Helmut Walter Rüeck

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Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass, wenn der damalige Arbeits- und Sozialminister Renner in der Öffentlichkeit eine Aussa ge zur Förderung von 80 % gemacht hat, diese dann durch das Haus eingehalten worden wäre?
Herr Staatssekretär, ich freue mich über die gute Botschaft, die Sie heute für meinen Wahlkreis verkündet haben. Ich möchte noch die Zusatzfrage stellen, ob die heutige Mündliche Anfrage des Herrn Kolle
gen Dr. Bullinger zu dieser guten Entscheidung beigetragen hat.
Herr Staatssekretär, die Polizeidirektion in Schwäbisch Hall ist bisher nicht in landes eigenen Gebäuden untergebracht, sondern in angemieteten Gebäuden. Würde ein PPP-Projekt die Einsparungen bei den Mietausgaben, die durch einen Neubau geplant sind, drastisch steigern?
Hochverehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesrepublik Deutschland hat die größten Holzvorräte in Europa. Ein bedeutender Teil davon steht in baden-württembergischen Wäldern. Dieses Holz stellt das einzige nennenswerte Rohstoffvorkommen in unserem Land dar.
Die Holzwirtschaft, die Holz verarbeitenden Betriebe und ein breit gefächertes Branchenumfeld nehmen eine hohe Stellung in der Gesamtwirtschaft ein. Bundesweit sind in der Holzwirtschaft 1,3 Millionen Menschen in 185 000 Betrieben beschäftigt; diese erwirtschaften einen Gesamtjahresumsatz von über 180 Milliarden €.
Insbesondere die Branche der Sägewerke bildet hier ein breites und wichtiges Cluster; sie ist ein volkswirtschaftliches Schwergewicht und für das Waldland Baden-Württemberg eine wichtige Zukunftsbranche. Kleine, mittlere und große Sägewerke bedienen den regionalen, nationalen und internationalen Markt. Vor allem stehen sie auf dem Holzmarkt in einem stetigen Wettbewerb miteinander. Denn es wird mehr Holz benötigt, als bundesweit geschlagen wird. Je nach Interessenlage wird deshalb auch die Holzmarktlage unterschiedlich interpretiert und dargestellt.
Allein durch die steigende stoffliche und energetische Holzverwertung wird bis zum Jahr 2020 bundesweit ein Anstieg des Holzverbrauchs um 40 Millionen Festmeter per annum prognostiziert. Wenn wir alle klimapolitischen Ziele, die wir uns gesetzt haben, erreichen wollen, würde das eine Steigerung des Holzeinschlags um 50 % voraussetzen.
Unsere Betriebe im Holz verarbeitenden Gewerbe sind daher auf eine verlässliche und gesicherte Rohstoffversorgung angewiesen. Dies ist für den einzelnen Betrieb oftmals wichtiger als der Holzpreis an sich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kleinwaldbesitz macht einen großen Teil des Waldbestands im Land aus. Er hat auch die größten noch erschließbaren Potenziale.
Um ein quantitativ stabiles Angebot auf dem Holzmarkt zu stärken, müssen wir dieses Holz verstärkt aktivieren. Aber nur, wenn der Privatwaldbesitzer auch künftig gute Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung hat, wird er die harte Arbeit im Wald auf sich nehmen und Holz schlagen.
Wer dem Waldbesitzer in seinem Eigentum weitere Belas tungen aufbürden will, der gefährdet nicht nur die verantwortungsvolle Bewirtschaftung des Ökosystems Wald, sondern er gefährdet auch Arbeitsplätze und stellt langfristig sogar die Erreichung aller klimapolitischen Ziele infrage.
Z. B. der Kollege Haller mit seinem Antrag auf freies Mountainbiken im Wald, lieber Kollege.
Aber es kommt sonst noch so weit, dass sich Waldbesitzer gegenüber Waldbesuchern für ihre Arbeit rechtfertigen müssen. Eigentum ist Eigentum und muss Eigentum bleiben, meine Damen und Herren.
Im Hinblick auf die Säule Klein- und Privatwald für den Holzmarkt bereitet es mir Sorge, dass große Teile unseres Waldes mittlerweile von über 60-Jährigen bewirtschaftet werden.
Aber diese Menschen werden nicht jünger. Oft ist die nachfolgende Generation waldfern, ihr fehlt das nötige Know-how im Wald, sie wohnt weit entfernt, oder sie hat einfach nicht die Zeit, den ererbten Wald zu bewirtschaften.
Um dieser Generation die Forstwirtschaft und die Vermarktung des Holzes zu ermöglichen und die für den Holzmarkt dringend benötigten Potenziale weiterhin zu erschließen, kommt den Waldbauvereinen und Forstbetriebsgemeinschaften eine zentrale Rolle zu,
genauso wie der Beratung durch den staatlichen Forstbetrieb. Die Rahmenbedingungen hierfür haben wir in den letzten Jahren u. a. durch den Landesbetrieb ForstBW geschaffen.
Meine Damen und Herren, der Holzmarkt, die Holzmarktlage und die Auswirkungen auf den Forst und die Holzwirtschaft sind immer ambivalent.
Holzmarkt, Holzmenge und Holzpreise lassen sich nicht einfach steuern und dirigieren, wie es Produzenten und Bearbeiter gern hätten.
Was unsere Holzerzeuger und Holzbearbeiter bei all den unplanbaren Gegebenheiten, den Widrigkeiten und den großen Herausforderungen brauchen, sind Zuverlässigkeit in Krisenzeiten, gute Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft und einen starken Partner in der Politik. Die von der CDU-Landtagsfraktion getragene Landesregierung war dies, ist dies und wird dies auch in Zukunft sein.
Vielen Dank.
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesrechnungshof nimmt eine wichtige aus der Verfassung resultierende Aufgabe wahr, die aus Steuergeldern finanzierten Staatsausgaben auf rechnerische Richtigkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Hierzu stehen wir als CDU-Fraktion in vollem Umfang und mit hohem Respekt vor der Institution. Deshalb nehmen wir die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs auch sehr ernst und setzen uns genauso ernsthaft mit ihnen auseinander.
Aber, meine Damen und Herren, die Prüfungspflicht des Landesrechnungshofs ist kein politisches Prüfungsrecht. Es ist doch etwas völlig anderes, ob man die Ausgaben eines Wasserwirtschaftsamts prüft oder die einer Fraktion als Gemeinschaft frei gewählter Abgeordneter.
Dies scheint mir im Hinblick auf den Prüfungsumfang manchmal verkannt zu werden. Lassen Sie mich dies an der Auffassung des Rechnungshofs zur Außendarstellung der parlamentarischen Arbeit unserer Fraktionen, also zur Öffentlichkeitsarbeit, sehr plastisch erläutern. Zugespitzt gesagt ist die Auffassung des Rechnungshofs hierzu: Das Selbstdarstellungsrecht der Fraktionen endet an der Innenseite der Pforte des Landtags. Das ist unserer Meinung nach eine unbillige und dem verfassungsrechtlichen Auftrag der Fraktionen widersprechende Auffassung.
Um unseren vom Volk gegebenen Auftrag überhaupt wahrnehmen zu können, ist es elementar wichtig und unverzichtbar, mit den Bürgerinnen und Bürgern im Land in Kontakt zu sein und im Dialog mit ihnen unseren Politikentwurf auch zu filtrieren. Genau das sehen wir als Wesenskern unserer parlamentarischen Arbeit an. Dazu kann man sich nicht innerhalb der Bannmeile verschanzen. Dafür muss man hinaus in die Realität des Lebens,
hinaus zu den Menschen in unserem Land. Genau das wollen wir auch weiterhin tun.
Die Frage, wie dies gestalterisch gehandhabt wird, ist, mit Verlaub, vom Selbstorganisationsrecht der Fraktionen und nicht vom Prüfungsumfang des Landesrechnungshofs umfasst.
Ein weiteres ganz konkretes Beispiel: Der Rechnungshof ging bei seiner letzten Prüfung sogar so weit, dass er die Zurverfügungstellung von Papiertragetaschen mit Fraktionslogo – also die Tüten, die unten im Foyer ausliegen und derer sich die Besucher gern bedienen, damit sie nicht mit einer Loseblattsammlung von Informationsmaterial durch die Stadt marschieren müssen – rügte.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was will der Rechnungshof?
Er sagt: Broschüren und Faltblätter zur Information über unsere Arbeit dürfen im Landtag verteilt werden.
Auch der Versand in einem Kuvert mit Fraktionslogo ist erlaubt. Aber die Bereitstellung einer Tragetasche für den Transport aus dem Landtag heraus soll nicht gestattet sein? Mir erschließt sich weder die Logik noch die Grundlage dieser Auffassung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU-Fraktion begrüßen dennoch einen starken Rechnungshof, der seine Prüfungspflicht dem Prüfungsobjekt entsprechend genau, verantwortungsbewusst und angemessen ausübt. Das Parlament des Landes Baden-Württemberg, der Landtag, und die Ausgaben für die Arbeit – ich wiederhole es – der Gemeinschaft frei gewählter Abgeordneter müssen vom Landesrechnungshof genauso geprüft werden wie eine Behörde. Aber sie sind anders zu betrachten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger wollen wir.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie haben erwähnt, der Bericht werde demnächst vorgelegt. Können Sie den Begriff „demnächst“ etwas präzisieren?
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren ist in Baden-Württemberg eine Pflegelandschaft entstanden, die Maßstäbe setzt und die ihresgleichen sucht. Wenn ich mir allein den Landkreis Schwäbisch Hall anschaue – das ist einer der beiden Landkreise, die man gerade an den Pranger zu stellen versucht hat –, zeigt sich: In fast allen der 30 Städte und Gemeinden gibt es tolle Seniorenresidenzen, betreutes Wohnen
lassen Sie mich doch ausreden; Sie wissen doch gar nicht, was ich sagen will –
und hervorragende Pflegeeinrichtungen, und dort, wo es diese noch nicht gibt, werden sie im Moment geschaffen – und das, obwohl es dort seit Jahren eine eingeschränkte Heimplatzwahl gibt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, beschäftigt man sich einmal etwas näher mit der Materie, dann merkt man sehr, sehr schnell, worum es der SPD geht. Sie sieht sich in diesem Bereich anscheinend sehr gern in der Rolle des Anklägers. Das haben wir gerade gesehen. Es wird versucht, das Stück „Robin Hood,
der Retter und Rächer der Waisen und Enterbten“ zu geben. Aber man hat den Eindruck, die Textbücher dazu wurden von Baron von Münchhausen geschrieben, meine Damen und Herren.
Wenn man die Presseerklärung der SPD zu diesem Antrag liest – ich habe sie natürlich auch gelesen –,
dann bekommt man ja regelrecht Angst. Da möchte man als Bewohner dieses Landkreises, der ich nun einmal seit 46 Jahren bin, direkt flüchten.
Auf Drängen der SPD sei aufgedeckt worden, dass es in Schwäbisch Hall und im Main-Tauber-Kreis vom Kreistag beschlossene Regelungen für die Heimplatzwahl von Menschen gebe, die für ihren Heimplatz Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das sei „aufgedeckt worden“. Pflegebedürftige alte Menschen würden gezwungen, billige Heimplätze zu wählen. Das Wahlrecht älterer Menschen werde eingeschränkt. Nur in einem Nebensatz – das gestehe ich Ihnen zu –
doch! – wird der zentrale Satz erwähnt, dass dieses Wahlrecht nur ein Wunschrecht ist und seine Grenzen dort findet, wo dieser Wunsch mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.
Wer die Pflegelandschaft im Landkreis Schwäbisch Hall kennt – von der SPD-Fraktion scheinen die Fachleute hierfür heute
nicht da zu sein, der Kollege Sakellariou als örtlicher Abgeordneter
und die Landesvorsitzende des ASB, die in meinem Wahlkreis mit ihrer Organisation drei Pflegeheime betreibt – –
Günstige, Herr Kollege.
Frau Altpeter, ich lade Sie in den nächsten sechs Wochen gern einmal ein:
Kommen Sie nach Schwäbisch Hall. Wir besichtigen diese Einrichtungen miteinander. Danach können wir uns darüber unterhalten. Sie als Fachfrau sollten doch genauso gut wie ich wissen,
dass es bei der Qualität eines Heims nicht um den Preis geht. Da gelten doch ganz andere Kriterien.
Richtig, jawohl.
Sie müssen auch sehen, dass in diesem Fall
billig nicht gleich schlecht heißt.
Denn in der Regel sind es die günstigen Heime, die neuen Heime, die gut ausgestatteten Heime, die mit entsprechend niedrigen Preisen am Markt bestehen können.
Meine Damen und Herren, der Blick auf die Kostenseite erfolgt bei jedem Privatmann, der einen Heimplatz sucht. Ich denke, das muss auch bei der Verwendung von öffentlichen Geldern für Sozialhilfeempfänger möglich sein. Die Kriterien, die im Landkreis Schwäbisch Hall und im Main-Tauber-Kreis gelten, sind öffentlich bekannt. Sie sind nachvollziehbar, sie sind schlüssig, und sie sind vor allem mit den Grundsätzen des SGB konform. Es findet jedes Mal eine Einzelprüfung statt. Es gibt keine erzwungene Unterbringung in „Billigheimen“. Es gibt keine soziale Kälte in diesen Landkreisen, nicht
im Main-Tauber-Kreis und schon gar nicht im Landkreis Schwäbisch Hall.
Frau Staatssekretärin, hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass es seit den Protestaktionen der Milcherzeuger zur Lieferung größerer Milchmengen aus osteuropäischen Ländern nach Baden-Württemberg gekommen ist, speziell aus Tschechien und der Slowakei?
Herr Präsident, ich weiß nicht, ob ich gleich die zweite Frage stellen darf.
Danke. – Frau Staatssekretärin, hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob es zu Nötigungen der Protestanten gegenüber Milchlieferanten gekommen ist?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen ist in den letzten Jahren in Deutschland eine andere geworden. Menschen mit Behinderungen werden nicht länger als bloße Objekte der Fürsorge angesehen. Im Vordergrund steht nicht mehr allein der Wunsch, das Leben dieser Menschen optimal zu organisieren, wie dies früher oftmals der Fall war. Im Vordergrund stehen heute Gleichberechtigung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Behinderte Menschen haben die Fähigkeit, eigene Wünsche zu entwickeln. Sie haben die Möglichkeit, Lebenspläne zu schmieden, und sie haben vor allem das Recht, Entscheidungen selbstständig zu treffen. Wir als CDU-Landtagsfraktion wollen sie dabei aktiv begleiten und für sie ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte Teilnahme an und in unserer Gesellschaft erreichen.
Mit der Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in die Landesverfassung wurde 1995 ein wichtiges Ziel baden-württembergischer Behindertenpolitik erreicht. Das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und das zum 1. Juni 2005 in Kraft getretene Landes-Behindertengleichstellungsgesetz konkretisieren den Auftrag dieser Gleichstellung für den Bereich des öffentlichen Rechts.
Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft gehört auch eine sinnvolle Gestaltung ihrer Freizeit sowie die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und auch Neues kennenzulernen. Hierzu bedarf es spezieller Angebote und besonderer Unterstützung, damit Menschen mit Behinderungen möglichst zusammen mit Nichtbehinderten Gemeinschaft erleben können.
Ca. 250 Dienste der offenen Behindertenarbeit bieten insbesondere Beratung und Begleitung für betreute Freizeitmaßnahmen an. Auch der Behindertensport leistet eine wesentliche Integrationsarbeit. Man muss sich einmal vor Augen halten: Allein die Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen haben in Baden-Württemberg jährlich rund 400 000 Teilnehmer, eine Zahl, die in kaum einem anderen Bereich erzielt wird.
Zum Erreichen gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen sind auch in Zukunft weitere Anstrengungen erforderlich. Dies gilt insbesondere in den Bereichen der Mobilität, der beruflichen Integration und der gesellschaftlichen Teilhabe. Politik, Gesellschaft und vor allem auch die Träger der Behindertenhilfe stehen in Zukunft vor großen Herausforderungen, vielleicht vor der größten Herausforderung in der Geschichte überhaupt, wenn wir die demografische Entwicklung betrachten.
In vielen Bereichen ähnelt das Altern von Menschen mit Behinderungen dem der sonstigen Bevölkerung. So erleben wir gerade zum ersten Mal eine Generation von Menschen mit Behinderungen, die ein höheres Lebensalter erreichen. Das ist auch gut so. Aber die Forschung, z. B. über das Altern von Menschen mit geistiger Behinderung, steht erst am Anfang. Uns fehlen Erfahrungen in Bezug auf Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung in höherem und hohem Alter.
Meine Damen und Herren, schon allein die Tatsache des Älterwerdens an sich stellt uns vor einen veränderten Bedarf in den Bereichen Wohnen und Tagesbetreuung allgemein. Dann ist dort auch noch der große Personenkreis der Behinderten, die bisher noch bei ihren Eltern oder Geschwistern leben, die mittlerweile aber selbst oft schon hochbetagt sind und vielleicht einem Alter entgegengehen, in dem sie selbst in die Pflegebedürftigkeit kommen. Das stellt auch die Arbeit unserer Behinderteneinrichtungen vor völlig neue Aufgaben. Der Ausbau der Fähigkeiten wird nicht mehr allein im Vordergrund stehen, sondern auch dem altersbedingten Nachlassen der erlernten Fähigkeiten und der körperlichen Leistungsfähigkeit muss entgegengewirkt werden.
Wir als CDU-Landtagsfraktion sind uns unserer Verantwortung gegenüber den Menschen mit Behinderungen bewusst. Wir stellen uns den Herausforderungen, und wir unterstützen die Landesregierung darin, eine sorgfältige Zwischenbilanz des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu erarbeiten und diese zur Mitte der Wahlperiode vorzulegen, genau so, wie es auch in der Koalitionsvereinbarung beschrieben ist.
Den Antrag der Fraktion der SPD halten wir für rückwärtsgewandt.
Wir halten ihn für ideologisch, und wir halten ihn vor allem für formal und für formalistisch.
Vor allem bringt er die Menschen mit Behinderungen in diesem Land nicht weiter. Wir lehnen ihn deshalb ab.