Heinrich Rudrof
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es für eine gute Sache, dass sich die SPD ebenfalls um den ländlichen Raum kümmert. Im federführenden Ausschuss hat dieser Antrag aber großes Gelächter hervorgerufen.
Es wird Sie von der SPD nicht verwundern, wenn wir Ihren Antrag, wie bereits der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten und vier weitere mitbe
ratende Ausschüsse, auch heute ablehnen werden. Ich gebe Ihnen recht, Frau Sonnenholzner, dass Politik für den ländlichen Raum – Sie haben es angeschnitten – eine Querschnittsaufgabe ist. Wir sind aber der Meinung, dass dafür keine eigene Stabsstelle in der Staatskanzlei notwendig ist. Die Zuständigkeit für die Koordinierung liegt ohnehin bei der Staatskanzlei und der Staatsregierung insgesamt. Im Übrigen gilt, wie Sie wissen, bei uns die Ressortverantwortung.
Lassen Sie mich noch feststellen: Es gibt wohl kein Bundesland, in dem die Strukturen des ländlichen Raumes so ausgeprägt mitentwickelt wurden wie in Bayern. Wir werden uns den aktuellen Herausforderungen in besonderer Weise zu stellen haben.
Ich will unsere Ablehnung kurz begründen. Angesichts der regionalen Unterschiede in wirtschaftlicher Hinsicht, der unterschiedlichen Chancen im Tourismus und des unterschiedlichen Stellenwerts der Land- und Forstwirtschaft müssen wir letztlich regionale Handlungskonzepte anstreben. Der Staat sollte sich dabei als Impulsgeber für die Strategieentwicklung und -umsetzung auf der Ebene der Kommunen im ländlichen Raum verstehen. Das bedeutet aus unserer Sicht zwangsläufi g die Pfl icht zu ressortübergreifendem Denken und Handeln für eine integrierte Entwicklung.
Mit den 47 Ämtern für Landwirtschaft und Forsten und insbesondere mit den Ämtern für Ländliche Entwicklung existieren bereits funktionierende und bewährte Stellen, die dem ganzheitlichen Planungsansatz schon heute gerecht werden. Sie erfüllen seit jeher koordinierende Funktionen.
47 Ämter für Landwirtschaft und Forsten und 7 Ämter für Ländliche Entwicklung.
Generelles Ziel sollte es deshalb sein, die Kräfte vor Ort noch stärker zu bündeln, Verantwortungsgemeinschaften und Netzwerke aufzubauen, Lösungen für gemeindeübergreifende Herausforderungen zu fi nden, generell die Wertschöpfungskette im ländlichen Raum zu erweitern und zu erhöhen und die Kommunen mit einer aktivierenden Verwaltung zu begleiten. Eine weitere Aufblähung der Verwaltung ist nicht unser Ziel.
Herr Präsident, Herr Staatsminister! Angesichts des ausufernden Kontrollumfangs im Bereich der Landwirtschaft frage ich die Staatsregierung, ob und wie gewährleistet ist, dass europaweit ein vergleichbarer Kontrollintensitätsgrad angewandt wird, und ob die Staatsregierung eine Möglichkeit sieht, die Umsetzung von Cross Compliance in anderen Mitgliedsstaaten in Erfahrung zu bringen, um dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.
Herr Minister, danke für die umfassende Antwort. Gleichwohl habe ich noch eine Zusatzfrage.
Entschuldigung, Herr Präsident. Ich wollte nachfragen, ob auch sichergestellt ist, dass bundesweit nach einheitlichen Kriterien kontrolliert wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Gesetzentwürfe der Staatsregierung mit etlichen Nachbesserungen, die im federführenden Ausschuss beschlossen wurden, stellen nicht nur ein gutes Gesetz für den jeweiligen Waldbesitzer dar, sondern sie sind eine in sich geschlossene, moderne forstpolitische Gesamtkonzeption, die den gesellschaftlichen Notwendigkeiten und Entwicklungen voll und ganz gerecht wird. Sie wird aber auch, was nicht minder wichtig ist, den ökonomischen und ökologischen Anforderungen gerecht. Wir schaffen somit ein tragfähiges Fundament für eine weitere gute Entwicklung unseres Waldes in Bayern. Wir sind davon voll überzeugt, und ich habe den Eindruck, dass dies in der Zwischenzeit auch für viele Interessenverbände, die sich in den vergangenen Monaten rege am öffentlichen Diskussionsprozess beteiligt haben, ebenfalls gilt.
Allein die Umsetzung unserer Forstverwaltungsreform macht eine Änderung des Bayerischen Waldgesetzes und des Gesetzes zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ zwingend erforderlich. Unsere Argumente haben von vornherein und von Anfang an den
2,4 Millionen Hektar Waldfl äche in Bayern in ihrer Gesamtheit quer durch alle Waldbesitzarten gegolten, nicht etwa dem Staatswald allein, auch wenn wir einen rechtlich verselbstständigten Forstbetrieb in der Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“ für unentbehrlich halten. Warum einen rechtlich selbstständigen Staatsforstbetrieb? – Eine Trennung hoheitlicher und betrieblicher Aufgaben allein macht schon ordnungspolitisch Sinn und lässt durch die Spezialisierung im jeweiligen Aufgabengebiet eine höhere Effi zienz erwarten. Mit der Trennung entsprechen wir auch den rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union.
In der Vergangenheit war doch häufi g der Stein des Anstoßes, wenn wir ehrlich sind, dass beim Einheitsforstamt Betrieb und Kontrolle in einer einzigen Hand lagen. Aufgabe des Unternehmens wird es sein, den Staatswald vorbildlich zu bewirtschaften und die allgemeinen Gemeinwohlleistungen zu erbringen. Darüber hinausgehende Gemeinwohlleistungen wie Schutzwaldsanierungen, Moorrenaturierungen, Bau von Wander- und Radwegen, Beteiligungen an Verbundprojekten werden dem Betrieb aus dem allgemeinen Staatshaushalt erstattet werden. Somit ist es gelungen, die Gesamtbedeutung des Waldes zum einen als Produzent des wertvollen Wirtschaftsgutes Holz, als landeskulturelles Gut, als ökologisch unverzichtbares Gut mit seinen vielfältigen Funktionen, aber auch als hochkarätiges soziales Gut in beiden Gesetzen inhaltlich entsprechend zu verankern.
Wir haben die beiden Gesetzentwürfe in insgesamt zwölfstündiger Sitzungszeit abschließend im federführenden Ausschuss beraten. Das geschah in durchaus sachlichkonstruktiver Art und Weise. Hierfür gebührt allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten herzlicher Dank. Wir haben uns aber auch sachlich mit dem Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN sehr konstruktiv auseinandergesetzt, obwohl es schon etwas verwunderlich und sonderlich zugleich war, Herr Magerl, dass mitten in der Abschlussberatung zur Änderung des Waldgesetzes für Bayern noch ein eigener Gesetzentwurf der GRÜNEN eingebracht wurde. Das war im Parlamentsbetrieb sicherlich nicht alltäglich.
Dazu möchte ich schon sagen: Nicht nur ich hatte den Eindruck, dass hier durch einen neuen Aufguss des Volksbegehrens die Inhalte des Volksbegehrens am Kochen gehalten werden sollten. Man hat es offensichtlich nur schwer verkraftet, dass mehr als 90 % der Bevölkerung dem Volksbegehren ihre Zustimmung verweigerten. Bei genauer Betrachtung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN stellte sich schnell heraus, dass dieser mehr oder weniger ein Verschnitt ist, eine Mischung zwischen Volksbegehren und dem geltenden Waldgesetz unter Berücksichtigung der Vorstellungen eines einzelnen Verbandes, der zu gerne für sich in Anspruch nimmt, in Sachen Umwelt und, Naturschutz ein Alleinvertretungsrecht in Bayern zu besitzen.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN berücksichtigt aus unserer Sicht viel zu wenig, dass alle Funktionen im Wald Nutzen für die Allgemeinheit haben. Ihr Gesetzentwurf, liebe Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, will die Gemeinwohlfunktionen vorrangig sehen. Aber das ist ein Widerspruch in sich, weil die Holzproduktion zur Entlastung der CO2-Problematik nicht minder wichtig ist. So gesehen wird die Holzproduktion für die Zukunft noch mehr an Gewicht und Bedeutung gewinnen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie werfen uns vor, wir schraubten die Gemeinwohlleistungen zurück. Diese Vorwürfe sind unbegründet und völlig haltlos. Uns geht es zusammengefasst darum, dass alle ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes nachhaltig erfüllt werden. Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen werden erhalten bleiben. Dabei geht es uns nicht um eine Einzelnutzenmaximierung, wie ich bereits im Ausschuss gesagt habe, sondern um eine Gesamtnutzenoptimierung aller Funktionsbereiche des Waldes.
Ein weiterer fundamentaler Unterschied zwischen Ihnen und uns ist, dass für Sie Ökonomie und Ökologie im Wald offensichtlich unvereinbare Gegensätze sind. Das kann man bei Ihnen schon als Krankheit bezeichnen, von der Sie offensichtlich nie ganz geheilt werden können. Dabei ist gerade der Wald mit seinen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und seiner ökologischen Bedeutung ein Musterbeispiel dafür, dass Ökonomie und Ökologie eben keine Gegensätze sind, sondern sich gegenseitig brauchen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN verfolgt eine ganz andere Zielsetzung und einen grundsätzlich anderen Ansatz als der Gesetzentwurf der Staatsregierung. Zu Recht hat der Gesetzentwurf keine Mehrheit gefunden. Wie sollte das auch der Fall sein? Denn ein Gesetz, das in die Vergangenheit führt und den Weg in die Zukunft verbaut, kann zu Recht keine Zustimmung erfahren.
Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten hat sich aber vor allem sehr, sehr intensiv mit den vorgelegten Gesetzentwürfen der Staatsregierung auseinandergesetzt und auch zwei separate Anhörungen durchgeführt. Ich sage ganz offen, dass auch wir hier dazugelernt haben.
Aber das ist ja Sinn und Zweck einer Anhörung.
Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung und intensiver fraktionsinterner Beratungen hat die CSU-Landtagsfraktion nach sorgfältiger Abwägung für entsprechende Nachbesserungen gesorgt und die Änderungsanträge eingebracht. Ich habe den Eindruck, dass sie in der Öffentlichkeit auch eine breite und große Zustimmung erfahren haben. Ich darf einige Beispiele nennen: Wir haben beispielsweise in Artikel 1 Absatz 2 Nummer 2 den Grundsatz „Wald vor Wild“ explizit eingebaut. Hierzu gibt es heute teils kritische Stimmen aus der Jägerschaft, Herr Präsident. Das liegt, denke ich, daran, dass damit leider ein Absolutheitsanspruch verbunden wird, aber das ist eine
eindeutige Fehlinterpretation. Es heißt nämlich konkret im Gesetz – ich zitiere –:
Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: … einen standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes zu bewahren oder herzustellen, …
Jüngst habe ich erfahren, dass in der Jägerschaft ein Vergleich mit der Regelung „rechts vor links“ im Straßenverkehr angestellt wurde, Er ist, lieber Kollege Vocke, hier völlig verfehlt. „Wald vor Wild“ heißt nämlich nicht, „Wald ohne Wild“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schon im bisherigen Waldgesetz aus dem Jahr 1974 ist für die Bewirtschaftung des Privatwaldes festgeschrieben worden, dass der Privatwald sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren ist. Bereits diese relativ geringe Anforderung hat, so glaube ich, zu einem sehr, sehr befriedigenden Zustand im Privatwald geführt, was durch die Bundeswaldinventur 2 eindeutig belegt wurde: hohe Holzvorräte, hohe Zuwächse, hoher Mischwaldanteil. Im neuen Waldgesetz sind auch die Ansprüche an die Privatwaldbewirtschaftung etwas verschärft und konkretisiert worden. So fi nden sich Formulierungen wie „nach Möglichkeit Naturverjüngung“, „standortgemäße Baumarten auszubringen, dabei auch standortheimische gebührend zu berücksichtigen“, „Bodenschonung bei der Holzernte, Chemie nur in Ausnahmefällen“, etc. etc.
Die Tatsache, dass circa ein Drittel des bisherigen K-Waldes aus der vorbildlichen Waldbewirtschaftung entlassen und dem Privatwald gleichgestellt wird, führt zu keiner grundsätzlichen Verschlechterung, weil der herausgenommene K-Waldanteil den erhöhten Ansprüchen an den Privatwald gleichgestellt wird. Ich spreche von den Stiftungswäldern.
Zum K-Wald möchte ich noch feststellen, dass die Vorbildfunktion erhalten bleibt, dass der Zusatz „forstlich qualifi ziert“ voll und ganz ausreicht, weil die Sicherstellung der Waldbauqualität im K-Wald durch die Verpfl ichtung zur Erstellung von Forstbetriebsgutachten und Forstwirtschaftsplänen erreicht wird. Durch die Abschaffung des Kontrahierungszwangs werden wir auch erreichen, dass die Verantwortung der Kommunen für ihren Wald gestärkt wird. Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten festgestellt, dass sich viele Gemeinden mehr und mehr Gedanken über dieses Thema machen und richtig erkennen, was man mit dem Wald eigentlich anfangen kann. Das war bisher immer ein Vermögensposten, der gewissermaßen nebenher gelaufen ist.
Auch die Herauslösung des Betriebs als zentrales Element unserer forstpolitischen Konzeption ist von Vorteil, weil dadurch der Staatsforstbetrieb von den Fesseln des öffentlichen Staatshaushalts befreit ist, ein fl exibleres Reagieren auf Marktschwankungen ermöglicht wird und der Betrieb in Zukunft – das soll er auch – neue Geschäftsfelder erschließen kann. Insgesamt bedeutet das, dass der Betrieb nicht mehr allein vom Holzmarkt abhängt und dadurch preisstabilisierend wirken kann, was wiederum für den Privatwald von enormer Bedeutung sein wird.
Zum Thema „Verpachtung“ hatten wir noch einige Anträge. Die SPD will die Verpachtung von Staatsjagden generell untersagen. Sie hat es so dargestellt, wie wenn die Verpachtung einer Jagd Teufelszeug wäre. Wir sind da ganz anderer Meinung. Der Betrieb muss in der Lage sein, über die jagdliche Nutzung frei zu entscheiden. Der Betrieb muss frei darüber entscheiden können, ob die Bejagung in Eigenregie, durch Verpachtung oder den Einsatz revierloser Jäger, sprich über Jagderlaubnisscheine, erfolgt. Dieses Nebeneinander hat sich schon in der Vergangenheit bestens bewährt. Warum sollte man etwas, das sich bestens bewährt hat, einfach abschaffen? – Ich halte diesen Dreiklang für absolut richtig, weil mit diesem Nebeneinander auch der privaten Jägerschaft, Kollege Vocke, ausreichend Jagdmöglichkeiten eröffnet werden können.
Das ist der Herr Jagdpräsident.
Eine generelle Untersagung der Verpachtung von Staatsjagden schränkt zudem die Möglichkeiten eines öffentlichen Jagdmanagements ein. Eine generelle Untersagung halten wir für absolut falsch. Wir waren in der Diskussion immer der Überzeugung, dass uns in dieser Frage weder ein rein jagdideologischer noch ein rein forstideologischer Ansatz weiterbringt.
Wir haben hier insgesamt einen sehr pragmatischen Ansatz gewählt. Das ist der richtige Weg.
Ich will noch einige Sätze zum Thema „Beirat“ sagen. Dem Beirat gehören auch Vertreter etlicher Verbände an. Liebe Kollegin Lück, dem SPD-Antrag, dass ein Repräsentant der IG Bau als gesetzlicher Vertreter zusätzlich berücksichtigt werden sollte, haben wir leider nicht zustimmen können, nicht etwa deswegen, weil wir etwas gegen die Gewerkschaft hätten, im Gegenteil: Die Gewerkschaftsseite ist durch einen Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Bayern, also durch die Dachorganisation hinreichend berücksichtigt.
Man kann von den Gewerkschaften erwarten, dass sie ihre Belange außerhalb des Beirats miteinander abstimmen, sodass mit einer Zunge gesprochen wird.
Auch die Beamten werden ausschließlich durch den Bayerischen Beamtenbund und nicht durch einzelne Fachverbände repräsentiert. Wir haben uns gesagt: gleiches Recht für alle; und das ist richtig.
Dann gab es noch eine Diskussion über den Vorsitz: Kollegin Lück wird das mit Sicherheit ansprechen. Wir waren im federführenden Ausschuss fast geschlossen der Meinung, dass der Vorsitzende des Beirats der jeweilige Vorsitzende des Agrarausschusses sein soll. Wir haben uns in der CSU-Landtagsfraktion damit noch einmal intensiv auseinander gesetzt und sind zu der Einsicht gekommen, dass der Beiratsvorsitzende vom Landtag gewählt werden soll. Das hat für die Opposition den Charme, dass sie, verehrte Frau Lück, einen eigenen Vorschlag bringen könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den vorliegenden Gesetzen legen wir die Grundlage für mehr Wirtschaftlichkeit, eine gesetzliche Verankerung und Verstärkung der Gemeinwohlfunktionen, an denen wir keine Abstriche vornehmen. Das ist unser Weg, der erfolgreich sein wird, weil wir auf Eigenverantwortung und Nutzenoptimierung setzen sowie eine Effi zienzsteigerung anstreben. Unser Weg ist auf Interessensausgleich angelegt. Der gute Dreiklang von Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion für alle Waldarten besitzt auch weiterhin Gültigkeit. Ich bin davon überzeugt, dass das bisherige gute Nebeneinander von Staatswald, Kommunalwald und Privatwald erhalten bleibt, insbesondere dann, wenn der dann eigenständige Staatsforstbetrieb durch ein gutes Forstmanagement gelenkt wird. Kurzum: Wir stellen mit den beiden Gesetzen die Weichen für eine moderne forstliche Gesamtkonzeption, die eine breite Zustimmung des Hohen Hauses verdient.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon etwas verwunderlich und sonderlich zugleich, dass heute ein eigener Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes in Bayern vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Plenum eingebracht wird, wo wir doch im federführenden Ausschuss derzeit mitten in den Beratungen des Gesetzentwurfs der Staatsregierung sind, der auf eine Änderung des Waldgesetzes für Bayern abzielt. Verwunderlich ist das aus meiner Sicht vor allem deshalb, weil zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung auch Änderungsanträge der GRÜNEN eingebracht wurden, die vom Inhalt her deckungsgleich mit deren eigenem Gesetzentwurf sind.
Ich stelle auch fest, dass Sie sich im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens durchaus konstruktiv, lieber Herr Dr. Magerl, einbringen. Vielleicht ist Ihnen vom
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein strategischer Planungsfehler unterlaufen. Vielleicht war es auch „Trick 17 mit Selbstüberlistung“. Aber ich weiß es nicht. Vielleicht sind Sie nur einer Fehleinschätzung des parlamentarischen Verfahrens erlegen.
Vielleicht geht es dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber auch nur darum, dass das Volksbegehren weiterhin am Kochen bleibt, damit ein neuer Aufguss des Volksbegehrens entsteht. Aber Sie sollten nicht verkennen, dass über 90 % der Stimmen dem Volksbegehren nicht gefolgt sind.
Gleichwohl werden wir uns mit Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes – das darf ich Ihnen schon heute sagen – im Ausschuss in sachlicher Form auseinander setzen.
Ich mache einige wenige Anmerkungen. Bei genauerer Betrachtung kann man schon heute feststellen, dass Ihr 12 Seiten umfassender Gesetzentwurf mehr oder weniger ein Verschnitt oder, besser gesagt, ein Mischwerk zwischen dem Volksbegehren, dem geltenden Waldgesetz und Vorstellungen des Bundes Naturschutz ist. Ich stelle auch fest – meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schon ein großer Unterschied –, dass wir unterschiedliche Ansätze haben. Ihre und unsere Beweggründe zur Änderung des Waldgesetzes in Bayern sind sehr, sehr unterschiedlich.
Sie sagen zum Beispiel: Das Waldgesetz bedarf einer Änderung, da vor allem folgende Ziele nicht ausreichend verankert sind. Sie nennen: naturschutzrelevante Ziele im
Gesetzeswerk, waldökologische Bewirtschaftungsgrundsätze, Verbot von Kahlschlägen, Verbot von Pestizideinsätzen.
Sie unterstellen: Im bayerischen Waldgesetz dominiert wieder die wirtschaftliche Nutzung vor ökologischen Belangen. Wissen Sie, es ist leider immer wieder dieselbe Krankheit, von der Sie offensichtlich nie und nimmer geheilt werden, nämlich dass für Sie Ökonomie und Ökologie im Wald letztlich unvereinbare Gegensätze sind. Aber gerade der Wald mit seinen vielfältigen Nutzungen, Nutzungsmöglichkeiten und seiner ökologischen Bedeutung ist ein Musterbeispiel dafür, dass Ökonomie und Ökologie nicht als Gegensätze begriffen werden müssen, sondern als etwas, was sich gegenseitig braucht.
Herr Dr. Magerl, Sie haben die Gemeinwohlfunktion angeschnitten. Für Sie ist sie von ganz besonderer Bedeutung. Sicherlich ist die Gemeinwohlfunktion richtig und wichtig. Aber ich sage Ihnen auch ganz offen: Jede Funktion im Wald hat einen Nutzen für die Allgemeinheit, und jede Funktion ist sehr wichtig. Ihr Gesetzentwurf will die Gemeinwohlfunktion vorrangig sehen. Das aber ist, genau betrachtet, ein Widerspruch in sich, weil zum Beispiel die Holzproduktion, die ja zur Entlastung der CO2-Problematik nicht minder wichtig ist, von Ihnen total verkannt werden würde. Ich denke, das werden Sie nicht bestreiten.
Meine Damen und Herren, dass wir auf dem richtigen Weg sind, zeigt die Bundeswaldinventur, die allen drei Waldbesitzarten eine positive Entwicklung in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung bestätigt hat. Ziel unserer Waldbewirtschaftung sind naturnahe, stabile und leistungsfähige Mischwälder. Ich denke, dass wir dadurch – das ist unsere Absicht – alle ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes zweifellos nachhaltig erfüllen werden.
Um es zu verkürzen: Uns geht es, mathematisch formuliert, nicht um eine Einzelnutzenmaximierung, sondern um eine Gesamtnutzenoptimierung aller Funktionsbereiche im Wald. Ich sage noch einmal: Jede Funktion im Wald hat einen Nutzen für die Allgemeinheit. Man darf da die Gemeinwohlfunktion nicht für sich allein betrachten.
Ich greife in aller Kürze einen weiteren Aspekt auf, den Sie angesprochen haben, nämlich die Anregung, das Wort „standortgemäß“ durch „standortheimisch“ zu ersetzen. Ich persönlich meine, wir müssen heute eine Wald- und Forstwirtschaft betreiben, in der grundsätzlich der richtige Baum auf den richtigen Standort gesetzt wird. Wir sollten dabei weniger danach fragen, ob der Baum aus Deutschland oder Amerika kommt. Es spricht grundsätzlich nichts gegen den Anbau einer ausländischen Baumart bei uns. Entscheidend ist vielmehr, dass die richtige Herkunft verwendet wird.
Ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Was gibt es für einen sachlichen Grund, Bäume, die außerhalb Deutschlands in vergleichbaren Klimazonen und unter vergleichbaren Standortverhältnissen – ich glaube, das ist der Zusammenhang, der hergestellt werden muss – optimal ge
deihen, bei uns unter dem Gesichtspunkt der Ökologie nicht anzubauen?
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Sie sagten: Staatswald ist Bürgerwald. Herr Dr. Magerl, ich glaube, wir sind uns einig und Sie wissen, was ich damit sagen will: Eigentümer des Staatswaldes ist der Freistaat Bayern. Das ist auch im Grundbuch so niedergeschrieben. Mehr möchte ich heute dazu nicht sagen. Ich möchte heute nicht auf weitere inhaltliche Dinge eingehen, sondern versichere Ihnen, dass wir uns seitens der CSU-Landtagsfraktion, auch wenn der Neuigkeitswert aus unserer Sicht inhaltlich nicht berauschend ist, konstruktiv mit Ihrem Gesetzentwurf auseinander setzen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Dr. Magerl und verehrte Frau Kollegin Lück, Ihre emotionale Aufgeregtheit kann ich im wahrsten Sinne des Wortes verstehen. Ich kann sie deshalb verstehen, weil sie zu einem Zeitpunkt zugenommen hat, als die beiden Gesetzentwürfe in der Öffentlichkeit diskutiert worden sind. Ich will es auf den Punkt bringen: Beide Gesetzentwürfe machen deutlich, dass das Volksbegehren, über das Sie sich soeben ausgelassen haben, inhaltlich völlig gegenstandslos geworden ist.
Ich werde auf die Einzelheiten noch zu sprechen kommen.
Nein. Ich bitte um Verständnis.
Ich möchte auch nicht zu lange sprechen, weil ich gesundheitlich etwas angeschlagen bin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass sich die vorliegende Interpellation teilweise durch den Zeitablauf überholt hat. Ich möchte der Staatsforstverwaltung ganz herzlich für den Arbeitskraftakt danken, den sie geleistet hat. Wenn die eine oder andere Frage von der Staatsregierung nicht beantwortet werden konnte, liegt das daran, dass diese Fragen künftig vom Unternehmer zu beantworten sind.
Die Beantwortung der Fragen macht jedoch deutlich, dass es jetzt darum geht, sich den Herausforderungen in der Staatsforstwirtschaft zu stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsforstverwaltung hat sich in ihrer 250-jährigen Geschichte schon immer den Herausforderungen der Zeit angepasst. Herr Kollege Dr. Magerl, wenn Sie dabei vom „tiefsten Einschnitt in der Geschichte der Menschheit“ sprechen, dann ist das mehr als dick aufgetragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich brauche auf die Einzelheiten nicht einzugehen. Sie sind allen bekannt. Lassen Sie mich aber feststellen: Der Staatsforstbetrieb wird ökonomische, ökologische und soziale Ziele nachhaltig und gleichwertig verfolgen. Dies gilt auch hinsichtlich der Bedeutung des Privatwaldes.
Insgesamt gibt es keine Abstriche an der Qualität der Waldbewirtschaftung und bei der Erbringung der Gemeinwohlleistungen. Frau Kollegin Lück, das wissen Sie doch so gut wie ich.
Sie reisen zurzeit durchs Land und erheben zusammen mit den Befürwortern des Volksbegehrens emotionale, schwammige und großteils völlig falsche Forderungen. Sie malen Horrorszenarien und schüren Angst durch Panikmache.
Ich bedauere das sehr. Durch ein solches Verhalten schaden Sie dem bayerischen Wald und unserer Forstwirtschaft.
Die Vorgehensweise der Volksbegehren-Befürworter ist leider nicht immer vom feinsten Stil geprägt.
Ich habe hier einen Appell, am Volksbegehren teilzunehmen. Als Unterstützer sind hier aufgeführt nach wie vor der Bayerische Imkerverband sowie der Markt Ebrach bei mir im Stimmkreis; Gott sei Dank hat sich am nächsten Tag Bürgermeister Max Schneider – Klammer auf: SPD, Klammer zu – distanziert. Es hat sich ebenso die Bayerische Imkervereinigung – nicht nur der Bayerische Imkerverband, sondern zwischenzeitlich auch die Bayerische Imkervereinigung, Frau Lück – davon distanziert.
Deshalb brauchen wir, verehrter Herr Kollege Magerl und verehrte Frau Kollegin Lück, vor dem Volksbegehren wirklich nicht zu zittern.
Mit Sicherheit ist das nicht der Fall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ganz deutlich: In dieser Beantwortung kommt zum Ausdruck, dass unser waldbauliches Leitbild und das Ziel der Wald
bewirtschaftung nach wie vor naturnahe, stabile und leistungsfähige Mischwälder sind und dass alle ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes nachhaltig erfüllt werden können. Ich denke, das wissen Sie so gut wie ich. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass es Abstriche an der Qualität der Waldbewirtschaftung mit uns nicht geben wird, auch wenn Sie draußen tausendmal das Gegenteil behaupten.
Herr Magerl, Sie werfen uns vor – Sie sind hier sehr ausführlich darauf eingegangen -, wir würden die Gemeinwohlleistungen zurückschrauben. Unbegründet und völlig haltlos ist das. Was ist Fakt? - Die allgemeinen Gemeinwohlleistungen sind in Artikel 18 des Bayerischen Waldgesetzes verankert. Da gibt es keine Abstriche, ganz im Gegenteil: Diese Leistungen werden konkretisiert. Zum Beispiel wird naturnaher Waldbau ausdrücklich als solcher verankert und auch die biologische Vielfalt neben den anderen Belangen des Naturschutzes.
Erstmals, verehrte Kollegin Lück, werden sogar die besonderen Gemeinwohlleistungen – Schutzwaldsanierung, Schutzwaldpflege, Ökoverbundsysteme – im Gesetz verankert. Ich darf hierzu auf die Artikel 18 und 22 verweisen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vielfältigen Funktionen des Waldes mit Erholungs-, Schutz- und Nutzfunktion bleiben genauso erhalten. Die 1974 in der Bundesrepublik Deutschland – Sie sind ja darauf eingegangen – mit dem Waldgesetz in Bayern geschaffene, erstmals in sich geschlossene forstpolitische Konzeption wird nur an die zeitlich notwendigen Veränderungen angepasst, nichts anderes. Wir wollen aber auch – das sage ich hier ganz deutlich – ein gesundes Nebeneinander von Staatswald, K-Wald und Privatwald in der Zukunft erhalten.
Unser Augenmerk gilt nicht dem Staatsforst allein, sondern unser Augenmerk gilt den 2,4 Millionen Hektar Wald in Bayern in der Gesamtheit.
Herr Kollege Magerl, Sie sagen, die Privatwaldbesitzer seien die Verlierer,
und die Privatwaldbesitzer würden klagen. Ich höre draußen keine Klagen.
Mag sein, dass der eine oder andere das Volksbegehren befürwortet. Herr Magerl, ich bin Vorsitzender einer Waldbesitzervereinigung, ich bin zweiter Vorsitzender in Oberfranken, und ich weiß, wie die privaten Waldbesitzer in Oberfranken denken und handeln. Sie werden Ihr Volksbegehren mit Sicherheit nicht unterstützen.
Nein, das ist so, sie waren in den entsprechenden Ausschüssen und bei den Gesprächen mit Sicherheit dabei.
Wenn heute nach wie vor noch von Betretungsverbot und davon, dass der Wald durch touristische Nutzung in Gefahr sei, gesprochen wird, dann ist das eigentlich unglaublich. Das haben Sie im Prinzip doch gar nicht nötig.
Sie wissen genauso gut wie ich und wir alle, dass das Betretungsrecht bei uns in der bayerischen Verfassung verankert ist, aber nicht nur dort, sondern auch im Bayerischen Naturschutzgesetz, und dass wir es auch im Bayerischen Waldgesetz künftig verankern. Tun Sie doch bitte nicht so, als wenn wir die Jagdpolitik auf den Kopf stellen würden. Der Grundsatz „Wald vor Wild“ ist ausdrücklich im Waldgesetz verankert. Es gäbe eine Wende in der Jagdpolitik! Das ist doch völlig falsch. Wenn Sie Sorge haben, dass vielleicht in der Zukunft, wie zuletzt bei Ihnen angeklungen, zu viel verpachtet werden könnte und dass ein anderes Verpachtungsmanagement vielleicht an den Tag gelegt wird, verehrte Kollegin Lück, dann sage ich nur: Verpachtung heißt doch nicht automatisch, dass die Wildbestände ins Astronomische wachsen. Verpachtung ist doch an und für sich kein Teufelszeug. Es gilt doch nach wie vor der Grundsatz: „Wald vor Wild“.
Ich möchte im Zusammenhang mit der Jagd noch einen grundsätzlichen Gedanken dazu sagen. Sicherlich brauchen wir hier vielleicht einen stärkeren pragmatischen Ansatz als einen reinen jagd- oder forstideologischen Ansatz. Wissen Sie, worin das große Problem liegt und warum Sie unseren Gesetzentwürfen gegenüber nicht aufgeschlossen sind? - Das liegt einfach daran, dass Ihnen der Begriffszusammenhang Ökonomie und Ökologie nicht ganz klar ist.
Die Nutzung im Wald ist für Sie immer etwas Negatives. Tagtäglich lese ich in den Zeitungen: „Trink- und Wasserqualität in Gefahr“. – Was ändert sich an der Qualität des Wassers? Es ändert sich doch nichts am Waldbau. Warum sollte sich folglich die Trinkwasserqualität ändern?
Sie reden von Gewinnmaximierung und Gewinnen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in beiden Gesetzentwürfen kommt das Wort „Gewinn“ nicht ein einziges Mal vor.
Sie nehmen es permanent in den Mund.
Sie sprechen die Waldarbeiter an. Verehrte Kollegin Lück, es gibt und gab natürlich auch schon in der Vergangenheit hier einen Strukturwandel, was die Waldarbeiter betrifft, sodass nicht mehr die Anzahl benötigt wird wie in der Vergangenheit.
Was mir große Sorgen bereitet: Wenn man den Gesetzentwurf zum Volksbegehren genau hinterfragt – wohlgemerkt, es steht nicht ausdrücklich drin –,
so besteht die Gefahr, dass die Extensivierung der Waldbewirtschaftung auf ganzer Fläche auf Kosten der Waldbesitzer, der Ökonomie und Wertschöpfung im ländlichen Raum geht. Genau das wollen wir nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landespolitik hat in der Vergangenheit gerade dem ländlichen Raum immer eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Wir sind mit dieser Einstellung in Bayern immer gut gefahren. Deswegen wollen wir ganz bewusst am Revierförstersystem festhalten, weil gerade der Revierförster beim Wissenstransfer ein wichtiger Vermittler ist.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Das Waldgesetz in Bayern ist von seinem Grundprinzip her auf einen Ausgleich der Interessen angelegt. Ich denke, dass diese Ausgewogenheit ursächlich war und ist und auch bleiben muss für die weitere positive Entwicklung, die es natürlich – ich betone das – auch im Privatwald in den letzten Jahren gegeben hat. Die Bundeswaldinventur II hat dies eindrucksvoll bestätigt. Das Volksbegehren will meiner Meinung nach genau das Gegenteil. Es will eine einseitige Verschiebung der Interessenlage. Die bisherige Balance wird einseitig verschoben. Wohin das führt, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann sich doch ein jeder ausmalen, der eins und eins zusammenzählen kann, nämlich zu Konflikten und nochmals Konflikten.
Herr Magerl, Ihre Anfrage umfasst mehr als 160 Fragen. Mich wundert, dass Sie keine einzige Frage zum Themenkomplex der bayerischen Waldforschung gestellt haben; denn die politische Verantwortung dieses Hohen Hauses zeigte sich in der Vergangenheit gerade darin, dass einige Forschungsvorhaben unmittelbar vom Bayerischen Landtag initiiert wurden.
Ich denke an Klimastationen im Bayerischen Wald, an eine optimale Schalenwilddichte. Dieser Katalog ließe sich weiter fortsetzen. Die Erfolge forstlicher Forschung in Bayern und die Bedeutung der Wälder in unserem Land Bayern rechtfertigen für uns auch in Zukunft die Unterstützung der Forschung durch eine angemessene Bereitstellung von Personal, Geld- und Sachmitteln.
Mit den jetzt vorliegenden Gesetzentwürfen – über die Einzelheiten werden wir uns im Fachausschuss noch auseinander zu setzen haben – wird das Volksbegehren inhaltlich gegenstandslos. Damit steht das Volksbegehren – ich betone, was ich eingangs gesagt habe – inhaltlich vor dem Ende. Die einzige Forderung, die wir nicht abdecken, ist die Beibehaltung einer unveränderten Verwaltungsstruktur. Aber genau diese veränderte Verwaltungsstruktur brauchen wir. Wir brauchen eine Forstreform, die zu deutlich mehr Wirtschaftlichkeit führt ohne Abstriche am Gemeinwohl. Das ist unser Weg; er wird erfolgreich sein, weil wir auf Eigenverantwortung setzen und eine Nutzenoptimierung anstreben. Unser Weg ist auf Interessenausgleich angelegt, weil Ökonomie und Ökologie nicht als Gegensätze für den Wald begriffen werden, sondern als etwas, was sich gegenseitig ergänzt und braucht.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „ICE“ beschäftigt uns nicht nur wegen der Neubaustrecke sondern auch wegen der Ausbaustrecke schon viele viele Jahre, und es gab und gibt dazu viele Anträge. Gott sei Dank ist zwischenzeitlich sehr viel Klarheit entstanden – auch in Berlin. Selbst Bundeskanzler Schröder und Bundesverkehrsminister Stolpe sagen uneingeschränkt Ja zu diesem wichtigen Projekt. Erst heute hat sich Bundesverkehrsminister Stolpe positiv geäußert, weshalb ich davon ausgehe, dass die SPD, verehrter Kollege Dr. Beyer, heute unserem Antrag zustimmen wird.
Sehr verehrte Damen und Herren, hier handelt es sich um ein wesentliches Teilstück im Programm „Transeuropäisches Netz“. Insoweit ist der Lückenschluss nicht nur von regionaler Bedeutung sondern auch von europäischer Bedeutung. Die transeuropäische Magistrale Skandinavien – Berlin – München – Oberitalien läuft über Erfurt. Die ICE-Strecke Nürnberg – Erfurt ist ein fest eingeplantes Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan 2003, der Anfang Juli 2003 von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Ich darf erwähnen, dass diese Strecke bereits in einem früheren Bundesverkehrswegeplan, nämlich dem von 1992, enthalten war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bayern ist als Verkehrsdrehscheibe in Europa auf diese leistungsfähige Hochgeschwindigkeitsstrecke angewiesen wie kein zweites Land. Diese Strecke ist aber verkehrs- und strukturpolitisch auch für die neuen Bundesländer von enormer Bedeutung. Als Oberfranke darf ich sagen: Sie rückt Ober
franken und die Zentren Nürnberg, München und Berlin näher zusammen. Dass wir den Antrag der GRÜNEN schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Strecke ablehnen müssen, liegt auf der Hand. Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihr Antrag hat mich überhaupt nicht überrascht; Sie waren ja von Anfang an gegen diese Trasse.
Das Zukunftskonzept der DB AG, eine ICE-Ringlinie Berlin – Hamburg – Köln – Frankfurt – Stuttgart – Nürnberg – Erfurt – Leipzig – Berlin zu betreiben, macht doch erst dann Sinn, wenn auch die letzte Lücke geschlossen ist. Deswegen brauchen wir diesen Lückenschluss so früh wie möglich, lieber heute als morgen.
Meine Damen und Herren, es ist oft geprüft worden; zu dieser Trasse gab und gibt es keine Alternative, weder in ökonomischer noch in ökologischer Hinsicht. Ich darf in diesem Zusammenhang auf eine Anfrage von mir an die Bayerische Staatsregierung vom 29. Oktober 2001 verweisen.
Die Trasse wurde wiederholt überprüft. Ich habe das bereits angedeutet. Die jetzige Bundesregierung hatte zum Beispiel die Hochgeschwindigkeitstrasse 1999 auf Eis gelegt, um eine Überprüfung der Überprüfung anzuordnen. Wertvolle Zeit wurde so verschwendet. Jetzt aber hört man aus Berlin – Gott sei Dank – ein klares Ja.
Die Kosten-Nutzen-Analysen zeigen eindeutig, dass das Projekt Sinn macht und sinnvoll ist.
Zum Antrag der GRÜNEN in aller Kürze: Der Flächenstaat Bayern ist als Verkehrsdrehscheibe in besonderer Weise auf ein leistungsfähiges Verkehrsnetz angewiesen. Die Hochgeschwindigkeitsstrecke Nürnberg – Erfurt ist ein wichtiges und ein hierfür notwendiges Projekt. Es besteht Baurecht, das keinesfalls verfallen darf. Unser Ziel ist und bleibt, aus verkehrlichen und aus volkswirtschaftlichen Gründen am Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke Nürnberg – Erfurt festzuhalten. Denn die genannten Alternativprojekte sind nicht geeignet, eine leistungsfähige Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Bayern und Thüringen sicherzustellen.
Trotz der knappen Haushaltsmittel des Bundes und der Bahn muss an diesem Projekt Nürnberg – Erfurt festgehalten werden, ja, es muss forciert werden.