Christine Rudolf

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Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! In manchen Parlamentsdebatten, denen Anträge und die darauf erfolgten Stellungnahmen zugrunde liegen, ist es fast wichtiger, darüber zu reden, was in den Stellung
nahmen der Landesregierung nicht enthalten ist. Beide Anträge der Fraktion der SPD drehen sich um das Thema „Verantwortung des Landes als Arbeitgeber und als Unternehmer gegenüber den Beschäftigten“. Es geht um Ausbildungsverhältnisse, um Übernahmequoten, es geht um die Schwerbehinderten in unserem Land und ihre Möglichkeiten, wenn es darum geht, eine Beschäftigung zu finden, und es geht um befristete und um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Das Erste, was in beiden Stellungnahmen fehlt, was ich jedoch dringend einfordere, ist eine Antwort der Landesregierung auf die Frage, ob sie überhaupt bereit ist, in dieser Funktion soziale Verantwortung zu übernehmen. Denn in beiden Stellungnahmen findet sich kein Satz, kein Wort, nicht einmal ein Komma dazu. Es ist ein Skandal für ein Land wie BadenWürttemberg, dass es eine Landesregierung hat, die überhaupt keine Aussage zu diesem Thema trifft.
Wenn man in die Stellungnahmen schaut – ich nehme den Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE, Drucksache 14/4779, gleich noch mit hinzu, da dort die derzeit aktuellsten Daten enthalten sind –, muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung versucht, sich in Bezug auf die inhaltlichen Fragen, die gestellt wurden, um eine Antwort zu drücken.
Es wurde beispielsweise abgefragt, wie viele sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse es beim Land in den einzelnen Bereichen gibt. Man erhält als Antwort darauf Prozentzahlen: 3,1 % bei den Landesbehörden, 1,8 % bei den Hochschulen, was im Durchschnitt einen Wert von 2,5 % ergibt. Dann erfolgt die Aufschlüsselung nach Ministerien. Wenn man an den Haushaltsberatungen im Finanzausschuss teilnimmt, muss man zur Kenntnis nehmen, dass in allen Minis terien die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse ohne sachliche Begründung gestiegen ist, außer im Landwirtschaftsministerium. Wenn ich mich aber richtig erinnere, haben wir während der letzten Haushaltsberatungen, weil das Landwirtschaftsministerium sich an dieser Stelle etwas unglücklich verhalten hat und die Befristungen zu lange ausgedehnt hat, viele befristete Beschäftigungsverhältnisse in unbefristete überführen müssen. Das ist der Grund dafür, dass das Landwirtschaftsministerium als einziges Ministerium sinkende Zahlen verzeichnet.
Es gab also in keiner Phase eine strukturierte, überlegte, sachbezogene Beschäftigungspolitik. Jedes Ministerium und jede Landesbehörde wurstelt nach eigenem Gutdünken vor sich hin, aber es gibt kein tragfähiges Konstrukt des Landes. Das müssen wir hier im Landtag einfach zur Kenntnis nehmen.
Es gibt Landstriche, wo die öffentliche Verwaltung mit den Schulen, den Rathäusern, den Krankenhäusern, den Landesbehörden und ihren Unternehmen der größte Arbeitgeber in der Region ist. Unsere Forderung nach sozialer Verantwortung für unsere Bevölkerung, die wir hier im Landtag stellen, hat wenig Substanz, wenn da, wo wir selbst tatsächlich in der Verantwortung stehen, eigentlich etwas ganz anderes gemacht wird.
Auch bei der Zahl der Ausbildungsplätze und Übernahmen muss man feststellen: Die Universitätskliniken haben einen großen Personalkörper und sind, denke ich, auch recht vorbildlich in der Ausbildung. Aber wenn es dann an die Übernahme geht, dann werden doch viele junge Leute nach der Ausbildung in die Arbeitslosigkeit geschickt. Im Jahr 2006 – ich greife einfach ein Beispiel heraus – sind von 340 Auszubildenden am Universitätsklinikum Freiburg 89 übernommen worden. Da stellt sich die Frage: Was ist mit dem Rest passiert?
Das steht in der Stellungnahme nicht drin. Die Antwort müssen Sie von der Landesregierung einholen. So dürftige Antworten wie auf diese Fragen gibt es selten hier im Haus. Da dürfen Sie nicht mich fragen, sondern müssen die Damen und Herren auf der Regierungsbank fragen.
Ein letzter Punkt als Frage: Wir haben ein Landesunternehmen, das in den letzten zwei Wochen verkündet hat, dass es ein außerordentliches Maß an Beschäftigungsabbau vorzunehmen hat. Das ist die LBBW. Auch da muss man die Frage stellen: Was ist dort geplant? In welcher Form wird die Zahl der Beschäftigten abgebaut? Wie steht da das Land zu seiner sozialen Verantwortung als Arbeitgeber in einem landeseigenen Betrieb?
Ich warte auf die Antworten und werde dazu dann in einer zweiten Runde noch einmal für die SPD-Fraktion Stellung nehmen.
Herr Fleischer, der Beifall für Sie ist zu Recht sehr dürftig ausgefallen. Von Ihnen als Kabinettsmitglied kann man schon erwarten, dass Sie, wenn Sie hier zu Anträgen, die wir stellen, sprechen, ausreichend vorbereitet und in der Lage sind, unsere Fragen zu beantworten.
Sie haben gerade ausgeführt, die sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse seien nicht Gegenstand des Antrags gewesen. Das ist nicht richtig. In dem Antrag Drucksache 14/3207, der Gegenstand der heutigen Debatte ist, sind unter Ziffer 1 Buchst. a und b die befristeten Beschäftigungsverhältnisse mit sachlichem Grund und die befristeten Beschäftigungsverhältnisse ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes angesprochen. Auch zu dem Antrag, den Frau Splett gestellt hat und zu dem ebenfalls Ihr Haus Stellung genommen hat, setzen wir einfach voraus, dass Sie, wenn Sie hier vorn stehen, dazu eine Antwort geben können.
Ich glaube auch, dass man von einem Kabinettsmitglied in einem Land, das seit über zehn Jahren Personalabbau betreibt, eine allgemeine Aussage darüber erwarten kann, wie sich das Land in der Funktion als Arbeitgeber versteht. Dazu hat ja auch Frau Netzhammer für ihre Fraktion Ausführungen gemacht. Von Ihnen haben wir dazu nichts gehört.
Das Dritte: Ich habe Ihnen am Ende meines vorigen Redebeitrags die Frage gestellt, was auf die Beschäftigten der LBBW zukommt. Das haben Sie nicht einmal mit einem Wort angesprochen.
Ja, wenn ich meinen Satz beendet habe. – So kann es nicht gehen. Die Landesregierung kann nicht einerseits Arbeitgeber sein und sich andererseits an dieser Stelle aus der Verantwortung, die mit der Funktion als Arbeitgeber verbunden ist, herausstehlen, wenn wir hier als Opposition unbequeme Fragen gestellt haben.
Bitte schön.
Frau Berroth, fangen wir mit dem zweiten Punkt an. Die Aussage „auch wenn Sie sie nicht übernehmen“ haben Sie von mir ganz bestimmt nicht gehört.
Nein, die Reihenfolge ist eine andere.
Es gibt natürlich Situationen, in denen ein Arbeitgeber die Verantwortung übernimmt, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, und schließlich nicht alle übernehmen kann. Vom Land oder von einem landeseigenen Betrieb als Arbeitgeber erwarte ich aber, dass er eine Aussage darüber treffen kann, warum und wie er etwas tut. Es ist Teil der sozialen Verantwortung und der Transparenz, die man diesem Haus und dem Land schuldig ist, dass man diese Dinge offenlegt und nicht versucht, sich über Anträge hinwegzumogeln und dann hier bei der Stellungnahme auch keine Auskunft dazu zu geben. So geht es nicht.
Zu Ihrer ersten Frage: Tatsächlich bauen wir Personal ab, sanieren über diesen Weg den Haushalt und stellen dann über Sachmittel befristet beschäftigtes Personal ein, weil die Arbeit nicht getan ist. Das ist einfach ein unehrliches Vorgehen. Man kann selbstverständlich für einen Abbau von Schulden und einen möglichst sparsamen Einsatz von Ressourcen sein, aber man muss auf der anderen Seite als Staat seiner Verantwortung gerecht werden und klar sagen: Wo kann ich mit diesem Personalkörper Aufgaben erfüllen, und wo mogele ich mich über Sachmittel mit befristeten oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen durch? So geht es eben auch nicht.
Das Land hat eine soziale Verantwortung als Arbeitgeber. Die Anfragen und die Antworten, die hier vorliegen, gelten nicht für eine Wirtschaftskrise. Die Statistik ist vielmehr rückwärtsgewandt. Wir reden hier über die vergangenen zwei, drei Jahre, und angesichts dessen, was uns auf dieser Grundlage in Zukunft in Baden-Württemberg erwartet, kann es einem nur schlecht werden.
Wir hätten es viel kürzer machen können, weil wir, wie es vielleicht durch Zwischenrufe deutlich geworden ist, z. B. im Finanzausschuss dieses Thema im letzten Jahr bereits zweimal behandelt haben.
Aber auch dort sind zwei Fragen stehen geblieben, die ich gern wiederhole.
Erstens: Im Hinblick auf die Erfüllung der Fünfprozentquote gab es immer wieder die Frage: Wie viel davon sind tatsächlich Neueinstellungen, und wie viele von diesen 5 % sind leider während ihres Berufslebens schwerbehindert geworden?
Zweitens: Insgesamt wird die Förderung der Einstellung von Menschen mit Behinderungen dadurch unterstützt, dass es ein Umlagesystem gibt. Ich habe im Finanzausschuss schon einmal angeregt, dass die Landesregierung darüber nachdenken möge, ein solches System auch zwischen den Ministerien einzuführen, um alle Ministerien über die 5 % zu bekommen, weil dadurch die Quote insgesamt höher würde. Denn tatsächlich sieht es so aus, dass junge Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, in aller Regel keine Beschäftigung finden.
Auf der einen Seite kann man sich durchaus loben, wenn man etwas Gutes tut, aber man muss doch zur Kenntnis nehmen, dass diese Gesellschaft für die Menschen, die mit Behinderungen zur Welt kommen oder in jungen Jahren Behinderungen erwerben, nicht viel übrig hat.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Wir beraten heute zum zweiten Mal den Gesetzentwurf zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften. Es handelt sich um ein Thema, das wir schon im letzten Jahr bei der Vereinbarung der Besoldungserhöhung und der Sonderzahlungen intensiv beraten haben. Damals habe ich für die Fraktion der SPD einige Änderungswünsche geäußert. Wir haben uns damals auch im Finanzausschuss lange darüber gestritten. Inzwischen ist klar, dass das eine nicht ohne das andere gesehen werden kann.
Ich habe schon bei der ersten Lesung – wie Sie, Herr Groh, dankenswerterweise auch schon erwähnt haben – signalisiert, dass die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird und – wie Sie ebenfalls ausgeführt haben – vor allem die Integration der Sonderzahlungen in das Besoldungsgefüge sehr begrüßt, sodass bei weiteren Gehaltserhöhungen von diesem Sockel ausgegangen wird.
Ich möchte die Gelegenheit dieser Aussprache heute aber dazu nutzen – wie ich auch bei der letzten Debatte schon angedeutet habe und wie auch Sie, Herr Groh, erwähnt haben –, darauf hinzuweisen, dass das Land Baden-Württemberg seit Beginn dieses Jahres auf der Basis der Föderalismusreform in der Lage ist, das Dienstrecht selbst in die Hand zu nehmen. Wir schreiben jetzt November 2007, aber außer Ankündigungen ist vonseiten der Regierungsfraktionen nichts passiert.
Nun ist klar, dass es sich bei der Dienstrechtsreform, die uns ins Haus steht, sicherlich um ein sehr kompliziertes Werk handeln wird. Mehrere Ministerien müssen dabei zusammenarbeiten, und sicherlich wird auch die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten gefragt sein. Herr Oettinger hat im April 2007 erstmals angekündigt, dass es eine Dienstrechtsreform geben soll. Mittlerweile haben wir November, und bis heute hat er an diesem für das Land Baden-Württemberg wichtigen Punkt offensichtlich nicht gearbeitet.
Die SPD-Fraktion hat sich intensiv mit dieser Thematik befasst und am 21. November dieses Jahres Eckpunkte für eine Dienstrechtsreform vorgelegt. Ich möchte meine verbleibende Redezeit nutzen, um die Eckpunkte dieser Dienstrechtsreform, wie sie sich die SPD-Fraktion vorstellt, kurz anzureißen.
Zunächst einmal geht es darum, den öffentlichen Dienst beschäftigungs- und bürgerfreundlicher, effektiver und zukunftsfähiger zu gestalten. Was heißt das? Es geht darum, den öffentlichen Dienst so neu zu ordnen, dass die Beamten und Beamtinnen in unserem Land die große Chance haben, ihre Leis tung zu zeigen und, vergleichbar wie in der Wirtschaft, die Möglichkeit haben, aufzusteigen und nicht an das bisherige Dienstrecht gebunden sind, das nur den Altersaufstieg ermöglicht und in vielen Bereichen, wie z. B. bei der Polizei, den Qualifikationen der Beschäftigten nicht gerecht werden kann.
Wir haben uns in der Fraktion darauf verständig, dass sich das Berufsbeamtentum auf hoheitliche Kernbereiche beschränken sollte. Es gibt Bereiche, in denen wir zurzeit Beamte haben, z. B. bei den Lehrern und Lehrerinnen, wo man grundsätzlich die Frage stellen muss, ob das Beschäftigungsverhältnis als Beamte in Zukunft noch notwendig ist. Wir wollen einen starken Staat. Das heißt aber nicht, dass alles, was dieser starke Staat an Leistungen bieten muss, von Beamten ausgeführt werden muss.
Wir wollen auch – ich denke, das ist ganz wichtig für die Menschen, die für das Land Baden-Württemberg arbeiten – eine Möglichkeit des Wechsels zwischen Beamtentum und der freien Wirtschaft. In den letzten Jahren waren immer wieder die zyklischen Bewegungen festzustellen, dass in bestimmten Phasen kaum jemand in den öffentlichen Dienst gehen will und in anderen Phasen besonders viele Leute in den öffentlichen Dienst gehen wollen. Wenn wir wollen, dass qualifizierte Menschen für das Land arbeiten, dann müssen wir hier einen Ausgleich schaffen. Dafür bietet die Dienstrechtsreform die Möglichkeit.
Deswegen fordern wir: Kommen Sie endlich in die Gänge! Setzen Sie sich zusammen, nehmen Sie dieses schwierige The
ma in die Hand, und machen Sie Baden-Württemberg zukunftsfähig!
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem Gesetz zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 handelt es sich eigentlich um eine technische Umsetzung dessen, worüber wir schon im Frühjahr dieses Jahres diskutiert haben. Deswegen werde ich meine Anmerkungen hierzu heute relativ kurz halten. Wir haben damals ausführlich darüber diskutiert, wie wir eine soziale Staffelung verstehen, und haben auch über den Leistungsbegriff verschiedener Besoldungsgruppen innerhalb des Beamtengefüges gesprochen. Ich möchte das hier nicht wiederholen und verweise auf das Protokoll über die damalige Aussprache.
Im Namen der SPD-Fraktion begrüße ich ausdrücklich, dass die Sonderzahlungen in die Besoldung integriert werden, weil wir hoffen, dass so – egal, wie sich die Haushaltslage des Landes Baden-Württemberg weiterentwickelt – die Beamtenbesoldung ein bisschen vor dem Zugriff und der Begehrlichkeit unseres Finanzministers geschützt werden kann und damit die Arbeit, die die Beamten tagtäglich für uns tun – seien es die Lehrkräfte oder seien es die Beamten im Polizeidienst –, einfach auch die Anerkennung findet, die sie verdient hat.
Auch über die lineare Erhöhung der Besoldung im Jahr 2008 haben wir damals schon genügend diskutiert. Deswegen jetzt auch hierzu nur wenige Anmerkungen: Die lineare Anpassung, die bei jeder weiteren Erhöhung berücksichtigt wird, halten wir für richtig. Wir werden dem Gesetz deshalb in der zweiten Lesung zustimmen.
Insgesamt würden wir uns aber wünschen, dass die Dienstrechtsreform, die schon seit April dieses Jahres von Ministerpräsident Oettinger angekündigt wird, die wir nach der Föderalismusreform durchführen können, endlich auf den Tisch kommt, sodass wir über die Frage, was gerecht und was soziale Gerechtigkeit bei der Besoldung unserer Beamten und Beamtinnen in Baden-Württemberg ist, diskutieren können und dann für die Zukunft eine Dienstrechtsreform bekommen, hinter der auch wir als Opposition stehen können.
Im Moment warten wir noch immer auf das Papier, das, wie gesagt, seit April angekündigt ist. Wir würden uns sehr wünschen, dass wir noch in diesem Jahr mit der Diskussion anfangen könnten; denn das ist ganz gewiss kein leichtes Thema, sondern ein Thema, mit dem man sich auch hier im Parlament sorgfältig beschäftigen muss. Es kann nicht sein, dass es wieder so läuft, wie wir das hier schon oft erlebt haben: dass sich die Regierung ewig Zeit lässt und wir dann über die Weihnachtsferien durch ein solches Thema hindurchgaloppieren müssen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf der Landesregierung über Einmalzahlungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Land Baden-Württemberg nicht zustimmen. Wir haben schon bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs ausgeführt, dass wir uns gewünscht hätten, dass sich die Erhöhung der Besoldung der Beamten in den Jahren 2006 und 2007 an den Tarifabschlüssen im öffentlichen
Dienst orientiert. Ich habe für die heutige Debatte die Unterlagen noch einmal herausgesucht. Bei den Tarifabschlüssen für die Angestellten des Landes Baden-Württemberg war es so, dass die Empfänger niedriger Einkommen einen wesentlich höheren Pauschalbetrag erhalten haben. Im Jahr 2006 waren es 150 € für die Stufen entsprechend A 2 bis A 8, 100 € für die Stufen entsprechend A 9 bis A 12 und 50 € für die höheren Entgeltgruppen. Für das Jahr 2007 haben sich die Beträge noch deutlicher gespreizt. Für die Entgeltgruppen entsprechend A 2 bis A 8 sind es 760 €, für die Entgeltgruppen entsprechend A 9 bis A 12 sind 510 € zugesagt, und für die höheren Entgeltgruppen werden es nur noch 160 € sein.
Wir haben bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs bereits über das Thema Leistung diskutiert. Es zeigt sich in der gesamten Debatte über die Besoldung von Beamten immer wieder, dass es Beamte im Staatsdienst in Baden-Württemberg gibt, die ein sehr geringes Einkommen haben, die jedoch tagtäglich im Kreuzfeuer stehen. Ich erwähne hier nur die Polizeibeamten. Es ist ja auch ganz nett, wenn unser Herr Minis terpräsident Oettinger durch die Lande reist und erzählt, dass es eine Ballungsraumzulage geben soll. Da stellt sich ja wirklich die Frage, wie ihre Vergabe gerecht gehandhabt werden kann.
Da, wo es darum geht, Gesetze zu verabschieden, wie heute hier, haben Sie den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit nicht berücksichtigt. Wir gehen ja nun beim Beamtenrecht in die Umsetzung der Föderalismusreform I. Es sind große Töne, die hier gespuckt werden, auch was den zeitlichen Ablauf betrifft. Der erste Entwurf war für April vorgesehen; das ist jetzt meines Erachtens schon bis in den Herbst hinein verschoben. Der Herr Ministerpräsident äußert sich mit einzelnen, wenigen Punkten, die meines Erachtens überhaupt nicht durchdacht sind. Daher habe ich die Sorge, dass man sich, ähnlich wie bei diesem Gesetzentwurf hier, auch dabei nicht sehr viel Mühe macht und dass dann ein Gesetz gestrickt wird, das nur dazu dient, die Kassen des Landes zu füllen. Meine Fraktion und ich denken, dass die Beamtinnen und Beamten, die hier tagtäglich ihren Dienst versehen, eine solche Behandlung nicht verdient haben. Wir machen das mit unserer Ablehnung des Gesetzentwurfs deutlich.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gönne jedem Menschen jeden Euro, den er rechtmäßig in die Tasche bekommen hat.
Dies vorweg.
Wir haben gestern bei Ihrer Haushaltsrede, Herr Finanzminister Stratthaus, ein Lob an die Beamten und Beamtinnen, an die Richter und Richterinnen hier im Land für die Ausübung ihres Dienstes gehört. Ich möchte mich namens der SPD-Fraktion diesem Lob, das Sie ausgesprochen haben, ausdrücklich anschließen. Sie haben die Einsatzbereitschaft und die Arbeit gelobt, die von diesen Menschen für das Land Baden-Württemberg geleistet worden ist. Diese Menschen geben sich Mühe.
Herr Finanzminister Stratthaus, ich hätte mir von Ihnen und von Ihrem Haus gewünscht, dass Sie sich bei der Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Beamten und Beamtinnen, auf die Richter und Richterinnen und auf die Versorgungsempfänger in unserem Land auch mehr Mühe gegeben hätten. Dass Sie hier zu Einmalzahlungen, die in keiner Weise gestaffelt sind, übergegangen sind, wird zwar dem gesetzlichen Anspruch auf Anpassung der Besoldung und Versorgung an die allgemeine Einkommensentwicklung gerecht. Aber dass das den Leistungsgedanken berücksichtigen würde, wie Sie und auch Sie, Herr Kollege Herrmann, ausgeführt haben, kann ich – mit Verlaub – in keiner Weise nachvollziehen. Dass Menschen, die in niedrigeren Leistungsgruppen arbeiten, weniger Leistung für das Land BadenWürttemberg erbringen als Leute, die in höheren Leistungsgruppen besoldet werden,
erschließt sich mir und meiner Fraktion in keiner Weise.
Jeder arbeitet an seinem Platz, kann dort Leistung erbringen, und dann ist diese einzeln zu bewerten.
Aber da einen Vergleich zwischen den Einkommensgruppen, den unterschiedlichen Diensten herzustellen, das erschließt sich mir und meiner Fraktion in keiner Weise.
In den letzten Jahren wurde in Baden-Württemberg die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten und Beamtinnen auf 41 Stunden erhöht, wurde das Urlaubsgeld gestrichen und wur
den die Sonderzahlungen gekürzt. Deswegen kann ich, wenn jetzt das Land zum ersten Mal allein dafür verantwortlich ist, diese Tarifvereinbarung auf den Beamtenbereich zu übertragen, nur noch einmal betonen: Ich hätte mir mehr Mühe vonseiten des Finanzministers und seines Hauses gewünscht. Ich hätte die Forderung aufgestellt, die Tarifregelungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wirkungsgleich auf die Beamten und Beamtinnen im Land zu übertragen.
Sie begünstigen – das sei noch einmal ganz deutlich gesagt – mit dem Gesetzentwurf, den Sie uns heute in diesem Hause vorgelegt haben, Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst und benachteiligen damit automatisch die Beamten und Beamtinnen des einfachen, des mittleren und des gehobenen Dienstes.
Angesichts der fortdauernden Nullrunden bei den Renten erschließt sich uns auch nicht, dass Sie die Einmalzahlungen auf die Pensionäre übertragen. Die letzte Rentenanpassung erfolgte im Jahr 2003, und wenn es zwischen Menschen, die Renten empfangen, und Menschen, die Pensionen beziehen, in diesem Land einen Gleichklang geben soll, hätten Sie hier ein bisschen sparen können. Dann wäre der Haushaltsansatz an dieser Stelle auch ein anderer gewesen.
Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.