Otto Zeitler

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Darf ich wenigstens sagen, dass Ihre Leute gestern im Kreistag zu Schwandorf gegen Windkraftanlagen gestimmt haben?
Herr Präsident, Hohes Haus! Der vorliegende Antrag enthält ein Anliegen, das den Bayerischen Landtag und die Bayerischen Rettungsverbände seit Jahren, sozusagen seit Generationen, beschäftigt. Ich möchte das heute zum Anlass nehmen, mich bei den Rettungsdiensten herzlich zu bedanken, die unter Einsatz ihrer Freizeit, ihres Lebens und ihrer Gesundheit dafür sorgen, dass wir in Bayern weitgehend unbesorgt leben können.
Der Katastrophenschutz ist Länderaufgabe und damit auch Aufgabe des Bayerischen Landtags. Nach dem Grundgesetz ist er Aufgabe der Länder und nicht Aufgabe des Bundes. Das Problem begann 1999 mit der Einführung des EU-Führerscheins für die Europäische Union, einer an sich vernünftigen Sache. Dieser Maßnahme ist aber der alte Führerschein Klasse III zum Opfer gefallen. Mit dem alten Führerschein Klasse III konnte man Kleinlastwagen bis 7,5 t fahren, wie sie auch die Feuerwehren und die Rettungsdienste benutzen. Am Anfang hat man das Problem nicht so erkannt, weil für den alten Führerschein Klasse III Bestandsschutz galt. Das Problem, dass nun immer weniger junge Leute zur Verfügung stehen, die zum Beispiel ein Feuerwehrauto bis 7,5 t fahren können, war nicht gleich erkennbar. Das Problem hat sich erst aufgebaut. Der Bayerische Landtag hat sich häufig mit diesem Thema beschäftigt. Die Meinungen dazu waren nicht unterschiedlich.
Die Bayerische Staatsregierung hat berechtigterweise Druck auf den Bund und auf die Europäische Union ausgeübt. Anfang 2007 ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten, die die Möglichkeit eröffnet hat, dass Katastrophenschutzfahrzeuge mit einer Sondererlaubnis gefahren werden dürfen. Vereinfacht ausgedrückt: Der "Feuerwehrführerschein" ist eine Son
derfahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 t. Auf Initiative des Bayerischen Landtags ist der bayerische Innenminister an den Bund herangetreten. Der damalige Verkehrsminister Tiefensee hat das Problem nicht so gesehen. Er hat einer Sondererlaubnis nur bis zu 4,75 t zugestimmt. In der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist es auch so beschlossen worden, wobei Bayern angekündigt hat, dass es sich damit nicht zufriedengeben und weitere Initiativen entwickeln werde.
Der Antrag von Kollegen der CSU und FDP, der Ihnen vorliegt, geht in diese Richtung. Er ermuntert die Bayerische Staatsregierung, beim Bundesverkehrsminister eine Erweiterung der Sonderfahrerlaubnis auf Fahrzeuge bis zu 7,5 t vorzuschlagen. Wie ich höre, hat der Bundesverkehrsminister seine Sympathie für diesen Vorschlag bekundet und sein Wohlwollen in Aussicht gestellt. Deshalb gehe ich davon aus, dass der heute vorliegende Antrag, der im Übrigen einstimmig in den Ausschüssen beschlossen worden ist, zu einem Ergebnis führt.
Ich bedanke mich bei allen, die diesen Antrag unterstützt haben. Ich spreche heute nicht darüber, wer eher und wer später etwas gewusst oder beantragt hat. Über das Ziel sind wir uns einig. Ich gehe davon aus, dass wir heute die Bayerische Staatsregierung bitten und ermuntern, alles zu tun, damit das Problem bis spätestens Ende des Jahres gelöst wird. Es ist tatsächlich möglich. Es bedarf dazu noch einer Bundesratssitzung. Nachdem die Bundesregierung Zustimmung signalisiert hat, können wir heute den Rettungsdienstverbänden und den Katastrophenschutzorganisationen mitteilen, dass wir davon ausgehen, dass der bayerische Staatssekretär im Innenministerium bzw. der bayerische Innenminister bis Jahresende im Benehmen mit dem Bundesverkehrsminister das Problem gelöst hat. Ich bedanke mich bei allen für die Unterstützung und freue mich, dass die Feuerwehren und Rettungsdienstverbände grünes Licht haben. Erwähnen möchte ich noch, dass in diese Regelung ausdrücklich auch die Anhänger, die zum Beispiel die Wasserwacht benutzt eingebunden werden müssen. Packen wir es an.