Alexander König

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Hochverehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vierte Untersuchungsausschuss der Wahlperiode, der aus meiner Sicht überflüssigste Untersuchungsausschuss, an den ich mich überhaupt erinnern kann, der am 26. April hier beschlossen wurde und an diesem Tag gleich seine Arbeit aufnahm, hat nach 14 Sitzungen, der Auswertung umfangreicher Akten und der Einvernahme von 40 Zeugen vor einer Woche mit den Stimmen der CSU-Fraktion seinen Schlussbericht beschlossen. Die Opposition hat einen Minderheitenbericht vorgelegt. Der formelle Teil wurde einstimmig beschlossen.
Ich danke allen, die freiwillig oder vielleicht auch unfreiwillig an diesem Untersuchungsausschuss mitgewirkt haben, insbesondere den Mitarbeitern der Fraktionen, der Staatsregierung und des Landtagsamts, den Stenografen und nicht zuletzt der Frau Präsidentin, welche bemüht war, durch Sachleistungen den Ausschuss bei Laune zu halten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, überflüssig war der Ausschuss, weil er nicht wirklich neue Erkenntnisse erbrachte und weil er ein für den Steuerzahler teures und untaugliches Wahlkampfmittelchen der Opposition war.
Sämtliche von den Damen und Herren der Opposition mitunter bis an die Grenze der böswilligen Verleumdung erhobenen Falschbehauptungen konnten im Rahmen der Beweisaufnahme widerlegt werden.
Ich komme zur ersten Falschbehauptung. Sie, Herr Kollege Halbleib, behaupten – Zitat –, die BayernLB sei nicht durch Vorgaben der EU dazu verpflichtet gewesen, die GBW-Anteile zu verkaufen – Zitatende. Prof. Dr. Bauer behauptete am 19. Juni dieses Jahres – Zitat –, es sei unwahr, dass die BayernLB die GBW auf Druck Brüssels habe verkaufen müssen – Zitatende. Diese Behauptungen sind falsch. Stattdessen hat die Beweisaufnahme ergeben, dass der Verkauf der GBW-Anteile zwingend erforderlich war.
Erstens. Der Beihilfebescheid der EU-Kommission schreibt einen – Zitat – vollständigen und bestmöglichen – Zitatende – Verkauf der Anteile an der GBW AG ausdrücklich vor.
Zweitens. Sogar der Kollege Mütze räumt in der 12. Sitzung ein – Zitat –: "Dass die GBW zu verkaufen war, ist, denke ich – wir haben jetzt lange genug zusammengesessen – unstreitig." – Zitatende.
Auch Sie, Herr Kollege Streibl, räumen in einer Pressemitteilung vom 20. Juni 2018 und damit nur einen Tag nach Ihnen, Herr Prof. Dr. Bauer, ein, dass die GBW-Anteile verkauft werden mussten. Wörtlich teilten Sie mit – Zitat –: "Als klar war, dass die GBW verkauft werden musste" usw. – Zitatende.
Vor allem dieser dritte Punkt sagt im Grunde alles. Am 19. Juni behaupteten Sie von den FREIEN WÄHLERN, per Pressemitteilung, es sei – Zitat – unwahr, dass die BayernLB die GBW auf Druck Brüssels habe verkaufen müssen – Zitatende. Nur einen Tag später verkünden Sie dann – Zitat –, die GBW habe verkauft werden müssen – Zitatende. Die völlig unterschiedlichen Aussagen im 24-Stunden-Takt lassen tief blicken, Kolleginnen und Kollegen.
Zweite Falschbehauptung: Die Opposition behauptet in ihrem Minderheitenbericht – Zitat –, es habe keine Bemühungen der Staatsregierung gegeben, die GBW AG nicht auf die Verkaufsliste zu setzen. – Auch diese Behauptung ist falsch. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass von bayerischer Seite sehr wohl An
strengungen unternommen wurden, einen Verkauf der Anteile der BayernLB an der GBW AG zu vermeiden.
Der Zeuge Kaiser vom Bundeswirtschaftsministerium hat im Untersuchungsausschuss betreffend den Beginn des Jahres 2009 Folgendes ausgesagt:
… hat der Freistaat Bayern zu Beginn noch versucht, im Umstrukturierungsplan – das waren die ersten Entwürfe, die es gab, die noch ohne GBW waren – versucht, der Kommission – wie gesagt, immer natürlich über die Bundesregierung – das schmackhaft zu machen. Aber da war dann relativ klar – relativ schnell klar auch –, dass das nicht reicht. Das war damals eine Liste von über 50 Kompensationen. …
Dort war im ersten Entwurf die GBW nicht enthalten, sondern [es war] eine Liste von, ich glaube, 54 oder 56, … Kompensationsmaßnahmen, die die Bayern im Rahmen des Entwurfes des Umstrukturierungsplanes der Kommission angeboten haben.
Das Ding kam postwendend zurück mit dem Hinweis: Das reicht nicht!
Im Minderheitenbericht kein Wort zu der entsprechenden Aussage des Zeugen Kaiser. Wahrhaftigkeit – Frau Kohnen ist leider gerade gegangen –, Anstand und Ernsthaftigkeit sehen anders aus.
Dritte Falschbehauptung: Vor allem Sie, Herr Kollege Aiwanger, den ich gerade nicht sehe, und Sie, Herr Kollege Prof. Dr. Bauer, behaupten, es habe – Zitat – die Möglichkeit gegeben, vor dem Beihilfebeschluss der EU-Kommission die GBW-Anteile exklusiv zu verkaufen, also auch an Kommunen oder den Freistaat selbst, doch das bayerische Finanzministerium sei in der entscheidenden Phase vorschnell auf das von der EU-Kommission geforderte Bieterverfahren eingeschwenkt. Auch die Erstellung von Wertgutachten habe die Staatsregierung abgelehnt.
Auch diese Behauptungen, meine Herren, sind falsch. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die EU-Kommission einen Exklusivverkauf der GBW-Anteile auf der Basis eines Wertgutachtens trotz intensiver Anstrengungen der Staatsregierung untersagt hat. Völlig daneben ist dabei Ihr Vorwurf, das Finanzministerium sei – Zitat – vorschnell auf das von der EU-Kommission geforderte Bieterverfahren eingeschwenkt.
Die Beweisaufnahme hat das Gegenteil ergeben. Die Wahrheit ist: Der damalige Staatsminister Dr. Söder hat sich bei der EU-Kommission persönlich massiv
dafür eingesetzt, dass ein Verkauf der GBW-Anteile nicht im Rahmen eines an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten Bieterverfahrens erfolgen muss, sondern auf Wertgutachtenbasis erfolgen kann.
So ist er bereits am 28. November 2011 – damit nur gut drei Wochen nach seinem Amtsantritt als bayerischer Finanzminister – nach Brüssel zur EU-Kommission gereist und hat sich dort für einen Exklusivverkauf an die Kommunen auf Basis eines
Wertgutachtens eingesetzt. Die Kommission hat jedoch letztlich trotz dieser und weiterer Anstrengungen Bayerns auf dem angeordneten Bieterverfahren bestanden und dies im Beihilfebescheid angeordnet. Ein Verkauf auf Wertgutachtenbasis schied damit aus.
Der Zeuge Dr. von Bonin von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, der damals an den Verhandlungen mit der EU-Kommission als Vertreter der BayernLB teilgenommen hat, sagte am 19. Juni im Ausschuss – Zitat –:
Ich erinnere mich daran, dass die Frage der Veräußerung durch Wertgutachten diskutiert worden ist und meines Erachtens auch einmal Eingang gefunden hat in eine Fassung, die an die Kommission geschickt worden ist. Das ist aber
von der Kommission –
gestrichen worden. …
Die Kommission hat auf einem Veräußerungsverfahren, Tender
Anmerkung von mir: also einem Bieterverfahren –
bestanden.
Die Kommission hat gesagt:
"Wir wollen kein Wertgutachten, sondern wir wollen ein offenes Bieterverfahren", womit sich die Frage der Exklusivität erledigt hatte – durch Ansage der Kommission.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, angesichts dieser eindeutigen Aussage dem Zeugen Dr. von Bonin auf Seite 22 Ihres Minderheitenberichtes in verzerrender Weise in den Mund legen – Zitat – "ein Verkauf auf Grundlage eines Wertgutachtens sei möglich und deswegen auch vertretbar" gewesen, ist schon ein starkes Stück; denn der Zeuge hat im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht genau das Gegenteil gesagt.
Vierte Falschbehauptung: Die Opposition behauptet in ihrem Minderheitenbericht – Zitat – "Der Freistaat Bayern hätte die GBW erwerben können." Es habe
weder ein direktes noch ein indirektes Verbot der EU gegeben. Auch diese Behauptung ist falsch. Die Beweisaufnahme hat eindeutig ergeben, dass die EUKommission einen Erwerb der GBW-Anteile der BayernLB durch den Freistaat Bayern faktisch verboten hat.
Aus der Fußnote 12 des Beihilfebescheids ergibt sich eindeutig, dass bei einem solchen Erwerb ein neues Beihilfeverfahren gedroht hätte. Ein solches neues Beihilfeverfahren wäre mit unkalkulierbaren Risiken verbunden gewesen, im schlimmsten Fall hätte die Abwicklung der BayernLB mit unabsehbaren Folgen für die Steuerzahler, die Sparkassen, die Kommunen und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gedroht.
Der Zeuge Kaiser aus dem Bundeswirtschaftsministerium hat am 19. Juni zu einer etwaigen Beteiligung des Freistaats Bayern am Bieterverfahren Folgendes ausgesagt:
Und insofern war es ganz klar, dass diese Möglichkeit – faktisch jedenfalls –, mit einem eigentlich nicht vertretbaren hohen Risiko verbunden ist.
Zu der konkreten Formulierung der Fußnote 12 hat der Zeuge Kaiser erklärt – Zitat –:
Und wenn man den beihilferechtlich üblichen Sprech der Kommission etwas kennt und wenn man die diplomatischen Floskeln abzieht, dann weiß man: Das ist aus Sicht der Kommission ein klares Stoppschild, wenn eine solche Formulierung gewählt wird. Dann weiß man: Wenn die Kommission damit droht, dann ist schon Vorsicht geboten.
Der Zeuge Dr. von Bonin hat zu der Frage, ob der Freistaat sich hätte am Bieterverfahren beteiligen können, Folgendes erklärt – Zitat –:
Die Kommission wollte ganz klar nicht, dass der Freistaat die Wohnungen kauft, sondern die Kommission wollte, dass die Wohnungen in einem offenen Bieterverfahren verkauft werden – – und die Teilnahme des Freistaates an einem solchen Bieterverfahren beihilferechtliche Risiken birgt und deswegen von der Kommission nicht gewünscht war.
Die Frage, ob die Fußnote 12 der finalen Beihilfeentscheidung der EU-Kommission bedeutet, dass die EU-Kommission einen Erwerb durch den Freistaat Bayern nicht hinnehmen wird, bejahte der Zeuge Dr. von Bonin ausdrücklich.
Dies alles lassen Sie unter den Tisch fallen und verbreiten weiter munter die Mär, Bayern hätte die Anteile an der GBW AG selbst erwerben können. Auch Ihre Gegenargumente, die wir hier wahrscheinlich gleich hören werden, helfen nicht weiter. Wir haben von Ihnen bis gestern die zwei immer gleichlautenden untauglichen Argumente gehört: einmal das Memo Dr. Schütze von der Kanzlei Clifford Chance bzw. seine Zeugenaussage und zum anderen verschiedene Schreiben der EU-Kommission.
Seit gestern begründen Sie Ihre Falschbehauptung zusätzlich noch mit einem Auftragsgutachten, das Sie von der SPD bestellt haben. Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Keines dieser Scheinargumente ändert etwas daran, dass Ihre Behauptung von einer vermeintlichen Kaufmöglichkeit des Freistaats eine Falschbehauptung ist.
Zunächst zu dem Auftragsgutachten vom 23. August, das Sie gestern präsentiert haben. Eine Woche nach dem Beschluss des Schlussberichts im Untersuchungsausschuss präsentieren Sie ein vermeintlich entscheidendes Rechtsgutachten mit Datum vom 23. August 2018, das schon drei Wochen alt ist. So entscheidend kann das Gutachten nicht gewesen sein, sonst hätten Sie es getrost dem Untersuchungsausschuss während seiner Beratungen vorlegen können, damit er sich damit auseinandersetzt, Herr Kollege Halbleib.
Auch mit der Unabhängigkeit Ihres Gutachtens ist es nicht weit her, denn Ihr Auftragsgutachten ist von Ihnen bestellt und bezahlt; wenn Sie wirklich ein unabhängiges Gutachten gewollt hätten, hätten Sie, Herr Kollege Halbleib, im Untersuchungsausschuss einfach einen Beweisantrag auf Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens stellen können.
Das haben Sie nicht getan. Damit ist im Grunde genommen alles gesagt.
Auch inhaltlich ändert das Gutachten nichts. Zu den Gefahren für das ursprüngliche Beihilfeverfahren schweigt das Gutachten. Hören Sie einfach noch einmal den Zeugen Dr. von Bonin; anders als der Ersteller Ihres Gutachtens war dieser bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission dabei. Er hat im
Ausschuss zu den Gefahren eines Rechtsstreits mit der Kommission Folgendes ausgesagt – Zitat –:
Die Kommission sitzt deswegen am längeren Hebel, weil es für die Bank, die in der Krise ist, essenziell erforderlich ist, die Beihilfe genehmigt zu bekommen. Denn wenn die Bank die Beihilfe nicht genehmigt bekommt, die Kommission eine Negativentscheidung mit Rückforderungsanordnung trifft, dann verliert die Bank sofort – und zwar auch dann, wenn Sie oder die Bundesrepublik Deutschland gegen eine solche Negativentscheidung klagen – den Vorteil der zugewendeten Beihilfe. Und da diese Beihilfen ja meistens kapitalquotenstützenden Charakter hatten, würde eine Negativentscheidung der Kommission unmittelbar zum Verfall der Kapitalquoten und letztlich zur Insolvenz der Bank führen.
Auf einen Rechtsstreit mit der EU-Kommission wäre es, wenn man Ihr Gutachten zugrunde legt, hinausgelaufen. Der Zeuge Dr. von Bonin, der anders als Ihr Gutachter dabei war – wie ich schon sagte –, hat eindeutig bejaht, dass die Kommission einen Erwerb durch den Freistaat nicht hinnehmen wird. Bei einem solchen Rechtsstreit hätte nach Aussage dieses Zeugen die Insolvenz der Landesbank gedroht.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die praktische Wirklichkeit der damaligen Verhandlungen mit der EU-Kommission. Die theoretischen Ausführungen eines nachträglich gestellten Auftragsgutachtens ändern daran nichts.
Auch das von Ihnen immer wieder zitierte Memo von Dr. Schütze von Clifford Chance und die Stellungnahme der EU-Kommission helfen Ihnen diesbezüglich nicht weiter. Das Memo enthält keinerlei Begründung, etwa eine Gerichtsentscheidung, für die angedeutete Möglichkeit eines Erwerbs durch den Freistaat. Zweitens hat der Zeuge Dr. von Bonin zu dem Memo sehr eindeutig ausgesagt, dass die Kommission – Zitat – "schon vorher gesagt hatte, dass sie kein Wertgutachten will, und darauf würde es letztlich hier hinauslaufen." – Zitatende. Auch die Aussagen der EU-Kommission stützen Ihre Falschbehauptungen nicht. Die Kommission hat zwar mehrfach mitgeteilt, dass der Freistaat Bayern an einem Bieterverfahren hätte teilnehmen können, gleichzeitig hat die Kommission aber auch immer ausdrücklich vor den Risiken gewarnt. Bildlich ausgedrückt ist es etwa so, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wenn Sie im 10. Stock eines Hauses zu jemandem sagen: Es ist nicht verboten, vom Balkon zu springen. –
Er wird nicht springen. Entsprechend hat sich der Freistaat Bayern am Bieterverfahren auch nicht beteiligt.
Zu Ihrer fünften Falschbehauptung: Sie behaupten in Ihrem Minderheitenbericht – Zitat –: "… erscheint die ‚Sozialcharta‘ als reines Placebo, um Mieter und Öffentlichkeit zu beruhigen." Die EU-Kommission habe hierzu keine weiteren Vorgaben gemacht. Und weiteres Zitat: "Die für die Sozialcharta maßgebliche Fußnote 11 bezieht sich eindeutig auf alle Transaktionen betreffend Sozialwohnungen, unabhängig von etwaigen Beihilfeverfahren." – Zitatende. – Auch diese Behauptungen sind falsch. Stattdessen hat die Beweisaufnahme eindeutig ergeben, dass die Sozialcharta nur aufgrund umfassender Anstrengungen des Freistaats vereinbart werden konnte und dass die Sozialcharta bis an die Grenze des nach den Vorgaben der EU-Kommission rechtlich Zulässigen ging. Nach den eindeutigen Vorgaben der Kommission in Fußnote 11 des Beihilfebescheids durfte der Käufer der Anteile der BayernLB an der GBW AG neben den geltenden sozialen Leitlinien der GBW Gruppe ausdrücklich nur zur Einhaltung solcher – Zitat – "zusätzlicher sozialer Vorgaben, die in vergleichbaren Transaktionen Anwendung gefunden haben" – Zitatende – verpflichtet werden. Bei vergleichbaren Transaktionen handelt es sich ausschließlich um solche, die ebenfalls Gegenstand eines EU-Beihilfeverfahrens waren.
Zeuge von Bonin hat im Ausschuss zu den von der Kommission gesetzten rechtlichen Grenzen der Sozialcharta Folgendes ausgesagt – Zitat –: "Für die Kommission war Baden-Württemberg die Blaupause, weil die Kommission sagte: Das, was dort gemacht wurde, ist im Markt schon mal gemacht worden und ist deswegen marktüblich." Die Position der Kommission war, sofern sich das, was mit den Bietern vereinbart wird, im Rahmen dessen hält, was bei der Landesbank Baden-Württemberg-Transaktion vereinbart worden ist, ist es marktüblich. Eindeutig meint der Beihilfebescheid mit diesen vergleichbaren Transaktionen somit ausschließlich solche, die ebenfalls Gegenstand eines EU-Beihilfeverfahrens waren.
Aber damit nicht genug, Frau Kohnen hat am vergangenen Mittwoch in der "Kontrovers-Wahlarena" im Bayerischen Fernsehen zu den angeblich zu schwachen sozialen Kriterien beim Verkauf der GBW-Anteile Folgendes gesagt – Zitat –: Man hätte den Kommunen einfach nur gute Konditionen bieten müssen, dann wären die Wohnungen in öffentlicher Hand geblieben. Hätte man die richtigen Bedingungen gestellt, dann hätten die Kommunen kaufen können. – Zitaten
de. Frau Kohnen suggeriert damit, man hätte dem Bieterverfahren mehr Mieterschutz zugrunde legen können, dann hätten die Kommunen gekauft. Das ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine dreiste Falschbehauptung;
denn die EU-Kommission hat es eben nicht erlaubt, dem Bieterverfahren mehr Mieterschutz zugrunde zu legen. Ich möchte hierzu Ihren Parteigenossen Nils Schmid von der SPD zitieren. Er war von 2011 bis 2016 Finanzminister in Baden-Württemberg. Er hat den ebenfalls von der EU-Kommission angeordneten Verkauf der Wohnungsgesellschaft der Landesbank Baden-Württemberg durchgeführt. Auch hier gab es einen Beihilfebescheid der EU-Kommission. Auch hier musste die Wohnungsgesellschaft nach Vorgabe der EU-Kommission zum bestmöglichen Preis verkauft werden. Auch hier ging der Zuschlag an die PATRIZIA. Auch hier unterlag ein kommunales Bieterkonsortium der PATRIZIA im Bieterverfahren. Alles lief also parallel zum Verkauf der GBW-Anteile bei uns. Parteigenosse Nils Schmid
hat am 09. Oktober 2013 im baden-württembergischen Landtag Folgendes gesagt – Zitat –: "Damit ist klar: In der konkreten Entscheidungssituation war die LBBW gehalten, den Zuschlag demjenigen zu geben, der ihn auch bekommen hat, also der PATRIZIA und nicht dem kommunalen Konsortium. Die Fragen des Mieterschutzes durften dabei keine Rolle spielen. Das ist die klare Aussage." – Zitatende. Ich wiederhole, nicht wir, sondern Ihr SPD-Parteikollege hat im baden-württembergischen Landtag erklärt – Zitat –: "Die Fragen des Mieterschutzes durften beim Zuschlag keine Rolle spielen." – Zitatende. In Richtung der dortigen Landtagsopposition ergänzte Nils Schmid von der SPD – Zitat –: "Deshalb bitte ich Sie: Hören Sie auf, mit Geschichtsklitterung." – Zitatende.
Ich rufe auch Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition und namentlich der SPD und Frau Kohnen, zu: Hören auch Sie bitte damit auf, hier weiterhin schlichtweg die Unwahrheit zu verbreiten!
Nach alledem, Kolleginnen und Kollegen, ist völlig klar: Der Untersuchungsausschuss war auch deshalb überflüssig, weil die Opposition von Beginn bis zum Ende nicht die Absicht hatte, die Wahrheit zu erkunden. Vielmehr ging es offensichtlich ausschließlich um
ein billiges Wahlkampfmanöver. Anders kann ich mir all diese Zitate überhaupt nicht erklären.
Anstatt den Mietern, die sich trotz der vereinbarten Sozialcharta Sorgen machen, wie es mit ihren Wohnungen weitergeht, reinen Wein einzuschenken, wird diesen seitens der Opposition weiter Sand in die Augen gestreut und falscherweise behauptet, der Freistaat hätte die Wohnungen einfach kaufen können. Oder die Kommunen hätten sie einfach kaufen können, oder es hätte überhaupt irgendwie anders gehen können. Die verschiedenen Versionen haben wir gehört. Dieses ständige Verbreiten der Unwahrheit wider besseres eigenes Wissen hilft aber den Mieterinnen und Mietern nicht. Es ist unredlich, mit falschen Tatsachenbehauptungen Wähler einfangen zu wollen.
Und ich sage noch dazu: Die Leute wissen ganz genau, dass es sich bei Ihren krampfhaften Falschbehauptungen um ein drittklassiges Schauspiel der Wählertäuschung handelt.
Durch Lügen über zurückliegende, nicht mehr änderbare Vorgänge werden auch keine Wohnungen geschaffen. Auch das wissen die Menschen.
Am Ende ist das Ergebnis des Untersuchungsausschusses: Die Opposition hat mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses nach mehr als fünf Jahren, nach unzähligen Landtagsdebatten und nach einer Landtagswahl, erst nach dem Verkauf der GBWAnteile durch die BayernLB im Jahr 2013 im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens untauglich versucht, die Staatsregierung und insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder mit unberechtigten Vorwürfen zu überziehen. Nach Durchführung der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss steht fest – ich darf diesen Bericht allen zum Lesen empfehlen, er liest sich übrigens sehr flüssig –: Sämtliche Vorwürfe der Opposition sind haltlos.
Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition möchte heute einen Untersuchungsausschuss zum Verhalten der bayerischen Behörden im Zusammenhang mit dem Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank im April 2013 einsetzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole: Heute, am 26. April des Jahres 2018, möchten die Oppositionsfraktionen einen Untersuchungsausschuss zum am 8. April des Jahres 2013 bekannt gegebenen Verkauf der GBW-Anteile der Bayerischen Landesbank einsetzen.
Die Opposition möchte also einen Sachverhalt untersuchen, der mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Wenn es seitdem etwas zu untersuchen gegeben hätte, Herr Kollege Rinderspacher, hätten die Opposition und auch Sie, Herr Kollege Rinderspacher, Jahre Zeit gehabt, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen.
Sie, die Opposition, machen das aber erst heute.
Einschließlich September 2018 sind es gerade einmal acht reguläre Sitzungswochen bis zum Ende der Legislaturperiode. Dies zeigt zum einen, Herr Kollege Aiwanger, dass es Ihnen im Besonderen, aber der Opposition im Allgemeinen, nicht um zukunftsgerichtete Fragen und Lösungen geht,
sondern darum, dass Sie wieder vor allem in der Vergangenheit leben.
Zum anderen wird aus dem zeitlichen Ablauf auch deutlich,
um was es sich bei der heutigen Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eigentlich handelt. Es handelt sich um nichts anderes als um ein reines Wahlkampfmanöver.
Das haben die Vorredner der Opposition soeben deutlich gemacht.
Denn sie haben in Ihren Reden die vergangenheitsbezogenen Fragen eines Fragenkatalogs eines Untersuchungsausschusses mit den aktuellen politischen Fragen vermengt.
Das ist ein weiterer Beleg dafür, worum es geht.
Zudem, Herr Kollege Aiwanger, haben Sie ganz offen gesagt, um was es Ihnen geht. In einer Pressekonferenz vor sechs Wochen, am 14. März 2018, haben Sie auf die Frage eines Journalisten, warum der Untersuchungsausschuss gerade jetzt und nicht schon einige Jahre früher eingesetzt wird, gesagt, ich zitiere: "Es ist in der Politik nicht immer alles zu jedem Zeitpunkt gleich günstig."
Eigentlich ist damit alles gesagt. Der Opposition geht es nicht um Sachaufklärung, Ihnen auch nicht, Herr Kollege Rinderspacher,
sondern um ein reines Wahlkampfmanöver.
Dies stellt eine Zweckentfremdung des parlamentarischen Untersuchungsrechts dar, und es entwertet auch – bitte überlegen Sie sich das mal – die Arbeit zukünftiger Untersuchungsausschüsse.
Die Opposition missbraucht das parlamentarische Untersuchungsrecht auf sehr durchschaubare und billige Weise zu Wahlkampfzwecken. Mag dieser Vorgang auch formaljuristisch zulässig sein: Im Grunde handelt es sich bei diesem offensichtlichen Missbrauch des parlamentarischen Untersuchungsrechts um eine Missachtung des Parlaments. Bei einem solchen Missbrauch des parlamentarischen Untersuchungsrechts werden wir als CSU-Fraktion nicht mitmachen. Die CSU-Fraktion hat den vergangenen Untersuchungsausschüssen dieser Legislaturperiode aus Respekt vor dem Minderheitenrecht immer zugestimmt. Aber für ein so durchsichtiges Wahlkampfmanöver wie heute werden wir nicht die Hand heben.
Auch inhaltlich, Kollege Rinderspacher, handelt es sich bei dem Thema des Untersuchungsausschusses der Opposition um nichts anderes als den sprichwörtlichen
alten Hut. – Stimmt genau.
Über den Sachverhalt wurde von der Staatsregierung mehrfach in transparentester Weise gegenüber dem Landtag berichtet.
Weiterhin hat der Landtag die dem Verkauf der GBWAnteile durch die Bayerische Landesbank zugrunde liegende Krisenbewältigung der Bayerischen Landesbank sogar selbst im Rahmen einer parlamentarischen Kommission begleitet und untersucht.
Frau Kollegin Aures war zum Beispiel Mitglied der Kommission. Im Abschlussbericht der parlamentarischen Kommission heißt es, ich zitiere: Die Mitglieder der Landtagskommission ließen sich regelmäßig über den Stand dieses Beihilfeverfahrens informieren und diskutierten die verschiedenen Aspekte des EU-Beihilfeverfahrens. Hierzu gehörten insbesondere die Vorgaben zur Geschäftsbeschränkung zur Bilanzsummenreduktion, die Vorgaben zum Verkauf von Beteiligungen (LBS, GBW AG). Zitatende!
Kolleginnen und Kollegen, entweder lässt dies den Schluss zu, dass die Arbeit der Kommission verschlafen wurde, oder aber es geht Ihnen um eine Art Pseudoaufklärung bereits aufgeklärter Sachverhalte
und damit im Ergebnis um nichts anderes als um ein durchschaubares Wahlkampfmanöver.
Hören Sie halt erst mal zu. Ich habe Ihnen auch so schön zugehört. Das wäre doch ganz nett, wenn Sie auch einfach mal zuhören könnten, anstatt immer dazwischenzureden! Nichtsdestoweniger gilt: Auch wenn wir heute der Einsetzung des Untersuchungsausschusses erst einmal nicht zustimmen, werden wir uns Ihrem vermeintlichen Aufklärungswillen in einem Untersuchungsausschuss nicht in den Weg stellen. Das ist wohl klar. Herr Kollege Halbleib, wir werden im Gegenteil so schnell wie möglich mit der Ausschussarbeit beginnen und alles daran setzen, dass alle 169 Fragen so rechtzeitig beantwortet werden, dass ein ordentlicher Abschlussbericht formuliert und beschlossen werden kann.
Allein Letzteres nimmt zumindest nach meiner Erfahrung mehrere Wochen in Anspruch. Deshalb kann das alles nur gelingen, wenn möglichst alle in Betracht kommenden Sitzungstage ohne Sitzungsende genutzt werden. Hierzu gehören auch die nicht als Sitzungswochen ausgewiesenen Wochen im Juli und August. Nur so wird es möglich sein, im September einen ordentlichen Abschlussbericht anzufertigen. Urlaub sollten die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses vorsichtshalber nicht einplanen.
Wäre Ihr Fragenkatalog schneller vorgelegt worden – das wäre mit Sicherheit jederzeit möglich gewesen –, hätten wir nicht diesen Zeitdruck, sondern mehr Zeit gehabt. Wenn Sie allerdings auf einen solchen ordentlichen Schlussbericht gar keinen Wert legen sollten, würde das erneut beweisen, dass es sich bei der ganzen Aktion um ein reines Wahlkampfmanöver handelt.
Ich fasse zusammen: Sie wollen den sprichwörtlichen alten Hut nach über fünf Jahren allein zu Wahlkampfzwecken wieder aufwärmen.
Herr Kollege Aiwanger, es handelt sich dabei um offensichtlichen Missbrauch des Untersuchungsrechts. Das stellt eine Missachtung des Parlaments dar.
Wir werden für dieses durchsichtige Wahlkampfmanöver nicht die Hand heben, uns aber im Untersuchungsausschuss allen Fragen stellen und mit der Ausschussarbeit sehr zügig beginnen.
Herr Kollege Halbleib, jede Verzögerung Ihrerseits wird für jedermann offensichtlich machen, dass es Ihnen nicht um Sachaufklärung, sondern um ein reines Wahlkampfmanöver geht. Wir gehen vor allem deshalb inhaltlich gelassen in diesen Untersuchungsausschuss,
weil der vermeintlich zu untersuchende Sachverhalt aufgrund der Transparenz und Aufklärung der Staatsregierung bereits jetzt offen zutage liegt.
Herr Kollege Aiwanger, vielleicht sollten Sie lieber einmal die umfangreichen Unterlagen lesen, die uns allen zu diesem Themenkreis bereits vorliegen, anstatt dazwischenzureden. Einen wirklichen Aufklärungsbedarf gibt es aus unserer Sicht überhaupt nicht mehr.
Gerade deshalb ist es umso ärgerlicher, dass Sie, die Opposition, zu diesem Thema einen Untersuchungsausschuss inszenieren, bei dem es wirklich nur um ein Wahlkampfmanöver geht. Die Bevölkerung wird, wenn sie das Ganze verfolgt, früher oder später sagen: Zeit- und Geldverschwendung, angeregt von der Opposition im Bayerischen Landtag.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unstrittig ist, dass wir mehr Wohnungen brauchen.
Von daher weiß ich nicht, ob die Menschen draußen wirklich Verständnis für eine Märchendebatte über die Vergangenheit haben, Herr Kollege Halbleib.
Wir von der CSU sind zu allen Schritten bereit, um den Wohnungsmarkt weiter zu beleben und im hohen Maße Wohnungen zu bauen.
Sie halten es gerade hoch, Herr Halbleib. Schauen Sie sich den Nachtragshaushalt 2018 an. Wir haben im Staatshaushalt seit Jahren die Mittel für die staatliche Wohnraumförderung und die Studenten-Wohnraumförderung erhöht.
Wir haben uns auf Bundesebene auf den einen oder anderen Punkt geeinigt. Wir wollen ein Baukindergeld einführen. Wir wollen das auf bayerischer Ebene noch ergänzen. Ich hoffe, das wollen Sie auch. Wir treten für eine eigene Eigenheimzulage in Bayern ein. Wir wollen ebenfalls eine Bayernheim-Gesellschaft gründen, um zusätzliche Wohnungen über die GBW-Wohnungen hinaus – die sind weiterhin vorhanden – zu bauen.
Kolleginnen und Kollegen der SPD, im Gegensatz zu Ihnen sind wir darüber hinaus bereit, nicht nur auf den Staat zu setzen, sondern auch auf die Bürgerinnen und Bürger, indem wir steuerliche Anreize setzen. Leider waren Sie in den Koalitionsverhandlungen nicht bereit, weitere steuerliche Anreize zu setzen, um mit dem im Übermaß vorhandenen privaten Kapital weitere Wohnungen bauen zu können.
Wir sind zur Einführung einer degressiven Abschreibung bereit. Sie lehnen das seit Jahr und Tag ab.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich etwas zu Märchen sagen. Sie alle kennen die Geschichte vom Baron von Münchhausen, der erzählte, er sei auf einer Kanonenkugel geritten. Seinerzeit war es unstrittig, dass Kanonen Kugeln fliegen lassen können. Unstrittig war auch, dass Menschen reiten können. Baron von Münchhausen hatte daraufhin die unglaubliche Geschichte erfunden, dass er auf einer Kanonenkugel geritten sei. Ähnlich hören sich Ihre Geschichten zur GBW an.
Unstrittig ist, dass der Anteil des Staates an der GBW aufgrund des Beihilfeverfahrens im Zuge der Konsolidierung der Bayerischen Landesbank verkauft werden musste. Unstrittig ist, dass neben dem Freistaat Bayern, der unter anderem durch den Finanzminister Markus Söder vertreten wurde, auch die Kommunen an der BayernLB beteiligt waren. Unstrittig ist, dass es sich bei der Gruppe von Investoren auf der Seite der PATRIZIA AG, die Herr Kollege Weidenbusch vorhin
aufgezählt hat – ich empfehle Ihnen dringend, die Pressemitteilung zu lesen –, nicht um irgendwelche aus Russland stammende oder dort ansässige Gesellschaften handelt – mitnichten. Diese Dichtung hat irgendjemand erfunden. Frau Schulze, für mich ist das verleumderisch, wenn Sie das einfach so aufnehmen. Die PATRIZIA hat eindeutig erklärt, dass es sich bei den 27 Investoren um Versorgungswerke, Versicherungen, Sparkassen und Pensionskassen handelt. Sie sollten davon Abstand nehmen und das nicht miteinander vermischen.
Tatsache ist nur, dass im November 2012 bei der Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige einging, wonach die PATRIZIA Objekte an Kunden aus der ehemaligen UdSSR verkaufen solle. Selbst in dieser anonymen Anzeige wurde nicht behauptet, es würde sich um Geldwäsche oder Schwarzhandelsgeschäfte handeln. So wie der Baron von Münchhausen aus dem Reiten und der Kanonenkugel den reitenden Baron auf der Kanonenkugel gemacht hat, sind Sie bereit, auf diese Sache aufzuspringen. Sie stellen in den Raum, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Verkauf, den Investoren und dieser anonymen Anzeige gebe, obwohl, wie wir wissen, umfangreiche Ermittlungen des Zolls und der Polizei überhaupt nichts ergeben haben.
Frau Kollegen Weikert – ich sehe Sie gar nicht –, laut den "Nürnberger Nachrichten" sollen Sie eine vollumfängliche Aufklärung des Verdachts der Geldwäsche im Umfeld des GBW-Deals gefordert haben.
Frau Weikert, wo ist diese Geldwäsche? Können Sie irgendwelche Tatsachen anführen außer Verweise auf sogenannte Journalisten – das hat Herr Kollege Weidenbusch vorhin gesagt –, die einen ganz weit hergeholten Zusammenhang, für den es nicht andeutungsweise einen Beleg gibt, herstellen? Können Sie Belege aufführen? – Diese gibt es nicht. Es ist verleumderisch, so etwas in den Raum zu stellen. Ich fordere Sie auf, das zukünftig zu unterlassen.
Dasselbe gilt für Herrn Kollegen Hartmann, der heute leider auch nicht gesprochen hat. Er wird in den "Nürnberger Nachrichten" zitiert. Er hat den Verdacht geäußert, dass Finanzminister Söder weiter schweige und notfalls auch mit Geld aus kriminellen Kanälen arbeite. Kollege Hartmann, schämen Sie sich nicht? – Ich würde mich an Ihrer Stelle aufgrund der Faktenlage, die gleich null ist, schämen, derartige verleumderische, üble Behauptungen in den Raum zu stellen.
Lassen Sie das sein! Lesen Sie die Pressemitteilung der PATRIZIA Immobilien AG vom 22. Februar, die dazu ausführt – ich darf das zitieren –:
Die PATRIZIA Immobilien AG stellt absolut und ohne jeden Zweifel klar, dass beim Erwerb der GBW keinerlei … "russisches Geld", "Gelder aus Russland" oder ähnliches beteiligt waren.
Die Berichterstattung entbehrt eindeutig jeder Grundlage und ist definitiv falsch. Der Verdacht ist eine schlichte Lüge …
Dies aus der Pressemitteilung der PATRIZIA AG.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Hartmann, Frau Weikert, Frau Schulze und alle, die sich in der Zukunft noch dazu versteigen sollten, lesen Sie die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft und der PATRIZIA AG! Schauen Sie sich die Tatsachen an, bevor Sie hier in so unglaublicher Art und Weise unkollegial und verleumderisch gegen den bayerischen Finanzminister lostreten!
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach 41 Sitzungen, der Auswertung des umfangreichen Aktenmaterials und der Einvernahme von rund 80 Zeugen hat der Untersuchungsausschuss "Labor" am 27. September seinen Schlussbericht beschlossen. Teil A mit den Formalien und Teil B, der das Ergebnis der Beweisaufnahme widerspiegelt, wurden gemeinsam von allen Fraktionen erarbeitet und beschlossen. Auch jene Zeugen, welche vermuteten, dass es eine politische Einflussnahme gegeben haben müsse, konnten hierfür nicht einmal ansatzweise einen objektiven Beweis liefern. Vielmehr ergibt die Zusammenschau der Akten und Zeugenaussagen, dass sich die genannten Personen manche Entscheidungen ihrer Vorgesetzten deshalb nicht erklären konnten, weil sie längst nicht in alle Erwägungen und Entscheidungsprozesse eingebunden waren. So entstand letztlich das Mysterium der politischen Einflussnahme und in der Folge auch die in einzelnen Medien vorschnell verbreitete Behauptung, es würde sich um einen politisch verantworteten Justizskandal handeln. Alle Fraktionen stimmen darin überein, dass es keine Beweise für eine solch geartete politische Einflussnahme gibt. Auch wenn die Kollegen der SPD nur zu dem Schluss kommen, eine solche habe nur nicht nachgewiesen werden können, bleibt die Tatsache, dass es nicht den geringsten Anhaltspunkt für diese These gibt. Die Kollegen der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER versteigen sich gar zu folgender Schlussfolgerung: Gerade weil es kein Indiz für eine politische Einflussnahme gibt, müsse es doch eine solche gegeben haben. Das ist eine abenteuerliche Argumentation, welche den Untersuchungsauftrag und die Arbeit des Untersuchungsausschusses ad absurdum führt.
Sowohl die Zeugenaussagen der Beamten des Landeskriminalamtes einerseits wie auch die Zeugenaussagen der Staatsanwälte andererseits haben sehr deutlich gemacht, dass sich die betreffenden Perso
nen bei Weitem nicht alle in gegenseitiger Zuneigung verbunden fühlen, sondern offensichtlich auch persönliche Differenzen oder zumindest erhebliche Befindlichkeiten untereinander bestehen. Das schließt nach meinem Dafürhalten völlig aus, dass die zahlreichen Zeugen ein Komplott geschmiedet haben, um den Untersuchungsausschuss mit der Unwahrheit zu bedienen. Eine politische Einflussnahme, die es objektiv nicht gegeben hat, sollte man auch nicht aus niederen politischen Erwägungen herbeireden. Das ist unredlich und fördert allenfalls die Politikverdrossenheit.
Auch waren die untersuchten Spendenvorgänge gesetzeskonform und ohne Einflussnahme auf Sachentscheidungen, sodass es auf dieser Grundlage keinen Anhaltspunkt gibt, politische Einflussnahme zu vermuten.
Ich habe mich zu Beginn des Untersuchungsauftrags sehr wohl gefragt, wie die einzelnen Entscheidungen im LKA und bei den beteiligten Staatsanwaltschaften zustande kamen, zum Beispiel, wie die Staatsanwaltschaft Augsburg innerhalb kurzer Zeit Ende 2008, Anfang 2009 zu der Auffassung gelangte, es liege kein Betrug vor. Gerade hier haben uns die Zeugen, insbesondere die Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Augsburg, welche im Januar 2009 eine Vielzahl von Verfahren einstellte, in sich schlüssig dargelegt, wie man zu der Einschätzung gelangte, dass man aufgrund der eigenen Rechtsauffassung nur die Möglichkeit sah, die Verfahren einzustellen, und dass dies ohne Einflussnahme Dritter erfolgte. Die umfangreichen Akten und vor allem auch die Zeugenaussagen lassen den Schluss zu, dass alle Entscheidungen in den auf die Arbeit der "SOKO Labor" zurückgehenden Ermittlungsverfahren ohne sachfremde Erwägungen zustande kamen.
Natürlich hätte die eine oder andere Entscheidung mit dem Wissen von heute möglicherweise auch anders getroffen werden können. Im Nachhinein ist es bekanntlich immer sehr einfach zu sagen, diese Entscheidung war richtig, und die andere war es nicht. Wer das Handeln von Behörden aber sachlich und seriös beurteilen will, muss bereit sein, sich in die jeweilige Entscheidungssituation hineinzuversetzen und die weitere Entwicklung auszublenden. So muss man bei der Bewertung der einzelnen Entscheidungen die rechtliche Ausgangslage würdigen. Es waren zwei Konstellationen, die einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen wurden und für die es bis 2012 keine höchstrichterliche Rechtsprechung gab.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gab es Fälle, in denen Ärzten für die Beauftragung be
stimmter Laborleistungen sogenannte Kickback-Zahlungen durch das Labor gewährt wurden. Diese Zahlungen flossen beispielsweise im Zusammenhang mit Beraterverträgen. Im Bereich der privaten Krankenversicherung hingegen wurden Laborleistungen von den einzelnen Ärzten bei Laboren beauftragt, und diesen Ärzten wurde vom Labor ein umsatzabhängiger Rabatt eingeräumt. Der einzelne Arzt rechnete diese Leistungen direkt bei den Patienten zu den üblichen Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte ab, obwohl nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte nur das Labor die Leistungen beim Patienten hätte liquidieren dürfen. Später kam noch die Konstellation hinzu, dass Laborleistungen von einer Laborgemeinschaft erbracht wurden, diese jedoch auch vom einzelnen Arzt bei den Patienten abgerechnet wurden. Beide Konstellationen führen im Ergebnis dazu, dass das Labor seinen Gewinn mit den einzelnen Ärzten teilt und diese so an sich bindet.
Während der BGH im ersten Fall entschied, es liege keine Strafbarkeit nach § 299 StGB vor, kam er im zweiten Fall zum Ergebnis, eine Strafbarkeit nach § 263 StGB sei gegeben. Dieses Ergebnis, insbesondere auch die Begründung, war für viele Juristen 2012 überraschend.
Die Vorgehensweise im Bereich der GKV war also straflos, in der PKV lag jedoch Betrug vor. Die Staatsanwaltschaft München I hatte bei beiden Konstellationen eine Strafbarkeit gesehen, die Staatsanwaltschaft Augsburg sah beide Fälle als nicht strafbar an. Im Nachhinein hatten also beide Staatsanwaltschaften einmal recht und einmal unrecht. Das weiß man aber eben erst dann, wenn man eine höchstrichterliche Rechtsprechung hat, und diese gab es erst mit den beiden Entscheidungen des BGH im Jahr 2012.
Die Bayerische Staatsregierung hat auf diese rechtliche Beurteilung reagiert und einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen initiiert, der im Wesentlichen übernommen wurde und heute Gesetz ist. Zudem wurden Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Delikte im Gesundheitswesen eingeführt.
Es bleibt der Makel, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Taten einer Vielzahl von Ärzten bereits verjährt waren, als der BGH 2012 zu dem Ergebnis kam, in der einen geschilderten Konstellation liege Betrug gemäß § 263 StGB vor. Als die sachleitenden Entscheidungen der beteiligten Staatsanwaltschaften nach bereits sehr langen und umfangreichen Ermittlungen von den einzelnen Entscheidungsträgern nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden, war dieses Ergebnis genauso offen wie die Tatsache, dass
in der anderen Konstellation die Strafbarkeit gemäß § 299 StGB höchstrichterlich verneint wurde.
Auch handelten die Augsburger Staatsanwälte konsequent im Sinne ihrer Rechtsauffassung. Wenn man davon überzeugt ist, dass kein strafbares Verhalten vorliegt – und davon waren sie überzeugt –, dann dürfen auch keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen vorgenommen werden. Auch das sogenannte Liegenlassen der Verfahren hätte die Verjährung nicht unterbrochen.
Der von der SPD geäußerte Vorwurf, die Generalstaatsanwaltschaft hätte nötigenfalls über eine Weisung dafür sorgen müssen, dass die einzelnen Staatsanwaltschaften einheitlich handeln, geht unserer Überzeugung nach fehl. Die Generalstaatsanwaltschaft München war der Auffassung, es liege kein Betrug vor. Nur diese Auffassung hätte sie über eine Weisung durchgesetzt. Dann hätte es aber auch kein Pilotverfahren und damit auch keine höchstrichterliche Klärung gegeben. Das kann doch nicht das gewünschte Ergebnis sein, wenn man das einmal bis zum Ende denkt.
Auch die Abgabe der Verfahren nach Augsburg erfolgte aus sachlichen Gründen. Dies hat auch der sachleitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I bestätigt. In Augsburg gab es eine umfassende Zuständigkeit, da sich dort der Sitz des betroffenen Labors befand. Insbesondere trifft der Vorwurf nicht zu, diese Verfahren seien abgegeben worden, um sie in Augsburg – ich zitiere, das haben viele behauptet – "zu töten".
Als die Abgaben erfolgten, hatten sich die Augsburger Staatsanwälte weder eine Rechtsmeinung gebildet noch stand der Sachbearbeiter in Augsburg endgültig fest. Schaut man sich zudem die in Augsburg geführten Ermittlungsverfahren an, kann man auf gar keinen Fall sagen, dass das dort ansässige Großlabor vor der Strafverfolgung geschont worden wäre.
Tiefe Einblicke in die Arbeit der "Sonderkommission Labor" des Landeskriminalamts gewährten uns die zum Teil erstaunlichen Akten und die bemerkenswerten Zeugeneinvernahmen der Beamten. Es gibt zahlreiche als "Vermerk" gekennzeichnete Unterlagen, die den Anschein eines offiziell abgestimmten Dokuments erwecken. Tatsächlich handelt es sich jedoch um persönliche Aufzeichnungen des jeweiligen Verfassers über Gespräche und Besprechungen, die den Gesprächspartnern nicht zur Kenntnis gebracht wurden und lediglich die Interpretation des Verfassers widerspiegeln. Untereinander gab es dort erhebliche Differenzen, Unterstellungen und Anschuldigungen. Dies alles führte zu einem Klima des Misstrauens.
Die Differenzen setzten sich zwischen der Sachbearbeiterebene und der mittleren Führungsebene fort. Ein Mitglied der "Sonderkommission Labor" führte seine Ermittlungstätigkeit sogar nach deren offiziellem Ende mit zweifelhaft eingesetzter Energie konspirativ fort.
Insgesamt konnte man den Eindruck gewinnen, dass die "SOKO Labor" ein erstaunliches Eigenleben führte, und zum Teil fragte man sich auch, ob eigentlich die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens war oder einzelne, ihre Kompetenzen offensichtlich überschätzende Beamte der "Sonderkommission Labor". Hier war auch die Gerüchteküche angesiedelt, deren Vermutungen und Anschuldigungen nicht zufällig das Licht der Öffentlichkeit erblickten.
Ich gehe davon aus, Kolleginnen und Kollegen, dass wir nur einen singulären kleinen Ausschnitt des Landeskriminalamts kennengelernt haben, der von den Persönlichkeitsstrukturen einzelner Personen geprägt wurde und der nicht allgemein die Zustände im Landeskriminalamt widerspiegelt.
Deutlich wurde auch, dass die Entscheidungen über die Personalstärke der "Sonderkommission Labor" von den verfahrensleitenden Entscheidungen der Staatsanwaltschaft abhängig waren. Als man dort nämlich entschieden hatte, sich auf ein Pilotverfahren zu konzentrieren und die Verfahren aufzuteilen, wurde dies auf Ebene des LKA nachvollzogen. Der mittleren Führungsebene des LKA ist es leider nicht gelungen, die bestehenden, weiter schwelenden Konflikte zu lösen. Diese wurden durch Entscheidungen wie die Ablösung und Abordnung des damaligen Leiters der "SOKO Labor" eher verstärkt.
Die von zwei Beamten des LKA erhobenen Vorwürfe gegen Kollegen und Vorgesetzte wurden dort jedoch ernst genommen und sowohl strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft München II als auch disziplinarrechtlich durch das LKA überprüft, und es wurde jeweils ein Fehlverhalten verneint. Der Untersuchungsausschuss kam zu keinem anderen Ergebnis.
Der Vorwurf einzelner Beamter, die Mitgliedschaft in der "SOKO Labor" habe zu einem "spürbaren Karriereknick" geführt, ist nicht zutreffend, wie die nichtöffentliche Beweisaufnahme ergab. Gegen zwei Beamte wurden Ermittlungsverfahren und gegen einen dieser Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Den Verfahren lagen jeweils Strafanzeigen Dritter zugrunde. Auch hier hat es keine politische Einflussnahme gegeben. Diese Ermittlungsverfahren sowie das Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten dauerten sehr lang. Die Verfahren hätten schneller abgeschlossen werden können. Eine überzeugende Be
gründung für die Dauer der Ermittlungen gibt es nicht. Gleichwohl, Kolleginnen und Kollegen, gibt es aber auch keinen objektiven Maßstab, der es uns ermöglichen würde festzustellen, bis wann genau die Verfahren hätten abgeschlossen werden müssen. Auch hier gab es keine politische Einflussnahme.
Bestätigt hat die Beweisaufnahme, dass Unterlagen aus dem Ermittlungsverfahren aus dem Aktenbestand des Landeskriminalamts an einen Journalisten gelangten. Insofern war der Ermittlungsansatz der Staatsanwaltschaft München, es gebe ein Leck im LKA, richtig. Allerdings konnten auch wir leider nicht klären, wer die Akten tatsächlich wem verschafft hat, auch wenn uns eine abenteuerliche Geschichte über die Übergabe eines Datensticks in einer Klobürste auf der Toilette einer Münchner Gaststätte berichtet wurde. Das war einer der Höhepunkte.
Beschäftigt hat uns auch die Frage, ob die Beihilfestellen eine weitergehende Kontrollmöglichkeit bezüglich der eingereichten Laborrechnungen gehabt hätten. Das Ergebnis ist eindeutig: Nein. Die Beihilfestellen konnten anhand der eingereichten Rechnungen nicht erkennen, ob der abrechnende Arzt die Laborleistung tatsächlich selbst erbracht hat. Kolleginnen und Kollegen, sie können das auch heute nicht erkennen, da die Rechnung lediglich ein Indiz, aber kein Beweis ist. Wir sind – ich sage das ausdrücklich – für praktizierbare Vorschläge offen, wie leider immer wieder auftretender krimineller Energie entgegengewirkt werden kann. Die aus Reihen der Opposition vorgebrachten Vorschläge, der Arzt müsse verpflichtet werden, auf der Rechnung zu bestätigen, er habe die Leistung selbst erbracht, oder er müsse mit jeder Rechnung zusätzlich jeweils einen Fachkundenachweis vorlegen, würden nur zusätzliche Bürokratie schaffen, ohne kriminell handelnde Betrüger aufhalten zu können.
Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt einen Punkt, an dem man unserer Ansicht nach ansetzen kann. Man kann den Anreiz beseitigen, Gewinne zwischen Laboren und Einsendeärzten zu teilen. Die Akten und auch die Beweisaufnahme haben verdeutlicht, dass die in vielen Bereichen mechanisierte, um nicht zu sagen industrialisierte Erbringung von Laborleistungen hohe Gewinnmargen ermöglicht. Die Automatisierung der Erbringung von Laborleistungen ist ein erheblicher technischer Fortschritt, der von einzelnen Laboren, namentlich auch dem Großlabor in Augsburg, vorangebracht wurde. Allerdings hat es die Politik versäumt, die nach der GOÄ abrechenbaren Gebühren an die wegen der gelungenen Automatisierung zum Teil stark gesunkenen Gestehungskosten anzupassen. Denn erst die hohen Gewinnmargen machten es möglich, sich darauf einlassende Ärzte
prozentual an den Gewinnen zu beteiligen und die Ärzte an die Labore zu binden. Studien deuten zudem darauf hin, dass dies neben weiteren Faktoren im Bereich der PKV möglicherweise zur Mengenausweitung geführt hat. Objektiv quantifizieren lässt sich dies allerdings nicht; denn dazu müsste man jede Laboruntersuchung, und zwar jede einzelne, ex post darauf überprüfen können, ob sie tatsächlich medizinisch indiziert war, was aber heutzutage natürlich objektiv unmöglich ist.
Unzweifelhaft steht aber fest, dass es aufgrund der teilweise stark gesunkenen Kosten zu hohen Gewinnmargen kommt. Die GOÄ könnte angepasst werden. Sinkende Gewinnmargen würden auch geringere Anreize bieten, sich diese mit anderen zu teilen. Das ist eine ganz einfache logische Tatsache. Zuständig für die Änderung der GOÄ ist die Bundesregierung als Verordnungsgeber. Die GOÄ ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Leider hat die SPD-Bundestagsfraktion erst vor kürzerer Zeit deutlich gemacht, dass sie eine Novelle der GOÄ ablehnt. Dies wurde mit dem gegenteiligen Argument begründet, dass man die Steigerung der privatärztlichen Honorare behindern wolle und überhaupt einen Systemwechsel herbeiführen wolle. Demnach müssen wir davon ausgehen, dass es in dieser Legislaturperiode keine Anpassung der GOÄ auf Bundesebene geben wird. Vielleicht könnten Sie, verehrter Kollege Schindler, die SPDKollegen im Bundestag einmal darauf hinweisen, dass es auch denkbar wäre, einzelne Gebührensätze wegen des technischen Fortschritts, wie ich sie eben erläutert habe, zu senken.
Vielen Dank. – Am Ende des Berichtes möchte ich mich als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses bei allen Beteiligten bedanken, die mitgeholfen haben, dem Untersuchungsauftrag gerecht zu werden. Mein Dank gilt allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die Zusammenarbeit. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern des Landtagsamts, den Fraktionsmitarbeitern, hier insbesondere Herrn Markus Merk. Danke sage ich auch dem Stenografischen Dienst, den wir das eine oder andere Mal bis zur Kapazitätsgrenze in Anspruch genommen haben. Danke sage ich auch den Offizianten und den Vertretern der Staatsregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die CSU gilt in der Angelegenheit Schottdorf der Grundsatz der maximalen Transparenz.
Dies forderte unserer Ministerpräsident Seehofer. Auch wenn Sie jetzt noch darüber lächeln, sage ich Ihnen heute schon: Dies wird auch das Leitbild der Arbeit der Abgeordneten der CSU im Untersuchungsausschuss sein. Wir dokumentieren dies schon dadurch, dass wir als CSU-Fraktion im Änderungsantrag auf Drucksache 17/2463 als Mitantragsteller des Fragenkatalogs auftreten.
Den Fragenkatalog haben wir am 25. Juni interfraktionell behandelt. Seitens der CSU-Fraktion haben wir lediglich die rechtliche Zulässigkeit der Fragen überprüft und in diesem Überprüfungsrahmen geringfügige Änderungen angeregt, auf welche sich die Verfasser des umfangreichen Fragenkatalogs dankenswerterweise eingelassen haben. Daneben kam es lediglich zu einvernehmlichen redaktionellen Änderungen.
Die CSU-Fraktion hat sich nicht mit der Sinnhaftigkeit der einzelnen Fragen auseinandergesetzt, sie macht sich diese auch nicht zu eigen. Doch die Fragen sind nach unserer Überzeugung allesamt rechtlich zulässig. Deshalb kann ich wirklich allen hier im Hohen Haus versichern, dass wir – die CSU-Fraktion, unsere Mitglieder – uns im Ausschuss Mühe geben werden, bezüglich aller Fragen die Wahrheit zu ergründen. Allerdings würden wir es auch bei diesem Untersuchungsausschuss begrüßen – ich sage das gerade nach der Rede des Vorredners -, dass die Ergebnisse erst dann verkündet werden, wenn die Grundlagen dafür gelegt sind, und nicht vorher.
Ich weiß, dass es schwer ist; denn manchmal hört man schon das Gras wachsen, bevor die Samen aufgegangen sind. Aber vielleicht klappt es doch noch, Herr Kollege Dürr.
Trotz allem hoffe ich auf einen sachlichen und fairen Umgang aller Beteiligten miteinander sowie auf wahrheitsgemäße Stellungnahmen zum jeweiligen Verfahrensstand.
Der umfangreiche Fragenkatalog befasst sich mit einer Mehrzahl unterschiedlicher Sachverhalte, die ich hier eigentlich nochmals anführen wollte. Aber wenn Sie, Herr Kollege Schindler, es gestatten, nehme ich Bezug auf Ihre Ausführungen. Sie haben die unterschiedlichen Sachverhalte ausgeführt. Ich nehme ausdrücklich darauf Bezug. Ich würde die Sache hier vielleicht mit einer Akzentuierung weniger vortragen, aber ansonsten danke ich dafür. Ich will es hier nicht wiederholen.
Diese unterschiedlichen Sachverhalte stehen insofern in einem Zusammenhang, als sie entweder unmittelbar und mittelbar mit dem Labor Schottdorf zusammenhängen. Ich finde es persönlich zwar schon hinterfragenswürdig, ob es wirklich gerechtfertigt ist, einen Untersuchungsausschuss mit einem Fragenkatalog mit "Schottdorf" zu benennen, der auch andere Richtungen in sich trägt als nur das Labor Schottdorf. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Doch ich fürchte, es wird nicht mehr zu vermeiden sein, dass auch
dann vom Labor Schottdorf gesprochen wird, wenn es um Fragestellungen in andere Richtungen geht.
Auf die einzelnen Sachverhalte will ich hier nicht mehr eingehen, weil sie der Herr Kollege Schindler aus meiner Sicht schon sehr gut vorgetragen hat. Ich will nur nochmals sagen: Im Rechtsausschuss hat die Staatsregierung am 22. Mai zu vielen der hier aufgeworfenen Fragen einen Bericht gegeben. Die Bewertung ist danach seitens der Fraktionen erfolgt. Ich will auch diese nicht wiederholen, sondern nehme diesbezüglich Bezug auf die Einlassung der CSU-Fraktion. Der nunmehr vorliegende Fragenkatalog stellt allerdings eine Erweiterung der seinerzeit aufgeworfenen Fragen und der gegebenen Antworten dar. Er ist eindeutig umfänglicher, und das ist legitim, weil die Fragen als solche zulässig sind.
Wir, die Kolleginnen und Kollegen des Untersuchungsausschusses, werden viel Arbeit haben. Ich danke schon an dieser Stelle allen zukünftigen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses sehr herzlich für die Bereitschaft, sich dieser Arbeit zu stellen. Ich rufe allen zu: Wir werden es schaffen!
Ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags weiß auch mit Tausenden von Aktenordnern umzugehen. Ich habe keine Sorgen, weil schon zum einen oder anderen Mal über die Medien verbreitet worden ist, wie das wohl werden wird. Wir werden es schaffen. Ein Vollzeitparlament wie der Bayerische Landtag kann eine so umfangreiche Aufarbeitung eines so umfangreichen Fragenkatalogs leisten. Er kann die Erkenntnisquellen aufarbeiten, zumal die Fragen alle am Anfang einer Legislaturperiode gestellt werden und die Einsetzung des Untersuchungsausschusses auch zum Beginn der Legislaturperiode erfolgt. – Ich bitte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit dem vorgeschlagenen Fragenkatalog.