Michael Dietmann

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser faktischen Liebeserklärung des Ausschussvorsitzenden an seine Ausschussmitglieder
und die brillante Zusammenarbeit gehört es sich, dir, lieber Jörg, vielen herzlichen Dank zu sagen!
Denn so häufig kommt das nicht vor. Insofern sollte man die Gemeinsamkeit an den Anfang stellen. Damit hört es dann aber auch schon auf.
Denn wenn Sie Licht ins Dunkel hätten bringen wollen, ich glaube, es wäre besser gewesen, Sie hätten sich eine Taschenlampe gekauft. Das wäre effektiver gewesen. Ich habe mir ernsthafterweise die Frage gestellt, warum Sie das heute zur Priorität erheben. Ich muss gestehen, ich habe es nicht wirklich verstanden. Wahrscheinlich liegt es daran, dass Sie keine anderen, besseren oder dringlicheren Themen hatten, was an sich schon schade ist und, glaube ich, ein relativ bezeichnendes Bild auf Ihre Fraktion wirft.
Wenn wir uns der Frage mal inhaltlich stellen, was Sie hier fordern, dann finde ich grundsätzlich die Idee zu sagen, man möchte verhindern, dass Schattenhaushalte in einem horrenden Maße entstehen, nicht schlecht. Damit müssen wir uns auch beschäftigen. Aber was Sie vorschlagen, ist zum einen untauglich und zum anderen auch gar nicht notwendig.
Warum ist das nicht notwendig? – Kein Unternehmen kann sich aussuchen, so wie Sie das gesagt haben, ob es
geprüft wird oder nicht. Die Beispiele haben Sie genannt: BER, HOWOGE. Wir können über viele andere Unternehmen reden, über GmbHs oder AGs. Auch die Tochterfirmen, die im Wesentlichen gegründet werden, sind GmbHs oder AGs. Für diese Kapitalgesellschaften gibt es eine Prüfungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch. Der Rechnungshof muss damit gar nicht zwangsläufig das Gleiche tun, was unabhängige Buch- oder Wirtschaftsprüfer ja jetzt schon tun. Diese Veröffentlichungspflicht, die dann für diese Unternehmen entsteht, bezieht sich sowohl auf den Jahresabschluss, auf den Lagebricht und mit Verlaub auf die Prüfung genau dieses Wirtschaftsprüfers. Kein Wirtschaftsprüfer wird ein Testat erteilen, wenn Dinge da drin wären, die im Zweifelsfall nicht rechtens sind oder sich halt mit den Rechnungslegungsvorschriften nicht vereinbaren.
Sie können jetzt die negativen Beispiele herbeireden. Ich garantiere Ihnen, auch der Landesrechnungshof und jeder Rechnungshof würde das genauso wenig erkennen können, wenn kriminelle Energie im Spiel ist.
Nach § 87 LHO haben die landeseigenen Betriebe, die doppelte Buchführung buchen, bereits jetzt schon eine Verpflichtung, Jahresabschluss und Lagebericht nach HGB zu erstellen. Also auch da gibt es die Transparenz. Bei den AöRs haben wir gehört, dass es die Vereinbarung mit dem Landesrechnungshof gibt und im Übrigen in den Satzungen auch selbst auferlegte Prüfungspflichten enthalten sind.
Der Rechnungshof – das haben wir auch in den Fällen gehört, die genannt wurden – prüft auch jetzt schon mit, allerdings, das will ich auch mal sagen, ist der Rechnungshof weisungsungebunden. Wir können nicht sagen, mach doch da mal eine Prüfung oder da, weil wir glauben, mal in diese oder jene Ecke genau hineinleuchten zu wollen.
Das obliegt dem Landesrechnungshof. Insofern können Sie jetzt hier nicht gesonderte Prüfungspflichten daraus ableiten, als wäre es ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Insofern ist das Quatsch.
Wenn wir uns anschauen, was die Forderung eigentlich bedeutet, dann müssten Sie dem Landesrechnungshof zusätzliches Personal zukommen lassen, denn mit dem Bestand funktioniert das nicht. – Die AfD-Fraktion nickt beflissen. Das finde ich gut. Ich frage mich an der Stelle allerdings: Wo waren dann die Anträge im Haushaltsausschuss? Ich habe die zumindest nicht gesehen.
Nein, das ist doch das Thema gar nicht wert, das ist doch Quatsch!
Der Rechnungshof prüft bereits Landesbeteiligungen. Der Rechnungshof prüft nach eigenem Ermessen. Ich habe eben schon ausgeführt, dass Sie sich alle Jahresabschlüsse nach HGB angucken können und sich professionelle Hilfe nehmen können, falls Sie diese Jahresabschlüsse nicht verstehen sollten. Ich meine das gar nicht persönlich. Ich meine das auch nicht böse. Ich meine das auch nicht bösartig. Aber wenn Sie davon nicht ausreichend genug verstehen, dann sind Sie möglicherweise im Beteiligungsausschuss auch nicht richtig aufgehoben.
Summa summarum, glaube ich, macht dieser Antrag inhaltlich gar keinen Sinn. Er ist obsolet, weil die ganzen Prüfungspflichten schon vorhanden sind. Ich weiß nicht, warum Sie das zur Priorität erhoben haben. Wie gesagt, eine Taschenlampe wäre wahrscheinlich sinnvoller gewesen.
Ich bin natürlich außerordentlich betrübt, wenn ich die Charmeoffensive hier nicht fortgesetzt habe, die Herr Stroedter angefangen hat. Ich habe ja vorweggeschickt, dass Sie das bitte nicht persönlich nehmen sollen, aber wenn man sich im Beteiligungsausschuss beschäftigt, dann sollte man in der Lage sein – Sie heben ja auf Schattenhaushalte ab, also auf die Verschuldung der jeweiligen Unternehmen –, in entsprechenden Jahresabschlüssen zu sehen, wo ich die halt eben herauslesen kann. Da braucht man jetzt ehrlich gesagt auch keinen Hochschulabschluss. Ich will das auch gar nicht persönlich machen. Ich greife Sie damit gar nicht an.
Ich gebe ja nur den Tipp, wo Sie die Dinge finden. Dann können Sie sich das in aller Ruhe angucken. Und dann werden Sie sehen, wie der Verschuldungsgrad der jeweiligen Unternehmen ist, denn das steht in den HGBAbschlüssen. Wir kriegen die vorgelegt. Wir haben die im Datenraum. Wir können uns die angucken. Die Unternehmen tragen das vor.
Also insofern gibt es die totale Transparenz. Wenn ich Ihnen damit jetzt geholfen habe, dann finde ich das gut, dann können wir das Thema hier jetzt auch beenden. Ich glaube bloß, dass das Thema nicht so wahnsinnig interessant ist – in Perspektive auf die nächsten Redner –, nach jeder Rederunde eine Kurzintervention zu machen.