Helmut Ritzer
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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeit der Henzler-Kommission hätte eigentlich, Herr Staatsminister, eine etwas seriösere Rede verdient.
Es ist so: Irgendwo muss immer dargestellt werden, dass die Welt am bayerischen Wesen genesen muss und das wird dann auch lautstark begründet. Wir Sozialdemokraten jedenfalls bedanken uns sehr herzlich für die Arbeit, die Professor Henzler und die Mitglieder seiner Kommission geleistet haben. Zu dem Ergebnis im Detail ist einiges zu sagen; vieles ist erwägenswert. Die Grundeinstellung jedenfalls, alle gesetzlichen und auch außergesetzlichen Regelungen, Herr Staatsminister Huber, auf den Prüfstand zu stellen, wird von uns geteilt. Sein Ansatz, aus der Sicht der Betroffenen die Kritik an der Bürokratie zu formulieren, ist gut. Ob ihn die Staatsverwaltung jeweils umsetzt, ist eine andere Frage.
Da komme ich übrigens auf die berühmte Geschichte, die Rettung der Volksfeste, die mir damals auch nicht sehr gefallen hat. Die Kollegen haben seinerzeit die Initiative ergriffen, weil die kleinen Unternehmer, die Volksfestbeschicker, gesagt haben: „Wir werden von der Bürokratie stranguliert. Die machen uns mit Umweltschutz, Lärmschutz und sonstigen Auflagen langsam die Volksfeste kaputt.“ Deswegen gab es eine Initiative, ob es die richtige war, weiß ich nicht. Soviel zum Zuhören bei Betroffenen. Leider hat die Henzler-Kommission nicht die eigentliche bayerische Bürokratie untersuchen dürfen. Der Untersuchungsauftrag war sehr klug zugeschnitten, damit vermieden wird, selber durch seine eigenen Ratgeber in die Kritik zu kommen.
Aber, was soll es?
Lieber Herr Huber, Ihr Krisengemälde beeindruckt überhaupt niemanden mehr. Die Zahlen, die Sie verwenden, sagen nie, dass sich darin auch die Kosten der deutschen Wiedervereinigung widerspiegeln. Kein Land in Europa hat eine solche Belastung mit solch hohen Transferleistungen zu tragen wie Deutschland. Wenn Sie dies beim Vergleich berücksichtigen, dann würde es in der Tat anders aussehen. Herr Kollege Sackmann, Sie dürfen auch mal nachrechnen, welche Fehler die Regierung Kohl/Waigel bei der Wiedervereinigung gemacht hat.
Sie dürfen sich einmal vor den Spiegel stellen und sich fragen: Wie wäre das eigentlich gewesen, wenn wir nicht die gesamte Finanzierung auf die Arbeitskosten draufgehauen hätten? Die Rentner und Krankenversicherten zahlen die Hauptlast und Sie wundern sich, dass die Arbeitskosten stark steigen und dass diese Entwicklung Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Ich brauche diese Schauergemälde des Herrn Huber nicht selbst zu kommentieren, ich kann es vielleicht mit Goethe kommentieren. Ich habe bei Torquato Tasso ein hübsches Zitat gefunden: „Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was Ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt.“
Wir brauchen eine Reform des Staates an Haupt und Gliedern, und zwar nicht nur, weil dies der Wirtschaft hilft, sondern wir brauchen die Reform, weil langsam niemand mehr bereit ist, die Steuern dafür zu zahlen, dass wir eine so große Bürokratie haben. Wir müssen die Entbürokratisierung anpacken, weil auch Bayern das Geld fehlt, diese Krake weiterzufinanzieren. Die „Süddeutsche“ hat Recht, die 1,9 Milliarden e, die Bayern nach einer vorgezogenen Steuerreform fehlen, sind nicht zu schultern. Mit den Vorschlägen der Henzler-Kommission ist es nicht getan, schreibt Sebastian Beck. Wo er Recht hat, hat er Recht.
Sehr erfolgreich waren die bayerischen Verwaltungsreformatoren bisher weiß Gott nicht.
Seit 1967 regieren neben der CSU auch die Kommissionen zur Verwaltungsreform. Es gab 1967 die Fink-Kommission. Staatssekretär Fink, damals im Innenministerium, hat eine Gruppe gehabt, die Vorschläge für Herrn Ministerpräsident Goppel gemacht haben. Das wurde dann nicht so sonderlich erfolgreich beurteilt. Dann kam Herr Ministerpräsident Strauss und es wurde die Neubauer-Kommission berufen. Diese hat dann bis 1983 getagt und auch Vorschläge gemacht. Sonderlich erfolgreich war es nicht. Es gab schon einige Vorschläge, die umgesetzt wurden. Die Fink-Kommission hat zum Beispiel die Gemeindegebietsreform mit angeschoben; durchaus vernünftig. Es reicht aber nicht, weil sich die Bürokratie immer schneller selber reproduziert, als man sie bekämpfen kann. Das hat auch Herr Ministerpräsident Stoiber eingesehen und hat 1993 unter Leitung von Herrn Staatsminister Huber die vorhin zitierte Projektgruppe Verwaltungsreform eingesetzt. Die Ergebnisse sind bislang nicht bekannt geworden, jedenfalls nicht die nach 1993. 1996 gab es einen Ämterwechsel und Herr Prof. Faltlhauser wurde in die Reformgruppe geschickt. Er hat sein 20-Punkte-Programm vorgelegt. Damit hatte er große Aufregung in der Bürokratie erzeugt, aber leider keine Ergebnisse erreicht.
Es wurde ein Heer von externen Beratern eingesetzt. Die liest ist sich wie das Who is Who der deutschen Unternehmensberatungen und geht sogar darüber hinaus: Roland Berger und Co., WTO-Unternehmensberatung GmbH, Integra-Unternehmensberatung, Schittek,
Ernst & Young, Gesellschaft für Management und Technologieberatung mbH, BIT Consult GmbH, Arthur Anderson, BSL-Managementberatung GmbH, die WIBERA, Will und Partner, KPMG-Consulting GmbH, Mummert und Partner – Honorarsumme, 9185924 DM aber die Ergebnisse waren offenbar so erschreckend, dass sie niemand umsetzen wollte. Deswegen hat Herr Ministerpräsident Stoiber in seiner Verzweiflung 2002 Herrn Professor Henzler gebeten, neue Vorschläge zu unterbreiten. Ich erkenne neidlos an: ein raffiniertes Stück Politikinszenierung.
Woran sind denn die bisherigen Reformansätze gescheitert? Ich will aus meiner Sicht ein paar Gründe nennen. Erstens: Verwaltung, so denke ich, ist zur eigenen Reform nicht in der Lage. Das Beharrungsvermögen aller Beteiligten ist zu groß. Wer stellt sich denn gern selber in Frage?
Das wissen wir auch: siehe Reform des Landtags. Kollege Alois Glück teilt meine Überlegungen. Er formuliert das nur etwas zurückhaltender. Er hat gesagt, da fehlt es in der Bürokratie an positiver Eigendynamik.
Zweiter Punkt: Bürokratie wird in den Ministerien erzeugt – von Hilfsreferenten, von Referenten, von Abteilungsleitern und Amtschefs, manchmal natürlich auch von der Politik. Diese Mannschaft hilft übrigens auch heftig – Herr Huber –, wenn es darum geht, die Bundesbürokratie zu bereichern. Wir haben insgesamt unter dem Dach des Bundesrates mehr als 900 Bund-Länder-Kommissionen. Die machen weiter nichts, als Bundesrecht zu ändern in Gestalt von Gesetzesvorschlägen, Rechtsverordnungen und Ausführungsbestimmungen. Das sind 900 Bruderschaften, die zusammenkommen, um zu beraten, was zu tun ist. Das Ergebnis sind immer neue Verwaltungsvorschriften, neue Verordnungen, neue Gesetze. Das können Sie nachprüfen; jüngst hat dies sogar der Bundespräsident beklagt.
Drittens: Um die Bürokratie zu verringern, brauchen wir eine Kulturrevolution. Das heißt aus meiner Sicht: eine Neustrukturierung der Ministerien und eine Änderung der Organisation der Ministerien. Kollege Glück hat dies noch 1996 genauso gesehen. Auch er wollte eine Kulturrevolution. Der „Münchner Merkur“, Herr Spemann, hat ihn im Dezember letzten Jahres nach der Einsetzung der Henzler-Kommission freundlicherweise daran erinnert. Geholfen hat es nichts – bislang jedenfalls.
Wir müssen deswegen überlegen, ob wir Abteilungen und Referate in den Ministerien einziehen, denn nur ein solches Vorgehen führt zu einer radikalen Aufgabenkritik.
Ich rate dazu, einige Mitarbeiter nach Baden-Württemberg zu schicken, damit diese sich dort die Vorschläge von Erwin Teufel gründlich anschauen. Erwin Teufel ist genau an dem Punkt, dass er sagt, die Ministerien müssen verkleinert werden, da müssen Abteilungen und Referate heraus. Der hat das zu seinem Programm
gemacht. Das wäre des Nachdenkens wert, auch in Bayern.
Wer übrigens Verwaltungsabläufe wirklich vereinfachen will, also eine Art „One Stop Agency“ verwirklichen will, wie das so schön auf Neudeutsch heißt, der muss bereit sein, die Grundstrukturen der Verwaltung wirklich infrage zu stellen. Baden-Württemberg tut das. Ich bin der Überzeugung, dass wir das künftig auch tun könnten. Wir brauchen Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, vielleicht ein paar Landesämter und die Ministerien. Das reicht.
Alles andere muss auf den Prüfstand und muss hinterfragt werden, ob es nicht integriert werden kann. Nur das bringt überzeugende und flexible Lösungen beim Vollzug von Aufgaben.
Die Henzler-Kommission hatte – wie schon gesagt – einen sehr begrenzten Auftrag: Sie sollte ausschließlich darüber nachdenken, wie der Wirtschaft das Leben leichter gemacht wird. Das ist ehrenwert, die Vorschläge haben jedoch lediglich in ganz geringem Umfang wirklich mit Entbürokratisierung zu tun. Der so genannte „Small Company Act“, der da vorgeschlagen wird, kümmert sich um Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Das sind Fragen, die in Berlin längst auf den Weg gebracht sind, längst durch Gesetz geregelt sein könnten, hätte der Bundesrat nicht wieder einmal unter Anführung Bayerns blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Übrigens: Rechtstatsachenforschung wird in der bayerischen Staatsverwaltung nicht betrieben. Sonst hätte man nämlich gemerkt, dass über 90% der kleinen Betriebe überhaupt keinen Betriebsrat haben und deswegen gar nicht unter der „Knute“ des Betriebsverfassungsrechts leiden müssen. Da hätte man sich etwas mehr mit den Rechtstatsachen auseinander setzen müssen, dann bräuchte man nicht versuchen, sich mit solchen Vorschlägen zu profilieren. Vielleicht waren die falschen Ratgeber in der Kommission, ich schaue auf Kollegen Traublinger.
Diese Frage haben wir schon vor Jahren bei der Handwerksmesse diskutiert. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat Ihnen das damals schon klipp und klar auseinander gesetzt, aber Vorurteile sind nicht klein zu bekommen.
Im Übrigen sind kleine Betriebe dankbar für Tarifverträge. Das schafft Rechtsklarheit und Wettbewerbsklarheit. Der Gedanke, dass man sich mit einer Postkarte aus dem Tarifvertrag abmelden kann, widerspricht mit Sicherheit dem, was die Verfassung, unser Grundgesetz, den Tarifvertragsparteien an Eigenregelungskompetenz zubilligt. Deswegen müssen wir uns die Mühe machen, mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu reden, damit diese Öffnungsklauseln zu Stande
bringen. Das ist keine Sache, die „per ordre de mufti“ vom Gesetzgeber geregelt werden kann.
Über einen großen Teil der Vorschläge kann man gerne reden. Dem Argument, dass die Gaststättenbauverordnung ein besonderes Bürokratiemonster ist, kann ich nur beipflichten. Ich weiß noch, wie die entstanden ist. Da hat Bayern federführend gearbeitet und hat alles im Detail geregelt, was zu regeln geht. Der Herr Finanzminister hat jüngst noch eins draufgesetzt, das ist an Ironie wirklich nicht zu überbieten: Der Herr Ministerpräsident verkündet, jetzt werden nur noch wirklich notwendige Vorschriften erlassen. Der Herr Finanzminister erlässt eine Kantinenrichtlinie. Was macht er in dieser Kantinenrichtlinie? – Er erklärt, dass das Bürokratiemonster Gaststättenbauverordnung auf staatliche Kantinen anzuwenden ist.
Das ist eine glänzende Leistung der bayerischen Staatsverwaltung.
Übrigens zum Thema Statistik: Herr Huber, ich habe mich mit dem Präsidenten des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung intensiv über diese Fragen unterhalten. Er hat mir ein Beispiel erzählt, das ihn erschüttert hat. Er wollte die Handwerksstatistik etwas vereinfachen. Das hat ihm aber den großen Protest der Handwerkskammer eingebracht. – Kollege Traublinger verlässt gerade den Raum. – Die Handwerkskammer hat das nicht zugelassen. Die Handwerksstatistik „light“ war unzulässig, deshalb musste sie umfangreicher gemacht werden.
Auch hier etwas Rechtstatsachenforschung: 3% aller Unternehmungen sind von der Statistik überhaupt belastet. Ich finde, es ist unfair, wenn man diese Statistikfragen so aufbläht. Natürlich lässt sich da etwas machen und verbessern, natürlich geht da etwas mit Schnittstellen. Aber jetzt einen großen Popanz aufzubauen, die Rettung der Wirtschaft erfolgt über das Vermeiden von Statistiken – – Da bin ich gespannt.
Warum klappt es in Bayern nicht? – Ich sage es noch einmal: Das ist historisch gewachsener Zentralismus. Da hat sich seit Montgelas nicht viel verändert: Bayerns Ministerien müssen alles im Griff haben, die draußen bei den Ämtern wissen sowieso nicht, wie es geht, also wird es von München aus gemacht.
Bayerns Regierungspartei will ihre Macht sichern – das ist ganz klar –, deshalb führt sie die Kommunen am goldenen Zügel. Damit behält man die Aufsicht darüber, was in den Kommunen geschieht und was nicht.
Wir sind darüber hinaus ein Gefälligkeitsstaat. Unsere Regierung – wir im Landtag vielleicht auch – möchten möglichst viele Wohltaten vor Ort vollbringen. Das hilft der Selbstdarstellung, das bringt auch Chancen für Staatssekretäre, zum Spatenstich oder einer Einwei
hung eine Rede zu halten. Damit stellt man sich draußen gut dar. Zum Gefälligkeitsstaat gehören etwa 400 Förderprogramme in Bayern, die für sich genommen eine riesige Bürokratie-Erzeugungsmaschine sind. Ich bin hier völlig der Meinung von Herrn Henzler und der Kommission, dass diese mit dem Ziel überprüft werden müssen, auf eine Handvoll Programme zusammengestrichen zu werden. Das scheint mir durchaus möglich, wenn man sie breit genug fasst. Wir haben zu jedem Programm eigene Antragsformulare und eigene Grundlagen, auf deren Basis geprüft wird. Wir haben zu jedem Programm Ausführungsbestimmungen. Wir haben zu jedem Programm Vorüberprüfungen, Überprüfungen während des Baues und hinterher den Verwendungsnachweis. Das muss man anpacken. Staatsminister Huber hat es in seiner Rede leicht angedeutet. Ich bin gespannt, was uns zu diesem Thema einfällt.
Über Jahrzehnte hinweg ist in Bayern leider eine „Misstrauensunkultur“ gewachsen.
Deshalb ist unsere zentrale Botschaft: Nur dann, wenn wir bereit sind, den Bürgerinnen und Bürgern, den Gemeinden und Landkreisen, den Vereinen und Verbänden mehr zuzutrauen und mehr zu vertrauen, können wir die Verhältnisse ändern. Was dieser Staat braucht, ist eine neue Vertrauenskultur. Das ist die zentrale Botschaft.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte ein paar Bemerkungen zu den Vorschlägen meiner Kommission machen. Wir waren der Überzeugung, Treppen kehrt man von oben. Deswegen muss der Rückzug des Staates oben beginnen.
Die aufgeblähte Spitze führt zu unnötiger Bürokratie. Deswegen muss man die Staatsregierung auf ihre Größe hin überprüfen. Hier kann man Geschäftsbereiche zusammenlegen und besser organisieren. Man braucht sich nur zu überlegen, dass allein das Wirtschaftsministerium zehn Grundsatzabteilungen zu allen Feldern der Politik, die man sich vorstellen kann, hat. Ich möchte darum bitten, dass man sich das einmal näher ansieht. Die Staatskanzlei hat die gleichen Grundsatzabteilungen noch einmal, und der Innenminister hat seine Grundsatzabteilungen für Fragen, die ihn eigentlich nichts angehen. Ich frage mich, ob man daran nichts ändern kann.
Wir sind mutig genug, Ihnen vorzuschlagen, das Kultusministerium in seiner ursprünglichen Form wieder herzustellen, was bedeutet, die beiden Geschäftsbereiche wieder zusammenzulegen. Wir sind der Meinung, dass man das Wirtschaftsministerium zu einem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur umgestalten und damit die Landesplanung dem Wirtschaftsministerium zuschlagen sollte. Wir sind auch der Auffassung, dass man ein „grünes“ Ministerium mit den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Verbraucherschutz bilden
sollte. Außerdem sind wir der Meinung, dass man die Bundes- und Europaangelegenheiten im Justizministerium mit erledigen kann. Wer es dann macht, Herr Kollege Bocklet, darüber dürfen andere entscheiden.
Das darfst du sagen, Walter. Ich darf das nicht sagen.
Die Umgestaltung führt jedenfalls dazu, dass wir von 18 möglichen Positionen in der Staatsregierung auf 12 zurückgehen. Wenn man ein Drittel einspart, dann ist das doch eine ordentliche Leistung.
Wir müssen auch die Ministerien neu strukturieren. Hier hilft leider nur die Brechstange. Wir sagen, die Staatskanzlei muss auf die Kernaufgaben zurückgeführt werden und die Ministerien benötigen einen massiven Abbau der Führungspositionen. Eine ernsthafte Aufgabenkritik setzt immer dann ein, wenn die Stellen führender Beamter wegfallen; denn dann muss geprüft werden, was man künftig tut.
Wir stehen jetzt vor der Situation, dass im Rahmen der viel zitierten Stelleneinsparungen alle Putzfrauen wegrationalisiert und alle Arbeiterstellen eingezogen worden sind. Die Tätigkeiten erledigen jetzt Fremdfirmen, deren Beschäftigte nicht im Stellenplan auffallen, sondern über Sachkosten finanziert werden. Aus diesem Grund hat man den Stellenabbau geschafft. Aber in den Führungspositionen der Ministerien sind die Stellen nicht weniger, sondern mehr geworden. Der Oberste Rechnungshof hat dies 2001 beanstandet. Von 1993 bis 2001 ist die Zahl der Stellen von A 16 bis B 9 – also Leitender Regierungsdirektor bzw. Ministerialrat bis Ministerialdirektor – von 766 auf 797 gestiegen, und zwar trotz des Abbaus, über den sich Herr Huber vorhin so gefreut hat. Das sind aber die Stellen, die Bürokratie erzeugen, weil das die Leute sind, die sich das ausdenken, was unten vollzogen werden muss.
Es gibt aber auch ein gutes Beispiel: Das Landtagsamt hat nach dem Motto „Aus drei mach zwei“ von drei Abteilungen eine eingezogen und von 15 Referaten fünf. Das ist machbar. Wir haben künftig zwei Abteilungen und zehn Referate. Ich empfehle allen Ministerien die gleiche Vorgehensweise.
Wir brauchen Reformen für die Kommunen. Die 71 Landkreise, die 25 kreisfreien Städte und die 2031 kreisangehörigen bayerischen Gemeinden gehören mit ihren vielen kommunalen Einrichtungen bis hin zu den Stadtwerken zu den wichtigsten Investoren für die bayerische Wirtschaft. Sie entscheiden darüber, wer Aufträge bekommt und wer nicht, aber sie werden mit einer Flut von Vorschriften überhäuft, müssen unnötig komplizierte Verwaltungsverfahren durchführen und leiden unter statistischen Anfragen und überdetaillierten Regelungen bei der Finanzierung kommunaler Vorhaben. Das bindet
Personal und verzögert Investitionen. Auch das ist ein Aspekt, um den man sich kümmern muss.
Nachdem ich gerade gehört habe, dass Herrn Staatsminister Huber dieses auch gerade schwant, frage ich mich, wieso die Bayerische Staatsregierung, die von einer Partei getragen wird, die seit 40 Jahren allein regiert, gerade jetzt darauf kommt, dass man hier etwas tun kann und muss. Herr Huber, ich gratuliere.
Ein zentraler Punkt ist die Reduzierung der Zahl der Fördertöpfe. Das haben wir mit der Henzler-Kommission gemeinsam, auch wenn es dort nicht für die Kommunen gedacht war. Wir wollen das ganze System der Verwendungsnachweise radikal vereinfachen und die Investitionsförderung komplett umstellen. Das wird eine Weile dauern, aber es kann realisiert werden. Vor allem aber müssen wir von der Misstrauenskultur wegkommen. Ich gehe davon aus, dass die Bürgermeister, die Oberbürgermeister, die Landräte und die Bezirkstagspräsidenten ordentliche Leute sind, die über eine ordentliche Verwaltung verfügen und ihre Aufgaben richtig erledigen. Was soll die permanente Nachschnüffelei, ob vielleicht 0,17 e falsch verbucht worden sind oder nicht?
Diese Sache müssen wir angehen; dann kommen wir zu Verbesserungen.
Ganz aus dem Blickfeld verloren haben wir in Bayern die Sozialwirtschaft. Ich weiß von einigen Trägern der Diakonie, dass sie sich an der Umfrage der Henzler-Kommission beteiligen wollten und abgewiesen worden sind. Man muss sich überlegen, dass wir 407 Krankenhäuser, 329 Reha- und Vorsorgeeinrichtungen und 1398 Pflegeheime haben, in denen Zigtausende von Menschen beschäftigt sind, die unter einer unvorstellbaren Bürokratie leiden. Vorhin ist kritisiert worden, dass es in den Betrieben zu viele Kontrollen gibt. In der Sozialwirtschaft gibt es dieses überbordende Kontrollieren in jedem Fall. Es gibt über 30 Institutionen, die den sozialen Einrichtungen nachstellen. Das muss sich ändern. Die One-StopAgency lässt sich einführen, wenn man bereit ist, Behördenstrukturen zu verändern und Vollzugsaufgaben zu konzentrieren.
Auch an den Schulen haben wir einen katastrophalen Bürokratismus vorgefunden. Ich könnte jetzt eine halbe Stunde allein darüber reden, wie fürchterlich die Verhältnisse hier sind. „Management by Chaos“ – das ist noch eine sanfte Umschreibung des Zustandes dort.
1997 gab es ein Gutachten von Roland Berger, der der Schulverwaltung dringend nahegelegt hat, sich zu reformieren. Nichts, aber auch gar nichts, ist umgesetzt worden. Man hat das Gutachten schlicht ignoriert und weitergemacht wie bisher. Die Schulen stöhnen unter einem
unkontrollierten Ministerium, das jedes Rektorat jeden Tag mit diversen E-Mails mit etlichen Anhängen bombardiert. Rektoren sind kaum noch in der Lage, ihre täglichen Aufgaben zu erfüllen, weil sie unentwegt prüfen müssen, ob etwas in der Post liegt, um das sie sich kümmern müssen. Das Verrückteste ist, dass man sich die Ministerialschreiben inzwischen per E-Mail abholen muss. Man muss sich mit der Schulkennnummer anmelden, damit in München kontrolliert werden kann, ob das Ministerialschreiben wirklich zur Kenntnis genommen wurde. Dann kann man sagen, ätsch, du hast einen Fehler gemacht. Auf diesem Gebiet werden wir einiges tun müssen; hier brauchen wir eine Art Kulturrevolution.
Das gilt im Übrigen auch für unsere Hochschulen. Wir reden ständig davon, dass sich unsere Hochschulen dem internationalen Wettbewerb stellen müssen. Das bedeutet aber auch, dass sie mehr Freiheit und Eigenverantwortung brauchen und weniger Einmischung der Ministerialbürokratie. Dann aber, Herr Wissenschaftsminister, wäre es schön, wenn die Hochschulen in der Lage wären, ihre Professoren selbst zu berufen.
Warum muss sich das das Ministerium vorbehalten? Warum dürfen solche Entscheidungen nicht von den Hochschulen getroffen werden? Nicht einmal über die Verlängerung für einen Professor, ich glaube das sind etwa drei Jahre, darf die Hochschule selbst entscheiden. Auch das muss das Ministerium entscheiden. Ich denke, hier gäbe es einiges zu tun.
Der Gipfel an unglaublicher Bürokratie aber ist der Umstand, dass unsere bayerischen Hochschulen kein eigenes Bankkonto führen dürfen. Warum braucht eine Hochschule ein Bankkonto? – Das braucht die Hochschule zum Beispiel, damit die Kliniken der Universitäten Zahlungen entgegennehmen können. Das geht aber nicht, das wird zentral in Landshut gemacht. Das ist Bürokratie, wie man sie sich schlimmer nicht vorstellen kann.
Dieses eigenwillige Verfahren erschwert sogar die Anwendung von SAP-Programmen in der Datenverarbeitung der Kliniken. Unsere Hochschulen haben jetzt das Recht, eigene Kraftfahrzeuge anzuschaffen. Bravo. Das ist sicher Deregulierung. Wenn sie aber ein Fahrzeug leasen wollen, muss das Ministerium gefragt werden. Leasing muss das Ministerium genehmigen. Ich wundere mich nur noch.
Ich komme jetzt zu einigen anderen Überlegungen hinsichtlich der Behördenstruktur. Baden-Württemberg will da einiges machen. Wenn wir nachziehen wollen, oder das Gleiche tun wollen, wären wir gut beraten. In BadenWürttemberg streitet man darüber, ob man Verwaltungsregionen machen soll oder Landkreise. Ich halte es für überflüssig, sich auf so einen Streit noch einmal einzulassen, denn diese Frage ist 1972 mit der Gebietsreform erledigt worden. Wir haben Landkreise und Regierungen, die sollen das machen. Alles Sonderbehörden hin
gegen werden in Frage gestellt. So halte ich das für richtig.
Jetzt komme ich zum Kapitel Subventionsabbau. Das wäre eine schöne Geschichte. Sie müssen sich einmal vorstellen, dass die bayerischen Subventionen gerade einmal zu 40% investitionswirksam sind. 60% der bayerischen Investitionen gehen in den so genannten Overhead. Da werden Institutionen gepäppelt, da werden Filmpreise und weiß der Kuckuck was verliehen, das ist Kokolores. Wenn aber nur noch 40% der Subventionen investiv sind, dann meine ich, es wäre höchste Zeit, etwas zu tun. Im Subventionsbericht allerdings steht mit entwaffnender Ehrlichkeit, warum das nicht geht. „Das wäre“ – so steht da zu lesen – „immer ein Eingriff in die Stellung eines Begünstigten“.
Das geht aber nicht, denn wir haben ja Wahlen. Wenn wir keine Wahlen haben, dann ist irgendetwas anderes. In jedem Fall dürfen wir Subventionen nicht angreifen, das ist ganz schwierig.
Systematischer Vorschriftenabbau. Ich kann nur sagen: Bravo. Das Amtsblatt der Vereinigten Kultusministerien – beim Amtsblatt sind die Ministerien nicht geteilt – umfasst von Januar bis Mai 2003 ungefähr 1700 Seiten. 1700 Seiten! Wir haben einen Teil I, einen Teil II und eine Beilage. Das zusammengenommen umfasst 1700 Seiten. Auch die bayerische Finanzverwaltung bringt es allein in diesem Jahr auf 300 Seiten. Dabei war da die Stoiber-Äußerung „Keine unnötigen Vorschriften mehr“ schon gefallen. Aber wir bekommen laufend neue Vorschriften serviert. Wir meinen, da muss man etwas verändern.
Wir wollen eine Sunset-Legislation bei den Gesetzen. – Jetzt bin ich auch schon bei diesem Fachchinesisch. – Wir wollen also eine Gesetzgebung mit Verfallsdatum. Das führt zu einer ständigen Neuüberprüfung. Wir brauchen eine vorausschauende Gesetzgebung. Wir müssen uns als Gesetzgeber abgewöhnen, einfach Verordnungsermächtigungen zu geben.
Anderenfalls kommen Ergebnisse heraus, die keiner will. Wir werden dann vor Ort mit der Frage konfrontiert: Wie kommt ihr dazu, so etwas zu machen? Dann sagen die Vertreter der Ministerien: Das steht in der Verordnung sowieso und in der Verwaltungsvorschrift sowieso. Als Gesetzgeber müssen wir also wesentlich vorsichtiger sein. Ich rate dazu, keine Ermächtigungsnormen mehr zu geben oder dies nur noch im Ausnahmefall zu tun. Der Ausnahmefall aber muss heißen: „Die Verordnung wird mit... vorgelegt“. Nur so sieht man, was da zustande kommt.
Eine neue Vorschrift, zwei aufheben. Dabei bleibe ich. Da können manche sagen, das sei die Brechstangen
Methode, das sei nicht vernünftig. Ich aber halte das für sehr vernünftig, weil nur dies zu einer dauernden Aufgabenkritik in den Ministerien führt. Jeder, der sagt, wir müssen etwas regeln, wird dann gefragt: Was können wir aufheben, was ist verzichtbar? Das ist zielführend.
Wir haben den Vorschlag gemacht, alle Vorschriften auf den Prüfstand zu stellen. Wer Details wissen will, den verweise ich gerne auf den Bericht. Wir wollen auch alle Verwaltungsvorschriften auf den Prüfstand stellen. Das sind in Bayern über 3000. Ich denke, es wird Zeit, dass man sie systematisch reduziert.
Herr Huber, ich bleibe dabei, wir fangen bei der Prüfung im Jahre 1802 an und nicht beim Reinheitsgebot im Jahr 1516. Das Bayerische Reinheitsgebot gilt in dieser Form schließlich nicht mehr, es ist seit 1906 reichsrechtlich geregelt. Jetzt ist es im so genannten Vorläufigen Biergesetz, zuletzt geändert im Jahr 1993, geregelt. Ich empfehle hierzu eine kurze Frage im eigenen Haus zu stellen. Sie würden dann sicher Aufklärung erhalten.
Die älteste Rechtsvorschrift ist ein königlicher Erlass aus dem Jahr 1802: „Das Stift Sankt Anna allhier betreffend“. Warum man die noch braucht, weiß ich nicht. Ob sie noch für das Konkordat wichtig ist, das müssen kluge Leute prüfen. Ich selbst aber meine, man könnte das wahrscheinlich aufheben, wie auch eine weitere große Zahl von Vorschriften, bei denen keiner so recht sicher ist, ob sie noch gelten oder nicht. Viel schlimmer aber sind die neuen Paragraphen, die wir jetzt machen.
Meine Damen und Herren, ich wollte zum Abschluss noch eines sagen: Deregulierung ist immer die Aufgabe des Gesetzgebers. Deshalb ist der Gesetzgeber bei dieser Aufgabe auch als erster gefragt. Der Gesetzgeber ist auch derjenige, der den Haushalt verabschiedet und über den Stellenplan entscheidet. Deshalb gehören die Fragen der Entbürokratisierung hierher, in diesen Landtag. Wir sollten diese Fragen ernst nehmen. Ich selbst werde nicht mehr die Chance haben, im nächsten Landtag die Einrichtung eines eigenen Ausschusses hierfür zu beantragen. Ich rate aber dringend dazu, so zu verfahren. Wir haben in Deutschland nämlich eine Entwicklung, die mir wirklich Sorge macht. Dabei bin ich nicht allein, dazu gehören auch Kolleginnen und Kollegen der Union. Wir leiden an unterschiedlichen Orten daran.
Wir haben diese Kommissionitis. Wir bringen es fertig, dass die Regierungen immer wieder Kommissionen einsetzen, die Vorschläge machen, wie Sachverhalte geregelt werden müssen. Diese Kommissionen tragen dann Ergebnisse vor und dann kommt insbesondere an die Regierungsfraktionen die Aufforderung: Das muss 1:1 umgesetzt werden. Dann müssen die Regierungsfraktionen strammstehen – Sie hier in Bayern, wir in Berlin – und ich frage mich: Wo bleibt der Parlamentarismus?
Wir müssen hier sehr aufpassen. Ich sage Ihnen, da müssen wir alle zusammen aufpassen. Ich meine deswegen, die Formulierung, die in Ihrer Rede, Herr Minister Huber, am Anfang stand, wonach dies eine Aufgabe für alle ist, sollten wir durchaus aufgreifen. Wir sollten uns gründlich überlegen, wie wir dem Parlament in dieser Frage wieder zu seinem Recht verhelfen. Es kommt nicht von ungefähr, dass der Bundespräsident unisono mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts davor warnt, dass wir zu einer Entparlamentisierung der Politik kommen. Das wirkt sich auf das Volk aus, weil das Volk dann seine Vertretung nicht mehr im Recht sieht. Das möchte ich beachtet wissen. Deshalb rate ich dazu, dass sich der Bayerische Landtag dieser Frage annimmt. Auch wenn der Ministerpräsident uns glauben machen will, das alles ließe sich ruckzuck erledigen, am 5. August und am 9. September, weil am 21. September dieses Jahres gewählt wird.
Die Verwaltungsreform ist ein zähes, langwieriges Geschäft. Sie erfordert das Bohren dicker Bretter. Das braucht seine Zeit, und deshalb sollte sich der Bayerische Landtag in der nächsten Legislaturperiode die Zeit nehmen, die bayerische Entbürokratisierung in die Hand zu nehmen, damit am Ende ein modernes, bürgernahes und bürgerfreundliches Bayern steht.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Meyer.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als langjähriger Vorsitzender des Petitionsausschusses sollte ich schon etwas dazu sagen.
Wir tun hier so, als hätten wir es mit einer kleinen örtlichen Baumaßnahme zu tun. Wir haben es mit dem Schloss Neuschwanstein zu tun. Das ist der Werbeträger Nummer 1 für Bayern. Ich habe dort drüben eine Broschüre liegen, die die Staatskanzlei für Bayern herausgibt. Auf dieser Broschüre ist das Schloss Neuschwanstein abgebildet. Und Sie fangen an, dieses Schloss zuzubauen.
Das Problem, das Sie haben und das die Gemeinde Schwangau haben wird, ist doch ganz einfach, dass das vorbelastete Gebiet dann weiträumig zugebaut wird.
Das bedeutet, dass jeder Grundstückseigentümer – dafür müssten Sie, Herr Baron, doch Verständnis haben – kommen und sagen kann: Jetzt will ich aber auch ein Hotel bauen! – Dann sieht es dort draußen ganz anders aus.
Wir haben ein merkwürdiges Zusammentreffen von Umständen. Plötzlich sind die Wasserschutzgebiete ganz anders als vorher. Es werden keine Umweltverträglichkeitsprüfungen gemacht. Alles Mögliche wird für dieses Projekt passend gemacht. Das halte ich für nicht in Ordnung. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass wir hier darüber reden sollten. Es sollte dann schon deutlich werden, wer solche Fehler für richtig erklärt, für sakrosankt erklärt.
Diese Verantwortung müssen Sie auf sich nehmen.
Wie Sie wissen, hat Kollege Hoderlein als Kommunalpolitiker gesprochen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wenn Sie heute noch abstimmen wollen, müssen wir jetzt weiterkommen.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Eingaben und
Beschwerden hat beschlossen, die Eingaben gemäß § 84 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die CSU-Fraktion hat beantragt, die Abstimmung in namentlicher Form durchführen zu lassen.
Wer dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zustimmen will, den bitte ich, die blaue Karte zu benutzen. Für Gegenstimmen ist die rote Stimmkarte, für Enthaltungen die weiße Stimmkarte zu verwenden. Die Urnen sind entsprechend gekennzeichnet. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und morgen früh bekannt gegeben. Ebenso wird das Ergebnis der vorherigen namentlichen Abstimmung morgen bekannt gegeben.
Ich schließe die Sitzung und wünsche einen angenehmen Abend.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sache ist relativ einfach. In dem Gesetzentwurf wird verlangt, dass Mitglieder der Staatsregierung, in deren Ressort sich die Rechtsaufsicht über die Kommunen befindet, nicht Mitglied einer kommunalen Gebietskörperschaft, also eines Stadtrats, eines Kreisrats oder des Bezirkstags sein können. Kollege Regensburger, um den es hierbei vor allem geht, ist anwesend.
Es sollte klar sein, dass sich diejenigen, die in der Staatsregierung für die Aufsicht über die Kommunen verantwortlich sind, hier zurückhalten. Es gibt die berühmte Geschichte mit dem Factory-Outlet-Center in Ingolstadt. Damals wurde im Ingolstädter Stadtrat einstimmig beschlossen, dass man sich für ein Factory-Outlet-Center stark macht. Dagegen hat sich ein großer Sturm erhoben. Anschließend hat die Staatsregierung beschlossen, dass das nicht geht. Möglicherweise wird es hinsichtlich des Herzzentrums in Ingolstadt zu einem ähnlichen Konflikt kommen.
Nachdem die Staatsregierung selbst dazu nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen, legen wir einen Gesetzentwurf vor, in den wir eine entsprechende Lösung hineingeschrieben haben. Dieser Gesetzentwurf kann in den zuständigen Ausschüssen in Ruhe beraten werden. Ich denke doch, dort wird man zu dieser Lösung finden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege König.