Rolf Kurz
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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Betriebsverfassungsgesetz hat sich meines Erachtens in den letzten 30 Jahren auch bewährt.
Auch das soll man in dieser Runde sagen. Es hat den ehrlichen Interessenausgleich zwischen Kapital und Arbeit zur Grundlage.
Die Mitbestimmung wurde im Montanbereich unter Adenauer entworfen und später am 15. Januar 1971 als wesentliche Essenz des Betriebsverfassungsgesetzes für die gesamte Wirtschaft verbindlich. Wenngleich von einer sozialliberalen Koalition eingeführt, ist dieses Gesetzeswerk als ein tragendes Element unserer gesellschaftlichen Ordnung heute rundum von der CDU akzeptiert.
In der Zwischenzeit hat sich viel verändert. Diesen Veränderungen muss auch Rechnung getragen werden. Nur bleibt sicherlich die Frage, mit welcher Zielsetzung das geschehen soll.
Nachdem sich die Arbeitswelt total verändert hat, wäre die eigentliche und die richtige Zielsetzung einer Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, Arbeitsplätze zu sichern, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen, junge Unternehmer und Existenzgründer zu motivieren und vor allem Investoren in die Bundesrepublik zu locken.
Doch von solchen Zielsetzungen ist dieser Entwurf meilenweit entfernt.
Mehr Betriebsratsposten, mehr Freistellungen, mehr Ausschüsse, auch über die Betriebsgrenzen hinaus mehr Bürokratie, eine Erstarrung in alten Strukturen – das kann nicht der Anreiz sein. Vor allem dient das nicht den Interessen der Arbeitnehmer, auch nicht den mittelständischen Betrieben.
Mit ganz großer Sorge erfüllt mich die vorgesehene Ausweitung der Rechte des Betriebsrats in die Kleinbetriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern hinein.
Die Inhaber solcher Betriebe, die mit ihrem Kapital voll im Risiko stehen, sollen in ihren Entscheidungskompetenzen weitgehend entmündigt werden. Mitspracherecht und damit zwangsläufig verbundene Entscheidungsverzögerungen bei normalen Arbeitsabläufen, Qualifizierung, Gruppenarbeit und Umweltschutz überfordern kleine und mittlere Betriebe, weil die personellen und sachlichen Ressourcen nicht vorhanden sind. Es werden unlösbare Probleme entstehen.
Meine Damen und Herren, was heute Umweltschutz bedeutet, ist definiert. Selbst die Anschaffung eines Pkw kann unter diesem Aspekt des betrieblichen Umweltschutzes gesehen werden.
Damit haben wir auch in den kleinen Unternehmen eine totale Mitbestimmung.
Hinzu kommt noch die Auflösung des Begriffs „Unternehmen und Betriebsstätte“. Das wird vereinheitlicht. Damit haben wir für jede Betriebsstätte mit drei Arbeitnehmern bereits einen Anspruch auf eine Vertretung entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz.
Richtig! – Wo kommen wir da eigentlich hin?
Meine Damen und Herren, die materielle Grundlage der Betriebsverfassung muss ein an dem Organisations- und Leistungsrecht des Arbeitgebers ausgerichteter Begriff bleiben. Nicht Zwang und Regulierung, sondern Flexibilität und Eigenverantwortung der Betriebspartner sind angesagt.
Vorbild einer Reform in Deutschland könnte die Europäische Betriebsratsrichtlinie von 1994 sein, die eine hohe Flexibilität für die Betriebs- bzw. Sozialpartner zulässt und nur subsidiär greifende gesetzliche Mindeststandards sicherstellt.
Nahezu alle Unternehmen, die nach diesem Modell einen Betriebsrat eingerichtet haben, nutzen die Möglichkeiten maßgeschneiderter und betriebsindividueller Vereinbarungen.
In der Flexibilität liegt die Chance für „betriebliche Bündnisse und Standortsicherungsvereinbarungen“.
Ein Punkt kommt hinzu, über den ich bitte einmal ernsthaft nachzudenken: Das bestehende Betriebsverfassungsgesetz
hat bisher Fremdbestimmung, aber auch politische Auseinandersetzung aus den Betrieben herausgehalten.
Jetzt wird eine Öffnung ermöglicht. Es kommt eine politische Auseinandersetzung in die Betriebe, und damit ist der Betriebsfrieden absolut gefährdet.
Meine Damen und Herren, das, was wir uns im politischen Raum erlauben, können wir uns in den Betrieben bei Gott nicht erlauben.
Denn hier kommt es auf Effizienz, auf Wettbewerbsfähigkeit, auf Innovationsfähigkeit und auf Investitionsbereitschaft an.
Diese Investitionsbereitschaft muss den kleinen Unternehmen und den mittleren Betrieben erhalten bleiben, damit Arbeitsplätze geschaffen werden. Jene Betriebsverfassung ist die allerbeste, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen führt,
die dafür sorgt, dass Menschen nicht auf der Straße stehen und vor Arbeit geschützt werden, sondern dass ihnen Arbeit angeboten wird.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Nagel, nach Ihrer Wortmeldung stelle auch ich mir die Frage, warum –
aber nicht, warum wir heute dieses Thema diskutieren, sondern warum der Gesetzentwurf in dieser Weise eingebracht wird.
Ich habe die Vermutung, dass die Bundesregierung eben erkannt hat, dass durch ihre so genannten Steuerentlastungen, insbesondere auch im Paket mit der Rentenreform, die soziale Balance etwas durcheinander geraten ist
und dass die Bundesregierung einen Ausgleich braucht, um unter den Partnern das Einvernehmen und den politischen Frieden wiederherzustellen.
Aber das Betriebsverfassungsgesetz ist als Äquivalent für den Frieden zwischen der Bundesregierung und den sie tragenden Gruppen gänzlich ungeeignet.
Dann möchte ich noch etwas zu Ihnen sagen, Herr Dr. Hildebrandt. Machen wir es doch so, bleiben wir bei der Formel: Die unternehmerischen Kompetenzen bleiben bei den Unternehmern. Über alles andere kann man dann reden. Hier aber wird versucht, zu einer Mischkompetenz zu kommen: Jeder ist für alles zuständig. Damit sind Fehlentscheidungen in den Unternehmen vorprogrammiert. Das ist nicht der richtige Weg.
Frau Fauser, ich muss Ihnen in dem Punkt, was die Bürokratiekosten in den Unternehmen ausmachen, insbesondere in den kleinen Unternehmen, Recht geben. Dazu gibt es wissenschaftliche Untersuchungen. In der Tat ist es so, dass bereits die bestehende Bürokratie die Kleinunternehmen mit etwa 4 500 DM pro Beschäftigtem belastet. In den Großunternehmen liegen die Bürokratiekosten pro Beschäftigtem nur bei bis zu 200 DM. Die Kosten für Betriebsratstätigkeit in Kleinunternehmen erreichen das Zehnfache als im Großbetrieb. Es gibt Schätzungen, die bis rund 8 % der Lohnsumme reichen. Beim Konzernbetrieb sind dies 0,8 %. Auch darin liegt doch ein Grund dafür, dass wir eine so gewaltige Konzentration in der Wirtschaft haben: weil die Wettbewerbsvoraussetzungen so unterschiedlich geworden sind.
Eines muss Ihnen doch zu denken geben: Zehn Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lehnen eine weiter gehende Mitbestimmung, lehnen das Modell Deutschlands völlig ab. Selbst die Niederlande, Belgien oder Österreich, deren Lösungen mit unserem Modell eng verwandt sind, lehnen jede weitere Vertiefung der Mitbestimmung aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Warum soll die Kluft zwischen nationalen Regelungen und der europäischen Regelung weiter auseinander getrieben werden? Die EU ist ein Wirtschaftsraum; wir stehen in der gleichen Wettbewerbssituation. Das Ziel muss sein, die Wettbewerbsbedingungen anzugleichen und sie nicht stärker auseinander zu treiben.
Wenn uns dies nicht gelingt, dann werden wir – insbesondere die kleinen Unternehmen – die Herausforderung bahnbrechender Veränderungen nicht bestehen. Unser Anliegen muss sein, Arbeitsplätze zu schaffen, indem wir die Flexibilität der Unternehmen stärken, und diese als anpassungsfähige und zukunftssichere Einheiten im Markt zu integrieren.
Herr Abgeordneter, ist Ihnen bekannt, dass schon in Friedenszeiten Menschen aus dem früheren Jugoslawien zu uns kamen, Menschen, die bei uns Arbeit fanden und die mithalfen, unseren Lebensstandard – auch Ihren – zu erhöhen?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was Herr Rapp hier abgelassen hat, ist schon jenseits von gut und böse.
Im ersten einleitenden Satz hieß es: „Es sind neue Wahrheiten an den Tag gekommen.“ Das ist eine Vorverurteilung, die eines Rechtsstaats unwürdig ist.
Die ganze Materie liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft, und die Staatsanwaltschaft wird aufgrund rechtsstaatlicher Mittel und rechtsstaatlicher Möglichkeiten die Ermittlungen durchführen. Wir leben in einem Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat werden Gerichte objektiv und unter fairer Beachtung der Umstände in jedem Einzelfall ihr Urteil sprechen.
Wogegen wir etwas haben, sind selbst ernannte Ermittler wie Sie und selbst ernannte kleine Hilfsstaatsanwälte, die versuchen, Unruhe in die Bürgerschaft zu tragen, ohne dass echtes Fehlverhalten festgestellt ist.
Was Sie, Herr Rapp, gemacht haben, hemmungslos zu verdächtigen und zu beschuldigen, ohne dass zunächst eine Schuld bewiesen ist, sollte in einer Parlamentsdebatte keinen Platz haben.
Jawohl, Sie verweisen hier auf eine Anfrage. Diese Anfrage wurde von der Landesregierung ganz korrekt beantwortet. Die Spenden, die dort aufgeführt sind, wurden alle im Rahmen des geltenden Rechts gegeben. Wir können uns über Nuancen streiten. Sie haben ganz vergessen, hinzuzufügen, dass die Landesregierung gehandelt hat. Die Landesregierung hat in der Zwischenzeit einen Erlass herausgegeben, wonach öffentliche Unternehmen nicht mehr an politische Parteien spenden dürfen.
Zu dem, was Sie mit „Wohlwollen... erhalten“ erwähnt haben: Wir leben wirklich nicht in einer Bananenrepublik. Man sollte unbewiesene Einzelfälle und Aussagen von im Augenblick Beschuldigten nicht verallgemeinern, nicht so werten, als wäre die ganze Republik bei uns verseucht, als würden alle Unternehmen in öffentlichem Besitz womöglich nach dem Prinzip des käuflichen Wohlwollens funktio
nieren. Dies wäre eine Beleidigung und Verunglimpfung der redlichen und tüchtigen Geschäftsführer dieser Betriebe.
Liebe Leute, man sollte wirklich die Kirche im Dorf lassen.
Wir haben keinen Heiligenschein, aber ein reines Gewissen. In der zweiten Runde sagen wir noch etwas dazu.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es gibt gar keinen Zweifel daran, dass der Landtag in der Vergangenheit bewiesen hat, in der Lage zu sein, dass all diese Dinge auch aufgearbeitet werden. Herr Oelmayer, diese DIN-A-4-Liste mit Vorgängen aus der Vergangenheit, die Sie hier vorlasen und die bis zu Methusalem reicht – all das wurde in parlamentarischen Untersuchungen, in Ausschüssen, Anfragen und Antworten der Regierung aufgearbeitet und in den zuständigen Gremien beraten.
Wir haben also überhaupt keine Reste. Allerdings tragen die Ergebnisse nicht immer den Erfolg, den Sie sich erhofft haben.
Noch etwas: Sie gaben ja zu, dass es um die Landtagswahl geht. Aber derjenige, der aus solchen Anlässen, die natürlich auch für uns der Aufklärung bedürfen – ich will überhaupt nicht zurückstehen, was Aufklärung anbelangt –, Munition schöpfen will, der liegt meines Erachtens wirklich völlig falsch. Wenn er das tut, dann sollte er wenigstens noch etwas Anstand und Respekt wahren und vor allem die Rechtsstaatlichkeit als oberstes Prinzip anerkennen. Auf jeden Fall: Was bisher in dieser Parlamentsdebatte lief, Herr Rapp, hat mich tief enttäuscht. Es waren nur Anschuldigungen und haltlose Vorwürfe.
Dieses Umgehen miteinander schädigt auch das Ansehen des Parlaments nach außen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Zunächst darf ich mich hier bei der Landesregierung sehr herzlich für die Beantwortung unserer Großen Anfrage bedanken. So können wir heute im Rahmen dieser Debatte feststellen, dass sich der Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg in den letzten Jahren beruhigt hat. Angebot und Nachfrage näherten sich deutlich an.
Allerdings verteilt sich der Bedarf unterschiedlich auf das Land. Insbesondere in den Stadtkreisen und Landkreisen mit Universitäten und Hochschulen haben wir noch spürbare Defizite, während in immerhin 27 von 44 Stadt- und Landkreisen bereits von einer völligen Versorgung, teilweise sogar von einer Überversorgung gesprochen werden kann. Dies ist, meine ich, das Ergebnis einer wohl abgewogenen, differenzierten und verlässlichen Wohnungsbaupolitik der Landesregierung Baden-Württembergs in den letzten 20 Jahren.
Es ist natürlich auch zu beachten, dass dies nicht das Land allein erbrachte, sondern dass wir viele Investoren brauchten, um dieses Ergebnis zu erzielen; denn lediglich etwa 20 % der fertig gestellten Wohnungen wurden über Förderdarlehen des Landes finanziert; immerhin rund 80 % der Wohnungen wurden frei finanziert und stehen am Markt ohne Bindung zur Verfügung.
Der Mobilitätsanspruch unserer arbeitsteiligen Wirtschaft, Zuwanderung und höhere Ansprüche werden nach seriösen Schätzungen im kommenden Jahrzehnt einen jährlichen Bedarf von zusätzlich 40 000 Wohnungen wecken.
Da gibt es ja recht unterschiedliche Auffassungen. Das Statistische Landesamt spricht von 30 000 Wohneinheiten. Andere Schätzungen gehen bis zu 60 000 Wohneinheiten. Wenn Sie das Mittel all dieser Schätzungen nehmen,
kommen wir auf die 40 000. Von mir aus kann man sich auch auf 50 000 einigen. Auf jeden Fall brauchen wir mindestens 7 000 Wohnungen, die öffentlich zu fördern sind.
Aufgrund der Mittelkürzungen der Bundesregierung sind im Jahr 2001 nur noch Fördermittel für 2 400 Wohnungen, darunter 300 Mietwohnungen, verfügbar. Der Bund kürzt im Jahr 2001 die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau von 1,1 Milliarden DM auf 450 Millionen DM – das ist immerhin eine Kürzung um etwa 60 % –, und auf den sozialen Wohnungsbau in unserem Land entfallen danach gerade noch etwas mehr als 43 Millionen DM.
Hierbei kann man nur von einer völligen Fehleinschätzung der Entwicklung und der derzeitigen Situation sprechen. Auch hier scheint sich das Wort eines großen Politikers zu
bewahrheiten: Diese Regierung geht den Weg von einem Irrtum in den nächsten.
Um überhaupt noch etwas zu bewerkstelligen, wurde der Landesanteil um rund 25 Millionen DM erhöht.
Ich werde Ihnen noch liefern, wer das war.
Wir haben bei den Komplementärmitteln für die Kofinanzierung mehr Mittel erbracht, als seitens des Bundes zur Verfügung gestellt werden.
In Anbetracht dieser Situation fordern wir die Bundesregierung auf, in den nächsten Jahren die Mittel für den Wohnungsbau drastisch zu erhöhen. Es läge auch im Interesse einer effizienten Auslastung der Kapazitäten unserer Bauindustrie, wenn über lange Fristen mehr Kontinuität erreicht würde. Dazu gehören aber neben der aktiven Förderung auch Rahmenbedingungen, die Anleger motivieren und nicht abschrecken. Die Anleger brauchen Verlässlichkeit und Vertrauen. Aber genau dies geht jetzt durch das Mietreformgesetz und durch das von der rot-grünen Regierung geänderte Steuerrecht verloren. Die potenziellen Investoren im Wohnungsbau werden andere Anlagemöglichkeiten suchen.
Wer eine Asymmetrie im Mietrecht anstrebt, wird nicht die notwendige Balance von Rechten und Pflichten zwischen Mietern und Vermietern erreichen, sondern Vertrauen zerstören und neue Streitfälle züchten.
Ähnlich ist es mit der Kappungsgrenze von 20 %. Auch damit wird nur Unruhe verursacht, aber nichts erreicht. Gleiches gilt für die Absenkung des umlagefähigen Anteils an den Modernisierungskosten von 11 auf 9 % und die Abschaffung der Möglichkeit, die Miete wegen gestiegener Kapitalkosten zu erhöhen.
Die Absicht, im neuen Mietrecht ein Eintritts- und Fortsetzungsrecht auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalte zu schaffen, öffnet dem Missbrauch Tür und Tor und sperrt den Eigentümer von jeder Mitsprache aus.
Wir haben ein anderes Verständnis von Sozialbindung des Eigentums. Aber darüber wird wohl auch noch zu sprechen sein.
Die Novelle zur Einführung eines qualifizierten Mietspiegels ist eine ähnliche Episode. Nicht die Verkomplizierung des Rechts, sondern die Angleichung von Angebot und Nachfrage muss das Ziel einer vernünftigen Wohnungs
baupolitik sein. Instrumente aus der sozialistischen Mottenkiste helfen uns hier in keiner Weise weiter.
Wir brauchen ein modernes Mietrecht, das eine soziale Balance zwischen Mieter und Vermieter gewährleistet und durch liberale Grundsätze geprägt ist. Das Mietrecht muss Investoren ermutigen und darf sie nicht abschrecken. Wer meint, der Staat könne eine ausreichende Wohnungsversorgung zu bezahlbaren Mieten alleine leisten, wird sich täuschen.
Das Steuerentlastungsgesetz hat eine ähnlich katastrophale Wirkung. Die Beschränkung der Verlustverrechnung, die Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeit von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
sowie Immobilienfonds, die Abschaffung der Pauschalierungsmöglichkeiten von Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Veräußerung von Immobilien, die Abschaffung der Möglichkeit der Verteilung der Aufwendungen für eine größere Renovierung auf verschiedene Jahre, die Halbierung des Sparerfreibetrags – all dies wirkt auf den Wohnungsbau wie die Lauge auf die Haut: Es bleibt kein Haar übrig.
Die Alternative: Hätten Sie es belassen, wie es war! Das war eine vernünftige Regelung.
Die Aufhebung des Vorkostenabzugs bei einer nach dem Eigenheimzulagegesetz begünstigten Wohnung und die Absenkung der Einkommensgrenzen für die Eigenheimzulage sind jedoch eine Keule gegen die Bereitschaft unserer Bürgerinnen und Bürger, sich Eigentum anzusparen.
Auch dies ist ein reparaturbedürftiger Irrtum.
Die CDU wird dagegen in ihren Landesbauprogrammen unbeirrt ihren Weg der Eigentumsbildung fortsetzen.
Die Eigentümerquote im Land zu verstärken ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Wir fordern, die Vermögensbildung über eigengenutzte Wohnungen mit der tradierten Altersvorsorge steuerlich und rentenrechtlich gleichzustellen.
Die CDU wird die Fördermöglichkeit von jungen Familien mit Kindern, auch mit einem Kind, sowie die Förderung des Erwerbs von gebrauchten Wohnungen für Familien mit Kindern weiterentwickeln.
Die Privatisierung von Wohnungsbeständen und der Kauf von gebrauchten Wohnungen sind in einen dynamischen Prozess der Eigentumsbildung für breite Schichten der Bevölkerung einzubinden.
Im Fokus unserer Bemühungen wird die kinderreiche und einkommensschwache Familie bleiben. In diesem Zusammenhang vermerken wir natürlich auch positiv, dass durch die Wohngeldnovelle eine Anpassung erfolgt, die auch den sozialen Mietwohnungsbau erreichen wird. Auf diesem Felde müssen wir die Bundesregierung zwingen, noch mehr zu tun.
Der soziale Mietwohnungsbau kann nicht allein über die Länder sichergestellt werden.
Millionen Menschen sind als Mieter auf gute, bezahlbare Wohnungen angewiesen. Für Millionen Vermieter gehören Erträge aus Wohnungsvermietung zur Sicherung ihres Lebensstandards. Es ist unbestritten, dass Städtebau und Wohnumfeld die Lebensqualität bestimmen und die Wohnung als Lebensmittelpunkt ein unverzichtbares Element der Daseinsvorsorge darstellt. Aus diesem Grunde wird auch die Wohnungsbaupolitik, die Förderpolitik im Zentrum unserer politischen Entscheidungen in den nächsten Jahren stehen.
Herr Dr. Witzel, ist Ihnen bekannt, dass im Jahr 2000 kein einziger Antrag auf Bezuschussung und Förderung einer Mietwohnung abgelehnt werden musste? Alle wurden befriedigt.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hatte im Jahr 1992 eine unabhängige Kommission eingesetzt, die im Jahr 1993 ihr Ergebnis zur Beratung vorlegte. Diese unabhängige Kommission kam damals zu dem Ergebnis, dass die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten nicht erreicht ist. Diese Kommission empfahl, die damaligen Diäten von 6 200 DM auf mehr als 9 000 DM, also um mehr als 50 % zu erhöhen.
Dem hat der Landtag nicht entsprochen. Aus diesem Grunde darf auch nicht von einem Selbstbedienungsladen gesprochen werden. Stattdessen hat der Landtag die Diäten in der Zwischenzeit in angemessener Weise im Rahmen der allgemeinen Tarifentwicklung angepasst. Wir sind noch heute, nach all diesen Anpassungen, im Ländervergleich das Land, das pro Einwohner am wenigsten für seine Abgeordneten aufzubringen hat, nämlich 7,51 DM jährlich.
Was der Bericht des Präsidenten über die Angemessenheit der Entschädigungen beinhaltet, bedeutet, dass wir auch mit der jetzigen Erhöhung um 2,3 % in diesem Jahr im Rahmen der Tarifentwicklung liegen, sowohl der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst als auch im Bereich der privaten Wirtschaft. Nachdem auch andere Tarifpartner Abschlüsse über zwei Jahre im Blick haben, gilt das auch für die in gleicher Größenordnung ausgefallene Erhöhung für das nächste Jahr. Auch damit liegen wir in einem Bereich, mit dem wir vor die Bürgerschaft hintreten können. Die Arbeit, die jeder einzelne Abgeordnete vollbringt, ist einer Entschädigung wert. Ich glaube, es muss auch dem Selbstverständnis des Parlaments entsprechen, dass wir angemessen entschädigt werden.
Es wird in der Öffentlichkeit auch noch ab und zu die Erhöhung der Fahrtkostenzuschüsse etwas kritisch gesehen,
weil hier die Erhöhung 5 % beträgt. Aber, werte Kolleginnen und werte Kollegen, jetzt schauen Sie doch bitte einmal in Ihren Terminplan. Wenn wir Wahlkreise mit großen Flächen nehmen, dann sind allein für die mandatsbedingten Fahrtkosten im Wahlkreis 30 000 oder sogar 40 000 Kilometer im Jahr erforderlich. Wenn wir hier zum objektiven Vergleich die steuerliche Anerkennung der Pkw-Kosten, die für andere Berufsgruppen gilt, von 52 Pfennig je Kilometer zugrunde legen, dann erreichen wir mit dieser Entschädigung bei weitem nicht das, was der einzelne Abgeordnete an Aufwand hat. Selbst Abgeordnete, deren Wahlkreis nahe am Parlamentsort liegt, haben den entsprechenden Aufwand.
Ich bin der Auffassung, und mit mir ist auch die CDUFraktion insgesamt dieser Auffassung, dass die Empfehlung zu einer verantwortbaren und angemessenen Erhöhung der Diäten führt. Der Bericht des Präsidenten über die Angemessenheit ist getragen von Verantwortung, aber auch von Sensibilität und von Kompetenz. Ich bitte das Parlament, das hohe Haus, dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD, FDP/DVP und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen.
Frau Kollegin Schlager, Sie sprachen eben von bestimmten Belastungen, die nur sektoral – –
Geben Sie mir Recht, dass diese Belastungen insbesondere den Mittelstand treffen? Und geben Sie mir auch Recht, dass es selten einen Handwerksbetrieb, einen mittelständischen Betrieb gibt, der in der Steuerprogression über 40 % liegt, dass Handwerks- und mittelständische Betriebe also von dieser, wie Sie sagen, mittelstandsfreundlichen Absenkung der Spitzensteuer überhaupt nichts haben, weil sie den Spitzensteuersatz bisher noch nicht erreichen,
auf der anderen Seite aber der Mittelstand durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und die Verschlechterung der Abschreibungsmöglichkeiten all dies, was jetzt an Reformen aufkommt, zu bezahlen hat, und zwar vorab?
Herr Dr. Salomon, kann es sein, dass Sie Ihr Redemanuskript von morgen in der Tasche hatten? Wir haben eben über „Begrenzung der Jugendgewalt an den Schulen“ diskutiert.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, diese Debatte eignet sich nicht zu einem politischen Schlagabtausch, aber sie ist dazu geeignet, die Sensibilität in der Öffentlichkeit für diese besondere Problematik anzuregen.
Die mittelständische Wirtschaft hat nicht nur Anspruch auf eine ordentliche Kreditversorgung, sondern es ist auch eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit, dass die kleinen Betriebe mit ihren Kreditansprüchen nicht im Stich gelassen werden.
Verehrter Herr Kollege Puchta, um mit Ihrem Einwurf zu beginnen: Es entspricht nicht der Tatsache, dass in Basel das interne und externe Rating bereits als gleichrangig akzeptiert sei. Dem ist nicht so. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht diskutiert diese Forderung noch unterschiedlich bezüglich der Kredithöhe und der Risikohöhe, aber auch vom Grundsatz her. Aber wenn das externe Rating als Beurteilungserfordernis eingeführt würde, dann hätte dies insgesamt schwerwiegende Folgen.
Es ist nicht so eindeutig, dass der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht dies so ohne weiteres anerkennt. Hier bedarf es noch gewaltiger Überzeugungsarbeit und auch nachhaltiger Diskussionen.
Ich habe ein Gespräch bei der Bundesregierung erlebt, und selbst die Bundesregierung, Herr Ministerialdirektor Homann, hat zum Ausdruck gebracht, dass er die Kreditversorgung für 3,3 Millionen Kleinbetriebe infrage gestellt sieht, wenn diese Vorstellungen unverändert umgesetzt würden. Daran sieht man schon die gewaltige Bedeutung dessen.
Ein weiterer Punkt wird in Basel noch nicht akzeptiert. Kollege Haasis hat ja darauf hingewiesen. Es ist die Portfoliolösung, nach der die kleineren Banken alle gewerblichen Kredite, die unter einer bestimmten Kreditgrenze liegen, mit einer durchschnittlichen Risikobewertung zusammenfassen können.
Außerdem ist zu fordern, dass alle bewertbaren Sicherheiten, die vom Kreditnehmer gestellt werden, die Eigenkapitalunterlegung der Banken zu mindern haben.
Es ist nicht hinnehmbar, dass unsere Banken für Realkredite den Eigenkapitalanteil verdoppeln müssen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind weder vertretbar noch sachlich zu begründen.
Wir wissen ja, dass sich der mittelständische Kredit in seiner Gesamtheit recht krisenfest gibt und selten ausfällt. 0,2 % ist die Ausfallquote. Eine solche Portfoliolösung wäre eine echte Hilfe für die kleinen Unternehmen. Das externe Rating ist heute bereits Praxis, ist üblich für Großbetriebe. Ich habe gelesen, dass selbst Flowtex „geratet“ war. Allerdings kam dann diese – –
Best Rating. Sie sehen, dies ist alles bereits Praxis.
Die Wirtschaft fordert eine Schwellengrenze, unterhalb der ein Rating nicht verlangt werden kann. Was hier im Ansatz auch von der Bundesregierung als Freistellung vorgebracht wird, nämlich bei Krediten bis 200 000 DM, ist meines Er
achtens völlig ausreichend. Der Kreditbedarf der Kleinbetriebe ist im Schnitt deutlich höher. Hier muss 1 Million DM die Grenze sein.
Dies muss auch als eine politische Forderung aus diesem Haus dargestellt werden.
Nun, meine Damen und Herren, wir haben ja noch eine ganz andere Problematik. Die Strukturen in der Bankenwelt verändern sich.
Ob gerade die SPD-Regierung zu einer verbesserten Börsenkultur beigetragen hat, das will ich doch etwas infrage stellen.
Aber in der Tat hat sich die Börsenkultur bei uns deutlich verändert. Der Trend geht weg vom guten, traditionsreichen Sparbuch hin zu anderen Anlageformen. Dies kommt bei den Banken, die sich dem Mittelstand noch verpflichtet fühlen, als Verengung der Liquidität zum Ausdruck, wenn diese Gelder abwandern. Daneben haben wir auch noch die Entwicklung bei den Großbanken, die sich mehr und mehr aus dem Kleingeschäft der Kreditversorgung zurückziehen. Nur noch 2,5 % der Kredite unter 100 000 DM werden von den Großbanken dotiert. Etwas anders sieht es bei Krediten bis 500 000 DM aus. Da haben die Großbanken immerhin noch einen Anteil von rund 35 %. Wenn sie sich aber aus diesem Geschäft zurückziehen, wird die Liquiditätsanforderung an die Sparkassen und Genossenschaftsbanken deutlich höher. Dies führt wiederum zu einer Verteuerung der Kredite.
Vorschriften ziehen weitere Vorschriften nach. Die Rechtsprechung und die qualitativ hohen Anforderungen der Bankenaufsicht werden für eine gewaltige Bürokratie sorgen, die bei den kleineren Banken eine Kostenexplosion hervorrufen wird.
Dies führt unabwendbar zu höheren Kosten, die in die Kreditkosten einfließen müssen, und zwar nicht bei den großen Krediten, um die sich die Banken bemühen, sondern die Kleinen werden wie immer und überall die Zeche zu zahlen haben. Dies kann ja nicht angehen.
Es gibt eine Untersuchung des Deutschen Handwerkstags, die besagt, dass bereits der normale Durchschnittskredit an den Handwerker in der Belastung für das Unternehmen um 2,5 % höher ist als der Durchschnitt der Großkredite. Auch da sieht man, wie sich die Belastung für die Unternehmen auswirkt.
Ich meine, diese Debatte heute war sicherlich nicht umsonst. Es ist keine Debatte, wie wir sie üblicherweise erleben, sondern es ist eine Debatte, in der sicherlich Fachkompetenz gefragt ist. Aber es ist auch eine Debatte mit einer ganz bestimmten Zielsetzung, nämlich mit der Zielsetzung, in der Öffentlichkeit Sensibilität für die Problematik
zu erreichen, und das im Hinblick darauf, dass diejenigen, die Handlungsführer sind, letztlich dies auch durchsetzen, was in den Länderparlamenten gefordert wird. Ich bin heute noch der Landesregierung dankbar, auch der Regierung von Bayern,
dass sie mit ihrer Resolution vom Februar dieses Jahres im Bundesrat einen ersten Schritt gemacht hat und Geister weckte, die sonst sicherlich die Tat in der Zeit verschlafen hätten.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Dr. Hildebrandt sprach in seinem Statement davon, dass die baden-württembergische Wirtschaft durchaus eine leistungsfähige und effiziente Wirtschaft darstelle. Auf der anderen Seite sprach er, was die Politik anbelangt, von „durchwursteln“. Sie müssen sich meines Erachtens schon entscheiden.
Die baden-württembergische Wirtschaftspolitik ist durchaus eine handwerklich hervorragende und qualifizierte Politik,
die im Ergebnis eine leistungsfähige Volkswirtschaft hervorbrachte.
Herr Dr. Witzel, „erneuerbare Energien“, „Politik an die Wand gefahren“: Wir müssen uns einmal von der Vorstellung trennen, dass in einem Land nur das laufe, was vom Staat gefördert werde.
Wenn Sie im Handwerk und in der gesamten Industrie all das sehen, was an innovativen Technologien, die mit erneuerbaren Energien zusammenhängen, auf den Weg gebracht wurde, dann stellen Sie fest, dass wir in BadenWürttemberg einen sehr hohen Standard in Wirtschaft und Wissenschaft haben, der sich durchaus sehen und mit all dem messen lassen kann, was sich in anderen Bundesländern der Republik abspielt.
Noch einen Punkt möchte ich ansprechen; das ist der Wohnungsbau. Im Ausschuss und auch hier wird durch verschiedene Redner dargestellt, das Land Baden-Württemberg wolle sich jetzt vom sozialen Wohnungsbau völlig verabschieden.
Darüber kann man diskutieren, verehrter Kollege Kiel, denn der Markt hat sich positiv im Interesse der Mieter entwickelt. Der Markt hat vieles von dem ausgeglichen, was früher noch Mangelerscheinung war. Er hat aber ausgeglichen, weil sich Angebot und Nachfrage weitgehend angeglichen haben. Aber auch hier ist es so, dass nicht alles, was vom Staat gefördert wird, das allein selig Machende ist. Wir haben in der Vergangenheit nur etwa 20 % aller fertig gestellten Wohnungen gefördert. Also werden 80 % mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt, als der Staat durch finanzielle Förderung wirklich beeinflusst.
Genau für diesen Personenkreis haben wir ein Programm, Herr Dr. Witzel, durch bundesgesetzliche Grundlage, nämlich das Wohngeld, geschaffen, die so genannte Subjekt
förderung – an sich ein fürchterliches Wort, aber es trifft den Kern der Sache. Hier kann eine Familie entsprechend ihrem Bedarf, ihrer Größe, der Zahl der Familienangehörigen, am freien Markt eine Wohnung unter Berücksichtigung des Familieneinkommens mieten, und dies zu tragbaren Bedingungen. Das bringt sehr viel mehr Lebendigkeit in den Wohnungsmarkt. Ich meine, das ist auch der richtige Weg. Für das Wohngeld, Herr Dr. Witzel, sind im Haushalt pro Jahr etwa 140 Millionen DM mehr eingesetzt. Diese direkte Förderung des einzelnen Wohnungsuchenden bringt sehr viel mehr Möglichkeiten und eine sehr viel höhere Flexibilität.
Was ich noch ansprechen will – ich mache jetzt eine Tour d’Horizon – ist das Kapitel „Risikokapital“, weil mir die erkennbare Entwicklung etwas Sorge macht. Es ist die Tatsache, dass wir über die EU eine Richtlinie bekommen, die die Kreditfähigkeit der einzelnen Unternehmen einem neuen Rating unterzieht. Das ist der so genannte Baseler Akkord. Wir kennen die Eigenkapitalausstattung unserer Unternehmen, insbesondere die Ausstattung der kleinen Familienbetriebe, der Personengesellschaften, die ja im europäischen Vergleich doch etwas nachhinkt. An was das liegt, kann man separat untersuchen. Aber nach dieser neuen Rating-Methode fallen viele kleine Handwerksbetriebe, viele Familienbetriebe aus der Kreditwürdigkeit bei den örtlichen Banken heraus.
Das ist ein gewaltiges Problem, das die Strukturen innerhalb unseres Landes, in dem der Mittelstand wesentlich zur wirtschaftlichen Blüte beiträgt, durcheinander bringen kann. Deshalb möchte ich die Landesregierung bitten, sich in dieser Frage sehr konzentriert mit der EU auseinander zu setzen, damit wir in der Zukunft nicht nur noch von Risikokapital sprechen müssen.
Wie ist heute die Kreditvergabe? Wenn einmal ein Bankangestellter etwas zu großzügig die Richtlinien auslegt und nach eigener Überzeugung entscheidet und dann etwas schief geht, dann kommt sofort der Staatsanwalt, und der Angestellte hat mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen. Deswegen findet man kaum mehr einen Bankbeamten, der auch noch etwas Risiko auf sich nimmt. Das ist meines Erachtens völlig katastrophal.
Meine Redezeit geht zu Ende. Aber ich möchte vielleicht ganz am Schluss doch auch noch etwas zur Steuerreform sagen. Das Steuerentlastungsgesetz – Herr Präsident, ich hoffe, dass Sie mir noch einen kleinen Spielraum geben – brachte tatsächlich für den gewerblichen Mittelstand 4,5 Milliarden DM Mehrbelastung. Diese Mehrbelastung wird hauptsächlich von den kleinen Betrieben aufgebracht. Da 80 % unserer Betriebe in Baden-Württemberg weniger als 20 Mitarbeiter haben und in der Rechtsform von Einzelinhabern oder Personengesellschaften geführt werden, können sie eben nicht für den günstigeren Steuersatz optieren, weil sie Gefahr laufen, zum Zeitpunkt der Auflösung in eine Steuerfalle zu laufen.
Wenn es nicht auf meine Redezeit angerechnet wird, Herr Präsident.
Das ist allenfalls Zukunftsmusik, wenn sich all dies bewahrheiten würde, was der Finanzminister plant. Aber sehen Sie, allein die Einschränkung der AfA, dieser degressiven AfA von 30 % auf 20 %, ist eine enorme Belastung für die Betriebe, die Abschreibungsminderung von vier auf drei Jahren für Betriebsgebäude.
Frau Fauser führte vorhin die unterschiedliche Behandlung bei Betriebsveräußerungen an. Alles eine Katastrophe! Der Schuldzinsenabzug wird entgegen der bisherigen Rechtsprechung angelegt. Ich habe 32 Punkte, die zu echten Nachteilen des gewerblichen Mittelstands und zu komplizierten Steuersachverhalten führen werden.
Ich stelle mir unter einer Steuerreform vor: Vereinfachung statt Verkomplizierung, Systematisierung statt Chaotisierung, Steuerentlastung statt Umbuchung und Belastung – und vielleicht zur Vorbereitung mehr Sachverstand und weniger Ideologie.