Gregor Költzsch
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Funkzellenabfragen der Berliner Polizei bedürfen einer besseren Kontrolle.
Das haben wir nach eingehender Diskussion im letzten November hier in diesem Haus in großer Einigkeit festgestellt, denn gerade bei Eingriffen der Sicherheitsbehörden in die Grundrechte eines jeden von uns bedarf es einer besonders intensiven parlamentarischen Kontrolle. Deshalb hat das Abgeordnetenhaus auf Grundlage eines Beschlusses des Rechtsausschusses im November beschlossen, dass im halbjährlichen Abstand diesem Haus ein umfassender Bericht zu den Funkzellenabfragen vorgelegt werden sollen.
Das geschah natürlich auch mit dem Hinweis darauf, die oft emotional geführte Debatte – man hat das schon gut an meinem Vorredner sehen können – zu versachlichen.
Diese Versachlichung fällt zugegebenermaßen angesichts des vorgelegten Berichts schwer.
Wir hatten dem Senat einen klaren Auftrag gegeben. Am 30. Juni sollte uns ein Bericht vorgelegt werden, in dem über die nicht individualisierten Funkzellenabfragen Auskunft gegeben werden sollte. Dazu hatten wir uns auf acht klare Kriterien geeinigt, zum Beispiel die Zahl der beantragten und bewilligten Funkzellenabfragen, den Straftatbestand, die jeweilige Rechtsgrundlage, aber auch die Anzahl der Verfahren, in denen auf Funkzellenabfragen zurückgegriffen wurde und in denen diese auch bewilligt wurden. Weitere Kriterien waren die Gesamtzahl der übermittelten Verkehrsdatensätze und auf welche
Arten von Diensten diese entfallen – sprich: Festnetz, Mobilfunk, SMS. Wie unschwer erkennbar ist, sind das einige sehr spezifische Informationen.
Was wir aber von der Senatsverwaltung für Justiz jetzt erhalten haben, hat mit dem von uns angeforderten Bericht etwa so viel zu tun wie eine selbstgebaute Seifenkiste mit dem Dienstwagen von Senator Heilmann.
Es hat vier Räder, sieht auch aus wie ein Auto, man kann auch damit fahren, es rollt den Berg runter, aber man kann nicht gut damit fahren, und vor allen Dingen kann man nicht gut nach links und rechts steuern. Man kann das nicht aussteuern. Von den abgefragten Daten zeigt der Bericht lediglich die Anzahl der Funkzellenabfragen und gruppiert nach den jeweiligen Tatvorwürfen, also genau zwei Datensätze von den acht. Zwei dürre Datenreihen und ein paar Zeilen Erklärungen, warum die meisten der gewünschten Informationen nicht verfügbar sind, sind ein viel zu mageres Ergebnis nach acht Monaten.
Die gegebenen Begründungen sind auch eigentlich nicht nachvollziehbar. Es war immerhin ein Dreivierteljahr Zeit, um die Daten zu organisieren. Und wenn sie nicht vorhanden sind, hätte man schon nach wenigen Wochen sagen können, dass es so ist.
Darüber hinaus hatten wir den Senat aufgefordert, in einem Pilotprojekt die Benachrichtigung über ein SMSInformationssystem umzusetzen. Ziel dabei ist es, die Bürger per SMS auf die Erhebung ihrer Daten im Rahmen einer Funkzellenabfrage hinzuweisen. Aber auch hier hat die Senatsverwaltung den Auftrag des Abgeordnetenhauses bislang nicht umgesetzt. Das ist natürlich bedauerlich, zumal lediglich ein Pilotsystem gefragt war und keine Umsetzung im Echtbetrieb, die sicher etwas länger benötigen würde.
Insgesamt erweckt die Justizverwaltung jedenfalls den Eindruck, den klaren Auftrag des Abgeordnetenhauses nicht richtig ernst zu nehmen. Ich kann nur hoffen, dass das ein falscher Eindruck ist.
Wir müssen als Parlament in der Lage sein, Transparenz über entstehende Grundrechtseingriffe von Sicherheitsbehörden zu haben, um eine effektive Kontrolle ausüben zu können. Einige Zahlen zur Verdeutlichung: Im Jahr 2014 wurde die Funkzellenabfrage in 500 Verfahren eingesetzt. Das klingt erst einmal gar nicht so viel: mehr als einmal täglich zumindest. Wir wissen aber gleichzeitig auch, dass das mit einer Abfrage von ungefähr 50 Millionen Verkehrsdatensätzen verbunden ist. Das sind statistisch gesehen ungefähr jährlich 15 pro Berliner. Das heißt, jeder und jede von uns wird irgendwo mal an einer Funkzelle vorbeikommen, wo das eigene Handy
(Christopher Lauer)
davon betroffen ist. Um zu prüfen, warum und unter welchen Umständen diese Daten erfasst werden, haben wir diesen Bericht angefordert. Diese parlamentarische Kontrolle auszuüben, ist uns aber mit dieser Art von Bericht nicht möglich.
Deshalb müssen aus unserer Sicht drei Dinge getan werden. Erstens: Die zur Datenerhebung bezüglich der Funkzellenabfragen notwendigen Voraussetzungen in der Senatsverwaltung müssen geschaffen werden. Zweitens: Das SMS-Informationssystem muss pilotiert werden. Drittens: Der entsprechende Bericht muss angefertigt werden. Mein Vorredner hat es schon gesagt: Zur weiteren notwendigen Diskussion werden wir die Drucksache in den Rechtsausschuss überweisen. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Reaktion der BImA auf die Ausübung des Vorkaufsrechts für die bundeseigenen Wohnungen an der Großgörschen- und Katzlerstraße durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg, und wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund die Festlegung des Verkehrswertes bei der Ausübung eines kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten?
Vielen Dank, Herr Senator! – Welche Auswirkungen hat dieser Vorgang auf die laufenden Verhandlungen des Landes mit dem Bund über den Ankauf bundeseigener Immobilien?