Thomas Bopp
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon mehrfach angekündigt, legen die Koalitionsfraktionen heute einen Ge setzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes vor. Damit setzen wir die Anforderungen, die der Europäische Ge richtshof an die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzes gestellt hat, um.
Wesentliche Bestandteile der Gesetzesänderung sind die Zu sammenlegung des Datenschutzes im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Angliederung des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Landtag. Der Landesdatenschutz beauftragte ist damit völlig unabhängig und unterliegt keiner Rechts- und Fachaufsicht. Er untersteht zwar der Dienstauf sicht des Präsidenten des Landtags, aber nur insoweit, als sei ne völlige Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Er ist dem Parlament, also uns, rechenschaftspflichtig und wird von uns kontrolliert.
Der Datenschutzbericht erfolgt weiterhin im zweijährigen Rhythmus, aber der Landesdatenschutzbeauftragte unterrich tet den Ständigen Ausschuss halbjährlich und kann jederzeit zu Anfragen des Parlaments Stellung nehmen.
Eine Einbeziehung des Datenschutzes in den allgemeinen Per sonalaustausch der Landesverwaltung wird in dem Gesetzent wurf gewährleistet.
Die Personal- und Sachausstattung erfolgt über einen Einzel plan des Landtags.
Ich denke, dass es uns mit diesem Gesetzentwurf gelungen ist, eine Lösung zu finden, die dem Datenschutz im öffentli chen und im nicht öffentlichen Bereich eine völlige Unabhän gigkeit garantiert, aber gleichzeitig unnötigen zusätzlichen bü rokratischen Aufwand vom Landesbeauftragten für Daten schutz fernhält.
Außerdem nehmen wir die Gelegenheit der Gesetzesänderung wahr, um in § 20 a des Landesdatenschutzgesetzes die Be stimmungen zur nicht polizeilichen Videoüberwachung zu konkretisieren. Auch hierbei schlagen wir, wie ich finde, prak tikable Lösungen vor.
Ich hoffe, dass wir die Gesetzesänderung mit breiter Mehr heit, auch mit den Stimmen der Opposition, noch in dieser Le gislaturperiode beschließen können.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs muss der Datenschutz in Baden-Württemberg – aber nicht nur der Datenschutz in Baden-Württemberg – neu organisiert werden. Das ist vollkommen klar. Herr Kollege Walter, ich habe schon vor mehr als einem Jahr an dieser Stel le gesagt, dass wir den nicht öffentlichen und den öffentlichen Datenschutz beim Landesbeauftragten zusammenfassen wol len.
Wir wollten dabei aber keinen Schnellschuss machen, sondern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Ich glaube, das war auch gut so; denn sowohl uns als auch Sie hat dieses Urteil überrascht. Wir hätten womöglich schon jetzt nachbessern müssen, weil wir unter Umständen das eine oder andere organisatorisch anders geregelt hätten, als es sich heu te als erforderlich darstellt.
Es ist für uns vollkommen klar: Eine Anforderung an den Da tenschutz im Land ist die völlige Unabhängigkeit des Daten schutzes. Dabei sehe ich eine große Übereinstimmung mit den Anträgen, die Sie eingebracht haben. Deshalb bin ich sehr froh, dass es jetzt zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist. Wir sehen es offenbar gemeinsam so, dass der Datenschutz im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich beim Lan desbeauftragten für den Datenschutz zusammengelegt werden soll und dass diese Behörde dem Landtag angegliedert wer den soll.
Wir sind auch gemeinsam der Meinung, dass der Datenschutz beauftragte völlig unabhängig sein muss. Wir sind ferner ge meinsam der Auffassung, dass das Parlament ihn zu kontrol lieren hat und er dem Parlament gegenüber rechenschafts pflichtig ist.
Die Unterschiede, die es noch gibt, sehe ich vorwiegend im organisatorischen Bereich. Wir sind der Auffassung, dass die Personalausstattung des Landesbeauftragten für den Daten schutz tatsächlich dem Datenschutz zugutekommen soll und von dieser Personalausstattung kein Personal für reine Ver waltungsaufgaben abgezogen werden soll.
Deshalb sehen wir die Synergieeffekte für den Fall, dass der Datenschutz beim Landtag angesiedelt ist, nur dann gewahrt, wenn die Personalverwaltung und die Haushaltsbewirtschaf tung über den Landtag erfolgen. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie eine vollkommen unabhängige Behörde haben wol len, so, wie sie beispielsweise der Rechnungshof darstellt.
Dies ginge uns organisatorisch zu weit. Wir sind dafür, dass die rein organisatorischen Dinge von der Landtagsverwaltung aus gemacht werden sollen. Gleichwohl muss eine sachliche und inhaltliche Unabhängigkeit gewährleistet sein.
Die Regierungsfraktionen werden in Kürze einen Gesetzent wurf vorlegen. Wir werden dies deshalb als Fraktionen tun, weil es ansonsten aus terminlichen Gründen nicht mehr mög lich wäre, den Gesetzentwurf noch vor der Landtagswahl zu verabschieden. Wir sind dabei schon sehr weit fortgeschrit ten. Wir sind gern bereit, diesen Gesetzentwurf vorher mit Ih nen abzustimmen, sodass wir eine möglichst breite Mehrheit für diesen Gesetzentwurf erreichen. Dies würde die Autorität des Landesbeauftragten für den Datenschutz natürlich zusätz lich stärken.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 29. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftrag ten für den Datenschutz ist sehr umfassend und gibt einen sehr guten Überblick über den Datenschutz im öffentlichen Be reich in unserem Land. Er zeigt, wo es Beanstandungen ge geben hat, wie diese bewertet werden und welche Schlussfol gerungen für die künftige Verwaltungspraxis daraus zu ziehen sind.
Ich bedanke mich für die CDU-Fraktion deshalb ganz herz lich bei Herrn Klingbeil und seinen Mitarbeiterinnen und Mit
arbeitern für diesen sehr ausführlichen Bericht. Er bietet eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit im Datenschutz.
Die rasante technische Entwicklung im EDV-Bereich führt zu immer neuen und schnelleren Möglichkeiten, Daten zu spei chern und zu übertragen. Dies ist zunächst einmal ein Fort schritt, den wir alle uns sehr gern zunutze machen wollen. Aber diese Veränderungen können auch eine Bedrohung für das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Einzelnen sein. Jeder Einzelne kann immer schwerer erkennen, welche Informationen über ihn gesammelt werden, wohin diese In formationen wandern, wie sie weitergegeben werden und wo für sie letztlich genutzt werden. Deshalb ist ein wirksamer Da tenschutz unverzichtbar. Wir werden den Datenschutz immer wieder aufs Neue, wenn sich die technischen Möglichkeiten verändern, anpassen müssen.
Den öffentlichen Verwaltungen hier in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland hat der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht ein gutes Zeugnis ausgestellt. Wir sind ver gleichsweise gut aufgestellt. Der Datenschutz in unserem Land hat ein hohes Niveau. Dies heißt aber nicht, dass es nichts zu verbessern gäbe. Im Bericht ist vieles angesprochen, und es werden auch Verbesserungsvorschläge gemacht, die das Innenministerium in seiner Stellungnahme größtenteils aufgegriffen hat.
Im Ständigen Ausschuss wurden die Bereiche Polizei und Schule im Besonderen thematisiert. Beides sind sehr sensib le Bereiche, die ein hohes Maß an Bewusstsein für den per sönlichen Datenschutz erfordern. Die Bürger erwarten vom Staat zu Recht ein hohes Maß an Sicherheit. Dies ist nur zu gewährleisten, wenn Polizei und Ermittlungsbehörden Er kenntnisse und Informationen sammeln dürfen und unterein ander auch kommunizieren dürfen. Aber dies muss selbstver ständlich unter strikter Einhaltung datenschutzrechtlicher Be stimmungen geschehen.
Das ist sicher nicht immer einfach. Deshalb finde ich es sehr gut, dass ein Mitarbeiter der Polizei, der die Polizeiarbeit aus eigener Anschauung sehr genau kennt, nun dem Datenschutz beauftragten bei seiner Arbeit zur Seite gestellt worden ist. Ein ähnliches Modell könnte ich mir auch für den Bereich Schule vorstellen, denn im Schulbereich hat der Bericht teil weise noch ein mangelndes Problembewusstsein für den Da tenschutz festgestellt. Insbesondere im Schulbereich, bei dem es um junge Menschen geht, die teilweise sehr sorglos mit ih ren persönlichen Daten umgehen und diese auf allen mögli chen Plattformen ins Netz stellen, ist eine Aufklärungsarbeit dringend nötig. Denn viele wissen nicht, was mit diesen Da ten dann letztlich geschieht und dass sie noch nach Jahren ein holen kann, was sie da alles ins Netz stellen.
Es wird eine Daueraufgabe sein, den Datenschutz jeweils an neueste technische Entwicklungen anzupassen. Die CDUFraktion wird mit Entschlossenheit, aber auch mit Augenmaß für eine sichere und datenschutzgerechte Kommunikation ein treten.
Meine Damen und Herren, heute geht es um den Bericht zum Datenschutz im öffentlichen Bereich. An dieser Stelle könn te ich jetzt mit meiner Rede schließen, wenn ich nicht schon geahnt hätte, dass andere Redner heute die Gelegenheit nut zen werden, das Thema „Zusammenlegung der Datenschutz
aufsicht für den öffentlichen und den nicht öffentlichen Be reich“ wieder anzusprechen. So ist es ja auch prompt gekom men.
Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE vor, der nun, wie ich finde, zur Unzeit gekommen ist, zu einem völlig unsinnigen Zeitpunkt.
Denn wir, die Regierungsfraktionen, haben im Herbst letzten Jahres erklärt, dass wir die Datenschutzaufsicht für den öf fentlichen und den nicht öffentlichen Bereich zusammenle gen wollen. Daran hat sich auch nichts geändert.
Wir haben aber auch gesagt, dass wir das Urteil des Europäi schen Gerichtshofs abwarten wollen, um eine Konstruktion für den Datenschutz in unserem Land zu wählen, die diesem Urteil auch gerecht wird. Es hat sich gezeigt, dass das sehr klug war. Denn seit dem 9. März 2010 liegt das Urteil vor, und siehe da: Der Europäische Gerichtshof sieht bei allen 16 für den nicht öffentlichen Bereich zuständigen Datenschutzauf sichtsbehörden der Länder die völlige Unabhängigkeit als nicht gewährleistet an.
Ausgerechnet jetzt kommt ein Antrag der Grünen, der sich auf Schleswig-Holstein bezieht, das aber diese Bedingungen auch nicht erfüllt.
Ich habe den Text des Landesdatenschutzgesetzes von Schleswig-Holstein hier. Darin steht fast wörtlich das, was Sie hier vorschlagen. Aber auch Schleswig-Holstein wird, wie al le anderen Länder, diesem Urteil nicht gerecht. Der Text stammt aus dem Jahr 2000 und kann einem Urteil, das jetzt ergangen ist, auch gar nicht gerecht werden.
Deshalb werden wir den Antrag jetzt ablehnen, weil er nicht zielführend ist, auch wenn die eine oder andere Passage mög licherweise sinnvoll erscheint.
Wir werden jetzt das Urteil interpretieren und genau prüfen, denn in dem Urteil steht wörtlich:
Die Datenschutzbehörde muss völlig unabhängig und völ lig frei von Weisungen und Druck handeln können.
Der Gerichtshof differenziert da nicht zwischen Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht. Jetzt muss juristisch geprüft werden, was dies heißt. Das erfordert eine enge Abstimmung mit den an deren Ländern und mit dem Bund, die im Übrigen schon ges tern begonnen hat. Bereits gestern hat ein Bund-Länder-Ab stimmungsgespräch auf Fachebene stattgefunden. Ich kenne das Ergebnis noch nicht. Ich weiß nur, dass sich auch die In nenministerkonferenz Ende Mai mit dem Thema befassen wird.
Sie sehen also, die Regierung ist dran. Wir werden das The ma sehr rasch angehen. Aber bei dem wichtigen und sensib len Thema Datenschutz geht die Gründlichkeit vor Schnellig keit.
Zurück zum heutigen Tagesordnungspunkt. Noch einmal mei nen Dank sowohl an den Datenschutzbeauftragten für seinen Bericht als auch an das Innenministerium für seine Stellung nahme. Die CDU-Fraktion folgt der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses und nimmt von beidem zustimmend Kenntnis.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fünfte Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich gibt uns einen umfassenden Überblick über den Datenschutz in unserem Land. Er zeigt für den Berichtszeitraum auf, welche Beschwerden eingegangen sind, und vor allem, wie sie bewertet und bearbeitet worden sind.
Leider ist festzustellen, dass in fast allen Bereichen die Zahl der Beschwerden zugenommen hat. Das gilt für den Bereich der Werbung, der Tele- und der Mediendienste, der Auskunfteien, der Inkassounternehmen, der Kontendaten genauso wie leider auch für den Bereich der Videoüberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die im Bericht sehr übersichtlich dargestellten Fälle zeigen, wie wichtig in unserer heutigen Informationsgesellschaft ein umfassender und moderner Datenschutz ist. Die CDU-Fraktion will ein hohes Datenschutzniveau. Bei der Datenerhebung und auch bei der Datenspeicherung muss stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Zweckbindung gewahrt werden. Datensicherheit und Datensparsamkeit sind uns ebenso wichtig wie Transparenz im Umgang mit den Daten.
Die Einwilligung der Betroffenen ist eine wesentliche Säule des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Aber, meine Damen und Herren, auch jeder Einzelne trägt Verantwortung für seine persönlichen Daten. Wir müssen deshalb die Sensibilität und die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Daten stärken. Mich wundert immer wieder, wie sorglos manche Menschen, vor allem junge Bürgerinnen und Bürger, beim Umgang mit ihren eigenen Daten sind. Ich kenne Leute, die sich fürchterlich darüber aufregen, dass sie unerwünscht Werbung erhalten. Dass aber möglicherweise ein Zusammenhang damit bestehen könnte, dass sie bei einem Preisausschreiben mitgemacht haben, um ein schönes Auto zu gewinnen, und so ihre Daten preisgegeben haben, wird häufig leider nicht gesehen. Da passt einiges nicht zusammen: einerseits ein hoher Anspruch auf Diskretion beim Umgang mit persönlichen Daten und andererseits das eigene Verhalten der Menschen.
Deshalb müssen wir die Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken und den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern. Ich halte die Idee, die im neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgeschrieben ist, nämlich eine Stiftung Datenschutz einzurichten, für gut. Diese Stiftung soll Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit überprüfen, über Datenschutzmöglichkeiten und Datenschutzmissbrauch aufklären und ein Datenschutzaudit entwickeln. Ich glaube, eine solche Stiftung könnte hilfreicher sein als manche neuen Gesetze oder Verordnungen. Dennoch muss auch die Gesetzgebung im Auge behalten und gegebenenfalls angepasst werden.
Einige im Tätigkeitsbericht aufgeführte Verstöße zum Teil spektakulärer Art betreffen den Arbeitnehmerdatenschutz. Für mich ist es selbstverständlich, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Schutz vor Bespitzelung haben müssen. Im vorliegenden Bericht wird deshalb ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz angeregt. Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP in Berlin sieht vor, in einem eigenen Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes den Arbeitnehmerdatenschutz zu regeln.
Ich denke, dass es Sinn macht, den Arbeitnehmerdatenschutz auf einen rechtlich klaren Boden zu stellen. Dies, meine Damen und Herren, muss aber mit Augenmaß geschehen. Es müssen praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen werden, und gleichzeitig müssen die Arbeitgeber verlässliche Regelungen für den Kampf gegen Korruption an die Hand bekommen.
Mir ist wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass dies in den meisten Betrieben, vor allem in den kleinen und mittleren Betrieben, auch ohne weitere Gesetze schon sehr, sehr gut funktioniert. Deshalb müssen wir sehr genau aufpassen, dass wir die Datenschutzregelungen nicht überziehen und da
mit womöglich eine bewährte Unternehmenskultur beschädigen. Die Regelungen müssen auf gegenseitigem Vertrauen und dürfen nicht auf Misstrauen aufgebaut sein. Ich möchte als Arbeitgeber meine Mitarbeiter schon gern noch kennen dürfen, auch mit Namen und mit privater Telefonnummer. Ich hielte es für albern, wenn ich einen Bewerber um eine Stelle erst einmal darüber aufklären müsste, dass er meine Frage nach seiner Telefonnummer eigentlich gar nicht beantworten muss.
Fazit: Arbeitnehmerdatenschutz Ja, aber keine welt- und praxisfernen Überreglementierungen. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz müsste nicht nur Juristen und Datenschützern gerecht werden, sondern muss vor allem Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine praktische Hilfe sein. Es sollten keine zusätzlichen bürokratischen Stolpersteine eingerichtet werden.
Meine Damen und Herren, wenn die Regierungsfraktionen nun vorschlagen, den Datenschutz für den öffentlichen Bereich und den für den nicht öffentlichen Bereich künftig beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammenzuführen, dann tun sie das sicher nicht deshalb, weil das Innenministerium in diesem Bereich bisher nicht gut gearbeitet hätte, ganz im Gegenteil.
Der vorgelegte Bericht zeigt, dass hier in der Vergangenheit sehr gut, sensibel und auch schlagkräftig gearbeitet wurde.
Dennoch wollen wir den Datenschutz beim Landesbeauftragten bündeln und damit organisatorische Synergien heben. Wir wollen eine unabhängige, effektive und schlagkräftige Behörde für die Kontrolle des Datenschutzes im Land installieren. Wir warten nun auf die demnächst erfolgende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Unabhängigkeit des Datenschutzes und wollen daraus dann die notwendigen Schlüsse für eine Umorganisation ziehen.
Für heute bedanke ich mich beim Innenministerium für den sehr guten Bericht und bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU räumt dem Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert ein. Gerade deshalb halten wir die vorgesehene Änderung des Landesdatenschutzgesetzes für richtig. Denn wir entlasten mit dieser Änderung die Datenschützer von zu viel Berichtstätigkeit. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung des Berichtszeitraums für den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz von einem Jahr auf zwei Jahre ist sinnvoll und ein Beitrag zum Bürokratieabbau.
Der Datenschutzbericht umfasst regelmäßig 120 bis 140 Seiten, wodurch eine Vielzahl der Beschäftigten einzig mit der Erstellung dieses Berichts beschäftigt sind und für die eigentliche Kernaufgabe, den Datenschutz, zu wenig Zeit haben.
Die vom Innenministerium zusätzlich zu erstellende Synopse ist mehr als 200 Seiten stark und bindet ebenfalls erhebliche Arbeitszeit.
Ein Bedeutungsverlust des Datenschutzbeauftragten ist durch die vorgesehene Änderung in keiner Weise zu befürchten. Er ist per Gesetz berechtigt, sich jederzeit mit einem Anliegen an den Landtag zu wenden, und kann auch bei aktuellen Problemen weiterhin Zwischenberichte abgeben.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Zimmermann hat der Verlängerung des Berichtszeitraums auf zwei Jahre folgerichtig zugestimmt,
mit der wir uns im Übrigen der Regelung im Bund und in den meisten anderen Bundesländern anpassen. Denn auch der Datenschutzbericht des Bundes und der von zehn anderen Bundesländern wird nur noch alle zwei Jahre vorgelegt.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse mit der Weitergabe von persönlichen Daten sollten wir den Umgang mit und die Weitergabe von persönlichen Daten neu regeln. Wir sind der Landesregierung dankbar dafür, dass sie als erste Regierung eines Bundeslands sofort nach Bekanntwerden der jüngsten Skandale ein umfangreiches Maß nahmenpaket zum Schutz personenbezogener Daten angekündigt hat und damit bezüglich des Datenschutzes eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern eingenommen hat. Wir kündigen auch hierfür unsere Unterstützung an.
Aber dies ist heute nicht das Thema. Heute beschließen wir eine Änderung, die lediglich die Verlängerung des Berichtszeitraums für den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorsieht. Diese Änderung ist vernünftig, und wie meistens, wenn etwas vernünftig ist, stimmt die CDU dem zu. So ist es auch hier.
Vielen Dank.