Monika Stolz
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Beiträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung haben gezeigt, dass die Regelungen im Interesse aller Beteiligten sind.
Der Gesetzentwurf geht auf einen Vorschlag des Städtetags und des Landkreistags zurück. Das ist eine Regelung, die als Folge der Verwaltungsreform ansteht.
In den Fachausschüssen wird der Zugang zu den Werkstätten für behinderte Menschen gesteuert. Es ist daher sinnvoll, dass diejenigen Sozialhilfeträger mitwirken, die die Leistungen zu bezahlen haben. Das sind nach der Verwaltungsreform die Stadt- und Landkreise. Daher soll die Zuständigkeit für die Mitwirkung vom Kommunalverband für Jugend und Soziales auf die örtlichen Sozialhilfeträger übergehen.
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens ergab sich eine Diskussion darüber, ob der Stadt- bzw. Landkreis im Fachausschuss mitwirken soll, der für die Hilfegewährung im Einzelfall zuständig ist, oder der Stadt- bzw. Landkreis, in dem die Werkstatt ihren Sitz hat. Wir sind der Auffassung, dass der Standortkreis zuständig sein soll. Das ist die unbürokratischste Lösung. Die Werkstatt lädt ihren Kreis zu den Sitzungen des Fachausschusses ein. Die Mitarbeiter des Kreises kennen die Hilfsangebote am besten und können daher auch beurteilen, welche Leistungen für den betroffenen Menschen am besten geeignet sind.
Dieser Lösung kann man natürlich entgegenhalten, sie sei nicht konsequent. Grund für die Übertragung ist ja, dass derjenige Sozialhilfeträger im Fachausschuss mitwirken soll, der für die Hilfegewährung zuständig ist. Eine solche Bestimmung wäre jedoch mit hohem bürokratischem Aufwand für die Werkstätten verbunden. Sie müssten in jedem Einzelfall ermitteln, welcher Kreis örtlich zuständig ist. Dies ist zeitaufwendig und bürokratisch. Auch für die Kreise entsteht Mehraufwand, da ihre Mitarbeiter reisen und in vielen Fachausschüssen mitwirken müssten.
Gleichwohl lassen wir den Kreisen die Möglichkeit, per Vereinbarung eine andere Regelung zu treffen. Nimmt zum Beispiel eine an der Kreisgrenze gelegene Werkstatt regelmäßig behinderte Menschen aus dem Nachbarkreis auf, kann es sinnvoll sein, dass der Nachbarkreis an den Sitzungen des Fachausschusses teilnimmt. Ich denke, das ist ein sinnvoller Kompromiss.
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren die Änderung des Jugend- und Sozialverbandsgesetzes vor. Auch diese Änderung geht auf einen Vorschlag des Städtetags und des Landkreistags zurück. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir die Ermächtigungsgrundlage dafür, dass das Land den Kommunalverband für Jugend und Soziales mit der Durchführung von Landesförderprogrammen beauftragen kann. Es können aber nur solche Förderprogramme übertragen werden, die mit den gesetzlichen Aufgaben des Kommunalverbands im Zusammenhang stehen. Wir planen ganz konkret,
den Kommunalverband für Jugend und Soziales mit der Durchführung der Landesförderung von Investitionen in der Behindertenhilfe, der Suchtkrankenhilfe und der außerklinischen Psychiatrie zu beauftragen.
Dies haben der Städtetag und der Landkreistag vorgeschlagen. Wir halten diesen Vorschlag für sinnvoll und haben ihn daher gerne aufgegriffen, denn der Kommunalverband ist in der Behindertenhilfe bereits für die Durchführung der kommunalen Förderung und der Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zuständig.
Durch die Bündelung der Förderung beim Kommunalverband haben die Träger der Vorhaben einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen. Das ist bürgerfreundlich, und die Verwaltung wird effizienter.
Mit der Übertragung der Durchführung von Landesförderprogrammen geben wir als Land unsere Steuerungsmöglichkeiten nicht aus der Hand, denn wir erlassen Förderrichtlinien und behalten uns ein Weisungsrecht vor. Das heißt, wir können mitbestimmen, welche Projekte gefördert werden und welche nicht. Wir hoffen, dass wir die Investitionsförderung in der Behindertenhilfe, der Suchtkrankenhilfe und der außerklinischen Psychiatrie bald auf den Kommunalverband übertragen können, sodass die Förderung bereits in diesem Jahr von diesem durchgeführt werden kann.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf trägt wesentlich zur Entbürokratisierung und zur Bürgerfreundlichkeit bei. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bereits bei der ersten Lesung des Entwurfs für das neue Landeskrebsregistergesetz hat sich hier im Plenum ein Konsens zu diesem Gesetz abgezeichnet. Das zeigt, dass über die wichtigsten Ziele dieses Gesetzes Einigkeit besteht. Wir wollen mit diesem Gesetz mehr über die Entstehung, die Ursachen und die Behandlung von Krebs herausfinden und hierfür eine gesicherte Datengrundlage schaffen.
Ich möchte an dieser Stelle kurz auf die beiden aus meiner Sicht zentralen Kritikpunkte eingehen, die im Rahmen der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf vorgebracht wurden.
Ein Kernpunkt der neuen gesetzlichen Regelung ist die Verknüpfung von klinischer und epidemiologischer Krebsregistrierung. Das heißt, die erhobenen Daten sollen nicht nur – wie beim bisherigen Krebsregister – bevölkerungsbezogen statistisch ausgewertet werden; vielmehr ist das Ziel, die Qualität von Krebsbehandlungen auf der Grundlage verlässlicher Daten zu verbessern.
Es liegt in der Natur der Sache, dass für den zuletzt genannten Aspekt eine Rückmeldung der Erkenntnisse des Krebsregisters an die behandelnden Ärzte und Kliniken unerlässlich ist. Nur wenn der behandelnde Arzt Informationen aus dem Krebsregister über die Qualität seiner Behandlungen erhält, kann und wird er auch geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Behandlung zu verbessern. Wir haben eine solche Rückmeldung von Erkenntnissen an die Behandler selbstverständlich vorgesehen.
Diese findet in zweifacher Hinsicht statt: Zum einen erhalten die vorgesehenen regionalen Qualitätskonferenzen und die dort mitwirkenden Einrichtungen Daten zum Zweck der Qualitätssicherung. Dies ermöglicht einrichtungsbezogene Auswertungen und ein Benchmarking zwischen einzelnen Krankenhäusern. Zum anderen soll jeder Arzt auf Antrag die weiteren Behandlungsdaten erhalten, die zu dem von ihm an das Krebsregister gemeldeten Patienten vorhanden sind. Dies gibt ihm eine unmittelbare Rückmeldung über den Erfolg der eigenen Krebsbehandlung. Damit wird den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte Rechnung getragen. Diese Forderungen wurden von der SPD-Fraktion in der ersten Lesung zitiert.
Ein weiterer Einwand richtete sich gegen die Bürokratie, die der Gesetzentwurf angeblich aufbauen würde. Hier bewegt sich das Gesetz in einem Spannungsverhältnis. Zum
einen besteht der Wunsch der Ärzte und Kliniken, möglichst einfache Strukturen und Datenflüsse zu etablieren, und zum anderen soll dem berechtigten Interesse des Datenschutzes, nämlich dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten, weitestmöglich Rechnung getragen werden.
Selbstverständlich hat die Landesregierung kein Interesse an der Schaffung neuer Bürokratie. Genauso selbstverständlich ist aber auch, dass die Verwendung hochsensibler Patientendaten auch zu einem wichtigen gesundheitspolitischen Zweck einer gesetzlichen Regelung bedarf.
Konkret heißt das, dass Art, Umfang und Zweck der Nutzung der Daten sowie deren Schutz definiert werden müssen. Gesetzliche Regelungen über das Widerspruchs- und Auskunftsrecht der Patienten sowie der Datenver- und -entschlüsselung sind unabdingbar. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich auf diese zwingend notwendigen Regelungen. Er sieht außerdem die weitgehendst elektronische Abwicklung aller Prozesse vor. Dies erleichtert die Handhabung der Verfahren und entlastet die beteiligten Akteure.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen, ist ein wichtiger Schritt zu einem modernen und zukunftsfähigen Krebsregister für Baden-Württemberg getan. Dieses wird den an Krebs erkrankten Patienten in unserem Land einen konkreten Nutzen bringen.
Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hermann Seimetz, vielleicht gestattest du mir zunächst ein paar persönliche Worte. Uns verbindet heute das Außergewöhnliche der Situation. Du hast gesagt, es sei deine Abschiedsrede, und ich habe die Gelegenheit, heute mit meiner ersten Rede in meiner neuen Funktion über ein ganz zentrales Thema meines zukünftigen Zuständigkeitsbereichs zu sprechen. Herzlichen Dank dafür.
Wir haben allerdings alle eine Gemeinsamkeit, was dieses Thema anbelangt: Wir sind in dieser Legislaturperiode hier alle gemeinsam fünf Jahre älter geworden.
Ja, da gibt es keine Unterschiede zwischen Opposition und Regierung.
Meine Damen und Herren, erst gestern ging es an gleicher Stelle um die Bedeutung der älteren Arbeitnehmer. Das Thema „ältere Menschen“ muss uns beschäftigen. Es hat viele Facetten. Wir leben in einer Gesellschaft, die immer älter, zahlenmäßig aber immer kleiner wird. Diese Entwicklung ist von einer Dynamik gekennzeichnet, die wir heute noch kaum bemerken, die aber langfristig zu tief greifenden Veränderungen führt.
Dabei potenzieren sich zwei Entwicklungen: die seit drei Jahrzehnten niedrige Geburtenrate und die Zunahme der individuellen Lebenszeit. Herr Kollege Seimetz hat die Zah
len ja schon genannt. Um mit diesen Veränderungen klarzukommen, wird es von entscheidender Bedeutung sein, wie das Miteinander der Generationen bei der Anpassung an die fortschreitende Alterung gelingen wird. Wir müssen die Rahmenbedingungen für Familiengründungen verbessern und die Infrastruktur anpassen.
Die Folgen der Alterung und des Bevölkerungsrückgangs können allerdings nicht allein durch staatliches Handeln gemeistert werden, auch nicht durch alleinige staatliche Konzepte, sondern alle gesellschaftlichen Kräfte sind gefragt. Alle gesellschaftlichen Kräfte haben die Verpflichtung und die Chance, sich auf die Veränderungen rechtzeitig einzustellen – gestern haben wir über das Thema beraten –, und auch die Wirtschaft ist bei diesem Thema in hohem Maße gefragt.
Die Landesregierung hat sich dieses Themas schon seit langem angenommen. Es gibt zahlreiche Maßnahmen und Initiativen, liebe Frau Kollegin Altpeter. Ich denke, wir können mit gutem Gewissen bei diesem Thema konkret werden. Es geht hier nicht um ein Schönreden, liebe Frau Lösch, sondern um das Nennen der Fakten.
Bereits vor einiger Zeit haben wir diese Initiativen in einem Aktionsprogramm zum Miteinander der Generationen mit dem Titel „Ältere Generation im Mittelpunkt“ zusammengefasst. Noch in dieser Legislaturperiode werde ich im Kabinett über den Umsetzungsstand berichten.
Ich will einige Aspekte des Themas beleuchten. Die gestiegene Lebenserwartung und eine weiterhin niedrige Geburtenrate haben das Verhältnis von Jung und Alt maßgeblich verschoben. Nie zuvor haben drei oder vier Generationen eine so lange gemeinsame Zeitspanne erlebt. Diese Veränderungen verbinden sich mit sehr unterschiedlichen Lebensvorstellungen und Bedürfnissen. Einheitliche Wünsche an die Gestaltung des Alltagslebens in einer Familie gibt es ebenso wenig wie das Alter als genau definierbaren Zeitraum.
Eine Vielzahl alternativer, zukunftweisender Lebens- und Wohnformen berücksichtigen diese Entwicklung. Als Beispiele möchte ich nennen: die Mehrgenerationenprojekte, die Mütterzentren – die sich als Familienbegegnungsstätten über Altersgrenzen hinweg verstehen – und das Projekt „Oldies leben gemeinsam aktiv“, das den bei Senioren mehrheitlich vorhandenen Wunsch unterstützt, auch bei Krankheit und Gebrechlichkeit in den eigenen vier Wänden alt zu werden. Weitere Beispiele sind auch die Modelle für selbstbestimmtes Wohnen im Alter, bei denen Hilfs- und Tauschdienste von Dritten aus der Nachbarschaft oder durch Ehrenamtliche geleistet werden.
Das Land hat auch ein Internetportal eingerichtet – www.familienfreundliche-kommune.de –, um aktiv dazu beizutragen, dass diese innovativen Projekte zum Miteinander von Generationen, zum Miteinander der Familien auch wirklich bekannt werden.
Meiner Meinung nach muss eine zukunftweisende Politik nicht nur eine Politik für, sondern vor allem eine Politik mit
und von älteren Menschen sein. Sie sollte den Beitrag älterer Menschen für unsere Gesellschaft erkennen, würdigen und fördern – und ich füge hinzu: durchaus auch einfordern. Es wurde hier beklagt, dass zu wenig gemacht werde. Ich verweise nur auf das Projekt des Jugendbegleiters bei unseren zukünftigen Ganztagsangeboten an den Schulen,
bei dem wir auch darauf bauen, dass ältere Menschen, Senioren mit hohen Kompetenzgraden in vielen Bereichen, sich in den Schulen engagieren und mit den jungen Leuten auch gemeinsam ein Stück des Weges gehen.
Zu einer erfolgreichen Politik für Senioren können auch die Kommunen beitragen,
indem sie Grundstücke für unterschiedlichste Wohnprojekte zur Verfügung stellen. Auch das ist auf einem guten Weg.
Meine Damen und Herren, Alter hat auch etwas mit Gesundheit zu tun. Auch wenn das Präventionsgesetz auf Bundesebene gescheitert ist
ja, ich danke, Herr Kollege Haas; das war die richtige Antwort;
es muss besser sein –,
wollen wir im Land gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern neue Akzente in der Gesundheitsvorsorge setzen. Wir konnten uns mit den Sozialversicherungsträgern darauf einigen, uns stärker als bisher mit Projekten und Maßnahmen in den so genannten Lebenswelten zu engagieren, zum Beispiel in der Arbeitswelt. Auch das Forschungsprogramm „Sport – Bewegung – Prävention“, das wir zusammen mit der Landesstiftung ins Leben gerufen haben, wird die Bedeutung des gesundheitlichen Präventionspotenzials unterstreichen.
Auch das Thema „Alter und Bildung“ muss uns wichtig sein.
Es gibt für Ältere vielfältige Bildungsangebote, über die die Hochschulen des Landes umfassend informieren können. Ich möchte hier – das werden Sie mir als Ulmerin nachsehen – das „Zentrum für Allgemeine Wissenschaftliche Weiterbildung“ der Universität Ulm nennen, das sich intensiv mit der Zusammenarbeit zwischen den Generationen befasst. Eine der dort entwickelten Projektideen möchte ich beispielhaft nennen: die Kompetenzbörse für Jung und Alt im Lernaus
tausch über Internet, ein gelungenes Beispiel eines Projekts des Miteinanders der Generationen. Unsere Hochschulen bieten auch Lehrangebote für Personen an, die sich speziell mit älteren Menschen beschäftigen.
Meine Damen und Herren, über Älterwerden in BadenWürttemberg zu sprechen heißt auch darüber zu sprechen, wie es den Älteren hier im Lande geht, wenn sie Hilfe brauchen oder pflegebedürftig werden. Ein zentrales, möglichst barrierefreies Wohnen und die Möglichkeit der Nutzung vorhandener Infrastrukturen bieten sowohl ökonomische als auch soziale Vorteile, insbesondere für ältere Menschen und für Familien. Hier geht es darum, bauliche Hürden abzubauen.
Auch das betreute Wohnen für Senioren, ein Feld, in dem das Land Baden-Württemberg wie in vielen Bereichen bundesweit Spitze ist, ist ein ganz wesentlicher Aspekt.
Wir haben die Zertifizierung vorangetrieben und weisen die höchste Anzahl an Plätzen des betreuten Wohnens aus.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat sich im Laufe des letzten Jahres intensiv mit den Fragen, die sich um neue Wohnformen ranken, beschäftigt. Ein entsprechendes Konzept wurde gerade veröffentlicht.
Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis zum Jahr 2020 von derzeit 225 000 auf rund 300 000 erhöhen. Im Bereich der Pflege stehen wir also vor großen Herausforderungen. Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss neu gestaltet werden. Auch inhaltlich müssen wir sie weiterentwickeln. Vor allem müssen wir die Leistungen für ambulante und stationäre Pflege angleichen.
Ich würde gerne zuerst zu Ende kommen, weil sich dann manche Frage oft erübrigt.
Unsere Pflegeinfrastruktur, meine Damen und Herren, ist hervorragend. Wie in keinem anderen Bundesland haben wir ortsnahe Versorgungsstrukturen konsequent ausgebaut und gefördert. Das Konzept der Kleeblatt-Tagespflegeheime gilt bundesweit als beispielgebend. Wir haben auch die Mittel für die Betreuungsgruppen für Demenzkranke von 2001 bis 2005 nicht eingefroren und nicht gekürzt. Im Jahr 2001 wurden 78, im Jahr 2005 238 solcher Gruppen gefördert, und alle Anträge sind bewilligt worden.
Wie es mit der Pflegeheimförderung des Landes genau weitergeht, werden wir zu gegebener Zeit diskutieren. Ein kurzfristiger Ausstieg ist meiner Auffassung nach nicht vertretbar.
Es wird auf jeden Fall bei einem Ausstieg auf mittelfristiger Zeitachse einen Vertrauensschutz geben.
Wir werden uns aber auch vermehrt um die Frage kümmern müssen, wie Pflegebedürftigkeit generell verhindert werden kann. Die Frage der Prävention wird zukünftig viel stärker als bisher in den Mittelpunkt rücken. Beispielgebend für den Aspekt der Vorsorge sind aktuell zwei Projekte der Sturzprophylaxe im stationären und im ambulanten Bereich in Baden-Württemberg. Diese Projekte haben sich als hoch effizient und beispielgebend erwiesen.
Schließlich werden wir unser Augenmerk auch auf die weitere Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege richten. Schon in wenigen Wochen werden wir hierzu eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Hier geht es um einen Impuls für bürgerschaftliches Engagement in der Pflege, und zwar auf der Basis einer Finanzierung durch das Pflegeversicherungsgesetz.
Was die angesprochenen Hospizgruppen betrifft, weisen wir hier in Baden-Württemberg die höchste Zahl an ambulanten Hospizgruppen auf.
Es ist immerhin einer Bundesratsinitiative vonseiten BadenWürttembergs zu verdanken, dass die Förderung der ambulanten Hospizgruppen durch die Krankenkassen auch gewährleistet wurde.
Die Krankenkassen fördern mittlerweile 104 Hospizdienste mit rund 1,7 Millionen € aus ihren Mitteln.
Meine Damen und Herren, das Thema „Ältere in BadenWürttemberg“ wird uns weiterhin beschäftigen. Es ist ein zentrales Thema, das auch mich herausfordert. Im Miteinander der Generationen liegen für die Älteren, aber auch für die Jüngeren große Chancen. Sie gilt es zu erkennen und zu nutzen. Ich denke, wir sind da auf einem guten Weg. Ich freue mich auch auf diese Aufgabe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Entwurf des neuen Landeskrebsregistergesetzes, den der Ministerrat am 17. Januar 2006 beschlossen hat. Dies ist ein wichtiger und bedeutsamer Schritt auf dem schwierigen Weg zu einem neuen, zukunftsfähigen Krebsregister für Baden-Württemberg.
Die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg ist eine gesundheitspolitisch wichtige Aufgabe. Sie muss neben den unbestreitbar wichtigen bevölkerungsbezogenen Auswertungen auch den behandelnden Ärzten und nicht zuletzt den an Krebs erkrankten Patienten einen konkreten Nutzen bringen.
Wir – ich sage das bewusst so, obwohl ich als Person nicht unmittelbar beteiligt war – haben gemeinsam mit führenden Experten aus Wissenschaft und Praxis intensiv an einer grundlegenden Umstrukturierung gearbeitet. In einem sehr schwierigen Prozess hatten wir eine Vielzahl verschiedener
und meist widerstreitender Interessen unter einen Hut zu bringen. Ich denke, wir können mit dem erreichten Ergebnis zufrieden sein.
Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg die Krebsregistrierung entscheidend voranzubringen und uns nach Ansicht der beteiligten Experten bundesweit an die Spitze zu setzen.
Leitbild des Gesetzentwurfs ist die Verknüpfung von klinischer und epidemiologischer Krebsregistrierung. Das neue Landeskrebsregistergesetz sieht vor, gemeldete Krebserkrankungen über eine zentrale Vertrauensstelle zu erfassen. In einer klinischen Landesregisterstelle sollen die Daten zu Zwecken der Qualitätssicherung von Krebsbehandlungen ausgewertet werden. Ein neues epidemiologisches Krebsregister nimmt bevölkerungsbezogene Auswertungen vor.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den meldenden Kliniken Auswertungen über die Qualität ihrer Krebsbehandlungen zur Verfügung zu stellen. Über regionale Qualitätskonferenzen der Selbstverwaltung wird die wichtige Zusammenarbeit in der Region intensiviert und gezieltes Benchmarking – modern gesprochen – möglich. Darüber hinaus erhält jeder meldende Arzt auf Antrag weitere Behandlungsdaten zu den von ihm gemeldeten Patienten. So erfolgt eine unmittelbare Rückmeldung über die Qualität der Krebsbehandlung. Dies ist entscheidend für die Motivation der Ärzte, Krebserkrankungen zuverlässig zu melden. Mit der gesetzlichen Meldepflicht werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Meldeverfahrens zukünftig positiv beeinflusst.
Wie Sie sehen, vermittelt das neue Krebsregister Ärzten und Kliniken deutlich mehr Informationen als ein rein epidemiologisches Krebsregister. Das neue Krebsregister wird damit nicht länger eine Einbahnstraße sein. Es wird zu einem Instrument, mit dem wir langfristig die Behandlung von Krebspatienten verbessern und eine Konzentration auf erfolgreiche Therapieformen bewirken können. Aus diesem Grund wird es auch von den gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg unterstützt.
Selbstverständlich werden im Gesetzentwurf auch die Patientenrechte vollumfänglich berücksichtigt. Personenbezogene Daten werden dauerhaft nur verschlüsselt gespeichert. Die Patienten können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Angaben im Krebsregister über sie vorliegen. Sie können außerdem einer Meldung ihrer Daten jederzeit widersprechen. Diese Widerspruchslösung hat gegenüber einer Einwilligungslösung den Vorteil, dass die Patienten auch nach der belastenden Situation ihrer Krebsdiagnose noch Widerspruch einlegen können. Sie wird von den Selbsthilfegruppen der an Krebs erkrankten Menschen, also den Patientenorganisationen, ausdrücklich befürwortet. Widerspricht ein Patient, dürfen dem Krebsregister keine Angaben gemeldet werden. All dies schützt die Patientenrechte und schafft Transparenz, um bei den Patienten eine möglichst hohe Akzeptanz des Krebsregisters zu erzielen.
Sie sehen, es geht nicht darum, mit dem neuen Landeskrebsregistergesetz neue Bürokratien zu schaffen oder zum Selbstzweck Daten zu sammeln. Krebs ist in Deutschland
nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Jährlich erkranken in Deutschland nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts über 400 000 Menschen neu an Krebs. Noch immer sind die ursächlichen Zusammenhänge über die Entstehung von Krebserkrankungen nicht hinreichend aufgeklärt. Auch bei der Behandlung von Krebserkrankungen sind Ärzte und Wissenschaftler oftmals unterschiedlicher Auffassung über die im Einzelfall richtige Therapie. Es fehlt an Daten, die objektiv nachprüfbare, verlässliche Aussagen über den Erfolg von Krebsbehandlungen erlauben.
Deshalb wollen wir mit dem neuen Krebsregister Erkenntnisse über Krebs und den Erfolg von Krebsbehandlungen in Baden-Württemberg gewinnen. Dieses Gesetz wird uns dabei helfen, hier zum Nutzen der Krebspatienten in BadenWürttemberg entscheidend voranzukommen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.
Ich danke Ihnen.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie können ganz ruhig bleiben: Die Landesregierung spricht mit einer Zunge.
Meine Damen und Herren, Ziel der Landesregierung ist die rauchfreie und die raucherfreie Schule.
Für dieses Ziel gibt es ja glücklicherweise einen breiten Konsens.
Worüber streiten wir? Das ist die Frage, wie leicht das geht oder auch nicht. Wir diskutieren über die Mittel und Wege, wie wir zu diesem Ziel kommen. Ich glaube, wir müssen schon auch zugestehen, dass es einen Königsweg oder gar einen einfachen gesetzlichen Königsweg sicher nicht gibt.
Wir wollen, dass der Tabakkonsum bei jungen Menschen zurückgeht. Wir wollen, dass der Trend aufgehalten wird, dass bereits im Grundschulalter erste Erfahrungen mit Nikotin gemacht werden.
Die Ausgangslage ist hier schon angedeutet worden. Sie wurde von uns auch in der Beantwortung einer Anfrage dargestellt. Im Durchschnitt beginnen Kinder mittlerweile mit 11,6 Jahren zu rauchen. Der Anteil junger Raucherinnen und Raucher, die bereits mit 13 Jahren regelmäßig Zigaretten konsumieren, nimmt leider zu. Beinahe jedes dritte Mädchen und jeder vierte Junge im Alter von 15 Jahren greift zur Zigarette, und im Alter zwischen 16 und 17 Jahren rauchen 44 % der Jugendlichen. Nikotin hat ein sehr hohes Abhängigkeitspotenzial. Man ist binnen kurzer Zeit abhängig. Und was das Bild auch nicht schöner macht: 20 % der Schwangeren rauchen, also 20 % der jungen Mütter von morgen. Das ist in der Tat starker Tobak.
Für diese schwierige Situation gibt es klare rechtliche Vorgaben. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir ein Jugendschutzgesetz haben, das in § 9 Jugendlichen unter 16 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit verbietet. Dazu braucht es natürlich auch Erwachsene, die hinschauen und nicht wegschauen.
Da sind wir alle gefragt.
Es gibt weiterhin die vom Kollegen Röhm schon angesprochene Verwaltungsvorschrift. Für die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg besteht ein Rauchverbot. Die einzelne Schule kann lediglich durch jährlich zu erneuernden Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz, in der die Eltern mitwirken, und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11, also ab 16 Jahren, außerhalb des Schulgebäudes, aber auf dem Schulgelände, eine Raucherecke einrichten.
Für das Rauchen von Lehrkräften gilt die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 31. Januar 1989. Demnach haben die Vorbildwirkung für die Schülerinnen und Schüler und der Schutz der Nichtraucher vor dem passiven Mitrauchen absoluten Vorrang. Eine Lehrkraft darf also während der Schulzeit nur in eigens für rauchende Lehrkräfte eingerichteten Raucherzimmern, die nicht von Schülern benutzt werden, oder in den Pausen außerhalb des Schulgeländes rauchen.
Wir haben also zu diesem Thema eindeutige, klare Regelungen. Wir haben ein Jugendschutzgesetz. Wir haben klare Verwaltungsvorschriften. Aber wir haben das Problem mit diesen Vorschriften dennoch unbefriedigend oder noch ungenügend gelöst.
Ich darf in diesem Zusammenhang die geschätzte frühere Drogenbeauftragte der Bundesregierung und jetzige Staatssekretärin Marion Caspers-Merk zitieren, die zu diesen gesetzlichen Regelungen sagt: „Das mag funktionieren, wenn Erwachsene hinschauen und sich einmischen.“ Sie sagt weiter: „Ich kenne Schulen, in denen sich die Lehrer um ein Rauchverbot bemühen und dann von den Eltern hören, dass die Kinder mit 14 Jahren zu Hause rauchen dürfen.“
Was will ich damit sagen? Auch das ist unsere Erfahrung: Das Rauchen ist kein Problem der Schulen allein und auch nicht allein in der Schule zu lösen.
Das Elternhaus spielt hier eine wichtige Rolle.
Wir wissen aus Untersuchungen, dass der stärkste Einflussfaktor für die Häufigkeit, mit der Kinder rauchen, ein rauchendes Familienmitglied ist, dass Kinder und Jugendliche mit rauchenden Geschwistern doppelt so häufig zur Zigarette greifen wie diejenigen mit nicht rauchenden Geschwistern und dass in einem Haushalt, in dem weder die Eltern noch die Geschwister rauchen, ein Kind mit weitaus geringerer Wahrscheinlichkeit zum Raucher wird.
Wir brauchen also nicht nur gesetzliche Regelungen an den Schulen, sondern wir brauchen mehr. Wir brauchen auch das Elternhaus. Wir brauchen Vorbilder. Und was wir in der Schule auch brauchen: Wir brauchen Prävention, Aufklärung und Ausstiegsmöglichkeiten.
In der Schule wird in diesem Bereich sehr viel getan. Präventionsarbeit in Bezug auf Gesundheit beginnt flächen
deckend bereits in der Grundschule und wird auch verstärkt Eltern einbeziehen. In den neuen Bildungsplänen wird dem Thema Prävention vor allem in der Grundschule in großem Umfang Rechnung getragen. Die Steigerung der Lebenskompetenzen steht hier im Vordergrund – ein Modell, das sich in Evaluationsstudien als wirksames Instrument in der Prävention von Nikotinkonsum erweisen konnte.
Es gibt zusätzliche Materialien zur Vermittlung von Lebenskompetenzen, die den Suchtbeauftragten zur Verfügung gestellt werden. Es gibt Informationen und Anregungen, die an die Schulen weitergegeben werden. Viele Schulen arbeiten bereits seit längerem mit derartigen Präventionsprogrammen oder sind im Zuge der Bildungsreform in die Arbeit damit eingestiegen. Zum Beispiel arbeiten im Heilbronner Raum Schulteams, bestehend aus Schülerinnen, Lehrkräften und Elternvertretern, gemeinsam Präventionsangebote für die jeweilige Schule aus.
Ich möchte gern zum Ende kommen, und dann können Fragen gestellt werden. Denn vielleicht hat sich die Frage auch beantwortet, bis ich zu Ende gesprochen habe.
In anderen Kreisen arbeiten die Schulen eng mit den kommunalen Suchtbeauftragten in Projekten zusammen. Aus der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg entstand die „Fachstelle Gesunde Schule“. Sie ist mit zwei Lehrkräften aus der Suchtprävention besetzt.
Sie sind so unruhig, meine Damen und Herren. Das ist natürlich die mühsame Kleinarbeit, die auch geleistet werden muss.
Es ist einfach, ein einfaches Gesetz in die Wege zu leiten. In der Opposition tut man sich immer ein bisschen leichter als dort, wo die Arbeit geleistet wird.
Diese „Fachstelle Gesunde Schule“ ist, wie gesagt, mit zwei Lehrkräften aus der Suchtprävention besetzt. Zu Schulbeginn hat die Fachstelle ihre Tätigkeit mit dem Schwerpunkt „Rauchfreie Schule“ aufgenommen. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum entstand ein Fragebogen, der an die Schulen verschickt wurde und jetzt ausgewertet wird. Wir werden diese Daten Anfang Februar – –
Ich dachte, Sie interessieren sich für die Sache.
Ja, als Ärztin weiß ich, dass bei diesem Thema viel Kleinarbeit geleistet werden muss und große Events in der Regel nichts nützen.
Die Daten sollen darüber Aufschluss geben, wie viele Schulen bereits rauchfrei sind, wie viele sich bereits auf den Weg gemacht haben, mit welchen Projekten gearbeitet wird und wo die Schulen Unterstützung brauchen.
Auch der europaweite Nichtraucherwettbewerb – –
Ich gebe Ihnen einen Tipp: Treten Sie in die CDU ein; dann können Sie auch auf den Parteitagen mitarbeiten.
Darf ich weiterreden, Herr Präsident?
Auch der europaweite Nichtraucherwettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ beschäftigt sich in diesem Jahr mit dem Rauchen an Schulen. An ihm beteiligt sich das Kultusministerium erstmalig finanziell mit Sonderpreisen. In diesem Jahr konnte der Teilnahmerekord noch übertroffen werden. 1 740 Klassen haben in Baden-Württemberg am Wettbewerb teilgenommen.
Im Bundesvergleich liegen wir hier an dritter Stelle.
Im kommenden Jahr wird es eine Tagung zum Thema „Rauchfreie Schule“ mit der Aktion Jugendschutz geben. Die Schulen sollen dadurch ein Austauschforum für ihre Bemühungen im Themenbereich „Rauchfreie Schule“ erhalten.
Meine Damen und Herren, vieles – auch von dem, was von der Opposition hier gefordert wurde – ist an Prävention und Programmen auf den Weg gebracht worden. Heute geht es darum, ob ein Gesetz erlassen werden soll und, wenn ja, wie dieses aussehen soll. Meine Damen und Herren, wir können viele Gesetze erlassen, wenn es um das Rauchen geht. Am ehrlichsten wäre aber, bei aller Gefährlichkeit des Rauchens, die aufgezeigt wurde, bei aller Giftigkeit und bei allem Suchtpotenzial auf Zigaretten ganz zu verzichten.
Zigaretten zu verbieten, das wäre das Einfachste.
Jetzt hören Sie doch einmal zu! – Das trauen wir uns aber nicht, genauso wenig, wie wir uns trauen, restriktiver mit Alkohol und anderen Suchtmitteln umzugehen. So müssen wir auch beim Thema Rauchen mit einem Stück Scheinheiligkeit leben,
weil wir uns auch zugestehen müssen, dass wir nicht alle Lebensumstände und jede persönliche Entscheidung der Lebensgestaltung regeln können und regeln wollen.
Meine lieben Kollegen von der SPD, Sie haben in der Tat den Antrag gestellt, den Landtag rauchfrei zu machen. Aber Sie haben es noch nicht einmal geschafft, ein generelles Rauchverbot auf Ihrer Etage durchzusetzen.
In Ihren Zimmern, so habe ich mir sagen lassen, wird immer noch geraucht.
Die Grünen setzen sich weiterhin für die Legalisierung von Haschisch ein und bringen hier einen Antrag ein, ein Rauchverbot an den Schulen zu erlassen!
Meine Damen und Herren, mit dieser Spannung müssen wir leben. Ich gebe zu, diese Spannungen können wir nicht ganz auflösen. Umso wichtiger ist es, wenn wir Gesetze erlassen, das verantwortlich zu tun und nachzufragen, was ein Gesetz bringt und was wir damit erreichen wollen.
Wir sind uns einig, dass wir einen effektiven – –
Wir sind uns einig, dass wir einen effektiven Nichtraucherschutz brauchen und dass wir Vorbilder brauchen.
Wir wollen uns in der kommenden Legislaturperiode einem weiteren Gesetzentwurf nicht verschließen, meine Damen und Herren.
Wir wollen die rauchfreie Schule in einem Gesamtpaket für einen effektiven Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden, in Regelungen für einen rauchfreien öffentlichen Raum verankern. Das ist unserer Meinung nach glaubwürdiger und nimmt uns mehr, liebe Frau Lösch, als Vorbilder in die Pflicht, als allein über die Schulen zu reden. Denn die Schule kann viel, aber sie kann nicht alles richten. Deswegen werden wir einen Gesetzentwurf einbringen, der über die Schulen hinausgeht.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige ergänzende Kommentierungen zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP bezüglich des Tragens eines Kopftuchs. Nach diesem Gesetzentwurf ist es Erziehungspersonen an Kindergärten, die in der Trägerschaft des Landes, eines Landkreises, einer Gemeinde, einer Verwaltungsgemeinschaft oder eines Zweck- oder Regionalverbands stehen, untersagt, politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben, die die Neutralität des Kindergartenträgers oder den Frieden im Kindergarten gefährden oder stören können und grundlegende Verfassungswerte missachten.
Diese Vorschrift ist eng an die entsprechende Regelung im Schulgesetz angelehnt. Am 4. Februar 2004 haben wir in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung von § 38 des Schulgesetzes intensiv und verantwortungsvoll beraten. Das Bundesverwaltungsgericht hat uns in der Zwischenzeit attestiert, dass diese Regelung im Einklang mit der Verfassung steht. Sie hat also ihre Bewährungsprobe bestanden.
Ziel der Landesregierung war und ist es nicht, mit diesem geänderten § 38 des Schulgesetzes die religiösen Symbole aus der Schule zu verbannen. Vielmehr sollte erreicht werden und ist auch erreicht worden, dass Lehrkräfte im Amt keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche Aussagen machen können und nicht mehrdeutige Symbole tragen können, die Zweifel daran aufkommen lassen könnten, dass die betreffende Person für die grundlegenden Verfassungswerte eintritt. Diese Diskussion haben wir, Herr Kretschmann, intensiv geführt.
Die aktuellen Ereignisse unter anderem in Ebersbach an der Fils haben gezeigt, dass es auch für den Kindergartenbereich einer klaren gesetzlichen Regelung bedarf. Es liegt nahe, die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 24. September 2003 auch auf den Bereich des Kindergartens zu übertragen. Es hat entschieden, dass ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf.
Die Situation in Kindergärten ist nicht mit der in Schulen identisch, aber in rechtlicher Sicht mit ihr vergleichbar. Anders als bei der Schule, deren Besuch eine Pflicht darstellt, ist der Kindergartenbesuch freiwillig. Anders als in der Schule, in der wir beamtete Lehrkräfte des Landes haben, arbeiten in Kindergärten kommunale Angestellte. Diese Unterschiede sind bei diesem Gesetzentwurf selbstverständlich berücksichtigt.
Auch die schon angeführte Freiwilligkeit des Kindergartenbesuchs rechtfertigt kein abweichendes Ergebnis bei der angemessenen Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Rechtsposition. Das Neutralitätsgebot besteht in Schule und Kindergarten in vergleichbarer Weise. Der Staat muss nach außen in beiden Fällen für alle neutral sein.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die durch Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 71 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Landesverfassung gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen durch den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nicht verletzt ist. Denn die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sie nur im Rahmen der Gesetze gewährleistet wird. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs wird nicht in unzumutbarer und verfassungswidriger Weise in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie eingegriffen.
Der Entwurf der Regierungsfraktionen sieht im Unterschied zum SPD-Gesetzentwurf keinen Erlaubnisvorbehalt vor. Nach der im SPD-Entwurf vorgesehenen Regelung können die Kindergartenträger im Einzelfall das Tragen eines Kopftuchs erlauben, solange das Verhalten der Fachkraft eine die Neutralität und den Frieden im Kindergarten wahrende Einstellung erkennen lässt und der Frieden in der Einrichtung nicht gefährdet oder gestört wird. Eine solche Regelung ist auch nach unserer Auffassung nicht mit der Verfassung und der Verfassungsrechtsprechung vereinbar.
Sie dürfen mich gerne zu Ende reden lassen. Dann wird es Ihnen vielleicht verständlich.
Vielleicht hören Sie mir noch eine Weile zu. Vielleicht sind dann Ihre Fragen beantwortet.
Das Bundesverfassungsgericht fordert in seinem Urteil vom 24. September 2003, bei der Abwägung zwischen den Grundrechten von Lehrern, Schülern und Eltern sowie dem staatlichen Neutralitätsgebot eine Entscheidung durch formelles Gesetz zu treffen. Nur der Gesetzgeber und nicht die Exekutive darf festlegen, welche weltanschaulichen, politischen und religiösen Bezüge in derartigen Einrichtungen zulässig sind. § 7 a Abs. 1 Satz 4 des SPD-Entwurfs würde dem Träger des Kindergartens trotz grundsätzlichen Verbots derartiger Bekundungen im Einzelfall wieder die Möglichkeit einräumen, die Abgrenzung zwischen den Grundrechten von Fachkräften, Kindern und Eltern anders zu bestimmen.
Gerade diese Befugnis wollte das Bundesverfassungsgericht der Exekutive nicht zugestehen. Das ist die Kernaussage des Kopftuchurteils des Bundesverfassungsgerichts.
Neben diesem Rechtsargument sprechen auch weitere Gesichtspunkte für ein generelles Kopftuchverbot ohne Erlaubnisvorbehalt. Eine generelle gesetzliche Vorschrift ohne Ausnahmen schafft eine Rechtsklarheit und eine sichere Basis für die Handhabung durch die Gemeinden. Ein solches Gesetz lässt in einem Bereich, in dem es, so meine ich, keine Unterschiede geben sollte, keine unterschiedlichen Verhältnisse in den Kindergärten im Land Baden-Württemberg entstehen.
Denn dass das Kopftuch als mehrdeutiges, auch als politisches Symbol wahrgenommen wird, dürfte inzwischen unbestritten sein. Das ist ja auch der Kern des Problems.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil hierzu ausgeführt, dass das Kopftuch auch als ein politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus gesehen werde, das die Abgrenzung zu Werten der westlichen Gesellschaft wie individuelle Selbstbestimmung und insbesondere Emanzipation der Frau ausdrücke.
Es leuchtet deshalb nicht ein, warum das Kopftuch in einer Gemeinde als Symbol für Werte aufgefasst werden kann, die nicht mit unserer Verfassung vereinbar sind,
in der Nachbargemeinde aber hinsichtlich der Bedeutung des Kopftuchs etwas anderes gelten soll.
Mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wird die Grundhaltung des Landes im Hinblick auf die Bedeutung des Kopftuchs konsequent umgesetzt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Wonnay, der Orientierungsplan ist gut und nicht deswegen schlecht, weil vielleicht andere Länder schon irgendwelche Orientierungspläne eingeführt haben.
Bei uns herrscht die Maxime: Qualität geht vor Schnelligkeit.
Wenn das das Einzige ist, was Sie kritisieren, dann können wir mit unserer Arbeit eigentlich zufrieden sein.
Denn ich darf Sie noch einmal korrigieren: Es sind knapp 10 % der Kindergärten, die in diese Erprobungsphase einbezogen werden, und wir wollen gerade durch eine lange Erprobungsphase auch möglichst viele Träger einbeziehen. Das ist der Wunsch der Träger. Denn wir wollen alle mitnehmen, damit dieser Orientierungsplan auch ordentlich umgesetzt wird.
Sie sind immer so nervös. Deshalb haben wir immer das Gefühl, auf dem richtigen Weg zu sein.
Ich will Ihnen zum Gesetzentwurf der CDU und der FDP/ DVP noch einmal in einigen Sätzen begründen, warum auch wir von der Regierung meinen, dass wir mit der darin vorgesehenen Regelung zu den gemeindeübergreifenden Kindergärten auf dem richtigen Weg sind.
Lassen Sie mich zunächst einmal festhalten, worüber wir uns alle einig sind: In der vorgelegten Novelle ist die Wahl
freiheit der Eltern ein zentraler Aspekt, ob es um die pädagogische Ausrichtung der Kindergärten oder um die Öffnungszeiten, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einerseits und die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung andererseits eine entscheidende Rolle spielen, geht. Wir wollen die Eltern unterstützen, und wir wollen ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Elternpflicht keine Knüppel vor die Beine werfen. Insofern kann ich auch hier noch einmal feststellen: Das Kinderland Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg.
Genauso wichtig ist uns – das will ich hier betonen –, dass wir uns über den Begriff der Subsidiarität einig sind. Herr Kollege Noll hat es schon angesprochen. Wir geben die Verantwortung für die Kindergärten an die Kommunen ab, erwarten aber im Interesse der Subsidiarität, dass Angebote außerhalb der öffentlichen Hand, also außerhalb der Kommune genauso eine Chance haben.
Mit der Entscheidung für die Förderung durch die Wohnsitzgemeinde mit einem Festbetrag wollen wir den Trägern gemeindeübergreifender Einrichtungen eine finanzielle Sicherheit geben, wenn sie nicht oder nur teilweise in den Bedarfsplan der Standortgemeinde einbezogen sind. Gleichzeitig gewährleistet das Gesetz, dass die Gemeinden einen Handlungsspielraum haben. Dies war – das sollten wir nicht vergessen – die ursprüngliche Intention bei der Übertragung der Finanzierungs- und Planungsverantwortung für Kindergärten an die Kommunen.
Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsbereich können im besten Fall 63 % Förderung bekommen. Wenn von der Kommune eine Ausnahme zugelassen wird, besteht zusätzlich zum Festbetragsanspruch ein Förderanspruch von 31,5 % aus der Ausnahmeregelung.
Der Kommune steht es jedoch frei, bei über den Bedarf hinausgehenden Kindergärten keine Ausnahme zuzulassen. Der Grundanspruch in Höhe des Festbetrags bleibt für die Einrichtung dann aber bestehen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – das ist hier auch schon erwähnt worden – wird im Übrigen nur die bundesgesetzliche Vorgabe umgesetzt, wonach für die Aufnahme gemeindefremder Kinder ein angemessener Kostenausgleich sicherzustellen ist.
Frau Wonnay und Frau Lösch, ich gebe Ihnen Recht: Es sind andere Modelle denkbar,
bis hin zur Änderung des Finanzausgleichs. Aber wir wollen die Bedarfsplanung der Gemeinden nicht aushöhlen. Wir können nicht auf der einen Seite den Kommunen die Bedarfsplanung übertragen und diese Bedarfsplanung auf der anderen Seite durch eine andere Gesetzgebung wieder völlig aushöhlen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen Kompromiss zwischen diesen beiden Polen gefunden haben, der sich in der Praxis bewähren wird. Ich kann Ihnen zusagen: Wir werden das beobachten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Am 25. Oktober 2005 haben sich die Landesregierung, die Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP sowie die kommunalen Landesverbände auf das Programm „Chancen durch Bildung – Investitionsoffensive Ganztagsschule“ geeinigt. Dieses Programm wurde in einem weiteren Spitzengespräch am 4. November, also vor einer Woche, in einer Vereinbarung über Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden bestätigt.
Für den bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsschulen sollen in den kommenden neun Jahren von Land und Kommunen insgesamt 1 Milliarde € zur Verfügung gestellt werden. Davon übernimmt das Land 450 Millionen €, wobei 300 Millionen € im kommunalen Finanzausgleich umgeschichtet und 150 Millionen € zusätzliche Mittel eingebracht werden sollen. Auf die Kommunen entfallen 550 Millionen €.
In das Förderprogramm werden Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien mit Ausnahme der Oberstufe
und Sonderschulen einbezogen. Priorität beim Ausbau der Ganztagsschulen haben die Grundschulen.
Die Bezuschussung der Baumaßnahmen für Ganztagsschulen soll im Rahmen der kommunalen Schulbauförderung erfolgen. Für Ganztagsschulen können zusätzliche Räume und Flächen für den Essensbereich wie Küche und Speiseraum, den Betreuungsbereich und den Freizeitbereich bezuschusst werden. Förderfähig sind Neubau-, Erweiterungsbau- und Umbaumaßnahmen. Nicht förderfähig sind Einrichtungsgegenstände und sonstige bewegliche Güter.
Die Schulbauförderungsrichtlinien werden derzeit vom Kultusministerium überarbeitet und ergänzt, sodass künftig die für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Baumaßnahmen bezuschusst werden können. Nach Durchführung der noch erforderlichen Abstimmung mit den beteiligten Ministerien und den kommunalen Landesverbänden können die geänderten Schulbauförderungsrichtlinien in Kraft gesetzt und veröffentlicht werden. Das Kultusministerium ist bemüht, die erforderlichen Voraussetzungen bis Anfang nächsten Jahres zu schaffen.
Zu Buchstabe b Ihrer Frage, bis wann und in welcher Höhe die Stuttgarter Schulen von dem Sonderprogramm des Landes profitieren: Das hängt von der Prüfung der auf der Grundlage der überarbeiteten Schulbauförderungsrichtlinien neu zu stellenden Anträge ab.
Die Schulträger müssen für dieses Programm einen neuen Antrag stellen. Nach Überarbeitung der Schulbauförderungsrichtlinien, die Ende dieses Jahres oder Anfang des nächsten Jahres erfolgt, werden diese Anträge auf der Grundlage dieser neuen Richtlinien beschieden.
Es wird eine Überarbeitung der Richtlinien geben. Die Schulträger müssen neue Anträge stellen. Diese Anträge werden nach diesen überarbeiteten Richtlinien beschieden werden.
Es tut mir Leid, dass ich jetzt keine konkrete Zusage für Ihre Stuttgarter Schulen machen kann, aber das ist der Gang der Dinge.
Die Richtlinien werden überarbeitet, und ich kann dies nicht im Einzelnen präjudizieren, weil die entsprechende Einigung erst eine Woche alt ist. Die Richtlinien werden im Einvernehmen mit den Kommunen überarbeitet werden. Insofern kann ich hier im Detail sicher keine Präjudizierung vornehmen und muss Sie leider zunächst mit diesem Hinweis bescheiden.
Ich gehe davon aus, dass den vielen Anträgen ein pädagogisches Konzept schon zugrunde liegt.
Ich kann auch Ihnen nichts anderes sagen, als dass diese Förderrichtlinien jetzt im Benehmen mit den Kommunen überarbeitet werden. Bei aller Schnelligkeit des Arbeitens des Ministeriums ist es nicht möglich, dass wir in einer Woche diese Abstimmung herbeiführen. Diese Richtlinien werden bis Ende des Jahres vorliegen, und dann kann der Schulträger aufgrund dieser Richtlinien überlegen, ob er einen neuen Antrag stellt oder ob er im Lichte dieser neuen Förderung, die ja einen wesentlich höheren Beitrag auch des Schulträgers erfordert, bei diesen Anträgen bleibt oder nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist in der Tat fast nur Richtiges gesagt worden, und vielleicht kann ich zu einem versöhnlichen Ende beitragen. Ich werde auch die Redezeit, die ich habe, nicht voll ausnutzen, wie es vorhin mein Kollege, Herr Sieber, auch getan hat.
Als wir zu Beginn des vergangenen Jahres die Kindergartenfinanzierung auf die Gemeinden übertragen haben, war es unser ausdrücklicher Wunsch, hierdurch die Selbstverwaltung der Gemeinden zu stärken und die Förderung der Kindergärten am örtlichen Bedarf auszurichten – nicht mehr wie in der Vergangenheit; das wurde schon angesprochen, ich will es nicht ausführen. Zu dieser Stärkung der kommunalen Selbstverantwortung stehen wir weiterhin.
Natürlich ist es nicht in unserem Sinne, dass Eltern, die ihre Kinder in einem Kindergarten am Arbeitsort anmelden wollen, dort keinen Platz bekommen, weil sich die Wohngemeinde weigert, diesen Platz in der anderen Gemeinde zu bezuschussen, oder dass sie dafür mit den vollen Kosten zur Kasse gebeten werden. Das liegt nicht in unserem Interesse.
Es ist auch nicht in unserem Sinne, dass gemeindeübergreifende Einrichtungen, zum Beispiel Waldkindergärten, unter der strittigen Bezuschussung zwischen den betroffenen Gemeinden zu leiden haben. Auch das Wahlrecht der Eltern ist für uns ein hohes Gut, das hier an erster Stelle steht.
Die Probleme sind benannt, und die Probleme sind auch erkannt. Da sind wir uns alle einig. Die kommunalen Landesverbände und das seinerzeit zuständige Sozialministerium haben im April eine Vereinbarung getroffen. Darauf wurde schon mehrfach hingewiesen. Diese Empfehlungen wurden seither nicht umgesetzt. Auch das wurde schon gesagt.
Die kommunale Seite hat das bestehende Problem erkannt und sucht nach Lösungen. Auch die Landesregierung wünscht eine gesetzliche Regelung. Bei einem Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden am vergangenen Freitag haben auch die Verbände erstmals anklingen lassen, dass ihnen an einer klaren gesetzlichen Regelung gelegen ist.
Es ist verständlich, dass die Geduld vieler hier in den Fraktionen – und ich darf ehrlich sagen: auch meine eigene – langsam an ihre Grenzen gekommen ist.
Aber dennoch sollten wir, gerade nach den positiven Gesprächsergebnissen der letzten Woche, nach diesem Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden, das uns bei dem Thema „Kinderbetreuung und Ganztagsbetreuung“ ein großes Stück weitergebracht hat,
die Chance einer einvernehmlichen Regelung mit den Kommunen nutzen.
Frau Sitzmann ist jetzt nicht mehr hier, aber ich erinnere mich, dass sie bei dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt sehr oft darauf verwiesen hat, dass man gegenüber den Kommunen in der Verpflichtung einer fairen Zusammenarbeit steht. Ich denke, wir sollten das ernst nehmen.
Schon in der nächsten Woche werden auf Arbeitsebene Gespräche zwischen dem Kultusministerium und den kommunalen Landesverbänden geführt, um über den Inhalt eines Gesetzes zu verhandeln.
Ihre Gesetzentwürfe stellen zwei Möglichkeiten unter mehreren dar. Ich denke, es würde heute wenig Sinn machen, wenn wir hier ins Detail gingen und dadurch vielleicht Präjudizierungen vornähmen, die möglicherweise eine einvernehmliche, gute Regelung verhindern. Wir haben ja im Bund nun einige Jahre lang erlebt, dass schnelle und schlampige Gesetzgebung uns nicht weiterbringt.
Da hoffen wir alle gemeinsam, dass das jetzt besser wird. Aber hier im Land sollten wir gar nicht der Versuchung erliegen, Schnellschüsse zu produzieren. Wir würden damit vielleicht auch langfristig tragfähige Lösungen – gerade auch im Sinne der Kommunen tragfähig – verhindern. Denn auch hier gilt, was Herr Ministerpräsident Oettinger gestern in seiner Regierungserklärung gesagt hat: Wir verstehen unsere Politik so: Führung durch das Land, aber Einvernehmen mit den Kommunen. Ich darf hinzufügen: natürlich im Interesse der Eltern. Das ist uns ein wichtiges Gut.
Ich würde Sie einfach bitten, die Verhandlungen in der nächsten Woche abzuwarten. Es wird zu einer gesetzlichen Regelung kommen, und ich glaube, da werden wir gar nicht so weit auseinander liegen.
Ich danke Ihnen.