Marcel Huber
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war der Meinung, diese Dinge wären in den Ausschüssen bereits ausreichend behandelt worden. Es ist nämlich keine Frage der Semantik, es stellt sich auch nicht die Frage, ob dieses Ziel in die Verfassung hineingeschrieben werden muss, denn die Antwort lautet: Es steht schon drin. Wir haben nämlich ein ganz klares Verfassungsziel. Wir haben den Verfassungsauftrag, die Schöpfung, die natürlichen Lebensgrundlagen, das Wohl der Menschen zu schützen. Zu den natürlichen Lebensgrundlagen gehört natürlich auch ein Klima, das für die Menschen zuträglich ist. Auch aus der amtlichen Begründung zu Artikel 141 der Bayerischen Verfassung von 1984 geht klar hervor, dass auch das Klima ein wichtiger Punkt sei, um den es sich zu sorgen gelte. Aus diesem Grund ist dieser Gesetzentwurf überfl üssig. Deshalb wären wir hier eigentlich mit der Debatte fertig.
Ich kann aber nicht stehen lassen, dass Sie uns so hinstellen, als würde überhaupt nichts gemacht. Kollege Welnhofer hat schon deutlich darauf hingewiesen, dass wir mehr tun als viele andere. Es ist mir völlig unverständlich, warum wir in ganz Deutschland von allen dafür gelobt werden, was wir alles tun,
nur hier in Bayern, da merkt das links von dieser Linie niemand. Ich verstehe das nicht, meine Damen und Herren.
Wenn wir anderen Bundesländern erzählen, dass wir in vier Jahren eine Dreiviertelmilliarde Euro in den Klimaschutz investieren und versuchen, höchst effi zient vorzugehen – –
Hören Sie mir gut zu: In Deutschland liegt der CO2-Ausstoß pro Bürger und Jahr bei über zehn Tonnen. In Bayern liegt er bei 6,7 Tonnen. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, dass wir eine Fünf vor dem Komma wollen, dass wir deutlich unter sechs Tonnen kommen. Bitte sehr, zeigen Sie mir doch in Deutschland irgendein Bundesland, das so viel investiert wie wir und sich so hohe Ziele setzt.
Also, meine Damen und Herren, hier zu sagen; wir müssen den Menschen klarmachen, dass die Bayerische Staatsregierung auch das Thema Klima für sich entdeckt hat, das geht vollkommen daneben.
Ich möchte noch zu einem Punkt eine Ergänzung machen.
Ja, wenn sie ganz kurz ist.
Also, wir sind Realisten. Der Klimarat geht durchaus mit einem hohen Ziel voraus. Sie können gern mit dem Klimarat reden. Wenn man das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 20 % zu steigern, betrachtet, dann haben wir unheimlich engagierte und ehrgeizige Ziele. Ich denke, wir sind gut dabei.
Lassen Sie mich mit einem Appell schließen. Wir schaffen es nicht – –
Wir schaffen es nicht, das Problem dadurch zu lösen, dass wir diese Zeile in die Verfassung aufnehmen. Wir schaffen das nur, wenn wir die Bevölkerung davon überzeugen können, dass dies ein wichtiges Ziel ist. Wir schaffen es, wenn wir der Bevölkerung ein Angebot machen können, damit es attraktiv ist, sich zu beteiligen. Dazu aber dient diese Verfassungsänderung nicht. Wir haben viele einzelne Punkte im Klimaprogramm vorgesehen, die hocheffi zient sind. Ich bitte Sie alle, dazu beizutragen, das Problem zu bewältigen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes“ hört sich zunächst wenig spannend an, aber die Damen und Herren der Opposition haben es fertiggebracht, richtig Spannung hineinzubringen.
Sie bringen es nämlich fertig, eine Erweiterung der Information der Bürger über Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung als Einschränkung darzustellen. Sie bringen es fertig, eine Verwaltungsvereinfachung hier mit dem Hinweis auf Verdrossenheit sehr vieler Menschen am Staat zu geißeln.
Ich will aber auf das Fachliche eingehen. Sie haben schon dargestellt, dass wir die Richtlinie der EU zur öffentlichen Beteiligung umsetzen müssen. Die Europäische Richtlinie verpfl ichtet dazu, eine Ergänzung der nationalen Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen. Diese Umsetzung ist auf Bundesebene in zwei Werken bereits erfolgt, nämlich im Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und im Umweltrechtsbehelfsgesetz.
umfangreiche Information und die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Sie verlangt aber nicht zwingend die Durchführung eines Erörterungstermins. Die EU hat so etwas noch nie gemacht. Dadurch, dass wir den Erörterungstermin schon lange verpfl ichtend hatten, sind wir immer über das EU-Recht hinausgegangen. Wir haben jedoch gesehen, dass das in vielen Fällen gar nicht notwendig und zielführend ist.
Mit einem Blick auf die Uhr fasse ich zusammen. Wir setzen den Gesetzentwurf nach europarechtlichen Vorgaben zur öffentlichen Beteiligung in Landesrecht um. Wir erweitern die Beteiligungsrechte der Bürger bei Verfahren mit UVP. Das ist in meinen Augen ein echtes Mehr an Partizipation und bedeutet dadurch eine wesentliche Stärkung des Umweltschutzes. Gleichzeitig erzielen wir dabei eine Entbürokratisierung, was es den Behörden ermöglicht, die UPV-Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und effektiver durchzuführen, ohne dass die Qualität der Entscheidungen und ohne dass rechtsstaatliche Garantien irgendwie geschmälert werden.
Die Bürger bleiben in einem schlanken, modernen Verfahren intensiv beteiligt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung zuzustimmen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Ich wollte eigentlich nichts mehr sagen, aber wenn – mich missverstehend – so falsch hier gegenargumentiert wird, muss ich schon etwas zurechtrücken.
Was ich gesagt habe, schien mir nicht so missverständlich, denn der Dialog und der Austausch fallen keineswegs weg. Dass beide Redner vor mir darauf abgestellt haben, dass wir hier die Bürger aus diesen Verfahren aussperren wollen, ist in keinster Weise zu sehen. Es ist kein Kann-Recht, bei dem nach Gusto des Landrates, ob es ihm angenehm ist oder nicht, die Bürger beteiligt werden oder nicht, sondern es geht uns darum, die Effi zienz der Bürgerbeteiligung zu erhöhen und die Form fl exibel zu gestalten, weil nicht in jedem Fall das Erörterungsverfahren das genau Richtige ist. Nur darum geht es uns.
Die Antwort, Kollege Wörner, lautet: „Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Artikel 1 hat die zuständige Behörde den anerkannten Umweltverbänden als betroffener Öffentlichkeit hierzu …..“. Warum steht da nicht, der BDI und der vbw müssen auch informiert werden? Es geht um die Information aller, und die Umweltverbände haben hier kein besonderes Vorrecht, sondern die gesamte betroffene Öffentlichkeit gehört gleichermaßen informiert. Aus diesem Grund habe ich mich dagegen gewehrt.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Das war richtig ermunternd. Kollege Wörner hat die prinzipielle Frage „Dreckszeug – Ja oder Nein“ aufgeworfen. Er hat sich meines Erachtens nicht so richtig um das heutige Thema gekümmert, ausgenommen die Nebenbemerkung, dass es nicht bloß um 13 %, sondern um 100 % der Fläche Bayerns geht. Dies kann ich nachvollziehen. Darin bin ich voll Ihrer Meinung. Man muss sich die Dinge grundsätzlich überlegen.
Frau Kollegin Paulig hat die volle wöchentliche Keule geschwungen. Sie hat ihr wöchentliches Feuerwerk mit Weltbank, Konzernen, Hunger in der Welt abgelassen. Das war die volle Dosis.
Ich habe jedoch den Auftrag, die Thematik, die heute auf der Tagesordnung steht, zu behandeln, nämlich den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Ich bin dankbar, dass Kollege Meißner die Problematik schon juristisch-fachlich beleuchtet hat.
Ich weiß gar nicht, warum man so viel Aufheben macht. Wir sind uns in Bezug auf die Artenvielfalt und die Vielfalt der Lebensgemeinschaften völlig einig. Vor allem die genetische Vielfalt ist für uns alle ein ganz hehres Ziel. Sie ist ein zentrales politisches Ziel der CSU, der Staatsregierung und offensichtlich auch von Ihnen. Darüber brauchen wir uns nicht zu streiten.
Bloß streiten wir uns in diesem Haus wie so häufig darüber, auf welchem Weg wir das Ziel erreichen können. Den von Ihnen vorgeschlagenen Weg halte ich für verfehlt. Das will ich Ihnen erläutern.
Sie behaupten, es sei notwendig, das Naturschutzgesetz zu ändern. Ich sage Ihnen jedoch: Alles, was Sie fordern, ist bereits ausreichend geregelt, und zwar dort, wo es hingehört: im Gentechnikrecht. Es ist sichergestellt, dass die spezifischen Gefahren, die die Gentechnik auch für die Natur mit sich bringt, im Gentechnikrecht umfassend und wirklich abschließend beurteilt werden. Die Einwände, die Sie vorbringen, scheinen mir nur dazu geeignet zu sein, Doppelstrukturen aufzubauen.
Die Auswirkungen, die wir hier heute betrachten, sind in der neuen Verordnung über die gentechnische Pflanzenerzeugung geregelt. Danach muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde angefragt werden. Sie haben das neue Recht vorhin schlechtgemacht. Aber das steht jetzt ausdrücklich drin. Nun ist anzufragen, ob einschlägige Vorschriften gegen den Anbau auf einer bestimmten Fläche sprechen. Das ist dann zu prüfen.
Aus diesem Grund sage ich: Der Antrag ist rechtssystematisch völlig verfehlt. Die Dinge im Naturschutzgesetz zu verankern, ist wirklich nicht der richtige Ort. Wir haben hier doppelte Zuständigkeiten. Gerade Sie sprechen doch von Bürokratieabbau. Doppelte Zuständigkeiten, doppelte Prüfungen, doppelte Verwaltungsstrukturen und doppelter Aufwand sind nicht zielführend. Wir haben bereits die Strukturen, die das, was nötig ist, ausreichend berücksichtigen.
Eigentlich wollte ich nichts mehr sagen.
Herr Präsident, ich fühle mich dazu gezwungen; denn wenn so falsche Behauptungen in die Welt gesetzt werden, muss man das widerlegen.
Zunächst herzlichen Dank, Frau Paulig. Es ist zum ersten Mal seit langer Zeit, dass Sie sich dafür stark machen, dass hier Recht und Gesetz herrschen, und Sie feststellen, dass wir nicht in einem rechtsfreien Raum leben. Vielen Dank dafür, dass Sie deutlich anerkannt haben, dass ein Land die EU-Regeln einzuhalten hat, ob es will oder nicht. Aus diesem Grund halte ich es auch nicht für korrekt, Herrn Bundesminister Seehofer in der Form anzugehen, wie es geschehen ist, als wolle er mit aller Gewalt die Dinge hier in Deutschland einführen.
misshandlungen und Vernachlässigungen mit Todesfolge bekannt. In allen Fällen war erkennbar, dass es Schwierigkeiten und Schwächen bei der Kooperation der beteiligten Hilfesysteme gab.
Genau hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt der Gesetzentwurf an. Ziel ist die Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge und die Verbesserung des Kindesschutzes. Der Gesetzentwurf, den wir heute in Zweiter Lesung beraten, besteht aus vier zentralen Bestandteilen.
Zum Ersten: Eltern werden verpflichtet, die Teilnahme ihrer Kinder an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen. Die Früherkennungsuntersuchungen sind ein wichtiges Mittel für die gesundheitliche Prävention, weil im frühen Kindesalter Defizite der altersgemäßen gesundheitlichen Entwicklung erkannt und ihnen möglicherweise entgegengewirkt werden kann.
Im Rahmen der Gesetzesberatung hat eine große Rolle gespielt, dass der zeitliche Abstand der Früherkennungsuntersuchungen und deren Inhalte überarbeitet und an die heutigen Erfordernisse angepasst werden müssen. Diese Forderung richtet sich übereinstimmend an den Bund, damit endlich die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden können, um die Früherkennungsuntersuchung anzupassen. Es muss heute zwingend möglich sein, dass Kinder psychisch und physisch beurteilt werden. Bislang ist das nicht ausreichend Gegenstand der Untersuchungen. Es hat immer wieder Beratungen auf Bundesebene gegeben. Da stockt es ebenso wie bei der Anpassung der Untersuchungsintervalle, und wir können diese Forderung nur noch einmal mit Nachdruck unterstreichen.
Im Bayerischen Landeserziehungsgesetz wurde der Bezug des Landeserziehungsgeldes vom Nachweis der Durchführung der U 6 und U 7 abhängig gemacht. Das ist richtig. Nun folgt der nächste Schritt. Gemäß Artikel 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes müssen die Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und Belege bei der Anmeldung des Kindes für eine Kindertageseinrichtung vorgelegt werden. Sollte dieser Nachweis nicht vorgelegt werden können, sollte also die Untersuchung nicht stattgefunden haben, wird das pädagogische Personal die Eltern auf diese Verpflichtung hinweisen und bitten, die letzte fällige Gesundheitsuntersuchung nachzuholen.
Schon aus diesem Grund ist es wichtig, dass Kindertageseinrichtungen eng mit dem Gesundheitsamt zusammenarbeiten. Sollten sich Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls ergeben, haben die pädagogischen Fachkräfte auf die Inanspruchnahme geeigneter Hilfen seitens der Eltern hinzuwirken und erforderlichenfalls das Jugendamt hinzuzuziehen. Auch hier ist eine enge Kooperation notwendig. Auf den Verbleib des Kindes in einer Kindertagesstätte hat dies allerdings keine Auswirkungen. Das Kindeswohl steht im Vordergrund und im Mittelpunkt.
Zum Zweiten. Auch bei den Schulanmeldungen ist der Nachweis der U 9 nun verbindlich vorzulegen. Artikel 80
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Paulig hat es vorhin richtig gesagt, dass Sie im Bund genauso hätten Einfluss nehmen können. Das lassen wir uns von Ihnen wirklich nicht gefallen, Herr Wörner, dass Sie falsch zitieren. Lesen Sie unsere Berichterstattung von A bis Z, von vorne bis hinten, damit Sie richtig argumentieren können.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Eindruck, dieses Thema liegt bei der SPD auf Wiedervorlage und wird ab und zu einmal herausgeholt. Schon 2006 konnte man unschwer nachlesen, dass über alle diese Punkte der Reihe nach ausführlich diskutiert wurde. Ich mache es aber gerne noch einmal.
Der Trinkwasserschutz in Bayern bleibt Staatsaufgabe. Die Trinkwasserversorgung bleibt in kommunaler Hand. Die Aushöhlung oder gar die Abschaffung des Trinkwasserschutzes, wie es in der Begründung Ihres Antrags zu lesen ist, wird es mit uns nicht geben. Das würde absolut an unseren Plänen vorbeigehen.
Ihr Dringlichkeitsantrag enthält auch Begriffe, die offenbar ein bisschen durcheinander gehen. Liberalisierung und Privatisierung der kommunalen Trinkwasserversorgung haben mit vertraglichen Regelungen, also mit dem Vertragsschutz, überhaupt nichts zu tun. Ich möchte hier
Die Wasserversorgung ist ein Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge, nicht der -fürsorge. Die Wasserversorgung ist ein wichtiges Thema, bei dem wir sagen: Wehret den Anfängen. Daher ist dieser Antrag mitnichten schädlich. Er kann in jedem Fall unterstützt werden.
Zu dem, was wir im Ausschuss für Bundes- und Europangelegenheiten erlebt haben, empfehle ich Ihnen, die Protokolle nachzulesen. Kollege Bocklet hat gesagt, dieser Antrag sei des Parlamentes unwürdig. Das war sehr interessant. Ich zitiere, was er weiter gesagt hat:
Abg. Reinhold Bocklet (CSU) bemerkt, Abg. Memmel habe in schöner Offenheit den Zweck des Antrags dargestellt. Er habe klipp und klar erklärt, dass dieser Antrag gestellt wurde, damit der CSU nachgesagt werden könne, dass sie diesen Selbstverständlichkeiten nicht zustimmen wolle. Die CSU mache bei einem solchen Spiel nicht mit und werde den Antrag ablehnen.
So wird hier diskutiert. Wir meinen, diese Diskussion ist dieses Anliegens nicht würdig.
Herr Guckert, Sie haben mit einer Selbstverständlichkeit gesagt, die CSU und die Staatsregierung seien immer für die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Daseinsvorsorge gewesen. Ich sage Ihnen, wie es in der Realität aussieht.
Nehmen Sie bitte den Referentenentwurf der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2002 zur Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes und zur Ergänzung von Artikel 41 b des Bayerischen Wassergesetzes zur Hand. Darin wird ganz klar für eine Aufgabenprivatisierung gesprochen. In dem Fall ging es ums Abwasser. Uns ist es genauso wichtig, dass auch die Abwasserentsorgung in der kommunalen Daseinsvorsorge verbleibt. Ich zitiere aus dem Hause Schnappauf:
Die Gemeinde kann ihre Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise befristet oder widerruflich auf Dritte übertragen. Die Übertragung ist der Kreisverwaltungsbehörde, bei kreisfreien Städten der Regierung anzuzeigen.
In dem Entwurf war also ganz klar von einer Aufgabenprivatisierung die Rede. Tun Sie deshalb nicht immer so, als gäbe es keine solchen Anwürfe von Ihrer Seite. Wir sind ehrlich und sagen, dass es solche Anwürfe auch unter Rot-Grün gegeben hat. Beispielsweise gab es einen Minister Clement, der ganz stark der Liberalisierung und Privatisierung das Wort geredet hat. Er meinte, damit einigen deutschen, vor allem westdeutschen Großunternehmen etwas Gutes tun zu können. Wir haben diese Bestrebungen gemeinsam abgewehrt. Das war richtig und wichtig. Deshalb halte ich es für gut, wenn solche Anträge immer wieder gestellt werden.
so wesentlich besser erreichen können, als wenn wir das alles gesetzlich regeln.
Ich betone nochmals: Der hoheitliche Wassergebietsschutz nach Artikel 35 des Bayerischen Wassergesetzes wird auf keinen Fall angetastet. Ich will auch nicht, dass die Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden für Wasserschutzgebietsfragen in irgendeiner Form infrage gestellt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben mit dieser Konzeption ein schlüssiges Konzept, das die wasserwirtschaftlichen, die volkswirtschaftlichen und die gesellschaftlichen Belange in idealer Weise vereint. Ich fordere Sie dazu auf, wie schon Kollege Guckert dargestellt hat: Seien wir doch stolz auf unsere hervorragende Wasserversorgung! Wie es anderswo sein kann, merkt man, wenn man im Urlaub ist und beim Zähneputzen im Hotel, wenn man den Wasserhahn aufdreht, meint, man wäre in einem Schwimmbad. Bei uns ist das anders, und darüber sollten wir uns freuen.
Ihr Antrag trägt nicht dazu bei, diesen Zustand zu erhalten, auch wenn er einige allgemeine Forderungen enthält, die man nicht ablehnen kann. Wir werden ihn ablehnen, weil seine wesentlichen Forderungen längst erfüllt sind.
Frau Präsidentin, in 41 Sekunden schaffe ich es nicht. Einen Aspekt muss ich aber noch ansprechen. Heute ist schon über viele Aspekte gesprochen worden. Den CSU
Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
Eingabe betreffend die Beschwerde gegen die Errichtung von Reitställen, Reitplätzen und Reithallen (EB.0787.15.B)
Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich mit der Eingabe in seiner Sitzung am 13. Februar 2008 befasst. Er hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung mit der Maßgabe für erledigt zu erklären, dass der frühere Beschluss des Landtags im Hinblick auf die Kameras, Aufschüttungen, Pferdeboxen und Wegelaternen umgesetzt wird.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Ich eröffne hierzu die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Frau Kollegin Scharfenberg steht schon bereit. Bitte, Frau Kollegin.
Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die Sie so lange ausgehalten haben! Biodiversität ist in Bayern sicherlich schon lange ein Thema. Das Artensterben ist nicht nur ein CSU-Artensterben, sondern es gibt vielleicht auch noch andere Faktoren.
Aber ich darf verkürzt vorwegnehmen, Frau Kollegin Paulig: Bayern verfolgt eine eigene Biodiversitätsstrategie. Wenn Minister Otmar Bernhard etwas verspricht, dann hält er es auch, und wir sind wirklich mittendrin.
Allerdings steht in Ihrem Antrag einiges drin, was nicht richtig ist, und Ihre Forderung nach der Erfassung der Biodiversität läuft einfach ins Leere. Wir haben eine hervorragende Erfassung der gefährdeten Arten in den Roten Listen, und allein die Tatsache, dass das ehrenamtlich geschieht, ist kein Negativkriterium. Ich bin zum Beispiel Kommandant einer ehrenamtlichen Feuerwehr, und wir machen gute Arbeit.
Die Biotopkartierung ist deutschlandweit anerkannt vorbildlich. Wir haben letztes Jahr im Januar im letzten Umweltbericht 2007 eine wirklich aktuelle Bestandsaufnahme der Umwelt gemacht. Also, die Dinge, die Sie fordern, machen wir schon lange.
Aber ich wollte eigentlich darüber sprechen, dass wir den Erhalt der Biodiversität sehr ernst nehmen. Sie haben darauf hingewiesen: Deutschland ist heuer Gastgeber der Neunten Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen Vielfalt. Die Öffentlichkeit wird sich sehr darauf fokussieren, was da passiert. Aus diesem Grund sagen wir: Wir machen eine bayerische Strategie, und zwar in etwas
Nicht.
Ich wollte alle belohnen, die jetzt noch da sind.
Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfi ehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer dagegen dem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – CSUFraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir sind am Schluss der Tagesordnung. Ich wünsche noch einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern kann heute wahrlich aufatmen.
In seltener, erfreulicher Einmütigkeit werden wir heute interfraktionell wahrscheinlich das Nichtraucherschutzgesetz beschließen. Erlauben Sie mir – ich habe ein paar Minuten Zeit –, weil die Diskussion so emotional war, ein bisschen auf die Gründe einzugehen, die uns bewogen haben, es so zu machen, wie wir es gemacht haben.
Es ist erst ein paar Stunden her, da haben wir hier gestern Abend diskutiert, weil es eine Studie gibt, die die Vermutung äußert, dass in den 23 Jahren des Berichtszeitraums 20 Kinder mehr an Leukämie erkrankt sind, als statistisch zu erwarten war. Das hat uns alle sehr besorgt. Wir haben überlegt und diskutiert, wo das herkommen könnte. Wir haben zwar festgestellt, die Strahlung kann es nicht sein.
Die wahren Erklärungen fehlen aber in dieser Studie. Ich will das nicht aufwärmen.
Wir haben heute einen Sachverhalt, bei dem die Zusammenhänge vollkommen klar sind, wo wir uns nicht streiten müssen, wie die kausalen Zusammenhänge sind; denn heute reden wir darüber, dass das Passivrauchen die Gesundheit gefährdet.
Meine Vorredner haben schon ausgeführt, dass in verschiedenen Studien Zahlen von 3300 Toten allein durch Passivrauchen – in Europa sind es 19 000 – zu beklagen sind. Ich möchte an der Stelle erläutern, was Passivrauchen heißt: Das sind Leute, die, ohne dass sie es beeinflussen können, im Umfeld von Rauchern die schädlichen Rauchbestandteile einatmen müssen.
Wir brauchen uns an dieser Stelle nicht über die Zahlen zu streiten. Unter Medizinern ist man sich vollkommen einig darüber, dass das Rauchen, ob Passivrauchen oder Aktivrauchen, zu negativen Beeinflussungen des Herzkreislaufsystems, Lungenkrankheiten und anderen Krankheiten führt. Es ist auch schon erwähnt worden, dass Kinder, die besonders empfindlich sind für solche Schädigungen, doppelt so oft an Atemwegserkrankungen und Lungenentzündungen erkranken, wenn die Eltern zu Hause rauchen. Das ist eine für mich alarmierende Beobachtung.
Wir haben zurzeit in den Diskotheken Werte – das haben wir in diesem Jahr nachprüfen lassen – von bis zu 1000 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter.
In diesem Fall ist es Feinstaub. Wir haben in Gastwirtschaften Werte bis zu 200 Mikrogramm gemessen. Zur Erinnerung: Die EU schreibt uns vor: Wenn wir in der Außenluft Feinstaubwerte von mehr als 50 Mikrogramm an mehr als 35 Tagen pro Jahr überschreiten, dann müssen wir Maßnahmen einleiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts dieser Fakten sehen wir uns wirklich gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen und ein Gesundheitsschutzge
setz auf den Weg zu bringen. Ich möchte an der Stelle betonen, es geht wirklich nicht darum, Raucher zu gängeln oder Wirte zu verärgern. Es geht einzig und allein um den Schutz der Gesundheit von Nichtrauchern. Und das sind immerhin, statistisch betrachtet, zwei Drittel der Bevölkerung. Es wird in der Diskussion manchmal angeführt: Jetzt wird dann auch noch das Alkoholtrinken und das Schweinsbratenessen angegangen werden.
Ich möchte an dieser Stelle klarstellen: Wer zu viel trinkt, der schadet zunächst sich selbst.
Ja, seiner Leber auch, in erster Linie aber sich selbst. Wenn jemand raucht, dann schadet er auch einem anderen. Ich richte das jetzt ganz bewusst an die Adresse der zweifelnden Kollegen, auch in den eigenen Reihen.
Ich möchte ein Zitat anführen von dem Lyriker Matthias Claudius, der vor über zweihundert Jahren Folgendes sehr schön formuliert hat. Ich bin von diesem Satz so sehr begeistert, dass ich ihn am liebsten als Motto über das Gesetz stellen würde. Matthias Claudius hat nämlich gesagt: „Die Freiheit besteht darin, dass man alles tun kann, was einem anderen nicht schadet.“
Genau aus diesem Grund ist der momentane Zustand nicht hinnehmbar. Wir wollen deshalb staatlicherseits handeln. Eigentlich müsste man in einer Gesellschaft wie der unseren meinen, dass es selbstverständlich wäre, durch diszipliniertes, rücksichtsvolles Verhalten der Raucher gegenüber den Nichtrauchern alles zu regeln. Es wäre fast eine Frage des Anstands. Die Praxis aber hat gezeigt, alle Versuche, den Nichtraucherschutz auf freiwilliger Basis umzusetzen, haben nicht gefruchtet. Deshalb muss jetzt leider der Staat eingreifen und gesetzliche Regelungen schaffen. Damit erfüllt der Staat eigentlich nur seine ureigensten Aufgaben, was dadurch erkennbar ist, dass in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes steht: Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. In diesem Sinne müssen wir jetzt handeln. Ich freue mich, dass in den Ausschüssen eine fraktionsübergreifende, effektive, gesetzliche Regelung zum Nichtraucherschutz auf den Weg gebracht wurde. An dieser Stelle danke ich wirklich allen, die zu dieser fraktionsübergreifenden Einigung beigetragen haben, vor allem den Rauchern.
Ich sehe das auch als Bestätigung für das konsequente Handeln der Staatsregierung. Wir haben den Nichtraucherschutz heuer zum Thema gemacht und erreichen können, dass im Bund, fast in allen Bundesländern, vergleichbare, ziemlich einheitliche gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz erlassen worden sind.
Ich darf auch erwähnen, dass wir uns auf dem Weg dorthin ziemlich viel Zeit lassen wollten und mussten. Es war uns wichtig, mit allen Betroffenen ausführlich zu reden. Das ist geschehen. Wir waren uns sicher, dass es nur so zu einer wirklichen Akzeptanz kommen kann. Diese Vorgehensweise hat sich als richtig erwiesen. Den Damen und Herren von der Opposition, die gesagt haben, alles habe zu lange gedauert, möchte ich sagen: Wir haben den Zeitplan eingehalten. Wir haben gesagt, wir machen das Gesetz zum 01.01.2008. Wir sind auf dem Weg dahin und haben nicht gesäumt.
Meine Damen und Herren, sehen wir es doch einmal so: Bei dieser Regelung gibt es sehr viel mehr Gewinner als Verlierer. Es gibt eine ganze Reihe von Rauchern, die schon jetzt mit dieser Regelung kein Problem haben, die bereits jetzt aus Einsicht und Überzeugung Rücksicht nehmen. Ich bitte all diejenigen, die für die Regelung kein Verständnis haben, trotzdem mitzumachen. Es geht nicht um Bevormundung, sondern darum, die Menschen vor gesundheitlichen Schädigungen zu bewahren. Das Gesetz heißt immerhin auch „Gesundheitsschutzgesetz“. Das Gesetz betrifft nicht nur die Regelungen in Gaststätten, sondern – wie Kollege Dr. Zimmermann das bereits ausführlich dargestellt hat – sämtliche öffentliche Gebäude und Bildungseinrichtungen, vor allem aber auch Freizeiteinrichtungen und Sportstätten. Dafür ist es sogar ganz besonders wichtig. Es gilt allerdings auch in Gaststätten.
Die Diskussion, die wir derzeit verfolgen dürfen, geht in die Richtung, als ginge es allein um Gastwirtschaften. Die Gastwirtschaften haben allerdings ein besonderes Problem damit. Wenn das Rauchen in den einen Gaststätten erlaubt wäre und in den anderen nicht, dann würde das zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führen. Ich bin froh darüber, dass wir eine Regelung gefunden haben – im Übrigen auch auf Bitten der Gastwirtschaften –, bei der diese Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Das Wohl des Gastes, wohlgemerkt nicht nur bezogen auf Essen und Trinken, sondern auch auf das gesundheitliche körperliche Wohl, liegt vielen Gastwirten bereits jetzt am Herzen. Ich habe allerdings auch Verständnis für diejenigen, die befürchten, dass sie durch das Nichtraucherschutzgesetz zu Umsatzeinbußen kommen. Ich kann nur sagen, die Erfahrungen in anderen Ländern beweisen genau das Gegenteil. Viele Staaten haben bereits Erfahrungen mit Rauchverbot: Irland, Kanada, Italien und Neuseeland. Der Umsatz ist mittelfristig stabil geblieben, langfristig ist er sogar gestiegen, denn durch die Rauchfreiheit kann man ganz neue Gästegruppen anlocken. In verrauchten Gaststätten und Restaurants haben sich manche nämlich nicht wohlgefühlt. Jetzt ist es vielleicht möglich, ungetrübt von Tabakrauch und Giftstoffen, die vielfältigen Geschmacksnuancen unserer tollen bayerischen Küche und der edlen Getränke, die es bei uns gibt, noch besser genießen zu können. Ganz abgesehen von dem Teilaspekt, dass man bisher, selbst wenn man nur auf ein Bier in eine Kneipe geht, die Kleidung danach eine Woche lang auslüften muss.
Eine hervorragende Gastronomie, wie wir sie in Bayern haben, hat Besseres verdient, als durch Raucherqualm beeinträchtigt zu werden.
Noch ein kleiner Nebensatz zu den Betreibern von Volksfesten, sei es das Gäubodenfest, die Berg-Kirchweih oder natürlich auch die Wiesn. Ich prophezeie Ihnen, für jeden Raucher, der das Zelt hinten verärgert verlässt, drücken vorne zwei Nichtraucher hinein, die ganz begeistert das Zelt betreten. Diese werden sehr viel mehr konsumieren, weil sie die Hände zum Essen und zum Trinken freihaben.
Ich garantiere Ihnen, diese Gäste sind genauso lustig, wie die anderen vorher waren.
Ich bin auch der festen Überzeugung, dass wir Familien mit Kindern mit diesem Gesetz wieder eher die Möglichkeit geben, in ein Bistro, in eine Wirtschaft oder eine Kneipe zu gehen, weil das nämlich mit Kindern wieder möglich sein wird.
Ich wende mich jetzt ganz gezielt mit einem Appell an die Gastwirte: Setzen wir hier in Bayern mit einer neuen gesundheitsbewussten Wirtshauskultur ein Zeichen für die bayerische Gemütlichkeit, die wir doch alle erhalten wollen.
Danke.
Die bayerische Gemütlichkeit ist ein wichtiger Punkt. Dazu brauchen wir das gesundheitsgefährdende und schlichtweg störende Qualmen sicher nicht. Die berühmte „Liberalitas Bavarica“ ist mit Sicherheit nicht gefährdet, wenn man Rücksicht nimmt,
wenn man die Gesundheit seiner Mitmenschen nicht durch Rauchen gefährdet. Ganz im Gegenteil. Man kann lustig sein, fröhlich sein, gemütlich sein, man kann Karten spielen, man kann ratschen und singen, man kann es sich nach bayerischer Lebensart im Wirthaus gut gehen lassen, und: Man kann seine Zigarette draußen vor der Tür rauchen.
So verstehe ich Liberalität. Das ist für mich bayerisches Lebensgefühl: Leben und leben lassen.
Der größte Teil der Bevölkerung sieht das übrigens auch so. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass auch bald die Skeptiker erkennen werden, um was es geht. In vier Wochen redet keiner mehr davon, die neue Regelung wird sich bald als Gewohnheit überall festgesetzt haben.
Noch ein Wort zum Vollzug. Er wurde in den Redebeiträgen der Opposition mehrfach angesprochen.
Das Gesundheitsschutzgesetz wird von den Kreisverwaltungsbehörden mit Sicherheit mit Vernunft vollzogen.
Wir werden den Kreisverwaltungsbehörden Vollzugshinweise an die Hand geben, damit das Gesetz konsistent befolgt werden kann. Im Vorfeld wurde sehr viel darüber geredet, welche Schlupflöcher es geben kann. Ich sage Ihnen ganz klar, den Versuch, den Nichtraucherschutz aufzuheben über die Behauptung, in der Gaststätte sei eine geschlossene Gesellschaft, werden wir konsequent verhindern. Die Voraussetzungen für eine geschlossene Gesellschaft, aber auch für einen Club, werden wir so fassen, dass alle Versuche, das Rauchverbot mit fadenscheinigen Tricks auszuhebeln, verhindert werden.
Aber, Herr Ministerpräsident Dr. Beckstein hat in den letzten Tagen mehrfach darauf hingewiesen: Wir werden die Gewohnheiten der Menschen, die sie über Jahrzehnte gepflegt haben, nicht brachial, sondern mit Augenmaß verändern.
Ich kündige nicht an, dass wir das Gesetz nicht vollziehen wollen, im Gegenteil. Die Kreisverwaltungsbehörden werden aber mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit an die Sache herangehen. Wir werden das Land am Anfang nicht mit Bußgeldbescheiden überziehen.
Am besten wäre es, wenn wir das Gesetz gar nicht bräuchten. Wir kämen ohne Bußgeldbescheide aus, wenn alle vernünftig reagieren und das Rauchverbot aus eigener Überzeugung und aus Toleranz einhalten würden.
Die Vorbildfunktion gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen ist hoch anzusetzen. Das gilt für die Schulen genauso wie für Krankenhäuser, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten, weil dort die Vorbildfunktion ganz besonders wichtig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, packen wir diese wichtige Aufgabe, den Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, gemeinsam an, einerseits mutig und entschlossen, andererseits aber auch mit Augenmaß und Toleranz, um zum Wohle von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land und vor allem auch zum Wohle der Kinder und der nachkommenden Generationen den Übergang so sanft wie möglich zu gestalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Lebensmittelsektor haben wir in den letzten Jahren vollkommen veränderte Verhältnisse bekommen. Die Marktstrukturen und die Vermarktungsstrukturen haben sich geändert. Wir haben einen Markt, in dem oftmals große, international agierende Firmen anonym globale Warenströme abwickeln. Gleichzeitig wurden Inhalt und Systematik rechtlicher Vorgaben auf EU- und auf Bundesebene entscheidend geändert. Wir müssen jetzt schauen, dass wir diese neuen Gegebenheiten in unser Gesetz übernehmen, vor allem auch aus der Erfahrung, dass Kriminelle diese neue Situation geschickt für sich ausnutzen.
Entschuldigung, aber wir sind jetzt bei der Gesetzeslesung. Wir versuchen, dies zusammenzufassen.
Wir haben hier schon 2006 ein umfangreiches Maßnahmenpaket dargestellt und erörtert. Ich möchte ganz klar sagen: Es handelt sich hierbei nicht um ein Placebo, nicht um eine Nullnummer, sondern wir haben ganz wesentliche neue Strukturen eingebaut. Wir entwickeln die Organisation der Lebensmittelüberwachung deutlich weiter und geben ihr ganz neue Instrumente an die Hand.
Wir haben die Zuständigkeiten neu geregelt. Es gilt der Grundsatz: Lebensmittelsicherheit muss aus einer Hand kommen. Aus diesem Grunde haben wir als Erstes die Fleischhygieneüberwachung verstaatlicht, und wir führen sie mit der Lebensmittelüberwachung zusammen. Das sieht im Übrigen auch das europäische Hygienerecht mit dem Hygienepaket vor.
Zweitens haben wir dann konsequenterweise bei den kreisfreien Städten über 100 000 Einwohnern Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt und Futtermittelkontrolle in kommunaler Hand zusammengeführt.
Wir haben dann, drittens, die Regierungen als einheitliche Zulassungsbehörden definiert.
Es gilt also der Grundsatz: Ein Territorium, eine zuständige Behörde.
Wir wollen damit die verschiedenen Elemente der Lebensmittelsicherheit besser ineinander fügen, die Verantwortlichkeiten klarer bündeln und die Transparenz erhöhen. Dass die kreisfreien Städte dadurch zusätzliche Kosten
haben, haben wir berücksichtigt. Wir werden nach dem Konnexitätsprinzip für diese neuen Aufgaben Finanzzuweisungen machen. Diese Zuweisungen wollen wir in einem Zeitraum von zwei Jahren überprüfen, nicht jedoch die Zuordnung der Aufgaben.
Neben der Bündelung und Straffung haben wir noch einen weiteren Schwerpunkt gesetzt. Wir gestalten die Kontrollen risikoorientiert. Die besonderen Kontrollaufgaben werden damit gebündelt und mit dem notwendigen Sachverstand durchgeführt. Ich muss klar betonen: Es geht hierbei nicht um den Metzger an der Ecke oder um den Hofladen, sondern es geht um die großen, schwer zu durchschauenden Strukturen, die hier ein anderes Vorgehen notwendig machen. Wir können den Sachverstand dafür nicht in allen 96 Kreisverwaltungsbehörden vorhalten; denn es geht dort wirklich um sehr spezielle Dinge. Deswegen haben wir im Juli letzten Jahres die Spezialeinheit für Lebensmittelsicherheit am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL – ins Leben gerufen. Wir beabsichtigen, dort das jährliche Kontrollprogramm für Betriebe mit besonderem Risiko aufzustellen. Federführend für die Kontrollen bleiben allerdings die Kreisverwaltungsbehörden vor Ort; sie werden von der Spezialeinheit nur unterstützt. Wir kombinieren also die Kreisverwaltungsbehörden mit den Spezialistenteams. Wir führen die Vorteile der Ortskenntnis mit der überregionalen Sachkompetenz zusammen.
Zur Rotation möchte ich kurz sagen: Flexible Handlungsfähigkeit draußen ist notwendig, um es praktisch umzusetzen. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar herausstreichen: Die Pflicht zur Rotation bedeutet nicht Misstrauen, schon gar nicht Generalverdacht. Ich bedanke mich bei dir, lieber Adi, dass du das gerade explizit erwähnt hast. Die pauschalen Verdächtigungen, denen sich die Behörden und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vergangenheit ausgesetzt sahen, waren kränkend und durch nichts gerechtfertigt. Sehr viele Tierärzte führen seit Jahrzehnten mit großem persönlichem Engagement und großer Loyalität ihren Kampf für die Lebensmittelsicherheit. Die Rotation ist als bewährtes Instrument der Personalentwicklung zu sehen. Die Kontrollerfahrung in wechselnden Betrieben erweitert mit Sicherheit den persönlichen Horizont.
Die Lebensmittelüberwachung erfüllt eine verantwortungsvolle und oft sehr komplexe Aufgabe im Rahmen schwieriger Rechtsvorschriften, bei großen Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der Lebensmittelwirtschaft. Wir müssen Entscheidungen oft unter hohem Druck und unter hohem Schadensersatzrisiko treffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Lebensmittelüberwachung leisten dabei seit Langem hervorragende Arbeit. Es ist jetzt an uns, ihnen Strukturen und Instrumente an die Hand zu geben, damit sie das weiterhin gut machen können. Das Gesetz ist geeignet, die Strukturen wesentlich zu verbessern. Raffiniertes kriminelles Handeln werden wir damit auf Dauer zwar wohl nicht verhindern können, aber es ist ein wesentlicher Beitrag, die Lebensmittelsicherheit zu verbessern. Deswegen bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese parlamentarische Debatte, die soeben geführt worden ist, ist in erfreulicher Einmütigkeit erfolgt, auch wenn es ein paar Dissenspunkte gibt, die Sie heute ausgeführt haben.
Wir sind uns alle im Hohen Haus darin einig, dass der Klimaschutz eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist und dass der Hochwasserschutz als Folge daraus einen wichtigen Teilbereich dieser Problematik darstellt. Die Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes sind deswegen eine konsequente Umsetzung dieser Überzeugung, und sie dienen vor allem dazu, den vorbeugenden Hochwasserschutz zu verbessern. Wir wollen damit eine der Antworten geben auf die sichtbaren Folgen des Klimawandels, die wir schon beobachten können.
Die Warnprognosen der Wissenschaft vor den Folgen haben mehrfach zu Warnungen vor extremen Wetterereignissen geführt. Man meint nicht nur die Stürme und die Hurrikans, die große Schäden verursachen, sondern auch die Hochwasser, Überschwemmungen und die Dürren. Ich erinnere an Ereignisse, die wir in unserem eigenen Land beobachten mussten: das Pfingsthochwasser 1999 oder die Flutkatastrophe im August 2002, die europaweit 200 Menschenleben gefordert und die die gigantische Summe von 13 Milliarden Euro Schäden verursacht hat.
Dabei sind Hochwasser und Überschwemmungen nicht nur für die Menschen eine Gefahr, die an großen Strömen wohnen – zum Beispiel haben sich die Leute in Passau fast schon daran gewöhnt –, sondern wir haben sie zunehmend auch an kleinen Flüssen und Bächen, wo die Hochwassergefahr plötzlich auf begrenztem Raum und ohne Vorwarnzeit auftritt. Ich habe es als Feuerwehrkommandant schon mehrfach erlebt, wie aus kleinsten Rinnsalen plötzlich große, reißende Gebirgsbäche wurden, die alles weggerissen haben, ohne dass sich jemand daran erinnern kann, so etwas schon einmal gesehen zu haben.
Das ist auch der Grund, warum man sich furchtbar schwer tut, sich gegen solche lokalen Ereignisse zu wappnen und Vorkehrungen zu treffen. Das Pfingsthochwasser 1999 war aber so etwas wie ein Schlüsselerlebnis und hat einiges in Gang gebracht, was Hochwasserschutz und Klimaschutz in Bayern angeht.
Ich darf daran erinnern, dass wir 1999 das Hochwasserschutzaktionsprogramm ins Leben gerufen haben, um mit einer Laufzeit von immerhin 20 Jahren 2,3 Milliarden Euro
in Vorhaben zu investieren. Dieses Programm ist gut unterwegs, ein nennenswerter Teil ist bereits verbaut, und wir setzen es fort.
Im Jahr 2000 hat man dann ein Bayerisches Klimaschutzkonzept geschaffen und 2003 fortgeschrieben. In der jüngsten Regierungserklärung hat der Ministerpräsident das „Klimaprogramm Bayern 2020“ verkündet. Er hat darin den Klimaschutz als einen von vier Schwerpunkten seiner Politik genannt.
Wir fahren eine zweigleisige Strategie beim Klimaschutz. Zum einen wollen wir die Treibhausgase reduzieren, um dem Klimawandel zu begegnen. Zum anderen müssen wir uns dem Klimawandel auch anpassen. Das ist genau das, was wir mit den Hochwasserschutzmaßnahmen machen wollen.
Einige der Schwerpunkte standen bereits in den Änderungen zum Bayerischen Wasserschutzgesetz, die wir jetzt gesetzlich fortschreiben wollen. Schwerpunkte im damaligen Entwurf waren die Zuständigkeit und Verfahren für die Genehmigung von Flutpoldern. Wir wollten das neu ordnen und straffen, bürokratische Hürden möglichst auf die Seite räumen und dieses Verfahren beschleunigen.
Wir müssen auch hier die Vorgaben des Bundes umsetzen und gleichzeitig die Regelungsaufträge der EU abarbeiten. Aus diesem Grund haben wir auf die Vorlage des EU-Entwurfs gewartet, um das, was die EU vorschreibt, ohne zeitlichen Verzug umsetzen zu können. Es gab zwar eine gewisse zeitliche Verzögerung, Frau Paulig. Aber jetzt hat es Hand und Fuß, jetzt setzen wir die Bundesvorgaben und die EU-Vorgaben in einer Novelle um und haben damit ein Landesrecht, das so rasch umgesetzt wurde wie keines in ganz Europa.
Wir haben folgende Schwerpunkte: Der vorbeugende Hochwasserschutz beginnt vor Ort. Wir wollen die Bevölkerung zeitnah unterrichten. Unser Warn- und Nachrichtendienst soll die Leute rechtzeitig darauf hinweisen, dass Gefahr im Verzug ist. Gleichzeitig wollen wir die Verantwortung des einzelnen Bürgers an dieser Stelle aufzeigen. Wer zum Beispiel Heizöltanks hat und weiß, dass er gefährdet ist, muss sich baulich darum kümmern. Wenn der Staat solche Regelungen machen wollte, müsste er das über die Bauordnung machen, aber nicht im Wassergesetz.
Als Nächstes wollen wir die Überflutung an Gewässern ermitteln. Wir wollen die Überschwemmungsgefahren auch an kleinen Gewässern ermitteln. Dies ist das Kernstück des Gesetzentwurfs über die Ermittlung und Festlegung von Überschwemmungsgebieten. Überall dort, wo der Rückhalt des Hochwassers in der Fläche auch dem Schutz der Bevölkerung dient, wollen wir diese Flächen bestimmen und auch vorläufig sichern. Wir planen die Information der Bevölkerung, damit sich die Leute rechtzeitig darauf einstellen können, in welchem Gebiet sie wohnen.
Wir werden natürlich auch nicht um Nutzungsverbote herumkommen. Wir werden Genehmigungsvorbehalte anordnen müssen. Das wird allerdings von manchen kritisch gesehen, weil das wiederum eine Form der Reglementierung und Bürokratisierung ist. Aber ich glaube, es ist an dieser Stelle nicht anders machbar.
Gleichzeitig kündige ich an, dass wir diese Gefahrenabwehr, genauso wie beim Gesundheitsschutzgesetz, flexibel und mit Augenmaß betreiben werden. Wir wollen, dass es für die, die es betrifft, umsetzbar ist ohne unbillige Härte, zum Beispiel indem wir uns mit Vorschriften auf die Hochwasserabflussbereiche beschränken. Wir wollen nur dort, wo es praktisch keinen Spielraum gibt, wo also durch Bebauung oder landwirtschaftliche Nutzung das Abfließen von Hochwässern behindert ist, eingreifen. Das Gleiche gilt für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Das genau ist der Grund, warum wir den Änderungsantrag ablehnen. Das ist keineswegs ein Wischwaschi, wie Sie behaupten, sondern es ist sinnvoll, die Dinge auf die wirklich gefährdeten Regionen zu beschränken, damit das Ganze für die Bürger leichter umzusetzen ist.
Ich komme zu zwei weiteren Schwerpunkten. Wir wollen mit unserem Gesetz nicht nur das Hochwasser angehen – denken Sie an den Extremsommer 2003 –, sondern auch Niedrigwasser und Dürre. Insbesondere in Wassermangelgebieten wie in Franken, der Oberpfalz oder im Bayerischen Wald wollen wir die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für die Bevölkerung gezielt erhöhen. Auch dies ist eine Form der Vorsorge und der Anpassung an den Klimawandel. Deshalb ist es auch Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Übrigens ist auch das wiederum etwas – ich will hier keine Sprüche machen –, das Bayern zum Vorreiter in der Bundesrepublik macht.
Wichtig ist auch die Übertragung der Unterhaltung und Ausbaulast der Gewässer zweiter Ordnung. Die Last wird von den Bezirken auf den Freistaat Bayern übertragen. Der Übergang soll aber erst im Jahre 2009 erfolgen, damit die Bezirke die begonnenen Maßnahmen soweit wie möglich nach altem Recht zu Ende führen können.
Ich habe eingangs schon erwähnt, dass die Beratung in relativ großem Konsens erfolgt ist. Sie ist straff und intensiv geführt worden. Deshalb darf ich mich ganz herzlich bei den Ausschüssen bedanken und auch dafür, dass es zu einem breiten Konsens gekommen ist, der notwendig ist, damit die Vorgaben in der Bevölkerung draußen auch wirklich mitgetragen werden.
Ich glaube, dass wir in diesem Gesetz das Menschenmögliche mit Augenmaß leisten und gleichzeitig die Schäden durch Hochwasser oder Dürre für die Menschen in einem vernünftigen Maß begrenzen. Ich bitte Sie aus diesem Grund um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und
Kollegen! Die Kurzfassung der Studie, die Sie heute zum Titel dieser Aktuellen Stunde gewählt haben, „Kinderkrebs in der Umgebung von Atomkraftwerken – Bayern muss handeln!“, schreckt selbstverständlich alle auf. Das ist natürlich Grund für eine sehr aufmerksame, kritische Betrachtung der Inhalte dieser Studie.
Ich möchte an dieser Stelle aber herausstreichen, dass es schon wirklich ein sehr bemerkenswerter Vorgang ist, was da passiert. Diese Studie ist gestern Nachmittag um 16.30 Uhr auf den Schreibtischen angekommen und hat 300 Seiten.
Es ist eine komplizierte mathematisch-statistische Auswertung, die ich– obwohl ich auch einmal Statistik hören durfte – nicht über Nacht durchlesen konnte, um sie fundamental zu bewerten. Sie können das offensichtlich.
Es ist wirklich bewundernswert, dass Sie die Aussage dieser Studie in so kurzer Zeit erfassen konnten und heute hier Konsequenzen wie die sofortige Abschaltung der Kernkraftwerke fordern und Versäumnisse anmahnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich mahne zur Nüchternheit. Das Thema ist nicht geeignet, um Parteipolitik zu machen. Wir sollten uns dieser Sache nüchtern und objektiv nähern. Wir müssen die Frage klären, ob die Nähe des Wohnorts zu einem Kernkraftwerk in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich ein Risikofaktor für die Entstehung von Krebserkrankungen bei Kindern ist.
Sie haben heute so getan, als hätten alle vorherigen Studien eindeutig dasselbe Ergebnis gebracht. Die Michaelis-Studie geht wohl auch in diese Richtung. Bei den bisher hier in Bayern gemachten Studien haben wir keine vergleichbaren Hinweise erhalten. In dieser neuen Studie gibt es Vermutungen und Hinweise, die wir uns genau anschauen müssen.
Ich darf betonen, dass diese Studie keinerlei Hinweise auf die tatsächliche Situation in Bayern gibt. Ich habe bereits veranlasst, dass das bayernspezifische Material aus dem Kinderkrebsregister erbeten wird, um das genauer anzuschauen.
Frau Sonnenholzner – Herr Kollege Zimmermann hat schon darauf hingewiesen –, das von Ihnen angemahnte Krebsregister ist schon flächendeckend.
Sie müssen nicht immer monieren, was eigentlich schon in Ihrem Sinne gemacht wird.
Ich darf Sie an dieser Stelle loben; Sie haben einen Minister in Berlin, der korrekt gehandelt hat. Es ist mir nicht so oft möglich, zu sagen: Ich bin mit Ihnen vollkommen einer Meinung. Er hat vollkommen richtig reagiert. Er hat gesagt: Es gibt in keinem Fall Hinweise, dass die von den Kernkraftwerken an die Umwelt abgegebene Radioaktivität die Ursache ist,
und er beauftragt die Kommission mit dem meisten Sachverstand in Deutschland, die neutrale Strahlenschutzkommission. Ich hätte es genauso gemacht.
Die mathematisch-statistischen Methoden, die dieser Untersuchung zugrunde liegen, sind äußerst komplex; das Datenmaterial ist höchst umfangreich. Aus diesem Grunde begrüße ich die Vorgehensweise, die Herr Gabriel vorschlägt. Sie ziehen hingegen die Konsequenzen schon nach dem ersten Augenschein. Das entlarvt Sie. Sie sind nicht daran interessiert, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, sondern Sie wollen das nur ausschlachten. Wir in Bayern nehmen uns dieser Sache nicht erst seit heute gewissenhaft an.
Ich darf auf langjährige und sehr umfangreiche epidemiologische Untersuchungen in unserem strahlenbiologischen Umweltmonitoring hinweisen. Übrigens kann ich darauf verweisen, dass die von Wissenschaftlern des Bundesamtes für Strahlenschutz und der TU München für den Zeitraum 1979 bis 1997 erstellte Studie keinerlei Auffälligkeiten zu Krebserkrankungen im Kindesalter aufgezeigt hat. Diese Studie wurde vom Verein der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs überprüft. Die Bundesregierung hat am 20. August 2001 auf Anfrage unser Ergebnis bestätigt: keinerlei Auffälligkeiten, keinerlei Hinweise auf Häufungen von Krebserkrankungen im Kindesalter in der Nähe von Kernkraftwerken.
Als Vertreter von Minister Dr. Bernhard darf ich heute zu diesen Untersuchungen noch Folgendes ausführen: Wir nehmen diese Untersuchung sehr ernst; das sage ich ausdrücklich. Wir wollen eine dezidierte und kritische Überprüfung dieser wirklich hoch komplexen Materie. Aus diesem Grund habe ich – Kollege Meißner hat es schon angedeutet – sofort das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beauftragt, die Aussagekraft und die Bedeutung dieser Studie für Bayern genau zu analysieren. Man braucht dafür echte Fachleute, es reicht nicht ein flüchtiger Blick. Das müssen Leute machen, die sich mit dieser Materie gut auskennen. Ein Hinweis darauf, dass es wert ist, sich das anzuschauen, ist die Tatsache, dass das Datenmaterial sehr gering ist. Es war notwendig, die Daten der Kernkraftwerke in einem Modell zu einem fiktiven Ort zusammenzufassen. Man konnte die Daten also nicht auf die Kernkraftwerke auseinanderrechnen. Man hat in der Studie die Annahme
getroffen, alle Fälle seien an einem Ort aufgetreten, um vernünftig auswertbare Zahlen zu erhalten. Ich darf die Autorin, Frau Professor Maria Blettner, zitieren, die bei der Vorstellung der Studie vorgestern darauf hingewiesen hat, es sei nicht auszuschließen, dass dieser Effekt das Ergebnis von nicht berücksichtigten Einflüssen oder von reinem Zufall sein könne. Das sagt die Frau, die diese Studie maßgeblich erarbeitet hat.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass wirklich etwas dran ist. Ich versuche nur zu erläutern, warum wir uns diese Studie erst einmal genau anschauen, bevor wir Forderungen wie Abschaltung und dergleichen aufstellen.
Dass aus diesen mathematisch-statistischen Modellberechnungen nicht unbedingt faktische Zusammenhänge abzuleiten sein müssen, liegt in der Natur der Sache. Das haben wir heute schon mehrfach gehört. Das steht auch im Gegensatz zu den von Ihnen zitierten Autoren, die jetzt schon die Konsequenzen gezogen haben.
Wir sollten uns dieser Sache mit großer Verantwortung näher. Wir haben in Bayern seit Beginn der Kernkraftnutzung – das ist schon ziemlich lange her, Kollege Kaul hat darauf hingewiesen – umfangreiche Messprogramme, und zwar nicht nur der Strahlungsemissionen sondern auch der Immissionen gemacht. Wir haben Messprogramme und technische Einrichtungen geschaffen, die das Geschehen kontinuierlich überwachen. Mehr Transparenz geht nicht. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich die Ergebnisse über das LfU oder über das Ministerium zeitnah, praktisch in Echtzeit, über unser Kernreaktorfernüberwachungssystem anzuschauen. Nach heutigem Wissensstand ist die Strahlenexposition, die wir hier feststellen können, weit unterhalb der Größenordnung der natürlichen Strahlung. Der Standort Gundremmingen hat einen kumulierten rechnerischen Jahresexpositionswert von 0,0032 Millisievert pro Jahr. Die natürliche Strahlung beträgt rund das Tausendfache, nämlich über 2 Millisievert. Die durchschnittliche medizinische Exposition liegt bei 1,8 Millisievert. Von der Strahlenbelastung bei Leuten, die im Urlaub eine Fernreise unternehmen, brauche ich hier gar nicht zu sprechen.
Wir sollten hier nicht wieder alles neu infrage stellen und Dinge herbeireden, die in der Vergangenheit schon mehrfach untersucht wurden. Übrigens hat der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission, der Essener Strahlenbiologe Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, festgestellt, dass es in anderen Untersuchungen – und die gibt es weltweit, nicht nur in Deutschland –, gelegentlich zu einer Häufung von Leukämieerkrankungen gekommen ist, ganz unabhängig von der Nähe zu Kernkraftwerken. Ich zitiere den Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission: „Es wäre weltweit das erste Mal, dass Krebsfolgen in einem solch extremen Niedrigdosisbereich nachgewiesen werden.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Wir werden die Ergebnisse kritisch und professionell überprüfen lassen. Wir werden danach eine Wertung vornehmen, und wir werden uns die bayernspe
zifischen Aspekte genau anschauen. Ich danke Frau Sonnenholzner, die unterstrichen hat, es bestehe kein Grund zur Panik. Wir wollen nichts verniedlichen und nichts runterputzen. Wir wollen die Dinge ganz genau anschauen. Wenn wir uns ein Bild gemacht haben, ziehen wir die Konsequenzen.
Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich nicht meine Art, aber es drängt sich in diesem Fall richtig auf: So wie Sie zu dem Vorgang sprechen, möchte ich mit dem Satz einleiten: „Guten Morgen, GRÜNE!“
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der sparsame Umgang mit der Umwelt und der Energie ist 1984 nachträglich in die Verfassung geschrieben worden. Ich zitiere:
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. … Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemein
den und Körperschaften des öffentlichen Rechts, … auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, …
So Artikel 141 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung.
Ich verneige mich vor den damaligen Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Landtags. Ich habe sehr großen Respekt davor, dass sie 1984 bereits die große Weitsicht hatten und damals dieses Verfassungsrecht geschaffen haben, das jetzt nach über 20 Jahren den umweltpolitischen Herausforderungen des Jahres 2007 immer noch voll und ganz gerecht wird.
Was Sie heute mit einer großen öffentlichen Geste hineinschreiben wollen, gibt es in der Bayerischen Verfassung schon lange, und zwar Klimaschutz als Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen par excellence. Das werden Sie bestimmt nicht in Abrede stellen können.
Außerdem steht außer Zweifel, dass das Thema Klimaschutz eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts darstellt. Und – das können Sie ebenfalls nicht leugnen: Die Bayerische Staatsregierung stellt sich dieser Aufgabe ohne Wenn und Aber. Ich darf ein paar Beispiele nennen, die Sie scheinbar schon wieder vergessen haben: Wir werden in den nächsten vier Jahren in den Klimaschutz mehr investieren als jedes andere Bundesland. Wir haben das „Klimaprogramm Bayern 2020“ aufgelegt, das mit zusätzlichen 350 Millionen Euro dotiert ist. Dieser Betrag kommt zu den 100 Millionen Euro noch dazu, die dafür sowieso jährlich im Haushalt enthalten sind, sodass wir in den nächsten vier Jahren eine Gesamtsumme von 750 Millionen Euro in den Klimaschutz investieren werden. Das soll bitte schön ein anderes SPD-regiertes oder von den GRÜNEN mitregiertes Bundesland nachmachen.
Ich darf auch daran erinnern – die Älteren unter Ihnen werden sich vielleicht daran erinnern –, dass wir 1984, als der Umweltschutz in die Verfassung geschrieben wurde, in Bayern die so genannte Bayernmilliarde aufgelegt haben. Diese eine Milliarde D-Mark zusätzlich für einen Umweltmaßnahmenkatalog war dafür gedacht, dieses neue Staatsziel, das in die Verfassung geschrieben werden sollte, auch mit Leben zu erfüllen. Sie sehen, dass wir jetzt allein für den Klimaschutz eine Summe in einer Größenordnung dieser Art – oder auch ein bisschen größer – vorsehen. Ich darf übrigens bei dieser Gelegenheit nebenbei erwähnen, dass wir diese Maßnahme in engem Schulterschluss mit den Kolleginnen und Kollegen im Bund ergreifen; denn das Klima- und das Energieprogramm gehen wirklich Hand in Hand.
Ich darf Sie auch darauf hinweisen – das vergessen Sie hier, wenn Sie das anprangern –, dass wir gezwungen sein werden, uns mehr um den CO2-Ausstoß zu kümmern. Der Pro-Kopf-Ausstoß von CO2 liegt in Bayern um ein Drittel niedriger als im Bundesdurchschnitt. 84 % des Stroms werden bei uns CO2-frei erzeugt; Sie wissen, woher das kommt. Der Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch – man hört es immer wieder – liegt in Bayern mit 8 % weit über dem Bundesdurchschnitt; der Anteil der Biomasse am Primärenergieverbrauch
genauso. Mehr als die Hälfte des Wasserkraftstroms kommt aus Bayern; das ist klar, weil wir im Gebirge große Flüsse haben. Mehr als ein Drittel der deutschen Sonnenkollektoren und Wärmepumpen werden in Bayern verwendet. Die Zeitschrift „Photon“ hat kürzlich Bayern sogar zum Solarweltmeister gekürt. Es ist also nicht notwendig, dass wir uns auf diesem Gebiet besonders neu ausrichten, völlig abgesehen davon, ob es wirklich Sinn macht, solche Einzelziele in die Verfassung zu schreiben. Herr Kollege Welnhofer ist bereits darauf eingegangen.
Die Bayerische Staatsregierung handelt nach diesen Zielen, die bereits in der Verfassung stehen und die wir für vollkommen ausreichend erachten, um in Bayern den Klimaschutz geschlossen vorwärts zu bringen. Dazu brauchen wir keine Schaufensteranträge, die hier nur auf Schau ausgerichtet sind.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.