gerade Sie, die CDU und die FDP, die Blockparteien der ehemaligen DDR einfach aufgesogen haben.
Das wollen Sie nicht mehr hören. Als Ihre Blockparteien-Senatoren im Senat saßen, da war die bisherige Regelung des Diepgen-Senats ausreichend, und deshalb besteht auch für uns keinerlei Anlass, von diesem bewährten Verfahren abzurücken.
Der Regierende Bürgermeister Diepgen hat dieses Verfahren problemlos auf sein Blockparteien-Kollegen angewandt.
Und auch die FDP – die hatte nun keine Gelegenheit, uns hier entsprechende Senatorinnen und Senatoren anzubieten – hätte kein Problem damit, ihre LDPD-Parteifreunde in dieser Art und Weise überprüfen zu lassen, wie dies in bewährter Form seit 1993 von dem Diepgen-Senat passiert ist. Und das gilt es, hier auch klar zu beachten. Es gibt überhaupt keinen Anlass und keinen Grund, von diesem bewährten Verfahren abzurücken.
Wir haben in diesem Antrag klar die Erwartung ausgesprochen,
dass der Regierende Bürgermeister das Ergebnis der Überprüfung dann dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses zuleiten soll, wenn das Ergebnis der Überprüfung als nicht unbedenklich zu bewerten ist.
Herr Kollege Wieland, das ist die wörtliche Formulierung, wie sie für Abgeordnete nach dem Ehrenratsverfahren gilt.
Wenn der Ehrenrat auch dort die Erkenntnisse als nicht unbedenklich bewertet, dann kommt ein bestimmtes Verfahren in Gang. Deshalb bitte ich, auch hier noch einmal zu akzeptieren, dass wir eine entsprechende Gleichstellung und Gleichbehandlung vorgenommen haben. Wir jedenfalls verhalten uns hier ganz konservativ.
Es gibt keinen Anlass, an Bewährtem nicht länger festzuhalten. Wir wollen von Bewährtem nicht abgehen. Wir wollen hier die Konservativität dieses Hauses in dieser Frage klar bewahren.
Wir wollen dem Regierenden Bürgermeister eine klare Richtschnur an die Hand geben.
Er soll nicht ein unbeschränktes willkürliches Ermessen haben,
sondern er soll in jedem Fall dann, wenn es jedenfalls nicht unbedenklich ist, dies dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses mitteilen. Das ist dann die Garantie dafür,
dass steichen gegebenenfalls Vorhaltungen eine ausreichende Würdigung und Erörterung erfahren werden.
Herr Kollege Lindner hatte darauf hingewiesen: Was den Senator Gysi angeht, das ist ja nun alles wirklich schon bekannt,
da ist nun wirklich nichts mehr aufzudecken. Was unseren Vorschlag angeht, der schützt eben auch die Persönlickeitsrechte von Senatoren, die es auch in diesem Punkt zu schützen gilt.
(A) (C)
(B) (D)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin Senator Körting dankbar,
dass er in seiner Vorbemerkung schon darauf hingewiesen hat, dass bei uns nicht die Exekutive dafür zuständig ist, die Verfassungsfeindlichkeit von Parteien festzustellen. Herr Ritzmann, wenn Sie die Zusammenhänge nicht begriffen haben, gestatten Sie, Herr Senator, dass ich noch einmal den Versuch unternehme, der FDP insoweit ein Stück Nachhilfe zu geben,
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(B) (D)
obwohl es eigentlich auf Grund des laufenden NPD-Verbotsverfahrens jedem halbwegs durchschnittlichen Zeitungsleser geläufig sein müsste, wie sich das Verfahren bei einer Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei verhält.
Das Grundgesetz enthält dafür in Artikel 21 Abs. 2 eine besondere Regelung; darauf hat Herr Senator Körting schon hingewiesen. Ausdruck dieser besonderen Regelung ist nämlich der Grundsatz der wehrhaften Demokratie. Das bedeutet, dass die Freiheit demokratischer Betätigung nicht schrankenlos gewährt wird, sondern nur dem zustehen soll, der die Demokratie auch aktiv mitverteidigt und sie nicht abschaffen will. Das Grundgesetz zieht damit die Lehren aus der angeblich legalen Machtergreifung der NSDAP im Januar 1933. Für diese Feststellung, für die das Bundesverfassungsgericht zuständig ist, ist auch Voraussetzung, dass man die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen oder beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen will. Wenn Sie das hier auf eine der Regierungsfraktionen anwenden wollen,
dann müssen wir Ihnen schon sagen, dass der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung definiert ist als eine Ordnung – ich zitiere –, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Da gibt es grundlegende Prinzipien dieser Ordnung, wozu zu rechnen sind – auch so weit das Bundesverfassungsgericht; ich zitiere – die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Bitte, Herr Kollege Braun!
Herr Kollege Braun, Sie wollten mir eine Frage stellen!
Ich versuche herauszufinden, Herr Braun, was Sie quält.
Sie haben offensichtlich dieser von mir im Einzelnen vorgetragenen Aufzählung der Gründe, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausmachen, nicht zugehört. Wenn Sie da nämlich zugehört hätten, dann müssten Sie jetzt mir unterstellen,
dass ich der PDS unterstelle, dass sie das, was ich an einzelnen Punkten aufgezählt habe, voll und ganz erfüllt und voll und ganz dahinter steht und insofern eben gerade nicht als verfassungsfeindlich bezeichnet werden kann.
Herr Senator Körting, ich denke, an einem Punkt muss ich Sie korrigieren. Soweit ich weiß, zählt die bundesstaatliche Ordnung nicht zu den freiheitlich-demokratischen Verfassungsprinzipien, so dass wir Herrn Ritzmann und die FDP nicht in die verfassungsfeindliche Ecke stellen können, wenn Sie eben hier eine bundesstaatliche Organisation der Schulbildung fordern.
Das sollten wir der FDP insoweit schon nachsehen; aber wir können das ja im Ausschuss weiter nacharbeiten. Aber insofern möchte ich schon die FDP in Schutz nehmen, wenn sie eine zentralistische Schulausbildung für die Bundesrepublik fordert, dass sie sich da noch nicht außerhalb des Grundgesetzes bewegt. Sie will damit zwar das Grundgesetz ändern, aber sie hat sich damit noch nicht außerhalb der Verfassung gestellt.
Das, denke ich, sollte man ihr zugute halten.
Anders ist es mit der Kommunistischen Plattform, die nach eigenem Bekunden ein offen tätiger Zusammenschluss von Kommunistinnen und Kommunisten in der PDS mit dem Ziel der Bewahrung und Weiterentwicklung marxistischen Gedankenguts ist. Die besteht offensichtlich aus einigen wenigen Verbohrten und Weltfremden. Wenn ich richtig informiert bin – ich verrate da keine Geheimnisse aus dem Verfassungsschutzausschuss –, dürften da nicht mehr als 30 Mitglieder sein.
Geht das von meiner Redezeit ab?
Na, wenn ich es zugeschlagen bekomme – wer will denn?
Entschuldigung, aber das ist mir neu, und ich werde es mir gut überlegen, ob wir da entsprechenden Anträgen und entsprechendem Begehr nachkommen sollten.
Aber, wie gesagt: Die Mitglieder der Kommunistischen Plattform in der PDS wissen wie wir alle, dass der Kommunismus tot ist. Nirgendwo auf der Welt funktioniert irgendeine Art von Kommunismus noch, in welcher Spielart auch immer. Weshalb sich ein paar PDSler auf dieser merkwürdigen Plattform bewegen, dürften nur sie selbst wissen. Manche Menschen brauchen eben Trug- und Feindbilder, um sich über eigene Unfähigkeit hinwegzutäuschen, sich in der realen Welt zurechtzufinden. Weshalb die PDS selbst die Plattform in ihren Reihen duldet, weiß
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auch nur sie selbst. Vielleicht braucht sie solche exzentrischen Zirkel, um sich in der Abgrenzung besser ins Licht zu setzen und von den verschrobenen Anschauungen abzusetzen und damit den Rest der Partei besser profilieren zu können, wer weiß.
Auf jeden Fall sind diese Grüppchen, die Kommunisten ebenso wie die Marxisten-Leninisten und die, die alles in sich zu vereinen glauben, samt und sonders auslaufende Modelle. Nein, sie sind noch nicht einmal das, sie sind nicht ernst zu nehmende und nie ernst zu nehmende Modelle.
Aber warum beschäftigen wir uns eigentlich hier mit diesen unwichtigen Exoten? –
Weil eben die Opposition – und hier speziell Sie, Herr Ritzmann und die FDP – nicht wahrhaben kann und offensichtlich nicht verschmerzen will, die Chance zum Mitregieren durch ihre Halsstarrigkeit
und Unkonzilianz vergeben zu haben.
Deshalb sucht sich hier die Opposition einen wirkungsloses, sektiererisches Grüppchen heraus, um daran ihre angeblichen Sorgen um die Verfassung festmachen zu können.
Die PDS ist immerhin von mehr als einem Fünftel der Berliner gewählt worden. Sie war zur Koalition bereit und hat damit die Pflicht übernommen, ihr Bestes für das Wohl der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zu leisten, ganz anders als Sie. Sie wird an der Art und dem Erfolg ihrer Tätigkeit für die Interessen der Stadt zu messen sein, und nur daran und nicht an Ihren verschrobenen Gedanken.
Kommunismus und Marxismus-Leninismus in ihren verschiedensten Schattierungen sind mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren. Die haben sich als gesellschaftliche Modelle inzwischen auch von selbst erledigt, sind untergegangen, weil sie eben der parlamentarischen Demokratie unterlegen sind und weil die parlamentarische Demokratie – das sollten Sie schon noch einmal ernsthaft zur Kenntnis nehmen – die dem Menschen und dem menschlichen Zusammenleben am ehesten gemäße Staatsform ist. Dazu steht heute auch die PDS. Das gilt es auch für Sie zur Kenntnis zu nehmen.
Klaus Wowereit hat in seiner Regierungserklärung uns heute auf sehr viel größere Gefahren für unser Gemeinwesen hingewiesen. Wenn nämlich die Ausländerbeauftragte ausländischen
Berlinern raten muss, Randbezirke in den Abendstunden zu meiden, dann halte ich das für ein ganz schlimmes Signal. Das ist die Gefahr für unsere Verfassung.
Wenn die Zeit dazukommt.
Das würde ich selbst dann teilen, wenn ich nicht so gut rechnen könnte. Das mag schon richtig sein. Aber wenn Sie auf diesen Fall hier anspielen, dann habe ich klar darauf hingewiesen, dass der FDP die Chance gegeben war, sich hier für das Gemeinwesen einsetzen zu können, hier etwas für den Erfolg und das Fortkommen dieser Stadt zu tun.
Die FDP hat sich dem verweigert und versucht jetzt hier, mit solchen Anfragen Geschichtsklitterung zu treiben.
Ich habe zuvor auf dieses schlimme Signal hingewiesen, wenn die Ausländerbeauftragte darauf hinweisen muss, dass ausländische Berliner sich abends nicht mehr in den Randbezirken Berlins aufhalten können. Das halte ich für unser Zusammenleben, für unser Gemeinwesen für eine so große Gefahr, das halte ich wirklich für eine Gefahr für unsere Verfassung. Damit dürfen wir uns nicht abfinden, das müssen wir aktiv bekämpfen und da können Sie dann auch mittun und Ihre Sorgen um die Verfassung äußern. – Vielen Dank!
Danke, Herr Präsident! – Sehr verehrte Damen und Herren! Artikel 58 Abs. 2 unserer Verfassung bestimmt, dass der Regierende Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Senat die Richtlinien der Regierungspolitik entscheidet und diese Entscheidung dann der Billigung des Abgeordnetenhauses bedarf.
Herr Kollege Wieland, ich wollte Ihnen sagen, dass Sie sich noch etwas gedulden müssen, und darauf hinweisen, dass die Aktualität hier noch weiter überholt worden ist. Die Richtlinien der Regierungspolitik konnten nur mit Ihrer Mithilfe einmal in einer so kurzen Frist vorgelegt werden, dass sie schon nach 14 Tagen hier zur Billigung anstanden.
Die CDU, die zur Aktualität denselben Antrag stellt, muss darauf hingewiesen werden, dass offensichtlich das Kurzzeitgedächtnis hier nicht ausreicht. 1995 – ich habe dies nachgesehen – waren es fast fünf Wochen, bis die Regierungserklärung des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters Diepgen abgegeben wurde. 1999/2000 dauerte es sogar fast sechs Wochen, bis die Regierungserklärung dem Abgeordnetenhaus zur Billigung vorgelegt wurde.
Gedulden Sie sich also noch ein bisschen!
Ich begründe, warum wir meinen, dass eine Diskussion über die Perspektive der Hochschulmedizin heute aktuell ansteht. Die finanzielle Situation der Hochschulen, insbesondere der Hochschulmedizin, ist lange bekannt. Jeder wusste und weiß schon lange, dass die Universitätsmedizin strukturell nicht so organisiert bleiben kann, wie sie war und ist. Schon 1997 hat der Wissenschaftsrat gefordert, dass sich die Parteien endlich entscheiden sollen. Jetzt ist in der Koalitionsvereinbarung eine Entscheidung getroffen worden.
Dadurch ist die Hochschulmedizin mit der längst überfälligen Strukturentscheidung in das allgemeine Bewusstsein gedrungen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass hier Gelegenheit gegeben und genommen werden muss, diese Fragen in der Aktuellen Stunde zu erörtern.
Dies gibt uns Gelegenheit, die aufgeheizte Debatte in nüchterne rationale Bahnen zu lenken. Es gibt uns auch Gelegenheit, die Diskussion und unsere Standpunkte zu objektivieren, sowie Gelegenheit darzulegen, dass es um eine vernunftgebotene, eine vernünftige Strukturentscheidung geht und nicht um sture Rechthaberei. Es gibt uns aber auch Gelegenheit, von all den Experten aus aller Welt, die sich jetzt mit guten Gründen für den Erhalt des Universitätsklinikums Benjamin Franklin einsetzen, den Sachverstand und die Fachkompetenz einzufordern, sie nicht abzuweisen und sich ihr nicht zu verschließen. Es gibt uns Gelegenheit zu zeigen, dass wir keine Angst vor besseren Argumenten und anderen Alternativen haben, dass aber diese Alternativen – wenn sie vergleichbare Ergebnisse bei Einsparungen und zukunftsweisenden Strukturveränderungen bringen sollten – zumindest das erbringen müssen, was eine Schließung des Benjamin Franklin Universitätsklinikums erbringen würde.
Die Alternative muss den finanziellen Zwängen und Möglichkeiten Berlins gerecht werden und die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsmedizin für absehbare Zeit sichern. Letztlich gibt diese Aktuelle Stunde auch Gelegenheit darzulegen, dass wir nicht ignorant oder besserwisserisch sind und dass uns die Argumente und Gefühle sowie die Auswirkungen auf alle unmittelbar und mittelbar Betroffenen nicht egal sind. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung für unseren Antrag zu dieser Aktuellen Stunde!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass das Thema uns alle interessiert, auch den Regierenden Bürgermeister. Auch wenn er nicht an seinem Platz sitzt.
Was wir hier besprechen, sind die uns vorgelegten Anträge, einmal die Einsetzung eines parlamentarischen Ehrenrates, den wollen alle Fraktionen in diesem Haus. Da gibt es überhaupt keine Unterschiede. Deshalb sollte man, Herr Cramer, solche Unterschiede auch nicht herbeireden wollen. Wir wollen keine Neuerungen, wir wollen auch keine Sonderbehandlung für die neuen Senatsmitglieder. Die Frage des Ehrenrates richtet sich an alle Abgeordneten. Dabei ist es immer auch in der Vergangenheit die Frage gewesen, inwieweit wir alle Abgeordneten verpflichten können, sich freiwillig einer solchen Überprüfung zu unterziehen oder ob wir es uns leisten können, das öffentliche Untersuchungsinteresse so auszugestalten, dass das Abgeordnetenhaus für den Fall, dass bestimmte hinreichende Verdachtsmomente vorhanden sind, von sich aus eine solch weitergehende Überprüfung einleiten kann, auch wenn nicht die Zustimmung des Einzelnen vorhanden ist. Das ist die entscheidende Frage bei dem Thema des Ehrenrates. So, wie der Antrag jetzt von allen Fraktionen eingebracht ist, besteht hier Zustimmung. Deshalb brauche ich zu so vorgerückter Stunde nicht mehr im Einzelnen weiter darauf einzugehen. Auch wir wollen, dass hier die Praxis, die in den letzten Legislaturperioden immer von allen Fraktionen gehandhabt wurde,
weiterhin eingehalten wird.
Was die Frage der Senatsmitglieder angeht, so haben wir hier dezidierte beamtenrechtliche Vorschriften, die aus dem Senatorengesetz und auch aus dem Stasi-Unterlagengesetz hervorgehen. Hier ist es so, dass die Ergebnisse der Überprüfung dem jeweiligen Dienstherrn bekannt gegeben werden.
Diese Ergebnisse werden nicht einfach kommentarlos in den Personalakten verwahrt, sondern sie werden dem Dienstherrn zur Kenntnis gegeben und der Dienstherr hat auf Grund dieser Erkenntnisse zu entscheiden, was damit zu tun ist. Das ist ein ganz rechtsstaatliches Verfahren, wie es jeden im öffentlichen Dienst betrifft – auch die Senatoren. Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, jetzt nach der Neuwahl des Senats zu einer Sonderbehandlung zu kommen.
Wir erwarten eine korrekte Amtsführung. Diese muss auch nach solch einer Überprüfung gewährleistet sein. Dann ist es Sache des jeweiligen Dienstherrn – im Fall der Senatoren Sache des Regierenden Bürgermeisters –, auf Grund der Erkenntnisse aus der Überprüfung bei vorliegenden Verdachtsmomenten die entsprechenden dienstrechtlichen Konsequenzen zu ziehen, sollte sich herausstellen, dass eine Senatorin oder ein Senator nicht mehr tragbar sind. Dann ist diese Auseinandersetzung politisch – das wollten Sie auch – und nicht mehr auf irgendeine juristische Ebene gehoben.
Ich denke, dass sich der Senator Gysi gegen nach seiner Ansicht ungerechtfertigte Vorwürfe mit Hilfe der Gerichte zu Wehr setzt, ist sein gutes Recht.
(A) (C)
(B) (D)
Die Art und Weise, wie hier die Diskussion über die Überprüfung – schon in einer Art Vorverurteilung, gerade auch von Ihnen, Herr Cramer – zum Gegenstand gemacht wurde, das halte ich nicht für angemessen.
Sie zitieren hier aus dem Beschlussbericht des Immunitätsausschusses des Bundestages. Der ist mit Mehrheit zu entsprechenden Entschließungen gekommen. Nicht nur der PDS-Vertreter, sondern auch der FDP-Vertreter hat dieser Entschließung im Bundestag widersprochen, wie Sie wissen.
Das Bundesverfassungsgericht, das hier von Herrn Gysi immer angerufen wurde, hat die Anträge von Herrn Gysi abgelehnt. Das ist richtig, aber Sie müssen dann der Korrektheit halber schon hinzufügen, dass dies mit der Begründung geschah, dass die Anträge teils deshalb unzulässig sind,
weil hier eine Beweisfrage mit Mehrheit entschieden wurde, damit aber noch lange kein Beweis für die entsprechenden Feststellungen gegeben sei. Deshalb seien die Rechte des Bundestagsabgeordneten Gysi hier nicht verletzt worden.
Bitte, Herr Lindner!
Der Regierende Bürgermeister ist der Zuständige, an den die Berichte über Senatoren bei einer StasiÜberprüfung gehen. Er ist dann auch derjenige, der darüber zu verfügen hat, was mit solchen Berichten zu geschehen hat – ob die lediglich in den Personalunterlagen abgeheftet werden oder ob die dazu benutzt werden, um entsprechende Sanktionen herbeizuführen. Hier im politischen Rahmen bei Senatoren wäre es dann ganz klar die Sache des Regierenden Bürgermeisters – das ist dann auch für ihn eine politische Frage –, ob er dies dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorträgt. Darauf habe ich abgestellt und nicht auf irgendwelche funktionalen dienstrechtlichen Unterschiedlichkeiten.
Nein, das ist keine Lücke! Der Senator Gysi hat doch vorhin nach meiner Überzeugung darauf hingewiesen, dass – gerade was seinen Fall angeht – nichts unter der Decke bleibt,
aber auch gar nichts unter der Decke bleibt, wenn hier irgendwelche Erkenntnisse bestehen. So war es jedenfalls bisher. Diese Erkenntnisse waren immer schon Tage vorher in den entsprechenden Zeitungen zu lesen. Deshalb habe ich da überhaupt keine Sorge, dass uns das nicht bekannt würde, wenn es zu neuen Erkenntnissen käme.
Daher meine ich, dass Ihr Antrag, der jetzt eine Neuerung und eine Sonderbehandlung herbeiführen will, dies nicht rechtfertigt, was die Senatsmitglieder angeht. Insofern werden wir einer Überweisung in die Ausschüsse zustimmen, aber uns dort dagegen wenden, dass nun eine Sonderbehandlung für die neu gewählten Senatsmitglieder stattfindet.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der PDS – Zurufe von der CDU und der FDP – Dr. Lindner (FDP): Dann sagt doch, dass ihr es nicht veröffentlichen wollt!]