Gustav Wabro

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Land Baden-Württemberg gehört zu den stärksten Regionen Europas,
wenn Baden-Württemberg nicht sogar die stärkste Region Europas ist.
Dies ist sicher auch darauf zurückzuführen, lieber Herr Kollege Brechtken, dass wir stets Politik nach der Devise „Kommunen und Land – Hand in Hand“ gemacht haben, meine Herren Kollegen.
Jüngstes Beispiel dafür ist die Bildung einer Finanzverteilungskommission, über die wir heute beraten.
Wenn ich nun zu dieser Kommission und damit zum Thema „Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen“ sprechen darf, dann tue ich dies vor dem Hintergrund einer dreifachen Erfahrung.
Schon als Landrat habe ich eine kritische, aber stets konstruktive Partnerschaft zwischen Kommunen und Land erlebt. Wir haben um eine ausgewogene Finanzverteilung zum Teil hart gerungen. Die gefundenen Kompromisse haben letztlich aber dazu geführt, dass Land und Kommunen blühen, wachsen und gedeihen konnten.
Als Regierungsmitglied, meine Damen und Herren, durfte ich wiederum daran mitwirken, dass selbst in finanziell schwierigen Zeiten die Kommunen nie am Hungertuch nagen mussten. In besonders dramatischen Situationen durften die Landkreise, Städte und Gemeinden allerdings auch an der Fülle der Armut des Landes teilhaben. Das ist auch ein Stück Wahrheit.
Heute sehe ich als einfacher Abgeordneter, dass wir eine Vereinbarung zwischen Regierung und Kommunen vor uns liegen haben, mit der nahezu alle Betroffenen zufrieden sind. Auch die CDU-Fraktion ist es.
Deshalb möchte ich dem Finanzministerium, Ihnen, Herr Staatssekretär Rückert, und dem Innenminister ein Kompliment zu dem erzielten Einvernehmen mit den Vertretern der Gemeinden und Kreise machen. Auch den Kommunen gilt mein Dank für ihre Kooperationsbereitschaft.
Diesem hohen Haus, meine Damen und Herren, liegt damit eine prozedurale Absicherung der Beteiligung der Kommunen am Verfahren zu Entscheidungen über den Finanzausgleich vor. Eigentlich haben wir schon immer – Herr Kollege Rückert hat schon darauf hingewiesen – das getan, was der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 10. Mai 1999 prozedural abgesichert haben will.
Herr Kollege Brechtken, auch als Nachbar im Kabinett haben Sie so gehandelt. Deswegen würde ich meinen, Ihr Erinnerungsvermögen
darf Sie nicht trügen.
Letztes Beispiel: Nach intensiven Verhandlungen, meine Damen und Herren, zwischen Landesregierung und Kommunen steht seit diesem Jahr im Finanzausgleich erheblich mehr an Mitteln zur Verfügung als im Jahr zuvor.
Meine Damen und Herren, die Bildung einer Finanzverteilungskommission gießt bewährte Praxis in prozedurale Form. Die CDU-Fraktion wird deshalb der Vereinbarung zustimmen.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Unter Vorsitz des Landtagspräsidenten sind Vertreter der Landtagsfraktionen und Vertreter der Kommunen, die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der kommunalen Landesverbände, übereingekommen, bis zum Ende der
12. Wahlperiode folgende Regelung zu praktizieren – ich zitiere hier die Vereinbarung –:
Die Vertreter der Zusammenschlüsse der Gemeinden und Gemeindeverbände haben bei Gesetzesberatungen in wesentlichen Fragen der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen Zutritt zu den Ausschusssitzungen und werden gehört.
Meine Damen und Herren, falls sich diese Regelung bewährt, soll sie in die Geschäftsordnung des neuen Landtags aufgenommen werden. Die CDU-Fraktion wird auch dieser Regelung zustimmen und sie bestätigen, weil sie sinnvoll ist.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, so viel Einigkeit zwischen Parlament, Regierung und Kommunen erlebt man nicht jeden Tag. Fast bin ich geneigt, von einer Sternstunde zu sprechen.
Deshalb kann ich nur sagen: Vivant sequentes. Es mögen weitere solche Stunden folgen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren.