Wilfried Klenk
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Da die Zuständigkeit für die Gewährung von Eingliederungshilfe für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen mit der Verwaltungsreform von den Landeswohlfahrtsverbänden auf die Kreise übergegangen ist, hat der Landkreistag – unserer Meinung nach zu Recht – gefordert, auch die Zuständigkeit für die Mitwirkung in den Fachausschüssen vom überörtlichen auf die örtlichen Sozialhilfeträger zu übertragen. Nachdem das Bundesrecht dahin gehend geändert wurde, dass eine Übertragung nun möglich ist, spricht auch nichts entgegen.
Konkret geht es darum, dass bei jeder Werkstatt für behinderte Menschen ein Fachausschuss einzurichten ist, der darüber berät, ob ein zur Aufnahme in die Werkstatt vorgesehener behinderter Mensch dort die für ihn geeignete Förderung erhalten kann oder ob andere Leistungen in Betracht kommen. In den Fachausschüssen wird somit auch der Zugang zu den Werkstätten gesteuert.
Für die Fälle, in denen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nicht derjenige Kreis zuständig ist, in dem die Werkstatt für behinderte Menschen ihren Sitz hat, sondern der Kreis, in dem der Behinderte wohnte, bevor er die stationäre Eingliederungshilfe in Anspruch nahm, sieht das Gesetz eine Präzisierung der Zuständigkeitsregelung dahin gehend vor, dass im Regelfall der Standortkreis zuständig ist. Damit wird ein erheblicher bürokratischer und organisatorischer Aufwand verhindert.
Die CDU-Fraktion stimmt deshalb dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Den Regierungsfraktionen wurde in den letzten Wochen mehrfach unterstellt, wir würden mit der vorliegenden Änderung des Kindergartengesetzes dem Grunde nach nur dem Ansinnen einer einzelnen, jedoch nicht unbedeutenden Großstadt im Land folgen.
Dem, meine Damen und Herren, ist nicht so.
Die Regierungsfraktionen haben im November einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes eingebracht, der die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und des Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetzes sowie das Kopftuchverbot, zu dem nachher Kollege Schebesta sprechen wird, beinhaltet. Dies waren zunächst unsere Ziele.
Richtig ist, dass ich selbst in der Plenarsitzung im Juni letzten Jahres darauf hingewiesen habe, dass wir, wenn das Problem der Finanzierung von Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet bis zu der aus vorerwähnten Gründen anstehenden Gesetzesänderung nicht flächendeckend gelöst ist, diesen Punkt aufgreifen und gesetzlich regeln werden.
Wir haben damals auch den Beschluss gefasst, die Verbände um Mitteilung zu bitten, in wie vielen Fällen und wo für Kinderbetreuungseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet keine Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung der Wohnortkommunen, aus denen Kinder diese Einrichtungen besuchen, getroffen werden konnten. Hierzu konnten bis heute keine konkreten Angaben gemacht werden. Der Gemeindetag führt hierzu aus – das verstehen wir –, dass jeder Fall aufgrund der komplexen Materie anders liege. Deshalb wurde, wie schon erwähnt, immer wieder der Ruf nach einer Gesetzesänderung laut.
Dies haben wir jetzt getan, nachdem trotz aller Bemühungen – und ich sage auch: Mahnungen – unsererseits sowie – das will ich positiv herausstellen – vonseiten der kommunalen Landesverbände ein Teil der Kommunen nicht gewillt war, sich kompromissbereit zu zeigen. Im Gegenteil: Wir wurden sogar regelrecht aufgefordert, wir sollten, wenn dies der politische Wille der Regierungsfraktionen ist, gefälligst das Gesetz entsprechend ändern.
Sie haben heute Morgen die Ausführungen des Kollegen Döpper, was den Petitionsausschuss anbelangt, gehört und dabei erfahren, wie oft es zu Fällen gekommen ist, die bis hin zu Petitionen geführt haben.
Es trifft zwar zu, dass das Schlechterstellungsverbot bis auf ganz wenige Einzelfälle eingehalten wird. Die Förderung freier Träger erfolgt jedoch nicht immer als Folge der Aufnahme in die Bedarfsplanung oder der Erteilung einer Ausnahme hiervon und ist damit rechtlich nicht abgesichert. Sie erfolgt vielfach aufgrund einer freiwilligen kommunalen Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dies führt zu einer Planungsunsicherheit der betroffenen freien Träger, und da können zwei Jahre eine lange Zeit sein.
Meine Damen und Herren, es ist erklärter politischer Wille aller Landtagsfraktionen, für die Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet eine ausreichende Förderung gesetzlich zu gewährleisten. Die vorgesehene gesetzliche Regelung umfasst rund 5 % der über 7 000 Einrichtungen; insoweit liegt auch kein unzulässiges Einzelfallgesetz vor.
Wir sind uns dabei auch darüber im Klaren, dass künftig ein Wettbewerb unter den Kommunen entstehen wird, weshalb wir natürlich auch mit Spannung erwarten, was der Vizepräsident des baden-württembergischen Gemeindetags, Herr Kurz, beim zweiten baden-württembergischen Landestreffen der lokalen Bündnisse für Familien unter dem Stichwort „Familienfreundliche Kommunen – ein Mehrwert für Baden-Württemberg“ in der nächsten Woche ausführen wird.
Zutreffend ist, dass die Finanzierungs- und Planungshoheit der Gemeinden durch eine gesetzliche Regelung der Finanzierung von Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet eingeschränkt wird. Dies lässt sich nicht vermeiden und entspricht dem politischen Willen für den nun eingetretenen Fall, dass eine freiwillige Regelung nicht greift.
Die Regelungen für die Förderung durch die Sitzgemeinde bleiben wie in der vorherigen Fassung des Gesetzes unter dem Vorbehalt der Aufnahme der Einrichtung in die Bedarfsplanung. Es gilt ein Fördersatz von 63 %, beim Beschluss einer Ausnahme von 31,5 %.
Die Befürchtung der Gemeinden, auch künftig Überkapazitäten finanzieren zu müssen, sind nicht ganz von der Hand zu weisen – das sehen wir auch so. Dem wollen wir entgegentreten, indem wir klarstellen, dass bei der Erstellung der Bedarfsplanung in der Wohnortgemeinde Plätze für Kinder, die eine gemeindeübergreifende Einrichtung in einer anderen Gemeinde besuchen, in Abzug gebracht werden können.
Ja, bitte.
Das stimmt mich schon nachdenklich, aber ich vertraue darauf, dass sich die Situation noch verbessert, Herr Kollege Wieser.
Meine Damen und Herren, da sich die in der Rechtsverordnung festzulegenden Beträge jedoch auf der Basis einer Kostenbeteiligung von 31,5 % errechnen – eine Ausnahme ist hier der Förderbetrag für Krippen –, dürfte sich die Etablierung neuer Einrichtungen in Grenzen halten. Im Übrigen können die Gemeinden dem durch die Reduzierung eigener Plätze gegensteuern. Dies entspräche auch jugendhilferechtlichen Grundsätzen wie dem Vorrang freier Träger und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch einige ergänzende Bemerkungen anfügen, welche wir zur Gesetzesbegründung im Sozialausschuss zu Protokoll gegeben haben.
Zum einen geht es um den neu in das Kindergartengesetz einzufügenden § 2 a Abs. 3 – Stichwort Orientierungsplan –: Die in § 79 Abs. 1 SGB VIII niedergelegte Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bleibt hiervon unberührt. Eine kontinuierliche Abstimmung zwischen der Gemeinde und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist deshalb erforderlich. Wir greifen damit eine Anregung des Gemeindetags auf.
Der Orientierungsplan ist bis zur verbindlichen flächendeckenden Einführung nur für diejenigen Einrichtungen verbindlich, die ihn anwenden.
Das bedeutet umgekehrt formuliert: Bis zur flächendeckenden Verbindlichkeit des Orientierungsplans ist dessen Anwendung freiwillig. Einrichtungen, die den Orientierungsplan anwenden, sind jedoch an dessen Vorgaben gebunden.
Zu der von uns vorgeschlagenen Änderung des § 3 zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes: Die Übertragung der Aufgaben auf die Gemeinden entspricht den zwischen Land und kommunalen Landesverbänden getroffenen Vereinbarungen.
§ 3 Abs. 1 stellt die Zuständigkeit der Gemeinden für die in § 24 Abs. 1 SGB VIII geregelten Aufgaben klar, wie dies bereits auf ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Landesverbände im bisherigen Kindergartengesetz geregelt ist.
Nach der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes sollen in analoger Anwendung des Kindergartengesetzes die Städte und Gemeinden auch für den bedarfsgerechten Ausbau der Kleinkindbetreuung zuständig sein.
Zu der Änderung des § 8 Abs. 5, betreffend den finanziellen Ausgleich für die Kleinkindbetreuung: Wir tragen dem gemeinsamen Anliegen von Gemeindetag und Städtetag Rechnung.
Wir stellen klar, dass in der Rechtsverordnung nach Absatz 3 neben der Höhe des platzbezogenen Zuschusses auch berücksichtigt werden soll, dass § 24 a SGB VIII für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots eine Übergangsfrist bis 1. Oktober 2010 einräumt.
Unsere Anmerkungen zur Gefahr eines Überangebots habe ich schon vorgetragen.
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Dies wird heute nicht die letzte Änderung des Kindergartengesetzes gewesen sein.
Wir wollen auch nicht ausschließen, dass wir eines Tages gegenteilige Korrekturen vornehmen müssen, wenn sich Entwicklungen abzeichnen, die wir heute zwar nicht befürchten, die wir aber auch nicht ausschließen können.
Wenn wir die Reaktionen der kommunalen Landesverbände und der freien Träger auf uns wirken lassen, stellen wir fest, dass es dem einen zu weit und dem anderen nicht weit genug geht. Wie heißt es so schön? Die Wahrheit liegt in der Mitte. Damit fühlen wir uns in unserem Entwurf bestätigt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir halten das Thema für außerordentlich wichtig. Deshalb begrüßen wir es auch grundsätzlich, dass die europäischen Normen zur Luftreinhaltung überarbeitet werden. Wir halten dies für längst überfällig.
Ziel muss es sein, meine Damen und Herren, die Luftqualität in ganz Europa wesentlich zu verbessern. Dabei sollten wir unser besonderes Augenmerk auf den Feinstaub und auf bodennahes Ozon legen.
Gerade bei der Überschreitung der zulässigen Feinstaubwerte zeigt sich, dass eine Überarbeitung der entsprechenden Normen dringend notwendig ist. Es zeigt sich aber auch, dass mit den lokalen Luftreinhalte- und Aktionsplänen allein die Luftqualität nicht in ausreichendem Maß verbessert werden kann. Damit kann man vielleicht in lokal und regional besonders betroffenen Gebieten nachsteuern, mehr aber auch nicht.
Anspruchsvolle Immissionsstandards in Europa können nur mit einer integrierten und systematischen Minderungsstrategie erfüllt werden. Dabei genügt es unserer Meinung nach nicht, nur Immissionsstandards festzulegen. Wir brauchen vielmehr konkrete Emissionsbegrenzungen auf EU-Ebene. Dies betrifft in erster Linie alle genehmigungsbedürftigen und wichtigen …
… nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen und den Verkehr. Denn nur durch harmonisierte Emissionsstandards schaffen wir auch vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in Europa und lassen sich Immissionsgrenzwerte einhalten. Dabei muss die EU darauf achten, dass im Bereich der gewerblichen Anlagen die Anforderungen überall gleich umgesetzt werden.
Konkret angekündigt sind derzeit allerdings nur Vorschläge zur Verringerung der Emissionen neuer Personen- und Kleinlastkraftwagen – die so genannte Euro-5-Norm – und schwerer Lastkraftwagen. In allen anderen Bereichen wie beispielsweise Feuerungsanlagen und Tankstellen, aber auch was verkehrspolitische Maßnahmen wie Staffelung von Mautgebühren oder Mindestquoten für die Beschaffung neuer, umweltfreundlicher und energieeffizienter Fahrzeuge betrifft, wird lediglich angekündigt, dass „die Kommission prüft“. Dies, meine Damen und Herren, ist uns zu wenig und zu unverbindlich.
Die Überarbeitung der Normen ist aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig und sinnvoll. Dabei kommt der Partikelfraktion PM2,5, also feiner Feinstaub, eine besondere und verstärkte Aufmerksamkeit zu. Man geht heute zwar davon aus, dass die zusätzliche Festlegung von PM2,5gegenüber den PM10-Grenzwerten keine erkennbaren Vorteile – weder für den Gesundheits- noch für den Umweltschutz – bietet, doch gilt es, dies weiter zu untersuchen.
Weil sich der Aufwand für die Messungen bei einem PM2,5Grenzwert nahezu verdoppeln würde, sagen wir: kein PM2,5-Grenzwert, solange keine ausreichenden Erkenntnisse
über die gesundheitlichen Auswirkungen von feinem Feinstaub und über die praktische Erreichbarkeit des PM10Grenzwerts vorliegen. Sollte der Jahresmittelwert jedoch auf Basis von PM2,5 festgesetzt werden, sollten die PM10Grenzwerte gestrichen werden.
Lassen Sie mich noch einen Satz zur Erreichbarkeit der NO2-Grenzwerte bis zum Jahr 2010 sagen. Hier ist zu beobachten, dass wir zwar eine deutliche Abnahme der NOxEmissionen und damit auch eine Abnahme der NOx-Immissionen haben, es aber keine Abnahme bei den NO2-Immissionen gibt.
Die Ursachen hierfür liegen – ich will das jetzt allerdings nicht zu kompliziert machen – in der veränderten Emissionsstruktur, der Wechselwirkung mit Ozon und der Tatsache, dass es immer mehr Dieselfahrzeuge, wie zum Beispiel Busse, mit Oxikat und CRT-Filter gibt.
Daran wird deutlich, meine Damen und Herren, dass die Zeitachsen für die gesetzten Luftqualitätsziele und die Emissionsminderungen diskutiert und aufeinander abgestimmt werden müssen, da – wie schon eingangs erwähnt – Luftreinhalte- und Aktionspläne allein nicht geeignet sind, die aufgezeigte Entwicklung zu kompensieren.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Die Frau Ministerin hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs das Wesentliche bereits gesagt.
Sie hat dabei auch darauf hingewiesen, dass die beiden Einrichtungen schon einmal, allerdings in einer anderen Rechtsform, zusammen waren. Die jetzt angestrebte Rechtsform als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts hat sich bei der UMEG bereits bewährt.
Im Rahmen ihrer Zielsetzung der Verschlankung und Bündelung der Landesverwaltung hat die Haushaltsstrukturkommission auch die Zusammenfassung von LfU und UMEG beschlossen. Wir halten dies für sinnvoll und signalisieren deshalb unsere Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Zu dem Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE lassen Sie mich anmerken, Kollege Palmer, dass wir die Ziffern 1 bis 3 eigentlich als Selbstverständlichkeit betrachten. Der Ziffer 4 können wir uns anschließen.
Wir haben einen fast gleich lautenden Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP eingebracht, um über das Ergebnis der Vereinigung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg und der UMEG sowie deren tarifliche, personelle und organisatorische Auswirkungen informiert zu werden. Allerdings wollen wir den Bericht erst zum Juni 2007 und nicht bereits zum 1. Januar, weil wir ein Jahr nach der Fusion für relativ knapp halten.
Die Stellungnahmen der angehörten Verbände und Organisationen zielen fast ausschließlich auf mehr Mitsprache bzw. mehr Sitze im Verwaltungsausschuss ab. Dies, meine Damen und Herren, stünde dem Gesetzentwurf entgegen, bei dem es uns um schlankere und effizientere Strukturen geht, und wir halten es daher für nicht angebracht. Uns ist es wichtiger, dass der Anstalt mit ihren Mitarbeitern ein reibungsloser Betrieb möglich ist.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst mit dem zweiten Antrag – Haltung der Landesregierung zu einem Rechtsgutachten über das neue Kindergartengesetz – beginnen. Dabei geht es um angebliche Verstöße gegen Bundesrecht und um das Konnexitätsprinzip nach der Landesverfassung.
Hierzu, meine Damen und Herren, gibt es nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs nur dann eine Verpflichtung, wenn Aufgaben übertragen werden, für die zuvor ein anderer Verwaltungsträger zuständig war. Dies liegt nicht vor. Unabhängig davon wurde im Rahmen der Novellierung auch eine Ausgleichsregelung im Finanzausgleichsgesetz vorgenommen. Ebenso sieht das Bundesverfassungsgericht, was die Verpflichtung kreisangehöriger Gemeinden, Kindergartenplätze im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, angeht, den Landesgesetzgeber nach dem SGB VIII als ermächtigt an, Gemeinden zur Bereitstellung der erforderlichen Kindergartenplätze zu verpflichten. Dies hat übrigens der Bundesgesetzgeber durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz jetzt nochmals eindeutig klargestellt.
Unabhängig davon wurde die Finanzierungsregelung zwischen dem Land, den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen, Verbänden und sonstigen Trägern der Jugendhilfe einvernehmlich vereinbart.
Lassen Sie mich nun aber zu Ihrem Antrag bezüglich der Existenzgefährdung für Waldkindergärten durch das neue Kindergartengesetz kommen. Wir, meine Damen und Herren, sehen in diesem Zusammenhang nicht nur die Waldkindergärten – Sie haben das am Schluss auch richtigerweise und vollständigkeitshalber angeführt, Kollegin Wonnay –, sondern alle Kindergärten mit besonderer pädagogischer Prägung und überörtlichem Einzugsgebiet. Dazu zählen, wie gesagt, auch Betriebskindergärten und Einrichtungen an Hochschulen, wie Sie das auch in der Begründung Ihres Änderungsantrags dargestellt haben.
Hier, meine Damen und Herren, waren es insbesondere unsere Kolleginnen und Kollegen, an der Spitze unser Arbeitskreisvorsitzender Alfred Haas, die sich in zahlreichen Gesprächen und Veranstaltungen für die praxisnahe und verbindliche Umsetzung des neuen Kindergartengesetzes,
übrigens schon im Vorfeld, nämlich bereits seit März 2003, eingesetzt haben. Zugegeben, es war stellenweise schon ein Kraftakt, der mit der seit wenigen Wochen vorliegenden gemeinsamen Empfehlung des Landes, des Städte- und des Gemeindetags, des Landkreistags und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands einen hoffentlich gelungenen Abschluss gefunden hat. Nicht nur einmal ist dabei die Lösung auf Messers Schneide gestanden.
Der Erfolg, meine sehr verehrten Damen und Herren, hängt nun von der Bereitschaft der kommunalen Ebene ab, diesen Empfehlungen zu folgen. Wir werden dies in den nächsten Wochen – ich sage absichtlich „Wochen“ – in gewohnter Weise weiter beobachten. Nur wenn alle an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen, kann Baden-Württemberg
auch den wichtigsten Faktor für Familienfreundlichkeit, die höchste Geburtenrate in Deutschland, auch in Zukunft halten und weiter ausbauen.
Ja, bitte.
Liebe Kollegin Wonnay, das sage ich Ihnen ganz präzise: Wir verstehen alle darunter, also 100 %. Das kann ich Ihnen hier so sagen.
In unserem Änderungsantrag steht: „eine relevante Anzahl“. Und ich sage Ihnen jetzt hier auf Ihre Frage: Wir wollen, dass alle das regeln, alle!
100 %. Genau.
Es reicht doch, wenn ich es gesagt habe. Wir sagen aber auch schon heute klar und deutlich, dass wir überhaupt keine Lust haben, uns weiter von den Eltern, den Trägern, aber auch von Ihnen ständig vorhalten zu lassen, dass das Gesetz grundsätzlich mangelhaft sei.
Sie haben von Strickfehlern gesprochen.
Moment! Wir alle reden hier dauernd über Überregulierung. Jetzt geben wir nach dem Subsidiaritätsprinzip eine Aufgabe nach unten und versprechen uns alle davon, dass das in unserem Sinne geregelt wird.
Jetzt müssen wir deswegen hier doch nicht aufeinander einschlagen, sondern wir müssen die tatsächlichen schwarzen
Schafe ansprechen. Diese sprechen wir mit dem heutigen Tag hier auch an.
Auch unsere Geduld hat irgendwann ein Ende.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, diese Kommunen erweisen uns, insbesondere aber auch ihren eigenen Verbänden, die mit uns gemeinsam an einer einvernehmlichen, unbürokratischen Regelung interessiert sind, einen Bärendienst.
Beschönigungsversuche, wie Sie es von der SPD in Ihrem Änderungsantrag formulieren, haben wir vonseiten der CDU-Fraktion bei diesem Thema noch nie gemacht. Wir haben noch nie Beschönigungsversuche unternommen. Wir haben nur stets an die Vernunft der kommunalen Seite appelliert, meine Damen und Herren.
Die beiden Petitionen zu diesem Thema, die bislang eingebracht wurden, betrafen, nebenbei bemerkt, zwei SPD-Bürgermeister.
Aber zwei waren von SPD-Bürgermeistern.
Ich will nur sagen: Es gibt auch andere Fälle.
Wie der Gemeindetag, meine Damen und Herren, sehen auch wir die jetzt beschlossene gemeinsame Empfehlung als Ansatz zur Klärung und Lösung der letzten offenen Fälle an.
Wir sagen Ihnen aber gleich dazu – und hier sieht sich insbesondere der Arbeitskreis Sozialpolitik unserer Fraktion in der Pflicht –: Wir werden zu diesem Thema ja auch immer wieder in Pressemitteilungen zitiert. Wenn bis zum Beginn des Kindergartenjahrs 2005/2006 auch die letzten Fälle nicht im Sinne der Beteiligten geregelt sind, werden wir noch in diesem Jahr – so, wie es in unserem Änderungsantrag steht – im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Novellierung des Kindergartengesetzes einen entsprechenden verbindlichen Antrag auf den Weg bringen. Diesen Schritt haben wir schon einmal angekündigt.
Jawohl.
Diesen Schritt haben wir schon einmal angedeutet.
Wir hatten aber – ich kann es nicht oft genug wiederholen – auf die Vernunft aller Beteiligten gesetzt, was wir heute nochmals tun. Aber dann, meine Damen und Herren – das sage auch ich – ist Schluss!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Wonnay, Sie tun gerade so, als ob in Baden-Württemberg erst jetzt eine Zeit anbrechen würde, die Sie schon lange fordern.
Deswegen sind wir Ihnen für Ihre Anfrage auch dankbar. Insbesondere hinsichtlich der aktuellen Entwicklung zeigt die Antwort zu dieser Großen Anfrage, dass die Landesregierung selbst in Zeiten leerer Kassen zu ihren Aussagen für ein kinderfreundliches Baden-Württemberg steht
und dass man sich in diesem Land auch in finanziell schwierigen Zeiten auf die Politik verlassen kann.
Nehmen wir im Gegensatz dazu doch nur einmal das Tagesbetreuungsausbaugesetz der Bundesregierung. Die jährlichen Belastungen in Höhe von 1,5 Milliarden € sollen durch Entlastungen bei Harz IV kompensiert werden. Meine Damen und Herren, das ist illusorisch,
da die Entlastung in der Fläche, also bei den Kommunen, nicht in gleicher Höhe wie die Belastung ausfällt.
Dann kommen Sie in der Begründung Ihrer Anfrage daher und sagen, dass Sie sich dafür einsetzen wollen, dass die Landesregierung endlich ihrer familienpolitischen Verant
wortung gerecht werde und nicht weiterhin alle Verantwortung und alle finanziellen Lasten auf die Kommunen und auf die Familien abwälze, und dies bei jährlichen Gesamtausgaben des Landes einschließlich der FAG-Zuweisungen in Höhe von über 400 Millionen € allein für Betreuungsangebote. Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Wir nehmen unsere politische Aussage „kinderfreundliches Baden-Württemberg“ sehr ernst.
Wer die bereits bestehenden Angebote an Kinderkrippen, in der Tagespflege, in Kindergärten und im schulischen Bereich – Ganztagsschulen, die verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung – sowie an Horten betrachtet, der stellt doch heute schon fest, dass wir auf dem richtigen Weg sind und diesen auch in finanziell schwierigen Zeiten – ich kann es nur noch einmal wiederholen – konsequent weitergehen wollen.
Hätten Sie vorhin zu Frau Ministerin Schavan hinübergeschaut, dann hätten Sie gesehen, dass sie den Orientierungsplan zur frühkindlichen Bildung hochgehalten hat. Er wird nach der Sommerpause eingebracht werden.
Übrigens gibt es dazu inzwischen Konsens bei allen Beteiligten. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir lassen uns dieses Thema nicht von Ihnen kaputtmachen.
Wir sagen andererseits aber auch nicht, dass schon alles perfekt wäre. So wollen wir insbesondere die Bereiche Bildung und Betreuung stärker miteinander verknüpfen. Eine zentrale Rolle wird dabei auch die Sprachförderung spielen. Wir wollen ein in jeglicher Hinsicht flächendeckendes, aber bedarfsorientiertes Angebot.
Wer aber glaubt – lassen Sie sich dies auch gesagt sein –, allein durch eine bessere Betreuungsstruktur und finanzielle Entlastung von Familien könnte man der demografischen Entwicklung entgegentreten,
der wird sehr schnell feststellen, dass dies, isoliert betrachtet, nahezu wirkungslos sein wird. Die Politik kann hier nur Rahmenbedingungen setzen und verändern. Die Bewältigung der Herausforderungen ist aber vor allem jenseits staatlicher Maßnahmen zu suchen. Deshalb greifen unsere politischen Debatten zu diesem Thema leider oft zu kurz. Was junge Familien ganz dringend brauchen, ist unter anderem auch Planungssicherheit.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eines sagen: Es ist der CDU – auch wenn Sie uns das unterstellen – alles
andere als suspekt, wenn ein Teil der Erziehung der Kinder außerhalb der Familie stattfindet.
Es gibt auch überhaupt keinen ideologischen Gegensatz zwischen der Erziehung in der Familie und der Erziehung außerhalb. Aber den Fokus allein auf die externe Betreuung zu lenken
und zu meinen, damit wären alle Probleme gelöst, ist zu kurz gedacht.
Nein, nein. – Ich sage nur: Wer das Familienbild der Erziehung in der Familie als nicht sehr innovativ und als bürgerlich bezeichnet wie die Landesvorsitzende der Grünen, Kotting-Uhl, der widerspricht sich selbst. Wenn wir sonst immer in unserer durchrationalisierten Berufswelt mangelnde Nähe, Wärme, Freude und persönliche Anerkennung beklagen und wenn wir immer vom kinderfreundlichen Land reden, dann dürfen wir dabei eines nicht vergessen: die Kinder selber.
Müssen wir uns als politisch Verantwortliche nicht auch die Frage stellen und ernsthaft in der Öffentlichkeit diskutieren, welchen Stellenwert Familie in unserer Gesellschaft überhaupt noch hat?
Sind wir nicht auch zum Teil ein Volk von Egoisten geworden, welche auf nichts mehr verzichten wollen, sich ständig unabhängig fühlen und sich selbst verwirklichen wollen?
Fragen wir uns das einmal ganz kritisch. Erziehungsaufgaben schiebt man auf die Schulen ab, obwohl eigentlich jedem klar sein müsste, dass man die Vermittlung einfachster gesellschaftlicher Grundwerte nicht auch noch im Unterricht vermitteln kann.
Und dann wundern wir uns, wenn viele Jugendliche und immer mehr Kinder eine emotionale Unausgeglichenheit, unrealistische Selbsteinschätzung, Schulunlust, eine sinkende Frustrationstoleranz und zum Teil leider auch noch kriminelle Neigungen zeigen! Ich kann Ihnen sagen: Hier den Staat generell als Reparaturwerkstatt zu sehen, meine Damen und Herren,
kann, abgesehen davon, dass wir uns dies nicht leisten können, nicht Ziel unserer Politik sein.
Jetzt sage ich Ihnen: Bislang habe ich Ihren Forderungen nach dem Ausbau von Ganztagsschulen immer noch etwas Positives abgewinnen können. Doch seit ich die Werbekampagne der Bundesregierung hierzu gesehen habe, kann ich nur sagen: Da verfolgen wir unterschiedliche Ziele. Ich lese hier: „Die Schulzeit ist die schönste Zeit im Leben – jetzt auch für Eltern. Ganztagsschulen – Zeit für mehr.“
Wir als CDU-Fraktion
stimmen in der Frage der Zukunft der Kinderbetreuung in Baden-Württemberg voll mit den Aussagen unseres Arbeits- und Sozialministers überein,
dass wir auf der einen Seite weitere bedarfsgerechte Angebote zur Betreuung von Kindern brauchen, es dabei auf der anderen Seite aber wichtig ist, dass Mütter und Väter selbst entscheiden können,
wie sie in den unterschiedlichen Familienphasen für das Einkommen und für die Erziehung ihrer Kinder sorgen wollen. In einem familienpolitisch gut aufgestellten Land muss beides möglich sein.
Ihren Antrag lehnen wir ab, weil wir sagen: Das Strickmuster Ihres Antrags ist sehr einfach. Sie haben geschaut, was derzeit gemacht wird, und lediglich zusätzliche Forderungen aufgestellt, die Vorhaben sofort und flächendeckend umzusetzen. Sie verlieren kein Wort über die Finanzierung. Bei Ihren Forderungen handelt es sich um strukturelle Mehrausgaben. Mit dem Verkauf von Tafelsilber, meine Damen und Herren, lassen sich diese Forderungen nicht seriös umsetzen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns heute dem Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze nach Maßgabe der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zustimmen. Auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen, der Auffassung sind, das Gesetz würde
nicht weit genug gehen, so haben wir, denke ich, doch alle ein gemeinsames Ziel vor Augen.
Über Ihre Änderungsanträge haben wir uns im Ausschuss schon ausführlich ausgetauscht und unsere Haltung dazu begründet.
Dass wir von der CDU-Fraktion eine öffentliche Anhörung abgelehnt haben, darf auf keinen Fall missverstanden werden. In keiner Weise soll damit signalisiert werden, dass wir die Interessen der Menschen nicht ernst nähmen. Nur wollten wir zum einen, wie schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs erwähnt, keine weitere Verzögerung, und zum anderen bestand ja schon im Vorfeld genügend Zeit und Raum, um Anregungen und Bedenken vorzubringen.
Diese Möglichkeit, meine Damen und Herren, wurde auch von unterschiedlichster Seite wahrgenommen. Wir behalten diese Anregungen und Wünsche auch weiter im Bewusstsein. Nur sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf, an dem vorliegenden Gesetzentwurf Korrekturen oder Erweiterungen vorzunehmen.
Vielmehr wollen wir mit dem Gesetz ein Zeichen in die richtige Richtung setzen, ohne dabei gleichzeitig neue Bürokratie aufzubauen und alles bis ins kleinste Detail wieder zu regeln.
Dies könnte nämlich den Betroffenen manchmal mehr schaden als nützen.
Denn wir sollten auch hier Spielraum für atypische Fälle – diese gibt es immer – lassen.
Ebenso halten wir eine Ausdehnung, die zusätzliche Kosten bzw. eine Erstattungspflicht des Landes nach sich zieht, in der jetzigen Situation für nicht machbar. Ich denke nur an den vorhergehenden Tagesordnungspunkt. Da haben wir beklagt, dass keine Mittel zur Verfügung stehen, und jetzt würden wir schon wieder neue Einrichtungen schaffen.
Die 47 unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte in Baden-Württemberg“ angesiedelten Verbände – 47 ist eine stattliche Zahl – halten wir sowohl in ihrer Vielfalt als auch in ihrer Differenziertheit durchaus für stark und kompetent genug, um die Entwicklungen zusammen mit uns kritisch zu begleiten. Dort, wo möglicherweise in der Zukunft weiterer Handlungsbedarf besteht, sind wir für Änderungen offen.
Im Übrigen – das darf man nicht vergessen – werden in diesem Zusammenhang auch das Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und das Straßengesetz geändert. Nicht zu vergessen ist die Novellierung der Landesbauordnung, mit der bereits 1996 ein wichtiger Schritt zur gleichberechtigten Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben geleistet wurde.
Wir stimmen als CDU-Fraktion deshalb der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zu.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Nicht nur die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Baden-Württemberg, sondern auch wir haben mit Erleichterung Ende Juli 2004 die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs durch das Kabinett zur Kenntnis genommen. Auch wenn das Gesetz in seiner jetzigen Fassung weniger beinhaltet, als der eine oder andere vielleicht erwartet hatte, sind wir nach dem vorausgegangenen, durchaus zähen Ringen dankbar dafür, dass zumindest dieser erste Schritt getan werden kann. Dabei dürfen wir nicht vergessen – die Frau Ministerin hat auch darauf hingewiesen –, dass bereits im Jahr 1995 in die Landesverfassung – und höherwertig geht es eigentlich nicht – aufgenommen wurde, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Diesem Benachteiligungsverbot wurde in Baden-Württemberg schon in vielen Bereichen auch vonseiten des Landes Rechnung getragen. Ich denke – das wurde auch erwähnt – an die Novellierung der Landesbauordnung, aber auch an die Bestellung eines Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, welcher bislang schon ohne gesetzliche Verpflichtung installiert wurde und der nun für seine Tätigkeit eine gesetzliche Grundlage erhält.
Ein ganz wesentlicher Baustein zur Gleichberechtigung behinderter Menschen auch im gesamten Bereich der Erziehung und der Bildung war die Verankerung der integrativen Förderung 1997 im Schulgesetz sowie im Kindergartengesetz – das war der letzte Schritt –, das seit April 2003 entsprechende gesetzliche Regelungen vorgibt.
Leider – und das muss ich in diesem Zusammenhang auch sagen – war, wie die Erfahrungen zeigen, die Aufnahme des
Benachteiligungsverbots in die Landesverfassung nicht ausreichend, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dies, meine Damen und Herren, stimmt mich bedenklich. Denn alle Gesetze, und seien sie noch so gut und noch so umfangreich, können nur einen Rahmen vorgeben. Wir brauchen einen Abbau von Barrieren in den Köpfen.
Die zwischenmenschlichen Begegnungen sind der erste Schritt, um einen offenen und unverkrampften Umgang im Miteinander zu entwickeln.
An die Adresse der Behinderten selbst kann ich nur sagen, dass wir – und ich glaube, da werden auch die Kollegen von der Opposition nicht widersprechen – alle an ihrer Seite stehen. Wir werden unser Bestmögliches tun, um nicht nur im baulichen Bereich, sondern in erster Linie in den Köpfen eine Barrierefreiheit umzusetzen. Sie selbst sind dazu aufgefordert, wie dies unser Fraktionsvorsitzender Günther Oettinger beim Jubiläum des VdK ausgedrückt hat,
weiterhin unbequem – dagegen haben wir gar nichts – und konstruktiv mit der Politik umzugehen.
Dreh- und Angelpunkt einer behindertengerechten Politik ist die Innovation, die insbesondere von den Verbänden ausgeht. Sie, die Verbände, sind das Sprachrohr für alle behinderten Menschen im Land und wichtiger und notwendiger Impulsgeber für uns in der Politik für die Schwächeren in unserem Land.
Baden-Württemberg soll und will Zukunftsland für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Sollte auch dieser weitere Schritt einer gesetzlichen Regelung im Umgang mit Behinderten nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, sind wir deshalb gerne bereit, zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Erwartungen der Behinderten gerecht zu werden. Haben Sie aber bitte zum heutigen Zeitpunkt Verständnis dafür, dass wir in einer Zeit – und darüber müssen wir offen sprechen –, in der wir versuchen, Bürokratie abzubauen, und in der die öffentlichen Kassen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen, keine weiteren Zugeständnisse machen können.
Die Ministerin hat in diesem Zusammenhang bereits auf das derzeit bestehende Spannungsfeld hingewiesen. Dies hindert aber insbesondere die Verbände nicht daran, zum Beispiel in einer Rankingliste öffentliche Einrichtungen anhand ihres Engagements für Behinderte aufzulisten. Dies käme der von uns allen gewünschten Selbstverpflichtung entgegen, und wir haben auch nichts dagegen, wenn sie schwarze Schafe an den Pranger stellen, und verleihen deshalb dem Aufruf der Landesarbeitsgemeinschaft aus dem letzten Jahr „Gleichstellung, aber richtig, auch bei uns“ entsprechenden Nachdruck.
Als sehr positives Signal sehe ich in dem vorliegenden Entwurf, dass ein Passus speziell für Frauen mit Behinderungen enthalten ist, da diese oft in zweifacher Hinsicht benachteiligt sind.
Die Behindertenverbände bitten wir um Verständnis dafür, dass wir eine öffentliche Anhörung zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig erachten.
Wir sind uns ihrer Anliegen sehr wohl bewusst, müssen ihnen aber auch hier offen und ehrlich kundtun, dass wir keine Verzögerungen mehr wollen.
Vorhin kam schon der Zwischenruf, dass es lange genug gedauert habe.
Lieber Kollege Fischer, Sie haben kritisiert, dass alles zu lange gedauert habe. Ich kann Ihnen sagen: Die Anliegen der Verbände sind uns allen doch bewusst und bekannt. Deshalb müssen wir sagen: Wir wollen keine Verzögerungen mehr in Kauf nehmen und jetzt eine Grundlage schaffen, in der die bisherigen Erkenntnisse eingearbeitet sind, und einen ersten Schritt in die richtige Richtung tun.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Familienpolitik ist einer der bisherigen und auch einer der künftigen Schwerpunkte der CDU-Landtagsfraktion. Deshalb haben wir unseren Antrag auch mit „Bilanz und Ausblick zur Halbzeit der 13. Legislaturperiode“ überschrieben. Liebe Kollegin Lösch, wir wollten Ihnen nicht vor Weihnachten noch eine Steilvorlage liefern.
Uns hat nämlich gefreut, dass wir mit unseren Leistungen in Baden-Württemberg in Bezug auf Familienpolitik schon immer einen Spitzenplatz im Konzert der Länder hatten und noch haben. Dies zeigt sich deutlich sowohl in der Vielfalt der Projekte als auch in der Summe der Ausgaben, die uns die Familie wert ist. Wir wissen aber sehr wohl, dass wir uns nicht zurücklehnen können und ausruhen dürfen, sondern wir müssen unsere Politik stetig den Veränderungen anpassen, neue Wege gehen und eben auch Kurskorrekturen anbringen, um die großen Herausforderungen für die Zukunft der Familien zu meistern.
Um es gleich vorweg zu sagen: Der Antrag ist ja nun schon ein paar Tage alt. Bevor Sie von der Opposition es uns nachher um die Ohren schlagen: Wir müssen aus finanziellen Gründen eben auch einen Teil der Programme streichen.
Teilweise gibt es dafür künftig andere Fördermöglichkeiten bzw. auch andere Zuständigkeiten. Dies darf man zum Teil auch gern kritisieren. Aber, meine Damen und Herren, wir befinden uns ja gerade auch in Haushaltsberatungen, und wir haben heute Vormittag gehört, wie es um den Haushalt bestellt ist. Es ist unsere Pflicht und auch unsere Verantwortung gegenüber jungen Familien und ihren Kindern, keine Schuldenberge aufzubauen und zu hinterlassen, denn auf denen kann man bekanntlich schlecht spielen.
Familienpolitische Ziele werden, wie die Landesregierung richtig anführt, nicht nur durch Geldleistungen oder Vergünstigungen für Familien erreicht. Auch kann und darf der Staat nicht alle Aufgaben und jede Verantwortung übernehmen. Alle sind gefragt: die Familien selbst, die Kommunen sowie zentrale gesellschaftliche Gruppen wie Gewerkschaften, Unternehmer, Medien und Wissenschaft, soziale Betriebspartner und alle anderen, die sich daran beteiligen wollen. Sie müssen motiviert werden, sich für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft einzusetzen.
Angesichts lauter werdender Forderungen nach längeren Arbeitszeiten und höheren Leistungsanforderungen kommt der Balance zwischen Familie und Beruf künftig eine besondere Bedeutung zu. Wenn wir eine familienfreundliche Gesellschaft wollen, brauchen wir auch eine familienfreundliche Arbeitswelt. Dazu brauchen wir die konkrete Unterstützung der Unternehmen, die es Vätern und Müttern erlaubt, familiäre Verpflichtungen und berufliches Engagement miteinander zu verbinden. Dies ist meiner Meinung nach auch der Kern der Frucht für mehr als Ein-Kind-Familien. Dazu brauchen wir eine Offensive. Die Einrichtung der „Zukunftswerkstatt Familien“ ist unserer Meinung nach der richtige Ansatz,
Familienpolitik über alle Politikfelder hinweg zu begreifen und auch zu realisieren. Dabei verstehen wir unter dem Begriff „Werkstatt“ keine Reparaturwerkstatt, sondern eine Werkstatt, in der man kreativ plant, abstimmt und die Werkstücke vom Rohling bis zum Feinschliff immer den jeweiligen Erfordernissen anpasst und auch herzeigt.
Gute, sehr positive Beispiele gibt es bereits. Genannt sei nur eines der jüngsten: das Pforzheimer Bündnis für Familie. Vor Ort, meine Damen und Herren, muss man verinnerlichen, dass Familienfreundlichkeit ein Standortfaktor ist, von dem die Zukunftsfähigkeit auch unserer Städte und Gemeinden abhängt.
Was ich übrigens als sehr bedauerlich empfinde, ist die Tatsache, dass wir allesamt, Politik wie Gesellschaft, erst durch die Krise der Sozialsysteme letztendlich bemerkt haben, welchen dramatischen Geburtenrückgang wir in Deutschland überhaupt haben.
Aufgabe der Politik muss es deshalb sein, im Rahmen unserer Möglichkeiten die Bedingungen so zu verändern, dass sie mehr Mut machen, Elternverantwortung zu übernehmen, und zwar unter Berücksichtigung der vielfältigen Lebensentwürfe und Lebensformen von Kindern von heute. Dazu zählt in erster Linie die Unterstützung der Familien, die sich für die Betreuung in der Familie entscheiden, aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit verbunden der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Doch Betreuungsangebote sind beileibe – meine Damen und Herren, das muss auch wieder einmal gesagt werden – nicht alles. Wir schauen ja manchmal so gern über die Grenze dorthin, wo es positive Beispiele gibt. Ich sage Ihnen nur: In Italien,
wo Kinder bis 16 Uhr betreut werden und die Zahl der Ganztagsschulen hoch ist, ist die Geburtenrate noch niedriger als in Deutschland.
Früher war Italien als geburtenreiches und kinderfreundliches Land bekannt. Heute hat Italien die niedrigste Geburtenrate der Welt.
Jetzt kommen wir zu Finnland. Wenn wir nach Finnland blicken,
das wir derzeit gern als lobendes Beispiel auch in anderen Zusammenhängen erwähnen, dann stellen wir fest: Dort liegt die Geburtenrate bei 2,2 und damit über der in Deutschland, wo Frauen im Durchschnitt 1,3 Kinder auf die Welt bringen. Aber was tun die in Finnland? Der Staat unterstützt dort Mütter und Väter dahin gehend, dass in den ersten drei Jahren eine Betreuung zu Hause in der Familie gewährleistet ist und dann die Rückkehr in den Beruf ermöglicht wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, der Ansatz, den Sie mit dem Antrag und der Aktuellen Debatte eingebracht haben, ist sehr ehrenwert. Wir müssen, wenn wir uns über bürgerschaftliches Engagement unterhalten, aber aufpassen, dass wir bürgerschaftliches Engagement nicht als Lückenbüßer für leere Kassen verwenden.
Wir können in Baden-Württemberg stolz darauf sein,
dass wir sehr viele Leute haben, die ehrenamtlich engagiert sind. Ich denke, wir sollten ihnen, wo es uns irgend möglich ist, auch in Zukunft Unterstützung anbieten.
Es darf nicht sein, dass das Ehrenamt im Grunde genommen – ich kann das nur noch einmal unterstreichen – eine in Zeiten knapper Kassen abrufbare Ressource ist. Wir müssen ferner daran arbeiten, dass auch Elemente bürgerschaftlichen Engagements, die absolut unbezahlbar sind, wie Mitmenschlichkeit, aber auch Nächstenliebe und Solidarität, in Zukunft erhalten bleiben. Unsere Aufgabe in der Politik sehe ich darin, dass wir Wege für bürgerschaftliches Engagement aufzeigen, vorhandene Hindernisse beseitigen, Wege zur Qualifikation ebnen sowie den Versicherungsschutz für viele bürgerschaftlich Engagierte verbessern.
Wenn wir für das bürgerschaftliche Engagement nach neuen Kräften suchen, dann sollten wir wegen der demografischen Entwicklung auch nicht unsere vielen rüstigen, zum Teil hoch qualifizierten Rentner und Pensionäre vergessen. Sie können sich in Zukunft sehr wohl in vielen Bereichen noch mehr einbringen.
Was wir nicht glauben dürfen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass wir ehrenamtliches Engagement von Berlin und Stuttgart aus steuern könnten. Ehrenamtliches Engagement muss vor Ort stattfinden, nämlich dort, wo es gewachsen ist: in der Kommune, in den Kirchen, in den Vereinen. Wichtig ist aber auch – der Antrag der Kollegen von der Fraktion GRÜNE ist in diesem Zusammenhang lobenswert, und auch Kollege Dr. Döring hat bereits darauf hingewiesen –, dass wir in Zukunft auch die Betriebe in das ehrenamtliche Engagement mit einbinden.
Lieber Herr Kollege Dr. Döring, mir ging es vorhin mit diesen Begrifflichkeiten genauso wie Ihnen. Ich kann voll unterstreichen, was Sie gesagt haben. Aber ich habe einmal in der Drucksache geblättert und festgestellt, dass es noch der Wirtschaftsminister Dr. Döring war, der die Stellungnahme zu diesem Antrag unterschrieben hat.
Ich sage das nur, weil er gesagt hat, das hätte das Wirtschaftsministerium anders beschreiben müssen.
Nein.
Wir verstehen unter bürgerschaftlichem Engagement der Wirtschaft aber nicht nur Sponsoring, sondern wir verstehen darunter auch, dass die Wirtschaft ihre Kompetenzen, aber auch die Kompetenzen ihrer Mitarbeiter der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Es gibt aus der Vergangenheit genügend gute Beispiele. Das bürgerschaftliche Engagement, das von der Wirtschaft ausging, war allerdings schon einmal besser, und ich denke, wir müssen auch wieder an das Management der Firmen appellieren, hier wieder vorbildhaft tätig zu sein.
Was wir nicht brauchen, meine Damen und Herren, sind wieder neue runde Tische, an denen alles wieder diskutiert und zerredet wird.
Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass das bürgerschaftliche Engagement auch in Zukunft auf allen Ebenen unbürokratisch stattfinden kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Lösch, wir sind – damit meine ich die Sozialpolitiker der CDU-Fraktion – dankbar, dass das Thema Landeserziehungsgeld von Ihnen und nicht von Ihren Finanzpolitikern aufgegriffen wurde. Denn wer in den letzten Wochen zu diesem Thema aufmerksam die Presse verfolgt hat, der konnte aus der einen oder anderen Ecke die Bemerkung vernehmen, das Landeserziehungsgeld sei ganz zu streichen. Nur, bei allem Verständnis für die anstehenden Haushaltsberatungen – man kann im wahrsten Sinne des Wortes das Kind auch mit dem Bade ausschütten –: Uns ist bei dieser Diskussion genauso wie hoffentlich Ihnen allen hier in diesem Hause wichtig, dass das Finanzvolumen des Landeserziehungsgeldprogramms für familienpolitische Maßnahmen erhalten bleibt.
Über die Form des Einsatzes können wir uns streiten.
Ich will aber auch nicht verhehlen, dass man sich angesichts der aktuellen Haushaltslage sehr wohl Gedanken darüber machen muss, welche Belastungen wir den kommenden Generationen damit aufbürden. Es bedarf daher guter Gründe, warum man in dieser Form und Höhe Geld in die Hand nimmt, um einen entscheidenden Beitrag für die Familienpolitik zu leisten.
Unsere Ziele sind dabei die Stärkung der Erziehungskraft in der Familie, gesellschaftspolitische Anerkennung der Erziehungsleistung und eine Brückenfunktion zum Kindergartenalter. Das Ganze sollte nach Möglichkeit – auch das ist, denke ich, wichtig – für alle Beteiligten so unbürokratisch wie möglich abgewickelt werden. Eine Minderung des Zuschussbedarfs hätte zum Beispiel unweigerlich zur Folge, dass die Zahl der berechtigten Familien zurückginge, was wiederum unsere mit dem Geld verfolgten Ziele konterkarieren würde. Derzeit bezieht immerhin jede dritte Familie in Baden-Württemberg das einkommensabhängige Landeserziehungsgeld. Bei 20 % der Berechtigten handelt es sich um Ein-Eltern-Familien.
Eine kürzlich von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie zeigt deutlich auf – das ist wichtig zu wissen –, dass die von uns allen beklagte niedrige Reproduktionsrate nicht in erster Linie auf einen fehlenden Ausbau von Krippen, Kindergärten und Ganztagsschulen zurückzuführen ist, sondern in erster Linie darauf, dass Kinder in der heutigen Zeit eine große finanzielle Belastung für die ganze Familie darstellen.
Zwei Drittel der Befragten halten eine gesicherte finanzielle Situation für eine Grundbedingung für ein Ja zu Kindern. Das Landeserziehungsgeld dient nicht ausschließlich als Instrument zur Förderung der Geburtenzahl. Nichtsdestotrotz, liebe Kollegin Lösch, ist es eine Tatsache, dass BadenWürttemberg das einzige Land der Bundesrepublik ist, in dem mehr Kinder geboren werden, als Menschen sterben. Der heutigen Presse ist zu entnehmen, dass Deutschland bei der Geburtenrate Schlusslicht in Europa ist. Dies sollte uns doch alle sehr nachdenklich stimmen. Unser Standpunkt zum Landeserziehungsgeld steht in keinem Widerspruch zu unserer Haltung, dass auch wir den Ausbau einer bedarfsorientierten Kindertagesbetreuung für notwendig halten.
Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Diese wollen wir noch weiter verbessern. Aber auch hier, denke ich, bietet bereits das jetzige Programm einen ganz guten Ansatz.
Ja, die sind gefragt worden.
Was uns in Diskussionen über die Betreuung immer wieder stört, ist auch die Tatsache, dass Sie dabei die vorbildhaften Leistungen zum Beispiel der Tagesmütter im Land nur am Rande erwähnen.
Betrachten Sie einmal allein die Steigerung der Zahl der durch Tageseltern betreuten Kinder in den letzten beiden Jahren. Die Anzahl der aktiven Tagesmütter und der betreuten Kinder hat sich nahezu verdoppelt.
In erster Linie, meine Damen und Herren, sollten wir aber die Familien stärken, die – davon gibt es mehr, als Sie vielleicht glauben – ihre Erziehungsleistung in den ersten Jahren überwiegend gerne selbst erbringen wollen. Eine finanzielle Unterstützung durch den Baustein Landeserziehungsgeld eröffnet den Familien die Wahlfreiheit für ihren eigenen individuellen Lebensentwurf.
Wir halten es übrigens auch für keine Ideologie, sondern sind der festen Überzeugung, dass Betreuung in der Familie einer staatlichen Betreuung immer vorzuziehen ist.
Liebe Kollegin Lösch, wenn Sie das Landeserziehungsgeld als Ideologie bezeichnen, muss ich Sie einmal fragen,
was nach Ihrer Ansicht dann das Bundeserziehungsgeld darstellt. Dort reden wir doch von den gleichen Voraussetzungen.
Wir sehen das Thema wie die Landesregierung so, dass wir in Zukunft – und darüber sind wir uns ja einig – die aktuellen familienpolitischen Programme einer stetigen Überprüfung unterziehen müssen und dass sie gegebenenfalls dann, wenn die Zeit gekommen ist, einer entsprechenden Anpassung bedürfen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute schon viel über Gen- und Biotechnologie gehört.
Ja, ja. – Zweifelsohne werden die Änderungen im Gentechnikgesetz in der gegenwärtigen Fassung die Nutzung, die Erforschung und die Anwendung dieser Technologie im eigenen Land zum Teil weiter behindern. Aber die Bio- und die Gentechnologie sind für den Standort Deutschland, für Wissenschaft, Technologie und Fortschritt, extrem wichtig. Bei der Behandlung eines SPD-Antrags zur Stärkung der Bioregionen in Baden-Württemberg im letzten Jahr wurde uns eigentlich bestätigt, dass diese Branche eine Schlüsselbranche für die zukünftige Entwicklung des Wirtschaftsund Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg ist.
Unsere vordringliche Aufgabe muss es deshalb weiterhin sein, die Entwicklung und die Chancen dieser Branche sowie die Vermarktung zu fördern.
Mit 8 international operierenden und 90 mittelständischen Pharmaunternehmen ist Baden-Württemberg Pharmastandort Nummer 1. Im bundesweiten Vergleich sind diese Unternehmen, was die Zahl der Arbeitsplätze und die Höhe der Umsätze angeht, führend.
Nur, meine Damen und Herren, an anderen Orten schläft man nicht. In China wurde dieser Tage erstmals weltweit ein Gentherapiepräparat gegen Krebs zugelassen. Weltweit sind wir in der Bundesrepublik längst nicht die Nummer 1.
Deshalb macht es auch wenig Sinn, wenn wir in Deutschland die Nutzung, Erforschung und Anwendung dieser Technologie behindern oder sie mit einer Aufblähung der Bürokratie und hohen Kosten belasten. Dies soll nicht heißen, dass wir alles großzügig behandeln wollen. Denn wie jede Hochtechnologie ist auch die Gentechnik nicht grundsätzlich risikofrei. Bei der Risikobeurteilung sind sowohl die realen als auch die hypothetischen Risiken stets zu berücksichtigen.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die positive Entwicklung dieser Technologie am Standort Baden-Württemberg aufgezeigt und gleichzeitig Auskunft darüber gegeben wird, welch positiven Beitrag hierzu die Gentechnikaufsicht in Baden-Württemberg leistet.
Beides zusammen muss keinen Widerspruch ergeben.
Es war uns wichtig, zu erfahren, ob der bislang vorhandene Standortvorteil Baden-Württembergs in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz nach wie vor besteht.
Als außerordentlich wichtig erachten wir in diesem Zusammenhang aber auch die Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Bevölkerung nicht nur über die möglichen Risiken, sondern auch über die Chancen der Biotechnologie zu informieren. Eine Versachlichung der häufig sehr emotional geführten Diskussion ist notwendig, denn in einer sich globalisierenden Wirtschaft machen neue Technologien eben nicht an deutschen oder europäischen Grenzen Halt.
Für erfolgversprechend halten wir deshalb nach wie vor die zentrale Bündelung der Zuständigkeiten für die Genehmigung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten in BadenWürttemberg. Dadurch können, wie die Stellungnahme zu dem Antrag bestätigt, die gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungsfristen nicht nur eingehalten, sondern zum Teil auch deutlich unterschritten werden.
Dass von 4 452 Anlagen in Deutschland 984 in BadenWürttemberg betrieben werden und 22 % aller deutschen Anmeldungen und Genehmigungen gentechnischer Anlagen in Baden-Württemberg erfolgt sind bzw. erteilt wurden, bestätigt, dass das Land seine Hausaufgaben gemacht hat.
Durch das Förderprogramm „Offensive Biotechnologie“, ausgestattet mit 29 Millionen € aus dem Erlös der Veräußerung der Gasversorgung Süddeutschland, wird deutlich, welche Priorität die Landesregierung dieser Branche beimisst.
Es gibt für eine Behörde eigentlich kein größeres Kompliment als das, dass die zu betreuenden Unternehmen immer wieder betonen, sie seien mit der Betreuung sehr zufrieden.