Robert Brannekämper
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Zacharias, mit Ihrem Schlusswort offenbart die LandtagsSPD wieder einmal, was sie wirklich will. Zugegeben, wir besprechen ein ernstes Thema. Aber Ihnen geht es nur um politischen Radau und um sonst überhaupt nichts.
Jetzt mal langsam und nicht so aufgeregt. – Wir haben mit 390.000 Studierenden einen Höchststand erreicht. Es sollte jedem bekannt sein, dass die Infrastruktur immer nur langsam mitwächst. Zugegebenermaßen sind die 40 neuen Wohnungen natürlich eine geringe Zahl.
Natürlich, aber man muss auch wissen, wie diese Zahl zustande kommt. Baumaßnahmen haben immer einen gewissen Flächenbedarf. Man muss Flächen erschließen. Man braucht ein Bebauungsplanverfahren. Das sollte doch jedem Kollegen und jeder Kollegin bekannt sein. In den nächsten Jahren kommt ja einiges.
Beim Münchener Studentenwerk gab es im letzten Jahr zwar nur 40 neue Plätze, aber viele neue Plätze kommen dazu: im Olympischen Dorf im ersten und zweiten Bauabschnitt 200 Plätze, in der Chiemgaustraße im ersten und zweiten Bauabschnitt von 2018 bis 2022 400 Plätze, liebe Isabell Zacharias, in der Studentenstadt Freimann 75 Plätze. Das klingt wenig. Aber dort ist ein komplettes Studentenwohnheim von einem privaten Verein übernommen worden, und dort waren mehrere Tausend Plätze komplett zu sanieren. Das Studentenwerk in München legt seinen Schwerpunkt momentan auf die Sanierung. Herr Kollege Piazolo: Was in den 1980er-Jahren gebaut wurde, ist heute marode. Da aber der Verein nichts getan hat, muss das Studentenwerk hier nacharbeiten und diese Wohnungen erst einmal herrichten. In der SchwereReiter-Straße haben wir zwischen 2019 und 2021 180 Plätze zu erwarten, in Landshut in der Bürgermeister-Zeiler-Straße sind bereits 209 Plätze fertiggestellt. Am Campus Garching werden momentan gerade 150 Plätze geplant sowie in der Kombinationszone in Garching noch einmal 400 bis 500 Plätze. Aber da ist man noch nicht so weit.
Wir sehen: Es wird eine Menge getan. Es ist eine Menge in der Pipeline. Es ist aber klar, dass noch nicht alles fertig ist. Das dauert eben noch. Allein im Jahr 2017 hat der Freistaat 47,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Liebe Frau Kollegin Zacharias, das bleibt auch so. In den nächsten Jahren werden wir dafür round about pro Jahr etwa 50 Millionen Euro ausgeben.
Natürlich muss diese Summe angepasst werden. Das ist richtig. Aber lieber Herr Kollege Lotte, als ehemaliger Kollege im Münchner Rathaus wissen Sie, wie schwierig es ist, im Großraum München geeignete Flächen zu finden. Die Bebauungsplanverfahren dauern in München zwei bis drei Jahre. Das sollten Sie einmal Ihrer Stadtbaurätin sagen.
Ich halte es für einen Wahnsinn, dass die Landeshauptstadt München eine Prioritätenliste erstellt, die 500 Wohneinheiten nicht unterschreiten darf, weil sie sonst nicht realisiert werden kann. Andernfalls würde sie auf Platz 100 der Prioritätenliste landen und damit nicht weiterkommen. Das ist auch ein Problem des Studentenwerks. Unterhalten Sie sich einmal mit den Leuten dort. Sie sagen: Wir bauen immer Einheiten von 150 bis 200 Plätzen. In der Landeshauptstadt brauchen wir, um die Wohnraumfürsorge überhaupt in den Griff zu kriegen, große Pakete. Die kleinen Einheiten bleiben dabei auf der Strecke. Heute steht im "Münchner Merkur" der Artikel "‘Wohnen für alle‘ wird angepasst": 3.000 Wohnungen wurden versprochen. Dann stellt sich heraus, im privaten Bereich gibt es keine Nachfrage. Kein Bauträger will das übernehmen. Das ist ein völliger Flop.
Eines unterscheidet den Freistaat Bayern von der Stadt München: Der Freistaat Bayern verspricht nur etwas, was er auch umsetzen kann. Die Stadt München macht immer große und blumige Versprechungen, was sie alles bauen will. Am Schluss kommt nichts dabei heraus. Das steht heute im "Münchner Merkur" auf der Seite 1.
Noch ein Satz zu den Hochschulstandorten: Die Studentenwerke haben mitgeteilt, dass es in München die längsten Wartezeiten mit drei bis vier Semestern gibt. An den anderen Standorten sind die Leute froh, wenn sie im Sommersemester ihre Zimmer vollbekommen.
Das war gestern die Aussage des Studentenwerks. Im Sommersemester gibt es weniger Studienanfänger.
Im Sommersemester, in dem nur wenige Studiengänge starten, sind die Plätze gerade einmal zu knapp 100 % gefüllt. Diese Zahl widerspricht dem Drama, das hier gezeichnet wurde. Der Freistaat ist auf einem guten Wege. Wir werden weiter an diesem Thema arbeiten. Natürlich muss noch viel getan werden. Wir befinden uns aber auf dem richtigen Weg.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lotte, ich bin mir sicher, dass der Gesetzentwurf, den die Staatsregierung heute eingebracht hat, der richtige Weg ist. Das Gesetz ist effizient, unter dem Gesichtspunkt der Bürokratie vertretbar und richtig. Eine neue Zielsetzung dieses Gesetzes ist es, die Begleiterscheinung, die wir unter dem Schlagwort "Medizintourismus" besonders in München kennen, in den Fokus zu nehmen. Bisher lag der Schwerpunkt des Geset
zes darauf, die Umwandlung von Wohn- in Büroflächen in prominenter Lage zu verhindern. Das war der Hauptansatzpunkt der Zweckentfremdungssatzung – zumindest in der Landeshauptstadt München. Die Umnutzung von guten Wohnlagen in Flächen für Rechtsanwaltskanzleien zu verhindern, war also der ursprüngliche Ansatz, während wir jetzt einen komplett neuen Aspekt in der Debatte haben.
Die Problematik, die seit 2012 in der Landeshauptstadt München zu beobachten ist, ist natürlich nicht neu, da haben Sie völlig recht. Ich muss Ihnen aber auch eines sagen: Sie haben am 1. Februar einen Gesetzentwurf eingebracht, bei dem Sie im Prinzip den sich in der Verbandsanhörung befindlichen Gesetzentwurf der Staatsregierung abgepinselt haben.
Sie haben gesagt: Da machen wir "Copy and Paste". Das ist sehr einfach, wir kopieren einfach. Herr Kollege Rotter hat in der Debatte am 1. Februar auch schon darauf hingewiesen.
Ich dachte dann noch: Gut, jetzt haben Sie wenigstens die Regelung mit dem Treuhänder aufgenommen. – Der Ansatz stammt aus Hamburg, aber, lieber Herr Kollege, die Hamburger haben das ganz anders gemeint und das hat auch einen ganz anderen Hintergrund.
Ja, lieber Herr Kollege Pfaffmann, es geht nämlich darum, dass es in Hamburg dazu kam, weil eine hochbetagte Dame nicht mehr in der Lage war, ihre Wohnung zu vermieten – es gibt ja viele Menschen, die eine Wohnung haben und sagen: Ich kann sie nicht mehr selbst auf den Markt bringen –, und die Stadt gesagt hat: Wir bestellen einen Treuhänder, der kann das für dich sozusagen übernehmen. – Das passiert allerdings mit der Zustimmung des Betroffenen.
Beim Medizintouristen haben wir hingegen die Ablehnung, einen Treuhänder einzusetzen, und es wird Ihnen jeder Jurist, der sich mit diesem Thema auskennt, sagen: Da betreten Sie wirklich wackeligsten Grund, da wird es ganz, ganz schwierig, weil der Mieter nach der Verfassung im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie der Eigentümer hat.
Deswegen ist Ihr Fall auch noch nie so aufgetreten; fragen Sie in Hamburg nach.
Ja, wenn es Gewerberaum ist, dann ist es klar, Herr Kollege Lotte. Beim Gewerberaum ist der Fall klar. Was Sie jetzt aber auf Medizintouristen umlegen wollen, funktioniert nicht, und deswegen macht es Hamburg so auch nicht. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist in diesem Sinne völlig richtig, weil er die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten berücksichtigt, die wir haben.
Jetzt kommt natürlich wieder das alte Thema, dass es heißt, damit würde es der Landeshauptstadt München völlig unmöglich gemacht, das Ganze vernünftig zu bearbeiten und das Problem des Medizintourismus – das ich aus meinem Stimmkreis wohl mit am besten von allen hier im Hause kenne – effektiv zu bekämpfen. Dazu muss ich sagen, lieber Herr Kollege, die Landeshauptstadt München hatte bis zur Entstehung der neuen Rathausmehrheit fast kein Personal, um überhaupt ansatzweise anzufangen, das Thema wirksam anzugehen. Es muss ja alles dokumentiert sein, wenn Sie bei Gericht sagen: Herr X hat eine Wohnung, er vermarktet sie kurzfristig und nicht dauerhaft und widerspricht damit dem Gesetz. Das muss in jedem einzelnen Fall dokumentiert werden, und alle 14 Tage findet ein Mieterwechsel statt. Diese Dokumentation hat im Prinzip erst ab Mitte bzw. Ende 2014/2015 stattgefunden. Vorher war überhaupt kein Personal da; das musste erst gefunden und eingearbeitet werden. Bis zum Frühjahr 2015 ist bei diesem Thema also praktisch nichts passiert. Da hat man das am Schreibtisch verwaltet und die Menschen im Arabellapark und in der Isarvorstadt allein gelassen. Nur so viel dazu.
Also, hier bitte jetzt keine Krokodilstränen vergießen und nicht sagen: Ja, das Gesetz kommt zu spät. – Am Schluss ist nicht das Gesetz entscheidend, sondern der Vollzug des Gesetzes. Wenn ich in der Verwaltung allerdings keine Mitarbeiter habe, die das Ganze umsetzen können, hilft mir am Schluss das ganze Gesetz nichts, weil es einfach ins Leere läuft. Deswegen sind wir der Meinung, das ist so in Ordnung, wie das heute verabschiedet wird.
Zu der Frage: Warum jetzt nichts sechs, sondern acht Wochen? – Ich finde diese Regelung richtig; denn im Prinzip hat der Arbeitnehmer, der sich zwei Monate auf Dienstreise oder Fortbildung befindet, die Möglichkeit zu sagen: Gut, okay, ich kann die Wohnung anderweitig vermieten. – Das ist in Ordnung. Im Fall der Medizintouristen ist die Wohnung hingegen dauerhaft anderweitig vermietet, und da gilt diese Frist von sechs Wochen nicht mehr. Dort haben Sie immer fortfolgende Mietverhältnisse, und es ist völlig wurscht,
ob die Frist sechs oder acht Wochen ist. Mit dieser Regelung untersagen Sie aber dem Studenten oder dem Berufstätigen, zur Wiesn zu vermieten, wenn er im Urlaub ist, oder dem Studenten, wenn er zwei Monate ein Auslandssemester absolviert. Das verhindern Sie damit, das ist völlig klar. Deswegen ist die Begründung, die Sie eingebracht haben, auch völlig unerheblich, wenn nicht sogar falsch und eigentlich "unfreundlich".
Wie gesagt, die Landeshauptstadt München arbeitet jetzt gut mit dem Ministerium zusammen. Man muss auch loben, dass es im Innenministerium eine Arbeitsgruppe gibt, um das gemeinsam zu bewältigen – Stadt und Land gemeinsam, Hand in Hand –, und versucht wird, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die natürlich schwierig sind – das ist überhaupt kein Thema –, auszureizen. Auch die Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 500.000 Euro ist ein richtiger Ansatz; das kam bei euch jetzt auch nicht vor.
Ich bin der Auffassung, wir haben ein effizientes Gesetz. Den Kolleginnen und Kollegen von der SPD kann man nur sagen: Bitte in Zukunft nicht mehr so viel plagiieren, weder bei uns noch in Hamburg, weil bei uns passt es auch formal überhaupt nicht hin. Es ist eine völlig andere gesetzliche Voraussetzung, mit der man hier angetreten ist, und deswegen kann man euch nur sagen. Zu dem Thema passt das schöne Zitat, lieber Herr Kollege Lotte: Wo viel kopiert wird, wird nichts kapiert.
In diesem Sinne: Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. Er ist richtig und fair, und er wägt sehr gut ab zwischen der Nutzung sowie den Interessen der Menschen vor Ort, die unter dem Medizintourismus gerade in der Landeshauptstadt München leiden.
Wir erklären alles gerne. – Die Stadt hat in der ersten Zeit überhaupt nichts dokumentiert, was notwendig gewesen wäre, um alle Prozesse zu gewinnen und das Verfahren abzukürzen.
Ich tue mich schwer zu sagen, wir haben zwar 2.000 Wohneinheiten – wird behauptet –, die sozusagen illegal oder nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, allerdings muss ich erst einmal fünf Stellen schaffen. Fünf Stellen sind außerdem nicht wahnsinnig viel für diese sehr personalintensive Aufgabe; denn Sie müssen ja praktisch vor der Wohnungstüre stehen bleiben und schauen, wer wann hinausgeht und wie lange die Wohnung vermietet ist. Fünf Stellen sind dafür so gut wie fast gar nichts.
Das lag aber in Ihrem Verantwortungsbereich, dem der rot-grünen Führung und Stadtverwaltung.
Außerdem: Auch das Gericht hat festgestellt, dass es weitere Möglichkeiten gibt. Bis heute sind diese aber nicht genutzt worden, und zwar geht es hier um das Thema Ersatzzwangshaft. Wenn sich jemand um kein Urteil eines Gerichts kümmert und alles sozusagen in den Wind schlägt, muss ich notfalls hergehen und sagen: Dann verhängen wir Ersatzzwangshaft. Und als weitere Möglichkeit: Dann versiegeln wir die Wohnung, wenn die Medizintouristen kurzfristig draußen sind. Das hat das Gericht als Möglichkeit gesehen und angeboten, was aber bis heute von der Stadt nicht gemacht wurde. Ich denke, die Gespräche mit
dem Innenministerium haben dazu geführt, dass man jetzt dieser Lösung nähertritt.
Alles andere ist ein Wandeln auf schwankendem Boden. Ich habe gestern eine halbe Stunde mit einem langjährigen Richter für Mietrecht am Landgericht München gesprochen. Er sagt: Das alles ist höchst schwierig, weil das massive Eingriffe ins Eigentumsrecht sind. Das Ganze fliegt vor Gericht sehr schnell auf, wenn ihr dagegen in dieser Richtung vorgeht. – Die Instrumente sind da, man muss sie nur bis zur letzten Konsequenz anwenden.
Sie fragen, was in Hamburg anders ist. In München nutzen im Prinzip ein oder zwei Leute die Lage aus. Sie haben mehrere Wohnungen. Deswegen haben wir das Problem insgesamt.
Gleich. Alle anderen Fälle hätten wir längst ausgeräumt; nur ein renitenter Täter vermietet mehrfach illegal. Ihm muss das Handwerk gelegt werden, und ich glaube, so geht es. – Vielen Dank.
Lieber Kollege, glauben Sie wirklich im Ernst, dass Sie den Wohnungsbau mit einer konzeptionellen Ausschreibung im Mietwohnungsbau preiswerter machen können, bei der Sie 50 % der Kriterien auf ökologische Standards setzen, auf Grauwassernutzung, auf extrem hohe Energiestandards und auf eine Bindung für 60 Jahre? 60 Jahre binden Sie die Wohnungen an den Investor, Sie sehen ein Verbot der Umwandlung in Eigentumswohnungen und ein Teilungsverbot vor. Glauben Sie, dass Sie mit diesen Instrumenten Schwung in den Mietwohnungsbau bringen können? – Ich glaube es nicht. Man kann zwar generell und abstrakt sagen, dass das funktionieren mag. Aber leider zeigen Beispiele aus der Landeshauptstadt seit 2013, dass es eher komplizierter, schwieriger und am Schluss für die Mieter teurer wird; denn alle Standards müssen schließlich auf die Miete umgelegt werden.
Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident! Bayerns Vielfalt, seine regionale kulturelle Identität wird bis heute sehr stark durch seine Denkmäler in unseren Städten und Dörfern geprägt. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind tragende Säulen der Kulturpolitik des Freistaats Bayern, der sich der Verbindung von Tradition und Moderne verpflichtet fühlt.
Mit dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz von 1973 haben wir – Kollege Erich Schosser ist untrennbar mit der Geschichte dieses Gesetzes verbunden – damals eine wichtige Grundlage geschaffen und den Denkmalschutz in Bayern auf eine solide Basis gestellt.
In erster Linie reagieren wir damit auf Eigentum privater, kommunaler oder staatlicher Stellen. Heute schwebt uns vor, diese Säule durch eine weitere Säule zu ergänzen, nämlich Denkmalschutz und Denkmalpflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. Deshalb hat die CSU-Landtagsfraktion im Dezember 2014 einen Antrag auf Prüfung eines Konzepts zur Errichtung einer Stiftung analog dem "National Trust" sowie deren Anschubfinanzierung eingereicht.
Viele fragen, was der "National Trust" ist. Der "National Trust" ist eine 120 Jahre alte Stiftung zum Schutz des englisches Erbes, die eine extreme Erfolgsbilanz aufzuweisen hat. Diese Stiftung besitzt heute 350 historische Gebäude, Parks, Industrieanlagen, Denkmäler und Schlösser. Mit seinem Eigentum an rund 280.000 Hektar Fläche ist der "National Trust" einer der größten Eigentümer in England.
Besonders bemerkenswert ist die Zahl derer, die sich dem Denkmalschutz widmen. Der "National Trust" hat 4 Millionen zahlende Mitglieder. Er hat 60.000 Freiwillige, die sich ehrenamtlich für den Denkmalschutz und für Brauchtum einsetzen, egal ob in der Funktion einer Museumsaufsicht oder bei der Pflege eines Landschaftsparks.
Dieses Konzept hat als Leitmotive "Forever" und "For everyone". Das will besagen: Dadurch werden diese Liegenschaften privat vor dem Zugriff, vor Abriss, vor Verunstaltung durch Dritte über einen langen, langen Zeitraum gesichert. "For everyone" besagt, dass jeder mitwirken kann und diese Gebäulichkeiten jedem offenstehen.
Wir haben darüber im Ausschuss diskutiert. Die Kollegen der SPD haben gesagt, unsere Verhältnisse seien nicht ganz vergleichbar mit dem englischen Erbschaftsteuerrecht. Das ist richtig. In England gibt es keine Freibeträge. Wir glauben aber, dass dieser Hinweis unbehelflich ist, Herr Kollege Rosenthal, weil die Zahl der Güter, die dem Trust zugefallen sind, vor allem nach dem Ersten Weltkrieg, auf einem anderen Grund beruht. Der Grund lag in den erheblichen Unterhaltskosten, die diese englischen Herrenhäuser damals erforderten. Wenn Sie die aktuelle Biografie über Winston Churchill lesen, können Sie schnell erkennen, dass er in den Briefen darstellt, dass das Anwesen Chartwell in Kent, das er erworben hat, damals 10.000 Pfund pro Jahr an Unterhalt kostete. Damit man weiß, worüber wir reden: Die Abgeordnetenentschädigung eines Parlamentariers war damals 400 Pfund, ein Minister verdiente damals 5.000 Pfund im Jahr. Also man brauchte zwei Ministergehälter, um solche Häuser mit Personal, mit Gärtnern, mit Hauspersonal bespielen zu können. Deswegen glaube ich, dass der Hinweis der Opposition, das sei nicht ganz vergleichbar, nicht treffen wird.
Für uns ist entscheidend, dass wir damit eine Breitenwirkung ungeahnten Ausmaßes erzielen, dass Menschen sagen: Ja, ich engagiere mich nicht nur bei staatlichen Institutionen wie der Feuerwehr. Es ist ganz normal, dass sich in Bayern Hundertausende Menschen ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz einsetzen. Ich denke, es wird so kommen, dass sich Menschen für Denkmalpflege, für den Erhalt
unserer Gebäude in Bayern engagieren. Das ist ein guter Ansatz.
Der Freistaat Bayern hat mit seiner tausendjährigen Geschichte ein enormes Potenzial, das es zu heben und zu schützen gilt. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Erklären Sie mir bitte, wie Sie auf die 90 % Erbschaftsteuer kommen. Mir sind 40 % bekannt. So ist es mir zumindest vom "National Trust" in London mitgeteilt worden. Gibt es eine rot-rot-grüne Regierung, die vielleicht eine Erbschaftsteuer in Höhe von 90 % erheben will? Das mag manchen gefallen. Es sind in England 40 %. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Es ist doch in der Kommunalpolitik, aber auch hier auf Landesebene das Normalste auf der Welt, privaten Stiftungen und Vereinen Zuschüsse zu zahlen. Ob im Kulturbereich oder im Umweltbereich, es werden Zuschüsse vergeben. Wie die dann die Zuschussnehmer - ich nenne jetzt mal die Friedrich-Ebert-Stiftung, es gibt aber auch andere - verwenden, ist deren Entscheidung. Jetzt zu sagen, wir müssen bis zum letzten Jota wissen, welches Haus oder welche Türe saniert wird, halte ich für aberwitzig. Privaten Initiativen, Stiftungen und Vereinen Geld zuzuschießen oder zu geben, die damit sorgsam umgehen, ist ein völlig normaler Vorgang, den Sie in der Kommunalpolitik jede Woche haben.