Heinrich Traublinger

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Herr Präsident, Hohes Haus! Liebe Kollegen Dr. Scholz und Dr. Runge, was Sie zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gesagt haben, kann so nicht stehen bleiben. Sie werfen dem Kollegen Dinglreiter und damit der CSU-Fraktion vor, wir würden nach dem Motto verfahren: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Lassen Sie mich kurz in der Geschichte der Diskussion um die Novelle der Handwerksordnung ein wenig zurückblicken. Die Bundesregierung hat 1998 nach Ihrer Bestätigung zusammen mit dem ZDH vereinbart, dass wir seitens des Handwerks einen Vorschlag machen, über den die Bundesregierung mit uns spricht und verhandelt. Ich weiß wovon ich rede, weil ich das Thema Handwerksordnung federführend für den ZDH bearbeite. Der Vorschlag – er ist mittlerweile öffentlich – müsste Ihnen vorliegen, und wenn Sie guten Willens wären, würden Sie sich die Zeit nehmen und die Mühe machen, ihn zu lesen. Am 10. April 2003 ist der Vorschlag des ZDH in Berlin, beschlossen und veröffentlicht worden. Am weiteren Verfahren sieht man, wie nachlässig die Bundesregierung mit diesem Thema umgeht, obwohl in diesem Wirtschaftsbereich in Bayern 15 Prozent der Beschäftigten arbeiten, 36 Prozent aller Lehrlinge ausgebildet werden, sogar 66 Prozent im gewerblich-technischen Bereich, und 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet werden.
Die Bundesregierung hat am 22. April den Ministerien der Länder und damit auch dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie einen Gesetzentwurf zugeleitet mit der Aufforderung, dazu bis zum 2. Mai eine Stellungnahme abzuliefern. Daran, dass diese Stellungnahme innerhalb weniger Tage abgegeben werden sollte, sieht man ganz genau, wie ernst es der Bundesregierung mit einem Konsens in dieser Frage ist. Die Bundesregierung hat in dieser Frage gegenüber dem Handwerk eindeutig Wort gebrochen. Ähnliches sagt übrigens auch der DGB in anderen Fragen.
Meine sehr verehrten Damen, meine sehr geehrten Herren, warum wollen wir eine Handwerksordnung und warum wollen wir eine Novelle der Handwerksordnung? Was haben wir denn vorgeschlagen? Das Handwerk sieht sich hier Gott sei Dank massiv und deutlich von der Bayerischen Staatsregierung unterstützt. Das deutsche Handwerk hat diesen Paradigmenwechsel nicht mitgemacht. Die Bundesregierung will die jetzt 94 Berufe in der Anlage A auf 32 gefahrengeneigte Berufe reduzieren.
Sie weiß übrigens ganz genau, dass dies nicht mehr verfassungskonform ist. Wenn ich heute ausschließlich auf die Gefahrengeneigtheit abstelle, werde ich beim nächsten Urteil baden gehen. Aus dem Grund sind wir der Auffassung, dass es Sinn macht, einen eigenen Gesetzentwurf entgegenzustellen.
Welchen Inhalt soll dieser Gesetzentwurf haben? Wir wollen ein atmendes Handwerk. Sie haben es vorhin erwähnt. Das ist nichts anderes als eine Bewegung zwischen den Berufen der Anlage A und den Berufen der Anlage B. Auf der Grundlage des Urteils aus dem Jahre 1961 soll bei Ergänzung um das Thema Verbraucherschutz und Umweltschutz sowie bei Herausnahme des Inhaberprinzips eine Rechtslage hergestellt werden, die jeder Gerichtsentscheidung standhält. Darüber hinaus sollen die Berufe der Anlage A und die Berufe der Anlage B in einem siebenjährigen Rhythmus einer Revision unterzogen werden. Das heißt, es soll auch ein Austausch zwischen den beiden Anlagen stattfinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen Punkt haben wir bei dieser Diskussion vergessen. Herr Dr. Runge, Sie haben zwar auf die berufliche Bildung hingewiesen. Sie wissen aber ganz genau, dass das duale Bildungssystem in Deutschland im Bereich des Handwerks ausschließlich aufgrund der Vorbildung der Meister gewährleistet werden kann. Die Meister werden in ihrem Fach nicht nur in der Fertigkeit ausgebildet und geprüft; darin – damit haben Sie Recht – wird auch jeder Geselle ausgebildet und geprüft. Die Meister werden darüber hinaus auch in Betriebswirtschaft, in unternehmerischen Fähigkeiten und – das ist der Sinn des dualen Bildungssystems – in Berufspädagogik ausgebildet und geprüft. Deswegen habe ich auch kein Verständnis dafür, dass die Ausbildereignungsverordnung ausgesetzt wird. Genau die Meisterqualifikation ist aber die Voraussetzung dafür, dass wir in Deutschland im Vergleich zu den meisten anderen Ländern der Europäischen Union die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit haben. Wir haben die
am besten ausgebildeten Kräfte. In einem Land, in dem die Ressourcen knapp sind, muss es selbstverständlich sein, dass wir auf die Ressource Geist setzen und dafür sorgen, dass die Bildung stimmt. Sie bewirken genau das Gegenteil. Die Bundesregierung nimmt einen Wechsel von der Qualität zur Quantität vor. Ich gebe es Ihnen schon heute mit Brief und Siegel: Sie werden mit Ihrem Gesetz keinen zusätzlichen Ausbildungsplatz und keinen zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen. Im Gegenteil, Sie vernichten Arbeitsplätze und selbständige Existenzen, insbesondere diejenigen, die sich am Markt behaupten könnten.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Kollege Dr. Kaiser, es wundert mich immer wieder aufs Neue, wie Sie es schaffen, aus einem Lob eine Verurteilung zu machen. Sie begannen Ihre Rede mit einem Dank an die Unternehmer, an die bayerische Wirtschaft und begründeten dies mit den hervorragenden bayerischen Wirtschaftsdaten. Sie hätten redlich gehandelt, wenn Sie den bayerischen Wirtschaftsminister, die Bayerische Staatsregierung und letztlich auch die sie tragende Partei einbezogen hätten.
Ich sage Ihnen auch warum.
Das, was wir an Wirtschaftsdaten aufweisen können, zum Beispiel – heute schon genannt – die Selbstständigenquote, eine hervorragende Lehrstellenbilanz, um die uns andere Flächenstaaten beneiden, einen Arbeitsmarkt mit 4,8% Arbeitslosen und auch in den schwächeren Gebieten mit 7,2% immer noch deutlich unter dem Bundesschnitt, zeigt sehr deutlich, dass Bayern in allen wichtigen Fragen Spitzenreiter ist.
Das kommt nicht von ungefähr. Wirtschaftspolitik ist ein Mosaik, ein Mosaik von Kalkulierbarkeit, von geschaffenen Rahmenbedingungen, von Glaubwürdigkeit und Beständigkeit in der Politik.
Sie haben ähnlich wie Ihr Kollege Schieder, der das im Haushaltsausschuss gemacht hat, die Ursache bayerischer Erfolge im Wesentlichen auf zwei Punkte zurückgeführt: zum einen auf die Berliner Politik und zum Zweiten auf den Euro-Wechselkurs. Sie, Herr Kollege Dr. Kaiser, haben das heute beim Euro-Wechselkurs zwar ohne euphorischen Unterton gemacht, Ihr Parteifreund Schieder hat das im Haushaltsausschuss so zum Ausdruck gebracht, als ob der Eurokurs letztlich dafür zuständig wäre, dass wir in Bayern diese hervorragenden Daten haben.
Eines ist unbestritten: Der Eurokurs ist sehr wohl eine entscheidende Grundlage dafür, dass ein Bereich der bayerischen, der deutschen Wirtschaft boomt, nämlich der Export. Daran besteht kein Zweifel. Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, das, was aus Berliner Sicht hierzu kommt, lässt zu wünschen übrig. Wir vernachlässigen mit dem Blickwinkel ausschließlich auf Euro- und Exportwirtschaft den Themenbereich Binnenwirtschaft.
Damit komme ich zu dem zweiten Bereich, den Sie lobend erwähnt haben, nämlich zu den Erfolgen der Bundesregierung. Sie haben dies sogar in einen Zusammenhang mit Legendenbildung bezüglich einer Benachteiligung des Mittelstandes gestellt. Herr Kollege Dr. Kaiser, das, was Sie als große Meisterleistung bezeichnet haben – ich darf Ihnen als Handwerksmeister sagen, wir verstehen unter Meisterleistung etwas anderes –, ist bei der Steuerreform sicherlich nicht angebracht. Warum? Ich verkenne übrigens nicht, dass es Fortschritte gegeben hat, Fortschritte, die sich der Bundeskanzler kurz vor der Abstimmung in der Art von armenischem Teppichhandel erkauft hat.
Ich will nur sagen, was Sie eigentlich wollten. Sie wollten nicht die Wiedereinführung des halbierten Steuersatzes bei der Betriebsaufgabe aus Altersgründen – ein ganz entscheidender mittelstandspolitischer Aspekt!
Herr Kollege Dr. Kaiser, Ihre Fraktion wollte die Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 42% nicht. Bis eine Nacht vorher waren es 45%. Der Spitzensteuersatz wurde bei 98000 DM erreicht und nicht, wie jetzt im Paket des Geschäftes, bei 102000 DM.
Ich sage Ihnen in diesem Zusammenhang noch eines: Die Steuerreform ist ein Schritt, aber kein ausreichender, und er kommt zu spät. Es gibt eine große Ungleichbehandlung für den Bereich des Mittelstands. Der Bereich nämlich, dem auch das Handwerk zugehörig ist, in dem die Unternehmen im Regelfall in der Rechtsform der natürlichen Person geführt werden – das sind deutlich über 80% –, liegt in der Endstufe der Steuerreform bei 42%, und das ist im Jahre 2005 der Fall, geht also deutlich über die jetzige Legislaturperiode hinaus. Der Bereich der Kapitalgesellschaften wird am 1. Januar 2001 mit einem Körperschaftsteuersatz von 25% deutlich entlastet. Ich sage ausdrücklich, dass die Entlastung der Kapitalgesellschaften nicht falsch ist, aber die Ungleichbehandlung zwischen dem großen Bereich des Mittelstandes und den Kapitalgesellschaften spricht Bände. Das ist der Punkt, der kritisch herausgearbeitet werden muss.
Wenn man schon beim Steuerbereich ist, muss natürlich die Ökosteuer in gleicher Weise genannt werden. Was haben Sie mit der Ökosteuer bewirkt? Sie haben bewirkt, dass das Ungleichgewicht in der Entwicklung von Export und Binnenwirtschaft noch verstärkt wird, weil der, der im Inland produziert, der im Inland arbeitet, der im Inland konsumiert, mit deutlich höheren Kosten belastet wird, als es vor Einführung der Ökosteuer der Fall war. Der Trick, den Sie mit der vermeintlichen Kompensation der Lohnzusatzkosten angewendet haben, ist mehr als durchsichtig.
Wie gesagt, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen auch von der SPD, das Thema Steuerreform und das Thema Politik aus Berlin lässt jedenfalls keinen Schluss darauf zu, dass wir in Bayern auch nur annähernd Impulse bekommen hätten, um die Daten zu erreichen, die wir heute aufweisen können.
Ich kann das übrigens noch mit einer Reihe von anderen Gesetzesvorhaben, die in Planung oder beschlossen sind, ergänzen, beispielsweise mit dem heute schon genannten Thema 630-DM-Kräfte. Es ist ein Trauerspiel, wie hier seinerzeit argumentiert und gearbeitet wurde: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln.
Oder der Entwurf des Mitbestimmungsgesetzes mit der angedachten Möglichkeit, dass bis zu Rationalisierungsinvestitionen oder Umweltschutzinvestitionen der Betriebsrat mitreden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie das realisieren, machen Sie den Wirtschaftsstandort kaputt.
Oder das Teilzeitgesetz, auch ein Gesetz, das derzeit in Beratung ist. Wenn Sie das aus der unternehmerischen Verfügungsgewalt herausnehmen – da gebe ich Ihnen Brief und Siegel –, werden Sie mit Sicherheit nicht mehr, sondern deutlich weniger Arbeitsplätze und auch weniger selbstständige Existenzen als Ergebnis haben.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, Kollege Dr. Kaiser – und damit möchte ich mich auch noch auf einige bayerische Themen einlassen – hat erfreulicherweise unseren Antrag begrüßt, das Mittelstandskreditprogramm auf 90 Millionen DM anzuheben.
Im Haushaltsentwurf war es mit 5 Millionen DM plus angesetzt, durch einen Änderungsantrag der CSU wurde es dann auf 90 Millionen DM angehoben.
Herr Minister Dr. Wiesheu hat dazu Ausführungen gemacht, saldiert über die letzten Jahre. Ich möchte diese ergänzen, weil das Thema so wichtig ist, und möchte das denen ins Stammbuch schreiben, die glauben, das MKP könne bezogen auf den Haushalt nur unter konsumtiven Gesichtspunkten gesehen werden. Wir haben 1999 rund 3900 Unternehmen über das MKP fördern können. Damit man auch hier weiß, welcher Investitionsschub damit getätigt wurde, sage ich dazu: Dieser betrug 1999 rund 1,6 Milliarden DM. Sie können es auch in Arbeitsplätzen haben: Rund 21000 Arbeitsplätze wurden damit gesichert und 5000 neu geplant.
Daran zeigt sich sehr deutlich, dass das MKP ein Instrumentarium ist, das die bayerische Wirtschaft braucht, das der bayerische Mittelstand braucht und das von den Mitteln und Konditionen her so ausgestattet sein muss, dass es seiner Aufgabe gerecht werden kann.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, Herr Kollege Dr. Kaiser hat das Thema Rating angesprochen. Wenn wir uns heute über das Thema Rating unterhielten, wären wir ein Jahr zu spät dran, Herr Kollege Dr. Kaiser.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Dr. Baumann?
Traublinger (CSU) Ja.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Frau Kollegin.
Frau Kollegin, Sie müssen sich den Gesetzentwurf anschauen und das, was derzeit in der CSU-Fraktion diskutiert wird, nämlich das Problem der familienbezogenen Teilzeit.
Das, was in Ihrem Entwurf steht, ist ein globaler Anspruch jedes Arbeitnehmers, jeder Arbeitnehmerin auf Teilzeitbeschäftigung mit dreimonatiger Ankündi
gung. So kann es nicht kommen – um das ganz klar und deutlich zu sagen.
Lassen Sie mich auf das Thema Rating zurückkommen. Es ist mit dem „Basler Akkord“ heute schon angesprochen worden, Herr Kollege Dr. Kaiser. Wir haben es erreicht – und wenn ich „wir“ sage, meine ich sowohl die Bayerische Staatsregierung wie die bayerische Wirtschaft –, dass die Beurteilung von externem und internem Rating gleichgestellt wird. Der Fairness halber darf ich feststellen, dass wir diesbezüglich auch nachdrückliche Unterstützung von Ihren Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag bekommen haben. Das Thema jetzt aufzugreifen ist ein wenig zu spät. Aber ich gebe Ihnen Recht, dass wir über die Ausführung noch reden müssen. Nur das Förderinstrumentarium auszufüllen ist sicher ein unzureichender Weg. Hier muss an der Ursache gearbeitet und darf nicht am Symptom kuriert werden.
Ich komme zur Arbeitsmarktsituation. Ich sagte es vorhin schon: 4,8% Arbeitslosigkeit im Durchschnitt grenzt, insbesondere in Ballungsbereichen, nahe an die Vollbeschäftigung. Ich verkenne nicht, dass wir erhebliche Probleme im produktiven Bereich und auf dem Dienstleistungssektor haben, ausreichend Arbeitskräfte zu bekommen. Herr Minister Dr. Wiesheu hat sehr deutlich angesprochen, dass dies ein vielschichtiger Prozess ist. Er beginnt mit der Qualifizierung von Arbeitskräften, aber ich gehe soweit zu sagen: Es darf natürlich nicht dort enden, wo zum Beispiel die Green Card des Herrn Bundeskanzlers endet, nämlich bei Einkommensgrößen von 100000 DM aufwärts. Das kann nicht der Weg sein. Wenn es darum geht, in Deutschland dringend benötigte Arbeitskräfte zu bekommen, darf man das nicht mit einer Einkommensschwelle von 100000 DM versehen, eine Größenordnung, die deutlich über dem Durchschnittseinkommen bayerischer und deutscher Handwerker liegt.
Zum Thema „virtueller Marktplatz“ haben Sie, Herr Kollege Dr. Kaiser, der Bayerischen Staatsregierung vorgehalten, dies würde in einen völlig falschen Weg münden. Es sei nicht Aufgabe der Staatsregierung, auf diesem Sektor tätig zu werden.
Sie sollten mit Ihrer Kritik beim Münchner Oberbürgermeister und den beiden Präsidenten der IHK und der Handwerkskammer beginnen. Diese drei haben nämlich einen Letter of intent unterzeichnet, welcher ein Münchenportal zum Inhalt hat, mit der gleichen Zielsetzung, die Sie kritisieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege Traublinger, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Kaiser?
Traublinger (CSU) Ja, sehr gern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Kollege.
Dr. Kaiser (SPD) Herr Kollege Traublinger, wenn Sie das Münchenportal ansprechen, also eine regionale Sache, die wir durchaus befürworten, frage ich: Warum macht das von Ihnen auch initiierte Münchenportal, der regionale Marktplatz München, bei dem Buy-net der Staatsregierung nicht mit? Der Oberbürgermeister hat zum Ausdruck gebracht, dass Sie das ablehnen.
Herr Kollege Dr. Kaiser, wer derzeit im Bereich Internet etwas vorschnell ablehnt, ist mit seiner Aussage zu früh dran. Was sich auf diesem Sektor abspielt, wird über kurz oder lang in riesige Einheiten münden. Ich darf das aus dem Blickwinkel des Handwerks sehr deutlich sagen. Es gibt handwerk.de mit in der Endstufe 700000 Teilnehmern allein aus dem Handwerksbereich. All dies wird mit Partnern entweder gespiegelt oder verlinkt, wie auch immer. Es würde zu weit führen, diesen Dialog jetzt zu vertiefen.
Das können wir zur rechten Zeit gerne tun. Entscheidend ist: Das, was Sie kritisieren, wird in München praktiziert.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, lassen Sie mich, nachdem Kollege Dr. Köhler es angesprochen hat, noch etwas zum Thema Handwerksordnung und europäische Rechtsprechung sagen. Ich freue mich außerordentlich darüber, dass im Hause das Bekenntnis zum Mittelstand unisono ist. Ich würde mich noch mehr freuen, wenn man sich beispielsweise bei der SPD-Fraktion von bestimmten Entwicklungen absetzen würde, die im Koalitionspapier in Berlin begründet liegen, in dem es ursprünglich hieß: berufsbegleitender Erwerb des Meisterbriefs – Herr Staatsminister Dr. Wiesheu hat das angesprochen.
Mit dem großen Befähigungsnachweis, Herr Kollege Dr. Köhler, haben wir kein Problem mit der europäischen Rechtsprechung – um es ganz deutlich zu sagen. Wir haben ein Problem, wenn im Rahmen der EU-Osterweiterung die Einstimmigkeit diskutiert und eventuell aufgehoben wird. Darum bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass in den Fragen, in denen bis dato das Thema Einstimmigkeit Bestand hat – dazu gehört der gesamte Bildungssektor und eben auch der Befähigungsnachweis –, dieses Prinzip aufrechterhalten wird.
Ich darf noch ganz kurz begründen, was den Sinn des Befähigungsnachweises ausmacht. Herr Staatsminister Dr. Wiesheu sagte es: Über 80% überleben die kritischen ersten fünf Jahre am Markt. Das sind doppelt so
viele wie in jeder anderen Branche. Aber auch wenn Sie den Wirtschaftsbereich Handwerk in den europäischen Ländern miteinander vergleichen, werden Sie feststellen, dass es nirgends eine so hohe Selbstständigenquote im Handwerk gibt wie in den Staaten, in denen der Meisterbrief obligatorisch ist für die Selbstständigkeit und auch Voraussetzung für die Ausbildung. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, 40% Ausbildungsleistung im Handwerk, ein wichtiger Faktor, den wir erhalten müssen.
Lassen Sie mich schließlich feststellen, meine sehr verehrten Damen und Herren: mit dem 10-Punkte-Aktionsprogramm für Wirtschaft und Standort in Bayern hat Herr Staatsminister Dr. Wiesheu deutlich gemacht, dass auf der Basis des Erfolgs mit den Daten des Haushalts für Wirtschaft, Verkehr und Technologie 2001/2002 in der Fassung des Haushaltsausschusses von letzter Woche eine geeignete Weichenstellung für die Zukunft vorgenommen wurde.
Wir möchten Herrn Staatsminister Dr. Wiesheu und die Staatsregierung dabei gerne unterstützen und bitten um Zustimmung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Als Nächster hat Herr Dr. Runge das Wort.