Friedlinde Gurr-Hirsch

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren! Die derzeitige Strategie der Bundesregierung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle gibt uns Anlass zu berechtigter Sorge. In der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 und in der Vereinbarung zum Ausstieg aus der Kernenergie, dem so genannten Atomkonsens, hat die Bundesregierung Eckpunkte für eine neue Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle festgelegt. Sie hat, wie gerade erläutert, den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte, kurz AK End genannt, eingerichtet und ihn beauftragt, ein Verfahren zur Auswahl eines Standorts für ein Endlager für alle radioaktiven Abfälle zu erarbeiten.
Die CDU-Fraktion bezweifelt, dass auf der Grundlage des vom AK End ausgearbeiteten Verfahrens überhaupt ein Endlagerstandort in der Bundesrepublik gefunden werden kann. Der AK End geht von einer so genannten weißen Deutschlandkarte aus und will einen gesellschaftlich akzeptierten Standort finden. Frau Kollegin Schmidt-Kühner hat gerade versucht, das zu erläutern. Aber die Beteiligung der Öffentlichkeit an einem Standortentscheid ist keine Garantie für die Akzeptanz eines unter geowissenschaftlichen Gesichtspunkten geeigneten Standorts. Bereits heute gibt es eindeutige Hinweise für das Scheitern des Verfahrens.
Sehr geehrte Damen und Herren, was für eine Politik ist das, die zwar das Ende der Kernenergie und einen Atomkonsens definiert, aber für die Frage der Endlagerung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Verschleppung ansagt?
Ich komme darauf. – Was für eine Politik ist das, die die Risiken der Kernenergie und die diesbezüglichen Ängste in einem Ausstiegsszenario niederlegt, gleichzeitig aber die so genannte Zwischenlagerung an einem Kernkraftwerksstandort vorschreibt? Fortan produziert ein Kernkraftwerk also nicht nur Strom aus Kernenergie, sondern muss auf seinem Gelände auch noch hochradioaktive Abfälle,
die auf dem Gelände in Gorleben oder im Schacht Konrad eine Ruhestätte finden könnten, für mindestens weitere 40 Jahre beherbergen.
Was die Bundesregierung der Bevölkerung über den niedersächsischen Salzstöcken nicht zumuten will, wird der Bevölkerung am Kernkraftwerksstandort kaltschnäuzig aufgezwungen. So widersinnig ist die rot-grüne Atompolitik. Angeblich sind die abgebrannten Brennelemente zu gefährlich, um in 840 Meter Tiefe, unter idealen Voraussetzungen, gelagert werden zu können. Doch in Neckarwestheim darf der hochradioaktive Abfall für Jahrzehnte in einem Tunnelbauwerk, für das Kosten in Höhe von 35 Millionen € anfallen, abgestellt werden.
Dabei hat die derzeitige Bundesregierung die seit 1979 durchgeführte Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Endlagerfähigkeit ohne stichhaltige Gründe gestoppt.
Ebenso wenig nachvollziehbar ist die Verfolgung des so genannten Ein-Endlager-Konzepts, nach dem alle radioaktiven Abfälle in ein einziges Lager verbracht werden sollen. Die Bundesregierung verfolgt dieses Ziel, obwohl es in Deutschland mit der Schachtanlage Konrad bereits ein genehmigtes und geprüftes Endlager für mittel- und schwachradioaktive Abfälle gibt.
Wir halten den Ausstieg nicht für gut; aber wenn er vollzogen wird, dann mit Endlager. Ich lobe mir die Schweden, die mit der Regelung des Ausstiegs auch gleich das Endlager festgelegt haben.
Die Entscheidung, den Schacht Konrad nicht zu beschicken, trifft Baden-Württemberg besonders, da im Land über 60 % aller mittel- und schwachradioaktiven Abfälle Deutschlands zwischengelagert werden. Steht der dafür vorgesehene Schacht Konrad nicht zur Verfügung, dann bleiben diese Abfälle noch Jahrzehnte in Karlsruhe gelagert. Das ist ein völlig unhaltbarer Zustand.
In die bisherige Erkundung der beiden Endlagerstandorte Gorleben und Schacht Konrad sind insgesamt 2,1 Millionen € geflossen. Die zusätzlichen Kosten für die Erkundung von neuen Endlagerstandorten werden sich auf 2 bis 3,5 Millionen € belaufen. Auch der Bundesrechnungshof sieht die Ein-Endlager-Politik äußerst kritisch, nämlich – ich zitiere – als „nicht zielgerichtet, unwirtschaftlich und wenig transparent“.
Bitte.
Wir müssen derzeit die Zwischenlagerung akzeptieren, wenn wir Kernenergie haben wollen. Diesem Fakt kann man sich nicht entziehen. Trotzdem halten wir das Konzept für die Einrichtung von
Zwischenlagern für nicht gut. Weshalb, werde ich noch ausführen.
Wenn nun der Standort Gorleben aus politischen Gründen nicht kommen soll, zahlt dies auch der Steuerzahler; das muss im Hinblick auf die Äußerung des Bundesrechnungshofs gesagt werden. Während also die Bundesregierung den Ausstieg übt und noch keine zielgerichtete effektive Endlagerungsplanung hat, ist für die Schweiz ein neues Atomkraftwerk am Hochrhein – wie man dieser Tage lesen konnte – kein Tabuthema mehr.
Gut, dass wir dann in Süddeutschland unsere Atomkraftwerke stillgelegt haben, wenn das Schweizer Kraftwerk kommt. Gut, dass dann die Schweizer vermutlich in Benken ihr Endlager haben – Kollegin Schmidt-Kühner hat das angesprochen –, und gut, dass wir dann unseren Strom aus Tschechien, Frankreich und der Schweiz als Atomstrom zu Preisen beziehen, die uns dann der Nachfragemarkt diktiert.
Im Hinblick auf ein potenzielles Schweizer Endlager an der deutschen Grenze erwarten wir, dass die Bundesregierung die von der Schweiz zugesagten Beteiligungsrechte auch wahrnimmt – Herr Kollege Knapp, das haben wir auch im Ausschuss gefordert –, und wir erwarten, dass das Verfahren mit ebenso kritischem Sachverstand begleitet wird.
Die CDU ist kein blinder Befürworter der Kernenergie.
Erst recht sind wir kein Vasall der Energiewirtschaft. Über die, wie wir jüngst erfahren haben, mangelnden Sicherheitskulturen – wir hatten im Untersuchungsausschuss Atomaufsicht Gelegenheit, das auszuloten – und über das praktizierte Meldeverfahren des Unternehmens EnBW – beides verärgert uns – schafft man bei einem solch sensiblen Thema kein Vertrauen.
Wie aber das Thema „Sicherheit von Kernkraftwerken“ von Bundesumweltminister Trittin behandelt wird, Herr Kollege Dr. Witzel, das verstehe, wer will. Die Sorgen der CDU um die Zukunft der Endlagerung radioaktiver Abfälle sind wohl berechtigt. Die sicherste Beseitigung radioaktiver Abfälle, zum langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt, und der sicherste Schutz vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung ist die schnellstmögliche Einlagerung in tiefen geologischen Formationen.
Wir waren doch schon ziemlich weit. Sie haben das Moratorium verhängt.
Die Wissenschaftler sind leider in die Schweiz gegangen; die werden wir so schnell nicht mehr rekrutieren können. Das von den Grünen okkupierte Bundesamt für Strahlenschutz würde lieber heute als morgen fünf Reaktoren dichtmachen.
Aber der Kern des Risikos, die Brennelemente selbst, werden in einem kaum besser geschützten Zwischenlager ihr Dasein fristen. Das ist nicht logisch, das ist ideologisch.
Der Niedersachse Trittin verhindert, meine ich, das mit Milliarden an Steuergeldern erkundete Endlager Gorleben und bürdet damit den Standortgemeinden – auch Neckarwestheim – das Zwischenlager auf. Damit ist Baden-Württemberg doppelt belastet. Zwischenlager – das ist unsere Forderung – dürfen keine Endlager werden. Was Trittin betreibt, ist eine verantwortungslose Endlagerpolitik. Wir brauchen gegenwärtig die Kernkraft; ich habe es gesagt. Wir brauchen sie sogar zu den Bedingungen, die uns von Ihnen aufgezwungen werden. Wir wollen aber, wie gesagt, dass die Zwischenlager keine Endlager werden.
Das ist nicht populistisch, sondern das war eine ganz bewusste Handlung. Das war genau das, was ich vorhin auf die Zwischenfrage geantwortet habe. Sie geben keine Antwort darauf, wenn Sie sagen: „Wir wollen keine Atomenergie mehr; wir schalten den Knopf aus.“ Was passiert denn dann mit Ihrer alternativen Windenergie? Sie können den Bedarf an diesem Standort nicht decken.
Wir müssen momentan, ob wir wollen oder nicht, Ihre Vorgabe akzeptieren. Diese Vorgabe heißt: Erst nach Einrichtung eines Zwischenlagers ist der Weiterbetrieb gesichert. Ich trage Verantwortung für den Standort und für den Weiterbetrieb.
Deswegen war ich dort und habe Mut gezeigt, während alle anderen, die für ihre Partei beim Thema Zwischenlager mit im Boot waren, fern geblieben sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! „Was soll das Ganze?“, fragte ich mich, als ich die Vorlage und die Tagesordnung gelesen habe.
Das Urteil ist über ein Jahr alt, wie Sie selbst festgestellt haben, Frau Kipfer.
Auch Ihr Antrag ist ein alter Antrag, der allenfalls dazu geeignet ist, die Untätigkeit der rot-grünen Regierung auf dem Gebiet der Verbraucherinformation zu dokumentieren.
Es ist eine Bringschuld der rot-grünen Bundesregierung, dass sie einen neuen Gesetzentwurf vorlegt, nachdem ihr alter ein unüberlegter Schnellschuss war. 10 Paragraphen und 77 Änderungsanträge dokumentieren die Qualität dieses Gesetzentwurfs.
Man kann doch nicht glauben, dass ein schlechtes Gesetz durch lange Lagerung besser wird. Das ist bei einem Gesetz ebenso wenig der Fall, wie sich ein Semsakrebsler durch lange Lagerung zu einem Selektionswein entwickelt.
Es wird auch dann nicht besser, wenn die Grundlage für die verfassungsgemäße Zulässigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes der Glykolskandal war.
Niemand stellt hier, denke ich, die elementare Wichtigkeit von Verbraucherschutz und Verbraucherinformation infrage. Wie sollte man auch? Erst vor wenigen Wochen haben wir einen erschreckenden Babynahrungsfall vor Augen geführt bekommen. Dieser hat gezeigt, dass die Verbraucherinformation von einer besonderen Dringlichkeit ist.
Ein Verbraucherinformationsgesetz sollte aber auch vor dem Hintergrund der Praktikabilität und der Arbeits- und Kostenbelastung für die Unternehmen einerseits wie auch für den Staat andererseits betrachtet werden. Darüber hinaus gibt es ein rechtliches Spannungsfeld zwischen dem Eingriff in das Eigentum des Gewerbetreibenden und der Stärkung der Individualrechte des Verbrauchers, die Sie breit ausgeführt haben.
Nun warten wir also auf einen neuen Entwurf. Da Sie zu Ihrem Antrag vor allem auch substanzielle Antworten erwarten, möchte ich in drei Gesichtspunkten auf Ihren Antrag eingehen.
Nach dem Verbraucherinformationsgesetz soll die Information der Öffentlichkeit durch die Behörden erfolgen. Es soll
gewarnt werden. Zur gesundheitlichen Gefahrenabwehr verfügt Baden-Württemberg als einziges Bundesland über eine spezielle Rechtsgrundlage für Warnungen oder Informationen der Öffentlichkeit mit Namens- und Produktnennung im Bereich des Lebensmittelrechts, nämlich mit dem § 13 – „Öffentliche Warnung“ – und dem § 15 – „Information der Öffentlichkeit“ – in dem schon von Ihnen, Frau Kipfer, erwähnten Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, diesem AGLMBG.
Die bisher vorliegende Konzeption des Verbraucherinformationsgesetzes geht im Hinblick auf den Gefahrenbegriff weit über eine gesundheitliche Gefahr hinaus. Vielmehr wird in jedem Rechtsverstoß gegen eine Verbraucher schützende Norm eine Gefahr gesehen. Das können auch bezeichnungsrechtliche Vergehen sein. Dies führt im Hinblick auf die öffentliche Warnung zu erheblichen Problemen.
Wenn die öffentliche Warnung der Behörde an erhebliche Restriktionen gebunden ist, so stellt sich die Frage, warum dann eine Information unter Nennung des Produkts oder einer Dienstleistung mit der gleichen faktischen Wirkung in der Öffentlichkeit unter den genannten und geweiteten Begriffen erlaubt sein soll.
Der zweite Problemkreis ist die Auskunftspflicht der Behörden gegenüber dem Bürger. Diese Auskunftspflicht hat es in sich. Hier wird die Vertraulichkeit des Verwaltungshandelns zugunsten des Auskunftsanspruchs verlassen. Hier findet also eine rechtliche Güterabwägung zugunsten des Verbrauchers statt. Wenn es um die Gesundheit geht, denke ich, gibt es hier kein Fragezeichen – für keinen von uns.
Problematisch ist auch der Anspruch, dass dem Bürger Daten „in einer allgemein verständlichen Form“ zur Verfügung gestellt werden sollen. Neben einem höheren Verwaltungsaufwand, der so genannten Verständlichmachung, tut sich dann bei aufbereiteten Daten auch noch ein Haftungsrisiko für den Staat auf: Erläuterungen können nämlich zweifelsfrei das Verhalten des Verbrauchers erheblich beeinflussen und unter Umständen auch zu Schäden führen, weil die Erläuterung wegen der Vereinfachung unter Umständen missverständlich war. Eine Haftung gegenüber dem betroffenen Unternehmen ist nicht auszuschließen und in dem Entwurf nicht ausreichend erläutert.
Nach Erfahrungen in der Vergangenheit begehren die Verbraucher gerade dann Informationen von den Behörden, wenn aufgrund umfangreicher Untersuchungen – wir haben es bei Nitrofen gesehen – ein Missstand zutage gefördert wird. In der Praxis bedeutet dies, dass eine größere Zahl von Erzeugnissen beanstandet und Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren eingeleitet werden. Gerade über diese für den Verbraucher interessanten Ergebnisse kann der Verbraucher aufgrund § 4 des Entwurfs des Verbraucherinformationsgesetzes nicht informiert werden.
Nun der dritte Bereich: Auskunftspflicht der Unternehmen gegenüber dem Bürger.
Ich will gerade noch wenige Sätze ausführen. – Die Unternehmensauskunft ist im Grundsatz zu begrüßen, da letztlich das Unternehmen die Verantwortung für sein Produkt trägt – das sagt auch das Produkthaftungsgesetz – und über wesentlich vielfältigere Informationen über sein Produkt verfügt als eine Behörde. Behördeninformationen sind in der Regel rudimentär und nicht so umfassend. Die Schaffung des Anspruchs auf Auskunft gegenüber dem Unternehmen darf aber nicht dazu führen, dass ausländische Unternehmen Wettbewerbsvorteile im gemeinsamen Binnenmarkt erlangen oder durch einen gespaltenen Rechtszustand ohne sachlichen Grund privilegiert werden.
Durch isoliertes Verhalten von Deutschland wird in diesem Fall wie auch bei anderen Maßnahmen von Frau Künast, denke ich, kein sachgerechter Zustand erreicht.
Ich beende meine Rede mit dem Versprechen, dass wir uns der Verbraucherinformation mit der gebotenen Verantwortlichkeit stellen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Le
bensmittelsicherheit ist mit der wichtigste Aspekt der Lebensqualität. Der Mensch ist, was er isst.
Insofern ist dieses Thema, obwohl seine heutige Behandlung auf eine Große Anfrage vom letzten Sommer zurückgeht, immer wichtig.
Vielen Dank dem Minister und allen Mitarbeitern des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum für die umfassende und die, wie ich meine, auch qualifizierte Beantwortung der Anfrage.
In der Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD wird darauf hingewiesen, dass eine gut funktionierende Lebensmittelüberwachung in der gesamten Kette der Lebensmittelproduktion wichtig sei. Das kann man nur unterstreichen. Ich bin froh, dass es in Baden-Württemberg eine so gut funktionierende Lebensmittelüberwachung gibt.
Verbraucherschutz, sehr geehrte Damen und Herren, gehört zu den Kernkompetenzen der Länder. Daher gilt es für die Länder, beim Bund mehr Entscheidungskompetenzen
in Bezug auf Bundes- und EU-Regelungen für die Durchführung der Lebensmittelüberwachung, die Schnellwarnung und die Optimierung der Datenübermittlung einzufordern.
Ziel muss es sein, den Vollzug bei den Landesbehörden zu stärken, Herr Walter. Der Verbraucherschutz lebt von der Überwachung vor Ort und nicht vom Berichtswesen mit überzogenem Papierversand an den Bund und an die EU.
Eine zergliederte und schlecht koordinierte Lebensmittelkontrolle, wie es in der Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD behauptet wird, kann ich jedenfalls nicht erkennen. Im Gegenteil: Jüngste Beispiele – etwa die Aufarbeitung der Acrylamid-Problematik durch die staatlichen Untersuchungsämter, durch die CVUAs in BadenWürttemberg – zeigen, dass wir auf einem sehr hohen Niveau der Lebensmittelkontrolle, aber auch der Verbraucherinformation sind.
In diesem Zusammenhang ist auch der WKD zu erwähnen. Das, was aus dem Mund von Frau Kipfer gerade zu hören war, war, denke ich, ein Lob für die Ohren der Beschäftigten des WKD. Der WKD hat Schlagkraft und arbeitet effizient.
Machen Sie sich keine Sorgen um die auch in sich sehr gut funktionierenden Landratsämter. Sie werden noch staunen.
Der WKD ist einmalig. Wir haben als einziges Land eine derartige Lebensmittelpolizei.
Aber der Verantwortlichen im Land.
Sie, meine Damen und Herren Fragesteller, sehen das als Beleg für eine zersplitterte und schlechte Lebensmittelüberwachung an.
Daraus werde schlau, wer will.
Ich halte mich da lieber an die Fakten. Wir haben eine Kontrollarchitektur, die sich sehen lassen kann. Jedes Jahr erfolgen im Bereich der Lebensmittelüberwachung 70 000 Proben. Jedes Jahr machen wir 110 000 Betriebskontrollen. Jedes Jahr wird wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht 700 Betrieben die Tür geschlossen. Ferner führen wir über 10 000 Bußgeld- und Strafverfahren durch.
Das sind sechs Proben pro 1 000 Einwohner. Ich denke, dass das ein dichtes Kontrollnetz offenbart. Damit erreichen wir, meine ich, das Hauptziel der Lebensmittelüberwachung, nämlich den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefahren, in einem sehr hohen Maß.
Absolute Sicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es nicht. Das muss man einfach sagen. Die kann der Staat nicht garantieren. Wir müssen deswegen, wie in anderen Bereichen, in denen wir überwachen, auch, darauf bestehen und einfordern, dass für die Sicherheit eines Lebensmittels und eines Produkts allgemein in erster Linie der Hersteller verantwortlich ist. Das hat ja auch die EU-Gesetzgebung so aufgegriffen. Wir sollten uns davor hüten, den Menschen vorzugaukeln, der Staat könnte durch aufsichtliche Maßnahmen absolute Sicherheit gewährleisten. Wichtig ist deshalb vor allem, Transparenz bei der Erzeugung herzustellen und eine umfassende Information für den Verbraucher bereitzuhalten.
An dieser Stelle noch einmal ein großes Lob an den Minister für die Weiterentwicklung des HQZ.
Es ist einfach schön, zu sehen, mit wie wenigen Mitteln man jemanden glücklich machen kann, Herr Stächele.
Also noch einmal großes Lob für das HQZ. Das Besondere daran ist die dreistufige Qualitätskontrolle. Ich bin zuversichtlich, dass wir, Herr Minister, bei der EU dafür auch den Segen bekommen werden,
nachdem wir erst vor kurzem das Qualitätsprogramm zum regionalen Biozeichen Baden-Württemberg erfolgreich notifizieren konnten. Wir haben ja heute in anderem Zusammenhang bei der Debatte über die Schaffung eines Lehrstuhls für ökologischen Landbau auch gehört, dass man auch wissenschaftlich an einem Food Chain Management arbeitet.
Danke, Frau Präsidentin.
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg nach langwierigen Verhandlungen erreicht, dass Bioprodukte mit regionalem Zusatzhinweis „Aus Baden-Württemberg“ erkennbar gemacht werden können. Wir haben hier eine Vorreiterrolle in der EU übernommen.
Haben Sie vorhin zum Thema geredet, als Sie die Verwaltungsreform in Einzelheiten aufgedröselt haben?
Ich denke, dass der Gesamtzusammenhang dargestellt werden muss, und Verbraucherschutz bedeutet eben auch, dass man den Weg eines Produkts rückverfolgen können muss. Und das ist eine besondere Sache Baden-Württembergs, die ich mir hier darzustellen herausnehme.
Ich möchte gerade im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit noch erwähnen, dass dies im Übrigen von den Lebensmittelketten immer wieder eingefordert wird. Nur dann, wenn man das nachweisen kann, werden die Produkte auch gelistet. Damit ist eine gewisse Entlastung der staatlichen Lebensmittelkontrolle gegeben, denn die Betriebe verdichten durch ihre eigenen Kontrollen die staatliche Kontrolle. Ich halte nichts davon, nur einen Segen darin zu sehen, die Kontrolle zu kontrollieren. Wir werden es auch damit nicht schaffen, absolute Sicherheit zu haben.
Ich werde zum Ende kommen.
Verbraucherschutz muss – das müssen wir auch noch sehen – innerhalb der EU harmonisiert werden. Mehr noch – Sie haben es ja angesprochen, Frau Kipfer –: Es ist, weil wir einen globalisierten Markt mit unübersichtlichem Angebot haben, notwendig, auch innerhalb des Weltmarkts zu harmonisieren. Die WTO ist hier gefordert. Wenn Sie die jüngsten Ereignisse im Hinblick auf Vergehen in Betracht ziehen – Kollege Walter hat es ja im Ausschuss angesprochen –, nämlich hinsichtlich der Belastung von Früherdbeeren, dann wird deutlich, dass hier eine Harmonisierung stattfinden muss, die in der Zukunft dann auch unseren Erzeugern eine gewisse Wettbewerbsgleichheit verschaffen wird.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Zeller, ich möchte Sie fragen, ob Sie Ihren Blick von der sechsjährigen Grundschule immer nur auf die Gesamtschule und die SPD-Sicht der Dinge ausweiten oder ob Ihnen auch bekannt ist, dass der Vorsitzende des Gesamtschulverbands, Ulrich Schreyer, von einer Studie des Max-Planck-Instituts berichtet, wonach Untersuchungen bei 14 000 Berliner Gymnasiasten ergeben haben, dass Gesamtschulabsolventen, die eine gemeinsame sechsjährige Grundschulzeit hinter sich brachten, eineinhalb Jahre Rückstand in Mathematik und Englisch hatten.
Herr Zeller hat eine sechsjährige Grundschule vorgeschlagen. Die ist in der Gesamtschule durchgezogen worden. Darüber gibt es Erfahrungen.
Ich muss fragen, ob es in Deutschland Ergebnisse nach sechsjähriger Grund
schulzeit gibt, die Sie ermutigen, diese sechsjährige gemeinsame Grundschulzeit immer wieder zu fordern.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Nach einem Jahr Parlamentspraxis habe ich eines gelernt: Eine Aktuelle Debatte beantragt man immer dann, wenn man entweder das politische Versagen eines Mitbewerbers in den Raum stellen oder den eigenen Erfolg darstellen möchte. Da ich bei den Grünen beides nicht unterstellen kann, kann ich die beantragte Aktuelle Debatte nicht nachvollziehen.
Bei der Vorbereitung auf dieses Thema glaubte ich aber, dass es hier um eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Verbraucherschutz gehen müsste. Anders kann es eigentlich gar nicht sein, denn es ist ein sehr wichtiges Ziel. Das wissen wir alle.
Aber nach Ihrem Auftritt, Kollege Walter, kann ich auch das nicht mehr voraussetzen.
Nach diesem Nitrofen-Skandal geht es noch mehr darum, die Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Verbraucherschutz zu schaffen. Der Schaden ist groß. Erneut ist das Vertrauen der Verbraucher in gesunde Lebensmittel erschüttert. Erneut ist es die Landwirtschaft, die wieder von Ihnen ganz besonders kollektiv an den Pranger gestellt wird.
Sie haben die Ökobetriebe als die einzig guten herausgestellt.
Das heißt im Umkehrschluss, dass Sie die konventionelle Landwirtschaft verunglimpfen wollen.
Erneut sind es die landwirtschaftlichen Betriebe, die durch diesen Skandal wieder in wirtschaftliche Not geraten sind.
Schließlich auch das müssen wir feststellen sind wir knapp an einem Handelsembargo vorbeigeschrammt. Nur weil sich die Quelle des Skandals auf eine Lagerhalle in Malchin beschränken lässt und weil es gelungen ist, den Beamten im Bundesverbraucherministerium so nenne ich das jetzt schon
darzustellen, dass ausreichende Maßnahmen getroffen sind und die Vermarktung verseuchter Futtermittel gestoppt werden kann, sind wir an diesem EU-Exportverbot vorbeigekommen.
Schlimm ist es, dass die anfangs vermeintliche Konzentration des Nitrofen-Skandals auf Biobetriebe eigentlich die gesamte Biobranche in Verruf brachte. Bedenklich stimmt es auch, wenn ich sehe, mit welcher Mentalität Sie hier auftreten, Herr Walter: die Mentalität der idealisierenden Gutmenschen,
für die es unvorstellbar war, dass es auch in der Biobranche Raum für unkorrektes, laxes und kriminelles Verhalten gibt.
Wenn man sich die einzelnen Vorkommnisse der letzten Monate in Erinnerung ruft, Herr Walter, dann muss man sogar feststellen
Herr Walter, ich kann warten, bis Sie die Unterhaltung mit Ihrer Parteifreundin beendet haben.
Umso unverständlicher ist es, dass beispielsweise die so genannte Grünstempel-Ökoprüfstelle am 4. April 2002 ihre Kenntnisse über die Verunreinigung des Hallenbodens gar nicht weitergegeben hat und nicht darauf hingewiesen hat.
Ebenso muss man sich wundern, dass von der Bundesforschungsanstalt für Fleisch in Kulmbach, die der Ministerin direkt unterstellt ist, keine Informationen in ihr Haus gedrungen sind.
Dieser Schock des Nitrofen-Skandals so schlimm er auch ist hat, wie Sie vorhin selbst gesagt haben, auch etwas Gutes, nämlich dass man die mit den weichen Biosiegeln versehenen Produkte zukünftig vielleicht etwas genauer ins Visier nimmt, kritischer unter die Lupe nimmt.
Die ehrlich wirtschaftenden Ökobetriebe unterwerfen sich strengen Produktionsvorgaben. Sie werden es begrüßen, wenn man dieses weiche Biosiegel etwas kritischer betrachtet. Werden doch die mühsam aufgebauten Existenzen in dieser Branche man hatte ja einige Vorleistungen zu erbringen durch die sich bereits breit machenden Bioketten, die auf diesem weichen Biosiegel ihr Feld suchen, in größte Existenzgefahr gebracht.
Die größte Gefahr geht allerdings, denke ich, von der Agrarindustrie aus, von den Konzernen, die sowohl auf konventionelle als auch auf ökologische Weise produzieren. Dann kann man wirklich nicht immer garantieren, dass die unterschiedliche Fütterung in jedem Fall streng getrennt ist. Frau Ministerin Künast sollte wirklich einmal darüber nachdenken, ob sie mit ihrer Propagierung von „Billigbio“, nämlich des Biosiegels, ihr futuristisches Ziel
von 20 % Anteil der Bioproduktion an der Gesamtproduktion weiter betreiben will,
ob dies eine solide ökologische Politik ist.
Zu einer soliden ökologischen Politik gehört, wie Sie selber gesagt haben, auch das Handeln nach dem Grundsatz „Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser“. Das müssen wir alle gemeinsam beherzigen. Das möchte ich hier im Sinne einer sachlichen Diskussion sagen.
Wir können das müssen wir uns vor Augen halten, und das hat auch Herr Teßmer im Ausschuss schon häufiger thematisiert noch so viele Gesetze machen;
im Zweifel erhöhen Sie nur die Bürokratie, die unsere Landwirte draußen belastet.
Sie müssen ein Gesetz so machen, dass es auch anwendbar ist.
Beklagenswert ist die Tatsache, dass es einer Reihe von Krisen und Skandalen bedurfte, um die Notwendigkeit das sage ich jetzt als Erkenntnis eines lückenlosen Kontrollsystems zu erkennen. So kommen die von Frau Künast schon lange vorgesehenen Gespräche mit der Futtermittelindustrie, die das Thema Kontrolle zum Inhalt haben sollen, reichlich spät.
Bereits die Krise um BSE ging von den Futtermittelbetrieben aus. Die Krise des mit Antibiotika verseuchten Fischmehls ging ebenfalls von der Futtermittelindustrie aus. Nitrofen ist nun erneut ein Thema der Futtermittelindustrie. Ich denke, es wird Zeit, sich dieser Branche anzunehmen.
Danke sehr, Herr Theurer. Ich denke, das gilt umso mehr, wenn man, wie Herr Walter das heute auch wieder thematisiert hat, sich als Krisenmanagerin im Lebensmittelbereich so vollmundig dargestellt hat.
So hat Frau Künast auch im Falle Nitrofen noch ihre Hausaufgaben zu machen. Von wegen „lückenlose Aufklärung“! Es gibt bis heute noch keine Informationen von den Betrieben, die in Malchin ihr Getreide abgeliefert haben. Wir wissen nicht, ob dort Probenziehungen tatsächlich stattgefunden haben.
Ich will nun nicht weiter der Versuchung erliegen, nur Schuld zuzuweisen. Es darf kein Pardon mit krimineller Ignoranz geben, die ja den Nitrofen-Skandal verursacht hat. Das Fehlverhalten Einzelner aus der Futtermittelwirtschaft droht das Image der Agrarwirtschaft und der Bauern zu zerstören. Die gesperrten Betriebe sind völlig unverschuldet in diese äußerst schwierige Situation geraten. Sie wurden durch die Sperrung regelrecht an den Pranger gestellt und gebrandmarkt. Ihren mühsam aufgebauten Verbindungen zu den Marktpartnern in der Weiterverarbeitung und im Lebensmitteleinzelhandel droht jetzt die Zerstörung.
Wenig hilfreich war es hier, dass der Schweriner Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus nur aus ich möchte sagen Medieninteresse
die Betriebe gesperrt hat. Die Betriebe mussten die Sperrung aus den Medien erfahren.
Es gilt daher, als ersten Schritt die Untersuchungskapazitäten von Bund und Land weiter auszunutzen und die Kontrolle zu verschärfen. Es darf da keine weiteren Verzögerungen geben.
Was gilt es zu tun, um die Lebensmittelsicherheit in Zukunft zu gewährleisten?
Ein erster und richtiger Schritt ist, dass es nun eine offizielle Meldepflicht für die Lebensmittelhersteller geben muss,
damit sie die Störungen im Lebensmittelbereich nicht durch Rückrufaktionen vertuschen können.
Außerdem muss es für uns ein Ziel sein, die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel innerhalb der Produktionskette sicherzustellen. Dazu sollten die Wirtschaft, die ja ein teilweise sehr intensives Eigenkontrollsystem hat, und der Staat miteinander synergetisch zusammenarbeiten. Wir wollen, dass für die Bevölkerung mehr Transparenz besteht, was Lebensmittel angeht. Wir wollen, dass sie mehr Sicherheit und noch mehr Informationen hat.
Der Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes, der nun als Schnellschuss vorliegt, hat noch viele Mängel und taugt dazu nicht. Wir wollen ein Verbraucherinformationsgesetz das steht außer Frage , aber nicht in der Form des Entwurfs, den Frau Künast im Vermittlungsausschuss präsentiert hat. Es muss sich seinen Namen verdienen, und es muss europäisch ausgerichtet sein. Das ist völlig klar. Wenn man den neuen Skandal mit Thailand im Auge hat, muss sich unser Verbraucherschutz zukünftig sogar weltweit im Rahmen der WTO bewegen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Ich möchte am Anfang meiner Ausführungen als Neuling mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass man hier die Kollegin hat vorhin diesen Begriff verwandt angestaubte Anträge, und zwar mit dickem Staub versehene Anträge, behandelt. Man muss ja schon fast ein archäologisches Vermögen haben, um hier noch einmal einzusteigen.
Das haben jetzt auch die Ausführungen von Frau SchmidtKühner gezeigt, die immer wieder gelautet haben: „erinnern wir uns“ und „ich muss in Erinnerung rufen“.
Ich werde den Verdacht nicht los so, wie sie es auch gesagt hat , dass hier ein atompsychotischer Komplex aufgebaut werden soll.
Nichtsdestotrotz möchte ich jetzt auf die Ausführungen eingehen. Aus unserer Sicht ist eigentlich der Berichtsteil Ihres Antrags vom Juli 2001 durch die Stellungnahme der Regierung erledigt. Um es vorwegzunehmen: Sollten Sie als Antragsteller auf einer Abstimmung über den Beschlussteil des Antrags bestehen, wird die CDU-Fraktion diesen Antrag ablehnen.
Warum lehnen wir diesen Antrag ab? Zum einen geht Abschnitt II Ziffer 1 des Antrags in die falsche Richtung. Nicht die Landesregierung ist nach dem Atomrecht für die geforderten Maßnahmen verantwortlich, sondern die Inhaberin der atomrechtlichen Genehmigung, also die WAK selbst. Aus unserer Sicht kann und darf der Staat sich nicht in die Verantwortung eines Betreibers hineindrängen oder hineindrängen lassen.
Zum anderen wurde dem Abschnitt II Ziffer 1 des Antrags durch die geforderten Analysen der Betreiberin und die dazu ergangenen Berichte des Umweltministeriums vom 6. September sachlich entsprochen, und damit ist der Antrag erledigt.
Gleiches gilt für den Abschnitt II Ziffer 2 des Antrags. Die WAK hat ein Maßnahmenkonzept vorgelegt. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit hat es geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass man mit den vorgeschlagenen Maßnahmen die erforderlichen Schutzziele durchaus erreichen kann. Die WAK hat auf dieser Basis den Rückbau inzwischen wieder aufgenommen. Der Antrag hat sich damit auch sachlich erledigt.
Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit bezeichnet die Entwendung des radioaktiven Abfalls, die Sie geschildert haben, Frau Schmidt-Kühner, als singuläres Ereignis, das eine grundsätzliche Änderung der umsichtigen Betriebsführung nicht begründen kann.
Der Nachsorgefall macht aber deutlich, dass zukünftig auch die kriminelle Entwendung von Kleinstmengen radioaktiven Materials in Betracht gezogen werden muss.
Aus diesen Ausführungen der Gesellschaft für Reaktorsicherheit wird deutlich, dass der Vorgang nicht gegen die Atomaufsicht des Landes instrumentalisiert werden kann. Das möchte ich ganz deutlich herausstellen. Das umsichtige und schnelle Arbeiten des Umweltministeriums hat dies auch deutlich gemacht.
Sätze, wie sie in der Vergangenheit gefallen sind, dass eine Frittenbude besser überwacht würde, sind auf jeden Fall fehl am Platz.
Das möchte ich ganz deutlich sagen.
Die Sicherheitsstandards in der WAK wurden in der Folge erhöht. Der Innentäter wird nun auch dort in den Blick genommen, wo es keine wirtschaftlich wertvollen Güter zu stehlen gibt. Für die Zukunft ist seitens der WAK also Vorsorge getroffen.
Dennoch das möchte ich nicht verhehlen, so leichtsinnig geht man mit den Dingen nicht um bleibt in der Sache ein ungutes Gefühl, zum einen, weil die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt immer noch nicht abschließend ermittelt und geklärt hat und weil wir vor unliebsamen Überraschungen eigentlich nie sicher sein können, zum anderen, weil es in der gesamten Bundesrepublik massenhaft Anlagen gibt denken Sie an Krankenhäuser und radiologische Abteilungen , von denen ein Gefährdungspotenzial ausgehen kann, das durchaus mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist.
Vom Gefahrenpotenzial und von der Zugänglichkeit her möchte ich meine Hand nicht auf die berühmte Herdplatte legen.
Das Wischtuch stellt auch eine geringe Dosis dar. Dort, sei es in der Forschung oder in der Industrie, sieht das Sicherheitsniveau ich habe das eben in einem Zwischenruf gebracht deutlich anders aus als in der WAK, wo es sich um einen Kriminalfall handelt. Wir sollten uns daher als Landtag von Baden-Württemberg durchaus selbstkritisch fragen, ob wir mit den zweifellos notwendigen Verbesserungen in der WAK nicht auch ein Stück weit Scheinsi
cherheit erzeugen, die morgen vielleicht schon verloren sein könnte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren! Vor kurzem waren meine Familie und ich in Martinsmoos. Das liegt im Wahlkreis Calw, Herr Blenke.
In Deutschland, ja. Es ist ganz gut, wenn manche Leute ein bisschen Ortskenntnis haben.
Was meine Familie und mich faszinierte, war eine Gruppe von Hennen, die ungestört die Straße überquerte und sich dann im dörflichen Grün verlustierte und dort scharrte.
Liebe Kollegen von der CDU, es ist schön, wie einfach man euch beglücken kann.
Zwischenfragen sind bei Jungfernreden nicht erwünscht, Herr Kollege.
Wer ließe sich von so einem dörflich-idyllischen Bild nicht anheimeln, und wer von uns gäbe nicht etwas darum, täglich exklusiv sein Frühstücksei von einer solchen glücklichen Henne zu bekommen?
Leider, liebe Kollegen und Kolleginnen, wird dies für die übergroße Mehrheit unseres 81-Millionen-Volks ein Traum bleiben.
Vorbei sind die Zeiten der Selbstversorger, und die volkswirtschaftliche Arbeitsteilung geschieht längst global, auch und gerade im Agrarbereich, im Ernährungsbereich. Lassen Sie uns doch, liebe Kollegen vor allem von den Grünen und von der SPD, nicht Traumbildern hinterherhinken, sondern der Realität ins Auge schauen. Dazu sind Politiker eigentlich verpflichtet.
In der Begründung des vorliegenden Antrags schreiben die Antragsteller, dass die Gesellschaft in ethischem Konsens Legehennenhaltung in Batteriekäfigen ablehne. Das ist sicher richtig; dem wird niemand widersprechen.
Dieser ethische Konsens, Herr Teßmer, spiegelt sich darin wider, dass wir den Tierschutz in unserer Verfassung in Baden-Württemberg verankert haben.
In aller Deutlichkeit hat Agrarminister Willi Stächele deswegen einen europaweiten Ausstieg aus der Legehennenbatteriehaltung zum Jahr 2009 angemahnt.
Was Stächeles Position jetzt von der der Bundesverbraucherministerin unterscheidet, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist der Realitätssinn.
Nicht nur Agrarminister Willi Stächele, sondern auch sein niedersächsischer Kollege Uwe Bartels – das hat ja Frau Rastätter erwähnt – und sein Kollege aus MecklenburgVorpommern waren der Meinung, dass man mit dem Ausstiegsdatum 2009 in der Lage gewesen wäre, in etwa gleiche Produktionsbedingungen für die europäische Geflügelwirtschaft auszuhandeln.
Dies wäre womöglich WTO-weit denkbar gewesen. Dann hätte man die Erfahrungen, sehr verehrte Damen und Herren, der neuen Modelle der Gruppenhaltung, die eigentlich erst 2004 von der Europäischen Kommission bewertet werden, auch mit einbringen können. Warum sich jetzt diese beiden Landwirtschaftsminister von A-Ländern plötzlich Frau Künast gefügt haben, das bleibt ihr großes Geheimnis. Ich sage auf Schwäbisch: Vielleicht hend se irgend e Bombole kriegt!
Diese beiden Minister tragen auf jeden Fall Verantwortung dafür, dass die großen Geflügelhalter in ihren Ländern auf
dem europäischen Markt und auf dem Weltmarkt in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen werden. Viele von diesen Geflügelhaltern haben in der letzten Zeit sehr viel Geld in ihre Anlagen investiert. Viele von ihnen haben in so genannte ausgestaltete Käfige – Sie haben es vorhin „strukturierte Käfige“ genannt – investiert, die in der EU bis zum Jahr 2011 zugelassen sind. Sie haben also genehmigte Betriebe auf EU-Standard. Darauf werden sie sich berufen.
Nicht wenige haben bereits gesagt, dass sie eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland in Erwägung ziehen.
Mit der Festlegung des Endes der Käfighaltung auf das Jahr 2006 wurde also die Chance vertan, einen Weg zwischen dem unbestritten notwendigen Tierschutz einerseits und der Vorbereitung der deutschen Geflügelwirtschaft auf den europäischen Wettbewerb andererseits zu finden.
Die Künast’sche Lösung, sehr geehrte Damen und Herren, ist kein wirklicher Fortschritt für den Tierschutz. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass gerade das von Ihnen erwähnte Beispiel aus der Schweiz, das als Volieren-, Boden- oder Freilandhaltung angeführt werden kann, nicht ohne Probleme für die Tiere und für die Umwelt ist.
Ich möchte nur die Stichworte zunehmende Salmonellenerkrankungen, Kannibalismus und dann notwendiger Einsatz von Antibiotika anführen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Legehennen in Deutschland von der Batteriehaltung zu befreien bedeutet für uns als Eierimportland, das Deutschland ja de facto ist – wir haben nur eine Produktion von 40 Millionen Eiern am Tag –, dass wir Eier aus ausländischer Batteriehaltung importieren müssen. Das ist wahrlich nicht das Gelbe vom Ei.
Damit werden zwar das Gewissen und der Bauch beruhigt, doch das ist pure Heuchelei. Ein nationaler Alleingang führt lediglich zu einer Verlagerung der Produktion ins Ausland.
Zudem wird der Import vermeintlicher Ökoeier zunehmen. Wie das Ei gelegt wurde, könnte eigentlich nur die Henne sagen.
Aber Hennen reden nicht, sie gackern.
Mit diesem einseitigen Ausstieg der Deutschen aus der Käfighaltung wird die Tür für falsche Ökoeier zu einem – zugegeben attraktiven – Markt geöffnet.
Das Huhn, das goldene Eier legt, ist zwar noch nicht erfunden, aber eine Umetikettierung von ausländischen Batterieeiern könnte dem gleichkommen. Zu gering ist die Möglichkeit, die Herkunft der Eier zu überprüfen. Dann tut sich ein Problem des Verbraucherschutzes auf, das Sie natürlich noch nicht angesprochen haben.
Das vermeintliche Freilandei ist also möglicherweise ein falscher Fuffziger, und deswegen sollte man den Verbraucher hierzulande davor schützen.
Bleibt am Ende festzustellen: Dieser einseitige Ausstieg aus der konventionellen Hennenhaltung ist nur ein Pyrrhussieg für Deutschland. Auch im Tierschutz ist Deutschland – das sollten die Grünen endlich kapieren – keine Insel, genauso wenig wie auf anderen Politikfeldern, wie wir zurzeit bemerken.
Wir müssen es schaffen, sehr verehrte Damen und Herren, den Interessenausgleich zwischen Mensch, Tier und Umwelt in den Mittelpunkt unserer Agrar- und Tierschutzpolitik zu stellen und nicht in populären Aktionismus zu verfallen.
Als CDU-Fraktion lehnen wir deshalb diesen ideologisch überfrachteten Vorschlag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass die der Autobahnpolizei Anfang August 2001 übergebenen Überwachungsgeräte zur Abstandsmessung mit einem Anschaffungspreis von je
110 000 DM wegen technischer Probleme und fehlenden Personals nicht eingesetzt werden können?
b) Was gedenkt die Landesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun?