Ursula Haußmann
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Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht noch einmal vertieft auf die Kritik eingehen, die ich bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs und auch im Sozialausschuss für die SPD-Fraktion formuliert habe.
Es war im Übrigen nicht die Kritik aus unserer Fraktion, sondern es war die Kritik zum einen von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Herr Dr. Lasotta, und zum Zweiten die Kritik der ATO, der Arbeitsgemeinschaft der Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte in Baden-Württemberg. In Teilen wird diese Kritik auch aufrechterhalten.
Ich habe gesagt, für uns als Fraktion ist wichtig, dass wir nach einem quälend langen Gesetzgebungsprozess endlich ein aussagefähiges Krebsregister für Baden-Württemberg bekommen. Da hat sich die CDU-FDP/DVP-Landesregierung wirklich verdammt lange Zeit gelassen.
Die Patienten und auch die behandelnden Ärzte brauchen endlich verlässliche Daten. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Aber ich sage auch, dass wir uns in der 14. Legislaturperiode sehr wohl Gedanken machen müssen: Wo ist dieses Gesetz noch verbesserungsfähig? Wo können wir mehr Aussagekraft herstellen? Denn wir wollen alle, dass wir dieses Mal ein wirklich funktionierendes Krebsregister haben, nachdem das alte fast wertlos war, weil wir keine Meldepflicht hatten und die Daten dadurch nicht sehr aussagekräftig waren.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg braucht ein aussagefähiges Krebsregister. Die Gründe für ein epidemiologisches Krebsregister liegen sicher auf der Hand. Die Frau Ministerin hat es gerade angesprochen: Krebs ist nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache.
Trotzdem sind die ursächlichen Zusammenhänge für das Entstehen von Krebserkrankungen immer noch nicht hinreichend geklärt. Mithilfe eines aussagefähigen Krebsregisters können Basisdaten über Krebserkrankungen in der Bevölkerung gesammelt und Kausalzusammenhänge bei der Entstehung von Krebserkrankungen und ihrer Therapie erforscht werden. Nicht zuletzt deshalb sind die Bundesländer seit über zehn Jahren per Bundesgesetz verpflichtet, bevölkerungsbezogene Krebsregister einzurichten.
Baden-Württemberg hatte ja bis zum Jahr 2004 ein solches epidemiologisches Krebsregister. Dieses Register war zweifellos unzureichend und dringend reformbedürftig. Darin stimmen wir sicher überein, Herr Kollege. Aus Sicht der SPD war es jedoch ein Fehler, dieses Krebsregister einfach einzustellen. Der lange, für uns viel zu lange Gesetzgebungsweg, der sich seitdem hinzog, bestätigt uns in unserer Haltung, dass es besser gewesen wäre, das vorhandene Register zumindest so lange aufrechtzuerhalten und zu verbessern, bis das neue Register kommt.
Was ist passiert? Wir haben eine mehrjährige Datenlücke. Das heißt, der Wert der bereits gesammelten epidemiologischen Daten wird dadurch stark relativiert.
Zu dem neuen Krebsregistergesetz will ich auch noch ein paar Worte sagen. Alle Fachleute, alle Praktiker sagen uns, das Gesetz sei zu kompliziert, es sei zu bürokratisch und wenig aussagekräftig.
Ich will aus einer Pressemitteilung vom 3. Januar dieses Jahres zitieren. Darin hat die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft den Gesetzentwurf der Landesregierung heftig kritisiert. Ich zitiere:
Meldewege und Strukturen sind so komplex, dass Zweifel an ihrer Funktionsfähigkeit angebracht sind.
Weiter kritisiert die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, dass die Verknüpfung der Krebsregistrierung mit der Qualitätssicherung nicht ausreichend geklärt sei. Ich zitiere sinngemäß: Die geplante Krebsregistrierung soll mit einer Maßnahme zur onkologischen Qualitätssicherung verknüpft werden. Wesentliche inhaltliche und finanzielle Eckpunkte dieser Qualitätssicherung sind klärungsbedürftig.
Auf einer Fachtagung im November letzten Jahres hat die Arbeitsgemeinschaft der Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte in Baden-Württemberg den Gesetzentwurf ebenfalls heftig angegriffen und festgestellt, dass die Anforderungen an ein aussagefähiges Krebsregister in wesentlichen Punkten nicht erfüllt werden.
Ich will aus diesem Papier der ATO zitieren. Die Kritikpunkte im Einzelnen sind:
Zum Ersten:
Datenrückfluss an die Behandler muss gewährleistet sein
Der für die interne Qualitätssicherung der Primärmelder/Behandler minimal notwendige patientenbezogene Datenrückfluss ist vorzusehen....
Zum Zweiten:
Die Qualität der Behandlung muss für den Arzt beurteil- und dadurch verbesserbar sein
Es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass ein Arzt auch weiß, wie seine Therapie vom Patienten angenommen worden ist, ob es Rezidive gab.
Zum Dritten:
Die Aufgaben der regionalen Strukturen müssen präziser beschrieben werden
Die Integration aller Leistungserbringer in eine regionalisierte Qualitätssicherung ist nicht hinreichend beschrieben.
So die Kritik der ATO.
Der vierte Kritikpunkt:
Die eigenen Daten im Rahmen des Benchmarkings der regionalen Qualitätskonferenzen müssen für den Behandler/die Klinik nachprüfbar sein
Der fünfte Kritikpunkt:
Datenqualität und Meldequote der klinischen Krebsregister müssen verbessert werden
Die klinischen Krebsregister der Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte sind verbindlich in das Meldewesen einzubeziehen, das vorhandene Know-how und die bestehenden Kontakte der Zentren sind zu nutzen und zu erweitern.
Ein weiterer Kritikpunkt:
Melde- und Verschlüsselungswege bürokratisch und kostspielig
Der letzte Kritikpunkt:
Finanzierung der Gesamtstruktur muss gewährleistet sein
Die finanzielle Basis der erweiterten Qualitätssicherung ist nicht gewährleistet.
Ich fasse zusammen: Angesichts dieser Kritik der Praktiker und Experten muss sich, meine Damen und Herren, die Landesregierung den Vorwurf gefallen lassen, trotz des langen
Gesetzgebungsprozesses keinen vernünftigen Entwurf zustande gebracht zu haben.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist zu kompliziert, zu bürokratisch und zu wenig aussagekräftig.
Nach so langer Zeit wäre mehr und Besseres zu erwarten gewesen. Da das nun vorgesehene Krebsregister jedoch immer noch besser ist als gar keines, wird die SPD diesem Gesetzentwurf trotz erheblicher „Bauchschmerzen“ zustimmen. In der nächsten Legislaturperiode muss aber – und darauf werden wir anhand der ersten Erfahrungen mit diesem Gesetz sicher achten – ganz rasch geprüft werden, ob Novellierungsbedarf besteht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion stimmt diesem Ausführungsgesetz zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So kurz wie der Kollege Hoffmann kann ich es diesmal leider nicht machen, weil wir einfach sagen müssen, dass wir lange Jahre auf dieses Gesetz gewartet haben, das eine Verbesserung für Patienten bringt, die auf ein Spenderorgan warten. Wir freuen uns, dass heute nach jahrelanger Untätigkeit,
fast acht Jahre, nachdem wir im Bund ein Transplantationsgesetz bekommen haben, auch die Landesregierung aktiv wird
und dieses Gesetz auf den Weg bringt.
Wir werden zukünftig an Kliniken mit Intensivbetten eine Transplantationsbeauftragte bzw. einen Transplantationsbeauftragten haben.
Wer die Not von Wartepatienten kennt, meine Damen und Herren, hat wirklich kein Verständnis für das jahrelange Taktieren der Landesregierung. Wer die Not kennt, wenn man auf ein überlebensnotwendiges Spenderorgan wartet, weiß, dass es höchste Zeit war, dass die Landesregierung endlich gehandelt hat.
Mit der Einführung des Transplantationsbeauftragten ist es aber nicht getan. Ich will Sie einfach daran erinnern, dass das Sozialministerium, dass die Landesregierung in der Verantwortung steht, weiterhin für die Organspende zu sensibilisieren. Man muss die Bevölkerung wirklich noch einmal auf die Möglichkeit der Organspende aufmerksam machen.
Ich will auch, dass das Sozialministerium seiner Moderatorenrolle gerecht wird, wenn es darum geht, bei den Leistungsträgern, den Kliniken und auch den Kassen darauf hinzuwirken,
dass wir die Arbeit des Transplantationsbeauftragten auch finanziell ausstatten, wenn es um Fortbildung bzw. Freistellung des Transplantationsbeauftragten geht.
Das sind wichtige Dinge, die Sie noch erledigen müssen, wenn es Ihnen mit der Verbesserung der Situation der Wartepatienten ernst ist.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion stimmt ebenso zu.
Meine Damen und Herren! Ich habe im Sozialausschuss schon auf die berechtigten Anliegen der Landesapothekerkammer und auch auf die berechtigten Anliegen der Landesärztekammer hingewiesen. Trotzdem stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 2003 hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen, dass alle Frauen zwischen 50 und 70 Jahren zum MammografieScreening eingeladen werden sollen. Vorausgegangen – wir alle haben es hautnah verfolgt – ist eine jahrelange Diskussion und dann endlich die parteiübergreifende Forderung, im Bundestag für die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein solches Screening zu sorgen.
Ich will an dieser Stelle nicht auf die lange Diskussion über das Für und Wider dieses Screenings eingehen. Herr Kollege Lasotta, darüber haben wir uns auch im Ausschuss sehr intensiv unterhalten. Es gibt immer ein Für und Wider in diesem Bereich. Ich will für meine Fraktion ganz klar feststellen: Wir begrüßen die Einführung dieses flächendeckenden Screenings. Es ist unseres Erachtens ein längst überfälliger, gesundheitspolitisch wichtiger Schritt für alle Frauen im Land. Die Erfahrungen anderer europäischer Länder belegen den Nutzen eines solchen Screenings.
Wir tragen vor diesem Hintergrund den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf natürlich mit. Auch der baden-württembergische Landesfrauenrat hat im Interesse der betroffenen Frauen stets auf eine rasche Realisierung des Screenings gedrängt und hat dieses Screening als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.
Meine Damen und Herren – diese Kritik kann ich Ihnen, Frau Staatssekretärin, leider nicht ersparen; der Herr Minister ist nicht hier –, wir hätten uns ein rascheres Vorgehen der Landesregierung in dieser Sache gewünscht. Seit 2003 ist eine lange Zeit vergangen. In dieser Zeit hätte man sicher mit einem flächendeckenden Screening vielen Frauen in Baden-Württemberg helfen können, wenn Sie nicht viel zu lange gezögert hätten, endlich die erforderlichen melderechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Meine Damen und Herren, bei aller Kritik an Details des von Ärzten und Krankenkassen gewählten Verfahrens halten wir es für wichtig, jetzt rasch zu beginnen. Kollege Lasotta hat ja gesagt: Die Praxiserfahrung wird zeigen, wo wir noch Verbesserungen für die Frauen erreichen können. Das muss dann auch geschehen.
Gerne.
Lieber Kollege Noll, auch zukünftig wird es noch Verbesserungen geben. Das wird die Praxis zeigen. Für uns ist ganz wichtig, dass wir die Frauen zügig erreichen und dieses Verfahren endlich implementieren. Da hat es unseres Erachtens wirklich zu lange gedauert. Andere Bundesländer waren da wesentlich schneller.
Ein ganz wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist – und da sehen wir als SPD-Fraktion auch eine Aufgabe der Landesregierung –, bei den Frauen massiv für ein Verständnis für dieses Screening zu werben und die Frauen im Land wirklich einzuladen, an diesen Screening-Untersuchungen teilzunehmen. Das liegt sicher auch mit in Ihrer Verantwortung.
Einen Kritikpunkt haben wir – ich will das aber im Ausschuss näher thematisieren –: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Zentrale Stelle, die Frauen turnusgemäß zu diesem Screening einlädt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg anzusiedeln. Wir sind mit dem Landesfrauenrat, meine Damen und Herren, der Meinung, dass das Landesgesundheitsamt als staatliche Stelle besser geeignet wäre, und dafür werden wir uns in den Ausschussberatungen entsprechend einsetzen.
Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Gerne.
Bayern war noch vor uns, Herr Kollege Lasotta. Wir sagen ja immer, das Ländle sei Spitze, aber da waren die Bayern schneller. Sie mussten in einigen Punkten nachbessern, aber sie haben die Frauen frühzeitiger erreicht, als dies in Baden-Württemberg geschehen wird.
Nein.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD hat die heute zur Beratung anstehende Große Anfrage aus mehreren Gründen eingebracht. Zum einen, weil die Situation chronisch psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen in der Psychiatriepolitik des Landes ein besonderes Augenmerk verdient. Diese Menschen haben im Alltag häufig krankheits- bzw. behinderungsbedingt besondere Schwierigkeiten, auf die im Rahmen der medizinischen Versorgung nicht immer adäquat eingegangen werden kann. Sie
brauchen zum Beispiel Hilfen bei der Tagesstrukturierung, begleitende soziale Hilfen oder schnelle Hilfen in akuten Krisensituationen.
Zum anderen müssen wir leider feststellen, dass die Zahl psychisch kranker Menschen zunimmt. Die Landesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass es im Land rund 36 000 anerkannt Schwerbehinderte gibt, deren Behinderung auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist, dass landesweit rund 8 000 psychisch Behinderte Eingliederungshilfe erhalten und dass etwa 25 000 Personen mit psychischer Behinderung durch Nachsorgeeinrichtungen und Beratungsdienste, unter anderem durch die Sozialpsychiatrischen Dienste, auf die noch einzugehen sein wird, betreut werden.
Kürzlich hat die Deutsche Angestellten-Krankenkasse ihren Gesundheitsreport 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser Gesundheitsreport hatte ein alarmierendes Ergebnis. Obwohl der Krankenstand bei den Erwerbstätigen von 2003 auf 2004 von 3,5 auf 3,2 % sank, nahm gegen den Trend die Zahl der psychischen Erkrankungen weiter zu. Fast 10 % der Fehltage bei den aktiv Berufstätigen gehen darauf zurück. Die Analysen zeigen, dass seit 1997 sowohl die Krankheitsfälle als auch die Krankheitstage alarmierend zugenommen haben. Von 1997 auf 2004 stieg die Zahl der Fälle bei psychischen Erkrankungen um 70 %.
Vor diesem Hintergrund muss die Gesundheitspolitik des Landes ein besonderes Augenmerk auf diese Personengruppe richten. Ziel muss es sein, die ambulante und wohnortnahe Versorgung dieser Menschen zu verbessern. Die SPD fordert dazu seit langem eine bessere Vernetzung und Koordination der verschiedenen Versorgungsangebote innerhalb eines verbindlichen Rahmens. Ein solcher Rahmen könnte ein Landespsychiatriegesetz sein.
Baden-Württemberg ist neben Bayern das einzige Bundesland, in dem die Hilfen für psychisch kranke Menschen nicht durch ein Landesgesetz geregelt sind. Der Landesarbeitskreis Psychiatrie hat sich vor diesem Hintergrund bereits in der letzten Legislaturperiode klar und eindeutig für ein Landespsychiatriegesetz ausgesprochen und die Landesregierung aufgefordert, die notwendigen gesetzgeberischen Schritte zügig voranzutreiben. Leider hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf diese Große Anfrage die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes erneut bestritten und sich damit abermals gegen den Rat der Experten gestellt.
Ein weiterer Grund, diese Große Anfrage einzubringen, ist für die SPD die nach wie vor ungeklärte Zukunft der Landesförderung der Sozialpsychiatrischen Dienste. Im Nachtragshaushalt 2003 hat die Landesregierung die Landeszuschüsse für die Sozialpsychiatrischen Dienste um die Hälfte gekürzt. Seitdem stehen für die Dienste nur noch Landesmittel in Höhe von 2,1 Millionen € zur Verfügung. Noch Mitte der Neunzigerjahre förderte das Land eine Fachkraftstelle im Sozialpsychiatrischen Dienst mit rund 20 000 €, mittlerweile beträgt der Fördersatz mit rund 10 000 € nur noch die Hälfte. Das Land hat die Finanzierung auf Träger und Kommunen abgewälzt und sich damit aus seiner gesundheitspolitischen Verantwortung gestohlen.
Wegen der Kürzungen ist die Zahl der in den Sozialpsychiatrischen Diensten tätigen Fachkräfte um mehr als 10 %
gesunken. Und dies angesichts einer steigenden Zahl von psychischen Erkrankungen!
Wie es im Jahr 2007 weitergehen soll, ist weiter unklar. In der „Stuttgarter Zeitung“ vom 19. März dieses Jahres war nachzulesen, dass das Ministerium plant, künftig nur noch dann zu fördern, wenn sich Sozialpsychiatrische Dienste, Institutsambulanzen, Tagesstätten und Anbieter von Soziotherapie zu einem Verbund, einem so genannten gemeindepsychiatrischen Zentrum, zusammenschließen. Der Bericht zitiert einen Psychiatrieexperten der freien Wohlfahrtspflege, der dieses Konzept wie folgt kommentierte: „Vieles ist noch unklar und nicht ausgegoren.“ Es seien sehr viele Fragen aufgeworfen worden, die auch die Experten des Sozialministeriums nicht hätten beantworten können.
Deshalb ist heute eine gute Gelegenheit für den Sozialminister, an dieser Stelle konkret darzulegen, wie zukünftig die Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste im Rahmen des gemeindepsychiatrischen Verbunds erfolgen soll und ob zwischenzeitlich die von den Experten angemahnten offenen Fragen geklärt werden konnten.
Heute wäre auch ein guter Zeitpunkt, konkret zu benennen, wie es mit der Landesförderung insgesamt weitergehen soll. Sind weitere Kürzungen zu befürchten? Und was auch wichtig ist: Wie verbindlich ist die Förderzusage der Landesregierung? Das Land erwartet von Kliniken, Kommunen und Trägern, dass sie verbindliche Absprachen treffen, ist aber selber nicht bereit, die eigene Förderung verbindlich zuzusagen. Damit bleibt bei jeder Haushaltsplanberatung das Damoklesschwert möglicher Kürzungen, und es bleibt die Gefahr, dass die Förderung im laufenden Haushaltsjahr, wie 1997 geschehen, durch globale Minderausgaben gekürzt wird. Auf einer solchen Grundlage sind nur schwer verbindliche Absprachen zu erreichen. Wer von anderen verbindliche Strukturen erwartet, der muss selber für Verbindlichkeit sorgen. Sonst wird er als Partner nicht ernst genommen.
Zum Schluss will ich noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Die Landesregierung rechtfertigt ihre Kürzungen bei den Sozialpsychiatrischen Diensten gerne mit dem Verweis auf die neuen Angebote der Institutsambulanzen und der Soziotherapie. Beide Angebote, für die die rot-grüne Bundesregierung die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat, sind eine wichtige Ergänzung der Versorgungsangebote für psychisch kranke Menschen. Diese Angebote können jedoch die Tätigkeit der Sozialpsychiatrischen Dienste nicht ersetzen, sie können sie allenfalls ergänzen.
Dies räumt die Landesregierung in der Antwort auf unsere Große Anfrage implizit selber ein. Deshalb will ich die entsprechenden Passagen an dieser Stelle zitieren und vor allem die CDU-Fraktion, die immer wieder mit dieser fadenscheinigen Rechtfertigung kommt, auf die Haltlosigkeit ihrer Argumentation hinweisen.
Die Abgrenzung der Institutsambulanzen zu den sozialpsychiatrischen Diensten ergibt sich daraus, dass die Dienste keine Heilkunde ausüben. Die Dienste erbringen – in Ergänzung und unabhängig von ärztlichen Verordnungen – sozialarbeiterische und sozialpädago
gische Leistungen der Beratung, Begleitung und Betreuung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen. Die Dienste haben vermittelnde und koordinierende Funktion zwischen den gemeindenahen Hilfeangeboten zum Gemeinschaftsleben, zum Wohnen und zum Arbeiten.
Und ich zitiere weiter:
Die Soziotherapie ist zielorientiert und beinhaltet das Einüben von Verhaltensänderungen und die Anleitung zur Selbsthilfe. Sie hat aktivierenden und rehabilitativen Charakter und setzt deshalb eine gewisse Absprachefähigkeit des Patienten voraus. Gemäß § 37 a SGB V ist der Anspruch auf Gewährung von Soziotherapie sowohl vom Umfang her als auch in zeitlicher Hinsicht begrenzt, das heißt auf höchstens 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall.
Im Vergleich dazu sind … die Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste breiter angelegt und haben in Bezug auf die Klienten tendenziell den Charakter eines fortlaufenden Versorgungsangebots.
Meine Damen und Herren, diese fachlichen Ausführungen des Sozialministeriums lassen an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Weder die Soziotherapie noch die Institutsambulanzen rechtfertigen eine Halbierung der Landeszuschüsse für die Sozialpsychiatrischen Dienste.
Lieber Herr Kollege Hoffmann, zu Ihrem wortstarken, lautstarken Beitrag fällt mir nur ein: Da läuft sich einer warm und will sich als künftiger Sozialminister profilieren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf den Haushalt eingehe, ein paar Worte zur aktuellen Diskussion über die Einkommen der Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Wir leben ja in einer Zeit, in der Durchschnittsverdiener zum Teil empfindliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Wir müssen zur Finanzierung des Gesundheitswesens die Zuzahlung und die Eigenbeteiligung der Patienten erheblich ausweiten. In einer solchen Zeit kann ich von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – und das ist die KV – erwarten, dass sie mit dem Thema Funktionärseinkünfte sehr sensibel umgeht, meine Damen und Herren.
Von der zuständigen Sozialministerin erwarte ich mehr als das Verschanzen hinter formalen Rechtspositionen, Frau Gönner.
Die Rolle der Sozialministerin in dieser Gehaltsaffäre kann nur mit den Worten beschrieben werden: „Halb zog man sie, halb sank sie hin.“ Selbst in der Ärzteschaft regt sich ja mittlerweile Protest, und zwar mehr Protest als im Sozialministerium.
Ich will dazu nur zitieren, was heute mehrere Ärzte in der „Bild“-Zeitung von sich geben.
Ich werde nachher auch noch ein anderes Presseorgan zitieren.
In der „Bild“-Zeitung von heute wird ein Arzt folgendermaßen zitiert:
Sich selbst so hohe Gehälter zu genehmigen ist unanständig.
Und dass eine Sozialministerin nicht alle Möglichkeiten ausschöpft, damit diese Gehälter verhindert werden, ist ein Skandal.
Bei der dpa ist nachzulesen:
Der Präsident des Patientenverbandes
Zimmermann –
in Marburg schäumt vor Wut über die „Raffkes“... Dem Sozialministerium wünscht Zimmermann mehr Mut. Sollte Frau Gönner vor einer Klage der KV eingeknickt sein, sei das nicht nachvollziehbar.
So der Präsident Zimmermann. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Nun zum Doppelhaushalt 2005/2006. Meine Damen und Herren, da setzt die Landesregierung ihren falschen und für dieses Land verhängnisvollen sozialpolitischen Kurs fort, sich aus der Förderung von sozialen Hilfs- und Beratungsangeboten immer weiter zurückzuziehen. Aktuelle Beispiele in diesem Haushalt sind die Kürzung der Fördermittel für Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger, die Streichung der Mittel für die Sonderpflegedienste und der komplette Ausstieg des Landes aus der Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen. Gerade noch einmal abgewendet werden konnte die konzeptionslose Rasenmäherkürzung der Förderung von Sozialverbänden, beim Landesfrauenrat und von Selbsthilfegruppen.
Mit diesen Kürzungen – ich sage es noch einmal ganz klar – setzt die Landesregierung ihren Kahlschlag bei der Landesförderung unserer sozialen Infrastruktur weiter fort. Betroffen sind inzwischen nahezu alle Bereiche der sozialen Infrastruktur in Baden-Württemberg.
Trauriges aktuelles Beispiel ist der Ausstieg des Landes aus der Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen. Die Schulsozialarbeit – darauf weisen die Kommunen völlig zu Recht immer wieder hin – gehört zum Bildungsauftrag der Schule und muss deshalb weiter vom Land gefördert werden.
Nachzulesen ist dies auch in einem aktuellen Gutachten der Universität Tübingen, das vom Sozialministerium Baden
Württemberg in Auftrag gegeben worden ist, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen.
Schulsozialarbeit ist häufig eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler überhaupt einen Schulabschluss erreichen.
Die Absicht der Landesregierung, die Förderung komplett einzustellen, ist nur ein erneutes Beispiel für die Politik dieser Landesregierung, Lasten immer wieder auf die Kommunen abzuwälzen. Sie stehlen sich damit auch aus Ihrer bildungspolitischen Verantwortung.
Ein weiteres wichtiges Thema: Angesichts der anhaltenden Arbeitsmarktprobleme trägt auch das Land – Kollege Haas, Sie zeigen ja immer begeistert mit dem Finger auf Berlin – arbeitsmarktpolitische Verantwortung. Bereits seit längerem liegt der prozentuale Zuwachs der Langzeitarbeitslosigkeit im Land deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Und was tun Sie, statt dieses Problem offensiv anzugehen?
Seit 1996 werden die Haushaltsmittel für arbeitsmarktpolitische Förderprogramme in diesem Land ständig gekürzt.
Ich will Ihnen eine Zahl nennen: Standen 1996 noch Haushaltsmittel in Höhe von 19,6 Millionen € zur Verfügung, ist im Haushalt 2005/06 davon gerade mal ein kümmerlicher Rest von 800 000 € übrig geblieben.
Ein weiteres Beispiel Ihrer Konzeptionslosigkeit sind die Kürzungen im Vorfeld und Umfeld der Pflege. Standen 1996 dafür im Landeshaushalt noch 10,5 Millionen € zur Verfügung, so sind es jetzt im Haushalt 2005 gerade noch 2,17 Millionen €, eine Kürzung um fast 80 %,
und das vor dem Hintergrund dieser ungeheuren demografischen Herausforderung, die wir in diesem Land haben. Das ist kurzsichtig und konzeptionslos, Kollege Haas.
Nur noch zwei Sätze, Frau Präsidentin.
Eine der wichtigsten sozialpolitischen Infrastrukturaufgaben des Landes ist die Förderung des Krankenhausbaus.
Nachdem die Landesregierung im Haushaltsplanentwurf Kürzungen in der Größenordnung von rund 20 Millionen € vorgenommen hat, haben die Regierungsfraktionen noch schnell 10 Millionen € draufgesattelt.
Nein. Ich habe keine Zeit mehr. Herr Kollege, ich möchte zum Ende kommen.
Durch das Jahreskrankenhausbauprogramm – um Ihnen einfach noch einmal die Dimension zu verdeutlichen – werden schon bisher nur etwa ein Zehntel des gesamten Anmeldebestands und nur etwa ein Viertel der als dringlich angesehenen Maßnahmen pro Jahr abgebaut. Vor diesem Hintergrund kürzen Sie. Bereits heute beträgt der Antragstau in diesem Bereich über 1 Milliarde €, meine Damen und Herren.
Ich könnte die Liste ewig fortführen.
Statt aktiv zu gestalten, Frau Präsidentin, zieht sich das Land immer weiter aus seiner sozialpolitischen Verantwortung zurück und wälzt die Lasten auf die Kommunen ab.
Ich sage nur eines: Sozialpolitik in Baden-Württemberg – Herr Kollege Haas, ich freue mich, wenn Sie in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr dabei sind – ist konzeptionslos und verantwortungslos.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die schwierige und differenzierte Materie des Entschädigungsrechts im Sozialbereich erfordert zur Aufgabenerledigung eine Behördenstruktur mit umfassender Fachkompetenz, damit die Rechtssicherheit und insbesondere die Gleichbehandlung der Betroffenen gewährleistet ist. Es ist mehr als fraglich, ob eine auf 35 Landkreise aufgesplitterte Versorgungsverwaltung dazu in der Lage ist. Die Landesregierung räumt dies in ihrem Verwaltungsstruktur-Reformgesetz implizit ja selber ein, weil sie auf landkreisübergreifende Kooperationen in Form von gemeinsamen Dienststellen setzt – so nachzulesen in der Begründung zu Artikel 6 Nr. 2.
Ob diese Kooperation zustande kommt, ist mehr als fraglich. Die SPD-Fraktion hat zu diesem Thema eine Anhörung durchgeführt, und die Vertreterin des Landkreistags hat gesagt, dass ein Drittel der Landräte nicht bereit sei, gemeinsame Dienststellen zu bilden. Herr Schneider – er hat gerade den Saal verlassen, weil er dringend telefonieren muss – ist zum Beispiel ein solcher Landrat. Es geht um die Versorgungsverwaltung in Ulm. Da macht der Kreis Biberach nicht mit, da machen die Heidenheimer nicht mit, und auch der Ostalbkreis macht nicht mit. Von daher ist überhaupt nicht gewährleistet, dass es hier künftig eine gemeinsame Dienststelle geben kann.
Aufgrund dieser Blockadehaltung vieler Landräte wird es eben auf freiwilliger Basis nicht dazu kommen, dass gemeinsame Dienststellen nach den Vorschriften des § 13 a des Landesverwaltungsgesetzes gebildet werden. Wir wollen dazu eine Verpflichtung. Unser Änderungsantrag hat zum Ziel, durch die Bildung gemeinsamer Dienststellen im Bereich der Versorgungsverwaltung die bisherige bewährte Behördenstruktur zu erhalten.
Herr Palmer, seien Sie nicht so ungeduldig. Ich denke, das Parlament ist der Ort, wo wir über das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz reden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Landesgleichberechtigungsgesetz gilt bisher uneingeschränkt nur für die Dienststellen des Landes, und durch das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz werden zahlreiche staatliche Ämter aufgelöst und ihre Aufgaben samt den Bediensteten in die Stadt- und Landkreise eingegliedert. Dort wiederum – genau das ist der Punkt – gilt das Landesgleichberechtigungsgesetz nur sehr eingeschränkt. Schätzungsweise 100 Frauenvertreterinnen werden ihr Amt verlieren.
Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal Ihre stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Frau Dr. Gräßle, zitieren.
Sie hat dieses Vorhaben öffentlich als den größten Rückbau in Sachen Frauenförderung bezeichnet, den es in der Bundesrepublik je gegeben hat.
Die Vorsitzende der Frauen-Union Baden-Württemberg, die CDU-Politikerin Annette Widmann-Mauz, hat die Forderung aufgestellt, dass das Landesgleichberechtigungsgesetz auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden und gleichermaßen für alle Bediensteten gelten müsse, sowohl für diejenigen, die vor der Reform im Landesdienst standen, als auch für jene, die schon in der Kommune tätig sind. Was machen Sie? Sie bringen einen kleinen Änderungsantrag ein, weiße Salbe, Placebo, ohne eine rechtliche Verpflichtung vorzusehen. Eine solche Verpflichtung wollen wir aber. Wir wollen die rechtlich verbindliche Geltung des Landesgleichberechtigungsgesetzes für Kommunen über 8 000 Einwohner haben. Erst das wäre ein Schritt in Richtung Frauenförderung in diesem Land. Baden-Württemberg hat sich ja bisher in der Frauenförderung sicher nicht hervorgetan. Das wundert mich bei dieser Landesregierung auch gar nicht. Eigentlich wäre ein Aufschrei der Frauenbeauftragten der Landesregierung fällig. Da höre ich zurzeit
überhaupt nichts. Wir wollen die rechtliche Verpflichtung angesichts der massiven Auswirkungen dieser Verwaltungsreform auf die Situation der überwiegend weiblichen Beschäftigten. Da brauchen wir eine ganz klare gesetzliche Regelung, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion lehnt eine Zerschlagung der beiden Landeswohlfahrtsverbände ab. Gegen diese Zerschlagung sprechen schwerwiegende fachliche, finanzielle und behindertenpolitische Einwände.
In Baden-Württemberg – ich sage das noch einmal für alle, die diese Diskussion zukünftig in den Kreistagen führen werden – bestehen in der Eingliederungshilfe für Behinderte derzeit funktionierende und kostengünstige Strukturen.
Lediglich in Sachsen – das zeigt der Bundesländervergleich – und in vier der sieben bayerischen Bezirke liegen die entsprechenden Pro-Kopf-Ausgaben noch niedriger.
Wer angesichts dieser Zahlen die Kosten weiter drücken will, der muss auch ganz klar sagen – da werden wir Sie in den Kreistagen stellen –,
dass dies nur zu Qualitätsverschlechterungen und zu einem Abbau von Hilfsangeboten für behinderte Menschen führt.
Ich will in diesem Zusammenhang die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte zitieren, die bei der Anhörung, die wir von der SPD-Fraktion durchgeführt haben, ganz klar Stellung bezogen hat. Dem ist eigentlich gar nichts mehr hinzuzufügen. Ich zitiere:
Besonders kritisch stimmt aber die Tatsache, dass unter dem Anspruch, eine einheitliche sowie besonders effektive und effiziente Verwaltung schaffen zu wollen, sämtliche staatlichen Aufgabenbereiche in die Verantwortung der Kreise übergeben werden, unbeachtlich der damit verbundenen inhaltlichen Implikationen. Dabei wäre unseres Erachtens gerade im Sozialbereich besondere Vorsicht geboten. Stattdessen aber werden Menschen mit Behinderung nur noch als „Kostenfaktoren“ und als „Sprengsätze für die öffentlichen Haushalte“ bezeichnet.
Hilfebedürftige Menschen befürchten daher berechtigterweise,
dass die mit der Verwaltungsreform angestrebten funktionalen Ziele gültige soziale Prinzipien überlagern und deformieren könnten: Aus Bedarfsgerechtigkeit wird Kostenreduktion, aus Fördern wird Fordern, Hilfe wird zur Disziplinierung, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten werden zur autoritären Fürsorge.
Genau das wird eintreten. Ich hatte vor kurzem eine Diskussion in den Mariaberger Heimen. Da hat der Landrat des Landkreises Sigmaringen, Herr Gaerte, klar gesagt:
Natürlich werden wir nicht mehr die Standards von 2004 in der Behindertenhilfe haben. Dann gehen wir halt auf die Standards von 1990 oder 1980.
Das ist die Aussage dieser Landräte, die zukünftig hierfür zuständig sein werden.
Im Übrigen – in diesem Zusammenhang will ich das auch noch erwähnen – gibt es eine ganz eklatante Benachteiligung der Beschäftigten bei den Landeswohlfahrtsverbänden gegenüber den von der Reform betroffenen Beschäftigten der Landesbehörden. Wir haben uns für eine Gleichbehandlung eingesetzt. Sie hätte sich durch Regierungshandeln erreichen lassen. Sie haben das versäumt bzw. sind unserem entsprechenden Antrag nicht gefolgt.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gemeindetag und die Wohlfahrtsverbände haben die berechtigte Forderung erhoben, dass der Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen durch den neuen Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg so zu regeln ist, dass sich eine zwingende Zuständigkeit des neuen Verbands ergibt. Wir sind mit allen Experten der Meinung, dass im neuen Sozialverband der gebündelte Sachverstand, die gebündelte Verhandlungskompetenz, angesiedelt werden muss. Außerdem ist es sinnvoll, die Planungen der Behindertenhilfe diesem Kommunalverband zu übertragen.
Wir beantragen zu diesem Antrag namentliche Abstimmung.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD-Fraktion sieht die Notwendigkeit, schnell eine gesetzliche Neuregelung herbeizuführen. Wir stimmen zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die „Eßlinger Zeitung“ schreibt am 17. Januar 2004:
Teufel wirbt für das Ehrenamt. Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) hat beim Neujahrsempfang der Landesregierung für mehr ehrenamtliches Engagement und Bürgerschaftlichkeit geworben....
„Das Klima wird rauer und kälter, dem müssen wir entgegenwirken“, sagte der CDU-Politiker.
Die „seelische Temperatur“ müsse stimmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verlassen wir die Märchenwelt des CDU-Ministerpräsidenten und wenden uns der Realität des Sozialhaushalts in Baden-Württemberg zu.
Mit diesem Haushalt dokumentiert die Landesregierung nämlich erneut,
dass sie ihrer Verantwortung für die soziale Infrastruktur in diesem Land und für das Ehrenamt überhaupt nicht gerecht wird, meine Damen und Herren.
Die Mittelkürzungen im Sozialbereich gefährden unverzichtbare Beratungsangebote für hilfsbedürftige Menschen, zum Beispiel bei unseren Bahnhofsmissionen. Statt ehrenamtliches Engagement zu fördern, wird dieses Engagement durch Mittelkürzungen infrage gestellt, zum Beispiel bei den Nachbarschaftshilfen für Pflegebedürftige. Unter allen Experten besteht Einigkeit darüber – Herr Dr. Lasotta, wahrscheinlich erhalten wir völlig andere Briefe als Sie –,
dass angesichts des demographischen Wandels und einer steigenden Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege verbessert und nachbarschaftliche Netzwerke sowie bürgerschaftliches Engagement gefördert werden müssen und der ambulante Sektor ausgebaut werden muss.
Was tut die CDU-FDP/DVP-Landesregierung stattdessen? Da werden im Haushalt 2004 die ohnehin sehr bescheidenen Haushaltsansätze im Sozialbereich noch mehr gekürzt – so bei der Förderung von Sonderpflegediensten, bei den mobilen sozialen Diensten sowie bei der Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege.
Diese Mittelkürzungen sind sozialpolitisch falsch und äußerst kurzsichtig. Obwohl es sich um vergleichsweise geringe Beträge handelt – Herr Lasotta, Sie haben es gesagt –, ist es einfach eine Tatsache, dass die Wirkung dieser Kürzungen fatal ist, weil es dadurch landesweit wirklich an die Substanz von erfolgreich arbeitenden Hilfs- und Beratungsangeboten geht und diese, auch wenn es noch so geringe Beträge sind, in ihrer Substanz gefährdet sind. Es ist gerade die traurige Wahrheit, dass es zwar oft ganz kleine Beträge sind – 1 000 €, 2 000 € oder 5 000 € –, es aber vor Ort wirklich um das Überleben geht. Das ist eine ganz katastrophale Auswirkung auf die soziale Infrastruktur, die Sie hier herbeiführen.
Das zeigt uns leider auch die Erfahrung der letzten Jahre. Bereits in der Vergangenheit wurde im Sozialhaushalt stän
dig gekürzt, und zwar mit geradezu verheerenden Auswirkungen auf die Hilfs- und Beratungsangebote im Land. Schätzungen der Liga der freien Wohlfahrtspflege zufolge sind in Baden-Württemberg von den im Jahr 2003 vorgenommenen Haushaltskürzungen rund 800 Stellen in verschiedenen Hilfs- und Beratungsdiensten für sozial Schwache betroffen gewesen. 800 Stellen! In Sonntagsreden und auf Neujahrsempfängen lobt diese Landesregierung das ehrenamtliche Engagement und die Arbeit der Wohlfahrtsverbände. Diesen Worten folgen allerdings keine Taten. Seit Jahren sehen sich die Verbände ständig von existenzgefährdenden Kürzungen bedroht. Der Vorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege, Monsignore Bernhard Appel, hat die Auswirkungen der im Haushalt 2004 vorgesehenen Kürzungen wie folgt beschrieben – ich zitiere aus der Ligapressemitteilung vom 11. November 2003 –:
Durch Kürzungen stehen neben wichtigen Diensten auch die in vielen Jahren aufgebauten und bewährten Strukturen des Ehrenamts sowie der Vernetzung infrage.
Dazu nur ein paar Beispiele. Selbst die Minibeträge, mit denen das Land Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen fördert, bleiben von Kürzungen nicht verschont.
Die Vereinigung zur ehrenamtlichen Betreuung psychisch Kranker erhält 14 000 € weniger. Dasselbe gilt für die Selbsthilfegruppen chronisch Kranker. Die „Arbeitskreise Leben“ – diese begleiten selbstmordgefährdete Menschen überwiegend ehrenamtlich – erhalten rund 17 000 € weniger. Die Landesregierung kürzt ständig bei der Förderung der sozialen Infrastruktur, selbst, wie eben gezeigt, bei Bagatellbeträgen. Zeitgleich werden durch die Landesstiftung ständig neue, allerdings nur zeitlich befristete Projekte angestoßen. Die Pflicht wird vernachlässigt, die Kür wird jedoch ausgebaut. Nirgendwo wird die Fehlkonstruktion der Finanzierung über die Landesstiftung so sichtbar wie im Sozialbereich, meine Damen und Herren.
Mit diesem Haushalt setzt die Landesregierung ihre seit Jahren betriebene verfehlte Sozialpolitik fort. Fakt ist: Mit jedem Haushalt wird ein weiterer Baustein aus der Landesförderung der sozialen Infrastruktur herausgebrochen. Diesmal sind die Förderung der Bahnhofsmissionen und die Förderung der Nachbarschaftshilfen und der mobilen sozialen Dienste betroffen. Die Kürzungen in diesem Haushalt bedeuten das Aus für die Bahnhofsmissionen in unserem Land.
Kollege Rüeck von der CDU hat es erlebt. In seinem Wahlkreis hat die Bahnhofsmission aufgegeben, weil keine Gelder mehr zur Verfügung stehen. Ich will einfach für Sie noch einmal wiederholen, was die Bahnhofsmissionen leisten.
In den 15 Bahnhofsmissionen arbeiten 41 hauptamtliche und 207 ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sie betreuen jährlich rund 350 000 hilfsbedürftige Menschen.
Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, lieber Kollege, ist die Kürzung ein Schlag ins Gesicht.
Allein bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden im württembergischen Landesteil arbeiten zurzeit rund 500 Nachbarschaftshilfen mit zusammen 7 400 Nachbarschaftshelferinnen. Für diese helfenden Hände werden nun die Fördermittel halbiert, und es ist absehbar, dass sie im nächsten Jahr ganz gestrichen werden.
Der nächste Kandidat auf der Streichliste der Landesregierung ist die Suchtkrankenhilfe. Da hat ein CDU-Abgeordneter aus dem Badischen die Mär in die Welt gesetzt, es gebe Doppelstrukturen, und man könne hier unbeschadet kürzen.
Der Sozialminister hat im Finanzausschuss diese Doppelstrukturen Gott sei Dank nicht bestätigt. Trotzdem kürzt die Landesregierung hier um 500 000 €. Das bedeutet ganz konkret Personalabbau. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege schätzt, dass es zu einem Abbau von 30 bis 50 Personalstellen und damit zu erheblich weniger Hilfsangeboten für Suchtkranke kommen wird, und das bei steigenden Fallzahlen in diesem Bereich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Angesichts der Erfahrungen der vergangenen Jahre ist leider zu befürchten, dass es auch in den nächsten Jahren zu weiteren Kürzungen bei der Suchtkrankenhilfe kommen wird. Denn immer dann, wenn die Landesregierung im Sozialbereich kürzt – natürlich immer mit dem Versprechen, dass dies nur eine einmalige Maßnahme sei; das kennen wir ja –, stehen die betroffenen Förderprogramme garantiert auch in der nächsten Haushaltsrunde auf der Streichliste.
Auch in der Landesarbeitsmarktpolitik wird der schrittweise Tod der Förderprogramme weiter betrieben, weiter fortgesetzt. In diesem Jahr standen für die Landesarbeitsmarktpolitik nur noch 2,5 Millionen € zur Verfügung, und im nächsten Jahr sollen es gerade einmal 800 000 € sein.
Angetreten ist die Koalition – ich will Sie immer wieder daran erinnern – im Jahr 2001 mit dem Versprechen – so sind Sie angetreten; so steht es auch wörtlich im Koalitionsvertrag –, die flankierenden Maßnahmen zur Integration ju
gendlicher Arbeitsloser mit Ausbildungsdefiziten oder sozialen Problemen sowie Langzeitarbeitsloser und Schwerbehinderter in den ersten Arbeitsmarkt fortzusetzen. Das ist reine Koalitionslyrik, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP. Damals beliefen sich die Haushaltsansätze auf über 17 Millionen €. Tatsächlich ausbezahlt wurden jedoch nur 12,6 Millionen €. Und heute, nur drei Jahre später, ist selbst davon nur ein kümmerlicher Rest von gerade einmal 800 000 € übrig geblieben.
Das sind die Zahlen. Auf einmal ist es ganz ruhig auf der Regierungsbank und bei den Regierungsfraktionen.
Die SPD hat sich bei den Haushaltsplanberatungen dafür eingesetzt, dass die sozialpolitisch falschen Mittelkürzungen im Sozialhaushalt wieder zurückgenommen werden. Die Partner des Landes in der Sozialpolitik – die Wohlfahrtsverbände, die Selbsthilfegruppen, die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer – brauchen endlich Planungssicherheit und eine mittelfristig verlässliche Landesförderung von Hilfs- und Beratungsangeboten. Zwingend erforderlich sind mehr Verlässlichkeit und Stetigkeit statt des Verteilens von zeitlich befristeten Projekttrostpflastern durch die Landesstiftung. Die SPD wird deshalb nachher in der Abstimmung beantragen, die gravierenden Kürzungen bei den Bahnhofsmissionen, bei den Nachbarschaftshilfen, bei den mobilen sozialen Diensten und bei der Suchtkrankenhilfe wieder rückgängig zu machen.
Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen erhalten damit eine weitere Gelegenheit
die haben wir bei den Beratungen im Finanzausschuss gemacht, Herr Vorsitzender Wieser –,
die verfehlte Sozialpolitik ihrer Regierung hier im Parlament zu korrigieren.
Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Willen der Landesregierung sollen die beiden Landeswohlfahrtsverbände zerschlagen werden. Die Aufgaben, für die bisher zwei überörtliche Träger zuständig waren, sollen künftig auf 44 Stadt- und Landkreise verteilt werden. Betroffen davon sind in Baden-Württemberg 47 500 Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen. Beide Landeswohlfahrtsverbände zusammen verwalten ein Haushaltsvolumen von rund 1,6 Milliarden €. Das ist ein größerer Haushalt als der des baden-württembergischen Sozialministeriums, der ein Volumen von 1,5 Milliarden € umfasst.
Behinderten- und Wohlfahrtsverbände, der Gemeindetag Baden-Württemberg, aber auch CDU-Kommunalpolitiker haben schwerwiegende fachliche, finanzielle und behindertenpolitische Einwände erhoben. Ich will an dieser Stelle stellvertretend nur den Gemeindetag und den CDU-Oberbürgermeister Andreas Renner – übrigens einen der wenigen in der CDU, der sich in diesen Zeiten noch getraut, fachlich zu argumentieren – zitieren.
Der Gemeindetag hat sehr engagiert darauf hingewiesen, dass die Aufgaben der beiden Landeswohlfahrtsverbände, wenn sie auf die 44 Stadt- und Landkreise übertragen werden, insgesamt nicht wirtschaftlicher erledigt werden können. Er warnt deshalb sehr eindringlich vor den steigenden Kosten für die Kommunen. Der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern beziffert die Mehrbelastung auf 100 Millionen €. Der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung Baden-Württemberg, Andreas Renner, der Singener Oberbürgermeister, sagt ebenfalls, dass die Kreise organisatorisch, finanziell und personell wohl nicht in der Lage wären, diese Mehrbelastung zu tragen. Dies gelte erst recht für die in schweren Finanznöten steckenden großen Städte.
Wie mulmig es dieser Landesregierung bei ihren Plänen selbst ist, sieht man daran, dass sie nicht einmal dazu bereit ist, vorab durch ein Gutachten die Frage zu klären, ob eine Zerschlagung der Landeswohlfahrtsverbände und eine Aufgabenübertragung auf die Stadt- und Landkreise überhaupt wirtschaftlich sinnvoll sind.
Dies geht jedenfalls aus der Stellungnahme zu unserem heute zur Beratung anstehenden Antrag eindeutig hervor. Eigentlich wäre eine solche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eine ganz banale Sache, meine Damen und Herren.
Aber bei der Teufel’schen Verwaltungsreform spielen solch banale Selbstverständlichkeiten überhaupt keine Rolle.
Was schert den Ministerpräsidenten die Frage, ob seine im Küchenkabinett ohne den Sachverstand der Ministerien ausgeheckten Pläne sinnvoll sind. Hier geht es um Macht, und dieser Unfug wird durchgesetzt auf Teufel komm raus.
Und das Erschreckende, meine Damen und Herren: Seine Minister sowie die Regierungsfraktionen trotten wider besseres Wissen brav hinterher. Mut- und kraftlos langt es bei der CDU gerade einmal dazu, Teufel bei geheimen Wahlen auf Parteitagen abzustrafen. Für sachliche Auseinandersetzungen, für öffentlichen Widerspruch fehlt der Mut. Ich nenne das ganz schön feige.
Die SPD-Landtagsfraktion ist gegen die von Erwin Teufel geplante Zerschlagung der beiden Landeswohlfahrtsverbände, weil es dagegen schwerwiegende fachliche, finanzielle und behindertenpolitische Einwände gibt. Es wird zu einem deutlichen Qualitätsverlust kommen. Ohne Not wird mit diesen leichtfertigen, unausgegorenen Verwaltungsreformplänen die soziale Infrastruktur für behinderte und psychisch kranke Menschen aufs Spiel gesetzt.
Ich zitiere, was die Stiftung Liebenau, ein größerer Träger der Behindertenhilfe, zu diesen Plänen gesagt hat:
Die besondere Schutzwürdigkeit von Menschen mit Behinderungen erfordert landesweit vergleichbare Mindeststandards, die nicht kurzfristigen politischen Entscheidungen unterworfen sein dürfen. Bei einer Aufgabenverlagerung auf die einzelnen Stadt-/Landkreise besteht die Gefahr einer Abwärtsspirale, da jeder Kreis ein Interesse daran haben wird, seine individuellen Kosten zu senken und die Attraktivität für einen möglichen Zuzug von behinderten Menschen bzw. deren Familien zu begrenzen.
Genau das wird eintreten, meine Damen und Herren.
Und noch eines: Wir haben beim Thema Landeswohlfahrtsverbände wieder einmal das allseits bekannte Spielchen der FDP/DVP in diesem Land erlebt: Erst erhebt die FDP/DVP kraftvolle Forderungen, um danach sofort – aber sofort – kraftlos wieder umzufallen.
Am 16. Oktober zitierte die „Stuttgarter Zeitung“ den Kollegen von der FDP/DVP, Ulrich Noll, mit folgenden Worten: „Wir fordern ein Gutachten über die finanziellen Auswirkungen.“ Fraktionschef Ernst Pfister habe dies auch Sozialminister Friedhelm Repnik mitgeteilt.
Weiter zitiert die „Stuttgarter Zeitung“ den FDP/DVP-Abgeordneten Noll: Solange das Gutachten nicht vorliege, „fassen wir keine Beschlüsse über die neue Organisation.“
„Wir stimmen nicht auf Teufel komm raus zu.“
Von dieser machtvollen Ankündigung der FDP/DVP ist wieder einmal nichts, aber auch gar nichts übrig geblieben. Bereits fünf Tage später verkündet der Sozialminister nämlich, dass die Landeswohlfahrtsverbände aufgelöst würden und dass ein Großteil ihrer Aufgaben künftig auf die Stadtund Landkreise übertragen werde –
keine Rede von einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
In der Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag ist schließlich der endgültige behindertenpolitische Offenbarungseid der FDP/DVP nachzulesen. Die Landesregierung dokumentiert in dieser Stellungnahme, dass sie sich um die Frage der Wirtschaftlichkeit und die Frage der finanziellen Folgen der Zerschlagung der Landeswohlfahrtsverbände einen Teufel schert.
Laut Landesregierung ist eine bezifferbare Berechnung der finanziellen Auswirkungen dieser Eingliederung angeblich nicht möglich. Auch ein externer Gutachter würde angeblich keine aussagekräftigen Berechnungen vorlegen können.
Die Landesregierung behauptet in ihrer Stellungnahme auch, dass die finanziellen Auswirkungen der künftigen Aufgabenerledigung nicht prognostiziert werden könnten. Bei der konkreten Ermittlung der eingliederungsbedingten Finanzeffekte würde man sich im Bereich der Spekulation bewegen. Jeder Landrat, jeder Kreisrat – auch unter den Landtagskollegen sind ja viele Gemeinderäte, Kreisräte und Landräte –
sollte sich diese Sätze einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die Landesregierung erklärt damit nämlich ganz unverblümt: „Liebe Kommunalpolitiker, ihr kauft die Katze im Sack. Welche Kosten auf euch zukommen, wissen wir nicht, und es interessiert uns auch nicht.“ Die Behauptung, dass die finanziellen Auswirkungen der künftigen Aufgabenerledigung nicht prognostiziert werden könnten, ist