Markus Sackmann

Sitzungen

15/105 15/112 15/114

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in ein paar wenigen Sätzen einige Anmerkungen zum Thema machen.
Herr Kollege Dr. Dürr, ich sage Ihnen meine ganz persönliche Meinung: Sollte heute ein Investor von außerhalb Ihre Rede gehört haben, träfe er die Entscheidung, in Bayern nicht zu investieren, weil dort das wirtschaftliche Klima so schlecht sei. Machen Sie unser Bayernland nicht schlecht; denn wir können uns sehen lassen. Am Wirtschaftswachstum haben alle Teile Bayerns mitgewirkt. Wir liegen bei fast 3 %. Vielleicht schaffen wir sogar die 3 %. Damit würden wir das Wirtschaftswachstum anderer Bundesländer weit übertreffen. Auch die Arbeitslosigkeit im ländlichen Raum ist geringer und die der Städte weit besser als in anderen Regionen in Deutschland. Viele wären froh, wenn sie mit uns mithalten könnten.
Ich möchte aber nicht verheimlichen, dass es Problembereiche gibt. Auch die begleiten und fördern wir. Das ist unser Programm.
Sie haben über die erneuerbaren Energien gesprochen. Haben Sie denn verpasst, dass wir hier die Nummer Eins sind? Auch bei der regionalen Vermarktung sind wir in Deutschland die Nummer Eins. Auch das wird praktiziert, um den ländlichen Raum zu unterstützen.
Ein letzter Punkt: Sie haben bemängelt, wir hätten kein Konzept. Haben Sie denn unseren Antrag gelesen? – Im Antrag steht nichts von einem Konzept. Vielmehr soll berichtet werden, was umgesetzt und was vom Aktionsprogramm, vom Landesentwicklungsprogramm und anderen Programmen abgeleitet wird.
dem Ergebnis kommt, dass in diesem Fall für ein Volksbegehren kein Raum ist und die Sache deshalb dem Verfassungsgerichtshof vorlegt.
Es geht nicht darum, Rechte des Volkes zu beschneiden. Über den Staatshaushalt fi ndet kein Volksentscheid statt, so steht es in Artikel 73 unserer Verfassung. Bei diesem Volksbegehren geht es nicht darum, im Rahmen einer Sachfrage auch über deren Finanzierung, also über Finanzfragen zu entscheiden, sondern es geht einzig und allein darum, über eine reine Finanzfrage Einfl uss auf eine Sachfrage zu nehmen, deren Projektträger der Freistaat Bayern noch nicht einmal ist. Wir sind also sachlich gar nicht der Ansprechpartner.
Das Volksbegehren richtet sich gegen den Bau des Transrapids, das ist uns allen geläufi g. Logischerweise kann es sich dabei nur um zwei Zielrichtungen handeln. Entweder, man wendet sich gegen die Technologie einer Magnetschwebebahn und will jedermann verbieten, eine solche zu bauen. Diese Technologie ist nicht wirklich gefährlich, deshalb wäre ein solches Volksbegehren verfassungsrechtlich auch nicht gerechtfertigt. Das leuchtet wohl jedem ein. Oder, so ist es in diesem Fall, man wendet sich gegen die fi nanzielle Beteiligung des Freistaats, um das konkrete Projekt zu Fall zu bringen. Wie gesagt, wir sind nicht der Träger. Aufseiten des Freistaats handelt es sich dabei um eine reine Frage des Staatshaushalts. Zum Staatshaushalt aber gibt es keinen Volksentscheid.
Nebenbei bemerkt, die Reaktion der GRÜNEN im Rechtsausschuss hat mich dabei etwas enttäuscht, als sie sagten, mein bürgerlicher Beruf würde die Sache nicht untermauern. Ich bin zwar inhaltlich nicht mit Ihnen einer Meinung, aber die Plakate, auf denen steht: „Von Null auf Vierhundert in zwei Milliarden“, die fand ich bis zu einem gewissen Maß durchaus witzig.
Es war jedenfalls nicht die sonst übliche moralinsaure Weltuntergangsrhetorik. Als ich dann aber von Frau Stahl im Rechtsausschuss erfahren musste, die Haushaltsfrage könne das Volksbegehren nicht verhindern, weil das Projekt nur 0,5 % des Staatshaushalts ausmacht, es den Staatshaushalt also gar nicht maßgeblich betrifft, hat mich das schon ein bisschen verwundert. Da habe ich mich schon gefragt, ob Ihnen der Transrapid vielleicht ein bisschen zu billig ist.
Bei dieser Gelegenheit noch eine Anmerkung zu einem inhaltlich falschen Argument, welches vonseiten der Opposition vorgetragen wurde. Wenn Sie sagen, das Volksbegehren wolle keine neuen Kosten verursachen, sondern im Gegenteil sogar beim Sparen helfen, dann verschweigen Sie, dass man sich weitgehend darüber einig ist, dass der Flughafen München verkehrstechnisch besser angebunden werden muss. Egal, wie Sie das drehen oder wenden, die S-Bahn kommt unseren Staatshaushalt teurer als der Transrapid.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir mit den Dringlichkeitsanträgen, die hier zu diskutieren waren, durch. Die restlichen Dringlichkeitsanträge 15/9793, 15/9794, 15/9804, 15/9795 und 15/9796 werden in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Ich gehe jetzt in die normale Tagesordnung. Bevor ich aber den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, begrüße ich Herrn Minister Cyril Svoboda aus Prag. Herzlich willkommen!
Das Besondere an Herrn Minister Svoboda ist, dass er vorher in seinem Leben Notar war.
Ich begrüße auch unseren Generalkonsul Bor vka recht herzlich, der ihn begleitet. Ich wünsche einen angenehmen Aufenthalt hier in unserem Hause.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Januar 2008 (Vf-8-IX-08) betreffend Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Januar 2008 betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens über den „Entwurf eines Gesetzes über eine Nichtbeteiligung des Freistaates Bayern an der Finanzierung der Transrapid-Magnetschwebebahn in München“ P II/G-1310/08-1
Ich eröffne die Aussprache. Redezeit: fünf Minuten pro Fraktion. Die erste Wortmeldung hat Herr Kollege Dr. Weiß, der ebenfalls Notar ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich erst einmal beim Kollegen Breitschwert und auch beim Kollegen Beyer, die deutlich gemacht haben, dass das Gesetz, das 1974 in diesem Haus verabschiedet wurde, erfolgreich war und dass wir gut drauf aufbauen können. Es hat dafür gesorgt, dass Bayern sicherlich das Mittelstandsland Nummer 1 geworden ist. Ich brauche auf viele Zahlen nicht mehr einzugehen. Herr Beyer, Sie haben schon angesprochen, dass drei Viertel aller Beschäftigten und 84 % der Auszubildenden aus dem Mittelstand kommen.
Trotzdem möchte ich auf eine Zahl besonders eingehen, weil sie in der aktuellen Situation für uns in der Politik ganz besonders wichtig ist. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bereich der Industrie- und Handelskammern und im Handwerk haben wir in diesem Jahr einen ganz kräftigen Zuwachs an Ausbildungsplätzen. Ich möchte diese Gesetzesberatung zum Anlass nehmen, ein Dankeschön zu sagen. Wir haben im IHK-Bereich ein Plus von 11,9 % und im Handwerksbereich ein Plus von 8,6 %. Das sind schon Zahlen, für die man Handwerk und Industrie, dem Mittelstand insgesamt, der hier ganz besonders im Vordergrund steht, ein Dankeschön sagen sollte.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, nachdem dieses Gesetz aus dem Jahr 1974 gut angenommen wurde, haben wir uns entschlossen, kein gänzlich neues Gesetz auf den Weg zu bringen, sondern – darauf haben wir ausdrücklich hingewiesen – eine Novellierung durchzuführen. Man kann natürlich darüber streiten, wie man ein solches Gesetz ausgestaltet. Unser Ziel war es, ein Programmgesetz zu machen. Damit kann man auch immer wieder flexibel reagieren, auf die aktuellen Erfordernisse eingehen und auf Entwicklungen kurzfristig reagieren.
Dass dieses neue Gesetz auf die Herausforderungen eingeht, das, glaube ich, kann man bestätigen. Aber ich meine, es ist nicht notwendig, dazu die Osterweiterung, die Globalisierung und andere Dinge hineinzuschreiben. Wenn man heute beraten würde, müsste man sonst auch Stichworte wie Dollarkurs, Subprime-Crisis oder Energiekrise hineinschreiben. Es ist wichtig, dass man in solchen Gesetzen allgemeine Reaktionsmöglichkeiten anbietet und dazu eine programmatische Grundlage.
Ich möchte aber auf Ihre Kritik kurz eingehen, lieber Kollege Beyer. Erstens: Ich glaube, für die Betriebsnachfolge ist es wichtig – das ist auch bei uns im Haus in der Erarbeitung –, dass ein Kompetenznetzwerk geschaffen wird. Dazu brauche ich nicht das Gesetz, sondern muss im Haus entsprechend handeln. Das machen wir in enger Abstimmung mit den Paktpartnern. Auch das ist sinnvoll, und ich halte es für richtig.
Das Zweite, was Sie angesprochen haben und worauf ich eingehen möchte: Cluster-Strategien. Ich bin wahrlich noch nicht lange im Haus dabei, aber ich kann Ihnen eines sagen: Bisher habe ich bei den Beratungen mit den Cluster-Managern, den Cluster-Sprechern, mit Leuten aus dem Cluster-Bereich festgestellt, dass immer wieder auf Rückfrage, aber zum Teil auch von denen persönlich angesprochen wird, dass man ganz bewusst eine Vernetzung mit den kleinen und mittelständischen Betrieben haben möchte. Auch dies ist wichtig und richtig.
Drittens, zur Bestandspflege: Ich möchte sie nicht ständig strapazieren, aber da halte ich es mit dem, wie wir es bei uns praktiziert haben. Das ist ein Landkreis, der vor 25, 30 Jahren im Winter eine Arbeitslosigkeit von 45 % hatte und heute eine Arbeitslosigkeit von 3,3 % hat, Stand letzter Monat. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass wir in enger Abstimmung mit den Wirtschaftsabteilungen in den Regierungen, aber vor allem mit unserer Wirtschaftsförderabteilung Bestandspflege betrieben haben.
Es waren nicht die neuen Firmen, die das berührt. Deswegen meine ich am Beispiel meiner eigenen Heimat zeigen zu dürfen, dass die Art und Weise, wie wir mit der Bestandspflege umgehen, richtig und wichtig ist. Hierfür brauchen wir noch zusätzlich entsprechende Bereiche.
Nun zum neuen Gesetz ein paar Worte. Kollege Breitschwert hat die wichtigsten Punkte bereits angesprochen. Selbstverständlich sind investitions- und beschäftigungshemmende Vorschriften abgeschafft worden, gleichwohl würden wir uns alle wünschen, dass viel mehr passiert
wäre. Ich nenne nur das Stichwort Bürokratie. Wir wünschen vor allem in diesem Punkt unserem früheren Ministerpräsidenten viel Erfolg in Brüssel. Ich glaube, er kann diese Wünsche gut brauchen.
Auch über einen anderen Punkt ist in unserer Fraktion lange diskutiert worden. Ich meine den Vorrang privater Leistungserbringung. Wir haben diesen Bereich ins Gesetz aufgenommen. Privatwirtschaftliche Tätigkeit muss immer dann stattfinden, wenn es der öffentliche Zweck erfordert oder wenn die Privatunternehmen diese Leistung ebenso gut wirtschaftlich erbringen können. Dieser Punkt ist uns wichtig. Deshalb haben wir ihn aufgenommen und diese Leitlinie besondert deutlich gemacht.
Nein, er kann ja anschließend noch reden, und dann können wir uns austauschen.
Auch ein weiterer Punkt ist wichtig. Ich meine die Aufnahme der mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung des öffentlichen Auftragswesens. Sie wissen, dass damit der Meistertitel aufgewertet wurde, indem er künftig als Sachkundenachweis bei den öffentlichen Aufträgen genügt.
Ein anderer Punkt, der ganz intensiv auch im Mittelstand diskutiert wurde, ist, dass auch kleine Lose, Teillose und Fachlose künftig bei den Ausschreibungen aufgenommen werden können. Das haben wir bei manchen Großprojekten in Bayern erörtert. Ich denke da nur an den Truppenübungsplatz Grafenwöhr und anderes. Auch bei der Beteiligung von Tochtergesellschaften ist die öffentliche Hand künftig an dieses Vergaberecht gebunden. Auch diesen sehr wichtigen Punkt wollte ich kurz erwähnen.
Diskutiert wurde auch die Frage, wie man die notwendigen finanziellen Mittel sicherstellen kann. Nur eine Zahl dazu, die mir wichtig erscheint: In den vergangenen Jahren haben wir rund 4000 Fälle insgesamt beim Mittelstandskreditprogramm – MKP – gehabt, und wir konnten das MKP immer ganzjährig offenhalten. Das, lieber Kollege Franz Pschierer, war auch immer Ihr Anliegen. Auch das ist wichtig, und man sollte es im Zusammenhang dieser Diskussion auch entsprechend hervorheben.
Kurz gefasst: Wir haben selbstverständlich auch die Beratung der Existenzgründer ins Gesetz aufgenommen: Netzwerkbildung, Mittelstand, Forschung und Entwicklung zur Steigerung der Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen – KMU –. All dies ist mit dabei.
Meine Damen und Herren, ich möchte von meiner Seite aus im Namen der Ministerin ein Dankeschön sagen in Richtung derer, die sich in diesem Hohen Haus sehr intensiv in den letzten Monaten zum Thema geäußert haben und in den Gremien mitgearbeitet haben. Kollege
Pschierer, herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und die Mitarbeit im Wirtschaftsausschuss! Auch dafür ist ein Dankeschön angebracht, wie für alle anderen Ausschussvorsitzenden auch.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf und bedanke mich, dass vor allem die SPD signalisiert hat, diesen Gesetzentwurf mit zu unterstützen. Die Vorschläge der GRÜNEN dagegen müssen wir als zusätzliche Bürokratie ablehnen. Ich bitte aber, wie gesagt, um Zustimmung zu unserem Gesetz, damit es die Erfolgsstory des 74er-Gesetzes weiterführt, das heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf novelliert werden soll.
Lieber Kollege Runge, es macht Spaß, mit Ihnen zu streiten. Aber täuschen Sie sich nicht über die Vorbereitung von Personen, die Sie vielleicht gar nicht so gut beurteilen können. Selbstverständlich habe ich das Gesetz und auch Ihren Antrag gelesen. Das gehört zur Vorbereitung. In Ihrem Antrag heißt es beispielsweise, dass künftig der Mittelstandsbericht nicht mehr nur alle fünf Jahre, sondern alle zwei Jahre vorgelegt werden soll. Es solle dezidiert über die Förderprogramme Auskunft gegeben werden. Wenn das keine zusätzliche Bürokratie bedeutet, dann frage ich Sie, was sonst.
Nun noch eine ganz persönliche Anmerkung, die ich mir eigentlich verkneifen wollte, aber jetzt doch bringen muss, weil Sie das angesprochen haben. 1974 stand – wenn ich richtig unterrichtet bin – an dieser Stelle auch jemand – allerdings im alten Plenarsaal auf der gegenüberliegenden Seite –, der den gleichen Namen hat und genau zu diesem 74er-Gesetz gesprochen hat. Allein aus der Tradition heraus hat es mir Spaß gemacht, genau dieses Gesetz wieder anzusehen. Mehr will ich dazu nicht sagen.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.