Katrin Altpeter
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Seimetz, Respekt und Anerkennung, dass Sie persönlich die Tragweite des demografischen Wandels erkannt
und nicht zuletzt auch in der Enquetekommission gezeigt haben, dass Sie bereit sind, den demografischen Wandel zu gestalten und als landespolitische Zukunftsaufgabe zu begreifen. Aber leider und zu unserem großen Bedauern sind Sie ein einsamer Rufer in der Wüste geblieben.
Weder in der CDU-Fraktion noch bei der Landesregierung – dort erst recht nicht – ist bisher angekommen, dass die Gestaltung des demografischen Wandels in unserem Land die Zukunftsaufgabe schlechthin ist – eine große Herausforderung, aber auch eine große Chance.
Von der Annahme dieser Querschnittsaufgabe sind Sie noch Lichtjahre entfernt. Im Gegenteil, Sie machen alles, um diesen demografischen Wandel nicht zu gestalten. Die Gesellschaft des langen Lebens darf nicht als Last, sondern muss als Chance betrachtet werden. Sie bietet immer mehr Menschen die Chance, ihr Alter aktiv zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Deswegen ist es auch mehr als bedauerlich, dass Sie kein schlüssiges Konzept zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements älterer Menschen vorlegen. Im Gegenteil, die Zuständigkeiten für die Förderung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements sind zwischen Sozialministerium und Kultusministerium zersplittert. Ressortegoismen und der Streit um die Zuständigkeiten verhindern eine Politik aus einem Guss. Während Sie alle in Sonntagsreden das Ehrenamt preisen, tun Sie alles, um die Strukturen und Rahmenbedingungen hierfür nicht zustande kommen zu lassen.
Statt die Potenziale tatsächlich zu nutzen, die ältere Menschen im bürgerschaftlichen Engagement erbringen – über 40 Millionen Stunden jährlich –, kürzen Sie die Haushaltsmittel weiter, die zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung stehen. Sie werden Ihrer Verantwortung aus dem Landespflegegesetz für das Vor- und Umfeld der Pflege in immer geringerem Maß gerecht, indem Sie ohnehin geringe Mittel kürzen und damit viele Strukturen und gute Arbeit zerstören.
Es geht um kleine Beträge, deren Kürzungen die gute Arbeit zerstören.
Anstatt die Infrastruktur für die Betreuung älterer Menschen vorausschauend zu gestalten, beschreiten Sie einen finanzpolitischen Zickzackkurs. Ich möchte als Beispiel hier nur den großen Antragstau in der Pflegeheimförderung nennen. Ich möchte auch die mangelnden Modelle und Konzepte nennen. Konzepte und Modelle für die Zukunftsfähigkeit der Versorgung und der Betreuung der älteren Menschen sind nicht vorhanden.
Ein weiterer Punkt: Wenn wir hier von den Potenzialen älterer Menschen reden, wenn wir davon reden, dass zu wenig ältere Menschen heute noch in Beschäftigung sind, dass für viele – Beispiel Daimler-Chrysler mit der neuen Entlassungswelle – der Vorruhestand bereits mit 47 Jahren beginnt, und wenn Sie, Herr Seimetz, anprangern, dass wir hier etwas tun müssen, würde ich von einem Ministerpräsidenten dieses Landes erwarten, dass er nicht sagt, die Leistungsfähigkeit lasse mit 40 Jahren nach.
Sonst hätten wir ja an der einen oder anderen Stelle wirklich ein Problem, auch bei den Personen, die hier vertreten sind.
Ich darf festhalten: Der demografische Wandel ist bei der CDU-Fraktion noch nicht angekommen. Er ist auch bei der Landesregierung noch nicht angekommen. Ich kann nicht erkennen, wie Sie diese Herausforderung und diese Möglichkeiten durch landespolitische Maßnahmen gestalten wollen. Außer wachsweichen, wenig habhaften Empfehlungen hat die Mehrheit in der Enquetekommission keine Vorschläge hierzu gemacht.
Mein lieber Herr Seimetz!
Wenn wir von dem urschwäbischen Grundsatz „Net schwätze, sondern schaffe!“ ausgehen,
dann ist es – das muss ich Ihnen an dieser Stelle heute Morgen sagen – dringend an der Zeit, mit diesem „Schaffe“ einmal zu beginnen und tatsächlich nicht nur zu „schwätze“.
Wenn wir die Potenziale und die Möglichkeiten älterer Menschen sehen, wenn wir sehen, wie viel ältere Menschen durch ihr ehrenamtliches Engagement in die Gesellschaft einbringen, muss es uns doch in erster Linie ein Anliegen sein, die Beteiligungsmöglichkeiten der älteren Menschen zu stärken. Dann muss es uns ein Anliegen sein, die Kreisund die Stadtseniorenräte in der Gemeindeordnung Baden
Württembergs zu verankern. Dies haben Sie in der Vergangenheit abgelehnt.
Wenn wir sagen: „Wir wollen eine wohnortnahe Versorgung, wir wollen, dass die älteren Menschen bis zu ihrem Tod in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können“, müssen wir in erster Linie dafür sorgen, dass Infrastruktur wohnortnah zu erreichen ist. Dann dürfen wir nicht Supermärkte auf der grünen Wiese fördern, sondern müssen wir in Zusammenarbeit der Landespolitik mit den Kommunen für eine wohnortnahe Infrastruktur kämpfen.
Es tut mir Leid: Ich kann diese Zusammenarbeit noch nicht erkennen, weder in der Planung noch in den landespolitischen Leitlinien.
Wenn wir wollen, dass die älteren Menschen in ihrem häuslichen Wohnumfeld versorgt werden können, gepflegt werden können, in der Regel von Angehörigen, in der Regel von pflegenden Töchtern und Schwiegertöchtern, dann muss uns daran gelegen sein, das Vor- und das Umfeld der Pflege zu stärken, wie es die Aufgabe nach dem Landespflegegesetz ist. Dann brauchen wir Beratungsstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Was sehe ich? Mittel gekürzt, keine neuen Maßnahmen in Sicht.
Wenn wir wollen, dass die älteren Menschen, wenn sie ins Pflegeheim einziehen müssen, weil es zu Hause nicht mehr geht, ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden, vielleicht so, wie sie gelebt haben, vielleicht in der Form einer Wohngemeinschaft oder eines Mehrgenerationenhauses, dann müssen wir die Pflegeheimförderung aufrechterhalten. Wir müssen sie im Hinblick auf sich verändernde Bedürfnisse weiterentwickeln. Was sehe ich? Diskussionen, die Pflegeheimförderung abzuschaffen, Herr Dr. Noll,
einen Antragstau, dass einem ganz schwarz vor Augen wird, keine zukunftsorientierte Politik!
Wenn wir wollen, dass ältere Menschen in ihrem Wohnumfeld barrierefrei wohnen können, dann brauchen wir, wie Sie richtig gesagt haben, den barrierefreien Zugang zu diesen Wohnungen. Dies wurde auch für Privathäuser beschlossen. Sie haben es aber abgelehnt, den barrierefreien Ausbau dieser Wohnungen festzulegen. Was hilft mir ein barrierefreier Zugang zur Wohnung, wenn ich mich innerhalb der Wohnung dann nicht bewegen kann? So viel zum Thema Barrierefreiheit.
Wenn wir wollen, dass pflegebedürftige und kranke Menschen in Würde sterben können, dann müssen wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen: durch eine zuverlässige Palliativmedizin, durch entsprechende Forschung, aber auch durch entsprechende stationäre Hospizbetten.
Wir werden sie in Zukunft verstärkt brauchen. Was sehe ich? Kürzungen bei den Mitteln für Hospize und die Forderung, man solle sich ehrenamtlich mehr engagieren.
Liebe Leute, man kann sich ehrenamtlich engagieren. Das ist nicht die Frage. Dafür stehen wir alle. Aber das ist nur möglich, wenn die Landespolitik die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verfügung stellt,
und ich muss Ihnen sagen, da sehe ich nichts als ein großes schwarzes Loch.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Enquetekommissionen haben die Aufgabe, Entscheidungen des Landtags über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte vorzubereiten. Niemand wird ernsthaft bezweifeln, dass die Herausforderungen des demografischen Wandels an die Landespolitik ein solch umfangreicher und vor allem landespolitisch außerordentlich bedeutsamer Sachverhalt sind. Deshalb war es richtig, dass sich der Landtag im letzten Jahr fraktionsübergreifend auf die Einrichtung einer Enquetekommission „Demografischer Wandel“ verständigt hat.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, welcher Auftrag dieser Enquetekommission auf den Weg gegeben wurde. Ich zitiere aus dem Einsetzungsbeschluss:
Ziele sind die Erarbeitung von Empfehlungen an den Landtag, wie in Baden-Württemberg die Herausforderungen des demografischen Wandels bewältigt werden können, insbesondere um ein solidarisches Zusammenleben der Generationen zu sichern, familienfreundliche Rahmenbedingungen – vor allem im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – herzustellen, die Zukunftschancen der jungen Generation und die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu sichern sowie für eine ausgewogene Entwicklung aller Landesteile zu sorgen.
Vor dem Hintergrund dieser Ziele fällt die Bilanz, die wir heute diskutieren, zwiespältig und kritisch aus. Landesseniorenrat, Landesfamilienrat, Landesjugendring und Landesfrauenrat haben die Ergebnisse unserer Kommission völlig zu Recht wie folgt charakterisiert – ich darf zitieren –:
Wir haben mehr Konkretes und Verbindliches erwartet, von der Kinderbetreuung bis zur Geriatrie.
Auch dem Gemeindetag ist zuzustimmen, wenn er kritisiert, dass die Kommission – zumindest was ihre Mehrheit betrifft – die Frage einer gerechten Finanzierung der Kleinkindbetreuung ausgeklammert hat.
Die Kritik der Verbände macht deutlich: Die Chance, die diese Kommission für die Landespolitik bot, wurde leider nur unvollkommen genutzt.
Dies lag vor allem daran, dass die CDU-Vertreter in der Kommission auf Druck ihrer Fraktion alles darangesetzt haben, konkrete Beschlüsse der Kommission zu verhindern und auch zu blockieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit unverbindlichen und wachsweichen Handlungsempfehlungen lassen sich die Herausforderungen des demografischen Wandels nicht bewältigen.
Offenkundig hat die CDU nicht realisiert, welche fundamentalen Aufgaben der demografische Wandel an die Landespolitik stellt. Die SPD hat deshalb ein Minderheitenvotum vorgelegt, in dem die Handlungsempfehlungen konkret und politisch verbindlich formuliert werden.
Bevor ich auf die politischen Schwerpunkte eingehe, möchte ich ein paar Anmerkungen zur Kommissionsarbeit machen:
Ein Verdienst der Kommission ist mit Sicherheit, dass ihre Arbeit den demografischen Wandel zu einem landespolitischen Thema gemacht hat. Dabei war es hilfreich, dass die großen gesellschaftlichen Verbände und die kommunalen Landesverbände die Beratungen der Kommission intensiv begleitet haben. Ich darf mich deshalb im Namen der SPD bei den Verbänden für ihr Engagement bedanken. Nur wenn der demografische Wandel zu einem gesamtgesellschaftlichen Thema wird, können wir auch seine Herausforderungen bewältigen.
Die SPD hat sich vor Beginn der Kommissionsarbeit dafür eingesetzt, den Verbänden Sitz und Stimme in der Kommission einzuräumen. Darin liegt ja auch der Reiz des parlamentarischen Instruments Enquetekommission. Der Reiz liegt gerade darin, sachverständigen Personen, die nicht Mitglieder des Landtags sind, die Teilnahme mit vollem Stimmrecht zu ermöglichen. Leider waren die Mehrheitsfraktionen hierzu nicht bereit. Sie haben vielmehr durchgesetzt, dass pro Fraktion nur eine externe sachverständige Person als Mitglied, und dies auch nur mit beratender Stimme, benannt werden konnte.
Ich möchte dennoch feststellen, dass trotz dieser Einschränkung der Mitwirkungsrechte die externen Sachverständigen die Kommissionsarbeit außerordentlich befruchtet haben. Mein Dank und der Dank der gesamten SPD-Landtagsfraktion geht deshalb an die vier externen Sachverständigen, Herrn Hörrmann vom Landesseniorenrat, Herrn Matthias Jung, Herrn Professor Börsch-Supan und Herrn Dr. Heimfrid Wolff.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nun auf die inhaltlichen Themen der Kommissionsarbeit eingehen. Die Gestaltung des demografischen Wandels ist d i e landespolitische Zukunftsaufgabe. Im Gegensatz zu der weit verbreiteten Auffassung, der demografische Wandel sei eine Bedrohung für unsere Gesellschaft, haben uns die Expertenanhörungen in der Kommission gezeigt, dass die Herausforderungen zu bewältigen und der demografische Wandel zu gestalten ist.
Für die SPD ergibt sich daraus die Konsequenz, die Gesellschaft des langen Lebens nicht als eine Last, sondern als eine Chance für unser Land zu betrachten.
Diese Gesellschaft bietet immer mehr Menschen die Chance, ihr Alter aktiv zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzuhaben. Wenn zudem durch den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots im Land geeignete Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden, bietet sich auch die Chance, dass sich wieder mehr junge Menschen als bisher für Kinder entscheiden.
Landespolitisch ergeben sich durch den demografischen Wandel vielfältige Herausforderungen. Ich möchte an dieser Stelle auf drei zentrale Herausforderungen eingehen.
Erstens: Wir brauchen mehr und bessere Kinderbetreuungsangebote.
Wir müssen zweitens durch unsere Bildungspolitik sicherstellen, dass wir alle Begabungspotenziale voll ausschöpfen, und zwar bei Kindern vom ersten Kindergartentag an und bei älteren Menschen durch die gezielte Förderung des lebenslangen Lernens.
Wir müssen drittens die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung leben können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer Gesellschaft, in der immer weniger Kinder geboren werden, ist die Kinder- und die Familienpolitik eine der großen landespolitischen Zukunftsaufgaben zur Gestaltung des demografischen Wandels. Eine landespolitische Herausforderung – und dazu haben Sie herzlich wenig gesagt, Herr Reichardt –
ist dies auch deshalb, weil Baden-Württemberg in der Kinderbetreuung einen gewaltigen Nachholbedarf hat.
Im Land fehlen vor allem Betreuungsplätze für Kleinkinder bis zum Alter von drei Jahren, Ganztagsbetreuungsplätze und Betreuungsplätze für Schulkinder. In all diesen Bereichen belegen wir im Vergleich der Bundesländer einen der letzten Plätze.
Nur dann, wenn Beruf und Familie durch ein ausreichendes und qualitativ gutes Betreuungsangebot miteinander zu vereinbaren sind, werden sich vor allem gut qualifizierte Frauen – die heute oft kinderlos bleiben – wieder eher für ein Leben mit Kindern entscheiden.
Die SPD schlägt vor, ein mittelfristig angelegtes Programm zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots aufzulegen. Dafür haben wir auch ein konkretes Finanzierungskonzept. Wir wollen die Landesbeteiligungen veräußern sowie die Landesstiftung auflösen und die Gelder dann für den Schuldenabbau verwenden.
Die aus den eingesparten Zinsausgaben gewonnenen Mittel wollen wir in die Zukunft unserer Kinder investieren.
Die Stärkung der Elementarbildung im Kindergarten ist eine der wichtigsten Schlüsselaufgaben zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir wissen: Künftig werden in unserem Land weniger junge Menschen leben als zuvor. Gleichzeitig ist bereits heute absehbar, dass die Wirtschaft einen zunehmenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften haben wird, wenn ab dem Jahr 2020 die geburtenstarken Jahrgänge allmählich ins Rentenalter kommen. Die Kinder, die eines Tages diese Fachkräfte ersetzen müssen, sind bereits geboren. Wir können es uns einfach nicht leisten, auch nur einem dieser Kinder seine Bildungschancen zu verbauen.
Deshalb ist es erforderlich, die Elementarbildung im Kindergarten zu stärken, und zwar vom ersten Kindergartentag an – nicht erst im letzten Kindergartenjahr.
Wir sprechen uns darüber hinaus dafür aus, den Kindergarten als die erste wichtige Bildungsinstitution mittel- und langfristig generell beitragsfrei zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer Gesellschaft des langen Lernens wird dem lebenslangen Lernen künftig große Bedeutung zukommen. Lebenslanges Lernen ist gerade mit Blick auf die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders wichtig. Die Beratungen in der Enquetekommission haben deutlich gemacht, dass sich der Ministerpräsident dieses Landes irrt, wenn er ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pauschal für weniger leistungsfähig hält.
Mit dieser unglaublichen Diskriminierung der Älteren stellt sich der Ministerpräsident in Widerspruch zu allen Ergebnissen der Altersforschung.
Ältere, Herr Dr. Birk, sind nicht weniger leistungsfähig als Jüngere.
Statt über Lohnabschläge zu schwadronieren, sollte sich der Ministerpräsident lieber einmal Gedanken darüber machen, wie das Weiterbildungsangebot für ältere Menschen in diesem Land verbessert werden kann.
Die SPD spricht sich in ihrem Minderheitenvotum deshalb dafür aus, Weiterbildungsprogramme zur Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und hierzu vor allem den Bereich der Niedrigqualifizierten einzubeziehen und entsprechende Beratung anzubieten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum letzten Bereich: Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, damit ältere Menschen solange wie möglich zu Hause leben können. Angesichts der wachsenden Zahl der Hochbetagten ist dies eine der wichtigsten Aufgaben zur Gestaltung des demografischen Wandels.
Wir müssen alles daransetzen, dass Pflegebedürftige auch künftig zu Hause versorgt werden können. Dazu bedarf es gezielter Hilfen bereits im Vor- und im Umfeld der Pflege. Vor diesem Hintergrund ist es ein großer Erfolg, dass sich die Kommission den Vorschlägen der SPD-Fraktion angeschlossen hat, Maßnahmen im Vor- und im Umfeld der Pflege zu ergreifen, mit denen die häusliche Pflege vor allem im familiären Umfeld gestärkt werden kann – insbesondere durch die Unterstützung von Familienangehörigen und die Entwicklung von Konzepten, um pflegende Angehörige wirksam zu begleiten und zu entlasten.
Auch diese Handlungsempfehlungen wollte die CDU wieder kippen. Nur das Einlenken des Vertreters der FDP/DVP – vielen Dank, Herr Döring – hat verhindert, dass die CDU in der Kommission dafür eine Mehrheit gefunden hat.
Ich fasse zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Diese Enquetekommission war wichtig, und sie war notwendig. Man hätte daraus aber mehr und vor allem Konkretes für die Landespolitik machen können. Dazu waren aber CDU und FDP/DVP leider nicht bereit. Bei Ihnen überwiegen noch immer die Kräfte des Stillstands. Sie haben die Tragweite dessen, was der demografische Wandel für unser Land wirklich bedeutet,
noch nicht vollständig erfasst.
Das Thema „Demografischer Wandel“ wird weiter auf der landespolitischen Tagesordnung stehen. Ich bin zuversichtlich, dass sich der nächste Landtag mit veränderten Mehrheiten dieser Gestaltungsaufgabe mit größerem Engagement annimmt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unwürdig sterben zu müssen ist laut vielen Umfrageergebnissen eine der großen Ängste in unserer Gesellschaft. Die Angst richtet sich zum einen darauf, dass es möglicherweise am Ende des Lebens zu einer unerwünschten technisch-medizinischen Überversorgung kommen könnte, dass Leben unnötig verlängert werden könnte. Sie richtet sich aber angesichts zunehmender Ressourcenknappheit auch darauf, dass eine angemessene Versorgung am Ende des Lebens nicht mehr gewährleistet sein könnte.
Nun ist die Frage, welche Antwort wir aus dem politischen Bereich auf diese Ängste zu geben haben. Ich sage Ihnen: Die Antwort kann nicht die Forderung nach einer aktiven Sterbehilfe sein, wie sie vom Hamburger Justizsenator erhoben wurde. Die Antwort kann auch nicht sein, solche Vereine wie den von Herrn Dr. Lasotta erwähnten Verein Dignitas, dessen Geschäftsgebaren ja unlängst auch im Fernsehen zu sehen war, zu fördern. Vielmehr muss die Antwort darauf von unserer Seite sein, ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Ein Sterben in Würde zu ermöglichen bedeutet, Rahmenbedingungen für Menschen zu schaffen, die am Ende ihres Lebens allein sind, die der Hilfe bedürfen, die auch in ihrer Not der Unterstützung und entsprechenden Pflege bedürfen.
Insofern ist es durchaus ein wichtiges Thema, dass wir hier im Land die Zahl der Palliativbetten und auch der Hospizbetten ausbauen müssen. Wir haben in Baden-Württemberg gerade einmal 4,1 Palliativbetten und 9,7 Hospizbetten pro einer Million Einwohner, während es beispielsweise in Bremen 25,6 und in Mecklenburg-Vorpommern 13,9 sind.
Es ist wohl richtig, dass wir in Baden-Württemberg auch aufgrund der vormaligen großen Koalition sehr gut funktionierende ambulante Dienste haben. Wir haben auch das System der Brückenpflege, das allerdings noch weiter ausgebaut werden muss. Aber wir haben einen erheblichen Nachholbedarf im Bereich der stationären Palliativmedizin und der stationären Hospizbetten, denn nicht jede und jeder kann am Ende ihres oder seines Lebens in der häuslichen Umgebung versorgt werden.
Auch im Bereich der Weiterbildung ist ein sehr großer Bedarf festzustellen. Dies gilt sowohl für die Weiterbildung der Pflegekräfte als auch für die ärztlichen Weiterbildungen, denn im Bereich der Palliativmedizin stehen wir noch weit hinten. Da haben wir noch viel zu tun. Wenn wir uns überlegen, dass es in der Bundesrepublik ganze drei Lehrstühle für Palliativmedizin gibt – übrigens keinen davon in Baden-Württemberg –, dann sehen wir, wohin wir gehen müssen, wenn wir auch in Zukunft die Menschen beim Sterben würdevoll unterstützen wollen.
Insofern muss ich sagen, Herr Minister, dass es mich angesichts der Debatte, die wir heute hier führen und bei der es, wie ich glaube, auch große Einigkeit gibt, schon gewundert hat, dass Sie am Montag bei einer Veranstaltung angekündigt haben, dass es im Bereich der familienentlastenden Dienste Kürzungen geben wird, wovon auch die ambulanten Hospizdienste betroffen sind.
Ich denke, wenn wir hier sagen, dass wir ein würdevolles Sterben ermöglichen wollen und dass wir keine Zustimmung zu irgendeiner Form der aktiven Sterbehilfe geben wollen, dann ist es ein fataler Fehler, ausgerechnet in diesem Bereich Kürzungen vorzunehmen. Im Gegenteil, wir müssten in diesem Bereich Gelder in die Hand nehmen, um den Menschen Rahmenbedingungen für ein würdevolles Sterben zu schaffen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich denke, es ist gut und es tut auch unserem Haus gut, dass wir uns über alle Fraktionen hinweg in der Ablehnung der aktiven Sterbehilfe einig sind. Dabei sind wir manchmal in der Tat durchaus auch individuell betroffen. Denn wer von uns ist, gerade angesichts des demografischen Wandels, nicht in irgendeiner Form von der Frage des Sterbens betroffen?
Insofern, glaube ich, ist es auch sehr wichtig, dass wir im Koalitionsvertrag in Berlin jetzt festgelegt haben, dass wir die Rechtssicherheit von Patientenverfügungen stärken wollen. Auch im Hinblick auf die Zukunft und auf die demografische Entwicklung in diesem Land wird es ein ganz wichtiger Punkt werden, den Patientenverfügungen eine viel stärkere Bedeutung einzuräumen als bisher. Wir müssen schauen, dass wir in diesem Bereich eine tatsächliche Rechtssicherheit hinbekommen.
Es wird nun an uns allen liegen, mit dem in weiten Teilen der Gesellschaft als Tabu erachteten Thema des Sterbens umzugehen, es hinauszutragen, dieses Tabu auch zu brechen, es in viele gesellschaftliche Schichten zu tragen und darzustellen, dass Sterben nicht irgendwo im Ausland bei irgendeiner Organisation für 5 000 € stattfinden darf – wobei noch nicht einmal festgelegt ist, was tatsächlich als Ursache für den gewünschten Freitod gelten darf.
Es muss dargestellt werden, dass Sterben ein Teil des Lebens, ein Teil unserer Gesellschaft ist. Dafür gibt es einerseits eine ethische, eine gesellschaftliche Verantwortung. Andererseits gibt es aber durchaus auch eine politische Verantwortung, nämlich die Verantwortung dafür, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein würdevolles, menschliches Sterben ermöglichen.
Insofern habe ich Ihre Worte, Herr Minister, gern gehört, was die Neuordnung in einem künftigen Haushalt, was eine Schwerpunktsetzung in diesem Bereich des Sozialhaushalts betrifft. Ich kann nur hoffen, dass Sie sich an Ihren heutigen Worten auch entsprechend messen lassen, dass wir in diesem Land tatsächlich zu einem Lehrstuhl für Palliativmedizin kommen.
Ich hoffe, dass die Brückenpflege ausgebaut wird, die in der ambulanten Versorgung eine qualitativ höchst wertvolle Stellung einnimmt.
Ich hoffe aber auch, dass wir zu einer Stärkung unserer Hospizdienste kommen, dass wir nicht nur in Sonntagsreden das Ehrenamt loben, sondern auch für das Ehrenamt
und die vielen Menschen, die sich in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren – oft über das mögliche Maß an menschlicher Belastung hinaus –, die Strukturen schaffen, die diesen Menschen ihr ehrenamtliches Engagement auch ermöglichen.
Frau Staatssekretärin, noch eine Zusatzfrage zu dem besonderen Fall, der von Herrn Kaufmann angesprochen worden ist: Ist das Sozialministerium bereit, noch einmal zu überprüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann? Wir gehen ja von völlig unterschiedlichen Entfernungen aus. Die Träger sagen uns, beide Häuser lägen 200 Meter voneinander entfernt. Sie dagegen haben von fünf Kilometern gesprochen. Ich möchte einfach wissen, ob Sie Bereitschaft signalisieren, dies noch einmal zu überprüfen und mit den Betroffenen darüber zu sprechen.
Frau Präsidentin, meine lieben anwesenden Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Lasotta, wenn Sie glauben, etwas Gutes zu tun, heißt das zum einen, noch nichts zu wissen. Es heißt aber zum anderen auch, dass der hier vorgelegte Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Pflegeheimförderung eine Herausforderung ist, die der demografische Wandel für uns alle auf allen – auch politischen – Ebenen mit sich bringt, die aber dem damit einhergehenden zunehmenden Bedarf an neuen Pflegeheimplätzen nicht gerecht wird.
Herr Haas, ich hatte eigentlich gehofft, dass Sie sich nach den Aussagen meines Kollegen Birzele von heute Morgen ein bisschen beruhigt hätten; das ist nicht der Fall.
Die Absenkung der öffentlichen Investitionskostenförderung von 60 auf 45 % wird mit Sicherheit nicht zum Ausbau zu einer bedarfsgerechten Pflegeinfrastruktur führen. Sie wird vielmehr – da sage ich Ihnen nichts Neues – in erster Linie dazu führen, dass auf den einzelnen Heimbewohner, auf die einzelne Heimbewohnerin und auf die Angehörigen Mehrkosten in Höhe von monatlich rund 130 € allein für die Investitionen zukommen werden. Wir haben damit noch keine Verbesserung der Betreuung insbesondere der Demenzkranken erreicht und damit auch keine Erhöhung des Personalschlüssels finanziert.
Die Absenkung der Heimkosten geht allein zulasten der Heimbewohner, die die künftig fehlenden öffentlichen Fördermittel aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Diese Absenkung geht auch zulasten der Kommunen, die zwar einerseits dadurch entlastet werden, dass ihr Förderanteil geringer wird, andererseits aber auch dadurch wieder belastet werden, dass die Anteile an den Sozialhilfeausgaben entsprechend ansteigen werden.
Dies sind nun nicht die ersten Einschnitte im Landespflegegesetz. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode
wurden gravierende Einschnitte vorgenommen. Ein Beispiel hierfür sind die Investitionskosten für die ambulanten Dienste.
Ich denke, Sie sollten sehr vorsichtig sein, wenn Sie sich hier über den grünen Klee loben, aber gleichzeitig aus diesem Bereich immer wieder Fördermittel herausnehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen die Förderung der Pflegeheiminvestitionen aus öffentlichen Mitteln. Ohne eine ausreichende öffentliche Förderung ist für die Pflegeheimträger die Finanzierung betriebsnotwendiger Investitionen deutlich erschwert.
Ich darf wiederholen, was ich zu diesem Punkt im Sozialausschuss gesagt habe: Auch die zunehmend restriktive Haltung der Kreditwirtschaft gerade bei der Finanzierung von Sozialimmobilien führt bereits jetzt zunehmend zu Problemen bei der Beschaffung des notwendigen Fremdkapitals.
Darum ergibt sich, dass die Senkung der Förderquote gerade für kleine Träger mit geringer Eigenkapitalausstattung die Kapitalkosten erhöht.
Im Ergebnis begünstigt der Gesetzentwurf also große, kapitalstarke Anbieter und benachteiligt kleine, kapitalschwächere Träger.
Ohne eine ausreichende öffentliche Förderung besteht die Gefahr, dass die Investitionen insgesamt eher zurückgehen als zunehmen. Unter steigendem Kostendruck ist auch eine kontinuierliche Sanierung und Modernisierung der bestehenden älteren Pflegeeinrichtungen nicht mehr gewährleistet. Diejenigen, die jetzt hier sitzen und aus dem Sozialbereich kommen, wissen, wie dringend notwendig es ist, unsere älteren Pflegeeinrichtungen, die den Erfordernissen und den Bedürfnissen einer modernen und qualitativ hochwertigen Pflege nicht mehr entsprechen, zu modernisieren und zu sanieren.
Die Entscheidung, in welcher Form Investitionen durchgeführt werden, ist schließlich weniger von der Notwendigkeit und dem Nutzen für die Pflegebedürftigen her, sondern wesentlich mehr als bisher aus rein wirtschaftlichen Kalkülen zu treffen.
Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ab.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen die Einsetzung einer Enquetekommission zur Untersuchung der Auswirkungen des demografischen Wandels beschlossen. Manche Fakten zum demografischen Wandel im Land sind bereits jetzt ohne die künftige Kommissionsarbeit bekannt, beispielsweise die Tatsache, dass wir im Land in den nächsten Jahren 10 000 neue stationäre Pflegeplätze brauchen.
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Pflegeheimförderung wird dieser Herausforderung in keiner Weise gerecht.
Die Absenkung der öffentlichen Investitionskostenförderung von bisher 60 % auf 45 %, Herr Haas, wird nicht dazu führen, dass der bedarfsgerechte Ausbau vorangetrieben wird, sondern wird einzig und allein dazu führen, dass die stationäre Pflege für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen teurer wird.
Die Absenkung der öffentlichen Förderung geht zulasten der Heimbewohner,
die die fehlenden öffentlichen Fördermittel dann aus ihrer eigenen Tasche bezahlen müssen.
Um das zu sagen, Herr Haas: Jetzt war noch nicht die Rede davon,
dass die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner um monatlich 130 € ansteigen werden. Aufs Jahr bezogen kommen auf die Bewohnerinnen und Bewohner also Mehrkosten in Höhe von mehr als 1 500 € zu, und das, ohne dass sich die Pflegesätze beispielsweise durch verbesserte Personalschlüssel oder Ähnliches geändert hätten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo liegt nun die eigentliche Herausforderung? In den nächsten zehn Jahren wird der zusätzliche Bedarf an Pflegeheimplätzen in den Städten und Gemeinden je nach örtlichen Voraussetzungen um schätzungsweise 16 bis 37 % ansteigen. Dabei ist zu beachten, dass der Bedarf für stationäre Pflege in den Städten und Gemeinden insbesondere dort stark ansteigen wird, wo bislang eine relativ geringe Zahl hochbetagter Menschen gelebt hat. Die Landesregierung hat jedoch bisher kein Konzept vorgelegt,
wie dieser landespolitischen Herausforderung angemessen Rechnung getragen werden kann, Herr Wieser.
Jetzt machen wir weiter. – Um den Bedarf an 10 000 zusätzlichen stationären Pflegeplätzen zu decken, müsste das Land den Bau von Pflegeheimen jährlich mit rund 63,5 Millionen € fördern. Das werden Sie, Herr Minister, uns mit Sicherheit bestätigen; denn so hat es uns die Landesregierung vor nicht allzu langer Zeit selbst mitgeteilt.
Tatsächlich steht jedoch seit Jahren weitaus weniger Geld zur Verfügung.
Deswegen ist der von Ihnen in der Gesetzesbegründung beklagte Förderstau hausgemacht.
Die SPD hat sich seit langem dafür ausgesprochen, dass die Pflegeheimförderung des Landes langfristig bedarfsgerecht gesichert wird.
Geschehen ist jedoch genau das Gegenteil.
Die Betroffenen jetzt dafür zur Kasse zu bitten, halten wir für die falsche Antwort.
Um noch etwas hinzuzufügen: Das ganze Ausmaß des Förderstaus hat die Landesregierung selbst in der Stellungnahme zu dem Antrag Drucksache 13/2720 dargestellt. So gibt es noch heute Förderempfehlungen des Landespflegeausschusses aus den Jahren 2001 und 2002. Derart lange Verzögerungen sind für die Träger unzumutbar; sie bieten keine Planungssicherung und gehen letztendlich wieder zulasten der pflegebedürftigen Menschen.
Der frei finanzierte Pflegeheimbau ist keine Alternative zur öffentlichen Pflegeheimförderung. Die Landesregierung selbst weist darauf hin, dass die frei finanzierten und ohne Abstimmung realisierten Angebote nicht selten zu erheblichen örtlichen Überkapazitäten und stark ausgeprägten regionalen Diskrepanzen führen.
Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Gesetzentwurf der Landesregierung aus unserer Sicht nicht zielführend. Den Herausforderungen des demografischen Wandels wird die Landesregierung nicht gerecht.
Vielen Dank.
Herr Haas, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das SGB IX mit Zustimmung Ihrer Fraktion im Bund beschlossen wurde?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es darf einen doch einigermaßen erstaunen, mit welcher Vehemenz und auch mit welcher Lyrik hier das Hohelied der Eingliederung der Landeswohlfahrtsverbände in die Kommunen gesungen wird.
Hier im Land wurde doch erst vor drei Jahren ein Gesetz beschlossen, mit dem die Zuständigkeiten der Eingliede
rungshilfe für Behinderte von den Stadt- und Landkreisen auf die beiden Landeswohlfahrtsverbände übertragen wurden. Heute ist alles wieder hinfällig.
Lassen Sie mich jetzt auf das Thema Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu sprechen kommen. Die Behauptung, dass die finanziellen Auswirkungen der künftigen Aufgabenerledigung nicht prognostiziert werden könnten, ist schon ein ziemlich starkes Stück. Um ihre Angst vor einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verschleiern, schreckt die Landesregierung auch nicht davor zurück, die Tatsachen zu verdrehen.
Bereits 1999 wurde das erwähnte Kienbaum-Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten macht sehr wohl Aussagen über die Wirtschaftlichkeit. Herr Haas, ich weiß nicht, bis zu welcher Stelle Sie es gelesen haben.
In dem Gutachten steht:
Aus Gutachtersicht ist eine Verlagerung der voll- und teilstationären Eingliederungshilfen für Behinderte auf die 27 örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht zu empfehlen.
Ich zitiere weiter:
Das Verlagerungsszenario zeigt weiterhin, dass wesentliche Aufgaben und Funktionen des Kostenträgers für die voll- und teilstationären Eingliederungshilfen nicht in dieser Form und nicht wirtschaftlich auf die 27 Kreise und kreisfreien Städte verlagert werden können.
Zur Vermeidung fachlicher Qualitätseinbußen und zur Vermeidung höherer Kosten müssten sich die örtlichen Träger interkommunal zusammenschließen.
So viel zum Thema Wirtschaftlichkeit.
Ich denke, aus diesem Grunde macht es noch viel mehr Sinn, unserem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen aufgrund der Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur in 20 Jahren um 40 bis 50 % höher sein wird als heute. Wenn wir zusätzlich berücksichtigen, dass eine Verlängerung der Lebenserwartung wahrscheinlich auch mit einer Erhöhung des Pflegerisikos einhergeht, dann wird klar, dass die Ansprüche an eine professionelle Pflege künftig sogar noch ansteigen werden. Schätzungen zufolge werden wir aufgrund der zunehmenden Zahl der pflegebe
dürftigen Menschen in den nächsten Jahren allein im Bereich der Altenpflege 6 000 zusätzliche Fachkraftstellen brauchen.
Die rechtlichen Grundlagen für eine weitere Gewinnung von Pflegefachkräften sind im Bundesaltenpflegegesetz enthalten. Ich denke, hiermit haben wir wirklich eine gute Grundlage, weitere Pflegefachkräfte zu gewinnen. Denn man muss sich einmal vorstellen, dass es, bis dieses Gesetz in Kraft getreten ist, in Deutschland 16 Länder, aber 17 verschiedene Altenpflegeausbildungen gab.
Wir hätten schon längst über das Gesetz zur Ausführung des Altenpflegegesetzes und zur Änderung des Landespflegegesetzes, das wir heute zu behandeln haben, beraten können, wenn das Bundesland Bayern nicht durch seine Klage alles verzögert hätte. Insofern wird es Zeit, dass das Altenpflegegesetz des Bundes nun endlich in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Wir werden dem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Lassen Sie mich auf einige Punkte noch gesondert eingehen.
Mit dem Gesetz zur Ausführung des Altenpflegegesetzes werden nun auch Ermächtigungsnormen geschaffen, um gemeinsame Weiterbildungen in den Pflegeberufen und in den pädagogischen Berufen zu regeln. Der Pflegeberuf wird nur dann ein attraktiver Beruf sein können, wenn sich die Pflegefachkräfte weiterbilden und ihnen damit auch Aufstiegschancen geboten werden.
In diesem Zusammenhang fordere ich Sie auf, das Angebot an weiterführenden Hochschulstudiengängen in der Pflege weiterzuentwickeln und auszuweiten.
Die Notwendigkeit und der Bedarf hierfür sind vorhanden. Tun Sie etwas!
Ein weiterer Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch ansprechen möchte, ist: Das Bundesaltenpflegegesetz regelt auch die Schaffung einer Ausbildungsumlage in der Altenpflege in den Ländern. Ich las im Oktober in meiner Altenpflegezeitschrift: Baden-Württemberg ist führend. Die Ausbildungsumlage in der Altenpflege wird zum 1. Januar 2004 per Verordnung wieder eingeführt. Dann kam mir vor einigen Tagen ein Pflegebrief ins Haus, in dem steht: „Nach Auffassung des Wirtschaftsministers Döring ist es nicht notwendig, eine Umlage für die Finanzierung der Altenpflege einzuführen,
denn bislang können allen Bewerbern Ausbildungsplätze angeboten werden.“
Meine Damen und Herren, das ist eigentlich eine ganz witzige Argumentation. Wenn allen Bewerbern Ausbildungsplätze angeboten werden, wir aber 6 000 zusätzliche brauchen, dann heißt das, wir müssen die Ausbildungsumlage sehr schnell und sehr bald einführen, damit wir die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen können.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mittlerweile alle verstanden haben, dass die Zeit, in der wir Alter als reines Defizit betrachtet haben, nun endgültig vorbei ist. Ich denke, das ist sehr wichtig und zukunftweisend.
Alter bedeutet auch Teilhabe an der Gesellschaft und Einmischen in den politischen Prozess. Aus diesem Grunde,
glaube ich, können wir froh und stolz sein, dass wir einen funktionierenden Landesseniorenrat haben, der sich in die Belange der älteren Menschen einmischt und der diese Belange in unserer Gesellschaft sehr gut vertritt.
Herr Dr. Noll, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede aus einem Vortrag von Frau Meister-Scheufelen zitiert. Der Vortrag geht aber noch weiter, und darauf möchte ich Sie im Zusammenhang mit der Subjektförderung und der Objektförderung ansprechen.
Denn Alter bedeutet nicht nur Teilhabe, sondern ich glaube, wir sind uns auch darüber einig, dass mit steigendem Anteil der Hochaltrigkeit natürlich auch der Anteil der Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit der Versorgung steigen. In diesem Vortrag steht weiter – ich darf zitieren –:
Gerade in Kreisen mit einem heute noch relativ geringen Anteil älterer und alter Menschen wird der prozentuale Anstieg dieser Bevölkerungsgruppe... stark ausfallen. Deshalb müssen Teilräume des Landes, die bislang aufgrund ihrer jungen Altersstruktur z. B. relativ wenige Einrichtungen der Altenhilfe benötigt haben, künftig mit einem starken Anstieg des Bedarfs in diesem Bereich rechnen.
Wenn wir jetzt von der Objektförderung abgehen würden, was würde das bedeuten? Wo bauen denn die Träger? Die Träger bauen dort, wo es billig ist.
Wir werden dann bestimmte Gebiete haben, in denen die Menschen unterversorgt sind, während wir in anderen Gebieten eine Überversorgung haben.
Aus diesem Grund stehen wir – im Übrigen auch in Übereinstimmung mit dem Landesseniorenrat – zu der Objektförderung im Land Baden-Württemberg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gleichwohl wissen wir, dass die versprochenen Fördergelder bei weitem nicht ausreichen.
Wir haben versprochen, in den nächsten zehn Jahren 10 000 neue Pflegebetten bereitzustellen, haben aber bereits jetzt bis zum Jahr 2005 ein Deckungsdefizit von 20 Millionen €.
Ich komme noch einmal auf den Ausgangspunkt zurück. Im Landtagswahlkampf wurde versprochen, die Förderung um 50 % aufzustocken.
Auch dieses Ziel ist bei weitem noch nicht erreicht. – Das stimmt.
Wenn Sie das also wollen, müssen Sie sich vor dem Hintergrund der aktuellen Spardebatte auch überlegen, wie Sie eine andere Förderung entsprechend finanzieren wollen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch sagen, dass Herr Wieser erwähnt hat: Wir sorgen dafür, dass unsere alten Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben können.
Ich glaube, auch dies ist unser gemeinsames Anliegen.
Meine Damen und Herren, auch dazu bedarf es aber bestimmter Strukturen, zum Beispiel Beratungsstellen, an die sich die Angehörigen wenden können. Sie wissen, dass mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz solche Möglichkeiten zum Teil geschaffen wurden. Das Land konnte sich bisher noch nicht dazu durchringen, die Mittel in gleicher Höhe in den Haushalt einzustellen. So, wie ich die aktuelle Spardiskussion begreife, wird dies auch in Zukunft nicht geschehen, sondern genau das Gegenteil passieren. Die Fördermittel für die zentrale Wohnberatungsstelle werden gestrichen, eine Stelle, die gerade dafür sorgt, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ aufrechterhalten werden kann. Ich frage Sie: Wie kann man Fördergelder für eine solche Stelle streichen und hier gleichzeitig sagen: „Wir wollen, dass die alten Menschen zu Hause versorgt werden können“?
Ich danke Ihnen.
Herr Minister Repnik, ich habe während Ihrer Rede mit einiger Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass Sie sich den neuen Gesetzen des Bundes für die Pflege und für die alten Menschen im Gegensatz zum Wahlkampf mittlerweile etwas angenähert haben.
Ich glaube, dies ist nicht ohne Grund geschehen; denn auch die Pflegeinfrastruktur in Baden-Württemberg profitiert davon. Stellvertretend darf ich das Pflegequalitätssicherungsgesetz nennen, das letztendlich dazu geführt hat, dass wir im Land wieder in der Lage waren, einen Rahmenvertrag abzuschließen, der die Erhöhungen des Personalbestands im Pflegebereich verbindlich regelt.
Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz habe ich schon erwähnt.
Ich komme nun zum Heimgesetz, das Bewohnerinnen und Bewohnern von Heimen verstärkt die Möglichkeit schafft, mehr Selbstbestimmungsrechte wahrzunehmen und damit auch wieder verstärkt am Leben im Heim teilzunehmen. Damit wird erreicht, dass das Heim nicht zu einer Institution verkommt.
Ein dritter wichtiger Punkt ist das Altenpflegegesetz. Mit diesem Gesetz ist es uns endlich gelungen, die Altenpflegeausbildung in der Bundesrepublik Deutschland bundeseinheitlich zu regeln, sodass wir nicht mehr länger 17 Altenpflegeausbildungsgänge in 16 Bundesländern haben. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Gewinnung von Pflegekräften. Sie haben vorhin gesagt, junge Menschen müssten motiviert werden. Jawohl, sie müssen motiviert werden, nämlich dadurch, dass sie eine qualifizierte Ausbildung bekommen, die der der Krankenpflegeausbildung angeglichen ist,
sodass es später auch einmal möglich sein wird, zwischen den verschiedenen Disziplinen zu wechseln. Denn eines ist auch klar: Man will vielleicht nicht immer nur mit Sterben und Tod zu tun haben,
sondern möchte in seinem Berufsleben auch einmal anderes erleben.
Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Schritt für die Gewinnung von weiteren Pflegekräften. Dennoch bleiben noch Aufgaben im Land übrig: Wir müssen, wenn wir weiterhin Pflegekräfte gewinnen wollen und den Beruf weiter qualifizieren wollen, die Weiterbildungsmöglichkeiten ausbauen, und zwar nicht nur an Schulen in privater Trägerschaft. Wir müssen auch die Studiengänge für Pflegemanagement und Pflegepädagogik erweitern und mehr Plätze schaffen.
Lassen Sie mich noch zu den angesprochenen Kürzungen beim Zivildienst kommen. Vier Bemerkungen dazu:
Erstens: Zivildienstleistende ersetzen keine Pflegefachkräfte.
Pflegen kann nicht jeder.
Zweitens: Die Erstattung des Bundes an die Beschäftigungsstellen im Zivildienst wird lediglich für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 2003 abgesenkt.
Drittens: Es gab auch unter der unionsgeführten Bundesregierung vor zehn Jahren bereits eine Kürzung um 25 %.
Viertens: Ich möchte aus dem Informationsdienst des Diakonischen Werks Württemberg vom Februar 2003 zitieren:
Die Kürzungen sind immer noch besser als die Alternative einer Absenkung des Kontingents an Zivildienstleistenden. Denn dann würden weit weniger junge Menschen in den sozialen Bereich kommen.
Das wäre die Alternative.
Das wäre eine noch schlechtere Entscheidung. Deshalb akzeptiert die Diakonie diese Pläne.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Diakonie hier mit im Boot. Das kann man allerdings, wenn man die Artikel liest, die die Kürzungen bei den SPDi’s betreffen,
von Ihnen nicht gerade behaupten.
Danke.
Immer die Kleinen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg leben rund 72 000 Menschen, überwiegend ältere, aktuell im Pflegeheim. Wer pflegebedürftig ist und in einem Pflegeheim lebt, befindet sich – ich glaube, da sind wir uns alle einig – in einem ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnis. Im Interesse der pflegebedürftigen älteren Menschen ist es deshalb erforderlich, eine leistungsfähige und moderne Heimaufsicht zu haben.
Herr Haas, heute sprechen wir über die Heimaufsicht, und nächstens unterhalten wir uns dann wieder über die leistungsfähige Pflege, würde ich sagen.
In einer Gesellschaft, in der der Anteil älterer und sehr alter Menschen wächst, müssen wir sicherstellen, dass Seniorinnen und Senioren selbstbestimmt und würdevoll leben können. Um es gleich zu sagen, meine Damen und Herren: Die ganz überwiegende Zahl der Pflegeheime – damit ist wohl Ihre Frage beantwortet – leistet eine gute Arbeit.
Dennoch kommt es in Einzelfällen zu Missständen. Es gibt, wie überall sonst auch, vereinzelt schwarze Schafe. Um Missstände zu beseitigen und möglichst dafür zu sorgen, dass erst gar keine auftreten, brauchen wir eine leistungsstarke Heimaufsicht. Die SPD setzt sich deshalb im Land seit langem dafür ein, die baden-württembergische Heimaufsicht zu verbessern. In der Vergangenheit gab es zu viele Defizite, und die Schritte, die die Landesregierung auf unser Drängen hin eingeleitet hat, waren viel zu zögerlich. Deshalb begrüßen wir, dass der Bundesgesetzgeber durch die Heimgesetznovelle und das damit verbundene Pflegequalitätssicherungsgesetz für Verbesserungen gesorgt hat.
Ich möchte übrigens noch sagen, dass das von allen Fraktionen im Bundestag und auch im Bundesrat begrüßt wurde. Das Heimaufsichtsrecht wurde grundlegend reformiert, und die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner wurden nachhaltig verbessert. Dadurch kommen auf die Heimaufsicht neue Aufgaben zu. Statt wie bisher nur alle zwei Jahre prüft die Heimaufsicht zukünftig jedes Heim mindestens einmal jährlich. Größere Abstände sind dann möglich, wenn das Heim durch unabhängige Sachverständige nachweisen kann, dass es den Anforderungen gerecht wird. Prüfungen können zukünftig jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Regelungen über die Anforderungen an den Heimbetrieb, zum Beispiel was die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner betrifft, wurden präzisiert und ergänzt. Der Träger muss zukünftig bei Betriebsaufnahme eine Leistungsbeschreibung und ein Heimkonzept vorlegen.
Ein ganz wichtiger Punkt, der aus der Praxis heraus auch immer wieder bemängelt wurde und der von der Bundesregierung aufgegriffen wurde: Die Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischem Dienst der Krankenkassen und der Heimaufsicht wird verbessert. Es ist deshalb gut, dass Heimaufsichtsbehörden im Land mit dem MDK, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern im Rahmen regionaler Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten, um die Prüftätigkeit zu koordinieren.
Das findet schon statt.
Mit der heute zur Beratung anstehenden Initiative – –
Mit der heute zur Beratung anstehenden Initiative wollte die SPD erreichen, dass die Verbesserungen, die die Heimgesetznovelle mit sich bringt,
rasch umgesetzt werden. Für uns stehen dabei drei Ziele im Vordergrund.
Wir wollen, dass alle Heimaufsichtsbehörden die neuen, einjährigen Kontrollintervalle einhalten. In der Vergangenheit wurde häufig das zweijährige Kontrollintervall nicht überall eingehalten. Erst nach unserer Parlamentsinitiative von 1998 kam es zu personellen Verstärkungen.
In der Stellungnahme zu der heute zu beratenden Initiative hat sich die Landesregierung wiederum um eine konkrete Antwort im Hinblick auf die Kontrollintervalle herumgedrückt. So spricht sie nur vage davon, dass nahezu alle Heimaufsichtsbehörden das zweijährige Intervall einhielten. Hier muss die Landesregierung künftig mit mehr Engagement dafür sorgen, dass geltendes Recht auch eingehalten wird.
Bloße Appelle reichen hier nicht aus.
Auch wenn die Landesregierung auf die konkrete Personalausstattung der Heimaufsichtsbehörden in den Stadt- und Landkreisen keinen direkten Einfluss hat, so steht sie doch in der Verantwortung und muss deshalb für die Umsetzung der neuen Vorschriften des Heimgesetzes sorgen.
Wir wollen, dass die Heimaufsichtsbehörden im Land eng mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zusammenarbeiten. Wir wollen, dass die Landesregierung die Heimaufsichtsbehörden bei der Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften unterstützt.
Wir werten es als einen Erfolg unserer Initiativen, dass die Landesregierung bereit ist, nun unserem Vorschlag zu folgen, und künftig alle zwei Jahre einen Landesheimaufsichtsbericht erstellen will. Der im Jahr 2004 vorzulegende Bericht muss eine erste Bilanz der eingeleiteten Schritte vornehmen. Wir erwarten nicht nur eine bloße Beschreibung der Situation, sondern wir erwarten dort, wo es notwendig ist, die Benennung von konkreten Schritten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Niemand ist gerne auf die Hilfe anderer angewiesen. Wir leben in einer Gesellschaft, die den Individualismus verehrt und die Selbstverwirklichung des Einzelnen oft genug an die erste Stelle setzt. Kein Wunder also, dass jede Einschränkung des persönlichen Lebenskreises als Zumutung empfunden wird, erst recht, wenn man pflegebedürftig und gebrechlich wird.
Den meisten bleibt das zum Glück erspart. Medizinischer Fortschritt und die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben dazu geführt, dass die meisten bis weit über ihr 70. Lebensjahr hinaus unabhängig und gesund sind. Aber einen Teil trifft es eben doch. Man könnte hier im Saal durchzählen: Jeder 13. wird irgendwann nach seinem 60. Geburtstag zum Pflegefall. Derjenige, den es nicht selbst trifft, erlebt Pflegebedürftigkeit oft bei Angehörigen. Schon heute sind in Deutschland schätzungsweise 8 Millionen Menschen Teil des Pflegebereichs: als Pflegende oder als Gepflegte.